Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4 /2015 PROTOKOLL über die 53. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 23. April 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Ing. Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Dienststellenleiter des Präsidiums, Personal und Organisation i.V.: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C BERICHT ZUM FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTIONSANTRAG VOM 5. MÄRZ 2015 „FINANZIERUNG DER 2. SCHIENENACHSE“ D BERICHT ZUM GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTIONSANTRAG VOM 5. MÄRZ 2015 „UMSETZUNGSSTAND MASSNAHMEN LINZER SOZIALPROGRAMM“ E ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT E 1. Zeitnahe Konvertierung der restlichen Schweizer Franken-Anleihe in Höhe von 48,8 Millionen Schweizer Franken F ANTRÄGE DES STADTSENATES F 1. Personalbeirat; Bestellung von Dienstnehmervertretern/Innen – Änderung der Zusammensetzung F 2. Gewährung einer Beihilfe nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Muldenstraße 7, 9 und Hertzstraße 5, 7, 9, 11, 13, 15; maximal 368.646,90 Euro verteilt auf die Jahre 2015 bis 2029 in Form eines Annuitätenzuschusses in Höhe von jährlich 24.576,46 Euro F 3. Gewährung einer Beihilfe nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Alleitenweg 1, 3, 5, 7, 9 und Flötzerweg 1, 3, 5, 7; maximal 326.267,10 Euro verteilt auf die Jahre 2015 bis 2029 in Form eines Annuitätenzuschusses in Höhe von jährlich 21.751,14 Euro F 4. Ankauf VALIE EXPORT Archiv und Gründung VALIE EXPORT Center F 5. Bewerbung der Stadt Linz beim Award „Sauberste Region Österreichs“ F 6. 14. Borealis Linz Donau-Marathon 2015; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro an die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 9000 Euro sowie einer Naturalförderung an die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH in Höhe bis zu 100.969,69 Euro und an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 166,86 Euro. F 7. Gewährung einer Subvention an die Firma KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Straße 47 (Krone Stadtfest 2015); maximal 45.000 Euro sowie maximal 32.425 Euro in Form einer Naturalförderung G ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES G 1. Änderungspläne Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Schachermayerstraße 2) G 2. Änderungspläne Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Schörgenhubstraße) G 3. Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) G 4. Bebauungsplanänderung 16-042-01-01, KG Posch (Am Bäckerfeld – Falterweg) G 5. Bebauungsplanänderung 13-031-01-01, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße - Pestalozzistraße) G 6. Änderungspläne Nr. 40 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Schiedermayrweg 11) G 7. Änderungspläne Nr. 44 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Donaustrand) G 8. Bebauungsplanänderung 07-017-01-01, KG Lustenau (östlich Zeppenfeldstraße) G 9. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 10-024-01-00, KG Waldegg (Kuefsteinerstraße - Gruentalerstraße) G 10. Bebauungsplanänderung 13-025-01-01, KG Kleinmünchen (Wiener Straße - Denkstraße) G 11. Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Landstraße 18 - Generali) G 12. Bebauungsplanänderung 01-093-01-01, KG Linz (Schillerstraße – Südtirolerstraße) - Verbaländerung G 13. Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Commendastraße 3) H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES H 1. Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen (sechs Wohnungen) an der Liegenschaft EZ 3429, KG Katzbach (Johann-Wilhelm-Klein-Straße 68) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 393.080,48 Euro H 2. Verkauf des Grundstücks .565, KG Pöstlingberg (Göteborgweg 6) um den Verkaufspreis von 130.000 Euro H 3. Seniorenzentren Linz (SZL) GmbH; Gewährung eines einmaligen zusätzlichen Gesellschafterzuschusses in Höhe von 4,2 Millionen Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung H 4. Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der Breitwieserhof Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Breitwieserhofes und Verwendung als Kinderbetreuungseinrichtung bzw. als Gastronomiebetrieb H 5. Kepler Universitätsklinikum; Gesellschafterzuschuss 2015 zur anteiligen Abdeckung der Vorlauf- und Zusammenführungskosten in Höhe von 1,083.780 Euro H 6. Verkauf der Grundstücke 1681 und 1682/1, KG Pichling (Klettfischerweg / Falterweg) um den Verkaufspreis von 1, 2 Millionen Euro I ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES I 1. „Sanfte Mobilität - Intelligent bewegen“; Genehmigung des Konzeptes mit den Schwerpunktsetzungen „Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs“ und „Verbesserung der Rahmenbedingungen für RadfahrerInnen“ I 2. Ausbau bzw. Sanierung des Zinöggerweges ab dem Objekt Nr. 20 bis zur Anbindung an die Glimpfingerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 160.000 Euro I 3. Durchführung von Straßenbauarbeiten an der Liebigstraße im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Seniorenzentrums; Vergabe der Arbeiten; maximal 190.000 Euro J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG J 1. Linzer Energieeffizienzprogramm 2012 (LEEP 2012) und Energiespargemeinden-Programm (E-GEM)-Energiekonzept; Energiesparende Maßnahmen K ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES K 1. Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2014 L FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 L 1 NEUGESTALTUNG DES HESSENPARKS L 2 SCHAFFUNG VON EINGEZÄUNTEN HUNDEFREILAUFFLÄCHEN IN DICHT VERBAUTEM GEBIET L 3 ZUKUNFTSSTRATEGIE FÜR DIE IMMOBILIEN LINZ GESELLSCHAFT MBH (ILG) L 4 UNTERKÜNFTE FÜR ASYLBERECHTIGTE L 5 AUTOFREIER HAUPTPLATZ L 6 AUSBAU VON PARK-AND-RIDE-ANLAGEN L 7 BÜRGERBEFRAGUNGEN ZU KURZPARKZONEN UND EINRICHTUNG VON PARK-AND-RIDE-ANLAGEN L 8 DEN LINZER GESAMTSCHULDENSTAND PERIODISCH ERMITTELN L 9 SCHANIGÄRTEN GANZJÄHRIG ÖFFNEN L 10 ÜBERPRÜFUNG FUSSGÄNGERUNTERFÜHRUNGEN L 11 STÄDTISCHE FREIWILLIGENAGENTUR IN LINZ SCHAFFEN L 12 E-MOBILITÄT DER LINZER FÖRDERN L 13 WIEDEREINFÜHRUNG DER ZWECKBINDUNG DER WOHNBAUFÖRDERMITTEL - RESOLUTION L 14 MASSNAHMEN WIDER DEN WILDWUCHS VON WETTBÜROS UND GLÜCKSSPIELAUTOMATEN - RESOLUTION L 15 EVALUIERUNG NACHTVERKEHR DER LINZ LINIEN - RESOLUTION L 16 INNOVATIVE FEINSTAUBBEKÄMPFUNG ZUR LUFTVERBESSERUNG IN LINZ - RESOLUTION L 17 ABSCHAFFUNG DES PROPORZES - RESOLUTION L 18 MASSNAHMEN ZUR AUFARBEITUNG UND ZUM GEDENKEN AN DAS KRIEGSGEFANGENEN- LAGER AUHOF – RESOLUTION UND ANTRAG Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 53. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Gemeinderätin Wundsam und Gemeinderat Lettner, beide SPÖ. Gemeinderätin Kaltenhuber und Gemeinderat Spannring, beide ÖVP, kommen etwas später in die Sitzung. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger teilt mit, dass seitens der ÖVP-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema „Verantwortung für 47 Millionen Euro Wechselkursverluste aus der Schweizer Franken-Anleihe 2005‘ beantragt worden ist. Sie entspricht allen formalen Anforderungen, sodass diese Aktuelle Stunde nach der Beantwortung der Anfragen an die Stadtsenatsmitglieder abgehalten wird. Bürgermeister Luger weist darauf hin, dass ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Dienstposten Nachbesetzung in Tiefbau Linz (TBL) und Stadtgärten Linz (SGL); Ergänzender gemeinnütziger Einsatz von Asylwerberinnen und Asylwerbern eingebracht worden ist. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kredit-überschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 7. April 2015 für das Rechnungsjahr 2015 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 7. April 2015 für das Rechnungsjahr 2015 folgende Kreditübertragungen genehmigt: 3. Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2015 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,463.495 Euro und wurde nicht überschritten. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2015 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 7. April 2015 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 73.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 46,692.915 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2015 ist daher nicht erforderlich.) B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass fünf Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; zwei an seine Person, eine an Vizebürgermeisterin Hörzing und zwei an Stadtrat Giegler. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderätin Klitsch an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, nach eigenem Bekunden setzt die Stadt Linz seit 2001 eine spezielle Tauben-Pille zur ‚Empfängnisverhütung‘ ein und will den Bestand von etwa 20.000 auf etwa 9000 Exemplare reduziert haben. Grund für diese medikamentöse Behandlung sei, dass Taubenexkremente an Gebäuden Schäden verursachen, ein Fütterungsverbot nicht besteht und präventive Maßnahmen wie eine Informationskampagne offenbar nicht den gewünschten Effekt erzielen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viel hat das Ausbringen der ‚Tauben-Pille‘ (Sach- und Personalkosten) seit 2001 insgesamt in etwa gekostet? 2. Was kostet eine einzelne ‚Tauben-Pille‘ und wie viele werden im Jahr verteilt? 3. Wer verteilt die ‚Tauben-Pille‘ im Auftrag der Stadt? 4. Wie sehen Sie diese medikamentöse Behandlung aus Sicht der Natur? 5. Warum gibt es kein Fütterungsverbot, das natürlich ist (Tauben haben schon lange ohne menschliche Fütterung gelebt), weniger kostet und mehr bringt?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: In Summe haben wir seit dem Jahr 2001 bis inklusive 2012, solange wir diese Aktion durchführten, 52.100 Euro aufgewendet. Zu 2.: Im Jahr 2010 betrugen die Kosten für ein Pillenstück 54 Cent. Diese Pillen wurden in den letzten Jahren - das letzte Mal kam diese Pille im Mai 2012 zur Anwendung - an drei Plätzen verteilt. Es wurden jährlich ca. 3400 Stück verteilt. Ich konnte noch für die Jahre 2001 und 2006 recherchieren. Damals wurde an acht Plätzen ausgelegt, ansonsten immer nur an drei Plätzen. Zu 3.: Die Taubenpille wurde von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes verteilt. Zu 4.: Die Beantwortung dieser Frage würde einen gelernten Historiker und Sozialwissenschaftler ziemlich überfordern, deswegen habe ich Herrn Dr. Schwarz von den Stadtgärten Linz gebeten, die Sachlage aus seiner Sicht zu behandeln. Dr. Schwarz, dessen Meinung ich mangels eigener Kenntnisse übernehme, meint, dass die Anwendung der Taubenpille grundsätzlich einen positiven Aspekt hatte. Während der Zeit ihrer Anwendung ist tatsächlich ein Rückgang der Populationsgrößen der Tauben im Stadtzentrum festzustellen gewesen. Insofern kann man die Anwendung dieser Pille als positiv bewerten. Herr Dr. Schwarz fügte jedoch hinzu, dass aus ökologischer Sicht eine Problematik in der Freisetzung von Fertilitätshormonen in die Umwelt gegeben ist, die sich auch auf die Gewässer auswirken könnte. Das hätte EU-weit dazu geführt, dass in der EU aus diesen und offensichtlich anderen mir ebenfalls nicht bekannten Gründen die Unbedenklichkeit dieser Taubenpille zurückgezogen wurde und wir sie seit Juni 2012 nicht mehr einsetzen. Zu 5.: Dem Gemeinderat ist nicht ganz unbekannt, dass ich kein großer Verfechter aller formalisierten Verbote bin. Ich bin ein Mensch, der an die Vernunft und an die Aufklärung glaubt und dass es wichtig ist, an diese Vernunft zu appellieren und Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. des Ordnungsdienstes weisen immer wieder auf eine verständliche, mir wird gesagt, durchaus charmante Art und Weise darauf hin, dass das Taubenfüttern zwar nicht verboten, aber ziemlich negativ ist. Ich persönlich bin dafür, dass wir diese Form beibehalten und kein formalisiertes Verbot in Form einer Verordnung in der Stadt erlassen. Man sieht das bei anderen Gesetzen, wie dem Hundehaltergesetz, wie schwierig es ist, diese gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ich plädiere immer dafür, wenn eine Maßnahme ohnedies nur schwer exekutierbar und kontrollierbar ist, man andere Wege, als Verbote, gehen sollte. Soweit zum Thema Taubenpille und Empfängnisverhütung.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Hartig an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, PolitikwissenschaftlerInnen wie Thomas Schmidinger - gemeinsam mit Kemal Bozay, Thomas Rammerstorfer und Christian Schörkhuber, Autor des Buches ‚Grauer Wolf im Schafspelz -Rechtsextremismus in der Einwanderungsgesellschaft‘ (2012), herausgegeben von der Volkshilfe Flüchtlings- und Migratlnnenbetreuung Oberösterreich - zählen den Verein Avrasya Linz ‚zur politischen Strömung der rechtsextremen Nationalistischen Bewegungspartei MHP, die besser unter dem Namen ihrer militanten Jugendorganisation ,Graue Wölfe‘ bekannt ist‘, wie der Kurier in seiner Online-Ausgabe vom 18. März 2015 berichtet. Der Verein, der im Linzer Migrations- und Integrationsbeirat vertreten ist, wird von Schmidinger unter anderem antisemitisch, demokratiefeindlich und antikurdisch eingestuft (vgl. Kurier Online, 18. Dezember 2014). Nachdem in Vergangenheit immer wieder laute Kritik an der Teilnahme von Vertretern der Stadt Linz bei Veranstaltungen des Vereins Avrasya artikuliert wurde und in diesem Zusammenhang auch ein offener Brief von Persönlichkeiten aus Kunst und Wissenschaft an Sie verfasst wurde, erlaube ich mir Ihnen folgende Fragen zu stellen: 1. Gibt es - abgesehen vom Bezug zu Migrations- und Integrationsangelegenheiten - inhaltliche Kriterien für die Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin eines Vereins in den Migrations- und Integrationsbeirat? 2. Gemäß Punkt III. Ziffer 3. der Satzung des Migrations- und Integrationsbeirates der Stadt Linz bestellt der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz die stimmberechtigten Mitglieder des Migrationsbeirates (MIB) und deren Ersatzmitglieder basierend auf einem Vorschlag des Integrationsbüros. Wie viele und welche Vereine kamen einer Nominierung gem. Punkt III. Ziffer 2. nach und wurden bei der Bestellung nicht berücksichtigt? Was sind die Gründe für die Nicht-Berücksichtigung? 3. Was sind die genauen Gründe für die Nominierung eines Vertreters des Vereins Avrasya? 4. Hat der Verein Avrasya, abgesehen von den in der Anfragebeantwortung vom 17. März 2015 genannten finanziellen Förderungen, weitere Zuwendungen durch die Stadt Linz, zum Beispiel in Form von Sachleistungen, erhalten? Wenn ja, welche? 5. Fotos zeigen eindeutig, dass auf einer Veranstaltung des Vereins Avrasya in Anwesenheit eines Vertreters der Stadt Linz ein Wolfsgruß gemacht wurde. Sie sagen im Kurier (Online-Ausgabe vom 19. März 2015) dazu Folgendes: ‚Ich kann Ihnen versichern, sollte in meiner Gegenwart jemand den Wolfsgruß machen, stehe ich sofort auf, verlasse die Veranstaltung und man wird mich dort auch nie mehr sehen.‘ Kann man daher aufgrund dieser eindeutigen Fotos davon ausgehen, dass Sie keine Veranstaltung von Avrasya mehr besuchen werden oder bedarf es dafür eines weiteren Wolfsgrußes in Ihrer persönlichen Anwesenheit? 6. Gibt es für Sie, abgesehen von der österreichischen Rechtsordnung, noch weitere Gründe, die für Sie ausschlaggebend sind, um einer Veranstaltung aus inhaltlichen Gründen fernzubleiben? Wenn ja, welche sind das? 7. Fiona Kaiser, Vize-Landesparteichefin der SPÖ Oberösterreich, wird im Kurier vom 11. April 2015 (Online-Ausgabe) in diesem Zusammenhang wie folgt zitiert: ‚Es ist erstaunlich, wie sehr manche die Fakten ignorieren und einfach stur wiederholen, es gebe keine Beweise.‘ Haben Sie oder werden Sie sich, als Bürgermeister der Stadt Linz, in dieser Frage umfassend mit den Fakten beschäftigen?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Von den sieben Fragen sind vier im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz. Diese werde ich heute beantworten. Drei dieser Fragen zielen auf politische Bewertungen hin, die werde ich nicht beantworten, da sie einen politischen, aber keinen städtischen Wirkungsbereich in meiner Funktion als Bürgermeister betreffen. Zu 1.: Hier gibt es klare Richtlinien, die zu erfüllen sind, ob ein Verein eine Vertretung im MIB haben kann. Erstes Formalkriterium ist eine vereinspolizeiliche Meldung, zweites Kriterium, es muss einen Migrations- und Integrationszugang geben und eine mindestens dreijährige Vereinstätigkeit nachgewiesen werden. Beim MIB achten wir darauf - ich habe das in meiner Regierungszeit als Integrationsreferent der Stadtregierung so praktiziert -, dass der MIB möglichst ausgewogen ist. Das heißt, auf die Größe der Vereine, auf die geografischen Herkünfte und auf die religiöse Zusammensetzung Rücksicht nimmt und auf die Geschlechterverteilung, also auf den Genderaspekt. Das sind zusätzlich Kriterien, die bei der Vorschlagserstellung, die letztlich der Bürgermeister zu berufen hat, seitens des Integrationsbüros verfolgt werden. Zu 2: Bei der letzten Nominierung zum Migrations- und Integrationsbeirat haben 27 Linzer Vereine eine Nominierung abgegeben. 24 Vereine wurden nominiert. Drei Vereine konnten auf Basis der in der Satzung verankerten Auswahlkriterien keinen Nachweis einer dreijährigen Vereinsaktivität erbringen und daher nicht nominiert und bestellt werden. Zu 3: Der Verein Avrasya wurde aufgrund der in der Satzung verankerten Kriterien vereinspolizeilich gemeldet und für in Ordnung befunden: Länger als dreijährige Vereinsaktivität, absoluter Schwerpunkt in Migrations- und vor allem aber in Integrationsmaßnahmen und er wurde aufgrund der Größe und der Repräsentativität für einen Teil der in Linz lebenden MigrantInnen ausgewählt. Zu 4: Ich verweise noch einmal auf die Anfragebeantwortung von März dieses Jahres. Es gab keine wie auch immer gearteten anderen städtischen Förderungen, Zuwendungen oder Sachleistungen. Zu 5 bis 7: Können nicht beantwortet werden, weil sie keinen städtischen Wirkungsbereich betreffen. Ich habe damit meine Anfragen beantwortet.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Danke schön, Herr Bürgermeister.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. 3. Anfrage von Gemeinderat Mag. Sonntag an Vizebürgermeister Forsterleitner von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Forsterleitner, da es abgesehen von einem unbestätigten Medienbericht vom 30. Jänner 2015 zur Konvertierung der noch offenen Schweizer Franken-Anleihe kaum Informationen an den Gemeinderat gibt und ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an diesen Informationen besteht, darf ich dazu folgende Fragen stellen. 1. Wann wurde heuer welcher Schweizer Franken-Betrag zu welchem Kurs konvertiert und welcher Euro-Betrag war dafür notwendig? 2. a) Wie hoch war der realisierte Wechselkursverlust für die heuer erfolgte Teilkonvertierung über die gesamte Laufzeit dieser im Oktober 2005 bei der Kommunalkredit begebenen Schweizer Frankenanleihe? b) Wie hoch war davon der realisierte Wechselkursverlust, der durch das Unterschreiten des ,Mindestkurses‘ von 1,20 heuer erst entstanden ist? c) Wie hoch war der realisierte Wechselkursverlust für die bereits 2014 erfolgte Teilkonvertierung von 97,5 Millionen Schweizer Franken? 3. Wie und nach welchem Kriterium wurde der Zeitpunkt der Wechselkursfixierung ausgewählt? Mit welcher Bank wurde die Schweizer Franken/Euro Konvertierung durchgeführt? 4. Wann erfolgte mit dem Schweizer Franken-Betrag ein Rückkauf von Teilschuldverschreibungen aus der Schweizer Franken-Anleihe bei der Kommunalkredit? Waren mit dem Rückkauf vor dem Kupontermin direkte Kosten bei der Kommunalkredit verbunden? 5. Wie und wann soll der vollständige Ausstieg aus dem Wechselkursrisiko bzw. eine Absicherung des Wechselkursrisikos erfolgen? Gibt es hier eine zeitliche Zielvorgabe an die Finanzverwaltung? 6. Im Voranschlag 2015 wurden für die Tilgung der halben noch offenen Schweizer Frankenanleihe 40,256 Millionen Euro für Tilgung bzw. als Neuaufnahme ,Sonstige Darlehensaufnahme 2015 - (Umschuldung/Teilkonvertierung Schweizer Franken)‘ budgetiert. a) Mit welchem Betrag wurde das vom Gemeinderat im Voranschlag genehmigte Darlehensvolumen mit der erfolgten Teilkonvertierung überschritten? b) Lag zum Zeitpunkt der Konvertierung eine Präsidialverfügung für den Überschreitungsbetrag des für die Umschuldung genehmigten Darlehensvolumens vor? c) Warum wurde der Gemeinderat nicht über diese Budgetüberschreitung informiert und diese dem Gemeinderat noch nicht zur (nachträglichen) Genehmigung vorgelegt? Auch im Vorjahr wurde dem Gemeinderat am 13. September 2014 aufgrund einer Kursverschlechterung ein erweiterter Euro-Betrag zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt. 7. Mit der Übertragungsverordnung vom 13. September 2012 hat der Gemeinderat im Sinn einer rascheren Entscheidungsmöglichkeit die Zuständigkeit für Darlehensaufnahmen und andere Finanzgeschäfte an den Stadtsenat delegiert. Im Sinne der ursprünglichen Zuständigkeit sollte der Gemeinderat über die erfolgten Darlehensaufnahmen aktuell informiert werden. a) Welche einzelnen Darlehen mit Angaben zur jeweiligen Darlehenshöhe, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsvereinbarung und Darlehensgeber hat der Stadtsenat aufgrund dieser Übertragungsverordnung heuer bereits beschlossen? b) Wie hoch sind die dafür bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen insgesamt? c) Wie hoch sind die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen für jene Darlehensanteile, die für die heuer erfolgte Teilkonvertierung aufgenommen wurden? d) Wie hoch sind die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen für jene Darlehensanteile, die für die 2014 erfolgte Teilkonvertierung aufgenommen wurden? Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Zu 1: Per 2. Februar 2015 wurden 48,7 Millionen Schweizer Franken zu einem Kurs von 1,0316 konvertiert. Dafür waren 47,208.220 Euro notwendig. Per 12. März 2015 wurden 48,8 Millionen Schweizer Franken zu einem Kurs von 1,0700 konvertiert. Hierfür waren 45,607.476 Euro notwendig. Zu 2 a): Für einen Vergleich muss man den Wechselkursverlust seit 1992 in Relation mit der Zinsersparnis seit 1992 bringen. Hierfür, bezogen auf die 48,7 Millionen Schweizer Franken, beträgt die Differenz 9,5 Millionen Euro. Und ebenso muss man, bezogen auf die 48,8 Millionen Schweizer Franken, diesen Wechselkursverlust in Relation zur Zinsersparnis bringen. Hierfür beträgt die Differenz beträgt dann 7,8 Millionen Euro. 2 b) 6,624 Millionen Euro, bezogen auf die 48,7 Millionen Schweizer Franken und 4,94 Millionen Euro, bezogen auf die 48,8 Millionen Schweizer Franken. 2 c) Für einen Vergleich muss man auch hier bis 2014 einen Wechselkursverlust seit 1992 in Relation mit der Zinsersparnis seit 1992 bringen. Hierfür beträgt die Differenz rund 3,3 Millionen Euro. Zu 3: Als Zeitpunkt der Wechselkursfixierung für die 48,7 Millionen Schweizer Franken wurde der ehestmögliche Zeitpunkt gewählt. Dieser war nach Zuzählung der dafür notwendigen Geldmittel der 29. Jänner 2015. Als Zeitpunkt der Wechselkursfixierung für die 48,8 Millionen Schweizer Franken, wurde auch der ehestmögliche Zeitpunkt gewählt. Dieser war der Folgetag nach Eintreffen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zur Restrukturierung der restlichen Schweizer Franken-Anleihe in eine Euro-Finanzierung - das war der 10. März 2015. Die Konvertierung der 48,7 Millionen Schweizer Franken und der 48,8 Millionen Schweizer Franken in einen Euro-Betrag wurde mit der Kommunalkredit Austria AG durchgeführt. Zu 4: Der Rückkauf erfolgte zwei Bankarbeitstage nach Wechselkursfixierung, dies war für die 48,7 Millionen Schweizer Franken somit der Montag, der 2. Februar 2015 und für die 48,8 Millionen Schweizer Franken der Donnerstag der 12. März 2015. Ja, die ,Breakage‘ Kosten, welche der Kommunalkredit durch den vorzeitigen Rückkauf entstanden sind, waren von der Stadt Linz zu tragen. Zu 5: Die Zielvorgabe an die Finanzverwaltung war - unter den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen -, einen ehestmöglichen Ausstieg herbeizuführen. Zu 6: a) Der ausgewiesene Betrag im Voranschlag 2015 in Höhe von 40,256 Millionen Euro, wurde aufgrund des damalig herrschenden Wechselkursniveaus mit einer Wechselkursannahme von einem Euro/Schweizer Franken-Wechselkurs in Höhe von 1,2110 berechnet. Im per 11. Dezember 2015 unter Punkt 9 gefassten Beschluss zur Konvertierung wurde die Teilkonvertierung über einen Betrag von 48,7 Millionen Schweizer Franken beschlossen. Hierfür war aufgrund des dann herrschenden Wechselkursniveaus der bereits angeführte Betrag von 47,2 Millionen Euro notwendig. 6 b) Das gesamte genehmigte Darlehensvolumen für das Haushaltsjahr 2015 beträgt rund 93,16 Millionen Euro. Bisher wurden lediglich 60 Millionen Euro aufgenommen, 47,2 Millionen Euro wurden für die Teilkonvertierung verwendet. 6 c) Das liegt daran, dass derzeit keine Überschreitung für das im Jahr 2015 geplante Darlehensvolumen vorliegt. Zu 7: a) Die Konditionen der einzelnen Transaktionen sollten dem Vernehmen der Kontrahenten nach nicht öffentlich behandelt werden. Die Darlehenshöhe, welche bis dato im laufenden Rechnungsjahr aufgenommen wurde, ist 60 Millionen Euro. 7 b) Das sind rund 44,46 Millionen Euro. 7 c) Das sind rund 34,98 Millionen Euro. 7 d) Und das sind rund 40,72 Millionen Euro. 4. Die Anfrage von Gemeinderätin Lenger an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend Konzept für eine sichere Donauquerung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 5. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Stadtrat Giegler von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Giegler, im Hinblick auf Ihre Zuständigkeit für den Bereich der Kinderbetreuung darf ich nachfolgende Fragen zu den Linzer Krabbelstuben an Sie richten: 1. Wie viele Krabbelstuben-Anmeldungen wurden für das Betriebsjahr 2012/13 insgesamt eingebracht? a) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt der jeweils angegebene Krabbelstuben-Wunsch 1 erfüllt werden? b) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt nur der jeweils angegebene Krabbelstuben-Wunsch 2 erfüllt werden? c) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt weder der Krabbelstuben-Wunsch 1 noch der Krabbelstuben-Wunsch 2 erfüllt werden, allerdings eine sonstige Krabbelstube in Linz angeboten werden? d) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt - trotz Erfüllung der formalen Voraussetzungen - gar kein Krabbelstubenplatz angeboten werden? e) Wie viele Kinder wurden für eine städtische Krabbelstube angemeldet, obwohl deren Eltern, Lebensgefährten oder Partner nicht die Voraussetzung der Berufstätigkeit im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden erfüllten? 2. Wie viele Krabbelstuben-Anmeldungen wurden für das Betriebsjahr 2013/14 insgesamt eingebracht? a) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt der jeweils angegebene Krabbelstuben-Wunsch 1 erfüllt werden? b) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt nur der jeweils angegebene Krabbelstuben-Wunsch 2 erfüllt werden? c) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt weder der Krabbelstuben-Wunsch 1 noch der Krabbelstuben-Wunsch 2 erfüllt werden, allerdings eine sonstige Krabbelstube in Linz angeboten werden? d) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt - trotz Erfüllung der formalen Voraussetzungen - gar kein Krabbelstubenplatz angeboten werden? e) Wie viele Kinder wurden für eine städtische Krabbelstube angemeldet, obwohl deren Eltern, Lebensgefährten oder Partner nicht die Voraussetzung der Berufstätigkeit im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden erfüllten? 3. Wie viele Krabbelstuben-Anmeldungen wurden für das Betriebsjahr 2014/15 insgesamt eingebracht? a) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt der jeweils angegebene Krabbelstuben-Wunsch 1 erfüllt werden? b) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt nur der jeweils angegebene Krabbelstuben-Wunsch 2 erfüllt werden? c) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt weder der Krabbelstuben-Wunsch 1 noch der Krabbelstuben-Wunsch 2 erfüllt werden, allerdings eine sonstige Krabbelstube in Linz angeboten werden? d) Bei wie vielen davon konnte zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt - trotz Erfüllung der formalen Voraussetzungen - gar kein Krabbelstubenplatz angeboten werden? e) Wie viele Kinder wurden für eine städtische Krabbelstube angemeldet, obwohl deren Eltern, Lebensgefährten oder Partner nicht die Voraussetzung der Berufstätigkeit im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden erfüllten? Dazu Stadtrat Giegler: „Die Zahlen, die ich referieren werde, beziehen sich auf die Betriebsjahre 2012/13, 2013/14 und das Betriebsjahr 2014/15, wobei zu sagen ist, dass das Betriebsjahr 2014/15 noch nicht abgeschlossen ist. Wir haben als Stichtag den 31. März 2015 angenommen. Diese Zahlen sind noch nicht für das gesamte Jahr vorliegend. Alle Zahlen beziehen sich auf so genannte nachhaltige Anmeldungen, die tatsächlich von den Eltern wahrgenommen wurden und nicht den Anmeldevorgang betreffen, der dann nicht zu einer tatsächlichen Aufnahme führt, weil es beispielsweise zu einer erneuten Schwangerschaft kommt oder weil die Unterbringung in eine private Krabbelstube erfolgt, ein Wegzug aus Linz stattfindet oder andere Betreuungslösungen, auch in der Verwandtschaft gefunden werden oder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Zu 1.: Im Jahr 2012/13 waren es 726 Kinder Zu 2.: Im Jahr 2013/14 waren es 793 Kinder Zu 3.: Im Jahr 2014/15 waren es bisher 659 Kinder. Ich darf die Zahl der Anmeldungen, die nur eine Wunsch-Krabbelstube und keine zweite Wunscheinrichtung angegeben haben, wieder in dieser Reihenfolge referieren. Zu 1: 2012/13 waren es 201 Kinder Zu 2: 2013/14 waren es 180 Kinder Zu 3: Im laufenden Betriebsjahr 2014/15 waren es 175 Kinder Zu 1 a): 2012/13 waren es 345 Kinder Zu 2 a): 2013/14 waren es 357 Kinder Zu 3 a): Im laufenden Betriebsjahr waren es bisher 308 Kinder. Zu 1 b): 2012/13 waren es 68 Kinder Zu 2 b): 2013/14 waren es 61 Kinder Zu 3 b): Im laufenden Betriebsjahr waren es bisher 45 Kinder. Zu 1 c): 2012/13 waren es 109 Kinder Zu 2 c): 2013/14 waren es 103 Kinder Zu 3 c): Im laufenden Betriebsjahr waren bisher 70 Kinder Die Summe der Anmeldungen, denen ein Aufnahmeangebot im Monat des Wunsch-Aufnahmezeitpunktes gelegt wurde, beträgt im Jahr 2012/13 522 Kinder, 2013/14 waren es 521 Kinder und im laufenden Betriebsjahr waren es 423 Kinder. Zu 1 d): 2012/13 waren es 230 Kinder im Wunschmonat Zu 2 d): 2013/14 waren es 296 Kinder Zu 3 d): Im laufenden Betriebsjahr waren es 253 Kinder. Dazu ist zu sagen, dass ca. die Hälfte davon auf diesen Betreuungsplatz im Laufe der Recherchen und der Nachfragen verzichten. Für die zweite Hälfte dieser Kinder werden immer Lösungen gefunden, allerdings nicht im Wunsch-Krabbelstubenplatz, sondern es konnten andere Lösungen zu einem späteren Zeitpunkt gefunden werden. Zu 1e) bis 3 e): Diese Frage kann aus dem Anmeldesystem des Kinder- und Jugend-Services (KJS) nicht beantwortet werden, da zum Anmeldezeitpunkt noch kein Nachweis über die formalen Voraussetzungen erbracht werden muss - in der Regel noch nicht erbracht werden könnte. 6. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Stadtrat Giegler von der März-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Giegler, im Hinblick auf Ihre Zuständigkeit für den Bereich der Kinderbetreuung darf ich nachfolgende Fragen zu den Linzer Horten an Sie richten: 1. Wie viele Hort-Anmeldungen wurden für das Schuljahr 2012/13 insgesamt eingebracht? a) Bei wie vielen davon konnte der jeweils angegebene Hort-Wunsch 1 erfüllt werden? b) Bei wie vielen davon konnte nur der jeweils angegebene Hort-Wunsch 2 erfüllt werden? c) Bei wie vielen davon konnte weder der Hort-Wunsch 1 noch der Hort-Wunsch 2 erfüllt werden, allerdings ein sonstiger Hort in Linz angeboten werden? d) Bei wie vielen davon konnte gar kein Hortplatz angeboten werden? 2. Wie viele Hort-Anmeldungen wurden für das Schuljahr 2013/14 insgesamt eingebracht? a) Bei wie vielen davon konnte der jeweils angegebene Hort-Wunsch 1 erfüllt werden? b) Bei wie vielen davon konnte nur der jeweils angegebene Hort-Wunsch 2 erfüllt werden? c) Bei wie vielen davon konnte weder der Hort-Wunsch 1 noch der Hort-Wunsch 2 erfüllt werden, allerdings ein sonstiger Hort in Linz angeboten werden? d) Bei wie vielen davon konnte gar kein Hortplatz angeboten werden? 3. Wie viele Hort-Anmeldungen wurden für das Schuljahr 2014/15 insgesamt eingebracht? a) Bei wie vielen davon konnte der jeweils angegebene Hort-Wunsch 1 erfüllt werden? b) Bei wie vielen davon konnte nur der jeweils angegebene Hort-Wunsch 2 erfüllt werden? c) Bei wie vielen davon konnte weder der Hort-Wunsch 1 noch der Hort-Wunsch 2 erfüllt werden, allerdings ein sonstiger Hort in Linz angeboten werden? d) Bei wie vielen davon konnte gar kein Hortplatz angeboten werden?“ Dazu Stadtrat Giegler: „Zu 1 a) bis d) und 2 a) bis d): Ich ersuche um Verständnis, dass Auskünfte zu den Bildungsjahren 2012/13 und 2013/14 aus einem ganz einfachen Grund nicht gegeben werden können. Im Unterschied zu den städtischen Krabbelstuben und Kindergärten erfolgt die Anmeldung nicht zentral in der KJS-Zentrale in Urfahr, sondern direkt im gewünschten Hort. Damit wird den Eltern ein Extraweg in die Zentrale erspart und die Eltern können im Rahmen der Schuleinschreibung die Hortanmeldung gleich vornehmen und den Hort und die Hortleiterin entsprechend kennen lernen. Das wird sehr positiv aufgenommen. Aus diesem Grund erfolgt die Anmeldung und die Platzzuweisung nicht automationsunterstützt. Daher können nachträglich keine Auswertungen zur Platzvergabe durchgeführt werden. Nachdem alle Anmeldungen berücksichtigt werden, besteht keine Notwendigkeit zur Aufbewahrung der händischen Aufzeichnungen. Dazu gibt es keine Vorgaben. Ich kann aber die Zahlen zum Bildungsjahr 2014/15, wo es aktuelle Aufzeichnungen gibt, übermitteln. Zu 3: Es waren 1173 Anmeldungen. Zu 3a): Das waren 1109 Kinder. Zu 3b): Das waren 14 Kinder Zu 3c): 29 Kindern wurde in einem anderen als den zwei gewünschten Horten ein Platz zugewiesen. Fünf Kindern wurde ein Platz in der Nachmittagsbetreuung direkt am Schulstandort angeboten, sechs Familien verzichteten auf ein alternatives Angebot und zehn Kinder wurden nachträglich von den Eltern abgemeldet. Zu 3.d.: Das waren null Kinder.“ 7. Die Anfrage von Gemeinderat Hein an Stadtrat Giegler betreffend Erhebung – Beziehung bedarfsorientierte Mindestsicherung wird in der nächsten Sitzung beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderätin Polli, BEd, an Stadtrat Giegler betreffend Jugend- bzw. Gemeinwesensarbeit im Stadtteil Auswiesen wird in der nächsten Sitzung beantwortet. ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „VERANTWORTUNG FÜR 47 MILLIONEN EURO WECHSELKURSVERLUST AUS DER SCHWEIZER FRANKEN-ANLEIHE 2005“ Bürgermeister Luger: „Wir sind damit beim Tagesordnungspunkt der Aktuellen Stunde. Diese Aktuelle Stunde wird die Berichterstatterin der beantragenden Fraktion, das ist im konkreten Frau Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal, eröffnen. Es folgen die Sprecher der jeweiligen anderen Fraktionen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke. Die bisher von mir erwähnten Personen haben jeweils eine Redezeit von zehn Minuten. In Folge werden in der Stadtregierung ressortbezogen zwei Mitglieder redeberechtigt sein. Einer ist Herr Finanzreferent, Vizebürgermeister Forsterleitner. Er wird das Rederecht ausüben. Nach seinem maximal fünfminütigen Statement folgt das Schlusswort der Berichterstatterin. Ich darf die Berichterstatterin bitten, mit ihren Ausführungen zu beginnen.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal für die ÖVP-Fraktion: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Beitrag zur Aktuellen Stunde mit einem Auszug aus der Rede des damaligen Gemeinderates Christian Forsterleitner zum Budget 2010 beginnen. Er hat damals den Freiheitsbegriff in den Mittelpunkt seiner Wortmeldung gestellt und ich zitiere wörtlich: ,(…) Entscheidungsfreiheit und Chancen. Eine Stadt soll dies ermöglichen und nicht einschränken. Freiheit geben statt Freiheit nehmen, (…) Das ist zumindest ein sozialdemokratischer Freiheitsbegriff.‘ Sehr geehrte Damen und Herren, mit der heute zur Beschlussfassung anstehenden nachträglichen Genehmigung der Konvertierung des letzten Viertels der Schweizer Franken-Anleihe, wird die finanzielle Gestaltungfreiheit der Stadt einmal mehr durch enorme Verluste empfindlich eingeschränkt. Heute wird nicht Freiheit gegeben statt Freiheit genommen, heute wird Freiheit genommen statt Freiheit gegeben. Heute findet ein weiteres dunkles Kapitel in der Finanzpolitik der Stadt sein trauriges Ende und gleichzeitig seinen Höhepunkt. Seinen Höhepunkt deshalb, weil das Spekulationsabenteuer die Linzer Steuerzahler 35,9 Millionen Euro kostet. Es ist das Ende eines dunklen Kapitels, mit dem viele offene Fragen, viele Unklarheiten, vor allem aber viel verlorenes Geld verbunden sind. Geld, das sinnvoll für die Menschen in unserer Stadt hätte eingesetzt werden können. Wir hätten um dieses Geld etwa drei Schulen neu errichten können, wir hätten ein hochmodernes Fußballstadion oder drei Seniorenzentren bauen können. Wenn der Finanzreferent mit der Konvertierung des letzten Viertels einen Schlussstrich unter das Kapitel ‚Fremdwährungskredite‘ ziehen will, unterstützen wir das voll und ganz. Wir können dem bedingungslos beipflichten. Unter einem Schlussstrich wird zusammengezählt, unter einem Schlussstrich findet sich der Saldo. Was hier unter dem Schlussstrich herausgekommen ist, muss für uns alle Anlass und Beginn einer schonungslosen Aufarbeitung und Aufklärung der Ursachen dieses finanzpolitischen Debakels sein. Der Bürgermeister hat sich in seiner Taubenanfrage dazu geäußert, dass er an die Vernunft und an die Aufklärung glaubt. Ich hoffe, dass es auch hier der Fall ist. Für uns ist eines klar, dem Ende des dunklen Kapitels der Fremdwährungsspekulationen muss der Anfang eines Kapitels der Aufarbeitung und Aufklärung folgen. (Beifall ÖVP). Die Vorgänge rund um den Schweizer-Franken-Kredit reichen weit in die Vergangenheit zurück. Wir, als ÖVP, haben uns stets vor den enormen unschätzbaren Risiken von Fremdwährungsspekulationen ausgesprochen und davor gewarnt und unser Stimmverhalten danach ausgerichtet. Ich möchte deswegen in das Jahr 1993 zurückblenden, weil dort die Wurzeln für die Millionenverluste liegen. Nachdem nicht alle in diesem Haus damals dabei waren - im Gegenteil, es waren nur sehr wenige dabei - glaube ich, ist es in dieser Stunde wichtig, ein wenig die Geschichte zu strapazieren. Es war im Jänner und Oktober 1993, als die Stadt Linz zwei Schweizer Franken-Anleihen zu 60 Millionen Schweizer Franken und 150 Millionen Schweizer Franken gekauft hat - gegen die Stimmen der ÖVP. Der damalige Gemeinderat Johann Mayr hat damals das Stimmverhalten der ÖVP sehr scharf kritisiert und es mit einem Zitat von Thomas Mann beschrieben: ‚Mit rückwärts gewandtem Kopf kann man nicht nach vorwärts schreiten.‘ Ja, die SPÖ ist vorwärts geschritten, sie ist mit Anlauf in ein finanzielles Riesendebakel geschritten. (Beifall ÖVP) Zur Rückzahlung der ersten Anleihe wurde im Jänner 2003 ein 60 Millionen Schweizer Franken-Darlehen aufgenommen, wiederum gegen die Stimmen der ÖVP. Im Oktober 2005 wurde schließlich die große zweite Franken-Anleihe von 150 Millionen Schweizer Franken endfällig. Die offenen Schulden des Franken-Darlehens haben damals 45 Millionen Schweizer Franken betragen. Die Stadt Linz hatte damals die Wahl, aus ihren Franken-Schulden in der Höhe von 195 Millionen Schweizer Franken auszusteigen oder sich neuerlich in Schweizer Franken zu verschulden. Die Finanzverantwortlichen der Stadt haben sich damals im Alleingang ohne Einbindung des Gemeinderates, ohne Einbindung des Stadtsenates oder ohne Einbindung des Finanzausschusses neuerlich dafür entschieden, eine Franken-Anleihe im Wert von 195 Millionen Schweizer Franken um rund 126,1 Millionen Euro zu begeben. Ein weiterer Meilenstein war schließlich der 24. Juli 2012, als der von der Stadt Linz mit einem Gutachten zum Swap und zur Franken-Anleihe beauftragte Univ.-Prof. Dr. Martin Janssen im Kontrollausschuss dieses Gemeinderates in einer sehr eindringlichen Art und Weise vor dem bestehenden Wechselkursrisiko der Franken-Anleihe gewarnt hat. Ich darf wörtlich zitieren: ,Der Druck auf den Schweizer Franken wird immer größer. Die Chance, dass das nicht halten wird, die steigt über die Zeit hinweg. Und wäre ich Linz - und Sie können sie auch kündigen - würde ich die Anleihe kündigen. Ich würde kein halbes Jahr oder Jahr warten - das würde ich nicht machen.‘ Und er führt weiter aus: ‚In so einer Situation, bei einer solchen Asymmetrie, die eigentlich nur durch die Politik aufgehalten wird, gibt es nur eine Entscheidung. Also wäre ich Bürger dieser Stadt und Sie würden es nicht tun, dann weiß ich nicht, ob ich Sie verklagen kann, aber überlegen würde ich mir das schon.‘ Bezugnehmend auf die Warnungen von Prof. Janssen, hat schließlich die FPÖ in der nächsten Gemeinderatssitzung im September 2012 den Antrag auf umgehende Konvertierung gestellt, der schließlich dem Finanzausschuss zugewiesen wurde. In weiterer Folge haben wir als ÖVP mehrmals den Ausstieg aus der Franken-Anleihe beantragt und urgiert. So etwa im April 2013, wo wir eine Strategie unter Hinweis auf die eindringlichsten Warnungen von Prof. Janssen bezüglich der Schweizer Franken-Anleihe eingefordert haben. Als schließlich nach 14 Monaten – man beachte, nach 14 Monaten – als Erledigung des FPÖ-Antrages dem Gemeinderat nur der Ausstieg aus der Hälfte der Franken-Anleihe vorgeschlagen wurde, haben wir in der Sitzung am 21. November 2013 den Zusatzantrag gestellt, aus dem gesamten Wechselkursrisiko möglichst rasch auszusteigen. Dieser Zusatzantrag wurde einstimmig beschlossen und ich möchte ihn hier einmal mehr in Erinnerung rufen. Er hat gelautet: ‚Was den nicht konvertierten Teil aus der Schweizer Franken-Anleihe betrifft, so werden dem Finanz- und Hochbauausschuss umgehend die möglichen Handlungsvarianten (Kosten-Risiko-Vergleich) dargelegt, um eine raschestmögliche Absicherung des Wechselkursrisikos oder einen möglichst raschen Ausstieg aus der Schweizer Franken-Anleihe zu erreichen.‘ Mehr als ein Jahr lang wurde der Gemeinderatsbeschluss vom November 2013 jedoch nicht umgesetzt. Dadurch sind der Stadt Linz Wechselkursverluste in der Höhe von ca. zwölf Millionen Euro entstanden. Erst als am 15. Jänner 2015 die Schweizer Nationalbank den Mindestwechselkurs von 1,20 aufgab, ist die Stadt Linz innerhalb weniger Wochen aus der zweiten Hälfte der Franken-Anleihe ausgestiegen. 2005 haben wir für 195 Millionen Schweizer Franken umgerechnet 126,1 Millionen Euro erhalten und im Oktober 2014 und heuer 173,4 Millionen Euro zurückgezahlt. Wir haben damit einen Wechselkursverlust in der Höhe von 47,3 Millionen Euro erlitten. Der zwar fiktive, weil nicht angesparte Zinsvorteil gegenüber einer Euroverschuldung betrug für diese Anleihe ca. 11,4 Millionen Euro, womit sich ein Nettoverlust von etwa 35,9 Millionen Euro errechnet. Im Zusammenhang mit diesem Verlust tun sich viele Fragen auf: Wer hat 2005 auf Basis welcher Grundlagen die Entscheidung getroffen, neuerlich eine Franken-Anleihe zu begehen? Warum haben nicht einmal die Mitglieder des Finanzausschusses den im Oktober 2005 mit der Kommunalkredit abgeschlossenen Vertrag übermittelt bekommen? Warum hat man die so eindringlichen Warnungen von Prof. Janssen in den Wind geschlagen? Warum hat es 14 Monate gebraucht, bis nach dem Antrag der FPÖ die Konvertierung der Hälfte beschlossen wurde? Warum wurde der Gemeinderatsbeschluss vom November 2013 mehr als ein Jahr nicht umgesetzt? Bei all diesen offenen Fragen geht es im Wesentlichen um drei Kernfragen: Erstens, wer hat die Verluste aus dem Schweizer Franken-Anleihen-Abenteuer zu verantworten? Zweitens, hätte eine entschlossenere Vorgangsweise zumindest einen Teil der Verluste verhindern können, wurde nicht ausreichend schnell gehandelt und wer ist dafür verantwortlich? Und schließlich drittens, neben der finanzpolitischen auch die demokratiepolitische Dimension. Wie ernst werden Beschlüsse dieses Gemeinderates genommen? All diese und viele anderen Fragen müssen aufgearbeitet werden und es müssen die Verantwortungen dafür geklärt werden. Wenn der Finanzreferent in seinen Pressekonferenzunterlagen von einer raschen und effizienten Konvertierung spricht, ist das für uns eine Verhöhnung der Linzerinnen und Linzer. Eine Konvertierung, die einen Nettoverlust von 35,9 Millionen Euro bringt, als effizient zu bezeichnen, kann wohl nicht ernst gemeint sein.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich nicht für den Inhalt, aber für die Zeitdisziplin. Ich habe mitgestoppt, neun Minuten 27 Sekunden. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion, Herr Gemeinderat Jakob Huber. Er steht schon am Start und ich werde ihn auch stoppen.“ Gemeinderat Huber für die SPÖ-Fraktion: „Sehr geehrte Damen und Herren, ein sicherer Blick auf die Tagesordnung zeigt, es hätte diese Aktuelle Stunde nicht gebraucht, um über den Ausstieg aus den Fremdwährungsfinanzierungen zu diskutieren. Das ist wohl der erste Hinweis, dass die ÖVP auf Wahlkampfmodus umgeschaltet hat. Der ÖVP geht es also um die Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Fremdwährungsfinanzierungen in Linz sind Vergangenheit. Der Ausstieg war nicht einfach, aber er war erfolgreich. Namens der SPÖ-Fraktion möchte ich mich bei der Finanzverwaltung herzlich bedanken, die sehr intensiv daran gearbeitet hat und den Ausstieg unter extremen Marktbedingungen professionell und raschestmöglich umgesetzt hat. (Beifall SPÖ) Die ÖVP fordert uns alle von Plakaten herab dazu auf, nichts schön zu reden, sondern genau hinzuschauen, deswegen möchte ich mit einer Richtigstellung beginnen: Der Einstieg in die Schweizer Franken erfolgte ein Jahr früher, nämlich bereits im Jahr 1992 durch einen Beschluss des Gemeinderates. Dieser Beschluss wurde in einer vertraulichen Sitzung gefasst und zwar mit den Stimmen aller Parteien. Das heißt, auch die ÖVP hat damals für den Einstieg in die Franken-Finanzierung gestimmt. Das erklärt möglicherweise, warum sie ständig von 1993 reden, trägt aber nicht gerade zu ihrer Glaubwürdigkeit bei. Hintergrund dieses einstimmigen Beschlusses war das unvorstellbare Zinsniveau in Schilling. 8,6 Prozent per anno, das ist ungefähr das 40-fache von heute. Bei einer Franken-Finanzierung hat man sich zumindest zwei Prozentpunkte jährlich gespart. Das ist der Grund, warum nicht nur private Haushalte und sehr viele Unternehmen, sondern auch die öffentliche Hand immer stärker in die Franken gegangen ist. Der Bund, sprich die Republik Österreich, war selbst sehr stark in Schweizer Franken finanziert. Aus heutiger Sicht wissen wir es besser, aus heutiger Sicht war die Franken-Finanzierung ein Fehler. Nur liegt es in der Natur der Sache, dass unser heutiger Informationsstand ein anderer ist, als vor 23 Jahren. Das gilt offenbar nicht nur für meine Fraktion. In unserer Fraktion hat es diesbezüglich einen deutlichen Paradigmenwechsel gegeben. Zum Thema Glaubwürdigkeit zählt aber auch der korrekte Umgang mit Zahlen. Wir haben – wie richtig angemerkt wurde – einen Schlussstrich unter die Franken-Finanzierung gezogen und wenn man sauber abrechnet – sauber heißt, den gesamten Zeitraum und auch die Zinsersparnisse zu berücksichtigen –, dann liegen die Verluste um 15 Millionen Euro niedriger, als von der ÖVP angegeben. Alles andere ist mit der Nähmaschine gerechnet, es tut mir Leid. Aber sagen wir, der ÖVP geht es um die Aufklärung des Ausstieges. Ich bin mir nicht ganz sicher, was beim Ausstieg so groß zum Aufklären wäre. Der Ausstieg war extrem transparent, es gab regelmäßig Beratungen im Stadtsenat, Finanzausschuss und im Gemeinderat. Ich habe die Befürchtung, dass es vor allem darum geht, den neuen Bürgermeister und den neuen Finanzreferenten anzupatzen. Deswegen springe ich in der Chronologie von 1992 in das Jahr 2013. Vor zwei Jahren waren wir mitten in der weltweiten Finanzkrise mit einer entsprechenden Aufwertung des Schweizer Frankens. Wir haben damals in der Gemeinderatssitzung im April eine wichtige Änderung der Franken-Anleihe beschlossen. Es ist darum gegangen, dass das Liquiditätsrisiko durch eine einseitige Fällig-Stellung der Anleihe eliminiert wird. Diesen Beschluss haben wir gemeinsam in diesem Haus gefasst - gemeinsam heißt leider ohne die ÖVP, die als einzige Fraktion dagegen gestimmt hat. Das war für mich der Einstieg in den Ausstieg, er war wichtig und richtig. Ich finde es schade, dass sich die ÖVP für das Zuschauen entschieden hat. Im November 2013 - das war die erste Gemeinderatssitzung unter Bürgermeister Klaus Luger und Finanzreferent Forsterleitner - haben wir die Konvertierung eingeleitet. Eine Woche nach dem Regierungswechsel – ich kann mich noch daran erinnern - haben wir das Thema im Finanzausschuss beraten. Wir haben diskutiert und Kollege Hattmannsdorfer hat Fragen gestellt, die teilweise schriftlich beantwortet wurden. Am 21. November haben wir beschlossen die erste Hälfte der Franken-Anleihen mit einem Schuldscheindarlehen zu konvertieren. Das haben wir gemeinsam beschlossen, gemeinsam heißt wieder ohne die ÖVP – die anderen Fraktionen haben angepackt, die ÖVP hat zugeschaut. Wir kommen in das Jahr 2014, da hat es dann kurz so ausgeschaut, als ob die Haxlbeißerei ein Ende hätte und die Zusammenarbeit wieder in den Mittelpunkt rücken würde. Der Stadtsenat hat in den Sommermonaten einstimmig, also auch mit den Stimmen der ÖVP, die Aufnahme der Schuldscheindarlehen für die erste Hälfte beschlossen. Das heißt, aus der ursprünglichen Enthaltung der ÖVP wurde eine Zustimmung im Stadtsenat, aus dieser wiederum eine Zustimmung im Gemeinderat. Im August 2014 wurde die Konvertierung der zweiten Hälfte vorbereitet, das wurde ebenfalls im Stadtsenat einstimmig beschlossen. Im Oktober 2014, ungefähr ein Jahr vor der Wahl, war es dann wieder vorbei mit der Zusammenarbeit statt Haxlbeißen. Wir haben ausführlich im Finanzausschuss über die operativen Herausforderungen bei der Konvertierung gesprochen und über Handlungsoptionen beraten. Ich persönlich habe diese Diskussionen recht konstruktiv in Erinnerung, umso größer war unsere Verwunderung, als wir Teile des vertraulichen Finanzausschussprotokolls in einer Zeitung lesen durften. In diesen Diskussionen haben meiner Erinnerung nach alle Parteien die Position vertreten, dass nur die Konvertierung dieser Franken-Anleihe Sinn macht. Die Alternative war, die Stadt Linz bleibt entweder im Franken – das wollte niemand, das war völlig klar –, oder die andere Möglichkeit wären Absicherungsinstrumente gewesen, Devisenforwards, Cross Currency Swaps, Call Options und wie diese Dinge alle heißen – auch davon war niemand wirklich angetan. Langfristige Absicherungen sind entweder gar nicht gehandelt worden, oder zu Phantasiepreisen und kurzfristige Absicherungen hätten uns nicht wirklich weitergeholfen und trotzdem viel Geld gekostet. Insofern bin ich jetzt ein bisschen überrascht, wenn seitens der ÖVP zwischen den Zeilen dem Finanzreferenten vorgeworfen wird, dass er etwas nicht getan hat, wo vorher Experten und alle Parteien der Meinung waren, das soll man nicht tun. Ich tue mir schwer, diesen finanzpolitischen Slalom nachzuvollziehen. Im Dezember 2014 haben wir gemeinsam die Teilkonvertierung beschlossen. Gemeinsam in diesem Haus heißt leider wieder alle, außer die ÖVP. Und wenn die ÖVP derzeit Bewegung statt Stillstand plakatiert, dann trifft es einigermaßen auf das Abstimmungsverhalten beim Franken-Ausstieg zu. Dagegen, dafür, dagegen, dafür - das ist eine tolle Bewegung. Damit sind wir im Jahr 2015, wo am verhängnisvollen 15. Jänner die Schweizer Nationalbank eine Bombe hat platzen lassen. Sie hat den Mindestkurs aufgegeben und innerhalb von wenigen Stunden wurden zig Milliarden weltweit vernichtet. Dieser Schritt hat die gesamte Finanzwelt überrascht und am falschen Fuß erwischt. Auch die Profis auf den Trading Floors und den Bankzentralen haben das nicht antizipiert und leider war von diesem Schritt natürlich auch die Linzer Finanzverwaltung überrascht. Wenn jetzt zwischen den Zeilen so getan wird, als ob die Linzer Finanzverwaltung oder der Finanzreferent sehenden Auges zugewartet hätten und nichts getan hätte,, dann ist das übelstes Polit-Blabla und in Wirklichkeit meiner Meinung nach ein schäbiger Versuch auf den Rücken der Stadt politisches Kleingeld zu machen. Tatsache ist, dass bereits am nächsten Tag eine außerordentliche Sitzung des Stadtsenates stattgefunden hat und eine Woche später eine gemeinsame Beratung mit Stadtsenat, Bankexperten und Finanzausschuss. Dort war immer die Empfehlung zu konvertieren. Erfreulich ist, dass an dem Tag der nächste Konvertierungsbeschluss einstimmig war – dieses Mal hat die ÖVP mitgestimmt –, auch wenn man dazusagen und in Erinnerung rufen muss, dass dieser Konvertierungsschritt auf Messers Schneide stand, weil sehr vertrauliche Hintergründe von jemanden aus diesem Haus – es kann gar nicht anders sein – an die Medien gespielt wurden. Wer immer das war, muss sich das mit seinem eigenen Gewissen ausmachen. Der letzte Teil der Konvertierung ist vor wenigen Wochen erfolgt bzw. der Beschluss im Stadtsenat war einstimmig. Heute gelangt er in zwei oder drei Tagesordnungspunkten zur nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat zur Abstimmung. Ich möchte zusammenfassen: Erstens, die Finanzierung mit Fremdwährungen war ein Fehler. Der Fehler wurde erkannt, die Stadt hat unter extremen Umständen den Ausstieg aus dem Franken so schnell es ging und erfolgreich bewältigt. Die Franken-Finanzierung ist Geschichte. Zweitens, diese Konvertierungsgeschichte hat gezeigt, dass zumindest drei Fraktionen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und vor unangenehmeren Entscheidungen nicht zurückschrecken, danke dafür. Drittens, das Verhalten der ÖVP-Fraktion ist für mich essentiell in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen unklar bzw. unerklärlich: Haxlbeißen oder doch Zusammenarbeit, anpacken oder doch nur zuschauen, wirtschaften oder doch krank jammern? Fest steht für mich nur eines, die ÖVP ist mitten im Wahlkampf. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein für die FPÖ-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderatssaal und auf der Galerie, ich habe hier ein Schriftstück und einen Blogeintrag unseres Vizebürgermeisters und Finanzreferenten von der Sozialdemokratischen Partei, Christian Forsterleitner, im Internet mit dem Titel gefunden: ‚Schlussstrich unter den Fremdwährungskredit gezogen‘. Ich möchte gleich auszugsweise ein paar Sätze aus seiner Einleitung zitieren: ‚Seit meinem Amtsantritt als Finanzreferent der Stadt Linz im September 2013 ist die sichere Finanzierung ein zentraler Baustein der neuen Linzer Finanzpolitik. Mit der Konvertierung der letzten Tranche der Schweizer Franken-Anleihe haben wir am heutigen Tag‘, gemeint ist der 12. März 2015, ‚einen Schlussstrich unter die Fremdwährungskredite gesetzt.(…) Dabei wurden die zugrunde liegenden Beschlüsse vom Gemeinderat und Stadtsenat selbstverständlich zur Gänze umgesetzt.‘ Wenn man diese Einleitung liest, drängen sich ein paar Fragen auf, die ich jetzt durchgehen will. Wie hat die Finanzpolitik der Linzer SPÖ vor dem September 2013 ausgesehen. Sie war geprägt von einer Schuldenpolitik. Innerhalb von 25 Jahren stiegen die Schulden von 43 Millionen Euro auf sagenhafte 2,62 Milliarden Euro, dies unter Verantwortung der SPÖ. Wenn eine Stadt dermaßen verschuldet ist, ist sie natürlich dazu gezwungen, weitere Mittel und Wege zu finden, wie man an neues Geld herankommt. Hier fällt mir nur ein Zitat ein: ‚Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muss spekulieren.‘ Weil aber die Sozialdemokratische Partei bei den Ausgaben nicht sparen wollte, um das vermeintliche Wählerklientel nicht zu verärgern, kam man mit Spekulationsgeschäften fast in einen Goldgräberrausch. Es wurden Fremdwährungsanleihen abgeschlossen und später natürlich weitere Spekulationsgeschäfte mit zahlreichen Swaps. Der fatalste dieser Swaps war der 4175, der heute noch am Wiener Handelsgericht, anhängig ist.“ Zwischenruf Bürgermeister Luger: „Den hat in dieser Stadt niemand beschlossen.“ Gemeinderat Hein weiter: Machen wir aus beschlossen, abgeschlossen. Es gibt nämlich sonst keine andere Erklärung, warum man mit öffentlichen Geldern spekulieren muss. Außer, dass die Gelder immer weniger werden und der finanzielle Bewegungsfreiraum immer geringer wird. Zinsvorteile und der Swap sollten das Geld in die marode Stadtkasse spülen. Das hat anfänglich der Swap 4175 gemacht. Ein Schuldenberg von sagenhaften 2,62 Milliarden Euro, das ist der Stand von 31. Dezember 2013, ist unvorstellbar. Da sind die Schäden, die vom Swap zu erwarten sind oder die eintreten könnten, noch gar nicht mit inkludiert. 2005 - das haben wir heute schon gehört - wurden die bestehenden Fremdwährungsgeschäfte umgeschuldet, eine neue Schweizer Franken-Anleihe wurde gemacht, nur ein geringer Anteil wurde zurückbezahlt. Man könnte fast glauben, dass die Mehrheit der SPÖ-Fraktion die Meinung vertritt, dass Fremdwährungskredite von Fremden bezahlt werden. Ich muss aufklären, dass fremd sich lediglich auf die Währung bezieht und nicht auf den Kredit. Zurückzahlen werden es die Linzer Bürger müssen. Man hätte bereits 2005 die Spekulation beenden können. Doch im Jahr 2002 war der Altbürgermeister Dobusch noch immer davon überzeugt, dass eine Schweizer Franken-Anleihe oder ein Schweizer Franken-Kredit keine Spekulation ist. Eine Broschüre der Österreichischen Nationalbank sieht das ganz anders. Natürlich ist ein Fremdwährungskredit eine reine Spekulation, denn weder der Zinsverlauf, noch der Währungsverlauf können berechnet werden. Das reicht aus, um den Charakter einer Spekulation zu erfüllen. Bei den sicheren Bausteinen der Finanzierung der neuen Finanzierungspolitik von Vizebürgermeister Forsterleitner scheint ‚Konvertierung der Schweizer Franken-Anleihe umsetzen‘ auf. Da sind wir schon beim heutigen Thema. War denn dieser Weg der Konvertierung, so wie vom Finanzreferenten angegeben, wirklich der schnellste. Eine kleine Chronologie von mir dazu: Am 13. September 2012 gab es unseren Antrag, die Schweizer Franken-Anleihe umgehend zu konvertieren. Nicht nur wir haben das so gesehen, auch sehr viele Experten am Finanzmarkt. Es dauerte über ein Jahr. In dem Jahr, in dem dann Stadtrat Mayr das Amt innehatte, passierte nichts. Erst am 21. November 2013 wurde die erste Teilkonvertierung beschlossen. Das heißt, die Hälfte der Schweizer Franken-Anleihe wurde durch Schuldscheindarlehen umgeschuldet. Bürgermeister Luger: „Das ist aber schnell gegangen, da war er erst eineinhalb Monate Finanzreferent.“ Gemeinderat Hein weiter: Ja, warten wir noch bisschen. Ein Jahr hat die Sozialdemokratie verstreichen lassen. Die Teilkonvertierung selber ist noch im Jahr 2013 beschlossen worden, aber durchgeführt wurde sie erst am 10. Oktober 2014. Es ist also doch wieder ein wenig Zeit vergangen. Es war beabsichtigt, die zweite Hälfte auf die Jahre 2015 und 2016 aufzuteilen. Doch dann kam der 15. Jänner 2015. Jeder wusste, dass es irgendwann kommen wird, nur der Großteil hat nicht damit gerechnet, weil er gehofft hat, dass dieser Fall nicht eintritt. Am 15. Jänner hatte die Nationalbank der Schweiz die Bindung des Schweizer Franken an den Euro aufgegeben. Am 15. Jänner hat die Stadt Linz dadurch mehr als zehn Millionen Euro verloren. Danach wurde die Situation immer undurchsichtiger und unserem Finanzreferenten zu heiß. Das kann man nicht anders erklären, weil auf einmal die zweite Hälfte doch in einem sehr raschen Zeitraum bei der Kommunalkredit teilweise konvertiert und teilweise gedreht wurde. In Summe hat dieses Spekulationsgeschäft der Linzer Bevölkerung mindestens fünf Kindergärten gekostet. Das war jetzt nur die Umschuldung. Diese Anleihe ist noch immer nicht getilgt. Wir besprechen heute keine Aufräumarbeiten, sondern nur von den durchgeführten Schadensbegrenzungen, denn nichts anderes war diese Konvertierung. Das ist eine reine Schadensbegrenzung gewesen und sonst nichts. Die FPÖ hat den Antrag ‚Konvertierung der Schweizer-Franken-Anleihe‘ im Jahr 2012 vertreten. Wir waren die Einzigen, die hier eine ganz klare Position und eine klare Linie vertreten haben. Während andere Verträge und Konzepte vorgelegt haben wollten, haben wir unsere Position eindeutig festgelegt. Diese Schweizer Franken-Anleihe ist zu konvertieren. Der Schaden hätte noch wesentlich größer ausfallen können, wenn es diesen Antrag nicht gegeben hätte. Dann hätten wir vielleicht nach dem 15. Jänner die gesamte Schweizer Franken-Anleihe in der Höhe von 195 Millionen Schweizer Franken konvertieren müssen. Unsere Kinder und Kindeskinder werden es noch aufräumen, denn die Laufzeit dieser Franken-Anleihe geht über mehrere Jahrzehnte und die Tilgung des Schuldscheindarlehens beginnt erst im Jahr 2026. Dies erhöht natürlich die weitere Zinsbelastung. Das bedeutet für die Stadt natürlich eines, man kann damit rechnen, dass die Zinsbelastung insofern höher wird. Spekulationsgeschäfte sollen hoffentlich in Zukunft durch die Oberösterreichische Finanzgeschäfteverordnung und durch den von uns Freiheitlichen durchgesetzten Finanzregelkatalog vermieden werden. (Klingel) Der Finanzreferent beziffert den Ausstieg dieser Schweizer Franken-Anleihe mit 20 Millionen Euro Schaden, wenn man es seriös und sauber berechnen will, wie es Kollege Huber gesagt hat. Ich sage eines, wenn man das sauber berechnen will, muss man den Swap 4175 dazurechnen und dann sieht die Sache ganz anders aus.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Zur Berichtigung der zum Teil fachlich explizit falschen Aussagen und Darstellungen, lege ich besonderen Wert darauf festzuhalten, dass der erwähnte Swap 4175 völlig unrechtens zustande gekommen ist. Es ist kein gewähltes Gremium der Stadt, weder der Gemeinderat, noch ein Ausschuss, noch der Stadtsenat, damit befasst gewesen. Ich würde ersuchen, bei aller politischen Diskussion und bei allen unterschiedlichen Einschätzung, die legitim sind, bei der Wahrheit zu bleiben und nicht zu riskieren, der Stadt Linz durch Falschaussagen in einem noch schwebenden Rechtsverfahren zu schaden.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Svoboda für die Fraktion Die Grünen: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, die Grüne-Gemeinderatsfraktion hat sich sowohl in den Sitzungen des Finanzausschusses, als auch in der Öffentlichkeit im Gemeinderat immer für den Ausstieg aus dieser Franken-Anleihe ausgesprochen. Wir haben in der angesprochenen Gemeinderatssitzung vom 21. November 2013 genau diese Position vertreten. Wir haben damals sowohl der ersten Tranche der Konvertierung der Franken-Anleihe, als in weiterer Folge dem Abänderungsantrag der ÖVP unsere Zustimmung gegeben - dem Abänderungsantrag, der das Thema dieser Aktuellen Stunde ist. Die ÖVP hat sich damals hingegen bei dem ersten Teilausstieg aus der Franken-Anleihe enthalten, selbiges ist vor einigen Monaten bei der Budget-Gemeinderatssitzung 2014 wieder der Fall gewesen. In dieser Budget-Gemeinderatssitzung 2014 hat die ÖVP diesen Abänderungsantrag mit der Prüfung, die heute das Thema ist, eingebracht. Damals war die Konvertierung dieser Franken-Anleihe allerdings permanent Thema im Finanzausschuss. Aus diesem Grund ist die ÖVP mit diesem Antrag weitgehend alleine geblieben. Sowohl die SPÖ, als auch die FPÖ und die Grüne-Fraktion haben sich im Budget-Gemeinderat bei diesem Abänderungsantrag der Stimme enthalten. Es ist eine ziemlich schwierige Herausforderung hier und heute öffentlich darüber zu debattieren, was sozusagen im Finanzausschuss im Rahmen der Vertraulichkeit besprochen wurde. Es liegt einerseits im Interesse der Stadt und andererseits natürlich im Interesse der GemeinderätInnen, die im Finanzausschuss einige Fragen ganz offen diskutieren können/müssen. Ich habe mir alle Protokolle noch einmal angeschaut. Es ist tatsächlich so, dass im Finanzausschuss sowohl der Ausstieg aus der Franken-Anleihe, als auch eine mögliche ,Absicherung‘ über Swaps oder andere Finanzinstrumente durchaus Thema waren und in dieser Frage die Meinungen der Mitglieder des Finanzausschusses immer ziemlich einhellig waren. Was ich an dieser Stelle sagen kann, es wurde uns von der Finanzverwaltung im Ausschuss immer sehr schlüssig dargelegt, welche Schritte zur Konvertierung gerade erfolgen, welche Möglichkeiten es gibt und wie diese Möglichkeiten zu sehen sind. An dieser Stelle kann man der Finanzverwaltung für diesen Einsatz ein großes Dankeschön aussprechen. Der Ausstieg aus dieser Anleihe war beileibe keine einfache Angelegenheit, schon aufgrund des Volumens von 195 Millionen Schweizer Franken. (Beifall Die Grünen, SPÖ) Wir werden in einigen Tagesordnungspunkten nun nachträglich den vollständigen Ausstieg aus dieser Franken-Anleihe beschließen. Leider wird damit ein Währungsverlust realisiert werden müssen. Das Schöne aber daran ist, dass schlussendlich alle Risiken eliminiert sind. Das finden wir auch gut so. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, zu den Fakten dieser Causa: Erstens, redet niemand die Situation schön. Da gibt es nichts schönzureden. Das ist eine höchst unerfreuliche Situation auf den Finanzmärkten, die zu dieser Diskussion und zu diesen Problemen geführt haben. Aber was bleibt dann von der Aktuellen Stunde der ÖVP über, nachdem wir uns einig sind? Aus meiner Sicht relativ viel Polemik und einige Aussagen, die sich als falsch dokumentieren lassen. Ich möchte in aller Sachlichkeit die Punkte noch einmal durchgehen. Erstens, die ÖVP sagt, wir waren immer dagegen. Das ist falsch, das kann man mit den entsprechenden Dokumentationen und Protokollen beweisen. Beim Einstieg der Franken-Anleihe war die ÖVP dafür und hat sich erst dann auf einen Kurswechsel eingeschworen. Dass die ÖVP das nicht mehr dazusagt und sich diese Teilamnesie selbst auferlegt, sagt schon einiges darüber aus, wie die ganze Diskussion angelegt worden ist. Zweitens, die so genannten Janssen-Warnungen: Ja, es hat im Kontrollausschuss die Warnung scheinbar gegeben, wo das präsentiert worden ist. Ich möchte aber betonen, dass zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig überhaupt nicht klar war, wie die Situation wirklich aussieht und wie die Reise weitergeht, weil da hätte man in die Zukunft blicken können/müssen. Eine kurze Recherche zu diesem Zeitpunkt von meiner Seite, was so Marktmeinungen waren, dokumentiert, dass es sehr wohl die eine, als auch die andere Position gegeben hat. Zum Beispiel 28. September 2011, Schweizer Franken aktuell: Fair Value liegt bei 1,34, am 5. Juli 2012, Raiffeisen Reach and Research: Langfristig befindet sich der Schweizer Franken in einem Aufwärtstrend. Der Mindestkurs von 1,20 ist sehr hoch. 13. September 2012: Basler Zeitung: Eine Änderung der SMP-Politik erscheint sehr unwahrscheinlich. Präsident Jordan am 25. September.: Auch bei 1,20 oder 1,21 ist der Franken noch hoch oder unterbewertet. Zwischenruf Vizebürgermeister Mag. Baier: „Und was ist herausgekommen?“ Vizebürgermeister Forsterleitner weiter: Herr Kollege Baier, wenn du unterbrechen möchtest, würde ich vorschlagen, dass ihr generell einen Wechsel vornehmt und dass du vielleicht die Fraktionsrede für die ÖVP übernimmst. Ihr macht immer gerne diese Good Cop, Bad Cop-Spiele. Meistens muss Elisabeth Manhal den Bad Cop spielen. Wenn du den Bad Cop spielen möchtest, musst du dich zu Wort melden und hier herstellen. (Beifall SPÖ) Ich habe hier eine Reihe von weiteren Zitaten von der Bayern LB, der UBS, der UniCredit, der Raiffeisen Research. Der UBS alleine in einer Kurzrecherche hat drei Seiten, an unterschiedlichen Positionen zu diesem Thema. Wir haben uns das damals auch nicht leicht gemacht. Wir haben gesagt, wir konvertieren die Hälfte und das war ein mehrstimmiger Beschluss. Also, dass das die einseitige Darstellung war, das hätten wir unbedingt tun sollen, war zu diesem Zeitpunkt nicht so klar. Auch das ist also falsch. Drittens, Handlungsalternativen wurden nicht vorgelegt: Falsch. Im Finanzausschuss wurde darüber diskutiert. Das weiß auch die ÖVP, die dort Mitglieder sitzen hat. Es wurde dort berichtet, dass Derivate zum Teil gar nicht für uns als Instrument zur Verfügung stehen. Wir haben uns weiter auf diesen Teilkonvertierungskurs verständigt. Auch hier wird negiert, was Faktum und was diskutiert worden ist und so getan, als hätten Sitzungen und Diskussionen nicht stattgefunden und als hätte es Briefe nicht gegeben. Das ist aus meiner Sicht höchst unseriös. Viertens, die SPÖ hat dies und das: Es ist schon spannend. So ist sie - das haben wir vorher gehört -, die SPÖ-Finanzpolitik. Es ist so, dass wir es nicht alleine beschließen können. Beim Finanzieren und beim Anschaffen, beim Ausgeben des Geldes sind schnell einmal alle dabei, aber nachher beim Kreditbedienen will auf einmal keiner mehr dabei gewesen sein. Ich habe in der Frage der Schweizer Franken-Konvertierung in meiner Fraktion und in anderen Fraktionen immer den Konsens gesucht. Die Beschlüsse sind immer daher mit großer Mehrheit gefällt worden. Fünftens, die ÖVP hat heute von 35,9 Millionen Verlust gesprochen, ein anderes Mal hat sie schon von 47 Millionen gesprochen. Auch das ist falsch. Wir haben das von Finanzexperten nachrechnen lassen. Selbstverständlich muss man die Zinsersparnisse mit den Kursverlusten gegenrechnen, alles andere ist unseriös. Ich weiß nicht, wie oft ich schon erlebt habe, dass die ÖVP mit Zahlen herumtrickst. Ich würde euch wirklich bitten, lasst das, rechnet richtig. Sucht euch nicht einen heraus, der euch hineinpasst und bessere Zahlen liefert. Sechstens, Beschlüsse nicht umgesetzt: Auch das ist falsch. Die Beschlüsse wurden immer mit großer Mehrheit gefasst. Die Beschlüsse wurden auf Punkt und Beistrich umgesetzt und vorher diskutiert. Ja, die Linie haben ich und der Finanzdirektor vorgeschlagen. Aber ich und der Finanzdirektor könnten gar nichts machen, wenn wir nicht in demokratischen Gremien die entsprechenden Beschlüsse fassen würden. Zusammenfassend: Die ÖVP zitiert selektiv, sie rechnet absichtlich falsche Zahlen, sie ignoriert aktuelle Beschlusslagen. Ich habe ganz vergessen, die ÖVP vergisst immer in den Beschlüssen, dass wir einen aufrechteren Beschluss haben als den vom Dezember 2013, der von der Kollegin Manhal immer zitiert wird. Wir haben im Dezember 2014 einen neuen gefasst. Die ÖVP versucht, die Geschichte umzuschreiben. Ich ersuche bei den Fakten zu bleiben. Niemand will etwas schön reden. Die Schweizer Franken-Angelegenheit ist höchst unangenehm. Ich habe mein Bestes getan, um Schaden für die Stadt Linz abzuwenden und die Angelegenheit so rasch wie möglich zu erledigen. Ich hoffe, dass ich das in diesem Sinn erledigt habe.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, wenn uns Teilamnesie vorgeworfen wird, wird uns vorgeworfen, wir würden tricksen. Ich verstehe den Finanzreferenten, dass er nervös und angespannt ist. Es ist eine mehr als unangenehme Situation. Ich bitte dennoch sachlich zu bleiben. Ein Rundumschlag hat hier und heute nichts zu suchen. Kollege Huber sagt, eine Aktuelle Stunde wäre nicht vonnöten gewesen. Wir sehen das ganz anders. Für 35,9 Millionen Euro Verluste, braucht es eine Aktuelle Stunde. Es geht um viel Geld, es geht um viel Steuergeld, das wir verloren haben. Das kann man nicht einfach so hinnehmen. Darüber muss man reden. Und offensichtlich rechnet die SPÖ in anderen Dimensionen. Sie nennt bei den Zinsersparnissen deswegen andere Zahlen, weil sie seit dem Jahr 1993 rechnet. Beim Antrag der Aktuellen Stunde geht es heute ab dem Jahr 2005. Deswegen gibt es ,nur‘ 20 Millionen Euro Verluste. Für mich ist das schon sehr fraglich, dass man als Sozialdemokrat von ,nur‘ 20 Millionen Euro Verluste sprechen kann. (Beifall ÖVP) In wenigen Minuten bzw. Stunden wird am Ende des Tages der Antrag aus dem November 2013 umgesetzt. Das ist aber viel zu spät und vor allem um welchen Preis. Ich glaube eher, dass sich die SPÖ mitten im Wahlkampf befindet, wenn sie total undifferenziert versucht, uns einen Zick-Zack-Kurs beim Stimmverhalten nachzuweisen. Ich möchte unsere zitierte Stimmenthaltung aus dem Jahr 2013 ganz klar darlegen. Warum haben wir uns 2013 der Stimme enthalten? Weil wir einen Abänderungsantrag eingebracht haben und noch Fragen offen waren. Wir wollten, dass noch einmal im Finanz- und Hochbauausschuss anhand konkreter Zahlen dargelegt werden kann, warum man sich für diese Teilkonvertierung entschlossen hat. Dieser Abänderungsantrag hat keine Mehrheit gefunden und deswegen haben wir uns damals der Stimme enthalten. (Beifall ÖVP) Wenn Kollege Huber sagt, wir würden übelstes Polit-Blabla von uns geben, indem wir dem Vizebürgermeister und Finanzreferenten unterstellen, er hätte zugewartet, dann würde ich diesen Vorwurf lieber an deinen Vizebürgermeister richten, der heute einmal mehr davon gesprochen hat, dass andere Experten zum Zuwarten geraten hätten. Er selbst hat in einem Artikel in der Tageszeitung Heute vom 3. Juni 2014 wortwörtlich gesagt, ich zitiere: ‚Wir wollen natürlich keine Millionenverluste durch das Geschäft riskieren, warten deshalb noch auf den richtigen Zeitpunkt‘. Heißt das, man hat absichtlich zugewartet und bewusst den einstimmigen Beschluss, der damals natürlich aufrechte Beschlusslage war, nicht umgesetzt. In der Wortmeldung zu unserer Anfrage in der letzten Gemeinderatssitzung hat der Finanzreferent gesagt, er hätte Beschlüsse zur Konvertierung vorangetrieben. Was hat er jetzt? Gewartet oder vorangetrieben. Bedeutet das, dass man sich sehenden Auges wieder einmal mehr für Spekulationen entschieden hat? Wann wäre denn nach Ansicht des Finanzreferenten der richtige Zeitpunkt gewesen? Die heute vorliegende Bilanz zeigt es sehr deutlich. Nettoverlust in der Höhe von 35,9 Millionen Euro, ein zusätzlicher Wechselkursverlust von ca. zwölf Millionen Euro alleine seit der Nicht-Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom November 2013. Für Spekulationsgeschäfte mit Steuergeld gibt es keinen richtigen Zeitpunkt.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich darf damit die Aktuelle Stunde für beendet erklären.“ Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Bürgermeister Luger berichtet über C BERICHT ZUM FPÖ-GEMEINDERATSFRAKTIONSANTRAG VOM 5. MÄRZ 2015 ‚FINANZIERUNG DER ZWEITEN SCHIENENACHSE‘ und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, im letzten Gemeinderat hat die freiheitliche Fraktion einen Antrag eingebracht, der einstimmig beschlossen worden ist und hat damit mir und der Frau Verkehrsreferentin den Auftrag gegeben, dem Linzer Gemeinderat eine umfangreiche Präsentation des Projektes der zweiten Schienenachse vorzulegen. Besondere Schwerpunkte sollen dabei auf Trassenführung und Details zur Finanzierung, sowie zum städtischen Anteil gelegt werden. Ich habe mit Frau Verkehrsreferentin vereinbart, dass ich diesen Antrag in unser beider Namen erledigen werde. Ich habe eine sehr umfangreiche Präsentation dieses Projektes vorbereitet und ich werde ersuchen, Ihr Informationsbedürfnis, das ich selbstverständlich respektiere, bestmöglich zu stillen. Dieses Projekt der zweiten Schienenachse mit der umfangreichen inhaltlichen Entwicklung und Geschichte und seinen vielen Varianten, werde ich noch einmal präsentierten, um das Projekt so zu verstehen, wie es heute auf dem Tisch liegt. Ich präsentiere die Kostenvergleiche, die wir über viele Jahre in der Stadtregierung, in den Linz Linien und in der Linz AG angestellt haben. Weiters werde ich Ihnen unterbreiten, wie wir uns im eigenen Haus mit diesem Projekt auseinander gesetzt haben. Ich werde auch die Rolle des Landes Oberösterreich in den unterschiedlichen Etappen und Phasen dieses öffentlichen Verkehrsprojektes aufzeigen und die gefassten Gremialbeschlüsse darstellen und zeigen, wo wir heute inhaltlich stehen. Den Ausblick will ich nicht nur auf die Finanzierung legen, sondern ich werde am Ende meiner umfangreichen Ausführungen einen vorläufigen Zeitplan und einen Projektplan vorstellen, der, wie ich hoffe, so umgesetzt wird. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass wir nach dieser Antragserledigung alle den gleichen hohen Informationsstand haben. Ich darf an die Ausgangslage erinnern: Im April 2008 haben wir damals unterschiedliche Verkehrslösungen für das Zentrum von Urfahr in Auftrag gegeben. Dem ist eine städtebauliche Studie aus dem Jahr 2005 vorausgegangen, die der damalige, leider schon verstorbene Verkehrsreferent Kollege Jürgen Himmelbauer gemeinsam mit mir in meiner damaligen Eigenschaft als Planungsreferent in Auftrag gegeben hat. Über die Jahre 2004 bis 2008 ist mehr entstanden, als nur eine Verkehrslösung für die Stadtgebiete rund um den Hinsenkampplatz. Am Ende ist erstmals ein Projekt einer über eine weite Strecke unterirdischen Straßenbahn vorgelegen. Ich möchte das ganz bewusst an den Beginn meiner Ausführungen stellen, dass bei diesem Projekt von Anfang an mehrere Personen involviert gewesen sind, auch der bereits erwähnte verstorbene Kollege. Wir haben dann im Juni 2008 erstmals ein Projekt der Schienenachse vom Mühlkreisbahnhof bis zum Hauptbahnhof vorlegen können, bis - und das ist ein weiterer Meilenstein, es ist damals sehr schnell gegangen -, wir im Juni 2009, also vor knapp sechs Jahren, ein Vorprojekt für eine unterirdische Streckenführung einer Straßenbahn im Aufsichtsrat der Linz AG gehabt haben. Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick geben, warum ich zutiefst davon überzeugt bin, dass die Variante, die wir letztlich in den Gremien beschlossen haben, die tatsächlich vernünftigste und beste ist. Wir haben uns diesen Entscheidungsprozess in der Stadt über viele Jahre ganz genau und im Detail gut überlegt. Es waren elf Varianten, mit denen wir 2008 gestartet sind. Eine der elf Varianten, mit denen wir 2008 gestartet sind, war ursprünglich eine zweite Innerstädtische Verkehrsachse nur über die Schubertstraße und dem Frachtenbahnhof zu legen. Die zweite Variante, die schon etwas anders konfiguriert gewesen ist, aber auch noch mit einer völlig anderen Verkehrslösung, hat in Wirklichkeit in Urfahr in Harbach angesetzt. Diese zweite Variante ist schon bis zum Areal des Frachtenbahnhofs gegangen. Eine unterirdische Führung zwischen den beiden Brücken hat eine Tunnellösung vorgesehen und in Folge eine unterirdische Führung viel weiter westlich der Trasse, die wir letztlich später festgelegt haben. Es gibt dann auch eine so genannte Variante, die sich als Osttangente über den Frachtenbahnhof entwickelt hat. Hier wieder eine andere Form der Donauquerung in Brückenform. Eine weitere Variante, die so genannte Osttransversale, über die wir sehr, sehr lange diskutiert haben, hat damals viele Gebiete ganz bewusst ausgespart, die wir aus städteentwicklerischen Gründen an den öffentlichen Verkehr anbinden müssen. Dann gab es immer wieder Varianten, die eine Untertunnelung der Donau zwischen den beiden Brückenstandorten ca. auf Höhe Brucknerhaus beinhaltet hat. Im Wesentlichen waren dann schon einige Ansätze vorhanden, die wir heute ganz gut kennen. Ab dem Krankenhausviertel, Design Center hat sich ein Schwerpunkt herauskristallisiert. Wir haben eine so genannte Mitteltangente über den Hauptbahnhof diskutiert. Es war nicht von Anfang an klar, dass wir einen Straßenbahnring um das Linzer Zentrum gestalten wollen – auch mit unterschiedlichen Verschwenkungen. Es wurde dann überlegt, direkt unterirdisch in den Bahnhof einzumünden, gleichzeitig oberirdisch entlang bis ins Franckviertel – Design Center – Gruberstraße zu fahren. Das war jene Variante, die damals ganz massiv kritisiert worden ist, weil wir ganze Baumallee entfernen hätten müssen, weil wir viel zu nah an bestehende Wohnobjekte gefahren wären. Es gab dann noch Varianten über die Nietzschestraße, wie Sie hier sehen, dann wieder Donauuntertunnelung. Das ist immer wieder mit enorm hohen Kosten versehen. Es bildeten sich damals fünf Varianten heraus, die von den Verkehrsplanern im Jahr 2008 grundsätzlich mit den Fahrgastrelevanzen vorgeschlagen worden sind, die hier aufgelistet sind. Im Juni 2008 – weil all diese Ergebnisse relativ unbefriedigend gewesen sind – haben wir die so genannte ÖIR-Studie des Raumforschungsinstituts beauftragt, auf Basis der Vorarbeiten eine Variante zu entwickeln. Das war diese Variante E 2, die dem schon sehr nahe kommt, was wir in späteren Jahren beschlossen haben - eine Straßenbahnverbindung in Tieflage von der Reindlstraße bis zum Hauptbahnhof. Und hier sehen Sie, die damals sehr teure Variante wurde weiterverfolgt und untersucht, zwischen Nibelungenbrücke und Eisenbahnbrücke mit einem Tunnel unter der Donau durchzukommen, über weite Strecken unterirdisch zu bleiben, primär die Kultureinrichtungen anbindend, aber beispielsweise nicht die Tabakfabrik oder andere große Arbeitsstätten im Linzer Osten. Diese Variante war immerhin noch besser, was die Fahrgastrelevanz mit 5300 Fahrgästen anbelangt. Wenn Sie das über das ganze Jahr über hochrechnen, werden Sie an die drei oder 3,3 Millionen zusätzliche Fahrten prognostizieren können. Mit dieser damaligen Analyse konnten wir noch nicht zufrieden sein. Was aber wichtig gewesen ist, war eine grundsätzliche Entscheidung der Verbindung des Mühlkreisbahnhofes mit dem Hauptbahnhof - weitestgehend unterirdische Streckenführung. Wir haben die Verbindung in den nächsten Jahren dann 2010 für eine weitere Vorstudie benutzt, um im Jahr 2011 Entscheidungen zu treffen. Das ist einigen von Ihnen, die damals die Freude und Ehre hatten, mit mir dem Verkehrsausschuss anzugehören, bekannt. Sie kennen dieses Deckblatt noch, das war die Variante, die nicht von der Linz AG, nicht vom Land Oberösterreich, sondern von einem externen Expertenteam ziemlich genau gerechnet worden ist. Wir haben im Jänner 2011 über dieses Projekt sowohl im Verkehrsausschuss, als auch im Aufsichtsrat der Linz Linien und Linz AG sehr intensiv diskutiert. Die erste Kernfrage war damals, wie kommt man über die Donau - Tunnel- oder Brückenlösung? Wir haben damals schon aus Kostengründen mehrheitlich eine Brückenlösung bevorzugt. Eine Tunnellösung war damals schon mit über 100 Millionen Euro sehr hoch. Das war die Variante mit einer Brücke. Hier noch ganz entfernt von all jenen Lösungen, die wir später noch entwickelt haben. Auch das ist städtebaulich extrem schwierig und extrem teuer, wenn man hier unterirdisch durch die Donau gekommen wäre – direkt hier unter dem Parkbad. Also sehr, sehr schwierige Verhältnisse. Und gleichzeitig tauchte schon damals jenes Thema auf, das wir heute noch immer sehr kontroversiell diskutieren. Wo kann eine Donauquerung in Form einer Brücke sein. Der damaligen Diskussionstand in der Stadt - auf dem basieren bis heute noch immer Flächenwidmungspläne, die wir einstimmig beschlossen haben - war entweder die Tunnelvariante, die teuer ist, oder neben der damals noch denkmalgeschützten Eisenbahnbrücke unter den EU-Auflagen und jenen des Verkehrsministeriums eine zweite Brücke stromabwärts zu errichten. Das war damals im Jänner 2011 Diskussionsstand in den städtischen Gremien, aber auch in den Kollegialorganen der Linz AG. Die damalige Entscheidung war relativ einfach: Tunnellösung 102 Millionen Euro, Donaubrückenvariante 36 Millionen Euro. Damals war die einhellige Meinung, wir können die Variante einer Untertunnelung ausschließen. Die Errichtungskosten der Brückenlösung sind deutlich niedriger. Die Tunnellösung hatte noch dazu das Risiko, dass für Unvorhergesehenes zusätzlich Risiken direkt unter dem Donaubett entstanden sind. Ich glaube, es ist heute noch so in diesem Haus, dass wir einhellig die Meinung vertreten – egal, wie wir zur Eisenbahnbrücke stehen –, dass bei der neuen Schienenachse die Tunnellösung nicht sinnvoll ist. Wir haben dann im Verkehrsausschuss im Mai 2011 zusätzliche Variantenvergleiche auch aus Kostengründen noch einmal diskutiert. Damals war eine Variante, sie in Urfahr oberirdisch zu stellen. Wir haben schon damals vom Land Oberösterreich - vom Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, nicht von dem für den öffentlichen Verkehr zuständigen Kollegen Entholzer - offiziell die Information bekommen, in Urfahr kommt für das Land aus Kostengründen eine unterirdische Lösung nicht in Frage. Die Stadt und ihre Planer sollen sich überlegen, wie man den Straßenbahnverkehr in Urfahr oberirdisch lösen kann. Eine dieser Varianten war hier, so wie bisher, in die Hauptstraße einzufahren, dann in die Reindlstraße und hinter der Reindlstraße mit der Durchquerung der Stadlbauerstraße zum Mühlkreisbahnhof zu kommen. Das war eine Variante. Ich habe irgendwann einmal aufgehört, die Varianten zu zählen beziehungsweise zu nummerieren oder mit Buchstaben von A bis F zu versehen, denn es wurde alles geprüft. Sie erinnern sich, ein Thema war, dass man Häuser in der Hauptstraße abtragen müsste, wenn man oberirdisch fährt. Und wenn man unterirdisch fährt, hat man riesen baurechtliche Probleme, weil wir damals Häuser hätten unterfangen müssen. Es gibt kaum einen Platz in Linz, geschweige denn in Urfahr, der verkehrstechnisch jemals so im Detail untersucht worden wäre, wie der Abschnitt vom Neuen Rathaus / Hinsenkampplatz bis zur Biegung, sogar bis zur Jägerstraße. Wir haben dann versucht, ob man über die Sonnensteinstraße fahren kann. Wir haben diskutiert, ob es eine Fußgängerzonenlösung in der Hauptstraße gibt. Auch hier wieder in Subvarianten, die Variante 3a, 3b, 3c. Wir haben dann diskutiert, auf den bestehenden Schienenstrang – so wie es heute ist – oberirdisch weiterzufahren, eine Verbindung zur bestehenden Eisenbahnbrücke zu schaffen, also den Schienenstrang der ÖBB der Reindlstraße zu nutzen. Wir haben die unterschiedlichsten Schienenstränge verschoben, vernetzt, verwoben, wir haben unterirdische Varianten geplant, wo möglicherweise sinnvolle Haltestellen wären. Man muss ganz objektiv sagen, dass die Planungen, die in Urfahr eine unterirdische Lösung vorsehen, objektiv die städtebaulich besseren Lösungen wären. Sie würden die Hauptstraße im südlichen Bereich neu gestalten lassen, wir könnten den Verkehr dort herausbekommen. Der Mühlkreisbahnhof wird nicht ewig so bleiben, wie er derzeit aussieht. Es wären dort die besseren Voraussetzungen für diese unterirdischen Varianten gegeben. Jedoch dadurch, dass das Land Oberösterreich am Ende des Diskussionsprozesses kategorisch nein gesagt hat - vertreten durch ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl - haben wir gesagt, wir akzeptieren diese Entscheidung, wir können sie nicht ändern, aber wir wollen in Urfahr wegen der Streckenführung das Gesamtprojekt nicht gefährden. Ich bin immer noch der Meinung, dass das ein vernünftiger Beschluss war. Es ist besser, man erreicht den südlichen Abschnitt, als man hat überhaupt keine Verkehrslösung für den öffentlichen Verkehr, nur weil man sich in Urfahr nicht einigt. Ich habe einen sehr lockeren Zugang dazu. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte brauchen in 15 und 20 Jahren auch noch ordentliche Bauprojekte. Das ist sicherlich eines, das wir ihnen als Idee in dieser zeitlichen Dimension hinterlassen werden können. Basierend auf all dem, mussten wir – damit das Land Oberösterreich im Boot bleibt – noch einmal eine Studie machen. Ich sage das bewusst, weil mir in der politischen Diskussion des Öfteren gesagt wird, an diesem Projekt wird jetzt schon so lange geplant, wo ist die Einigung, da geht nichts weiter, wir wissen so vieles nicht. Ein Grund, warum es tatsächlich länger dauert – was aus meiner Sicht nötig gewesen wäre – ist, dass wir wieder vier Varianten - nachdem wir uns in Urfahr geeinigt haben – bei der schon vereinbarten unterirdischen Querung beim Knoten Tabakfabrik, Parkbad, Untere Donaulände machen durften. Da gab es einige witzige und einige irre Varianten. Die aus meiner Sicht eher witzige bestand darin, von der Eisenbahnbrücke kommend über diese Kreuzung beim Parkbad zu kommen, egal auf einer neuen oder gar keinen Brücke, dann in Hochlage - da muss jemand einmal zu lange in New York und Chicago gewesen sein – über diese Kreuzung beim Parkbad zu kommen - es war immer klar, die kollabiert, wenn wir dauernd mit Straßenbahnen drüberfahren -, um irgendwann in Tieflage bei der Gruberstraße anzukommen. Das hat dazu geführt, dass man erst sehr spät wieder in den Tunnel gekommen wäre. Das ist eine ähnliche Variante, auch noch immer in einer Hochlage. Dann hat es Varianten gegeben, dass man an der Donaulände hält - auch eine der genialsten Ideen, die mir in meiner Zeit in der Stadtplanung vorgekommen sind – und oberirdisch durch die Tabakfabrik durchkrachen. Das heißt, dort, wo heute die Ausstellung der Körperwelten ist, hätten sie alles abgeräumt und wollten dort Schiene und Haltestelle hinlegen, weil es hinten und vorne zu eng gewesen ist. Also auch das ist eine der kreativeren Ideen. Dasselbe hier noch einmal mit verschieben. Da hätten sie uns dann überhaupt noch die Nachbargebäude mit abgerissen. Ebenfalls sehr, sehr interessant waren die Diskussionen, wie kommt man bei der Khevenhüllerstraße und beim Europaplatz beim Design Center drüber. Wir hatten schon alles untersucht, es machte nur unterirdisch Sinn. Hier wurden wir wieder gezwungen, eine Studie der Studie über vorhandene Studien vorzulegen, mit dem Endresultat - auch hier wieder ersichtlich. Da sind wir neben dem Design Center herumgekracht. Dort ist schon so eine angespannte Kreuzungssituation. Das hat uns ein halbes Jahr gekostet. Das muss man in der Planung sagen, damit wir nachher wieder das vereinbart haben, was uns schon drei Studien vorher klar gesagt haben, was für einen Nichtverkehrsplaner relativ nachvollziehbar ist, dass man dort in einer 200.000 Einwohnerstadt nur unterirdisch fahren kann. Also haben wir dann irgendwann diese Vereinbarung bekommen. Diese oberirdischen Varianten des Landes ordern diese Studie Besch und Partner, an die sich Frau Gemeinderätin Lenger noch dramatisch erinnert. Du hast damals gesagt, was müssen wir noch weiter überprüfen. Da sind die beiden Projektteams von Stadt und Land - wobei unsere Stadtebenen schon sechs Jahre gearbeitet haben, die Landesebenen haben ein Jahr gearbeitet - zusammengespannt worden. Die haben all das, was ich Ihnen jetzt die ganze Zeit berichtet habe, was wir seit 2009 entwickelt haben, 2012 die Überprüfung der vierten Überprüfung zu einem Endbericht gemacht, der dann im Sommer im August 2012 endlich vorgelegt worden ist. Und siehe da, es hat sich Folgendes getan. Es gab auch hier die Meinung, Urfahr ist unterirdisch besser, aber teurer. Zum damaligen Zeitpunkt eine sensationelle Nachricht. Besser wäre es, die Fußgänger oben und die Straßenbahn unterirdisch hineinzuführen, Radwegverbindungen zu schaffen, die wir so, wie wir es jetzt planen müssen, nicht in diesem optimierten Zustand schaffen. Aber die Position der Mehrheitspartei am Land war unverändert. Oberirdisch oder nichts. Deswegen haben wir uns auf oberirdisch geeinigt. Es wird zu keinen großen Veränderungen kommen. Sie sehen diese Charts, um hier noch einmal zu zeigen, was alles teilweise mit Hausverstandserkenntnissen und teilweise Erkenntnissen untersucht worden ist, die wir in diesem mehrjährigen Prozess schon sehr, sehr oft auf dem Tisch liegen hatten. Es ist alles gerechnet worden. Ich glaube, es gibt hier keine besser untersuchte Kreuzung, als diesen Hinsenkampplatz mit seinem seitenlangen Bericht über 60 Seiten. Im Verkehrsausschuss war das Staunen groß, als die Techniker gesagt haben, der oberirdischen Verkehrsführung nördlich der Donau steht technisch nichts entgegen. Ich weiß auch, wenn ich sechs Meter Fahrbahnbreite habe, dass ich zwei Schienen, die schon dort sind, technisch in Zukunft haben kann. Da hält sich der News-Wert einigermaßen in Grenzen. Die beiden Prüfungsteams haben beim Europaplatz entschieden, dass es dort nur unterirdisch geht und dasselbe auch auf Höhe der Tabakfabrik. Nach dem August 2012 ging es in die nächste Etappe. Im August 2013 gab es dann eine ganz konkrete Machbarkeitsanalyse jenes Projektes, auf das wir uns nach einer über vierjährigen Prüfungszeit geeinigt haben. Das ist im Wesentlichen – auch wenn hier noch einmal vier Varianten gecheckt worden sind – jene Variante, die ich nachher im Detail noch einmal präsentiere. Das, woran wir heute arbeiten, war dann im Wesentlichen im Sommer 2013 politisch abgesichert und vielfach, wie ich berichtet habe, überprüft. Der nächste Meilenstein war im Jahr 2014 in der Linz AG, als der Ankauf der Trasse, das waren die Schienen und der politisch umstrittene Grundsatzbeschluss, die Eisenbahnbrücke mit zu erwerben. Wir haben damals im April die Beschlüsse für diese Trassenführung der neuen Schienenachse in der Linz AG gefasst, diese neue Schienenachse Linz zu machen. Wir haben pro Jahr auf den Straßenbahnlinien 60 Millionen Fahrgäste und 40 Millionen Fahrgäste von unseren insgesamt inzwischen 107 Millionen Fahrgästen bewegen wir nur durch die Innenstadt. In Linz gibt es zu den Stoßzeiten mindestens so oft einen Straßenbahnstau, wie einen Autostau. Es ist wirklich interessant, wenn man sich mit solchen Projekten in der historischen Analyse befassen darf, wie ich das heute hier tun kann. Man kommt drauf, dass sich inhaltlich an dem Projekt zwischen 2011 und 2014 wenig verändert hat. Das Projekt, das wir im Jahr 2011 in der Linz AG beschlossen haben, ist ziemlich exakt das, was wir 2014 noch einmal beschlossen haben. Das heißt, seitens der Stadt, der Stadtplanung und der Linz AG mussten wir drei Jahre lang immer wieder beweisen und verifizieren, dass unsere Trassenlösungen gut sind. Am Ende sind sie akzeptiert worden. Meine persönliche Anmerkung dazu ist, schneller hätte es schon gehen können. Die Frage ist, wie weit sollte ich mich im Detail vertiefen, wenn ich davon ausgehe, dass wir das kennen. Es ist so, dass wir einen Entwicklungsstand von drei Etappen haben. Die erste - da muss ich ausholen - ist tatsächlich die Verbindung vom Mühlkreisbahnhof Richtung Standort Eisenbahnbrücke - zur Verbindung mit den derzeitigen Linien 1 und 2. Das, was auf dieser blauen Linie ist und wo die Linz AG vorsorglich bereits die Schienenstränge von den ÖBB erworben haben, damit wir dort dann fahren können, ist in Zusammenhang mit der Mühlkreisbahn Neu zu sehen. Da gibt es zwar keine Beschlüsse auf Landesebene, das muss man korrekterweise sagen, aber politische Aussagen der beiden Parteien, die die beiden Verkehrsressorts auf Landesebene führen, dass die Mühlkreisbahn auf Straßenbahnspuren umgespurt werden sollte, in das Mühlviertel hinaufführt und dann auf dieser blauen Linie Richtung Eisenbahnbrücke auf diesen Schienenstrang geführt werden soll. Ob es dann auf einer neuen modernen Brücke oder auf einer Bypassbrücke neben einer sanierten alten Eisenbahnbrücke weitergeht, wird wahrscheinlich in den nächsten Monaten entschieden werden. Fakt ist, dass dort eine oberirdische Donauquerung für die Schienenachse stattfindet und die Frage Eisenbahnbrücke nach der Klärung auch in den Planungsstand einläuft. Dann soll es bekanntlich eine Verlängerung der Straße auf dem heutigen Bahndamm zur Donaulände geben. Dort, wo die heutige Straße ist, soll sich bekanntlich unsere neue Straßenbahn absenken und unterirdisch an der Tabakfabrik vorbeiführen. Ich glaube, dass das eine hervorragende Anbindung für das Parkbad und das Brucknerhaus ist. Es soll dann über die Lederergasse zur Nietzschestraße Richtung Polizeidirektion, Richtung Pädagogische Hochschule gehen, von dort weiter in die Garnisonstraße. Dort haben wir die großen Medizinzentren: Die Gebietskrankenkassen-Ambulatorien, das Unfallkrankenhaus oder gleich straßenseitig vis á vis das Allgemeine Krankenhaus, das wir ebenfalls unterirdisch queren und damit das zukünftige Kepler-Uniklinikum anbinden werden. Dann weiter unterirdisch Richtung Design-Center. Dort gibt es eine Auskoppelung. Das ist das, was so zart in Grün eingetragen ist. Dort soll dann die Mühlkreisbahn Neu ausgekoppelt werden und direkt in den Hauptbahnhof hineinfahren und zwar dasselbe Gleis benützen, das die LILO, die vom anderen Ende hereinkommt, benützen wird. Die neue Schienenachse geht dann weiter zur Franckstraße. Das würde sicherlich den Vorteil bieten, von dort neue Verkehrsbeziehungen zu den Arbeitsplätzen in der Industrie zu schaffen, denn es soll auch die neue Summerauerbahn genau an dieser Stelle hinkommen. Es gibt ein Neubauprojekt auf den ehemaligen Nestlé-Gründen. Dort entsteht die Chance, eine innerstädtische Drehscheibe und Verkehrsachse, noch einmal einen Verteilerknoten zu machen. Weil wir uns bemüht haben, nur so weit unterirdisch zu fahren, als es unbedingt nötig ist, soll beim Wohnprojekt Frachtenbahnhof, wo derzeit 750 Wohnungen und in absehbarer Zeit noch knapp 400 weitere entstehen werden, diese Straßenbahn oberirdisch geführt werden und sich am Bulgariplatz mit den bestehenden Linien sowohl Richtung Hauptbahnhof, als auch Richtung Süden, Richtung Auwiesen und solarCity verbinden. Wir haben im April 2014 bei der Linz AG nicht einstimmig - da gab es Mehrheitsbeschlüsse im Aufsichtsrat - diesen Ankauf getätigt und gleichzeitig im April die Einreichplanung beschlossen. Sie ist aber noch immer nicht beauftragt. Das hat nämlich andere Hintergründe, auf die ich noch eingehen werde. Im Jänner 2014, nach dreijähriger intensiver Beratung, durfte ich - meine Mitdiskutanten bezeichneten dies als Brückengipfel – mit den Vertretern des Landes Oberösterreich vereinbaren, dass die Einreichplanung für den Linzer Teil und die Donauquerung beginnen kann. Ich betone das deswegen, weil selbst im Jänner 2014 die Streckenführung in Urfahr vom Land Oberösterreich noch immer nicht akzeptiert wurde. Wir haben nur die Freigabe für Brücke und den südlichen Teil bekommen. Deshalb müssen wir im morgigen Aufsichtsrat der Linz AG den restlichen Teil für das Vorprojekt für die Einreichplanung beschließen. Wir haben damals vereinbart, dass alle bis zum damaligen Zeitpunkt angefallenen Kosten des Vorprojekts, die Grundstückskosten, die Einreichplanung in die Gesamtprojektkosten eingerechnet werden. Es gab aber damals noch keine Detailfinanzierung oder ein Finanzierungsübereinkommen. Das muss ich korrekterweise sagen. Es ist mir nur zugesagt worden, dass sich das Land beteiligen wird - ohne Prozentanteile, ohne Summen, ohne konkrete Aussagen. Aber in welchem Ausmaß, das ist offen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist erst am 9. Juli 2014 nach längeren Gesprächen mit dem Herrn Landeshauptmann beschlossen worden. Über die Ergebnisse habe ich dem Gemeinderat schon ausführlich berichtet. Wir haben in der Linz AG im April 2014 für diese beiden Planungsleistungen 5,5 Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer mehrheitlich beschlossen. Am 9. Juli des Vorjahres konnte ich nach mehrmonatigen Verhandlungen insgesamt über die gesamte Finanzierungssituation der Stadt Linz mit dem Land Oberösterreich erreichen, dass die zweite Schienenachse nicht nur errichtet werden soll, sondern die Planungen rasch weiterzuführen sind - als ob wir das bisher nicht getan hätten. Ich habe mit meiner Unterschrift sozusagen committed, dass offene Fragen der Raumordnung, sowie technische Fragen von den Experten noch geklärt werden. Unter dieser sehr verschwommenen Formulierung versteckte sich damals das Thema Urfahr. Wir haben von beiden Seiten - wie vereinbart - die Experten nominiert und noch einmal über die Trassenführung bei der Tabakfabrik reden müssen, die jetzt unterirdisch gemacht wird. Wir haben damals unter der Voraussetzung vereinbart, dass es zu einem Vorprojekt kommt, das gemeinsam von Stadt und Land getragen wird, was jetzt der Fall ist. Das ist eine der wesentlichen Anfragen für diesen Tagesordnungspunkt gewesen. Für das Gesamtpaket, also Planung und die gesamten Errichtungskosten bezahlt das Land Oberösterreich 45 Prozent und die Stadt Linz muss 55 Prozent finanzieren. Hier sind wir nicht ganz einer Meinung. Da gibt es manche, die meinen, es müsste mindestens halbe-halbe sein. Ich hätte auch lieber 100 Prozent vom Land, ich wäre da überhaupt sehr aufnahmefähig. Politik besteht immer in dem, was machbar ist. Es war nämlich umgekehrt, 75 Prozent Stadt und 25 Prozent Land. Wir haben uns dort einmal vorläufig dazu committed. Gleichzeitig sollte der Bund auch etwas mit dazu beitragen, wobei es klug wäre, wenn die Vertreter des Landes Oberösterreich mit dem Finanzminister sprechen würden. Ich bin gerne bereit und habe das avisiert, mit dem inzwischen neuen Minister für Infrastruktur von meiner Seite her zu sprechen. Die fünf Prozent Finanzierung vom Bund bekommen wir, sodass wir dann 50, 45, fünf Prozent hätten. Wenn der Bund mehr zahlt, so wie bei der Westumfahrung, da zahlen wir 15 Prozent, wäre es möglich, dass der Bund 15 Prozent zahlt, dann teilen sich das die Stadt und das Land schwesterlich. Es ist korrekt, es ist damals nicht gelungen, die Brückenkosten in diese Gesamtkosten hinein zu reklamieren, egal ob Neubau, Altbausanierung oder Neubau einer Ersatzbrücke. Diese Frage ist zwischen Stadt und Land tatsächlich offen. Auch das sei hier ganz klar gesagt. Die aktuelle Situation, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist derzeit so, dass im November 2014 - als ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk - die Einigung auf jeden Streckenteil erfolgt ist. Wir haben das wirklich ziemlich spät vereinbaren können. Und wir haben als letzten aktuellen Teil, morgen im Aufsichtsrat die Vergabe für die Einreichplanung und natürlich für alles, was in der begleitenden Kontrolle notwendig ist, zu machen. Die Vergabe könnte - wenn es morgen eine Mehrheit im Aufsichtsrat der Linz AG gibt, wovon ich schon ausgehe - dann im Juli 2015, also heuer noch in den Sommerferien erfolgen und dann wird fleißig losgeplant. Bei der Übernahme der ÖBB-Trasse gab es eine Veränderung gegenüber den ursprünglichen Planungen. Das hat aber keine Auswirkungen auf den Zeitplan. Die ÖBB haben ersucht, dass die Übergabe des Streckengleises erst mit dem Fahrplanwechsel im heurigen Dezember, also mit dem Winterfahrplan mit 30. Dezember geschieht. Das wird so sein. Die Linz AG sind dann tatsächlich, wie vertraglich bestimmt, nicht nur Eigentümerin der Trassen, sondern auch der ÖBB. Und hier habe ich das offizielle Bestätigungsschreiben, dass sich die Landes-Verkehrsreferenten auf die Vorgehensweise im November letzten Jahres geeinigt haben. Ich habe mich bemüht, wohlwissend wie schwierig das ist, eine Grobkostenschätzung abzugeben – und ich möchte das dreimal unterstreichen –, die zwischen Land und Stadt akkordiert ist, um einen Überblick zu schaffen, auch wenn die Finanzierung vereinbart ist. Von welchen Summen sprechen wir. Es ist so, dass wir für Errichtung und Planung insgesamt mit 300 Millionen Euro zu rechnen haben. Ich sage dazu, ohne die Eisenbahnbrücke. Hier sind je nachdem, welche Entscheidungen fallen, noch 40 bis möglicherweise bei Sanierung und Neubau einer neuen Brücke 100 Millionen Euro dazuzurechnen. Zirka ein Drittel der Gesamtkosten sind die Errichtungskosten für die unterirdischen Anlagen, für den Tunnel. Was wir auch in dieser Kalkulation haben, sind diese 67 Millionen Risiken. Denn wenn man unterirdisch baut, ist es völlig unseriös, nicht einen Polster vorzusehen. Das sind Zonen, die grundsätzlich aus Sicht der Bautechniker und ManagerInnen als realistisch gesehen werden. Möglicherweise benötigen wir sie nicht, dann würden wir uns freuen, dann wird es billiger. Aber gar keine Kalkulationen für Unvorhergesehenes wäre unseriös. Sie sehen dann Gleisanlagen, E-Technik etc. Ich glaube, das brauche ich nicht im Detail vorzulesen. Das sind jene Summen, mit denen wir aus heutiger Sicht bei dem Planungsstand, den wir haben, zu rechnen haben. Der letzte Abschnitt, bevor ich meine Ausführungen schließen werde, ist hier ein grober Zeitplan. Wenn alles gut läuft - das ist eine der wesentlichen Vorbedingungen und wenn nichts Unvorhergesehenes geschieht oder passiert -, dann könnte der Abschluss mit den Arbeiten der Generalplaner, die Ausschreibung und die Vergabe der Planungsarbeiten bis November heurigen Jahres erfolgen. Die Einreichplanung würde nach diesem Zeitplan heuer im Dezember beginnen. Man wird wahrscheinlich bis September 2016 benötigen, um die Einreichplanung komplett zu erstellen. Das geht relativ schnell. Das ist aufgrund der vielen 100.000 Voruntersuchungen ein bisschen ein Vorteil, dass wir enormes Datenmaterial haben, das direkt für die Einreichplanung verwendbar ist. Die könnte im September 2016 fertig sein, also aus heutiger Sicht in 17 bis 18 Monaten. Daraufhin wird ein Behördenverfahren mit ca. fünf bis sechs Monaten und ein Baubescheid erfolgen. Das könnte dann im Februar 2017 sein. Man kann schon die Vorbereitungsarbeiten für die Ausschreibungen, für die diversen Leistungen, die wir zukaufen müssen, ab Oktober 2016 vorgezogen machen. Ab Oktober 2017, also ca. neun, zehn Monate, nachdem ein Baubescheid vorliegt, können die Details laufend ausgeschrieben werden. In diesem Szenario wäre es im Dezember 2017 möglich, mit dem Bau der Schienenachse zu beginnen. Ein ambitioniertes, aber technisch jedenfalls aus heutiger Sicht erreichbares Ziel wäre, die Infrastruktureinrichtungen im Spätherbst 2020 fertig zu haben. Ein Wunsch, der durchaus argumentierbar und begründbar ist, wäre eine Inbetriebnahme der neuen Schienenachse mit Dezember 2020. Ob dies tatsächlich so geschieht, lässt sich wahrscheinlich erst heuer nach dem Sommer oder Herbst mit mehr Detailliertheit und höherer Treffsicherheit sagen oder formulieren. Es hängt schon davon ab, wie es in der Causa Eisenbahnbrücke weitergeht, wie diese rechtlich offenen Fragen entschieden werden. Es hängt sehr wesentlich in Folge davon ab, ob die Brücke saniert, abgetragen oder neu errichtet werden kann. Das alles kann noch Auswirkungen auf diesen Zeitplan haben. Es ist aus technischer und nicht politischer Sicht durchaus so, dass der Zeitrahmen natürlich durch ein Abtragen und einen Neubau der Brücke viel leichter einzuhalten ist, wenn daneben ein anderes Szenario, nämlich der Erhalt der Brücke und ein Bewilligungsverfahren für einen Bau erfolgt. Die ganze Strecke wird 4,7 Kilometer lang sein - 2,6 Kilometer unterirdisch, 2,1 Kilometer oberirdisch. Wir haben versucht, wirklich nur das unterirdisch zu machen, was städtebaulich, verkehrstechnisch notwendig ist. Es sind neun Haltestellen angedacht. Die Errichtungskosten ohne Donaubrücke belaufen sich auf 280 bis 300 Millionen Euro. Hier noch einmal die Abschnittsplanungen, die wir in diesen drei Planungen haben: Abschnitt Linz, Abschnitt Donauquerung und Planung neue Mühlkreisbahn Urfahr. Ich hoffe, dass wir das möglichst rasch hinbekommen. Ich glaube, dass es völlig richtig ist, den Schienenverkehr in die Umlandgemeinden auszubauen, Linz zu attraktivieren und das Nadelöhr in der Innenstadt zu beseitigen. Dieses wichtige Projekt für den öffentlichen Verkehr gehört jedenfalls zu einer modernen Stadt. Ich hoffe, dass wir die Achse als solche weiterhin gemeinsam mittragen. Bei der Brückenfrage wird man sich einigen und wieder genauso verständigen, je nachdem, wie die Entscheidungen ausfallen - hat sich die eine Meinung durchgesetzt oder die andere. Aber wir dürfen bei diesem Projekt das Gesamtinteresse für die Stadt nicht beiseitestellen, sondern wir müssen das Projekt gemeinsam durchziehen. Ich hoffe, dass die Antragstellerin, Kollegin Walcher, jetzt mehr weiß, als vorher. Das wäre in dieser Zeit zumindest mein Versuch und mein aufrichtiges Ringen gewesen.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf mich an dieser Stelle für den umfangreichen Bericht sehr herzlich bedanken. Sie haben Recht, ich weiß jetzt mehr als vorher. Allerdings weiß ich nicht genau das, was ich wissen wollte. (Heiterkeit) Sie haben über die Historie der verschiedenen sämtlichen Trassenvarianten sehr umfangreich und äußerst detailliert berichtet. In dem Zusammenhang wäre es noch recht spannend gewesen zu erfahren, wie viel die einzelnen verschiedenen Varianten gekostet hätten. Aber nachdem diese verworfen wurden, ist das vielleicht nicht ganz so wichtig. Was aber ein bisschen fehlt, Sie haben die Grobkostenschätzung vorgestellt, Sie haben uns den Schlüssel gesagt, den wir schon in den Zeitungen lesen durften, 45 Prozent Land, 55 Prozent Stadt und ein Beitrag des Bundes, der eventuell die beiden Beiträge von Land und Stadt aliquot reduziert, das ist sehr nett zu wissen. Also wir wissen grob, wie viel das Ganze kosten soll. Was Sie uns allerdings schuldig geblieben sind, ist die Frage, woher das Geld kommt. Die Finanzierung, wie es in meinem Antrag zu lesen ist, beschäftigt sich mit der Frage, woher das Geld kommt. Meine Frage dazu, gibt es schon Kreditzusagen, wenn ja von wem, über welche Höhe, welche Laufzeit etc. pp. ? Dann eine weitere Frage, von Ihnen wurde zu den Garnituren kein Wort gesagt. Ich habe mir sagen lassen, eine Zuggarnitur kostet ca. drei Millionen Euro. Man kann sich überlegen, wie viele Garnituren man für diesen Streckenabschnitt brauchen wird, auch diese müssen finanziert werden. Hoffentlich werden diese Fragen in der nächsten Gemeinderatsperiode irgendwann einmal beantwortet. Ich muss schon sagen, ohne gesicherte Finanzierung werden 2020 maximal Geisterzüge rollen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Bürgermeister Luger: „Das wird nicht so lange ausfallen, wie der Bericht. In diesem Land ist es üblich, dass Details der Finanzierung dem Gemeinderat vorgelegt werden, wenn wir nach einer Einreichplanung bei einem bewilligten Projekt wissen, wie viel diese zweite Schienenachse tatsächlich kostet. Das haben wir noch bei jedem Projekt so gemacht und wir sind damit gut gefahren, dass wir nicht über Finanzierungen gackern, bevor das Projekt im Detail klar ist. Das ist mit ein Grund, warum die Projektkosten bei uns letztlich nicht überschritten werden. Die Frage des Finanzierungsvolumens ist völlig klar. Es werden diese 55 Prozent, wenn der Bund nicht mitmacht, sonst 55 Prozent minus Bundesanteil bei uns landen. Da weiß man, dass man aus heutiger Sicht mittelfristig wahrscheinlich ein Finanzierungsvolumen von ca. 150 Millionen Euro ins Auge fassen kann, vielleicht weniger, wenn wir die budgetierten Gelder für die Risiken nicht benötigen. Sie wissen genau, dass es für die Anschaffung neuer Fahrzeuge den Oberösterreichischen Verkehrsverbund und die Nahverkehrsgelder des Landes Oberösterreich gibt und diese Garnituren hier traditionell finanziert werden. Das braucht nicht hier in diesem Detail in unserer Finanzierung aufscheinen. Alles andere wird, wenn wir es haben, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ob es andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt? Der Städtebund in Österreich fordert schon seit Jahren, dass eine Bundesfinanzierung für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in den Zentralräumen kommt, so nichts Ähnliches passiert, was die italienische Bundesregierung unter Premier Renzi derzeit macht. Es ist in Diskussion, auch in Oberösterreich, dass es eine Nahverkehrsabgabe nach Wiener Vorbild geben könnte, wo Wien diese Dinge als Bundesland einhebt. Über diese Fragen der Finanzierung gibt es noch andere Möglichkeiten, als die klassischen, über das Budget zu finanzieren. Wir versuchen ebenfalls den Anteil, den wir hier zu tragen haben, möglichst gering zu halten.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Stadtrat Giegler berichtet über D BERICHT ZUM GRÜNEN-GEMEINDERATSFRAKTIONSANTRAG VOM 5. MÄRZ 2015 ‚UMSETZUNGSSTAND MASSNAHMEN LINZER SOZIALPROGRAMM‘ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchergalerie, in Umsetzung eines Gemeinderatsantrages der Grünen-Fraktion berichte ich heute über den Umsetzungsstand des Linzer Sozialprogrammes. Es ist ein sehr umfangreiches Programm. Als Hintergrundbild sehen Sie hier einen riesen Berg aus dem Yosemite National Park. Das ist ein Symbolbild, welchen Berg wir hier zu bewältigen haben und wie umfangreich das Linzer Sozialprogramm ausgestaltet ist. Wenn ich heute einen Bericht darüber gebe, in welcher Form und in wie weit diese einzelnen Punkte, die in den Zielen vorgegeben und in den Maßnahmen formuliert sind, bereits in Umsetzung sind bzw. bereits umgesetzt wurden, dann ersuche ich um Verständnis, dass nicht alle Einzelpunkte in einem entsprechenden Detaillierungsgrad dargestellt werden können. Manche natürlich sehr detailliert. Ein grober Überblick sollte aber hier möglich sein. Kurz zur Geschichte: Es ist das zweite Linzer Sozialprogramm, das wir im Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossen haben. Das erste wurde 1990 beschlossen und zur Gänze umgesetzt. Da ging es in erster Linie darum, die Hardware entsprechend zu gestalten, die Seniorenzentren von der Quantität her entsprechend auszubauen, die Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend auszubauen und die Infrastruktur hier zur Verfügung zu stellen. Wie gesagt, 2011 wurde das zweite Sozialprogramm beschlossen. Da ging es in erster Linie darum, die Hardware mit einer entsprechenden Software zu versehen. Das Ergebnis wurde dann in diesem Kompendium ‚Lebensstadt Linz, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit – das Linzer Sozialprogramm‘ zusammengefasst. Das Programm wurde in vier Kapitel unterteilt: das Kapitel der Lebensnetze, der Lebensräume, der Lebenschancen und der Lebensvielfalt. Die Ziele des Sozialprogrammes sind klar vorgegeben und formuliert. Es geht darum, die Menschen vor Exklusion, vor dem Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben zu bewahren und diese Exklusion zu vermindern, die Lebenschancen der in Linz lebenden Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen entsprechend zu erhöhen, die Integration in einer Stadt der Vielfalt entsprechend zu fördern und das Zusammenleben und den Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft entsprechend zu stärken und die soziale Infrastruktur entsprechend anzupassen, auszubauen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Das Programm selber wurde in einem sehr intensiven und langen Prozess unter Einbindung zahlreicher Sozialvereine, NGOs und aller Fraktionen intensiv diskutiert. Diese vier Kapitel wurden zusammengefasst und jedes Kapitel in Teilziele unterteilt und diese Ziele mit entsprechenden Maßnahmen ausgestattet. Ich beginne mit dem Kapitel Lebensnetze und widme mich zuerst dem Ziel 1 – Verstärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: In der linken Spalte sehen Sie auf diesem Chart immer die Maßnahme formuliert und in der rechten Spalte den Umsetzungsstand, den ich kurz erläutern werde. Erste Maßnahme – Garantieren des Kindergartenplatzes: Diese Maßnahme ist umgesetzt bzw. befindet sich in ständiger Umsetzung. Wir haben in diesem Gemeinderat erst vor kurzem ein Ausbauprogramm beschlossen, indem acht Projekte mit insgesamt 36 Gruppen beschlossen wurden, davon 15 Krabbelstuben, 15 Kindergartengruppen und sechs zusätzliche Hortgruppen. Das war notwendig, weil die Stadt boomt. Es gibt in dieser Stadt einen Bevölkerungswachstum, der sich durch den Zuzug in diese Stadt, aber auch durch einen entsprechenden Babyboom begründet. Das Gleiche gilt natürlich für den bedarfsgerechten Ausbau der Krabbelstubenplätze. Auch das ist soweit umgesetzt bzw. befindet sich in permanenter Umsetzung, um das Angebot bedarfsorientiert entsprechend decken zu können. Das Angebot eines flexiblen Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren wurde ebenfalls durch die beiden Krabbelstubengruppen ,Das Schaukelpferd‘ und ,Das Nest‘ umgesetzt. Man muss fairerweise sagen, nach Anfangs- und Anlaufschwierigkeiten sind die jetzt sehr gut besucht, gut ausgelastet und werden von den Müttern und Vätern sehr positiv angenommen. Der Gratiskindergarten in Linz ist umgesetzt, er ist kostenlos. Das Gratis-Mittagessen, das im Sozialprogramm formuliert wurde, ist - und das haben wir hier in diesem Gemeinderat intensiv diskutiert - durch einen Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juli 2014 in ein sozial gestaffeltes Mittagessen im Zuge der Diskussion, die Budgetsituation in Linz zu konsolidieren, umgewandelt worden. Das war ein Mehrheitsbeschluss in diesem Haus. Das war eine entsprechende Maßnahme, eine sozial gerechte Staffelung vorzunehmen. Es hat dazu geführt, dass rund 2500 Linzer, insbesondere Mittelstandsfamilien entsprechend entlastet wurden. Ein Euro pro Tag für ein Mittagessen wird in den Kindergärten, in Krabbelstuben bzw. in den Horten eingehoben. Dazu muss man sagen, dass die Eltern unabhängig vom Einkommen bis 2009 ohne soziale Staffelung einen entsprechenden Beitrag für das Essen zahlen mussten. Es wird ein zweigängiges gesundes Mittagessen angeboten. Ich kann berichten, dass insbesondere aus dem Kreis derjenigen, die diesen 20 bzw. 22 Euro Mindestbeitrag zu entrichten haben, keine einzige Beschwerde beim Kinder- und Jugend-Services Linz eingegangen ist. Die Nachfrage nach der Tarifumstellung ist nahezu gleich hoch. Sie ist von 92 Prozent auf nur knapp über 90 Prozent gesunken. Im Hortbereich hat es sogar einen Zuwachs bei den Essensbestellungen gegeben. In diesem Zusammenhang muss man erwähnen, dass die öffentliche Hand für den gesamten Kindergartenbesuch, das heißt, für die Betreuung, für das Bildungsangebot und für das Mittagessen speziell für wenig verdienende Familien und AlleinerzieherInnen noch immer beinahe 97 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Das sozial gestaffelte Mittagessen für die Kinder in den Krabbelstuben ist der nächste Punkt. Das ist mit diesem Beschluss entsprechend umgesetzt. Die letzte Maßnahme, der bedarfsgerechte Ausbau von Hortplätzen, ist in Umsetzung bzw. wurde bereits umgesetzt. Ziel 2 war die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz. Als Maßnahme wurde festgemacht, dass die Elternberatungsstellen in den Stadtteilen wichtige Anlaufstellen sind. Das ist entsprechend mit den Eltern- und Mutterberatungsstellen, die eine Anlaufstelle für Eltern in allen Fragen der Erziehung im Rahmen der oberösterreichweiten Richtlinien der gesetzlichen Vorgaben des Landes darstellen, umgesetzt. Die Elternbildung sollte als weitere Maßnahme gefördert werden, auch das ist umgesetzt. Die Stadt fördert sämtliche private Eltern-Kind-Zentren und viele andere Beratungsangebote, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Die Verstärkung der Besuchsbegleitungsangebote ist in Umsetzung. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur das Besuchskaffee in Ebelsberg erwähnen. Dann ist die Intensivierung der Angebote für die Alleinerziehenden umgesetzt. Es gibt über das gesamte Stadtgebiet verteilt, entsprechende Eltern-Kind-Zentren. Die Stadteilzentren und die Stadtteilbüros bieten für Familien ein umfassendes Beratungsangebot an. Ich möchte Eltern-Mutterberatung erwähnen, in der Franckstraße das Zentrum IGLU, die Erziehungsberatung und in Rechtsangelegenheiten, was den Unterhalt betrifft, werden Alleinerziehende entsprechend unterstützt. Die Verankerung der Elternbildung im Mutter-Kind-Pass wurde zwar im Sozialprogramm als Maßnahme formuliert, liegt aber nicht im Kompetenzbereich der Stadt. Daher konnten wir diesbezüglich noch nichts in Umsetzung bringen. Als Ziel Nummer 3 wurde die Hilfestellung im Krisenfall formuliert und als Maßnahme die Zurverfügungstellung von ausreichenden Krisenplätzen für Kinder und Jugendliche, auch das ist entsprechend umgesetzt. Es gibt entsprechende Angebote in und außerhalb der Stadt. Nur zur Ergänzung, im Jahr 2014 wurde noch eine zusätzliche Gruppe für die Region Linz am Gaumberg eingerichtet und vom Land Oberösterreich finanziert. Der Ausbau von Kriseneinrichtungen für Frauen in Notsituationen wird mit der Erweiterung bzw. dem Neubau des Frauenhauses umgesetzt. Es wurde bereits ein Konzept für eine ähnliche Maßnahme als Kriseneinrichtung für Männer in Notsituationen entwickelt. Es wurde ein Förderansuchen an das Land Oberösterreich gestellt, aber derzeit gibt es für eine derartige Maßnahme seitens des Landes keine finanzielle Zusage. Die stadtteilbezogenen Anlaufstellen für Menschen in Problemsituationen wurde als Maßnahme formuliert. Hier ist das Stadtteilzentrum Auwiesen zu nennen und das in Kürze in Betrieb gehende Stadtteilzentrum im Seniorenzentrum im Franckviertel. Natürlich sind in diesem Zusammenhang alle anderen Sozialberatungsstellen und die vier Kompassberatungsstellen zu erwähnen. So gesehen, ist diese Maßnahme in permanenter Umsetzung. Die Garantie des würdevollen Älterwerdens fällt in den Kompetenzbereich von Vizebürgermeisterin Karin Hörzing. Ich habe die Maßnahmen in meiner Präsentation trotzdem aufgelistet. Eine Maßnahme, die sicher eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für SeniorInnen, die Sicherung der Pflegegarantie und die Wohnformen für Senioren ist umgesetzt bzw. befindet sich in ständiger Umsetzung. Aktuell gibt es zehn städtische Seniorenzentren und 1218 Pflegeplätze. Damit ist Vollversorgung garantiert. Die Wartezeit in Linz beträgt rund einen Monat, also rund 30 Tage. Das ist, glaube ich, österreichweit einzigartig und hat durchaus Vorbildcharakter. Als Maßnahme wurde die Errichtung eines Demenzzentrums vorgeschlagen, auch das befindet sich in Umsetzung und zwar im Stadtteilzentrum Franckviertel. Durch die Neugestaltung des Stadtteilzentrums wurden Räume im Seniorenzentrum entsprechend frei und konnten für ein Demenzzentrum entsprechend umgesetzt werden. Die Eröffnung soll am 4. Mai 2015 stattfinden. Dieses Stadtteilzentrum im Seniorenzentrum ist eine allgemeine Anlaufstelle für die Anliegen der BewohnerInnen im Franckviertel. Die Schaffung von Tageszentren für Senioren befindet sich ebenfalls in Umsetzung. Eine entsprechende Einrichtung wird derzeit in der Liebigstraße errichtet. Bei der Erweiterung von Kurzzeitpflegestrukturen besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein zusätzlicher Bedarf. Laut Bedarfsplanung ist hier kein Handlungsbedarf gegeben. Sollte sich dieser Bedarf ergeben, sind entsprechende Maßnahmen zu setzen. Als Maßnahme wurde eine Weiterentwicklung der Essensversorgung für Senioren formuliert, auch das wurde durch den Gemeinderatsbeschluss von März 2014 umgesetzt. Die Entwicklung von geriatrischen Einrichtungen in Linz wurde auch umgesetzt. Es sind grundsätzlich Einrichtungen des Gesundheitsbereiches und nicht des Sozialbereiches. Es gibt Akut-Geriatrien im AKh, bei den Elisabethinnen, bei den Barmherzigen Brüdern und bei den Barmherzigen Schwestern. Eine Maßnahme gegen die Vereinsamung von SeniorInnen befindet sich in Umsetzung. Derzeit existiert ein Projekt im Franckviertel. Das Ziel 5 unter dem Kapitel Lebensnetzte lautet, Angebot eines vielfältigen Beratungsnetzwerkes für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. Hier geht es um die Maßnahme, dass breit gefächerte Beratungs- und Unterstützungsangebot entsprechend aufrechtzuerhalten. Die Sozialberatungsstellen Kompass wurden von mir bereits erwähnt. Es gibt vier: Nord, Ost, Süd und Auwiesen. Dann gibt es eine Vielzahl von weiteren und weiterführenden Beratungsstellen, Eltern-Mutterberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Männerberatung und vieles andere mehr. Hier wird mit privaten Anbietern entsprechend kooperiert. Die Förderung der ehrenamtlichen Strukturen ist seit der Einrichtung des Unabhängigen Landesfreiwilligenzentrums (ULF) in entsprechender Umsetzung. Seitens der Stadt werden derzeit im Sozialbereich keine Ressourcen zur Verfügung gestellt. Aber grundsätzlich werden diese ehrenamtlichen Strukturen durch das Landesfreiwilligenzentrum entsprechend gefördert. Das Ziel 6 betrifft die Stärkung der Stadt Linz als soziales Vorbild. Es geht als Maßnahme darum, die Sicherung des Zuganges zu den vielfältigen sozialen Angeboten entsprechend vorzusehen. Die Sozialberatungsstellen Kompass sollten hier noch einmal Erwähnung finden. Ein Punkt, der tatsächlich, was den Umsetzungsstand betrifft, noch vollkommen offen ist und es hier bis jetzt keine Aktivitäten gegeben hat, ist die Etablierung eines Linz-Award für Rehabilitation. Das ist der erste und einzige Punkt aus dem Kapitel Lebensnetze, der derzeit noch offen ist. Das Ziel 7 betrifft die Bereitstellung eines entsprechenden Angebots für Menschen mit speziellen Problemlagen, die Entwicklung neuer Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigung. Hier muss man sagen, dass grundsätzlich die Zuständigkeit beim Land Oberösterreich liegt. Die Stadt hat bereits diesbezüglich eine entsprechende Initiative gesetzt und dem Land ein Grundstück angeboten, um hier eine Einrichtung zu etablieren. Derzeit sind aber dafür keine ausreichenden finanziellen Mittel seitens des Landes Oberösterreich vorgesehen und daher liegt dieses Projekt noch auf Eis. Das Gleiche betrifft die Errichtung einer Betreuungseinrichtung nach dem Chancengleichheitsgesetz in Linz (CHG). Hier erfolgte bereits eine Konzepterstellung. Seitens des Landes ist aber von der Finanzierungsseite her derzeit keine Unterstützung gegeben. Die Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg ist eine weitere Maßnahme. Hier haben wir im heurigen Jahr im Gemeinderat eine Aufstockung des Projektes Jobimpuls von 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um 100 auf 320 beschlossen. Derzeit sind 260 beschäftigt. Es ist dafür eine Million Euro vorgesehen. Das Budget im Jobimpuls wird von 3,4 Millionen auf 4,36 Millionen Euro aufgestockt. Es sollen als Maßnahme gezielte Schulungsmaßnahmen für arbeitslose Menschen angeboten werden. Hier muss man sagen, das ist grundsätzlich die Aufgabe des Arbeitsmarktservices. Die Stadt engagiert sich hier in diesem Zusammenhang im Rahmen der Lehrlingsausbildung bzw. im Rahmen der Unternehmensgruppe Linz. Jobimpuls habe ich bereits erwähnt. Das Projekt LearnFit ist angelaufen. Es gibt Unterstützungen für den Spracherwerb. Es werden die Produktionsschulen im Berufsförderungsinstitut (BFI) und im Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit (VSG) angeboten - das Projekt Learn, wo man den Hauptschulabschluss nachholen kann bzw. das Projekt KiK, wo es um Berufsorientierung geht. Gemeinsam mit der Wirtschaftsreferentin, Stadträtin Wegscheider, sind wir jetzt mit dem Wirtschaftsressort und Sozialressort in intensiven Gesprächen, um weitere Maßnahmen insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umsetzen zu können. Dann geht es um die zielgruppenorientierten Angebote bei psychosozialen Diensten. Auch hier erfolgte eine Umsetzung. Es gibt entsprechende Angebote für den allgemeinen Bedarf. Die Vereine EXIT-Sozial, Pro Mente usw. kümmern sich in diesem Zusammenhang um Menschen mit Beeinträchtigungen. Es muss erwähnt werden, dass aber auch hier die Zuständigkeit beim Land Oberösterreich liegt. Die finanziellen Mittel zum Ausbau sind im Sozialbudget des Landes sehr eingeschränkt. Wir haben im letzten Gemeinderat eine Initiative gesetzt und eine Resolution verabschiedet, die Richtung Bund geht, um einen nationalen Behindertenfonds einzurichten. Das nächste Kapitel betrifft das Kapitel der Lebensräume. Als erstes Ziel wurde die Verbesserung der Wohnsituation formuliert. Als Maßnahme wurden zeitlich befristete Wohnformen mit Betreuung für junge Erwachsene vorgeschlagen. Ich kann berichten, dass der Verein B 37 bereits eine Strategie ausgearbeitet bzw. ein Konzept entwickelt hat und sich derzeit in Abstimmung mit dem Land Oberösterreich befindet, um diese Finanzierung entsprechend sicherzustellen. Die Gefahr der Obdachlosigkeit soll verringert werden und die Delogierungsprävention soll verstärkt werden. Im Bereich der Existenzsicherung ist die Sozialberatung sehr initiativ und aktiv. Durch die Sozialberatungsstellen Kompass ist es gelungen, in erster Linie bei Familien eine bevorstehende Delogierung nahezu zu 100 Prozent abzuwenden bzw. Ersatzquartiere zu suchen. In diesem Zusammenhang ist die Erfolgsquote sehr hoch. Einzelpersonen erhalten, wenn sie von Delogierung betroffen sind, eine entsprechende Beratung in den Sozialberatungsstellen. Es gibt eine regelmäßige Vernetzung mit der Wohnplattform Oberösterreich, mit dem B 37 und mit der ARGE-Obdachlose. Es gibt auf Landesebene Aktivitäten, das Angebot leistbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen. Es gibt eine Planungsperspektive für mehr als 1100 Wohnungen in Linz, in Pichling, Kleinmünchen, in der Grünen Mitte, Sintstraße und in der Innenstadt. Hier wird entsprechend Wohnraum geschaffen. Wir haben heute noch einen Tagesordnungspunkt, wo es um die Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel geht, die beim Land wieder eingeführt werden soll. Auch das ist eine Initiative, um den Wohnbau entsprechend anzukurbeln. Nur durch Wohnbauaktivitäten kann man die Wirtschaft ankurbeln und einen Beitrag zum Arbeitsplatzangebot leisten, um Wohnangebote und den Wohnraum zur Verfügung zu stellen, der dann entsprechend leistbar ist. Was die bessere Durchmischung der sozialen Gruppen in den Stadtteilen betrifft, liegt das grundsätzlich nicht im Kompetenzbereich der Stadt Linz. Hier können wir allenfalls Vorschläge an den zuständigen Landesrat machen. Die Wohnbaufördermittel habe ich bereits angesprochen. Auch das liegt in der Kompetenz des Landes. Neue Wohnformen für Senioren sollen entwickelt werden. Das befindet sich in Umsetzung. Aktuell kann ich davon berichten, dass derzeit in der Muldenstraße 3 a ein Projekt des betreubaren Wohnens umgesetzt wird. Wir bleiben noch beim Ziel 1, bei der Verbesserung der Wohnsituation. Als Maßnahme ist die bedarfsgerechte Erweiterung des Angebots an betreubaren Wohnungen vorgeschlagen. Auch das befindet sich in Umsetzung. Es gibt in Linz insgesamt 19 unterschiedliche Angebote, davon sieben private Anbieter, die hier betreubare Wohnungen anbieten. Und wie gesagt, in der Muldenstraße 3a befindet sich derzeit aktuell ein Projekt in Umsetzung. Die Ausweitung der Stadtteilbüros ist ebenfalls in Umsetzung. Nach dem Stadtteilzentrum Auwiesen wird das Stadtteilzentrum im Franckviertel eröffnet. Es laufen derzeit die Vorbereitungen bzw. die Suche nach einem geeigneten Standort für ein Stadtteilzentrum im Linzer Norden. Das wird im Sozialausschuss entsprechend diskutiert und berichtet. Es sollen persönliche AnsprechpartnerInnen in Form von HausbetreuerInnen für die MieterInnen etabliert werden. Hier kann ich davon berichten, dass die GWG derzeit 143 HausbetreuerInnen und HausbesorgerInnen hat, 113 nach der alten gesetzlichen Regelung und 30 neu eingestellte HausbetreuerInnen. Bei der letzten Umfrage, die von der GWG durchgeführt wurde, wurde insbesondere, was die HausbetreuerInnen betrifft, eine sehr große Zufriedenheit der Wohnungsgenossenschaft attestiert. Das zweite Ziel im Kapitel Lebensräume betrifft die Schaffung von Freiräumen. Es wird der freie und kostenlose Zugang zu neuen Technologien in den öffentlichen Einrichtungen gefordert und soll angeboten werden. Hier hat Linz eine Pionierfunktion und eine Vorreiterfunktion. Wir haben WLAN-Zugänge auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Einrichtungen. Seit kurzem gibt es auch auf den Linzer Badeseen WLAN und in den Bibliotheken eine kostenlose PC-Nutzung. Hier werden permanent Maßnahmen gesetzt, um diesen so genannten Digital-Gap in der Bevölkerung zu verringern bzw. nicht aufbrechen zu lassen. Als zweite Maßnahme sind öffentliche Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Auch hier werden permanent entsprechende Spielplätze errichtet. Die Badeseen werden für Familien und Kinder attraktiviert. Der Donaustrand ist in Umsetzung. Gemeinsam mit der Grün-Referentin, Stadträtin Wegscheider arbeiten wir derzeit an Standorten und an der Etablierung von Bewegungsparcours, die wir hier im Gemeinderat beschlossen haben. Der bedarfsgerechte Ausbau von Spielflächen im erweiterten Wohnumfeld ist grundsätzlich im Bauträgergesetz entsprechend enthalten und muss von jedem Bauträger bei der Neuerrichtung einer Anlage entsprechend berücksichtigt und umgesetzt werden. Nächster Punkt, die aktivierenden Angebote und Bewegungsstätten für SeniorInnen sollten weiterentwickelt werden. Es wird ein Seniorenprojekt im Franckviertel, das Senioren Café im Stadtteilzentrum neu eingerichtet und über die Generationen hinaus zu einer aktivierenden Bewegungsstätte. Die außerschulische Jugendarbeit im Hinblick auf die Stadtentwicklung soll bedarfsorientiert ausgebaut werden. Hier wurde vom Verein Jugend und Freizeit in Konzeptentwicklung durch die Leistungsvereinbarung, die mit dem Verein seitens der Stadt geschlossen wurde, ein Konzept vorgelegt und entsprechend angepasst. Es wird Streetwork bzw. sozialraumorientierte Jugendarbeit angeboten. Die Jugendzentren werden einer neuen Bestimmung mit Schwerpunkten zugeführt, dass nicht mehr in jedem Jugendzentrum alles angeboten werden muss, also auch das ist in Umsetzung. Die Schaffung von Freiflächen für Kreativität: In dem Zusammenhang möchte ich das neue Gemeinschaftszentrum Auwiesen erwähnen, das in Kürze fertiggestellt wird, was die Sanierung und die Renovierung betrifft. Hier gibt es bereits ein umfassendes Interesse unterschiedlichster Initiativen, unterschiedlichster Vereine, um dieses Gemeinschaftszentrum entsprechend für Kreativität und soziale Aktivitäten nutzen zu können. Beim Ziel 3 geht es um die Forcierung der Barrierefreiheit. Die öffentlichen Bereiche sollen auf Barrierefreiheit überprüft werden und das Bewusstsein dafür gestärkt werden. Hier sind bei allen baulichen Maßnahmen und bei allen planerischen Tätigkeiten die gesetzlichen Vorgaben entsprechend einzuhalten. Die Stadt wird das umsetzen. Es werden die nachträglichen Lifteinbauten in den Wohnhäusern ab dem dritten Geschoß angesprochen. Seit dem Jahr 1996 wird seitens der Stadt eine entsprechende Initiative gesetzt. Die Stadt fördert diesen nachträglichen Lifteinbau bis zu 30 Prozent der Kosten. Es wurden bis jetzt insgesamt 1386 Liftanlagen eingerichtet bzw. die Einrichtung finanziell unterstützt. Im Jahr 2014 waren es 30 neue Anlagen. Das ist vor allem für Seniorinnen und Senioren eine ganz wichtige Maßnahme. Man kann sein Leben länger in der gewohnten Lebensumwelt gestalten und verbringen und ist nicht darauf angewiesen, in ein Pflege- oder Seniorenzentrum zu wechseln. Das ist aber natürlich auch ein entsprechendes Angebot für Familien mit kleinen Kindern und von dieser wichtigen Maßnahme profitieren gehbehinderte Menschen. Als Ziel 1 beim Kapitel der Lebensvielfalt wird die Verstärkung der beruflichen Qualifikation von Migrantinnen und Migranten definiert. Es werden modulare Weiterbildungsangebote zu schaffen sein. Ich möchte erwähnen, dass sowohl im Bereich des Projektes Jobimpuls, als auch im Bereich vieler Initiativen, die mit dem Integrationsbüro entsprechend umgesetzt werden, Maßnahmen und Weiterbildungsangebote geschaffen werden. Stellvertretend möchte ich den Verein MAIZ nennen, der entsprechende Angebote insbesondere für migrantische Frauen und junge Mädchen macht. Im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe sollen für MigrantInnen Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auch das ist in Umsetzung. Es gibt eine Ausbildung für Heimhilfen für MigrantInnen, für Kindergartenhelferinnen und –helfer, da wurde im Arbeitsmarktservice in dieser Richtung ein Schwerpunkt gesetzt. Als Ziel 2 ist die Forcierung der interkulturellen Öffnung definiert. Hier geht es um die Anhebung der Anzahl von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund in der Unternehmensgruppe Linz. In der Unternehmensstrategie der UGL und des Magistrates ist das verankert. Es erfolgt eine kontinuierliche Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsbüro. das Diversity-Management ist in der Unternehmenskultur des Magistrates fix verankert. Die interkulturelle Öffnung der städtischen Leistungen befindet sich in kontinuierlicher Umsetzung, ob das der Dolmetsch-Pool ist, den ich hier nur exemplarisch erwähnen möchte. Hier könnte ich eine ganze Liste aufzählen, aber es war der Wunsch, nur exemplarisch darauf einzugehen. Die gezielten interkulturellen Fortbildungsangebote für MitarbeiterInnen der UGL werden angesprochen. Auch hier das bereits erwähnte Diversity-Management, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UGL im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen ganz gezielt geschult werden. Das Ziel 3 betrifft die Etablierung entsprechender Informationskanäle. Es wird der Aufbau von sprachen und ethnienorientierten Elternvereinen vorgeschlagen. Das ist in Umsetzung. Diese Elternvereine existieren bereits. Das Integrationsbüro ist mit diesen Elternvereinen, insbesondere was die Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen betrifft, mit den Horten und Kindergärten entsprechend permanent in Kontakt. Die muttersprachlichen Informationsabende in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen werden durchgeführt und umgesetzt. Die Informationskampagnen in den MigrantInnenvereinen werden durch das Integrationsbüro und durch mich als Referent entsprechend forciert. Ich bin mit allen Linzer migrantischen Kultur- und Bildungsvereinen in sehr intensivem Kontakt. Die Kooperation und der Dialog funktionieren wirklich sehr gut. Ich glaube, dass das eine wichtige Voraussetzung ist, das Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserer Stadt entsprechend zu stärken. Die Bildungsarbeit für Migrantinnen und Migranten sollte ausgebaut werden. Hier gibt es umfassende spezielle Angebote des Arbeitsmarktservices, auch für Migrantinnen und Migranten. Erst diese Woche ist ein E-Mail des Arbeitsmarktservice wieder eingegangen, um Maßnahmen für Betroffene, was die Unterstützung betrifft, entsprechend umzusetzen. Als viertes Ziel: Die Intensivierung der Sprachförderung. Die Maßnahme des Ausbaues des Rucksackmodells ist ein Erfolgsmodell, das ist umgesetzt. Da geht es in erster Linie um die Förderung der Mehrsprachenkompetenz, um die muttersprachliche Förderung, um die Mehrsprachigkeit, Zweisprachigkeit. Das wird umgesetzt. Bei der bedarfsorientierte Ausweitung des Projektes ‚Mama lernt Deutsch‘ werden vom Kinder- und Jugend-Services der Stadt Linz Kurse angeboten. Ich möchte insbesondere exemplarisch den Kindergarten in der Anastasius-Grün-Straße, in der Krausstraße, in der Reischekstraße sowie in Auwiesen und in Kleinmünchen erwähnen. Hier werden entsprechende Angebote gemacht. Als Maßnahme ist die Erweiterung der Fremdsprachenbibliothek erwähnt. Auch das ist umgesetzt bzw. befindet sich in permanenter Umsetzung, das ist Work in Progress. Im Wissensturm hat sich die Bestandentwicklung bei den Medien im Fremdsprachenbereich seit dem Jahr 2011 kontinuierlich weiterentwickelt. Wir hatten 6726 Exemplare, 2012 waren es 7415 und im Jahr 2013 bereits 7624 fremdsprachliche Medien, ob das jetzt Videos, DVDs oder Literatur ist. Die Förderung der Muttersprache zur Erlangung der Mehrsprachigkeit soll gefördert werden. Auch hier habe ich bereits die Rucksackgruppen erwähnt. Derzeit gibt es in Linz 14 Rucksackgruppen, die in den Kinderbetreuungseinrichtungen eingerichtet sind. Seit 2011 sind fünf zusätzliche entstanden. Die Schaffung kultureller Begegnungsmöglichkeiten ist als Ziel 5 definiert. Es soll ein Linzer Haus der Kulturen etabliert werden. Da bin ich beim zweiten Punkt, von dem ich sagen muss, dass er tatsächlich noch nicht in Umsetzung ist. Ein Konzept liegt grundsätzlich vor, aber die Umsetzung ist noch offen. Wir sind noch immer auf der Suche nach entsprechenden Räumlichkeiten, nach einer Infrastruktur, nach einer Liegenschaft, in der ein derartiges Haus der Kulturen etabliert werden könnte. Es soll ein eigenes Konzept zur ,Linzer-MigrantInnen-Kultur‘ soll erarbeitet und umgesetzt werden. Hier wird sehr intensiv mit der Linz Kultur zusammengearbeitet. Diese MigrantInnen-Kultur ist Teil des Kulturentwicklungsplanes. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass in der Woche vom 2. bis 10. Mai die Woche der Vielfalt stattfindet. Es werden entsprechend viele umfassende Informationsangebote, kulturelle Angebote in Zusammenarbeit mit den migrantischen Kultur- und Bildungsvereinen angeboten. Erstmals wird am Dienstag dieser Woche der Preis der Vielfalt vergeben werden. Das ist ein zusammengeführter Preis des ehemaligen Integrationspreises mit dem Preis der Stadt der Kulturen. Dieser Preis wird mit einem Schwerpunkt, was das Zusammenleben, die Integration, die Multikulturalität und vor allem was Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche betrifft, entsprechend dotiert. Die Medienarbeit in der Medienwerkstatt des Wissensturms soll weiter beibehalten werden. Das ist natürlich in Umsetzung. Der Förderpreis der Stadt Linz für Integrationsarbeit soll weiterhin vergeben werden, das habe ich bereits mit dem Preis der Vielfalt erwähnt. Damit bin ich beim letzten Kapitel, das ist das Kapitel der Lebenschancen: Im Ziel 1 geht es um die Entwicklung eines Förderprogrammes für Schülerinnen und Schüler. Als eine der Maßnahmen soll in Kooperation mit Dritten die Lernförderungen in den städtischen Horten verstärkt werden. Das ist in Umsetzung. In den städtischen Horten gibt es entsprechende Nachhilfeangebote, insbesondere für migrantische Kinder und Jugendliche. Ich möchte nur als Beispiel erwähnen, dass im Gemeinschaftszentrum Auwiesen in Zusammenarbeit mit der Caritas in Kürze ein Lerncafe eingerichtet und eröffnet wird. Auch das ist eine entsprechende Maßnahme zur Lernförderung. Der Aufbau der Lernclubs ist in der Volkshochschule im Wissensturm in Umsetzung bzw. ist umgesetzt. Die Neukonzeptionierung der Ferienbetreuung für den Sommer ist in der ersten Tranche abgeschlossen. Wir werden das neue Ferienprogramm der Aktivtage in wenigen Tagen präsentieren und entsprechende Neuigkeiten vorstellen, insbesondere was die Bildungsangebote betrifft. Die Aktivtage neu reichen von Forschungslabors über Theatersprachcamps usw. Schwerpunktmäßig werden Bildungsangebote für Kinder zur Verfügung stehen, weil wir wissen, dass insbesondere Kinder in den Ferien aus den so genannten bildungsfernen Schichten einen Großteil dessen, was sie während der Schulzeit gelernt haben, wieder vergessen oder verlernen. Genau diese Angebote sollen für diese Kinder zur Verfügung stehen. Das zweite Ziel ist die Erhöhung der Chancengleichheit. Was die Nostrifizierung der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen betrifft, sollen diese vereinfacht werden. Dazu muss man sagen, dass dies im Rahmen des städtischen Aufgabenbereichs entsprechend umgesetzt wird. Die Rahmenbedingungen – das ist Bundeskompetenz – liegen nicht in der Kompetenz der Stadt Linz. Die Nostrifizierungen sind je nach Beruf und Ausbildung diesbezüglich sehr unterschiedlich. Man kann sich auf der Homepage des Innenministeriums darüber informieren. Wir, seitens der Stadt, unterstützen in Einzelfällen bei den Kosten für die Nostrifizierung. Bei der Beratung über die Vorgehensweise gibt es mit dem Arbeitsmarktservice, der Arbeiterkammer und mit der Johannes Kepler Universität eine entsprechend gute Zusammenarbeit. Die sprachliche Frühförderung in den Kindergärten soll als Maßnahme verstärkt werden. Die wurde 2011 im Sozialprogramm so beschlossen. Das ist umgesetzt bzw. befindet sich in permanenter Umsetzung. Im vergangenen Jahr haben wir in diesem Sonderprogramm rund 2100 bis 2200 Kinder in den Kindergärten, diese zusätzlichen 540 Stunden Sprachförderung bei Bedarf, betreut. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass rund zwölf Prozent dieser Kinder nicht Kinder aus migrantischen Familien waren, sondern Kinder mit Deutsch als Muttersprache – das nur zur Ergänzung. Im Budget sind dafür rund eine Million Euro pro Jahr vorgesehen. Das Projekt ,Lesetandem‘ soll ausgeweitet werden. Das ist umgesetzt. Mit dem Verein E-Book wird sehr intensiv und sehr gut zusammengearbeitet. Der Tag des Dialoges soll in Linz gefördert werden. Ich kann dazu nur berichten, dass es laufend Dialogtage zwischen Politik, den migrantischen Kultur- und Bildungsvereinen und es zweimal im Jahr ein Multiplikatorentreffen in diesem Raum gibt, wo sozusagen Vertreterinnen und Vertreter aus den verschiedensten Initiativen und Kulturvereinen als Multiplikatoren eingeladen werden, um hier die Stadtentwicklung entsprechend mittragen und mitkommunizieren zu können. Das dritte Ziel ist die Qualitätsentwicklung und -sicherung für die Kinderbetreuungseinrichtungen. Es sollen zeitgemäße pädagogische Konzepte etabliert werden. In diesem Zusammenhang kann ich davon berichten, dass in den Kindergärten dieses Konzept der Lernwerkstätten sehr erfolgreich funktioniert und das antiquierte Konzept der Gruppeneinteilungen abgelöst hat. Hier werden die Kompetenzen der Kinder und die unterschiedlichen Intelligenzen der Kinder – es gibt nicht nur eine Intelligenz, sondern mehrere Intelligenzen, ob das die emotionale, soziale, kreative, kognitive und technische Intelligenz ist – in diesen Lernwerkstätten auf höchstem zeitgemäßen, pädagogischen Niveau umgesetzt. Auch die geschlechtssensible Pädagogik wird in den Kindergärten groß geschrieben. Die Lernwerkstätten habe ich in diesem Zusammenhang schon erwähnt. Die Integration in die Arbeitswelt soll in Kindergartenprojekten bereits im Konzept ‚Zukunft (be)greifen‘ umgesetzt werden. Hier gibt es seitens des Kinder- und Jugend-Services eine sehr intensive Zusammenarbeit mit dem Ars Electronica Center, was Technik und Forschungswerkstätten betrifft. Die Einrichtung derartiger naturwissenschaftlich technischer Räume in den Kindergärten im Rahmen der Lernwerkstätten werden umgesetzt. Das vierte Ziel ist das Ziel der Verringerung der SchulabbrecherInnenquote. Hier sollen außerschulische Förderangebote verstärkt und das Nachholen des Hauptschulabschlusses ermöglicht werden. Auch dies ist umgesetzt. Ob das jetzt in der Volkshochschule, im Wissensturm angeboten wird, oder zum Beispiel im VSG, dem Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit mit dem Projekt ‚Learn‘, um nur zwei Beispiele zu nennen. Betreffend die Verminderung der Schul- und Lehrabbrüche haben wir seitens der Stadt eine Studie im Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung der Johannes Kepler Universität in Auftrag gegeben. Es hat sich herausgestellt, dass es in Linz – wenn ich es genau im Kopf habe – rund 87 Angebote gibt, die hier entsprechende Projekte wie Jobcoach und Jugendcoach, EU-Projekte oder auch das Projekt ‚LernFit‘ umfassen. Hier gibt es wirklich eine sehr intensive Zusammenarbeit mit anderen Anbietern, aber auch natürlich mit dem Verein für Sozialprävention und Gemeinwesensarbeit VSG. Ziel 5: Erleichterung des Berufseinstiegs. Die Jugendlichen sollten bei der Ausbildungssuche unterstützt werden. Hier sind wir in ständiger Umsetzung, um Angebote für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche zu machen. Ich möchte in diesem Zusammenhang wirklich die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsressort, mit Stadträtin Wegscheider, erwähnen. Wir arbeiten derzeit intensiv und suchen nach Lösungen, wie wir entsprechende Angebote umsetzen können. Die Intensivierung der Berufsorientierung für Jugendliche als Maßnahme befindet sich ebenfalls in Umsetzung. Nachdem es aber bereits 86 Angebote in dieser Stadt gibt, ist die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes wahrscheinlich nicht so sinnvoll, sondern es geht eher darum, diese Angebote entsprechend zu nützen und in erster Linie die Jugendlichen zu finden und dafür zu begeistern, an entsprechenden Angeboten teilzunehmen, die man sonst sehr schwer erreicht. Das ist die größte Herausforderung, die wir zu bewältigen haben. Die berufliche Integration von Menschen mit Arbeitsmarkthemmnissen soll unterstützt werden. Das Projekt Jobimpuls habe ich bereits erwähnt. Das Ausbildungsprogramm Fit im Projekt VSG und die Arbeitsmarktservice-Maßnahmen sind entsprechend zu erwähnen. Es gibt dann noch die Berufsberatung für Jugendliche, die verstärkt werden soll. Hier bieten die Projekte Jobcoach, Jugendcoach und Arbeitsmarktservice-JugendbetreuerInnen ein sehr dichtes Netz an Beratungsangeboten an. Bei den Ausbildungs- und Berufseinstiegsangeboten für Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen gibt es seitens der Volkshilfe das Projekt JU 1523 insbesondere für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 23 Jahren, die Beeinträchtigungen aufweisen. Hier lernen sie ihre Fähigkeiten kennen, Persönlichkeitsentwicklung und die Suche nach geeigneten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird unterstützt. Die Eltern werden dort intensiv durch Information einbezogen. Es gibt in Linz diesbezüglich mehrere Projekte dieser Art. Das Ausbildungsangebot für jeden Linzer Jugendlichen habe ich bereits erwähnt, das ist das Projekt LearnFit, Jobimpuls und die Umsetzung gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort. Die Erhöhung des Stellenwertes neuer Technologien ist das Ziel 6 unter dem Kapitel Lebenschancen. Die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Zusammenhang mit den neuen Technologien befindet sich in Umsetzung. Ich habe das neue Sommerprogramm im Rahmen der Aktivtage bereits erwähnt, wo wir intensiv den Bereich Computerschulung, Umgang mit freien Netzen, Umgang mit Linux Applikationen und so weiter in den Mittelpunkt stellen wollen. Die Ausstattung der städtischen Pflichtschulen und Horte mit Infotheken ist derzeit noch offen. Es wurde vor wenigen Tagen von Vizebürgermeister Forsterleitner und Stadträtin Schobesberger eine Optimierung der Hardware-Ausstattung in den Bildungseinrichtungen angekündigt und es wird eine Bestandsanalyse vorgenommen, um die Verbesserung entsprechend umzusetzen, damit jedem Schulkind ein mobiles Telekommunikationsgerät als Ergänzung zu den Schulbüchern zur Verfügung gestellt werden soll, sozusagen als neue Kulturtechnik, um den Digital Gap entsprechend zu verhindern. Hier befinden wir uns derzeit in einer Phase der Konzepterstellung. Ich kann noch keine Ergebnisse, was die Konzeptumsetzung und die Realisierung betrifft, bekannt geben. Aber es wird intensiv an einem Konzept gearbeitet. Der Ausbau der Open-Source-Technology wird laut Auskunft der IKT-Abteilung der Stadt Linz entsprechend vorangetrieben. Als Beispiel ist das Projekt Open Government Data zu erwähnen. Die Optimierung der Rahmenbedingungen für die SchülerInnen als Ziel 7, definiert die Maßnahmen, dass die Führung von ganztägigen Schulformen forciert werden soll. Wir arbeiten im Rahmen der städtischen Möglichkeiten an einer entsprechenden Umsetzung. Es gibt derzeit zwei Schulen, eine im Grundstufen-Bereich, die VS 33 und eine im Sekundarstufen-Bereich, wo eine Ganztagsschule in verschränkter Form geführt wird. Es gibt andere Schulen, wo die in getrennter Abfolge als Ganztagsschulen geführt werden. Durch das städtische Angebot der Horte, die nicht Betreuungseinrichtungen, sondern in erster Linie Bildungseinrichtungen darstellen, wird hier das gangtägige Angebot für die Linzer Kinder flächendeckend umgesetzt. Als Maßnahme wird der Ausbau der Schulsozialarbeit formuliert. Auch das ist in Umsetzung. Der Vollausbau nach den landesgesetzlichen Vorgaben wurde bereits erreicht. (Klingel) Letzter Punkte, die Beibehaltung der Freilernmittel für einkommensschwache Schülerinnen und Schüler wird auch in weiterer Folge so umgesetzt. Sie sehen, das Beispiel mit dem Berg war nicht an den Haaren herbeigezogen - wobei ich mir mit ‚bei den Haaren herbeiziehen‘ sowieso relativ schwer tue -, sondern das ist Realität. Wir haben im Sozialprogramm einen riesengroßen Berg an Umsetzungsmaßnahmen. Es ist Work in Progress, nicht alle Punkte sind bereits abgeschlossen. Ich hoffe, dass ich Ihnen durch meine heutigen Ausführungen darstellen konnte, dass wir intensiv arbeiten und eine entsprechend erfolgreiche Umsetzung stattfindet. Ich bedanke ich für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber, ÖVP, kommt um 16.30 Uhr in die Sitzung Wortmeldung Gemeinderätin Roschger: „Ich bedanke mich für deinen Vortrag und vor allem bei deinen MitarbeiterInnen, die das so zusammengestellt haben. Ich verstehe, dass du diese Bühne nutzt, um darzustellen, was die Stadt Linz in den Bereichen, die wir im Sozialprogramm behandelt haben, alles tut. Das ist würdig und recht, das immer wieder vor den Vorhang zu holen. Es glaubt aber doch keiner ernsthaft, dass das das ist, was wir wollten. Außer wir haben uns tatsächlich unklar ausgedrückt. Es geht darum, was seit dem Beschluss 2011 zusätzlich zu dem, was wir im Sozialprogramm ausgemacht haben, passiert ist. Das, was du dargestellt hast, ist zu 90 Prozent eine Darstellung von Dingen, die es seit vielen Jahrzehnten gibt. Es gibt ein paar kleine Bereiche, die wahrscheinlich aufgrund des Sozialprogrammes tatsächlich seit 2013 oder aufgrund der Beschlüsse dazugekommen sind. Das ist das, was interessant ist, weil sonst hätten wir das Programm nicht machen müssen. Das Programm hat da aufgesetzt, wo wir sind und festgeschrieben, was wir natürlich zum Teil beibehalten wollen. Es ist aber immer in der ausführlichen Beschreibung der Ziele dabei, dass es um eine Ausweitung und um andere Konzepte geht. Das hast du uns jetzt überhaupt nicht erzählt. Das kann ich mir an den Dingen zusammendenken, die ich weiß, was ist seit 2013 tatsächlich passiert. Ich habe mir jetzt ein paar Beispiele aufgeschrieben, aber das brauche ich jetzt nicht sagen. Ich glaube, wir wissen alle, was das jetzt war. Aber nur eines, Intensivierung der Angebote für Alleinerziehende, das ist umgesetzt. Im Sozialprogramm steht aber, dass wir uns neuerlich ein Konzept überlegen, wie wir die Unterstützungsleistungen, die es bis dato gibt, weiterentwickeln können. Das ist in ganz vielen Punkten der Fall, weil wir auf einer relativ breiten Basis an Angeboten aufgesetzt haben. Es ist darum gegangen, das weiterzuentwickeln. Wenn du uns jetzt erzählst, was es alles seit Jahrzehnten gibt, dann ist das wirklich nicht das, was unsere Intention war. Dann frage ich mich, machst du das absichtlich, dass du uns missverstehst oder was ist das? Das macht keinen Sinn. Außer dass es für die meisten GemeinderätInnen das eine oder andere Neue gibt, weil nicht alle in dem Thema so drinnen sind. Aber was ist seit dem Beschluss des Sozialprogrammes zusätzlich an Maßnahmen, die wir beschlossen haben, dazugekommen und was nicht. Wir haben immer gesagt, es ist klar, dass nicht alles bis heute umgesetzt werden kann. Wir würden aber gerne wissen, wo man vielleicht nachhaken muss, wo man andere Sachen vielleicht prioritär behandeln muss und so weiter. Ich bin halbwegs enttäuscht. Für mich ist das noch nicht abgeschlossen.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Stadtrat Giegler: „Liebe Kollegin Roschger, es tut mir Leid, wenn ich dich heute enttäuscht habe. Der Auftrag war ganz klar, den Umsetzungsgrad des Linzer Sozialprogramms, das im Jahr 2011 beschlossen wurde, mit den vier Kapiteln und den damit einhergehenden Zielsetzungen in jedem Kapitel darzustellen. Und nichts anderes habe ich heute gemacht. Es ist nicht so, dass das Sozialangebot der Stadt Linz im Jahr 2011 begonnen hätte, sondern es gab schon zahlreiche Maßnahmen, auf die man aufbauen konnte. Die wurden in das Sozialprogramm 2011 entsprechend eingearbeitet und werden entsprechend weiterentwickelt. Ich habe heute zahlreiche Maßnahmen zu den einzelnen Zielsetzungen, zu den einzelnen Maßnahmen aufgezählt und Beispiele dafür gebracht, die umgesetzt wurden. Ein Beispiel, die Sprachförderung, kann ich noch einmal im Detail ausführen, wenn du das gerne hättest, aber das würde, glaube ich, den Zeitrahmen sprengen. Ich habe nichts anderes gemacht, als das, was gefordert wurde, nämlich die Maßnahmen und die Zielsetzungen des Linzer Sozialprogramms im Jahr 2011 entsprechend zu referieren und den Umsetzungsstand entsprechen darzulegen. Sollte ich dich enttäuscht haben, hoffe ich, dass du die Einzige bist, die hier enttäuscht ist. Ich möchte mich bei den MitarbeiterInnen in der Sozialverwaltung für diese umfassenden Darstellungen bedanken. Das alles so aufzulisten, ist schon eine sehr beeindruckende Leistung. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über E ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT E 1 Zeitnahe Konvertierung der restlichen Schweizer Franken-Anleihe in Höhe von 48,8 Millionen Schweizer Franken und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Finalisierung der Konvertierung der restlichen Schweizer Franken-Anleihe in Höhe von 48,8 Millionen Schweizer Franken mittels der in der Amtsvorlage dargelegten Umsetzungsvariante wird genehmigt. Für die konkreten Transaktionen im Rahmen des städtischen Finanzmanagements wird gemäß der Verordnung vom 13. September 2012 der Stadtsenat befasst werden.“ Wortmeldung Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, lieber Christian, ich bin überrascht, dass hier keine Power Point-Präsentation und keinen Vortrag gemacht wurde. Das hätte noch gepasst. Ich darf an deine Verwunderung, Ursula, über den vorigen Tagesordnungspunkt anknüpfen. Ich habe eine Vermutung, warum so lange präsentiert worden ist. Auf der Tagesordnung gibt es ein paar unangenehme Tagesordnungspunkte und es könnte vielleicht naheliegend sein, das für den einen oder anderen Teil spannender zu machen, wenn diese Punkte mehr in die Abendstunden rücken. Anders, ehrlich gesagt, kann ich mir nicht erklären, warum man diese Vorgehensweise ‚Aktuelle Stunde‘ und dann zwei Stunden Präsentationen so gewählt hat. (Zwischenruf, Beifall ÖVP) Deswegen habe ich sie von den drei Stunden abgezogen. Ich habe die drei Stunden in die Aktuelle Stunde und dann in zwei Stunden Präsentationen geteilt. Aber ein Schelm, Herr Bürgermeister, wer Böses denkt. Ich darf zum gegenständlichen Antrag kommen. Ich weiß, dass in den Medienberichterstattungen der letzten Tage versucht wurde, dieses Kapitel der Endkonvertierung der Franken-Anleihe als einen großen Erfolg darzustellen und das dementsprechend positiv auszuschmücken. Das haben die jeweiligen Wortmeldungen der SPÖ-Fraktion unterstrichen. Ich glaube aber schon, dass es nicht zutreffend ist, wenn zum Beispiel Jakob Huber sagt, es hätte dazu keine Aktuelle Stunde gebraucht, wenn man jetzt eins zu eins zur Tagesordnung übergeht. Ich glaube, das heute ist ein sehr bedenklicher Akt, weil es in Wahrheit die Rechnung für die Linzer Finanzpolitik ist, die wir heute trotz unzähliger Warnungen präsentiert bekommen. Jetzt braucht man die Dinge nicht schönreden. Beim angesprochenen Plakat ,Hinschauen statt schönreden‘, muss ich sagen, dass man genau diese Dinge nicht umdeutet, wie es in den letzten Tagen vorgenommen wurde. Ich möchte jetzt gar nicht das Plakat mit dem Hinweis ,schönrechnen‘ ergänzen, weil unterschiedliche Zahlen im Raum stehen. Lieber Christian, die Zahlen sind nicht so unnachvollziehbar, wie du das in den Medien dargestellt hast. Man kann überlegen, wer was in welche Richtung schönrechnet. Es geht um eine Franken-Anleihe, die den Ursprung als Produkt im Jahr 2005 findet. Wenn man das mit Beginn der Anleihe von 2005 berechnet, kommt man auf Verluste, Wechselkursverluste von 47,3 Millionen Euro. Wenn man nur die in den Raum stellen würde, wäre das polemisch, deswegen rechnet man die Zinsvorteile von 11,4 Millionen Euro gegen. Das ergibt aber unter dem Strich nach wie vor aus dieser Anleihe 35,9 Millionen Euro Verluste. Auch wenn ich deine Rechenvariante hernehme und auf das Jahr 1992 zurückrechne, ergibt sich nach wie vor ein Verlust von 20 Millionen Euro. Das, glaube ich, ist die Katastrophe, die heute hier beschlossen wird, wo wir uns dazu dementsprechend bekennen. In Wahrheit ist es die Rechnung für die Finanzpolitik, die es hier nicht nur über Jahre, sondern über Jahrzehnte gegeben hat. Der zweite Punkt ist, und das ist heute schon thematisiert worden, die Verantwortung, was den Zeitverlauf betrifft. Man kann alles deuten und interpretieren wie man möchte, aber gewisse Fakten kann man nicht uminterpretieren: zum Beispiel - und das wurde zitiert -, hat es am 24. Juli 2012 eine ganz klare Empfehlung von Prof. Janssen gegeben - nachzulesen in den entsprechenden Protokollen und im September 2012 hat es einen unmissverständlichen Antrag von der FPÖ gegeben und im November 2013 einen unmissverständlichen Zusatzantrag der ÖVP-Fraktion gegeben. Die Dinge haben sich natürlich dementsprechend so entwickelt, weil es am 15. Jänner 2015 eine wesentliche Korrektur in der Währungspolitik in der Schweiz gegeben hat, die genau diese Entwicklungen befeuert haben. Man sieht, welche Auswirkungen das hat, wenn sich plötzlich der Wechselkurs von 1,2 gestützt, auf 1,07 verändert und wie das durchschlägt. Jetzt kann man darüber diskutieren. Es ist richtig, dass man sagt, es hat andere Empfehlungen gegeben. Du hast diverse Einschätzungen von Banken zitiert, aber in Wahrheit ist die Vorgehensweise genau die gleiche und hat nichts anders gemacht, als weiterzuspekulieren bzw. darauf zu spekulieren, ob sich der Franken wieder erholt, ob er sich demensprechend verändert oder nicht. Die Politik, die uns in diese katastrophale finanzielle Situation gebracht hat, wurde aktuell fortgeführt. Deswegen glaube ich, lässt sich darüber diskutieren, ob man sagen kann, es gibt hier eine neue Finanzpolitik oder nicht. Fakt ist, der ganze Vorgang rund um die Konvertierung und die im Ausschuss besprochenen Schwierigkeiten zeigen, welche Schwierigkeiten es mit der Abwicklung des Projektes gegeben hat. Was vor allem den Markt betrifft zeigt, auf welch dünnes Eis man sich begibt. In Wahrheit ist es gar kein Eis mehr, wenn man hier den Weg der Spekulationen dementsprechend einschlägt. Der dritte Punkt: Auch wenn heute betont wurde, das gehört alles der Vergangenheit an und man einen Schlussstrich darunter ziehen will, und wenn man versucht, an dieser Debatte noch etwas in die Abendstunden zu bekommen, indem man davor dementsprechend Punkte in der zeitlichen Dimension etwas streckt, gibt es leider kein Aufatmen. Diese ehemalige oder jetzt konvertierte 195 Millionen Franken-Anleihe wurde nicht abgeschafft oder vernichtet, sondern durch einen Umschuldungsvorgang in die Zukunft geschoben. Es ändert nichts daran, dass man das irgendwann einmal tilgen muss. Dieses Geld wird von irgendwo herzunehmen sein. Heute weiß man vielleicht noch nicht, woher das zu nehmen ist. Das heißt, man hat hier keine Lösung erreicht, ganz im Gegenteil, man hat endgültig das Kursrisiko herausgenommen. Das ganze Desaster aus der Verschulungspolitik bleibt unverändert. Es wurde nur in die Zukunft verschoben. Der weitere Punkt, den schon Kollege Hein angesprochen hat ist, dass sich die Franken-Anleihe in der öffentlichen Wahrnehmung etwas im Schatten des Swaps bewegt. Man diskutiert allgemein primär über den Swap. Zumindest ist es das Thema, das in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Im Schatten dieses Damoklesschwertes ist in letzter Zeit die Franken-Anleihe gesegelt. Wenn man diesen Punkt noch mit berücksichtigt, kann man nicht sagen, Strich drunter und passt und alles ist paletti. Ganz im Gegenteil. Ich glaube, die Situation bleibt höchst angespannt und bedrohlich. Der vierte Punkt. Ich ersuche dich, lieber Christian, uns die Information im Rahmen deiner Schlussworte noch zu geben. Es würde mich interessieren, wie dieser Beschluss rechtlich oder aufgrund des Statutes zu beurteilen ist. Wir haben im Voranschlag für dieses Jahr 40 Millionen Euro für die Tilgung veranschlagt. Andere 40 Millionen Euro sind als Schulden im Franken dargestellt, dann kommt noch das Delta dazu von ca. 12,8 Millionen Euro aufgrund der sich ergebenden Konstellationen durch den Wechselkurs. Es würde mich aufgrund des Statutes oder des Bruttoprinzips interessieren, wie die dementsprechende Bedeckung ist, wie vorgegangen wird bzw. wie der Vorschlag ist.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Vizebürgermeister Forsterleitner: „Herr Kollege Hattmannsdorfer, ich darf auf deine Wortmeldung replizieren. Ich finde es schon ein bisschen arg, selbst eine Aktuelle Stunde zu beantragen, die eine Stunde dauert und sich dann nachher darüber zu beschweren, wenn es Punkte von anderen Fraktionen gibt, die ausführlicher diskutiert werden. Das finde ich nicht in Ordnung. Wenn man sich selbst Zeit nimmt, muss man den anderen die Zeit geben. Ich finde, dass dieses Gremium dafür da ist zu diskutieren und Fakten auf den Tisch zu legen, was wir auch tun. Ich finde das durchaus in Ordnung. (Beifall SPÖ) Die Aussage von Jakob Huber, dass man die Aktuelle Stunde nicht gebraucht hätte, hat sich ausschließlich darauf bezogen, dass sich dieser Punkt bereits auf der Tagesordnung befunden hat. Das heißt, wir hätten durchaus ohne Aktuelle Stunde die Möglichkeit gehabt, ausführlich, episch, so lange wir wollen, über diesen Punkt zu diskutieren, was wir auch tun. Es wäre nicht notwendig gewesen, das Theater einer Aktuellen Stunde zu machen, während sozusagen auf der anderen Seite …“ Zwischenruf Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Ist eine Aktuelle Stunde ein Theater?“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Forsterleitner weiter: Dann zu den Punkten, die du angesprochen hast. Du hast wieder den Prof. Janssen zitiert und die Situation, dass das aus ÖVP-Sicht zu eindeutig gewesen wäre, wie vorzugehen gewesen wäre. Du selbst hast in einer Gemeinderatssitzung, nachdem du bereits das eingebracht hast, was in der vertraulichen Sitzung mit Martin Janssen gesagt worden ist, schlussendlich gesagt: ,Andere Experten in der Finanzwelt vertreten, wie unter anderem in der letzten Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses angedeutet wurde‘ - hört, hört, wir haben doch im Finanz- und Hochbauausschuss diskutiert - ,die Ansicht, dass eine sofortige Konvertierung wenig Sinn macht, nachdem der Wechselkurs aktuell stabil erscheint.‘ Das heißt, selbst für die ÖVP war es zu dem Zeitpunkt nicht klar, wohin es geht. Das ist dokumentiert und das ist klar, weil auch ihr nicht in die Zukunft schauen könnt und nicht genau wisst, wie es geht. Ich sage, nehmt euch nicht den Teil der Vergangenheit, der in die Argumentation hineinpasst. Ihr tut so, als hätte es das andere nicht gegeben, das ist unfair. (Beifall SPÖ) Ihr wisst ganz genau, wir haben in diesem Haus, in diesem Gremium gemeinsam einen Fahrplan festgelegt. Es ist völlig klar und völlig korrekt, dass der Vorschlag für die Konvertierung auf Antrag der FPÖ gekommen ist, dass wir dann diskutiert haben. Als ich eineinhalb Monate später Finanzreferent geworden bin, ist bereits in einer Gemeinderatssitzung der Beschluss gekommen, eine Teilkonvertierung durchzuführen. In dieser Situation haben wir nicht genau gewusst, wie es weitergeht. Wir haben gesagt, wir konvertieren die Hälfte und haben festgelegt, im Jahr 2014 die erste Hälfte zu konvertieren. Genau das habe ich mit der Finanzverwaltung gemacht. Das heißt, der Beschluss, den wir gemeinsam mit Mehrstimmigkeit gefasst haben, ist auf Punkt und Beistrich umgesetzt worden. Wir haben in der letzten Budget-Gemeinderatssitzung wieder gemeinsam eine Strategie festgelegt und die war die Teilkonvertierung der noch verbliebenen Hälfte der Schweizer-Franken-Anleihe. Dann haben sich die Ereignisse überschlagen. Wir haben darauf reagiert und wieder gemeinsam die Strategie geändert und so schnell wie möglich den Franken-Ausstieg vorgenommen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Die aktuellen Kurse waren jetzt bei 1,03, konvertiert haben wir letzten Endes bei 1,07. Das heißt, wir müssten froh sein, dass wir so schnell reagieren konnten, da wir gemeinsam diese Beschlüsse so rasch gefasst haben. Ich glaube, dass wir alle in diesem Haus versuchen, Schaden von der Stadt Linz abzuwenden. Dass aus heutiger Sicht diese Idee, sich durch Fremdwährungskredite Geld zu ersparen und man niedrigere Zinsen zahlt, nicht mehr so schlau ist, wie man es vielleicht damals geglaubt hat, teilen, glaube ich, in diesem Raum wirklich alle. Es ist aber nicht nur uns so gegangen, sondern es haben sich eine Vielzahl von Gemeinden und 100.000 Häuslbauer auf diesen Kurs verlassen. Auch Unternehmen und Unternehmen des Landes Oberösterreich und alle miteinander haben nicht geglaubt, dass so etwas je passieren könnte. Jetzt ist die Situation eingetreten. Das ist nicht gut, das ist nicht erfreulich, niemand will das schönreden, aber dann muss man an einer Strategie arbeiten, wie man den Schaden so gering wie möglich hält. Zusammenfassend glaube ich nach wie vor, einen Weg vorgeschlagen zu haben, der im Sinne der Stadt Linz ist, der die Beschlusserfordernisse genau berücksichtigt und der die gesetzlichen Vorgaben unter anderem die des Landes Oberösterreich berücksichtigt. Wir haben den schnellstmöglichen Weg eingeschlagen. Ich ersuche wirklich noch einmal die Polemik beiseite zu lassen und diesen Schlussstrich gemeinsam in dem Sinne zu ziehen, dass wir keine Fremdwährungskredite in der Stadt mehr haben und damit ausschließlich auf sichere Finanzierung setzen. Das sollte, glaube ich, schon Konsens in diesem Hause sein.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Frau Kollegin Manhal, es kann nur eine tatsächliche Berichtigung sein.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur tatsächlichen Berichtigung: „Es ist eine tatsächliche Berichtigung, Herr Bürgermeister. Finanzreferent Forsterleitner hat gesagt, Kollege Hattmannsdorfer hätte aus einer vertraulichen Sitzung zitiert, das ist nicht der Fall. Prof. Janssen war in einer Sondersitzung des Kontrollausschusses. Bei den Sondersitzungen des Kontrollausschusses wurde die Vertraulichkeit aufgehoben. Ich verwehre mich dagegen, dass Aktuelle Stunden als Instrumente, wie sie im Statut verankert sind, als ‚Theater‘ bezeichnet werden.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Der erste Teil war eine tatsächliche Berichtigung und ist inhaltlich korrekt. Das Zweite war eine Interpretation der Wortmeldung. Das hat nichts mit einer tatsächlichen Berichtigung, sondern mit einer tatsächlichen Meinung zu tun.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. F ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Personalbeirates, Bestellung von DienstnehmervertreterInnen – Änderung der Zusammensetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Nach § 35 Abs. 2 Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz i.d.g.F. in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102/1994 i.d.g.F., wird als weiterer Dienstnehmervertreter Herr Gunter Urschitz an Stelle von Herrn Manfred Auer und als weiteres Ersatzmitglied Herr Helmut Herunter an Stelle von Herrn Gunter Urschitz in den Personalbeirat bestellt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über die Anträge F 2, F 3 und F 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 2 Gewährung einer Beihilfe nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Muldenstraße 7, 9 und Hertzstraße 5, 7, 9, 11, 13, 15 maximal 368.646,90 Euro, verteilt auf die Jahre 2015 bis 2029 in Form eines Annuitätenzuschusses in Höhe von jährlich 24.576,46 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Förderwerberin Wohnungsanlagen GesmbH, Mörikeweg 6, 4020 Linz, wird eine Förderung in Höhe von insgesamt maximal 368.646,90 Euro für den nachträglichen Lifteinbau bei den Objekten Muldenstraße 7, 9, Hertzstraße 5, 7 sowie 9, 11, 13 und 15 gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung in Form von Annuitätenzuschüssen, auszubezahlen verteilt über die Jahre 2015 bis 2029 in Höhe von jährlich 24.576,46 Euro – soferne der Gemeinderat für die Jahre 2016 bis 2029 jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung stellt – mit der Bedingung der Einhaltung der ‚Allgemeinen Förderungsrichtlinien‘ bzw. der ‚Förderungsrichtlinien-Stadterneuerung‘ mit folgender Auflage: Der Stadtplanung Linz/Abteilung Stadtgestaltung ist jeweils der bankmäßige Eingang jedes vom Land Oberösterreich (halbjährlich) überwiesenen Annuitätenzuschussbetrages nachzuweisen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jährlich 24.576,46 Euro für die Rechnungsjahre 2015 bis 2029 erfolgt auf der VASt 5.3630.775002, Kapitaltransfers an sonstige Unternehmen – Stadterneuerung, Lifteinbau. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Förderung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ F 3 Gewährung einer Beihilfe nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Alleitenweg 1, 3, 5, 7, 9 und Flötzerweg 1, 3, 5, 7 maximal 326.267,10 Euro verteilt auf die Jahre 2015 bis 2029 in Form eines Annuitätenzuschusses in Höhe von jährlich 21.751,14 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Förderwerberin LAWOG – Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, Garnisonstraße 22, 4020 Linz, wird eine Förderung in Höhe von maximal 326.267,10 Euro für den nachträglichen Lifteinbau bei den Objekten Alleitenweg 1, 3, 5, 7, 9 und Flötzerweg 1, 3, 5, 7 gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung in Form eines Annuitätenzuschusses, auszubezahlen verteilt über die Jahre 2015 bis 2029 in Höhe von jährlich 21.751,14 Euro – soferne der Gemeinderat für die Jahre 2016 bis 2029 jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung stellt – mit der Bedingung der Einhaltung der ‚Allgemeinen Förderungsrichtlinien‘ bzw. der ‚Förderungsrichtlinien-Stadterneuerung‘ mit folgender Auflage: Der Stadtplanung Linz/Abteilung Stadtgestaltung ist jeweils der bankmäßige Eingang jedes vom Land Oberösterreich (halbjährlich) überwiesenen Annuitätenzuschussbetrages nachzuweisen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jährlich 21.751,14 Euro für die Rechnungsjahre 2015 bis 2029 erfolgt auf der VASt 5.3630.775002, Kapitaltransfers an sonstige Unternehmen – Stadterneuerung, Lifteinbau. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieser Förderung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ F 4 Ankauf VALIE EXPORT Archiv und Gründung VALIE EXPORT Center Der Gemeinderat beschließe „1. Die Stadt Linz erwirbt von Prof.in Dr.in h.c. Waltraud Stockinger (Künstlername: VALIE EXPORT) gemäß beiliegendem Kaufvertrag das VALIE EXPORT Archiv zu einem Kaufpreis von 636.363,64 Euro zuzüglich zehn Prozent USt Der beiliegende Kaufvertrag wird genehmigt. Die Stadt Linz gründet und betreibt gemäß beiliegendem Kooperationsvertrag mit der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz das ,VALIE EXPORT Center. Forschungszentrum für Medien- und Performancekunst‘. Der beiliegende Kooperationsvertrag wird genehmigt. 2. Die Direktion Kultur, Bildung, Sport und die Museen der Stadt Linz werden mit der Abwicklung beauftragt. 3. Die Stadt Linz gibt die Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von 700.000 Euro an die Museen der Stadt Linz für den Ankauf des VALIE EXPORT Archivs im Jahr 2015 weiter. 4. Die Verrechnung erfolgt im Budget der ,Museen der Stadt Linz‘, die Mehrausgaben werden durch die Weitergabe der vom Land Obersterreich erhaltenen Bedarfszuweisungen in Höhe von 700.000 Euro an die Museen der Stadt Linz abgedeckt. 5. Dazu wird im städtischen Haushalt eine Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro auf der VASt 5.34000.775001, Kapitaltransfers an Museen der Stadt Linz, genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe auf der VASt 6.3400.2983000, Rücklagenentnahmen Investitionen.“ und führt weiters aus: „Darauf möchte ich ein bisschen ausführlicher eingehen: Es geht um den Ankauf des VALIE EXPORT Archives. Sie wissen, VALIE EXPORT ist eine der bedeutendsten Künstlerinnen, eine wirklich große Künstlerin der Stadt, die mit Beginn in den 60er- und 70er-Jahren als Pionierin der Medienkunst und der Perfomancekunst benannt werden kann. Um einerseits ihr Lebenswerk und ihr künstlerischen Wirken zu würdigen, aber andererseits die wissenschaftliche Aufarbeitung vorantreiben zu können, schlagen wir heute vor, den Vorlass von VALIE EXPORT anzukaufen, das ist das eine. Das Zweite ist, dass wir gleichzeitig neben dem Ankauf skizzieren, wie die weitere Forschungsarbeit ablaufen soll, nämlich, dass auf Basis dieses Archives, auf Basis dieser Bestände ein VALIE EXPORT-Center gegründet werden soll. Wir können gemeinsam mit der Kunstuniversität dieses VALIE EXPORT-Center betreiben. Von Stadtseite sollen dafür die Archivbestände, also der heute vorgeschlagene Ankauf des Vorlasses und Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig stellt die Kunstuniversität das wissenschaftliche und administrative Personal auf eigene Rechnung. Das kann man ohnehin im Vertrag nachlesen. So soll in den nächsten Jahren dieses Archiv bestehen. Der dritte Punkt, den ich ganz allgemein ansprechen möchte ist, dass es bei diesem Projekt darum geht, das künstlerische Schaffen von VALIE EXPORT als eine wirklich große Linzer Künstlerin zu würdigen. Gleichzeitig möchten wir aber einen Impuls für die Kulturstadt geben. Einige nationale Medien haben darüber geschrieben, dass neben der Generali Foundation, die vor einigen Jahren aus Wien abgewandert ist, nun ein zweiter großer kultureller Bestand aus der Bundeshauptstadt nach Linz abwandert. Alleine das zeigt schon die Bedeutung dieses Schrittes. Es ist sozusagen ein besonderer Meilenstein, der sich zeitlich wunderbar darin einfügt, dass wir im Dezember letzten Jahres in diesen Kreis als ‚Unesco City of Media Arts‘ aufgenommen worden sind. Wir haben damit einen ganz wesentlichen Schritt in Richtung ‚City of Media Art‘ machen können. VALIE EXPORT war bei der Bewerbung nicht nur ganz federführend als Unesco City eine der Gallionsfiguren, sondern ihr Werken, ihr Schaffen und ihr Tun ist gerade in der Medienkunst besonders ausgewiesen und ausgeschildert. Daher können wir hier diesen günstigen zeitlichen Zusammenhang nutzen, um einen ganz wesentlichen Impuls zu setzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist völlig klar, dass in Zeiten wie diesen – nämlich finanziell betrachtet – jede Investition in Kunst und Kultur besonders kritisch betrachtet wird. Ich möchte daher heute ganz explizit hervorstreichen, dass es sich beim Kaufpreis um einen, nach Aussage eines Schätzgutachtens, auffallend günstigen Wert handelt, wie wir diesen Bestand erwerben können. Dieser Bestand oder der Kaufpreis wird ausschließlich durch eine Bedarfszuweisung des Landes Oberösterreich finanziert. Warum finanziert wird? Weil das nicht nur ein bedeutender Schritt für die Landeshauptstadt als Kulturstadt ist, sondern es bedeutet für das Kulturland Oberösterreich einen wesentlichen Schritt. Daher wird der Kaufpreis mit Bedarfszuweisungsmittel des Landes zur Verfügung gestellt. Das bedeutet erstens, der Ankauf belastet den Stadthaushalt überhaupt nicht. Zweitens, die Beforschung und die wissenschaftliche Arbeit belastet den Stadthaushalt mit keinem einzigen Cent, weil es die Kunstuniversität sowohl wissenschaftlich, als auch administrativ übernimmt. Drittens, das ist für uns ein besonders gutes Zeichen in dieser ersten Phase als ‚Unesco City of Media Art‘. Daher ersuche ich alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte diesem ganz wichtigen Punkt Ihre Zustimmung zu geben.“ (Beifall ÖVP) Zu F 4 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Die freiheitliche Fraktion wird dem Tagesordnungspunkt F 4 nicht zustimmen. Auch wenn es ausgeführt wurde und ziemlich klar und schön ist, wenn die Kosten hinsichtlich des Ankaufs zur Gänze über Bedarfszuweisungen abgedeckt werden, so unklar sind die tatsächlichen Kosten und die tatsächliche Finanzierung dieses VALIE EXPORT-Centers. Aus den Unterlagen ist zumindest nichts eindeutig Ersichtliches erkennbar. Wenn sogar die Infrastrukturkosten unter der Aufgabenverteilung aufgelistet sind und nicht unter den Kosten, dann lässt das nichts Gutes vermuten. Ich verstehe schon, dass das ein guter Impuls wäre, nur nicht jeder Impuls ist für sich alleine ausreichend. Verantwortungsvolle Politik sagt, man muss das langfristig finanzieren und sicherstellen können. Wenn ich daran denke, dass wir beim Musiktheater trotz voll besetzter Säle zehn Millionen Euro aus den Besuchereinnahmen finanzieren, aber 46 Millionen Euro aus Steuergeldern, dann ist es schön, wenn geforscht wird und es kostet nichts. Aus den Unterlagen geht aber trotzdem nicht hervor, welche Umwegkosten möglicherweise noch damit verbunden sind. Es ist Tatsache, wenn Kosten von einer städtischen Gesellschaft in die andere verschoben werden, bleiben sie immer noch Kosten und scheinen nicht mit null auf. Deswegen werden wir uns beim Punkt F 4 enthalten. Bei den Tagesordnungspunkten F 2 und F 3 stimmen wir zu. “ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Rockenschaub: „Ich möchte für die sozialdemokratische Fraktion feststellen, dass wir den Ankauf sehr begrüßen. VALIE EXPORT ist für Linz unbestritten eine sehr wichtige Persönlichkeit, eine wichtige Künstlerin und daher ist es sehr schön, dass ihre Werke in Linz ihre Heimat haben werden. In diesem Zusammenhang möchte ich nur festhalten und feststellen, dass ich so interessante Dinge und so wichtige Informationen im Kulturausschuss als Mitglied des Kulturausschusses gerne erfahren hätte. Wir haben in letzter Zeit kaum Informationen bekommen und als Kulturausschussmitglieder diese nur aus der Zeitung erfahren, wie zum Beispiel die nächsten Programme, die der Kulturreferent in Linz plant. Das sei bitte als Kritik angemerkt.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Spannring, ÖVP, kommt um 17.20 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich zu allererst der sehr leisen Kritik der Kollegin Rockenschaub durchaus anschließen. Ein Akt der Höflichkeit wäre gewesen, wenn man den Kulturausschuss bei so einer Sache, die wirklich nichts Alltägliches ist, informiert hätte. Die Stadt hat nicht jeden Tag die Chance, zu so einem Archiv zu kommen. In Wirklichkeit ist es für die Stadt eine Ehre, so ein Archiv besitzen zu dürfen. Aus meiner Sicht ist völlig klar, wenn man diese Chance bekommt, dass man als Stadt Linz zugreifen muss. Die FPÖ hat das heute interessanterweise nicht aus kulturpolitischer Sicht diskutiert, sondern rein finanzpolitische Aspekte angesprochen. (Zwischenruf) Das hat trotzdem ein bisschen mit Kultur zu tun, würde ich als Laie behaupten. Normalerweise würde ich sagen, die FPÖ würde es aus kulturpolitischen Gründen ablehnen, hier zuzuschlagen und das zu kaufen. Das wäre durchaus als Qualitätsmerkmal zu sehen. Andererseits kann man wenigstens die Einwände, wenn das finanzpolitisch argumentiert wird, die von Frau Kollegin Neubauer gekommen sind, als faktisch falsch erledigen, weil in diesem Antrag sehr wohl auf die Kosten eingegangen wird. In Wirklichkeit muss man all jenen danken, die es geschafft haben, dass Linz zu so einer Auszeichnung kommt. Ob das jetzt die Kunst, die Beteiligten von der Linz Kultur oder in den Museen waren oder bei den Beteiligten in der Tabakfabrik Linz, die dafür sorgen werden, dass dieses Archiv in diesem Center unterkommt. Ich bedanke mich recht herzlich. Ich würde mir aber trotzdem in Zukunft bei so etwas verstärkte Informationen wünschen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich noch zu Wort gemeldet, weil ich mich beim Herrn Kulturdirektor Dr. Stieber bedanken möchte, der sich in vielen Verhandlungs- und Gesprächsrunden gemeinsam mit Juristinnen und Juristen der Präsidialverwaltung bemüht hat, diesen Vorlass für uns zu bekommen. Ich möchte mich beim Gemeindereferenten der Oö. Landesregierung, bei Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer, bedanken, aus dessen Ressort diese finanziellen Mittel stammen. Das ist, glaube ich, ein Zeichen dafür, dass es wichtig ist, in einer Stadt ein Archiv wie dieses, zu haben. Ich persönlich bin sehr froh darüber, denn ich gehöre noch einer Generation an, in der es leider nicht selbstverständlich gewesen ist, als ich jung gewesen bin, dass progressive und in diesem Fall feministische Künstlerinnen und Künstler wie VALIE EXPORT eine gesellschaftliche Wertschätzung und Akzeptanz erhalten haben. Besonders aus diesem Grund passt dieser Vorlass ganz besonders in unsere Stadt – in eine Stadt, die in vielen kulturellen Agenden eine progressive Politik verfolgt. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass das unser Image als offene, als moderne, als nicht verzopfte Kulturstadt ganz wesentlich prägen und zu verstärkter wissenschaftlicher Auseinandersetzung führen wird. Die Aktionskunst ist in den 60er- und 70er-Jahren entwickelt worden und ist heute ein ganz wesentliches konstituierendes Element einer kulturellen Vielfalt. Ich möchte ganz besonders hervorheben, dass man die Kooperation, die wir im VALIE EXPORT-Center mit der Kunstuniversität, mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern haben, inhaltlich weiterbringen wird. Sie wird das Profil unserer Kunstuniversität, das sich in den letzten fünf bis zehn Jahren hervorragend entwickelt hat, schärfen. Es wird eine Datenbank entstehen und es wird systematisch empirisch aufgearbeitet werden. Es geht um eine Langzeitarchivierung – das ist typisch für Linz – das sich nicht in einem Elfenbeinturm befindet, sondern das in einer zeitgemäßen Form öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Die Archivbestandteile sollen sowohl physisch, als auch online, also virtuell für Forschungs- und Studienzwecke zur Verfügung stehen. Wir wollen in Zukunft in diesem VALIE EXPORT-Center ein Zentrum für Veranstaltungen entwickeln. Die angesprochene Aufgabenverteilung - was als Kritik seitens der freiheitlichen Fraktion gekommen -, glaube ich, kann man schon entkräften. Es gibt eine sehr vernünftige Trennung der Kosten. Bei den Raumressourcen, für die Infrastrukturkosten – das sind bei der Miete 27.000 Euro im Jahr – ist alles sehr transparent. Es geht hier um sieben Euro pro Quadratmeter und Monat auf einer Gesamtfläche von 320 Quadratmetern. Das ist alles im Bericht enthalten. Der Bericht wäre es aus meiner Sicht durchaus Wert gewesen, im Ausschuss vorzuberaten und diskutiert zu werden. Ich glaube, das hätte sicher nicht geschadet. Nachdem im Kulturausschuss sicherlich genauso verschwiegene Menschen sitzen, wie in allen anderen Gemeinderatsausschüssen, wäre sicherlich nichts vor Versand der Einladungen und der Unterlagen für die Sitzungen an die Öffentlichkeit gedrungen. Dass man gleichzeitig - und das ist erkennbar - im Jahr insgesamt 12.000 Euro für die Energie- und Betriebskosten veranschlagt, ist eine objektive – wenn man sich mit Immobilien ein wenig beschäftigt -, nachvollziehbare Summe für diese 320 Quadratmeter. Wenn 3,20 Euro pro Quadratmeter zu berappen sind, entspricht das sicherlich einer Bandbreite, die a) überschaubar und b) nachvollziehbar ist. Hier gibt es aus meiner Sicht keine Risiken. Dass dort, wo es möglicherweise eine Kostenunsicherheit gäbe, die Verantwortung nicht die Stadt, sondern die Kunstuniversität übernommen hat, nämlich all das, was der wissenschaftliche Bereich und die dort entstehenden Personal- und Entwicklungskosten sind, zeigt, wie wichtig dieser Vorlass unserer Kunstuniversität ist. Deswegen bin ich sehr froh und bedanke mich ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das ermöglicht haben. Ich wünsche, dass wir mit der Aufbauphase so wie vorgehabt und geplant, alles 2020 im Griff haben, sodass dann der Regelbetrieb dieses VALIE EXPORT-Centers in Vollbetrieb gehen kann. Ich bedanke mich bei all denjenigen, die heute diesen Beschluss mittragen werden und wünsche denjenigen, die ihn heute nicht mittragen können, dass es ihnen in einem oder zwei Jahren wenigstens Leid tut, dass sie heute nicht mitgestimmt haben.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss noch den einen oder anderen Gedanken. Zum einen, ich nehme die Kritik sehr ernst. Ich bin dafür bekannt, dass ich im Ausschuss, in allen Gremien immer gerne und ausschweifend diskutieren lasse und diskutiere. Warum wir diesen Punkt nicht im Kulturausschuss hatten, hat den einfachen Hintergrund, dass es einen gewissen Zeitdruck gegeben hat. Man muss sich vorstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Verhandlung über einen Ankauf eines solchen Vorlasses nicht planbar ist und nicht planbar gewesen ist und dass von Seiten der Vertragspartner gewisse Zeitansprüche an uns als Stadt Linz gestellt worden sind. Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir uns für diesen Weg entschieden. Ich lege aber großen Wert darauf, dass er der demokratischen Debatte überhaupt nicht entzogen worden ist. In anderen Punkten oder in anderen Beschlusspunkten ist aus Zeitgründen der Weg über den Stadtsenat gewählt worden. Ich ersuche wirklich um Verständnis. Zwischenruf Gemeinderätin Neubauer: „Das war vor einem Jahr schon in den Medien!“ Vizebürgermeister Mag. Baier weiter: Ja, vor zwei Jahren. Nur die Frage ist, wann wird verhandelt, wann ist etwas unterschriftsreif und wann sagt die Gegenseite, nämlich der Vertragspartner, jetzt unterschreiben wir und bringen das unter Dach und Fach. Das sind zwei Paar Schuhe, Frau Kollegin Neubauer, das weißt du ganz genau. Das Zweite ist, ich lege größten Wert darauf, die Verhandlungsleistung vom Kulturdirektor und von Dr. Barounig zu würdigen, die diesen Vertrag sowohl mit der Künstlerin, als auch mit der Kunstuniversität ausgearbeitet haben, denn er ist mehr als transparent und bis ins letzte Detail geregelt. Ich empfehle Ihnen einen Blick in den beiliegenden Kooperationsvertrag zwischen der Landeshauptstadt und der Kunstuniversität zu werfen. Der Fraktionsobmann, der neben dir sitzt, hat ihn mit Sicherheit mit, wo alles von den Kosten her bis ins letzte Detail geregelt ist. Es gibt da erstens, überhaupt keine Unsicherheit und zweitens, liegt alles transparent auf dem Tisch. Das möchte ich sagen. Einfach nur lesen, dann wird sich mit Sicherheit vieles erhellen und alles klarer. Das Dritte, das ich ansprechen wollte ist, bitte vergessen wir nicht, dass der Ankauf dieses Vorlasses - das sollten wir heute in dieser Stunde, wo wir uns über Infrastrukturkosten, Heizkosten und Ähnliches unterhalten, nicht vergessen - ist wohl in den letzten Jahrzehnten eine der bedeutendsten Erweiterungen in der Sammlung des Lentos und wird es wohl für die nächsten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte sein. Das dürfen wir bei allen berechtigten Punkten, z.B. über gewisse Reinigungskosten und Kosten für einen Computer, nicht vergessen. Das ist etwas, was nicht gering geschätzt werden sollte. Abschließend möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei unserem Kulturdirektor Dr. Julius Stieber und bei Dr. Gernot Barounig von den Museen herzlich bedanken, die die Verhandlungen federführend geführt haben, die Dinge aufbereitet haben und einen wirklich hervorragenden Erfolg, auch einen Verhandlungserfolg heute hier zur Beschlussfassung vorlegen konnten. Ich kann Ihnen nur mit ruhigem Gewissen raten, stimmen Sie dem zu. Sie machen für die Kulturstadt Linz eine ganz große Tat.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge F 2 bis F 4 abstimmen. Der Antrag F 2 wird einstimmig angenommen. Der Antrag F 3 wird einstimmig angenommen. Der Antrag F 4 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über F 5 Bewerbung der Stadt Linz beim Award „Sauberste Region Österreichs“ und führt aus: „Zu diesem Antrag kann ich festhalten, dass er sehr intensiv nicht nur im Gemeinderat, sondern auch bereits in vier Ausschüssen vordiskutiert worden ist. Es geht um die Bewerbung um den Award ,Sauberste Region Österreichs 2015‘. Er wurde im Umweltausschuss, im Sicherheits- und Ordnungsausschuss, im Verkehrsausschuss und im Wirtschaftsausschuss vorberaten, schlussendlich hat sich auch der Stadtsenat schon damit beschäftigt. Es geht darin um drei wesentliche Schwerpunkte: um bewußtseinsbildende Aktionen, um Maßnahmen im operativen Bereich und um direkte Beratungstätigkeit. Es geht darum, dass eine Reihe von temporären aber auch dauerhaften in den letzten Jahren bereits umgesetzte Maßnahmen zu intensivieren und einzureichen. Die Bewerbung wird nach der Ausschreibung des Awards online erfolgen, Einreichfrist ist der 31.Mai 2015.‘ (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bewerbung der Stadt Linz beim Award ‚Sauberste Region Österreichs‘ mit den beiliegenden Bewerbungsunterlagen wird genehmigt.‘“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Haydtner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Gemeinderat im November 2014 konnten uns die Argumente für die Teilnahme an diesem Award nicht überzeugen. Jetzt, nachdem verschiedene Vorschläge und Maßnahmen gesammelt worden sind, stellen wir fest, dass vieles bereits seit Jahren gemacht wird und anderes von anderen österreichischen Städten abgekupfert ist. Die Reime zur Abfalltrennung sind ganz nett. Ich darf nur kurz zitieren: ‚Reini, hau den Rest eini‘ oder ,Bert, die Zeitung von gestern hat Wert.‘ Das ist ganz nett. Ich glaube nur nicht, dass sie irgendjemanden bewegen können, Abfälle zu sortieren. Darüber hinaus, glauben Sie wirklich, dass nur Männer zum Abfall trennen aufgefordert werden müssen? Immer wird über das Gendern geredet, aber in der Umsetzung werden immer nur die Männer als Abfalltrennungsmuffel kritisiert. Ich kenne einen Reini, der ist Abfallbeauftragter beim Land Oberösterreich. Der wird sich bedanken, wenn er die gereimte Aufforderung liest. Was mir fehlt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind klare unmissverständliche Aufforderungen, die Stadt sauber zu halten. Hinweise, dass es die Stadt aller ist, die täglich durch achtlos weggeworfene Zigarettenstummel, Verpackungsmaterialien aller Art, Taschentücher usw. verunreinigt wird, müssen wir in die Köpfe der Menschen bringen. Ein Award ist unserer Meinung nach sicher nicht der richtige Weg, höchstens das Endergebnis gemeinsamer Anstrengungen. Wir von der ÖVP unterbreiten in unserem Dringlichkeitsantrag, der am Schluss noch behandelt wird, konkrete Maßnahmen, wie Linz sauber gehalten werden kann. Warum werden, um nur ein Beispiel zu nennen, die offenen Dienstposten im Tiefbau Linz oder im Bereich der Stadtgärten nicht nachbesetzt? Anpacken und die Menschen unserer Stadt zu schulen, sollten in diesem Zusammenhang die vordringliche Maßnahmen sein. Es gibt im Gegensatz zu früheren Aktionen keinen einzigen Vorschlag, bereits verstärkt die Kinder und Jugendlichen in den Kindergärten, Schulen und Horten über die Abfalltrennung zu informieren. Gerade die Kinder sollten lernen, Abfälle zu vermeiden bzw. richtig zu trennen, aber in den Ferien sollen sie um billiges Geld arbeiten und Abfälle beseitigen, wie auch ein Vorschlag lautet. Wenn das der Weisheit letzter Schluss ist, kann ich nur sagen, da hat man es sich wirklich leicht gemacht. Linz soll erst einmal seine Hausaufgaben machen, bevor man wegen einer Schlagzeile zu einem Award wird. Selbst Rom ist sauberer, wie ich anlässlich eines Besuches neidvoll feststellen musste. (Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, seitens der ÖVP-Fraktion werden wir uns aus den angeführten Gründen der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich kann es kurz machen. Ich werde mich bei diesem Antrag enthalten und zwar aus einem einzigen Grund. Für mich ist der Ordnungsdienst, vulgo Stadtwache, nicht preiswürdig. Danke schön.“ Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Damen und Herren, insbesondere Herr Gemeinderat Haydtner, ich kann Sie dahingehend beruhigen, dass es uns - nachdem wir ursprünglich den Antrag gestellt haben und diese Idee im Gemeinderat eingebracht haben - nicht primär darauf angekommen ist, ob dieser Antrag Ihrem Bedürfnis nach einer besonders sensiblen geschlechtergerechten Sprache entspricht und dem gerecht wird. Offensichtlich ist uns das nicht gelungen. Hoffentlich kann die Mehrheit des Gemeinderates dem inhaltlich trotzdem etwas abgewinnen und dem zustimmen, wo für die Sauberkeit und die Bewusstseinsbildung etwas getan wird. Sie haben selbst eingemahnt - auch wenn Sie sich vielleicht intellektuell durch die Sprüche etwas unterfordert fühlen -, dass es konkrete Aufforderungen für mehr Sauberkeit geben sollte. Bitte, Herr Gemeinderat Haydtner, was wäre es sonst, wenn nicht eine konkrete Aufforderung, um bei Ihrem Zitat zu bleiben, ‚Reini, hau den Rest eini‘ ist grammatikalisch als klarer Imperativ zu deklarieren und somit eine Aufforderung. Das heißt, Sie haben sich selbst widersprochen. Genau das, was Sie eingemahnt haben, haben Sie gleichzeitig kritisiert. Ich bin da etwas verwirrt. Vielleicht wäre es sinnvoll, Ihr Redemanuskript zum Altpapier zu geben, damit es dort ist, wo es hingehört. Weiters darf ich anmerken, dass die diversen … Zwischenruf Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Das ist relativ heftig!“ Stadtrat Wimmer weiter: Ich wurde darauf hingewiesen, dass das relativ heftig ist. Es ist auch heftig, Dinge vorzubringen, die nicht den Tatsachen entsprechen und etwas darzulegen, was nicht stimmt. Das ist auch relativ heftig. Insofern wäre es besser, den Ausführungen der Referentin Vizebürgermeisterin Hörzing gelauscht zu haben. Sie hat nämlich schon genau darauf hingewiesen, dass es nicht darum geht, neue Ideen zu finden, die vielleicht irgendwann in zwei, drei, vier, fünf oder zehn Jahren umgesetzt werden - auch hier geht das Redemanuskript zumindest irr -, sondern es geht hier rein darum, welche Maßnahmen derzeit bereits in Umsetzung sind oder vor kurzem umgesetzt wurden, quasi eine Standortbestimmung, wo man da oder dort vielleicht etwas verbessern kann. Ich glaube, es bringt genau so wenig oder ist sogar schädlich, Dinge schlecht zu reden und krampfhaft mies zu machen. Es bringt auch nichts herzugehen und bewusst durch eine Aussendung, die heute seitens der ÖVP erfolgt ist, die alles andere als ohne war, schlechte Stimmung zu machen. Es wurden Journalisten offenbar Bilder übermittelt, auf denen starke Verunreinigungen sichtbar sind. Ich glaube, man muss die Dinge schon beim Namen nennen und darf hier nichts beschönigen. Andererseits braucht man aber die Dinge aber auch nicht schlecht machen. Es wundert nicht, dass ich schon von dritter Seite - von keinem Angehörigen unserer Partei und von keinem Gemeinderatsmitglied - darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es vielleicht gar nicht darum geht, über diesen Antrag zu diskutieren. Es könnte im Sinne des einen oder anderen sein, wenn Linz diesen Preis nicht gewinnt. Man könnte dann sagen, wir haben es immer gewusst, wir waren dagegen, wir haben gewusst, dass Linz nicht sauber genug ist und deswegen war alles ein Blödsinn. Das im Vorfeld schlecht zu machen, halte ich nicht für gut. Es gibt die Möglichkeit, die ganze Zeit über Ideen einzubringen. Ihnen ist in den ganzen Monaten, seit dieser Antrag erstmals diskutiert wurde, nichts Besseres eingefallen, als einige Asylwerber an Plätzen in der Stadt zu beschäftigen. Gleichzeitig beklagen Sie in Ihrer Rede wieder, dass Ferialpraktikanten zu etwas geringeren Löhnen nicht tätig sein dürfen. Das ist wieder eine Logik, als würde sich ein Hund in den eigenen Schwanz beißen. Das verstehe ich einfach nicht. Bei dem einen ist der Lohn zu niedrig, aber der andere soll das dann machen. Ich glaube, das ist wirklich nicht nur für mich unverständlich. Es geht uns darum, nicht nur irgendwelche Dinge aufzurechnen, die nichts miteinander zu tun haben und sich über Dinge lustig zu machen, die man sich gleichzeitig wünscht. Es geht um ein sauberes Linz, um die Lebensqualität in Linz. Da kann man schon dagegen sein, wenn man glaubt, man nimmt sich für den Wahlkampf ein Thema weg. Ich sage hier eines klipp und klar, ich wäre froh darüber, wenn ich im Wahlkampf das Thema Sauberkeit nicht ansprechen muss, weil alles sehr gut läuft, weil wir sehr gut aufgestellt sind. Ich muss nicht schon ein halbes Jahr vor der Wahl künstlich alles schlecht reden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Kollege Wimmer, Sie stellen einen im Umgang schon vor Herausforderungen. Ich finde Ihre Seitenhiebe auf Gemeinderatskollegen in dem Fall nicht nur ein bisschen, sondern höchst untergriffig. Das macht es mir schon fast ein bisschen schwer, dass man inhaltlich den selben Antrag unterstützt. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Dann stimmen Sie dagegen!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Herr Kollege, soweit schaffe ich es schon, dass ich über Ihre Untergriffigkeiten und Ihren verbalen Entgleisungen drüberstehe und mich der Sache widme. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Welche verbale Entgleisungen?“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Wir unterstützen diesen Antrag. Ich möchte aber schon noch ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten, nämlich in Richtung Kollegen Haydtner und zu Ihnen, Herr Kollege Wimmer. Das ist ein Antrag, wo wir uns um einen Preis bewerben. Voraussetzung für diesen Preis ist, dass Projekte, die zum Zeitpunkt der Einreichung zumindest zu zwei Dritteln abgeschlossen sind, einbezogen werden. Herr Kollege Haydtner, wir haben das in unserem Ausschuss sehr ausführlich diskutiert, dass neue Ideen nicht wirklich Berücksichtigung finden können, weil das den Ausschreibungsbedingungen dieses Preises gar nicht gerecht wird. Darum finde ich das ein bisschen verwunderlich, dass Sie Ihre Stimmenthaltung damit begründen, dass nicht mehr neue Ideen und zukunftsweisendere Konzepte eingebracht wurden. Das geht schlichtweg nicht. Unser Hintergrund, warum wir dem zustimmen ist, weil sich dahinter mehr verbirgt, als nur eine saubere Stadt. Es verbirgt sich dahinter ein wesentlicher Beitrag für eine saubere Umwelt, nämlich Projekte der Müllvermeidung, die ich für sehr zentral halte. Wir nehmen in Linz etwa am Beispiel des Geschirrmobils eine Vorreiterrolle ein und das halte ich für gut. Da sollten wir unser verstärktes Augenmerk hinlenken. Der Müll, der gar nicht entsteht, ist der, der im Nachhinein am wenigsten Probleme macht.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Haydtner zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Stadtrat Wimmer, Sie haben gesagt, die Reime sind Anregungen zum Trennen, so wie sie dort stehen. Das ist nicht das, was ich gemeint habe. Ich habe gesagt, die Leute sollen unmissverständlich aufgefordert werden, die Stadt Linz sauber zu halten. Müll zu trennen und eine Stadt sauber zu halten, ist ein gewaltiger Unterschied. Sie haben das zwar sehr wortreich erläutert und erklärt, was Sie meinen, aber Sie haben da wieder Äpfel mit Birnen vertauscht.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf mich für die unterstützende Zustimmung bedanken. Ich darf formal festhalten, dass das wirklich ein wichtiges Kriterium ist, dass man Projekte, die bereits zumindest zu zwei Dritteln abgeschlossen sind, einreicht. Das verhindert keine neuen Initiativen im Bereich der Sauberkeit. Ich möchte in Richtung von Kollegen Haydtner zum Thema Kinder festhalten, dass man Kinder sensibilisieren soll, das ist natürlich ein maßgeblicher Faktor. Wir machen das in vielen Bereichen der Kindergärten. Ich darf auf eine aktuelle Kampagne und Aktion der Linz AG hinweisen, die in diesem Bereich mit Schülerinnen und Schülern in den nächsten Wochen Müll sammeln wird. Das sind durchaus Initiativen, die immer stattfinden. Wie gesagt, das Formalkriterium zur Einreichung für diesen Preis, für diesen Award sind abgeschlossene Maßnahmen, laufende Maßnahmen, aber nicht irgendetwas Aktuelles. Aber das hindert uns nicht, tatsächlich weiterzutun. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei allen städtischen MitarbeiterInnen bedanken, die, wie am vergangenen Wochenende bewiesen worden ist, in der Reinigung nach diesen Großveranstaltungen beim Marathon tatsächlich Höchstleistungen erbringen. Sie machen das nicht nur nach diesen Großveranstaltungen, sondern natürlich auch in vielen Bereichen tagtäglich in der Unterstützung der Sauberkeit für die Stadt Linz. Ich möchte mich ganz besonders und explizit bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die uns unterstützen, die aktiv von sich aus dafür sorgen, dass der Müll nicht mehr wird, sondern dass sie das verhindern und unterstützen. Es gibt sehr viele Menschen, die sich persönlich engagieren und uns bei der Mülltrennung und Müllvermeidung und zum Teil in der Reinigung unterstützen. Dazu mein ganz herzliches Dankeschön in diese, wie gesagt, breitgestreute Richtung, in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung, die tatkräftig und hilfreich unterstützt. Ich würde mich freuen, wenn diese Leistungen, die wir schon in der Vergangenheit bewiesen haben, mit diesem Award anerkannt werden. Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Giegler berichtet über F 6 14. Borealis Linz Donau-Marathon 2015; Gewährung einer Subvention an der ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro, an die LIVA in Höhe von 9000 Euro sowie einer Naturalförderung an die LIVA in Höhe bis zu 100.969,69 Euro und an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 166,86 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Durchführung des 14. Borealis Linz Donau-Marathons 2015 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 154.136,55 Euro bereitgestellt. Die Gewährung von monetären Förderungen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 44.000 Euro und an die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. in Höhe von 9000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung des Tiefbau Linz an die LIVA Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. in Höhe von maximal 97.500 Euro / Selbstbehalt 32.500 Euro, die Gewährung einer Naturalförderung der Stadtgärten Linz in Höhe von maximal 3269,69 Euro / Selbstbehalt 1089,90 Euro und die Gewährung einer Naturalförderung des Bezirksverwaltungsamtes in Höhe von 200 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung des Gebäudemanagement in Höhe von maximal 166,86 Euro /Selbstbehalt 55,62 Euro an die ASKÖ TRI Linz für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 14. Borealis Linz Donau-Marathons am 19. April 2015 wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 44.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen; Veranstaltungen, die Verrechnung der Kosten in Höhe von 9000 Euro erfolgt auf der VASt 1.7890.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, regionale Wirtschaftsinitiativen. Die Verrechnung der Einnahmen des Tiefbau Linz erfolgt auf der VASt 2.8140.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen, die Einnahmen der Stadtgärten Linz auf der VASt 2.8600.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen sowie die Einnahmen des Gebäudemanagements auf der VASt 2.4290.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich werde diesem Antrag, wie in den letzten Jahren, nicht zustimmen, ich werde mich der Stimme enthalten. Meine Argumente sind hinreichend bekannt. Ich bin nicht gegen den Marathon - ich bin selbst Läufer -, sondern ich bin gegen den Automatismus der Subventionierung. Ich denke, dass dieser Marathon mittlerweile kalkulierbar ist. Er steht im wahrsten Sinne des Wortes auf eigenen Beinen. Man sieht, Sponsoren und Banken subventionieren und fördern rundum, auch eine große Firma steht voran, nämlich die Borealis. Also ich bin der Meinung, dass dieser Marathon ohne weiteres ohne zusätzliche Subventionierung der Stadt Linz auskommen müsste. Ich enthalte mich der Stimme. Danke.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über F 7 Gewährung einer Subvention an die Fa. KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Straße 47 (Krone Stadtfest 2015); maximal 45.000 Euro sowie maximal 32.425 Euro in Form einer Naturalförderung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Förderungsersuchen der Firma KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Straße 47, die im Auftrag der Kronenzeitung am 21. und 22. August 2015 das Krone Stadtfest in Linz ausrichtet, um eine Förderung in Höhe von insgesamt maximal 77.425 Euro auf der Grundlage der nach der Erfahrung der Vorjahre angenommenen Kostenbasis von ca. 490.000 Euro exkl. USt wird stattgegeben; dabei werden maximal 45.000 Euro in Form eines liquiden Zuschusses ausbezahlt, die restlichen maximal 32.425 Euro können als Naturalsubvention im Wege städtischer Dienstleistungen in An-spruch genommen werden. Dahingehend können Dienstleistungen städtischer Dienststellen für Reinigung, Benützung öffentlichen Gutes, Beistellung von Verkehrszeichen, Grünschmuck etc. im Gegenwert von maximal 32.425 Euro in Anspruch genommen werden, worüber die leistenden Dienststellen das Wirtschaftsservice Linz als Koordinationsstelle informieren: Tiefbau Linz 24.825 Euro / Selbstbehalt von 8275 Euro (Verkehrszeichen, Reinigung, Benützung öffentliches Gut), Stadtgärten Linz 2100 Euro / Selbstbehalt von 700 Euro (Dekorationen, Reinigung), Feuerwehr der Stadt Linz 5500 Euro. 2. Die städtische Förderung wird auf der Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von maximal 45.000 Euro erfolgt in zwei gleichen Raten zu je maximal 22.500 Euro, wobei die erste Rate nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und die zweite Rate nach Vorlage der Endabrechnung und Abnahme der Kostennachweise freigegeben wird. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von maximal 32.425 Euro werden vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Dienststellen als Naturalsubvention abgerufen; die Dienststellen melden die Inanspruchnahme an das Wirtschaftsservice Linz als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Mit der Erstellung der Förderungsvereinbarung und deren Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge der befassten städtischen Dienststellen wird das Wirtschaftsservice Linz beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die VASt 1.7890.755015, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen. Die Verrechnung der Einnahmen des Tiefbau Linz und der Stadtgärten Linz erfolgt auf den VASten 2.8140.817025 und 2.8600.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmied, MA: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte mitdenkende Personen auf der Galerie, ich fühle mich jetzt ein bisschen genötigt, ein kurzes Statement abzugeben, und zwar ganz unheftig. Wir werden diesem Antrag unsere Stimme, so wie immer, nicht geben können, wir werden uns enthalten und zwar, weil wir an das Sparen denken. Es ist ein bisschen anders, als beim Punkt F 4, der aus finanziellen Gründen abgelehnt wurde. Es gibt von uns - so wie bisher all die Jahre - keine Stimme - Enthaltung.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich werde, wie jedes Jahr, wie Frau Kollegin Schmied nicht zustimmen. Ich denke, dass sich so ein privater Medienkonzern, wie die Krone, das Fest durchaus selbst subventionieren kann und dass man dieses Geld ruhig einsparen könnte. Danke.“ Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Gemeinderat, Herr Vizebürgermeister, ich schließe mich den Vorrednerinnen an. Ich werde diesem Antrag, so wie im letzten Jahr und in den Jahren zuvor, nicht zustimmen und werde mich der Stimme enthalten.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-; RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über die Anträge G 1 bis G 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Änderungspläne Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Schachermayerstraße 2) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schachermayerstraße 2, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schachermayerstraße 2 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Industriezeile 80a Osten: Schachermayerstraße Süden: A 7 - Halbanschluss Westen: Industriebahn Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 42 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 2 Änderungspläne Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Schörgenhubstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schörgenhubstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schörgenhubstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Dauphinestraße Osten: Schörgenhubstraße 7a - 11 Süden: Flötzerweg Westen: Schörgenhubstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 41 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 3 Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Karl-Steiger-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Karl-Steiger-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Karl-Steiger-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstück Nr. 74/1 Osten: Weidingerbach Süden: Verlauf durch Grundstück Nr. 72/2 Westen: Karl-Steiger-Straße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 29 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Die Anträge G 1 bis G 3 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge G 4 bis G 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 4 Bebauungsplanänderung 16-042-01-01, KG Posch (Am Bäckerfeld – Falterweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 16-042-01-01, Am Bäckerfeld - Falterweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 16-042-01-01, Am Bäckerfeld - Falterweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 16-042-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Am Bäckerfeld 10 Osten: Am Bäckerfeld Süden: Falterweg 35 Westen: Falterweg Katastralgemeinde Posch Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-042-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und das Neuplanungsgebiet Nr. 732 aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 5 Bebauungsplanänderung 13-031-01-01, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße – Pestalozzistraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-031-01-01, Dauphinestraße - Pestalozzistraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-031-01-01, Dauphinestraße - Pestalozzistraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-031-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Widmungsgrenze zum Grünland Osten: Pestalozzistraße, Denkstraße Süden: Dauphinestraße Westen: Dauphinestraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-031-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 6 Änderungspläne Nr. 40 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Schiedermayrweg 11) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 40 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schiedermayrweg 11, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 40 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Schiedermayrweg 11 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 40 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schiedermayrweg Osten: Stadiongelände Süden: Stadiongelände Westen: Roseggerstraße 39 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 40 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Die Anträge G 4 bis G 6 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Casny berichtet über die Anträge G 7 bis G 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 7 Änderungspläne Nr. 44 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Linz (Donaustrand) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 44 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Donaustrand, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 44 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Donaustrand Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 44 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Donau Osten: Brucknerhaus Süden: nördlich Untere Donaulände Westen: Grundstück Nr. 3176/8 Katastralgemeinde Linz Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 44 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 8 Bebauungsplanänderung 07-017-01-01, KG Lustenau (östlich Zeppenfeldstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-017-01-01, östlich Zeppenfeldstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 07-017-01-01, östlich Zeppenfeldstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 07-017-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wimhölzelstraße Osten: Wimhölzelstraße 22 Süden: Lonstorferweg Westen: Zeppenfeldstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 07-017-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Zu G 7 liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Mag. Pühringer: „Wichtig zu G 7. Die Grünen sind vom vorgelegten Konzept zum Donaustrand nicht restlos überzeugt. Wir haben uns daher bei der Finanzierung der Stimme enthalten und enthalten uns auch bei der Umwidmung. Also bei G 7 eine Enthaltung.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, auch meine Euphorie bezüglich der Umsetzung des Donaustrandes hält sich in Grenzen. Weil ich vorher dagegen gestimmt habe, werde ich mich jetzt genauso bei der Umwidmung enthalten. Danke.“ Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die beiden Anträge abstimmen. Der Antrag G 7 wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Der Antrag G 8 wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Murauer berichtet über die Anträge G 9 bis G 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 9 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 10-024-01-00, KG Waldegg (Kuefsteinerstraße – Gruenthalerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 10-024-01-00, Kuefsteinerstraße - Gruentalerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Bebauungsplan 10-024-01-00, Kuefsteinerstraße - Gruentalerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 10-024-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kuefsteinerstraße Osten: westlich Ramsauerstraße Süden: Calaminusweg Westen: Gruentalerstraße Katastralgemeinde Waldegg Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 10-024-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 10 Bebauungsplanänderung 13-025-01-01, KG Kleinmünchen (Wiener Straße – Denkstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-025-01-01, Wiener Straße - Denkstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-025-01-01, Wiener Straße - Denkstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-025-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wiener Straße 356 Osten: Wiener Straße Süden: Denkstraße Westen: Gabelsbergergang, Gutenbergstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-025-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über G 11 Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Landstraße 18 – Generali) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landstraße 18 - Generali, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Landstraße 18 - Generali Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Landstraße 16 Osten: Landstraße Süden: Landstraße 22 Westen: Spittelwiese 6 Katastralgemeinde Linz Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 38 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über die Anträge G 12 bis G 13 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 12 Bebauungsplanänderung 01-093-01-01, KG Linz (Schillerstraße – Südtirolerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-093-01-01, Schillerstraße - Südtirolerstraße, Verbaländerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-093-01-01, Schillerstraße – Südtirolerstraße, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-093-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schillerstraße Osten: Südtirolerstraße Süden: Südtirolerstraße 16 Westen: Schillerstraße 10 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-093-01-01 wird der Bebauungsplan M 04-22-01-00 im Planbereich geändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 13 Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Katzbach (Commendastraße 3) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Commendastraße 3, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. April 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Commendastraße 3 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 39 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kislingerweg Osten: Commendastraße Süden: Dornacher Straße Westen: östlich Dornacher Str. 36 Katastralgemeinde Katzbach Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 39 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing. H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über H 1 Verkauf von Wohnungseigentumsanteilen (sechs Wohnungen) an der Liegenschaft EZ 3429, KG Katzbach (Johann-Wilhelm-Klein-Straße 68), durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 393.080,48 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf von sechs Wohnungen (TOP 73 bis 78) des Hauses Johann-Wilhelm-Klein-Straße 68 (das sind 838-14.172 Miteigentumsanteile an der aus den Grundstücken 778/13, 778/19, 778/23, 778/26, 778/27, 778/28 und 778/30 bestehenden Liegenschaft EZ 3429, KG Katzbach) zum Gesamtkaufpreis von 393.080,48 Euro und zu den in den drei beiliegenden Kaufverträgen festgelegten Bedingungen durch die Immobilien GmbH & Co KG wird genehmigt. Ebenso werden der beiliegende Sideletter zu den Kaufverträgen und der Nachtrag zum Kaufvertrag vom 27. Juni 2005 genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Wie soeben Herr Vizebürgermeister Forsterleitner ausgeführt hat, ist das kein ganz neues Thema, weder für die Mitglieder des Finanzausschusses, noch für die Mitglieder des Gemeinderates. Die Frage dieses Verkaufs beschäftigt uns schon länger. Im Ausschuss wurde plausibel erklärt, warum mit diesen Wohnungen derzeit nur ein als niedrig empfundener Verkaufspreis erzielbar ist. Die Tatsache, dass sich auf die Ausschreibung keine weiteren InteressentInnen gemeldet haben, unterstützt es. Dennoch stellt sich für unsere Fraktion die Frage, warum man mit dem Verkauf nicht noch etwas zuwarten kann, um in Zukunft möglicherweise ein besseres Geschäft für die Stadt zu machen. Wir werden uns daher enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem, wie von uns gefordert, dieser Wohnungsverkauf ordentlich ausgeschrieben wurde und sich aber keine weiteren Interessenten gemeldet haben, werden wir dem Antrag diesmal unsere Zustimmung geben.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, ich möchte betonen, dass wir uns diese Verkäufe nicht leicht machen, dass wir alle einer genauer Prüfung unterziehen und selbstverständlich versuchen, das jeweils beste Ergebnis zu erzielen. Man muss verstehen, dass sind vermietete Wohnungen und deshalb war hier kein höherer Ertrag zu erzielen. Natürlich sind solche Wohnungen, die in unserem Portfolio der Immobiliengesellschaft nicht direkt notwendig sind, ein Kostenfaktor. Wir versuchen, uns auf unsere Kernaufgaben zu konzentrieren. Das ist der Grund, warum wir uns von diesen nicht strategischen Immobilien trennen. Sie stellen keinen direkten Nutzen, wie öffentliche Gebäude, Schulen oder Sonstiges für die Stadt dar, die selbstverständlich bei uns bleiben. Diese Wohnungen gehören aber aus meiner Sicht nicht in das Portfolio der Immobiliengesellschaft. Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über H 2 Verkauf des Grundstückes .565, KG Pöstlingberg (Göteborgweg 6) um den Verkaufspreis von 130.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Frau Vesna Nikolic, Stelzerstraße 34, 4020 Linz, das Grundstück Nr. .565, KG Pöstlingberg, mit einem Katasterausmaß von 440 Quadratmetern samt dem darauf befindlichen Gebäude Göteborgweg 6 um den Kaufpreis von 130.000 Euro. 2. Im Übrigen erfolgt die Realisierung dieses Rechtsgeschäftes zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. 3. Die Einnahmenverrechnung des Kaufpreises in Höhe von 130.000 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8530.000000, Bebaute Grundstücke, Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 4550 Euro für das Jahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.8400.710100, Immobilienertragsteuer.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über H 3 Seniorenzentren Linz (SZL) GmbH; Gewährung eines einmaligen zusätzlichen Gesellschafterzuschuss in Höhe von 4,2 Millionen Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Auszahlung des einmaligen zusätzlichen Gesellschafterzuschusses für das Geschäftsjahr 2015 an die Seniorenzentren Linz GmbH zur Kompensation der außerordentlichen Belastung durch die seit mehreren Jahren geleisteten Ausgaben im Zusammenhang mit dem baulichen Brandschutz und die für 2015 damit einhergehende Darlehensaufnahme über den Betrag von maximal 4,2 Millionen Euro zur Abdeckung des Zuschusses wird genehmigt. Für die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Aufnahme des Darlehens erfolgt auf der Voranschlagsstelle 6.8782.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen. Der Zuschuss für die baulich durchgeführten Brandschutzmaßnahmen an die Seniorenzentren Linz GmbH erfolgt auf der Voranschlagsstelle 5.8782.775000, Kapitaltransfers an Unternehmen. Gleichzeitig wird für die Voranschlagsstelle 5.8782.775000, Kapitaltransfers an Unternehmen im Jahr 2015 eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 4,2 Millionen Euro beantragt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Voranschlagsstelle 6.8782.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP wird dem Gesellschafterzuschuss von 4,2 Millionen Euro an die Seniorenzentren Linz GmbH zustimmen. Dieser Gesellschafterzuschuss ist im Voranschlag 2015 nicht budgetiert. Das heißt, wir beschließen heute eine Kreditüberschreitung von 4,2 Millionen Euro, die durch eine zusätzliche Darlehensaufnahme gedeckt wird. Die Neuverschuldung der Stadt Linz erhöht sich damit um 4,2 Millionen Euro. Es ist verwunderlich, warum dieser Zuschuss nicht gleich im Voranschlag 2015, den wir im Dezember beschlossen haben, berücksichtigt wurde. Offensichtlich war man damals noch der Meinung, dass diese Millionen Schulden der Seniorenzentren GmbH nicht im Budget der Stadt Linz aufscheinen sollten, um eine möglichst geringe Neuverschuldung im Budget der Stadt Linz aufzuweisen. Wir finden es grundsätzlich falsch, dass man immer wieder versucht, die wahre Verschuldung der Stadt Linz durch Schulden in den ausgelagerten GmbH versteckt zu verschleiern. Genau das ist in den letzten Jahren bei den Seniorenzentren passiert. Auch dort sind die Schulden jedes Jahr gestiegen. Der Kritikpunkt ist, dass der Gemeinderat über diese steigende Neuverschuldung in der GmbH nicht informiert wird. Es ist richtig, das Vertreter der Fraktionen zwar in den Aufsichtsräten sitzen, doch aufgrund der Vertraulichkeit von Aufsichtsräten darf ich den Gemeinderat über das tatsächliche Ausmaß der Neuverschuldung in den Seniorenzentren Linz nicht informieren. Das, was ich hier allgemein gesagt habe, ist insofern nicht vertraulich, als dass sich jedermann mit einem kostenpflichtigen Firmenbuchauszug mit erheblicher zeitlicher Verzögerung über die Finanzen der GmbH informieren kann. Die ÖVP und andere Fraktionen haben in diesem Gemeinderat bereits mehrfach gefordert, dass der Gemeinderat über die Finanzsituation der ausgelagerten Gesellschaften, vor allem von den GmbH, die von Zuschüssen der Stadt Linz abhängig sind, informiert werden sollte. Seit über einem Jahr liegt ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und FPÖ vor, dass die Debt-Managementberichte und die Konzernbilanz dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen. Der Finanzreferent ist seit über einem Jahr säumig, diesen zugewiesenen Antrag einer Erledigung zuzuführen. Somit blockiert der Finanzreferent seit einem Jahr, dass die Debt-Managementberichte und die Konzernbilanz im Gemeinderat behandelt werden können. Ich darf an unsere oftmalige Forderung erinnern, dass die Debt-Managementberichte in den ausgelagerten GmbH eingebunden werden müssen, um einen vollständigen Überblick zu bekommen. Auch bei der Konzernbilanz gibt es die Forderung, dass diese detailliert vorgelegt werden soll und nicht nur ein Gesamtschuldenstand von 2,6 Milliarden Euro für die UGL-Gruppe, wo keiner weiß, wie viel davon betriebswirtschaftliche Schulden sind und wie viele Schulden vom Linzer Steuerzahler zu bezahlen sind. Ich glaube, wir hätten als Gemeinderat wirklich ein Recht darauf, vom Finanzreferenten und von der Finanzverwaltung detailliert über die Verschuldung der Stadt inklusive der einzelnen GmbH informiert zu werden. Wir finden es richtig, dass die Stadt Linz diese Schulden der Seniorenzentren übernimmt, damit diese Schulden nicht in der GmbH versteckt bleiben. Offen bleibt aber die Frage, warum nicht die gesamten Schulden der Seniorenzentren Linz übernommen werden und warum die Stadt Linz den Seniorenzentren nur einen Teil des jährlichen betriebswirtschaftlichen Verlustes durch eine Subvention ersetzt. Ich würde mir als Aufsichtsratsmitglied wünschen, dass der Finanzreferent und die Finanzverwaltung den Aufsichtsrat regelmäßig über die wirtschaftliche Situation in den Gesellschaften informieren würden. Abschließend möchte ich noch auf die Kritik des Kontrollamtes zu den Versäumnissen beim Brandschutz, seine Kritik bei der Auftragsvergabe und die Kritik bezüglich der unklaren Gewährleistungsansprüche hinweisen. Da es notwendig ist, dass die Seniorenzentren diese Investitionen von der Stadt finanziert bekommen, werden wir dem Antrag zustimmen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich muss zurückweisen, was Frau Kollegin Wegscheider hier sagt. Es handelt sich bei den 4,2 Millionen Euro - so viel ist, glaube ich, außer Streit - um eine außerordentliche Belastung für die Seniorenzentren Linz. Das ist der Grund, warum wir das von Stadtseite übernehmen. Für eine außerordentliche Belastung ist die Tarifstruktur der Seniorenzentren nicht ausgelegt. Ich sehe es als unsere Verpflichtung an, der Seniorenzentren Linz GmbH diesen Zuschuss zu geben. Ich ersuche Sie um einen fairen Vergleich. Wir stellen eine Bilanz für die Unternehmensgruppe Linz, die sehr ausführlich und groß ist und ein großer Aufwand ist. Es ist eine fiktive Unternehmensbilanz, weil wir keine Konzernbilanz legen, weil wir kein klassischer Konzern sind. Das heißt, wir konsolidieren mit großem Aufwand von allen unseren Unternehmen die entsprechenden Positionen. Das können wir später noch diskutieren. Wir können nicht auf Knopfdruck einen Stand erheben. Wir sind auf die Abschlüsse aus den einzelnen Gesellschaften angewiesen. Ich glaube sogar, dass wir in diesem Bereich vorbildlich sind und dass das, was wir machen, kaum eine Kommune in Österreich präsentieren kann. Da gibt es vielleicht zwei oder drei, die so etwas zustande bringen. Ich möchte dezent darauf hinweisen, dass beim Land Oberösterreich so etwas nicht möglich ist, dass es dort keine Art Konzernbilanz, wie wir es in dieser Form schon machen, gibt. Ich würde mir so etwas einmal in den nächst liegenden Gremien wünschen, bevor man bei uns immer weitere Aufwände hat und alles dem Finanzreferent oder der Finanzverwaltung zuschiebt. Natürlich ist es in den Ausschüssen und den einzelnen Gremien möglich, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Die Kritik weise hiermit von mir.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich glaube - das ist schon berichtet worden -, es ist aufgrund der Brandschutzmaßnahmen notwendig und dass das seitens der ÖVP so geteilt wird. Ich möchte aber noch einmal darauf eingehen, was du, Kollegin Stadträtin Wegscheider, zum Schluss gemeint hast, betreffend der Anmerkungen des Kontrollausschusses. Ich glaube, das ist seitens der Geschäftsführung klargelegt worden, das waren Maßnahmen, die im Sinne und zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner gesetzt worden sind. Es musste im Bereich der Brandschutzthematik bei den dementsprechenden Problemen sofort reagiert werden. Aber es ist ganz wichtig, dass natürlich alle Regressansprüche gewahrt bleiben, soweit das möglich ist. Es liegen aber viele der Baumaßnahmen so weit zurück, dass manche Firmen tatsächlich nicht mehr existieren und sich das sehr schwierig gestaltet. Ich möchte festhalten, dass wir in diesem Bereich alles tun, um dementsprechend zu reagieren und zu agieren. Ich möchte noch einmal klar betonen, dass dieser einmalige Zuschuss der Stadt Linz notwendig ist, um die entsprechenden finanziellen Aufwendungen, die getätigt werden mussten, abdecken zu können. Wir wollen das nicht über die Tarifgestaltung machen, weil es uns ganz wichtig ist, in der Stadt Linz allen älteren Damen und Herren, die diese Pflegeeinrichtungen benötigen, unabhängig vom Einkommen die Plätze zur Verfügung stellen zu können. Das ist der wesentliche Aspekt und deswegen tun wir das. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über H 4 Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der Breitwieserhof Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Breitwieserhofes und Verwendung als Kinderbetreuungseinrichtung bzw. als Gastronomiebetrieb und stellt nach Darstellung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der beiliegende Bestandvertrag der Breitwieserhof Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH wird angenommen. Der vorläufig vereinbarte Bestandzins von 34.976,63 Euro monatlich (exkl. Einrichtung) zuzüglich Verwaltungskostenpauschale in der Höhe von monatlich 500 Euro zuzüglich Betriebskosten sowie USt wird genehmigt. Die endgültige Festlegung dieses Bestandzinses erfolgt nach Endabrechnung des Bauvorhabens und nach endgültig erfolgter Grundteilung. Die Umbaukosten werden mit maximal 4,292.656,89 Euro exkl. USt zuzüglich maximal zehn Prozent Bandbreite zuzüglich Indexentwicklung auf Preisbasis Jänner 2015 festgelegt. Allfällige mit der Errichtung und Vergebührung dieses Bestandvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadt Linz. 2. Die Anschaffung der Mobilien bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro exkl. USt mit einer Bandbreite von plus/minus zehn Prozent auf Preisbasis Jänner 2015 wird genehmigt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. 3. Die Verrechnung der monatlichen Mietausgaben in der Höhe von 24.988,68 Euro zuzüglich Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie USt erfolgt für den Kindergarten-/Krabbelstubenbereich auf den VASten 1.2400.700100, Mietzinse Kindergarten, bzw. 1.4300.700100, Mietzinse Krabbelstuben, je nach Gruppeneinteilung und der restliche Betrag zuzüglich Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie USt für das Gastlokal auf der VASt 1.4290.700101, Mietzinse Pachtlokal, jeweils ab Übergabe Ende 2016. 4. Die Verrechnung der Kosten für die Einrichtung in der Gesamthöhe von 400.000 Euro exkl. USt erfolgt einerseits auf der VASt 5.4290.043032, Breitwieserhof, Einrichtung; Rechnungsjahre 2016 92.000 Euro, sowie auf den VASten 5.2400.043090, Breitwieserhof, Kindergarten-Einrichtung; Rechnungsjahre 2016 263.000 Euro, bzw. 5.4300.043028, Breitwieserhof, Krabbelstube-Einrichtung; Rechnungsjahr 2016 45.000 Euro. Die Mittel für 2016 sind im Budget vorzusehen. 5. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Einrichtung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. 6. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 7. Die Stadt Linz wird beauftragt, den Breitwieserhof als Kinderbetreuungseinrichtung zu betreiben.“ Wortmeldung Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wieder einmal wird eine Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadt Linz mit einem teuren Mietmodell finanziert, wobei wieder ein sehr langer Kündigungsverzicht von über 20 Jahren eingeräumt worden ist. Wir haben in den letzten Gemeinderatssitzungen zum wiederholten Male diese Art der Finanzierung kritisiert. Aus diesem Grund werden wir uns heute der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über H 5 Kepler Universitätsklinikum (KUK); Gesellschafterzuschuss 2015 zur anteiligen Abdeckung der Vorlauf- und Zusammenführungskosten in Höhe von 1,083.780 Euro und stellt nach Darstellung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Bezahlung eines Gesellschafterzuschusses für die im Bericht dargestellten anteiligen Vorlauf- und Zusammenführungskosten des Jahres 2015 an die Kepler Universitätsklinikum GmbH in Höhe von maximal 1,083.780 Euro wird genehmigt. 2. Die Verrechnung dieses Zuschusses erfolgt auf der VASt 1.9140.755001, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen, KUK.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die kritische Haltung der KPÖ gegenüber dem Kepler Universitätsklinikum ist bekannt. Da geht es um den Gesellschafterzuschuss. Wir sind der Auffassung, dass diese zu erwartenden 225 Millionen Euro, gerechnet für die Jahre 2014 bis 2042, bei dieser Aufteilung 25 zu 75 Prozent, eine schwer für die Stadt zu stemmende Belastung sein wird. Das werden ungefähr zwei Millionen Euro im Jahr sein. Ich werde deswegen nicht zustimmen.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über H 6 Verkauf der Grundstücke 1681 und 1682/1, KG Pichling (Klettfischweg/Falterweg) um den Verkaufspreis von 1,2 Millionen Euro und stellt nach Darstellung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an die LEWOG Wohnungseigentums GmbH, Am Südgarten 1, 4060 Leonding, die Grundstücke 1681 und 1682/2, KG Pichling, mit einem Gesamtflächenausmaß von 5193 Quadratmetern um den Kaufpreis von 1,2 Millionen Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen. 2. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zulasten der Käuferin. Die zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragssteuer im Betrag von voraussichtlich 42.000 Euro ist von der Stadt Linz zu tragen. 3. Die Einnahmenverrechung für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke – Verkauf. Die Verrechnung der Immobilienertragssteuer erfolgt auf der VASt 1.8400.710100.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über I 1 „Sanfte Mobilität – Intelligent bewegen“; Genehmigung des Konzeptes mit den Schwerpunktsetzungen „Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs“ und „Verbesserung der Rahmenbedingungen für RadfahrerInnen“ und führt aus: „Es geht um den Antrag ,Sanfte Mobilität – Intelligent bewegen‘ und um die Genehmigung des Konzeptes mit den Schwerpunktsetzungen ,Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs‘ und ,Verbesserung der Rahmenbedingungen für RadfahrerInnen‘. Eines der wesentlichen Konzepte, das enthalten ist, die zweite Schienenachse, hat heute der Herr Bürgermeister schon ausführlich referiert. Es geht grundsätzlich in diesem Antrag um das Bekenntnis zur konsequenten Umsetzung der vorliegenden Teilkonzepte, die vom Gemeinderat schon beschlossen worden sind. Es geht um das Verkehrsleitbild, das Nahverkehrskonzept, das Örtliche Entwicklungskonzept, das BewohnerInnen-Parkkonzept, das Begegnungszonenkonzept, das Verkehrssicherheitsprogramm. Der Gemeinderat beschließe: „Das in der Vorlage enthaltene Konzept mit den Schwerpunktsetzungen ,Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs‘ und ,Verbesserung der Rahmenbedingungen für RadfahrerInnen‘ wird genehmigt.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, dieses so genannte Konzept hat schon eine längere Geschichte. Die SPÖ hat bereits vor zwei Jahren selbst mit dem damaligen Verkehrsreferenten und jetzigen Bürgermeister Luger beauftragt, ein Konzept für ,Sanfte Mobilität – intelligent bewegen‘ zur erarbeiten und im Ausschuss zu diskutieren und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das war eine sehr langwierige Geschichte. Wir haben immer wieder urgiert, das Konzept ist noch nicht vorgelegt, das Konzept gibt es noch nicht. Wir hätten gerne, dass dieses Konzept auf den Weg gebracht wird, so wie das der Antrag vorgesehen hat. Wir haben, das möchte ich bemerken, nach der Beschlussfassung im Gemeinderat vor zwei Jahren ein umfassendes Konzept für die sanfte Mobilität vorgelegt. Es war ausgemacht, dass die Fraktionen sich hier einbringen können. Im Endeffekt ist nach vielen Urgenzen nun dieser Amtsbericht entstanden, der genau genommen sagt, wir brauchen nicht wirklich ein neues Konzept, es gibt so viele Konzepte. Er geht dann in vielen Aufzählungen darauf ein, weshalb vor allem unsere umfassenden Vorschläge nicht möglich sind. Man bekennt sich weiterhin zu Westring und Autobahnanschluss Auhof. Das ist für uns mit sanfter Mobilität nicht vereinbar. Auf einmal sagt man, die Anhebung des Radverkehrsanteils auf zwölf Prozent bzw. gemäß dem Radverkehrskonzept und gemäß der Charter von Brüssel vom März 2012 auf 15 Prozent, erscheint äußerst ambitioniert, obwohl das ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss war. Ein gänzlich autofreier Hauptplatz ist derzeit kein verkehrsplanerisches Ziel. Zustellservice - private Angelegenheit, Gepäckaufbewahrung ebenfalls, Wohnen ohne Auto ist gescheitert, Wohnstraßen werden kritisch gesehen, die Einrichtung von Fahrradstraßen ist derzeit noch kein Thema. Dabei hat der jetzige Bürgermeister und damalige Verkehrsreferent im November 2012 anlässlich einer Presseaussendung gesagt: ,Mit der geplanten Einführung von Fahrradstraßen ergibt sich für die kommunale Verkehrsplanung ein erweiterter Gestaltungsspielraum. Dem Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel wird damit ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt.‘ Es ist mutlos, was hier gesagt wird - jetzt nicht, irgendwann einmal. Überdachte Fahrradabstellanlagen sind teuer. Das ist klar, wenn man das Geld für Autobahnen ausgibt. Die Parkboxen im öffentlichen Raum werden derzeit abgelehnt, obwohl man seinerzeit, als die Fahrradmitnahme bei der Bergbahn nicht mehr möglich war, in Aussicht gestellt hatte, wir machen da etwas Gescheites, damit die BewohnerInnen des Pöstlingsbergs ihre Fahrräder am Fuße des Pöstlingsbergs sicher aufbewahren können. Auch das gehört mittlerweile der Vergangenheit an, das wird es nicht geben. Die Mitnahme von Fahrrädern durch Bergbahn und Straßenbahn ist derzeit aus Platzgründen nicht möglich. Das ist kein Konzept, sondern eine Aufzählung, warum alles nicht geht. Wir brauchen kein Konzept, weil wir haben schon alles gemacht. Ich möchte nur an die Nibelungenbrücke erinnern, das wäre so dringend notwendig. Das ist jetzt auf nach 2020 verschoben. Es gibt in der Waldeggstraße noch immer keinen Radweg, die Industriezeile ist noch nicht angebunden, es ist in den Kreuzungsbereichen noch so viel zu machen. Es wäre noch so viel zu tun. Ein Konzept ist für mich schon etwas Umfassendes, etwas Umfangreiches. Nachdem sich die SPÖ selbst damit beauftragt hat, ist es ziemlich enttäuschend, was vorliegt. Wir würdigen aber natürlich das, was bereits geschehen ist. Es ist vieles auf Initiative des vormaligen Mobilitätsstadtrates Jürgen Himmelbauer zurückzuführen. Es ist genug da, worauf man aufbauen kann. Ein Konzept muss an die Zukunft denken und Maßnahmen für die Zukunft bereitstellen. Wir haben es heute gehört, die zweite Schienenachse ist auf Schiene, das ist anerkennenswert. Wir werden uns darum der Stimme enthalten und nicht dagegen stimmen. Wir hätten uns ein Konzept vorgestellt und nicht eine Aufzählung, warum etwas nicht möglich ist. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Dipl.- Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, da ist er wieder, der SPÖ-Antrag nach fast zwei Jahren, der SPÖ-Antrag aus den eigenen Reihen, den Sie sich selbst gestellt haben. Die SPÖ hätte diesen Antrag, glaube ich, am liebsten selbst wieder vergessen. Wenn er nicht im Verkehrsausschuss gekommen wäre und Gerda Lenger nicht immer wieder nachgefragt hätte, was damit ist, glaube ich, wäre er gar nicht mehr herausgekommen. Herausgekommen ist meiner Meinung nach eine Fleißaufgabe für Beamte, die sich sehr viel Arbeit machen mussten, um viele, viele Stunden zu arbeiten. Hätten wir den Antrag gestellt, würde uns irgendein Stadtsenatsmitglied vorrechnen, wie viele Stunden und Geld das wäre. Was hat man gemacht? Man hat die Vergangenheit zusammengeschrieben. Üblicherweise gehen Konzepte in die Zukunft. Hier allerdings hat man gezeigt, was man getan hatte und zeigt nur wenig Neues. Das Thema selbst ist unserer ÖVP aber sehr, sehr wichtig und daher werden wir den Antrag mittragen. Die ÖVP hat in den letzten Monaten einige Initiativen ergriffen. Ich möchte nur auf unseren Gemeinderatsantrag im April über die Radfahrmaßnahmen hinweisen oder heute zum wiederholten Male, wo wir uns um die Park-and-ride-Anlagen bemühen, damit hier etwas weitergeht. Oder oftmals, wie heute noch kommend, die Nachtstraßenbahnen, die trotz vieler Zweifel eine Erfolgsstory geworden sind, und, und, und. Es bleibt viel zu tun. Wir ersuchen ganz massiv, dass diesem Konzept jetzt Taten folgen werden. Ich möchte noch erwähnen, wir wurden aufgefordert, es zu tun. Ich möchte noch auf die ÖVP-Punkte hinweisen, die wir eingebracht haben. Das sind einmal die konkreten Vorschläge im Örtlichen Entwicklungskonzept, dass man die umsetzt, die Park-and-ride-Konzepte und die Umsetzung der Charter-Value-City, dem unser ÖVP-Antrag vom 22. April zuzurechnen ist. Auch die Bewohnerparkzonen, die, wie wir meinen, ein sehr guter Anreiz sind, damit die Pendler nicht kommen und die integrierte Stadtplanung, wo man mehr auf lokale Nahversorger und kurze Wege setzt. Wir freuen uns auf die gemeinsame Umsetzung noch vieler Maßnahmen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Amtsbericht zeigt, wie man mit einem Fraktionsantrag umgehen kann, wenn es das zuständige Stadtsenatsmitglied will. Er wurde nämlich am 18. April 2013 von der SPÖ eingebracht und dem Verkehrsausschuss zugewiesen, das ist noch normal. Ein Jahr später erfolgte ein erster Zwischenbericht, dazwischen wurde gefeilt. Im November 2014 ein weiterer Zwischenbericht, dazwischen wurde wieder gefeilt, dann noch einmal im Februar 2015 und wieder im April und jetzt haben wir das Endprodukt im Gemeinderat. Heute liegt das Papier nun auf dem Tisch. Ich darf die Oberösterreichischen Nachrichten von heute zitieren: ‚In den Unterlagen findet sich wenig Neues.‘ Interessant ist allerdings, dass sich unter bereits umgesetzten Maßnahmen in diesem Papier etwa die zweite Schienenachse befindet. Offenbar ist mir zwischen dem Bericht des Bürgermeisters heute am frühen Nachmittag und diesem Amtsbericht etwas entgangen. Wir haben von einer Umsetzung gesprochen, jetzt ist sie plötzlich bereits umgesetzt, sehr schön. Meiner Meinung nach hat es so ausgesehen, als würde man über die Finanzierung noch nicht einmal sprechen wollen, jetzt ist sie aber umgesetzt - schön. Wir haben seitens der Freiheitlichen keine Punkte angemeldet, vor allem deshalb, weil unsere Konzepte auf dem Tisch liegen. Wir stellen nahezu in jeder Gemeinderatssitzung Verkehrsanträge, die entweder gleich abgelehnt oder dem Verkehrsausschuss zugewiesen werden, dort aber nur kurz oder nicht behandelt oder auf ewig verschoben werden. Wie gesagt, wenig Neues und daher werden wir uns hier der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich darf festhalten, dass natürlich die Verkehrsthemen immer Work in Progress sind und viele der Konzepte, die mehrheitlich beschlossen worden sind, immer auf die Reise geschickt werden. Das gilt für die zweite Schienenachse genauso, wie für einen Punkt, den wir in diesem Konzept haben - die neue Stadtteillinie 107. Die gibt es jetzt schon in der Visualisierung in der Umsetzung und diese ist jetzt gerade in der Genehmigungsphase. Ich möchte festhalten, dass es korrekt ist, dass dieser Antrag schon eine längere Historie hat. Die Fraktionen sind eingeladen worden, ihre Beiträge zu bringen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Grünen-Fraktion und bei der ÖVP-Fraktion, die ihre Aspekte eingebracht haben. Seitens der FPÖ - das hat Kollegin Walcher schon gesagt - wurde kein Beitrag in dem Sinn geleistet. Du sagst selbst, dass ihr das punktuell mit euren Beiträgen und Anträgen in den Gemeinderatssitzungen macht. Wie gesagt, in vielen Bereichen ist das nie ein Stillstand, gerade in den Verkehrsthemen, sondern immer ein Aufnehmen von aktuellen Themen, von Möglichkeiten, wie man die umsetzen kann. Kollegin Lenger spricht das Thema der Nibelungenbrücke an. Das ist bekanntlich eine Landesbrücke und da ist das Land Oberösterreich in der Federführung. Das Thema der Waldeggstraße und das Thema der Industriezeile haben wir mehrfach schon behandelt. Damit ist ganz klar, warum sich manches nicht sofort und in der Sekunde weiterentwickeln kann. Ich glaube, das ist in diesen Bereichen mit dieser Klammerfunktion, die ich angeschnitten habe, zu sehen, wenn sich etwas entwickelt. Ich darf das Beispiel der Industriezeile herausnehmen. Wenn wir uns in Richtung Hafen entwickeln werden, ist es, glaube ich, klug und sehr treffend, wenn man sich die Zeit nimmt und die Konzeptionierungen der Verkehrsagenden in diesen Bereichen allumfassend miteinbindet. Das gilt in vielen Bereichen. Ich glaube, das beste Beispiel ist das, was Herr Bürgermeister anfangs der Gemeinderatssitzung eingebracht hat, wie lange manche Projekte, die wir uns sehr wünschen, die wir mehrheitlich beschlossen haben, dauern, von der ersten Idee bis hin zur Umsetzung. Das ist der gewaltige Schritt und das was immer zu tun ist. Ich möchte mich ganz herzlich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Verkehrsbereich bedanken, die sich intensivst mit diesen Thematiken auseinander setzen und versuchen, schnellstmöglich, bestmöglich umzusetzen. Es ist manchmal eine Politik der kleinen Schritte und manchmal sind es ganz große. Ich freue mich auf jeden Fall zumindest für die Vorschussthematik und dass wir gemeinsam etwas weiterbringen wollen. Ich glaube, wir haben im Bereich der Verkehrsthemen noch viel zu tun. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9), Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Fadl berichtet über I 2 Ausbau bzw. Sanierung des Zinöggerweges ab dem Objekt Nr. 20 bis zur Anbindung an die Glimpfingerstraße; Vergabe der Arbeiten; maximal 160.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 160.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Ausbau bzw. Sanierung des Zinöggerweges ab dem Objekt Zinöggerweg 20 bis zur Anbindung an die Glimpfingerstraße auf ca. 150 Meter Länge in 8,50 Meter Breite. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Franke Bau Ges.m.b.H, 4030 Linz, Kotzinastraße 4 Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 149.201,36 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 10.798,64 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 160.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002753, Zinöggerweg. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über I 3 Durchführung von Straßenbauarbeiten an der Liebigstraße im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Seniorenzentrums; Vergabe der Arbeiten; maximal 190.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 190.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Herstellung einer von der Liebigstraße Richtung Osten abzweigenden Stichstraße auf eine Länge von ca. 60 Metern in einer Gesamtbreite von neun Metern sowie Umbauarbeiten in der Liebigstraße auf eine Länge von ca. 60 Metern in einer Gesamtbreite von sieben Metern im Zuge der Neuerrichtung eines Seniorenzentrums. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: STRABAG AG, Direktion AE-Nord, 4021 Linz, Salzburger Straße 323A Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 174.998,11 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 15.001,89 Euro bewilligt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 190.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6121.002689, Liebigstraße. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Hörzing J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über J 1 Linzer Energieeffizienzprogramm 2012 (LEEP 2012) und Energiespargemeinden(E-GEM)-Energiekonzept, Energiesparende Maßnahmen und führt aus: „Ich hoffe, dass es mir halbwegs gelingt, die Euphorie rüberzubringen. Es liegt ein tolles Ergebnis im vorliegenden Energieeffizienzprogramm vor. Dahinter steckt sehr intensive und harte Arbeit. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umwelt- und Technik-Centers bedanken, die über einen langen Zeitraum die Unternehmensgruppe Linz koordiniert haben und dafür gesorgt haben, dass dieses Ergebnis auf dem Tisch liegt. Es wurde auf Grundlage von einer unglaublich detaillierten Datenerhebung ein konkretes Energieeffizienzprogramm für die Stadt und die Unternehmensgruppe Linz entwickelt. Das Ganze ist in vier Kategorien gestaffelt. Es gibt organisatorische Maßnahmen, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, mittelfristige Maßnahmen und Maßnahmen, wie umfassende Wärmedämmung, die zum Beispiel bei einer Gebäudesanierung umgesetzt werden sollen. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass alle Teile der Unternehmensgruppe Linz, die Linz AG, das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Linz, das Ars Electronica Center usw. daran mitgearbeitet haben und sich selbst gebunden haben, um dieses Ergebnis herbeizuführen. Im finanzielle Ergebnis heißt das bis zu den mittelfristigen Maßnahmen, dass, bei einer Investitionssumme von rund 1,7 Millionen Euro, ein jährliches Energiesparpotenzial von 570.000 Euro zu lukrieren ist. Das heißt, bei einem Durchrechnungszeitraum bis 2020 ist ein Sparpotenzial von rund drei Millionen Euro zu holen und das mit Maßnahmen, die gleichzeitig die Umwelt schützen. An CO2-Einsparungen bedeutet das umgerechnet etwa so viel, was man bei 120 Erdumrundungen mit einem PKW verbrauchen würde. Oder, anders ausgedrückt, es wird so viel Energie eingespart, wie ca. 1500 Haushalte jährlich an Strom verbrauchen. Also das ist schon eine bedeutende Menge, die einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Im Antrag geht darum, wie diese Maßnahmen künftig umgesetzt werden sollen. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Mit allen betroffenen UGL-Mitgliedern wird analog zum Linzer Energieeffizienzprogramm (LEEP) 2012-Projekt ein Projektmanagement eingerichtet. In dieser Projektgruppe werden Umsetzungs- und Finanzierungspläne erarbeitet. Die Koordination obliegt dem Umwelt- und Technik-Center (ab 1. Juli 2015: der Geschäftsbereich Planung und Umwelt). Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen: Generelle Maßnahmen gemäß LEEP 2012-Projekt: Die Machbarkeit und die finanzielle Auswirkung der Einführung eines Energiemanagementsystems in allen Bereichen der UGL werden geprüft und konkrete Vorschläge werden erarbeitet. Die Stadt Linz legt energietechnische Standards fest, die neue und generalsanierte Gebäude aufweisen sollen. Die verstärkte Installation von Solar-, vor allem aber von Photovoltaikanlagen ist zu prüfen. Der Nutzung großer Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden ist dabei der Vorzug zu geben. Anlagen- und bautenspezifische Maßnahmen gem. LEEP 2012-Projekt: Organisatorische Maßnahmen: Diese sind bis Ende 2016 umzusetzen. investive Maßnahmen, Amortisationszeit unter zwei Jahren: Aufgrund der geringen Amortisationszeit ist die Finanzierung der Maßnahmen aus den laufenden Budgets der UGL-Mitglieder anzustreben. investive Maßnahmen, Amortisationszeit zwischen zwei und fünf Jahren investive Maßnahmen, Amortisationszeit zwischen fünf und zehn Jahren Die Umsetzungs- und Finanzierungspläne sind dem Gemeinderat in Absprache mit dem für Umwelt zuständigen Stadtsenatsmitglied durch den Geschäftsbereich Planung und Umwelt vorzulegen. 2. Die vorgeschlagenen investiven Maßnahmen der Kategorie 3 gem. LEEP 2012-Projekt sind im Zuge einer Generalsanierung bzw. generellen Modernisierung von den jeweiligen UGL-Mitgliedern auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen. 3. Maßnahmenvorschläge gemäß Energiespargemeinden Für die vom Planungsbüro Brandstätter Energie- und Umwelttechnologie vorgeschlagenen Maßnahmen soll ein Umsetzungsplan erstellt werden, soweit eine Zuständigkeit bzw. Einflussmöglichkeit der Stadt Linz gegeben ist. Dazu soll eine Projektgruppe, analog des LEEP 2012-Projektes, mit den betroffenen UGL-Mitgliedern eingerichtet werden. Die Koordination soll das Umwelt- und Technik-Center (ab 1. Juli 2015 der Geschäftsbereich Planung und Umwelt) übernehmen.‘ Ich ersuche um Zustimmung, damit wir in den nächsten Jahren dieses Programm bis zum letzten Punkt umsetzen können. Wir sparen Energie, Kosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, heute ist offenbar die Gemeinderatssitzung der Konzepte, Berichte und Programme, die alle sehr umfangreich sind. Nur der Weg, wie man dorthin kommt, ist offenbar ein unterschiedlicher. Ich möchte das an dieser Stelle schon noch einmal klarstellen, wie sich die Bestimmungen belaufen und darf aus der Geschäftsordnung für die Ausschüsse zitieren: Im § 10 Abs. 1 steht: ‚Der Vorsitzende hat für jede Sitzung des Ausschusses eine Tagesordnung zu erstellen.‘ Absatz 2: ‚Die Bekanntgabe der Tagesordnung hat einen Hinweis zu enthalten, wo die Mitglieder vor der Sitzung in Unterlagen Einsicht nehmen und Informationen erhalten können.‘ Ich bin keine Juristin, nicht einmal eine Hobby-Juristin, aber vielleicht kann mir Frau Magistratsdirektorin Dr.in Steininger weiterhelfen, falls ich das missinterpretiert habe. Wenn ich Mitglied dieses Umweltausschusses bin und keine Unterlagen erhalten habe und kein Hinweis in der Tagesordnung zu finden ist und dass trotz allen Versuchen sich herauszureden, die Unterlagen nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden, ist das ein Rechtsmangel, der hier nicht gepasst hat. Nichtsdestotrotz ist es gelungen, die Unterlagen doch zu erhalten, sie sind wirklich sehr umfassend und sehr umfangreich. Es gibt nicht nur 140 Seiten digitalen Bericht, sondern auch einen Bericht von 64 Seiten vom Planungsbüro Brandstätter und 64 Seiten Maßnahmen für die Unternehmensgruppe und noch viele andere Dateien. Mein Dank gilt Herrn Dip.-Ing. Hager und Herrn Dipl.-Ing. Sonnleitner, die es mit allen ihren Helfern in der Projektgruppe geschafft haben, eine sehr, sehr umfassende Datenerhebung über diesen langen Zeitraum zusammenzustellen, der jetzt eine umfassende Grundlage für die weiteren Schritte bildet. Man muss wissen, dass seit 1. Jänner 2015 in Österreich das Energieeffizienzgesetz rechtskräftig ist. Das ist ein Gesetz, das nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden konnte, da selbst Verfassungsbestimmungen enthalten sind und in weiterer Folge natürlich direkte Auswirkungen auf die Stadt Linz haben wird. Davon sind nicht nur Bestimmungen für die Energielieferanten umfasst, wo eindeutig die Linz AG dazu gehört, sondern es sind auch große energieverbrauchende Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern oder mit 50 Millionen Euro Umsatz betroffen, wo durchaus doch das eine oder andere Unternehmen der Stadt Linz darunterfällt. Was an diesem Gesetz kritisiert wurde, ist der zusätzliche bürokratische Aufwand, den ich durchaus bei diesem Programm auf Linzer Ebene erkennen kann. Darin enthalten ist ein nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan, der bis zum 1. April 2017 zu erstellen ist, ein Aktionsplan des Bundes und Aktionspläne der Länder. Das heißt, wenn man sich die Erfahrung anschaut, was mit anderen solchen umfassenden Programmen geschehen ist – ich denke nur an das Immissionsschutzgesetz-Luft -, dann sind natürlich nicht nur die Länder, sondern auch Städte wie Linz eingebunden. Wenn ich in diesem Amtsantrag lese, dass energietechnische Standards für Linz festgelegt werden sollen, dann möchte ich schon darauf hinweisen, ob es nicht vielleicht klüger wäre abzuwarten, was auf dieser Ebene noch auf uns zukommt. Es wird da sicher weitere Regelungen zu den bestehenden, eventuell 15a-Vereinbarungen geben. Ein Alleingang auf Linzer Ebene muss nicht unbedingt die günstigste Sache sein. Ich gebe zu bedenken, dass in diesem Amtsantrag enthalten ist, dass Mitarbeiter benannt werden sollen, die vom sonstigen Tagesgeschäft des Dienstbetriebes befreit sind. Dazu stelle ich die Frage, wie das mit der Magistratsreform vereinbar ist. Ich komme zu dem Punkt, wo steht, dass die Machbarkeit und die finanzielle Auswirkung erst einmal geprüft werden sollen und konkrete Vorschläge erarbeitet werden sollen. Es geht mir so, wie Kollegin Roschger mit dem Sozialprogramm. Es ist für mich noch nicht abgeschlossen. Wir haben eine Menge Daten, eine Menge Informationen. Wenn es aber um die konkrete Umsetzung, die konkrete Finanzierbarkeit und um die Machbarkeit geht, fehlt noch sehr viel, obwohl das natürlich ein guter Grundstock ist. Es ist aber noch nicht fertig. Einerseits aufgrund der Formfehler in der Vorbereitung, wo die Zeit nicht gereicht hat, sich wirklich alle 700 Maßnahmen anzusehen und aufgrund der dem Gemeinderat ohnehin noch vorzulegenden Umsetzungs- und Finanzierungspläne, werden wir dem Linzer Energieeffizienzprogramm in dieser Form nicht zustimmen und werden uns vorerst der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Haydtner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz in der Genese: Im Jänner 2011 wurde mit der Erarbeitung des Energieeffizienzprogrammes begonnen. Am 18. Oktober 2012 haben wir beschlossen, dass Linz am Energiespargemeinden-Programm (E-GEM) des Landes teilnimmt. Heute ist es so weit, dass wir diese umfassenden Werke vorliegen haben. Ich möchte mich einleitend an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umwelt- und Technik-Centers bedanken. Sie haben in Zusammenarbeit mit den anderen Dienststellen im Rahmen ihres Auftrages eine wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Ich muss sagen, ich bin wirklich beeindruckt, was an Möglichkeiten herausgekommen ist, um Energie bei öffentlichen Gebäuden, Gebäuden der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH und bei Gebäuden bei den Betrieben in Linz zu sparen. Besonders möchte ich diese tolle und detaillierte Aufschlüsselung der Maßnahmen erwähnen, die zum Energiesparen führen. Diese wurden in organisatorische und investive Maßnahmen unterteilt. Dieses Beispiel zeigt sehr gut, wie sehr in die Tiefe gegangen worden ist. Die investiven Maßnahmen wurden in drei Stufen eingeteilt: in kurzfristige Maßnahmen unter fünf Jahren, in mittelfristige Maßnahmen unter zehn Jahren Amortisationszeit und darüber hinausgehend langfristige Maßnahmen. Das sind insgesamt 698 Maßnahmen, die Energie einsparen und damit Kosteneinsparungen bringen. Es wurden 58 Wohnungen untersucht, das sind ca. zehn Prozent der im Eigentum der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH stehenden Gebäude aus verschiedenen Bauperioden. Es ist erstaunlich, wie viel Heizenergie man durch Isolierung der Außenwände sparen kann. Aber da komme ich zu meinem ersten Kritikpunkt: Entgegen Zusicherungen auf Anfragen im Ausschuss oder hier im Plenum, wurden keine Einfamilienhäuser oder Drei- bis Vier-Parteien-Häuser untersucht, die aufgrund der geringen Kubatur im Verhältnis zu große Außenflächen haben bzw. für die keine Überlegungen bezüglich Auswirkungen auf die Energiekosten, beim Einbau von Solarenergie, Isolierung der Außenwände oder Umstellung der Heizanlagen angestellt worden sind. Diese sehr unterschiedlichen Voraussetzungen lassen keinen Rückschluss von großen GWG-Einheiten auf kleine Wohngebäude zu. Erwähnen möchte ich die Expertise des Büros Brandstätter, die durch E-GEM beauftragt worden ist, für uns tätig zu sein. Für mich war die exemplarische Aufzeigung interessant, wo sich in Linz die wirklich großen Energieströme bewegen. Diese Expertise zeigt aber auch, dass die Linzerinnen und Linzer mit Energie prinzipiell verantwortungsvoll umgehen. Abschließend möchte ich noch feststellen, dass wir von der ÖVP dem Antrag zustimmen, wenngleich wir uns insbesondere für die Planung der zu setzenden Maßnahmen einen Zeitplan für die Vorlage des Planungsergebnisses gewünscht hätten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich fange bei Ihnen an, Frau Kollegin Neubauer, was die angesprochenen Unterlagen betrifft. Sie haben selbst ausgeführt, wie umfangreich das Datenmaterial ist. Das ist der Grund, warum wir das nicht digital verschicken haben können, sondern den Weg gewählt haben, dass das den Fraktionen über die von ihnen beim Präsidium, Personal und Organisation deponierten…. (Zwischenruf) Jetzt lassen Sie mich bitte einmal ausreden. Ich versuche zu erklären, was passiert ist, damit das auch die anderen wissen, die nicht im Ausschuss sind. Wir haben die Unterlagen aufgrund des umfangreichen Datenmaterials an die beim Präsidium, Personal und Organisation deponierten Zustelladressen der jeweiligen Fraktion zugestellt. Für die freiheitliche Fraktion ist das Herr Kollege Wimmer. Ich habe mich noch während der Ausschusssitzung versichert, dass Herr Kollege Wimmer die Unterlagen zeitgerecht erhalten hat. Es wurde mir gesagt, das ist so passiert. Bei allen anderen Fraktionen ist es offenbar gelungen, dass das weitergegangen ist. Ich möchte außerdem noch darauf hinweisen, dass es Ihnen, wie Sie so lapidar gesagt haben, mittlerweile gelungen ist, die Unterlagen zu erhalten. Denen, die nicht in meinem Ausschuss sitzen, habe ich mein persönliches Exemplar noch in der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Ausschüsse grundsätzlich nichts definitiv beschließen. (Unruhe, Klingel) Sie sind lediglich vorberatende Organe für den Gemeinderat und dort werden Dinge vorberaten und es wird lediglich die Weiterleitung an den Gemeinderat beschlossen oder nicht. In der Ausschusssitzung wurde sehr ausführlich durch eine Power Point-Präsentation des Umwelt- und Technik-Centers (UTC) erklärt, wie die Eckpfeiler und wo die Schwerpunkte des Programms sind und es wurde noch ausführlich Raum gegeben, darüber zu diskutieren. Des Weiteren habe ich im Einvernehmen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sitzung das Angebot gemacht, dass sich natürlich jede Fraktion noch einmal bei einem Termin beim UTC über Details erkundigen kann. Es wurde damit noch diese Serviceleistung angeboten, die übrigens nicht in Anspruch genommen wurde. Zwischen dem Ausschuss und der Gemeinderatssitzung sind zwei Wochen Zeit gewesen, nur um das festzuhalten. Was Sie zum Energieeffizienzgesetz ausgeführt haben verstehe ich zwar grundsätzlich, aber nicht Ihre Schlussfolgerung. Es ist nämlich Fakt, dass wir lange bevor dieses Gesetz diskutiert wurde, dieses Energieeffizienzprogramm und die Abwicklung im Gemeinderat beschlossen haben und uns damit im Ausschuss des Öfteren beschäftigt haben. Ich bin da wirklich stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie so vorausschauend waren und da eine wesentliche Vorarbeit geleistet haben, bevor das gesetzlich vorgeschrieben war. Ihre Argumentationsweise verstehe ich nicht ganz, dass wir jetzt erst, bevor wir versuchen, Kosten zu sparen, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, jetzt abwarten sollen, welche Maßnahmenpakete auf Bundes- und Landesebene geschnürt werden, das verstehe ich nicht. Ich verstehe ganz und gar nicht, wenn ich das mir so anschaue, was von Ihnen und Ihrer Fraktion ansonsten für Anträge kommen. Ich will das gar nicht kritisieren. Ich stelle nur fest, dass Sie sehr häufig Dinge fordern, wie z.B. die Entwicklung von Programmen, für die die Stadt aber gar nicht zuständig ist oder die es auf anderer Ebene schon gibt. Oder wie heute das Beispiel Elektromobilität. Sie stellen einen Antrag, der inhaltlich gleichlautend im Oktober beschlossen und zwei Ausschüssen zugewiesen wurde und bereits in Abarbeitung ist. Wenn es um so etwas Wesentliches geht, wie Energiekosten zu sparen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, möchten Sie lieber gerne abwarten, bis die anderen etwas machen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn das aber Ihre Position ist, nehme ich das natürlich zur Kenntnis. Die Umsetzung ist selbstverständlich noch nicht abgeschlossen, um den letzten Punkt noch anzusprechen. Deshalb beschließen wir heute die weitere Vorgehensweise und vor allem, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Ich möchte mich beim Kollegen Haydtner sehr herzlich bedanken, dass Sie mit Ihrer Fraktion zustimmen und dass Sie jetzt noch einmal ein bisschen detailliert erklärt haben, was da alles drinnensteht und wie umfassend dieses Programm ist. Zu Ihrer Kritik, dass keine Einzel- oder Einfamilienhäuser untersucht wurden: Das war nie Gegenstand des Themas, das hat nie jemand gesagt, dass das passieren wird, das können wir nicht leisten. Da sind die Bauformen dermaßen unterschiedlich. Es wäre völlig unseriös, wenn wir das Haus von der Familie Huber und der Familie Maier untersuchen und feststellen, welche Energiesparmaßnahmen in der Wärmedämmung oder sonst wie lukriert werden können und für alle anderen Familien machen wir das nicht. Es lässt sich nicht, wie beim Mehrfamilienwohnbau, von einem Objekt auf das andere etwas ableiten. Was wir aber sehr wohl gemacht haben - wenn Sie sich erinnern, das haben wir im Ausschuss besprochen -, ein Teil des Konzeptes war der Solarkataster und der kommt jetzt wieder sehr wohl gerade Familien in Linz zugute, die ein eigenes Haus haben, weil sie jetzt auf Knopfdruck nachschauen können, ob sich das für ihr Objekt rechnet oder nicht. Dass das nicht behandelt wurde, stimmt so nicht. Von Anfang an war klar, dass wir keine Detailmaßnahmen für Einzelhäuser entwickeln können. Aber wie gesagt, ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung der ÖVP und natürlich bei allen anderen, die dieses zukunftsweisende Projekt unterstützen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES Gemeinderätin Roschger berichtet über K 1 Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2014 und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte ZuhörerInnen auf der Galerie, wie jedes Jahr legt das Kontrollamt, so wie im Statut vorgesehen, einen Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr - in diesem Fall handelt es sich um das Jahr 2014 - vor. Dieser Bericht ist allen MandatarInnen zugegangen und wurde bereits im Internet veröffentlicht und somit allen LinzerInnen und allen interessierten BürgerInnen zugänglich gemacht. Der Bericht liegt allen vor, ich möchte nur ein paar wenige Punkte herausgreifen. Es ist nach langen Diskussionen 2014 erstmalig gelungen, die öffentliche Präsentation der Kontrollamtsberichte zu den Rechnungsabschlüssen umzusetzen. 2014 waren das die Rechnungsabschlüsse 2011 und 2012. Es wurde auch beschlossen, dass das in Zukunft regelmäßig jedes Jahr stattfinden wird. Das ist heuer so passiert. Erstmalig hat das Kontrollamt im Berichtsjahr das Instrument des so genannten Nachfrageverfahrens angewandt. Ich möchte herausheben, dass dieses Verfahren sehr geeignet ist, die Umsetzung der abgegebenen Empfehlungen zu überprüfen. Für uns MandatarInnen ist das tatsächlich ein sehr praktikables Instrument, weil man auf einen Blick sieht, welche Empfehlungen in einem Prüfbericht vom Kontrollamt abgegeben wurden. Dann ist auf einen Blick zu erkennen, welche Empfehlungen bereits umgesetzt sind und welche in Umsetzung oder nicht umgesetzt sind. Vielleicht gibt es noch eine Begründung, warum diese Empfehlungen nicht umgesetzt wurden. Dieses Nachfrageverfahren finde ich persönlich als ein taugliches Instrument sehr effizient zu arbeiten, ermöglicht eine Prüfdichte und entspricht natürlich voll und ganz dem System der Wirkungskontrolle. Als weiteren Punkt im Tätigkeitsbericht sind die Prüfberichte aus dem Jahr 2014 aufgelistet. Dann wurde extra ein Dokument angefertigt, wo die Prüffeststellungen zu den jeweiligen Berichten sehr übersichtlich dargestellt wurden. Das heißt, man kann sich als Außenstehender ein gutes Bild machen, was wurde vom Kontrollamt geprüft, welche Prüfempfehlungen und welche Prüffeststellungen wurden dazu getätigt. Inhaltlich möchte ich die Initiativen für mehr Unabhängigkeit der Kontrolle hervorheben. Der Städtebund hat sich diesem Thema angenommen und die Initiativen gestartet, gemeindeeigene Prüfeinrichtungen stärker in Richtung echter Stadtrechnungshöfe zu entwickeln. Ich finde das persönlich sehr erfreulich, weil Die Grünen bereits eine Initiative in diese Richtung gestartet haben. Es ist sehr erfreulich, dass das bundesweit im Rahmen des Städtebundes tatsächlich forciert wird. Das ist nicht ganz so leicht. Nachdem die Kontrollämter in Österreich insgesamt sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen haben, macht es natürlich Sinn, bundeseinheitlich Regelungen zu finden und dahin zu kommen, dass die gemeindeeigenen Kontrollen und Prüfeinrichtungen tatsächlich noch ein Stück mehr Unabhängigkeit bekommen. Parallel dazu gibt es eine vom Linzer Kontrollamt geleitete Arbeitsgruppe, die so eine Mustergeschäftsordnung für alle österreichischen Kontrollämter ausarbeitet. Das sind wichtige Beiträge, auch von Linz ausgehend, in Richtung Unabhängigkeit der Kontrolle in den Städten. Ein weiterer Punkt war 2014 natürlich die Begleitung der Sondersitzungen des Kontrollausschusses. Wir sind in einer - wie soll ich das jetzt positiv formulieren - in einer Phase, wo es wirklich nicht einfach ist, vom Fleck zu kommen. Wie alle hier herinnen wissen, sind uns in vielen Bereichen die Hände gebunden. Wir haben aktuell das Problem, dass wir Auskunftspersonen nicht befragen können. Das ist jetzt kein aktuelles Problem, sondern mit dem Problem kämpfen wir schon seit Beginn an. Das betrifft nicht nur Personen aus der Stadt, sondern Auskunftspersonen aus dem Bereich der Bank, die nie bei uns waren. Nichtsdestotrotz, glaube ich, ist es wichtig, dass wir, wenn wir in Richtung Herbst schauen, trotz allem zumindest zu einem Ergebnis der Arbeit, die wir bis gemacht haben, kommen. Ich kann nach wie vor dafür plädieren, dass wir die Arbeit, die wir bis jetzt geleistet haben, dokumentieren. Das ist in diesen Rahmenberichten zum großen Teil schon passiert. Wichtig ist, dass die Fraktionen dazu ihre politische Stellungnahme abgeben. Ich werde, wie angekündigt, einen Termin mit den FraktionsvertreterInnen ausmachen, um noch einmal zu beraten, wie wir einen Schritt weiterkommen bzw. zu einem vorläufigen Abschluss kommen. Nachdem die Periode dieses Ausschusses im Herbst enden wird, ist es, glaube ich, nur recht und vor allem notwendig, dass man den LinzerInnen das präsentiert, was in den letzten Jahre in diesem Ausschuss passiert ist. Es ist ganz wichtig zu dokumentieren, was, warum nicht passieren konnte. Das ist das leidige Thema der Rahmenbedingungen die wir haben, der fehlenden Verfahrensordnung, zum Teil fehlender juristischer Unterstützung, so wie es auf Landes- oder Bundesebene gibt. Das zu dokumentieren ist, glaube ich, sehr notwendig und das werde ich veranlassen. Ein weiterer Punkt hat die Arbeit der MitarbeiterInnen im Bericht sehr geprägt, nämlich die Beratungsleistungen, die von den MitarbeiterInnen des Kontrollamtes erbracht worden sind, vor allem im Zuge der Reorganisation des Magistrates. Da gibt es eine ziemlich beeindruckende Zahl, nämlich 765 Stunden an Beratungsleistungen wurden nachgefragt. Dies nur zur Vorstellung, das ist ein Plus von 76 Prozent im Vergleich zum Jahr davor und zwar zur Unterstützung in vielen Bereichen bei den Prozessen, die im Vorfeld der Magistratsreform notwendig waren. Es wurde zur Unterstützung der Projektorganisation in der Konzeptphase der Magistratsreform eine Expertin des Kontrollamtes zur Gänze der Magistratsdirektion befristet zugewiesen. Ich bin schon am Ende und möchte mich ganz besonders natürlich bei den MitarbeiterInnen des Kontrollamtes, allen voran Dr. Schönberger bedanken. Danke vielmals für die sehr konstruktive und gute Zusammenarbeit über all die Jahre hinweg. Danke an alle EntscheidungsträgerInnen des Magistrates und der Unternehmensgruppe, die bei den Umsetzungen der Empfehlungen des Kontrollamtes bestmöglich unterstützen. Das funktioniert im ganz Großen über weite Bereiche hervorragend. Das muss einmal gesagt werden. Diese Zusammenarbeit der Prüfstelle und der geprüften Stelle funktioniert wirklich gut. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, beim Studium des Jahresberichtes des Kontrollamtes ist mir aufgefallen, dass man sich dazu entschlossen hat, keine Zusammenfassung einzelner Kontrollamtsberichte an den Tätigkeitsbericht anzufügen. Es gab aber im Jahr 2014 einige brisante Berichte, auf die man nochmals hinweisen hätte können. Beispielsweise auf die Kostenüberschreitung bei der Renovierung des Stadions oder auf die schweren Mängel bei den baulichen Brandschutzeinrichtungen in den Seniorenzentren bzw. deren kostenintensive Behebung. Überhaupt steht es schlecht um die Finanzen der Seniorenzentren Linz. Außerdem gab es einen Bericht zum Rechnungsabschluss 2013, der wiederum auf die dramatische finanzielle Situation der Stadt Linz hinweist. Diese Dinge kann man nicht oft genug anschauen. Auch wenn sie für eine Fraktion in diesem Haus unangenehm sein möge, so würden wir uns trotzdem wünschen, dass man diese Berichte wieder an den Tätigkeitsbericht anfügt, so wie bisher gehabt. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Ich habe dich nicht ganz verstanden. (Zwischenruf) Was heißt hinten anfügen? Es ist ein extra Dokument. Du hast es gesehen, dass es das gibt. In aller Ausführlichkeit.“ Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen. L FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 Gemeinderätin Köck berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 1 Neugestaltung des Hessenparks und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, es freut mich sehr, dass ich heute diesen Antrag präsentieren kann. Die Linzer Parks sind für die Linzerinnen und Linzer ein ganz, ganz wichtiger Bestandteil im Bereich ihrer Lebensqualität. Wir haben in der Stadt Linz weit über 100 Park- und Grünanlagen und öffentliche Spielplätze. Gerade im innerstädtischen Bereich ist es so, dass durch dieses dicht verbaute Gebiet die Grünanlagen und die öffentlichen Spielplätze einen ganz besonderen Stellenwert haben. Wir haben gesehen, mit der Umgestaltung des Volksgartens und des Schillerparks, dass mit einer guten Planung und mit einer tollen Umgestaltung solche innerstädtischen Grünflächen, die im Zentralraum liegen, an Qualität gewinnen können. Sie stellen für alle Menschen, die dort leben, eine Bereicherung ihres täglichen Lebens dar. Deswegen möchten wir das gerne nach der gelungenen Umgestaltung des Volksgartens und des Schillerparks in einem nächsten Schritt auf den Hessenplatzpark anwenden. Ich weiß, dass er bereits im Jahr 2008 auf 2009 schon einmal umgestaltet wurde und es Versuche gegeben hat. Ich denke, man kann die Erfahrungen, die man von den Projekten Volksgarten und Schillerplatz gewonnen hat, in das neue Projekt einfließen lassen. Es wäre uns sehr, sehr wichtig, dass in der Zeit der Umgestaltung vor allem die unmittelbaren AnrainerInnen hinzugezogen werden und miteingezogen werden, wie sie sich diesen Park vorstellen. Es ist so, dass die Innenstadt zunehmend von jungen Familien bezogen wird und es steigenden Bedarf gibt. Das sieht man aufgrund der Entwicklungen im innerstädtischen Krabbelstubenbereich. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Stadträtin Susanne Wegscheider wird ersucht, unter Einbeziehung der AnrainerInnen den Hessenpark als wichtige Grün-, Erholungs- und Freizeitfläche für die BewohnerInnen zu attraktivieren und eine Umgestaltung nach den Bedürfnissen von Familien und Kindern vorzunehmen. Eine finanzielle Bedeckung erfolgt durch Umschichtungen im dafür zuständigen Ressort.‘ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Gemeinderätin Köck, es freut mich, dass dieser Tagesordnungspunkt ‚Neugestaltung Hessenplatz‘, der von mir schon vor zehn Jahren gefordert wurde, heute auf der Tagesordnung steht. Ich werde mich sicherlich dafür einsetzen, dass wir diesen Hessenplatz umgestalten. Erlauben Sie mir, dass ich ein bisschen zurückdenke, wie das vor zehn Jahren war, als der Bahnhofspark – Sie haben es angesprochen – die Teile vom Bauernpark erneuert wurden. Im Jahr 2005 wollte ich schon beim Hessenplatz eine Neugestaltung mit Bürgerbeteiligung machen. Es war im städtischen Medienservice schon im Jahr 2009 zu lesen, dass ich gemeinsam mit der Frau Vizebürgermeisterin Ingrid Holzhammer – sie war damals Sozialreferentin – zu einem Bürgerbeteiligungsprozess für die Neugestaltung des Hessenplatzparks eingeladen habe. Leider war damals die SPÖ der Überzeugung, dass der Park doch nicht neu gestaltet werden sollte. Bereits bei der Bürgerbeteiligung hat Frau Vizebürgermeisterin Holzhammer – an das kann ich mich noch sehr gut erinnern – die Neugestaltung gekippt. Es wurde von ihr versprochen, dass sie als Sozialreferentin durch Gespräche mit der Bundespolizeidirektion die Missstände im Park in den Griff bekommen würde und keine Neugestaltung notwendig wäre. Natürlich haben wir 2008/2009 veranlasst, dass der Park heller und freundlicher wird. Es wurde ein Hügel abgetragen, damit alles offener wird. Eine neue Wegeführung, sowie die Ecken und Sitzbänke wurden einsichtiger gestaltet. Man hat Stauden und Sträucher weggeschnitten. Am Hessenplatz ist schon eine sehr prekäre Situation. Wir haben versucht, alles bis zur Busstation zu öffnen. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Hessenplatz eine sehr unerwünschte Problematik hat. Die soziale Problematik hat sich verschlimmert. Die Suchtgiftszene und die Obdachlosenszene, hat am Hessenplatz eine andere Gruppe, als z.B. auf der Landstraße oder in den anderen Parks. Diese Szene wurde immer größer und daher verbesserte sich die Benutzung des Parks für die Bevölkerung auch durch die gestalterische Verbesserung nicht. Es wird ein Problem, wenn wir am Hessenplatzpark einen Kinderspielplatz haben, der in einem Arbeiterkammertest sogar als sehr gut bewertet wurde, dort aber die Eltern mit ihren Kindern nicht hingehen wollen, weil entweder auf den Bänken irgendjemand liegt und schläft oder weil die sehr unattraktiven Toilettenanlagen in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz zusätzlich die Situation noch verschlimmern. Die Zustände im Park sind für das neue Stadtviertel ein Trauerspiel. Das liegt in erster Linie nicht an der Gestaltung, denn da gibt es in Linz Parks, die keinesfalls schöner gestaltet sind, als der Hessenplatzpark, aber dennoch gerne benutzt werden. Ich war bereits schon vor zehn Jahren der Meinung, dass sich dieser innerstädtische Park eine viel bessere und schönere Gestaltung und eine moderne Konzeption verdient hätte. Es freut mich insofern sehr, dass es kein Problem ist, dass die SPÖ im Wahljahr 400.000 Euro für eine Neugestaltung des Parks bereitstellen will. Ich nehme dieses Angebot gerne auf. Ich werde mich sehr dafür einsetzen, dass ein Planungsprozess so rasch als möglich ausgeschrieben wird. Ein vergleichbarer kleiner Wettbewerb ist allerdings bereits mit Kosten von 50.000 Euro zu beziffern. Die Umsetzung im heurigen Jahr ist vielleicht etwas sehr ambitioniert. Wir werden uns aber bemühen, den Gremien möglichst rasch die nötigen Beschlüssen zur Genehmigung vorlegen. Der Herr Finanzreferent wird mir sicher helfen, die von der SPÖ genannten 400.000 Euro im Budget zu finden. Ich darf den Gemeinderat nur darüber informieren, dass für die Neugestaltung und Umgestaltung von Parkanlagen heuer im gesamten Stadtbudget nur rund 120.000 Euro zur Verfügung stehen. Im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr sind in der Mittelfristigen Finanzplanung wieder nur 120.000 Euro vorgesehen. Wir werden alleine für diesen Park das Dreifache des gesamten Jahresbudgets bei den Parkanlagen brauchen. Zum Schluss komme ich noch zum wesentlichen Punkt. Wenn diese Grünfläche im Neustadtviertel wieder für die Bevölkerung benutzbar sein soll, wie wir uns das alle gerne wünschen, ist die Parkgestaltung nur ein Aspekt. Die sozialen Probleme und die Sicherheitsprobleme müssen von der Stadt aktiv angegangen werden, sonst wäre die Neugestaltung dieser Parkanlage nur eine sehr teure Investition, ohne die gewünschte Wirkung. Ich appelliere daher an die anderen Ressorts, gehen wir die Probleme am Hessenplatz gemeinsam an. Vielleicht gibt es eine Verbesserung schon vor der Neugestaltung dieses Parks. Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir von den Grünen werden diesen Antrag natürlich sehr gerne unterstützen. Wir begrüßen die Intention, den Hessenplatz neu zu gestalten, weil es dort wirklich gröbere Herausforderungen zu bewältigen gibt. Diesbezüglich möchten wir anregen, beispielsweise Generationenspielplätze anzudenken. Natürlich ist es klar, dass die Gestaltung in enger Kooperation mit den AnrainerInnen erfolgen soll. Weshalb ich das anrege ist, dass wir in Linz – außer am Freinberg - kaum Outdoor-Fitnessparks haben. Ich denke mir, wenn man sich nicht motorisiert dort hin begibt, hat man sich schon genügend sportlich betätigt. Bei Outdoor-Fitnessparks können Herz-Kreislaufsysteme in Schwung gebracht werden. Speziell für ältere Personen und für jüngere Personen wird dabei das Gleichgewicht gefördert und die Muskulatur kann gekräftigt werden bzw. die Reaktionsfähigkeiten können somit gestärkt werden. Wir haben im Linzer Zentrum kaum Möglichkeiten, uns Outdoor körperlich/sportlich zu betätigen. Nichtsdestotrotz muss natürlich bedacht werden, welche Maßnahmen zusätzlich noch angedacht werden können, um den Herausforderungen der Obdachlosigkeit Herr werden zu können. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ein paar ergänzende Worte seitens unserer freiheitlichen Fraktion. Wir begrüßen es immer sehr, wenn die Themen Parks und Innenstadtparks auf der Tagesordnung des Linzer Gemeinderates landen. Speziell im Linzer Neustadtviertel finden wir es unheimlich wichtig, dass dieser Park auf Vordermann gebracht wird. Wir selber haben den Hessenplatz schon sehr, sehr oft thematisiert und sehr oft auf die Tagesordnung gebracht. Gerade in der Linzer Innenstadt ist die Situation die - und gerade im Neustadtviertel –, dass das Gebiet sehr, sehr dicht verbaut ist und der Hessenplatz fast die einzige grüne Fläche im Neustadtviertel ist, die von den Bewohnern benützt werden kann. Zudem gibt es im Neustadtviertel sehr, sehr viele Altbauten, die naturgemäß keinen Balkon oder keine Terrasse haben, wo die Leute hinausgehen können. Diese Leute sind auf die Innenstadt-Grünflächen angewiesen, um sich hinauszusetzen und das Grün genießen zu können. Stadträtin Wegscheider hat es richtig angesprochen, die Gestaltung ist die eine Seite und die Problematik im Park die andere Seite. Wir unterstützen jede Umgestaltung in Sachen Hessenplatzpark sehr. Wir waren vor 20 Jahren, vor zehn Jahren und vor fünf Jahren dafür. Wir haben die Umbauten 2008 und 2009 begrüßt. Was die Gestaltung des Parks anbelangt, ist vieles besser geworden, das muss man wirklich sagen. Wir befürworten es immer, dass die Bevölkerung bei der Umgestaltung nach wie vor miteinbezogen wird. In den letzten Jahren oder Jahrzehnten hat es immer wieder Begehungen gegeben, wo die Bevölkerung, ansässige Kulturvereine und das Kulturforum Neustadtviertel mitgegangen sind. Die haben immer wieder gute Ideen eingebracht. Wir bitten darum, die Bevölkerung miteinzubeziehen. Die wohnen dort, die kennen die Probleme, die haben die Ideen und legen die Ideen immer auf den Tisch. Die Grundidee der Bevölkerung ist – das ist gerade angesprochen worden -, dass der alte, tolle Baumbestand bleiben muss, weil die Leute den heiß und innig lieben. Das Einzige, was passieren muss, man muss die Sträucher wieder zusammenstutzen, damit man den Park offener gestaltet, wie am Schillerpark. Er wird damit offener und zugänglicher und am Abend und in den Abendstunden gibt es eine bessere Beleuchtung. Dort gibt es oft so ein kleines Funsenlicht, wo sich keiner mehr vorbeigehen traut. Das heißt, es gehörte von der Beleuchtung her viel, viel offener gemacht, dass sich keiner mehr fürchten muss. Es gibt dort einen Kinderspielplatz, der ist an und für sich herzig. Wir sind dafür, dass man den weiter attraktiviert. Da ist jetzt genau wieder das Problem, dass viele Eltern im Neustadtviertel ihre Kinder am Spielplatz gar nicht spielen lassen. Sie dürfen dort nicht einmal hingehen, weil es für die Kinder zu gefährlich ist. Die einen liegen besoffen herum, die anderen rauchen oder machen sonst irgendwie einen Lärm. Für die Eltern ist es nicht lustig, die Kinder alleine in den Park zu lassen. Wichtig ist, den Park ordentlich umzugestalten, damit sich die Leute wohl fühlen. Es ist richtig, die anderen sozialen Probleme müssen definitiv in den Griff bekommen werden. Es bringt nichts, einen Park umzugestalten, wenn man wieder die Probleme hat. Und was wir nicht möchten, dass man den Hessenplatz neu gestaltet – was wir befürworten – und die Probleme in den Citypark oder wo anders hin verlagert, weil dann hat man dort wieder die Probleme. Kurzum, lange Rede, kurzer Sinn, wir befürworten es sehr, dass der Hessenplatz umgestaltet wird und werden dem Antrag natürlich zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute den Ausführungen von Herrn Stadtrat Giegler zum Linzer Sozialprogramm recht aufmerksam gelauscht. Er hat davon gesprochen, dass ein wichtiges Anliegen des Sozialprogramms die Verminderung von Exklusion in Linz sein soll. Ich habe natürlich Kollegin Köck sehr genau zugehört, wie sie den Antrag zur Neugestaltung des Hessenparks präsentiert hat. Sie hat davon gesprochen, dass der Hessenpark für alle Menschen, die dort leben, attraktiv sein soll. Kollegin Wegscheider hat das wieder etwas anders ausgedrückt. Sie hat ganz klar von Unerwünschten, die dort aufzufinden sind, gesprochen. Was mir jetzt wichtig ist, wenn es zu einem Neugestaltungsprozess rund um den Hessenplatz kommt, dass man diese Gruppen, die derzeit am Hessenplatz herumhängen und die Freizeit dort verbringen, in diesen Neugestaltungsprozess integriert. Vielleicht kann man für diese Gruppen Rückzugsbereiche am Hessenplatz schaffen. Ich glaube, eine friedliche Koexistenz verschiedener Gruppen und Interessen ist auch am Hessenplatz möglich. Ich selber lebe an einem Park, wo es sehr wohl möglich ist, dass Menschen unterschiedlichster Interessen friedlich nebeneinander koexistieren können. Ich denke, dass das durchaus mit der Gestaltung möglich ist. Wenn dies so geschieht und das Ganze nicht dazu führt, dass man wieder Gruppen, die unerwünscht sind - wie es Frau Wegscheider gesagt hat - aus dem Innenstadtbereich verdrängen will und eine friedliche Koexistenz und Attraktivierung schaffen kann, denke ich, ist das gar keine so schlechte Idee.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Ich freue mich, dass diesen Antrag offensichtlich alle Fraktionen unterstützen und ihm die Zustimmung geben werden. Ich möchte nur noch eine kurze Sache zum Thema Neugestaltung sagen. Ich habe viele Jahre in der Nähe des Volksgartens gelebt, mittlerweile jetzt nicht mehr. Jetzt wohne ich in der Nähe eines anderen schönen Parks. Wenn man jetzt mit offenen Augen durch den Volksgarten geht und sich genau anschaut, wie der gestaltet wurde und was dort gemacht wurde, vom Baumbestand, von den Pflanzen, von den Sträuchern, die wirklich sehr weggenommen wurden und wenn man sich den Schillerplatz anschaut und dann mit diesen Eindrücken in den Hessenplatzpark geht, ist es schon so, dass es in der Gestaltung noch einen großen Handlungsspielraum gibt. Vor allem der Bereich zum Hotel hinauf oder andere Bereiche sind sehr mit Sträuchern zugewachsen und uneinsichtig. Ich denke, dass man mit dem Einsatz kleiner Mittel durchaus positive Dinge bewirken und den Park gut gestalten könnte. Im Namen der Anrainerinnen und Anrainer, die rund um den Park wohnen, bedanke ich mich sehr für Ihre avisierte Zustimmung und hoffe, dass uns gemeinsam eine schöne Gestaltung gelingt. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Traunmüller berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 2 Schaffung von eingezäunten Hundefreilaufflächen in dicht verbautem Gebiet und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Stadtsenatsmitglieder, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, heute geht es mir um die Suche nach Standorten für eingezäunte Hundefreilaufflächen in dicht verbautem Gebiet. Ich selbst war 15 Jahre lang Hundebesitzerin und der nächste Welpe kommt sicher heuer im Sommer. Warum ich mir das antue? Wieder so viel Schmutz, wieder sicherlich unendlich viel zerstörte kleinere und größere Dinge. Ganz einfach, HundebesitzerInnen sind bei jedem Wetter draußen, bewegen sich täglich, plaudern in der Regel mit anderen Hundebesitzern und haben immer jemanden, wenn sie heimkommen, der sich ganz sicher darüber freut. Es können knapp neun Prozent aller Haushalte in Linz nicht irren, denn die haben einen Hund. Aber jeder Hund hat Bedürfnisse, abgesehen von den Bedürfnissen, die man tunlichst im Sackerl wegräumt. Hunde müssen als Welpen sozialisiert werden und zwar, ohne dass der Besitzer über sie schützend am anderen Ende der Leine wacht. Ordentlich sozialisierte Hunde raufen später kaum, bellen weniger, kurzum, sie machen viel, viel weniger Probleme. Aber auch erwachsene Hunde benötigen in der Regel mehr Bewegung, als ihre Besitzer am anderen Ende der Leine. Sie laufen und spielen mit anderen Hunden, sie kommen wieder zurück und - wie es bei meinem Berner Sennenhunden war, Berner sind keine Laufhunde -, spätestens nach einer Stunde trotten sie hinterher. In so einer Situation sind für die Hunde alle Jogger, spielende Kinder, Spaziergänger, Nordic Walker usw. völlig uninteressant. Eines brauchen Hunde vor allem. Sie müssen die Möglichkeit haben, ungehindert die Markierungen der anderen Hunde riechen zu dürfen. Sie erkennen sofort, ist es Freund oder Feind, bekannt oder unbekannt, sie erkennen das Geschlecht, das Alter, sogar den Gesundheitszustand des anderen Hundes. Ein Hund, der das nicht kann, ist wie ein Mensch, der keinerlei Unterhaltung mehr hat. Eines ist aber klar, die Bedürfnisse der Menschen gehen vor. In Nicht-Freilaufzonen, Parks, generell im öffentlichen Raum, haben Hunde ohne Leine nichts verloren. Auf Spielplätzen, Liegewiesen und dergleichen sind Hunde verboten. Das ist okay. Freilaufzonen sind sehr toll in Linz und sollen unbedingt bleiben. Aber nicht jeder Hundebesitzer hat eine Freilaufzone fußgängig in Reichweite. Den Hund zweimal täglich ins Auto zu stecken und quer durch die Stadt zu fahren, schafft mehr Probleme, als es löst. Es sollen in eng verbauten Gebieten Zonen geschaffen werden, in denen Hunde frei laufen können - Wiesen, die eingezäunt werden, innerhalb derer sich die Hunde austoben können. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates (Liegenschaftsreferent und Wirtschaftsreferentin) werden ersucht, Vorschläge über ausgewählte und gut überlegte Standorte von eingezäunten Hundefreilaufflächen auszuarbeiten. Die bereits bestehenden 16 gekennzeichneten uneingezäunten Hundefreilaufflächen sollen bestehen bleiben. Eine finanzielle Bedeckung erfolgt durch Umschichtungen in den zuständigen Ressorts.“ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich muss gestehen, ich bin ganz erstaunt, welche fachliche Kompetenz in meiner Fraktion schlummert. Ich wusste bis vor kurzem nicht, was die Kollegin alles weiß. Wir haben heute viel gelernt und ich auch.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegin Traunmüller, das Erfreuliche an diesem Antrag ist, dass Gott sei Dank bei der Sozialdemokratie endlich angekommen ist, dass die Stadt Linz nicht nur aus Menschen, sondern auch aus Tieren besteht. Es leben auch Tiere in unserer Stadt. (Unruhe, Heiterkeit) Das ist mir insofern wichtig, weil unsere freiheitliche Fraktion schon vor Jahren im Gemeinderat den Antrag zur Errichtung einer eigenen Linzer Tierschutzstelle gestellt hat, was damals einstimmig beschlossen wurde. Da haben nicht nur wir uns gefreut, sondern auch die Bevölkerung, die in Linz Tiere besitzen. Und seitdem schlummert diese ganze Tierschutzstelle dahin. Damals wurden von Stadträtin Dolezal als Stadtsenatsmitglied begonnen, diese Tierschutzstelle etwas zu betreuen oder zu beleben. Durch das Ausscheiden ist es dann übergegangen, ich denke an Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner. Aber nach wie vor gibt es diese Tierschutzstelle und die gehört dringend mit Leben befüllt. Herr Bürgermeister, Sie haben gesagt, Frau Kollegin Traunmüller ist sehr fachkundig. Das ist absolut richtig. Ich würde der Fraktion der Sozialdemokraten raten untereinander, aber auch mit den Wiener Kollegen zu sprechen. In Wien gibt es eine Tierschutzstelle und eine Tierschutzstadträtin, die sehr intensiv dahinter ist. Die hat auf der Homepage der Stadt Wien das gesamte Thema Tierschutz inklusive Hundeflächen, eingezäunte Flächen, Freilaufflächen platziert, alles, was es so gibt, damit sich die Hunde austoben können, das ist wirklich wichtig. Wie gesagt, in der Stadt Wien gibt es das, in der Stadt Linz haben wir das beschlossen, aber das gibt es nicht. Unser Ansinnen ist, dass die Linzer Tierschutzstelle mit den Hunden jetzt wieder einmal zum Leben erweckt wird und nicht immer so heimlich, still und leise irgendwo im Magistrat angesiedelt ist, wo kein Mensch weiß, wo man sie findet. Nichtsdestotrotz geben wir Kollegin Traunmüller auf jeden Fall Recht. Hunde müssen sich austoben und sie müssen laufen, müssen ihr Sozialverhalten so leben, wie es tiergerecht ist. Für uns gibt es aber noch einen weiteren Aspekt. In Linz gibt es Gott sei Dank sehr, sehr viele Menschen, die sich um die Hunde des Linzer Tierheimes kümmern, die sie oft zum Gassi gehen ausborgen. Die fühlen sich wohler, wenn sie eine eingezäunte Fläche haben. Sie sagen, ich nehme den Hund aus dem Tierheim, gehe hinaus, spiele mit ihm mit dem Ball und lasse ihn herumtoben. Der läuft mir nicht davon und dann bringe ich ihn gut und sicher wieder zurück ins Tierheim. Wie gesagt, langer Rede kurzer Sinn, wir unterstützen das und hoffen, dass die Tierschutzstelle wieder zum Leben erweckt wird.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Wegscheider: „Die ÖVP begrüßt nach Jahren der Blockade der Hundewiesen das plötzliche Einlenken der SPÖ. Ich habe einen Brief vom 6. Dezember 2012 vor mir liegen, da habe ich schon an Bürgermeister Dobusch geschrieben. Da geht es um die Panuli-Wiese. Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Traunmüller, wir könnten diese Wiesen schon haben. Ich mache mich an die Arbeit, dass wir Hundewiesen finden werden. Ich begrüße es, dass wir das jetzt ausrichten können. Viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer wünschen sich das, aber auch die Spaziergeher und Sportler. Ich werde diese Ausführung in Angriff nehmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Traunmüller: „Angesichts der avisierten Zustimmung, verzichte ich auf mein Schlusswort.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 3 Zukunftsstrategie für die Immobilien Linz GmbH (ILG) und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. März war in den Oö. Nachrichten zu lesen, dass das Kontrollamt die ILG geprüft hat und gewisse Sachen gefunden hat, die nicht so schön waren. Es gibt keine Kostenrechnung, es gibt Schnittstellenprobleme und Reibungsverluste mit dem Gebäudemanagement, eine projektbezogene Gesamtkostenübersicht fehlt und dergleichen mehr. Die ÖVP stellt daher einen Antrag, dass man sich mit der Zukunftsstrategie der ILG etwas mehr beschäftigt. Das Problem bei solchen Sachen ist, der Gemeinderat erfährt sie aus den Medien, weil die Kontrollamtsberichte vertraulich und nicht zugänglich sind. Daher stellt die ÖVP jetzt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Vizebürgermeister Christian Forsterleitner wird ersucht, dem Gemeinderat ehestmöglich ein Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, in dem dargelegt wird, welche strategische Marschroute er als zuständiges Mitglied des Linzer Stadtsenates für die städtischen Immobilienfirmen und deren Eigentumswerte vorsieht und verfolgen möchte. Insbesondere muss auch eine Lösung dargestellt werden, wie die Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement effizienter und friktionsfreier gestaltet werden wird. Ebenso muss dargelegt werden, wie in den nächsten Jahren mit den im Eigentum der städtischen Immobilienfirmen stehenden gastronomischen Vermögenswerten umgegangen werden soll - bis hin zu Möglichkeiten einer Veräußerung an derzeitige Pächter/Mieter in Form eines Miet-Kauf-Modells unter Anrechnung von Pachtzahlungen auf den Gesamtkaufpreis. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen grundsätzlich die Forderung nach einer Strategie für die ILG. Der Kontrollamtsbericht hat deutlich aufgezeigt, dass hier einiges zu tun ist. Der Antrag der ÖVP mit diesen Miet-Kauf-Modellen, enthält für uns noch einige Fragezeichen. Ich würde mir wünschen – wenn wir es schon im Gemeinderat haben –, das erstens, im Finanzausschuss zu diskutieren, um noch einmal klar zu machen, wo die Vorstellungen genau liegen, was diese Zukunftsstrategie betrifft bzw. das ist etwas, was in der ILG zuhause sein sollte/müsste. Meiner Meinung nach gehört das unbedingt in der ILG diskutiert. Ich würde mir daher wünschen – das kann ich mir jetzt nur wünschen, weil ich keinen Antrag dazu habe –, dass das in der ILG diskutiert wird.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich werden diese Dinge in der ILG besprochen. Ich kann so weit natürlich nicht berichten, weil die Aufsichtsratssitzungen vertrauenswürdig sind. Aber jedenfalls ist sicherlich eine Verbesserung notwendig und möglich, meines Erachtens vor allem hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement. Zu der möglichen Veräußerung von Liegenschaften, insbesondere der hier angeführten Liegenschaften betreffend die Gastronomie, verweise ich auf den Antrag der freiheitlichen Fraktion vom 20. November 2014, welcher die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Immobilienverkäufe zum Inhalt hatte. Dieser Antrag ist einstimmig dem Finanzausschuss zugewiesen worden. Wir werden aber dennoch dem Antrag zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht darf ich kurz noch einmal sagen, was die ILG und deren Aufgabe ist. Sie ist 2005 gegründet worden und verwaltet einen Großteil der Gebäude der Stadt Linz. Sie hat die Instandhaltung des Immobilienbestands, die Planung und die Ausführung von Neubauten, Erweiterung, Umbauarbeiten, Generalsanierungen im Auftrag der Stadt Linz und die Sicherstellung der Finanzierung dieses Immobilienportfolios. Es waren steuerliche Gründe, warum wir das gegründet haben und ist aber eine betriebswirtschaftlich effiziente Organisationsform. Selbstverständlich setzen wir uns aber weiter damit auseinander, wie man das weiterentwickeln kann. Mir ist ganz wichtig zu betonen, als Aufsichtsratsvorsitzender dieser Immobiliengesellschaft habe ich sehr wohl sehr klare strategische Zielsetzungen vorgenommen, formuliert und zum Teil diskutiert. Die möchte ich ganz kurz wiederholen, damit das in diesem Gremium dokumentiert ist. Zum ersten, in Anbetracht der Diskussionen um die Finanzen der Stadt Linz, eine Konzentration auf die Kernaufgaben. Darunter fallen zum Beispiel der Ausbau von Kindergärten, Krabbelstuben, Schulen etc. und aber auch der Ausbau und die Sanierung des Bestandes zur Werterhaltung. Das heißt als Erstes, Konzentration auf die Kernaufgaben. Das Zweite, wir haben eine strategische Analyse des Immobilienbesitzes vorgenommen, nicht weil wir leichtfertig Eigentum der Stadt verkaufen möchten, sondern weil wir sorgfältig mit dem umgehen wollen und schauen, was gehört in das Portfolio mit der Aufgabenstellung, das die ILG hat. So haben wir aus unserer Sicht nicht strategisch notwendige Immobilien zum Verkauf angeboten. Zum Beispiel die Eisenbahngasse 12 oder die Idee der Umnutzung des Hauses am Schiedermayrweg, um dort eine Krabbelstube hineinzugeben. Die ILG hat aus meiner Sicht nicht die Aufgabe eine Wohnungsgenossenschaft darzustellen oder eine Wohnungsgesellschaft zu sein, darum haben wir hier eine Umnutzung vorgeschlagen. Das heißt zweitens, die strategische Analyse und die strategische Konzentration im Immobilienbesitz. Das Dritte ist, wir haben uns in der Magistratsreform beteiligt und haben Konsequenzen für die Immobiliengesellschaft gezogen, weil wir gemerkt haben, dass die Abteilungen Projektentwicklung, Projektabwicklung und die entsprechende Technikerabteilung Haus- und Elektrotechnik in der ILG gut aufgehoben sind. Es gibt in der Planung und Abwicklung Synergien und es macht Sinn, diese Einheiten zusammenzubringen. Das heißt, wir haben uns in diesem Bereich um Organisationsentwicklung gekümmert und versuchen, eine sehr klare Struktur zu entwickeln. Mit 1. Juli 2015 tritt die Magistratsreform in Kraft. Da wird das umgesetzt und da gibt es jetzt schon weitere Überlegungen, wie wir das im Konkreten angehen. Ich habe meine Meinung und meine Strategie bei den Gastbetriebstätten präsentiert, nämlich grundsätzlich den Vorrang der Wirtschaftlichkeit, aber natürlich auch die genaue Prüfung von Investitionen und Immobilien. Wir bilden uns bei jeder einzelnen unsere Meinung. So sind wir zum Beispiel beim Urbanides zu dem Schluss gekommen, dass eine Sanierung sinnvoller ist. Diese haben wir in diesem Haus beschlossen, während wir beim Schwarzen Anker in diesem Haus gemeinsam beschlossen haben, dass die Sanierungskosten weit über den möglichen Erträgen stehen. Das wäre betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, deshalb haben wir den Verkauf vorgeschlagen. Wir nehmen aber selbstverständlich Anregungen des Kontrollamts auf. Wir sind bereits in Planungen für die Einführung eines Kontroll- und Planungssystems, Projektkostencontrolling, laufendes unterjähriges Monitoring etc. Das heißt, es ist mir ganz wichtig zu sagen, dass wir versuchen, diese Gesellschaft konsequent weiterzuentwickeln und wir haben im Organisatorischen etwas getan und klare Zielsetzungen formuliert. Wenn wir das weiterdiskutieren sollen, nehme ich diese Anregung gerne auf, in der Immobilien Linz GmbH - wie du richtig gesagt hast, Kollege Pfeffer, dass dort Vertraulichkeit ist -, weiterzudiskutieren. Wir hatten dort schon einige Diskussionen, insbesondere wie die von euch angesprochenen Immobilienverkäufe vonstattengehen sollen. Da haben wir intensiv und gut im Finanzausschuss diskutiert, der unter anderem für die Verkäufe zuständig ist. Das heißt, mit dieser Zuweisung bin ich einverstanden. Erlauben Sie mir aber noch einen kurzen Kommentar zum Thema Mietkauf. Mir liegt von der ÖVP kein konkretes Konzept vor. Ich würde ersuchen, wenn wir in Diskussion treten sollen, dass man mir nicht ein Schlagwort hinwirft, wie Mietkauf und dann sagt, setze das um. Da hätte ich schon gerne von der ÖVP genauere Vorstellungen gehört. Ich bin gerne bereit, das zu diskutieren. Von dem, was ich von dem Vorschlag bisher weiß, bin ich nicht überzeugt. Warum? Wir haben z.B. ein Lentos mit einem Gastronomiebetrieb. Soll ich jetzt dem Lentos einen Teil herausnehmen? Das ist nicht unkompliziert. Da geht es um Parifizierung, um die entsprechenden Analysen. Soll ich aus einem Kunstmuseum den Restaurantbereich herausrechnen und das Eigentum über Mietkauf an einen Privaten abgeben? Ich muss ehrlich sagen, ich kann mir das nur sehr schwer bis gar nicht vorstellen. Ich sehe keinen Sinn darin und würde das auf keinen Fall vorschlagen. Dasselbe gilt im Ars Electronica Center (AEC) oder bei anderen Kultureinrichtungen. Wo haben wir die überwiegende Mehrzahl unserer Gastronomiebetriebe. Es ist nicht so, dass wir nur, weil wir lustig sind, irgendwelche Gasthäuser kaufen wollen, sondern wir wollen unsere Gasthäuser in Kultureinrichtungen oder in Volkshäusern. z.B. hat das Volkshaus Ebelsberg einen hervorragend funktionierenden Wirt, der seit Jahren in guter Partnerschaft mit der Stadt ist und ein langjähriger Pächter ist. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob zum Teil die Wirten das überhaupt wollen. Ich weiß nicht, wer das dann erwerben möchte. Die, die es erwerben möchten, vielleicht die paar Ausnahmen, die nicht in die Kategorie Volkshaus oder Kultureinrichtung hineinfallen, sind wahrscheinlich die paar wenigen, die wir sonst noch haben, die zum Teil sehr erfolgreich laufen. Ich muss wieder aus Sicht der Stadt sagen, wieso soll ich etwas, was Erträge für die Stadt liefert, verkaufen. Ein Mietkauf ist im Endeffekt nur eine Finanzierungsvariante. Das bedeutet, dass das deutlich über einer marktüblichen Pacht liegen müsste. Das würde ansonsten heißen, dass ich Eigentum der Stadt Linz verschleudere und das kann wohl nicht gemeint sein. Das heißt, ich würde die ÖVP-Fraktion ersuchen, das zu präzisieren. Ich glaube, es macht sehr viel Sinn, das weiterzudiskutieren.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Sonntag: „Ich wäre mit der Zuweisung einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Mag.a Hartig berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 4 Unterkünfte für Asylberechtigte und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen im Gemeinderat, mit der Erklärung zur ,Friedensstadt‘ im Oktober 1986 hat die Stadt Linz die Verpflichtung übernommen, die ‚Friedenssehnsucht und das Friedensengagement der Menschen in der Stadt aufzugreifen und zu einem Grundprinzip künftigen kommunalpolitischen Handelns zu machen‘. In der letzten Friedenserklärung vom November 2014, welche einstimmig beschlossen wurde, wird explizit festgehalten, dass wir die Republik Österreich und unsere MitbürgerInnen aufrufen, die Hungernden und Verzweifelnden großzügig zu unterstützen und dabei nicht zu vergessen, dass diese Menschen außer den unmittelbaren physischen auch seelische Bedürfnisse haben. Aufgrund der anhaltenden Krisen, besonders im Nahen Osten, ist ein verstärktes Engagement notwendig. In den vergangenen fünf Jahren haben in Österreich jährlich zwischen 11.000 und 17.500 Menschen um Asyl angesucht. Die meisten Asylanträge in Österreich stellten in den letzten fünf Jahren Menschen aus Afghanistan und der Russischen Föderation, aus Tschetschenien, dem Irak, Syrien und Serbien bzw. dem Kosovo. Sobald AsylbewerberInnen einen positiven Bescheid erhalten, können sie nur noch vier Monate in der Grundsicherung verbleiben. In dieser Zeit müssen sie Sprachkurse belegen; um Anspruch auf die BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) zu erwerben. Die Wartezeit für die entsprechenden Kurse beträgt je nach Institut in Linz jedoch drei bis sieben Monate! Zudem können sie sich bei keiner Wohnungsgenossenschaft, mit Ausnahme der LAWOG, vor Abschluss des Verfahrens vormerken lassen. Somit wird eine sehr prekäre Situation von Asylberechtigten geschaffen. Um der drohenden Obdachlosigkeit entgegenzuwirken, könnte man als Pilotprojekt z.B. den Leerstand in Linz erfassen und für Übergangsunterkünfte adaptieren (z.B. Waldeggstraße). Eine weitere Maßnahme sollen Gespräche mit VertreterInnen der Wohnungsgenossenschaften in Linz sein, um Vormerkungen während des Verfahrens zuzulassen und auch Personen mit subsidiärem Schutz eine Anmeldung zu ermöglichen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die für Integration und Wohnbau zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden ersucht, unter Einbindung von Fachexpertlnnen, im Sinne der Obdachlosigkeitsprävention von asylberechtigten Personen in Linz, ein Pilotprojekt für die Schaffung von Übergangswohnräumen in die Wege zu leiten. Des Weiteren sollen mit den zuständigen Stellen bei den Wohnungsgenossenschaften Gespräche geführt werden, um für subsidiär Schutzbedürftige einen Zugang zu Genossenschaftswohnungen zu ermöglichen. Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Antrag möchte ich mich nicht auf die ganze Flüchtlingsproblematik beziehen, die auf der Welt tragischerweise passiert, sondern auf die Unterkünfte der Stadt Linz, die im Antragstext definitiv so angesprochen sind. Wir können diesem Antrag wegen einiger Punkte nicht zustimmen. Auf der ersten Seite, erster Punkt, sind im Antrag die Häuser an der Waldeggstraße angesprochen. Wir wissen alle, sobald der Spatenstich zum Westring kommt, werden diese Häuser keine Häuser mehr sein, weil sie dem Bagger vorgeworfen werden, sie werden dem Erdboden gleichgemacht. Diese Häuser gibt es mehr oder minder nicht mehr lange. Die werden relativ bald Geschichte sein. Das heißt, diese Häuser kommen nicht in Frage. Der zweite Punkt ist, dass die Stadt Linz die Leerstände erheben möge. Es hat in diesem Haus schon unzählige Versuche gegeben, die Leerstände zu erheben. Das ist genau die Problematik, wo wir bislang nie vom Fleck gekommen sind. Auf der einen Seite gibt es bei den Genossenschaftswohnungen oder bei den gemeinnützigen Wohnungen keine Leerstände. Da hat man eher Wartezeiten von drei bis vier Jahren. Das heißt, die sind sehr gut ausgelastet. Da ist an und für sich kaum ein Platz, dass man relativ schnell drankommt. Diese Leerstände gibt es nicht. Die einzigen Leerstände, die es tatsächlich gibt, sind im Bereich der Privatbauten und der Privatimmobilienbesitzer und der ganzen privaten Firmen. Hier gibt es aber keine gesetzliche Möglichkeit, den Privaten vorzuschreiben, was sie mit dem Privateigentum zu tun haben. Das heißt, beim Thema Leerstände treten wir schon sehr lange auf der Stelle. Das wird das Thema jetzt nicht lösen. Bezüglich der dritten Seite muss man aber als abschließenden Punkt dazusagen, es gibt für Asylberechtigte - wie es hier steht - durch diese ganze angespannte Situation unterschiedliche Möglichkeiten, wie Asylberechtigte zu Unterkünften kommen können. Hier sind das Rote Kreuz, die Caritas, der Integrationsfonds und wie sie alle heißen, federführend. Die haben alle keine Unterkünfte in Linz. Die kaufen großzügig Häuser und Wohnungen an, damit sie die Leute gut unterbringen können. In Wien und in Oberösterreich gibt es sehr viele Stellen, aber nicht in Linz. Die einzige Möglichkeit, wenn jemand in den Raum Linz möchte, muss er nach Linz-Land und nicht nach Linz-Stadt. In der Stadt Haid und in Haid-Ansfelden wurden vom Roten Kreuz wieder 26 Wohnungen neu angekauft. Das heißt, da muss man zu den Leuten sagen, ihr habt keinen Platz in der Stadt Linz, weil wir in unserer Stadt selber keinen Platz haben und lange Wartelisten bei den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften haben. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Regelung mit den NGOs zu finden, um außerhalb der Stadt die Möglichkeit einer Unterkunft zu bekommen. Aus unserer Sicht funktioniert unterm Strich kein einziger Punkt. Darum werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Jeder und jede hat das Recht, vor Verfolgung in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu erfahren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, so natürlich auch in Österreich. Für Österreich gilt die Genfer Flüchtlingskonvention als verbindlich. Nach der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es ein Menschenrecht auf Asyl. Das ist gut, das ist richtig, das ist wichtig und wir als ÖVP bekennen uns dazu. Beim Thema Asyl handelt es sich aber um ein sehr facettenreiches und komplexes Thema. Du hast angedeutet, dass daneben die Fragen des Wohnens, des Arbeitens, des Spracherwerbs eine ganz wichtige Rolle spielen. Das wird aber in dem Antrag zu wenig oder gar nicht behandelt. Nach unseren Recherchen ist es so, dass sich Asylwerberinnen und Asylwerber nicht nur bei der LAWOG vormerken lassen können, sondern auch bei anderen Genossenschaften. Und außerdem wirfst du mit zwei verschiedenen Begriffen herum, und zwar das eine sind Asylwerber, dann sprichst du wieder von den subsidiär Schutzbedürftigen. Das sind zwei verschiedene Personengruppen. Wir wissen, die subsidiär Schutzbedürftigen sind die, denen kein Asyl gewährt oder Asyl aberkannt wurde. Dieser Antrag ist für uns deshalb etwas unklar und es ist nicht ganz genau erkennbar, was gemeint ist. Deshalb wird sich meine Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Liebe Kollegin Polli, es steht mit keinem Wort Asylwerber in dem Antrag. Es geht rein um Asylberechtigte. Es geht nur um Personen, die den Schutz hier in Österreich aufgrund der Genfer Flüchtlingskonventionen bekommen und ich beziehe mich nur auf diese Personengruppe. Es gibt keine Vermischung. Subsidiär Schutzberechtigte haben keinen regulären Schutz, aber die können nicht in die Heimat zurückgeschoben werden, weil dort beispielsweise Krieg oder sonst irgendwelche Zustände herrschen, wo das unzumutbar wäre, diese Menschen wieder in ihre Heimatländer zurückzuführen. Das heißt, ich spreche rein von Menschen, die hier einen legalen Aufenthaltsstatus haben und hier würde ich mir das schon wünschen. Ich habe diesen Antrag nicht gestellt, weil es gerade so schön ist oder weil die Menschen jetzt gerade ertrunken sind, weil die Antragsfrist schon länger her ist, sondern weil ich von den NGOs darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass in Linz diese Problematik vorherrscht. Das ist der Grund meines Antrages. Ich würde daher bitte um ein bisschen mehr Mitmenschlichkeit ersuchen. Es geht nur darum, Gespräche zu führen. Es geht nicht darum, Private dazu zu zwingen, ihre Objekte freizugeben, sondern Gespräche zu führen. Ich ersuche um Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und ÖVP (17) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 5 Autofreier Hauptplatz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, das auf Initiative der Fraktion Die Grünen im August 2013 gestartete Pilotprojekt autofreier Hauptplatz hat sich gut bewährt und ist nun als Dauereinrichtung übernommen worden. Es darf an Samstagen der Hauptplatz mit Autos und Motorrädern bzw. Mofas von 18 bis 24 Uhr und Sonntagen sowie Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht befahren werden. Ausgenommen von der Regelung sind Taxis, Busse und RadfahrerInnen bzw. der AnliegerInnenverkehr und die Einfahrt aus Richtung Norden. Ich sage es jetzt noch einmal, damit das wirklich klar ist, dass nicht jemand ausgesperrt wird. Es ist im Bereich der Taxistandplätze vom Norden her weiterhin möglich, ein- und aussteigen zu lassen bzw. es ist natürlich die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen möglich. Allerdings gibt es nach wie vor sehr viele AutofahrerInnen, die sich nicht an das Fahrverbot halten und den Sinn des Projektes konterkarieren. Wir stellen daher den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, umgehend entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, die garantieren, dass der Hauptplatz an den autofreien Tagen nicht mehr unbefugt von Kraftfahrzeugen befahren wird. Die Bedeckung allfälliger anfallender Kosten soll durch die Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. soll im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Verkehrsübertretungen passieren auf dem Hauptplatz nicht nur zum Wochenende, sondern täglich im ganzen Stadtgebiet. Es wird z.B. im Neustadtviertel bewusst gegen die Einbahn geradelt, und zwar gegen jede und nicht nur gegen die freigegebenen. Oder es wird auf den Gehsteigen Rad gefahren. Rote Ampeln zählen oft nicht. Man müsste sich die Mühe machen, sämtliche neuralgischen Punkte, wo Verkehrsübertretungen passieren, herauszufinden und zu analysieren, warum hier Verkehrsübertretungen passieren und dann Gegenmaßnahmen setzen. Der Hauptplatz liegt zwar im Zentrum von Linz, aber er ist nur ein kleiner Teil unser Stadt. Daher enthalten wir uns hier der Stimme.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Werter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die bestehende Regelung macht Sinn und soll selbstverständlich eingehalten werden. Wir unterstützen den Antrag, halten in diesem Zusammenhang aber fest, dass der aktuelle zeitliche Umfang der Sperre ausreichend ist. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Ich beziehe mich nur inhaltlich auf den Antragstext und nicht auf alle möglichen Verkehrsüberschreitungen, die tatsächlich in der Stadt Linz täglich stattfinden. Das Thema ist, das Wochenendfahrverbot noch besser klarzumachen. Wir haben es relativ intensiv ausgewiesen. Wir stellen aber fest, dass ortsfremde Personen tatsächlich noch immer ein Problem haben dürften, gerade am Wochenende unberechtigt einzufahren. Ich habe am letzten Wochenende nach dem Marathon wieder die Absperrgitter aufstellen lassen. Ich würde vorschlagen, dass wir das jetzt als zusätzliche Maßnahme implizieren. Ich hätte nur einen klitzekleinen Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, umgehend entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, die dafür sorgen, dass der Hauptplatz an den autofreien Tagen nicht mehr unbefugt von Kraftfahrzeugen befahren wird. (…)‘ Ansonsten stimmt die Sozialdemokratie diesem Antrag zu. (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Bei diesem Abänderungsantrag merkt man, auf welchem hohen semantischen Niveau in diesem Haus diskutiert wird, mit wie vielen Nuancierungen und Feinheiten der deutschen Sprache umgegangen wird.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Wir sind selbstverständlich mit dem Abänderungsantrag einverstanden. Das ist genau in unserem Sinn. Das Wort passt. Nur kurz ein Wort zum Stefan Hutter. Wir denken ein bisschen an die Zukunft, und entwickeln innovative Ideen. Es würde uns sehr gut gefallen, wenn der Hauptplatz als Fortsetzung der FußgängerInnenzone Landstraße mittelfristig ganzjährig durchgehend autofrei wäre. Ich bin überzeugt, das wäre ein Gewinn für die Kaufleute und für die Menschen, die in der Stadt leben und für die Touristen und Touristinnen. Aber wie gesagt, das ist Zukunftsmusik. Vielleicht ist es im nächsten Gemeinderat möglich, ein neues Konzept für sanfte Mobilität zu entwickeln und Visionen umzusetzen. Wir freuen uns, dass dieser Antrag angenommen wird, und der Hauptplatz jetzt einmal zu den derzeit bestehenden Zeiten wirklich in diesem Sinne autofrei sein wird, außer natürlich den Berechtigten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 6 Ausbau von Park-and-ride-Anlagen und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Antrag geht es um einen Ausbau von Park-and-ride-Anlagen. Im Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz ist vorgesehen, den PKW-Verkehr in und nach Linz sukzessive zurückzudrängen und die sanfte Mobilität zu forcieren, wie wir heute schon gehört haben. Konkret sieht das Konzept vor, den Anteil des Umweltverbundes - betrifft Fußgeher, Radfahrer, öffentlicher Verkehr - bis 2025 von den prognostizierten 32 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen und den Anteil des PKW-Verkehrs bis 2025 von den derzeit prognostizierten 68 Prozent auf 60 Prozent einzudämmen. Die Zahl der in Linz zugelassen PKW hat nun laut Statistik Austria die Grenze von 100.000 überschritten. Konkret wird in dieser Statistik der Linzer PKW-Bestand mit 100.091 angegeben. Damit kommen in der Landeshauptstadt auf 1000 Einwohner 507 PKW. Im Verlauf der letzten zehn Jahre ist der PKW-Bestand in Linz mit plus 10,1 Prozent nahezu doppelt so schnell gestiegen, wie die Einwohnerzahl. Damit verbunden sind ein höheres Aufkommen an Fahrtwegen der Linzer Bevölkerung und ein steigender Bedarf an PKW-Abstellplätzen in Wohnortnähe. Im Sinne der Lebensqualität der Linzer und Linzerinnen sowie im Sinne einer möglichst stauarmen Bewältigung des Verkehrsaufkommens in und nach Linz, stellen die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird beauftragt, umgehend in Verhandlungen mit dem für öffentlichen Verkehr zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung einzutreten, um eine zügige Umsetzung der im ‚Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz‘ zugesagten Park-And-Ride-Anlagen im Linzer Umland zu erreichen. 2. Insbesondere muss vom für Verkehrswesen zuständigen Mitglied des Linzer Stadtsenates im Sinne einer definitiven Auskunft an den Linzer Gemeinderat darauf gedrungen werden, dass seitens des für öffentlichen Verkehr zuständigen Landesregierungsmitgliedes ein Projekt-Fahrplan vorgelegt wird, der für alle im ‚Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz‘ angeführten Park-And-Ride-Anlagen auch einen Zeitpunkt der Realisierung beinhaltet. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Dazu liegt ein Abänderungsantrag der SPÖ vor. Soll ich den gleich mit vortragen oder wollen den Sie selbst vortragen? Bürgermeister Luger: „Nein, wenn du das gleich machst.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter weiter: Es wird hier unter Punkt 1 ergänzt. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird beauftragt, umgehend in Verhandlungen mit dem für öffentlichen Verkehr sowie mit dem für die Gesamtverkehrsplanung zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung einzutreten, (…) 2. (…), dass seitens des für öffentlichen Verkehr, dem für Finanzen sowie der Gesamtverkehrsplanung zuständigen Landesregierungsmitgliedern ein Projekt-Fahrplan vorgelegt wird, der für alle im (…).‘ Die ÖVP wird dem zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich bin von diesem Zugang ganz beeindruckt, das gleich selbst zu referieren. Das erspart mir eine Wortmeldung, das ist absolut effizient, für so etwas bin ich immer zu haben.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Ich möchte noch einmal ganz effizient und kurz daran erinnern, dass man zuerst einmal einen massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs mit einem guten Takt braucht, damit die Park-and-ride-Anlagen, die geplant sind, wirklich gut angenommen werden. Der Schuss kann sonst ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man zuerst die Park-and-ride-Anlagen errichtet und dann keinen attraktiven öffentlichen Verkehr hat. Darum muss das parallel geschehen. Ein S-Bahn-System rund um Linz ist ganz vordringlich und notwendig und nicht ein Westring und eine Ostumfahrung. Ich sage nicht mehr dazu.“ (Heiterkeit, Unruhe, Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „So devot haben wir dich schon lange nicht mehr erlebt. Das ist effizient und devot, mehr kann man wirklich nicht mehr verlangen. (Zwischenruf) Wir kennen das mit dem Westring, das haben wir von dir schon einmal gehört. (Zwischenruf) Ich habe es mir gemerkt, nur gehört habe ich es öfters.“ Gemeinderätin Walcher: „Ebenfalls sehr effizient. Nachdem wir selber unter L 7 einen ähnlichen Antrag einbringen, werden wir auch dem ÖVP-Antrag zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 7 Bürgerbefragungen zu Kurzparkzonen und Einrichtung von Park-and-ride-Anlagen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den vergangenen Wochen und Monaten häufen sich Bürgerbeschwerden zum Thema Parkplatznot in Linzer Wohnvierteln. Offenbar ist der gefürchtete Verdrängungseffekt nach der Einrichtung neuer Kurzparkzonen im vergangenen Jahr voll eingetreten. Diesem Problem kann man nur angemessen begegnen, indem man im Einvernehmen mit den betroffenen Bürgern weitere, auch peripherer gelegene Stadtviertel zur Kurzparkzone erklärt und den Ausbau der bereits geplanten Park-and-ride-Anlagen zügig vorantreibt. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister und die Verkehrsreferentin werden beauftragt, das Instrument der Bürgerbeteiligung auf die Einrichtung weiterer Kurzparkzonen auch in peripher gelegenen Stadtvierteln anzuwenden. Weiters soll erhoben werden, aus welchen Gründen die Beteiligung an den vergangenen Bürgerbefragungen zum Thema Kurzparkzonen so gering war und ob es möglich ist, hier bestehende Hürden abzubauen. Außerdem werden der Bürgermeister und die Verkehrsreferentin beauftragt, rasch mit dem Land Oberösterreich und den betroffenen Gemeinden eine Lösung betreffend Einrichtung der geplanten Park-and-ride-Anlagen herbeizuführen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Liebe Damen und Herren, das ist wahrscheinlich heute meine letzte Wortmeldung, Sie können also beruhigt sein. Dieser Antrag beinhaltet für uns mehrere Themen. Das erste ist die Bürgerbefragung. Da war und ist die ÖVP dafür. Der zweite Punkt, der dann, glaube ich, nur im Nebensatz erwähnt ist, weitere Kurzparkzonen zu erklären, da sind wir der Meinung, dass dies im Verkehrsausschuss in Arbeit ist, wo über die nächsten Schritte relativ weitgehender Konsens herrscht. Der dritte Punkt, den ich hier herauslese, ist die Erhebung, warum die Beteiligung so gering war und wie man die Hürden abbaut. Und der vierte Teilaspekt ist das Park-and-ride zum Drüberstreuen. Das war im vorigen Antrag auch ein Thema. Es ist also ein Antrag, wie ein Bauchladen würde ich sagen. Wir schlagen vor, diesen Bauchladen im Verkehrsausschuss zu behandeln, um dort alle Themen zu bearbeiten. Wie gesagt, beim Park-and-ride möchte ich auf unseren vorherigen eigenen Antrag verweisen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Es ist für mich durch die persönliche Betroffenheit grundvernünftig. Ich habe geglaubt, dass ich mit Verkehrsbefragungen nach vier Jahren Verkehrsreferent nachher nichts mehr zu tun habe, weil es eine Verkehrsreferentin gibt. Deswegen soll man das im zuständigen Ausschuss ordentlich diskutieren.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aus dem einfachen Grund nicht, dass dieser Antrag dem Ausschuss zugewiesen wird, weil die Zeit vor der Wahl drängt. Wir haben offiziell nur mehr zwei Verkehrsausschusssitzungen vor der Sommerpause. Wie gesagt, die Zeit ist knapp, es bedarf sicherlich einer raschen Bearbeitung. Die ist, nachdem schon einige andere Anträge in der Warteschleife hängen, glaube ich, nicht gegeben. Ich ersuche daher den Antrag, so wie er ist, abzustimmen. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Nachdem der Antrag auf Zuweisung der weitergehende ist, werde ich zuerst den Antrag auf Zuweisung abstimmen lassen. Schauen wir, ob er eine Mehrheit hat oder nicht.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderat Hein berichtet über den von FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 8 Den Linzer Gesamtschuldenstand periodisch ermitteln und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Linzer Schuldenberg ist mittlerweile auf 2,62 Milliarden Euro angewachsen. Das heißt, jeder Linzer, vom Greis bis zum Kleinkind, steht mit über 13.000 Euro in der Kreide. Rechnet man diesen Schuldenstand mit den offiziellen Zahlen, die die Stadt Linz zur Verfügung gestellt hat hoch - abzurufen unter linz.schuldenstand.at -, ist dieser Schuldenstand mittlerweile auf 2,8 Milliarden Euro angewachsen. Zur Veranschaulichung dieser unvorstellbaren Summe, haben wir Freiheitlichen, nachdem Rot und Grün die Langenfelder Schuldenuhr erfolgreich im Gemeinderat verhindert haben, diese im Internet installiert. Christian Forsterleitner, der Finanzreferent, zweifelt diesen Schuldenstand an und hat über die Medien ausrichten lassen, dass diese Daten veraltet sind. Das stimmt, Herr Vizebürgermeister, diese Daten sind veraltet, sie stammen aus den Jahren 2012 und 2013. Wir haben aber keine aktuelleren Daten. Daher bekommen Sie heute wieder die Chance, mehr Transparenz ganz im Sinne der neuen Linzer Finanzpolitik zu machen, indem Sie dem Gemeinderat quartalsmäßig den Schuldenstand der Gesamtunternehmensgruppe Linz zur Verfügung stellen. Aus dem Grund stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Finanzreferent Christian Forsterleitner wird ersucht, quartalsmäßig den aktuellen Gesamtschuldenstand bzw. die Gesamtverbindlichkeiten (Stichtag ist der letzte Tag eines Quartals) der Stadt Linz, einschließlich aller ihrer Unternehmen, dem Gemeinderat vorzulegen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP bemüht sich schon seit Jahren, man könnte fast sagen, einem Jahrzehnt eine konsolidierte UGL-Bilanz zu bekommen, die mit den einzelnen Unternehmen und die Überleitungstabelle angereichert ist, damit man sieht, woher die Schulden und die Tilgungen für diese Schulden kommen. Die ÖVP hat schon öfters gefordert, den Debt-Managementbericht in einer Form, die der Finanzierung der Stadt nicht abträglich ist, dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen. Ich finde, das ist ein sehr guter Vorschlag, den die FPÖ gebracht hat. Ich glaube, dass eine quartalsweise Berichterstattung möglich ist, weil die ganzen Unternehmen der UGL Quartalsberichte abliefern müssen. Wenn man einmal im Jahr Zahlen in die Überleitungstabelle eintippen kann und daraus die UGL-Bilanz erstellt, wird man das auch viermal im Jahr machen können. Wir hoffen, dass heute hoffentlich dieser Antrag eine Mehrheit findet und stimmen dafür. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Herr Klubobmann Hein, meine Kritik an der Schuldenuhr ist, dass sie einen eingebauten Systemfehler hat, also falsch tickt. Das Problem ist, dass Ihre Uhr einen falschen Faktor verwendet. Wir bemühen uns, Sparbemühungen zu machen und haben eine Mittelfristige Finanzplanung beschlossen, die ab 2017 einen Abbau von Verbindlichkeiten zum Ziel hat. Ihre Schuldenuhr tickt immer nach oben, das heißt, die tickt nicht richtig. Das ist der Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet und die Zahl kritisiert habe. Sie setzten statt die 2,6 Milliarden, die Sie in der UGL-Bilanz finden, mit 2,8 an. Sie haben das schon fiktiv weitergerechnet, ohne das miteinzubeziehen, was wir hier mittelfristig vorgesehen haben, aber sei es drum. Der vorliegende Antrag ist für uns aber ein Problem im Operativen. Ich muss leider sagen, im aktuellen Stand wäre ich nicht in der Lage, selbst wenn der Antrag so beschlossen werden würde, diesen Antrag zu erfüllen. Zurzeit erstellen wir einmal im Jahr freiwillig eine fiktive UGL-Bilanz, wo wir alle konsolidieren. Da liegen die Jahresabschlüsse der einzelnen Unternehmen vor. Dann wird das händisch zusammengerechnet, was einen entsprechenden administrativen Aufwand erzeugt. Das Knopferl, wie es vielleicht in einem richtigen Konzern gibt, wo man draufdrückt und nachher kommt die Auswertung heraus, gibt es bei uns nicht. Das Zweite, es gibt nicht in jedem dieser Unternehmen Quartalsabschlüsse, das heißt, da müssten jetzt diese Quartalsabschlüsse noch zusätzlich erstellt werden. Für mich resultieren aus dem vorliegenden Antrag noch eine Reihe von Fragen, die ich wieder gerne diskutiere. Ich betone noch einmal, das, was ich schon vorher bei einem anderen Antrag gesagt habe, dass ich der Meinung bin, dass wir österreichweit mit dem, was wir jetzt schon haben, eine Vorreiterrolle einnehmen. Es gibt wahrscheinlich in Österreich keine drei anderen Kommunen, die in der Qualität eine Unternehmensgruppe Linz-Bilanz vorliegen. Ich würde mir wünschen, dass diesem Beispiel andere folgen. Ich schlage deshalb vor, dass wir das weiterdiskutieren und dem Finanzausschuss zuweisen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, geschätzte BesucherInnen, ich wollte mich jetzt eigentlich gar nicht lange zu Wort melden. Nachdem aber Kollege Sonntag die Konzernbilanz als langjährige Forderung der ÖVP angepriesen hat, möchte ich schon darauf hinweisen, dass das ursprünglich eine Initiative der Grünen-Gemeinderatsfraktion nach der letzten Periode war. Die erste Linzer-Konzernbilanz wurde nicht von der Stadt, sondern von den Grünen selbst erstellt. (Beifall Die Grünen) Ich war damals noch nicht im Gemeinderat, aber ich habe die Diskussionen mitbekommen, wie schwierig es ist, so etwas zu erstellen. Das Konsolidieren kann nicht mit einem Solartaschenrechner gemacht werden, wo man schnell einmal alles aufsummiert. Die Konsolidierung einer fiktiven Gesellschaft, wie der Unternehmensgruppe Linz, ist ein etwas größerer Aufwand. Von daher können wir mit der Zuweisung in den Finanzausschuss und zur weiteren Diskussion dieses Anliegens ganz gut leben.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Herr Vizebürgermeister Forsterleitner, Sie haben tatsächlich Recht, die Schuldenuhr hat einen Systemfehler, denn sie verwendet nur 50 Prozent des Veränderungsfaktors, das heißt, wie sich die Schulden pro Sekunde ändern, weil wir optimistisch gerechnet haben. Wenn wir den tatsächlichen Faktor verwenden würden, würde der Schuldenstand noch dramatischer sein. (Zwischenruf) Nein, das ist ein Vergleich, genauso wie es die Schuldenuhr in den USA macht, die Veränderung der Schulden pro Sekunden aufgerechnet bis zu dem heutigen Tag. Es reichen hier völlig die Grundrechnungsregeln und mehr braucht man nicht. Ich verstehe nicht, was im Finanzausschuss großartig diskutiert werden muss. Ich rede nicht von einer Quartalsbilanz, es geht lediglich um die Zurverfügungstellung des Schuldenstandes. Moderne Unternehmen, wie sie die Stadt Linz hat, sind nicht in der Lage, auf Knopfdruck den Schuldenstand und nicht eine Bilanz zu erheben. Es geht mir nicht um Bewertungen von Vermögen oder irgendetwas, es geht mir um die Verbindlichkeiten zu einem gewissen Stichtag. Wenn die Stadt Linz, nicht in der Lage ist, das mit ihren Unternehmungen zu schaffen, muss man die Geschäftsführungen dieser Unternehmen hinterfragen. Das ist ein Armutszeugnis, wenn die Buchhaltung das nicht zusammenbringt. Ich bin wirklich von den Grünen enttäuscht, denn Dienstag wurde mir noch gesagt, dass sie diesen Antrag mittragen werden, weil das auch für sie ein Anliegen war, dass mehr Transparenz in den Schuldenstand geschaffen wird. Aber anscheinend hat es die SPÖ geschafft, Die Grünen davon zu überzeugen, dass es doch sehr unangenehm ist, wenn man den Linzern den aktuellen Schuldenstand zur Verfügung stellt. Ich habe daraus gelernt, dass ich in Zukunft vorher bei den interfraktionellen Gesprächen mit ihrem Fraktionsobmann Stefan Giegler sprechen werde, welcher Empfehlungen er den Grünen gibt, wie sie sich im Gemeinderat verhalten sollen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Es kann sich nur um eine tatsächliche Berichtigung der Klubobfrau der Grünen handeln.“ (Unruhe) Gemeinderätin Lenger zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Kollege Hein, soll ich jetzt hier im Gemeinderat breittreten, was Sie heute zu mir bezüglich eines Antrages, was die SPÖ betrifft, gesagt haben? Ich begebe mich nicht auf dieses Niveau. Ich hoffe, dass Sie das in Zukunft nicht mehr machen. Ich habe Ihnen immer gesagt, es ist alles davon abhängig, wie sich am Donnerstag der Klub entscheidet, weil wir immer am Donnerstag im Klub die Endbesprechung haben. Ich werde in Zukunft aufpassen, was ich mit Ihnen rede und ob ich mit Ihnen noch fraktionelle Gespräche führe. Am besten wird es sein, das gar nicht mehr zu machen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 9 Schanigärten ganzjährig öffnen und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Thema ist schon seit vielen Jahren sehr emotional diskutiert worden. Ich hoffe, dass es hier nicht ganz so harte Fronten gibt. Es geht darum, dass man für die Wirte die Möglichkeit schaffen soll, die Schanigärten ganzjährig öffnen zu können. Im letzten Jahr hat es aufgrund des besonders schönen Frühjahrs die Bemühungen gegeben, Änderungen herbeizuführen. Es hat schon Erweiterungsmöglichkeiten gegeben. Das heißt, man kann jetzt im Februar und im November auf ein Monat erweitern. Das Ergebnis ist aber leider, auch wenn gut gemeint, mit einem negativen Effekt verbunden. Man braucht jetzt einen Antrag für den Februar, einen Antrag für die Gastgartensaison von März bis Oktober und einen Antrag für den November. Das ist keine Vereinfachung und kein Zeichen von Deregulierung, das ist kein Zeichen von einer Verwaltungsvereinfachung und das ist keine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Gastronomie, denn es wird damit weiter unternehmerische Freiheit unterbunden. Die Wirtschaft, die für den Linzer Arbeitsmarkt notwendig ist, wird behindert, denn es wird nichts hergeschenkt. Für die Benützung von öffentlichem Gut wird ohnehin ein Benützungsentgelt eingehoben. Wir sind der Meinung, dass jedes Unternehmen selbst entscheiden soll, wie und wann es öffnen will, ob es ganzjährig ist oder nur in der entsprechenden Saison. Wenn man an den letzten Winter denkt, wo im Dezember sehr laue Temperaturen waren und die Leute am Hauptplatz beim Christkindlmarkt ein Seiterl Bier getrunken haben und drei Meter weiter in den sonst geöffneten Gastgärten wäre das nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird ersucht, 1. die dafür zuständigen Magistratsdienststellen anzuweisen, die Verträge zwischen der Stadt Linz als Grundeigentümerin des öffentlichen Gutes und den Nutzern des öffentlichen Gutes im Rahmen der Grundeigentümerzustimmung auf die Schanigartensaison von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres jeweils zu vereinheitlichen, 2. im Rahmen des § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 eine Verordnung, wonach die Gewerbeausübung in Gastgärten (Schanigärten), die sich auf öffentlichem Gut befinden, oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F. in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres betrieben werden dürfen, auszuarbeiten und ehestmöglich dem Linzer Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Damit könnte noch für den November diese Bürokratie abgeschafft werden. Es kann sowohl für die Gastwirte, als für die Konsumenten und für die Verwaltung eine einfache Lösung geschaffen werden. Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmied, MA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte noch Anwesende, im Großen und Ganzen können wir hier unsere Zustimmung erteilen. Ich ersuche nur um eines, dass wir daran denken, dass wir den AnrainerInnenschutz mitbedenken, der immer ganz wichtig ist. Ich erinnere, dass zum Beispiel der AnrainerInnenschutz ein großes Thema bei der Ablehnung der Grillanträge auf den freien Flächen in Linz war. Noch einmal kurz zusammengefasst, wir werden unsere Zustimmung erteilen. Ich ersuche allerdings die AnrainerInnen mit zu berücksichtigen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Ich habe mich selbst auf meine Rednerliste gesetzt. Ich muss den Gemeinderat über Folgendes informieren: Erstens, wir hatten im Vorjahr insgesamt im gesamten Stadtgebiet 262 Schanigärten bewilligt. Aus meiner Sicht muss man ganz klar sagen, dass es nicht nur der Anrainerschutz ist, der diese ganzjährige Öffnung nicht in dieser Generalität, wie das argumentiert worden ist, ermöglichen wird. Es gibt einige Flächen in der Stadt, wo diese zwei Monate wegen des Winterdienstes aus sicherheitstechnischen Gründen nicht bewilligt worden sind. Wir schaffen mit den Räumfahrzeuge an einigen Stellen die eineinhalb Meter Sicherheitsabstände nicht. Zum Beispiel am Martin-Luther-Platz, auch auf der Westseite des Hauptplatzes, zum Teil am Pfarrplatz und in Teilen der Landstraße ist das bislang nicht möglich gewesen und wird in Zukunft nicht möglich sein. Das heißt, selbst bei einer generellen Ausweitung werde ich in den konkreten Bescheiden, die ich aufgrund meiner Eigenschaft als Bezirkshauptmann zu erteilen habe, in Zukunft darauf achten, dass dort, wo es rechtliche und sicherheitstechnische Überlegungen gibt und wo es um den Anrainerschutz geht, diese Bewilligungen gegebenenfalls nicht zu erteilen. Zum zweiten Punkt des Antrages muss ich dazusagen, dass mir meine Juristen und Juristinnen im Haus sagen, dass diese Neuerlassung nicht notwendig sei, da bereits in den §§ 73 und 76 der Gewerbeordnung ohnedies die Ganzjährigkeit inkludiert ist, allerdings nur bei den hier aufgelisteten Flächen auf öffentlichem Gut oder die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen. Da bräuchte man die Verordnung nicht erlassen oder ändern. Es sei denn, man wäre der Meinung, dass generell bis 24 Uhr geöffnet wäre. Derzeit sehen die entsprechenden Regelungen der Gewerbeordnung die generelle Öffnung bis 23 Uhr vor. Ich werde das als Bezirkshauptmann in Zukunft so praktizieren, so wie ich das in der Vergangenheit gemacht habe, wie ich das von meinem Vorgänger übernommen habe. Wahrscheinlich ist der zweite Punkt aus rechtlichen Gründen nicht zu ändern, weil er am Ist-Zustand nichts verändert. Das möchte ich nur für den Fall dazusagen, dass ich diesen Antrag, diese Beschlussfassung nicht vorlegen werde, weil es nicht nötig ist. Ansonsten wird unter Berücksichtigung all dem von mir Gesagten, meine Fraktion, so sagt mir der Fraktionsvorsitzende, trotzdem zustimmen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Vielen Dank, es freut mich, dass es hier doch zu einer Einigung kommen kann. Was Kollegin Schmied mit dem Anrainerschutz angeht, ist der meines Wissens ohnehin in diesem § 76 Gewerbeordnung verankert. Dort geht es darum, dass diese Bewilligungen ohnehin nur dann erteilt werden dürfen, wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind. Es geht nur darum, dass zumindest die theoretischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Der Einzelfall muss ohnehin wieder geprüft werden. Dass das nicht in der ganzen Stadt zutreffen wird, ist ganz klar. Ich gehe davon aus, dass nicht alle Wirte das in Anspruch nehmen möchten, denn es ist für sie selber mit einem bestimmten Aufwand verbunden. Es freut mich sehr, dass es zu einer Einigung kommt und ich danke dafür.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 10 Überprüfung Fußgängerunterführungen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, Fußgängerunterführungen sollen die Straßenquerung erleichtern und gleichzeitig den Verkehrsfluss nicht hemmen. Es fehlen jedoch teilweise bauliche Vorkehrungen, wie Rampen, Aufstiegshilfen und Ähnliches mehr, um die Benützung dieser Straßenübergänge zu erleichtern. Insbesondere gehbehinderten Personen oder Personen, die Kinderwägen mitführen, wird es oft unmöglich gemacht, diese Straßenquerungen zu nutzen. Um diese untragbare Situation, die nicht nur bei der Fußgängerunterführung in Ebelsberg, sondern in anderen Fußgängerunterführungen in Linz, zum Beispiel am Hauptplatz zwischen Hauptplatz und Nibelungenbrücke vorhanden sind, zu ändern, stellen wir in diesem Zusammenhang den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenates Linz wird beauftragt, sämtliche im Gemeindegebiet von Linz existierende Fußgängerunterführungen auf Benutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen und auf die Möglichkeit einer leichten Mitführung von Kinderwägen zu überprüfen. Über das Ergebnis der Überprüfung ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Bevor ich das Wort Vizebürgermeisterin Hörzing erteilen werde, möchte ich grundsätzlich noch etwas zu diesen Anträgen sagen, die da schon ein bisschen überhäuft kommen - und zwar mit diesem Passus: ‚ist und sofort in der nächsten Sitzung vorzulegen‘. (Zwischenruf) Wir haben immer noch Sitzungen. Es gibt nach einer Wahl wieder Sitzungen, das Jahr ist nicht vorbei. Ich glaube, dass Anträge dieser Art - muss man wirklich sagen - einer gewissen Vorbereitungszeit in der Verwaltung bedürfen. Man kann nicht alles, woran gearbeitet wird, wegen Gemeinderatsanträge liegen und stehen lassen. Ich würde schon bitten, auch wenn heuer ein Wahljahr ist und wenn es vielleicht für den einen oder die andere die letzten Anträge sind, die gestellt werden können, ein bisschen darauf Rücksicht zu nehmen, dass einige Anträge einen Arbeitsaufwand bedeuten.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Grundsätzlich schlage ich vor, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Ich möchte aber trotzdem den einen Aspekt, was Kollege Pfeffer angesprochen hat, einmal erklären. Das eine Thema ist, es gibt Alternativen bei dieser Unterführung. Du hast die in Ebelsberg angesprochen. Also nicht nur die Unterführung ist eine Variante, die moblitätseingeschränkte Personen nutzen können, sondern es gibt tatsächlich dort eine mit einem finanziellen Aufwand eingerichtete ampelgeregelte Fußgängerüberquerung mit Schutzweg. Also das ist grundsätzlich in diesem Bereich da. Ich möchte festhalten - deswegen die Zuweisung -, dass einige der Unterführungen, die auf Linzer Stadtgebiet sind, nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Linz fallen. Aber damit wir das ausführlich und eindringlich beraten können, schlage ich die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vor. Dort können wir das dann beraten. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Ich bin prinzipiell mit der Zuweisung einverstanden, auch wenn ich schon meine, dass ein Blick auf einen Plan von solchen baulichen Anlagen reicht, um zu sehen, wie die Sache aussieht. Ich bin aber schon mit der Zuweisung einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Mayr, ÖVP, verlässt die Sitzung um 20.40 Uhr. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 11 Städtische Freiwilligenagentur in Linz schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, um freiwilliges Engagement weiter zu fördern, das bekanntlich einen sehr großen und wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Lebensqualität in Linz leistet, sehen wir noch Handlungsbedarf. Es gibt immer wieder Fälle, wo sich Menschen aus ganz unterschiedlichen Bildungsschichten und unterschiedlichen Stadtteilen gerne freiwillig und ehrenamtlich engagieren würden. Diese Möglichkeit besteht aber teilweise nicht oder sie wird zu wenig kommuniziert. Das geht hinauf bis zu einem Universitätsprofessor, der mich vor kurzem darauf angesprochen hat, der sich gerne wo einbringen würde und dazu noch wenig Möglichkeiten gesehen hat. Also wie gesagt, das ist ein sehr breit aufgestelltes Feld, wo man noch Verbesserungen vornehmen kann. Wir glauben, es wäre sehr sinnvoll, dass es, ungeachtet von bestehenden Einrichtungen und freiwilligen Börsen und Agenturen, die es in der einen oder anderen Form schon gibt, eine solche Einrichtung im eigenen Bereich der Stadt Linz zu schaffen. Das wäre ohne großen oder ohne nennenswerten finanziellen Aufwand möglich, weil man bestehende Strukturen vernetzen und sich absprechen kann und nicht neue Beschäftigte oder Ämter oder sonst etwas im klassischen Sinn errichten muss. Es reicht hier schon aus, dass man den Informationsfluss sicherstellt. Vielleicht die eine oder andere Infrastruktur. Wie gesagt, mit wenig Aufwand ließe sich ein großer Mehrwert generieren. (Beifall FPÖ) Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung werden beauftragt, ein Konzept für eine Freiwilligenagentur (,Ehrenamtbörse‘) auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Viele städtische Leistungen können durch Einbeziehung von Ehrenamtlichen bereichert oder sogar vereinfacht werden. Gerade in Zeiten des Sparens kann das Ehrenamt eine wertvolle Ergänzung darstellen und für beide Seiten Vorteile mit sich bringen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat Wimmer, offensichtlich ist Ihnen mittlerweile bekannt geworden, dass es eine sehr gut funktionierende Einrichtung gibt, nämlich das Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum (ULF). Sie haben selber gesagt, man muss nicht alle Strukturen neu erfinden und kann hier Dinge, die bestehen, ausbauen und besser nutzen. Ich glaube, dass es nicht notwendig ist, eine eigene Stelle einzurichten. Das so genannte ULF, das zwar vom Land aus dem Sozialressort finanziert wird, hat seinen Sitz aber in Linz. Fast die Hälfte der Projekte, die da beteiligt sind, sind in Linz ansässig bzw. die Freiwilligen, die sich da engagieren, sind zum überwiegenden Teil Linzerinnen und Linzer. Es ist ein wirklich hervorragendes Projekt. Das, was man vielleicht ausbauen kann, ist durchaus die Kooperation mit städtischen Einrichtungen und von Seiten der Stadt die eine oder andere Ressource bzw. Kooperation noch verstärken. Es ist aber, glaube ich, nicht notwendig, eine eigene Stelle zu installieren. Wir werden uns bei dem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, wir stimmen dem Antrag der FPÖ zu. Ich möchte aber trotzdem betonen, dass wir in den letzten Jahren bereits mehrmals versucht haben, das Ehrenamt in den Vordergrund mit vielen unterschiedlichen Anträgen zu stellen: Beispielsweise im Jahr 2006 den ‚Antrag Ehrenamtlichkeit‘, einen Antrag 2011 im Jahr der Freiwilligentätigkeit, im März 2011 den Antrag ,die Linzer Ehrenamts-Bonuskarte‘, im November 2011 den Antrag ‚Jahr für aktives Altern und Solidarität‘ und im Jahr 2013 den Antrag ‚Kostenlose Überlassung der Sporthallen an ehrenamtliche Vereine‘. In diesem Zusammenhang haben wir die ehrenamtliche Tätigkeit in den Vordergrund gestellt. Es stimmt, es gibt natürlich den bereits sehr gut eingerichteten und sehr gut funktionierenden Verein ULF. Hier wird im Sinne der Ehrenamtlichkeit sehr gute Arbeit geleistet. Wir möchten aber darüber hinaus den Antrag der FPÖ unterstützen und die Ehrenamtlichkeit weiterhin in den Vordergrund stellen, die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit hervorheben und weiter nützen, im Sinne des sozialen Netzwerkes der Stadt Linz. Wir unterstützen in diesem Sinne den Antrag der FPÖ.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Leibetseder, herzlichen Dank für diese unterstützende Wortmeldung. Es ist tatsächlich richtig, dass insbesondere die ÖVP immer wieder selbst Initiativen Pro-Ehrenamt eingebracht hat. Ich finde es wichtig, dass man das Netz, das es bei unterschiedlichen Zugängen und unterschiedlichen Möglichkeiten, die schon geboten werden und die es schon gibt, weiter verdichtet und die Möglichkeiten zum ehrenamtlichen Engagement, zum freiwilligen Einsatz, möglichst breit aufstellt. Die entsprechenden Vorteile oder Erleichterungen sollten, sofern es möglich ist und das Ehrenamt als solches nicht konterkariert wird, genutzt werden. Insofern verstehe ich den Einwand der Grünen-Fraktion nur teilweise. Wenn Sie sagen, es gibt zwar einerseits bereits bestimmte Rahmenbedingungen, aber noch Verbesserungsbedarf, dann wäre es ideal, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss oder wiederum allen Ausschüssen - wie es schon beim einen oder anderen Antrag gemacht wurde - oder dem Sozialausschuss zuzuweisen. Ich schlage das hiermit vor, dass dieser Antrag dem Sozialausschuss zugewiesen wird. Dann kann jeder, der hier noch Bauchweh hat, noch einmal überdenken oder die eine oder andere Modifikation vornehmen. Somit könnte man - wenn sich eine Mehrheit nicht gleich ein Herz fasst und diesem Antrag, so wie er ist, zustimmen kann - zumindest in Teilbereichen darüber reden und vielleicht noch etwas weiterbringen und das bestehende System des ULF noch ergänzen, ohne dass man hier etwas völlig Neues erfindet. Beide Varianten sind möglich. Ich glaube, Frau Gemeinderätin Roschger, wenn Sie selbst ausführen und erklären, was dieses ULF überhaupt ist, setzen sie schon voraus, dass offenbar nicht einmal der Gemeinderat der Stadt Linz zur Gänze informiert ist, was diese Struktur betrifft. Ich glaube, wenn alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte das nicht kennen, haben wir hier noch Handlungsbedarf und könnten noch einiges weiterbringen. Das heißt, ich schlage vor, zunächst die Zuweisung zum Sozialausschuss abstimmen zu lassen und in weiterer Folge dann den Antrag an sich. Danke für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Stadtrat Wimmer berichtet über den von FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 12 E-Mobilität der Linzer fördern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, während in Deutschland mit Gesetzesänderungen die Elektromobilität vor allem im städtischen Bereich attraktiver gemacht werden soll und andere Länder wie die Niederlande oder Großbritannien üppige Förderungen ausschütten, wird in Linz das Thema Luftgüte regelmäßig beklagt. Nur Reden ist zu wenig – es sind Taten und Ideen gefragt. Man muss gar nicht viel Geld in die Hand nehmen, um die städtische Mobilität von morgen attraktiver zu machen. Die gesamte Schuld den Autofahrern in die Schuhe zu schieben, ist auch keine Lösung. Das geht an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen, wie Familien und Bewohnern des Stadtrandes, die auf ein Auto angewiesen sind, vorbei. An Stelle einer ‚Strafpolitik‘ für unliebsame Verkehrsteilnehmer wäre es sinnvoller, Linz als Modellregion für neue, umweltfreundliche und effiziente Antriebsarten auszubauen und diese zu fördern. Elektroautos sind leise, lokal emissionsfrei und mit Ökostrom auch ökologisch einwandfrei unterwegs. Schon mit kleinen Schritten wie eigenen Parkplätzen nur für Elektroautos in der Innenstadt oder der Öffnung von Busspuren, wie dies in Deutschland diskutiert wird, können wir ein Umdenken und einen Umstieg leichter machen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadtverwaltung wird mit der Erstellung eines Maßnahmenkataloges zu folgender Zielsetzung beauftragt: Eine Verbesserung der städtischen Infrastruktur kombiniert mit Vorteilen für umweltfreundliche und effiziente Antriebsarten soll den Umstieg von Bürger auf Elektroautos attraktivieren und – für die Stadt kostengünstig – fördern. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Was die Beschlussformel betrifft, glaube ich, dass es einige Möglichkeiten vor allem nach Vorbild des Diskussionsprozesses in der Bundesrepublik Deutschland gibt, wie man die E-Mobilität fördern könnte. Nicht unbedingt nur im klassischen Sinn, finanzielle Förderungen zu gewähren und die teilweise noch teuren E-Fahrzeuge günstiger zu machen, sondern ganz im Gegenteil, dass man durch verschiedene Vorteile im Randbereich die Nutzung attraktiver machen kann. Die finanzielle Herausforderung muss man zum Teil selbst stemmen, das ist ganz klar. Man kann durch die Verbesserung des Verkehrsflusses oder durch andere Dinge die Attraktivität dieser lokal emissionsfreien E-Mobilität sicherlich stärken, weshalb ich hier um eine möglichst breite Zustimmung für den Antrag ersuche. Ich bitte zu berücksichtigen, dass es schon mehrfach Diskussionen im Gemeinderat und zum Teil in den Ausschüssen gegeben hat. Die sind allerdings zum Großteil oder fast ausschließlich ohne konkrete Umsetzungsschritte und ohne konkrete Verbesserung geblieben. Das ist kein Vorwurf, denn sie waren zum Teil recht allgemein gehalten. Ich glaube aber, dass man zum nächsten Schritt gehen kann und konkrete, tatsächliche Verbesserungen im Linzer Bereich umsetzen kann, sowie das zum Beispiel in Deutschland und zum Teil bereits im Parlament in Österreich diskutiert wird. Als Stadt Linz könnten wir hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Darum bitte ich, fahren wir im Rahmen des gesetzlich erlaubten vollen Tempo in die Zukunft und schaffen wir diese Chance einer Möglichkeit zur Umsetzung. Danke für die Zustimmung. (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Haydtner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtrat Wimmer, ich muss kurz die Vergangenheit streifen. Die ÖVP hat in der letzten Zeit zu diesem Themenbereich vier Anträge eingebracht: Am 25. November 2010 unter dem Titel ‚Evaluierungsergebnisse und Fortsetzung der Elektrofahrzeugförderung‘ – da hat die FPÖ zugestimmt. Am 10. März 2011 mit dem Titel ‚Energiezukunftskonzept‘ - da hat die FPÖ abgelehnt. Am 7. Juni 2011 ‚Luftsanierungsmaßnahmenpaket‘ – dieser Antrag wurde von der FPÖ abgelehnt. Am 16. Oktober 2014 ‚Statusbericht und Zukunftsmodell E-Mobiliät‘ – der Antrag wurde einstimmig dem Ausschuss zugewiesen. Es ist Vorwahlzeit. Nach einem Zick-Zack-Kurs der FPÖ in den letzten Jahren, hat sie sich doch noch durchgerungen, für E-Mobilität einzutreten. So ein E-Mobilitätsmascherl benötigt man für einen anstehenden Wahlkampf. Doch dabei gehen Sie wieder halbherzig vor und schränken die E-Mobilität auf Autos ein. Am 16. Oktober 2014 – ich habe den Termin schon erwähnt – haben wir hier im Gemeinderat auf unseren Antrag über E-Mobilität und wie ich glaube, über alle Facetten der E-Mobilität, das sind Elektroautos, E-Bikes, Scooter, E-Fahrzeuge im öffentlichen Bereich usw., sowie mögliche Einrichtungen für Ladestationen im öffentlichen und privaten Bereich diskutiert. Wir beantragten darüber hinaus noch die Erarbeitung von Mitteln und langfristigen Zielsetzungen. In der Folge haben wir im Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung darüber beraten. Die FPÖ, Herr Stadtrat, springt auf unseren E-Zug auf. Das kann uns und der Umwelt nur recht sein, denn je mehr Menschen, Gruppen und Parteien sich für die umwelt- und ressourcenschonenden E-Mobilität einsetzen, desto eher können wir die richtigen und wichtigen Maßnahmen umsetzen. Entsprechend Ihrem Vortext im Antrag, wo Sie geschrieben haben, nur Reden ist zu wenig, es sind Taten und Ideen gefragt, schlagen wir vor, diesen Antrag dem Umwelt- und dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Dort können wir unter Einbeziehung von Fachleuten wirkliche Konzepte erarbeiten. Danke.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Danke, Herr Kollege Haydtner, ich kann Ihren Vorschlag, diesen Antrag dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung und dem Verkehrsausschuss zuzuordnen, nur unterstützen. Sie haben gesagt, dort befindet sich schon ein Antrag, der auf dasselbe abzielt. Dieser Antrag ist in Bearbeitung. Es hat schon eine Sitzung gegeben, wo sowohl die Linz AG, als auch das Umwelt- und Technik-Center ausführlich berichtet haben, was in der Stadt schon alles diesbezüglich passiert, welche Vorkehrungen getroffen werden und welche Maßnahmen die Linz AG schon gesetzt hat. Es wurde aber darauf hingewiesen, welche Probleme die Technologie hat, vor allem, weil es noch immer kein einheitliches Ladesystem gibt. Wir haben deshalb vorgeschlagen noch zuzuwarten, bevor wir im öffentlichen Raum Ladesysteme installieren, weil wir nicht wissen, welches sich durchsetzen wird. Ich glaube zu wissen, dass Sie, Herr Kollege, besonderen Wert darauf legen, dass wir öffentliche Gelder nicht sinnlos verbauen. Ein weiteres Problem, das die aktuelle Technologie noch hat, ist, dass es zwar mittlerweile Kurzlademöglichkeiten gibt, aber die meisten Fahrzeugtypen, die auf dem Markt sind, zumindest in regelmäßigen Abständen lange Ladephasen haben. Das heißt, dass in städtischen Ballungsräumen, wie in Linz, nur sehr wenige Menschen die Möglichkeit haben, ein eigenes Elektrofahrzeug zu besitzen. Es macht nur für Wenige einen Sinn, weil die wenigsten Linzerinnen und Linzer keinen eigenen Garagenabstellplatz oder gar eine Garage haben, wo sie das Fahrzeug laden können. Ich habe immer das Bild vor Augen, wenn man sich einen Wohnblock vorstellt, wo aus jedem Fenster ein Verlängerungskabel herunterhängt und zum Parkplatz hin kreuz und quer gelegt ist. Der momentane Stand der Technik würde das noch so voraussetzen. Deshalb wäre mein Vorschlag, wir bleiben am Thema dran und beraten das weiter. Vor allem muss man sagen, die Linz AG ist gemeinsam mit dem Umwelt- und Technik-Center sehr fortschrittlich unterwegs und verwendet und testet selbst verschiedene Modelle immer wieder im eigenen Betrieb. Ich bin sehr zuversichtlich, dass da nichts verpasst wird. Wir werden uns in den Ausschüssen weiter darum kümmern, wenn es Neuerungen gibt.“ (Beifall) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung und dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderat Huber berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 13 Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel – Resolution und führt aus: „Bei dieser Resolution geht es um eines der wichtigsten Instrumente, um den Bedarf nach neuen Wohnungen befriedigen zu können. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel wieder einzuführen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel wieder einzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Oberösterreich die Kriterien für das Bundes-Wohnbaupaket erfüllt und bei der Verteilung der Mittel nicht benachteiligt wird.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, die Intention des SPÖ-Antrages, dass mehrere Wohnungen errichtet werden sollen, ist grundsätzlich positiv, denn die Nachfrage an Wohnungen in Linz ist gegeben und der Wohnbau kurbelt bekanntlich die Konjunktur an. Beim gegenständlichen Antrag ist allerdings schon die parteipolitische Komponente der SPÖ hintergründig klar erkennbar. Schon beim SPÖ-Antrag im November 2014 wird versucht davon abzulenken, dass man im eigenen Bereich ins Hintertreffen geraten ist. In Wahrheit könnten viel mehr Wohnungen in Linz errichtet werden, wenn die Bebauungsgrundlage für einen forcierten Wohnbau entsprechend vorliegen würde. Ich darf daran erinnern, dass wir im November vergangenen Jahres einen Antrag gestellt haben, als Grundlage für eine Ausweitung der Wohnbautätigkeit in Linz umgehend eine von der Stadtplanung Linz erstellte Potenzialanalyse für den Wohnungsneubau vorzulegen. Dieser Antrag der ÖVP wurde im November eigenartigerweise nicht zugelassen. Nun zur Frage der Zweckwidmung. Eine solche muss man aus Sicht der ÖVP-Linz differenziert betrachten. Im Zuge der Paktierung des Finanzausgleiches 2008 wurde übereingekommen, die Transferzahlungen des Budgets in den Ländern weitgehend in die Ertragsanteile einzugliedern. Das vorher vorherrschende Parallelsystem Transferzahlungen, Ertragsanteile, war im gesamten komplizierter und ineffizient. Oberösterreich bekam einen Zweckzuschuss in der Höhe von 280 Millionen Euro für Wohnbauförderungen, die nun Teile des Ertragsteiles ist. In Oberösterreich war die Wohnbauförderung in den nachfolgenden Jahren immer über diesem Betrag budgetiert. Eine aktuelle Studie von Dr. Amann zeigt, dass stets eine stabile Bauleistung zu verzeichnen war. Nichtsdestotrotz - das sagt die SPÖ in ihrem Antrag - ginge aber natürlich mehr, ungeachtet, woher das Geld kommt. Die Stadt selbst tut sich aufgrund der prekären Finanzlage selbst sehr schwer, finanzielle Akzente, wo auch immer, zu setzen. In der letzten Sitzung des Oö. Landtages wurde bereits über den Dringlichkeitsantrag ‚Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel‘ diskutiert und dieser Antrag wurde dem Wohnbauausschuss zugewiesen. Der Antrag wird also nun im Wohnbauausschuss näher geprüft. Eine entsprechende Prüfung ist gut, weil zahlreiche Fragen in Bezug auf das Wohnbaupaket des Bundes offen sind. So ist beispielsweise die Rede von insgesamt 5,75 Milliarden Euro, wobei noch nicht völlig klar beziehungsweise ausverhandelt ist, woher diese ganzen Mittel kommen. Unklar ist, zu welchen Konditionen sich Bausparkasse und Wohnbaubanken beteiligen sollen. Wie sich die Länder beteiligen sollen, ist noch vollends ungeklärt. Daher sollte man sich aus Sicht der ÖVP-Linz mit den offenen Fragen fundiert auseinander setzen. Man sollte eine eingehende Prüfung unter solchen Zweckbindungen im Wohnbauausschuss des Oö. Landtages vornehmen, wo ohnehin schon ein entsprechender Antrag liegt. Die ÖVP-Linz stellt daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Oö. Landesregierung wird - vor dem Hintergrund der zahlreichen offenen Fragen in Zusammenhang mit dem Bundes-Wohnbaupaket - ersucht, die Möglichkeit der Einführung einer Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel zu prüfen, um allenfalls bei der Verteilung der Mittel nicht benachteiligt zu werden.‘ Ich bitte um Annahme dieses Abänderungsantrages.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Die Wohnbauförderung ist wahrlich schon öfters hier im Gemeinderat diskutiert worden. Das ist nicht überraschend, denn die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen und die Konjunkturbelebung sind für Linz selbstverständlich ein sehr wichtiges Thema. Aktueller Anlass für den jetzigen Antrag ist natürlich dieses Wohnbaupaket vom Bund. Wir haben es gehört, es wurde bei der Regierungsklausur beschlossen, 5,75 Milliarden Euro für 30.000 zusätzliche Wohnungen bereitzustellen. Das heißt, man hat jetzt gesagt, okay, wir kleckern nicht mehr, sondern wir klotzen, denn das letzte Wohnbaupaket waren 276 Millionen, das nimmt sich daneben sehr bescheiden aus. Wiewohl es an den Absender zurückgesandt wurde, weil dieses letzte Paket an unannehmbare Bedingungen für die Länder geknüpft war. Jetzt haben wir ein neues Paket. Was ist neu daran, man kann die Zuschüsse von den Ländern nur in Anspruch nehmen, wenn die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel durch die Länder wieder geschaffen wird. Dazu muss man zurückblicken. In der Erläuterung des Antrages ist kurz angesprochen, die Lockerung ist erstmals im Strukturanpassungsgesetz 1996 eingetreten. 1996 war SPÖ/ÖVP-Regierung unter einem Herrn Vranitzky und die endgültige Aufhebung erfolgte im Finanzausgleichsgesetz 2008. Auch zu diesem Zeitpunkt gab es eine SPÖ/ÖVP-Regierung damals unter dem Herrn Gusenbauer - der dürfte Ihnen auch kein Fremder sein. Das heißt, was hat die heutige SPÖ/ÖVP-Regierung daran gehindert, das wieder rückgängig zu machen? Denn meines Wissens gibt es überall nur SPÖ- und ÖVP-Landeshauptleute und eine Regierung, die dazu passt. Wir wissen, nachdem das offenbar bisher noch nicht in Angriff genommen wurde, wird es wahrscheinlich doch wieder nur eine reine Ankündigungspolitik der Bundesregierung sein. Denn zuvor, bevor überhaupt ein Euro fließen kann, ist noch ein Global-Darlehen von 700 Millionen Euro bei der Europäischen Investitionsbank aufzunehmen. Wie man in den Konzepten liest, ist eine eigene Wohnbau-Investitionsbank zu gründen, die im Eigentum der Wohnbau-Banken und der Bausparkassen stehen soll. Angesichts der Diskussionen um alle möglichen Hypo-Banken ist das eine gefährliche Drohung. Das heißt, man stellt Bedingungen, um Geld zu verteilen, das Österreich noch gar nicht hat, über eine Verteilerbank, die es noch gar nicht gibt, zu einem Verteilungsschlüssel, der noch geregelt ist. Aber, am Ende zählt nicht das, was man sich erdacht hat, sondern das, was man verwirklicht hat. Nachdem in Oberösterreich die Wohnbaufördermittel ohnehin zur Gänze für den Wohnbau verwendet werden sollen, soll es an uns nicht scheitern. Wir werden diesem Antrag zustimmen und warten sehr gespannt, wie sich das Wohnbaupaket der Bundesregierung entwickelt, ob es sich wieder nur um Potemkinsche Ankündigungsdörfer handelt oder ob ehestmöglich Wohnbau-Millionen nach Linz fließen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Frau Neubauer, in einem Punkt stimme ich Ihnen zu. Es war ein Fehler, die Zweckwidmung zuerst auszuhöhlen und dann abzuschaffen. Ein Fehler, an dem sich auch sozialdemokratische Politiker beteiligt haben, natürlich auch Politikerinnen und Politiker anderer Parteien. Die Wohnbauförderung beruht darauf, dass monatlich von jedem Lohn, beziehungsweise jedem Gehalt für den Wohnbau ein Prozent abgezweigt wird. Das ist Geld, das der Bund einhebt und an die Länder weitergibt. Seit der Aufhebung dieser Zweckwidmung ist die Wohnbauförderung, die Wohnbauleistung rückläufig und es gibt eine hohe Nachfrage, über das brauchen wir nicht reden. In dieser Situation verstehe ich den Bund, wenn er sagt, wir wollen nicht Bundesgeld in die Hand nehmen, um die Länder zu entlasten, damit sich die zurückziehen, sondern das muss zusätzliche Wohnbauleistung auslösen. Daher finde ich die Position des Bundes verständlich. Zum Kollegen Casny, ich verstehe es nicht ganz, warum man gegen diese Resolution ist, denn wenn das Land Oberösterreich für den Wohnbau so unglaublich viele Mittel bereitstellt, dass die Zweckwidmung kein Problem wäre, warum wehrt man sich dann so dagegen. Was den Abänderungsantrag betrifft, wird diesem meine Fraktion nicht zustimmen. Wie Sie richtig gesagt haben, gibt es ohnehin diese Beratungen im Land. Wenn wir jetzt den Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion annehmen, heißt das, dass wir als Stadt Linz sagen, ist okay, redet miteinander, tut irgendetwas. Wenn wir hingegen unsere Resolution annehmen, schicken wir das Signal an das Land Oberösterreich: Bitte berücksichtigt bei euren Beratungen, dass die Städte dringend mehr Wohnbauförderung brauchen und die Zweckbindung ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist. Deshalb werden wir beim Abänderungsantrag nicht mitgehen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über den von SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 14 Maßnahmen wider den Wildwuchs von Wettbüros und Glücksspielautomaten – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sport und Spiel zählen von Kindesbeinen an zu den beliebtesten Möglichkeiten des Zeitvertreibs von Menschen. Kinder lernen spielerisch die Welt kennen, betätigen sich später beim Fußball oder anderen Ballspielen sportlich oder spielen mit Freunden oder in der Familie zum Beispiel Mensch-ärgere-dich-nicht. Erwachsene wenden sich gerne dem Kartenspiel zu: von Poker über Rommè bis hin zu oftmals prominent besetzten Tarockturnieren reicht die Vielfalt. Online-Computerspiele runden in der modernen Welt die Vielfalt des Gesellschaftsspiels ab. Spiele haben meist einen hohen Unterhaltungswert und deshalb oft auch einen mehr oder weniger großen Suchtfaktor. Problematisch wird es, wenn Geldeinsätze im Spiel sind. Laut dem Institut für Suchtprävention besitzen Glücksspielautomaten das größte Suchtgefährdungspotenzial der in Österreich angebotenen Glücksspiele, gefolgt von Sportwetten (die in Österreich gesetzlich allerdings nicht als Glücksspiel eingestuft sind). Die Folgen von Spielsucht sind für die betroffenen Personen ähnlich verheerend wie bei anderen Suchtarten: dem Verspielen von Geld folgen oft Schulden, das Vernachlässigen der Arbeit und sozialer Kontakte, in weiterer Folge der Verlust von Arbeitsplatz und persönlicher sozialer Netze. Die Suchtkranken landen in der Armutsfalle und sind damit auf die öffentliche Wohlfahrt angewiesen, für deren Kosten in Oberösterreich überwiegend die Gemeinden aufkommen. Mit dem 2011 erlassenen ,Oberösterreichischen Glücksspielautomatengesetz‘ sollte das Verbot des bis dahin geltenden, so genannten ,kleinen Glücksspiels‘ aufgehoben werden. Eine der Zielsetzungen war es, das Glücksspielautomatenangebot durch die Legalisierung leichter kontrollierbar zu machen und wirksame Spielerschutzmechanismen zu etablieren. Aus heutiger Sicht ist jedenfalls zu hinterfragen, ob die versprochenen Zielsetzungen erreicht werden konnten, aus den Erfahrungen in Städten und größeren Gemeinden ist dies jedenfalls zu bezweifeln. Darum sollte das Gesetz evaluiert und eine entsprechende Novellierung, gegebenenfalls bis hin zu einem neuerlichen Verbot des kleinen Glücksspiels, ins Auge gefasst werden. Wettbüros wiederum fallen größtenteils unter gewerbe- und gebührenrechtliche Bestimmungen. Aus Sicht der Gemeinden wäre hier jedenfalls eine größere Mitsprachemöglichkeit betreffend Anzahl und Lage der Standorte wünschenswert, außerdem die Umstellung von einer Anzeigenpflicht auf eine Genehmigungspflicht. Darum stellen wir nachstehende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Oö. Landesregierung wird ersucht - zu prüfen, inwieweit die Zielsetzungen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Verbots des so genannten kleinen Glücksspiels erreicht werden konnten, insbesondere hinsichtlich einer reglementierten, kontrollierten und eingeschränkten Aufstellung von Automaten sowie der Verbesserungen des Spielerschutzes erreicht werden konnten. Basierend auf den Ergebnissen dieser Prüfung ist eine Novelle des Oberösterreichischen Glücksspielautomatengesetzes und aller damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen durchzuführen bzw. bei überwiegender Nichterreichung der gesteckten Ziele ein neuerliches Verbot des so genannten kleinen Glücksspiels zu erlassen. - alle landesgesetzlichen Möglichkeiten zur Eindämmung des Wildwuchses an Wettbüros auszuschöpfen bzw. auf Bundesebene entsprechende bundesgesetzliche Verbesserungen anzustoßen. Das zweite Halbjahr 2015, in dem Oberösterreich den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz innehat, sollte für dieses Unterfangen genutzt werden. Insbesondere ein stärkeres Mitsprache- bzw. Einspruchsrecht der Gemeinden sollte dabei in den rechtlichen Bestimmungen verankert werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Resolution.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das Problem mit den Wettbüros in Linz ist leider kein neues. Wir hatten vor ein paar Jahren - ich kann mich noch erinnern - schon die Diskussion hier im Gemeinderat. Es gab schon einen freiheitlichen Antrag. Wir haben uns vorgenommen, dagegen stärker vorzugehen. Leider ist die Sache wieder eingeschlafen. Wir bleiben selbstverständlich dabei, dass die Stadt Linz alles tun muss, um diesen Wildwuchs, soweit es möglich ist, einzudämmen. Wir wissen, die Gesetzeslage ist derzeit schwierig und daher unterstützen wir selbstverständlich diese vorliegende Resolution und werden zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Polli, BEd: „Die ÖVP wird dem gegenständlichen Antrag zustimmen, weil wir schon längere Zeit gegen den Wildwuchs von Wettbüros und Glücksspielautomaten sind. Die Spielsucht ist eine durchaus weit verbreitete Sucht, die man ernst nehmen muss und gegen die man etwas tun muss. Was mich ein bisschen verwundert, Herr Kollege Strigl, für die beiden hier anzuwendenden Gesetzesmaterien - das ist einerseits das Oberösterreichische Glücksspielautomatengesetz und zweitens das Oberösterreichische Wettgesetz - ist Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer zuständig, somit auch für das Mitspracherecht der Gemeinden. Die Bewilligung wird anhand der Bestimmungen und Voraussetzungen des Wettgesetzes durch das Land vergeben. Derzeit befindet sich aufgrund des Drängens der ÖVP ein Entwurf im zuständigen Unterausschuss. Dabei geht es um eine Angleichung Richtung Glücksspielautomatengesetz. Das Glücksspielautomatengesetz hat bereits etliche Spielerschutzbestimmungen, zum Beispiel eine Selbstsperre, um der Spielsucht entgegenzuwirken. Die Linzer SPÖ dürfte es verabsäumt haben, mit ihrem Chef auf Landesebene abzuklären, was hier seitens des Landes bereits in Vorbereitung ist. Die Stadt wird übrigens vom Land über die Genehmigungen jedes einzelnen Standortes informiert – was sowohl das Glücksspiel, als auch die Wetten betrifft. Es ist daher zu hinterfragen, warum seitens des Magistrates nicht die illegalen Standorte herausgefiltert werden, um deren Schließung voranzutreiben. Ein verringertes Angebot durch die Schließung illegaler Betreiber würde Spielsüchtigen am meisten helfen. Das heißt, man könnte im eigenen Bereich, also auf Linz-Ebene, einiges tun, weil man darüber informiert wird. Noch einmal abschließend, die Intention der Resolution ist positiv und daher wird die ÖVP zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Strigl: „Ich bedanke mich sehr herzlich für die große Zustimmung zu diesem Thema. Es freut mich, dass Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer in der Landesregierung sitzt und hier mitentscheiden kann. Ich denke, dass wir gemeinsam wirklich Lösungen finden, um die Menschen vor diesen Glücksspielen zu schützen. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth berichtet über den von ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 15 Evaluierung Nachtverkehr der Linz Linien – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit über sechs Jahren sieht man freitags, samstags und vor Feiertagen Nachtlinien im Einsatz. Diese bestehen aus der Straßenbahn sowie drei Nachtbuslinien und sind bei Nachtschwärmern sehr beliebt und werden laut Linz Linien hervorragend angenommen. Immer wieder hört man vor allem von Studierenden den Wunsch, dieses Service auch donnerstags anzubieten. Wir haben in diese Richtung schon oft Anträge gestellt, wollen aber mit diesem Antrag unseren Wunsch erneuern. Weiters ist es aus unserer Sicht notwendig, das Angebot der Nachtlinien zu evaluieren, beispielsweise die Streckenführung zu überdenken oder gibt es Gegenden, die noch nicht erschlossen sind etc. Außerdem wünschen wir uns eine Einbindung des Linzer Jugendbeirates. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH wird ersucht, den Betrieb der Nachtlinien zu evaluieren. Aufbauend auf den Ergebnissen soll gemeinsam mit dem neu aufgestellten Linzer Jugendbeirat darüber beraten werden, ob allenfalls eine Ausweitung auf zusätzliche Tage und Ziele erfolgen bzw. eine Optimierung der Linienführung vorgenommen werden soll.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 16 Innovative Feinstaubbekämpfung zur Luftverbesserung in Linz – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, im folgenden Antrag geht es wieder um ein Thema, das die Stadt Linz schon seit langem und sehr oft beschäftigt und zwar geht es um die Luftsituation. Wir haben das in den letzten Sitzungen schon sehr oft und ausgiebig diskutiert. Was leider nach wie vor auffällt ist, dass es vor allem in den Wintermonaten zu Grenzwertüberschreitungen kommt. Einer der Hauptverursacher, der dafür herausgefiltert wird, ist der Autoverkehr. Es ist aber nicht notwendig, ausschließlich diesen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen oder mit weiteren Fahrverboten einzuschränken, um hier Lösungen zu finden, sondern es gibt immer wieder neue technische Innovationen. Ich erinnere an Dieselrußpartikelfilter und Katalysatoren, die heute selbstverständlich sind, aber vor nicht zu langer Zeit noch eine Neuerung und nicht selbstverständlich waren. Hier gibt es wieder eine neue Entwicklung, und zwar geht es um Filter für Bremsabrieb, die bei den Bremsscheiben angebracht werden können, diesen aufnehmen und dabei andere Schadstoffe aufnehmen, wie Barium, Molybdän, Antimon und Kupfer. Es hat die Aquella-Studie für den Raum Linz und Oberösterreich gegeben, wo dieser Bremsabrieb als ein wesentlicher Faktor für den städtischen Einfluss der Luftschadstoffe identifiziert wurde. Jetzt haben solche technischen Maßnahmen aber nur einen wirklich positiven Effekt, wenn sie flächendeckend verwendet werden. Es hat wenig Sinn, aufgrund des Transit- und Urlaubs- und Grenzverkehres in Linz einzelne Maßnahmen zu beschließen. Es ergeht daher der Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: ,Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, a) dem Parlament ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass nach gewissen Übergangsfristen nur mehr Kraftfahrzeuge neu zugelassen werden, die einen mechanischen Filter zur Aufsaugung und Aufnahme von Bremsabrieb eingebaut haben. b) im Hinblick auf gleiche Voraussetzungen für den Transitverkehr sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine Erstzulassung von Kraftfahrzeugen hinkünftig nur dann zu bewilligen, wenn diese einen mechanischen Filter zur Reduktion von Bremsabrieb eingebaut haben.‘ Ich ersuche im Sinne der Linzer Luft und der hier lebenden Menschen um eine Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und ÖVP (16) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mayr berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag L 17 Abschaffung des Proporzes – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenn ich so in die Runde blicke und die hochkonzentrierten Gesichter mit der Begeisterung in den Augen sehe, kann ich den Antrag ein bisschen kürzer fassen, als ich vorgehabt hätte. Wir haben auf Landesebene quer durch Österreich mittlerweile das Phänomen, dass die Regierung, in der alle Fraktionen, alle Wahlparteien ab einer gewissen Größe sitzen, schon langsam der Vergangenheit angehört. Mittlerweile gibt es diese Form nur mehr in Niederösterreich und Oberösterreich. Es ist davon auszugehen, dass es in diesen beiden Bundesländern über kurz oder lang zu einer modernen Koalitionsregierung kommen wird. Allerdings haben wir aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes noch nicht die Möglichkeit, dass wir in der Stadt Linz entscheiden, welche Form der Regierung wir haben wollen. Ich denke mir aber, dass Städte selbstbewusst genug sein sollten – gerade große Städte, wie es Linz eine ist –, dass wir uns unsere Regierungsform selbst aussuchen. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Bundesregierung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um zumindest den Landeshauptstädten zu ermöglichen, das bestehende Proporzsystem durch eine moderne Koalitionsregierung zu ersetzen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Gemeinderat Mayr, geschätzte Damen und Herren, dieser Antragstext wurde bereits in Kürze wiedergegeben. Ich glaube, es ist sehr schwierig, hier eine einheitliche bundesverfassungsgesetzliche Regel zu schaffen, die für alle Gemeinden in ganz Österreich erfüllend ist und den Interessen Rechnung trägt. Es bedarf eines großen Fingerspitzengefühls, um dieser Intention zur Umsetzung zu verhelfen, wenn man das möchte und nicht nur kurzfristig quasi, auf eine Schlagzeile mit dem Motto ‚wir sind gegen den Proporz‘ abzielt, weil das gut klingt. Ich glaube, uns eint ein Ziel, dass die Demokratie möglichst gut funktionieren und der Wille der Menschen zum Ausdruck kommen soll und es gewisse Kontrollmechanismen geben soll. Ich schlage vor, diesen Antrag, so wie er hier da liegt, im Verfassungsausschuss näher zu diskutieren und dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Darüber hinaus werden sicher Beratungen im Städtebund Sinn machen, weil es als Insellösung nur für Linz keinen Sinn machen wird, hier eine verfassungsgesetzliche Änderung auf Bundesebene herbeizuführen. Zu guter Letzt darf ich noch eine Sache anregen: Es wäre für die Stadt Linz im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Ausgangslage und innerhalb des Landes Oberösterreich bereits möglich, in Linz aus eigener Kraft heraus auf dieses Proporzsystem zu verzichten. Es gibt die Möglichkeit des Vorschlagsrechts für die Stadtregierung, wenn sich die Parteien, die aufgrund des Wahlergebnisses Anspruch auf einen Sitz in der Stadtregierung hätten, unter gewissen Rahmenbedingungen darauf einigen, z. B. mit einer höheren Fraktionsförderung für nicht Regierungsparteien und einer niedrigeren Fraktionsförderungen für Regierungsparteien. Das könnte bereits jetzt im eigenen Bereich auf Basis der rechtlichen Grundlage, die uns vorliegt, so gemacht werden, dass man zwischen Regierung und Opposition differenziert. Man muss etwas kreativ sein, das geht auch ohne Änderung der Bundesverfassung. Näheres können wir dann gerne bei entsprechender Mehrheit im Verfassungsausschuss beraten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Zuweisung.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich kann der Zuweisung an den Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss sehr viel abgewinnen, weil es nicht so einfach ist, eine Verfassungsänderung – auch wenn es eine Mehrheit für eine solche Resolution gäbe - alleine aus Linzer Sicht zu machen. Es gibt im Städtebund tatsächlich schon des längeren eine Diskussion, die durchaus kontroversiell verläuft und über die Parteigrenzen hinweg oder innerhalb der einzelnen Parteien sehr unterschiedlich gesehen wird. Ich habe aus meinem Herzen noch nie eine Mördergrube gemacht. Ich kann persönlich einer Abschaffung des Proporz-Systems durchaus etwas abgewinnen wohlwissend, dass ich damit im Widerspruch zu Meinungen in meiner eigenen Partei stehe. Eines möchte ich schon ganz klar sagen, wenn man das System einer Bürgermeisterdirektwahl hat und gleichzeitig die Verfassung ändern und eine freie Regierungsbildung erlauben will, wird es ein bisschen schwierig. Man muss dann entweder die Wahl des Bürgermeisters wieder an den Gemeinderat transferieren, der eine freie Mehrheitsentscheidung hat oder wenn man - wogegen ich persönlich überhaupt nichts habe - die Bürgermeisterdirektwahl weiterhin beibehält. Dann muss es schon so sein, dass die Partei, die den Bürgermeister stellt, wer immer das dann sein mag, in dieses Regierungsbildungssystem zu integrieren ist. Aus meiner Sicht sind da schon einige Fragen notwendig, die gar nicht so sehr parteipolitisch, interessens- oder machtpolitisch sind. Man muss aufpassen, dass man vor lauter freier Meinungsbildung nicht in ein System von Koalitionen kommt, wo Blockaden vorgesehen sind. Was heißt das, wenn ein Bürgermeister zwar direkt gewählt wird, aber von einer Regierung regiert wird, die in seinen Augen als gewählter Bürgermeister explizit Opposition ist. Da gibt es Blockaden, in einer solchen Stadt geht nichts weiter, da wird nicht mehr an einem Strang gezogen, das ist dann fast systemimmanent. Ich glaube, dass man bei allem Verständnis für Modernisierung, die ich teilen kann, jedenfalls über die Rahmenbedingungen diskutieren sollte. Ich finde die Zuweisung in den Verfassungsausschuss als eine korrekte Vorgehensweise, weil das ein bisschen differenzierter zu diskutieren ist.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mayr: „Herr Bürgermeister, du hast mit dieser differenzierten Diskussion völlig Recht. Das war einer der Gründe, warum ich nicht jetzt schon in den Antragstext hineingeschrieben habe, dass sich die Stadt Linz für die sofortige Abschaffung des Proporzes ausspricht. Diese Willensbildung muss aus meiner Sicht intensiv geführt werden und braucht sicher Diskussionen, abgesehen von den gesetzlichen Regelungen, die zu ändern sind. Wenn Herr Stadtrat Wimmer, dem, glaube ich, schlagzeilenorientierte Politik nicht völlig fremd sein dürfte, davon redet, dass er kreative Lösungen findet, muss uns allen klar sein, es gibt eine einzige saubere Lösung und die ist die Änderung im Bundesverfassungsgesetz Artikel 117 Abs. 5. Ich kenne die Diskussionen in anderen Landeshauptstädten. Wien hat sich mittlerweile positioniert und sagt, Wien möchte den Proporz nicht mehr, Rot/Grün regiert. Graz damals noch von Schwarz/Grün regiert, hat ebenfalls einen Beschluss gefasst, um vom Proporz weg zu kommen. Linz wäre die drittgrößte Stadt, der dritte Beschluss. Ich glaube, dass wir mittlerweile auf einem relativ guten Weg sind. Ich bin mir sicher, dass diese Regierungsform, die aus allen Parteien besteht, in Zukunft in den Städten keine Zukunft haben wird, so sehr diese Regierungsform eine Geschichte hat, wo sie durchaus sinnvoll gewesen ist. Die Zuweisung ist aus meiner Sicht in Ordnung, ganz verstehe ich sie aber nicht. Ich glaube, wenn wir nur die Rahmenbedingungen dafür ändern wollen, hätte man das ohne Ausschuss machen können. Ich nehme das zur Kenntnis, sehe aber, dass sich in Linz in diese Richtung einiges bewegt. Die Zuweisung ist aus meiner Sicht in Ordnung. Ich bedanke mich.“(Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Mag.a Grünn berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen unterstützten Antrag L 18 Maßnahmen zur Aufarbeitung und zum Gedenken an das Kriegsgefangenenlager Auhof – Resolution und Antrag und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermister, werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst einen herzlichen Dank an die GemeinderätInnen Ursula Roschger und dem Gemeinderat Severin Mayr, dass sie mir mit ihrer Unterschrift ermöglicht haben, diesen Antrag zu stellen. Worum geht es. Der Science Park der Uni wurde in Unwissenheit über das ehemalige Kriegsgefangenenlager Auhof errichtet. Der Wissenschaftler Frank, der selber auf der Uni tätig ist, ist im Zuge von Recherchen, die mit der Geschichte nichts zu tun haben, auf dieses Russenlager gestoßen und hat erste Ergebnisse erforscht und publiziert. Angesichts der im nächsten Jahr stattfindenden 50-Jahr-Feier der Kepler Uni erscheint es angebracht, sich näher mit der Vergangenheit des Geländes zu beschäftigen. Dazu braucht es aber noch Forschung und ein würdiges Gedenken. Eine besondere Verantwortung trifft in diesem Zusammenhang die Stadt Linz, da sie maßgeblich von der Zwangsarbeit dieser Inhaftierten profitiert hat. Schätzungen sprechen von bis zu 5000 russischen Kriegsgefangenen im Lager Auhof, die Mortalitätsrate dieser Menschen wird auf über 50 Prozent geschätzt. Ich habe mich selbst in das Stadtarchiv gesetzt und aus dieser Zeit die Akten des Tiefbauamts durchgeschaut. In diesen Akten findet man genug Hinweise über den Einsatz von Kriegsgefangenen beziehungsweise russischen Kriegsgefangenen zu den Behebungen der Bombenschäden in der Stadt. Auf diese Initiative gibt es von Seiten der Uni schon erste positive Rückmeldungen. Ich zitiere aus einer Presseaussendung vom designierten Rektor Meinhard Lukas, der meint: ,Gerne greifen wir die Anregung auf, die Geschichte jenes Ortes aufzuarbeiten, auf dem sich heute der JKU Science Park befindet.‘ Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Johannes Kepler Universität: ‚Der Rektor der Johannes Kepler Universität wird in Hinblick auf das 50jährige Jubiläum der Johannes Kepler Universität 2016 ersucht, Maßnahmen zur Aufarbeitung der Vorgeschichte des Universitätscampus bezüglich der NS-Zeit einzuleiten sowie eine würdige und angemessene Form des Gedenkens an die Opfer von Zwangsarbeit auf dem Universitätscampus zu finden.‘ Der Gemeinderat beschließe folgenden Antrag: ‚Das zuständige Mitglied des Stadtsenats wird beauftragt, in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Ressourcen für eine fundierte Aufarbeitung der Vorgeschichte des Universitätscampus bezüglich der NS-Zeit zur Verfügung zu stellen und diese Aufgabe rasch in Angriff zu nehmen. Weiters soll eine würdige und angemessene Form des Gedenkens an die Opfer von Zwangsarbeit auf dem Universitätscampus gefunden und etabliert werden. Die Bedeckung allfällig anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. im kommenden Voranschlag berücksichtigt werden.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrags.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Kaltenhuber: „Geschätzte Damen und Herren, die Aufarbeitung der Vergangenheit ist wichtig und schon Humboldt wusste, nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft. Erfreulicherweise hat der designierte Rektor der Johannes Kepler Universität Prof. Meinhard Lukas per Presseaussendung vom 21. April 2015 bereits angekündigt, sich mit diesem Thema befassen zu wollen und entsprechend in das Jubiläumsjahr anlässlich des 50jährigen Bestehens der Johannes Kepler Universität 2016 einfließen zu lassen. Für eine fachlich fundierte Aufarbeitung ist es sicher sinnvoll, das in der Stadt vorhandene Knowhow bestmöglich zu bündeln und vorhandenes Material der Johannes Kepler Universität zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinn wird die ÖVP-Fraktion diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Das ist wahrscheinlich wenig überraschend, nachdem schon zwei Mitglieder meiner Fraktion den Antrag mit unterzeichnet haben, dass wir diesen Antrag selbstverständlich unterstützen. Ich halte das wirklich für eine nicht nur gute, sondern wichtige und notwendige Initiative. Ich freue mich daher sehr, dass sich der designierte Rektor schon öffentlich positiv geäußert hat und für ihn das offenbar klar ist, dass das umgehend in Angriff genommen wird. Ich bin mir sicher, dass das in Kürze in der entsprechenden Form passieren wird. Ich freue mich wirklich, dass wir diesen Antrag heute nicht nur beschließen, sondern seine Umsetzung praktisch schon fix ist.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Grünn und Frau Kollegin Kaltenhuber haben es bereits vorweggenommen, Herr Dekan und designierte Rektor Lukas hat in dieser Woche schon in einer Presseaussendung angekündigt, dass er gedenkt, diese Maßnahmen selbstverständlich umzusetzen und er das gerne aufgreifen wird. Aus unserer Sicht ist daher der heutige Antrag und diese Aufforderung an die Universität obsolet. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin über die Argumentation des Kollegen Raml ein wenig überrascht, weswegen sich die FPÖ legitimerweise – und das steht mir nicht zu, das in dieser Form zu bewerten - sich der Stimme enthalten wird. Aber es ist kein sehr konkludentes Verhalten. Wir haben uns auch nicht immer der Stimme enthalten - das gilt nicht nur für die FPÖ-Fraktion – , wenn wir über etwas abgestimmt haben, das entweder schon avisiert war oder schon im Laufen gewesen ist. Ich erinnere mich an die letzte Gemeinderatssitzung, wo gerade von deiner Fraktion Anträge eingebracht worden sind, die objektiv schon umgesetzt gewesen sind. Deswegen weiß ich nicht, ob das der wahre Grund ist oder nicht. Ich möchte jedenfalls für meine Fraktion sagen, dass ich es sehr positiv zur Kenntnis genommen habe, wie der neue Rektor der Johannes Kepler Universität sofort dieses Thema aufgegriffen hat. Ich glaube, dass vielen von uns, die sich damit auseinander gesetzt haben, im Vorfeld offensichtlich nicht bewusst gewesen ist - bevor dieser Antrag von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn gekommen ist -, dass in diesem Kriegsgefangenenlager 600 Gefangene waren, soweit man das aus den Archivakten feststellen konnte. Zum Beispiel im Juni 1943 sind dort 104 Zwangsarbeiter, vor allem Franzosen, Italiener, Kroaten, aus der Tschechischen Republik und in der Folge aus der ehemaligen Sowjetunion inhaftiert gewesen. Es ist unbestritten, dass diese als Zwangsarbeiter in Linz natürlich eingesetzt wurden. Deswegen ist es seit Ende der 1980er-Jahre Tradition der Stadt, dass wir uns unserer Vergangenheit inhaltlich stellen. Dieser Antrag ist ein positiver und deswegen wird ihn die sozialdemokratische Fraktion mit unterstützen und mittragen. Das ist der richtige Antrag zu diesem Thema.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich bedanke mich recht herzlich für die Annahme des Antrages. Ich möchte aber kurz einmal eine Lanze für das Linzer Stadtarchiv brechen. Ich möchte sagen, wir wissen oft gar nicht, auf welchen archivarischen Schätzen wir im Stadtarchiv sitzen. Es wäre begrüßenswert, wenn man den im Rahmen der Magistratsreform nicht so schöne Ausgang für das Stadtarchiv wieder beheben könnte und das Stadtarchiv wieder den Status bekommen könnte, was es davor gehabt hat. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger zur tatsächlichen Berichtigung: „Das Archiv ist in seiner Organisationsstruktur und in der Ausstattung mit Personal tatsächlich in Zukunft in der Lage, wie bisher alle Aufgaben zu erfüllen. Es ist nur eine andere Zuordnung zu den Zentralen Services gegeben. Es wird in Zukunft, so wie andere Dienststellen, in dieser Magistratsreform als Abteilung geführt, aber inhaltlich ändert sich aus meiner Sicht im Archiv nichts.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Dienstposten-Nachbesetzung im Tiefbau Linz und Stadtgärten Linz; ergänzender gemeinnütziger Einsatz von Asylwerberinnen und Asylwerbern und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen uns entscheiden, ob unsere schönen Worte und Bekenntnisse für eine saubere Stadt ernst gemeint sind oder ob wir nur Sonntagsreden machen. Wer eine saubere Stadt will, muss das notwendige Personal für die Reinigung und für die Pflege der öffentlichen Plätze, Straßen und Grünflächen zur Verfügung stellen. In den letzten zehn bis 15 Jahren wurden bereits im Tiefbau Linz und in den Linzer Stadtgärten die Dienstpostenpläne massiv abgebaut und es hat viele Reformen gegeben. Die Effizienz- und Leistungszahlen pro Mitarbeiter wurden enorm gesteigert. Der Gemeinderat hat das so beschlossen und das wird akzeptiert. Nur was jetzt gemacht wird, ist nicht mehr in Ordnung. Es gibt einen vom Gemeinderat beschlossenen Dienstpostenplan für das Jahr 2015. Ich will mit diesem Dringlichkeitsantrag, dass das, was der Gemeinderat beschlossen hat, von der Personalabteilung eingehalten wird. Es ist nicht in Ordnung, dass reihenweise Dienstposten im Tiefbau Linz und bei den Stadtgärten nicht mehr nachbesetzt werden. Es ich auch nicht in Ordnung, dass der Personalreferent und die Personalabteilung die offenen Stellen nicht mehr nachbesetzen. Einige offene Dienstposten sind durchaus üblich. Nur ist es im Tiefbau so, dass bereits 23 Dienstposten und bei den Stadtgärten 19 Dienstposten, also in Summe 42 offene Dienstposten vorhanden sind. Es hilft wenig, wenn einige Honorarkräfte in der untersten Einkommensstufe für einige Monate aufgenommen werden. Dieser Antrag ist ein Hilfeschrei der betroffenen Arbeitspartien. Das, was hier passiert, ist eine enorme Belastung für die Teams. Da gibt es schon Frust und Demotivation, wenn die Arbeitspartien von denen da oben so im Stich gelassen werden, wie das der Fall ist. Diesen Umgang haben sich diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verdient. Ich fordere daher, dass der im Gemeinderat beschlossene Dienstpostenplan von der Personalverwaltung und dem Personalreferenten wieder ernst genommen wird. Der zweite Punkt dieses Antrages betrifft den Einsatz von Asylwerbern für freiwillige gemeinnützige Hilfstätigkeiten. Es gibt hier einige sehr genaue und enge gesetzliche Regelungen, wie Asylwerber in der Gemeinde für gemeinnützige Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen. Das heißt, so ein Einsatz ist für 120 Stunden begrenzt. Es wird vom Arbeitsmarktservice ganz genau geprüft, für welche Tätigkeiten in der Gemeinde ein Asylwerber eingesetzt werden darf, damit keine Konkurrenz zu regulären Jobs für Arbeitslose entsteht und keine Konkurrenz zu gewerblichen Tätigkeiten in der Wirtschaft gegeben ist. Gesetzlich ist genau fest geschrieben, dass dies kein Lohn ist, sondern ein Anerkennungsbetrag. Es wurde heute schon erwähnt, dass das ein Lohn ist, das ist nicht wahr. Der Anerkennungsbetrag liegt bei ungefähr vier bis sechs Euro pro Stunde. Das ist natürlich freiwillig und zum Vorteil aller Beteiligten. Die Stadt Salzburg ist schon Vorreiter bei diesem Thema, denn im letzten Jahr gab es in Salzburg 155 Einsätze von Asylwerbern. Pro Asylwerber sind maximal vier Einsätze im Jahr erlaubt. In Salzburg machen alle mit, die Stadt, die NGOs, die Wirtschaftskammer und das AMS. Ich glaube, dass alle Parteien dahinter stehen. Ich würde mir wünschen, dass wir den positiven Erfahrungen aus der Stadt Salzburg in Linz folgen können und im Stadtsenat darüber ein Bericht vorgelegt wird. Das sollte für alle Fraktionen möglich sein. Falls eine getrennte Abstimmung gewünscht wird, bin ich damit selbstverständlich einverstanden. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Personalreferent wird im Sinne der Sauberkeit in der Stadt Linz beauftragt, umgehend die im Dienstposten- und Stellenplan 2015 für den Tiefbau Linz und die Stadtgärten Linz vorgesehenen Dienstposten zu besetzen. 2. Neben der Besetzung aller vorgesehenen Dienstposten im Tiefbau Linz und in den Stadtgärten Linz wird das Präsidium, Personal und Organisation beauftragt – unter Einbindung von NGOs (Nichtregierungsorganisationen) – dem Stadtsenat einen Bericht für den Einsatz von Asylwerberinnen und Asylwerbern gem. § 7 Grundversorgungsgesetz – Bund (GVG-B) 2005 für freiwillige gemeinnützige Hilfstätigkeiten in der Stadt Linz vorzulegen.‘ Ich ersuche um Zustimmung zu meinem Dringlichkeitsantrag.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, aufgreifend die Stellungnahme des Herrn Bürgermeisters zum letzten Antrag, müsste die SPÖ diesem Antrag zustimmen. Es gibt zwar den bereits beschlossenen Dienstposten- und Stellenplan. Man könnte argumentieren, das sei ohnehin beschlossen. Dadurch sei es klar, dass er besetzt wird und entsprechende Kräfte eingestellt werden. Folglich könnte man sagen, man braucht diesen Antrag in dieser Form nicht, weil es ohnehin den beschlossenen Dienstposten- und Stellenplan gibt, der befüllt wird. Wenn man aber sagt, bereits Beschlossenes oder bereits in Umsetzung Befindliches, müsse noch einmal zugestimmt werden, würde die SPÖ wahrscheinlich diesem Antrag zustimmen. Nichtsdestotrotz können wir als freiheitliche Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen und zwar aus dem Grund, da wir den beschriebenen gemeinnützigen Einsatz von Asylwerberinnen und Asylwerbern aus verschiedenen Gründen in dieser Form nichts abgewinnen können. Insbesondere deshalb, weil wir glauben, dass die Arbeitskraft, die gerade in diesen Bereichen eingesetzt wird, man nicht so tun dürfte, als könnte dies beliebig austauschbar von verschiedensten Personen gemacht werden. So gibt es eine Reihe von Arbeiten, die eine Ausbildung voraussetzen, die folglich nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tiefbauamt oder in den Stadtgärten abqualifizieren oder austauschbar erscheinen lassen. Wir können dem in dieser Form nichts abgewinnen. Wir sind aber natürlich dafür – wobei man beim letzten Antrag der Logik folgend nicht eigens beschließen muss –, dass der Dienstposten- und Stellenplan, so wie er vorliegt, zu besetzen ist. Dazu gibt es den Dienstposten- und Stellenplan, damit das entsprechende Personal zur Verfügung steht bzw. aufgenommen wird. Deshalb sehen wir diesen Antrag als obsolet an und werden dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich darf ebenfalls kurz berichten, wie die tatsächliche Situation nach der Beschlussfassung der Magistratsreform im Tiefbau und in den Stadtgärten ist. Es ist tatsächlich so, dass derzeit 23 Dienstposten im Tiefbau Linz unbesetzt sind. Bei den Stadtgärten Linz stellt sich die Situation aus unterschiedlichen Gründen anders dar. Hier ist es so, dass derzeit bereits neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufnahmeverfahren für die Betreuung der öffentlichen Anlagen sind und ebenso zwei, die noch im Botanischen Garten fehlen. Da läuft ebenfalls derzeit das Aufnahmeverfahren. Das ist von mir ab dem Zeitpunkt sofort freigegeben worden, als klar war, wie die Magistratsreform sein wird. Diese Freigabe für das Tiefbau Linz ist bislang deswegen noch nicht erfolgt, weil bei der Magistratsreform bei der Verschränkung von den Aufgaben von Stadtgärten und Tiefbau durchaus Rationalisierungspotential zu erwarten ist. Es gibt bislang – und das ist keine sehr geniale Lösung – am Hauptplatz vier unterschiedliche Organisationseinheiten, die für die Sauberkeit am Hauptplatz zuständig sind: Erstens, für die Blumenbeete die Stadtgärten. Wenn in den Blumenbeeten eine Dose liegt, sind diese nur von den Mitarbeitern der Stadtgärten zu entfernen. Zweitens, für den Großteil des restlichen Hauptplatzes sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbau Linz aus unterschiedlichen Abteilungen mit unterschiedlichen Fahrzeugen zuständig. Drittens, gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur die Haltestellen reinigen. Alles, was daneben ist, ist nicht in ihrem Portfolio. Viertens, gibt es noch Mitarbeiter des Gebäudemanagements, die einen Teil des Zugangsbereiches zum Alten Rathaus säubern und sonst keinen Quadratmeter mehr. Es wird doch niemand behaupten, dass das a) eine intelligente Organisationsweise ist und b) dass das keine Auswirkungen auf den Personaleinsatz haben wird, wenn wir beim Reinigen zusammenlegen bzw. reinigen lassen und nicht im Kastldenken der Ämter agieren. Diese Organisationsstruktur findet nicht nur am Hauptplatz statt, sondern auch auf anderen Flächen in der Stadt. Es wird sehr wohl vernünftig sein, im Detail das Projekt abzuwarten und dann erst wieder definitiv Neuaufnahmen zu machen. Es gibt von mir einen Auftrag an die Personalverwaltung, zeitlich befristet MitarbeiterInnen für den Tiefbaubereich aufzunehmen, weil mir klar ist, dass ein Teil dieser 23 Dienstposten benötigt werden und nachzubesetzen sind - unabhängig davon, wie wir jetzt im Detail organisieren. In der Diskussion um die Magistratsreform hat eine Option darin bestanden, die gesamte Reinigung auszugliedern und an die Linz AG zu geben bzw. das in einer neuen ausgegliederten Gesellschaft zu machen. Wir arbeiten ja schon mit der Müllabfuhr und diversen Sonderreinigungsleistungen. Das war eine Überlegung und die ist geprüft worden. Sie wissen, dass ich dieser Überlegung immer sehr viel abgewinnen konnte. Aber aufgrund der Tatsache, dass sich abgezeichnet hat, dass es keine Zweidrittelmehrheit gibt, haben wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachbesetzungen gemacht. Zur Frage des Einsatzes von Asylwerberinnen und Asylwerber ist eine über das konkrete Thema hinausgehend kompliziertere Diskussion erforderlich. Meine Fraktion wird - das haben wir schon im Vorfeld gesagt - sich der Stimme enthalten, weil ich es für gesellschaftlich sehr schwer erträglich finde, sechs Euro Stunden-Jobs in der öffentlichen Hand/in der Verwaltung anzubieten. Auch wenn dies nur mit einem beschränkten Stundenausmaß erfolgt. Das führt dazu, dass man tatsächlich zwischen Vollzeit und korrekt Beschäftigten und Asylwerbern auseinander dividieren kann, die in diesen Billigstjobs arbeiten. Dass es insgesamt vernünftig wäre, Asylwerbern Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, darüber kann man sehr viel in Österreich diskutieren. Da wäre es notwendig, Entscheidungen zu treffen. Ich hätte aber einen viel besseren Vorschlag, bevor man das Argument strapaziert. Wenn jemand drei, vier Jahre lang im Asylverfahren ist und keine Arbeit hat, wäre es vernünftiger, die Dauer der Asylverfahren im Innenministerium zu senken, früher Klarheit für Asylwerber zu haben und ab dem Zeitpunkt, wo die Menschen anerkannt Asyl haben, sind sie berechtigt, zu arbeiten. Vielleicht wäre das der bessere Ansatz, als zu akzeptieren, dass jemand fünf, sechs Jahre keiner Beschäftigung nachgehen darf und dann auf Sechs-Euro-Jobs eingesetzt wird. Deswegen enthalten wir uns.“ (Beifall SPÖ und FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Zum ersten Antragspunkt. Ich möchte gerne zu deinen Ausführungen, die du gemacht hast, noch etwas sagen, warum vier Stellen zuständig sind. Aufgrund meiner früheren Tätigkeit weiß ich das noch sehr gut, warum das so ist. Das stimmt, die Stadtgärten sind zuständig für die Beete, aber die Stadtgärten sind nicht primär dafür zuständig, dass sie den Mist aus den Beeten herausräumen. Das kommt dazu. Aber grundsätzlich sind sie dafür da, dass sie die Beete gärtnerisch betreuen, was gerade am Beispiel Hauptplatz nicht wenig Aufwand ist. Wenn man dreimal am Tag vorbeigeht ist jedes zweite Mal wieder irgendetwas kaputt, weil jemand hineingestiegen ist. Darum macht das durchaus Sinn, dass das die MitarbeiterInnen der Gärten machen, die die Pflanzen entsprechend betreuen oder austauschen, wie auch immer. Es ist wahrscheinlich ein bisschen schwierig, wenn man gelernter Pflasterer ist, diese Aufgaben zu übernehmen. (Zwischenruf) Wer macht das dann? Das ist der Hintergrund, warum die Stadtgärten die Beete betreuen. Das ist aus meiner Sicht vordergründig nicht ganz dumm. Die Haltestellenreinigung ist ein eigener Reinigungstrupp, aber nicht eine eigene Dienststelle, sondern meines Wissens beim Tiefbau angesiedelt. Die reinigen eine Haltestelle nach der anderen. Wenn die aber nicht nur die Haltestelle, sondern den ganzen Hauptplatz reinigen, entsteht bei den Haltestellen eine Lücke, die auf deren Plan nachfolgend sind. Für mich ist das nicht einmal primär offensichtlich ganz dumm, weil die Haltestellen an sich einen höheren Reinigungsaufwand haben, als der Hauptplatz oder alle anderen öffentlichen Flächen. Aufgrund der Frequenz der Leute ist klar, dass es einen Reinigungstrupp gibt, der die Haltestellen betreut. Durch die Gratiszeitungen entsteht viel Abfall. Dass es einen Reinigungstrupp gibt, der die Haltestellen betreut, ist für mich nicht per se dumm. Der Zugang zum Rathaus: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Rathaus sind grundsätzlich in dem Fall, nachdem alles, was vor der Türe ist, öffentliches Gut ist, für den Innenbereich zuständig. Wenn sie dann so vorausschauend sind und das, was vor der Haustüre herumliegt, wegräumen, ist das grundsätzlich sinnvoll. Ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist, wenn der Tiefbau-Mitarbeiter zuerst die Haltestelle reinigt, dann die Mistkübel ausleert, die sonst so herumstehen, die Gartenbeete gärtnerisch fachmännisch betreut und dann im Foyer des Alten Rathauses noch zusammenkehrt. Das kann ich mir wieder nicht vorstellen, dass das von der Grundsystematik besonders gescheit ist. Die Tätigkeiten, die wir aufgezählt haben, sind körperlich schwer anstrengende Tätigkeiten. Wenn derart viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nachbesetzt sind und sich das auf alle anderen aufteilt, ist das aus meiner Sicht wirklich sparen am falschen Ort, nämlich bei den Untersten, die die schwerste Arbeit machen. Das ist der Grund, weshalb ich meiner Fraktion nahegelegt habe, dem Punkt 1 zuzustimmen. (Beifall Die Grünen) Den Punkt 2 sehe ich ein bisschen problematisch, weil so einfach ist das nicht. Wenn man das sinnvoll angehen will, ist es erstens notwendig, dass man sich intensiv damit auseinander setzt und schaut, welche Tätigkeiten haben wir in der Stadt, welche Aufgabenbereiche gibt es und welche Aufgabenbereiche davon sind welche, die von den betroffenen Asylwerbern wahrgenommen werden können. Man kann nicht ernsthaft glauben, dass das sinnvoll ist, dass ich dort, wo gerade eine Versorgungslücke ist, irgendjemanden hineinstecke, ob der das jetzt besonders gerne macht oder die entsprechende Ausbildung hat oder nicht. Wenn man so etwas machen will, ist es sicher sinnvoll, sich mit dem sehr intensiv auseinander zu setzen. Das hat natürlich zur Folge, dass man eine Koordinationsstelle braucht, die gleichzeitig Anlaufstelle für die Asylwerberinnen und Asylwerber ist, die Aufgaben übernehmen und natürlich für die Dienststellen oder Fachbereich, wo sie eingesetzt sind. Der Antrag deutet an, dass das nur in enger Zusammenarbeit mit den NGOs funktionieren kann. Aus meiner Sicht ist das ein zu komplexes Thema, um das jetzt schnell abzuwickeln und dem Stadtsenat einen Bericht vorzulegen. Daher werden wir uns hier der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Wegscheider: „Es ist klar, es wird diese Synergie der Magistratsreform und die Synergien der Mistkübel immer geben. Es ist für den Bürger oft nicht nachvollziehbar - um einmal ein Beispiel zu nennen -, wenn der eine Mistkübel im Park steht und der andere am Gehsteig, dass zwei Zuständigkeiten da sind. Dann sagen natürlich die LinzerInnen, wieso ist das so. Das ist das Paradebeispiel, was ich schon so oft gehört habe, dass hier Dienstposten eingespart werden können. Das ist nicht der Inhalt dieses Antrages. Wir können natürlich manches verbessern und Synergien schaffen, aber dass die Gartenarbeit und die Reinigungsarbeit in unserer Stadt sehr personalintensiv ist, ist wohl klar. Acht Honorarkräfte sollen in den nächsten acht Monaten den Stadtgärtnern und Stadtgärtnerinnen helfen. Bis die eingeschult sind – das ist eine gärtnerische Arbeit –, sind die wieder weg. In den Partien der Stadtgärten herrscht eine Verunsicherung und ein Unmut. Die Grünanlagen werden immer mehr. Wir wollen eine schöne, saubere, blühende und gepflegte Stadt haben. Der Sturm Niklas hat es uns wieder bewiesen, was in der Karwoche von den Stadtgärtnern und Stadtgärtnerinnen geleistet wurde. Das ist nicht immer planbar. Da braucht man Flexibilität. Die Natur zeigt uns das. Ich bin gespannt, wenn wir zusammen mit dem Tiefbauamt und den Stadtgärten ein personalintensives Ressort schaffen, wie die Qualität in unserer Stadt sinken wird. In Bezug auf die Asylwerber gibt es Beispiele. SOS-Menschenrechte in der Rudolfstraße haben uns gefragt und uns gebeten, in die Diskussion zu treten. Das soll nicht immer so dargestellt werden, als ob irgendjemand verpflichtet werden würde. Aber wir können uns z.B. bei den Stadtgärten gut vorstellen, dass uns Asylwerber gerade zu den Wochenenden beim Reinigen unterstützen. Noch einmal, das ist freiwillig, das ist machbar. In Salzburg funktioniert es schon hervorragend. Man kann ohne weiteres in diese Diskussion treten, denn wer das möchte, der sollte uns in der öffentlichen Hand unterstützen können. Das ist alles ganz genau definiert. Ich ersuche noch einmal um Annahme dieses Antrages und ersuche um getrennte Abstimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun den Antrag getrennt in Punkt 1 und Punkt 2 abstimmen. Der Punkt 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Punkt 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 53. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger bedankt sich für die disziplinierte Sitzungsteilnahme und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21:50 Uhr 22 1