Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 1/2015 PROTOKOLL über die 51. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 22. Jänner 2015, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Ing. Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Dienststellenleiter des Präsidiums, Personal und Organisation i.V.: MMag. Andreas Atzgerstorfer Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT D 1. Grundverkauf in der KG Lustenau (Im Hühnersteig); 2678 Quadratmeter, Grundstücknummer 1128/2, 1128/4 und 1128/5 um den Verkaufspreis von 750.000 Euro D 2. A 26 – Kooperationsvertrag abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH und der ASFINAG; Verlängerung der Garantieerklärung der Stadt Linz bis 31. Dezember 2015 D 3. Weitergabe der vom Land Oberösterreich/Direktion für Inneres und Kommunales genehmigten Bedarfszuweisung an die Immobilien Linz GmbH, Hauptstraße 1 - 5 für Investitionen in der Tabakfabrik Linz in Höhe von 500.000 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung E ANTRÄGE DES STADTSENATES E 1. Durchführung des Linz Festes 2015; Grundsatzgenehmigung; max. 222.000 Euro E 2. Revitalisierung des Magerbaches; Vergabe der Wasserbauarbeiten; 1,46 Millionen Euro F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES F 1. Abbruch des ehemaligen Schülerheimes der DIS-Diözesane Immobilien-Stiftung, Rosenstraße 7 - Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Linz F 2. Bebauungsplanänderung 07-013-01-01, KG Lustenau (Stieglbauernstraße - Schreberstraße) F 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 13-34-01-00 (südlich Bulgariplatz) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2, KG Waldegg und Lustenau F 4. Bebauungsplanänderung W 109/10, KG Waldegg (Schultestraße – Keimstraße) F 5. Bebauungsplanänderung W 109/11 (Sophiengutstraße - Waldeggstraße) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109, KG Waldegg und Linz F 6. Gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes O 113 und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02 (Schachermayerstraße - Wimhölzelstraße – Franckstraße) - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00, KG Lustenau F 7. Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Neubauzeile - Siemensstraße) F 8. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 13-007-01-00, KG Kleinmünchen (Willingerstraße - Wiener Straße) G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES G 1. Bericht zum Gemeinderatsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 19. September 2013 „15 Minuten gratis parken“; Verlangen nach § 12 Abs. 3 Geschäftsordnung-Gemeinderat G 2. Abtretung von 1569 Quadratmetern, Teilflächen aus den Grundstück Nr. 798/57, 798/1 und 798/7, KG Lustenau (Liebigstraße) an das öffentliche Gut der Stadt Linz - Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 237.264,18 Euro G 3. Verkauf der Liegenschaft EZ 2313, KG Linz (Eisenbahngasse 12) aus dem Eigentum der Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 220.000 Euro G 4. Darlehensaufnahme in Höhe von 15,850.000 Euro zur Bedeckung des Zuschusses an die Immobilien Linz GmbH & Co KG G 5. Erledigung des Antrages der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 23. Jänner 2014 „Konzept für - Linz braucht einen Donaustrand“ bzw. des gemeinsamen Antrages der SPÖ-, FPÖ-, Grünen-Gemeinderatsfraktion „Überparteiliche Facebook-Initiative - Linz braucht einen Strand“; Gestaltung Sandfläche und Gastronomie westlich des Brucknerhauses; max. 100.000 Euro G 6. Linzer Marktgebührenordnung 2015; Aufhebung und Neufestsetzung H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION H 1. Konzept SeniorInnengerechte Lebensstadt Linz; Umsetzung Sozialprogramm 2011 H 2. Erforderlicher Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen - Planung und Bauvorbereitungsmaßnahmen I PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2013 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 J 1 BERICHT DES HERRN BÜRGERMEISTERS ZUM FPÖ- UND ÖVP-GEMEINDERATSFRAKTIONSANTRAG VOM 5. NOVEMBER 2014 „VERPFLICHTUNG VON MAG. PENN ZUR AUSSAGE VOR DEM SONDERKONTROLLAUSSCHUSS – KONTROLLRECHTE DES GEMEINDERATES IM ZUSAMMENHANG MIT DIENSTPFLICHTVERLETZUNGEN“ IN DER FORM DES ABÄNDERUNGSANTRAGES VOM 20. NOVEMBER 2014 J 2 LINZER MOBILITÄTSPROGRAMM FÜR ÄLTERE MENSCHEN J 3 TABAKFABRIK-GESAMTFINANZIERUNGSKONZEPT VIA INVESTORENAUSSCHREIBUNGS-VERFAHREN J 4 PRÜFUNG DES STREITFALLS ZWISCHEN STADT LINZ UND HARTLAUER DURCH DAS KONTROLLAMT J 5 VERKEHRSPOLITISCHE BEGLEITMASSNAHMEN DER STADT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM WESTRING J 6 ÜBERPRÜFUNGSERGEBNISSE, ZEIT- UND KOSTENPLAN FÜR SANIERUNGSMASSNAHMEN BEI LINZER TURNSÄLEN – ANTRAG UND RESOLUTION J 7 ÜBERPRÜFUNG DER UMSETZUNG, WIRKUNG UND WIRKSAMKEIT DER MASSNAHMEN AUS DEM LINZER INTEGRATIONSPROGRAMM J 8 INBETRIEBNAHME DER SCHULDENUHR J 9 ABSCHAFFUNG DES BINNEN-I IM AMTLICHEN SPRACHGEBRAUCH J 10 BÜRGERBETEILIGUNG OSTUMFAHRUNG J 11 RÜCKKEHRER-BERATUNGSSTELLE IM INTEGRATIONSRESSORT SCHAFFEN J 12 STADTBÄUME – VERÖFFENTLICHUNG VON BAUMDATENBLÄTTERN AUF LINZ.AT J 13 TTIP/CETA/TISA-FREIE GEMEINDE – ANTRAG UND RESOLUTION J 14 SICHERSTELLUNG DER LEISTBARKEIT DES WOHNRAUMS – RESOLUTION J 15 KEINE „ARBEITGEBERABGABE“ - STÄDTE UND GEMEINDEN SOLLEN WEITERHIN DIE KOMMUNALABGABE EINHEBEN DÜRFEN - RESOLUTION J 16 SCHAFFUNG EINES BUNDESWEITEN BEHINDERTENFONDS – RESOLUTION J 17 LOW-COST-WOHNBAU - RESOLUTION J 18 ÄRZTEPROBLEMATIK IN DER LINZER STELLUNGSSTRASSE LÖSEN - RESOLUTION J 19 KURZE SCHNUPPERHAFT STATT BEDINGTER STRAFE - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Luger eröffnet die 51. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung sind Gemeinderat Pühringer, FPÖ, und Gemeinderat Weibel, SPÖ, entschuldigt. Gemeinderat Spannring und Gemeinderätin Mag.a Leibetseder, beide ÖVP, kommen etwas später in die Sitzung. Bürgermeister Luger: „Ich darf Sie zu Beginn der Sitzung ersuchen, sich von Ihren Plätzen zu erheben, um des verstorbenen Gemeinderats Regierungsrat Ing. Franz Hofer zu gedenken. Wir haben mit großer Betroffenheit die Nachricht erhalten, dass Gemeinderat Regierungsrat Ing. Franz Hofer am 30. Dezember des vergangenen Jahres verstorben ist. Beim Begräbnis konnten wir erleben, wie sehr die Bevölkerung am Auberg und aus anderen Stadtteilen Kollegen Hofer geschätzt hat. Die Anteilnahme war wirklich groß. Wir verlieren einen sehr verdienstvollen Bürger dieser Stadt. Franz Hofer war 35 Jahre Mitglied dieses Hauses und damit das längst dienende Mitglied des Linzer Gemeinderates. Während seiner nicht weniger als sechs Funktionsperioden hat er das kommunalpolitische Leben begleitet und in dieser Zeit zahlreiche Entscheidungen für den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufschwung in unserer Stadt mitgetragen. Er war im wahrsten Sinn des Wortes ein politisches Urgestein unserer Landeshauptstadt und jemand, der mit sehr viel Hintergrundwissen und mit Sachverstand die Arbeit im Gemeinderat begleitet und bereichert hat. Mit seiner Erfahrung ist es ihm immer wieder gelungen, so manche sehr bewegte Diskussion letztlich in eine Richtung zu lenken, die zu einem für die meisten Seiten zumindest annehmbaren versöhnlichen Ergebnis geführt hat. Auch mit seinem Humor hat uns Franz Hofer in diesem Gremium mitunter überrascht. Franz Hofer war vielfach ehrenamtlich engagiert. Als geborener Linzer hat er die Realschule besucht und 1958 die Höhere Technische Lehranstalt erfolgreich abgeschlossen. Bereits ein Jahr später trat er seinen Dienst beim Amt der Oö. Landesregierung an. Franz Hofer begann seine politische Arbeit auch als Personalvertreter, eine Funktion die er von 1965 bis 1990 innegehabt hat. Er war seit dem Jahr 1969 Obmann der ÖVP Ortsgruppe Am Auberg und Pöstlingberg und gehörte seit dem Jahre 1979 dem Linzer Gemeinderat an. Er war unter anderem auch im Personalbeirat, im Bauausschuss, im Verkehrsausschuss, wo ich ihn selbst erlebt habe und im Kontrollausschuss sowie im Kultur- u. Tourismusausschuss tätig. In seiner Funktion als Obmann des Linzer Seniorenbundes hat er sich seit dem Jahr 2000 ganz speziell und besonders um die Agenda der älteren Menschen in unserer Stadt gekümmert. Parallel dazu ist er vielen von uns als Funktionär des Roten Kreuzes und als Obmann der Theaterspielgruppe Sankt Leopold als begeisterter Schauspieler in Erinnerung. Auch seine Sportlichkeit bleibt uns in Erinnerung. Wir wissen, dass er ein begeisterter Radfahrer gewesen ist und dies des Öfteren in seinen Beiträgen in diesem Haus artikuliert hat. Franz Hofer hat sein ganzes Leben lang versucht, für die Menschen da zu sein. Er ist einer jener Menschen, die den solidarischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft mitgeprägt haben. Wir werden Franz Hofer als Kommunalpolitiker, als Mitbürger und viele von uns als Freund vermissen. Wir werden ihn als einen einfühlsamen Menschen in guter Erinnerung behalten, der sich für die anderen eingesetzt hat. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Danke.“ A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger weist die Mitglieder des Gemeinderates noch darauf hin, dass der Jahresbericht des Rechnungshofes allen elektronisch zugesandt wurde. Er wurde – wie vereinbart - nicht schriftlich aufgelegt, sondern den GemeinderätInnen elektronisch zugesandt. Bürgermeister Luger teilt weiters mit, dass zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend die Aufsichtsratsprotokolle der Immobilien Linz GesmbH (ILG) dem Sonderkontrollausschuss aushändigen 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Beibehaltung des Tabakgesetzes in der derzeitigen Form - Resolution Bürgermeister Luger schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Außerdem verweist Bürgermeister Luger auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 4. September 2014 bis 8. Jänner 2015 für das Rechnungsjahr 2014 keine Kreditüberschreitung genehmigt. In der Zeit vom 1. Jänner 2014 bis 8. Jänner 2015 wurde vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2014 eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 36.000 Euro genehmigt, welche dem Gemeinderat in einer bereits vorangegangenen Sitzung zur Kenntnis gebracht wurde. Die Bedeckung der Kreditüberschreitung erfolgte durch eine Mehreinnahme. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 4. September 2014 bis 8. Jänner 2015 für das Rechnungsjahr 2014 folgende Kreditübertragung genehmigt: In der Zeit vom 1. Jänner 2014 bis 8. Jänner 2015 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2014 Kreditübertragungen in der Höhe von 106.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 86.000 Euro zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 54 Abs. 2 StL 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2014 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 8,337.357 Euro und wurde nicht überschritten. 3. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2014 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 8. Jänner 2015 genehmigten Kreditüberschreitungen 3,113.127 Euro und die Kreditübertragungen 14,678.800 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz StL 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 44,766.937,50 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2014 ist daher nicht erforderlich.) B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Gemäß § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Karl R e i s i n g e r vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Markus S p a n n r i n g, ÖVP. Von Seiten der Fraktion Die Grünen wird Herr Gemeinderat Severin M a y r vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Michael R a m l, FPÖ. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger bringt zur Kenntnis, dass fünf Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; eine an seine Person, zwei an Vizebürgermeister Forsterleitner, eine an Stadtrat Giegler und eine an Stadträtin Wegscheider. 1. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger betreffend Leerstand von Wohnungen wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 2. Die Anfrage von Gemeinderat Ing. Casny an Vizebürgermeister Forsterleitner betreffend Linzer Turnhallengebühren wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 3. Die Anfrage von Gemeinderat Fediuk an Vizebürgermeister Forsterleitner betreffend Parkraumbewirtschaftung wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Giegler betreffend Verein Avrasya wird schriftlich beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderat Raml an Stadträtin Wegscheider betreffend Kontrollen von Bettlern auf Märkten wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung beantwortet. D ANTRÄGE NACH § 47 Abs. 5 STL 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über die Anträge D 1 bis D 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Grundverkauf in der KG Lustenau (Im Hühnersteig); 2678 Quadratmeter; Grundstücksnummer 1128/2, 1128/4 und 1128/5 um den Verkaufspreis von 750.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf der Liegenschaften EZ 1378 und EZ 1747, bestehend aus den Grundstücken 1128/2, 1128/4 und 1128/5, Grundbuch 45204 KG Lustenau, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 2678 Quadratmetern, um den Pauschalkaufpreis von 750.000 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen an die Robert Bosch AG, Göllnergasse 15 – 17, 1030 Wien, wird genehmigt.“ D 2 A 26 – Kooperationsvertrag abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH und der ASFINAG; Verlängerung der Garantieerklärung der Stadt Linz bis 31. Dezember 2015 Der Gemeinderat beschließe: „Die Verlängerung der Laufzeit vom 31. Dezember 2014 bis einschließlich 31. Dezember 2015 der beiliegenden Garantieerklärung neu (Beilage 4) wird genehmigt. Demnach erklärt die Stadt, in sämtliche Rechte und Pflichten der Immobilien Linz GmbH aus dem Kooperationsvertrag mit der ASFINAG einzutreten, sollte es der Immobilien Linz GmbH aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht möglich sein, den Kooperationsvertrag in vollem Umfang zu erfüllen. Dies vorbehaltlich der rechtskräftigen Verlängerung der im Amtsbericht genannten Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich über die 50 Prozent-Aufteilung.“ D 3 Weitergabe der vom Land Oberösterreich/Direktion für Inneres und Kommunales genehmigten Bedarfszuweisung an die Immobilien Linz GmbH, Hauptstraße 1-5 für Investitionen in der Tabakfabrik Linz in Höhe von 500.000 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Weitergabe der Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von 500.000 Euro an die Immobilien Linz GmbH, Hauptstraße 1-5, 4040 Linz, für Investitionen im Bereich der Tabakfabrik Linz wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 500.000 Euro für das Rechnungsjahr 2014 hat auf der VASt 5.8993.775001, Kapitaltransfers an Unternehmungen, ILG, zu erfolgen. Gleichzeitig wird auf dieser Voranschlagsstelle eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 500.000 Euro genehmigt. Die Kreditüberschreitung in Höhe von 500.000 Euro findet auf der VASt 6.9140.871100, Bedarfszuweisungen, Bedeckung.“ Zu D 2 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Wortmeldung bezieht sich auf den Antrag D 2, wo es um diesen Kooperationsvertrag zwischen der Immobilien Linz GmbH und der ASFINAG geht. Unsere ablehnende Haltung gegenüber dem Westringprojekt ist bekannt. Ein logischer Schluss daraus ist, dass ich diesem Antrag daher nicht zustimmen kann. Danke.“ Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, ich schließe mich meiner Vorrednerin an. Es ist bekannt, dass Die Grünen das Projekt Westring ablehnen und konsequenterweise lehnen wir natürlich auch diesen Antrag ab.“ Bürgermeister Luger lässt nun über die Anträge D 1 bis D 3 abstimmen. Der Antrag D 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag D 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 3 wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES STADTSENATES Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über E 1 Durchführung des Linz Festes 2015; Grundsatzgenehmigung; max. 222.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 222.000 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Linz Fest 2015 (15. – 17. Mai) Zu erwartende Ausgaben: 222.000 Euro (exkl. USt) Zu erwartende Mindesteinnahmen: Sponsoringeinnahmen Linz Fest 2015: 32.000 Euro (exkl. USt) Budgetwirksame Ausgaben: 190.000 Euro (exkl. USt) Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten exkl. USt genehmigt. Behördliche Sicherheitskräfte: 6500 Euro Bewachung und Security: 7000 Euro Elektroinstallationen: 18.000 Euro Hotels und Verpflegung: 10.500 Euro Infrastruktur: 22.000 Euro KünsterInnenhonorare, Fahrtkosten und Projekte: 57.900 Euro Mieten Bühnen: 14.600 Euro Öffentlichkeitsarbeit: 14.400 Euro Personal: 35.000 Euro Kinderfest: 4000 Euro Ton- und Lichttechnik: 29.700 Euro Transporte: 2400 Euro Gesamt: 222.000 Euro 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 222.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf den Voranschlagsstellen des Teilabschnittes 1.3810, Kulturentwicklung. Die Verwendung von 32.000 Euro exkl. USt aus Sponsoringeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf den Voranschlagsstellen des Teilabschnittes 2.3810, Kulturentwicklung. Der budgetwirksame Ausgabenrahmen beläuft sich beim Linz Fest 2015 auf 190.000 Euro (exkl. USt). Die Verwendung von etwaigen zusätzlichen Einnahmen aus Sponsoring, Werbung und gastronomischer Versorgung, welche die im Ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms genehmigt. Die Verrechnung derselbigen erfolgt auf dem Teilabschnitt 2.3810, Kulturentwicklung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über E 2 Revitalisierung des Magerbaches; Vergabe der Wasserbauarbeiten; 1,460.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Vergabe Wasserbauarbeiten zur Revitalisierung des Magerbaches Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer BT Bau, Beton u. Tiefbau Technik GmbH, Mistlberg 1, 4284 Tragwein Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 1,295.460,23 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für unvorhergesehene Vergaben wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 164.539,77 Euro inkl. USt bewilligt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 1,460.000 Euro inkl. USt erfolgt auf der VASt 5.6290.004000, Renaturierung der Bäche. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- und BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge F 1 und F 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 1 Abbruch des ehemaligen Schülerinnenheimes der DIS-Diözesane Immobilien-Stiftung, Rosenstraße 7 – Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Linz Der Gemeinderat beschließe: „Die Zustimmung zum Abbruch des bestehenden Hauptgebäudes (ehemaliges Schülerinnenheim) sowie des Nebengebäudes samt bestehenden Bunker im Standort Urfahr, Rosenstraße 7, auf dem Grundstück Nr. 158/1 der KG Urfahr, wird erteilt.“ F 2 Bebauungsplanänderung 07-013-01-01, KG Lustenau (Stieglbauernstraße – Schreberstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 07-013-01-01, Stieglbauernstraße - Schreberstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung 07-013-01-01, Stieglbauernstraße - Schreberstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 07-013-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Stieglbauernstraße Osten: Schreberstraße Süden: Helletzgruberstraße Westen: Ebenhochstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 07-013-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder kommt um 14.25 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über F 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 13-34-01-00 (südlich Bulgariplatz) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2, KG Waldegg und Lustenau und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 13-34-01-00, südlich Bulgariplatz, Neuerfassung (Stammplan) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend Bebauungsplan S 13-34-01-00, südlich Bulgariplatz, Neuerfassung (Stammplan) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 13-34-01-00 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Planes wird wie folgt begrenzt: Norden: Bulgariplatz Osten: Wiener Straße Süden: Mühlkreisautobahn Westen: Wankmüllerhofstraße Katastralgemeinden Waldegg und Lustenau Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 13-34-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan SW 106/2 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Die Grünen sind aus ökologischen Gründen gegen dieses geplante Projekt. Ich verweise auf die Umweltabteilung des Amtes der Oö. Landesregierung, die davon spricht, dass sich dieses geplante Hochhaus in einem schon jetzt belasteten Gebiet in der Nähe der Stadtautobahn und entlang der Wiener Straße befindet. Es ist jetzt schon eine belastete Situation, was die Komponenten Feinstaub und Stickstoffdioxid, betrifft. Wir glauben, dass sich die Verkehrssituation durch ein 66 Meter hohes Bürogebäude weiter verschärfen wird. Das kann man noch in den Griff bekommen. Auf jeden Fall ist damit eine höhere Feinstaub- und NO2-Belastung verbunden. Daher werden wir gegen diesen Antrag stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ing. Casny: „Werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, auch die ÖVP-Fraktion wird gegen diesen Antrag stimmen. Bemerkenswert ist, dass das bereits im Herbst 2013 und im Frühjahr 2014 im Ausschuss thematisiert worden ist. Damals war es ein Projekt mit 76 Metern Höhe, das aber auf Grund mangelnder Mehrheiten wieder zurückgezogen wurde. Das jetzige Hochhaus ist 66 Meter hoch. Gegen dieses Projekt gab es zahlreiche Einwendungen beim Bürgerbeteiligungsverfahren. Es wurden beinahe 300 Beschwerdebriefe an den Linzer Bürgermeister und an drei weitere Mitglieder des Stadtsenates geschickt. Auch das Land Oberösterreich hatte Einsprüche wegen des starken Feinstaubs und der Stickoxidbelastungen und machte den Vorschlag, dass die zusätzliche Wohnnutzung auszuschließen wäre. Auf Grund des starken Widerspruchs aus der Bevölkerung bleiben wir bei unserer Linie und werden diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Haltung meiner Partei gegenüber diesem Projekt ist wenig überraschend sehr kritisch. Nicht aus einer prinzipiellen Haltung gegen den Hochhausbau heraus, sondern wegen der Umweltbedenken, dem Widerstand der ansässigen Bevölkerung und der Verkehrssituation an diesem Ort. Darüber haben die beiden Kollegen schon berichtet. Ich würde mir wünschen, dass es in Linz eine Checkliste für Hochhausbauten wie in Wien gibt. Diese könnte man zur Beurteilung eines Projektes heranziehen um festzustellen, ob es ein Projekt für die Öffentlichkeit ist oder ob es ein Projekt ist, bei welchem man durchaus den Verdacht haben kann, dass es um Prestige und Investoreninteressen geht, zumal das Ganze ein Büroturm werden wird. Wir wissen, dass es in Linz einen sehr großen Leerstand an Büroräumen gibt. Da kann man sich sehr wohl fragen, ob es das Durchdrücken eines solchen Antrages wert ist. In der Checkliste zur Beurteilung von Hochhausprojekten in Wien findet man unter anderem unter Punkt 6 die Frage, welchen sozialen und öffentlichen Nutzen so ein Hochhaus hat. Es gibt ganz klare Auflagen, dass Investoren, die Hochhäuser bauen, dafür verantwortlich sind, die Umgebung so zu gestalten, dass sie für die Menschen trotz dieses Hochhauses erträglich und wohnenswert bleibt. Weil ich das in diesem Fall nicht als gegeben ansehe, werde ich diesen Antrag ablehnen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, betreffend Checkliste für Hochhausbauten - weil das jetzt am Schluss von Kollegin Mag.a Grünn angesprochen worden ist – kann ich sagen, dass es in Linz einen Katalog für die Errichtung von Hochhäusern auf der einen Seite gibt und auf der anderen Seite gibt es natürlich eine Expertenkommission, die sich in der Form des Gestaltungsbeirates alle diese Projekte ansieht. Das halte ich schon für einen sehr wichtigen Punkt. Das ursprüngliche Projekt wurde mit einer Höhe von 88 Metern vorgesehen und ist dann auf 76 Meter zurückgenommen worden. Nach mehreren Gesprächen wurde dieses Gebäude nun auf eine Gesamtgesimshöhe von 66 Metern reduziert, was immerhin eine Verringerung der Gebäudehöhe um etwa 25 Prozent darstellt. Ich glaube, dass das ein Kompromiss ist. Ich weiß auch, dass es Leute in der Bürgerinitiative gibt, die sich mit dieser Verringerung der Höhe doch anfreunden können. Zu anderen polemischen Meinungen wie z. B. ‚Hochhaus bleibt Hochhaus‘, wie man in der Zeitung lesen konnte, möchte ich anführen, dass es in Linz insgesamt 243 Hochhäuser gibt. Nach der Oö. Bauordnung ist ein Hochhaus dann ein Hochhaus, wenn es auf jeder Seite eine höhere Traufe als 25 Meter hat oder der letzte Geschoßfußboden 22 Meter über dem angrenzenden Niveau ist. In der unmittelbaren Umgebung haben wir das Poschacher-Hochhaus mit 57 Metern das 1959 in der Vierthalerstraße errichtet worden ist und das Lenau-Hochhaus mit 63 Metern, das 1958 errichtet worden ist. Eine Gesimshöhe von 66 Metern ist also in diesem Bereich angesiedelt. Soweit ich weiß, regt sich heute kein Mensch mehr über die Höhe des Lenau-Hochhauses oder über das Poschacher-Hochhaus in der Vierthalerstraße auf. Auch der so genannte Panuli-Hof hat acht Geschoße und eine Gesimshöhe oder Traufenhöhe von 25 Metern. Das heißt, dieser Panuli-Hof ist selbst schon ein Hochhaus. Der Gestaltungsbeirat hat sich das angesehen, es ist diskutiert, abgeändert und geprüft worden. Es wurden Untersuchungen hinsichtlich der Beschattung gemacht – die Beschattungsstudien sind schon angesprochen worden – und es ist ein Verkehrskonzept erstellt worden. Der Argumentation, dass hier so viel Verkehr angezogen wird, kann ich nicht ganz folgen. Hier wird ein Büro-Hochhaus errichtet und ich gehe davon aus, dass sehr viele Mitarbeiter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen werden. Ich kenne das selbst, ich arbeite selbst mitten in der Stadt. In meinem Bürohaus kommen in etwa 90 Prozent der Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht mit dem Auto. Ich glaube, dass viel Argumente auf der emotionalen Ebene zu sehen sind. Was die Luftgüte und die Tatsache betrifft, dass das Gebiet als Kerngebiet gewidmet ist, wäre es also auch rein theoretisch natürlich möglich, hier zu wohnen. Denn wenn die Luftgüte hier so schlecht ist, müsste man außerdem darüber nachdenken, was mit den Menschen ist, die jetzt dort wohnen. Ist es überhaupt zumutbar, dass sie noch dort wohnen. Wie sieht es mit weiteren Bewilligungen bzw. Baubewilligungen aus. Wie sieht es mit den Wohnhäusern aus, die im Bereich der ehemaligen Mercedes-Werkstatt - im Bereich des Hofer - entstehen werden bzw. schon im Bau sind. Auch dort wird gegenüber der Haupt-feuerwehrwache ein Wohnhaus gebaut. Ich meine, dass hier ein Kompromiss eingegangen wurde. Ich weiß, dass nicht alle diesem Kompromiss zustimmen können, aber weitgehendst sollte man diesen Kompromiss möglich machen. Deswegen wird die freiheitliche Fraktion für den Antrag stimmen.“ (Beifall FPÖ) Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich darf noch ergänzen, ein Vorredner der ÖVP hat bereits darauf hingewiesen, dass es mehrere Beschwerdebriefe gegeben hat, die auch an Regierungsmitglieder ergangen sind. Die Briefe waren sehr ähnlich gehalten. Ich weiß das deshalb, weil auch ich Adressat dieser Briefe gewesen bin. Ich nehme gegensätzliche oder kontroversielle Standpunkte durchaus ernst. Wir haben uns die Mühe gemacht, jeden an mich ergangenen Brief, jedes dieser Anliegen, das ich bekommen habe, direkt zu beantworten. Das hat sich im Nachhinein als sehr wichtig herausgestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf dem Gemeinderat Folgendes zur Kenntnis bringen. Es liegt offensichtlich im Auge des Betrachters, wie das zu bewerten ist. Eine Dame, die in der Landwehrstraße wohnt, hat heute in meinem Büro angerufen und ihre Verwunderung darüber ausgedrückt, dass sie von mir ein Schreiben erhält, wo es doch um ein Hochhaus am Bulgariplatz geht. Sie hat uns dann versichert, dass sie niemals irgendeine Bürgerinitiative unterstützt hätte. Sie kann sich nicht erklären, wie ihr Name auf eine Liste der Gegner dieses Projektes kommt. Das sei jetzt dahingestellt, die Daten sind mir bekannt. Ich glaube, es kann nicht sehr dafür sprechen, wenn jemand in seiner Gegnerschaft sehr begeistert ist und das nach wenigen Tagen schon wieder vergisst. Das nur der Vollständigkeit halber zu diesen angeblichen Bürgerinitiativen-Gegnern, die es hier geben soll.“ (Beifall FPÖ) Der Bürgermeister erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Rockenschaub: „Kollegin Grünn hat es bereits gesagt, man kann verschiedener Meinung sein, was diese Gegend und die Gestaltung betrifft. Meine Meinung ist, dass durch dieses Hochhaus die Gegend dort sehr gewinnt und die Situation besser wird. Ich bin der Meinung, dass man dort – so wie der Gestaltungsbeirat das formuliert hat – einen städtebaulichen Akzent setzen soll. Ich denke, dass dieses Hochhaus für das Viertel ein schöner Abschluss wird. Ich glaube nicht, dass es für die Umgebung und für die Bewohner schlechter wird, sondern eher besser. Vor allen Dingen im Bereich des Verkehrs wurden gute Maßnahmen geplant. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge F 4 und F 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: F 4 Bebauungsplanänderung W 109/10, KG Waldegg (Schultestraße – Keimstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung W 109/10, Schultestraße - Keimstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung W 109/10, Schultestraße - Keimstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung W 109/10 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schultestraße, Göllerichstraße, Keimstraße Osten: Niederreithstraße Süden: Hanriederstraße Herstorferstraße Westen: Kudlichstraße Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 109/10 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen“. F 5 Bebauungsplanänderung W 109/11 (Sophiengutstraße – Waldeggstraße) mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109, KG Waldegg und Linz Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung W 109/11, Sophiengutstraße - Waldeggstraße, mit der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend die Bebauungsplanänderung W 109/11, Sophiengutstraße – Waldeggstraße, mit der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung W 109/11 mit der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 109 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Sophiengutstraße Osten: Waldeggstraße Süden: südlich Hörmannstraße Westen: Niederreithstraße Katastralgemeinden Waldegg und Linz Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 109/11 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan W 109 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über F 6 Gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes O 113 und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02 (Schachermayerstraße – Wimhölzlstraße – Franckstraße) – Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00, KG Lustenau und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan O 113 - gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02, Schachermayerstraße - Wimhölzelstraße – Franckstraße, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend Bebauungsplan O 113 - gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02, Schachermayerstraße - Wimhölzelstraße – Franckstraße, Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes O 113 und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02 zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00 beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wimhölzelstraße Osten: Tankhafen Süden: Tankhafen Westen: Franckstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Murauer berichtet über F 7 Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Kleinmünchen (Neubauzeile –Siemensstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Neubauzeile – Siemensstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Neubauzeile - Siemensstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Neubauzeile Osten: Neubauzeile 37a Süden: Neubauzeile Westen: Siemensstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 28 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über F 8 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 13-007-01-00, KG Kleinmünchen (Willingerstraße – Wiener Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 13-007-01-00, Willingerstraße – Wiener Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015 betreffend Bebauungsplan 13-007-01-00, Willingerstraße – Wiener Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 13-007-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Willingerstraße Osten: Wiener Straße Süden: Wiener Straße 276 Westen: Schumannstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 13-007-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Spannring kommt um 14.45 Uhr in die Sitzung. G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über G 1 Bericht zum Gemeinderatsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 19. September 2013 „15 Minuten gratis parken“; Verlangen nach § 12 Abs. 3 Geschäftsordnung-Gemeinderat (GOGR) und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zu diesem Antrag bereits im Finanzausschuss am 23. Juni letzten Jahres berichtet. Ich berichte dem Gemeinderat aber gerne ein zweites Mal zum ÖVP-Antrag ‚15 Minuten gratis parken‘. Grundsätzlich sieht in Oberösterreich das oberösterreichische Parkgebührengesetz die Parkregelungen vor. Ein Zeitraum für ein kostenloses Parken ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sagt § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes: ‚Die Parkgebühr ist bei Beginn des Abstellens fällig‘. Aus Gründen der Kundenfreundlichkeit sind aber - Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS)-Entscheidungen nachfolgend - Kulanzlösungen vorzusehen. Diese gibt es auch in Linz. Man muss den Parkenden die Möglichkeit geben, sich einen Parkschein zu organisieren. Das bedeutet, dass jemand, der in die Stadt fährt und parken möchte, Zeit haben muss, sich eventuell noch mit Kleingeld am Automaten ein Ticket zu lösen und hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Das ist mit dieser zehnminütigen Toleranz, die in Linz gewährt wird, der Fall. In der Praxis ist es sogar so, dass in den meisten begründeten Fällen eine weitere Toleranz für die nächsten ein bis zwei Minuten gegeben wird, wenn nach den zehn Minuten der Parkwächter oder die Parkwächterin angetroffen wird. In der Regel ist nicht sofort in der zehnten Minute mit einer Strafe zu rechnen und eine geringfügige Übertretung wird nicht geahndet. Es ist grundsätzlich so, dass die 1989 eingeführte Gebührenpflicht nicht nur dazu dient, Einnahmen für die Stadt zu lukrieren. Sie verfolgt den Sinn der zweckmäßigen Rationierung der Möglichkeiten Fahrzeuge abzustellen - wie es so schön heißt -, also eine bessere Verteilung des damals zunehmend knapper werdenden Parkraums zu erwirken. Wie gesagt, grundsätzlich wäre ab der ersten Minute zu strafen. Im Städtevergleich sieht es folgendermaßen aus: In Wien ist bereits am Parkschein selbst eine 15-minütige Toleranz vorgesehen. Diese Toleranzzeit hängt aber sicher mit dem Wiener System, dass man sich Parkscheine in den Trafiken kaufen muss, zusammen. In den meisten anderen Städten ist die Regelung so wie sie in Linz gehandhabt wird, es wird eine Toleranzzeit von zehn Minuten gewährt. Eine Ausnahme ist zum Beispiel Klagenfurt. Soweit ich weiß, gibt es jetzt eine Diskussion über eine Stunde Toleranz. Möglicherweise wurde das schon umgesetzt. Ich glaube, das geht wirklich an der Überlegung vorbei. Als Finanzreferent muss ich besonders darauf hinweisen, dass das Ausweiten der Toleranzzeit natürlich ein Sinken der Einnahmen mit sich ziehen würde. Die Berechnungen unseres Finanz- und Steueramtes gehen davon aus, dass wir mit Einbußen von rund 300.000 Euro zu rechnen hätten. Aus meiner Sicht ist die gegebene Toleranzzeit ausreichend. Ich glaube nicht, dass es einen großen Unterschied für die Parkenden machen würde, ob man jetzt zehn oder 15 Minuten, oder zwölf und 15 Minuten hat. Es wäre auch in dieser Zeit nicht möglich, einen Einkauf in der Innenstadt durchzuführen. Das heißt, wenn man sich damit auf diese Diskussion reduziert, ist es eigentlich ein Verschenken von zusätzlicher Parkzeit. Das muss man so benennen. In diesem Fall würde ich mich klar dagegen aussprechen.“ Wortmeldung Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Finanzreferent Forsterleitner, es hat sehr lange gedauert, bis der Gemeinderat heute einen Bericht bekommt. Die ÖVP hat bereits im September 2013 einen Antrag gestellt. Es wurde eine Verzögerungstaktik von 16 Monaten gelebt. Ich habe bereits im November Frau Vizebürgermeisterin Hörzing und Ihnen zuletzt im November 2014 persönlich geschrieben. Ich habe als Antragstellerin ersucht diesen Antrag dem Verkehrsausschuss und dem Finanzausschuss zuzuweisen und die Möglichkeit des gratis Parkens bzw. die Toleranzgrenze von zehn Minuten auf 15 Minuten zu verlängern. Wir wurden immer nur vertröstet und hingehalten. Das hat sehr, sehr lange gedauert. Es wird immer eine Verwaltungsgerichtsentscheidung vorgeschoben. Diese wurde während der Ausschusssitzung in Kopie vorgelegt. Da hat sich herausgestellt, dass diese Entscheidung dem 50 Minuten gratis Parken in keinster Weise entgegenstehen. Man hat versucht, den 15 Minuten… (Zwischenruf) Was habe ich gesagt? Vizebürgermeister Forsterleiter: „50 Minuten!“ Stadträtin Wegscheider: „Das wäre mir noch lieber, gerne. (Heiterkeit) Das war jetzt ein Freud‘scher Versprecher, weil 50 Minuten wären mir noch viel lieber, wie Sie wissen. Man hat versucht, den Eindruck zu erwecken, dass das juristisch nicht möglich ist. Es wird oft vorgeschoben, dass das die juristische Ansicht ist und dass das nicht möglich ist. Natürlich ist es möglich, weil es das auch in anderen österreichischen und auch in oberösterreichischen Städten gibt. Wir brauchen nur nach Wien zu blicken, wo Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou diesen Antrag gestellt hat. Herr Vizebürgermeister, wir wissen, dass Sie dagegen sind, es steht heute in der Zeitung. Ich bin dafür und stelle den Antrag, dass die Variationen dem nächsten Gemeinderat vorgelegt werden und wir das hier diskutieren. Wir haben festgestellt, dass wir im September 2013 eine grundsätzliche Allianz zum 15 Minuten gratis Parken haben. So wurde das damals von den Grünen formuliert. Ich appelliere an die SPÖ, im nächsten Finanz- und Verkehrsausschuss einen Erledigungsantrag vorzulegen, damit wir im März-Gemeinderat darüber abstimmen können. Es soll kein Alleingang der SPÖ sein und sie soll nicht alleine entscheiden, dass es nicht geht und dass sie es nicht will. Ich möchte das sehr wohl im kommenden Gemeinderat im März diskutieren. Ich ersuche, dass man beide Varianten vorlegt. Also nicht nur, wie es nicht möglich wäre, sondern dass man zwei Varianten vorlegt, damit man das ordentlich diskutieren kann. Darum ersuche ich um eine Erledigung in den Ausschüssen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich möchte noch kurz auf ein paar Punkte hinweisen. Wir haben die rechtliche Situationen, die Toleranzzeiten und die Ziele der Parkraumbewirtschaftung dargelegt. Ich glaube nicht, dass das substanziell einen großen Unterschied macht, aber wir werden es gerne weiter prüfen und diskutieren. Ich lege auch Wert auf die Feststellung, dass das nicht alleine eine Position der SPÖ sein kann. Die SPÖ kann alleine gar nichts beschließen. Ich bin nur alarmiert, muss ich ehrlich sagen, weil Sie gerade gesagt haben, Sie hätten gerne 50 Minuten gratis parken. Man sieht, in welche Richtung das geht. Zuerst haben wir zehn, dann 15 und jetzt reden wir schon über 50 Minuten. Irgendwann sollen wir dann das Parken kostenlos machen. Ich bin am Ende schon noch Finanzreferent der Stadt. Ich muss mich dann immer noch fragen, wo das hinführt und welche Vorschläge was kosten. Wir haben uns im letzten Jahr, Frau Kollegin, gemeinsam wirklich bemüht, das Handyparken zu verbessern. Ich glaube, dass das gelungen ist. Die Parkenden sind nun flexibler, das ist eine deutliche Verbesserung. Wir in Linz sind mit unseren Automaten besser aufgestellt, als Wien. Das habe ich schon erläutert.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Nachdem es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um einen Bericht handelt, bedarf es keiner weiteren Entscheidungen mehr.“ Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über G 2 Abtretung von 1569 Quadratmetern, Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 798/57, 798/1 und 798/7, KG Lustenau (Liebigstraße) an das öffentliche Gut der Stadt Linz – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 237.264,18 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Anlässlich der Abtretung der im Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung Linz/Abt. Stadtvermessung, vom 6. Juni 2014, GZ 21/2014, mit den Buchstaben A bis E bezeichneten Teilflächen des Grundstücks 798/57, KG Lustenau, und der Restflächen der neuen Grundstücke 798/1 und 798/7, KG Lustenau, an das öffentliche Gut der Stadt Linz hat die Stadt Linz für Flächen im Ausmaß von insgesamt 1569 Quadratmetern eine Entschädigung von 151,22 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 237.264,18 Euro, zu leisten. 2. Die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den in der beiliegenden Abtretungsvereinbarung festgelegten Bedingungen. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 237.264,18 Euro für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Kauf. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Abtretung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über G 3 Verkauf der Liegenschaft EZ 2313, KG Linz (Eisenbahngasse 12) aus dem Eigentum der Immobilien Linz GmbH & Co KG um den Verkaufspreis von 220.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Verkauf der Liegenschaft EZ 2313, KG Linz, bestehend aus dem Grundstück 327/2, mit einem Katasterausmaß von 124 Quadratmetern, samt dem darauf befindlichen Gebäude Eisenbahngasse 12 zum Kaufpreis von 220.000 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen durch die Immobilien GmbH & Co KG wird genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über G 4 Darlehensaufnahme in Höhe von 15,850.000 Euro zur Bedeckung des Zuschusses an die Immobilien Linz GmbH & Co KG und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Darlehensaufnahme in Höhe von 15,850.000 Euro zur Bedeckung des Zuschusses an die Immobilien Linz GmbH & Co KG wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Darlehensaufnahme erfolgt auf der VASt 6.8993.346000, Darlehensaufnahme-Finanzunternehmen. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wie vielfach bereits gesagt wurde, fordert die ÖVP für die Tabakfabrik ein gesamtes und nachhaltiges Konzept und nicht diese Salamitaktik, die wir hier erleben. Hier wird ein Gesamtbedarf von bis zu 150 Millionen Euro kolportiert. Man sollte sich die Kontrollamtsaussage zu Herzen nehmen, die wie folgt lautet: ,Wie bereits in den Vorjahren empfiehlt das Kontrollamt neuerlich, die Investitionen auf ein wirtschaftliches Maß zu beschränken‘ usw. und ,…ganz besonders auch die Investitionen städtischer Unternehmen, welche über Transfers oder Kapitalzuschüsse mitfinanziert werden.‘ Man muss dann schon darüber nachdenken, ob man wieder sechs Millionen Euro aufbringt. Durch die besondere Konstellation der Gesellschaften ILG und der Stadt Linz, muss eine Darlehensaufnahme von sechs Millionen Euro nicht mehr in den Gemeinderat. Normalerweise müssten solche Aufnahmen durch den Gemeinderat genehmigt werden. Die ÖVP war niemals gegen die Daseinsvorsorge, die der Immobilien Linz GmbH auferlegt wurde. Diese 15,8 Millionen Euro haben wir nicht grundsätzlich kritisiert. Es geht nur darum, dass wir keine Möglichkeiten haben, diese sechs Millionen Euro einzuschränken. Wir finden es nicht in Ordnung, wie hier vorgegangen wird. Daher haben wir vorgeschlagen, diese 15,8 Millionen Euro Zuschuss aufzuschlüsseln, was leider nicht ermöglicht wurde. Wie die Involvierten wissen, geht es um einen fünfstelligen Betrag für die Tabakfabrik. Bei einer punktuellen Abstimmung hätte man sagen können, wofür man ist und wofür eben nicht. Wir haben später unter J 3 noch einen Antrag, den man leider auch nicht dazugezogen hat. Ich möchte noch einmal festhalten, die ÖVP wird diesem Antrag jetzt zustimmen, damit die Immobilien Linz GmbH die Daseinsvorsorge erfüllen kann. Wir sprechen uns aber ganz, ganz deutlich gegen die Vorgehensweise aus, die hier gewählt wurde. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, auch die Freiheitlichen werden diesem Antrag die Zustimmung geben. Die fehlende Transparenz hat uns die Entscheidung ursprünglich sehr schwer gemacht. Angefangen hat die ganze Geschichte Ende November im Gemeinderat, als es um die Investition von sechs Millionen Euro für den Ausbau der Tabakfabrik gegangen ist. Wir haben damals schon eine Investitionsrechnung gefordert. Wir wollten wissen, was mit diesem Geld umgesetzt wird und ob sich dieses Geld jemals amortisiert. Bis zum Budget-Gemeinderat haben wir diese Unterlagen nicht bekommen. Daher hat dieser Punkt von uns die Zustimmung nicht bekommen und infolge dessen nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht. Mittlerweile hat uns die Geschäftsführung der Immobiliengesellschaft Linz ein Konzept vorgestellt. Wir haben uns das sehr genau angesehen und es für gut empfunden. Wenn man davon ausgeht, dass sich diese Investition von sechs Millionen Euro bei einer Rendite von sechs bis acht Prozent in etwa 16 Jahren amortisieren wird, können wir in Zeiten wie diesen sagen, dass das kein schlechtes Ergebnis ist. Aber für die Zukunft möchte ich der SPÖ trotzdem einen Tipp geben bzw. einen Hinweis an die SPÖ richten. Wenn man von Anfang an transparenter arbeiten würde, was Investitionen betrifft und von Beginn an Säulenkalkulationen zu einem Antrag hinzufügen würde, hätten wir uns sicherlich sehr viel Ärger erspart.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte mich bei allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bedanken, die diesem Antrag hoffentlich in wenigen Sekunden die Zustimmung erteilen. Wir beweisen damit gemeinsam als Gemeinderat, dass wir zu unserer Verantwortung stehen und die Wirtschaftskompetenz in diesem Haus gegen die Verlockungen des Populismus obsiegt. Wenn die Argumente eindeutig sind, trifft man trotzdem vernünftige Entscheidungen. Ein letzter Satz zum Kollegen Hutter. Wir haben das schon ausführlich erörtert. Von den 15,8 Millionen Euro, sind exakt null Euro für die Finanzierung der Teilsanierung des Bau A vorgesehen. Ich danke vielmals für die Zustimmung. Besser wirtschaften heißt, nicht jeder populistischen Versuchung zu erliegen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über G 5 Erledigung des Antrages der ÖVP-Gemeinderatsfraktion vom 23. Jänner 2014 „Konzept für – Linz braucht einen Donaustrand“ bzw. des gemeinsamen Antrages der SPÖ-, FPÖ-, Grünen-Gemeinderatsfraktion „Überparteiliche-Facebook-Initiative – Linz braucht einen Strand“; Gestaltung Sandfläche und Gastronomie westlich des Brucknerhauses; maximal 100.000 Euro und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, beim gegenständlichen Antrag geht es endlich um die Lösung der Diskussion rund um den Donaustrand in Linz. Nach zahlreichen unterschiedlichsten Debatten gibt es nun einen Lösungsvorschlag, der – ich glaube, das kann man jetzt schon sagen – hier im Gemeinderat eine Mehrheit finden wird. Bernhard Baier hat Anfang Dezember einen Vorschlag präsentiert, wie man die verfahrene Situation auflösen kann. Auf Basis dieses Vorschlages liegt jetzt ein Projekt vor - eine dreiecksförmige Fläche westlich des Brucknerhauses im Ausmaß von ca. 1100 Quadratmetern. Mit dem vorliegenden Vorschlag ist es, glaube ich, jetzt gelungen viele Interessen miteinander zu verbinden. Auf der einen Seite die Einbindung des Brucknerhauses, auf der anderen Seite aber auch das Thema Hochwasser bei diesem Projekt mit zu berücksichtigen, die Nähe zum Zentrum und vor allem die gastronomische Versorgung. In einem weiteren Schritt wurden bereits mit letztem Jahr bis Mitte dieses Monats die Bürgerinnnen und Bürger eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen, um heute den Grundsatzbeschluss für dieses Projekt umzusetzen. Ich ersuche Sie alle um Ihre Unterstützung, um dieses Thema endgültig einer Lösung zuführen zu können. (Beifall ÖVP) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Es soll im Bereich der dreiecksförmigen Fläche westlich des Brucknerhauses eine Sandfläche samt gastronomischer Versorgung gestaltet, errichtet und betrieben werden. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 100.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 5.8150.006014, Donaupark Linz, Gestaltung. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, dieses Jahr schaut es mit dem Donaustrand wesentlich besser aus, als letztes Jahr. Es scheint so, dass wir es doch schaffen, die Donaulände zu beleben und die Stadt wieder ein Stück näher in Richtung Donau zu bringen. Wir sind bei aller Euphorie davon überzeugt, dass so ein gastronomisch genutzter Bereich durchaus wirtschaftlich betrieben werden kann. Durch die Einnahme von Pachten, könnte die Stadt unter Umständen sogar Gewinne erzielen. Damit jetzt der Sand, der dort aufgeschüttet wird, nicht ins finanzielle Getriebe der Stadt kommt, möchten wir eine Wirtschaftlichkeitsrechnung beantragen, in der festgestellt wird, ob sich dieses Projekt jemals rechnen wird. Wir stellen daher den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Ein gastronomisch genutzter Bereich an der Donaulände (,Strand‘) ist eine Bereicherung für den Standort Linz (sowohl für Einwohner, als auch Touristen), der sich durch beispielsweise Pachteinnahmen selbst finanzieren oder sogar Gewinne für die Landeshauptstadt abwerfen kann. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit wird auch eine Amortisationsrechnung über diese Investition erstellt und dem Finanzausschuss ehestmöglich vorgelegt.‘ In diesem Zusammenhang bitte ich um die Zustimmung der übrigen Fraktionen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren, 2014 ist über die Bemühungen, an der Donaulände eine weitere Attraktion zu finden, viel diskutiert worden. Wir haben in zahlreichen überfraktionellen Gesprächen in Zusammenarbeit mit der Kunstuniversität den Versuch gestartet, ein Projekt zu finden, das erstens, den Anforderungen gerecht wird und zweitens, die Zustimmung der Fraktionen bekommt. Das ist leider nicht gelungen. Und so war es meine Intention, am Ende des Jahres noch einmal unter den Gesichtspunkten, die wir bereits 2014 im Zuge der Beratungen herangezogen haben, einen Vorstoß zu unternehmen, um dieses Projekt doch noch einer Lösung zuzuführen. Es war immer die große Frage, wo dieser Bereich sein soll, wo die neue Nutzung dieser Fläche entstehen soll. Es war immer klar, dass es sich um eine Fläche handelt, die einen zusätzlichen Nutzen in der Freizeit der Menschen in Linz haben und gleichzeitig eine zusätzliche Attraktivierung der gastronomischen Versorgung an der Donau bringen soll. Es ist im Prinzip immer mehr um das Wo, als weniger um das Was gegangen. Es war von vornherein immer klar, dass sich in diesem Bereich das Baden in der Donau selbstverständlich nicht anbieten wird. Unter diesem Gesichtspunkt gab es schon in der ersten Hälfte 2014 den Vorschlag, das Parkbad zu öffnen, um dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger oder der Besucherinnen und Besucher an der Donaulände eine Abkühlung nehmen zu können, gerecht zu werden. Daher reden wir nicht nur über einen möglichen Standort und die Errichtung eines Donaustrandes, sondern über einen zusätzlichen Zugang zur Öffnung des Parkbades hin zur Donau. Das ist im Rahmen der Linz AG zu klären. Daher gibt es heute nur eine Grundsatzentscheidung über den Standort und über die weitere Vorgangsweise. Ich war dann sehr, sehr positiv überrascht, dass der Vorschlag, das auf der Dammkrone anzusiedeln, auf sehr positive Rückmeldungen gestoßen ist. Dafür bedanke ich mich bei allen Fraktionen, die dem wirklich in konstruktiver Weise näher getreten sind. Es ist für mich immer völlig klar gewesen, dass dieser Standort, der unmittelbar neben dem Brucknerhaus liegt, für das Brucknerhaus keine Gefahr darstellt, sondern vor allen Dingen eine Chance darstellen soll. Die Chance zur Öffnung, die Chance, ein anderes, jüngeres Publikum an das Brucknerhaus heranzuführen und das Haus stärker hin zur Donau zu öffnen. Ich empfehle Ihnen – Sie wissen es natürlich, aber ich empfehle es trotzdem –untertags oder am Wochenende an der Donaulände spazieren zu gehen und vor dem Brucknerhaus donauseitig oder von der abgewandten Seite zur Donau stehen zu bleiben und zu versuchen, in das Brucknerhaus zu kommen. Sie werden feststellen, dass die Zugänglichkeit des Hauses keine allzu große ist. Insofern bedanke ich mich bei der Geschäftsführung der LIVA, die nach kurzen anfänglichen Bedenken positive Signale gegeben hat. Sie sieht dieses Projekt als Chance und nicht als Bedrohung für das Haus. Vor diesem Hintergrund war es in den Gesprächen mit Kollegen Forsterleitner klar, dass wir bei der Gestaltung dieser neuen Freizeitfläche immer unter besonderer Bedachtnahme auf die Architektur des Brucknerhauses und auf die Ansicht, auf die Würde dieses Hauses, wenn man so will, besonders Bedacht nehmen müssen. Ich kann daher allen Mitgliedern des Gemeinderates versichern, dass ich nicht nur als Kulturreferent, sondern auch als aufmerksamer Bürger dieser Stadt, unter größter Bedachtnahme auf eine wirklich sensible Entwicklung dieser Fläche, ein großes Augenmerk darauf legen möchte, dass es im Einklang mit dem Brucknerhaus eine gute gestalterische Lösung geben soll. Heute sollen wir einen Grundsatzbeschluss dazu fassen. Ich würde mich freuen, wenn wir eine breite Mehrheit dafür finden können. Gemeinderat Hein kann ich sagen, selbstverständlich habe ich bzw. meine Fraktion nichts dagegen, dass man hier eine – er ist zwar nicht da, aber er wird es über die Lautsprecher hören – Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsrechnung zugrunde legt. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Standort vor dem Brucknerhaus, der ein ganz, ganz besonderer ist, für einen Gastronomen oder Betreiber wirtschaftlich so interessant ist, dass er hier etwas erwirtschaften kann und damit über einen Pachtzins seinen Beitrag für die Errichtung bringen kann. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn wir heute eine breite Mehrheit und ein deutliches Signal dafür abgeben können. Erstens, einen Standort der hochwassersicher ist. Zweitens, eine Entwicklung dieser Fläche, die dem Brucknerhaus eine Chance bietet und keine Bedrohung ist. Und drittens, eine weitere Entwicklung der Stadt hin zur Donau. Das soll das Ziel sein. Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, vor ziemlich genau einem Jahr haben wir diesen Grundsatzbeschluss für einen zusätzlichen Donaustrand gefasst. Ich habe damals gesagt, dass wir für einen zusätzlichen Strand durchaus eine gewisse Sympathie hegen und dass das eine sehr, sehr reizvolle Idee ist. Deswegen haben wir damals diesen Antrag mitunterstützt. Ich habe damals aber auch eine gewisse Skepsis formuliert, als es um die genaue Auswahl des Standortes ging. Ich habe gesagt, das ist eine sehr, sehr sensible Frage in Bezug auf das, was wir im Gemeinderat beschlossen haben. Beim Kulturentwicklungsplan haben wir festgehalten, dass der Donaupark als offener Bereich ohne Konsumzwang erhalten bleibt. Nach dem Jänner-Beschluss sind natürlich in der Bevölkerung, in der Öffentlichkeit Erwartungen geweckt worden. Es wurden schöne Bilder gezeichnet, die in dieser Form natürlich niemals realisierbar waren. Wir haben riesig betonierte Dinge mitten im Hochwasserschutzbereich gesehen usw. Es war natürlich immer völlig klar – das hat Vizebürgermeister Baier völlig richtig erwähnt, das ist in der Diskussion in den letzten eineinhalb, zwei Jahren ein bisschen zu kurz gekommen -, dass dies ein Strand sein wird, wo das Baden in der Donau verboten ist. Bei einem Punkt waren wir uns relativ einig. Es gibt einen Optimierungsbedarf. Jeder, der in seiner Jugend hin und wieder auf der Donaulände war, weiß, dass eine Tankstelle eine wichtige Rolle in der Nahversorgung einnimmt. Ich glaube, jeder, der vom Hauptplatz in Richtung Donaulände gegangen ist, war zuerst auf der anderen Straßenseite vom Lentos oder von der früheren Tanzschule Jakob und hat sich dort vielleicht noch ein Cappy-Leitung oder ähnliches mitgenommen. (Heiterkeit) Nachdem die Tankstelle geschlossen wurde, war natürlich völlig klar, dass wir kulinarisch betrachtet neue Schwierigkeiten haben. Im letzten Jahr hat der Prozess meines Erachtens durchaus positiv gestartet. Es ist eine Facebook-Initiative eingebunden worden, wie es in Linz selten ist. Man muss durchaus positiv festhalten, dass das anfangs funktioniert hat. Dann gab es den Vorschlag – ich glaube, vom Herrn Bürgermeister -, dass die Kunstuniversität eingebunden wird. Das hat aus meiner Sicht ebenfalls anfangs mit den zwei eingebrachten Vorschlägen, wirklich gut funktioniert. Nachdem länger nichts passiert ist, hat Vizebürgermeister Baier im Dezember einen Vorschlag eingebracht. Diesen Vorschlag haben alle zuvor an dieser Debatte Beteiligten - ob das die Facebook-Initiative war oder ob das die engagierten Studentinnen und Studenten waren - aus der Zeitung erfahren und somit mitbekommen, dass ihre ‚Dienste‘ nicht mehr länger benötigt werden. Die SPÖ in der neuen Suche nach Harmonie hat gesagt, passt, machen wir, deswegen auch der heutige Antrag. Meines Erachtens sind dabei aber ein paar Punkte noch schwieriger als sie bisher waren. Der ausgewählte Ort birgt ein gewisses Konfliktpotential, vermutlich stärker als andere Bereiche, die wir auf der Donaulände kennen. Zumindest so wie ich die Donaulände kenne, treffen dort auf engstem Raum drei BenutzerInnengruppen zusammen, die nicht unbedingt in jeder Situation ganz kompatibel sein müssen. In Bezug auf den Strand ist die Straße schon fast näher, als das Wasser. Ich muss Vizebürgermeister Baier korrigieren, der gesagt hat, dass das ein Grundsatzbeschluss sei. Wir machen keinen Grundsatzbeschluss. Es werden 100.000 Euro freigegeben für etwas, wo es - und jetzt schau ich mir wirklich den Antrag noch einmal an, der ist nicht mehr, als eine Seite - wirklich kein Konzept gibt. Da steht, dass es eine Sandfläche gibt und dass eine gastronomische Versorgung gestaltet, errichtet und betrieben wird und möglicherweise auch eine Terrasse vor dem Brucknerhaus. Ich kann mich an Diskussionen im Gemeinderat erinnern, wo es schon mehr Konzept gegeben hat, als das heute der Fall ist und sich die ÖVP mit dem Hinweis, dass es kein Konzept gäbe, der Stimme enthalten oder dagegen gestimmt hat. Bei uns existiert nach wie vor Sympathie für ein Projekt, wie den Donaustrand. Die Skepsis ist aber im letzten Jahr und durch die Ereignisse in den letzten Wochen noch größer geworden, sodass wir heute unter der Prämisse, dass wir einen Donaustrand grundsätzlich für etwas Gescheites halten, in der Form nicht zustimmen können. Es wird eine Mehrheit geben, das ist soweit klar. Ich wünsche mir aber im Interesse aller, die sich daran beteiligt haben, die das Geld zur Verfügung stellen dürfen, also der SteuerzahlerInnen, dass das ein gescheites Projekt wird. Ich hoffe, dass das kein Projekt ist, das wir schnell einmal zufällig im Wahljahr im Sommer 2015, zwei Monate vor der Wahl, eröffnen dürfen. Dann lächeln die Beteiligten in die Kamera und im Jahr darauf ist das Projekt wieder weg und 100.000 Euro sind beim Fenster hinausgeworfen worden. Ich hoffe wirklich, dass das Projekt etwas wird. Ich muss aber gestehen, meine Skepsis ist größer geworden, als sie bislang war.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kollege Mayr hat was den Donaustrand anlangt schon sehr wichtige Punkte angesprochen. Ich erinnere mich an die Diskussion zu diesem Thema im Gemeinderat letztes Jahr. Damals habe ich mich der Stimme enthalten und habe gesagt, ich möchte abwarten, was vor allem im Hinblick darauf, dass die Donaulände ein Ort in der Stadt ist, der sehr gut funktioniert, herauskommt. Es ist einer der wenigen Orte in der Stadt, den Menschen nutzen können, ohne einem Konsumzwang ausgesetzt zu sein. Die Menschen können die Donaulände ohne einen Animationsdruck zu haben nutzen und können den Ort selbst gestalten. Ob das dort die Jungen sind, die in der Wiese sitzen, ob das dort Menschen bei Spaziergängen mit ihren Hunden sind oder ob das Sportler sind. Die Donaulände ist ein Ort in der Stadt, der eigentlich ohne unser besonderes Zutun funktioniert. Bei dem nun vorliegenden Projekt, will man 100.000 Euro investieren. Einerseits leidet die Stadt unter einem Sparzwang und andererseits will man 100.000 Euro für Sand ausgeben, den man vor das Brucknerhaus schüttet. Sand ist nicht unbedingt das optimale Material in der Pflege, da gibt es viele Argumente. Ich möchte nicht wissen, wie viele Hündchen in Linz sich über diese neue Gelegenheit sehr erfreuen werden, dort ihr Geschäft zu verrichten. Was mir an der Vorgangsweise auch nicht gefällt, ist der Umgang mit den engagierten StudentInnen, die wirklich einiges vorgelegt haben. Gut, das ist wahrscheinlich nicht umsetzbar, aber es ist nicht unbedingt eine sehr feine Sache, die Kreativität, die diese Menschen in ihren Vorschlägen an den Tag gelegt haben, jetzt so vom Tisch zu wischen und etwas ganz Neues zu machen, nämlich Sand aufzuschütten. Ich denke, die 100.000 Euro, die man jetzt investieren will - offensichtlich ist das Geld da - wären z.B. besser in eine moderne Toilettenanlage an der Donaulände investiert, um den Menschen, die sich jetzt schon dort aufhalten, eine bessere Hygiene zu ermöglichen, oder in die Pflege in die bereits vorhandenen Donaustrände. Es werden durchaus Initiativen gesetzt werden, die nichts kosten. Man könnte z.B. ein öffentliches Grillen ermöglichen, das würde nichts kosten. Aus diesen Gründen werde ich diesem Antrag nicht zustimmen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Liegenschaftsreferent und einer derer, die an der Umsetzung beteiligt sind, darf ich mich noch zu Wort melden. Ich versuche, die ganze Sache mit dem nötigen Pragmatismus und auf Basis dessen, was jetzt unser Auftrag ist, umzusetzen. Wir haben eine aufrechte Beschlusslage in der Stadt haben, einen Donaustrand durchzusetzen. Ich bin mir völlig darüber bewusst, dass die Meinung in der Bevölkerung zweigeteilt ist. Es gibt Menschen, die dieses Konzept eines Stadtstrandes gar nicht möchten. Aufrechte Beschlusslage ist aber, so einen Strand umzusetzen. Ich möchte ganz kurz auf die Geschichte eingehen. Ich habe versucht, dieses Projekt voranzutreiben, allerdings hat sich letztes Jahr gezeigt, dass wir gewissermaßen in einer Sackgasse gelandet waren. Von der Kunstuniversität sind sehr gute Vorschläge gekommen, die wir jetzt zum Teil wieder mit einfließen lassen. Durch die mediale Diskussion ist dann alles sehr rasch gegangen. Ich habe das Gespräch mit der Kunstuniversität gesucht. Es ist mir wichtig zu sagen, dass es da nicht um eine Abqualifizierung der Arbeit der Studierenden geht, sondern um eine gemeinsame und pragmatische Lösung. In diesem Sinne war ich, dankbar für den Vorschlag und ich bedanke mich dafür bei Vizebürgermeister Baier, weil damit gewissermaßen ein gordischer Knoten gelöst worden ist. Ich darf in Erinnerung rufen, dass vor dem Sommer alle VertreterInnen aller Parteien gemeinsam mit mir in einer Sitzung waren, wo wir Gastronomiekonzepte auf Basis des Konzepts der Kunstuniversität bewerten wollten. Ich glaube nicht, dass wir mit dem Willen hineingegangen sind - ich zumindest nicht und ich glaube, auch sonst niemand -, dort jetzt nichts auszuwählen. Wir haben aber am Ende der Sitzung gemeinsam gesagt, dass das, was hier an gastronomischer Qualität und an ausgereiften Überlegungen vorgelegen ist, nicht das war, was wir uns für diesen sensiblen Ort an der Donaulände vorgestellt haben. Ich habe es damals für sehr verantwortlich gehalten, dass alle Parteien gemeinsam gesagt haben, dass das so nicht geht. Wir haben entschieden noch einmal einen Schritt zurückzugehen und haben weiter überlegt. Mir ist es wichtig zu betonen, wenn wir jetzt von 100.000 Euro sprechen, ist das der Rahmen, in dem wir uns bewegen wollen. Das bedeutet nicht, dass wir mit aller Gewalt versuchen, 100.000 Euro auszugeben. Ich rufe aber in Erinnerung, dass man für so einen Standort Leitungen legen muss, Infrastruktur schaffen muss und dass man den Sand – wieviel auch immer aufgeschüttet wird, kaufen muss. Das verursacht alles Kosten. Wenn eine Gastronomie dorthin gebaut werden muss, muss man verhandeln, welchen Teil die Gastronomen übernehmen und welchen Teil die Stadt übernimmt. Ich kann Ihnen garantieren, dass ich sehr sorgsam - darin sind sich alle Fraktionen, glaube ich, einig -, mit den Mitteln umgehen will und werde. Mit dieser Lösung schaffen wir es, den Grünstreifen an der Donaulände als freie Grünfläche und als konsumfreie Zone zu erhalten. Wir werden in die Diskussion mit potentiellen Pächtern einfließen lassen, sensibel mit dem Brucknerhaus umzugehen. Die Pächter sollen auf der einen Seite eine Existenz- und Verdienstmöglichkeit haben und auf der anderen Seite soll eine konsumfreie Zone angeboten wird. Wir können zustimmen eine entsprechende Kalkulation zu machen. Ich darf aber noch hinzufügen, wenn man als Stadt beispielsweise ein Volkshaus mit Gastronomie baut - und wir haben einige solcher Strukturen -, wird man nicht das gesamte Volkshaus der Gastronomie aufrechnen und sagen, das muss die Gastronomie als Pacht wieder erwirtschaften, sondern man muss einen sinnvollen Anteil bilden, der die Kalkulationsbasis bildet. Auf Basis dessen, errechnen wir gerne gemeinsam eine Amortisationsrechnung mit den potentiellen Pächtern. Zu den Toilettenanlagen darf ich hier in Erinnerung rufen, dass es beim Lentos und ein Stück weiter vorne beim Kinderspielplatz eine Toilettenanlage gibt. Die Donaulände ist wirklich gut versorgt. Frau Stadträtin Wegscheider kümmert sich jetzt schon mit Ihren Stadtgärten um die Pflege der Donaulände, das ist in einer Stadt gar nicht anders möglich und wird selbstverständlich auch in Zukunft fortgesetzt werden. Ich glaube, da sind wir uns einig. Ich bitte, diesen Vorschlag als Work in Progress zu sehen, als einen durchaus gemeinsamen, sinnvollen, konstruktiven, weit über die Parteigrenzen hinausgehenden Versuch, einen Auftrag eines Gemeinderates umzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl Bernhard Baier, der den Vorschlag gemacht hat, als auch ich, in dieser Causa so sensibel wie möglich vorgehen werden, damit wir hoffentlich eine sparsame und zur maximalen Zufriedenheit vorliegende Lösung präsentieren können.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Ich ersuche alle Parteien um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über G 6 Linzer Marktgebührenordnung 2015; Aufhebung und Neufestsetzung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung, mit der die Linzer Marktgebührenordnung 2015 neu erlassen wird, wird genehmigt. 2. Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt wurden (Linzer Marktgebührenordnung 2015 – MGO 2015), wird aufgehoben. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. Jänner 2015, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt werden (Linzer Marktgebührenordnung/Linzer MGO 2015). Gemäß § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7/1992 i.d.g.F., in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz i.d.g.F, wird verordnet: Art. I § 1 Anwendungsbereich: Die Linzer MGO 2015 gilt für alle Märkte im Sinne des § 2 Linzer Marktordnung 1999. § 2 Gebührenpflicht: Für die Benützung der von der Stadt betriebenen Linzer Märkte und ihrer Einrichtungen sind Gebühren zu entrichten. § 3 Entstehen der Gebührenpflicht: Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zuweisung des Standplatzes bzw. der Markteinrichtung. § 4 Zahlungspflichtiger: Zahlungspflichtig ist jene Person bzw. jener Betrieb, der/dem ein Marktplatz, eine Marktkoje, eine Markteinrichtung oder eine sonstige Marktfläche zugewiesen wird. § 5 Berechnung der Gebühr: 1. Die Gebühren sind nach Art. II dieser Verordnung zu berechnen. 2. Eine angefangene Flächeneinheit ist auf einen vollen Quadratmeterbetrag aufzurunden. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn Zeiträume für die Berechnung der Gebühren maßgebend sind. 3. Bei Kojen und Lagerräumen sind die Außenmaße, einschließlich Dachvorsprünge, der Berechnung zu Grunde zu legen. 4. Manipulationsflächen und andere in Anspruch genommene Marktflächen sind in die Gebührenfläche einzubeziehen und mit der Gebührenkategorie der Hauptfläche vorzuschreiben. § 6 Einhebung und Fälligkeit der Gebühr: Die Gebühren sind als Tages- bzw. Monatsgebühr oder für die jeweilige Dauer des Marktes einzuheben. 1. Detail- und Wochenmärkte: a) Tagesgebühren sind von der Marktaufsicht während der Marktzeiten gegen Zahlungsbestätigung einzuheben. b) Monatsgebühren sind mit Bescheid oder Rechnung vorzuschreiben und mit Ultimo des Vormonats fällig. 2. Periodische Märkte: Die Gebühren sind mit Bescheid oder Rechnung vorzuschreiben. Sie sind so rechtzeitig zu entrichten, dass sie spätestens eine Woche vor Beginn des Marktes bei der Marktbehörde eingelangt sind. Bei längeren Aufbauzeiten kann die Marktbehörde eine davon abweichende Fälligkeit mit Bescheid festsetzen. Art. II a) Gebühren für Detail- und Wochenmärkte I. Gebühren für nichtständige Standplätze (Benützungsdauer unter einem Jahr) im Freigelände (Mindestgröße zwei Quadratmeter) - bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal ein Monat) allgemein 1,44 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,47 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 16,28 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 16,60 Euro. - Aufstellen von Warenkörben, Tischen, Sitzgelegenheiten, Schanigärten und der gleichen bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal ein Monat) allgemein 1,25 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,27 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 13,43 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 13,70 Euro; - Flohmarkt pro Quadratmeter und Tag allgemein 3,10 Euro. II. Gebühren für ständige Standplätze (Benützung mindestens ein Jahr) im Freigelände (monatliche Zahlweise im Vorhinein, Mindestgröße zwei Quadratmeter) - pro Quadratmeter und Monat allgemein 14,94 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 15,24 Euro. III. Gebühren für Markteinrichtungen 1. Kojen - pro Quadratmeter und Monat Grünmarkt Urfahr 13,49 Euro, Markthalle Altstadt 10,23 Euro, Südbahnhofmarkt inkl. Marketingbeitrag 14,63 Euro. 2. Lagerräume - pro Quadratmeter und Monat allgemein 4,47 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 4,56 Euro. 3. Markttische (Leihtische) a) Holztische pro Tag allgemein 2,36 Euro, mit Marketingbeitrag 2,41 Euro; b) Betontische pro Tag allgemein 1,13 Euro, mit Marketingbeitrag 1,16 Euro 4. Fischbehälter (einschließlich Wasserverbrauch) - pro Tag allgemein 18,78 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 19,18 Euro b) Gebühren für periodische Märkte I. Standplatzgebühren je Markt 1. Urfahranermarkt mit Vergnügungspark pro Quadratmeter 9,45 Euro. 2. Allerseelenmärkte pro Quadratmeter 4,67 Euro. 3. Christbaummärkte pro Quadratmeter 4,67 Euro. 4. Christkindlmarkt Hauptplatz und Weihnachtsmarkt Volksgarten: Warenmarkt pro Quadratmeter 11,63 Euro, Konsumationsbetriebe ohne Alkoholausschank pro Quadratmeter 26,87 Euro bzw. mit Alkoholausschank pro Quadratmeter 44,70 Euro. 5. Firmungsmärkte pro Quadratmeter 4,67 Euro. 6. Silvestermärkte pro Quadratmeter 9,45 Euro. II. Sonstige Gebühren 1. Für das Abstellen von Wohn- und Packwagen und Sonstigem im Marktgelände pro Quadratmeter und Markt 2,70 Euro. 2. Für das Überschreiten der Aufbau- und Abbaufristen am Urfahranermarkt pro Quadratmeter und Tag 1,37 Euro. c) Allgemeines 1. Die Tarifsätze umfassen die Vergütung für die Benützung der Linzer Märkte und ihrer Einrichtungen. Kosten für Beleuchtung, Beheizung, Wasserverbrauch und dergleichen werden nach tatsächlichem Verbrauch gesondert verrechnet. 2. Kraftfahrzeuge, die beim jeweils zugewiesenen Standplatz abgestellt werden und auf denen sich Waren befinden, die zum Verkauf bestimmt sind, sind Bestandteile der in Anspruch genommenen Marktfläche und daher in die Bemessung der Marktgebühr miteinzubeziehen. 3. Die Marktbehörde kann, abhängig von der Lage des Standplatzes und der Art des Angebotes, die sich ergebenden Gebühren um bis zu einem Drittel ermäßigen oder erhöhen. 4. Die Gebühren gemäß a) III 1. und 2. sowie b) werden mit Umsatzsteuerausweis nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl.Nr. 663 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben. Art. III 1. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 1976 i.d.F. der Verordnung vom 21. November 2013 über die Einhebung der Marktgebühren (Marktgebührenordnung) außer Kraft.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Es ist eine Wiederholung vom November. Ich stimme dagegen.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Gemeinderätin Hahn berichtet über H 1 Konzept SeniorInnengerechte Lebensstadt Linz; Umsetzung Sozialprogramm 2011 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Antrag geht es um eine wichtige Bevölkerungsgruppe in Linz, die Seniorinnen und Senioren. Im Linzer Sozialprogramm im Kapitel Lebensnetze ist als Ziel eine Garantie des würdevollen Älterwerdens beschlossen worden, was ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben und Älterwerden gewährleisten soll. Mit diesem Antrag liegt nun ein sehr umfangreiches strategisches Konzept vor, das dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden soll. Es zeigt die vielfältigen Handlungsansätze auf, mit der die Stadt Linz teilweise selbst, in Unternehmensgruppe und teilweise wie z. B. bei den Mobilen Diensten, in Kooperation mit anderen Organisationen, an die verschiedenen Leistungen für die älteren Menschen in unserer Stadt entgegenbringt. Dieses Konzept ist ganzheitlich und geht auf die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren ein. Es ist in sechs Teilbereiche gegliedert, wo es zum Beispiel um die Mobilen Dienste geht, die die Menschen so lange wie möglich unterstützen in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Außerdem geht es um Freizeitangebote, wie die Aktivierung Club Aktiv und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, wie nachträgliche Lifteinbauten usw. Natürlich sind auch die Seniorenzentren in Linz, die Pflege garantieren, ein wesentlicher Bestandteil. Dieses Konzept liegt also zur Kenntnisnahme vor. Weitere vier Punkte, sind neue Maßnahmen, die dem Gemeinderat vorgeschlagen werden. Die erste davon ist die Evaluierung der Club Aktivs, die wichtige Treffpunkte ohne Konsumzwang sind. Diese sollen evaluiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, ein Konzept für Sitz- und Ausruhegelegenheiten an wichtigen Punkten in der Stadt im öffentlichen Raum zum Verweilen und Ausruhen zu entwickeln. Natürlich nicht nur exklusiv für Seniorinnen und Senioren, sondern für alle Bevölkerungsgruppen. Die Stadtplanung soll im Jahr 2015 in Abstimmung mit dem Tiefbau Linz ein Konzept erstellen. Der dritte zusätzliche Punkt ist ein offenes Café im Stadtteilzentrum Franckviertel. Wie in diesem Gemeinderat beschlossen wird, wird mit der Stadtteilarbeit in den Räumlichkeiten des Seniorenzentrums Ing.-Stern-Straße bald begonnen. Hier soll ein erstes Kooperationsprojekt bzw. ein neuartiges Begegnungszentrum im Rahmen eines gemeinsamen Cafés entstehen, wo auch der Club Aktiv eingebunden werden kann. Und der vierte und letzte zusätzliche Punkt befasst sich mit dem Teilbereich Kultur für Seniorinnen und Senioren. Wie wir alle wissen, haben ältere Menschen andere Lebensrhythmen und andere Bedürfnisse. Hier soll die Kulturverwaltung gemeinsam mit der Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. im Jahr 2015 überprüfen, ob das kulturelle Angebot in der Stadt Linz um bedarfsgerechte Angebote für Seniorinnen und Senioren, zum Beispiel Vorstellungen am Nachmittag, erweitert werden kann. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das strategische Konzept ,SeniorInnengerechte Lebensstadt Linz‘ gemäß Beilage zur Umsetzung des Sozialprogramms 2011 wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Angebot der Clubs Aktiv soll unter der Federführung des Amt für Soziales, Jugend und Familie (ASJF) evaluiert und sich daraus eventuell ergebende Veränderungsvorschläge sollen bis Ende 2015 vorgelegt werden. 3. Die Stadtplanung wird in Abstimmung mit dem Tiefbau Linz mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für Sitz- und Ausruhegelegenheiten für ältere Menschen im öffentlichen Raum bis Ende 2015 beauftragt. 4. Das ASJF wird beauftragt, im SeniorInnenzentrum an der Ing.-Stern-Straße ein offenes Café als Pilotprojekt zu konzipieren und umzusetzen, das eine Verbindung zwischen SeniorInnenzentrum, Stadtteilzentrum und Stadtteil herstellt und das SeniorInnenzentrum für BesucherInnen, KundInnen und StadtteilbewohnerInnen als Begegnungszentrum öffnet. Allenfalls erforderliche finanzielle Mittel sind gesondert zu beantragen. 5. Die Kulturverwaltung und die LIVA werden ersucht, im Jahr 2015 das kulturelle Angebot speziell im Hinblick auf die Zielgruppe und Bedürfnisse von SeniorInnen zu überprüfen.‘ Ich bitte um Kenntnisnahme dieses umfangreichen strategischen Konzeptes und im Sinne einer seniorInnengerechten Stadt um Zustimmung zu diesen vier zusätzlichen Punkten.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, wie bereits im letzten Sozialausschuss festgehalten, sind die einzelnen Maßnahmen dieses Seniorenprogramms eine Basis und finden grundsätzlich unsere Zustimmung. Es ist mir aber schon wichtig, einige kritische Anmerkungen zum Ausdruck zu bringen, insbesondere zur Vorgehensweise bei der Erstellung des Programms und zum Umgang mit den anderen Fraktionen. Es mutet einigermaßen seltsam an, dass nun erst drei Jahre nach der Beschlussfassung des Sozialprogramms ein Konzept ‚SeniorInnengerechte Lebensstadt Linz‘ vorgelegt wird. Dies ist umso mehr eigenartig, als das Papier weniger ausführlich ist, als das Sozialprogramm selbst. Ich kann die Ausführlichkeit, dass es ein umfangreiches, strategisches, ganzheitliches Konzept ist, von der Sie Frau Kollegin Hahn gesprochen haben, ehrlich gesagt, wenig nachvollziehen. Wir sind irritiert, dass das Seniorenprogramm nicht im Sozialausschuss erarbeitet oder diskutiert wurde. Vielmehr wurde es beim letzten Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Anregungen anderer Fraktionen, als jener der SPÖ, konnten daher nicht mehr einfließen. Daher war es uns nicht möglich, wichtige Aspekte im jetzt vorliegenden Papier zu verankern bzw. zumindest vorab zu diskutieren. Dies erscheint mir, wie gesagt, insofern grotesk, da im Sozialprogramm viel weitreichendere und wichtigere Inhalte beschlossen wurden. Beispielsweise gehören zu diesen Inhalten die Bekenntnis zur Trägervielfalt, die Einführung des Pflegebonus - wir meinen damit eine Art Erholungstage für pflegende Angehörige, orientiert an der Pflegestufe - , die Schaffung von alternativen Senioreneinrichtungen, eventuell in Verbindung mit Kinderbetreuungsstätten, eine Unterbringungsmöglichkeit in der Nähe des ursprünglichen Wohnorts oder in der Nähe der jeweiligen Familie und die Installierung eines Qualitätsgütesiegels für Seniorenzentren. Außerdem sollten die Aspekte der Mobilität und der Sicherheit der älteren Generation weitreichender diskutiert werden. Die Liste könnte noch weiter fortgeführt werden. Ich möchte daher nochmals festhalten, dass die im gegenständlichen Antrag bzw. im Programm enthaltenen Maßnahmen unsere Zustimmung finden. Das vorliegende Papier ist für uns aber nicht abschließend zu sehen. Wir haben gehofft dass es eine Diskussionsgrundlage im Sozialausschuss gibt an der noch weitergearbeitet wird. Es geht uns um eine qualitativ fürsorgliche Betreuung und ganzheitliche Begleitung unserer Seniorinnen und Senioren. In diesem Sinne bitten wir um eine weitere Qualitätsarbeit im Sozialausschuss und stimmen dem Basispapier zu.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Leibetseder, ich darf ausführen, dass dieses Programm bzw. dieses Konzept, wie es jetzt vorliegt, kein abschließendes Konstrukt ist. Die Arbeit für die ältere Generation liegt uns natürlich ganz wesentlich am Herzen und wird immer verbessert, erweitert und ergänzt. Man kann in vielen Bereichen gar nicht detailliert festhalten, was die Stadt Linz für die ältere Generation ohnedies schon macht, da hast du Recht. Das Papier wäre noch viel umfangreicher, würden wir alle Punkte auf die wir für die ältere Generation Rücksicht nehmen, anführen. Du hast einige Aspekte angeschnitten, die in diesem Gemeinderat schon mehrfach diskutiert wurden, z. B. das Qualitätsgütesiegel für Seniorenzentren. Wie du genau weißt, hat dieser Antrag der ÖVP keine Mehrheit im Gemeinderat gefunden. Nicht, weil wir glauben, dass das Thema nicht wichtig wäre, sondern weil die Seniorenzentren von der Trägerschaft an sich, also vom Land Oberösterreich und vielen anderen Institutionen, sehr umfangreich geprüft werden. Dieses zusätzliche Gütesiegel würde zusätzliche Kosten verursachen. Institutionen, die das schon angewendet haben, haben entschieden keine Zweitevaluierung durchzuführen. Ich glaube, dass die Umsetzung des Sozialprogramms 2011, das 2012 begonnen hat, ein laufender Prozess ist und nicht abgeschlossen ist. Es ergeben sich immer wieder neue Erkenntnisse. Die ältere Generation ist uns ganz wichtig und liegt uns am Herzen. Insofern freue ich mich über die attestierte Zustimmung. Ich weiß, dass wir intensiv miteinander arbeiten werden, uns für die ältere Generation in der Stadt Linz einzusetzen. Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hahn: „Ich darf mich den Worten der Vizebürgermeisterin Karin Hörzing anschließen und ersuche alle Fraktionen um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über H 2 Erforderlicher Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen - Planung und Bauvorbereitungsmaßnahmen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zur Aufrechterhaltung der Vollversorgung im Kinderbetreuungsbereich in Linz wird die Realisierung der unter Punkt 2 angeführten Projekte genehmigt. 2. Der Planung einschließlich erforderlicher Voruntersuchungen und Bauvorbereitungsmaßnahmen folgender Projekte im Rahmen des Ausbauprogrammes der Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG) bzw. externe Bauträger wird zugestimmt: 2.1. In unmittelbarer Nähe und im Verbund zum bestehenden Kindergarten Commendastraße 3 soll eine sechsgruppige Kinderbetreuungseinrichtung (drei Krabbelstuben- und drei Kindergartengruppen) neu errichtet werden. Der bereits 2015 zu erwartende Bedarf wird bis zur Baufertigstellung mit einer fünfgruppigen Containerlösung auf dem Areal der Bertha-von-Suttner-Schule gedeckt. 2.2. An der Millsteigerstraße soll bis September 2016 eine dreigruppige Krabbelstube neu errichtet werden. Nach Fertigstellung sollen zwei Krabbelgruppen aus der Leonfeldnerstraße 99d in die Millsteigerstraße übersiedeln, in der Leonfeldnerstraße 99d sollen in den damit frei werdenden Räumen zwei Kindergartengruppen zusätzlich geführt werden. 2.3. Zusätzlich zu den bereits im Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juli 2014 genehmigten vier Kindergartengruppen im Objekt Breitwieserhof soll eine fünfte Gruppe realisiert werden. 2.4. Im Gebäude der Pfarre Heilige Familie, Schubertstraße 5, sollen zwei mit Förderung der Stadt Linz sanierte Gruppenräume angemietet und von den Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) dort zwei Krabbelstubengruppen betrieben werden. 2.5. An der Schiffmannstraße soll eine siebengruppige Einrichtung mit fünf Kindergartengruppen und zwei Krabbelstubengruppen als Ersatz für die Einrichtung im abzureißenden Einkaufszentrum Oed neu errichtet werden. In dieses Gebäude soll auch die bisherige Eltern-Mutterberatungsstelle aus dem Einkaufszentrum Oed integriert werden. 2.6. In Erweiterung des Gemeinderatsbeschlusses vom 7. April 2011 sollen auf dem Areal der Stadlerschule bis September 2016 statt fünf nun sechs Hortgruppen errichtet werden. 2.7. Der bestehende Kindergarten an der Rohrmayrstraße 1 soll bis September 2016 um zwei Kindergartengruppen und zwei Krabbelstubengruppen erweitert werden. 2.8. Das städtische Objekt Schiedermayrweg 11 soll bis September 2016 als dreigruppige Krabbelstube adaptiert werden. 3. Mit dem Betrieb dieser Einrichtungen werden die Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) beauftragt. 4. Die Finanz- und Vermögensverwaltung wird beauftragt, für die im Antrag formulierten Bauprojekte die entsprechenden Förderansuchen an das Land Oberösterreich vorzubereiten.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I PRÄSENTATION DES KONTROLLAMTSBERICHTES ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2013 DURCH DEN DIREKTOR DES KONTROLLAMTES Bürgermeister Luger: „Ich darf Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger um die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt I ersuchen.“ Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Linzer Stadtsenates, meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, ich darf Ihnen nunmehr heuer wieder den Bericht des Linzer Kontrollamtes zum Rechnungsabschluss 2013 kurz vorstellen. Dieser Bericht wurde im Kontrollausschuss im Dezember des Vorjahres präsentiert und zur Kenntnis genommen. Zu Beginn stellen wir in unserem Prüfbericht immer die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen international und national kurz vor, um die jeweiligen exogenen Faktoren für die Kommunalpolitik besser verständlich zu machen. Zum einen war es die schwache internationale Konjunktur. Die Weltwirtschaft wuchs nur um drei Prozent, man sprach von einer Wachstumsdelle 2013. Die US-Wirtschaft wuchs um nur 1,9 Prozent und man sprach von einem stark rückläufigen Konsumverhalten. Ebenso war auf EU-Ebene eine Stagnation mit einer Arbeitslosenquote von 10,8 Prozent und einer Inflation von ungefähr 1,4 Prozent rückläufig, festzustellen. Diese schwache internationale Konjunktur hat sich auch auf die österreichische Wirtschaft niedergeschlagen. Das Wirtschaftswachstum ging auf 0,3 Prozent zurück. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich im Jahr 2012 von sieben Prozent auf 7,6 Prozent und die Inflationsrate belief sich auf ungefähr zwei Prozent. Wenn wir uns die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Linz in der Zeitreihe 2010 bis 2013 ansehen, können wir feststellen, dass 2013 erstmals wieder eine deutliche Verbesserung im Bereich der Gesamtsteuereinnahmen in Relation zu den zu leistenden Subventions- und Transferzahlungen festzustellen war. Wir hatten Gesamtsteuereinnahmen von 399 Millionen Euro und in der Relation dem gegenüber Transferleistungen von 240 Millionen Euro. Die Differenz zwischen beiden ist sozusagen das Spielmaterial der Stadt Linz, das sich in der Höhe von ungefähr 158 Millionen Euro bewegte. Das entsprach einem Anstieg von 13 Prozent. Das ist insofern bemerkenswert, weil es erstmals einen höheren absoluten Betrag ergab, als im Vorkrisenjahr 2007, wo wir ungefähr 155 Millionen Euro zur Verfügung hatten. Bei der Darstellung des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes, also des Gesamthaushaltes fällt auf, dass 2013 das Gesamtvolumen zu 2012 fast konstant geblieben ist. Der Ordentliche Haushalt stieg um 3,5 Prozent, der Außerordentliche Haushalt sank um 28 Prozent. Insgesamt ist der Gesamthaushalt in der Zeitreihe 2010 bis 2013 um beachtliche 20,5 Prozent gestiegen, in Relation dazu die Inflation nur um acht Prozent und das Lohnniveau der öffentlich Bediensteten um 4,5 Prozent. Bei der Laufenden Gebarung hat es im Zeitraum 2010 bis 2013 eine Erhöhung der Einnahmen um 13,8 Prozent und bei den Ausgaben um nur 4,9 Prozent gegeben. Diese Entwicklung hat erstmals eine Trendwende bei der Laufenden Gebarung gezeigt. Erstmals seit dem Jahr 2008 hatte die Laufende Gebarung somit einen Überschuss zu verzeichnen. Die Ausgaben stiegen somit geringer an, als die Einnahmen, während das im Zeitraum 2009 bis 2012 noch nicht der Fall war. Sehen wir uns dazu die Vermögensgebarung in der Zeitreihe kurz an. Hier ist festzustellen, die Einnahmen - hier geht es um Veräußerung von unbeweglichen und beweglichen Gütern und der Leistung von Kapitaltransfers -, sanken um 46 Prozent und die Ausgaben um 21 Prozent, sodass die Finanzierungslücke insgesamt 52,6 Millionen Euro erreichte. Die Problematik dieser Finanzierungslücke ist, dass man gesamtheitlich betrachtet dazu feststellen muss, dass ungefähr zwei Drittel der gesamten Investitionen durch Schuldaufnahmen zu finanzieren sind. Die daraus resultierenden Zinszahlungen und auch die Folgekosten von Investitionen schlagen sich in der Laufenden Gebarung entsprechend nieder. Gleichzeitig führt die Schuldentilgung zu Ausgabenerhöhungen bei den Finanztransaktionen, sodass der Gesamthaushalt dadurch entsprechend belastet ist. Das heißt, die Konsolidierungsbemühungen für die Laufende Gebarung sind ein sehr wichtiger Schritt, aber sicherlich nicht ausreichend, um ein Gleichgewicht oder eine Bewegung in Richtung eines Gleichgewichtes zwischen Überschussfinanzierung und Schuldaufnahme zu erreichen. Das ist also ein langwieriger Weg. Das sieht man in dieser Grafik bei der Entwicklung der Finanztransaktionen. Der Schuldenstand hat sich in der Zeitreihe um ungefähr 25 Prozent erhöht. Die Rücklagen konnten etwas verbessert werden. Also zwischen 2011 und 2013 gibt es eine aktive Rücklagendotierung von über neun Millionen Euro und bei den Finanztransaktionseinnahmen- und -ausgaben gibt es eine leicht degressive Entwicklung. Das sieht man auch in dieser Tabelle in einer anderen Darstellung. Zu bemerken ist auf jeden Fall - Sie sehen es in der gelben Reihe -, dass das Ergebnis der Finanztransaktionen ausgehend von 2010, durchaus einen positiven, deutlicheren Trend ausweist. Beim Maastricht-Ergebnis kennen Sie die Problematik. Nach dem österreichischen Stabilitätspakt sind die Gemeinden zu einem länderweisen ausgeglichenen Ergebnis des Haushaltes verpflichtet. Wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, sind 15 Prozent des Unterschreitungsbetrages als Sanktionszahlung möglich. Das kann dann weiterhin das wirtschaftlich schlechte Ergebnis einer Kommune noch verschlechtern. Das ist also ein Teufelskreis eher nach unten. Länderweise bedeutet dies, dass Unterschreitungsbeträge einzelner Gemeinden auf andere angerechnet werden können. Bis zum Jahr 2016 sind also Unterschreitungen auf Gemeindeebene zulässig. Das negative Maastricht-Ergebnis der Stadt Linz im Kernhaushalt betrug 2013 minus 18,6 Millionen Euro. Beim öffentlichen Sparen bedeutet das, dass beim Überschuss in der Laufenden Gebarung 2013, der zur Finanzierung der Vermögensgebarung beiträgt, erstmals seit 2008 bei 10,4 Millionen Euro liegt und nunmehr wieder ein positives Ergebnis von 5,3 Millionen erwirtschaftet werden konnte. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Ergebnisverbesserung um 9,4 Millionen Euro und im Zeitraum 2010 bis 2013 sogar um 41,1 Millionen Euro. Die Entwicklung der Investitionen ist insofern sehr interessant, zumal Sie hier ganz deutlich die Verhältnisse zwischen Investitionen durch den Erwerb und durch die Kapitaltransfers sehen. Insgesamt haben sich 2013 die Investitionen zu 80 Prozent aus Kapitaltransfers und nur mehr zu 20 Prozent aus direktem Erwerb zusammengestellt. Das habe ich letztes Jahr insofern erläutert, dass die Kapitaltransfers den Vorteil haben, dass die Investitionssumme nicht in einem Jahr vollständig aufzubringen ist, sondern die Errichtung und Finanzierung an Dritte ausgelagert und jährliche Raten zu bezahlen sind. Das hat aber zur Folge, dass man nicht Schuldner der Kosten ist, aber in der Regel auch nicht Eigentümer der Investitionsobjekte. Somit geht das in der Regel nicht in das Vermögen der Stadt Linz über. Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass das Budget über viele Jahre mit diesen Verpflichtungen gebunden ist. Man muss aber insofern relativieren, dass die meisten dieser Kapitaltransfers, die die Stadt Linz leistet, in Unternehmen geflossen sind und fließen, die 100 Prozent im Eigentum der Stadt stehen. Diese haben die hohen Finanzierungen der Projekte übernommen und dafür von der Stadt jährliche Zuschüsse erhalten. Das bedeutet aber umgekehrt eine gewisse Interdependenz, als der wirtschaftliche Erfolg dieser UGL-Unternehmen sehr stark von den jeweiligen Zahlungsströmen der Eigentümerin beeinflusst werden. Man sieht das hier noch in einer anderen Darstellung, dass sich die Investitionen in Summe etwas verringert haben. Beim Erwerb von unbeweglichem Vermögen um 42 Prozent und beim Erwerb von beweglichen um 15 Prozent. Bei den Investitionszuschüssen war ein leichter Anstieg festzustellen. Wenn wir uns die Schwerpunkte ansehen, so sehen wir an erster Stelle die Immobiliengesellschaften mit 66,7 Millionen Euro, gefolgt von Straßenbau und Verkehr, von Soziales, Kultur und Wirtschaft. Dies alles in der Zeitreihe. Wenn man das jetzt auf die Top zehn Projekte des Jahres 2013 umlegt, sieht man hier an erster Stelle die ILG mit einem Investitionsprogramm von 15,7 Millionen Euro. Weit dahinter liegt schon die Linz AG, Musiktheater, Sportanlagen, AKh und Ähnliches. Also man sieht hier die Zielrichtung beinahe ausschließlich Unternehmen der Stadt Linz. Damit kommen wir jetzt schon zum Außerordentlichen Haushalt und wie sich die Finanzierung darstellt. Man sieht durch die Darlehensaufnahme und die Umschuldung, dass ungefähr 92 Prozent des Außerordentlichen Haushaltes durch Fremdmittel finanziert werden. Den größten Anteil stellt die Umschuldung mit 75,5 Millionen Euro dar. Insgesamt hat sich die Darlehensaufnahme um 2,3 Prozent erhöht. Um eine ungefähre Entwicklung der Budgets in den österreichischen Kommunen interpretieren zu können, bedient sich das Zentrum für Kommunalwissenschaften (KDZ) einer Kennzahlenreihe, die das öffentliche Sparen, die Eigenfinanzierung, den Schuldendienst und die freie Finanzspitze zum Inhalt haben. Hier gibt es Empfehlungen und gewisse Parameter, die eine Orientierungshilfe für die Kommunen sind. Wenn wir die öffentliche Sparquote ansehen, bedeutet die, je höher dieser Wert ist, umso mehr Mittel sind für Investitionen verfügbar. Dieser Wert von fünf Prozent sollte nicht unterschritten werden. Wir haben 2013 bei der öffentlichen Sparquote das erste Mal wieder einen positiven Wert von 1,0. Das bedeutet, dass die Sanierungsmaßnahmen greifen. Die sind aber konsequent weiterzuführen, um diesen Wert kontinuierlich zu verbessern. Bei der Eigenfinanzierungsquote bedeutet das, dass die Ausgaben für den laufenden Betrieb und den Vermögensaufbau mit Eigenmittel zu finanzieren sind. Bei einem Wert von unter 100 Prozent müssen Fremdmittel aufgenommen werden. Auch hier sieht man vorsichtig eine eher positive Entwicklung, aber der Sollwert ist immer noch nicht erreicht. Die Schuldendienstquote wiederum gibt Auskunft, wie viel Prozent der öffentlichen Abgaben für den Schuldendienst aufgewendet werden müssen. Werte unter zehn gelten als sehr gut. Hier schlagen sich bei der Stadt Linz – das sieht man unten an den Sternchen - die jeweiligen Umschuldungen im jeweiligen Jahr zu buche, die die Quote dann exorbitant nach oben treiben. Wenn aber eine Umschuldung im darauffolgenden Jahr nicht stattfindet, beruhigt sich dieser Wert deutlich und geht wieder nach unten. Bei der freien Finanzspitze geht es um den Vermögensaufbau und die Tilgung von Darlehen. Wenn dieser Wert unter null ist, ist ein Vermögensaufbau nur mit Darlehen finanzierbar. Dieser errechnete Wert von 19,9 Prozent für 2013 bestätigt diesen Befund, wobei hier eine eher schwankende Entwicklung festzustellen ist. Man sieht auch hier in einem plakativen Vergleich, dass sich jetzt die Sparquote über die Nulllinie hinauf positiv, aber noch in einem sehr geringen Umfang entwickelt hat. Die freie Finanzspitze wird sich nach einem sehr starken Knick nach unten, langsam und hoffentlich stetig nach oben weiterbewegen. Zur Finanzierungsstrategie: Wie sind bei der Stadt Linz die Darlehen nach den Gläubigern aufgeschlüsselt. Hier zeigt sich, dass sich der Gesamtschuldenstand zwischen 2010 und 2013 um 24 Prozent erhöht hat. Bei inländischen Finanzunternehmen um 34 Prozent und bei ausländischen hat er sich um 29,2 Prozent verringert. Das kann aber von Jahr zu Jahr wieder anders sein. Das Darlehensportfolio setzt sich also zu 94 Prozent aus Darlehensaufnahmen im Inland und 5,8 Prozent im Ausland zusammen. Darlehen von Bund und Ländern spielen eher eine untergeordnete Rolle. Hier sehen wir noch einmal grafisch die Entwicklung des Darlehenstandes von 2010 bis 2013, eine Erweiterung von ungefähr 25 Prozent. Eine Finanzierungsstrategie ohne Darstellung der Barvorlagen/Kassenkredite wäre eine unvollständige. Hier geht es also um kurzfristige Finanzierungsformen, die nicht eine Rechtsnatur eines Darlehens aufweisen, aber durchaus zu Buche schlagen. Diese Barvorlagen haben also per Ende 2013 83,6 Millionen Euro betragen. Das bedeutet eine kleine Reduzierung zu 2012, sind aber im Vergleich zu 2011 doch deutlich geringer. Es ist aber ein sehr bewegliches System. Das ist immer im Erfordernis des Cashflows zu sehen. Je nach Bedarf einer Finanzierung, sei es, weil eine Transferzahlung ausbleibt oder verspätet erfolgt, sind entsprechende Kassenkredite kurzfristig aufzunehmen und erhöhen dadurch die Volumina. Bei den Haftungen zeigt sich eine relativ konstante Entwicklung mit leicht degressivem Verlauf. Dies ist aber auch dem Gesetz geschuldet, weil es hier zwei Haftungsgrenzen gibt. Einerseits nach dem Stabilitätspakt und andererseits nach dem Statut der Stadt Linz, wonach Haftungen übernommen werden dürfen, die aber ein Drittel der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages nicht überschreiten dürfen. Ansonsten wäre eine Genehmigung der Landesregierung erforderlich. Damit Sie ein Gefühl von der Größenordnung her bekommen: Die Genehmigungsgrenze war 2013 193 Millionen Euro. Der Haftungsrahmen, der zur Verfügung gestellt wurde, lag bei 188 Millionen Euro und wurde zu 99,5 Prozent von den Unternehmen ausgenutzt. Es ergab sich dadurch ein Haftungsvolumen von 187 Millionen Euro. Dies bedeutet, dass die Genehmigungsgrenze im Jahr 2013 eingehalten wurde. Nahezu alle diese Haftungen wurden aber für die Unternehmen der Stadt Linz abgegeben. Seit 2011 zeigt sich auch hier eine leicht rückläufige Tendenz. Bei der Vermögensrechnung, die die Stadt Linz freiwillig vollständig erstellt, also nicht nur für den Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen und Betriebe, zeigt der Wert der Aktiva und Passiva einen Wert von 2,4 Milliarden Euro. Die Eigenmittel betragen ungefähr 1,3 Milliarden Euro. Die Bilanzsumme hat sich nur geringfügig um 0,7 Prozent reduziert. Hier sind alle Aktiva und Passiva ausgewiesen, die sich in einer durchaus guten Entwicklung gezeigt haben. Wir kommen noch kurz zu den Transfer- und Subventionszahlungen. Damit Sie auch hier sehen, nach welchen Bereichen sie verteilt sind. Sie betragen laut Subventionsbericht der Stadt Linz 236 Millionen Euro und ungefähr 30,5 Prozent des Gesamthaushaltes, also eine durchaus gewichtige Größe. Eine Erhöhung der Zahlungen gab es bei wesentlichen Leistungen aufgrund gesetzlicher Regelungen beim Zuschuss für Personen in Betreuungseinrichtungen und den freiwilligen Förderungen. Die Verpflichtungen gegenüber dem Land sanken aufgrund einer periodenverschobenen Zahlung und dem Kostendämpfungseffekt der Spitalsreform geringfügig. 45 Prozent, das sind fast die Hälfte der Ausgaben, fallen auf Verpflichtungen gegenüber dem Land aus. Bei den Naturalsubventionen ist eine gesplitterte Darstellung nach Bereichen ersichtlich. Das sind Leistungen oder Zuwendungen an Privatpersonen und Organisationen, welche von der Stadt Linz unentgeltlich erbracht sind, aber natürlich einen finanziellen Wert darstellen. Im Jahr 2013 betrug die Gesamtsumme 2,9 Millionen Euro und blieb somit auf dem Wert und Niveau von 2012, wobei mit 28 Prozent einen wichtigen Bereich die Jobimpulsmitarbeiter ausmachen. Den Vergleich der Abweichungsanalyse möchte ich nur streifen. Der soll Ihnen nur zeigen, wie genau das Ergebnis im Rechnungsabschluss beim Voranschlag von den Prognosen abgewichen ist. Das heißt, wie genau konnte kalkuliert und die Entwicklung vorhergesehen werden. Das Jahresergebnis zeigte also beim Gesamthaushalt eine Verschlechterung um 1,5 Prozent. Insgesamt wurde der Abgang weniger hoch, als ursprünglich eingeschätzt, verzeichnet. Im Haushaltsverzug der Laufenden Gebarung wurde das budgetäre Ergebnis um 17,8 Prozent sogar verbessert. Bei der Vermögensgebarung hat sich der Negativsaldo aufgrund einer deutlich niedrigeren Realisierung von Einnahmen etwas schlechter als prognostiziert entwickelt. Bei den Finanztransaktionen zeigt sich, dass der positiv budgetierte Saldo sogar um 16,9 Prozent höher war, als prognostiziert. Zum Abschluss noch unsere Empfehlungen zur Finanzwirtschaft und Politik der Stadt Linz: Grundgedanke der soliden Gebarung ist es, einen Überschuss zu erwirtschaften, damit man damit Investitionen und Kredite finanzieren und tilgen kann. Im Jahr 2013 ist das seit 2008 erstmals wieder gelungen. Dies kann nur positiv zur Kenntnis genommen werden. Es wird empfohlen, diesen Konsolidierungspfad konsequent weiterzuverfolgen. Einen großen Schwerpunkt der Finanzpolitik stellen die Investitionen dar. Hier war unsere Empfehlung, die Investitionen immer auf das wirtschaftliche Mindestmaß zu beschränken, wobei das natürlich eine finanzpolitische Entscheidung ist. Aber man sollte bei den Investitionen nicht nur die städtischen, sondern auch die Investitionen der Unternehmensgruppe und der städtischen Unternehmen ins Auge fassen, welche über Transfers- und Kapitalzuschüsse mitfinanziert werden. Hier sollte darauf Bedacht genommen werden, unmittelbare Investitionen für die Daseinsvorsorge der BürgerInnen zu verwenden und auch hier nur schwerpunktmäßig, wenn die finanziellen Mittel knapp sind. Die stabilitätsorientierte Vorgabe der Budgetpolitik ist klar durch Gesetze vorgegeben. Ein strikter Sparkurs wird auch über die weiteren Jahre unerlässlich sein. Erste Bemühungen konnten 2013 bereits festgestellt werden. Wir erkennen selbstverständlich die Bemühung an, die Laufende Gebarung positiv zu halten und dadurch freie Mittel zu erwirtschaften und diesen Konsolidierungsweg konsequent weiterzuführen. Bei der Fremdfinanzierung ist klar, dass die Notwendigkeit von Fremdmittelaufnahmen konsequent verringert werden sollen. Bei den Naturalsubventionen ist schon einiges geschehen. Hier sind schon Beschränkungen vorgenommen worden. Auch hier gibt es immer wieder noch Möglichkeiten, wenngleich das aufgrund der geringen Volumina, ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Im letzten Jahr wurde fast auf den Tag genau einen Beschluss des Gemeinderates zur Reorganisation des Magistrates gefasst. Wir haben uns im Rechnungsabschluss ganz kurz damit auseinander gesetzt, weil dieser Reformprozess natürlich ökonomische Auswirkungen auf die Stadt Linz hat. Wir hatten auch letztes Jahr empfohlen, dass die Stadt Linz kreative Lösungen brauchen wird, um den hohen kommunalen Standard aufrechtzuerhalten. Die strategischen Zielsetzungen, die sich hier der Gemeinderat im letzten Jahr gesetzt hat, sind sehr zu begrüßen. Hier wurde ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungsperspektive der städtischen Verwaltung und ihrer Unternehmungen gelegt. Dadurch kann ein Konsolidierungsbeitrag geleistet werden. Ich möchte aber dazusagen, dass ein derartiger Entwicklungsprozess ein permanenter ist. Er ist nicht mit einem Schnitt umgesetzt und dann ist mit der Reform Schluss. Im Sinne einer lernenden Organisation ist die Verwaltung immer wieder aufgerufen, ihre Entwicklung konsequent fortzusetzen. Im Zentrum dieser Überlegungen muss es sein, die Leistungen und Produkte der Verwaltung noch stärker als bisher und somit in einer sehr guten Tradition aus BürgerInnensicht zu betrachten. Man muss den Fokus stärker auf die jeweiligen Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger lenken, um damit die Bedarfe, die die KundInnen der Stadt Linz haben, besser positionieren zu können und die Prozesse besser darauf abzustellen. Es ist auch in der Privatwirtschaft und in allen Dienstleistungsunternehmen feststellbar: Unternehmen, die den Fokus nicht auf die Kundinnen und Kunden lenken, sind relativ schnell weg vom Markt. Das gilt in zunehmendem Maße auch für die öffentlichen Verwaltungen. Und wenn man diesen Fokus verstärkt weiterbetreibt, ergeben sich ganz andere Leistungsbündel, die teilweise schon jetzt - wenn Sie an die Bürgerservicestellen und E-Government-Portale denken -, vorliegen und vertieft werden müssen. Es gilt also, die Wertschöpfung dieser kommunalen Geschäftsprozesse transparent zu machen und nicht wertschöpfende Prozesse, die nur formal in der Hierarchie gelegen sind, zu minimieren. Das bedeutet, hauptsächlich den Fokus auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zu lenken, bei denen Informationen verarbeitet werden und ein Wert hinzugefügt wird. Dann sind derartige Reformprozesse immer von Erfolg gekrönt. Durch diese produktorientierte Betrachtung, ergibt sich ganz automatisch eine Veränderung in der Ablauf- und in der Aufbauorganisation. Hier kann ein Grundstein für eine neue Organisationsstruktur gelegt werden, die sich den veränderten Bedürfnissen der Stadt als Dienstleistungsunternehmen anpassen muss. Ein strikt hierarchisches System ist in einer Dienstleistungsorganisation aus unserer Erfahrung heraus nicht länger aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig definieren sich dann die Prozesse nicht an den Bedürfnissen der Zuständigen und Funktionen, sondern ausschließlich daran, wie wir die Ergebnisse für unsere Kundinnen und Kunden erzielen können. Das ist gleichzeitig ein Appell, um den bereits lange währenden Reformprozess weiterhin anzustoßen und die Bedeutung dieses Prozesses für die Kommune und für die Stadt Linz als Visitenkarte nach außen zu betonen. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall) Bürgermeister Luger: „Ich danke Ihnen für den Bericht. Ich darf Ihnen hier bei uns einen Platz anbieten. Der Bericht steht natürlich zur Diskussion.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, erstmals seit 2008 wurde ein dezenter Überschuss in der Laufenden Gebarung erzielt. Das ist aber schon das einzig Erfreuliche, was der Prüfbericht zu bieten hat. Das Maastricht-Kriterium liegt mit minus 18,6 Millionen Euro weiterhin im tief negativen Bereich. Der Investitionshaushalt hat eine Finanzierungslücke von 52 Millionen Euro, der Haftungsrahmen der Stadt ist nahezu ausgeschöpft, die Ausgaben stiegen von 2009 bis 2012 stärker als die Einnahmen. Nur ein Drittel der Investitionen können mit Eigenmittel finanziert werden. Für die restlichen zwei Drittel müssen neue Schulden aufgenommen werden. Diese Entwicklung ist sehr beunruhigend, wenn man bedenkt, dass sich auf Grund der immer größer werdenden Schulden die Zinszahlungen häufen und wir zurzeit in einer Zinsniedrigstphase sind. Nicht auszudenken, was passiert, wenn diese Zinsen nur annähernd wieder steigen. Das schlägt sich sofort wieder eins zu eins auf die zukünftigen Laufenden Gebarungen durch. Der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2013 hat somit ganz klar gezeigt, dass man ein Budget nicht über neue Gebühren sanieren kann. Die erhofften Mehreinnahmen durch die Verdopplung der Parkgebühr, durch die Einführung der Turnhallengebühr, bleiben alle hinter den Erwartungen. Ich bin mir ganz sicher, dass die ungerechte Neuregelung bei den Essensbeiträgen, die vor allem Alleinerzieher und Kleinstverdiener hart trifft, das Linzer Budget nicht dauerhaft sanieren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in der Stadt kein Einnahmenproblem, sondern ein gewaltiges Ausgabenproblem. Von einer Trendwende kann keine Rede sein. Seit Jahrzehnten wird in der Stadt weit über ihre Verhältnisse gewirtschaftet und mehr Geld ausgegeben, als eingenommen. Dass dieser Weg auf Dauer nicht weitergeführt werden kann, sollte langsam jedem hier im Gemeinderat klar werden. Statt über neue Gebühren oder über Gebührenerhöhungen nachzudenken, sind nachhaltige Strukturänderungen bei den Ausgaben unverzüglich umzusetzen. Zweifelhafte Geldgeschenke sind abzustellen und die hohen Kapitalflüsse an die städtischen Unternehmungen sind einzuschränken. Vorschläge von den Freiheitlichen gibt es genug, sie liegen auf dem Tisch. Nur der Mut diese umzusetzen, fehlt. Sie können mir glauben, nur so können wir nachhaltig das Linzer Budget sanieren.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzter Herr Kontrollamtsdirektor, danke für den Bericht. Ich möchte zu Beginn meiner Wortmeldung schon daran erinnern, dass es die ÖVP war, die diesen so wichtigen Akt der Transparenz erkämpft hat. Es war im Dezember 2012, also vor etwas mehr als zwei Jahren, als wir im Kontrollamt beantragt haben, den Rechnungsabschluss 2011 im Gemeinderat zu behandeln. Damals war es die SPÖ, die diesen Antrag im Kontrollausschuss zu Fall gebracht hat. Wir haben daraufhin im Jänner des Jahres 2013 im Gemeinderat einen diesbezüglichen Antrag eingebracht. Es kam damals zu Rechtsunsicherheiten und unser Antrag wurde deswegen dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Dort gab es etliche Verzögerungen. Auf unser Drängen hin, gab es schließlich im August des Jahres 2013 eine Rechtsauskunft des Landes, dass die Behandlung sehr wohl möglich war. Und erst im März 2014 - da sind wieder viele Monate ins Land gezogen - wurden schließlich die Kontrollamtsberichte zum Rechnungsabschluss 2011 und 2012 vorgelegt. Jetzt aber zum vorliegenden Bericht. Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, Herr Direktor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich bei der Präsentation dieses Berichtes besonders wohl gefühlt haben, nachdem Sie als Leiter des Kontrollamtes für die Überprüfung des Magistrates hinsichtlich der Gebarung in Bezug auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zuständig sind. Ich kann es nachempfinden, ich habe mich auch nicht besonders wohl gefühlt. Dieser Bericht ist einmal mehr eine Bankrotterklärung der SPÖ-Finanzpolitik. Anhand der Zahlen des Berichtes kann ich es ganz nüchtern belegen. Ich möchte den Bogen zum Budget 2015 spannen, da wird nämlich sehr deutlich erkennbar, dass es - wenn auch mit kleinen Nuancen, das möchte ich zugestehen – weitergeht, wie bisher. Beginnen möchte ich bei der Nettodarlehensneuaufnahme in der Höhe von 27,2 Millionen Euro im Jahr 2013. Das klingt alles so nett - Nettodarlehensneuaufnahme. In Wirklichkeit geht es aber um einen Anstieg der Altschuldenlast, um einen Anstieg des Schuldenberges. Und, was bemerkenswert ist, im Budget 2015 steigt dieser Betrag wieder auf 41,5 Millionen Euro, also von 27,2 Millionen im Jahr 2013 auf heuer 41,5. Das sind 9,2 Millionen Euro, plus die Kassenkredite zur Finanzierung des Abgangs des Ordentlichen Haushaltes in der Höhe von 32,3 Millionen Euro. Der Schuldenstand ist im Zeitraum von 2010 bis 2013 - wir haben es bereits gehört - um 24,6 Prozent angestiegen, innerhalb von drei Jahren haben sich die Schulden um ein Viertel erhöht. Die Schulden erhöhen sich total rasant, ohne dass ihnen Einhalt geboten wird. Von einem Abbau gar, kann überhaupt keine Rede sein. Dann die Verringerung des Investitionsanteiles im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 um 6,9 Prozent auf 8,8 Prozent. Der Investitionsanteil hat sich also fast halbiert. Und es kommt noch schlimmer. Dieser Anteil ist im Budget 2015 noch etwas niedriger, nämlich um 0,6 Prozent Punkte, er liegt nur bei 8,2 Prozent. Ich möchte daran erinnern, ich habe es bereits mehrmals getan, Experten sprechen bei einem Anteil von etwa 15 Prozent von einem guten Wert. Es wird positiv erwähnt und deswegen hat es der Herr Kontrollamtsdirektor gleich dreimal auf der ersten Seite der Kurzfassung geschrieben, dass ein Überschuss in der Laufenden Gebarung erzielt wurde. Das ist lobenswert und unterstützenswert. Die Enttäuschung folgt allerdings auf dem Fuß. Im aktuellen Budget ist nämlich wieder ein Defizit in der Laufenden Gebarung in der Höhe von 4,7 Millionen Euro geplant. Die Tilgung ist im Jahr 2013 nur mehr mit Darlehensaufnahmen finanzierbar. Weniger technokratisch, wir müssen Schulden aufnehmen, um Schulden und Zinsen zu finanzieren. Der Haftungsrahmen hat sich im Zeitraum von 2010 bis 2013 um 53 Prozent erhöht. Das ist ein Wert, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Besonders augenscheinlich ist die dramatische Situation natürlich bei den KDZ-Kennzahlen. Diese wurden an die Wand projiziert, wo wir bei allen vier Kennziffern den Referenzwert bei weitem verfehlen. Wenn man hier beschwichtigt oder nur annähernd eine positive Beurteilung abgibt, ist dies mehr als fehl am Platz. Hier müssen vielmehr die Alarmglocken schrillen. Sie, Herr Direktor, sind als Leiter des Kontrollamtes weisungsfrei. Sie genießen einen besonderen Status. Für uns stellt sich schon die Frage, wie objektiv dieser Bericht ist bzw. wie tief sitzt selbst im Kontrollamt der Trieb oder wie sehr wird das Kontrollamt gar getrieben, eine objektiv katastrophale Lage zu beschönigen. Im Bericht ist von einem positiven Trend zu lesen, das ist ein Zitat. Es werden um 27,2 Millionen Euro mehr an Darlehen aufgenommen, als zurückbezahlt. Wir verschulden uns also immer mehr, der Berg an Schulden wächst und wächst und das wird mit einem Begriff positiver Trend in Zusammenhang gebracht. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Oder, nächstes Zitat, Sanierungsmaßnahmen greifen. Im nächsten Satz ist allerdings davon die Rede, dass Ausgaben für den laufenden Betrieb nicht mit Eigenmittel finanziert werden können. Sie schreiben schließlich als Empfehlung und haben es erläutert, dass angeregt oder angedacht werden sollte, dass bereits beschlossene oder begonnene Projekte, die nicht unmittelbar der Daseinsvorsorge der Bürger dienen, gestoppt werden sollen. Für uns ist ein Paradebeispiel für ein derartiges Projekt, das nicht zur unmittelbaren Daseinsvorsorge gehört, ganz sicherlich die Tabakfabrik. Mich würde deshalb interessieren, was Sie der Stadt also konkret in Sachen Tabakfabrik empfehlen. Im Juli hat der Finanzreferent zum Rechnungsabschluss, als wir ihn debattiert haben, gemeint, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wenn das der richtige Weg in der Finanzpolitik der Stadt ist, sind all die schönen Bilder von den Bausteinen einer neuen Finanzpolitik nichts als Seifenblasen gewesen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Schönberger. Danke für den Bericht. In gewohnter und bekannter Weise ist die Darstellung komprimiert und sehr übersichtlich. Das ist tatsächlich ein sehr hilfreicher und sinnvoller Weg, der Öffentlichkeit transparent zu machen, wie es um die finanzielle Situation der Stadt steht. Es ist schon angesprochen worden -, es war ein mühsamer Weg, bis wir hier darüber diskutieren können. Letztendlich wurde durch die Aufsichtsbehörde bestätigt, dass das geht. Ich glaube, dass das gut ist, wiewohl ich die politischen Diskussionen oder manche Wortmeldungen dazu nicht ganz nachvollziehen kann. Wir sind aber dazu da, dass man das ausdiskutieren kann. Es ist in dem Bericht geübte und gute Praxis und ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir nicht nur das betreffende Jahr sehen, sondern eine Entwicklung - in dem Fall über vier Jahre. Man bekommt einen ganz guten Überblick. Und wenn man schon mehrere Jahre dabei ist, so wie die meisten von uns, dann hat man ganz viele Jahre im Blick. Ich gehe davon aus, zumindest zeigen das die Diskussionen der letzten Zeit sehr eindeutig, dass wir uns einig darüber sind, dass ein ernsthafter Handlungsbedarf, was die Konsolidierung des Haushalts betrifft, besteht. Es gibt verschiedene Meinungen über das Wie genau und Was genau und manchmal über den Zeitpunkt. Das ist in einer Demokratie, in der verschiedene Parteien verschiedene Meinungen austauschen, so. Was man aber wirklich nicht wegdiskutieren kann ist, dass wir uns einig darüber sind, dass es einen Handlungsbedarf und Bemühungen aller gibt. Manche finden wir nicht gut, die anderen finden unsere Ideen nicht gut. In einem vernünftigen Diskussionsprozess müssen wird aber im Sinne der Linzerinnen und Linzer etwas weiterbringen. Wir werden, noch viel kontroversiell diskutieren. Das müssen wir aushalten. Unangenehm und kontraproduktiv wird es aber dann, wenn es manchmal gar nicht mehr um die Sache geht, sondern nur mehr um politisches Scharmützel. Aus meiner Sicht ist da noch sehr, sehr viel Luft nach oben, wenn es darum geht, dass wir uns ernsthaft und möglichst frei von politischem Hickhack um die Sanierung unserer Finanzen bemühen. Ich glaube, das wird schlicht und ergreifend von uns erwartet. Ich bin dagegen, dass wir etwas schönreden, ich bin aber auch dagegen, dass wir Angst und Schrecken verbreiten. Das ist, glaube ich, aus meiner Sicht äußerst kontraproduktiv, genauso wie das Schönreden. Es ist unsere Aufgabe, dass wir einen Mittelweg finden. Ich bin lange dabei und ich bin realistisch genug zu wissen, dass es in einem Wahljahr nicht ganz einfach wird. Ich bin aber optimistisch genug, die Vision nicht zu verlieren, dass wir im Interesse und der Lebensqualität der LinzerInnen doch einiges weiterbringen werden. Die Zahlen wiederhole ich jetzt nicht mehr. Es ist aber schon legitim hervorzuheben - da verstehe ich die Aufregung nicht -, wenn über einen längeren Zeitraum in der Laufenden Gebarung wieder ein sehr geringer, aber doch ein Überschuss entsteht. Ich verstehe nicht, dass man sich da beschwert, dass das so hervorgehoben wird. Ich glaube, es ist gut, dass wir die positiven Entwicklungen hervorheben. Ich weiß noch nicht, ob es eine Trendwende ist, aber es ist jetzt einmal in der Momentaufnahme 2013 ein positiver Schritt gewesen. Ich weiß auch, dass es für das nächste Jahr wieder nicht so gut ausschaut. Wenn man sich aber die Mittelfristige Finanzplanung ansieht, geht es doch zumindest in Richtung positiver Laufender Gebarung, in noch immer überschaubarer Größe, aber doch. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir diese positiven Entwicklungen hervorstreichen, weil über die negativen wird jeden Tag diskutiert, gepredigt und geschimpft. Es ist unsere Aufgabe, uns an positiven Entwicklungen für weitere positive Entwicklungen zu orientieren. Bei der Vermögensgebarung, das haben wir schon gehört, sieht man ganz deutlich, wo wir gravierenden Handlungsbedarf haben. Da haben wir ein massives Problem. Wir können unsere Investitionen nur finanzieren, wenn wir weiter Schulden machen. Es hat sich deutlich gezeigt, dass es einen massiven Handlungsbedarf gibt. Die Kennzahlen wurden auch erwähnt, das wiederhole ich jetzt nicht. Einen Punkt habe ich noch. In dem Bericht wird doch ein großer Teil dieser Strukturreform gewidmet, besser bekannt unter ,Magistratsreform‘. Meine Sorge ist, die aktuelle Diskussion zeigt das, dass wir uns sehr stark über Hierarchien und über Organigramme unterhalten. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns, wenn wir nachhaltig, das heißt, mittel- und langfristig Strukturen verändern wollen, mehr mit den Strukturfragen und Prozessabläufen beschäftigen müssen und nicht mit Kasteln bzw. Dienststellen, die wir herumschieben. Wenn wir eine Reform haben wollen, die erstens den Namen Reform verdient, zweitens die tatsächlich notwendigen Einsparungseffekte über mehrere Jahre hinweg bringt, dann haben wir noch viel zu tun, dass diese Reform tatsächlich eine Reform wird. Das wünschen wir uns alle. Wir brauchen diese Reform offensichtlich. Wir müssen - das möchte ich noch einmal sagen - unsere Verantwortung gegenüber den MitarbeiterInnen wahrnehmen und nicht die Motivation und die Arbeitssituation der MitarbeiterInnen aus den Augen verlieren. Wir haben eine große Verantwortung. Bei der Frage der politischen Auseinandersetzung geht es um Prioritäten. Das Entscheidende wird sein, dass wir in Zukunft unsere Energien dorthin lenken, wo wir den Konsolidierungsbedarf, der zweifelsfrei besteht, gemeinsam bewältigen können. Es geht natürlich auch darum, fehlerhafte Entwicklungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Das ist überhaupt keine Frage. Ich würde mir an dieser Stelle wünschen, dass wir einen viel größeren Teil unserer Energien dazu einsetzen trotz unseren unterschiedlichen politischen Vorstellungen gemeinsam das Ziel zu erreichen, die Stadt wieder visionär mit Zukunftsprojekten zu gestalten. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich möchte mich jetzt nicht an der neu aufgeflammten Budgetdebatte beteiligen. Ich habe mein Statement dazu schon vor ungefähr einem Monat abgegeben. Ich nehme nur eine Aussage von Frau Klubobfrau Manhal zum Anlass für meine Wortmeldung. Da war von dunklen Trieben, von einem politischen Agieren, von einer Befangenheit die Rede, das ist insinuiert worden, was den Kontrollamtsdirektor angeht - ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei ihm und seinem Team für die Arbeit in dieser Stadt bedanken. Das erinnert mich schon an dunkle Zeiten im Sonderkontrollausschuss. Da ist immer dann, wenn Inhalte nicht gepasst haben, plötzlich Befangenheit unterstellt worden. Ich finde, das sollte man nicht tun, weil es der Stadt insgesamt schadet, wenn permanent versucht wird, eine allgemein anerkannte Institution, wie das Linzer Kontrollamt darzustellen, als wäre sie von Parteipolitik getrieben. Das schadet dem Ansehen dieser Stadt, nicht nur dem Ansehen dieser Institution. Ich bitte, dass wir da ein bisschen vorsichtiger sind.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur tatsächlichen Berichtigung: „Geschätzter Kollege Leidenmühler, du sprichst von dunklen Trieben, die du gehört haben solltest. Ich möchte mich dagegen verwehren und mich davon distanzieren, dass ich dem Kontrollamtsdirektor Befangenheit oder sonstiges unterstellt hätte. Ich habe nur gesagt, dass sich für uns die Frage stellt, inwieweit jemand getrieben sein könnte.“ (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Im Protokoll wird die Textinterpretation auf ihren empirischen Gehalt überprüfbar werden, Frau Kollegin.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin Elisabeth Manhal, ich muss kurz etwas dazu sagen. Ich kenne dich persönlich und komme im persönlichen Diskurs mit dir immer sehr gut aus. Die Härte und Schärfe deiner Wortmeldungen kann ich mir nur durch deine Rolle als Fraktionssprecherin erklären. Vielleicht hast du die Aufgabe des Bad Cops in der Fraktion. Ich weiß nicht, wie ihr das definiert oder ob man das die Speerspitze nennt. Ich habe nur den Eindruck, dass diese Speerspitze in diesem Fall fast wahllos trifft. Ich glaube wirklich, dass es kritisch ist, die Objektivität des Kontrollamtes - auch wenn es in rhetorischen Floskeln passiert - in Frage zu stellen. Ich würde hier um die entsprechende Sachlichkeit ersuchen. Zurück zum Tagesordnungspunkt, zum Rechnungsabschluss 2013. Ich teile die Einschätzung der Kollegin Roschger völlig, die sagt, wir sollen das Budget und unsere Situation in den Finanzen nicht schönreden, aber auch nicht schlechtreden. Ich glaube, dass wir gemeinsam - insbesondere seit die neue Linzer Stadtregierung ans Werk gegangen ist - mit einer großen Offenheit an das Thema Finanzen herangegangen sind. Wir haben uns dazu bekannt Hausaufgaben zu machen, wir müssen uns um die Finanzen der Stadt kümmern. Wir können mit diesem Rechnungsabschluss, der zwar schon weitestgehend vor dieser Zeit liegt, durch jüngste Ergebnisse belegen, dass wir einen Kurs der Konsolidierung eingeschlagen haben. Wir haben uns mit einer sparsamen Verwaltung auseinander gesetzt und unsere Verwaltung arbeitet sparsam. Wir haben uns mit der Sicherheit unserer Anlageformen beschäftigt und hier wesentliche Schritte gesetzt. Wir haben mit dem Land verhandelt, um die objektiv schlechter gestellte Situation der Stadt Linz gegenüber dem Land Oberösterreich bei wichtigen Infrastrukturprojekten zu verbessern. Wir haben eine Reihe von Sparmaßnahmen diskutiert und einige Dutzend gemeinsam umgesetzt. Niemand wird eine große Freude damit haben, Maßnahmen zu beschließen, die im Endeffekt immer bedeuten, dass für etwas das Geld nicht mehr ausgegeben wird. Wir haben uns aber trotzdem gemeinsam und mit Mehrheiten dazu bekannt, diesen Kurs einzuschlagen. Es ist mir wichtig, dass wir das immer vor das Trennende stellen. Wir haben ein gemeinsames Ziel, uns hier zu verbessern und haben deshalb diese Maßnahmen gesetzt und damit nachhaltig Kosten und Ausgaben aus dem Budget herausgenommen. Das lässt nicht nur in diesem Rechnungsabschluss eine erste positive Tendenz nach der großen Finanz- und Wirtschaftskrise erkennen, sondern das hat auch in der Budgetierung für 2015 erste Erfolge gezeigt. Das ist nicht das Ende der Fahnenstange. Wir können uns nicht zurücklegen. In der Wirtschaft nennt man so etwas einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, den wir gemeinsam zu gehen haben. Wir haben noch viel zu tun und noch viel vor. Es ist aber schon wichtig zu sehen, dass das, was wir tun, greift und unsere gemeinsamen Bemühungen greifen. Diesen Kurs wollen wir fortsetzen. Auch wenn nicht alles lustig ist, was ich in diesem Bericht als Finanzreferent lesen muss, möchte ich mich ganz explizit bei Herrn Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger und vor allem seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Sie halten uns den Spiegel vor und weisen uns auf wichtige Dinge hin. Das ist wichtig, damit wir ein Kontroll-Korrektiv in dieser Stadt haben. Das muss einem nicht immer gefallen, aber das ist für eine Weiterentwicklung wichtig. Ein herzliches Danke. Ich würde vorschlagen, dass wir gemeinsam auf diesem Weg der Konsolidierung bleiben.“ (Beifall SPÖ) Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Antrag J 1, welche Auskünfte für mich als Bürgermeister zulässig sind, um über den Stand bzw. den Fortlauf des Disziplinarverfahrens gegen Mag. Werner Penn zu berichten, muss ich einleitend festhalten, dass mich dieser Antrag und mein nun kommender Versuch, diesen Antrag im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglichst korrekt zu erfüllen, an die Grenze des rechtlich Zulässigen führen. Es ist hier notwendig, dass ich den einschlägigen Bestimmungen des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes, einigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und auch dem Statut der Stadt Linz folgend, gemäß § 16 Abs. 2 unseres Statutes zu beantragen habe, die Öffentlichkeit bei diesem Tagesordnungspunkt dieser Sitzung auszuschließen. Ich ersuche Sie als Mitglieder des Gemeinderates, diesen Antrag mitzutragen und zu beschließen. Das ist die einzige Möglichkeit, dass ich Ihnen in diesem Verfahren überhaupt etwas berichten darf. Ich beantrage damit, die Öffentlichkeit von der Sitzung auszuschließen.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Der Antrag muss, nehme ich an, abgestimmt werden. Dann darf ich den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zur Abstimmung bringen. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. Stimmenthaltungen? Bei ÖVP Stimmenthaltung und FPÖ Stimmenthaltung. Gegenstimmen? Ich habe jetzt leider nicht gesehen, Frau Kollegin Mag.a Grünn, Stimmenthaltung? Zustimmung! Herr Gemeinderat Reiman, MBA. Enthaltung. Damit ist der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit mehrheitlich abgelehnt.“ Bürgermeister Luger: „Ich darf bitten, alle nicht für den … Zwischenrufe, Unruhe… Die Grünen haben sich der Stimme enthalten? (Zwischenrufe, Unruhe) Nachdem der Gemeinderat …“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Offensichtlich gibt es einen kurzen Bedarf zur Abklärung der Fraktionen. Ist das jetzt geklärt?“ (Zwischenrufe, Unruhe) Bürgermeister Luger: „Der Gemeinderat hat mit Stimmen der SPÖ, der FPÖ und Frau Mag.a Grünn diesen Antrag, den ich aus rechtlichen Gründen vorzulegen hatte, mehrheitlich beschlossen. Ich bitte all diejenigen, die nicht für die ordnungsgemäße Abwicklung und den Fortlauf der weiteren Sitzung notwendig sind bzw. keine Mandatare sind, den Saal zu verlassen.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Offensichtlich gibt es jetzt unterschiedliche Interpretationen, was das Stimmverhalten betrifft. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich würde ersuchen, dass wir ganz kurz abklären, wie das Stimmverhalten der Fraktionen ist. (Unruhe) Ich gebe dafür eine Minute Zeit und dann würde ich vorschlagen - nachdem das auch mir nicht klar ist, wie das Abstimmungsverhältnis jetzt tatsächlich war - diese Abstimmung noch einmal zu wiederholen. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich darf Sie ersuchen, die Plätze wieder einzunehmen. Es gibt offensichtlich unterschiedliche Interpretationen, was das Stimmverhalten betrifft. Ich habe es offensichtlich anders gesehen, als es mir zum Beispiel von der freiheitlichen Fraktion mitgeteilt wurde. Darum würde ich ersuchen, die Abstimmung zu wiederholen, um mehr Klarheit zu schaffen. Ich darf damit noch einmal den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei diesem Tagesordnungspunkt zur Abstimmung bringen.“ Der Vorsitzende lässt nun nochmals über die Vertraulichkeit des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich darf die Zuschauerinnen und Zuschauer bitten, den Saal zu verlassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich darf um Ruhe und um Konzentration im Saal ersuchen und Herrn Bürgermeister das Wort erteilen.“ J FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STL 1992 VERTRAULICHE SITZUNG Bürgermeister Luger berichtet über J 1 Bericht des Herrn Bürgermeisters zum FPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktionsantrag vom 5. November 2014 „Verpflichtung von Mag. Penn zur Aussage vor dem Sonderkontrollausschuss – Kontrollrechte des Gemeinderates im Zusammenhang mit Dienstpflichtverletzungen“ in der Form des Abänderungsantrages vom 20. November 2014 Vizebürgermeister Forsterleitner ersucht, den BesucherInnen den Zutritt auf die Galerie beziehungsweise in den Gemeinderatssaal wieder zu ermöglichen. Gemeinderat Hackl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 2 Linzer Mobilitätsprogramm für ältere Menschen und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, der Antrag bezieht sich auf das Linzer Mobilitätsprogramm für ältere Menschen. ,Selbstbestimmte Mobilität bis ins hohe Alter ist für alle Menschen von großer Bedeutung. Barrierefreiheit und seniorengerechte Gestaltung des Straßenraums steigert Lebensqualität und Komfort‘, heißt es in einer Publikation des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ), unter dem Titel ‚Was in Städten für die Mobilität älterer Menschen wichtig ist.‘ Angeführt werden zugunsten einer Verbesserung der Mobilitätsmöglichkeiten für Ältere unter anderem Maßnahmen wie kürzere Rotphasen bei Fußgeherampeln, mehr Sitzgelegenheiten oder schattige Zonen zum Verweilen im öffentlichen Raum, barrierefreie Gehbereiche, rutschsichere Bodenbeläge. Im Sinne der Mobilität, der Sicherheit und damit der Lebensqualität älterer Menschen in Linz sowie im Sinne der angepeilten Stärkung des Umweltverbundes im Linzer Verkehrsgeschehen, stellen die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehrsangelegenheiten zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht, dem Gemeinderat raschest möglich ein städtisches Maßnahmenprogramm vorzulegen, das darauf ausgerichtet ist, den Empfehlungen des Verkehrsklub Österreich für die Mobilität älterer Menschen Rechnung zu tragen, indem die selbstbestimmte und sichere Mobilität älterer Menschen im Linzer Stadtraum ganz gezielt gefördert wird. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. in folgenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, lieber Jo Hackl, ich glaube, dass ist ein ganz sinnvoller Antrag. Es ist gut, wenn man Maßnahmen für alle Menschen setzt, die das Zufußgehen in der Stadt einfacher, bequemer und für diejenigen, die nicht so fit sind, besser macht. Ich würde vorschlagen, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen, um ihn da noch eingehend diskutieren zu können und zu schauen, was man gleich umsetzen kann und wie es umsetzbar ist. Ich möchte mich bedanken, dass die ÖVP jetzt erkannt hat, wie wichtig es ist, FußgängerInnenzonen einzurichten. Ich hoffe, dass das beim Hauptplatz bald umgesetzt wird und dass die Bedingungen für das Zufußgehen verbessert werden. Die Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe, Feinstaub und Stickoxyd ist in den angeführten VCÖ-Empfehlungen, enthalten. Das freut mich. Offensichtlich hat die ÖVP nun erkannt, dass der Westring und die Ostumfahrung keine sinnvollen Verkehrsprojekte sind, sondern dass wir in Richtung sanfte Mobilität gehen müssen. In den Empfehlungen des VCÖ ist generell Tempo 30 statt 50 im Stadtgebiet angeführt. Diese Maßnahmen, die die ÖVP hier vorschlägt, kommen nicht nur den SeniorInnen, sondern allen in dieser Stadt lebenden Menschen zugute. Ich kann nur sagen, es ist ein guter Vorschlag. Diskutieren wir ihn im Verkehrsausschuss weiter. Ich hoffe, dass wir speziell die Maßnahmen, die ich genannt habe, bald umsetzen.“ Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, von uns kommt grundsätzlich ein Ja zur Behandlung dieses Antrags im Verkehrsausschuss. Aber – und dieses Aber kommt jetzt von mir - ich weigere mich, hier spezielle Bevölkerungsgruppen herauszupicken und ihnen besondere Bedürfnisse zu unterstellen. Ich bin seit einem halben Jahr mit dem Kinderwagen in der Stadt unterwegs und ich kann Ihnen sagen, das ist nicht lustig. Aber deswegen fordere ich nicht unbedingt ein Verkehrskonzept für Mütter mit Kinderwägen oder Eltern mit Kleinkindern. HundebesitzerInnen werden Bedürfnisse haben, was die Straßen in der Stadt betrifft, Behinderte werden spezielle Bedürfnisse haben und ältere Menschen werden spezielle Bedürfnisse haben. Jeder von uns hat seine individuellen speziellen Bedürfnisse. Das kann man auf jeden der knapp 200.000 Einwohner dieser Stadt Linz herunterbrechen. Wenn ich hier anfange, mache ich etwas auf, wo ich irgendwann einmal vor dem Problem der Geister stehe, die ich losgelassen habe. Ich sage grundsätzlich ja zu einem durchdachen Verkehrskonzept für Leute, die spezielle Bedürfnisse haben. Ich warne aber davor, jede Sitzung einen Antrag zu stellen und noch weitere Maßnahmen für Bevölkerungsgruppen zu fordern. Ich denke, der öffentliche Raum ist für alle da und daher soll er für jeden von uns möglichst gut begehbar, befahrbar und benutzbar sein. Danke.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich unterstütze natürlich aus vielerlei Gründen das Ersuchen, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Erstens, damit die Verkehrsplanung die Gelegenheit hat, den Ausschussmitgliedern mitzuteilen, welche Maßnahmen ohnedies schon in der Stadt Linz gesetzt werden. Wir unterstützen viele Bevölkerungsgruppen den öffentlichen Raum barrierefrei nutzen zu können. Es ist völlig klar, dass solche Maßnahmen nicht nur der älteren Generation zugutekommen, sondern vielen Menschen in der Stadt. Insofern unterstütze ich nochmals mit meiner Fraktion die Zuweisung zum Verkehrsausschuss. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hackl: „Liebe Gerda Lenger, es freut mich, dass du unserem Antrag zustimmst. Dieser Antrag hat gar nichts mit dem Westring zu tun. Ich kann mich aber an deine Aussage vor Jahren erinnern, als du gesagt hast, die Fußgänger gehören unter die Erde. (Heiterkeit) Ja, daran kann ich mich sehr wohl erinnern. Aber nichtsdestotrotz freue ich mich, dass dieser Antrag Ihre Zustimmung erhält und dem Verkehrsausschuss zugewiesen wird. Danke.“ (Zwischenrufe, Heiterkeit, Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „In meiner Erinnerung ist nicht gespeichert, dass Frau Gemeinderätin Lenger jemals die Fußgänger unter die Erde schicken wollte.“ Gemeinderat Hackl: „Im Zusammenhang mit den Unterführungen!“ Gemeinderätin Lenger zur tatsächlichen Berichtigung: „Ich möchte nur tatsächlich berichtigen, dass ich ganz sicher nie gesagt habe, die FußgängerInnen gehören unter die Erde. Ganz im Gegenteil, wir Grünen sind immer dagegen aufgetreten, dass es Unterführungen gibt. Wir wollen gerade und einfache Wege für FußgängerInnen und nicht dass sie unter die Erde geschickt werden, um den Individualverkehr nicht einzuschränken. So etwas habe ich sicher nie gesagt.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 3 Tabakfabrik-Gesamtfinanzierungskonzept via Investorenausschreibungsverfahren und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um ein Thema, das wir heute schon hatten, nämlich die Tabakfabrik-Gesamtfinanzierung. Ich möchte Pkt. 10.2. der Empfehlungen des Kontrollamtsberichtes zitieren: ‚Angedacht werden sollte dabei auch, bereits beschlossene oder begonnene Projekte, welche nicht unmittelbar der Daseinsvorsorge der BürgerInnen dienen, zu stoppen. Aus Sicht des Kontrollamts sind Investitionen aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Linz nur schwerpunktmäßig zu vertreten.‘ Unter 10.5. zitatweise: ‚Das Kontrollamt empfiehlt wie bereits die Jahre davor, die Notwendigkeit von Fremdmittelaufnahmen konsequent zu verringern.‘ Der so positiv dargestellte Bericht hat auch andere Seiten. In diesem Sinne schlagen wir unter J 3 vor ein Gesamtfinanzierungskonzept via Investorenausschreibungsverfahren zu machen. Das Areal der stillgelegten Tabakfabrik wurde 2009 durch die Immobilien Linz GmbH um 20,4 Millionen Euro erworben. Zeitgleich erfolgte die Entscheidung zur Gründung der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft, TFL, um diese 80.000 Quadratmeter Nutzfläche - es geht also um eine erkleckliche Fläche - zu entwickeln. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit sollte der Linzer Stadtpolitik daran gelegen sein, dass die Tabakfabrik ehestmöglich ganzheitlich saniert, adaptiert und einer Nutzung zugeführt wird. Da sind wir uns alle einig. Insbesondere aufgrund der von der TFL-Geschäftsführung mitgeteilten großen Nachfrage nach Nutzflächen – man spricht von weit über 200 Interessenten – sind weitreichendere Schritte als die bislang gesetzten notwendig. Geht man auf Basis der im Gemeinderat am 20. November 2014 für die Jahre 2015 bis 2018 beschlossenen sechs Millionen Euro für eine Teilsanierung des Baus 1 und des Magazins III aus, so handelt es sich durchschnittlich um ein Investitionsvolumen von 1,5 Millionen Euro jährlich. Bei einem Sanierungsaufwand von durchschnittlich 1200 Euro pro Quadratmeter – da gibt es jetzt verschiedene Zahlen, das ist diskutabel, aber im Schnitt wird es nicht recht viel weniger – beträgt der Gesamtsanierungs- und Adaptierungsaufwand für das Gebäude satte 100 Millionen Euro. Medial – wie wir schon mehrfach gehört haben – wurde gar von 150 Millionen Euro berichtet. Ein Gesamtfinanzierungskonzept liegt dem Linzer Gemeinderat bislang nicht vor. Was wir haben, ist diese Salamitaktik: heute ein paar Millionen, morgen ein paar Millionen und so weiter. Vor dem Hintergrund der gegebenen Budgetsituation - von den vom Kontrollamt deutlich ausgesprochenen Empfehlungen - sollte man sich ehestmöglich auf die Suche nach einem Investor im Sinne einer Gesamtentwicklung des Tabakfabrik-Areals als städtebauliches Leitprojekt begeben. Dabei soll gewährleistet bleiben, dass die Stadt Linz hinsichtlich der Entwicklung und Nutzung des Areals mitgestalten kann, sowie ein Vetorecht gegen Gestaltungen und Nutzungen hat, wenn diese den Intentionen der Stadt Linz widersprechen. Wir sind der Meinung, dass die Stadt sehr wohl gestalten soll, aber mit Partnern. Um eine größtmögliche Offenheit und Transparenz bei der Suche nach einem oder mehreren Finanzpartnern an den Tag zu legen, soll ein Investorenauswahlverfahren erfolgen. Als wichtigstes Kriterium für die dabei zu treffende Entscheidung sollen die Qualität des vorgelegten Nutzungskonzeptes und die Schlüssigkeit des vorgelegten Gesamtfinanzierungskonzeptes gelten. Hier ist sprachlich vielleicht von einem Partner gesprochen worden, man kann es aber genauso gut mit mehreren Partnern machen. Die Intention ist hier nicht einen einzigen zu finden, sondern das Areal zu entwickeln. Daher ersuchen wir die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte um Zustimmung zu folgender Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Im Sinne der größtmöglichen Offenheit und Transparenz soll für das Areal der Tabakfabrik Linz ein Investorenausschreibungsverfahren durchgeführt werden, bei welchem potentielle Investpartner eingeladen werden, ein Gesamtfinanzierungskonzept vorzulegen. Damit mit der Investorsuche begonnen werden kann, müssen vorab ehestmöglich die stadtentwicklungspolitischen Anforderungen definiert werden. 2. Vertreterinnen und Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen - ergänzt um beratende Fachleute - sollen aus den Einreichungen den Bestbieter/die Bestbieterin in der Art ermitteln, dass als wichtigste Kriterien für die Entscheidung die Qualität des vorgelegten Gesamtnutzungskonzeptes sowie die Schlüssigkeit des vorgelegten Gesamtfinanzierungskonzeptes gelten. 3. In der Folge haben die erforderlichen Beschlussfassungen in den Kollegialorganen der Stadt Linz sowie im Aufsichtsrat der ILG bzw. der TFL zu erfolgen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. in folgenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, vor allem lieber Kollege Stefan Hutter. Wir haben dieses Thema im November-Gemeinderat ausführlich diskutiert, haben dort diese Investition von sechs Millionen Euro auf die kommenden vier Jahre entsprechend argumentiert, begründet und dargelegt. Ich möchte jetzt trotzdem einmal darauf hinweisen, dass man die kolportierte Investitionssumme von 100 bis 150 Millionen, natürlich nicht so nehmen darf. Das ist die Basis einer von Architekten erstellten Studie, wo als Grundlage eine Gesamtinstandsetzung nach besten Standards angenommen wurde. Die Geschäftsführung der Tabakfabrik hat vom Aufsichtsrat - das ist allen Aufsichtsratsmitgliedern bekannt - in den letzten Aufsichtsratssitzungen Aufträge erhalten, Nutzungskonzepte vorzulegen und sich vor allem um private Investoren am Markt umzusehen. Ich möchte grundsätzlich betonen, dass die Grundintention dieses Antrages eine richtige ist. Das habe ich schon im November-Gemeinderat festgestellt. Ich möchte aber doch einige kritische Punkte, insbesondere im Hinblick darauf anmerken, dass es vorige Woche ein Informationsgespräch der Geschäftsführung mit allen Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien gegeben hat. Dabei wurde insbesondere das Amortisationsziel und der Finanzierungsplan dargelegt und es wurde aus meiner Sicht sehr schlüssig argumentiert. Ich möchte als Erstes festhalten, dass natürlich ein Gesamtnutzungskonzept, existiert. Die Geschäftsführung arbeitet seit Jahren an der Umsetzung dieses Nutzungskonzepts. Es ist nur noch nicht abgeschlossen. Ich würde eher den Begriff Gesamtentwicklungskonzept für die Tabakfabrik bevorzugen, weil ein derart umfangreiches Projekt nicht wie in einem Fünf-Jahres-Plan dargelegt werden kann. Ich habe das immer mit einem autopoetischen System verglichen, einem selbst organisierenden lebenden System, wo jeder Mieter/jede Mieterin das Gesamtsystem neu beeinflusst. Ich glaube, dass das ein Erfolgskonzept ist. Das wird durch die Tatsache bestätigt, dass die Geschäftsführung der Tabakfabrik in den nächsten Wochen zu einem internationalen Kongress nach Modena eingeladen wird um die Tabakfabrik als Best-Practice-Beispiel zu präsentieren. Wir haben im Vorfeld Formulierungen, aber auch inhaltliche Punkte sehr intensiv diskutiert. Jedenfalls kann als kritischer Punkt herausgestrichen werden, dass das Gesamtnutzungskonzept von einem allfälligen Investor nicht vorgelegt werden kann. Das Gesamtnutzungskonzept ist von der Geschäftsführung bzw. vom Aufsichtsrat der Tabakfabrik Linz zu entwickeln, vorzulegen und entsprechend zu beschließen. Das ist nicht Aufgabe des Investors. Es ist ganz wichtig, dass wir hier die Hoheit über die weitere Entwicklung der Tabakfabrik besitzen. Zum Thema des Ausschreibungsverfahrens muss man erwähnen, dass hier nicht eine Leistungsausschreibung erfolgt, sondern Investoren gesucht werden. Ein Ausschreibungsverfahren ist wahrscheinlich nicht der richtige Weg. Man müsste von einer Analogie zu einem Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung sprechen. Wir haben versucht, in den gemeinsamen Gesprächen diese Begrifflichkeit in den Abänderungsantrag hinein zu formulieren. Und es sollte drittens - das wurde jetzt schon in der Begründung vom Gemeinderat Hutter angesprochen - der Begriff des Bestbieters oder der Bestbieterin herausgenommen werden. Es soll nicht ein Investor, nicht ein Bestbieter die Möglichkeit haben, hier zu investieren, sondern es sollen mehrere Anbieter berücksichtigt werden, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. In diesem riesigen Areal der Tabakfabrik gibt es unterschiedliche Bauteile, die unterschiedlich zu beurteilen sind und für die unterschiedliche Entwicklungskonzepte vorzubereiten und auszuarbeiten sind. Da gibt es bestandnahe Sanierungen im denkmalgeschützten Bereich, wie z.B. der Bau 1, der angedacht ist. Es gibt Bereiche, die denkmalgeschützt sind und wo massive Umbauten notwendig sind, das sind z.B. die Magazine. Natürlich gibt es auch im nicht denkmalgeschützten Bereich Möglichkeiten, das ist in dem Fall der Bau 3, Überlegungen anzustellen, um Investitionen tätigen zu können. Es ist uns allen ein Anliegen, dass sich die Tabakfabrik als städtebauliches Leitprojekt, als Entwicklungsprojekt und vor allem als Wirtschaftsprojekt für kreativwirtschaftliche Unternehmen weiterentwickeln kann und sich positiv entwickeln kann. Es ist uns daher ein Anliegen, hier einen gemeinsamen Schulterschluss zustande zu bringen, um diese Tabakfabrik weiterentwickeln zu können. Es liegt der Vorschlag vor, einen gemeinsamen Abänderungsantrag, der gemeinsam besprochen und formuliert wurde, zur Abstimmung zu bringen und den ursprünglichen Antrag nicht zur Abstimmung zu bringen. Ich bedanke mich.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eingangs betonen, dass es hier um das positive Ringen einer bestmöglichen Lösung für die Weiterentwicklung der Tabakfabrik geht und um den effizientesten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die wir innerhalb unseres städtischen Haushaltes haben. Darum war es schon im vergangenen Jahr meine Absicht und mein Ansinnen, hier einen neuen Weg zu eröffnen, der erstens, den öffentlichen Haushalt entlastet und zweitens, der Tabakfabrik und dem Areal der Tabakfabrik eine schnellere Entwicklung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund haben wir diese Idee für ein Investoren-Ausschreibungsverfahren eingebracht. Es ist uns nie - das sage ich einmal klar und deutlich dazu, weil das immer wieder unterstellt wird - um ein Schlechtreden der Idee der Tabakfabrik gegangen, es ist uns nie um das Schlechtmachen der Arbeit in der Tabakfabrik gegangen, es ist uns immer darum gegangen, die heute schon besprochene budgetäre Situation der Stadt zu entlasten und einen neuen Weg zu eröffnen. Das ist unsere Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu den konkreten Zahlen möchte ich auch etwas sagen. Wenn man den Bauteil 1 mit etwa 22.000 Quadratmetern mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis hochrechnet, so wie es in der letzten Amtsvorlage für die sechs Millionen dargelegt wurde, nämlich mit 1500 Euro - dann kommt man alleine für den Bauteil 1 auf eine Summe von 33 Millionen Euro. Diesen Betrag habe ich mir nicht einfallen lassen, sondern das ist aufrechte Beschlusslage des Gemeinderates und wurde mehrheitlich angenommen. Wenn von Stefan Giegler richtigerweise noch die Magazine und andere Adaptierungsmaßnahmen hinzugezählt werden, kann man schon erkennen, dass sich der Gesamtfinanzierungsbedarf tatsächlich zwischen 50 und 70 Millionen Euro - davon haben wir in etwa immer gesprochen – bewegt. Daher ist es schon notwendig - und man soll jetzt nicht so tun, als ob es nur um Peanuts ginge -, intensiv darum zu ringen und nachzudenken, was die beste Vorgehensweise im Sinne von besser wirtschaften ist und wie wir hier einen Schritt nach vorne gehen können. Ich finde es aber positiv und möchte das explizit betonen, dass durch die Wortmeldung von dir, Stefan, in der SPÖ eine Bewegung in Richtung privater Beteiligung von privaten Investoren erkennbar ist. Ich freue mich darüber. Meiner Fraktion kann ich nur empfehlen, jetzt nicht am Wortlaut des Antrages zu hängen, sondern darüber nachzudenken, wie wir den Antrag so modifizieren oder abändern können, dass er durch die Abänderung von Feinheiten für andere annehmbar ist. Es geht nicht darum, wer hier Recht behalten soll, sondern es geht darum, wie wir die Tabakfabrik am besten, am effizientesten und am sparsamsten weiterentwickeln können und das so rasch wie möglich. In diesem Sinne freue ich mich, dass das zugesagt wurde und darf damit diese Vorgangsweise für meine Fraktion für gut heißen. Ich glaube, man soll das vorbereiten. Ich freue mich jedenfalls, dass die Diskussionen zu einem konstruktiven Ende geführt haben.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich kann es kurz machen. Ich habe in meiner Budgetrede zu den Vorschlägen von Herrn Mag. Baier schon Stellung genommen. Für uns stellt dieses Stadtentwicklungsprojekt Tabakfabrik als Quartier für die Kreativwirtschaft hin zu einem eigenen Laboratorium für soziale Innovationen eine große Chance dar. Wir sehen keinen Grund, übereilt Investoren ins Boot zu holen. Wir wollen auf keinen Fall, dass hier private Großinvestoren eingebunden werden, weil wir meinen, dass städtische Investitionen, wie es der Kauf der Tabakfabrik war und die Entwicklung dieses Gebietes ist, den Menschen zugutekommen soll und nicht privaten Investoren. Es kann unserer Meinung nach nicht sein, dass sich in diesem Fall die Investoren die Rosinen aus dem Kuchen picken und die Eigentümerin, die Stadt Linz, durch die Finger schaut und auf den nicht lukrativen Anteilen dieses Bereiches sitzen bleibt. In diesem Zusammenhang ist besonders von den Public private Partnership-Unternehmungen zu warnen. Ich verweise hier nur auf die Kritik des Landesrechnungshofes zu den mittels Public private Partnership-finanzierten Projekten wie dem Landesdienstleistungszentrum oder der Umfahrung Ebelsberg. Sie haben sich für die öffentliche Hand als teuer und für die Banken als Segen erwiesen. Ich werde daher diesem Antrag nicht zustimmen. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Meine Damen und Herren, die Peter Behrens Bauten sind unheimlich erhaltenswerte und sehr, sehr schöne Bauten. Da sind sich, glaube ich, alle einig. Frau Mag.a Grünn, ich glaube, Ihre Bedenken sind unbegründet, weil alle Beteiligten klar und deutlich sagen, dass die Stadt die Hand auf die Nutzung haben soll. Mich freut sehr, dass wir einen gemeinsamen Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP haben. Das haben wir nicht so oft. Ich darf ihn kurz vortragen: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Im Sinne der größtmöglichen Offenheit und Transparenz sollen für die Tabakfabrik Linz potentielle Investpartner in Analogie eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung eingeladen werden, Finanzierungskonzepte vorzulegen. Damit mit der Investorsuche begonnen werden kann, müssen vorab ehestmöglich die stadtentwicklungspolitischen Anforderungen und das Gesamtentwicklungskonzept abschließend festgelegt werden. 2. Die Geschäftsführung von Immobilien Linz GesmbH (ILG) und Tabakfabrik Linz (TFL) sowie jeweils ein fraktioneller Vertreter aus den Aufsichtsräten von ILG und TFL sollen - nötigenfalls ergänzt um beratende Fachleute - aus den Angeboten die besten Modelle und Investoren in der Art ermitteln, dass als wichtigste Kriterien für die Entscheidung die optimale Umsetzung des vorgegebenen Gesamtnutzungskonzeptes sowie die Schlüssigkeit des vorgelegten Finanzierungskonzeptes gelten. 3. In der Folge haben die erforderlichen Beschlussfassungen in den Kollegialorganen der Stadt Linz sowie im Aufsichtsrat der ILG bzw. der TFL zu erfolgen.‘ Ich ersuche Sie um Zustimmung. Frau Mag.a Grünn, vielleicht können Sie mit der Abänderung auch mitgehen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 4 Prüfung des Streitfalls zwischen Stadt Linz und Hartlauer durch das Kontrollamt und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember letzten Jahres wurde die beliebte Aussichtsplattform am Pöstlingberg vorübergehend geschlossen. Ausgangspunkt war eine jahrelange Meinungsverschiedenheit mit den Grundnachbarn. Bereits im Juli 2009 hat der Liegenschaftsnachbar erstmals mit der Bitte an den Magistrat der Stadt Linz geschrieben, die Stadt möge Maßnahmen setzen, um zu verhindern, dass Bierflaschen, Plastikflaschen und andere Gegenstände von der Aussichtsplattform auf das Nachbargrundstück geworfen werden. Nach weiterem Schriftverkehr wurde die Causa gerichtsanhängig. In erster Instanz bekam die Stadt Linz auch Recht, in zweiter und dritter Instanz verlor die Stadt den Prozess allerdings. Als die Angelegenheit medial publik wurde, schaltete sich Vizebürgermeister Baier ein, um die Sache durch Gespräche zu lösen. Der Liegenschaftsnachbar zeigte sich dabei sehr kooperativ. Innerhalb eines Tages konnte die Aussichtsplattform wieder geöffnet werden. Jetzt stellt sich jedem vernünftigen Beobachter natürlich die Frage, warum diese außergerichtliche Lösung nicht schon viel früher angestrebt wurde. Warum treibt man es auf die Spitze und warum streitet man jahrelang vor Gericht? Man riskiert einiges. Man riskiert zu verlieren, man riskiert die Prozesskosten, die Anwaltskosten, man bindet personelle Ressourcen und, und, und. Da wäre es viel gescheiter gewesen, man hätte gleich direkt das Gespräch gesucht. (Zwischenruf) Angesichts dessen wollen wir wissen, warum seitens der Stadt Linz nicht schon viel früher versucht wurde, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Es muss aufgeklärt werden, wer für den fortgesetzten Rechtsweg nach dem Urteil zweiter Instanz zum Obersten Gerichtshof die Verantwortung trägt und wie hoch nach dem nunmehrigen Urteil des Obersten Gerichtshofes seitens der Stadt Linz die bislang aufgelaufenen Kosten für diesen Rechtsstreit sind. Insbesondere muss geklärt werden, wer der involvierten Dienststelle des Magistrates Linz, wann etwaige Aufträge bzw. Weisungen erteilt hat, den Rechtsweg beizubehalten und auf eine außergerichtliche Lösung zu verzichten. Durch diese Durchleuchtung der Vorgänge soll geklärt werden, inwieweit Entscheidungen bzw. Nichtentscheidungen von politischen Verantwortungsträgern oder Magistratsbediensteten auf Ebene der Stadt Linz dazu beigetragen haben, dass das Verfahren beim Obersten Gerichtshof gelandet ist. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Gemäß § 39 Statut der Landeshauptstadt Linz wird das Kontrollamt ersucht, die gewählte Vorgangsweise der Stadt Linz im Streitfall mit dem Liegenschaftsnachbarn auf dem Pöstlingberg nach den Maßstäben von Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bemessen und dem Linzer Gemeinderat raschest möglich einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Bei der Untersuchung soll insbesondere auch dem Aspekt hohes Augenmerk geschenkt werden, inwieweit effizienzhemmende organisatorische Mängel, Kommunikationsmängel oder gar disziplinarrechtlich zu verfolgende Fehlleistungen im Magistrat Linz dazu geführt haben, dass eine außergerichtliche Einigung mit dem Liegenschaftsnachbarn über Jahre hinweg nicht zustande gekommen ist.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Die Informationen, die man rund um diesen Prozess gerne hätte, kann man auch auf dem Wege einer Anfrage erhalten. Das Kontrollamt, glaube ich, sollte sich schon auf wichtigere Kernthemen konzentrieren und nicht jeden Prozess, den die Stadt Linz gegen irgendwen führt oder verliert, untersuchen. Denn sonst wird das bald die Haupttätigkeit. Ich habe schon seinerzeit die beauftragte Untersuchung rund um die verschwundenen Gewebeproben kritisiert, weil diese nicht im AKh in der Pathologie verschwunden sind, sondern auf dem Postweg verloren gegangen sind. Das sind Tätigkeiten, die aus meiner Sicht entbehrlich sind.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Es ist tatsächlich so, dass seit August 2009 zwischen der Stadt Linz und der Immobilienverwaltung der Stiftung Franz Josef Hartlauer infolge mit den Rechtsvertretungen auf beiden Seiten Gespräche bezüglich der Verschmutzung von Teilen des Grundstückes der Stiftung Hartlauer geführt wurden. Fakt ist, dass diese Gespräche von beiden Seiten nicht erfolgreich beendet werden konnten. Deswegen hat die Franz Josef Hartlauer-Privatstiftung im November 2012 die Stadt Linz geklagt. Die Stadt wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP) vertreten und hat im Mai 2013 die erste Instanz gewonnen, woraufhin es zu einer Berufung seitens der Stiftung Hartlauer gekommen ist. Dieser Berufung wurde am 16. Jänner 2014 Folge gegeben. Herr Kollege Hein hat völlig Recht, das wäre auch in einer Anfrage jederzeit von mir beantwortet worden, aber ich mache es jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt. Daraufhin hat die Stadt Linz auf Empfehlung des Anwaltsteams die Widerklage eingebracht. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist Ihnen bekannt. Hier hat die Stadt Linz letztinstanzlich verloren. Insgesamt, auch das ist kein Geheimnis, entstanden der Stadt Ausgaben für alle drei Verfahren, für alle Anwaltskosten, auch die Gerichtsverfahrenskosten insgesamt von 11.192,47 Euro. Ich habe ab Bekanntwerden dieses Urteils sofort mit Herrn Robert Hartlauer Kontakt aufgenommen, der ebenfalls sehr überrascht war, dass sich dieser Streit mit der Stadt aus seiner Stiftung so lange hingezogen hat. Ihm war ursprünglich nicht bekannt, dass dieser Fall beim Obersten Gerichtshof liegt. Also etwas, dass offensichtlich schon vor seiner Zeit der Übernahme der Geschäftsführung begonnen hat. Wir haben uns auf einen ziemlich einfachen Kompromiss geeinigt. Wir haben wie gewünscht drei zusätzliche Mistkübel, direkt an der Brüstung aufgestellt. Wir werden keine hypertrophen Schutzmaßnahmen mit Auffangnetzen, Plexiglasscheiben oder anderes, was ohnedies vom Bundesdenkmalamt von Anfang an nicht zugelassen worden ist, nicht weiterverfolgen, weder verbal, noch rhetorisch, noch inhaltlich, geschweige denn bautechnisch. Wir sind gerade dabei, eine exakte Vereinbarung darüber zu treffen, dass sich die Stadt Linz an den von diesem einen Bereich anfallenden Reinigungskosten beteiligen wird. Ich glaube, wir haben einen vernünftigen Lösungsweg gefunden. Ich habe mit Herrn Hartlauer anlässlich eines Treffens am Pöstlingberg sehr schnell das Einvernehmen hergestellt. Ich glaube, das war letzte Woche. Für mich ist damit die Sache aus dem Weg geräumt. Die Plattform bleibt den Linzerinnen und Linzern und den Gästen zu Verfügung. Es wird nichts verschandelt. Wir sind bereit, einen Teil zu den Reinigungskosten beizutragen. Das ist die Einigung. Nachdem ich vom Prozedere und von den Zahlen alles genannt habe, ersuche ich auch die SPÖ-Fraktion, sich bei diesem Antrag der Stimme zu enthalten. Ich glaube wirklich nicht, dass das noch Thema des Kontrollamtes ist.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich kann Herrn Kollegen Hein nicht Recht geben, dass die Prüfung dieser Causa mit dem Auftrag an das Kontrollamt vergleichbar ist, das Verschwinden der Gewebeproben im AKh zu untersuchen. Das war tatsächlich außerhalb des Wirkungsbereichs der Stadt Linz und wahrscheinlich überflüssig. Aber hier ist es sehr wohl sinnvoll zu durchleuchten, wie es sein konnte, dass jahrelang ein Streit geschwelt ist und offensichtlich sehr viele Gespräche geführt wurden. Wurde ein zuständiger politischer Referent oder eine Referentin kontaktiert? Wusste der Bürgermeister von dieser Causa? Diese Einigung, die jetzt erzielt wurde, hätte man gleich haben können. Ich glaube, es ist schon sinnvoll, wenn man durchleuchtet, ob das nur auf Verwaltungsebene abgelaufen ist. Welche Wege wurden beschritten, ohne eine gütliche Einigung herbeizuführen? Ich glaube, es wäre sinnvoll, dass man gleich auf höherer Ebene in Gespräche eintritt, um künftig so etwas zu verhindern. Man sieht, dann funktioniert es und man findet eine Lösung, mit der alle zufrieden sind. Man spart Kosten, Zeit und Ärger. Darum werden wir zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Klaus Luger, du hast einige Dinge genannt, z. B. die Kosten und wann geklagt worden ist etc. Aber die Dinge, um die es uns wirklich geht, hast du nicht beantworten können. Ich glaube, dass man das in einer Anfragebeantwortung nicht wirklich beantworten kann, weil wir dazu unser Kontrollorgan der Stadt Linz brauchen und das ist nun einmal das Kontrollamt. Daher wäre dieser Prüfauftrag dort richtig aufgehoben. Ich darf einige Beispiele nennen, auf die du nicht eingegangen bist: z.B. die Durchleuchtung der Vorgänge, inwieweit Entscheidungen oder Nicht-Entscheidungen von politischen Verantwortungsträgern dazu geführt haben usw. Da hätte ich mir einen detaillierteren Bericht vom Kontrollamt gewünscht. Gerda Lenger, danke für die Zustimmung. Vielleicht entschließt sich die Rot-Blaue Achse, doch wieder einmal ein bisschen Transparenz einkehren zu lassen und kann sich entschließen, diesem Antrag zuzustimmen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich fürchte das unabhängige Kontrollamt weder in der Interpretation, noch in einer anderen. Es macht seinen Job sehr gut.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und FPÖ (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 5 Verkehrspolitische Begleitmaßnahmen der Stadt im Zusammenhang mit dem Westring und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit wenigen Wochen liegt der positive Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Bescheid für den Bau des Westrings vor. Für uns ist es an der Zeit, in diesem Zusammenhang umfassende Verbesserungen und Entlastungen für die Linzerinnen und Linzer zu erreichen. Bürgermeister Luger hat in seiner damaligen Funktion als Planungsreferent im Juni 2006 eine Pressekonferenz mit dem Titel ‚Neue innerstädtische Verkehrsorganisation‘ gegeben und ganz konkrete Verbesserungsmaßnahmen angeführt. Wir stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Bürgermeister Klaus Luger wird ersucht, dem Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Verkehrsreferentin und auf Basis seiner geschilderten Ausführungen vom 22. Juni 2006 einen Statusbericht über die ,Neue innerstädtische Verkehrsorganisation‘ vorzulegen, der zum einen jene Projekte auflistet, die bereits umgesetzt wurden sowie zum anderen jene städtischen verkehrspolitischen Begleitmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Realisierung von Westring und Donaubrücke zu einer Maximierung der Entlastungswirkung für die Linzerinnen und Linzer noch umgesetzt werden (jeweils mit Kostenschätzung und geplantem Baubeginn). Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget sicherzustellen.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, meine Damen und Herren, dieser Antrag ist die Fortsetzung dessen, dass eine Mehrheit in diesem Gemeinderat immer noch an das selbst erfundene Märchen glaubt, dass der Westring zu Entlastungen führen wird. Ganz im Gegenteil. Ich kann wirklich nur raten, lesen Sie die Unterlagen zum Westring, lesen Sie die Verhandlungsschrift, lesen Sie das UVP-Gutachten, lesen Sie den Bescheid, dann wissen Sie, dass der Westring genau das Gegenteil von einer Entlastung ist. Er ist ein Projekt des vorigen Jahrhunderts, ein Steinzeitprojekt, das nur viel Geld kostet, das beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs und beim Ausbau der sanften Mobilität fehlt. Ich greife nur ein paar Punkte heraus. Wie gesagt, lesen Sie die Unterlagen selber, ich könnte sonst einen stundenlangen Vortrag halten, den ich Ihnen ersparen möchte. Ich möchte nur daran erinnern, dass dieser Gemeinderat 2005 den damaligen Mobilitätsstadtrat Jürgen Himmelbauer beauftragt hat, eine Studie über Entlastungen die der Westring in der Innenstadt bringen wird in Auftrag zu geben. Das Zivilingenieurbüro Schimetta Consult wurde mit der Erstellung der Studie ‚Auswirkungen des Westrings auf das Linzer Straßennetz.‘ beauftragt. Das Prognosejahr ist 2025. Bei vereinzelten Verkehrsabnahmen von maximal 63 Prozent, wird es Verkehrszunahmen bis zu 131 Prozent geben, diese z. B. in der Blumauerstraße, in der Kärntner Straße 86 Prozent, in der Gruberstraße 17 Prozent. Auch Herr Bürgermeister Luger als seinerzeitiger Verkehrsreferent, hat mir am 19. März 2012 mittels Schreiben auf Frage bezüglich Wiederaufmachung der Radbusspur in der Westbahnunterführung der Wiener Straße -, mitgeteilt: ,Weiters wird sich nach der Realisierung der Westumfahrung‘, gemeint ist da der Westring, der keine Umfahrung ist, was ich anmerken möchte, sondern eine Durchfahrung durch die Stadt, ,aufgrund der Tunnelausfahrt bei der Bahnhofsspinne auch die Verkehrsbedeutung der Achse Kärntner Straße, Blumauerstraße (Südtangente) wesentlich erhöhen, da Teile der Innenstadt dann kammartig in einem großen Maß vom Süden erschlossen werden. Deshalb wird die angeführte Kreuzung noch mit weiteren Verkehrsbelastungen beaufschlagt.‘ Also ganz das Gegenteil einer Entlastung. Ich darf noch aus der Verhandlungsschrift zitieren. Wenn Sie einmal nachlesen möchten, auf Seite 110. Der Sachverständige Dipl. Ing. Fritzer stimmt zu, dass der LKW-Durchgangsverkehr im Vergleich zu diversen anderen Autobahnen sehr gering sei, da die A 26 im Wesentlichen von Linz orientiertem Güterverkehr befahren werde. Die A 26 diene nicht primär der Entlastung der Innenstadt vom Binnenverkehr. Auch sei es richtig, dass der das Bundesland Oberösterreich überschreitende Durchgangsverkehrsanteil auf der A 26 mit ca. vier Prozent einen geringen Anteil habe. Die A 26 werde allerdings als Zulaufstrecke aus dem Gebiet nördlich der Donau und westlich der B 126 zur A 7 und weiter zur A 1 genutzt. Das ist genau das Gegenteil von einer Umfahrung, das ist ein Zubringer in die Innenstadt und in weiterer Folge ein Autobahnzubringer für die A 7. Genau genommen ist der Westring nicht einmal eine Autobahn, sondern eine Bundes- oder Landesstraße. Dazu passt, dass auf der Brücke maximales Tempo 60 verordnet wird. Meine Damen und Herren, ich glaube, es wurde bei diesem Antrag nicht bedacht, dass die Bauzeit 15 Jahre betragen wird. Das heißt, wir haben dann für ein überaltertes Verkehrsprojekt auch noch ein völlig überaltertes Konzept, dass wir jetzt 15 Jahre vorher erstellen. Und wie gesagt, es wird genau das Gegenteil von dem eintreten, was Sie gerne wollten. Wenn Sie eine Entlastung vom Verkehr in der Innenstadt wollen, brauchen wir den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und nicht weitere Autobahnen. Darum werden wir diesem Antrag natürlich nicht zustimmen und dagegen stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich von uns ein Ja zu diesem Antrag. Wir werden mit einem ‚Aber‘ zustimmen. Ich verstehe die ÖVP nicht ganz. Sie machen eine herrliche Abschreibarbeit einer Pressekonferenz vom Bürgermeister und bringen in diesen Antrag keine einzige eigene Idee ein. Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Das ist ja dann ein Plagiat!“ Gemeinderätin Walcher weiter: Herr Stadtrat, Sie haben völlig Recht, das ist ein Plagiat. (Heiterkeit) Ich sehe in diesem Antrag nicht einen einzigen Funken einer Idee der ÖVP. Mit so etwas mache ich eine Anfrage oder ich bringe es im Verkehrsausschuss unter Allfälliges vor, aber ich mache keinen Gemeinderatsantrag. Von uns bekommen Sie eine Zustimmung, weil wir grundsätzlich dafür sind, dass wir bei diesem Thema Begleitmaßnahmen machen. Aber so, wie Sie es aufbereitet haben, ist das kein Antrag, sondern bestenfalls eine Anfrage. Danke.“ (Zwischenrufe, Beifall FPÖ) Gemeinderat Fadl: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte KollegInnen, ähnlich wie meine Vorrednerin werden wir uns natürlich dafür aussprechen, dass wir weitermachen. Wenn man aber schon eine Abschreibübung macht und wenn man schon recherchiert, dann bitte noch ein Jahr weiter zum 28. März 2007. Man müsste den Beschluss noch um die letzte Aussage des damaligen Planungsstadtrates und heutigen Bürgermeisters erweitern. Liebe Gerda zwei, drei Sachen muss man schon sagen. Man kann sagen, gut Ding braucht Weile. Wenn wir es heuer schaffen, dass es einen Baubeginn gibt, dann haben wir 45 Jahre gebraucht und 45.000 LinzerInnen werden entlastet. Das kann niemand abstreiten. Der Westring ist die Grundvoraussetzung, dass wir den innerstädtischen Verkehr neu ordnen können. Ob das die Einbahnen oder die neuralgischen Punkte sind, wo die Wohnbevölkerung jetzt sehr dramatisch unter dem Verkehr leidet. Liebe Gerda, ich zitiere nicht alle Zahlen, du hast dich auch kurz gehalten. Ich sage dir nicht, 70 Prozent weniger Feinstaub. Aber man muss schon sagen, dass es nicht nur um die Einbahnen geht. Wir können die West-/Ostverbindungen neu gestalten, die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt wird ansteigen, generell kann man den Verkehr in der Innenstadt beruhigen. Ich verweise auf die Landstraße, wenn gefragt wird, was bisher schon gemacht worden ist. Der heutige Bürgermeister hat schon 2007 als Planungsstadtrat gesagt, dass die Landstraße im Zug der Errichtung des Musiktheaters neu gestaltet werden soll. Das ist in einigen Bereichen erfolgt und wird von der Bevölkerung toll angenommen. Gerda, mit dem öffentlichen Verkehr hast du schon Recht. Wir können neue Buslinien fahren und es gibt Radverkehrsverbesserungen. Und nebenbei, was ganz wichtig ist für jene Menschen, die unsere Stadt zu Fuß durchschreiten, dieser Westring ermöglicht uns innerstädtisch unheimlich viele Perspektiven, die wir anders nicht hätten. Er erhöht die Lebensqualität der Menschen im gesamten Innenstadtbereich. Liebe Gerda und liebe ÖVP, ich sehe das nicht so schlimm, dass die heutige Verkehrsreferentin 15 Jahre dazu braucht, bis wir die Verkehrsmaßnahmen beschlossen haben. Der Baufortschritt wird Zug um Zug erfolgen. Ich freue mich, über die derzeitige Beschlusslage. Ich hoffe auf einen raschen Baubeginn und bin mir sicher, dass wir schnell genug sind, die Verkehrsmaßnahmen zum Wohle aller LinzerInnen umzusetzen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Kollege Fadl, ich ersuche dich wirklich die Unterlagen zu lesen. Du glaubst das was man gerne hätte immer noch. Das stimmt nicht. Der Westring bringt genau das Gegenteil von dem, was man sich wünscht. Eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt bekommt man nur durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der Westring wird 15 Jahre lang eine Baustelle bringen, Sprengungen, Staub, Lärm, zehntausende LKW-Fahrten und nachher noch mehr Verkehr und noch mehr Lärm und noch mehr Staub in der Innenstadt. Ich ersuche wirklich alle Befürworter dringend die Unterlagen für den Westring zu lesen. Ich habe niemanden von euch bei der UVP-Verhandlung gesehen, die sieben Tage lang gedauert hat. Ich war immer da, ich weiß wirklich Bescheid, was der Westring bringen wird. Ich ersuche euch dringend, schaut es euch an und glaubt die Märchen, die erzählt werden nicht. Und eines möchte ich jetzt noch sagen, wenn einmal jemand in 15 oder 20 Jahren das Protokoll lesen wird, werden wahrscheinlich diejenigen, die mir jetzt zuhören und die es nicht glauben, sagen, ja Recht hat sie gehabt, die Gerda Lenger, aber jetzt ist es zu spät.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Liebe Gerda, ich glaube, auf die Argumente im Detail einzugehen, macht wenig Sinn. Ihr habt bekanntlich eine sehr unüberbrückbare Position zu diesem Thema. Es geht allerdings bei diesem Antrag jetzt nicht um den Westring. Es geht darum, was wir als Stadt etwas machen können, um Verbesserungen der Radfahrerinnen und Radfahrer und Verbesserungen im öffentlichen Verkehr zu erreichen. Mich wundert es schon, dass du das so kategorisch ablehnst. Zur FPÖ gesprochen, liebe Kollegin Walcher, wir wollen das Rad nicht neu erfinden. Es gab damals gute Ansätze und die muss man würdigen, jetzt noch vorantreiben und umsetzen. Offensichtlich ist die FPÖ seit dem Jahreswechsel strenger, als das Präsidium, Personal und Organisation. Ob etwas eine Anfrage oder ein Antrag ist, kann im Normalfall schon jener beurteilen, der die Anfrage oder den Antrag einbringt. Und bei der SPÖ darf ich mich für avisierte Zustimmung bedanken.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 6 Überprüfungsergebnisse, Zeit- und Kostenplan für Sanierungsmaßnahmen bei Linzer Turnsälen – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, im November 2014 stellte sich heraus, dass es beim Turnsaal der Keferfeldschule schwerwiegende bauliche Mängel gibt. Aufgrund von statischen Problemen im Stützbereich der Dachkonstruktion musste der Turnsaal umgehend geschlossen werden. Eine umfangreiche, mehrmonatige Sanierung ist notwendig. Medienberichten zufolge, wurde seitens der zuständigen Stellen der Stadt Linz bekannt, dass bei insgesamt elf baugleichen, in den Jahren 1978 bis 1982 entstandenen Turnsälen Mängel zu befürchten sind, weshalb zumindest vorübergehend eine Sperre erfolgte. Nach einer Untersuchung durch Experten konnten die Turnsäle zum Teil wieder in Betrieb genommen werden. Über die statischen Untersuchungsergebnisse, den Zeit- und Kostenplan der schlussendlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurde der Gemeinderat allerdings bislang nicht informiert. Daher beschließe der Gemeinderat folgende Resolution: ,Der Liegenschaftsreferent bzw. die Geschäftsführung der ILG werden ersucht, im Finanz- und Hochbauausschuss 1. umgehend das Ergebnis der nach statischen Gesichtspunkten untersuchten Turnsäle, die im Eigentum der Stadt Linz bzw. ILG stehen, offen zu legen. Es soll dahingehend eine Evaluierung erfolgen, inwieweit bei den baulichen Mängeln der einzelnen Schulen Parallelen bestehen und ob/inwieweit eine Haftung durch die bauausführenden Firmen bei der Errichtung bzw. bei etwaig nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen gegeben ist; 2. den Zeit- und Kostenplan für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bei den jeweiligen Turnsälen darzulegen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget sicherzustellen.‘ Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Krazl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion hat genau ein Jahr, bevor die Mängel in der Keferfeldschule erkannt wurden, einen Antrag gestellt, dass die Schulgebäude überprüft werden sollen. Damals hat sich die SPÖ der Stimme enthalten, genauso Die Grünen und die KPÖ. Ich glaube, dass es jetzt an der Zeit ist, dass man die Sicherheit der Kinder und natürlich der Lehrer in den Vordergrund stellt. Wir unterstützen diesen Antrag und hoffen, dass die anderen Fraktionen das erkennen und mitgehen. Danke schön.“ Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich insbesondere bei der ÖVP, die meine Ressorts und meine Arbeit immer gut überwacht und sich um den Fortschritt der entsprechenden Punkte sorgt. Ich stelle das, was ich auch der Öffentlichkeit seit Wochen und Monaten präsentiert habe, selbstverständlich gerne in den entsprechenden Gremien vor. Ich habe in diesem Fall maximale Transparenz walten lassen und mache das selbstverständlich weiterhin. Im November wurde im Zuge einer Generalsanierung bei der Keferfeldschule dieser Mangel festgestellt. Die Kolleginnen und Kollegen vom Gebäudemanagement haben mir unverzüglich berichtet und wir haben gemeinsam festgelegt, dass selbstverständlich sofort alle baugleichen Turnsäle zu überprüfen sind. Das ist eine Frage der Sicherheit für unsere Kinder und da spaßt man nicht. Wir konnten drei Turnsäle wieder freigegeben, die übrigen Turnsäle werden jetzt saniert. Ich habe mich in dieser Causa um Information durch Medienarbeit bemüht, damit klar ist, warum das notwendig ist. Ich habe in dieser Causa zum Glück großes Verständnis von den Eltern, Schülern und von den Sportvereinen erfahren dürfen. Natürlich war keiner davon begeistert, dass die Turnsäle in dieser Zeit nicht benutzt werden dürfen. Es hatten aber alle dafür Verständnis, dass Sicherheit vorgeht. Wir konnten mit den Schulen - da gilt mein herzlicher Dank den Schulleiterinnen und Schulleitern - zum Glück alternativen Turnunterricht mit Klettern, Eislaufen, Baden etc. abhalten, um die Unannehmlichkeit der Turnsaalsperre in dieser Zeit zu überbrücken. Die Sanierungsarbeiten wurden planmäßig, wie angekündigt, nach der von den Baufirmen bedingten Weihnachtspause, diese Woche begonnen. Alle Turnsäle wurden vorher bereits von Statikern entsprechend überprüft und mit unseren Bauexperten und der bauausführenden Firma eine sichere und kosteneffiziente Sanierung vereinbart. Es ist nicht notwendig, die ganzen Dächer zu entfernen, sondern L-förmige Randträger werden mit Stahlträgern verstärkt. Wir haben in der Zwischenzeit die Prüfung der Kosten vorgenommen. Wir schätzen die Kosten auf rund 550.000 Euro. Eine Haftung ist in diesem Fall leider ausgeschlossen, weil die Turnsäle im Zeitraum 1978 bis 1982 in einer Phase intensiver Bautätigkeit errichtet wurden und die 30-jährige Gewährleistungspflicht abgeschlossen ist. Wir haben das durch Juristen prüfen lassen. Die Baufirma ist uns bei den Kosten für die Sanierung entgegengekommen. Wir müssen allerdings für die Sanierungsarbeiten aufkommen. In der ILG gibt es dafür selbstverständlich ein Instandhaltungsbudget aus dem die Mittel kommen. Noch einmal, mein herzlicher Danke für das Verständnis gilt allen Eltern, Kindern, LehrerInnen und Sportvereinen. Wir bemühen uns wirklich. Maximale Sicherheit und die rasche Sanierung bis Ende der Semesterferien ist die oberste Prämisse. Die Witterung spielt natürlich mit, die kann ich wirklich nicht beeinflussen. Wir geben aber Vollgas, dass wir das alles erledigen können und bemühen uns, wieder rasch einen guten Zustand der Turnsäle für unsere Kinder in den Turnsälen herzustellen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mayr: „Ich danke für die avisierte Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Polli, BEd, berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 7 Überprüfung der Umsetzung, Wirkung und Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem Linzer Integrationsprogramm und führt aus: „Wir haben am 22. April 2010 im Gemeinderat mit Stimmenmehrheit ein Maßnahmenprogramm zur Verbesserung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit ausländischen Wurzeln beschlossen. Insgesamt listet das Konzept 23 Ansatzpunkte für integrationspolitische Unterstützungsleistungen der Stadt Linz - mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung für Kinder – auf. Im Sinne einer zielgerichteten Integrationspolitik inklusive notwendiger Adaptierungen und im Sinne eines effizienten Einsatzes der Linzer Budgetmittel - ich habe das auch in meiner Budgetrede gesagt -, ist es notwendig, dass wir diese Maßnahmen regelmäßig und fortlaufend auf ihre Wirkung und Wirksamkeit hin untersuchen. Wenn man eine Maßnahme umsetzt und sie bringt nichts, dann ist es schade um das Geld, das aufgewendet wird. Für dieses Integrationsmonitoring wird seitens des österreichischen Integrationsfonds ein anwendbares Messgrößen- und Kennzahlensystem vorgelegt. Das ist im nationalen Aktionsplan für Integration nachzulesen. Es gibt drei konkrete regionale Evaluierungskonzepte, die man sich anschauen kann, z.B. Wiesbaden und Berlin. Wir wissen auf Grund der Zuwanderungsstudie, die in einer Pressekonferenz präsentiert wurde, dass Linz viel Zuzug hat. Linz wächst hauptsächlich durch den Zuzug aus dem Ausland, das habe ich schon in meiner letzten Budgetrede gesagt. Wir verlieren immer wieder inländische Jungfamilien in das Umland und Ausländer ziehen zu. Deshalb werden wir weiterhin sehr gefordert sein, integrationspolitische Maßnahmen effektiv einzusetzen. Deshalb stelle ich folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Integrationsförderung zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht, in einem Bericht an den Linzer Gemeinderat umgehend Umsetzung, Wirkung und Wirksamkeit der laufenden Maßnahmen aus dem 2010 gestarteten Integrationsprogramm anhand eines Kennzahlensystems zu überprüfen und in der Entwicklung über die Jahre seit 2010 darzulegen. Gleichzeitig soll der Bericht auch jene Handlungsfelder auflisten, die aufgrund neuer Entwicklungen mit neuen integrationspolitischen Maßnahmen der Stadt Linz bearbeitet werden müssen - mit dem Ziel, diese neuen Maßnahmen dann raschest möglich per Gemeinderatsbeschluss in Umsetzung zu bringen. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung etwaiger in diesem Zusammenhang anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegin Polli, das Integrationsprogramm ist vom April 2010. Die freiheitliche Fraktion hat sich damals der Stimme enthalten und nicht dagegen gestimmt und zwar aus einem Grund - du hast es gerade richtig gesagt -, weil lauter Ansatzpunkte drinnen sind. Es sind 23 Ansatzpunkte und zwar nur Ansatzpunkte. Kollegin Anita Neubauer, hat das damals im Sozialausschuss begründet. Es sind nur Ansatzpunkte. Das Programm war für uns ein Bündel an vagen Ankündigungen, ein Sammelsurium an bunt gemischten Absichtserklärungen. Für uns waren zu wenig konkrete Forderungen vorhanden. Das ganze Integrationsprogramm war zu wenig konkret. Das heißt, es ist jedem unbenommen, konkrete Anträge zu stellen, wenn man in Sachen Integration konkrete Anliegen hat, dann bekommt man konkrete Berichte, konkrete Antworten, konkrete Fakten auf den Tisch. Wie gesagt, uns war das damals zu vage und wir haben uns damals der Stimme enthalten. Jetzt sind mittlerweile fünf Jahre vergangen und die Entwicklungen gehen voran. In unsere Stadt wandern sehr viele Menschen zu. Man muss sich natürlich die Gegebenheiten immer wieder anschauen und neu evaluieren. Nachdem dieses Papier ursprünglich im Sozialausschuss besprochen und beschlossen wurde, sollte sich auch jetzt wieder der Sozialausschuss mit dieser Thematik beschäftigt. Man muss alles Punkt für Punkt noch einmal durchgehen, vielleicht konkreter formulieren und bessere Ansätze haben. Zudem kommt dazu, dass sich der Linzer Migrationsbeirat vor Weihnachten neu konstituiert hat. Wir begrüßen den Migrationsbeirat gleich im Vorfeld mit einzubeziehen, wenn neue Ansatzpunkte ausformuliert oder etwas konkretisiert wird. Wir haben aus unserer Sicht immer noch die unglückliche Lösung, dass dem Integrationsbeirat oder Migrationsbeirat im Nachhinein berichtet wird. Das ist eine eigenartige Situation. Man könnte die Leute gleich von vornherein dazu nehmen. Da bekommt man eine ganz andere Sichtweise der Dinge. Grundsätzlich ist es jedem unbenommen, dass er sich im Ausschuss mit dieser Thematik beschäftigt oder nachfragt, wie der Umsetzungsstand ist. Ich weiß das aus dem Kulturausschuss. Da wird von Julius Stieber laufend über den Umsetzungsstand des Kulturentwicklungsplanes berichtet. Man ist selbst gefordert, im Ausschuss nachzufragen was passiert und was umgesetzt wird, bzw. wie lange was dauert. Das könnten die Mitglieder im Sozialausschuss genauso machen. Das Papier das im Sozialausschuss beschlossen wurde, ist unserer Meinung nach viel zu unkonkret formuliert. Daher zurück an den Sozialausschuss, genauer ausformulieren, konkretisieren und die Vertreter des Migrationsbeirates dazu nehmen. Darum sind wir für eine Zuweisung zum Sozialausschuss.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Ich möchte mich dem anschließen, dass der Antrag dem Ausschuss zugewiesen wird. Ich unterstütze die Forderung, dass der Integrations- und Migrationsbeirat in diesen Prozess mit eingebunden werden soll, um die Items zu konkretisieren, und festzulegen, was wie evaluiert werden soll. Grundsätzlich schadet es nicht, wenn man ein bisschen nachjustiert. Ich habe aber grundsätzlich ein gutes Gefühl. Von der Fremdenrechtsabteilung ist im letzten Jahr keine einzige Beschwerde an mich herangetragen worden, einerseits weil die MitarbeiterInnen interkulturell fortgebildet worden sind, andererseits aber auch aufgrund der Öffnung der Verwaltung. Da hat sich einiges getan. Ich hoffe, wir können das dann wirklich schön darlegen. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, ich bin in diesem Antrag direkt angesprochen und melde mich daher natürlich zu Wort. Wir sind uns alle in dem einem Punkt einig, dass die Gestaltung des friedlichen und gedeihlichen Zusammenlebens in unserer Stadt eine sehr große Herausforderung ist. Insbesondere, wenn sich unsere Gesellschaft aus Menschen zusammensetzt, die aus über 100 verschiedenen Ländern in unsere Stadt gezogen sind, die unterschiedliche Sprachen sprechen, die verschiedene Religionen praktizieren und unterschiedliche Kulturen pflegen. Daher hat sich der Linzer Gemeinderat entschlossen, ein Maßnahmenpaket Integration im Jahr 2010 zu verabschieden und dann im Linzer Sozialprogramm, das ein Jahr später beschlossen wurde, dem Thema Integration ein ganzes Kapitel zu widmen. Ich möchte schon eine Anmerkung machen, wenn du, Ute Klitsch, sagst, das sind nur Ansätze. Diese Ansätze sind natürlich ganz konkret mit Handlungen, mit Projekten verbunden. Ich erwähne nur die Sprachförderung, die erfolgreich umgesetzt wurde, was durch Evaluationen und begleitete Beobachtungen und Studien der Universität Hamburg bestätigt wurde. Es wurde erwähnt, dass es durch den nationalen Aktionsplan für Integration Möglichkeiten gibt, mit Integrationsindikatoren zu arbeiten. Da gibt es internationale Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum, aus Berlin, aus Wiesbaden. In diesem Zusammenhang gibt es nur das Problem - ich habe nichts dagegen, das entsprechend zu evaluieren -, dass diese Integrationsindikatoren auf den Mikrozensus aufbauen und die konkreten Maßnahmen, die in Linz umgesetzt werden, mit reinen Mikrozensusdaten nicht so einfach zu erheben sind. Ich gebe daher allen Recht, die sagen, diesen Antrag sollte man dem Sozialausschuss zuweisen, um dort ganz genau zu definieren, was wir untersuchen wollen, was wir uns anschauen, welche Methoden wir anwenden, welche Kosten damit verbunden sind um dann die weiteren Schritte zu entscheiden. Ich bin mit der Zuweisung zum Sozialausschuss einverstanden.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli, BEd: „Wir sind auch der Meinung, dass natürlich der Sozialausschuss dafür das richtige Gremium ist, um in dieser Sache noch weiterarbeiten zu können. Deshalb sind auch wir mit der Zuweisung zum Sozialausschuss einverstanden.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration zugewiesen. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 8 Inbetriebnahme der Schuldenuhr und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Großteil kann sich sicher noch an die letzte Budget-Gemeinderatssitzung erinnern. Da haben wir eine Leihgabe aus dem entfernten Langenfeld mitgebracht, die Langenfelder Schuldenuhr. In dieser Stadt wird diese Uhr nicht mehr benötigt, denn unter ihrem ehemaligen Bürgermeister, Magnus Staehler, gelang es der Stadt, sich vollkommen zu entschulden, ohne dass wertvolles Tafelsilber verkauft werden musste. Der unter der SPÖ-Verantwortung gewachsene Linzer Schuldenberg sprengt jegliche Vorstellungskraft. Mit unglaublichen 2,6 Milliarden Euro steht die Stadt in der Kreide. Das bedeutet, dass jeder Linzer 13.300 Euro Schulden hat. Das würde ungefähr der Größenordnung eines Kleinwagens entsprechen. Trotz dieses Schuldenbergs steigen die Schulden immer weiter. Seit 31. Dezember 2012 konnten wir ein Anwachsen der Schulden um 300 Millionen Euro verzeichnen und trotz dieses Schuldenbergs werden nach wie vor Geldgeschenke vergeben und das Steuergeld verschwendet. Die Schuldenuhr soll allen hier Mahnung sein, nicht vom Sparkurs abzukehren, aber auch Motivation sein. Aus diesem Grund beantragt die freiheitliche Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird beauftragt, die Inbetriebnahme der Schuldenuhr - eine Leihgabe der Stadt Langenfeld - ehestmöglich zu veranlassen. Damit sich jeder Linzer Bürger über den tatsächlichen Linzer Schuldenstand (einschließlich der Unternehmungsgruppe Linz) und dessen Entwicklung informieren kann, muss die Schuldenuhr an prominenter Stelle (beispielsweise im Foyer des Alten Rathauses) angebracht werden. Zusätzlich muss der Schuldenstand der Stadt Linz sowie der Gesamtschuldenstand inklusive UGL und die Pro-Kopf-Verschuldung auch an prominenter Stelle auf der Homepage der Stadt Linz angezeigt werden. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten kann beispielsweise durch Einsparung bei intransparenten Doppel- und Mehrfachförderungen sichergestellt werden.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, schade, dass der Finanzreferent nicht da ist. Er wird wahrscheinlich gerade den Akkuschrauber holen, um die Schuldenuhr zu montieren. Wir sind sehr für die Schuldenuhr. Es wäre schlimm gewesen, wenn man letzten Donnerstag geschaut hätte, wie die Schuldenuhr nach oben gezählt hätte, als uns die Franken-Überraschung ereilt hat. Wir sind aber vor allem sehr dafür, dass man das im Internet publik macht. In das Alte Rathaus, ehrlich gesagt, verirren sich nicht so viele. Im Internet wäre es jederzeit möglich sich über die Schulden der Stadt Linz zu informieren. Betreffend Transparenz gibt es den KDZ-Quicktest auf www.offenerhaushalt.at. Die Kriterien und Kennzahlen sind heute sogar im Bericht des Kontrollamtes vorgekommen. Es liegt an der Stadt Linz, an der städtischen Verwaltung oder am Finanzreferenten, diese Seite freizuschalten, aber das ist bis heute nicht geschehen. Vielleicht deswegen, weil wir bei allen vier Werten unter den Referenzwerten liegen. Die ÖVP ist sehr für diesen Antrag. Wir ersuchen aber auch den offenen Haushalt beim KDZ freizuschalten, um nicht nur jenen, die auf der Stadt Linz-Homepage nachschauen, sondern auch jenen, die die Städte untereinander vergleichen wollen, einen Zugang zu unseren Zahlen zu ermöglichen. Vielen Dank.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Die SPÖ wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich möchte kurz begründen, warum. Die Schuldenuhr soll laut Kollegen Hein eine Maßnahme sein, um ständig an die Wichtigkeit der Schuldensenkung zu erinnern. Ich denke, das ist nicht notwendig. Zum ersten, weil die gesamte neue Finanzpolitik von Vizebürgermeister Forsterleitner ohnehin im Zeichen des Schuldensenkens steht. Ein ganzes Bündel an Maßnahmen von Finanzverhandlungen mit dem Land Oberösterreich bis hin zur Magistratsreform bilden Bausteine einer neuen Finanzpolitik und dienen dem tatsächlichen Schuldenabbau im Gegensatz zum Aufhängen einer Uhr. Zum Zweiten ist die Transparenz der Finanzen in diesen Bausteinen enthalten. Das ist ein weiteres Argument, dass diese Uhr überflüssig macht. Die Uhr stammt aus Langenfeld, einer Stadt mit 60.000 Einwohnern und 26.000 Arbeitsplätzen. Schon deshalb ist sie nicht so sehr als Vergleich geeignet. Der Schuldenabbau wurde durch 20 Jahre eisernes Sparen nach einem einfachen Konzept erreicht. Ausgaben senken, Einnahmen erhöhen. Nicht die Uhr senkte die Schulden, sondern zum Beispiel die Erhöhung der Parkgebühren. Das haben wir übrigens in Linz auch gemacht. Die FPÖ war meiner Erinnerung nach dagegen. Ebenso wurden Hallenbenützungsgebühren in Langenfeld eingeführt. Das haben wir in Linz auch gemacht. Die FPÖ war dagegen. Wenn die FPÖ also tatsächlich zur Sanierung des Budgets beitragen möchte, sollte sie an Stelle von populistischen Maßnahmen, tatsächlich wirksame Maßnahmen mittragen. Und das Beste wäre, nachdem Langenfeld seit 2010 wieder ein Defizit hat, die Uhr wieder dorthin zurückzuschicken. Danke.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger: „Wenn die wieder Schulden haben, ist das wirklich eine kreative Lösung, dass wir ihnen die Uhr wieder schicken.“ Stadtrat Wimmer: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Ein Spruch, den man gar nicht auf einer Uhr lesen muss, weil ihn die Meisten ohnehin kennen. Aber wie gesagt, auch ein Vorteil von Langenfeld, der von ihrer Seite ins Treffen geführt wurde, unabsichtlich wahrscheinlich, denn Sie wollten die Stadt Langenfeld anpatzen, geben uns aber damit eine Gelegenheit mehr, den Vorteil eines Schuldenabbaus hervor zu streichen. In Zeiten, wo es gut gegangen ist und die Wirtschaft gut gelaufen ist, konnte ein Polster erspart werden. Die einzelnen Haushalte, die nicht so gut aussehen, können immer noch ohne Neuverschuldung aus den Rücklagen, die sie gebildet haben, den laufenden Haushalt finanzieren. Das, sehr geehrte Damen und Herren, würde ich mir für Linz wünschen, dass selbst, wenn der laufende Haushalt einmal nicht ausgeglichen ist, genug Rücklagen da sind, damit wir keine neuen Schulden aufnehmen müssen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Hein: „Sehr geehrte Frau Kollegin Fechter, wenn diese Finanzpolitik wirklich so greifen würde, wäre die Schuldenuhr ganz im Sinne der Sozialdemokratischen Partei, weil dann würde man einen Fortschritt sehen, und zwar einen Fortschritt, der unter die zwei Milliarden-Grenze geht. Zurzeit ist die Tendenz noch sehr stark steigend. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen, dass die Finanzpolitik greift. Heute haben wir die Präsentation des Rechnungsabschlussberichtes des Kontrollamtes und den Prüfbericht dazu gesehen und der sagt etwas völlig anderes. Ich weiß nicht, ob Sie jetzt in Ihrer Fraktion die selben Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen haben, wie wir. Aus unserer Sicht ist hier noch sehr viel zu tun. Und zum Thema, dass die Freiheitlichen Vorschläge bringen müssten, ist bekannt, dass es von den Freiheitlichen eine Fülle an Sparvorschlägen gibt. Die haben wir seit dem Budget-Gemeinderat 2013 ständig und regelmäßig auf den Tisch gelegt. Nur Ihrer Fraktion hat der Mut dazu gefehlt, diese Sparmaßnahmen umzusetzen. Ich appelliere noch einmal im Sinne einer transparenten Politik an Sie, die Schuldenuhr in Betrieb zu nehmen, damit jeder Linzer weiß, wie der Schuldenstand wirklich ausschaut. Auch hier hat es immer wieder unterschiedliche Interpretationen gegeben: sind es 1,6, 1,8, 2,3 oder 2,6 Milliarden. Wir haben im Budget-Gemeinderat die Zahl 2,6 Milliarden Euro in den Raum gestellt. Vor wenigen Monaten ist diese Zahl vom Finanzreferenten noch bestritten worden. Mittlerweile musste er selbst in einer Medienaussendung eingestehen, dass der Schuldenstand der Stadt Linz einschließlich der Unternehmungen 2,62 Milliarden Euro beträgt. Daher ersuche ich Sie nochmals, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 9 Abschaffung des Binnen-I im amtlichen Sprachgebrauch und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Inhalt dieses Antrages ist ein Thema, das schon seit vielen Jahren auf den verschiedensten Ebenen sehr intensiv behandelt wurde. Fakt ist, dass es bis dato keine Norm, keine Regelung und schon gar keine gesetzliche Regelung für eine Verwendung bzw. das Konstrukt des Binnen-I überhaupt gibt. Es hat Entscheidungen des Norminstitutes gegeben, wo das nicht geregelt werden konnte. Das heißt, wir haben als einzige Grundlage die deutschen Rechtschreibregeln, in denen dieses Thema nicht vorkommt. Ich habe das schon bei meiner Budgetrede erwähnt. Wenn wir den Anspruch erheben, dass wir unseren Linzer Jugendlichen die beste Bildung ermöglichen wollen, kann es nur kontraproduktiv sein, wenn wir selbst eine falsche Rechtschreibung benutzen. Es gibt ganz aktuell einen Hilfeschrei der Bundeselternvertretung, die ersucht haben, dass eine Sprache gewählt werden soll, die Kinder lesen und erfassen können und es keinen Sinn macht, hier falsche Regeln in Unterrichtsmitteln zu verwenden. Nachdem Linz in vielen Bereichen den Anspruch stellt, eine Vorbildfunktion zu haben, sehen wir hier einen Auftrag darin, sich auf die Rechtschreibregeln zu besinnen und aus den Verwaltungsbereichen die Verwendung des Binnen-I endgültig zu streichen. Wir stellen in diesem Zusammenhang den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Alle Mitglieder der Linzer Stadtregierung werden aufgefordert, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich alle entsprechenden Schritte zu setzen bzw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Maßnahmen zu unterstützen, die im Sinne der Einhaltung der deutschen Orthographie und zur Verbesserung von Lesbarkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit auf die Abschaffung des so genannten Binnen-I im Verwaltungsbereich der Stadt Linz und deren Unternehmen (soweit zutreffend) abzielen.‘ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hahn: „Sehr geehrte Kollegin Neubauer, die SPÖ-Gemeinderatsfraktion - das möchte ich gleich vorausschicken - wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Was die FPÖ hier beantragt, ist eine grundsätzliche Abschaffung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs in der Unternehmensgruppe Linz. Hier wird mit der Verbesserung der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit argumentiert und die Abschaffung des Gebrauchs des Binnen-I gefordert. Es werden aber keine Alternativvorschläge dazu gemacht und das ist der wesentliche Punkt. (Zwischenruf) Ich könnte mich, Frau Kollegin, mit Ihnen gerne sprachwissenschaftlich auseinander setzen, was z.B. besser wäre. Beispielsweise die durchgängige Verwendung der Paar-Form, das heißt, Ausschreiben der männlichen und der weiblichen Form. Da gibt es viele Möglichkeiten. Damit haben sich Sprachwissenschafterinnen und Sprachwissenschafter auseinander gesetzt. Dass es selbstverständlich sein muss, die Frauen in der Sprache sichtbar zu machen, ist anscheinend in diesem Haus noch nicht bei allen angekommen und muss heute betont werden. Dieses generische Maskulinum, das heißt, die Verwendung dieser männlichen Form ganz generell in der Sprache, hat sich über eine lange Zeit in der Geschichte entwickelt und nimmt keine Rücksicht auf Frauen in der Sprache. (Unruhe) Um sie aber zu benennen, macht sie das einerseits sichtbar und kann dabei helfen, gesellschaftliche Strukturen aufzubrechen. Vielleicht - und das kann ein Argument sein - ist die geschlechtergerechte Sprache ein Nebenschauplatz in der Frauenpolitik. Ein gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt mag vielleicht wichtiger erscheinen, aber die Sprache wirkt auf das Denken der Menschen zurück. Frauen haben es verdient, benannt und nicht nur mitgemeint zu sein. Im Sinne des Auftrages zu einem Gender-Mainstreaming, den wir als Politik und Verwaltung haben, haben wir es in der Hand zu bestimmen, ob wir den Frauen einen Platz in der Sprache geben oder nicht. Wir tun das und es soll dabei bleiben. Darum die Enthaltung bei diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich freue mich, dass die FPÖ momentan offenbar keine anderen Sorgen hat, als sich mit dem Binnen-I zu beschäftigen. (Heiterkeit, Unruhe, Zwischenrufe) Grundsätzlich sollte eine geschlechtergerechte Sprache in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Ich meine, wir sind uns alle einig, diese gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten abzulehnen, die wir vor allem in Bezug auf die Geschlechter haben. Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft ist, dass unsere Sprache nicht von vornherein die Hälfte der Gesellschaft ausschließt. Wichtig ist das deshalb, weil Sprache nicht nur dazu da ist, Wirklichkeiten abzubilden, sondern selbst Bilder und Wirklichkeiten schafft. Wenn ich eine Gerechtigkeit haben möchte, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ich diese Gerechtigkeit auch im sprachlichen Umgang zum Ausdruck bringe. Das Binnen-I ist eine von vielen möglichen Formen Geschlechtergerechtigkeit auszudrücken. Ich halte es für ein bisschen absurd, hier den Antrag zu stellen, eine dieser Möglichkeiten zu verbieten. Ich halte gar nichts davon. Ich bin grundsätzlich persönlich für alle Formen offen. Wie gesagt, das Binnen-I alleine anzugreifen, finde ich ein bisschen absurd. Zum ÖNORMEN-Institut: Wenn meine Informationen richtig sind, ist das Präsidium dieses Instituts mit acht Personen besetzt, wovon nur eine Person eine Frau ist. Da könnte man – wenn diese Informationen richtig sind - das Ganze als gutes Beispiel dafür hernehmen, das zeigt, wie wichtig es ist, dass Gremien auch geschlechtergerecht besetzt sind. Ich habe meiner Fraktion daher nahe gelegt, gegen diesen Antrag zu stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Polli, BEd: „Geschlechtergerechte Sprache ist für uns von der ÖVP eine wichtige Grundlage für die Gleichstellung von Männern und Frauen, aber auch wir sind gegen das Binnen-I. Grundsätzlich – das hat Frau Kollegin Hahn schon gesagt – ist die Paar-Form, wenn man beide Geschlechter wirklich ausspricht, am besten also Leserinnen und Leser. Frau Kollegin Rockenschaub – wir haben einen ähnlichen Antrag von der FPÖ schon einmal im Jänner 2010 gehabt, ich habe das im Protokoll nachgelesen – hat damals gemeint, wenn man ein geschriebenes Binnen-I sieht, wird man doch immer z. B. Leserinnen und Leser sagen. Das ist Grundsatz und wird so angewandt und so verwendet. Liebe Frau Kollegin Rockenschaub, leider wird das in der Praxis nicht so gehandhabt. Als ich als Politik-Neuling in den Gemeinderat gekommen bin, hat der damalige Mobilitätsstadtrat Jürgen Himmelbauer immer von den RadfahrerInnen gesprochen. Ich hatte keine Erfahrungen mit dem Binnen-I und habe mir immer gedacht, warum sind das nur die weiblichen Radfahrer. (Unruhe, Zwischenrufe) Für mich war nicht nachvollziehbar, was da gemeint war. Mittlerweile weiß ich es natürlich, aber es gefällt mir immer noch nicht, wenn man nur das Binnen-I spricht. (Unruhe) Das heißt, wir sind dafür, dass beide, sowohl die Frauen, als auch die Männer oder umgekehrt, also beide Geschlechter ausgesprochen werden. Wir sind gegen das Binnen-I und deshalb werden wir den Antrag der FPÖ unterstützen.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für mich ist dieser Antrag ein klarer Fall. Unsere Frauenstadträtin hat es schon klar gesagt, die Sprache formt auch unsere Wahrnehmung mit. Das Binnen-I ist eine bewährte Form, Frauen nicht länger in der Sprache zu verschweigen. Das ist vielleicht nicht die optimalste Lösung, vielleicht fällt jemanden etwas Geschickteres und Besseres ein, keine Frage, aber es ist das, was momentan am praktikabelsten ist und was schon sehr viele Menschen kennen. Ich möchte Frau Gemeinderätin Neubauer daran erinnern, dass Ihre Fraktion schon einmal etwas fortschrittlicher war, weil Ihr eigener damaliger Frauen- und Sozialminister Haupt hat 2001 in einem Erlass allen empfohlen, das Binnen-I zu verwenden. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Wie wichtig eine korrekte Anwendung und Sinnerfassung der deutschen Sprache ist, haben genau diese Wortmeldungen gezeigt. Ich bin Kollegin Polli sehr dankbar, weil Sie offenbar als Einzige erkannt hat, worum es in diesem Antrag geht. (Heiterkeit, Beifall FPÖ, ÖVP) Ich verstehe es schon, denn wenn man Anträge nur mit der ideologischen Brille liest, sieht man natürlich gewisse Dinge, die im Text nicht enthalten sind. Ich verstehe es nicht, warum gerade von der Seite, die sich so für eine Gleichstellung der Geschlechter einsetzt, an diesem unsäglichen Phallussymbol mitten in unseren Wörtern festgehalten wird. (Heiterkeit, Beifall FPÖ) Liebe Kollegin Hahn, wir müssen keine Alternativen aufzeigen, weil die in der deutschen Rechtschreibung schon vorhanden sind. Es gibt Ausdrucksmöglichkeiten, die man nicht extra beschließen muss, weil sie schon normiert sind. Was Wir wollen keine künstlichen Konstrukte. Es spricht aber nichts dagegen, Linzerinnen und Linzer zu sagen. Ich bin auch der Meinung, dass das durchaus noch lesbar ist. Wie gesagt, wenn man das alles mit einer ideologisch gefärbten Brille sehen möchte, kann man, wenn man sich den Antragstext durchliest, zu keinem anderen Schluss kommen. Es geht darin nur um das Binnen-I, um den Missbrauch der deutschen Sprache im amtlichen Sprachgebrauch abzuschaffen. Es müsste eigentlich klar sein, wenn Sie darauf beharren, dann warte ich bei den nächsten Verordnungstexten, dass dann auch von TäterInnen und MörderInnen und ähnlichen StraftäterInnen die Rede ist. Das sollte nicht immer nur bei den positiven Fällen eingefordert werden, sondern das sollte dann konsequent durchgezogen werden. Ich ersuche Sie, hier ein wenig Besinnung zu zeigen und sich wirklich auf den Antragstext zu besinnen und nicht allfällige parteipolitische ideologische Botschaften hinein zu verpacken. Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Also dem Binnen-I eine grammatikalisch phallokratische Facette abzugewinnen, ist wirklich ein sehr kreativer Denkansatz, der mir bisher völlig fremd gewesen ist.“ (Heiterkeit) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (25) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 10 Bürgerbeteiligung Ostumfahrung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Linz braucht zur Entlastung der innerstädtischen Verkehrswege eine leistungsstarke Ostumfahrung und wir Freiheitlichen bekennen uns dazu. Jene Verkehrsteilnehmer, die nicht nach Linz wollen, sollen die Möglichkeit haben, ihr Ziel rasch zu erreichen, ohne Zeit auf den ohnehin überlasteten Stadtdurchfahrten zu verlieren. Wer nicht nach Linz will, soll nicht gezwungen werden, durch Linz fahren zu müssen. Bei zwei von den Landesplanern vorgelegten Trassenvarianten für eine Ostumfahrung handelt es sich allerdings weniger um Stadtumfahrungen, sondern vielmehr um Stadtdurchfahrten, nämlich Durchfahrten durch Siedlungs- und Naherholungsgebiete im Linzer Süden. Die Verunsicherung bei den betroffenen Bürgern ist groß und wird durch schlechte Informationspolitik noch vergrößert. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden beauftragt, bei den Verantwortlichen auf Landesebene für einen raschen Bau der Linzer Ostumfahrung einzutreten. Gleichzeitig sind die betroffenen Bürger regelmäßig und umfassend über Inhalte und Fortschritt der Planung, insbesondere der Trassenführung, zu informieren. Sollten die Landesplaner einer Trasse auf Linzer Gebiet den Vorzug geben, so ist die Bevölkerung mittels direkter Demokratie (Volksbefragung) in die Entscheidung mit einzubinden. Der Linzer Gemeinderat verpflichtet sich, das Ergebnis einer solchen Volksbefragung als bindend zu betrachten. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, werte KollegInnen, ich verstehe nicht, warum jetzt zum Thema Ostumfahrung ein Antrag kommt, aber warum nicht. Grundsätzlich ist aus meiner Sicht dazu zu sagen, dass unsere städtischen Verkehrsreferenten seit vielen Jahren interessierte Beobachter und Kommentatoren dieser Aktion des Landes Oberösterreichs sind. Ich habe es schon öfter gesagt, ich erwarte wirklich, dass man aktiv ein bisschen mehr tut. Nur warten, was die anderen vorschlagen und kommentieren, ist nicht sehr viel. Zum Antrag selbst, die Information der Bürger ist natürlich ganz, ganz wichtig, das unterstützen wir. Beim aktuellen Planungsstand ist unserer Meinung nach noch nicht der Zeitpunkt, über eine Volksbefragung zu diskutieren. Ich glaube, da müssten wir noch ein paar Schritte weiter sein. Wir schlagen eine Zuweisung zum Verkehrsausschuss vor.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich möchte mich in dieser Causa kurz zu Wort melden. Erstens, weise ich zurück, dass sich die Verkehrsreferenten der Stadt in der Vergangenheit nicht damit auseinander gesetzt oder beschäftigt hätten. Fakt ist, dass das ein Projekt der ASFINAG ist, Fakt ist, dass die Planungs- und Korridorkompetenz und die Verordnung beim Land Oberösterreich liegt. Tatsache ist auch, dass nicht nur die Verkehrsreferentin Hörzing, sondern auch die Fraktionen eingebunden sind, auf Landesebene in den entsprechenden Lenkungs- und Informationsgremien mit all den unterschiedlichen Positionen, die wir haben über diese Trassierung zu diskutieren und mitzuarbeiten. Es wird wohl nicht ernst gemeint sein, dass wir für den Kollegen Hiesl die Arbeit erledigen sollen, Herr Kollege Hutter. Angesichts dessen, dass es am 9. Februar eine nächste Runde gibt, an der die Nachbargemeinden vom Land Oberösterreich eingeladen werden - auch Linz ist dabei -, um die nächsten Schritte dieser Ostumfahrung zu diskutieren, halte ich es für gut, dass wir diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuweisen. Ich bin letztlich deswegen dafür, weil es jetzt nicht entscheidbar ist, mit Ja oder Nein zu antworten. Auch die Frage der direkt demokratischen Elemente ist heute nicht zu klären, so lange man nicht einmal weiß, wie das Projekt aussehen soll. Damit aber niemand in den Verdacht kommt, hinter verschlossenen Türen irgendetwas zu vereinbaren oder zu mauscheln, ist es keine Frage, dass meine Fraktion zustimmen wird, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.“ Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, hier ist wieder ein Projekt, wo man Entlastung vorgaukelt und in Wirklichkeit wieder eine Autobahn baut, anstatt den öffentlichen Verkehr auszubauen. Es gab eine eingehende Trassensuche, es fanden zahlreiche Regionskonferenzen statt, es wurde wirklich eingehend geprüft, ob und wo eine Ostumfahrung ohne stärkere Beeinträchtigungen möglich ist. Bei eingehendsten Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass eine Ostumfahrung auf keiner der geprüften möglichen Trassen durchführbar wäre, ohne Umwelt, Menschen und Natur extrem zu belasten. Sämtliche anderen Gemeinden, die betroffen wären, haben sich schon gegen eine Ostumfahrung auf ihrem Gebiet ausgesprochen. Übrig bleibt Linz, das anscheinend seitens der Politik – wir haben es jetzt von SPÖ, ÖVP und FPÖ gehört - nicht abgeneigt ist, eine Ostumfahrung, die dann keine Umfahrung mehr ist, sondern eine weitere Autobahn durch die Stadt, mitten durch Linz zuzulassen. Wir sagen nein zum Floriani-Prinzip, weder durch Linz, noch sonst wo, nachdem sich herausgestellt hat, dass auch Menschen, Natur und Umwelt extrem belastet wären. Es soll jetzt klargestellt werden, dass die einzig mögliche Variante die Null-Variante ist. Ich hoffe, man kommt bei der Regionskonferenz am 9. Februar zu dieser, eigentlich einzig möglichen Erkenntnis. Was die BürgerInnen-Information betrifft. Erstens einmal ist es hier allgemein bekannt, dass die BürgerInnen in Ebelsberg natürlich keine Autobahn durch ihr Gebiet wollen. Sie wollen nicht, dass der Schiltenberg-Wald zerstört wird. Und es ist selbstverständlich - und das unterstützen wir und stehen dazu -, dass die Menschen dort befragt und eingebunden werden. Wir wissen jetzt schon was herauskommt. Aber nichtsdestotrotz, sollte es so eine Volksbefragung geben, ist es wenigstens bindend und dann ist klar, keine Ostumfahrung durch Linz, auch gegen den Willen von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Da stehen wir dazu und da stehen wir dahinter. Für uns ist mittlerweile völlig klar, dass keine der Varianten in Frage kommt. Man sollte diese Erkenntnis endlich zur Kenntnis nehmen und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Angriff nehmen. Es sind auch nicht unbeschränkt finanzielle Mittel vorhanden. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten, weil es keinen Sinn macht, irgendwelchen Fantasien nachzulaufen, die in eine verkehrspolitische Sackgasse führen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe die Welt nicht mehr. Liebe Kollegin Gerda Lenger, Sie sagen, die Bürger sollen mitreden dürfen, die Bürger sollen mitentscheiden dürfen. Gleichzeitig enthalten Sie sich der Stimme, wenn es um eine Volksbefragung geht. Also ich meine, sollen sie uns Brieferl schreiben. Ich weiß nicht, wie man die Bürger sonst mit einbindet, wenn nicht mit Mitteln der direkten Demokratie. Ich lasse mir hier, was die Trassenführung betrifft, nicht das Wort im Mund verdrehen. Wir haben niemals gesagt - Sie werden keine einzige Aussage der Freiheitlichen finden -, dass die Trasse durch Ebelsberg, den Schiltenberg-Wald, durch Linz-Pichling und durch unsere Landschaftsschutzgebiete führen soll. Das haben wir nie gesagt. Wo Sie das finden wollen, wo Sie das implizieren und wo Sie das hineininterpretieren, ist mir absolut schleierhaft. Das haben wir nie gesagt. Das möchte ich hier extra für das Protokoll noch ein drittes Mal betonen: Wir haben das nie gesagt.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 11 Rückkehrer-Beratungsstelle im Integrationsressort schaffen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, werter Sozialstadtrat, lieber Stefan. Du hast vorhin bereits selbst beim Tagesordnungspunkt J 7, Linzer Integrationsprogramm, darauf hingewiesen, dass gerade die Thematik der Zuwanderung und des Zusammenlebens mit Zuwanderern Chancen, aber auch bestimmte Probleme in sich birgt. Diese Meinung teile ich soweit einmal uneingeschränkt. Ich glaube, es ist wichtig, beides zu sehen. Einerseits die positiven Aspekte, die ohnehin, sage ich einmal, leichter aufzunehmen sind, denn es freut sich bekanntlich jeder Dienstgeber, jede Dienstgeberin darüber, wenn es möglich ist, gute Kräfte einzustellen. Es freut sich jeder über Nachbarn, mit denen ein gutes Zusammenleben möglich ist und alles funktioniert. Umso mehr Handlungsbedarf herrscht aber in jenen Fällen, wo dem nicht so ist. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, als Politik nicht nur schönzureden und schönzufärben - das war heute schon einmal Thema - oder nur die positiven Dinge zu beleuchten, sondern genauso Maßnahmen zu setzen, die im negativen Bereich eine Verbesserung mit sich bringen. Beides gehört zusammen. Man kann das Gute erst so richtig schätzen, wenn man gleichzeitig das Negative erkennt, wenn es eine Trennlinie gibt, wenn man weiß, in welche Richtung das Ganze gehen muss oder gehen sollte. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied der Stadtregierung wird ersucht, im jeweiligen Verantwortungsbereich eine Beratungsstelle für rückkehrwillige Zuwanderer einzurichten. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2015 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Auf der einen Seite wird sehr viel dafür getan, dass sich Menschen, die gerne in Linz leben, mit unserer Stadt identifizieren, unsere Sprache erlernen wollen, auch Möglichkeiten dazu haben und dabei Unterstützung bekommen. Das ist einerseits positiv, soweit es allen Linzerinnen und Linzern dient. Auf der anderen Seite, glaube ich, wäre es genauso wichtig, in jenen Fällen einzugreifen, wo zwar keine Strafbarkeit und keine Möglichkeit für eine Abschiebung vorliegt, aber nichtsdestotrotz ein Unwillen herrscht, die Sprache zu erlernen. Wenn Regeln nicht eingehalten werden und das Zusammenleben nicht funktioniert, weil man nicht will, dass es funktioniert, wäre es wichtig eingreifen zu können. Es gibt sicherlich genug solcher Fälle, wo es für beide Seiten sinnvoller wäre, dieses gegenseitige aneinander reiben zu beenden und wir mit Informationen, mit Unterstützung der öffentlichen Hand, statt jahrelanger Sozialleistungen, lieber eine gute Beratung zuteilwerden zu lassen. Man könnte auch im Einvernehmen sagen, besser ein Ende, als ein Schrecken ohne Ende. Das wollen wir alles nicht. Wir wollen vielmehr erreichen, dass es hier für jene, die nicht gerne in unserem Land leben - aus welchem Grund auch immer -, aber zeitweilig trotzdem hierhergekommen sind, Möglichkeiten und Anreize für eine Rückkehr in ihre Heimat gibt. Wir bitten deshalb um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, Sie fordern eine fachkundige Beratungsstelle im Integrationsressort. Wir sind der Meinung, dass es die in Linz mit dem Integrationsbüro bereits gibt. Dort nimmt man sich genau um diese Themen an. Wir brauchen daher keine neue Stelle einrichten. Vor allem brauchen wir kein zusätzliches Geld in die Hand nehmen, was uns sehr wichtig ist. Wir werden uns bei diesem Antrag deshalb der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich bin ganz überrascht, wie schnell Frau Gemeinderätin Polli anscheinend zu verwirren ist. Das hätte ich anders eingeschätzt.“ Gemeinderätin Martincevic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren auf der Tribüne, als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich mir gedacht, okay, ein Flüchtling. Jeder weiß, welche Situation wir in Österreich haben. Aber dann lese ich diesen Antrag weiter und bin dann zur Erkenntnis gekommen, dass ich auch selber angesprochen bin. Ich bin auf die Begriffe gekommen ,nicht mehr wohl fühlen‘. Ich sage euch, liebe KollegInnen, ich fühle mich sehr oft nicht wohl. Hätte ich dann ein jedes Mal meine Koffer packen müssen und das Land verlassen sollen. Aber jetzt werde ich wahrscheinlich schriftlich aufgefordert. Wenn ich mich nicht mehr wohl fühle, muss ich meinen Koffer packen und das Land verlassen. Erlauben Sie mir ganz kurz meine Situation zu skizzieren. Ich rede jetzt nicht von einer Personen XY, sondern von mir. Ich lebe schon seit Jahrzehnten in Österreich. Wie gesagt, ich fühle mich jetzt nicht wohl und muss das Land verlassen. Nehmen wir an, wir haben jetzt eine solche Beratungsstelle. Ich gehe dann hin und was soll die Beratungsstelle machen? Ich bin jetzt fast vor der Pension, also bei mir wird es nicht so schwierig sein. Die Beratungsstelle soll dann für mich nach Kroatien gehen und für mich eine Wohnung suchen, damit ich zurückkehren kann. Meine Pension wird nach Kroatien überwiesen. Mein Fall ist ganz unkompliziert, aber was ist mit den Familien mit Kindern? Was ist mit Personen, die berufstätig sind, die Arbeit benötigen, die Kinder haben? Wird dann die Beratungsstelle einen Kindergartenplatz oder einen Schulplatz suchen oder was soll die Beratungsstelle in Linz machen? Aus diesem Grund kann man diesem Antrag nicht zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen, jeder und jede Anwesende hier im Gemeinderat kann froh sein, dass ihr nicht in der Situation seid, euer Land verlassen zu müssen. Seid glücklich, dass ihr eine solche Situation habt. Außerdem hat das Integrationsressort eine ganz andere Aufgabe. Die Aufgabe des Integrationsressorts ist es, den Personen, die hier leben, zu helfen, damit sie sich zurechtfinden und nicht sie zu motivieren, das Land zu verlassen. Es tut mir wirklich leid, aber das ist nicht lustig. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Danke für diese beiden Wortmeldungen. Sie zeigen, dass der Antrag mehr als berechtigt ist. Offenbar ist die größte und die zweitgrößte Partei in diesem Gemeinderat im völligen Dissens darüber, welche Arbeit im Moment im Integrationsbüro passiert. Eine Wortmeldung ging in die Richtung, dass man diesen Antrag nicht bräuchte, weil genau das, was hier beantragt wird, bereits passiert ist. Die andere Wortmeldung ging genau in die entgegengesetzte Richtung, nämlich dahin, dass man das nicht haben wolle und sehr froh darüber sei, dass es so eine Beratungsstelle nicht gäbe. Daraus lässt sich ganz eindeutig ableiten, dass man offenbar noch einen Schritt weitergehen muss und nicht nur hier ein zusätzliches Leistungsportfolio einmahnen muss, sondern generell die Arbeit, die Leistungen, die Aktivitäten dieses Integrationsbüros genau unter die Lupe genommen werden müssen. Offenbar ist dem Gemeinderat gar nicht hinlänglich bekannt, was da überhaupt passiert. Somit nehme ich zur Kenntnis, dass dieser Antrag heute offensichtlich keine Mehrheit findet. Es sei denn, man kann die ÖVP vielleicht angesichts der Wortmeldungen der SPÖ doch noch überzeugen. Möglicherweise kann man auch die Grünen, die bisher keine Wortmeldung abgegeben haben, ebenfalls für diesen Antrag begeistern. Es würde mich sehr freuen, wenn dieser Antrag mit den Stimmen der ÖVP, der Grünen und der FPÖ doch noch eine Mehrheit finden würde oder dieser Antrag vielleicht zumindest dem Sozialausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen wird. Darum bitte ich insbesondere Die Grünen-Fraktion. Unabhängig davon, werden wir die Arbeit des Integrationsbüros, die offenbar dem Gemeinderat völlig unklar ist, aus aktuellem Anlass genauer unter die Lupe nehmen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und ÖVP (17) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 12 Stadtbäume – Veröffentlichung von Baumdatenblättern auf linz.at und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, Bäume haben eine enorme Bedeutung für eine lebenswerte Wohnumwelt für StadtbewohnerInnen. Die stressmindernde Wirkung von Bäumen erhöht das Wohlbefinden und stärkt die Gesundheit. Die klimatisch ausgleichende Wirkung von Bäumen senkt die Lufttemperatur, erhöht die Luftfeuchtigkeit durch Verdunstung und bindet Staub an den Blattoberflächen. Bäume sind Lebensraum für Vögel, Kleintiere und Insekten. Eine grüne Stadt ist lebendig und bietet eine angenehme Atmosphäre. In einer grünen Stadt wohnt man gerne und fühlt sich wohl. Seit Jahren engagieren sich daher besorgte Linzer BürgerInnen und zahlreiche Initiativen für den Erhalt und den Schutz des städtischen Baumbestands. Zahlreiche Baumfällungen in jüngster Zeit, wie die Fällung der Silberweiden-Allee an der Heinrich-Gleißner-Promenade, haben massive Proteste verursacht und den Ruf nach mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit immer lauter werden lassen. Um auch in diesem wichtigen Bereich seitens der Stadtverwaltung Transparenz und Offenheit für alle BürgerInnen zu gewährleisten sowie die allfällige Notwendigkeit eventuell geplanter Fällungen auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu dokumentieren, sollen künftig auf der Website linz.at im Rahmen des Linzer Baumkatasters auch alle von den Stadtgärten Linz im Rahmen ihrer Verpflichtung als Baumerhalter erstellten Baumdatenblätter mit sämtlichen Inhalten, Dokumenten und Fotos auf dem jeweils aktuellem Stand veröffentlicht werden. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Frau Stadträtin Susanne Wegscheider wird als das für Angelegenheiten der städtischen Parkanlagen, Gärten und Grünflächen zuständiges Stadtsenatsmitglied ersucht, im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen, die den städtischen Baumbestand betreffen, dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich auf der Website linz.at im Rahmen des Linzer Baumkatasters alle von den Stadtgärten Linz im Rahmen ihrer Verpflichtung als Baumerhalter erstellten Baumdatenblätter mit sämtlichen Inhalten, Dokumenten und Fotos auf den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht werden.‘ Wir ersuchen um Annahme. Danke.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Meine Damen und Herren, das Projekt für die Veröffentlichung der Baumdatenblätter im Internet ist bereits im Umsetzungsstadium. Ich habe bereits im vergangenen Sommer mit den Baumschutzinitiativen vereinbart, dass ich mich für die von ihnen gewünschte Veröffentlichung im Internet einsetzen werde. Es handelt sich hier um ein sehr großes EDV-Projekt. Der bestehende Baumkataster muss adaptiert werden und an die GIS-Datenbank der Stadt Linz angepasst werden. Es soll eine sehr benutzerfreundliche Lösung sein. Der Informatik-Lenkungsausschuss hat dieses Projekt bereits am 6. Oktober 2014 beschlossen und die dafür erforderlichen Mittel im Budget 2015 genehmigt. Die technische Umsetzung dieses Projektes erfolgt nicht über die Stadtgärten, sondern über die Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH. Wie Sie wissen, hat die Stadt Linz ihre EDV an die Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH ausgelagert. Ich bedanke mich sehr beim zuständigen Gruppenleiter der Stadtgärten, der sich hier sehr dafür eingesetzt hat, dass dieses Projekt in der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH aufgenommen wurde. Seit Anfang Jänner wird der bestehende Baumkataster – das ist die regelmäßig wiederkehrende Überprüfung der Bäume, das ist vergleichbar mit dem Pickerl beim Auto - bereits an die neue GIS-Datenbank der Stadt Linz angepasst. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird eine Informationsseite auf www.linz.at erstellt, auf der die Daten aus der Datenbank tagesaktuell veröffentlicht werden. Dann sind von jedem Baum im Linzer Stadtgebiet der deutsche Name, die Gattung, die Art, die Höhe, der Stammumfang und Kronendurchmesser auf einem Stadtplan zu erkennen. Es sollen auch Informationen über das Alter, die Vitalität, die Erhaltungswürdigkeit und die Verkehrssicherheit ins Netz gestellt werden. Die Fertigstellung der Anwendung ist bis Ende Juni 2015 vereinbart. Wenn die Programmierung und die Testphase früher abgeschlossen werden kann, geht die Anwendung vielleicht schon früher ins Netz. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist überflüssig und längst überholt. Die ÖVP wird sich der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch wir sind der Meinung, dass sich dieser Antrag in eine Reihe von Anträgen der heutigen Sitzung einreiht, die entweder ‚no-na‘ oder schon in Umsetzung sind. Wenn man das googelt, findet man jetzt schon Daten der Bäume aus dem Jahr 2013. Man findet diese im Rahmen des Open Government Data veröffentlichen Daten sogar auf einer Seite mit cyrillischen Zeichen. Welche Sprache das ist, kann ich nicht herauslesen, aber man findet das so. Das heißt, es gibt schon Daten und es wird noch weiter ausgebaut, wie wir gehört haben. Warum man das jetzt extra noch einmal beantragen muss, erschließt sich mir nicht. Noch dazu ist es wie bei allen Dingen eine Kosten-Nutzen-Frage. Diesen Kataster gibt es schon mit den Stadtobstgärten, darin sind Obstbäume und Sträucher auf dem Linzer Stadtgebiet angeführt, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Das ist eine ganz tolle Seite, die leider viel zu wenig bekannt ist. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, weil das schon in Umsetzung ist. Ich habe aber jetzt schon ein bisschen Bedenken, liebe Gerda Lenger, wenn dieser Text in das Protokoll übernommen werden soll. Die Formulierung dieses Antrages unterstreicht noch einmal sehr deutlich, wie wichtig es ist, die deutsche Sprache korrekt anzuwenden. Denn wenn in diesem Antrag steht, BürgerInnen und Bürger, dann muss ich mich ganz ehrlich fragen, was das soll. Ich würde ersuchen, zumindest in das Gemeinderatsprotokoll so eine Unsinnigkeit nicht zu übernehmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Für meine eigene Fraktion darf ich kurz anmerken, dass wir uns ebenfalls der Stimme enthalten werden. Das ist übrigens ein Projekt der Open Commons Region, in dem diese Daten drinnen sind. Das ließe sich wahrscheinlich nur mehr toppen, wenn man die Anzahl der Blätter auch noch veröffentlichen würde, wovon ich aber aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes eher abraten würde.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Erst einmal möchte ich mich natürlich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Linzer Stadtgärten sehr herzlich bedanken, die die Arbeit und das Eintragen in die Baumdatenbank übernehmen und auch generell für die wirklich tolle Arbeit, die sie leisten. Man braucht nur schauen, wie schön Linz ist und wie es blüht und grünt. Das verdanken wir zu einem sehr großen Teil diesen fleißigen MitarbeiterInnen. Diesen Antrag – das habe ich vorher schon gesagt – haben wir deshalb gestellt, weil die Baumdatenbank für November versprochen wurde. Wenn es jetzt Juni wird, freut es mich. Es ist zwar eine Verzögerung, aber bis Juni wird dann diese Datenbank online sein. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Ich bedanke mich dafür. Zur Frau Kollegin Neubauer nur ein Wort. Also ich verstehe diesen triefenden Hass nicht, den Sie auf das Binnen-I haben. Ich finde das geradezu absurd, was Sie bei diesem großen I heraussehen. Auf eine solche Idee wäre ich überhaupt nicht gekommen. Da sieht man, welche Gedanken manche Menschen hegen, ich will gar nicht näher darauf eingehen. Ich ersuche trotzdem um Annahme des Antrages. Wie gesagt, es war der Wille, dass das umgesetzt wird, was für November versprochen wurde.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und FPÖ (8) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Schmied, M.A., berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J 13 TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde – Antrag und Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und -schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTTP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben. Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle Bürgerinnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw. Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter. Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können. Freihandelsabkommen - so auch diese - sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der ,Inländerbehandlung‘) macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich. Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden - der so genannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit - wenn überhaupt - nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt. Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem ,lebenden Abkommen‘ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt-und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden. Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden - ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Länder USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben. Ich stelle daher folgenden Antrag bzw. folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz erklärt sich zur ,TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde‘. Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde werden folgende Forderungen verbunden und als Resolution an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das Europäische Parlament übermittelt: Kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken; kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes enthalten; Aussetzen der TTIP- und TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt; Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament; die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen; die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen.‘ Ich erlaube mir aber noch ein paar Ergänzungen. Ich möchte das viel zitierte Chlorhuhn nicht noch einmal bemühen, sondern ich möchte ein einfaches Beispiel bringen. Zum Beispiel die Blinker bei den Autos, die in Amerika eine andere Farbe haben, als in Europa. Das lässt sich ganz einfach ausverhandeln, dazu braucht es keinen transatlantischen Pakt. Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström, hat in Wien die Meinung vertreten, dass TTIP die Probleme nicht lösen wird. Man muss auch die Frage stellen, ‚Cui bono?‘, also ‚Wem zum Vorteil?‘. Ein großes negatives Beispiel für ein Abkommen über die Grenzen ist z.B. NAFTA, bei dem nur große Firmen gewonnen haben und die mexikanischen Bürgerinnen und Bürger große Verluste einzufahren hatten. Ich bedanke mich für die ungeteilte Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung.“ Wortmeldung Gemeinderat Übelacker: „Herr Vizebürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der Resolution enthaltenen Forderungen an die Österreichische Bundesregierung und an die Abgeordneten des Nationalrates und des Europäischen Parlaments gehen aus der Sicht der freiheitlichen Fraktion politisch in die richtige Richtung und erscheinen inhaltlich plausibel. Das gilt aktuell insbesondere für das CETA-Abkommen, mit dessen Annahme in Wien und Brüssel/Straßburg ein unerwünschtes Präjudiz für das TTIP-Abkommen geschaffen werden würde. Ein Erklärung der Stadt Linz zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde ohne vorausgegangene Prüfung der Rechtsgrundlage und der staats- und verwaltungsrechtlichen Wirkungen, erscheint zwar problematisch. Die freiheitliche Fraktion ist im Hinblick auf einen Schritt in die richtige Richtung dessen ungeachtet aber bereit, unter Zurückstellung der rechtlichen Bedenken dem Antrag zuzustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Schmied, M.A.: „Ich bedanke mich, Herr Gemeinderat Übelacker. Auch Sie hatten die ‚ungeteilte Aufmerksamkeit‘. Ich kann Ihnen nur versichern, der Antrag wurde ordentlich recherchiert. Ich bedanke mich für die Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 14 Sicherstellung der Leistbarkeit des Wohnraums – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wohnen zählt zu den Grundrechten der Menschen. Dieser Punkt ist Bestandteil der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Eine wesentliche Aufgabe der Politik ist es, die Eckpfeiler für leistbaren Wohnraum zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk ist jedoch darauf zu legen, dass aus den Ansprüchen an leistbarem und hochwertigem Wohnraum kein Widerspruch entsteht. Besonders für junge Menschen wird Wohnen zu einem stetig wichtiger werdenden finanziellen Faktor. Es soll sichergestellt werden, dass Wohnbaufördermittel als Beitrage der Lohnsteuerpflichtigen zielgerichtet und bedarfsorientiert verwendet werden. Leistbarer Wohnraum soll von verschiedenen Seiten aus ermöglicht werden: Die Seite der Planer soll sicherstellen, dass Wohnräume über grundlegende Funktionen verfugen, sodass einfache und zweckmäßige Grundrisse entstehen. Die Planung muss in weiterer Folge sicherstellen, dass über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes die Kosten für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf das geringstmögliche Niveau gesenkt werden können. Die Seite der Gesetzgebung (Bauordnung und Bautechnik) muss sicherstellen, dass sich Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Wohnbauten nicht auf die Gebäudehülle alleine beschränken. Das Prinzip, wonach die Form der Funktion zu folgen hat (,form follows function‘), hat wieder in den Mittelpunkt der Vorgaben für Wohnbauten zu rücken. Dabei sind vor allem kostenrelevante Vorgaben hinsichtlich der Gebäudetechnik und –ausstattung permanent zu hinterfragen und hinsichtlich ihrer Kostenrelevanz auf die folgenden Miet- und Gesamtwohnkosten zu überprüfen. Letztlich ist von der Seite der Wohnbauträger mit geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass Wohnbauarchitektur für sozialen Wohnbau sorgt, den sich Menschen leisten können. Miteinzubinden ist in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die bislang den Bundesbeitrag zur Wohnbauförderung seit 1996 unverändert bei 1,78 Milliarden Euro belassen hat, obwohl sich im gleichen Zeitraum die Kosten im Wohnbau um beinahe 60 Prozent erhöht haben. Unumgänglich sind daher Verhandlungen im Rahmen des Finanzausgleichs, die sowohl die Zweckbindung der den Ländern zur Verfügung gestellten Wohnbaufördermittel sicherstellt, als auch eine Anhebung des Bundesbeitrages als konjunkturelle Maßnahme beinhaltet. Ich möchte nur zusammenfassend festhalten, dass leistbarer Wohnraum nicht nur für junge Menschen, sondern natürlich generationsübergreifend ein Thema ist. Diesen leistbaren Wohnraum zu schaffen, ist Aufgabe der Planer und ist selbstverständlich im Rahmen der Gesetzgebung Aufgabe der Bauordnung und Bautechnik. Darüber hinaus sind natürlich die Wohnbauträger mit geeigneten Mitteln auszustatten, damit sich diese tatsächlich um diese Themenstellungen kümmern können. Fakt ist leider, dass der Bundesbeitrag zur Wohnbauförderung seit 1996 unverändert bei 1,78 Milliarden Euro gleich geblieben ist. Gleichzeitig sind aber die Kosten für den Wohnbau um beinahe 60 Prozent gestiegen. Insofern stellen wir folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Für die Herstellung von leistbarem Wohnraum und für spürbare Konjunkturimpulse wird die Bundesregierung ersucht, zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Erhöhung des seit 1996 unveränderten Bundesbeitrages zur Wohnbauförderung vorzunehmen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Grundlagen für eine Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel wieder herzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Karin Hörzing, als ich mir den Antragstext durchgelesen habe, war mein erster Gedanke, dass die SPÖ schon wieder nach mehr Geld schreit. Die Begründung hat mich dann doch in Erstaunen versetzt. Zum einen, weil da viele Dinge angeführt sind, die inhaltlich mit dem Antragstext nicht unmittelbar im Zusammenhang stehen, die aber doch erkennen lassen, dass sich bei der SPÖ offenbar ein Umdenken breitgemacht hat und sich da doch ein entdecktes Gen zur Wirtschaftlichkeit eröffnet. Das hat mich sehr positiv überrascht. Wir kommen auf die Punkte, die in der Einleitung stehen, ein bisschen später bei einem weiteren Antrag noch zu sprechen. Die freiheitliche Fraktion schließt sich diesem Antrag an und wird zustimmen.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, wohnen ist neben Arbeit und Sicherheit ein sehr wichtiges Thema in dieser Stadt. Die Politik muss sich um dieses Thema zweifellos annehmen. Wie Frau Vizebürgermeisterin gesagt hat, ist es natürlich speziell ein Thema für Jungfamilien. Ich darf hier nur auf eine Statistik verweisen. Nach den Daten des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen, werden in Oberösterreich 35 Prozent der geförderten Wohnungen an unter 30-Jährige vergeben. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter. In Wien z.B. sind es nur 15 Prozent. Wir sind also auf einem guten Weg. Die Kosten beim Bauen sind natürlich von Bauordnung, Bautechnik, Wohnbauarchitektur und nachhaltigem Bauen beeinflusst. Aber diese Themen werden wir in Tagesordnungspunkte J 17 noch einmal detailliert besprechen. Ich möchte mich auf eine Formulierung des Begleittextes beschränken, nämlich dass sich die Verhandlungen über den Finanzausgleich auch im Antragstext wiederfindet. Ich stelle daher den Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Für die Herstellung von leistbaren Wohnraum und für spürbare Konjunkturimpulse wird die Bundesregierung ersucht, zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Erhöhung des seit 1996 unveränderten Bundesbeitrages zur Wohnbauförderung vorzunehmen. Gleichzeitig sind im Zuge von Verhandlungen im Rahmen des Finanzausgleichs die gesetzlichen Grundlagen für eine Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel wieder herzustellen.‘ Ich bitte, diesem Abänderungsantrag die Zustimmung zu erteilen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Vizebürgermeister Hörzing: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich ganz herzlich für die avisierte Zustimmung. Wir sind mit dem Abänderungsantrag der ÖVP in diesem Wortlaut einverstanden. Es würde mich freuen, wenn diese Umsetzung seitens der Bundesregierung im Sinne aller Wohnungssuchenden rasch umgesetzt wird. Vielen herzlichen Dank.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Huber berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 15 Keine „Arbeitgeberabgabe“ – Städte und Gemeinden sollen weiterhin die Kommunalabgabe einheben dürfen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, bei dieser Resolution geht es um Verhandlungen zur Steuerreform. Ein Vorschlag, der offenbar im Finanzministerium diskutiert wird, ist, dass die Kommunalsteuer künftig nicht mehr von den Gemeinden eingehoben wird. Dankenswerterweise würde sich dadurch der Bund ein Körberlgeld holen. Im Falle der Stadt Linz würden wir netto um zwei Millionen Euro Einnahmen zurückgestuft werden. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung und die Mitglieder des Nationalrates werden aufgefordert, im Zuge der geplanten Steuerreform von einer ‚Arbeitgeberabgabe‘ abzusehen. Insbesondere soll die Kommunalsteuer weiterhin unverändert durch die Städte und Gemeinden selbst eingehoben werden.‘ Ich ersuche um Zustimmung zur Resolution.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Änderung, dass es eine Arbeitgeberabgabe für die Lohnnebenkosten gibt, würde der Wirtschaft in Österreich 150 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Das ist nicht wenig, das bringt einiges. Wir diskutieren, bei dieser Sozialabgabe um 0,1 Prozent hinunterzugehen und um 0,1 Prozent bei der anderen. Mit 1. Jänner sind die Lohnnebenkosten um 0,1 Prozent gesenkt worden, das bringt der Wirtschaft ungefähr 120 Millionen Euro. Auch hier könnten wir zu einer Win-Win-Situation kommen. Es muss nicht sein, dass wir mehr zahlen. Darum stellt die ÖVP einen Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Die Bundesregierung und die Mitglieder des Nationalrats werden aufgefordert, im Zuge der geplanten Steuerreform hinsichtlich der geplanten ,Arbeitgeberabgabe‘ statt einer einheitlichen Einhebungsgebühr von zwei Prozent der Kommunalsteuereinnahmen auf die tatsächlichen Einhebungskosten abzustellen, die nicht höher liegen sollen, als die bisherigen Einhebungskosten.‘ Die Stadt Linz hätte dadurch keinen Nachteil, die Wirtschaft hätte einen Vorteil. Man kann sich in der Stadt auf die Daseinsvorsorge für die Linzer Bürger beschränken. Man muss nicht extra wieder Steuern eintreiben, weil das dann in diesem Fall jemand anderer zu den gleichen Kosten macht. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Wimmer: „Langsam, aber doch setzt sich offenbar die soziologische Analyse von Frau Gemeinderätin Neubauer durch. Mittlerweile hat sogar die SPÖ, die vor einigen Anträgen noch das so genannte generische Maskulinum scharf gegeißelt hat, bei diesem eigenen Antrag J 15 nun selbst dieses generische Maskulinum gewählt, wenn sie im Titel ‚keine Arbeitgeberabgabe‘ schreibt. So sind doch offensichtlich Arbeitgeberinnen, wenn es nach der SPÖ geht oder nach der AntragstellerIn, hier im konkreten Fall mit Binnen-I, von dieser Sache ausgenommen. Ich glaube, so ist es nicht gemeint. Ich setze voraus, dass es der SPÖ hier um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geht. Unter dieser Bedingung können wir Freiheitlichen der Resolution zustimmen. Wir halten es für sinnvoll, dass Städte und Gemeinden weiterhin die Kommunalabgabe einheben können. Dem weiterem Verwaltungsaufwand durch ein Hin- und Herüberweisen im Fall eine Delegation an den Bund, können wir weniger abgewinnen. Wir werden uns daher beim Abänderungsantrag der Stimme enthalten, dem Originalantrag aber die Zustimmung erteilen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Herr Stadtrat Wimmer, ich stimme Ihnen in aller Kompaktheit zu. Kollege Sonntag, ich finde Ihren Abänderungsantrag auch nicht extrem praktikabel. Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, dass keine Gemeinde noch mehr zahlen soll, sondern dass jede Gemeinde einen eigenen Satz ermitteln sollte. Abgesehen davon, glaube ich, dass die Kommunen sehr verantwortungsvoll mit dem Steuergeld umgehen und die steuerliche Basis nur aus der Kommunalsteuer besteht. Ich verstehe das Argument nicht ganz, da geht es um die Einhebung und nicht um die Steuersätze. In diesem Sinne werden wir uns beim Abänderungsantrag enthalten. Danke für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag und anschließend über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), FPÖ (8) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 16 Schaffung eines bundesweiten Behindertenfonds – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich inhaltlich in die Materie eintauche, gebe ich gleich zu, dass in diesem Antrag die paarweise Formulierung und das Binnen-I in gemischter Form verwendet wurden, damit wir das nachher nicht mehr diskutieren müssen. Aber jetzt zum ernsten Thema dieses Antrages. Es geht um die Schaffung eines bundesweiten Behindertenfonds, weil es relativ viele Linzerinnen und Linzer gibt, die auf eine Versorgung durch einen vollbetreuten Wohnplatz gewartet haben. Ende November 2014 waren das 490 Personen. Darüber hinaus gab es, glaube ich, 355 Personen, die für einen teilbetreuten Wohnplatz vorgemerkt waren. Das heißt, es braucht hier mehr Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz. Die hohe Anzahl an Vormerkungen in Linz kann durch die bestehenden Einrichtungen nicht mehr gedeckt werden. Auch angesichts der demografischen Entwicklungen, von denen wir heute schon gehört haben, und dem Zuzug, den es nach Linz gibt, wird dieser Bedarf in Zukunft wohl eher mehr werden, als weniger. Viele LinzerInnen müssen also aufgrund dieses Mangels an Wohnplätzen, sofern überhaupt ein solcher Platz frei ist, außerhalb der Stadt untergebracht werden. Das ist nicht positiv. Man verliert das gewohnte Umfeld. Für die Angehörigen ist es schwieriger, den Kontakt zu halten. Deswegen wäre es für eine optimale Versorgung der KlientInnen wichtig, im gewohnten Umfeld zu bleiben. Das ist wichtig für die Therapie und natürlich für das gesamte Familiengefüge. Um die langfristige Finanzierung der Sicherung und des Ausbaus der Leistungen für beeinträchtige Menschen unter Berücksichtigung der Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, fordern wir daher die Schaffung eines bundesweit bestehenden Fonds analog des Pflegefonds. Ein Behindertenfonds soll eingerichtet werden, um eine ausreichende und qualitativ hochwertige Versorgung für Menschen mit Beeinträchtigung mit entsprechenden Angeboten sicherzustellen und die erforderliche Finanzierung hierfür zu gewährleisten. Der Antrag lautet nun: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister Herr Rudolf Hundstorfer, wird aufgefordert, einen bundesweiten Behindertenfonds mit einem effizienten und transparenten Abwicklungssystem einzurichten, um laufende Erfordernisse und den Ausbau bedarfsgerechter Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.‘ Zum Schluss darf ich noch anmerken, dass es dazu einen einstimmigen Beschluss der Landes-SozialreferentInnen-Konferenz vom Sommer letzten Jahres und auch einen einstimmigen Beschluss des Oö. Landtags gibt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrter Gemeinderat, die ÖVP wird der gegenständlichen Resolution ihre Zustimmung erteilen, nachdem es sich bei der Betreuung von Beeinträchtigten um einen Bereich handelt, wo wirklich jeder Euro wichtig, zielführend und sinnvoll eingesetzt werden kann. Das kann ich aus eigener beruflicher Erfahrung bestätigen. Wenn der Bund daher zusätzliche Mittel bereitstellen würde, wäre das natürlich sehr positiv. Daher werden wir unsere Zustimmung erteilen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Inhalt dieses Antrages ist kein komplett neues Thema. Wie schon berichtet, gibt es für diese Intention schon auf breiter Ebene breite Zustimmung. Nach der erwähnten Landessozialreferentenkonferenz im Mai vergangenen Jahres hat es bereits im Juni im Landtag zuerst einen gemeinsamen Antrag von SPÖ und FPÖ gegeben. Dann wurde ein Vier-Parteien-Antrag verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass Herrn Sozialminister Hundstorfer diese Intention und die Wichtigkeit des Themas durchaus bereits bekannt ist. Wenn wir jetzt im Linzer Gemeinderat dieses Ansinnen noch einmal bekräftigen, spricht das auf jeden Fall dafür, wie wichtig dieses Thema ist. Es wäre, wenn man gewollt hätte, sicher auch hier möglich gewesen, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Denn wenn sich dieser Antrag nur von der SPÖ an den Minister Hundstorfer richtet, hätte man das im kurzen Weg vielleicht auch machen können. Nichtsdestotrotz unterstützen wir das schon. Es geht nicht nur um den sozialen Aspekt, sondern vor allem um die Finanzierung und wie das umgesetzt werden kann. Wir sind aber der Meinung, dass man diese Resolution nicht nur an Sozialminister Hundstorfer, sondern auch an Finanzminister Schelling richtet. Denn da hat sich etwas geändert. Damals, als das zuerst beschlossen wurde, hatten wir noch einen anderen Finanzminister. Vielleicht schaffen wir es, eine weitere Bewegung in Richtung eines bundesweiten Behindertenfonds zu erreichen. Wir stellen daher den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister Herr Rudolf Hundstorfer und Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling werden aufgefordert, einen bundesweiten Behindertenfonds mit einem effizienten und transparenten Abwicklungssystem einzurichten, (…)‘ Danke sehr.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, wir sind selbstverständlich dafür, dass wir uns darum bemühen, Gelder für notwendige Einrichtungen, die wir in Linz brauchen, aufzutreiben. Grundsätzlich ist das momentan Ländersache. Es wundert mich überhaupt nicht, dass das die Landes-SozialreferentInnenkonferenz gerne dem Bund umhängen will, wenn ich das jetzt so salopp formulieren darf. Ich glaube, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung braucht. Vor allem bin ich überzeugt, dass wir eher vorgestern als übermorgen mindestens eine Einrichtung nach dem Chancengleichheitsgesetz für LinzerInnen brauchen. Das haben wir in der Diskussion im Sozialprogramm ausführlich erläutert. Ich würde jetzt nicht warten, bis der Bund etwas einrichtet, sondern den Druck in Richtung Land erhöhen, dass wir die Richtung bekommen, die wir so dringend notwendig haben. Weil der Vergleich mit dem Pflegefonds gefallen ist. Ich möchte schon darauf aufmerksam machen, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Voriges Jahr hat es einen Rechnungshofbericht zum Pflegefonds gegeben, mit dem durchaus über weite Strecken sehr kritisch umgegangen worden ist, weil es da unterschiedliche Vergabevoraussetzungen usw. gibt. Man muss sich das wirklich gut überlegen, dass die Gelder tatsächlich effizient und transparent dort hinkommen, wo sie gebraucht werden. Solange es das nicht gibt, müssen wir, glaube ich, trotzdem noch Druck in Richtung Land machen. Wir werden dem zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Ich kann für die SPÖ-Fraktion festhalten, dass wir mit dem Zusatzantrag der FPÖ einverstanden sind.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag inklusive Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag inkl. Zusatzantrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Strigl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 17 Low-Cost-Wohnbau – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dankbar, diese Resolution heute einbringen zu dürfen. Mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie ist leistbares Wohnen sehr wichtig. Ich hoffe in diesem Gremium auf eine breite Zustimmung, dass wir die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GesmbH (GWG) ersuchen, hier Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Wunsch nach leistbarem und hochwertigem Wohnraum darf dabei kein Widerspruch sein. Wohnen um einen fairen Preis ist der Kern der Forderung nach leistbaren Wohnen. Eine Studie der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2014 zum Thema Wohnungskosten hat ergeben, dass zwei von drei jungen Menschen mehr als ein Drittel ihres Nettohaushaltseinkommens für die Gesamt-Wohnungskosten ausgeben. Also mehr als ein Drittel. Es darf daher nicht länger an den Bedürfnissen dieser wichtigen Bevölkerungsgruppe vorbei Wohnraum geplant und errichtet werden. Die GWG als mehrheitlich in städtischem Besitz befindliches Unternehmen, hat bereits mit der ‚Dr.-Ernst-Koref-Wohnanlage‘ im Franckviertel ein beispielgebendes Wohnbauprojekt realisiert. Mit der vorliegenden Resolution soll die GWG ersucht werden, verstärkt ihren künftigen Schwerpunkt auf günstigen Wohnbau, so genannten ‚Low-Cost-Wohnbau‘, zu legen und dabei diese Wohnanlage als Musterbeispiel zu verwenden. Die GWG soll daher in Zukunft bereits über die Faktoren Preis und Lage eines geeigneten Grundstücks sowie die im Flächenwidmungsplan enthaltenen Vorgaben hinsichtlich Bebauungshöhe und -dichte den Grundstein für ‚Low-Cost-Wohnbau‘ legen können. Darüber hinaus soll darauf geachtet werden, dass die zu bebauende Fläche so beschaffen ist, dass kostenintensive Bauteile entfallen können. Weiters soll im Interesse der künftigen BewohnerInnen dieser Wohnbauten bereits während der Planung darauf geachtet werden, dass die Ausstattung der Wohnungen einer Standard-Ausstattung entspricht, sodass der Grundriss der Wohnungen eine Einrichtung mit Standardmöbeln erlaubt. Die technische Ausstattung hat jene Anforderungen zu erfüllen, die Nachhaltigkeit im Sinne der geringstmöglichen Folgekosten im Rahmen von Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gewährleisten. Damit sollen auch für künftige Generationen von BewohnerInnen die Kosten auf einem geringen Niveau gehalten werden können. Wir stellen daher folgende Resolution an die GWG: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Geschäftsführung der GWG wird ersucht, künftig im Rahmen ihrer Bautätigkeit den Schwerpunkt auf die Errichtung von ‚Low-Cost-Wohnbauten‘ zu legen. Zur vorbereitenden Umsetzung wird die Geschäftsführung gebeten, einen konkreten Anforderungskatalog für entsprechende Architekten-Wettbewerbe zu erstellen.‘ Ich ersuche um Annahme dieser Resolution und hoffe auf breite Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, inhaltlich ist dieser Antrag völlig korrekt, nur der Zeitpunkt des Antrags verwundert mich schon ein bisschen. Er ist einer jener Anträge, wo wir heute in dieser Sitzung schon zu viele haben. Der Gemeinderat soll etwas beschließen, was ohnehin schon Stand der Dinge ist. Offenbar sind die Gemeinnützigen Wohnbauträger ein bisschen besser informiert. Ich weiß, dass es die GWG auch ist, weil alle Genossenschaften mit eingebunden waren. Es besteht seit Beginn dieses Jahres das Programm im Wohnbau mit den Wegen zur Wirtschaftlichkeit, das genau alle diese Punkte umfasst, die hier ‚Low-Cost-Wohnbau‘ genannt werden. Da geht es um Flächenwidmung, Bebauungshöhe etc. mit dem Unterschied, dass es nicht irgendeine freiwillige Leistung ist, sondern eine Fördervoraussetzung ist. Wenn ich davon ausgehe, dass die städtische GWG zweckmäßig und wirtschaftlich arbeiten will, ist die billigste Art zu bauen, Wohnbaufördermittel zu generieren. Wohnbaufördermittel kann man generieren, wenn man den bereits bestehenden Standardausstattungskatalog und diese Kriterien erfüllt, weil sie die Basis für die Zuteilung von Fördermittel durch die Wohnbauförderung darstellen. Das gilt für alle Bauvorhaben, die aufgrund der Neubauförderungsverordnung gefördert werden, ab dem Bauprogramm 2015. Das heißt, inhaltlich ist es korrekt. Ich gehe davon aus, dass die GWG darüber bereits informiert ist. Wenn nicht die Aufsichtsratsvorsitzende, dann zumindest die Mitarbeiter. Vorgestern hat es eine Informationsveranstaltung gegeben. Dieses Projekt war im letzten Jahr schon permanent in Verhandlung mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern, die alle eingebunden waren. Es ist im November an die Bürgermeister aller Gemeinden ausgeschickt worden. Das heißt, wenn natürlich die GWG über diese Kriterien noch strengere Maßnahmen ergreifen möchte und statt einem Sahnetörtchen ohne Zuckerperlen noch einen Sandkuchen daraus machen möchte, dann schauen wir uns das an. Grundsätzlich ist eine wirtschaftliche Bauweise, die die Qualität des Wohnens gleichzeitig aufrechterhält, auf jeden Fall zu begrüßen. Ich denke, dass die Architekten hier eine große Betätigungsmöglichkeit haben, um kreativ zu sein, um den sozialen Wohnbau wirklich zweckmäßig und effizient zu gestalten. Schauen wir, wie die Projekte ausschauen. Wie gesagt, es ist nichts Neues, es ist Stand der Dinge. Wir werden aber diesem Antrag auf jeden Fall zustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, leistbares Wohnen ist grundsätzlich ein Thema der Stunde. Daher werden wir, vorweg gesagt, diesem Antrag zustimmen. Preisfaktoren sind wie angeführt Planung, Architektur, aber auch Bauordnung oder Bautechnikgesetz. Zusätzliche Faktoren mit denen man die Baukosten massiv beeinflussen kann sind aber ganz massiv auch Grundpreise und Baudichte. Die Stadt Linz könnte Flächen für sozialen Wohnbau widmen und damit das Bauen wesentlich begünstigen. Bei der Erarbeitung des Anforderungskatalogs für Architektenwettbewerbe ist aber sehr viel Fingerspitzengefühl angesagt. Erstens einmal, ist es wenn man es übertreibt, wieder eine zusätzliche Bürokratie. Andererseits ist beim Thema Nachhaltigkeit ganz massiv darauf zu achten, dass nicht das, was vorher billig ist, nachher durch rasches Renovieren oder weil es wieder früher kaputt wird, mit großen Kosten verbunden ist. Günstige Architektur, was bedeutet das? Wo bewegen wir uns? Wenn wir auf der einen Seite der Skala sind, kann das nicht heißen, dass wir die Plattenbauten von der ehemaligen DDR wollen, denn ich glaube, wir haben eine Verantwortung für die Architektur in dieser Stadt, dass wir ansehnliche Bauten errichten. Wenn einerseits die Ernst-Koref-Wohnanlage als gutes Beispiel genannt wird, möchte ich darauf hinweisen, dass die Grüne Mitte ein Negativbeispiel ist. Denn genau hier, mit den bepflanzten Balkonen, hat man preistreibende Faktoren verlangt, die damit die Kosten entsprechend erhöht haben. Weiters darf ich darauf hinweisen, dass die SPÖ in der Gemeinderatssitzung im April 2012 eine Resolution an das Land beschlossen hat, mit der die oberösterreichische Landesregierung ersucht wurde, keinerlei Verschlechterungen gegenüber der bestehenden Rechtslage bezüglich der Barrierefreiheit vorzunehmen und diesbezügliche Vorhaben zurückzunehmen. Eines darf ich dir, Herr Bürgermeister, noch sagen. In deiner Funktion als Eigentümervertreter hättest du diesen Antrag schon längst der Geschäftsführung mit Weisung übertragen können. Die Bühne des Gemeinderates wäre nicht notwendig gewesen. Wir werden aber dem Antrag trotzdem zustimmen.“ (Zwischenrufe, Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Aufforderung zum autoritären Handeln! (Heiterkeit, Zwischenrufe) Jetzt wird es Zeit, dass wir die Sitzung zu Ende bringen. Mit der Eigentümerweisung bringst du mich auf ganz komische Gedanken. Aber ich halte es für besser, wenn sich der Gemeinderat damit vorher beschäftigt, als dass eine Einzelperson Weisungen erteilt.“ Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Als ich den gegenständlichen Antrag gelesen habe, war ich – wie meine VorrednerInnen - ein wenig irritiert. In der GWG gibt es ein Papier, das ‚Qualitätsmanagement der Bautechnik, Pflichtheft für Planung der GWG‘, Stand 31. Dezember 2011 heißt und in dem steht: ‚Die Baukosten sind so günstig wie möglich zu halten. Die Wohnbauförderungsrichtsätze sind nicht nur als Vorgabe zu sehen, sondern sind zu unterschreiten.‘ Ich bin davon ausgegangen, dass die GWG versucht qualitätsvolle Wohnungen so preiswert und günstig wie möglich, zu errichten. Beim Low-Cost-Wohnbau und der Kostenersparnis geht das auf Kosten der Wohnqualität. Die Grenzen der Kostenminimierungen sind Rechtsvorschriften so wie die Barrierefreiheit, die wir aber sehr wohl so wie, sicherheitstechnische Aspekte, ökologische Gesichtspunkte, Nachhaltigkeit und Energiemanagement als notwendig erachten. In diesem Antrag fehlt, beispielsweise die Änderung der Bauverordnung. Beispielsweise müssen Abstellplätze nach wie vor gebaut werden, auch wenn wir dieses Papier beschließen. Das heißt, es wären dann noch weitere Schritte notwendig, um wirklich kostengünstig Wohnungen errichten zu können. Ich werde aber aufgrund der späten Stunde nicht mehr länger darauf eingehen. Wir werden dem Antrag mit dem Hintergedanken die Zustimmung erteilen, dass man das noch weiterdenken soll. Daher diese Resolutionen an das Land, wie wir die Kosten sinnvoll dämpfen können. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Bürgermeister erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Strigl: „Ich bedanke mich vorab für die sehr breite Zustimmung zu dieser Resolution. Liebe Kollegin Neubauer, diesen Standardkatalog kennt die Aufsichtsratsvorsitzende und die GWG natürlich. Er wurde immer wieder kritisch begutachtet. Nicht allen Architekten und Wohnbauträgern ist dieser Standardkatalog gut genug. Darum denke ich, ist es ein gutes Zeichen des Gemeinderates, das städtische Unternehmen GWG zu unterstützen und zu sagen, macht Anforderungskataloge, wie wir neuen und guten Wohnbau für die Menschen in dieser Stadt leistbar machen. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Unterstützung und Zustimmung zu dieser Resolution. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 18 Ärzteproblematik in der Linzer Stellungsstraße lösen – Resolution und führt aus: „Das Aus der Linzer Kaserne in der Garnisonstraße wurde Anfang Oktober durch Verteidigungsminister Gerald Klug verkündet. Eine Verlegung der Stellungsstraße nach Hörsching in den Fliegerhorst Vogler soll scheinbar den Erhalt der Stellung in Oberösterreich retten. Diese Taktik erscheint in der Theorie möglich, die praktische Umsetzung könnte aber das endgültige Aus der Stellung in Oberösterreich bedeuten. Viel wichtiger ist es, den laufenden Betrieb der Stellungsstraße in Linz durch eine Lösung der Ärztefrage sicherzustellen. Der von Landeshauptmann Josef Pühringer präsentierte Ärztepool kann das Grundproblem nicht lösen. Das Bundesheer benötigt dringend Ärzte für die Stellungsstraße in Linz. Ein Internist und zwei Untersuchungsärzte, die es derzeit gibt, sind noch vakant. Melden sich Mediziner, kann der Stellungsbetrieb in Linz ohne Einschränkungen und vor allem ohne Investitionen durchgeführt werden. Es ist kein Stellungstourismus in die übrigen Bundesländer notwendig. Der Plan, die Stellung nach Hörsching zu verlegen, ist nicht plausibel. In diesem Fall sind bauliche Maßnahmen in Millionenhöhe zu tätigen. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Fraktion folgende Resolution: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe: ,Die Oberösterreichische Landesregierung und der Oberösterreichische Landtag werden ersucht, im Zusammenhang mit dem Militärkommando Oberösterreich die Ärzteproblematik in der Linzer Stellungsstraße einer dauerhaften und langfristigen Lösung zuzuführen, um den Erhalt der Tauglichkeitsüberprüfungen in Linz sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Befall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, es ist bekannt, dass sich die Landesregierung stark für die Erhaltung der Stellungstraße eingesetzt hat. Es ist ganz egal, welcher Partei man angehört. Man muss objektiv anerkennen, dass sich unser Landeshauptmann da wirklich ins Zeug gehaut hat. (Heiterkeit) Man muss ehrlicherweise sagen, dass das nicht Kompetenz des Landes ist. Ganz kurz gesagt, es ist der falsche Adressat. Adressat muss der Bundesminister sein. Ich habe mir daher erlaubt, den Adressaten zu korrigieren und stelle daher folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, im Zusammenarbeit mit dem Militärkommando Oberösterreich die Ärzteproblematik in der Linzer Stellungsstraße einer dauerhaften und langfristigen Lösung zuzuführen, um den Erhalt der Tauglichkeitsüberprüfungen in Linz sicherzustellen.‘ Ich bitte um Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Pfeffer: „Der Bundesminister kann nicht das Ziel des Antrages sein. Von ihm kam das Aus für die Kaserne Garnisonstraße. Ohne irgendjemanden in die Pfanne hauen zu wollen, können wir dem Abänderungsantrag nicht zustimmen. Das erste Problem liegt in Oberösterreich und ist vom Landeshauptmann selbst zu lösen. Ich ersuche im Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und FPÖ (8) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J 19 Kurze Schnupperhaft statt bedingter Strafe – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, wer schon einmal als Richterjurist oder in einer anderen Funktion an den Gerichten unseres Landes zu tun hatte und Prozessen beigewohnt hat weiß, dass gerade jugendliche Täter oftmals über so genannte bedingte Haftstrafen nur schmunzeln oder gar lauthals lachen. Sie verstehen es zunächst gar nicht, dass für eine Straftat, beispielsweise eine Körperverletzung, eine Haft verhängt wird, die keine ist, nicht einmal eine Geldstrafe. Die bedingte Haft ist von der Strafbemessung her schwerer, als eine Geldstrafe. Die Folge ist somit, dass man nicht ernsthaft darüber nachdenkt. In weiterer Folge wird dann als Wiederholungstäter rasch aus der bedingten Haft eine ernste und vor allem längere Haftstrafe, was dann zum Verlust des sozialen Umfeldes, des Arbeitsplatzes usw. führt. Ich finde es höchst sinnvoll und wichtig, dass an Stelle dieser bedingten Haft, in bestimmten Fällen, gerade bei jungen Vorsatzstraftätern aus präventiven Gründen eine kurze, lediglich mehrtägige Schnupperhaft verhängt wird. Damit wird der Eindruck vermittelt, dass es ernst werden kann, aber noch nicht so ernst wird, dass der Beruf und das persönliche Umfeld verloren gehen. Daher stellen wird folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, eine strukturelle Reform des Strafrechts durchzuführen und bei jungen Vorsatz-Straftätern aus präventiven Gründen eine kurze ,Schnupperhaft‘ statt bedingter Strafen einzuführen. Das würde junge Erwachsene nicht aus dem Arbeitsleben reißen, aber ihnen den Ernst der Lage vor Augen führen und in weiterer Folge vor monate- bis jahrelangem Gefängnis bewahren.‘ Ich bitte im Sinne von Prävention, an Stelle von Papierstrafen, die erst beim zweiten Mal richtig schlagend werden, dann aber so richtig negativ für alle Beteiligten sind, ein Zeichen für echte Prävention zu setzen. Straftaten können verhindert werden, indem aufgezeigt wird, dass es eine gewisse Grenze gibt, die man nicht überschreiten soll. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Polli, BEd: „Das ist eine Resolution an die Bundesregierung. Es gibt bereits seit 2013 eine Initiative, die sich ,Runder Tisch, Untersuchungshaft für Jugendliche, Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung‘ nennt. Die erste Sitzung hat am 16. Juli 2013 stattgefunden und ist von der damaligen Bundesministerin für Justiz mit einem klaren Bekenntnis zur Haftvermeidung eröffnet worden. Alle TeilnehmerInnen haben sich einhellig angeschlossen. Die Eckpfeiler waren damals, dass der oder die Jugendliche(n) Ausgangspunkt aller Bemühungen bei der Resozialisierung sein müssen. Zwischen den beiden Extremen Inhaftierung und sich selbst überlassen bleiben, muss es ein differenziertes Betreuungsangebot geben. Diese Aufgabe wurde damals eindeutig festgelegt. Die kann nicht der Justiz alleine überlassen bleiben, sondern die verschiedensten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfeträger, z. B. die Träger der Obsorge als Player und Mitverantwortliche müssen involviert werden. Die Kinder- und Jugendhilfeträger betonten jedenfalls ihr klares Bekenntnis zu einer Betreuung ohne Freiheitsentziehung. Man muss einen Jugendlichen natürlich gesamtheitlich sehen. Hinter einer Straftat steht meist vieles andere. Diese Kinder haben oft schon eine Prägung durch ihre Familien. Natürlich kommt dann oft der Einfluss der Freunde dazu. Deshalb ist es neben einer Vermittlung von Werten und Tugenden ganz besonders wichtig, dass sie in Sozialkompetenzen geschult werden, um sich in eine richtige Richtung entwickeln zu können, wenn sie einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Da ist natürlich die Unterstützung durch das gesamte Umfeld ganz wichtig um Grenzen ohne strafrechtliche Konsequenzen ausloten zu können. Die Präventionsarbeit ist natürlich gesamtgesellschaftlich zu sehen. Bei diesem Runden Tisch ist eine Sensibilisierung eingetreten. Noch einmal, es ist ein ganz klares Bekenntnis zur Haftvermeidung abgegeben worden. Es gibt natürlich kein allgemein gültiges Rezept für Haftvermeidung oder für Haftverkürzung, aber die prioritäre Zielsetzung, nämlich die Vermeidung von Untersuchungshaft für Jugendliche ist mit der Vorgeschichte der Jugendlichen verknüpft, wie ich schon angedeutet habe. Die Straffälligkeit ist meist der Höhepunkt einer längeren negativen Entwicklung. So rekrutiert sich im Bereich des Jugendvollzugs die Insassenpopulation aus jenen Mitgliedern unserer Gesellschaft, bei denen sämtliche andere Mechanismen zur persönlichen Stabilisierung und damit Verhinderung krimineller Handlungen bereits versagt haben. Vielfach ist es nicht gelungen, den Jugendlichen im Laufe des Heranwachsens das nötige Rüstzeug in die Hand zu geben, um in der Gesellschaft straffrei bestehen zu können. Die Straffälligkeit ist besonders bei Jugendlichen oft ein spezieller Ausdruck vielschichtiger, individueller Problemlagen, die sich oftmals über Tathandlung auswirken. Die Ursachen jeder Probleme müssen zum Wohle der oder des Jugendlichen und zur Gewährleistung ihrer oder seiner Straffreiheit rechtzeitig behoben werden. Dass die primär zur leistende Präventionsarbeit eine gesamtgesellschaftliche sein muss, habe ich zuvor schon erwähnt. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und ÖVP (17) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen von der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Aufsichtsratsprotokolle der ILG dem Sonderkontrollausschuss aushändigen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem das Oberlandesgericht Wien beschlossen hat, dass die Protokolle der ILG dem Handelsgericht Wien übermittelt werden müssen, fällt das Argument der Vertraulichkeit weg. Spätestens zu dem Zeitpunkt werden sie dann öffentlich. Wir Freiheitlichen wollen diese Protokolle im Rahmen unserer Untersuchung im Sonderkontrollausschuss besprechen, um eventuelle Rückschlüsse über die Arbeitsweise des ehemaligen Finanzdirektors Penn und seines ehemaligen Chef, Ex-Finanzstadtrat Mayr, zu bekommen. Wir versprechen uns dadurch Hinweise zu bekommen, ob Mag. Penn mit dem ehemaligem Stadtrat Johann Mayr über den Swap gesprochen hat oder ihn zumindest darüber informiert hat. In dem Zusammenhang stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Bürgermeister Luger wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit auch dem Sonderkontrollausschuss die Aufsichtsprotokolle der Immobilien Linz GmbH (ILG) - im selben Umfang wie dem Handelsgericht Wien – übermittelt werden.‘ Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Nicht angesichts der Uhrzeit, sondern aus grundsätzlichen und rechtlichen Überlegungen darf ich dem Gemeinderat bekannt geben, dass ich davon ausgehe, dass dieser Antrag hier eine Mehrheit findet. Zumindest empfehle ich meiner Fraktion, dem Antrag zuzustimmen, da das aus rechtlichen Gründen unproblematisch ist. Ich werde selbstverständlich die Unterlagen, die das Handelsgericht Wien hat, der Vorsitzenden des Sonderkontrollausschusses übersenden.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Beibehaltung des Tabakgesetzes in der derzeitigen Form – Resolution und führt aus: „Liebe Kolleginnen und Kollegin, ich fasse mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit kurz. Im vorliegenden Antrag geht es kurz und bündig um die Beibehaltung des Tabakgesetzes in der bisherigen Form, sprich um die österreichische Regelung in der österreichischen Gastronomie in Sachen Raucher und Nichtraucher. Die Raucherdiskussion ist leider Gottes in den letzten Wochen durch den tragischen Tod des Wiener Journalisten Kurt Kuch sehr intensiv entfacht worden. Es ist aber generell jedem bekannt, dass Rauchen nicht gesund ist und dass jeden Tag tausende Menschen in Österreich sterben. Das ist ein Faktum, das wirklich jedem an und für sich bewusst ist. Es gibt aber für uns nicht nur den gesundheitlichen Aspekt. Wir unterstützen den Nichtraucherschutz natürlich in jeder Hinsicht. Es gibt aber auch einen wirtschaftlichen Aspekt. Das ist genau der Grund, warum wir sagen, wir möchten das unbedingt beibehalten. Die Linzer Gastronomen sind extrem verunsichert, zumal sie teilweise sehr, sehr hohe Summen in den Umbau der Lokale in getrennte Bereiche Raucher- und Nichtraucher investiert haben. Das hat wirklich sehr viel Geld gekostet und die Wirte müssen schauen, dass sie das Geld schnell wieder hereinbringen. (Unruhe) Ich kann lange reden, ich kann kurz reden. Wenn ihr ruhig seid, bin ich schnell fertig oder ich rede eine Stunde. (Zwischenrufe, Unruhe) Bestätigt wird die Sorge durch die Umfragen auch in Deutschland, sprich Nordrhein-Westfalen, Bayern, wo immer, wo 81 Prozent der Wirte beklagen, dass sie massive Umsatzeinbußen hatten. Es geht bei den Wirten wirklich um das Geld und sie kämpfen um jeden einzelnen Gast. Sie möchten keinen einzigen Gast verlieren. Sie sagen, wir sind ein mündiges Volk. Jeder Wirt muss selbst entscheiden können, ob er in seinem Lokal rauchen lässt oder nicht. Jeder Bürger ist mündig genug, dass er selbst entscheidet, gehe ich in ein Raucherlokal, ja oder nein. In Österreich wird kein Mensch gezwungen, in ein Raucherlokal zu gehen, wenn er das nicht möchte. Wir glauben an die mündigen Bürger, wir glauben an die mündigen Wirte, und möchten das Tabakgesetz so beibehalten wie es ist, weil es in Österreich toll funktioniert. Wir möchten die Wirte nicht länger belasten und stellen daher die Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Sinne einer vertrauenswürdigen Politik von den Plänen, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie umzusetzen, abzusehen und das Tabakgesetz in seiner heutigen Form zu belassen wie es ist.‘ Wir ersuchen, dieser Resolution die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und ÖVP (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger: „Ich darf, bevor wir die Sitzung verlassen, Sie noch ersuchen aus zwei Gründen eine Minute zu verweilen. Der erste Grund ist ein Fauxpas meinerseits. Normalerweise gratuliere ich den Geburtstagskindern am Beginn der Sitzung. Ich darf dir, liebe Kollegin Gerda Lenger, zu deinem heutigen Geburtstag herzlich gratulieren. (Beifall) Es ist mir eine Freude und ein besonderes Anliegen, mich bei einer Mitarbeiterin zu bedanken, die über viele, viele Jahre für das Protokoll in diesem Haus verantwortlich war, die wir alle kennen und die wir über die vielen Jahre auch schätzen gelernt haben. Ich möchte mich bei dir, Brunhilde Janacs, ganz herzlich für deine Arbeit, für dein Engagement und die Einstellung, mit der du deine Arbeit als Chefin des Protokolls gemacht hast, im Namen aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und der gesamten Stadtregierung ganz herzlich bedanken. Es glaubt niemand, weil man es nicht sieht. Diese junge Dame wird sich in den Ruhestand verabschieden. Aber es ist leider so, vielleicht auch ein Grund, warum unser Pensionssystem so ist, wie es ist. Wir wünschen dir jedenfalls, dass wir dir doch ab und zu abgehen. Jeden Donnerstag sicher nicht, dafür habe ich Verständnis, aber zumindest ab und zu im Jahr. Vielleicht einmal, wenn du schwersten Entzug hast, könntest du eine Sitzung verfolgen. Jedenfalls wünschen wir dir alles Gute in der Pension.“ (Beifall) Bürgermeister Luger überreicht Frau Brunhilde Janacs einen Blumenstrauß. Die Tagesordnung der 51. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19:57 Uhr 2 1