Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 8 /2014 PROTOKOLL über die 49. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 20. November 2014, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Klaus Luger Die VizebürgermeisterInnen: ÖVP Mag. Bernhard Baier SPÖ Christian Forsterleitner SPÖ Karin Hörzing Die StadträtInnen: SPÖ Stefan Giegler GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Mag.a Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein SPÖ Jakob Huber ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Ing. Mag. Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck FPÖ Markus Krazl SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner ÖVP LAbg. Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli, BEd FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml Reinhard Reiman, MBA SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger GRÜNE Edith Schmied, M.A. ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Josef Stadler SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda SPÖ Regina Traunmüller FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Die Magistratsdirektorin: Dr.in Martina Steininger Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „SITUATION AM LINZER ARBEITSMARKT“ ÜBER ANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION D ANTRÄGE DES STADTSENATES D 1. Kreditüberschreitung in Höhe von 530.000 Euro für den Bereich Zentrale Personalkosten 2014 D 2. Friedenserklärung der Stadt Linz 2014 D 3. Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69 (Investitionen 2013 und 2014); maximal 200.000 Euro, davon je 100.000 Euro für 2013 und 2014; Genehmigung einer Kreditübertragung D 4. Gewährung einer Subvention an die DORF TV GmbH, Gruberstraße 74 (laufender Programmaufwand sowie notwendige Investitionen); insgesamt 55.000 Euro D 5. Gesundheitspreis der Stadt Linz; Änderung der Richtlinien für die Vergabe D 6. Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK); Gründung der Trägergesellschaft - Beteiligung der Stadt Linz D 7. Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro für die Rückzahlung der Landesförderung für das HOSI-Gebäude D 8. Gewährung einer Subvention an den Tennisclub Wels 76 (Generali Ladies Tennisturnier 2014); 73.000 Euro sowie 900 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung D 9. Gewährung einer Subvention an den Oö. Leichtathletikverband (Gugl-Games 2014); 50.000 Euro sowie 690 Euro in Form einer Naturalförderung D 10. Gewährung einer Subvention an den LASK (außerordentliche Leistungszuwendung); 30.000 Euro, insgesamt 65.000 Euro E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES E 1. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-036-01-00, KG Lustenau (Kraußstraße - Gürtelstraße) E 2. Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (Moosfelderstraße) E 3. Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (Fischerfeldstraße 28) E 4. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 26-09-01-00, KG Urfahr (Rudolfstraße - Schratzstraße) E 5. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 26-16-02-00, KG Urfahr (Zellerstraße - Ottensheimer Straße) E 6. Online-BürgerInnen-Beteiligung - Zeitgemäße Mittel zur BürgerInnen-Partizipation bei wichtigen Entscheidungen zu Zukunftsentwicklungen der Stadt Linz E 7. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 22-07-01-00, KG Kleinmünchen (Schottweg - Vogelfängerweg) E 8. Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Binderlandweg) E 9. Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße) E 10. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 34-14-02-00 (Oberbairinger Straße - Schatzweg) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-14-01-00, KG Katzbach F ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES F 1. Teilsanierung des Baus 1 und Magazin III der Tabakfabrik Linz durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von sechs Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer F 2. IKT Linz Infrastruktur GmbH; Erhöhung des Stammkapitals in Höhe von 212.500 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung F 3. Auflösung der AKh Linz GmbH - Landes-Frauen- und Kinderklinik (LFKK) Kooperationsgesellschaft mbH F 4. Neuerlassung der Linzer Marktgebührenordnung 2015 F 5. Abtretung von 514 Quadratmetern, Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 874/18, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße / Im Hütterland) an das öffentliche Gut der Stadt Linz – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 113.080 Euro F 6. Gewährung von Subvention an diverse Vereine und Organisationen für 2015 G ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES G 1. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan N 26-16-02-00, Ottensheimer Straße – Obere Donaustraße, KG Urfahr) zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs G 2. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan NW 105/7, Mühlbachstraße, KG Pöstlingberg und Urfahr) zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs G 3. Erlassung einer Verordnung über eine 30 km/h-Beschränkung im Bereich Wankmüllerhofstraße, Auffahrt Muldenstraße H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION H 1. Verein Jugend und Freizeit; Umsatzsteuernachzahlung 2011 bis 2014 durch die Stadt Linz in Höhe von 178.000 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung H 2. Verein Jugend und Freizeit; Abschluss eines Leistungsvertrages für das Jahr 2015; max. 2,523.500 Euro I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG I 1. Beschlussfassung des Regionalen Abfallwirtschaftsprogrammes für die Stadt Linz 2014 sowie Aufhebung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Linz 2000 I 2. Durchführung der Bildungsprojekte „Basisbildung/Grundkompetenzen“ und „Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss“ sowie „Du kannst was – DKW“ in den Jahren 2015 - 2017 an der Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz; Grundsatzgenehmigung J ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE MUSEEN DER STADT LINZ J 1. Übergabe von drei Gemälden aus der Sammlung des LENTOS Kunstmuseum Linz in das Eigentum der RechtsnachfolgerInnen K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ (STL) 1992 K 1 VERKEHRS(LENKUNGS)MASSNAHMEN AUF LINZER STADTGEBIET K 2 VERPFLICHTUNG VON MAG. PENN ZUR AUSSAGE VOR DEM SONDERKONTROLLAUSSCHUSS - KONTROLLRECHTE DES GEMEINDERATES IM ZUSAMMENHANG MIT DIENSTPFLICHTVERLETZUNGEN K 3 SWAP 4175: GEFAHR EINER VERJÄHRUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN PRÜFEN K 4 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR IMMOBILIENVERKÄUFE K 5 LINZ SOLL SICH FÜR „SAUBERSTE REGION ÖSTERREICHS“ BEWERBEN K 6 VERKEHRSKONZEPT FÜR DEN LINZER SÜDEN K 7 ERHÖHUNG DER WOHNBAUFÖRDERMITTEL - RESOLUTION K 8 ÄNDERUNG DES § 91 DER GEWERBEORDNUNG - RESOLUTION K 9 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE HINTERGRÜNDE FÜR FERNWÄRME-PREISERHÖHUNG OFFENLEGEN - RESOLUTION K 10 GEMEINDERAT BEI DER ERRICHTUNG VON ASYLHEIMEN EINBINDEN - RESOLUTION K 11 KUNDENFREUNDLICHE ÖFFNUNGSZEITEN IM INFOCENTER DER LINZ LINIEN - RESOLUTION K 12 PATHOLOGIE IM AKH LINZ - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14.03 Bürgermeister Luger eröffnet die 49. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung ist Gemeinderat Schedlberger, SPÖ, entschuldigt. Weiters ersucht Bürgermeister Luger die Mitglieder des Gemeinderates, sich von den Plätzen zu erheben, um des verstorbenen Bürgermeisters i.R. Prof. Hugo Schanovsky zu gedenken. Bürgermeister Luger: „Es erfüllt uns alle mit großer Trauer, dass wir mit Prof. Hugo Schanovsky am 5. November dieses Jahres einen Bürgermeister verloren haben, der sein gesamtes Leben dem Dienst der Stadt gewidmet hat. Wir wissen, dass er noch in den vergangenen Monaten immer wieder in sehr wichtigen Sitzungen dieses Gemeinderates die politische Entscheidungsfindung mit Interesse verfolgt hat. Wir alle wissen, seine Leistungen für unsere Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu würdigen und zu schätzen. 21 Jahre lang hat Prof. Hugo Schanovsky zunächst als Gemeinderat, später als Stadtrat, Vizebürgermeister und als Bürgermeister die Geschicke unserer Landeshauptstadt ganz wesentlich geprägt und mitgestaltet. Mit Prof. Hugo Schanovsky trauern wir um einen herausragenden Politiker, auch um einen profilierten Literaten und vor allem um einen überzeugten Humanisten, der in einer Spitzenposition für das Wohl der Linzerinnen und Linzer tätig war. Mit Hugo Schanovsky, von dem wir uns morgen offiziell im Urnenhain verabschieden werden, ist ein hochgeschätzter politischer Mandatar von uns gegangen, der wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Fundament in unserer Stadt in einer Zeit des sehr grundlegenden Wandels von einer reinen Industriestadt zu einer Stadt der Arbeit und der Kultur mit hoher Lebensqualität vonstattengegangen ist. Besonders hervorzuheben ist auch sein Engagement in der Sozialpolitik. Der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und dem Ausbau des Bildungsangebotes galt Hugo Schanovskys besonderes Augenmerk. Er war ein Wegbereiter und ein Visionär, der positive Entwicklungen für unsere Stadt vorangetrieben hat, die bis zum heutigen Tag nachwirken. ‚Linz muss die sauberste Industriestadt Österreichs werden‘, dies war beileibe nicht nur ein Slogan, es war ein Bekenntnis, ein Versprechen, das Hugo Schanovsky gegeben und das er gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der Linzer Stadtregierung im Interesse der Bevölkerung eingelöst hat. Hugo Schanovsky hat aber auch auf kulturellem Gebiet Großartiges geleistet. Er hatte eine Zeit des Aufbruchs mitbegleitet und dazu beigetragen, Kultur breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Kultur ist unter Hugo Schanovsky zu einer sozialen Notwendigkeit und zu einem Bestandteil vieler Lebensbereiche in Linz geworden. Die Krönung dieser kultur- und gesellschaftspolitischen Intentionen gipfelte 1986 in der Deklaration von Linz zur internationalen Friedensstadt, die seither die Basis für unsere gemeinsame kontinuierliche Friedensarbeit bildet. In der Rückschau auf das Leben von Hugo Schanovsky sollte jedoch auch seine Tätigkeit als Literat entsprechend gewürdigt werden. Er hat uns eine Vielzahl von Texten und Gedichten hinterlassen, in denen seine Haltung und seine Persönlichkeit bleibenden Ausdruck fanden, sein Humanismus, seine soziale Einstellung, sein Engagement gegen Unrecht und Tyrannei, sein Eintreten für die so genannten kleinen Leute. 1985 wurde Hugo Schanvosky für seine Verdienste zum Ehrensenator der Johannes-Kepler-Universität und 1988 zum Ehrenbürger der Stadt Linz ernannt. Prof. Schanovsky war ein Mensch, der persönlich von großer Grundsatztreue geprägt war und der seine gesamten Energien in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Wir verlieren mit ihm einen hochgeschätzten Wegbegleiter, viele von uns auch einen politischen und persönlichen Freund. Sein Schaffen, sein Gespür für die Sorgen und Nöte anderer und seine umfassende Humanität werden uns stets in Erinnerung bleiben. Ich bedanke mich für die Kundgebung.“ A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie das Leben nun einmal ist und wir uns zu Beginn der Sitzung an den Tod von Prof. Hugo Schanovsky erinnert haben, fällt es mir nun viel leichter, weil es eine schöne Aufgabe ist, jemandem zu gratulieren. Es freut mich ganz besonders, dass ich Ihnen, Herr Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer und Ihrer Gattin Julia, zur Geburt Ihres Sohnes Florian herzlich gratulieren darf. (Beifall) Es freut mich auch, dass sich Herr Gemeinderat Josef Stadler heute die Zeit genommen hat, dem Gemeinderat beizuwohnen. Er wollte unbedingt mit Ihnen allen seinen Geburtstag feiern. Alles Gute zu deinem Geburtstag. (Beifall) Und unter Mitteilungen darf ich noch über einen Auftrag des Gemeinderates aus der letzten Sitzung berichten. Und zwar hat die FPÖ-Fraktion, vertreten durch ihren Faktionsobmann Gemeinderat Hein, in der letzten Gemeinderatssitzung einen Antrag eingebracht, über die von mir mit dem Herrn Landeshauptmann am 9. Juli dieses Jahres getroffene Grundsatzvereinbarung über Einsparungen und Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich zu berichten. Der Gemeinderat hat diesem Antrag einstimmig seine Zustimmung gegeben. Ich werde auf diese detaillierten Punkte eingehen, die - das möchte ich schon betonen -, ihrem Kern nach von mir selbstverständlich dem Stadtsenat und damit den Fraktionen in der ersten Sitzung nach den meisten Urlauben zur Verfügung gestellt worden sind. Aber ich darf die vier Punkte, die du, Herr Gemeinderat Hein, hinterfragst, kurz beantworten. Der erste Punkt der Aufstellung und des Gemeinderatsbeschlusses lautet: Ich solle Beträge, die Linz zukünftig nicht mehr zahlen muss und die daraus resultierenden tatsächlichen Einsparungen beziffern. Ich kann dazu Folgendes sagen: Aus dem Titel der Neuordnung des Kepler-Universitäts-Klinikums, in das unser Allgemeines Krankenhaus eingebracht wird und aus der Anteilsregelung von 75 Prozent Anteilen des Landes Oberösterreich und 25 Prozent der Stadt Linz, ab Beginn dieses Kepler-Klinikums werden sich folgende Einsparungen ergeben: 2017 4,5 Millionen Euro, 2018 8,8 Millionen Euro und im Jahr 2019 neun Millionen Euro. Ich habe diesen Zeitraum bis dahin gewählt, weil er a) überschaubar ist und b) jenem der Mittelfristigen Finanzplanung entspricht. Summa summarum ersparen wir uns allein durch die Neuordnung der Finanzbeziehungen aus dem Spitalswesen 22,3 Millionen Euro. Zur Frage des Musiktheatervertrages, den wir abgeändert haben, gibt es zwei Dinge zu berichten: Wir haben uns gegenüber den Forderungen des Landes Oberösterreich aus den so genannten Pre-Opening-Kosten, also den Kosten vor dem formal offiziellen Eröffnungstermin des Musiktheaters, eine Million Euro erspart. Die laufenden Einsparungen im Musiktheater betragen ab dem kommenden Jahr: 300.000 Euro 2015, 490.000 Euro 2016, 700.000 Euro 2017, 920.000 Euro 2018 und 1,15 Millionen Euro durch die Veränderungen im Musiktheatervertrag im Jahr 2019. Das ergibt 4,6 Millionen Euro in diesem Fall. Wir haben somit in der Gesamtsumme ein Einsparungsvolumen von 26,8 Millionen Euro durch diese beiden Änderungen erreicht. Darüber hinaus, haben wir für die nächsten fünf Jahre ab dem heurigen Jahr 2014 bis 2018 insgesamt weitere 6,8 Millionen Euro zu Gunsten der Stadt verhandelt. Das Ars Electronica Center erhält fix 1,1 Millionen Euro, die LIVA zusätzlich für das Brucknerfest jährlich 90.000 Euro und die Linz AG für den laufenden Betrieb der Eishalle zusätzlich 140.000 Euro per anno. Das ergibt auf fünf Jahre hochgerechnet, knapp 6,8 Millionen Euro. Die gesamte Summe, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nach meinen Verhandlungen mit dem Herrn Landeshauptmann erspart bleiben, beträgt für die Zeit inklusive 2019 33,6 Millionen Euro. Ich glaube, das ist ein durchaus veritables und herzeigbares Ergebnis. Zur Frage 2 sollte ich Auskunft über Beträge geben, die lediglich für einen bestimmten Zeitraum - zum Beispiel eine oder mehrere Wahlperioden - gestundet wurden und zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden müssen. Hierbei handelt es sich um die Investitionsbeträge des Musiktheaters, die sich die Stadt Linz verpflichtet hat, zurückzuzahlen. Wir sind übereingekommen, dass die Rückzahlungen erstreckt werden. Wir hätten in den Jahren 2015 und 2016 nach dem alten Vertrag insgesamt 10,4 Millionen Euro bezahlen müssen. Wir haben uns darauf verständigt, dass ab dem Jahr 2015 diese Rückzahlung, die in Zwei-Jahres-Tranchen hätte folgen sollen, auf zehn Jahre erstreckt wurde. Wir haben damit hier inklusive bis zum Jahr 2024 jährlich 1,04 Millionen Euro zu bezahlen. Wir haben damit für die beiden nächsten Jahre, die durch die Wirtschaftskrise finanziell sehr schwierige Jahre sind, gegenüber der Altregelung einen Spielraum von jährlich etwas mehr als vier Millionen Euro erreicht. Über die Frage, wie viel die Zinskomponente letztlich ausmachen wird, kann ich keine exakte Zahl nennen. Wir haben aber vereinbart, dass die Zinskomponenten, die bei den Finanzierungen des Landes für Vereine gelten, auch für uns gelten. Wir haben den Drei-Monats-Euribor plus 35 Basispunkte ins Auge gefasst. Die dritte Kategorie, über die ich berichten sollte, sind Beträge, die nur für einen bestimmten Zeitraum verringert wurden, aber zu einem späteren Zeitraum wieder angehoben werden. Es gibt keine diesbezüglichen Vereinbarungen, die ich mit dem Herrn Landeshauptmann getroffen hätte. Und zu Punkt 4 sollte ich beantworten, wie hoch die zusätzlichen Zinsaufwendungen aufgrund gestundeter Zahlungsverpflichtungen unter der Annahme sind, dass die Zinssätze auf gleichem Niveau blieben. Das war die Aufgabe, die mir hier gestellt wurde. Hierzu kann ich Folgendes sagen: Wenn man - das sind unsere derzeitigen Ausgangsparameter - eine Zinsannahme von 0,43 Prozent annimmt, wird es bis zum Jahr 2024, also dem maximalen Zeitraum des letzten auslaufenden Vertragsbestandteiles aus heutiger Sicht und ceteris paribus zu einem zusätzlichen Gesamtzinsaufwand von 250.000 Euro kommen. Man kann es sehr leicht gegenrechnen. Bis 2019 fällt zirka die Hälfte dieser Summe an, das sind 120.000 Euro und für den Zeitraum 2020 bis 2024 würde in etwa die ähnliche Summe von 130.000 Euro noch einmal anfallen. Jede Veränderung um ein Zehntel-Prozentpunkt würde sich, egal, ob nach oben oder unten, mit ca. 58.000 Euro Zinsbelastung mehr oder weniger per anno niederschlagen. Ich bin froh, dass ich die Anfrage aus diesem Beschluss des Gemeinderates auf diese detaillierte Art und Weise beantworten konnte. Ich glaube, dass es kein schlechtes Ergebnis ist, mehr als 33 Millionen Euro einzusparen, wenn dem gegenüber für denselben Zeitraum eine erhöhte Zinsbelastung von 250.000 Euro steht. Ich stehe nicht an, das zu sagen, was ich schon im Juli gesagt habe und zu späteren Anlässen betont habe, dass die Verhandlungen, die ich gemeinsam mit unserem Finanzreferenten, mit dem Land Oberösterreich, dem Herrn Landeshauptmann geführt habe - wo auch die zweite Schienenachse und andere Finanzierungsübereinkommen getätigt worden sind - aus meiner Sicht gezeigt haben, dass wir sehr gut zusammenarbeiten und auch in schwierigen Zeiten einen gemeinsamen Weg gehen. Ich stehe nicht an, es im Gemeinderat noch einmal zu sagen, dass es ein sehr fairer Diskussionsprozess, wenn auch längerer Verhandlungsprozess war, den ich mit dem Herrn Landeshauptmann führen durfte. Aber das Ergebnis ist für die Stadt Linz ausgesprochen positiv zu sehen. Ich glaube, dass es in wirtschaftlich schwierigen und politisch sehr bewegten Zeiten wichtig ist, die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen unseres Staates zu suchen und das ist gelungen.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. Wortmeldung Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss sagen, ich bin schon ein wenig überrascht, dass jetzt ein Antrag in Form einer Anfrage beantwortet wird. Die Intention des Antrages war ganz eindeutig, dem Gemeinderat eine detaillierte Aufstellung über die erzielten Sparmaßnahmen vorzulegen. Unter einer detaillierten Aufstellung erwarte ich mir ein Schriftstück, das wesentlich detaillierter und genauer ist, als der Vortrag, den du uns jetzt in Form einer Anfragebeantwortung gegeben hast. Ich gehe davon aus, dass das der erste Schritt als Vorbereitung ist und dass die Gemeinderäte – genauso wie es in dem Antrag gefordert worden ist – eine schriftliche und vor allem eine detaillierte Aufstellung nachgereicht bekommen. Mit der jetzigen Aufzählung kann ich leider relativ wenig anfangen. Das sind einige Zahlen, die ich aber so nicht überprüfen kann. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich wollte grundsätzlich den Gemeinderat umgehend informieren. Aber es ist überhaupt kein Problem, diese mündlichen Formulierungen schriftlich zu erhalten. Das sind im Gegensatz zur Antragsformulierung, wo von Geheimverhandlungen die Rede gewesen ist, nie Geheimverhandlungen gewesen. Ich kann nur nochmals betonen, ich habe auch den Stadtsenat im Detail darüber informiert. Die Informationen müssten bei der antragstellenden Fraktion zwischen dem Stadtsenatsmitglied und dem Fraktionsobmann austauschbar gewesen sein. Aber ich werde das gerne schriftlich nachreichen. Es wird nur keine anderen Daten und Fakten geben, als die von mir jetzt geschilderten. Denn auch schriftlich stellt sich die Mathematik nicht anders dar, als im mündlichen Bericht.“ Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Bürgermeister Luger teilt weiters mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch Billigstbieter aus dem Ausland eingebracht wurde. Bürgermeister Luger schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn beim Tagesordnungspunkt C, Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema ,Situation am Linzer Arbeitsmarkt‘, mitzubehandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Luger teilt mit, dass zwei Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; eine an seine Person und eine an Vizebürgermeister Forsterleitner. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Straßenmusik wird im öffentlichen Raum ausgeübt. MusikerInnen können mit ihren Darbietungen auf den öffentlichen Straßen und Plätzen ein wenig Geld von PassantInnen erbitten, die Reisekosten einspielen oder einfach ihre musikalischen Fertigkeiten unter Beweis stellen und verbessern. StraßenmusikerInnen bevorzugen dabei logischerweise stark frequentierte Orte, zum Beispiel Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, touristische Sehenswürdigkeiten oder sogar öffentliche Verkehrsmittel. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche des öffentlichen Raums in der Stadt, aber auch die fortschreitende Kommerzialisierung und Privatisierung haben zur Folge, dass für die Straßenmusik starke Reglementierungen über Zeit und Ort bestehen bzw. oft auch eine Genehmigung notwendig ist. In der Stadt Steyr hat die aktuelle Debatte über eine sehr restriktive Straßenmusikverordnung dazu geführt, dass die verschärften Regelungen wieder zurückgenommen werden und Straßenmusik im öffentlichen Raum wieder (mehr als bisher) erlaubt ist. Auch in Linz gibt es eine strenge Reglementierung des öffentlichen Raums hinsichtlich der Straßenmusik. Um z. B. in den Linzer Fußgängerzonen als Straßenkünstlerin auftreten zu können, ist für derartige Darbietungen nach dem Oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetz bzw. nach der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der/die AntragstellerIn erhält diese Bewilligung für maximal einen Tag pro Woche. Für die Erteilung eines Straßenkunstbescheides werden 14,30 Euro an Bundesgebühren eingehoben. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie viele Bewilligungen stellt die Stadt Linz jährlich für die Darbietung von Straßenkunst, Straßenmusik aus? 2. Wie hoch sind dabei die Einnahmen? 3. Auf der Webseite der Stadt Linz ist zu lesen, dass bei Erstanträgen eine musikalische ‚Kostprobe‘ durch die MusikerInnen abgegeben werden muss. Wer nimmt dieses ,Vorspielen‘ ab? 4. Nach welchen Kriterien wird bewertet, ob jemand Straßenmusik spielen darf? 5. Wie viele Bewilligungen werden jährlich aufgrund des Vorspielens nicht erteilt? 6. Wie viele Anzeigen gibt es jährlich aufgrund so genannter ‚illegaler Straßenmusik‘ in Linz? 7. Welche Aufsichtsorgane führen Anzeigen zu diesem Sachverhalt durch? 8. Können Sie sich eine Lockerung der derzeit strengen Regelungen zur Straßenmusik/Straßenkunst in Linz vorstellen? 9. Welche Unterstützung kann die Stadt Linz StraßenmusikerInnen und MusikerInnen zukommen lassen, die an öffentlichen Orten ihr Können unter Beweis stellen wollen – abseits des einmal jährlich stattfindenden Pflasterspektakels?“ Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1: Ich habe mir dazu die Zahlen 2013 erheben lassen. Im Vorjahr haben wir insgesamt 187 Bewilligungen erteilt. Zu 2: Einnahmen für die Stadt ergeben sich keine, weil wir keine eigene Tarifpost dafür haben. Es sind jedoch pro Bescheid 14,30 Euro zu entrichten. Das ist aber eine Bundesgebühr, das heißt, die haben wir selbstverständlich an das Finanzministerium abzuliefern. Zu 3 bis 5: Es ist mir nicht mehr möglich gewesen zu recherchieren, ab welchem Zeitpunkt exakt diese Bewilligungen einzuholen sind. So schnell konnten wir aus dem Archiv nicht recherchieren. Es ist aber tatsächlich Fakt, wie du richtig sagst, dass auf der Webseite oder auf der Homepage der Stadt ersichtlich ist, dass bei Erstanträgen von Musikerinnen und Musikern ein informeller Nachweis nach dem Beherrschen des Instruments und der eigenen Vokalfähigkeiten abgegeben werden muss. Der Hintergrund waren zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen, Bürgern und Bewohnern in der Vergangenheit, vor allem in der Fußgängerzone. Es ist jedoch so, dass diese ,Kostprobe‘ von den Musikerinnen und Musikern – wie du das nicht ganz zu Unrecht in deiner Anfrage bezeichnest – tatsächlich beim Erstantrag abzugeben ist. Das ist keine Bewertung des künstlerischen Levels, sondern es wird lediglich festgestellt, ob die Musikerinnen und Musiker ihr Instrument durchschnittlich beherrschen. Wir haben keine Aufzeichnungen darüber, wie oft eine solche Bewilligung nicht erteilt wird. Das muss sich aber offensichtlich auf wenige Einzelfälle beschränken, denn auch mir ist – weder in dem Jahr in dem ich Bürgermeister war, noch in den vorangegangen zehn Jahren in der Stadtregierung – ein Fall bekannt, dass sich hier jemand ungerecht behandelt fühlte, weil er keine Bewilligung erhielt. Es werden übrigens auch Nachweise von Youtube und Tonträgern, falls sie vorhanden sind, akzeptiert, dann braucht man seine ,musikalische Aufnahmeprüfung‘ nicht direkt beim Bezirksverwaltungsamt bestehen. Zu 6 und 7: Die Frage des illegalen Musizierens kann ich konkret mit Zahlen beantworten. Im Vorjahr sind insgesamt 48 Anzeigen, davon 46 durch MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes und zwei durch die Exekutive erfolgt. Es handelt sich hier ausnahmslos um StraßenmusikerInnen, die nicht um die Bewilligung angesucht haben. Wegen falschen Singens oder unorthodoxen Gitarre Spielens ist selbstverständlich niemand angezeigt worden. Zu 8: Die persönlich an mich gerichtete Frage, ob ich mir eine Lockerung des Zugangs vorstellen kann, kann ich persönlich mit Ja beantworten, weil ich grundsätzlich der Meinung bin, je weniger Bürokratie regiert, desto besser ist das Zusammenleben. Ich muss aber schon einräumen, dass diese ‚musikalische Vorselektion‘ in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die Vielfalt und die Qualität der Straßenmusik gestiegen ist. Ich bin aber durchaus für andere Lösungsvorschläge in Zukunft offen. Fakt ist aber, dass sich die Zahl der Beschwerden nachweislich stark reduziert hat. Zu 9: Wir haben nicht nur das Pflasterspektakel, das objektiv gesehen, immer mehr eine internationale Bewegung geworden ist und inzwischen eine hohe und große Intensität hat und für die Straßenmusik ein Förderungsbeitrag ist. Ich glaube, dass wir im Gegensatz zu früheren Zeiten, Straßenmusik auf öffentlichem Gut zulassen und bewilligen, hier einen Beitrag dazu leisten. Ich verweise darauf, dass immer mehr StraßenkünstlerInnen und MusikerInnen auch in den Stadtteilen bei Festen präsent sind, wo die Stadt durch Mitunterstützung, Naturalsubventionen oder direkte Subventionen einen Beitrag zur Förderung dieser Kunstsparte leistet.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Forsterleitner, die EU-Kommission hat in diesem Jahr beschlossen, dass die meisten Regionalflughäfen spätestens in zehn Jahren ohne öffentliche Zuschüsse auskommen müssen. Sonst droht ihnen die Schließung. In Deutschland hat dies eine rege und kritische Diskussion über die Bedeutung und Sinnhaftigkeit von Regionalflughäfen ausgelöst. So machen die meisten Regionalflughäfen in Deutschland Jahr für Jahr Millionen Euro Verluste. Allein der Flughafen Leipzig/Halle erwirtschaftete 2012 einen Fehlbetrag von über 66 Millionen Euro. Der Flughafen im nordrhein-westfälischen Dortmund machte im selben Jahr über 18 Millionen Euro Verlust. Darüber hinaus handelt es sich beim Luftverkehr um eine besonders umweltschädliche Form des Güter- und Personentransports. Das Flugzeug ist jenes Verkehrsmittel, dass das Klima bezogen auf die Transportleistung am stärksten belastet. Eine öffentliche Subventionierung ist daher aus umwelt-, aber auch sozialpolitischen Gründen abzulehnen. Die Stadt Linz ist am Regionalflughafen Linz, dem so genannten Blue Danube Airport Linz, zu 50 Prozent als Eigentümerin beteiligt. Auch das Passagieraufkommen am Blue Danube Airport Linz ist in den letzten Jahren rückläufig. Verstärken wird sich diese Tendenz noch durch eine direkte Schnellzuganbindung zum größten österreichischen Flughafen, dem Flughafen Wien-Schwechat, ab Ende dieses Jahres. Laut Zeitungsberichten will die Austrian Airlines (AUA) deshalb vier der fünf täglichen AUA-Zubringer-Linienflüge nach Wien streichen. Es ist daher zu befürchten, dass auch der Linzer Flughafen in Zukunft in die roten Zahlen rutscht. Ich stelle daher nachstehende Anfrage: 1. Herr Vizebürgermeister, der Zivilflughafen in Hörsching besteht durch die Flughafen Linz Betriebsgesellschaft seit 1955. Gab es seit der Gründung, vor allem in der letzten Zeit finanzielle Zuwendungen in Form von Subventionen durch die Stadt Linz oder hat sich der Flughafen bis dato selbst finanziert? 2. Gibt es seitens der Stadt Linz Subventionsleistungen an Airlines, die den Flughafen Linz anfliegen, etwa in Form von so genannten ,Marketing-Verträgen‘ oder anderen Kooperationen? 3. Wie hoch sind die Gewinnausschüttungen des Flughafens in Form von Dividenden an die Stadt Linz? 4. Wurden in der Vergangenheit Haftungen seitens der Stadt für den Flughafen eingegangen? 5. Herr Vizebürgermeister, können Sie ausschließen, dass bei zukünftigen Verlusten oder größeren Investitionen am Blue Danube Airport Linz die Stadt Linz mit öffentlichen Geldern den Flughafen subventioniert? 6. Welche Maßnahmen wollen Sie darüber hinaus setzen, dass nicht die Stadt etwaige zukünftige finanzielle Verluste des Flughafens übernehmen muss?“ Dazu Vizebürgermeister Forsterleitner: „Zu 1.: Ich ersuche um Verständnis, dass ich in diesem Zeitraum nicht bis zur Gründung zurückgehen konnte. Ich habe die letzten zehn Jahre recherchiert. Die geben, glaube ich, ein aufschlussreiches Bild und für die konnte ich die Zahlen auftreiben. Es gab in diesem Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre keine finanziellen Zuwendungen der Stadt Linz. Zu 2: Nein, gibt es nicht. Zu 3.: Die Dividendenzahlungen der Flughafen Linz GmbH an die Eigentümerin Stadt Linz im Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre sind: 2004 300.000 Euro, 2005 300.000 Euro, 2006 500.000 Euro, 2007 500.000 Euro, 2008 500.000 Euro, 2009 500.000 Euro, 2010 500.000 Euro, 2011 1,332.000 Euro, 2012 1,124.000 Euro, 2013 513.000 Euro, 2014 643.000 Euro, das macht insgesamt 6,713 Millionen Euro. Zu 4.: Nein. Zu 5.: Die Flughafen Linz GmbH konnte in den letzten Jahren aus eigener Ertragskraft Gewinne erwirtschaften und einen Teil des Gewinns als Rücklagen zurücklegen und somit das Eigenkapital stärken. Die Rücklagen sind als Investitionsrücklage für die nächsten Jahre zurückgelegt worden, weil man eine Pistensanierung erwartet, die aus diesen Rücklagen finanziert werden soll. Laufende Investitionen werden jedes Jahr aus dem eigenen Cashflow finanziert. Die Flughafen Linz GmbH hat keine Bankverbindlichkeiten. Die Eigenmittelquote der Flughafen GmbH liegt seit Jahren stabil bei 67 bis 72 Prozent. Ich darf mir die Anmerkung erlauben, dass das eine hervorragende Eigenmittelquote ist. Zu 6.: Unter Einbeziehung der unter Punkt 5 genannten Kennzahlen, erscheinen diesbezügliche Maßnahmen für den Flughafen in absehbarer Zeit nicht notwendig. Die Stadt rechnet auch in Zukunft mit den entsprechenden Dividendenzahlungen.“ C ABHALTUNG EINER AKTUELLEN STUNDE ZUM THEMA „SITUATION AM LINZER ARBEITSMARKT“ ÜBER ANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION Bürgermeister Luger: „Mir liegen zur heutigen Aktuellen Stunde bereits einige angemeldete Wortmeldungen vor. Es ist so, dass jede/r FraktionsrednerIn zehn Minuten Zeit hat, die sachlich zuständigen Mitglieder des Stadtsenates, das sind in diesem Fall Vizebürgermeister Mag. Baier, Stadträtin Mag.a Schobesberger, Stadtrat Giegler und meine Person – nicht als Bürgermeister, sondern als Planungsreferent – und Stadträtin Wegscheider als Wirtschaftsreferentin haben fünf Minuten Zeit. Wenn wir uns alle an die Zeitvorgaben halten – FraktionsrednerInnen zehn Minuten, andere SprecherInnen fünf Minuten – müssten wir mit zirka 70 Minuten das Auslangen finden.“ Vizebürgermeister Forsterleitner für die SPÖ-Fraktion: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir haben heute ein Thema, das uns aufgrund der konjunkturellen und aktuellen Entwicklungen alle beschäftigt, auf die Tagesordnung gesetzt, um das mit Ihnen und euch zu diskutieren. Es geht um das Thema Arbeitslosigkeit in Linz. Wir sind in Sorge, was die Entwicklung der Arbeitslosenquote auf allen Ebenen betrifft. Wir erleben zurzeit eine Phase, wo Menschen auf der Suche nach Arbeit wieder verstärkt in die Städte ziehen und unsere Stadt wächst. Das bedeutet, dass sich der Druck auf unsere Stadt in der letzten Zeit verstärkt hat. Das erkennt man daran, dass wir eine wachsende Arbeitslosigkeit haben. Es sind zwar mehr Menschen in Beschäftigung, als das bisher der Fall war - das heißt, die Beschäftigungsquote ist eigentlich hoch - aber trotzdem haben wir in Linz 1500 Menschen mehr, die Arbeit suchen, als noch vor einem Jahr. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nicht gerade rosig. Im September ist trotz einer Inflationsrate von 1,6 Prozent laut Statistik Austria die gesamtwirtschaftliche Nachfrage in der ganzen EU unter dem ursprünglich prognostizierten Ausmaß geblieben - in Österreich leider besonders stark unter den Erwartungen. Auch wenn die absolute Zahl der Beschäftigten steigt, ist es die Arbeitslosigkeit, die hier stark gestiegen ist. Wir haben in Österreich jetzt eine Arbeitslosigkeit von 8,1 Prozent, die im Vorjahr noch bei 7,4 Prozent lag. Auch in Oberösterreich ist sie gestiegen, von 4,6 auf 5,1 Prozent. In unserem eigenen AMS-Bezirk Linz haben wir jetzt eine Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent, die im Vorjahr noch bei 5,6 Prozent gelegen ist. Das bedeutet, dass im AMS-Bezirk Linz mit Ende Oktober 8399 Personen arbeitslos waren, das sind 3612 Frauen und 4787 Männer. Ich habe mir gedacht, ich schaue mir im Vergleich an, wie wir mit anderen Städten liegen. Auch wenn uns das etwas positiver stimmen kann, ändert das nichts am Bild der stärker werdenden Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt. Es hat – wenn man sich das Chart mit den anderen Stadtregionen anschaut - nur Salzburg eine niedrigere Arbeitslosigkeit von 5,6 Prozent. Wir haben jetzt 6,7 Prozent, Innsbruck hat 6,8 Prozent und deutlich darüber liegen die Städte Graz, Klagenfurt, Wien von 9,2 bis 11,3 Prozent. Das heißt, auch wenn wir hier noch besser liegen, haben wir trotzdem eine schwierigere Situation. In einer aktuellen Studie des Joanneum Research wird Linz mit Graz verglichen. Diese Studie zeigt, was die Stärken und Vorteile des Linzer Arbeitsmarkts sind. Zum einen ist Linz wirklich ein Arbeitsplatzzentrum. Wir haben in Linz mehr Arbeitsplätze, als Einwohner. Das bedeutet, wie es in der Studie genannt wird, Linz exportiert Arbeitsplätze und schafft damit für die ganze Region Arbeitsplätze. Insbesondere gibt es in Linz im Vergleich zu Graz eine höhere Mobilität der Beschäftigten. Und in Linz wechseln mehr Menschen aus den AMS-Schulungsmaßnahmen in Beschäftigungsverhältnisse, was durchaus ein positiver Befund ist. In Linz gibt es eine ausgeprägte Vernetzung zwischen den Wirtschaftsbereichen und eine sehr breit gefächerte Wirtschaftsstruktur, sodass wir einen starken Arbeitsmarkt mit einer vielfältigen Nachfrage nach verschiedenen Jobs haben. Das Fazit, eigentlich gute Voraussetzungen, aber es bedarf unserer Ansicht nach Maßnahmen auf allen Ebenen. Mit allen Ebenen meine ich Stadt, Land, Bund und EU, um dieser wenig erfreulichen Situation zu begegnen. Was sind konkret die Maßnahmen, die wir in Linz bereits jetzt haben. Ein kurzer Überblick darüber: Wir haben das Jobimpulsprogramm, das sehr gut läuft. Es gibt Menschen, die sonst in die Mindestsicherung fallen würden, die Chance auf Beschäftigung. Das soll aufgestockt und ausgeweitet werden, sodass das dann 320 Menschen in der Stadt in Anspruch nehmen können. Wir sind sehr gut, was die Ausbildung von Lehrlingen betrifft. Die Stadt Linz und die Unternehmensgruppe ist sicher nach der Voest die zweitgrößte Ausbildnerin von Lehrlingen. Es ist besonders wichtig, den Jugendlichen ein Arbeitsplatzangebot zu machen. Da hat man als Stadt eine entsprechende Aufgabe. Wir haben aber auch Programme wie Learnfit, wo man Jugendlichen, die noch keine weiterführende Berufsausbildung abgeschlossen haben, ermöglicht, eine Lehre anzustreben und diese zweite Chance soll man den Jugendlichen geben. Auch hier gibt es Maßnahmen. Wir haben uns bereits in einem Arbeitsmarktgipfel am 20. Oktober mit dem Thema auseinander gesetzt. Es ist darum gegangen, mit den verschiedenen Partnern, VertreterInnen von Stadt, Land und Sozialpartnern zu überlegen, wie man sich besser vernetzen und verknüpfen kann. Eine ganz wichtige Aufgabe, die wir in der Stadt haben, ist zu investieren. Für das kommende Jahr haben wir im Budget schon vorgesehen, dass wir das rein städtische Investitionsniveau von 64 Millionen Euro halten werden, wie wir es im Vorjahr gehabt haben. Aber es nützt nichts, die Stadt alleine zu betrachten, sondern wir haben eine Unternehmensgruppe Linz mit rund 10.000 MitarbeiterInnen, mit rund 20 Betrieben, wo viele Tätigkeiten in diesem Verbund gemacht werden. Das heißt, man soll die Betriebe der Stadt gemeinsam betrachten. Wenn man die zusammennimmt, kommen wir auf die doch starke Investitionssumme für das heurige Jahr von rund 312 Millionen Euro. Die Linz AG selbst ist der größte Investor und plant für das kommende Jahr wieder einen großen Investitionsbrocken mit 115 Millionen Euro. Das heißt, auch das ist ein wichtiger Punkt, wo wir durch Investitionen versuchen, die Wirtschaft anzukurbeln und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Was können wir also im eigenen Bereich tun? Wir müssen dort investieren, wo wir Arbeitsplätze schaffen und sichern können. Ich glaube, der Bereich der Kinderbetreuung ist ganz wichtig, weil die Stadt wächst und wir einen Zuzug haben. Das schafft Ausbildungsmöglichkeiten für unsere Kinder, es gibt Aufträge für die Bauwirtschaft, wenn wir hier erweitern und es gibt Freiräume für die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen können. Das ist ein Volltreffer auf mehreren Ebenen. In dieser Sitzung können wir konkret Arbeitsplätze schaffen, Kosten für die Stadt reduzieren und Mieteinnahmen erzielen. Wir haben heute noch einen Antrag auf der Tagesordnung bei der Tabakfabrik zu investieren. Das ist eine konkrete Maßnahme, die direkt Arbeitsplätze in der Stadt schaffen wird. Was schätzen Unternehmen und was schätzen die, die Arbeitsplätze schaffen an unserer Stadt? Zum einen sind es die hervorragend ausgebildeten Menschen und das bedeutet, den Auftrag Bildung weiter ernst zu nehmen und hier weiter zu investieren. Sie schätzen aber auch die Infrastruktur, deshalb siedeln sich Unternehmen bei uns an. Das heißt, wir sorgen weiterhin dafür, dass man im Straßenbau, bei Datenverbindungen, Sauberkeit, Sicherheit und Daseinsvorsorge ein gutes Angebot hat, damit auch in der Zukunft Firmen bei uns bleiben und Arbeitsplätze schaffen. Ich glaube, was wir auf unserer Ebene nicht tun sollten, wäre nur einem Reflex nachzugeben und zu sagen, wir brauchen sofort wieder Geld für neue Projekte. Man muss sich gut anschauen, welche Projekte das sind und warum man das macht. Wir haben sehr gute Projekte. Was wir auf jeden Fall vermeiden sollten, sind Redundanzen und more oft the same. Wir brauchen gute Maßnahmen und wir haben, glaube ich, ein Bündel, auf das wir aufbauen können. Aber es sind auch andere Partner gefragt. Und insbesondere ist das Land Oberösterreich gefragt. Es kann hier einen konkreten Beitrag leisten, und zwar mit Wohnbau. Wir schlagen konkret vor, dass das Land Oberösterreich eine Verdoppelung des geförderten Wohnbauvolumens in Linz beschließen soll. Wir haben in der Stadt inzwischen 197.000 Menschen mit Hauptwohnsitz. Es gibt sehr viele, die auf der Suche nach einer Wohnung sind. Mit dem Wohnbau schaffen wir im Bau Arbeitsplätze mit sehr vielen verwandten Bereichen und wir schaffen Wohnraum für die Menschen, die ihn dringend brauchen. Auch hier haben wir heute die konkrete Möglichkeit, eine Resolution zu verabschieden. Das haben wir heute noch auf der Tagesordnung. Auch der Bund muss Maßnahmen setzen und besonders in den Bildungsbereich investieren. Aber auch - das fordern, glaube ich, alle über fast alle Parteigrenzen hinaus - eine Entlastung der Menschen, eine Entlastung der Lohnsteuer ist notwendig, damit die Kaufkraft der Menschen wieder steigt und die Nachfrage in weiterer Folge wieder neue Jobs kreiert. Und auch auf EU-Ebene ist etwas zu tun. Der neue EU-Präsident Juncker hat angekündigt, in den nächsten drei Jahren 300 Millionen Euro in die Realwirtschaft investieren zu wollen. Das ist, glaube ich, ein richtiger Vorschlag. Ich hoffe, das kommt. Es ist notwendig, dass gerade auf EU-Ebene diese Maßnahmen kommen, um die Schwächen der europäischen Konjunktur zu unterstützen. Das kann man nutzen, um die Infrastruktur in Europa auf Vordermann zu bringen. Wenn das wirklich zustande kommt, wäre das ein Impuls. Ich glaube, solche Maßnahmen sollte man unterstützen. Fazit ist also, wir haben in Linz eine sehr gute Infrastruktur für die Wirtschaft, wir haben gute Weiterbildungsmaßnahmen, wir kümmern uns um junge Menschen mit Lehrplätzen und Ausbildungsangeboten und wir geben mit dem Jobimpuls-Programm Menschen eine Chance, die sonst mit Mindestsicherung zu Hause sitzen würden. Was wir dringend brauchen, sind die Wohnbaumaßnahmen des Landes, die Wohnraum und Arbeitsplätze schaffen. Das können wir heute noch konkret an das Land weiterleiten. Und wir brauchen auch Investitionen in Linz. Da haben wir, wie schon gesagt, ganz konkret einen Antrag auf der Tagesordnung. Es geht bei der Investition in die Tabakfabrik nicht um Kultur, es geht konkret um die Ansiedelung von 260 Unternehmen, die sich interessieren und dort investieren möchten. Da schaffen wir konkret Arbeitsplätze. Die Firmen stellen sich an. Hier geht es um eine Möglichkeit, konkret Jobs zu schaffen. Das können wir heute hier beginnen. Ich möchte meinen Beitrag - nachdem von meiner Fraktion noch andere Aspekte beleuchtet werden - als Startdiskussion sehen. Ich hoffe, dass wir bei dieser ernsten Thematik im Einklang vorgehen und wir die nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Wir sollten uns in Zukunft gemeinsam damit auseinander setzen, wie wir die Situation am Linzer Arbeitsmarkt verbessern können.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal für die ÖVP-Fraktion: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zu Beginn noch einen Glückwunsch nachholen. Gemeinderat Hattmannsdorfer ist nicht nur Vater geworden, sondern er feiert heute seinen halbrunden Geburtstag, den 35. An dieser Stelle alles Gute. (Beifall) Die Arbeitsmarktsituation ist ein aktuelles, sehr wichtiges Thema. Arbeit hat für die Menschen eine ganz zentrale Funktion. Es geht schließlich um die Existenz, es geht um den Lebenssinn und um eine Position in unserer Gesellschaft. Weil dieses Thema so wichtig ist, sollte man sich seriös und ernsthaft mit den Grundlagen und Fakten auseinander setzen. Wir waren doch etwas verwundert, dass die SPÖ in ihrem Antrag die Zahlen vom September zitiert hat, obwohl schon seit Anfang November die Zahlen vom Oktober vorliegen. Und wir waren verwundert und finden es als bezeichnend, dass die beschönigte Arbeitslosenquote des Arbeitsmarktbezirkes Linz genannt wird, der bekanntermaßen aus den Bezirken Linz-Stadt und Urfahr Umgebung besteht. Wir wollen diese Aktuelle Stunde nicht als oberflächliche Show missbrauchen, dafür geht es um zu viel. Deshalb möchte ich zu Beginn die ungeschminkte Wahrheit, was die aktuellen Arbeitslosenzahlen für unsere Stadt anbelangen, zum Besten geben. Im Oktober betrug die Arbeitslosenquote in Linz 8,2 Prozent, und nicht wie genannt, 6,7 Prozent. Wir liegen mit dieser Quote um 3,1 Prozent über dem Oberösterreichschnitt von 5,1 Prozent. In Linz sind mit Ende Oktober fast 10.000 Menschen ohne Arbeit, 7489 sind arbeitslos gemeldet und 2188 befinden sich in Schulungen. Wie besorgniserregend diese Zahl ist, zeigt sich darin, dass sich der Oktoberwert der arbeitslosen Menschen in unserer Stadt seit dem Jahr 2010 verdoppelt hat. Seit Jahrzehnten gab es noch nie so viele arbeitslose Menschen in Linz. Vor diesem Hintergrund müssen bei uns allen die Alarmglocken schrillen. Knapp 10.000 Menschen ohne Arbeit, knapp 10.000 persönliche Schicksale, knapp 10.000 Menschen, die das Gefühl haben, nicht gebraucht zu werden. Wenn man sich die Zahlen im Detail ansieht, sind es drei Gruppen, die eine überdurchschnittliche Steigerung in der Arbeitslosenquote zu verzeichnen haben. Zum einen gering qualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere im Bereich der Jugendlichen. Zwei Drittel der Linzer Jugendlichen ohne Arbeit, haben maximal einen Pflichtschulabschluss. Dann die zweite Gruppe, Menschen mit Migrationshintergrund und die dritte Gruppe, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Angesichts dieser dramatischen Situation hat auf Initiative von Stadträtin Susanne Wegscheider am 20. Oktober - das wurde bereits erwähnt - ein Arbeitsmarktgipfel stattgefunden, bei dem ganz konkrete Maßnahmen ausgearbeitet wurden. Die Frau Stadträtin wird diese im Anschluss präsentieren. Christian Forsterleitner, weil du die Themen Lehrlingsprogramm und Jobimpulsprogramm angesprochen hast, möchte ich an dieser Stelle doch anmerken - und das ist, glaube ich, ganz besonders wichtig -, dass zwar 351 Lehrlinge beim Magistrat und den städtischen Unternehmen einen Lehrplatz bekommen, dieser Wert allerdings doch deutlich unter den Werten der Vergangenheit liegt, und das, obwohl sich die Arbeitslosenzahlen seit dem Jahr 2010 verdoppelt haben. Auch die Anzahl der Jobimpulsmitarbeiter wird unter den Werten der Jahre 2010 und 2011 liegen. Wiederum vor dem Hintergrund, dass sich seitdem die Arbeitslosenzahlen verdoppelt haben. Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktsituation, die sich in den Wintermonaten wahrscheinlich weiter verschärfen wird, braucht es vielfältige Maßnahmen von allen beteiligten Akteuren in diesem Bereich. Man muss sich dabei mit den gesellschaftlichen Strukturen auseinander setzen. Es ist nicht nur die Wirtschaftslage, die zu dieser Situation geführt hat, sondern es ist vor allem ein Problem des Arbeitskräftepotentials in unserer Stadt. Es braucht jetzt auf jeden Fall Zusammenhalt und konkrete Schritte, die über die akute Feuerwehrfunktion hinausgehen. Es braucht bildungspolitische, aber auch sozialpolitische Maßnahmen, um gerade die Betroffenen der zuerst angesprochenen Gruppen arbeitsmarktfit zu machen. Aktive Arbeitsmarktpolitik ist die eine Sache. Die Stadt Linz hätte aber selbst Potential, einen Beitrag zur Entlastung der angespannten Situation zu leisten, indem wir Wirtschaftsmotor sein sollten, indem wir es selbst in der Hand hätten, die Konjunktur in gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stützen. Leider findet das alles nur im Konjunktiv statt. Die falsche Finanzpolitik der SPÖ in der älteren, aber auch in der jüngeren Vergangenheit, trägt nun in diesem Bereich ihre faulen Früchte. Die Investitionsquote im Voranschlag 2015 beträgt magere 8,2 Prozent. Unter Wirtschaftsexperten wird eine 15-prozentige Investquote bei einer Gebietskörperschaft als sehr guter Wert bezeichnet. Davon sind wir mit unseren 8,2 Prozent meilenweit entfernt. Durch fehlende Spielräume sorgen wir als Stadt viel zu wenig für Arbeit, wir sorgen viel zu wenig für Wachstum. Und weil die Investitionen bei der Tabakfabrik bereits angesprochen worden sind. Wir werden diesen Beschluss nicht mittragen, wir werden uns enthalten. Investieren ja, aber nicht undifferenziertes Investieren, sondern gerade in schwierigen Zeiten kluges und richtiges Investieren. Wenn die öffentliche Hand über knappe Mittel verfügt, braucht es sozusagen eine Arbeitsteilung, das knappe Geld für die Kernaufgaben des Staates, wie für die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Für die Tabakfabrik Linz allerdings sollte man unserer Ansicht nach, nach Alternativen suchen. Es braucht daher also kurz zusammengefasst aufgrund der so notwendigen Entspannung am Arbeitsmarkt einen echten Wechsel in der Finanzpolitik unserer Stadt, einen Wechsel, damit wir wieder freie finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten bekommen und wieder für Investitionen und wieder für Beschäftigung sorgen. Einen Wechsel, der seinem Namen gerecht wird. Es müssen endlich konkrete Ziele vereinbart und verfolgt werden. Wir haben unsere Kernforderungen als ÖVP an eine neue Finanzpolitik schon vor einem Jahr formuliert und seither immer wieder eingebracht. Wir fordern eine Einstellung des Defizitkurses, wir fordern den Abbau von Altschulden und wir fordern einen Zukunftsfonds, der aus Verkaufs- und Beteiligungserlösen gespeist und zur Finanzierung von Zukunftsprojekten, die Arbeit schaffen, verwendet wird. Es braucht endlich wieder Spielräume, damit wir entsprechend investieren können und wir damit einen Entlastungseffekt am Arbeitsmarkt erreichen. Die Arbeitslosigkeit von heute, wird zu den sozialen Problemen von morgen. Wir appellieren daher alle Kräfte zu bündeln, um auch als Stadt einen Beitrag zur Verbesserung der Situation zu erreichen.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Wimmer für die FPÖ-Fraktion: „Selbstkritik, Beschäftigungstherapie oder Ablenkungsmanöver. Diese drei Optionen gibt es, um die heutige so genannte Aktuelle Stunde treffend zu analysieren. Es steht heute ein Thema auf der Tagesordnung, das sehr schwerwiegend ist, das viele Menschen zurecht beschäftigt. Viele Menschen machen sich zumindest Sorgen, was sie selbst, was ihre Kinder, ihre Verwandten, Familienmitglieder, Freunde und Bekannte betrifft. Arbeitslosigkeit ist gerade in Linz ein Thema, einer Stadt, die immer sehr gut aufgestellt war und nach wie vor relativ gut aufgestellt ist – kommt darauf an, wie man es vergleicht –, was die wirtschaftliche Leistungskraft betrifft. Die Arbeitslosigkeit, schon alleine das Sprechen über die Arbeitslosigkeit ist ein Schreckgespenst. Für viele ist sie das zurecht. Deshalb verwundert es, dass gerade unter diesen drei Titeln, sehr geehrte Damen und Herren, unter diesen drei Aspekten eine solche Aktuelle Stunde der Mehrheitspartei, der Linzer Bürgermeisterpartei, hier heute stattfindet. Warum Selbstkritik als mögliche Interpretation der heutigen Aktuellen Stunde, die die Sozialdemokratie einberufen hat. Selbstkritik deshalb, weil es genau diese Partei ist, die diese Aktuelle Stunde einberufen hat, die seit fast einem Jahrzehnt den Bundeskanzler der Republik Österreich, somit das maßgeblichste Organ in der Bundesgesetzgebung im Kampf gegen Arbeitslosigkeit in unserem Land insgesamt stellt. Es ist auch die Partei, die seit fast sieben Jahrzehnten - seit nahezu einem Jahrhundert fast schon - den Linzer Bürgermeister durchgehend stellt. Es wäre somit genau diese Partei, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten sowohl auf Linzer Ebene, als auch auf Bundesebene – das hat zumindest der Redner der SPÖ bereits erwähnt – gegen die Arbeitslosigkeit Unzähliges hätte machen können. Damit müsste, wenn diese Selbstkritik nicht berechtigt wäre, auch die Aktuelle Stunde heute gar nicht stattfinden. Die Arbeitslosigkeit würde es zumindest in dieser dramatischen Form dann hoffentlich nicht geben, wenn, wie Vizebürgermeister Forsterleitner gesagt hat, Bund, Land, Stadt und die Europäische Union hier an einem Strang ziehen würden. Ja, ganz offensichtlich ziehen nicht einmal die maßgeblichen Kräfte innerhalb einer einzigen Partei an einem Strang, wenn so hohe Positionen so lange besetzt werden und trotzdem die Arbeitslosigkeit in Linz so ein Problem darstellt, dass man hier im Gemeinderat eine Aktuelle Stunde dazu einberufen muss. Zweite Möglichkeit, wenn es vielleicht keine Selbstkritik ist, kann es eine Beschäftigungstherapie sein. Auch hier spricht das Handeln der eigenen Fraktionskollegen der SPÖ dafür. Hier wird so gesprochen, als sei es ein Problem, wo noch vieles getan werden muss. Heute Vormittag um 10 Uhr, sehr geehrte Damen und Herren, in genau diesem Haus im Alten Rathaus im Pressezentrum, hat SPÖ-Stadtrat Stefan Giegler eine Pressekonferenz abgehalten. Er selbst behauptet zum Thema Jugendbeschäftigung, dass sich die ExpertInnen einig wären, dass die Angebotspallette in Linz, was den Linzer Jugendlichen zwischen Schul- und Berufsausbildung fehlt, breit aufgestellt ist. Wenn man da breit aufgestellt ist, wenn alles zum Besten ist, wozu dann heute die Aktuelle Stunde, wenn nicht nur zu einer Be-schäftigungstherapie des Gemeinderates. Und ein dritter Punkt, den wir für möglich halten, ein Ablenkungsmanöver. Warum ein Ablenkungsmanöver? Und jetzt kommt es, das ist für uns der schlimmste dieser drei Aspekte. Genau die gleiche Partei, die heute hier ein solches Maßnahmenpaket einmahnt, die einen Schulterschluss verlangt, genau die SPÖ hat immer wieder auf Bundesebene Maßnahmen abgelehnt, die für mehr Arbeit und gegen die Arbeitslosigkeit gerichtet wären. Ich darf Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren und wertes Publikum auf der Galerie, fünf Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nennen. Die SPÖ spricht zwar heute hier über Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit, entsprechende Vorschläge hat sie aber auch im Parlament abgelehnt, jeweils ohne guten Grund. Es war dies am 24. September 2014, der Antrag ‚Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich‘ mit einer Reihe konkreter Vorschläge und aufgrund wissenschaftlicher Analysen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) und Instituts für höhere Studien (IHS). Am 3. Dezember 2013 wurde der Antrag eingebracht, ‚Sofortiger Stopp der Ostöffnung am Arbeitsmarkt‘, ebenfalls von der SPÖ abgelehnt. Es war ‚Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungsprojekten vom Arbeitsmarktservice und Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz‘ am 12. Juni 2014. Man sieht also, sowohl die hochgelobte Europäische Union wurde hier nicht kritischer betrachtet oder konstruktiv, sondern es wurde so getan, als wäre alles zum Besten. Im eigenen Bereich im Arbeitsmarktservice oder im Bundesministerium, das die SPÖ ebenfalls dominiert, ist offenbar alles perfekt. Wozu braucht man diese Aktuelle Stunde, wenn alles zum Besten ist? Wozu nicht lieber einen Sonderparteitag der SPÖ einberufen, wenn man offenbar in den eigenen Reihen noch Bewusstseinsbildung gegen die Arbeitslosigkeit machen muss. Aber es geht noch weiter: Am 16. Oktober 2014 ebenfalls ein ‚Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch so genannte Billigstbieter aus dem Ausland‘, auch das wurde im Parlament von der SPÖ abgelehnt. Und zu guter Letzt, um mit diesen fünf Beispielen zu schließen, die ,Transparenz in der Arbeitsmarktförderung in dem Arbeitsmarktservice-Schulungswesen‘ konnte am 12. Juni 2014 im Parlament der Republik Österreich niemanden begeistern, zumindest niemanden aus den Reihen der Sozialdemokratie, wo offenbar ganz gerne über Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit gesprochen wird. Es geht aber in Wahrheit entweder nur um Selbstkritik, eine Beschäftigungstherapie für Mandatare oder um ein Ablenkungsmanöver. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, Arbeitslosigkeit werden wir nicht durch reden, philosophieren und diskutieren bekämpfen. Arbeitslosigkeit werden wir durch harte Arbeit in den politischen Gremien bekämpfen, indem wir Ideen aufgreifen und umsetzen und nicht, wie es auf Bundesebene die SPÖ immer wieder gemacht hat, abblocken, weil die Ideen von einer falschen Partei kommen, weil andere die Ideen eingebracht haben. Ich bin froh darüber, dass es in Linz nicht immer in Bausch und Bogen so gemacht wird. Ich hoffe aber darauf, dass hier nicht Selbstdarstellung und Beschäftigung im Vordergrund stehen, sondern Arbeit gegen die Arbeitslosigkeit. Krempeln wir die Ärmel hoch, machen wir etwas und richten wir vor allem den Appell an die Bundesparteien, die sich bisher gegenüber sinnvolle Vorschläge von anderer Seite verwehrt haben, nur weil sie parteipolitisch und parteitaktisch vielleicht nicht ins Konzept passen. Reden wir daher nicht, sondern handeln wir, denn zu tun gibt es da genug.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger für die Fraktion Die Grünen: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir ein dringendes Bedürfnis, noch einmal daran zu erinnern, was die Ursache dafür war, dass wir in dieser Situation sind. In Linz hat die ÖVP einen Arbeitsmarktgipfel einberufen und die SPÖ heute diese Aktuelle Stunde beantragt. Ursprung der wirtschaftlichen Situation und damit der Arbeitsmarktsituation ist aber eine Finanzkrise und eine Bankenkrise, und zwar nicht nur eine europaweite, sondern eine internationale. Die Situation, die wir jetzt haben, ist der politische Umgang damit. Das gilt natürlich vor allem auf europäischer Ebene. Ich erinnere an die Maßnahmenpakete, die vor allem Merkl und Sarkozy vorangetrieben haben. Insbesondere, die immer noch deutsche Bundeskanzlerin Merkl hat einen sehr strengen und rigiden Kurs auf Kosten von Menschen initiiert, ausgelöst und sehr vehement eingefordert. Die Maßnahmen haben nicht dazu geführt, z. B. Griechenland zu retten, um eines zu nennen, sondern sie haben die Griechen tatsächlich und schlussendlich in den Ruin getrieben, um die Deutsche Bank zu retten. Ich erinnere deshalb daran, weil ich glaube, dass die deutsche Bundeskanzlerin einer politischen Vereinigung angehört, die der ÖVP nicht ganz fremd ist. Das mache ich deshalb, weil das aus meiner Sicht noch einen Schritt weitergeht. Schauen wir wieder in Richtung Linz und auf Bundesebene. Auch da stellt sich die Situation ähnlich dar. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat man die Einführung der Bankenabgabe damit begründet, dass die Banken einen Beitrag zum Konjunkturpaket und zur Belebung der Realwirtschaft, die sie im Vorfeld zerstört haben, und damit zur Belebung des Arbeitsmarktes leisten. Mittlerweile wird die Bankenabgabe ausschließlich dazu verwendet, einen Teil des Brockens für die Hypo abzudecken. Das betone ich deshalb, weil die ÖVP und die SPÖ in der Regierungsverantwortung sind und es deren Versäumnisse sind, die zu dieser fast katastrophalen Situation in Linz und für den Linzer Arbeitsmarkt geführt haben. Also Regierungsverantwortung von ÖVP und SPÖ auf Bundesebene und die Versäumnisse, die es da gibt, die wir jetzt auf Initiative der ÖVP und auf Antrag der SPÖ diskutieren. Nur damit wir das nicht vergessen. Wir sind aber für die Stadt zuständig. Auf städtischer Ebene, das finde ich besonders interessant, gibt es den Vorschlag der ÖVP, 500.000 Euro in AMS-Projekte zu stecken. Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Ich habe ganz und gar nichts gegen AMS-Projekte, im Gegenteil, die sind wichtig und notwendig. Nur ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Stadt ist, das AMS in der Höhe von nahezu 500.000 Euro zu fördern. Der Bund ist zuständig dafür, das AMS mit den notwendigen Mitteln auszustatten und damit schlussendlich die ÖVP und die SPÖ auf Bundesebene in ihrer Regierungsverantwortung. (Beifall Die Grünen) Das ist ein Beispiel, das man jetzt auf Stadtebene einfordert. Was passiert sonst auf Stadtebene? Ich erinnere mich – das sagte heute Frau Klubobfrau Manhal, und ich gebe dir in der Analyse Recht -, eine der hauptbetroffenen Gruppen sind tatsächlich die Jugendlichen. Europaweit haben wir eine Rekordjugendarbeitslosigkeit, die bereits deutlich über 20 Prozent liegt. Das ist natürlich besonders schlimm, weil diese Jugendlichen ohne Perspektive aufwachsen und das nicht zur Beruhigung des Sozialgefüges beiträgt. Ich gebe dir auch Recht, dass zwei Drittel der arbeitslosen Jugendlichen maximal einen Pflichtschulabschluss haben. Je weniger qualifiziert diese Jugendlichen sind, desto schwerer haben sie es am Arbeitsmarkt, das ist so. Das ist nicht nur bei den Jugendlichen so, aber da trifft es noch einmal mit doppelter Härte zu. Ein Großteil dieser Jugendlichen hat nämlich nicht einmal diesen Pflichtschulabschluss. Wir wissen, dass zwei Drittel der Jugendlichen aus unserem Pflichtschulsystem herausgehen und dann nicht in der Lage sind, ausreichend sinnerfassend lesen und schreiben zu können. Das heißt, die haben nicht einmal die Chance auf eine Ausbildung, geschweige denn auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Das betone ich deshalb so, weil da die Versäumnisse der SPÖ und in erster Linie der ÖVP auf Bundesebene spürbar sind. Obwohl wir wissen, dass unser Bildungssystem bankrott ist, wehren sich SPÖ und ÖVP auf Bundesebene vehement dagegen, dass man hier tatsächlich eine Reform in Angriff nimmt. (Beifall Die Grünen) Ich hoffe, dass der aktuelle Vorstoß der Industriellenvereinigung - eine Gruppierung, die Ihnen politisch nahesteht, soweit ich informiert bin - ein Umdenken bewirkt. Ich hoffe, dass wir endlich dieses Bildungssystem reformieren können, damit tatsächlich alle Kinder, egal aus welchen Elternhäusern sie kommen, eine reale Chance haben. Was passiert in Linz? Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Wir sind einerseits stolz darauf, dass wir ein guter und hochwertiger Lehrlingsausbildner sind, wir sind stolz darauf, dass wir Jobimpuls haben. Aber auf der anderen Seite sind wir noch viel stolzer darauf, dass wir in der gesamten Unternehmensgruppe Linz geringe Personalkosten und eine schlanke Verwaltung haben, die wir noch schlanker haben wollen. Das heißt aber nichts anderes, als dass wir die Arbeitsplätze, die es noch gibt, weiterhin einsparen wollen. Auf der einen Seite Arbeitsplätze einsparen, wo es geht, auch wenn das teilweise schon schwer tragbar ist für die, die noch da sind, und auf der anderen Seite mit Gewalt Beschäftigungsprogramme überlegen, wo man noch darüber nachdenkt, Bundesinstitutionen zu subventionieren. Ein weiteres Beispiel sind die Zehn-Prozent-Kürzungen im Sozial- und im Kulturbereich. Aber was heißt das - auch dort steigen die Löhne zum Glück immer noch jährlich an. Das heißt, effektiv haben diese Vereine seit Jahren aufgrund der stagnierenden Subventionen de facto immer weniger Geld zur Verfügung. Mit einer zehnprozentigen Kürzung bedeutet das nichts anderes, als dass ich in diesem aus meiner Sicht ganz zentralen Segment weitere Arbeitsplätze einspare. Ein ganz konkretes Beispiel haben wir da heute noch auf der Tagesordnung, wo es darum geht, dem Verein Jugend und Freizeit die finanziellen Beiträge zu kürzen. Selbstverständlich bedeutet das auch dort die Einsparung von Arbeitsplätzen. Was auf der anderen Seite aber sehr wohl passiert, auch wenn man das nicht gerne wahrnimmt ist, dass wir versuchen, im Bildungsbereich unterstützend einzugreifen und das schon seit einigen Jahren, und wie ich meine, sehr erfolgreich. Alleine im letzten Jahr haben wir durch die kostenlose Lernunterstützung, in den Neuen Mittelschulen und durch die Sommerkurse im Wissensturm, wo wir die SchülerInnen in den Neuen Mittelschulen begleiten, insgesamt mehr als 1000 Jugendlichen dabei geholfen, einen positiven Abschluss zu bekommen. Das sind aus meiner Sicht Maßnahmen, die sinnvoll sind. In eine ähnliche Richtung kann natürlich eine Zusammenarbeit mit dem AMS gehen, die sinnvoll ist. Wir leisten sinnvolle Unterstützung, wenn wir unsere städtische Einrichtung in den jeweiligen Kompetenzbereichen mit dem AMS zusammenspannen. Wir versuchen das jetzt gerade in der Stelzhammerschule. Dort führen wir ein ganz gezieltes Bewerbungstraining für die Jugendlichen durch, damit die wissen, wie sie sich verhalten, um möglichst eine Lehrstelle zu bekommen. Das sind ein paar Beispiele von vielen. Frau Stadträtin, wenn Sie mich zum Arbeitsmarktgipfel eingeladen hätten, wäre ich gerne gekommen und hätte Auskunft darüber geben können, was schon alles passiert. Aus meiner Sicht ist genau das der Weg, der zu gehen ist. Natürlich ist der Bildungsbereich in erster Linie auf Bundesebene umzukrempeln und so zu gestalten, dass es endlich so ist, dass alle Kinder die gleiche Chance haben. Das bedeutet aus meiner Sicht eine gemeinsame Schule für alle Kinder bis 15 Jahren. Das kann man sicher diskutieren, wenn die Bereitschaft da ist, dass man die Vorschläge der Industriellenvereinigung ernst nimmt. Es gibt da sicher Möglichkeiten, zusammenzufinden. Bildungspolitik auf Bundesebene, Beschäftigungspolitik auf Bundesebene, das AMS mit den ausreichenden Mitteln ausstatten und den Menschen, vor allem in den Bereichen Zukunftschancen und Jobchancen zu geben, die nachhaltig sind. Das heißt, Ökojobs, im Sozialbereich und im Bildungsbereich. Auf städtischer Ebene heißt das für mich etwas sehr Ähnliches, nämlich dort, wo wir tatsächlich etwas tun können, das anzugreifen. Das heißt aber in letzter Konsequenz, dass es wahrscheinlich nicht sinnvoll ist, dass man die Arbeitsplätze, die man tatsächlich hat, abschafft und noch stolz darauf ist. Einsparen dort, wo es sinnvoll ist. Und in anderen Bereichen brauchen wir ein Umdenken. Die Maßnahmen, die wir machen können, sollten wir in Angriff nehmen. Aber nehmen wir bitte Abstand davon, dass wir auf Stadtebene die Verantwortung der Bundesregierung übernehmen, in dem wir das AMS mit 500.000 Euro subventionieren. Das sind Dinge, die ich mir gar nicht vorstellen kann. Die kann man für sehr viel sinnvollere und wirkungsvollere Maßnahmen auf städtischer Ebene bestimmt besser einsetzen. Ich denke, dass es hier ganz zentral darum gehen muss, dass man nicht versucht, die Versäumnisse, die die eigenen Parteien auf Bundesebene oder europäischer Ebene treffen und schaffen, in die Stadt holt und hier so tut, als könnte man Probleme lösen, die europäische oder bundesweite sind. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch Billigstbieter aus dem Ausland und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Dringlichkeitsantrag ist eine Maßnahme, die zur Entspannung der verschärften Situation beitragen kann. Es handelt sich dabei um ein Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch Billigstbieter aus dem Ausland. Vizebürgermeister Finanzreferent Forsterleitner hat die Arbeitsmarktdaten für Linz schon sehr eingehend dargelegt, sie sind nicht sehr erfreulich. Es ist ganz egal, ob das die Daten vom September, vom Oktober oder vom November sind. Die Entwicklung ist eine dramatische. Diese Geschichte ist nicht ganz neu. Bereits im Februar hat der Vorsitzende der Baugewerkschaft, der steirische Abgeordnete und Sozialsprecher im Nationalrat der SPÖ, Josef Muchitsch - mittlerweile Vorsitzender des Sozialausschusses, erstmals ein Mann an dieser Position - aufgezeigt, dass in der österreichischen Baubranche eine neue Rekordarbeitslosigkeit herrscht, gleichzeitig aber durch Subunternehmen immer mehr Arbeitskräfte aus den EU-Oststaaten herangezogen würden. Da wirkt es ein bisschen befremdlich, wenn gerade zwei Monate vorher - Herr Stadtrat Wimmer ist darauf eingegangen - im Dezember 2013 Maßnahmen gegen Arbeitskräfte auf Grund der Ostöffnung abgelehnt wurden. Es wird offenbar schon sehr zweischneidig gehandelt. Es wird geredet und nicht gehandelt. Die FPÖ wird sehr oft verdammt, wenn sie vor den Billigstarbeitskräften warnt. Es wurde aber nichts dagegen unternommen. Ich bin deswegen sehr dankbar für die Anfrage der Grün-Abgeordneten Schatz, die sie an den Sozialminister Hundstorfer hinsichtlich der Entwicklung der Anzeigen und Strafbescheide nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSDB-G) gestellt hat. Dieses Gesetz ist seit 1. Mai 2011 rechtskräftig und wurde von der Regierung als eine erfolgreiche Maßnahme verkauft. Aus dieser Anfragebeantwortung geht nun sehr augenscheinlich hervor, dass Lohn- und Sozialdumping definitiv ein Problem ausländischer Firmen, vor allem im Hochbau und des Baunebengewerbes ist. So wurden insgesamt 18,950.000 Euro an Strafe, davon 10,711.000 Euro gegenüber ausländischen Firmen ausgesprochen. Bei den rechtskräftigen Bescheiden wegen Unterentlohnung ergingen von insgesamt 3,821.000 Euro verhängten Geldstrafen, nicht weniger als 3,093.000 Euro an ausländische Firmen - eine augenscheinlichere Bestätigung gibt es nicht. Wenn jetzt aber im Zusammenhang mit der verschärften Arbeitsmarktsituation auf allen Ebenen, Bund, Land und Gemeinden von Konjunkturpaketen, von Investitionen, von einer verstärkten Bautätigkeit gesprochen wird, ist das ein Problem, dass die Stadt Linz direkt betrifft. Denn durch diese verstärkten Tätigkeiten wird vermehrt Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Billigstbieter in Linz betrieben, was den Linzer Arbeitsmarkt weiter bedrohen. Das hängt mit dem Billigst- und Bestbietergebot der öffentlichen Hand zusammen. Es ist also dringend erforderlich, dass hier nachhaltige Maßnahmen gesetzt werden. Dass das Thema Arbeitsmarkt und Lohn- und Sozialdumping ein wichtiges ist, zeigt, dass es gestern und heute im Nationalrat behandelt wurde. Das unterstreicht die Dringlichkeit. Aber dort, wie hier, soll das Ganze nicht nur das Thema einer Plauderstunde werden, sondern es soll gehandelt werden. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, in Anbetracht der negativen Entwicklungen am Arbeitsmarkt dem Nationalrat eine Regierungsvorlage mit Regelungen für ein nachhaltiges Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping zuzuleiten. Insbesondere sollen Verstöße gegen österreichische Gesetze im Sinne von Lohn- und Sozialdumping sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmer- und Jugendschutzes geahndet werden. Dies soll durch den dauerhaften oder zeitweisen Entzug der Gewerbeberechtigung, durch den dauerhaften oder zeitweisen Ausschluss vom Bezug von Arbeitsmarktförderungen sowie durch den dauerhaften oder zeitweisen Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerben auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene stattfinden. Jene Betriebe, die einschlägige Verwaltungsstrafen erhalten haben, sollen in einem öffentlichen Anti-Lohn- und Sozialdumpingregister für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden.‘ Ich ersuche Sie alle sehr eindringlich um Annahme dieses Antrages. Es ist nicht nur verantwortungslos und grob fahrlässig gegenüber unseren eigenen heimischen Arbeitskräften, es ist in höchstem Maße ebenso unsozial, Menschen unter falschen Voraussetzungen vom Ausland in unser Land zu holen und hier unterbezahlt zu beschäftigen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Danke für diesen Bericht. Es liegen nun eine Reihe von Wortmeldungen von zuständigen Mitgliedern der Stadtregierung vor. Ich ersuche Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner, den Vorsitz zu übernehmen und mir das Wort zu erteilen.“ Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Zur Aktuellen Stunde liegen folgende Wortmeldungen vor: Bürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, werte Besucherinnen und Besucher, ich bin über die eine oder andere Interpretation, warum die sozialdemokratische Fraktion diese Aktuelle Stunde anberaumt hat, ein wenig überrascht gewesen. Unser Motiv besteht darin, dass wir der Linzer Bevölkerung signalisieren möchten, dass sich auch der Gemeinderat mit wichtigen Themen beschäftigt. Auch mit jenem Thema, das in dieser Stadt derzeit, aus meiner Sicht, das zentrale Thema, die zentrale Herausforderung ist, nämlich die Situation am Arbeitsmarkt und nicht nur, ob es möglich ist, zehn Prozent bei Weihnachtsbeleuchtungen zu sparen oder nicht. Ich glaube, dass es wichtig wäre, ein Zeichen zu setzen, dass wir uns zum Industriestandort Linz bekennen, einem Industriestandort, der europaweit und durch die Energiepolitik der USA und durch Lohndumping in Asien objektiv unter Druck steht. Es wäre zum Beispiel ein gutes Zeichen, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass wir uns trotz unterschiedlicher Positionen, beispielsweise zur Steuerreform bekennen, sodass es zu einer Entlastung der Arbeitnehmereinkommen in der Lohnsteuer kommt, um die Binnennachfrage in Österreich zu forcieren. Es wäre vielleicht eine Möglichkeit, eine solche Aktuelle Stunde als politischen Konsens zu nutzen, dass wir uns in einer Zeit der Wirtschaftskrise und der Finanzkrise – ich teile da die Einschätzung von Frau Stadträtin Mag.a Schobesberger zu 100 Prozent - trotzdem dazu bekennen, notwendige Investitionen durchzuführen. Dann haben wir darüber zu diskutieren, ob die Stadt weniger investiert oder nicht. Ich möchte hier appellieren, sorgfältiger beim Umgang mit Statistiken vorzugehen. Das eine sind die im Budget ausgewiesenen Investitionen, die etwas mehr als acht Prozent sind, das andere ist die Unternehmensgruppe Linz. Wir investieren alleine bei der Linz AG im laufenden Geschäftsjahr über 115 Millionen Euro, die direkt auf dem lokalen Markt Nachfrage verursachen und Aufträge bringen. Und wir haben Projekte, die weiterentwickelbar sind, wie die zweite Schienenachse oder die Westumfahrung, die ebenfalls arbeitsplatzsichernd sind. Wir haben eine differenziertere Situation am Arbeitsmarkt, als es durch die Fraktionsrednerin der ÖVP beschrieben worden ist. Es ist korrekt, in Linz sind über 7000 Menschen ohne Beschäftigung. Aber es ist auch korrekt, dass noch nie so viele Menschen in Linz Beschäftigung hatten. Das wirkliche Problem ist, dass nämlich Linz in den letzten Jahren eine Zuzugsstadt geworden ist. Wenn man die Statistiken korrekt interpretiert, muss man klar sehen, wo wir die Handlungsansätze haben. Fakt ist, dass alleine im heurigen Jahr über 3000 Menschen netto mehr in Linz ihren Hauptwohnsitz gewählt haben. Das sind primär Menschen über dem 18. Lebensjahr. Die Einwohnerzahl in Linz ist seit dem Jahr 2009 von 189.000 Menschen auf jetzt über 197.000 Menschen angestiegen. Es geht nicht darum, dass in Linz die Arbeitslosigkeit - das sagt man so gerne als Landespolitiker - um drei Prozent höher sei, als auf Landesebene. Es ist nicht so schwierig, in den entfernteren Bezirken die Arbeitslosigkeit stabil zu halten, wenn die dort arbeitslosen Menschen in den Zentralraum - und das ist primär nach Linz - und in den statistischen Bezirk Linz-Land ziehen. Es geht hier nicht um Gegenrechnungen. Es geht darum, dass es notwendig ist, gemeinsam mit den öffentlichen Händen möglichst rasch Maßnahmen zu treffen, dort, wo jeder verantwortlich ist. Deswegen unser Vorschlag - das werden wir heute noch im Detail diskutieren -, 1000 zusätzliche Wohnungen, statt bisher 500 Wohnungen im Jahr zu errichten. Das wäre eine Maßnahme, die sehr schnell und vor allem direkt in der lokalen Wirtschaft im Baugewerbe und im Baunebengewerbe wirkt. Wir wissen, dass für eine Wohnung ein Jahr lang beinahe zwei Arbeitsplätze volkswirtschaftlich gesichert wären. Wir wissen, dass in den letzten zehn Jahren die Wohnbauförderung in Oberösterreich um insgesamt 100 Millionen Euro reduziert worden ist. Und wir wissen, dass wir durch diesen Bevölkerungszuwachs in Linz, - und ich sage das hier bewusst, weil es nicht nur darum geht, die eigenen Stadtgrenzen dauernd im Kopf zu haben - im gesamten Zentralraum einen enormen Bedarf an Wohnungen hätten. Wohnungen, die Menschen brauchen, die Junge brauchen, die Familien brauchen und Wohnungen, die Arbeitsplätze sichern. Dort sind nicht die großen internationalen Unternehmen auf dem Markt, dort sind die kleinen mittelständischen regionalen und lokalen Unternehmen auf dem Markt. Und das wäre doch eine Möglichkeit - da werden wir heute noch Zeit haben - mitzuhelfen, dass sinnvolle Investitionen der öffentlichen Hand für die Bevölkerung arbeitsplatzsichernd wirken und das in einer schnellen Zeit. Wir haben seitens des Anlagen- und Bauamtes bereits über 1000 Wohnungen baubewilligt. Das heißt, bei zur Verfügung stellen von Wohnbaufördermittel könnten die Wohnungsgesellschaften, die diese Projekte baureif haben, jederzeit mit ihren konkreten Ausschreibungen und damit binnen kürzester Zeit mit dem Bau beginnen. Ich glaube, das wäre mehr Zeichen, als darüber zu philosophieren, wer angeblich auf welcher Ebene etwas versäumt hätte. Das hätten sich die Menschen in dieser Stadt verdient, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und die Schwierigkeiten haben, ihre Arbeit zu behalten.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Mag. Baier: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, die Reaktionen haben mich nicht besonders überrascht. Wenn man als Mehrheitsfraktion im Gemeinderat eine Aktuelle Stunde zu einem Thema einberuft, darf man sich nicht wundern, dass wechselseitige Argumente ausgetauscht werden und es unterschiedliche Interpretationen gibt. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache und muss klarerweise in der Natur einer demokratisch parlamentarischen Kultur liegen. Das ist ein positives Zeichen für die politische Kultur und es soll das Wesen der politischen Kultur sein, dass man sich gegenseitig mit Argumenten anregt und austauscht. Lassen Sie mich zur aktuellen Situation Folgendes sagen und zu Beginn auf das vorher Gesagte von Bürgermeister Luger kommen: Erstens, ja, es ist richtig, Linz hat für den Großraum und für die umliegenden Bezirke so etwas wie eine besondere Funktion, weil wir Arbeitsmarktmotor sind. Das ist vollkommen korrekt. Aber, vergessen wir nicht darauf, wenn wir das sagen, dass wir vor diesem Hintergrund die höchsten Lohnsteuereinnahmen unter allen österreichischen Landeshauptstädten haben. Bei den Budgetdebatten wurde das schon das eine oder andere Mal auch von Seiten der ÖVP ganz deutlich gemacht. Und wenn viele Menschen tagtäglich nach Linz pendeln, dann muss uns klar sein, dass diese Menschen nicht nur zur Arbeit hier herfahren, sondern uns gleichzeitig die Lohnsteuereinnahmen sichern und einen Konsum in die Stadt bringen. Also tun wir nicht so, als wären das die Bösen von außen, die zu uns kommen, sondern sind wir froh, dass wir diese Möglichkeit tatsächlich haben. Das Zweite, meine sehr geehrten Damen und Herren, worüber man reden müssen wird, ist die Investitionsquote im öffentlichen Haushalt. Unsere Investitionsquote im öffentlichen Haushalt im laufenden Budget ist keine überragende. Das wissen wir auch. Das ist sozusagen eine eher magere Investitionsquote. Zu den medial angekündigten Investitionen der Unternehmensgruppe Linz und der Linz AG muss man sagen, dass sich die Investitionen zwar auf diesem Niveau bewegen, nur sie steigen nicht, sie bleiben gleich. Zum Vorjahr bleiben sie gleich und zu den Vorjahren haben sie sogar abgenommen. Dass soll man bei dieser Gelegenheit dazusagen. Alles in allem heißt das, wir haben uns durch die Finanzpolitik der letzten Jahre schon viel an Spielraum genommen. Wenn wir antizyklisch denken, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollten wir im öffentlichen Haushalt, brauchen wir in Zeiten, wenn der Wirtschaftsmotor nicht so läuft, wenn es schwierige Situationen gibt, die öffentliche Hand, die in einem verstärkten Maß in die Speichen greift und anschiebt. Diese Möglichkeit haben wir leider durch die verfehlte Finanzpolitik der letzten Jahrzehnte, möchte ich sagen, so nicht mehr. Zum Wohnbau ein Wort. Es ist richtig, der Wohnbau ist ein Arbeitsmarktmotor und der Wohnbau wirkt unmittelbar. Es ist richtig, dass wir einen Zuzug haben. Wir haben aber auch einen Wegzug, aber unter dem Strich bleiben mehr, das ist korrekt. Aber wir sollten dabei nicht vergessen, dass wir Wohnbauträger brauchen, die diese Mittel abholen, wenn wir vom Land mehr Wohnbaumittel fordern. Daher möchte ich Ihnen heute nicht verschweigen, dass bis Ende Oktober im geförderten Bereich gerade einmal 200 Wohnungen von der Wohnbauförderung in Oberösterreich für Linz abgeholt wurden. Das ist richtig, das ist korrekt, ich habe das genau erheben lassen. Der Punkt ist der, wenn wir uns darüber einig sind, dass wir im Wohnbau eine Ankurbelung wollen, müssen wir uns die Frage stellen, wie es uns gelingt, dass diese Projekte tatsächlich eingereicht und umgesetzt werden. Da braucht es wahrscheinlich eine gemeinsame Kraftanstrengung und eine Initiative des Planungsressorts, damit diese scheinbar baubewilligten Projekte eingereicht werden. Anders kann ich mir das nicht erklären, wenn bis Ende Oktober nur 200 Einheiten abgeholt worden sind. Die Arbeitsmarktsituation ist eine ernste. Reden wir die Situation am Arbeitsmarkt nicht schön, reden wir nicht über Europa und über die Bundesebene, sondern reden wir konkret darüber, was wir in Linz, gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern für den Arbeitsmarkt, nämlich dem AMS, tun können. Es ist nicht so, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das AMS fördern würden, sondern dass wir gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des AMS etwas für die arbeitssuchenden Menschen in Linz bewegen wollen. Herzlichen Dank.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde schon mehrfach angesprochen, die Arbeitslosenzahlen sind nicht erfreulich, sie sind besorgniserregend. Arbeitslosigkeit erzeugt immer soziale Probleme, daher bin ich als Sozialreferent in dieser Stadt angesprochen, mich mit dieser Thematik auseinander zu setzen und diese Thematik zu beleuchten. Ich glaube - und es wurde schon richtigerweise gesagt -, es ist ein Kraftakt aller notwendig, um hier entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Ich möchte mich in meiner kurzen Rede darauf konzentrieren, was wir in Linz im Bereich des Sozialressorts machen können. Vizebürgermeister Forsterleitner hat es schon angesprochen, die Stadt Linz ist eine Lehrlingsausbilderin. Insgesamt sind derzeit am Magistrat und in der Unternehmensgruppe Linz 351 Lehrplätze besetzt. Damit ist die Stadt zweitgrößter Lehrlingsausbilder in dieser Stadt. Frau Fraktionsvorsitzende Manhal, du hast beklagt, dass wir zu wenig Lehrlinge ausbilden. Ich kenne die Daten und Fakten des Landes Oberösterreich nicht, da hast du sicherlich bessere Zugänge. Vielleicht kannst du mir diese Daten entsprechend übermitteln. Das würde mich sehr freuen. Man muss sich mit den hinterlegten Zahlen verdeutlichen, welche Maßnahmen die Stadt Linz in diesem Zusammenhang erbringt. Für die Lehrlingsausbildung wurden in den letzten fünf Jahren 14,264.332 Euro ausgegeben. Das ist eine unglaubliche Zahl, die hier investiert wurde. Und wenn man noch die Daten und Zahlen des Amtes für Soziales, Jugend und Familie heranzieht, die für Beschäftigungsmaßnahmen, z.B. Jobimpuls, eingesetzt wurden, sind das noch einmal knapp 22 Millionen Euro, in Summe also über 36 Millionen Euro, die in den letzten fünf Jahren investiert wurden. Das ist, denke ich, eine Zahl, auf die die Stadt Linz wirklich sehr stolz sein kann, weil wir hier diese Beschäftigungsmaßnahmen für die Menschen entsprechend setzen. Wir hören nicht auf, wir setzen diese Initiativen fort. Für das nächstjährige Budget, für das Jahr 2015 ist für den Bereich Jobimpuls eine weitere Million Euro vorgesehen. Eine Beschäftigungsmillion, mit der die Aufstockung der Jobimpulsmitarbeiter von 220 auf 320 erfolgen wird. Ich denke mir, das ist eine ganz wichtige Investition, denn diese Menschen - es sind vor allem Jugendliche betroffen - würden sonst in die bedarfsorientierte Mindestsicherung abgedrängt und das wollen wir natürlich alle nicht. Ich möchte ein Projekt erwähnen, das gerade aufgesetzt wird, das ist das Projekt Learnfit. Hier geht es darum, Jugendliche ausbildungsfit zu machen und auf die Lehre vorzubereiten. Derzeit läuft gerade das Auswahlverfahren. Das ist wirklich ein faszinierendes Projekt, weil es darum geht, im Rahmen einer Woche drei Ausbildungstage zu absolvieren, die die Jugendlichen für das Lernen in der Berufsschule entsprechend vorbereiten und zwei Ausbildungstage bereits im zukünftigen Berufsfeld absolviert werden. Damit wollen wir innerhalb eines halben Jahres diese Jugendlichen soweit stärken und fit machen, dass sie anschließend eine Lehre entweder im Magistrat Linz oder in einem Privatbetrieb absolvieren können. Und ein Aspekt, der heute schon erwähnt wurde, ist die vierte Säule unserer Beschäftigungsmaßnahmen. Das ist eine Studie, die heute präsentiert wurde. In dieser Studie geht es darum, die Arbeitssituation von Jugendlichen zu analysieren, insbesondere die Jugendlichen, die derzeit weder in Ausbildung, im Training oder in einem Arbeitsverhältnis stehen, die so genannten Neet-Jugendlichen. Das Institut für Berufs- und Erwachsenenbildung an der Johannes-Kepler-Universität wurde vom Gemeinderat beauftragt, diese Studie durchzuführen und diese wurde heute präsentiert. Man kann sagen, dass für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche in Linz ein sehr dichtes und sehr vielfältiges Angebot insgesamt auf drei Säulen besteht, auf dem Bereich der Sozialarbeit, im Bereich der strukturierten Übergangsangebote und bei den unterstützten Ausbildungsangeboten. Es gibt insgesamt 86 unterschiedliche Ausbildungsangebote von 21 verschiedenen Trägern, die in Linz ein sehr dichtes Netz geknüpft haben, das sehr komplex ist, wo es allerdings sehr schwierig ist, die inhaltliche Abgrenzung entsprechend vorzunehmen. Im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wurden 2400 Jugendliche von 260 MitarbeiterInnen in diesen Angeboten entsprechend betreut. Man kann zusammenfassen, dass trotzdem Handlungsbedarf besteht, dass es notwendig ist, eine aktuelle Übersicht zu erstellen und dass eine Koordination der Angebote notwendig wäre. Wir werden diese Herausforderungen annehmen. Die nächsten Schritte werden bereits morgen gesetzt. Ein dreistündiger Analyseworkshop mit Fachleuten der Universität aus dem Bereich der Wissenschaft, AMS, Arbeiterkammer und Stadt Linz werden hier die Ergebnisse der Studie analysieren und eine Ideenwerkstatt, eine Kreativkonferenz mit allen Trägern einberufen. Wir werden dann punktgenaue und zielgerichtete Maßnahmen für die Stadt Linz im Sinne der Beschäftigung unserer Jugendlichen erstellen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich möchte mich bemühen, das jetzt ganz kurz zu machen. Ich habe versucht, die wesentlichen Punkte mein Ressort betreffend schon in das Fraktionsstatement einzubringen. Es ist mir aber ein Bedürfnis, jetzt noch zwei, drei Dinge zu sagen, und zwar: Selbstverständlich geht es um die Menschen, um ihre Sorgen und Ängste und ihre Bedürfnisse. Darum geht es uns immer. Das ist der Grund dafür, warum wir uns z. B. dagegen ausgesprochen haben, dass wir gerade diesen Menschen, die es ohnehin schon am schwersten haben, das kostenlose Mittagessen wegnehmen. Das ist auch der Grund dafür, warum wir uns grundsätzlich gegen Kürzungen im Sozial- und Kulturbereich ausgesprochen haben und warum wir uns heute gegen weitere Kürzungen im Sozialbereich, gerade im Jugendbereich aussprechen werden. Es geht darum, die Sorgen und Ängste der Menschen und der Jugendlichen in dieser Stadt ernst zu nehmen. Die NEET-Jugendlichen, die weder in Ausbildung, noch in Trainings oder in Arbeitsverhältnissen sind, sind übrigens mittlerweile europaweit 7,5 Millionen Jugendliche. Ich befürworte daher die Studie und bin auf deren Ergebnisse gespannt, weil ich das seit Jahren beobachte. Das ist der Grund, dass wir angefangen haben, diese Jugendlichen zu unterstützen, die wir in Linz in unseren Neuen Mittelschulen finden. Daher gibt es dieses kostenlose Lernunterstützungsangebot, damit sie gar nicht aus dem System herauskippen und nicht zu NEET-Jugendlichen werden. Wir wollen mit dieser Unterstützung dafür sorgen, dass sie einen Schulabschluss haben und überhaupt die Chance auf eine Jobausbildung bekommen. Es ist mir wichtig, das noch einmal zu betonen. Ich bin gerne bereit, mich an weiteren Kreativ-Workshops oder sonstigen Gesprächen zu beteiligen, wo man weitere Maßnahmen entwickelt. Ich bin für alles offen. Ich glaube aber, dass es notwendig ist, konkret dort anzusetzen, wo wir als Stadt etwas machen können. Dafür stehe ich gerne zur Verfügung. Ich werde jetzt die Redezeit nicht voll ausschöpfen, weil ich glaube, dass ich eingangs schon alles gesagt habe, was dazu aus meiner Sicht zu sagen ist.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahlen, Fakten und Daten über die Arbeitsmarktpolitik sind auf dem Tisch. Auch ich kürze ab, indem ich nicht mehr alle Zahlen und Fakten nenne. Im Großen und Ganzen hat die Stadt Linz eine sehr wirtschaftsfreundliche Politik betrieben, aber es gibt auch sehr wirtschaftsfeindliche Maßnahmen und da erwähne ich sofort die Verdoppelung der Parkgebühren. Wir haben dadurch im Handel einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerber auf der grünen Wiese. Es ist jetzt schon festzustellen, dass wir auf der Landstraße einen Frequenzrückgang haben. Wir müssen uns hier wieder besser aufstellen, denn wir wissen, welches Angebot es auf der grünen Wiese außerhalb unserer Stadtgrenze gibt. Aber jetzt komme ich zur aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Damen und Herren und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses wissen, dass wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem AMS Linz, Bezirksstelle, haben. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei Frau Elisabeth Wolfsegger und bei Herrn Warras bedanken, der schon in Pension ist, dass sie uns im Ausschuss immer über die Entwicklung des Arbeitsmarktes informiert haben und die speziellen Problematiken und die spezielle Situation in Linz in unserem urbanen Umfeld zum Ausdruck gebracht haben. Wir waren mit dem Wirtschaftsausschuss schon mehrmals in den Maßnahmenprogrammen. Wir haben uns insbesondere die Kurse für die Jugendlichen vor Ort angesehen. Ich glaube, dass diejenigen Gemeinderäte, die im Wirtschaftsausschuss sind, dadurch einen sehr guten Einblick und eine gute Information über die Entwicklung am Arbeitsmarkt haben. Die Stadt Linz hat im Krisenjahr 2009 ein Konjunkturpaket für die Jahre 2009 bis 2015 beschlossen. Das ist eine Maßnahme - da war die Unterstützung von AMS-Kursen dabei, vor allem im Jugendbereich. Im damaligen Amtsbericht wurden für die Unterstützung von AMS-Kursen jährlich 200.000 Euro und somit für die Jahre bis 2015 eine Summe von 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Anfangsjahren haben wir Mietzuschüsse geleistet. Die ÖVP hat mit mehreren Anfragen zur Umsetzung des Konjunkturprogramms darauf hingewiesen, dass dieser Punkt nur zum Teil umgesetzt wurde. Bürgermeister Luger hat in seiner Anfragebeantwortung die Gesamtausgaben für die Unterstützung der AMS-Kurse im Rahmen des Konjunkturprogramms von 2009 bis 2013 mit 174.400 Euro bekannt gegeben. Eigentlich hätten es bis 2013 eine Million Euro sein sollen. Angesichts der stark gestiegenen Arbeitslosenzahlen habe ich Anfang Juni mit Herrn Bürgermeister Luger und mit Herrn Vizebürgermeister Forsterleitner gesprochen, diskutiert und darauf hingewiesen, dass hier das Konjunkturpaket nur sehr schleppend umgesetzt wird. Da habe ich bereits vorgeschlagen, dass man z. B. das Programm RESTART ergänzen könnte und dass wir uns von Seiten der Stadt Linz mit einem finanziellen Zuschuss beteiligen sollten. Ich habe dann in Rücksprachen beim Bürgermeister mehrmals angesprochen, dass ich auf eine schnelle Umsetzung dränge. Seit Herbst laufen nun die Gespräche mit Herrn Sozialreferent Stadtrat Giegler. Wir haben eine sehr konstruktive Sichtweise der Problemlage. Es sind natürlich der Sozialreferent und die Wirtschaftsreferentin zuständig. Es ist uns klar, dass wir zusätzliche Maßnahmen setzen sollten. Am 20. Oktober 2013 habe ich zu diesem Arbeitsmarktgipfel eingeladen. Hier sind zum ersten Mal die Vertreter des AMS Regionalbeirates, bestehend aus AMS-Linz und den Sozialpartnern, der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung und des ÖGB und zahlreiche Experten und Träger aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zusammengekommen und auch die Lehrlingsstelle, das Jugendservice des Landes Oberösterreich, das Sozialministeriumservice, WIFI, BFI, BBRZ, das Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung, die Technologie- und Marketinggesellschaft. Gemeinsam war das eine sehr konstruktive Beratung und eine sehr konstruktive Sitzung. Es wurde festgestellt, dass das eine sehr gute Möglichkeit ist, sich zu vernetzen, um alle Maßnahmen zu bündeln, die der Arbeitsmarktsituation in Linz wirklich helfen sollten. Da gibt es Vorschläge für die Projekte Aqua, für das Beratungsangebot RESTART und eine Potenzialanalyse für 19- bis 24-Jährige. Das ist eine echte Lücke, da es diese Potenzialanalyse im Regelfall nur für Schulabgänger und Lehrlinge gab. Das Projekt ‚Du kannst was‘ ist ein Programm zur Anerkennung von informellen Kompetenzen, dass die Migranten hier offiziell einen anerkannten Berufsabschluss vorweisen können. Dann ein weiteres Projekt ‚Förderkurse für sinnerfassendes Lesen und Rechnen‘. Es ist für uns oft kaum vorstellbar, dass tatsächlich sehr viele Jugendliche, aber auch Erwachsene keine Chance für eine Ausbildung oder eine schlechte Chance auf einen Hilfsarbeiterjob haben, weil sie kaum sinnerfassend lesen oder rechnen können. Ich habe im Zuge dieses Arbeitsmarktgipfels vorgeschlagen, dass sich die Stadt Linz jährlich mit 500.000 Euro an der Förderung von AMS-Kursen beteiligen soll. Damit würde das vom Gemeinderat ohnedies bereits beschlossene Konjunkturprogramm bis 2015, bei dem ein Budget von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollte, um 300.000 Euro aufgestockt werden. Ich glaube, dass wir im Sinne unserer Wirtschaftspolitik der Stadt Linz hier Geld in die Hand nehmen sollen und müssen, um hier aufzustocken, denn der Bund und das Land zahlen Millionen für die Arbeitsmarktpolitik. Aber für diesen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Linz - wir sind die steuerreichste Stadt Österreichs - ist es notwendig, dass wir uns auch von Seiten der Stadt Linz anhängen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich möchte die Anwesenheit von Herrn Werner Prödl vom Linzer City Ring auf der Galerie dazu nutzen, um mich dafür zu bedanken, dass wir die Konkurrenz der so genannten grünen Wiese in der Stadt nicht fürchten, dass wir offensiv nach vorne blicken und dass wir eine hervorragende Entwicklung auch in den Nebenstraßen haben. Herzliches Dankeschön!“ (Beifall) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter zur Aktuellen Stunde das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Sehr geehrte Damen Herren, ich möchte mich dafür bedanken, dass wir diese Aktuelle Stunde ohne große Polemik und ohne das Thema lächerlich zu machen, diskutieren konnten. Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir uns im Gemeinderat die Zeit nehmen, solche Dinge zu diskutieren. Arbeitslosigkeit ist etwas, dass man nicht auf die leichte Schulter nehmen soll und dafür muss auch im Gemeinderat Zeit sein. Auch wenn Herr Stadtrat Wimmer gesagt hat, reden wir nicht, handeln wir. Ich finde, man muss manchmal schon vorher reden, die Claims abstecken und die Ideen austauschen und diskutieren, ansonsten kann man, glaube ich, nicht zu einer sinnvollen Handlung kommen. Ich glaube schon, dass diese Diskussion zu einer Klärung beigetragen hat. Erlauben Sie mir noch ein paar Reaktionen auf Gesagtes: Ich muss hier auf dich, Kollegin Manhal, eingehen. Von euch kommen in der Diskussion immer wieder die Stadtfinanzen und so weiter. Das ist okay, wir haben gesagt, wir widmen uns diesem Thema und diskutieren das auch. Aber ich würde euch wirklich ersuchen, dass ihr euch dieses Konzept des Zukunftfonds, das ihr immer wieder bringt, noch einmal anseht. Vielleicht redet ihr einmal mit ein paar Wirtschaftsexperten, weil das ist – es tut mir Leid – ein ökonomischer Holler. (Beifall SPÖ) Wenn ich schon zusätzliche Erlöse habe, nehme ich diese Erlöse nicht, um sie dann schlecht verzinst in einen Fonds, Sparbuch, was auch immer das sein soll, anzulegen. Wenn, dann muss ich das nehmen, um Schulden zu tilgen oder zu investieren. Wir werden das sicher im Budgetgemeinderat in einigen Wochen wieder hören. Ich höre immer, der Zukunftsfonds soll gespeist werden. Ihr müsst schon dazusagen, was wir da verkaufen und welche Verkaufserlöse in diesen Zukunftsfonds hineinfließen sollen. (Zwischenruf) In meinen Augen ist das, was da vorliegt, sehr unkonkret. Es ist nicht konkret beziffert. Das müssen und können wir dann diskutieren. Das bedeutet aber, dass man etwas verkaufen muss und ich möchte genau hören, was das ist. Das Zweite betrifft das Sparen und Investieren: Ihr werft uns immer wieder vor, dass wir zu wenig sparen und zu wenig investieren. Wenn wir aber einen Sparvorschlag haben, dann heißt es wieder nein, da lieber nicht. Wenn wir investieren, dann heißt es – so wie heute ganz konkret bei der Tabakfabrik – auch wieder nein, da nicht. Bei den Ausgaben, so, wie wir jetzt wieder bei den 500.000 Euro sind, seid ihr wieder dabei. Das heißt, eher nicht so viel sparen, eher da nicht investieren, aber da doch bitte wieder Geld ausgeben. Irgendwie passt das nicht zu der Finanzargumentation, dass man sparsam sein soll. Das würde ich auf Stimmigkeit gerne prüfen. Ein Punkt ist mir auch ganz wichtig. Wir diskutieren seit einem Jahr, wie wir uns auf das konzentrieren können, was unsere Aufgaben sind. Das heißt, man muss schauen, welche Ebene für was zuständig ist. Wir kritisieren zu Recht manche Dinge, wo wir uns vielleicht um Sachen gekümmert haben, die eigentlich gar nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Darum muss man das benennen. Jetzt sozusagen die Zahlungen zu übernehmen, für die andere Gebietskörperschaften zuständig sind, damit habe ich wirklich meine Schwierigkeiten. Machen wir lieber eigene Maßnahmen, konzentrieren wir uns auf das, wofür wir zuständig sind und schauen wir, dass die anderen ihren Verpflichtungen nachkommen, wie zum Beispiel ein AMS finanzieren. Ein Punkt noch zu dir, Eva Schobesberger, der mir noch wichtig ist. Du hast von einer zehnprozentigen Kürzung gesprochen, die wir in diesem Jahr beschlossen haben. Es ist richtig, dass wir eine Kürzung beschlossen haben, aber die hat sich nur auf die laufenden Subventionen bezogen, nicht auf die Gesamtsubventionen, die an die Vereine ausbezahlt werden. Darum ist es nicht richtig, dass alles gekürzt worden ist. Es ist richtig, dass ein Teil gekürzt worden ist. Wir haben heute den Beschluss zur Gewährung von Subventionen an Vereine und Institutionen, die hervorragende Arbeit in der Stadt leisten, auf ein drittes Jahr zu erweitern. Es geht immerhin um 4,6 Millionen Euro, ohne dass wir etwas gekürzt haben. Zurück zum Arbeitsmarkt. Wir haben heute zwei konkrete Dinge, die wir machen können. Das eine ist in die Tabakfabrik zu investieren, das andere ist dafür zu sorgen, dass wir möglichst viele Wohnungen in der Stadt Linz bekommen und dass diese gebaut werden. Darüber hinaus ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns diesem Thema weiter widmen, dass wir dafür sorgen, dass die Stadt für die Menschen genug Arbeit bietet, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben und dass Linz eine starke und wirtschaftlich prosperierende und damit arbeitsplatzsichernde, arbeitsplatzschaffende Region bleibt. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Diskussion.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Huber zum Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin Neubauer, es war zuerst von einer Plauderstunde im Nationalrat die Rede. Dem möchte ich aus zwei Gründen widersprechen: Erstens würde ich schon ersuchen, dass wir gerade im Gemeinderat etwas mehr Respekt gegenüber den demokratischen Institutionen der Republik erbringen, und zweitens ist diese Aussage grundfalsch. Genau bei dieser Sitzung, die als Plauderstunde tituliert wurde, wurde eine Novelle zum genannten Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz beschlossen. Ich möchte ganz kurz nur fünf Punkte überschriftenmäßig herausheben, um zu zeigen, was da beschlossen worden ist: 1. Eine Informationspflicht für die Arbeitnehmer, damit diese den betrogenen Betrag einklagen können. 2. Die Strafen wurden verdoppelt. 3. Alle Entgeltbestandteile, nicht nur der Kollektivvertrag, der Grundlohn, sondern auch alle Zuschläge und Zulagen sind nun Bestandteil des Gesetzes. 4. Die Möglichkeiten der öffentlichen Hand betreffend die Eintreibung wurden verschärft. 5. Die öffentliche Hand hat auch die Möglichkeit abzufragen, wer gegen dieses Gesetz verstoßen hat. Das sind wirklich sehr viele Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich denke, da ist ein großer Wurf gelungen, den, meines Wissens nach, die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP und den Grünen beschlossen hat. Der Freiheitlichen Partei im Nationalrat war diese Verbesserung völlig egal, die hat dagegen gestimmt. Dadurch ist die Glaubwürdigkeit Ihrer Resolution etwas beeinträchtigt. Sie schreiben in der Resolution über das Bestbieterprinzip. Das ist ein guter Vorschlag, dem ich persönlich vieles abgewinnen kann. Das Vergabewesen ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Ich würde gerne sagen, Ihr Vorschlag ist unausgegoren. Der Punkt ist nur, in der Resolution fehlt er völlig. Eine abschließende Randbemerkung noch, weil wir gerade über Arbeitslosigkeit diskutiert haben. Vielleicht ein Blick in die Geschichtsbücher. Was ist der Beitrag der Freiheitlichen Regierungsbeteiligung zum Thema Arbeitslosigkeit? Der Beitrag ist Rekordarbeitslosigkeit, trotz Hochkonjunktur. Dieses Kunststück hat sonst keine Regierung zustande gebracht. Unsere Fraktion wird sich daher bei dem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Neubauer zum Dringlichkeitsantrag: „Sehr geehrter Herr Kollege Huber, danke für die Wortmeldung. Ich war eigentlich schon überrascht, dass Sie das so hinnehmen, aber Sie haben jetzt genau all diese Punkte gebracht, die ich erwartet habe. Das heißt, ich habe mich in meiner Einschätzung nicht getäuscht. Ja, es wurde gestern und heute im Nationalrat über diese Novelle gesprochen. Das mit der Plauderstunde ist kein mangelnder Respekt vor dem Nationalrat, sondern es wird geplaudert und es wird hier eine Stunde lang über den Arbeitsmarkt geplaudert. Warum sich die Freiheitlichen auf Bundesebene gegen diesen Vorschlag ausgesprochen haben, ist ganz einfach zu begründen: Im Jahr 2011, als dieses Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz beschlossen wurde, ist es zuerst einmal von den Regierungsparteien ebenso als die supertolle effiziente Maßnahme präsentiert und vorgestellt worden. Die Daten und Ergebnisse nach drei Jahren zeigen, dass die Maßnahmen nicht ausgereicht haben und die jetzt beschlossenen Maßnahmen in dieser Form nicht ausreichen. Ich habe Ihnen vorhin gerade dieses Papier gezeigt, eine Initiative der Sozialpartner, dass sich ‚faire Vergaben sichern Arbeitsplätze‘ nennt und perfekt zu unserer Aktuellen Stunde passt. In diesem sechs-Punkte-Forderungskatalog findet sich nicht nur die entsprechende Novellierung des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes, sondern ein zentraler Punkt ist die rasche Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie für die verschiedensten Ebenen und für die verschiedensten Unternehmen. Es ist gerade für die Gemeinden so wichtig, dass so etwas kommt, denn da geht es um Zuschlagskriterien und um eine Verankerung dieses Bestbietergebotes. Und wenn Sie sagen, nur die SPÖ und die ÖVP auf Bundesebene tun da etwas, verstehe ich es eigentlich nicht, dass Ihre eigenen Abgeordneten, Ihr Sozialsprecher und Vorsitzender des Sozialausschusses Muchitsch beklagt, dass diese Maßnahmen nicht greifen und er dieses Bestbietergebot fordert. Was die Rekordarbeitslosigkeit angeht, darf ich Sie darauf hinweisen, das wurde gestern ebenso falsch von Ihrem Abgeordneten Matznetter tatsächlich berichtigt, es wurde korrigiert, es stimmt einfach nicht. Denn die aktuellen Daten, die vor ein paar Tagen veröffentlicht wurden, zeigen, dass das Ganze nicht zutreffend ist. Ich würde Sie trotz Ihrer Zugangsweise ersuchen, diesem Antrag zuzustimmen, denn es geht um die Menschen, die dahinter stehen, es geht um Arbeitsplätze und um die Arbeitnehmer. Ich möchte noch einen Nebensatz sagen. Sie sagen, dass sich die Anzahl der Beschäftigten erhöht hat, das mag sein, aber ich ersuche zu bedenken, dass bei den Beschäftigten Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte dazugezählt werden. Das ist genauso wieder diese Personengruppe, die mit sehr geringem Einkommen ihr Auskommen fristen muss. Das ist genauso eine gefährdete Gruppe wie jene, die aufgrund des Lohn- und Sozialdumpings in einer schlechten Situation sind. Ich ersuche Sie deshalb, stimmen Sie diesem Antrag zu, damit die entsprechenden ausreichenden Maßnahmen auf Bundesebene beschlossen und vorbereitet werden können, damit der Linzer Arbeitsmarkt, und vor allem die betroffenen Arbeitnehmer davon profitieren können. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Luger berichtet über die Anträge D 1 und D 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Kreditüberschreitung in Höhe von 530.000 Euro für den Bereich Zentrale Personalkosten 2014 Der Gemeinderat beschließe: „1. Aus den im Vorbericht angeführten Gründen werden für den Bereich Zentrale Personalkosten ,Zuwendungen für Dienstjubiläen, Abfertigungen und Treueabgeltungen‘ Mehrausgaben in der Höhe von 530.000 Euro genehmigt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 530.000 Euro für das Rechnungsjahr 2014 erfolgt auf der VASt 1.0110.566000, Zuwendungen für Dienstjubiläen. Die Kreditüberschreitung in Höhe von 530.000 Euro findet auf den VASten 2.0800.864000, Laufende Transferzahlungen - sonst. öffentliche Rechtsträger anteilige Teilrenten und Überweisungsbeträge mit 174.000 Euro und 2.8532.865000, Rückfluss von Fruchtgenussmittel, GWG, mit 356.000 Euro Bedeckung.“ D 2 Friedenserklärung der Stadt Linz 2014 Der Gemeinderat beschließe: „die beigefügte Friedenserklärung der Stadt Linz 2014. (Friedenserklärung der Stadt Linz 2014 2014 ist ein vierfaches Gedenkjahr: Vor 100 Jahren begann der Erste Weltkrieg mit seinen bis dahin unbekannten Materialschlachten und unerhört hohen Kriegsopfern auf allen Seiten – etwa zehn Millionen insgesamt. Vor 75 Jahren wurde der zweite Weltkrieg begonnen, dem durch Blitzoffensiven, Kesselschlachten, Flächenbombardements, Belagerungen, dem Einsatz von Atomwaffen sowie dem Holocaust insgesamt etwa 70 bis 80 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Dazwischen war Österreich überdies vom Bürgerkrieg betroffen, der nun 80 Jahre zurückliegt. Und vor 25 Jahren endete mit dem Fall der Berliner Mauer der Kalte Krieg. 1934 verfestigte sich auch in Österreich durch die Ausschaltung der parlamentarischen Demokratie eine politische Kultur ohne Augenmaß und Toleranz, geprägt von Feindbildern, unfähig zur Zusammenarbeit. Die treibenden militanten politischen Kräfte auf allen Seiten, die sämtliche Grundsätze eines menschlichen Miteinanders missachteten, haben hier Schuld auf sich geladen. All das muss uns auch heute noch betroffen machen und soll uns Warnung und vor allem Lehre sein. Besonders im Zweiten Weltkrieg hat Linz – vor allem durch die Ausbeutung der KZ-Häftlinge beim Stollenbau und in den Hermann Göring-Werken – enormes Leid verursacht und in 22 Luftangriffen selbst erfahren. Rückblickend lässt sich erkennen, dass die in Europa schon vor 1914 weit verbreitete Gewaltverherrlichung bzw. unkritische Gewaltakzeptanz die Basis dieser Kriege in der Bevölkerung war – und in der Politik zusätzlich ein tief sitzender Fatalismus nach dem Motto: ,Der Krieg ist sowieso nicht zu verhindern!‘. Um ein erneutes, ,schlafwandlerisches‘ Hineintaumeln in scheinbare Kriegszwänge zu verhindern, sieht es der Linzer Gemeinderat daher als geboten an, ein Wiederaufleben solcher kollektiven Stimmungen schon im Keim zu verhindern. Aus der Zwischenkriegszeit haben die Alliierten 1945 zu unserem Glück die Lehre gezogen, dass nicht kollektive Bestrafung und Erniedrigung nach dem Vorbild des Versailler Vertrags von 1918, sondern nur ein großzügiger Wiederaufbau und die Unterstützung demokratischer Kräfte und Strukturen geeignet sind, ein Weiterschwelen des Kriegsbrandes zu beenden. Die Stärkung der direkten Demokratie auch auf städtischer Ebene ist dem Linzer Gemeinderat daher ein großes Anliegen (Antrag an den Oberösterreichischen Gesetzgeber vom 23. Jänner 2014). Und wir wissen heute, dass es darauf ankommt, auch in Nachbarländern genau hin- statt wegzuschauen, wie es in den Jahren 1933 bis 1938 in Bezug auf den rassistischen und bellizistischen Untergrund der Friedensrhetorik Hitlers der Fall war. Auch wissen wir, dass dichte wirtschaftliche und soziale Verflechtungen über die Grenzen hinweg die Kriegsneigungen dämpfen. Mit großer Besorgnis blicken wir aufgrund der Erfahrungen im 20. Jahrhundert auf die gegenwärtigen Kriegsfelder an den Rändern der Europäischen Union und im Nahen Osten: die Kämpfe in der Ukraine, in Syrien, im Irak und zwischen Israel und Palästina. Wir fordern die Kriegsparteien auf, jede nur denkbare Chance für Verhandlungen, Interessenausgleich und Versöhnung zu nutzen, so tief die Gegensätze auch sein mögen. Das setzt voraus, sich empathisch auch in die Lage, Gefühle und Sichtweisen der Gegenseite zu versetzen. Die berechtigten eigenen Interessen dürfen nicht über das Gesamtinteresse an einer friedlichen Koexistenz der unterschiedlichen Strömungen gestellt werden, wenn wir nicht wieder in die gleichen Zwänge geraten wollen, die vor 100 Jahren Ausgangspunkt der größten Katastrophe der menschlichen Geschichte waren. Wenn alles in Schutt und Asche liegt, hat niemand mehr etwas davon, im Recht gewesen zu sein. Wir begrüßen die Tendenz der österreichischen Außenpolitik, in Bezug auf die Ukraine Augenmaß walten zu lassen sowie das Angebot, im neutralen Österreich eine tragfähige Friedensvereinbarung zwischen den Beteiligten auszuhandeln, die den zentralen Gesichtspunkten aller Seiten gerecht wird. Österreichs positive Erfahrungen mit der Neutralität könnten dabei für die Ukraine ermutigend wirken. Wir halten es darüber hinaus für möglich, dass die Südtirolpakete von 1947 und 1972 die eine oder andere brauchbare Anregung für ein friedliches Miteinander der Bevölkerungsgruppen in der Ukraine und für solche Verhandlungen enthalten. Damals ging es ja ebenfalls um die Gleichberechtigung unterschiedlicher Sprachen und die Vereinbarkeit unterschiedlicher politischer und ökonomischer Interessen. Wir ersuchen den Stadtsenat, unsere Partnerstadt Saporoshje darüber zu informieren. Noch erreichen die Folgen der gegenwärtigen Kriege nicht die Ausmaße wie im 20. Jahrhundert, aber sie sind erschreckend genug und werfen gewaltige menschliche, politische und ökonomische Probleme auf: Laut UN-Flüchtlingswerk sind derzeit über 2,5 Millionen SyrerInnen im Exil, weitere 6,5 Millionen sind in Syrien auf der Flucht. Durch den IS-Terror, also den vierten Krieg im Irak innerhalb von 34 Jahren, sind zwei Millionen irakische Flüchtlinge dazugekommen. Mehr als ein Viertel der libanesischen Bevölkerung besteht inzwischen aus syrischen Flüchtlingen und die Türkei hat erklärt, dass infolge des Massenzustroms aus dem Irak die Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit erreicht sei. Tausende von Kleinkindern sind in den Flüchtlingslagern vom Hungertod bedroht. Die Traumatisierung der Überlebenden – auch durch den verzweifelten Verkauf von Kindern, insbesondere von jungen Mädchen durch die eigenen Eltern – wird sich noch über Generationen auswirken, nicht nur in der betroffenen Region. Daher rufen wir die Republik Österreich und unsere MitbürgerInnen auf, die Hungernden und Verzweifelnden großzügig zu unterstützen und dabei nicht zu vergessen, dass diese Menschen außer den unmittelbaren physischen auch seelische Bedürfnisse haben – nach Geborgenheit, Bildung und Freiräumen in Sport, Kunst und Musik. Wenn wir uns um diese Bedürfnisse nicht kümmern, wird die Gewaltspirale sich weiter hinaufschrauben, und keine noch so hohen Mauern werden uns in Europa auf die Dauer vor den Folgen bewahren. Das positive Gedenken an den Fall der Berliner Mauer und der Grenzbefestigungen zwischen Ost und West vor 25 Jahren nehmen wir zum Anlass, die Hoffnung auszudrücken, dass auch all die sichtbaren und unsichtbaren Mauern und Grenzbefestigungen, die seitdem zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden errichtet worden sind, eines Tages fallen und einem freien Austausch auf allen Ebenen Platz machen werden. Die erste Voraussetzung dafür ist die Beseitigung der Mauern und Feindbilder in unseren Köpfen. Nicht nur die Gewalt zwischen Staaten, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene hat weltweit Besorgnis erregende Ausmaße angenommen: Etwa 21 Millionen Menschen, vor allem Frauen, befinden sich mehr oder weniger offen in der Sklaverei und in erzwungener Prostitution, auch in Europa; In manchen Ländern werden Kinder und Jugendliche in zwölfstündiger täglicher Fabrikarbeit, in Feldarbeit, bei der Kakaoernte oder im Bergbau / in den Minen zerstört, deren Ertrag zu Billigst-Preisen wir bejubeln; Gewalt gegen Frauen ist noch immer an der Tagesordnung; mindestens jede fünfte Österreicherin hat neuesten Untersuchungen zufolge entsprechende Erfahrungen; Rassistische Übergriffe und die öffentliche Abwertung anderer Lebensentwürfe kommen, derzeit noch vereinzelt, ebenfalls in Linz vor. Bei zunehmenden sozialen Gegensätzen ist damit zu rechnen, dass kollektive Schuldzuschreibungen zu einer Zunahme solcher Vorfälle und damit zur Vergiftung des sozialen Klimas in unserer Stadt führen, wenn es uns nicht gelingt, dem rechtzeitig vorzubeugen und die Menschenrechte auch im Alltag und für alle durchzusetzen: für Frauen und Männer, für DemonstrantInnen und PolizistInnen, für Menschen in der Mitte der Gesellschaft und an ihren Rändern. Das Demonstrationsrecht darf nicht dazu missbraucht werden, um Gewalt freien Lauf zu lassen. Gerade diese demokratischen Werte, die seinerzeit hart erkämpft wurden, sind zu schützen und jedem Missbrauch muss abgeschworen werden! Daher möchten wir an die ,Linzer Deklaration für Toleranz und Gewaltlosigkeit‘ vom 17. Oktober 2002 erinnern, in der es heißt: ,Der Linzer Gemeinderat sowie die Organe und MitarbeiterInnen der Stadt Linz treten wie bisher mit Nachdruck dafür ein, dass Menschen in Linz nicht beleidigt, gedemütigt oder rassistischen Übergriffen ausgesetzt werden dürfen.‘ Insgesamt gilt: Wer sich der eigenen Vergangenheit nicht stellt, dem fehlt das Fundament für die Zukunft. Möge das sich seinem Ende zuneigende Gedenkjahr 2014 dazu führen, dass jede und jeder Einzelne von uns sich der Verantwortung bewusst wird, die wir als politisch Verantwortliche in unserer Stadt tragen: Dass Hass und Kampf und Feindbilder im politischen Umgang nichts zu suchen haben, dass Gewalt und Radikalismus in der Sprache beginnen und dass wir als bekennende DemokratInnen trotz unterschiedlicher politischer Ansichten Akzeptanz und Respekt voreinander auch wirklich leben!)“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über die Anträge D 3 bis D 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 3 Gewährung einer Subvention an die Johannes-Kepler-Universität Linz, Altenberger Straße 69 (Investitionen 2013 und 2014); maximal 200.000 Euro, davon je 100.000 Euro für 2013 und 2014; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes-Kepler-Universität (JKU), Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Investitionszuschüsse in der Höhe von jeweils maximal 100.000 Euro für die Jahre 2013 und 2014, insgesamt daher maximal 200.000 Euro. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt gegen jährlichen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: a) Für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, c) für Investitionen mit der Berufung externer ProfessorInnen, d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gibt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien weiter. 2. Die Verrechnung der Subventionen erfolgt auf der VASt 5.2800.774001, Kapitaltransfers an JKU. Gleichzeitig werden Kreditübertragungen in Höhe von 150.000 Euro von der VASt 1.2800.754001, Laufende Transferzahlungen an sonstige öffentliche Rechtsträger, Wissenschaftsförderung, und in Höhe von 50.000 Euro von der VASt 5.0610.777005, Kapitaltransfers an private Institutionen, jeweils auf die VASt 5.2800.774001, Kapitaltransfers an JKU, genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts, durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ D 4 Gewährung einer Subvention an die DORF TV GmbH, Gruberstraße 74 (laufender Programmaufwand sowie notwendige Investitionen); insgesamt 55.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der DORF TV GmbH, Gruberstraße 74, 4020 Linz im Jahr 2014 eine Subvention in der Höhe von maximal 45.000 Euro für den laufenden Programmaufwand. 2. Die Stadt gewährt der DORF TV GmbH im Jahr 2014 eine Subvention in der Höhe von maximal 10.000 Euro für notwendige Investitionen. Die Stadt Linz gewährt die Förderungen mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Subvention für das Programm in der Höhe von maximal 45.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.0610.755005, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen. 4. Die Verrechnung der Investitionsförderung in der Höhe von maximal 10.000 Euro erfolgt auf der VASt 5.0610.775005, Kapitaltransfers an Unternehmungen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Investitionsförderung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ D 5 Gesundheitspreis der Stadt Linz; Änderung der Richtlinien für die Vergabe Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegenden geänderten Richtlinien für die Vergabe des Gesundheitspreises der Stadt Linz werden genehmigt. Richtlinien für die Vergabe von Gesundheitspreisen der Stadt Linz § 1 Allgemeines Die Landeshauptstadt Linz vergibt für herausragende Leistungen im Gesundheitswesen biennal ab 2015 Geldpreise bis insgesamt 6600 Euro. § 2 Voraussetzungen für die Vergabe Die Gesundheitspreise werden an Einzelpersonen und Gruppen bzw. Organisationen vergeben. § 3 Preiskategorien Insgesamt werden je nach Art bzw. Absender der Einreichungen jeweils drei Preise in zwei bis drei Kategorien (zusammengefasst aus den Kategoriebereichen ,Krankenanstalten‘, ,Betriebe‘, ,Gesundheitseinrichtungen‘, ,Schulen und Bildungseinrichtungen‘, ,Einzelpersonen und Initiativen‘) vergeben. Die Preisgelder in der Höhe von insgesamt bis zu 6600 Euro aus Gesundheitsvorsorgemitteln werden analog den aktuellen Kategorien entsprechend aufgeteilt. § 4 Vorschläge Einlangende Vorschläge und Bewerbungen für die Vergabe von Gesundheitspreisen sind mit den Bewerbungsunterlagen dem Gesundheitsamt zur Vorbegutachtung zuzuleiten. § 5 Bewertung und Fachjury Die administrative Betreuung obliegt dem Gesundheitsamt. Die Bewertung der Vorschläge bzw. Einreichungen wird durch eine unabhängige Fachjury vorgenommen. Die Fachjury setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Landeshauptmann / Landeshauptfrau des Landes Oberösterreich Politisch zuständiges Linzer Stadtsenatsmitglied (GesundheitsreferentIn) LandessanitätsdirektorIn DienststellenleiterIn/Gesundheitsamt der Stadt Linz VertreterIn der Ärztekammer Oberösterreich VertreterIn der Oö. Gebietskrankenkasse VertreterIn der GESPAG Oberösterreich VertreterIn des AKh Linz VertreterIn der Elisabethinen Linz VertreterIn der Barmherzigen Schwestern Linz VertreterIn der Universität Linz VertreterIn des Dachverbandes der Selbsthilfegruppen Oberösterreich VertreterIn der Aidshilfe Oberösterreich § 6 Verleihungsurkunde Die Verleihung der Gesundheitspreise ist mit der Ausstellung von Verleihungsurkunden in einfacher Ausführung verbunden. Diese haben den Tag der Verleihung, den Titel, Vor- und Zuname des bzw. der Betreffenden und den Grund oder den Anlass der Preisverleihung zu enthalten. Sie sind vom Bürgermeister zu unterschreiben und mit dem Stadtsiegel zu versehen. § 7 Überreichung der Preise Die Überreichung der Gesundheitspreise samt Urkunden erfolgt durch den Bürgermeister bzw. durch das für das Gesundheitswesen politisch zuständige Stadtsenatsmitglied. Die Namen der Preisträger werden im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz verlautbart.“ D 6 Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK); Gründung der Trägergesellschaft – Beteiligung der Stadt Linz Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Beteiligung der Stadt Linz an der zu gründenden Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) sowie der Einzahlung einer Stammeinlage in Höhe von 8785 Euro wird zugestimmt. Der beiliegende Gesellschaftsvertrag wird beschlossen. Herr Bürgermeister wird beauftragt, den beiliegenden Gesellschaftsvertrag abzuschließen bzw. zu unterfertigen. Die Finanz- und Vermögensverwaltung wird mit der administrativen Umsetzung bzw. mit sämtlichen im Zuge dessen erforderlichen administrativen Schritten beauftragt. Die Verrechnung der zu leistenden Stammeinlage in Höhe von 8785 Euro erfolgt auf der VASt 5.9140.080000, Erwerb von Beteiligungen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Stammeinlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 2. Die Bezahlung eines Zuschusses in Höhe von 236.000 Euro für Vorlauf- und Zusammenführungskosten an die zu gründende Kepler Universitätsklinikum GmbH wird genehmigt. Die Verrechnung dieses Zuschusses für die Vorlauf- und Zusammenführungskosten erfolgt auf der VASt 1.9140.755001, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, KUK. 3. Insertionskosten für die öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführung der zu gründenden Kepler Universitätsklinikum GmbH in Höhe von 20.626,64 Euro werden genehmigt. Die Verrechnung dieser Insertionskosten erfolgt auf der VASt 1.9140.755001, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, KUK. 4. Beratungskosten, die der Wahrung überwiegend städtischer Interessen dienen, in Höhe von maximal 50.000 Euro werden genehmigt. Die Verrechnung dieser Beratungskosten erfolgt auf der VASt 1.9001.642000, Beratungskosten. 5. Gründungskosten bzw. Kosten für Unvorhergesehenes in Höhe von maximal 5000 Euro werden genehmigt. Die Verrechnung dieser Gründungs- bzw. Kosten für Unvorhergesehenes erfolgt auf der VASt 1.9001.642000, Beratungskosten. 6. Einer Kreditüberschreitung in Höhe von 311.627 Euro auf den unter Punkt 2. bis 5. genannten VASten wird zugestimmt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 2.9430.860000, Lfd. Transferzahlungen Bund, Personennahverkehr.“ D 7 Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro für die Rückzahlung der Landesförderung für das HOSI-Gebäude Der Gemeinderat beschließe: „Die erforderliche Kreditüberschreitung zur Rückzahlung der Landesförderung für das HOSI-Gebäude in der Höhe von 700.000 Euro auf der VASt 1.9910.729000, Sonstige Ausgaben wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Höhe von 74.000 Euro auf der VASt 2.9250 859001, Ertragsanteile, Unterschiedsbeitrag gemäß FAG, in der Höhe von 76.000 Euro auf der VASt 2.9250.859500, Vorausanteil nach § 11 Abs. 5 FAG und in der Höhe von 550.000 Euro auf der VASt 2.2400.861001, Laufende Transferzahlungen vom Land.“ Zu D 4 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Damen und Herren, nachdem gerade alle Anträge im Galopptempo durchgewunken wurden, möchten wir kurz bremsen und uns beim Tagesordnungspunkt D 4, DORF TV, einklinken, wo wir doch ein paar Worte anmerken möchten. Im vorliegenden Amtsantrag zum Thema DORF TV-Subvention kommen uns manche Dinge etwas rätselhaft vor. Im Amtsantrag steht, dass die Firma DORF TV um eine Förderung für das laufende Programm 2014 in der Höhe von 45.000 Euro und für erforderliche Technikanschaffungen in der Höhe von 10.000 Euro ansucht. Dass das jetzt am Jahresende 2014 für das laufende Programm beantragt wird, kommt uns etwas eigenartig vor. Normalerweise ist es bei jeder Firma, bei jedem Verein, bei jeder Gesellschaft üblich, dass man zuerst einmal einen Plan macht und schaut, wie man das Ganze finanzieren kann. Man schaut, wo man Fördergelder bzw. öffentliche Gelder bekommt, ob es Sponsoren oder Mitgliedsbeiträge gibt, was immer. Aufgrund dieses Planes erstellt man ein Programm und reicht das praktisch im Vorfeld schon bei der Stadt Linz ein. Hier wird um ein Programm für das Jahr 2014 angesucht, wo das Jahr in ein paar Wochen vorbei ist, das heißt, das ist eigentlich rückwirkend. Es ist eigenartig, warum man das nicht vorher gemacht hat. Zudem wird das DORF TV von unterschiedlichen Sponsoren, wie es auch im Antrag richtig steht, von sonstigen Spendern, von den FreundInnen des DORF TV, von Landesförderungen, von der Landeskulturabteilung gesponsert. Es gibt sogar eine eigene Förderung vom Landesrat Anschober, der Medienpartner von DORF TV ist, und, und, und. Damit sind wir wieder bei unserer Philosophie. Das ist wieder genau dieser Förderdschungel, wo unzählige Förderungen zusammenfließen, sodass das DORF TV auf eine Summe von 400.000 Euro kommt. Es für uns nicht nachvollziehbar, wie die einzelnen Beträge in Wirklichkeit ausschauen. 400.000 Euro ist eine an und für sich stolze Summe für einen kleinen TV-Sender. Laut eigenen Angaben auf der eigenen Homepage wird er von 15 Prozent der Linzer gekannt, das heißt, 85 Prozent der Linzer kennen DORF TV gar nicht. 15 Prozent kennen es, 85 Prozent kennen es nicht und es hat nur eine Nutzungsquote von zwei Prozent. Das heißt, zwei Prozent der Linzer schauen sich das an, 98 Prozent der Linzer schauen DORF TV nicht an. Ich meine, das sind schon Zahlen, die man schon einmal auf den Tisch legen muss. Man muss schon irgendwie gewichten, wie ist die Nutzungsquote, wie ist generell die ganze Zahl- und Ziffernstruktur, die dahinter steht. Wie gesagt, 98 Prozent der Linzer interessiert das anscheinend nicht oder kennen es gar nicht. Befremdlich ist, dass DORF TV um eine Subvention ersucht und die Stadt Linz dafür möglicherweise Fremdmittel aufnehmen wird. Wir Freiheitlichen gehen der Philosophie nach, dass wir uns das nicht anschaffen lassen, dass wir dafür extra einen Kredit aufnehmen sollen. Wir sagen, Linz hat Kredite genug, die wir noch zurückzahlen müssen. Wegen DORF TV extra einen Kredit aufzunehmen, geht uns doch ein Stück zu weit. Dass Technik erforderlich sein soll, können wir in keinster Weise nachvollziehen. Wir erinnern an den Presseartikel in den Oberösterreichischen Nachrichten vom 18. November 2014, da steht: ‚DORF TV sendet mit 400.000 Euro Jahresförderung so ziemlich alles.‘ Das ist eigenartig, weil ,so ziemlich alles‘ nicht richtig ist. Es werden ab und zu einmal Geburtstagspartys oder Kulturdiskussionen übertragen, sonst passiert in Wirklichkeit nichts. Man muss dazusagen, dass DORF TV von 24 Stunden am Tag nur zwei Stunden sendet, das heißt, 22 Stunden ist nur ein Standbild. Wofür brauche ich jetzt eine eigene Programmförderung und eine eigene Technik, wenn ich 22 Stunden ein Standbild habe. Ich schaue das zu Hause wirklich oft. Ich drehe mir das oft auf und habe für 22 Stunden nur die fließende Donau. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Dreht einmal auf, jetzt ist es auf LIWEST. Die LIWEST hat das zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen. Ich finde das schon ein bisschen stark. Wofür brauche ich eine Technik und eine Förderung für ein Programm, dass zwei Stunden am Tag gesendet wird. 22 Stunden wird nichts gesendet. 98 Prozent der Linzer schauen das überhaupt nicht einmal an, 85 Prozent der Linzer kennen es nicht. Die Kulturdiskussionen die es gibt, könnte man - nachdem die DORF TV-Schauer das Ganze sowieso immer nur im Internet verfolgen - theoretisch über Videokameras filmen oder Smart-TV, oder I-Phons, es auf Facebook oder auf Youtube stellen oder was auch immer. Da brauche ich keine besondere Technik, das kann mittlerweile jedes Handy. Uns kommen wirklich sehr, sehr viele Sachen wirklich sehr, sehr fragwürdig vor. Grundsätzlich sind wir für eine Filmförderung offen, wenn es um eine ordentliche Filmförderung geht, aber in dieser Form ist es uns zu dubios und zu nebulos. Wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich bin von deinen Ausführungen ganz begeistert gewesen, dass du dir stundenlang das Standbild ansiehst.“(Zwischenrufe, Heiterkeit) Gemeinderätin Klitsch: „In der Hoffnung, dass noch etwas kommt!“ Bürgermeister Luger: „Das glaube ich doch, dass du nicht dort sitzt und keine Hoffnung hast, wenn du stundenlang das Standbild siehst. Davon gehe ich aus. Aber bei allem Outing, das wir hier erleben, bitte ich doch die Mitglieder des Gemeinderates den jeweils Referierenden – auch wenn es unterschiedlich schwierig ist, dem zu folgen - die nötige Wertschätzung zu gewähren und zuzuhören. Darum ersuche ich.“ Gemeinderat Reiman, MBA: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, im Großen und Ganzen ist von meiner Vorrednerin schon das Wesentliche gesagt worden und dem schließe ich mich im Grunde genommen an. Sie wissen, in den letzten Jahren habe ich mich bei diesem Punkt immer wieder der Stimme enthalten. Diesmal insbesondere deswegen, weil dieser Antrag wirklich sehr kryptisch formuliert ist und man nicht wirklich herauslesen kann, warum man gerade jetzt am Ende des Jahres diese Förderung beantragt. Also ich werde mich auch in diesem Jahr der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei der Wortmeldung von Frau Kollegin Klitsch hat mich das Geständnis gewundert, dass sie heimlich ebenfalls DORF TV schaut, jetzt ist es nicht mehr heimlich. Mich hat auch verwundert, dass man sich das Standbild tatsächlich stundenlang ansehen kann. Aber in deinen Ausführungen hast du das Allerwichtigste vergessen, nämlich was DORF TV eigentlich ist. Es geht dabei um einen nichtkommerziellen Sender. Soweit noch nicht so sehr aufregend, aber zu einem gewissen Grad sehr wohl aufregend. Die Besonderheit daran ist, dass das Programm von Linzerinnen und Linzern gemacht wird und von Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern gestaltet wird. Insgesamt beteiligen sich über 160 Organisationen an der Programmgestaltung. Wenn wir die 160 Organisationen hochrechnen, sind wir schon auf mehr als die zwei Prozent plus Ute Klitsch, die DORF TV in Linz angeblich anschauen sollen. Das Wichtige daran ist aber, dass DORF TV - und das war in der ganzen Debatte rund um die Aufnahme ins Kabelnetz von LIWEST immer wieder Thema – einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt leistet und dort immer wieder Dinge gezeigt werden, die in einem kommerziellen Sender oder in einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht Platz haben. Der Sender leistet vor allem einen großen Beitrag zu einer demokratischen, zu einer lebendigen und zu einer kritischen Gesellschaft, die der Politik immer wieder auf die Finger schaut. Wir sollten alle, wie wir auch hier herinnen sitzen, Interesse haben, dass es diese demokratische, kritische Gesellschaft gibt. Abgesehen davon, leistet DORF TV aus meiner Sicht wertvolle Arbeit. Sie übertragen den Budgetgemeinderat immer wieder, was, glaube ich, bei allen Fraktionen durchaus auf Wohlwollen gestoßen ist und gelobt worden ist, weil das auf professionellem Level abläuft. Sie leisten Arbeit im Sinne des Kulturentwicklungsplans, wo sie nämlich aktive Teilhabe ermöglichen und aktive Teilhabe dem gegenüberstellen, dass es bei vielen Medien nur um den passiven Konsum geht. Da wird dem Kulturentwicklungsplan zumindest aus meiner Sicht genüge getan. Ich persönlich halte es für sehr begrüßenswert, dass es die Unterstützung durch eine breite Mehrheit im Gemeinderat gibt. Ich weiß noch nicht, ob die ÖVP dieses Mal wieder mitstimmt. In der Vergangenheit war das schon manchmal nicht der Fall. Wenn, dann würde ich – man sagt dann gerne etwas Positives – es ausdrücklich begrüßen, wenn die Fraktion des Kulturreferenten beim Beschluss wieder mit dabei wäre. Wir werden auf jeden Fall zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Bürgermeister erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort zu D 4: Vizebürgermeister Forsterleitner: „Das kann ich ganz kurz machen. Erstens, hat es den Antrag schon in den Vorjahren gegeben. Das ist jetzt nicht etwas komplett Neues. Und zweitens, ist es nicht unüblich, dass ein Antragsteller in der letzten Sitzung des Gemeinderates eine Subvention für das laufende Jahr beantragt. Wir haben in weiterer Folge unter D 8 und D 9 andere Beschlüsse, die derselben Logik folgen, das heißt, das ist durchaus nicht unüblich.“ Zu D 6 liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Nachdem ich mich aufgrund der Kürze der mir zur Vorbereitung auf die Abstimmung dieses Antrages zur Verfügung stehenden Zeit im Stadtsenat enthalten habe, möchte ich hier kurz sagen, dass wir dem Antrag zustimmen oder ich das zumindest meiner Fraktion empfohlen habe. Das ist als Bekenntnis zur Wissenschaft und Forschung, als Bekenntnis zur Johannes-Kepler-Universität und als Bekenntnis zur Johannes-Kepler-Universität als Volluniversität zu verstehen. Das heißt aber nicht, dass wir in weiterer Folge automatisch die Finanzierungsbeschlüsse und sonstige Beschlüsse mittragen werden, weil ich glaube, dass da Schwierigkeiten auftauchen werden. Aus unserer Sicht ist es ein besonders wichtiges Anliegen, dass in der Umsetzung des Ganzen entsprechend berücksichtigt wird, wie man mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im AKh umgeht. Sie sollten so in den Prozess eingebunden werden, dass es für sie möglich ist, das konstruktiv annehmen zu können. Ich wünsche mir, dass es für alle Beteiligten gut funktioniert.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die kritische Haltung der KPÖ zum Kepler-Universitätsklinikum ist bekannt. Besondere Sorgen mache ich mir im Zusammenhang mit dem Aufgeben der Eigenständigkeit des AKh um die ehemals so genannte Fristenlösungsambulanz, die ein sehr wichtiges Angebot für die Linzer Frauen ist und auch überregionale Bedeutung hat. Ich würde mich deswegen in dieser Frage der Stimme enthalten. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter zu D 6 das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich glaube, das ist ein wichtiges Projekt und ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung. Ich kann versichern, dass wir das so gut es irgendwie geht, mit allen Beteiligten entwickeln wollen und dass wir natürlich die MitarbeiterInnen des AKh, so gut es geht, einbinden. Es gibt laufende Informationen und wir diskutieren laufend. Dass es natürlich bei so einem Wandel nicht bei allen Zufriedenheit gibt, lässt sich, glaube ich, nicht verändern. Das ändert aber nichts daran, dass es der richtige Schritt ist. Kollegin Grünn, dieser von dir genannte Punkt ist Teil der Vereinbarung, sodass sichergestellt ist, dass dieses Zentrum weiterhin erhalten bleibt.“ Zu D 7 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, hier haben wir den nächsten Kandidaten, die HOSI-Linz. Hier kann man durchaus den Eindruck gewinnen, dass manche Parteien so nach dem Motto ‚Geld Marsch, alle Schleusen auf, so schlecht kann es der Stadt finanziell gar nicht gehen‘ dem Gesuch nachgeben, wenn Geldbedarf besteht. Ich erinnere daran, die HOSI-Linz ist in den letzten Jahren von der Stadt großzügigst gefördert worden. Mehrere 100.000 Euro hat sie bekommen. Eine Pleite konnte nur dadurch abgewehrt werden, dass die Stadt die Mietschulden von 140.000 Euro erlassen hat. Schuld daran war natürlich dieser überteuerte Prunkbau, der – wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe – 1,2 Millionen Euro gekostet hat, für den die Stadt vom Land 700.000 Euro an Subvention bekommen hat. Diese Subvention ist an einen Zweck gebunden gewesen. Durch den Auszug der HOSI-Linz fiel die Zweckwidmung weg und das Land will diese 700.000 Euro wieder zurückhaben. Das Land hat eingeräumt, auf die Rückzahlung zu verzichten, wenn die Stadt einen neuen Mieter findet, der die Zweckwidmung erfüllt. Das ist leider nicht gelungen. Heute hat das ein weiteres teures Nachspiel. Wir müssen über die 700.000 Euro Rückzahlung beschließen. Meine Fraktion wird das nicht machen, wir werden uns enthalten. Das ist ein weiterer Beweis, wohin falsch verstandene politische Korrektheit führt, wenn Parteien nur Projekte unterstützen, ohne die finanziellen Hintergründe zu durchleuchten, und nur um deren eigenen Weltbild zu entsprechen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf für die ÖVP Linz vorausschicken, dass wir dem vorliegenden Antrag zur Rückzahlung der Landesförderung für das ehemalige HOSI-Gebäude zustimmen. Dazu ein paar kritische Bemerkungen von unserer Seite: Mit dieser Rückzahlung, die wir heute beschließen, kommen wir endlich zu einem sehr traurigen Schlusspunkt einer lang andauernden, leidigen Geschichte. Leidig zuerst einmal für die Verantwortlichen der HOSI. Da wurde ihnen von Seiten gewisser Stadtpolitiker – und da holt jetzt Sie von der SPÖ die Vergangenheit ein – vorgegaukelt, sie könnten ruhig über die Verhältnisse leben. Man werde schon irgendwie eine Lösung finden. Leidig aber auch für die Finanzen der Stadt Linz. Wenn wir uns den gegenständlichen Antrag genau ansehen, merken wir, dass wir die gewährte Landesförderung für das HOSI-Zentrum in der Höhe von 700.000 Euro zurückzahlen müssen. Wenn die Fördervoraussetzungen fehlen, ist das so. Andererseits bekommt die Stadt eine Förderung des Landes, wie schon gesagt, in der Höhe von 550.000 Euro retour. Daraus ergibt sich nun ein Delta von 150.000 Euro, auf dem die Stadt sitzen bleibt. Und wieder einmal, meine Damen und Herren, geht der Stadt Linz Geld verloren. 150.000 Euro ist viel Geld. Wir brauchen heute nur schauen. Bei einem späteren Punkt, H 2, sollen Einsparungen im Sozialbereich beschlossen werden. Da geht es um drei Arbeitsplätze für JugendbetreuerInnen im Verein Jugend und Freizeit. Wir haben große Reden über Arbeitslosigkeit, über Arbeitsmarktpolitik gehört und dann müssen drei Leute ihren Posten räumen. Die verlieren ihren Beruf. Bitte, das sind drei Existenzen, das sind drei Familien. 150.000 Euro - es sind ein bisschen mehr - sind sehr, sehr viel Geld. Meine Damen und Herren, in der letzten Gemeinderatssitzung ist es um die Weihnachtsbeleuchtung gegangen. Frau Stadträtin Wegscheider, mit diesen 150.000 Euro haben wir locker die nächsten fünf Jahre eine leuchtende, weihnachtlich erhellte Stadt Linz. Wir hätten uns das alles sparen können. (Beifall ÖVP) Meine Damen und Herren – vielleicht denken Sie sich, alles im Leben ist relativ -, angesichts der gigantischen Summen, die die Stadt schon verloren hat, mag das für Sie ein Klacks sein. Für uns ist es das nicht. Und wie eingangs gesagt, handelt es sich heute um einen traurigen Schlusspunkt einer wirklich langen und sehr leidigen Geschichte. Ein gescheitertes SPÖ-Projekt, das alle Linzerinnen und Linzer letztlich teuer zu stehen kommt. Schlagen wir dieses Kapitel endlich zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Hein: „Ich muss mich jetzt wirklich zu Wort melden. Frau Kollegin Kaltenhuber, das ist wirklich der Gipfel einer Heuchlerei, was Sie hier machen. Ich möchte Sie schon daran erinnern, dass sämtliche Fördergesuche, die die HOSI gestellt hat, Ihre Zustimmung bekommen haben. Wenn Sie jetzt aufdrehen und herumspielen wollen, dass jetzt mehr oder weniger die SPÖ allein verantwortlich ist, dann muss ich Ihnen sagen, nein, Ihr seid bei diesen Anträgen überall mitgegangen. Die Einzigen, die nicht mitgegangen sind, waren die Freiheitlichen. Das möchte ich noch einmal für das Protokoll erwähnen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter zu D 7 das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Und wenn wir schon dabei sind‚ ,die ganze Wahrheit auf den Tisch zu legen‘, dann sage ich noch zwei Punkte dazu. Als wir den Beschluss gefasst haben, das HOSI-Haus zu bauen, haben wir in diesem Gemeinderat mit einer großen Mehrheit gesagt, dass wir ein gesellschaftspolitisches Zeichen setzen wollen. Ein Zeichen dafür, dass wir in einer offenen, in einer modernen Stadt wollen, dass sich Homosexuelle nicht verstecken müssen, dass man für eine offene Gesellschaft eintritt, ein sichtbares, schönes, gutes Haus baut, wo man dem Verein eine Unterkunft, eine Bleibe und ein Angebot bietet. Dazu stehen wir in diesem Gemeinderat hoffentlich immer noch mehrheitlich. Ich weiß schon, dass diese Ansicht nicht alle vertreten, aber für meine Fraktion kann ich das auf jeden Fall sagen - wir haben nach wie vor dieses Bild von der Stadt –, dass man sich als Homosexueller nicht für seine Einstellung und für sein Leben verstecken muss. Das ist das Erste und das ist mir gesellschaftspolitisch schon wichtig. (Beifall SPÖ, Die Grünen) Und das Zweite, weil wir bei der ganzen Wahrheit sind. Man muss schon dazusagen, Frau Kollegin Kaltenhuber, wie das entstanden ist, dass wir jetzt zu dieser Rückzahlung kommen. Das war ein Teil der Verhandlungen mit dem Land Oberösterreich. Das ist ein Kompromiss. Ein Kompromiss ist immer so, dass das nicht automatisch beiden Seiten voll schmeckt, aber man hätte natürlich von Seiten des Landes sagen können, diese Förderung ist für soziale Zwecke gewährt worden. Man hätte auch sagen können, wir erlauben euch, einen anderen sozialen Zweck dort hineinzugeben und ihr müsst es nicht zurückzahlen. Das Land hat darauf bestanden, dass die Förderung zurückbezahlt wird und hat gesagt, dass 550.000 Euro refundiert werden. Das heißt, wir hätten ausmachen können, dass wir nichts zurückzahlen. Wir hätten wahrscheinlich schon gemeinsam eine soziale Nutzung gefunden und hätten sicher eine Einigung erzielt. Jetzt sind wir von dieser Nutzungsvereinbarung befreit. Ich finde es auch nicht lustig, dass wir die 150.000 zurückzahlen müssen, aber das ist Teil der Vereinbarung und aus meiner Sicht zu erfüllen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge D 3 bis D 7 abstimmen. Der Antrag D 3 wird einstimmig angenommen. Der Antrag D 4 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 5 wird einstimmig angenommen. Der Antrag D 6 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 7 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Giegler berichtet über die Anträge D 8 bis D 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 8 Gewährung einer Subvention an den Tennisclub Wels 76 (Generali Ladies Tennisturnier 2014); 73.000 Euro sowie 900 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Organisation und Durchführung des General Ladies-Tennisturniers vom 4. bis 12. Oktober 2014 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 73.900 Euro bereitgestellt. Die Gewährung einer monetären Förderung an den Tennisclub Wels 76 in Höhe von 73.000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung der Stadtgärten Linz in Höhe von 900 Euro/Selbstbehalt 300 Euro (Deko) wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der VASt 2.8600.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Förderung in Höhe von 73.000 Euro kann auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen-priv. Institutionen; Veranstaltungen, erfolgen. Die Kreditübertragung in Höhe von 44.000 Euro von der VASt 1.0610.757701, Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, auf die VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen-priv. Institutionen; Veranstaltungen, wird genehmigt.“ D 9 Gewährung einer Subvention an den Oö. Leichtathletikverband (Gugl Games 2014); 50.000 Euro sowie 690 Euro in Form einer Naturalförderung Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Organisation und Durchführung der Gugl Games am 14. Juli 2014 werden Förderungen in Höhe von insgesamt 50.690 Euro bereitgestellt. Die Gewährung einer monetären Förderung an den Oö. Leichtathletikverband in Höhe von 50.000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung des Tiefbau Linz in Höhe von 202,50 Euro/Selbstbehalt 67,50 Euro (Aufstellung von Verkehrszeichen) und der Stadtgärten Linz in Höhe von 487,50 Euro/Selbstbehalt 162,50 Euro (Deko), wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf den VASten 2.8140.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen und 2.8600.817025, Selbstbehalt Naturalsubventionen. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Förderung kann für 50.000 Euro auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen-priv. Institutionen; Veranstaltungen, erfolgen.“ D 10 Gewährung einer Subvention an den LASK (außerordentliche Leistungszuwendung); 30.000 Euro, insgesamt 65.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Gewährung einer außerordentlichen Leistungszuwendung 2014 einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie Durchführung von Trainingskursen an den LASK in Höhe von 30.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 30.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757002, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Spitzensportförderung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zu D 9: „Als Vizepräsidentin des Oberösterreichischen Leichtathletikverbandes erkläre ich mich beim Tagesordnungspunkt D 9 für befangen. Ich werde mich der Stimme enthalten. Meine Fraktion wird dem Tagesordnungspunkt allerdings die Zustimmung erteilen.“ Gemeinderat Reiman, MBA, zu D 8: „Zu Punkt D 8 werde ich mich, wie jedes Jahr, der Stimme enthalten. Ich bin der Meinung, dass dieses Sportfest bzw. Generali Ladies an Popularität und an Attraktivität abnimmt. Man hat, wenn man das heuer in der Tips-Arena verfolgt hat, nahezu eine brechende Leere mitverfolgen können. Aufgrund der prekären finanziellen Situation ist es nicht einzusehen, dass hier hochdotierte Gagen über den Steuerzahler mitfinanziert werden. Das heißt, bei allem Respekt vor den sportlichen Leistungen, werde ich mich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.“ Gemeinderat Hein zu D 9: „Wir werden bei Punkt D 9 unsere Zustimmung geben, weil diese Subvention bereits zugesagt worden ist und im Nachhinein bezahlt worden ist. Die Meisten wissen, dass diese Veranstaltung in Wirklichkeit trotz bärtigem Rahmenprogramm ein Flop war. Lediglich 2000 Besucher haben diese Veranstaltung besucht. In Summe hat diese Veranstaltung 200.000 Euro Fördergeld bekommen, sprich 100 Euro pro Besucher. Für die Zukunft fordern wir aber, dass speziell solche Veranstaltungen in finanztechnischer Sicht wesentlich stärker auf Herz und Nieren geprüft werden und nicht ohne irgendwelche Finanzplanungen dem Finanzausschuss zur Vorlage gebracht werden.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter zu D 8 und D 9 das Schlusswort: Stadtrat Giegler: „Bezüglich der Gewährung der Subvention an einen Tennisklub Wels 76 möchte ich anmerken, dass ich den Begriff brechende Leere bis jetzt in der Form noch nie gehört habe. Ich kann mir nicht vorstellen, was man darunter versteht. Ich weiß nicht, Kollege Reiman, wie oft Sie in dieser Woche in der Tips-Arena anwesend waren. Ich war relativ oft anwesend und habe mir die Spiele angesehen. Ich kann sagen, der Besucherzuspruch war hervorragend, mit Ausnahme eines einzigen Tages. Nachdem die Spitzenspielerinnen verletzungsbedingt ausgefallen sind, war ein entsprechender Einbruch zu beobachten, aber an allen anderen Tagen war der Besuch hervorragend. Das Tennisturnier ist seit vielen Jahren ein internationales Aushängeschild des Sportgeschehens in Linz. Ich bedanke mich wirklich bei allen, die dieser Subvention an den Tennisklub Wels zur Durchführung dieses Turniers zustimmen. Kollege Hein, zur Subvention des Gugl-Meetings. Es ist richtig, die Vereinbarung, dass dieses Meeting entsprechend gefördert wurde, wurde vorher getroffen. Dass der Zuschauerzuspruch im Jahr 2014 ein sehr kleiner, mit nicht einmal 2000 Besucherinnen oder Besuchern war, ist natürlich nicht erfreulich. Wir haben gleich am Tag des Meetings vereinbart, dass wir ein Analysegespräch mit allen Geldgebern der öffentlichen Hand mit dem Land Oberösterreich mit Landesrat Strugl, mit der Linz AG, mit dem Veranstalter, dem Leichtathletikverband, mit dem Meetingdirektor Robert Wagner und mit der Stadt Linz in meiner Person durchführen wollen. Dieses Analysegespräch hat leider nie stattgefunden. Ich gebe dir vollkommen Recht, wenn eine derartige Veranstaltung auf so geringes Interesse stößt, muss man das erstens einmal analysieren und sich genau überlegen, ob man in Zukunft für ein derart geringes Publikumsinteresse öffentliche Gelder zur Verfügung stellt. Nachdem dieses Gespräch nicht stattgefunden hat, habe ich - das wurde schon medial kommentiert - in Aussicht gestellt, dass es im kommenden Jahr 2015 von städtischer Seite keine Förderung mehr geben wird. Ich bedanke mich bei allen, die den Förderungen unter diesen drei Tagesordnungspunkten zustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge D 8 bis D 10 abstimmen. Der Antrag D 8 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 9 wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal stimmt wegen Befangenheit nicht mit. Der Antrag D 10 wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderätin Eilmsteiner berichtet über E 1 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 08-036-01-00, KG Lustenau (Kraußstraße - Gürtelstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-036-01-00, Kraußstraße – Gürtelstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Bebauungsplan 08-036-01-00, Kraußstraße – Gürtelstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-036-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Kraußstraße Osten: Gürtelstraße Süden: Richard-Wagner-Straße Westen: Makartstraße Katastralgemeinde Lustenau Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-036-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge E 2 und E 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 2 Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (Moosfelderstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Moosfelderstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Moosfelderstraße Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Neufelderstraße Osten: Moosfelderstraße Süden: Am Aubach Westen: Neufelderstraße 12b Katastralgemeinde Ufer § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 3 Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (Fischerfeldstraße 28) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Fischerfeldstraße 28, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Fischerfeldstraße 28 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Fischerfeldstraße Osten: Traundorfer Straße 73 Süden: Traundorfer Straße Westen: Fischerfeldstraße 22 Katastralgemeinde Ufer Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 24 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über die Anträge E 4 bis E 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 4 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 26-09-01-00, KG Urfahr (Rudolfstraße - Schratzstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan N 26-09-01-00, Rudolfstraße - Schratzstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Bebauungsplan N 26-09-01-00, Rudolfstraße - Schratzstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan N 26-09-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Rudolfstraße Osten: Schratzstraße Süden: Zellerstraße Westen: Gusshausgasse Katastralgemeinde Urfahr Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 26-09-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 26-16-02-00, KG Urfahr (Zellerstraße - Ottensheimer Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan N 26-16-02-00, Zellerstraße – Ottensheimer Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Bebauungsplan N 26-16-02-00, Zellerstraße – Ottensheimer Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan N 26-16-02-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Zellerstraße Osten: Ottensheimer Straße Süden: Obere Donaustraße Westen: Talgasse Katastralgemeinde Urfahr Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 26-16-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 6 Online-BürgerInnen-Beteiligung - Zeitgemäße Mittel zur BürgerInnen-Partizipation bei wichtigen Entscheidungen zu Zukunftsentwicklungen der Stadt Linz Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz bekennt sich grundsätzlich zu einer verstärkten Einbindung ihrer BürgerInnen vor einer Beschlussfassung durch das zuständige städtische Organ vor allem in Entscheidungen, die generelle mittel- bis langfristige Zukunftsentwicklungen der Stadt betreffen. 2. Diese Einbindung soll durch ein Angebot zur BürgerInnen-Beteiligung im Wege einer eigenen Online-Plattform unter Beachtung folgender Kriterien erfolgen: Entwicklung einer eigenen Online-Plattform (Homepage) unter der Web-Adresse mein.linz.at im Corporate Design der Stadt Linz Inhaltliche Präsentation und Aufbereitung eines generellen Zukunftsthemas der Stadt Umsetzung der Plattform in Responsive Webdesign (optimierte Darstellung für mobile Endgeräte wie Smartphone und Tablet) Einhaltung der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Standards Niederschwellige Registrierung durch UserInnen Möglichkeit zum Anlegen eines UserInnenprofils mit Foto, Pflicht- und Kann-Feldern zur Person Eigene, grafisch herausgehobene Userprofile von StadtpolitikerInnen, ExpertInnen und ModeratorInnen Möglichkeit zum Posten einer Idee: Text und Foto. Videos und andere Files sollen zum Zwecke urheberrechtlicher Absicherung der Stadt durch Verlinkung durch UserInnen ermöglicht werden (z.B. youtube) Anzeige neuer Postings auf der Startseite der Plattform in chronologischer Folge UserInnen-Benachrichtigung bei Aktivitäten zu ihrem Posting Bewertungsfunktion einzelner Beiträge (einmal/UserIn) nur durch registrierte UserInnen und Ranking der beliebtesten Ideen/Postings auf der Startseite Eingriffsmöglichkeiten durch Redaktion/Stadtkommunikation Linz (KOMM) im Rahmen einer ergebnisorientierten und der Online-Netiquette verpflichteten Moderation Einsehbarkeit aller Plattform-Inhalte (auch für Nicht-Registrierte) 3. Die KOMM wird beauftragt, auf Grundlage der in Punkt 2 dargelegten Kriterien den Ankauf eines entsprechenden Online-Tools einer BürgerInnen-Beteiligung vorzubereiten und durch die Beschlussfassung des zuständigen städtischen Organs herbeizuführen. 4. Die KOMM wird zur konkreten Anwendung und Betreuung der neuen Online-BürgerInnen-Beteiligung beauftragt. 5. Die Bedeckung der Kosten für die Online-BürgerInnen-Beteiligung in Höhe von 25.000 Euro soll im Rahmen des Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Projektebudgets für 2014 VASt 1.8995.728199, Sonstige Leistungen, EDV-Projekte, erfolgen.“ Zu E 6 liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Pühringer: „Ich melde mich zum Tagesordnungspunkt E 6, Online-BürgerInnen-Beteiligung. Ich will nur in Erinnerung rufen, dass das auf Initiative bzw. Antrag der Grünen entstanden ist. Wir haben immer - und das ist im Antrag nachzulesen - gemeint, dass es um grundsätzliche Stadtentwicklungsfragen gehen soll und nicht nur um rein bauliche Maßnahmen. Stadtentwicklung heißt für uns sehr, sehr viel mehr. Wir freuen uns, dass die Stadt Linz diesen Weg bestreiten wird. Wir gehen davon aus, wie du mir, lieber Herr Bürgermeister, im Ausschuss zugesichert hast, dass bei der Auswahl des Zukunftsthemas der größtmögliche Konsens zwischen den Parteien hergestellt wird. Wir halten das für sehr wesentlich. Wir werden zustimmen und freuen uns, dass das umgesetzt wird.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, jeder Antrag, der auf mehr direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung abzielt, ist uns ein willkommener. Allerdings gibt es zum vorliegenden Antrag noch einigen Diskussionsbedarf. Etliche Fragen sind noch nicht ausreichend beantwortet, z. B. welche Themen dort einfließen werden, wer über die Auswahl entscheidet, was mit den Ergebnissen passiert usw. Ganz salopp formuliert, wie tun wir damit. In der jüngsten Vergangenheit gibt es ein Beispiel, wie man nicht tun soll. Die überparteiliche Initiative ‚Rettet die Eisenbahnbrücke‘ hat über 800 Unterschriften für eine Volksbefragung gesammelt und Bürgermeister Luger ignoriert ungeniert den Willen dieser Menschen, ohne mit der Wimper zu zucken. Mit irgendwelchen vorgeschobenen Argumenten biegt er sich seine politische Welt zurecht. Der Linzer Gemeinderat sei nicht zuständig, heißt es da. Was war dann mit all diesen Anträgen zur Linzer Eisenbahnbrücke, die wir hier schon behandelt haben? Die waren dann alle zu Unrecht auf der Tagesordnung, Herr Bürgermeister? Was ist wieder eindeutig zu erkennen? Wenn die SPÖ etwas möchte, ist alles möglich. Wenn ihr etwas gegen den Strich geht, werden die Kritiker mundtot gemacht. Das wurde unter Dobusch erlernt und unter Luger perfektioniert. Da zeigt unser Bürgermeister wieder einmal sein wahres Gesicht. Mit ausgestreckten Händen die Demokratie mit den Füßen zu treten, das ist der neue Stil der SPÖ. Wenn schon mit gesetzlich verankerten Bürgerbeteiligungsmodellen so umgegangen wird, wie wird dann erst mit relativ unverbindlichen Ergebnissen eines Onlinevotings umgegangen, frage ich mich. Da bin ich gespannt. Trotz der Haltung der SPÖ, das eine zu sagen, aber das andere zu tun, geben wir die Hoffnung auf mehr direkte Demokratie nicht auf und werden daher diesem Antrag unsere Zustimmung erteilen. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Kollege Jungwirth, man kann unterschiedlicher Meinung sein, auch was die juristische Beurteilung der Frage einer Volksbefragung zur Eisenbahnbrücke betrifft. Aber ich bitte Sie, zumindest in der Wortwahl eine gewisse Korrektheit zu bewahren. Für die Formulierung, die Demokratie mit Füßen zu treten, erwarte ich mir, dass Sie sich entschuldigen. Ich würde Sie höflich darum ersuchen, denn ich habe nicht willkürlich, nicht autoritär und autokratisch entschieden, sondern habe mich an ein Gutachten, das ein Universitätsprofessor erstellt hat, gehalten. Es wird möglich sein, das ist in der Demokratie üblich, dass die nächste Instanz überprüft, ob diese juristische Meinung tatsächlich korrekt ist oder nicht. Aber ich würde Sie ersuchen, ein gewisses Niveau zu behalten und bei aller Emotion in diesem Haus eine gewisse Haltung zu bewahren. Das würde ich mir vorstellen, das würde ich mir sehr wünschen.“ (Beifall SPÖ) Nachdem die Berichterstatterin auf ihr Schlusswort verzichtet, lässt Bürgermeister Luger nun über die drei Anträge abstimmen. Die Anträge E 4 bis E 6 werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Murauer berichtet über die Anträge E 7 und E 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 7 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 22-07-01-00, KG Kleinmünchen (Schottweg - Vogelfängerweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 22-07-01-00, Schottweg – Vogelfängerweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Bebauungsplan S 22-07-01-00, Schottweg - Vogelfängerweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 22-07-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Vogelfängerweg Osten: Siemensstraße Süden: Flötzerweg Westen: Schottweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 22-07-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 8 Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Binderlandweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Binderlandweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Binderlandweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Weißdornweg Osten: Binderlandweg, westlich Schottweg Süden: Zechmeisterstraße Westen: östlich Bäckermühlweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 7 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über E 9 Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Dauphinestraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Dauphinestraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Widmungsgrenze zum Bauland Osten: Dauphinestraße 172 Süden: Dauphinestraße Westen: Dauphinestraße 190 Katastralgemeinde Kleinmünchen Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 27 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über E 10 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 34-14-02-00 (Oberbairinger Straße - Schatzweg) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-14-01-00, KG Katzbach und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan N 34-14-02-00, Oberbairinger Straße – Schatzweg, Neuerfassung (Stammplan), mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-14-01-00 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend Bebauungsplan N 34-14-02-00, Oberbairinger Straße - Schatzweg, Neuerfassung (Stammplan), mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-14-01-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan N 34-14-02-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-14-01-00 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Schatzweg Osten: Widmungsgrenze zum Grünland Süden: Südlich der Straße ,Am Sonnenhang‘ Westen: Oberbairinger Straße Katastralgemeinde Katzbach Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 34-14-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan N 34-14-01-00 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Vizebürgermeister Forsterleitner berichtet über F 1 Teilsanierung des Baus 1 und Magazin III der Tabakfabrik Linz durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von sechs Millionen Euro exkl. Umsatzsteuer und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es geht hier um einen, aus meiner Sicht sehr wichtigen Antrag, damit es in der Tabakfabrik weitergehen kann. Es geht um die Teilsanierung des Baus 1 und des Magazins III der Tabakfabrik durch die Immobilien Linz GmbH. Hier soll für die kommenden vier Jahre ein Betrag von sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie sicher wissen, hat sich die Tabakfabrik in den letzten Jahren zu einer Drehscheibe für kreative Industrien, für sozial engagierte Initiativen, für Bildungs- und Forschungseinrichtungen und für neue Produktions- und Manufakturstätten entwickelt. Wir haben daher die erfreuliche Situation, dass durch die Investitionen, die dort getätigt worden sind und durch die Aktivitäten unserer eigenen Betriebsgesellschaft inzwischen wieder mehr als 300 Menschen einen Arbeitsplatz haben, mehr Menschen, als zum Zeitpunkt der Schließung des Werks. Jetzt haben wir die Möglichkeit, wieder konkret weitere Impulse zu setzen, dieses Areal weiterzuentwickeln und im Sinne dessen, was wir heute am Anfang dieses Gemeinderates diskutiert haben, konkrete Maßnahmen für Arbeitsplätze, für mehr Beschäftigung in dieser Stadt zu setzen. Dafür müssen wir grundsätzlich leerstehende Flächen in Bau 1 für die weitere Nutzung vorbereiten. Es sind einige grundlegende Arbeiten zu machen, wie der Vorbeugende Brandschutz mit Herstellung von Brandabschnitten, Nutzbarmachung von Stiegenhäusern etc., die Erschließung durch die Erneuerung der Liftanlage und der Liftschächte und grundlegende Installationen, wie Zuleitungen von elektrischem Strom, Datenleitungen, Heizung, Wasser, Abwasser etc. Der Bau 1 eignet sich hervorragend für das, was man die Herstellung eines Edelrohbaus nennt. Das ist das, was viele der potenziellen Mieter - das sind immerhin 260 Unternehmen, die sich hier ansiedeln wollen - haben möchten. Die meisten davon möchten kein Bürogebäude, das sie sonst auch an anderer Stelle in der Stadt mieten könnten, sondern genau dieses kreative Umfeld, das die Tabakfabrik bieten kann. Deshalb können wir diese vorbereiteten Sanierungsarbeiten relativ kostengünstig durchführen. Der Sanierungsaufwand wird irgendwo zwischen 600 und 1800 Euro pro Quadratmeter sein, im Schnitt bei 1200 Euro pro Quadratmeter. Die sechs Millionen Euro sollen auf vier Jahre beschlossen werden. Das würde im Schnitt 1,5 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. Das ist natürlich nicht exakt, weil die einzelnen Abschnitte nicht jahresgenau sein werden. Wir werden auf Antrag der Grünen – im Finanzausschuss ist ein Zusatzantrag eingebracht worden -, die einzelnen Abschnitte getrennt beschließen. Zu den sechs Millionen Euro, die wir hier beschlossen haben, kommen noch Mittel aus Strukturförderung der Europäischen Union, Bedarfzuweisungsmittel des Landes etc. dazu, sodass wir davon ausgehen können, dass wir rund 8000 Quadratmeter und damit ca. ein Drittel des Bau 1 besiedeln können. Ich halte das für eine richtige und wichtige Investition. Wir haben hier im Gemeinderat gemeinsam und einstimmig den Kauf dieses Areals beschlossen. Es nicht zu nutzen, wäre aus meiner Sicht fahrlässig. Wer a) sagt, muss meiner Meinung nach auch b) sagen. Wir müssen daran schreiten, diese Flächen zu besiedeln, um damit die Leerstandskosten, die jetzt aktuell anfallen, zu reduzieren. Wir können damit Mieteinnahmen generieren und erzielen durch die Menschen, die dort Arbeit finden, Kommunalsteuereinnahmen. Aus meiner Sicht eine überaus sinnvolle und sofort wirksame Investition in unsere Stadt und in die Zukunft unserer Stadt. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Teilsanierung des Bau 1 und des angrenzenden Magazins III der Tabakfabrik Linz mit Investitionsmitteln der Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von sechs Millionen Euro exkl. USt auf Preisbasis September 2014 sowie mit allfälligen weiteren dem Projekt Tabakfabrik gewährten Projektförderungsmitteln von dritter Seite wird zugestimmt. 2. Den während der Errichtungszeit anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Bei Überschreitung der max. Abweichungssumme ist der Gemeinderat neuerlich zu befassen. In der Sitzung des Finanz- und Hochbauausschusses am 6. November 2014 wurde folgender Zusatzantrag beschlossen: Zusatzantrag: 3. Nach Abschluss der Detailplanungen der jeweiligen Bauetappen ist in den zuständigen Gremien über das konkrete Projekt zu informieren und die Zustimmung einzuholen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Baier: „Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, liebe ZuhörerInnen auf der Tribüne und Galerie, es ist keine einfache Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, was die Teilsanierung der Tabakfabrik Bau 1 und Magazin III anlangt, denn es ist eine tiefgreifende Entscheidung. Wir müssen darüber befinden, ob sich und in welchem Ausmaß sich die öffentliche Hand als Privater, als Immobilienentwickler unter Beweis stellen soll oder gäbe es - und das möchte ich an dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit anregen - dazu ein Alternativszenario. Wir wissen - und das haben wir heute schon das eine oder andere Mal diskutiert und das ist angeklungen -, dass wir ein Budget haben, das sehr angespannt ist. Wir leben in Zeiten knapper Kassen. Da muss sich selbstverständlich die öffentliche Hand und wir als Stadt fragen, wofür und in welchem Ausmaß wir die ohnehin knapp gewordenen Mittel für Investitionen tatsächlich einsetzen. Wenn wir überlegen, Geld für die eine oder die andere Maßnahme einzusetzen, müssen wir uns die Frage stellen, ob es dazu Alternativen durch Investoren privater Natur gäbe, die das auch tun könnten. Für andere Maßnahmen, etwa für den Straßenbau, für den Schulbau oder für andere Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Bereich, bietet sich diese Möglichkeit nicht so an, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und lieber Christian Forsterleitner, wenn du heute schon kritisiert hast, dass dir das Vorgehen der ÖVP, was Investitionen anlangt, nicht ganz klar ist, kann ich dir diesbezüglich gerne noch einmal auf die Sprünge helfen. Für uns ist völlig klar, investieren ja, aber richtig. Richtig insofern, dass man dort investieren muss, wo nur die öffentliche Hand in Frage kommt. Wir glauben, dass es beim Areal der Tabakfabrik ein hohes Potenzial an privaten Investoren gäbe, an Immobilienentwicklern, die diese Aufgaben und diese Maßnahmen ebenso vornehmen könnten. Wir haben, als wir die Tabakfabrik angekauft haben und diesem Kauf zugestimmt haben, nicht gleichzeitig gesagt, dass alle finanziellen Investitionen, die wir dort tätigen, automatisch damit abgesegnet und abgedeckt sind. Es ging darum, das Arial zu kaufen, damit zu retten und dann weiterzuentwickeln. Die Frage ist, meine sehr geehrte Damen und Herren, können wir es uns schlicht und ergreifend leisten, dass wir in den nächsten Jahren sechs Millionen Euro - ich höre, das ist noch nicht genug, denn, wenn man den Durchschnittswert rechnet, kommt man auf einen anderen Betrag - investieren. Du hast gesagt, es sollen dafür EU-Förderungen lukriert werden. Ich frage mich nur, gibt es die schon, sind die schon zugesagt. Das Zweite ist, dass es Bedarfszuweisungsmittel des Landes geben soll. Ich frage mich, gibt es die schon, sind die schon zugesagt. Wenn nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, können sich diese sechs Millionen Euro noch einmal weiter erhöhen. Wir reden hier von 8000 Quadratmetern, insgesamt hat die Tabakfabrik aber 80.000 Quadratmeter, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein Teil davon wurde schon ausgebaut und saniert. Wir müssen uns die Frage stellen, können wir uns diesen Ausbau tatsächlich auf diese Art und Weise leisten. Ich glaube nicht. Ich glaube, dass wir gut beraten sind darüber nachzudenken, wer hier alternativ diesen Ausbau unter der Schirmherrschaft und in der gemeinsamen Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftseigentümer, nämlich mit der Stadt oder unserer Beteiligung in der Tabakfabrik vorantreiben könnte. Das heißt, investieren ja, aber wir müssen uns die Frage stellen, können wir uns das leisten. Und wenn ich heute einer Tageszeitung entnommen habe, dass es sogar eine Kostenschätzung eines Linzer Architektenteams oder eines Planungsbüros von 150 Millionen Euro gibt, dann frage ich mich offen gestanden, und ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, woher sollen und wollen wir diese 150 Millionen Euro in den nächsten Jahren nehmen. Diese Frage muss der Finanzreferent beantworten. Ich kann nur sagen, wir werden uns daher heute bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich meine, wir sollten eine Schleife einziehen. Wir sollten noch einmal auf politischer Ebene darüber reden, wie wir die Entwicklung des Areals wirklich angehen wollen und ob es die öffentliche Hand sein soll oder ob es eine Alternative gibt. Es gab bisher nur Gespräche oder Präsentationen auf Ebene der Aufsichtsräte sowohl in der Tabakfabrik, als auch in der ILG. Mit meiner Fraktion zumindest wurde aber auf politischer Ebene darüber hinaus nie darüber gesprochen, wie die weitere Vorgangsweise ist. Auch das möchte ich an dieser Stelle kritisieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann uns nur dringend raten, dass wir einen Moment innehalten und überlegen, ob wir diese Mittel in diesem Ausmaß in den nächsten Jahren zur Verfügung haben und zur Verfügung stellen wollen. Nicht, dass wir in ein paar Jahren draufkommen, dass wir hier in eine völlig falsche Richtung gegangen sind und daher nur mehr die Notbremse hilft. Deshalb ersuche ich dringend, dass wir heute dieses Projekt insofern stoppen, dass wir noch einmal ein Gespräch darüber führen können.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Tabakfabrik reicht es nicht aus, gute Ideen und Visionen zu haben. Wenn man diese Ideen und Visionen umsetzen und konkretisieren will, gehört eine akribische Finanzplanung und ein Gesamtkonzept, eine Strategie rund um die Tabakfabrik dazu. Wir wissen nicht, wo die Reise der Tabakfabrik in den nächsten fünf Jahren hingehen soll. Es muss auf alle Fälle sicher sein, dass die Tabakfabrik nicht auf ewig ein Zuschussbetrieb bleiben kann und nicht bleiben darf. Wir wissen, dass jetzt der wirtschaftliche Bereich der Tabakfabrik von dieser Investition betroffen sein soll. Es gibt eine Liste von vielen Mietern - das haben wir zumindest als Erstes von den Medien erfahren -, wir wissen aber nicht, inwieweit diese Mieter in die Umbaupläne involviert worden sind. Unternehmen, die sich irgendwo einmieten, haben gewisse Bedürfnisse. Wenn wir jetzt einfach anfangen, darauf los zu sanieren, wissen wir nicht, ob wir die Bedürfnisse der Mieter wirklich treffen. Vielleicht entpuppt sich schon diese Investition als überflüssig. Man muss mit offenen Karten spielen. Es reicht nicht aus, irgendwelche Präsentationen in den Aufsichtsräten vorzutragen. Wenn man Geld von den Linzer Bürgern haben will, muss man dieses Projekt den Linzer Bürgern vorstellen. Dieses Projekt muss natürlich auf harten Zahlen basieren. Wir wollen natürlich wissen, ob sich Geld, das in die Tabakfabrik investiert wird, jemals amortisiert und wann man damit aufhört. Deswegen werden wir heute dem Antrag unsere Zustimmung nicht geben, wir werden uns enthalten, denn dass alle Unterlagen zu denjenigen kommen, von denen man sich eine Zustimmung erwartet, sehe ich als Bringschuld. Und eine Blankozustimmung zur Tabakfabrik wird es von uns sicher nicht geben.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, geschätzte BesucherInnen auf der Galerie, Die Grünen bekennen sich natürlich zur positiven Entwicklung der Tabakfabrik und in diesem Sinne zum vorliegenden Antrag, die Teilsanierung für den Bau 1 und das Magazin III zu genehmigen und damit die Nutzbarmachung dieser Flächen für die Bevölkerung zu ermöglichen. Nach der Wortmeldung von Herrn Vizebürgermeister Baier möchte ich noch betonen, dass wir uns natürlich zur Tabakfabrik im öffentlichen Eigentum, also im Eigentum der Stadt Linz und im Eigentum der Linzerinnen und Linzer bekennen. (Beifall Die Grünen) Ich darf etwas polemisch daran erinnern, dass es das letzte Mal, als ein Privater in der Tabakfabrik das Zepter in der Hand gehabt hat, zur Einstellung der Produktion geführt hat. Ich glaube nicht, dass man dieses Rezept jetzt erneut unbedingt anwenden müsste. Wir haben, wie Herr Vizebürgermeister Forsterleitner bei der Berichterstattung bereits erwähnt hat, im Finanzausschuss bereits beantragt - und das ist dort dankenswerterweise mehrheitlich beschlossen worden -, dass über die konkreten Bauetappen, die diesem heutigen Antrag folgen werden, dann die jeweiligen zuständigen Gremien noch zu befassen sind. Von daher sehen wir das nicht als Blankoscheck, sondern als Rahmenbeschluss, dem die konkreten Beschlüsse ohnehin noch folgen müssen. Besonders wichtig im Zuge dieser Adaptierungsarbeiten ist uns, dass die nötigen Standards im Bereich der Ökologie und der Barrierefreiheit umgesetzt werden. Ich darf daher heute noch einen Zusatzantrag stellen. Der Gemeinderat beschließe: „4. Bei allen Bauetappen sind höchstmögliche Standards hinsichtlich der Ökologie und Barrierefreiheit anzustreben und umzusetzen.“ Ich darf hier noch um Zustimmung ersuchen. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Tabakfabrik Linz ist es mir ein sehr großes Anliegen, zum Wohlergehen der Gesellschaft und des gesamten Projekts einen entsprechenden Beitrag beisteuern zu können. Als die Stadt Linz vor einigen Jahren die Tabakfabrik wieder in öffentliches Eigentum übernommen hat, war das eine bewusste Entscheidung. Eine Entscheidung dafür, dass die öffentliche Hand Verantwortung dafür übernimmt, dass ein Baujuwel, ein denkmalgeschützter Industriebau mit historischer Bedeutung, nicht wie einmal bereits in private Hände gelangt. Kollege Svoboda hat es soeben angesprochen, was wir dann erleben mussten und was daraus wurde. Es wurde hier ein bewusstes Statement der öffentlichen Hand gesetzt, Verantwortung zu übernehmen und ein Areal städtebaulich weiterzuentwickeln. Es ist tatsächlich ein Stadtentwicklungsprojekt, es ist auch ein Wirtschaftsprojekt und es ist mit Sicherheit kein Kulturprojekt. Es wird immer wieder argumentiert, dass es ein Fass ohne Boden ist, dass hier in ein Kulturprojekt öffentliche Gelder fließen und es eine Dauersubvention wird. Das ist es nicht. Die Tabakfabrik Linz ist eine Entwicklungsstätte mit neuen beruflichen Milieus, mit innovativen Formen der Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang hat sich die Tabakfabrik in den letzten Jahren bereits eine sehr große nationale und internationale Reputation erworben. Man muss sagen, dass ein derart großes Projekt - und das war von Anfang an klar - nicht etwas ist, was so einfach ist. Bei einem derartigen Projekt hat man mit vielen Unwägbarkeiten zu rechnen und man muss die Entwicklungen so betrachten, dass eine Selbstorganisation des gesamten Systems, eines sozusagen autopoietischen Systems im Vordergrund steht. Man kann nicht mit einem Art Fünfjahresplan festlegen, wo die Tabakfabrik in den nächsten fünf Jahren stehen wird. Die Nutzerinnen und Nutzer leisten einen maßgeblichen Beitrag dazu, in welche Richtung sich dieses Riesenprojekt weiterentwickeln wird. Ich habe von der nationalen und internationalen Reputation gesprochen. Erst vor wenigen Wochen oder Monaten wurde durch eine Studie des Netzwerkes der österreichischen Kreativwirtschaft 2014 vom FAS Research Institut bestätigt, dass die Tabakfabrik gemeinsam mit dem Ars Electronica Center in Linz und mit der Creative Region, die auch in der Tabakfabrik untergebracht ist, sozusagen ein österreichischer Hotspot ist. Es besteht ein Vorzeigeentwicklungspool, der den gesamten Bereich der Kreativwirtschaft entsprechend dynamisch weiterentwickelt. Aber auch internationale Institute haben der Entwicklung der Tabakfabrik ein entsprechendes positives Urteil ausgestellt. Die Standortanalyse des Institutes für Strategieentwicklung in Berlin zum Beispiel, hat die Tabakfabrik diesbezüglich hervorgehoben. Das wird durch zahlreiche Einladungen zu Kongressen und Symposien bestätigt, die die Geschäftsführung im nationalen und internationalen Kontext erhält, um dort als Best Practice-Beispiel entsprechend vorgestellt zu werden. Die Arbeitsplatzsituation wurde bereits angesprochen. Es arbeiten schon mehr Menschen in der Tabakfabrik, als zum Zeitpunkt der Schließung im Jahr 2009. Derzeit sind es genau 319 Personen in 70 unterschiedlichen Organisationen und Betrieben. Rund 50 Prozent sind Selbstständige, aber auch Angestellte und Ehrenamtliche sind dort beschäftigt. Und was ganz wichtig ist - das wurde bereits erwähnt -, die Tabakfabrik kann sich vor Anfragen neuer Nutzerinnen und Nutzer kaum erwehren. Derzeit existiert eine Liste von rund 260 Anfragen von Interessenten, die die Tabakfabrik besiedeln und einen Beitrag zur Weiterentwicklung leisten möchten. Kollege Hein hat angesprochen, inwieweit die Mieterinnen und Mieter in die Entwicklung einbezogen werden. Genau das ist das Problem. Man kann nur Rahmenbedingungen herstellen. Diese Investition, die heute beschlossen werden soll, ist sozusagen das Minimalerfordernis, um gemeinsam mit den zukünftigen Mieterinnen und Mietern die weitere Entwicklung besprechen und beschließen zu können. Das ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig, weil die Geschäftsführung aufgrund der derzeitigen Situation mit niemandem in konkrete Gespräche eintreten kann, mit niemandem Letters of Intent abschließen kann, mit niemandem konkret ausmachen kann, wie sich die weitere Nutzung darstellen wird. Daher ist es notwendig, relativ rasch zu entscheiden, weil diese 260 Interessentinnen und Interessenten nicht auf immer und ewig zu vertrösten sind. Man muss einmal in die konkrete Umsetzungsphase kommen. Mit diesem heutigen Beschluss ist es dann möglich, entsprechende Verträge abzuschließen. Dass die Tabakfabrik eine hohe Attraktivität hat, zeigt sich unter anderem auch daran, dass der größte Händler für Kreativ- und Künstlerbedarf Boesner, ein internationales Unternehmen aus Deutschland - nach Wien und Graz – 2015 hier einen Flagship-Store in Linz eröffnen möchte. Der Modezweig der Kunstuni mit dem Titel Fashion Design und Technology wird einziehen und Synergien mit anderen Betrieben, die bereits jetzt in der Tabakfabrik angesiedelt sind, eingehen und es werden sich hier für rund 100 Studierende aus dem In- und Ausland Studienmöglichkeiten eröffnen. Die WearFair-Messe, um nur ein Beispiel zu nennen, als die größte Modemesse, der Modepalast, wird 2015 in die Tabakfabrik übersiedeln. Das sind alles Zeichen, dass hier eine entsprechende Dynamik und Attraktivität des Standorts vorhanden ist, die aber nur dann gegeben ist, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Und, Frau Kollegin Wegscheider als Aufsichtsratsvorsitzende der Creativ Region, muss es unser gemeinsames Anliegen sein, dass diese Initiative, die entsprechend boomt und die sich entsprechend positiv entwickelt, entsprechende Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen im Bau 1 vorfinden wird. Die Investition - das wurde bereits angesprochen - würde aus wirtschaftlicher Sicht bedeuten, dass es geringere Leerstandskosten gibt, dass es Mieteinnahmen und Kommunalsteuereinnahmen gibt und dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Maßnahmen, die gesetzt werden, sind sozusagen Minimalmaßnahmen, um für die zukünftigen Mieterinnen und Mieter entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, ob das der Brandschutz ist, die Lifterneuerung oder die Installation. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates bin ich verantwortlich für diese Gesellschaft und ist es mir ein sehr großes Anliegen, dass diese Investition getätigt wird. Ich kann den Gemeinderat wirklich nur ersuchen, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Mag. Baier: „Ich bin direkt angesprochen worden und möchte noch einmal ganz klar sagen, dass die öffentliche Hand, Kollege Svoboda, Eigentümer bleiben soll und sich einen privaten Partner, der über die notwendigen Mittel verfügt, als Investor suchen soll. Es gibt, wenn Sie sich darüber informieren möchten, international, auch in Deutschland Beispiele dafür, wie sich die öffentliche Hand bei großen Grundstücken, wo man selber nicht als Immobilienentwickler auftreten will, private Investoren holt und damit steuerschonend und budgetschonend vorgeht. Das war mein Weg und den schlage ich vor. Ich möchte damit nicht gleichzeitig sagen, das, was bisher in der Tabakfabrik gemacht worden ist oder das, was geplant ist, ist nicht gut oder es irgendwie in Abrede stellen, überhaupt nicht. Es geht mir schlicht und ergreifend darum, meine Damen und Herren, ob wir hier im Gemeinderat die finanziellen Mittel für diese Investitionen, die anfallen, haben. Stefan Giegler, ich muss das hier im Gemeinderat tun, weil leider Gottes haben wir vorher nie darüber reden können, hier das erste Mal. Wenn du von Minimalmaßnahmen sprichst, die für ein Drittel im Bauteil 1 schon zehn Millionen Euro kosten, dann frage ich mich. Wir reden von einem Drittel des Bauteils 1 und einem Teil vom Magazin und von sechs Millionen Euro, mit denen Minimalmaßnahmen gesetzt wurden. Diese sechs Millionen Euro sind der Best Case. Da sind schon EU-Förderungen, Bedarfszuweisungsmittel usw., die wir bekommen, abgezogen. Wenn ich nämlich die 8000 Quadratmeter mal die durchschnittlichen 1200 rechne, bin ich bei 9,6 Millionen Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich frage Sie allen Ernstes, wenn Sie heute diesen Weg gehen und diesen Beschluss so fassen - das können Sie heute mit mir tun, das ist kein Problem -, muss Ihnen klar sein, dass Sie die nächsten Jahre noch zig Millionen Euro auf den Tisch legen müssen. Wo haben wir die, frage ich Sie. Wo sind diese 20, 30, 50, 70 Millionen Euro, die wir hier als Investitionen tätigen müssen. Darum geht es und darum müssen wir reden. Es ist wichtig, dass wir das tun. Wir als ÖVP werden das auch in Zukunft einfordern.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das nicht diskutiert worden ist, ist nicht richtig. Da müssten gerade die Geschäftsführer z.B. der Tabakfabrik zusammenzucken, denn die rennen wie die Wanderprediger durch die Gegend und erzählen allen, die es hören oder nicht hören wollen, was die Pläne und die Ideen für die Tabakfabrik seien. Man braucht nur auf die Homepage der Tabakfabrik zu schauen und dort einmal nachlesen, wie es in der Tabakfabrik weitergehen soll. Darüber wurde sowohl im Aufsichtsrat der Tabakfabrik selbst, als auch im Aufsichtsrat der Immobiliengesellschaft der Stadt Linz diskutiert. Man kann sich meiner Meinung nach nicht hier hersetzen und so tun, als höre man das erste Mal von diesem Thema. Das finde ich schon fast frech. Man kann darüber diskutieren, wie man das Ganze in Zukunft finanzieren will, das kann man ruhig machen und da bin ich gerne bereit. Wofür ich allerdings nicht zu haben bin, sind Verzögerungstaktiken, wo man sagt, nein, jetzt stellen wir das noch einmal in eine Warteschleife, weil es uns jetzt gerade nicht hineinpasst. Es gibt noch weitere Schritte, die wir diskutieren müssen. Eines möchte ich aber auch sagen, dieses Gutachten, das da herumgeistert, habe ich nicht in Auftrag gegeben, ich kenne es nicht. Ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass es das offensichtlich gibt. Das ist ungefähr so, wie wenn ein Unternehmen, das eine große Fläche hat - nehmen wir z.B. die Voest - dann sagen würde, wenn ich alle meine Anlagen auf meinem ganzen Gelände erneuern würde, würde mich das x kosten. So wollen wir, glaube ich, in dieser Frage nicht vorgehen. Wir haben ganz konkret den Bau 1 vor uns. Wenn wir einen Return on Investment haben wollen, muss man, und das weiß jeder Unternehmer, vorher investieren. Da gibt es jetzt natürlich Philosophiefragen, ob man das in öffentlicher Hand haben möchte oder ob man das bei Privaten haben möchte - das können wir in weiteren Folgen im Gemeinderat gerne weiterdiskutieren. Ich bin eindeutig dafür, dass dieser Bau 1 mit Mitteln der öffentlichen Hand weiterentwickelt wird und wir dadurch ganz konkret Arbeitsplätze schaffen. Diese Unternehmen, die schon lange auf eine Rückmeldung warten, brauchen diese Entscheidung, um starten zu können. Die werden nicht verstehen, wenn wir das wieder in eine Warteschleife stellen. Und zu den Kosten: Wenn ich jetzt die 1,5 Millionen Euro auf vier Jahre nehme, ergibt das nämlich die sechs Millionen Euro, die die Immobiliengesellschaft heranziehen soll. Das macht ungefähr zehn Prozent dessen aus, was die Immobiliengesellschaft in den kommenden Jahren jeweils pro Jahr investiert. Ich sage ja, es ist mir das wert. Ich finde, wir müssen auf der einen Seite in Kinderbetreuung und Schulen investieren, das ist der große Schwerpunkt der Investitionen in der Immobiliengesellschaft. Wir haben ein Gebäude, das wir gekauft haben und erhalten müssen, das uns etwas kostet und wo wir wollen, dass es sich irgendwann selber trägt. Wir wollen investieren und die Möglichkeit dazu schaffen, dass es sich selbst trägt. Und ja, wir rechnen schon damit, dass wir diese EU-Mittel bekommen. Es gibt die entsprechenden Anträge und uns wird rückgemeldet, dass es hier gut ausschaut. Wenn es ein Versprechen gäbe, würden wir es in Form eines Antrages oder einer Information vorlegen. In dem Fall bin ich guter Hoffnung und sehr optimistisch. Und ja, wir haben über die Bedarfszuweisungsmittel gesprochen, ich weiß, an wen ich mich wenden muss. Beim Land ist das aufgeteilt. Die Stadt darf sich bei Bedarfszuweisungen an Herrn Reinhold Entholzer wenden. Mit ihm haben wir darüber gesprochen, dass auch Bedarfszuweisungsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Wir werden also heute hier einen Beschluss fassen und wie er auch ausgeht, wird er zeigen, wer für etwas steht, wer für verzögern steht, wer für eine Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft steht und wer dafür ist, dass man diesen Bau 1 der Tabakfabrik mit öffentlichen Mitteln weiterentwickelt. Damit bin ich wieder am Anfang der Debatte, konkret jetzt und nicht irgendwann einmal Arbeitsplätze in dieser Stadt zu schaffen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer zur Geschäftsordnung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, die scheinbar angenommene Beschlussfassung steht offensichtlich im Widerspruch zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat (GOGR), die sich in § 14, mit Anträgen mit finanzieller Belastung der Stadt befasst. Ich gehe davon aus, dass es sich bei einer solchen Investition, wie mehrfach erläutert, um eine finanzielle Belastung für die Stadt handelt. § 14 Abs. 1 GOGR lautet: Anträge, die eine über den Voranschlag der Stadt hinausgehende finanzielle Belastung der Stadt zur Folge hätten, müssen zugleich Vorschläge darüber enthalten, wie der Mehraufwand zu decken ist. Ein solcher Vorschlag findet sich in der Beschlussformel nicht. Bei genauerer Überlegung ist das wohl aus gutem Grund so. Wäre nämlich ein solcher Vorschlag für eine finanzielle Bedeckung, beispielhaft durch eine Kreditaufnahme Bestandteil der Beschlussformel, würde § 18 Abs. 3 StL 1992 zur Anwendung gelangen. Dieser legt fest, dass zur Aufnahme von Darlehen mit einem Betrag von über 1,5 Millionen Euro - hier geht es um sechs Millionen Euro - die Anwesenheit von wenigstens 41 Mitgliedern des Gemeinderates und die Zustimmung von zwei Dritteln der Anwesenden erforderlich ist. Dieses notwendige Quorum ist nicht gegeben. Darüber hinaus besteht ein formaler Mangel in der Beschlussformel des Antrages, weshalb hier eine rechtmäßige Beschlussfassung im Sinne einer Zustimmung nicht zustande gekommen ist.“ Bürgermeister Luger: „Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Grundsatzgenehmigung, aber wir werden das prüfen lassen. So dem so ist, dass die Zweidrittelmehrheit hier erforderlich wäre, ist der Antrag natürlich nicht mit der entsprechenden qualifizierten Mehrheit angenommen worden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass meine Rechtsposition, dass nämlich in Folge erst einzelne Beschlüsse zu treffen seien, richtig ist, dann gilt der Beschluss.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger zur Geschäftsordnung: „Ebenfalls zur Geschäftsordnung. Das war der Hintergrund, warum wir unter anderem diesen Zusatzantrag bereits im Finanzausschuss gestellt haben, dass alle weiteren Schritte noch in den jeweils zuständigen Gremien gesetzt werden. Wenn diese dann konkret werden, würden sie noch einmal in den jeweils zuständigen Gremien zu genehmigen sind, bevor tatsächlich Mittel ausgegeben werden. Der Hintergrund dieses Zusatzantrages, den Kollege Svoboda im Finanzausschuss gestellt hat, war unter anderem dieser.“ Stadtrat Wimmer: „Ich bedanke mich für die angekündigte Prüfung. Ich darf noch präzisieren, dass weder Antrag noch Zusatzantrag im Einklang mit § 14 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat stehen. Das heißt, selbst wenn man von einer Grundsatzgenehmigung ausgeht, wären damit Kosten und gewisse Aufwendungen verbunden, da Detailplanungen zu erstellen sind, die, nehme ich an, nicht ehrenamtlich erfolgen würden und somit auch § 14 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat nicht eingehalten ist, da weder Antrag noch Zusatzantrag Vorschläge darüber enthalten, wie der Mehraufwand zu decken ist.“ Bürgermeister Luger: „Wir werden sehen, was die Prüfung ergibt.“ Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über F 2 IKT Linz Infrastruktur GmbH; Erhöhung des Stammkapitals in Höhe von 212.500 Euro; Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Zweckgebunden für die Erhöhung deren Stammeinlage in der IKT Linz Infrastruktur GmbH, werden der IKT Linz GmbH 212.500 Euro zur Verfügung gestellt. 2. Herr Bürgermeister wird beauftragt, eine Weisung an die Geschäftsführung der IKT Linz GmbH mit dem Inhalt herbeizuführen, sämtliche für die Erhöhung deren Stammeinlage in der IKT Linz Infrastruktur GmbH - unter Verwendung des zweckgebundenen Zuschusses gemäß Beschlusspunkt 1. - nötigen Schritte in die Wege zu leiten bzw. durchzuführen. 3. Die Geschäftsführung der Management Service Linz GmbH wird ersucht, sämtliche für die Erhöhung deren Stammeinlage in der IKT Linz Infrastruktur GmbH um 37.500 Euro nötigen Schritte in die Wege zu leiten bzw. durchzuführen. 4. Die Verrechnung des unter Punkt 1 genannten Zuschusses (212.500 Euro) erfolgt auf der VASt 5.8995.080000, Erwerb von Beteiligungen. 5. Gleichzeitig wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 212.500 Euro auf der VASt 5.8995.080000 genehmigt. Die Bedeckung des für die Stammeinlage zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 212.500 Euro erfolgt durch Darlehensaufnahme. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.8995.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Wortmeldung Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Erhöhung auf 285.000 Euro würde eine Eigenkapitalquote von 4,6 Prozent ergeben, was nicht sehr berauschend ist. Die betriebswirtschaftliche Fachliteratur schlägt für solche Unternehmen 30 bis 33 Prozent vor, das wären zwischen 1,9 und zwei Millionen Euro Eigenkapital. Wir haben im Finanzausschuss gebeten, uns Planungsrechnungen und die Bilanz der letzten drei Jahre zu liefern. Geliefert wurden die Bilanzen der letzten zwei Jahre und sonst nichts. Wir sehen uns nicht in der Lage zu beurteilen, wo die Eigenkapitalquote wirklich hin soll und warum genau dieser Wert von 285.000 Euro jetzt eingeplant wird. Daher wird sich unsere Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über F 3 Auflösung der AKh Linz GmbH – Landes-Frauen- und Kinderklinik (LFKK) Kooperationsgesellschaft mbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Punkt B des Beschlusses des Gemeinderates vom 19. Mai 2005 ,Auftrag zur Gründung der AKh Linz – Landes- Frauen- und Kinderklinik (LFKK) Kooperationsgesellschaft mbH‘ wird aufgehoben. Die AKh Linz GmbH wird ersucht, die notwendigen Schritte im Einvernehmen mit der ,LFKK‘ für die Auflösung der ,AKh Linz – LFKK Kooperationsgesellschaft mbH‘ in die Wege zu leiten bzw. durchzuführen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Nachdem ich dem Antrag D 6 nicht zugestimmt habe, werde ich mich auch da enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über F 4 Neuerlassung der Linzer Marktgebührenordnung 2015 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung, mit der die Linzer Marktgebührenordnung 2015 neu erlassen wird, wird genehmigt. 2. Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. November 2013, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt wurden (Linzer Marktgebührenordnung 2014 – MGO 2014), wird aufgehoben. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt werden (Linzer Marktgebührenordnung/Linzer MGO 2015). Gemäß § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7/1992 i.d.g.F., in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz i.d.g.F, wird verordnet: Art. I § 1 Anwendungsbereich: Die Linzer MGO 2015 gilt für alle Märkte im Sinne des § 2 Linzer Marktordnung 1999. § 2 Gebührenpflicht: Für die Benützung der von der Stadt betriebenen Linzer Märkte und ihrer Einrichtungen sind Gebühren zu entrichten. § 3 Entstehen der Gebührenpflicht: Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zuweisung des Standplatzes bzw. der Markteinrichtung. § 4 Zahlungspflichtiger: Zahlungspflichtig ist jene Person bzw. jener Betrieb, der/dem ein Marktplatz, eine Marktkoje, eine Markteinrichtung oder eine sonstige Marktfläche zugewiesen wird. § 5 Berechnung der Gebühr: 1. Die Gebühren sind nach Art. II dieser Verordnung zu berechnen. 2. Eine angefangene Flächeneinheit ist auf einen vollen Quadratmeterbetrag aufzurunden. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn Zeiträume für die Berechnung der Gebühren maßgebend sind. 3. Bei Kojen und Lagerräumen sind die Außenmaße, einschließlich Dachvorsprünge, der Berechnung zu Grunde zu legen. 4. Manipulationsflächen und andere in Anspruch genommene Marktflächen sind in die Gebührenfläche einzubeziehen und mit der Gebührenkategorie der Hauptfläche vorzuschreiben. § 6 Einhebung und Fälligkeit der Gebühr: Die Gebühren sind als Tages- bzw. Monatsgebühr oder für die jeweilige Dauer des Marktes einzuheben. 1. Detail- und Wochenmärkte: a) Tagesgebühren sind von der Marktaufsicht während der Marktzeiten gegen Zahlungsbestätigung einzuheben. b) Monatsgebühren sind mit Bescheid oder Rechnung vorzuschreiben und mit Ultimo des Vormonats fällig. 2. Periodische Märkte: Die Gebühren sind mit Bescheid oder Rechnung vorzuschreiben. Sie sind so rechtzeitig zu entrichten, dass sie spätestens eine Woche vor Beginn des Marktes bei der Marktbehörde eingelangt sind. Bei längeren Aufbauzeiten kann die Marktbehörde eine davon abweichende Fälligkeit mit Bescheid festsetzen. Art. II A) Gebühren für Detail- und Wochenmärkte I. Gebühren für nichtständige Standplätze (Benützungsdauer unter einem Jahr) im Freigelände (Mindestgröße zwei Quadratmeter) - bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal ein Monat) allgemein 1,44 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,47 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 16,28 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 16,60 Euro. - Aufstellen von Warenkörben, Tischen, Sitzgelegenheiten, Schanigärten udgl. bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal ein Monat) allgemein 1,25 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,27 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 13,43 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 13,70 Euro; - Flohmarkt pro Quadratmeter und Tag allgemein 3,10 Euro. II. Gebühren für ständige Standplätze (Benützung mindestens ein Jahr) im Freigelände (monatliche Zahlweise im Vorhinein, Mindestgröße zwei Quadratmeter) - pro Quadratmeter und Monat allgemein 14,94 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 15,24 Euro. III. Gebühren für Markteinrichtungen 1. Kojen - pro Quadratmeter und Monat Grünmarkt Urfahr 13,49 Euro, Markthalle Altstadt 10,23 Euro, Südbahnhofmarkt inkl. Marketingbeitrag 14,63 Euro. 2. Lagerräume - pro Quadratmeter und Monat allgemein 4,47 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 4,56 Euro. 3. Markttische (Leihtische) a) Holztische pro Tag allgemein 2,36 Euro, mit Marketingbeitrag 2,41 Euro; b) Betontische pro Tag allgemein 1,13 Euro, mit Marketingbeitrag 1,16 Euro 4. Fischbehälter (einschließlich Wasserverbrauch) - pro Tag allgemein 18,78 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 19,18 Euro B) Gebühren für periodische Märkte I. Standplatzgebühren je Markt 1. Urfahranermarkt mit Vergnügungspark pro Quadratmeter 9,45 Euro. 2. Allerseelenmärkte pro Quadratmeter 4,67 Euro. 3. Christbaummärkte pro Quadratmeter 4,67 Euro. 4. Christkindlmarkt Hauptplatz und Weihnachtsmarkt Volksgarten: Warenmarkt pro Quadratmeter 11,63 Euro, Konsumationsbetriebe ohne Alkoholausschank pro Quadratmeter 26,87 Euro bzw. mit Alkoholausschank pro Quadratmeter 44,70 Euro. 5. Firmungsmärkte pro Quadratmeter 4,67 Euro. 6. Silvestermärkte pro Quadratmeter 9,45 Euro. II. Sonstige Gebühren 1. Für das Abstellen von Wohn- und Packwagen und Sonstigem im Marktgelände pro Quadratmeter und Markt 2,70 Euro. 2. Für das Überschreiten der Aufbau- und Abbaufristen am Urfahranermarkt pro Quadratmeter und Tag 1,37 Euro. C) Allgemeines 1. Die Tarifsätze umfassen die Vergütung für die Benützung der Linzer Märkte und ihrer Einrichtungen. Kosten für Beleuchtung, Beheizung, Wasserverbrauch und dergleichen werden nach tatsächlichem Verbrauch gesondert verrechnet. 2. Kraftfahrzeuge, die beim jeweils zugewiesenen Standplatz abgestellt werden und auf denen sich Waren befinden, die zum Verkauf bestimmt sind, sind Bestandteile der in Anspruch genommenen Marktfläche und daher in die Bemessung der Marktgebühr miteinzubeziehen. 3. Die Marktbehörde kann, abhängig von der Lage des Standplatzes und der Art des Angebotes, die sich ergebenden Gebühren um bis zu einem Drittel ermäßigen oder erhöhen. 4. Die Gebühren gemäß A) III 1. und 2. sowie B) werden mit Umsatzsteuerausweis nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl.Nr. 663 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben. Art. III 1. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 1976 i.d.F. der Verordnung vom 21. November 2013 über die Einhebung der Marktgebühren (Marktgebührenordnung) außer Kraft.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über F 5 Abtretung von 514 Quadratmeter, Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 874/18, KG Kleinmünchen (Dauphinestraße / Im Hütterland) an das öffentliche Gut der Stadt Linz – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von insgesamt 113.080 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Anlässlich der Abtretung der Teilflächen 1 und 2 des Grundstückes 874/18, Grundbuch 45202 Kleinmünchen, mit einem Ausmaß von 514 Quadratmetern, an das öffentliche Gut der Stadt Linz, leistet die Stadt Linz an Frau Gertrude Schimpl, Oberpuchenauerstraße 20, 4048 Puchenau, Frau Martha Christine Passenbrunner, Im Hütterland 32, 4030 Linz und Frau Brigitte Schimpl, Im Hütterland 32, 4030 Linz, eine Abtretungsentschädigung von 220 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 113.080 Euro. 2. Die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den in der beiliegenden Abtretungsvereinbarung festgelegten Bedingungen. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 113.080 Euro für das Rechnungsjahr 2014 erfolgt auf der VASt 5.8401.001000, Unbebaute Grundstücke, Kauf. 4. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Abtretung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Teilabschnitten. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über F 6 Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für 2015 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen im Jahr 2015 die in der Beilage angeführten Subventionen. Die Stadt Linz gewährt ihre Beiträge mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die laut Beilage unter Ziffer 45 ausgewiesene Sportförderung an den LASK ist als Maximalförderung einzustufen. Die Subventionsgeberin behält sich vor, die gegenständliche Maximalförderung in Abhängigkeit von den entrichteten Kommunalsteuerbeiträgen zu reduzieren. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in Teilbeträgen, wobei a) Förderungen bis zu einem Betrag von maximal 9999,99 Euro p.a. in einer Rate jeweils Mitte Juni eines jeden Jahres; b) Förderungen von 10.000 Euro bis maximal 39.999,99 Euro p.a. in mindestens zwei Raten jeweils Mitte März und Mitte September eines jeden Jahres und c) Förderungen ab 40.000 Euro p.a. in mindestens vier Raten jeweils Mitte März, Mitte Juni, Mitte September und Mitte Dezember eines jeden Jahres zur Auszahlung zu bringen sind. Spätere Zahlungstermine sind zulässig. 2. Die Verrechnung der in der Beilage angeführten Kosten erfolgt jeweils auf den in der beiliegenden Listen angeführten Voranschlagsstellen. Im Voranschlag 2015 sind die entsprechenden Mittel vorzusehen. “ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Trotz Eilzugstempo in der Berichterstattung von Kollegen Svoboda, müssen wir die schnelle Beschlussfassung noch kurz aufhalten, weil wir bei einem Punkt des Antrages, nämlich beim Punkt Nr. 45, nicht folgen werden. Wir haben bereits im Finanzausschuss eine intensive Diskussion darüber geführt. Ich darf mich an der Stelle bedanken, dass telefonisch noch das eine oder andere Missverständnis aufgeklärt wurde. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Haltung, dass wir es seitens der ÖVP Linz als eigenartig empfinden, dass heuer die Förderungen für die beiden Spitzenfußballvereine, die wir in Linz haben, doch geändert werden. Es mutet für uns schon eigenartig an, wenn historisch betrachtet, Vereine in der Ersten Liga - als Blau Weiß Linz in der Ersten Liga war - 190.000 Euro bekommen haben und Vereine, die in der Regionalligamitte waren - zu diesem Zeitpunkt der LASK - 35.000 Euro bekommen. Dann kam es zu einer Veränderung dahingehend, dass der LASK Linz aufsteigt und Blau Weiß Linz absteigt. Der LASK soll jetzt aber nicht 190.000 Euro bekommen – so wie Blau Weiß Linz seinerzeit in der Ersten Liga -, sondern unter dem Deckmantel einer gewissen Harmonisierung, die für mich trotz Erklärung durch Herrn Stadtrat Giegler nicht nachvollziehbar ist, nur mehr 130.000 Euro. Im Gegenzug soll Blau Weiß Linz, die abgestiegen sind, plötzlich 65.000 Euro bekommen, obwohl der LASK früher, als er in dieser Spielklasse war, 35.000 Euro bekommen hat. Jetzt kann man hier vieles vermuten, aber ich glaube, Sportpolitik sollte definitiv nicht zum parteipolitischen Spielball werden. Das lehnen wir ab. Ich glaube, wir sollten als Stadt Linz Interesse haben, dass es nicht nur einen Verein ganz oben gibt, sondern dass wir alle Vereine fördern und unterstützen, damit sie an die Spitze kommen. Das ist, glaube ich, ein gutes Aushängeschild für die Stadt und ich glaube, dass das etwas Wichtiges für die Entwicklung von Linz ist. Aus diesem Grund stellen wir den Abänderungsantrag betreffend Nr. 45 LASK Linz, die Förderung für das Jahr 2015 auf 190.000 Euro zu korrigieren, nämlich auf die Fördersumme, die immer Blau Weiß Linz erhalten hat, als sie seinerzeit noch in der Ersten Liga waren. Und um gleich ein Argument vorweg zu nehmen, das vermutlich jetzt von Herrn Stadtrat Giegler kommen wird. Ich habe heute den Zeitungen entnommen, dass es eine Sonderprämierung für den LASK im Falle eines Aufstieges geben soll. Ich verstehe natürlich, dass man versucht und bemüht ist, diese Debatte einzufangen. Ich glaube, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist in der Zeitung gestanden: ,50.000 Euro Prämie im Falle des Aufstieges‘. Das ist aber für uns etwas ganz anderes. Das eine ist eine Prämierung des Aufstieges und das finde ich eine wertvolle Unterstützung in den Anpassungsmaßnahmen, die man dann als Verein zu treffen hat. Es ändert aber rein gar nichts an der Finanzierung des laufenden Betriebes, in der derzeit noch Ersten Liga. Aus diesem Grund werden wir den Abänderungsantrag einbringen und ersuchen um Ihre Unterstützung, dass es Fairness und eine Gleichberechtigung aller Fußballvereine gibt, unabhängig davon, welche politischen Gruppierungen hier Präferenzen für welchen Verein haben. Das Faktum sollte die Liga sein, in diesem Fall die Erste Liga und nicht quasi welcher Verein vielleicht wo nahestehend ist. Man sollte zumindest versuchen, diesen Eindruck zu vermeiden. Der Gemeinderat beschließe: ,Nr. 45, LASK Linz Sektion Fußball, 190.000 Euro.‘“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bei allem Verständnis, dass heute Eile geboten ist, weil die Tagesordnung wirklich sehr, sehr lange ist, bitte ich darum, den Überblick zu bewahren. Es ist für mich als Solistin im Gemeinderat sonst ein wenig schwierig, hier meine Positionen einzubringen. Es ist mir durchaus wichtig, wie ich abstimme und nicht egal, welches Abstimmungsverhältnis herauskommt. Aber ich weiß, es war natürlich keine Absicht, sondern das ergibt sich heute einfach aus der gedrängten Tagesordnung. Danke. Zum konkreten vorliegenden Antrag möchte ich ganz kurz anmerken, dass ich dem Posten 110 nicht zustimme, der sich auf den City Ring bezieht und dem Posten 105, der sich auf den Ring Freiheitlicher Jugendliche bezieht. Ich hätte noch eine Frage zu Punkt 58. Ich habe nämlich in der Zeitung gelesen, dass es die Galerie Thiele im nächsten Jahr nicht mehr gibt, weil sie Ende des Jahres zusperrt. Vielleicht kann man mir eine kurze Auskunft geben, warum diese Galerie trotzdem noch im Subventionsplan ist. Danke schön.“ Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beschließen heute sozusagen das fehlende dritte Drittel der Subventionen, die wir früher als Drei-Jahres-Subventionen gekannt haben, bevor wir sie auf zwei und anschließend auf ein Jahr aufgeteilt haben. Deswegen verzichte ich jetzt darauf, dass ich alles wiederhole, was ich beim letzten Beschluss vor zwei Jahren gesagt habe. Die schlechte Nachricht für Sie ist, ich werde dem Thema beim Budget-Gemeinderat dafür ein bisschen mehr Platz einräumen, Sie ersparen sich das im Großen und Ganzen also nicht. Die Subventionen haben sich seit dem Jahr 2004 – wenn ich es richtig im Kopf habe – kaum verändert und sind natürlich inflationsbedingt gesunken, was vor allem den Kulturbereich sehr stark betrifft. Erschwerend ist heuer noch diese Zehn-Prozent-Kürzung dazugekommen, die von Rot und Blau gemeinsam im Kultur- und Sozialbereich beschlossen worden ist. Unser Stimmverhalten bleibt dennoch gleich wie beim letzten Mal. Keine Zustimmung zu Punkt 105, Ring Freiheitlicher Jugend, bei den anderen Bereichen gibt es von uns eine Zustimmung mit der Kritik, dass es weiterhin keine Erhöhung gibt.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, prinzipiell finden wir es schade, dass bei den Vereinssubventionen die Kritik des Kontrollamtes, speziell was die Sportförderungen betrifft, nicht aufgegriffen wurde. Das Kontrollamt hatte dazu eindeutig angemerkt, dass die Vergabepraktiken sehr undurchsichtig sind und dass die Verteilung sehr ungleich ist – um das einmal so zu formulieren. Kleinere Vereine kommen de facto, was diesen Bereich betrifft, gar nicht zum Zug. Wir werden aber dem Gesamtpaket trotzdem unsere Zustimmung geben, weil ich davon ausgehe, dass den Vereinen diese Förderungen bereits in Aussicht gestellt wurden und wir diese Vereine nicht alleine im Regen stehen lassen wollen. Für die Zukunft fordern wir aber ganz klare neue Regeln - was das Vereinswesen und die Vergabe betrifft. Es muss transparenter und wesentlich gerechter werden. Zum Abänderungsantrag der ÖVP kann ich nur sagen, dass wir dem nicht zustimmen werden. Mir hat Sportreferent Giegler mehrmals am Telefon versichert, dass mit dem LASK das Einvernehmen hergestellt wurde, dass beide Parteien diesen Vorschlag als vernünftig ansehen. Ich halte es nicht für notwendig, dass man mit dem Geldkoffer, mit dem Geld der Linzer nach dem Motto: ‚Darf es ein bisschen mehr sein‘, hinterherrennt, wenn sich zwei Seiten einigen. Das ist sehr durchschaubare Wahlkampfpolitik. Vielleicht erhofft man sich damit aus dem Tief der Umfragewerte herauszukommen. Die KPÖ und Die Grünen haben sich explizit den Ring Freiheitlicher Jugendlicher herausgepickt. Bei der KPÖ kommt noch der City Ring dazu, damit man betont keinen Fehler macht. Das zeigt das verschrobene Demokratieverständnis dieser beiden Parteien. Wer nicht in unseren Bandbreiten denkt, gehört vernichtet, gehört zerstört, ist nicht würdig, jegliche Förderung zu bekommen. Wir werden trotzdem zustimmen, obwohl es wesentlich mehr Vereine geben würde, die uns politisch nicht nahestehen. Wir wollen hier Objektivität walten lassen und nicht unfaire Mittel an den Tag legen. Wir werden somit dem gesamten Paket zustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Meine Wortmeldung bezieht sich auf das leidenschaftliche Plädoyer des Kollegen Hattmannsdorfer, was die Gleichbehandlung aller Linzer Fußballvereine betrifft. Dem kann ich mich nur anschließen. Was mich ein bisschen verwundert – und da bin ich jetzt, glaube ich, parteipolitisch völlig unverdächtig – ist, wir haben in Linz einen Bundesligaverein, den Frauenfußballverein Union Kleinmünchen. Wenn man das mit der Gleichbehandlung aller Fußballvereine ernst meint, würde ich meinen, dass man den einzigen Bundesligafußballverein, den wir in der Stadt haben, so behandeln soll, wie die Männerfußballvereine und man sich nicht mit einer Subvention von 10.000 Euro im Vergleich zu den genannten Zahlen zufriedengeben darf. (Zwischenruf) 10.000 Euro steht da. Aber ob es jetzt 10.000 Euro oder 12.000 Euro in Ihren Unterlagen sind – in den Unterlagen, die mir vorliegen, sind es 10.000 Euro – spielt keine Rolle. Im Vergleich zu den genannten Zahlen, was den Männerfußball betrifft, ist das keine relevante Größe. Nachdem das Kollege Hattmannsdorfer offenbar übersehen hat, unterstütze ich ihn jetzt und stelle hier den Zusatzantrag, dass man die Union Kleinmünchen so behandelt, wie die Männerfußballvereine und die Subvention entsprechend anhebt.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Jetzt wird es schön langsam schwierig den Überblick zu bewahren mit den Zusatz- und Abänderungsanträgen und den Details, aber ich werde mich bemühen.“ Vizebürgermeister Mag. Baier: „Zur Frage von Frau Gemeinderätin Mag.a Grünn ist festzuhalten, dass vor der Einbringung des Antrages die Schließung der Galerie Thiele noch nicht klar war. Aber ich darf grundsätzlich festhalten, dass alle Vereine im laufenden Jahr noch einmal ansuchen müssen, bevor die Förderung tatsächlich gewährt wird. Weil ich gerade am Wort bin, möchte ich noch etwas zur laufenden Fußballdiskussion und Vereinsunterstützung sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf schon daran erinnern, dass wir hier die ursprüngliche Drei-Jahres-Förderung, die dann zu einer Zwei-Jahres-Förderung wurde, um ein Jahr verlängern. Es mutet tatsächlich eigenartig an, dass alle Förderungshöhen gleich geblieben sind. Nur zwei Dinge haben sich geändert, ohne dass inhaltlich eine substanzielle Leistungsveränderung vorgenommen wurde: Erstens, die Förderung für Klubs, die in der Ersten Liga spielen, wird von 190.000 Euro auf 130.00 Euro gekürzt, ohne einen Verein zu nennen. Zweitens, die Förderungen für jene Vereine, die in der Regionalliga spielen, werden von 35.000 Euro auf 65.000 Euro erhöht. Und jetzt frage ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir alles andere – und ich weiß nicht, wie viele Vereine angeführt sind – gleich lassen, warum machen wir hier eine Änderung. Das ist eine berechtigte Frage, die sich die Vereine stellen. Jetzt vielleicht zum Punkt vom Kollegen Hein. Es geht nicht darum, dass man jemanden mit dem Geldkoffer hinterherrennt. So etwas habe ich überhaupt noch nicht gehört. Es geht darum, dass wir einen vorliegenden Antrag in seiner Substanz behandeln. Wenn alles gleich bleibt, also quasi eine Fortschreibung vorgenommen wird, frage ich mich, warum sich genau bei zwei Vereinen etwas ändert? Der eine wird erhöht und der andere wird – wie ich gelesen habe – angepasst. Eine Kürzung von 60.000 Euro ist keine Anpassung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man soll sich nur eines vergegenwärtigen, nämlich dass das ein Fußballverein ist, der in unserem Linzer Stadion spielt. Auch über das Stadion kann man diskutieren, aber das machen wir heute nicht. Dieser Verein spielt im Stadion und aus meiner Sicht soll er dort weiterhin spielen. Wissen Sie, was passiert, wenn er nicht in diesem Stadion spielt, dann haben wir ein Geisterstadion, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und dieses Geisterstadion haben wir vor kurzem gerade um 32 Millionen Euro saniert. Ich frage mich allen Ernstes, wollen wir das? Daher bin ich sehr dafür, dass wir diese Vereine in einem finanziellen Rahmen, wie wir uns das leisten können und sollten, unterstützen. Erstens ist es für die Sportstadt wichtig - so nennen wir uns, glaube ich - und zweitens haben wir Sportstätten, die bespielt werden sollen, damit hier Einnahmen hereinkommen. Ich habe das dem Sportreferenten schon gesagt. Was tun wir, wenn der LASK beispielsweise nicht mehr auf der Gugl spielen sollte? Wir haben uns schon bei Union Kleinmünchen getroffen, ich schätze sie sehr und man kann über eine Erhöhung diskutieren. Klar ist, wahrscheinlich wird Union Kleinmünchen nicht im Stadion spielen. Das wird sich kostenmäßig nicht ganz ausgehen. (Zwischenruf) Moment, nein, darf ich Folgendes sagen. Das ist der Punkt und darüber sollten wir schon diskutieren. Hier geht es um eine Fortschreibung der Drei-Jahres-Förderung und das sollte meines Erachtens gleichbleiben. Wenn jemand erhöht werden soll, dann soll man darüber reden, warum er erhöht werden soll, okay. Aber diese Kürzung ist etwas, das wir nicht akzeptieren können, zumal das sonst bei keinem anderen Verein vorgenommen worden ist.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Dr. Hattmannsdorfer, Sie haben richtig angemerkt, wir haben diese Thematik vor zirka zwei Wochen bereits telefonisch besprochen. Ich habe damals versucht, die Position, die Motivation und den Hintergrund dieser Änderung der Förderungsrichtlinien zu erläutern. Sie merken heute an, dass Sie es noch nicht nachvollziehen können. Ich habe gestern mit dem Redakteur der Oberösterreichischen Nachrichten telefoniert. Ihm war das nach einem kurzen Telefonat relativ klar und er hat gesagt, das ist nachvollziehbar. Ich versuche jetzt im Gemeinderat die Hintergründe noch einmal kurz zu erläutern. Wir haben uns gemeinsam mit der Verwaltung zum Ziel gesetzt, die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Linz zu durchleuchten, zu überarbeiten und vor allem transparenter und schlüssiger zu gestalten. Das ist uns bei der allgemeinen Sportförderung gelungen. Zum einen, weil wir ein Berechnungsmodell zur Anwendung bringen, das gewährleistet, dass die öffentlichen Gelder entsprechend gerecht verteilt werden, je nachdem wie viele Mitglieder sie haben, wie viele Vereine im Österreichischen Verband gemeldet sind, ob es eine olympische Sportart ist, wie viele Mädchen in den Vereinen tätig sind, wie viele Angebote aus dem Breitensport gemacht werden. Wir werden dieses Rechenmodell für alle Vereine anwenden und etablieren damit ein transparentes und nachvollziehbares System. Das ist mit ein Grund, dass sich die Damenmannschaften Union Kleinmünchen in dieser Förderkategorie befinden. Im Übrigen wurde mit ihnen vereinbart, dass sie im kommenden Jahr, nachdem sie aufgestiegen sind, eine entsprechende Erhöhung ihrer Subvention bekommen werden. Das ist grundsätzlich fixiert und vereinbart. Und jetzt komme ich auf die Situation des Fußballs zu sprechen. Es geht nicht um den LASK und es geht nicht um Blau Weiß Linz. Es geht darum, dass wir im Fußball, im Gegensatz zu allen anderen Sportarten, ein Problem haben. Wir haben unterschiedliche Ligen und das Auf- und Absteigen zwischen diesen unterschiedlichen Ligen stellt uns vor entsprechende Herausforderungen. Die Sprünge zwischen den einzelnen Ligen, insbesondere zwischen der Ersten Liga und der Regionalliga sind sehr groß. Das heißt ganz konkret, Blau Weiß Linz hat in der vorhergehenden Saison 190.000 Euro bekommen, steigt dann ab und hat nur mehr den Anspruch auf 35.000 Euro. Das bedeutet für einen Verein der absteigt, praktisch einen Fall ins Bodenlose. Das Aufsteigen ist für einen Verein ein nicht so ein großes Problem. Aber das Aufsteigen ist es ein städtisches Problem, weil wir einen großen Sprung überbrücken müssen. Deswegen gibt es eine Einschleifregelung, die uns allerdings, wenn der Spalt zwischen den Ligen zu groß ist, vor große budgetäre Herausforderungen stellt. Wir haben beabsichtigt, im Bereich des Fußballs die Unterschiede zwischen den einzelnen Ligen, Oberösterreich Liga, Regionalliga, Erste Liga und Bundesliga gleichmäßig zu gestalten und die Zwischenschritte entsprechend einzuziehen. Im Fall eines Auf- oder Abstieges stellen wir den Verein dann nicht vor große Probleme und wir können uns im Budget entsprechend bewegen. Daher haben wir vorgeschlagen, für die Oberösterreichische Liga in Zukunft 35.000 Euro vorzusehen, für die Regionalliga 65.000 Euro, für die Erste Liga 130.000 Euro und für die Bundesliga 240.000 Euro. Die Zwischenschritte kann man jetzt ganz klar nachvollziehen, weil für den Aufstieg von der Oberösterreichischen Liga in die Regionalliga 15.000 Euro an Prämie praktisch für das laufende Jahr zugeschossen werden, für den Aufstieg der Regionalliga in die Erste Liga 30.000 Euro und für die Erste Liga in die Bundesliga 50.000 Euro. Das ist nachvollziehbar und darin begründet, dass unser Förderjahr ein Kalenderjahr darstellt. Das Spieljahr im Fußball geht über das Kalenderjahr hinaus und es gibt in diesem Bereich bekannterweise eine Herbst- und eine Frühjahrssaison. Das ist nichts anderes, als eine Maßnahme, um das Fördersystem transparenter nachvollziehbar, für die Vereine kalkulierbarer zu machen und für uns besser budgetierbar zu machen. Damit sind wir den Vorgaben des Kontrollamtes gefolgt, die Vergabepraktiken entsprechend transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Nichts anderes war der Hintergrund, diese Maßnahmen zu setzen. Ich kann jetzt abschließend noch berichten, dass das gestern in einem Gespräch mit dem Finanzvorstand des LASK, Dr. Gruber, besprochen wurde und zur Zustimmung auch des LASK geführt hat. Ich darf ersuchen, diese Anträge entsprechend zu unterstützen.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich muss schon sagen, dass ich von Ihnen, Herr Vizebürgermeister Baier, jetzt wirklich persönlich ein bisschen enttäuscht bin, dass Sie meine Forderung nicht sofort unterstützen, nachdem wir uns am Fußballplatz getroffen haben. (Zwischenrufe) Zudem möchte ich sagen, dass mir das schon ernst ist. Wir haben einen einzigen Bundesligaverein. LASK und Blau Weiß liegen eine oder zwei Klassen darunter, wenn ich nicht ganz falsch liege. Der Sportreferent hat jetzt gerade präzisiert, dass ein Bundesligaverein 240.000 Euro Förderung bekommt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Vorschlag für den Bundesligaverein Union-Kleinmünchen gerade einmal fünf Prozent von dem sind. Also ich meine das ganz ernst. Ich stelle den Zusatzantrag und ersuche, dass man diesem Antrag zustimmt und den Bundesligaverein, den wir haben, in ähnlicher Form behandelt, wie die Männer-Fußballvereine.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Nachdem wir so viel über Sport reden, möchte ich noch einmal einen anderen Aspekt einbringen. Wir haben nämlich in der Liste dieser Vereine, die Subventionen bekommen sollen, insgesamt 111 Vereine und die überwiegende Anzahl dieser Vereine ist nicht im Sportbereich, sondern es sind Vereine aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Mir ist es noch einmal wichtig zu sagen, wir haben vor zwei Jahren die bisherigen Drei-Jahres-Subventionen auf zwei Jahre beschlossen und verlängern diese jetzt noch einmal ohne - mit den zwei diskutierten Ausnahmen vielleicht - Kürzung. Ich bedanke mich dafür, dass das im Großen und Ganzen so diskutiert wird, dass wir hier nicht anfangen das Paket, das vor zwei Jahren hier geknüpft wurde, aufzuschnüren, Einzelsachen herauszupicken, einzelne Vereine zu suchen (Unruhe, Klingel), die einem vielleicht nicht so gefallen, sondern, dass man jetzt wieder das vor zwei Jahren herangelegte Paket um ein Jahr verlängert. Ich glaube, die Vereine haben es verdient, dass sie diese Subventionen bekommen. Mir ist es noch einmal wichtig zu sagen, dass die Vereine keine Kürzung haben. Das ist die Verlängerung des Zweijahresbeschlusses aus 2013. Danke an alle, die nicht herauspicken, sondern das mitbeschließen, so wie es ist.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Der Berichterstatter verzichtet auf sein Schlusswort. Bürgermeister Luger: „Ich ersuche, dass Frau Mag.a Schobesberger die Chance erhält, uns Ihren Antrag wortwörtlich formuliert zur Kenntnis zu bringen, damit wir wissen, worüber wir abstimmen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Nachdem offenbar klar ist, dass die Förderung von Fußballvereinen alleine davon abhängt, in welcher Liga sie spielen und der Sportreferent gemeint hat, dass es für die Bundesliga 240.000 Euro gibt, ist das eigentlich der Betrag, der ihnen zusteht. Wenn ein nicht ganz so hoher Betrag für die anderen konsensfähig ist, bin ich aber jetzt flexibel genug, dass ich meinen Zusatzantrag dann in dieser Höhe stelle.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Bürgermeister Luger: „Ich brauche einen Antrag und keine Absichtserklärung.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Dann präzisiere ich den Antrag: Finanziell in der Höhe, die der schlechteste Männerfußballverein bekommt, das sind jetzt 65.000 Euro. Bürgermeister Luger: „Schlechtester Männerverein, das kann ich jetzt nicht abstimmen lassen.“ (Heiterkeit) Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Auch wenn es weh tut, du weißt, auch ich bin in einem Blau Weiß-Fanklub, aber man muss sagen, was ist. Sie sind im Moment in Linz der schlechteste Verein. (Unruhe, Zwischenrufe) Ich nehme das zurück und entschuldige mich bei Blau Weiß und präzisiere meinen Zusatzantrag, dass die Förderung der Union Kleinmünchen im ersten Schritt auf die Förderhöhe von Blau Weiß angehoben wird, das sind 65.000 Euro.“ Der Vorsitzende lässt nun über die einzelnen Punkte des Antrages und anschließend über den Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion und den Zusatzantrag der Fraktion Die Grünen abstimmen. Die Fraktionen von SPÖ (25) und FPÖ (9) stimmen allen Punkten des Antrages zu. Gemeinderat Reiman, MBA, enthält sich bei allen Punkten des Antrages der Stimme. Die ÖVP-Fraktion (17) lehnt den Punkt 45 ab, den übrigen Punkten stimmt sie zu. Die Fraktion Die Grünen (7) stimmen mit Ausnahme des Punktes 105, der abgelehnt wird, allen Punkten des Antrages zu. Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, stimmt mit Ausnahme der Punkte 105 und 110, die sie ablehnt, allen übrigen Punkten des Antrages zu. Der Antrag F 6 wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag der Fraktion Die Grünen wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (25) und Gemeinderat Raml, FPÖ, sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Fadl berichtet über die Anträge G 1 und G 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan N 26-16-02-00, Ottensheimer Straße – Obere Donaustaße, KG Urfahr) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan N 26-16-02-00, Ottensheimer Straße – Obere Donaustraße, KG Urfahr, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan N 26-16-02-00, Ottensheimer Straße – Obere Donaustraße, KG Urfahr, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan N 26-16-02-00 der Stadtplanung Linz vom 21. Oktober 2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 2 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan NW 105/7, Mühlbachstraße, KG Pöstlingberg und Urfahr) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan NW 105/7, Mühlbachstraße, KG Katzbach und Pöstlingberg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan NW 105/7, Mühlbachstraße, KG Katzbach und Pöstlingberg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan vom 28. März 2014 zum Bebauungsplan NW 105/7, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig wird die straßenrechtliche Verordnung ,Mühlbachstraße‘, erlassen mit Gemeinderatsbeschluss vom 21. November 2013, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 2 vom 27. Jänner 2014, aufgehoben. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über G 3 Erlassung einer Verordnung über eine 30 km/h-Beschränkung im Bereich Wankmüllerhofstraße, Auffahrt Muldenstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine 30 km/h Beschränkung im Bereich der Auffahrt von der Muldenstraße in die Wankmüllerhofstraße wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 20. November 2014, betreffend eine 30 km/h Beschränkung im Bereich der Auffahrt von der Muldenstraße in die Wankmüllerhofstraße. Verkehrszeichen: ,Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)‘ 30 km/h (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 Bereich: im Bereich der Auffahrt von der Muldenstraße in die Wankmüllerhofstraße, laut beiliegendem Beschilderungsplan des Magistrates Linz, Stadtplanung Linz, Abteilung Verkehrsplanung vom 5. März 2014 Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Gemeinderat Huber berichtet über H 1 Verein Jugend und Freizeit; Umsatzsteuernachzahlung 2011 bis 2014 durch die Stadt Linz in Höhe von 178.000 Euro, Genehmigung Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Nachzahlung der Umsatzsteuer in Höhe von 178.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2014 an den Verein Jugend und Freizeit (VJF) wird genehmigt. Die erforderliche Kreditüberschreitung auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen, wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 2.9250.859500, Ertragsanteile, Vorausanteil § 11 Abs. 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG).“ Wortmeldung Gemeinderätin Polli BEd: „Ich habe schon im Ausschuss gesagt, dass es uns wundert, dass man seitens der Stadt nicht weiß, ob dieser Leistungsbeitrag umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Außerdem ist es erstaunlich, dass man das jetzt erst bemerkt. Das ist nicht seit vorigem Jahr so, sondern das läuft schon mindestens zwei, wenn nicht drei Jahre. Ich habe vom Antrag her das Jahr 2011 in Erinnerung, aber es kann sein, dass es das Jahr 2012 war. Immerhin sind das schon zwei Jahre. Erst jetzt stellt man fest, dass man unter Umständen mit einer Strafe rechnen muss, wenn das Finanzamt tätig wird. Nachdem es letztendlich trotz dieser offenen Fragen kostenneutral für die Stadt ist, werden wir zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Huber: „Es ist tatsächlich so, dass für die Steuerberater - meines Wissens von der Firma KPMG - kein Zweifel darin besteht, dass Umsatzsteuerpflicht vorliegt, weil die Zahlung im Zusammenhang mit einer Leistungsvereinbarung steht. Im nächsten Tagesordnungspunkt wird diese Vereinbarung erneuert. Wenn wir diesem Antrag zustimmen, verbannen wir das Risiko einer Strafzahlung. Insofern bin ich sehr froh, dass die ÖVP, entgegen ihres Stimmverhaltens im Ausschuss, nun doch zustimmt und nicht unnötigerweise ein Risiko für die Stadt in Kauf nimmt. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Reiman, MBA, ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Gemeinderat Köck berichtet über H 2 Verein Jugend und Freizeit; Abschluss eines Leistungsvertrages für das Jahr 2015; maximal 2,523.500 Euro und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Linzer Gemeinderat, bei dieser Vorlage an den Gemeinderat geht es um den zukünftigen Leistungsvertrag für den Verein Jugend und Freizeit für das Jahr 2015. Die uns hier heute vorliegende Leistungsvereinbarung basiert auf einer grundsätzlichen Neuorientierung und Neustrukturierung des Leistungsportfolios des Vereins Jugend und Freizeit. Ausgehend von einem Auftrag des zuständigen Stadtrates Stefan Giegler, wurde diese Neuorientierung von der Geschäftsführung natürlich in enger Abstimmung mit dem Verein selbst und mit dem Amt für Soziales, Jugend und Familie erarbeitet. Ziel war es, das bisherige Leistungsangebot des Vereins bedarfsgerecht zu adaptieren und vor allem strukturell und inhaltlich an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Dies allerdings immer unter der Prämisse, dass wir uns die bisherige Zielgruppe erhalten. Allerdings sollten nicht mehr alle Jugendzentren alle Angebote gleich anbieten, sondern es sollte zu einer Spezialisierung der einzelnen Jugendzentren kommen und dadurch in der Qualität dieser einzelnen Spezialisierung eine Verbesserung herbeigeführt werden. Das bedeutet, dass ich zwar jetzt nicht mehr alle Angebote in meinem Jugendzentrum wohnortnah habe, aber die Linzer Jugendlichen sind dank des öffentlichen Verkehrs, der in Linz sehr gut ausgebaut ist, durchaus mobil und können in andere Stadtteile wechseln und dort spezialisierte Angebote annehmen. Das hat den Vorteil, dass es so zur Durchmischung von BesucherInnengruppen kommt, was bisher nicht der Fall war. Diese Neustrukturierung des Angebotes soll neben den klassischen Jugendzentren und dem bestehenden Streetwork auch Angebote für die Acht- bis Zwölfjährigen haben. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Zielgruppe. Wir haben es schon mehrmals im Ausschuss diskutiert. Auch die ExpertInnen sagen, dass diese jüngere Zielgruppe – manchmal werden sie Lückekinder genannt – ganz, ganz wichtig ist. Man kann durch den Einfluss, den man pädagogisch noch erwirken kann, auf eine weitere positive Entwicklung hinwirken. Deswegen ist diese Zielgruppe für uns relevant. Ein weiterer Effekt dieser Neustrukturierungen im Verein, ist die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Das bedeutet, dass in Stadtteilen, wo wir schon sehr gut ausgebautes Streetwork oder Gemeinwesenarbeit haben, die sozialraumorientierte Jugendarbeit zurückgenommen werden kann, um Ressourcen für andere Schwerpunkte frei zu bekommen. So steht es in der Gemeinderatsvorlage, Sie können das alles nachlesen. Die sozialraumorientierte Jugendarbeit soll zum Beispiel nicht mehr angeboten werden im Franx im Franckviertel, weil es dort Gemeinwesenarbeit gibt, in der Innenstadt, weil es dort Streetwork gibt, in Kleinmünchen, weil wir dort Streetwork und Stadtteilarbeit haben und in der Neuen Heimat, weil wir dort das Netzwerk Linz-Süd mit Streetwork vor Ort haben. Für drei Jugendzentren, das ist korrekt, bedeutet dies, dass es zu Standortverlagerungen kommt. So soll zum Beispiel das Jugendzentrum Dornach - das haben wir im Ausschuss gehört, die Zahl kommt heute vielleicht noch einmal –, das die geringste Besucherfrequenz von allen Jugendzentren hatte, mit dem Jugendzentrum U1 in der Hauptstraße zusammengelegt werden und daher räumlich aufgelassen werden. Dafür wird aber im U1 sozialraumorientierte Jugendarbeit für Urfahr neu dazukommen, was hier zu einer Verbesserung der Angebotsstruktur beiträgt. Das Jugendzentrum Baustelle wird mit dem Netzwerk Süd zusammengelegt und nicht mehr weitergeführt. Ab 2017 soll dann das Jugendzentrum in der Grünen Mitte in Betrieb gehen und das Angebot der offenen Jugendarbeit vom Kuba übernehmen. Das Angebot der Proberäume, das jetzt schon im Kuba besteht, soll auch in Zukunft weiterbestehen bleiben und dann vom Ann and Pat bespielt werden. Die ganz genaue Struktur, die sich der Verein gemeinsam mit dem Amt für Soziales, Jugend und Familie überlegt hat, können Sie der Gemeinderatsvorlage entnehmen. Grundsätzlich möchte ich nur sagen, Sozialarbeit muss sich immer an den Bedürfnissen und an den vorhandenen Rahmenbedingungen, orientieren und sich anpassen. Das kann kein starres Konzept sein. Und nur weil man einmal ein Konzept festgeschrieben hat, heißt das nicht, dass das auf ewige Zeiten so sein muss. Insofern ist es sinnvoll, sich das hier in regelmäßigen Abständen genau anzuschauen. Zu schauen, wie sich die Situationen verändert haben und das bei Bedarf anzupassen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die in der Vorlage beschriebene Neustrukturierung des Vereines Jugend und Freizeit und die damit verbundene Neukonzeptionierung der Jugendarbeit sowie die beiliegende Leistungsvereinbarung werden genehmigt. 2. Der Verein Jugend und Freizeit erhält für das Jahr 2015 ein Leistungsentgelt in Höhe von maximal 2,523.500 Euro inkl. zehn Prozent MWSt. 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von maximal 2,523.500 Euro inkl. zehn Prozent MWSt für das Rechnungsjahr 2015 erfolgt auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen. 4. Das Land Oberösterreich / Abteilung Kinder- und Jugendhilfe leistet einen Kostenersatz gemäß § 16 Abs. 4 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 in Höhe von maximal 445.000 Euro brutto für netto für speziell ausgebildetes Personal, das in der Betreuung in den Jugendzentren und der so genannten Lückekinder sowie in der stadtteilorientierten Jugendarbeit eingesetzt wird. Die Verrechnung der Einnahmen erfolgt auf der VASt 2.4010.861000, Laufende Transferzahlungen Land Oberösterreich.‘“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das Thema wurde im Vorfeld bereits medial durchaus kontroversiell diskutiert. Ich möchte für Die Grünen Folgendes festhalten: Wir schließen uns zum ganz großen Teil dem vorliegenden Konzept an. Wir unterstützen, dass man – so, wie du das gesagt hast, Miriam –, die Jugendarbeit durchaus nach mehreren Jahrzehnten wieder neu organisieren muss, um sich den Bedürfnissen, den Wünschen der Jugendlichen anzupassen und manche Dinge vielleicht anders zu organisieren. Ich habe grundsätzlich großes Vertrauen zu den handelnden Personen. Ich glaube, dass da viel Energie hineingeflossen ist, gut zu überlegen, was in der Jugendarbeit neu organisiert werden kann. Jetzt kommt das Aber: Du hast es selber gesagt, es geht ganz stark darum, sich an Rahmenbedingungen zu orientieren. Wir halten es für ein völlig falsches Signal, in diesem Bereich einzusparen. Wir haben das am Anfang sehr ausführlich diskutiert und werden noch ganz oft über unsere unterschiedlichen Ansichten, wo jetzt gespart werden darf und wo nicht, diskutieren. Ich habe aber schon den Eindruck, dass wir uns einig darüber sind, dass die Jugendlichen als Gruppe in allen Bereichen eine sehr wichtige Zielgruppe für uns sind und sein müssen. Wir machen uns sehr viele Gedanken, was die Jugendarbeitslosigkeit und insgesamt das Freizeitangebot usw. der Jugendlichen betrifft. Dann halte ich es für das völlig falsche Signal, im Rahmen dieser Neuorientierung der Jugendarbeit gleichzeitig den Sparstift anzusetzen. Es wäre aus unserer Sicht zumindest notwendig, das aufrechtzuerhalten bzw. wenn das so ein Schwerpunkt für alle ist, durchaus mehr Ressourcen bereitzustellen. Es geht um die Zukunft, es geht um die Jugendlichen. Das klingt jetzt sehr populistisch, aber es ist so. Ich halte es für die Jugendlichen für ein völlig falsches Signal, hier den Sparstift anzusetzen. Ich weiß jetzt nicht, wie weit Jugendliche vor Ort in diese Überlegungen der Neustrukturierung eingebunden waren. Fakt ist, dass es Jugendliche gibt - so wie heute welche aus der Neuen Heimat da waren -, die sich engagiert haben, Unterschriften gesammelt haben, weil sie das Gefühl hatten, dass sie nicht eingebunden sind, und weil sie sagen, wir wollen unser Jugendzentrum behalten. Das kann man natürlich diskutieren. Ist der Ort als Zentrum geeignet. Aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass man sich mit den Jugendlichen vor Ort auseinander setzt, sich das anhört und ernst nimmt, was sich die Jugendlichen wünschen. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das im Rahmen dieses Prozesses passiert ist. Es stimmt nicht, dass ad hoc drei Leute entlassen werden. Es ist schon so, dass mit der Zeit durch Abgänge usw. drei Personaleinheiten gekürzt werden. Ich kann es nur noch einmal sagen, es ist das völlig falsche Signal. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil wir grundsätzlich diese Umstrukturierung unterstützen würden, aber nur mit gleichbleibenden Ressourcen bzw. eigentlich sind diese Ressourcen auszubauen und nicht einzusparen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf in aller Kürze für die freiheitliche Gemeinderatsfraktion festhalten, dass wir uns selbstverständlich für ein breites Jugendangebot in unserer Stadt aussprechen. Wir bekennen uns aber gerade in diesen Zeiten dazu, dass wir eine realistische und eine realitätsorientierte Jugendarbeit in unserer Stadt sehen wollen. Seien wir uns doch einmal ganz ehrlich, die Jugend verändert sich und die Zeiten haben sich verändert. Wir leben in einem Zeitalter sozialer Medien, das war vor fünf, vor zehn Jahren noch überhaupt nicht absehbar. Da ändert sich logischerweise das Freizeitverhalten. Auch die Mobilität der Jugendlichen hat sich verbessert. Die Linz Linien sind dabei, das Angebot mit der Nachtlinie usw. immer mehr auszubauen. Daher sind wir dafür, dass es zu ganz realitätsorientierten Umstrukturierungen kommt. Wenn man dabei noch unverhofft ein bisschen etwas einspart - es ist nicht viel, ein bisschen etwas -, dann können wir das natürlich nur begrüßen. Uns geht es darum, dass wir nicht zwanghaft das Geld zum Fenster hinauswerfen. Das ist ähnlich wie beim LASK - wenn man sich schon auf etwas einigt, dann wird man nicht nachlaufen und sagen, wir hätten noch 100.000 Euro, die müssten wir noch dringend an den Mann oder an die Frau bringen. Wir unterstützen den vorliegenden Antrag. Wir sind uns bewusst, dass sich das Leistungsangebot am tatsächlichen Bedarf orientiert. Im Jahr 2016 in der neuen Gemeinderatsperiode wollen wir eine breite Evaluierung durchgeführt haben. 2016 sehen wir dann bereits, wie sich diese Umstrukturierung bewährt hat, wo wir vielleicht etwas nachschärfen müssten. Ich bin der Letzte, wirklich der Letzte, der einer Erhöhung nicht zustimmen würde, wenn wir merken, dass es Bedarf gibt. So wie Die Grünen das bereits angekündigt haben und ich bin überzeugt, auch die ÖVP und Stadtrat Giegler wären dem nicht abgeneigt, können wir jederzeit wieder aufstocken, wenn Bedarf besteht. Aber jetzt zwanghaft das Geld beim Fenster hinauszuwerfen, dafür sind wir nicht zu haben. Wir stellen daher den folgenden Zusatzantrag und ersuchen um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat ersucht gleichzeitig bereits jetzt das Amt für Soziales, Jugend und Familie (ASJF) in Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugend und Freizeit (VJF) sowie sämtlichen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen um eine Evaluierung des Leistungs- und Standortangebotes des VJF. Diese soll im Jahr 2016 stattfinden und Linzer Jugendlichen die Möglichkeit bieten, einerseits die vorgenommenen Angebotsadaptierungen zu bewerten und andererseits ihre Wünsche für die nächsten Jahre zu äußern. Die hierfür anfallenden Kosten sind im betreffenden Budgetvoranschlag zu berücksichtigen.‘ Genau darum soll es gehen, dass wir 2016 gemeinsam - in diesem Antrag ist das jetzt schon verankert, dass keine Fraktion übergangen werden soll - anschauen, in welche Richtung es dann die nächsten Jahre gehen soll. Diese Änderung begrüßen wir.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Ing. Mag. Jungwirth: „Sehr geehrte Damen und Herren, von bedarfsgerecht war immer wieder die Rede. Ja, natürlich wünschen sich Jugendliche in der Hauptstraße oder in Dornach ein anderes Angebot, als Jugendliche in Auwiesen. Ich bin absolut dafür, dass man die Angebote in den jeweiligen Jugendzentren adaptiert. Wir haben vor einigen Jahren einen Vorschlag gemacht, dass man überhaupt über das Angebot des VJF nachdenken und diskutieren sollte. Aber sind wir einmal ehrlich, das ist ein Deckmantel. Es geht um etwas ganz anderes. Die Wahrheit ist, durch die rote Finanzpolitik muss in allen Bereichen rigoros gespart werden. Das geht jetzt sogar schon so weit, dass man bei den Jugendlichen spart, bei denen, die es nicht so leicht haben, bei denen, die die Hilfe am meisten brauchen, bei den sozial Schwächeren, bei denen, wie Bürgermeister Luger selbst sagte, die nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind. 250.000 Euro Einsparungen, die in der Jugendarbeit fehlen. Und das nennt sich dann soziale Musterstadt, das kann ich nicht nachvollziehen, dass man zuerst spekulieren geht und dann die Treffpunkte zusperrt. Gemeinderätin Köck hat das zuerst blumig formuliert - Standortverlagerung. In Wahrheit sperren wir Jugendzentren zu. Das müssen Sie den Jugendlichen vor Ort erklären. Wir können da keinesfalls die Zustimmung erteilen. Zum Zusatzantrag möchte ich sagen, ich halte es nicht für zielführend, wenn man Einrichtungen vorher zusperrt und danach evaluiert. Sind wir uns ehrlich, wir werden die nicht wieder zurückholen können, wenn wir dann draufkommen, dass das Angebot nicht mehr so ist, wie wir es uns eigentlich vorstellen - weg ist weg. Auch hier können wir leider keine Zustimmung geben, wir müssten vorher evaluieren.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, Herr Kollege Raml, ich bin schon ein bisschen enttäuscht. Sie sind, so wie ich, Mitglied im Verein Jugend und Freizeit und Sie bezeichnen die Jugendarbeit als hinausgeworfenes Geld, das trifft mich schon ein wenig. Und bezüglich Zusatzantrag Evaluierung: Kollege Pühringer sitzt seit neuestem im Sozialausschuss und es wird natürlich evaluiert. Ich glaube, zweimal im Jahr wird berichtet und es wird geschaut, ob die Leistungsvereinbarungen noch stimmen oder nicht, ob wir etwas adaptieren, verändern oder anpassen müssen. Der Antrag bedeutet, dass die Arbeit, die bisher geleistet wurde, nicht zielgerecht erfolgt ist. Das sehe ich nicht so, und daher werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Raml: „Frau Gemeinderätin Hartig, ich möchte schon ganz klar feststellen, dass Sie das was Sie mir unterstellen verkürzt wiedergegeben haben. Das wissen Sie ganz genau. Ich halte Jugendarbeit überhaupt nicht für hinausgeworfenes Geld. Aber wenn ich für etwas Geld ausgebe, was nicht einmal gewollt ist, wo kein Bedarf besteht, weil es von den Jugendlichen selbst an diesen Standorten in dieser Art und Weise nicht angenommen wird, dann wirft man schon Geld beim Fenster hinaus, nur dann, wenn es von denjenigen nicht gewollt ist, wie wir es hier vorliegen haben. Nichts anderes habe ich damit gesagt und das wissen Sie ganz genau.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich kurz fassen. Es ist recht trickreich, wenn man Sparmaßnahmen mit Neuorientierung maskiert. Neuorientierung hat natürlich Veränderungen in der sozialen Arbeit zur Folge, das ist etwas Gängiges und etwas Typisches. Ich halte es nicht für sehr geschickt, wenn man das für etwas ausgibt, was es nicht ist. Es geht offensichtlich um Sparmaßnahmen und nicht darum, Neuorientierungen zu machen. Ich werde mich deswegen der Stimme enthalten. Danke.“ Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einige Punkte klarstellen. Ausgangspunkt meines Ersuchens an das Kinder- und Jugend-Services Linz und an den Verein Jugend und Freizeit, die Angebotspalette zu analysieren, war eine Situation vor ungefähr einem Jahr. Wir hatten im Jugendzentrum Auwiesen massive Probleme und die Arbeit war dort nicht mehr fortführbar. Wir haben überlegt, in welcher Art und Weise wir die Jugendarbeit, konkret in Auwiesen, neugestalten können. Ich habe den Verein ersucht, das Angebot und die derzeitige Arbeit und Struktur des Vereins entsprechend zu analysieren und zu evaluieren. Es galt zu überlegen, ob die Jugendarbeit, so wie sie strukturiert war, noch zeitgemäß ist, ob man die Jugendlichen tatsächlich erreicht, ob sich Problemsituationen darstellen und wenn ja, in welcher Form man darauf reagieren kann. Es sollte hinterfragt werden, ob es vielleicht notwendig ist, die offene Jugendarbeit in den Jugendzentren insofern zu modifizieren, dass man verstärkt außerhalb des Jugendzentrums arbeitet, die aufsuchende Sozialarbeit sozusagen aktiviert, sozialraumorientierte Jugendarbeit und Streetwork anbietet. Dieses Ersuchen ist an den Verein ergangen, noch lange bevor wir darüber diskutiert haben, welche Einsparungsmaßnahmen zu setzen sind. Die Geschäftsführung des Vereins hat nach intensiver Arbeit und Analyse des Angebots einen Vorschlag unterbreitet. Ich erinnere mich an zahlreiche Sozialausschusssitzungen in den vergangenen Jahren. Wenn es darum ging, die Leistungsvereinbarung des Vereins Jugend und Freizeit abzustimmen, kam die Forderung nach mehr Flexibilisierung und Adaptierung der Angebote auf die tatsächlichen Bedürfnisse. Nichts anderes ist jetzt passiert. Es ist tatsächlich so. Wenn es jetzt zur tatsächlichen Schließung des Jugendzentrums in Dornach Auhof kommt, wird das vom U1 sozialraumorientiert betreut. Das KUBA wird in das neu zu schaffende Jugendzentrum in der Grünen Mitte übergehen. Die Proberäume im KUBA werden weiterhin bestehen bleiben. In Auwiesen werden die Räumlichkeiten adaptiert und das Zentrum wird vom Stadtteilzentrum im Rahmen der Gemeinwesenarbeit für die Jugendlichen weiterhin angeboten und erweitert. Die Entscheidung, das Jugendzentrum Baustelle, das heute schon angesprochen wurde - zu Beginn der Sitzung wurde mir von einigen Jugendlichen eine Unterschriftenliste übermittelt - in das neue Netzwerkhaus Süd überzuführen, wurde bereits lange bevor die neue Leistungsvereinbarung diskutiert wurde, getroffen. Das neue Netzwerkhaus Süd wurde nur in ein Kilometer Entfernung von der ursprünglichen Baustelle eröffnet. Das Angebot wird erweitert und das bisherige Angebot des Jugendzentrum Baustelle soll dort aufgehen. Marcel Sterbik, einer der Jugendlichen, die mir heute diese Unterschriftenliste überreicht haben, sitzt, glaube ich, noch auf der Galerie. Ich kann ihm versichern, ich werde ihn einladen, mit ihm darüber zu diskutieren, wie weit die Jugendlichen ihre Bedürfnisse, wie weit sie ihre Wünsche in der Gestaltung des Netzwerkhauses Süd einbringen können. Die Bedürfnisse der Jugendlichen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Dass es bei diesen Maßnahmen zu Einsparungen gekommen ist, ist ein Effekt, der sich ergeben hat. Wir werden diesen Effekt analysieren, wir werden uns das – und deswegen bin ich dankbar für den Zusatzantrag – im Jahr 2016 in Analogie zu 2010 sehr genau anschauen. Dann werden wir die Maßnahmen überdenken und schauen, wie wir die Jugendarbeit weiterhin und immer wieder neu gestalten können. Das ist ein dynamischer Prozess. Ich bedanke mich beim Verein Jugend und Freizeit für diese Flexibilität, für dieses Engagement und für diese Neustrukturierung des Angebots. Vielen Dank.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Stefan, du kannst dich doch jetzt nicht hier hersetzen und sagen, dass das passiert ist. Ich meine, das ist ein groß angelegter Umstrukturierungsprozess gewesen und dann ergab sich zufällig der Effekt, dass wir 250.000 Euro einsparen. Entschuldigung, aber das glaubt kein Mensch.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme jetzt einmal zur Kenntnis, dass wir offensichtlich einige Monate vor der kommenden Wahl in diesem Haus Dinge nicht mehr sachlich und ohne Emotion und mit dem Fokus auf den Punkt, um den es geht, diskutieren können. Ich muss ein paar Sachen sagen. Ich glaube, es ist sehr, sehr gut und wichtig, dass der Verein Jugend und Freizeit auf Initiative von Stefan Giegler gesagt hat, wir schauen uns einmal genau an, was wir in dieser Stadt tun. Man muss sich anschauen, wie viel Geldmittel jährlich für den Verein Jugend und Freizeit zur Verfügung gestellt werden, um in Linz Kinder- und Jugendarbeit zu machen. Das werden im nächsten Jahr 2015, wenn es hier eine Mehrheit gibt, 2,523.500 Euro sein. Ein Teil davon kommt vom Land Oberösterreich und das ist wirklich ein großer Betrag, um Kinder- und Jugendarbeit zu machen. Darum ist es so wichtig, dass man genau darauf schaut, wie diese Mittel eingesetzt werden. Wir haben im Sozialausschuss immer wieder diskutiert. Ich kann mich an viele Diskussionen erinnern, wo wir gesagt haben, wir müssen schauen, dass wir die Jugendzentren öffnen, die Angebote niederschwelliger gestalten und mehr in den Sozialraum hinausgehen. Jetzt passiert das durch diese Neuorientierung und Neukonzeptionierung. Diese positive Entwicklung wird mit dem Argument, es ginge nur um Einsparungen, die durch dieses Konzept vollzogen wird, nicht zur Kenntnis genommen und nicht gesehen. Wir beschließen hier die Leistungsvereinbarung für 2015. Es gibt diesen Zusatzantrag der FPÖ und da wundert es mich schon, dass Die Grünen offensichtlich nicht mitgehen wollen, wenn wir eine Evaluierung vornehmen werden. Diese Evaluierung, wie wir sie hier mit Antrag der Freiheitlichen vorliegen haben, ist natürlich schon etwas Anderes. Sie ist umfassender, als wir es bisher gemacht haben, sie erfolgt unter Einbeziehung der Jugendlichen. Man fragt die Jugendlichen, die die Jugendzentren besuchen und die Arbeit des Vereins Jugend und Freizeit in Anspruch nehmen, ob es so in Ordnung ist. Man schaut, ob es einen anderen Bedarf gibt. Das halte ich für sehr sinnvoll. Das heißt aber, wenn wir im Jahr 2016 Ergebnisse erhalten, werden wir wieder zu diskutieren haben. Aufgrund der Basis dieser Ergebnisse, werden wir wieder Veränderungen, eine Neuausrichtung, eine Neukonzeption besprechen müssen. Hier geht völlig unter, dass wir für 2015 durch diese Neuorientierung Einsparungen erzielen, aber natürlich im Jahr 2017 einen neuen Standort eröffnen, nämlich in der Grünen Mitte. Ich glaube, man sollte - und da möchte ich jetzt schließen - wirklich versuchen, hier wieder zur Sache zurückzukommen. Die Jugendlichen, glaube ich, goutieren nicht, wenn wir dieses Thema hier sehr aufgeregt, sehr emotional und mit Ängsten herumwerfend besprechen. Das wäre wirklich meine Bitte und mein Wunsch. Ich habe den jetzigen Sozialreferenten so erlebt, dass er für viele inhaltliche Diskussionen im Sozialausschuss zu haben ist. Ich denke, wir werden das auch in Zukunft so handhaben und darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Leistungsvertrag für das Jahr 2015. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Forsterleitner. I ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Gemeinderat Haydtner berichtet über I 1 Beschlussfassung des Regionalen Abfallwirtschaftsprogrammes für die Stadt Linz 2014 sowie Aufhebung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Linz 2000 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Verordnung des Gemeinderates vom 26. April 2001 betreffend das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Linz (Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Linz 2000) wird aufgehoben. 2. Das beiliegende Regionale Abfallwirtschaftsprogramm für die Stadt Linz 2014 wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014 betreffend die Aufhebung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Linz 2000 Die Verordnung des Gemeinderates vom 26. April 2001 betreffend das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Linz (Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Linz 2000) wird aufgehoben.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen, so wie ich das für meine Fraktion schon im Ausschuss getan habe und zwar nicht, weil wir mit diesem Abfallwirtschaftsprogramm inhaltlich nicht einverstanden sind, sondern weil die Vorgangsweise des Zustandekommens für uns nicht in Ordnung ist. Die Abfallwirtschaft in Oberösterreich und in Linz war schon in der Vergangenheit immer sehr gut aufgestellt. Die Abfallverbände in Oberösterreich und in Linz in Form der Linz AG leisten aufgrund umfassender bestehender anderer Bestimmungen ihre Arbeit. Die machen das sehr gut und dafür gebührt ihnen ganz ausdrücklich unser Dank. Das heißt, die Bezirksabfallverbände würden diese Programme in der Form für ihre Arbeit gar nicht benötigen. Es besteht nicht die Gefahr, dass irgendetwas still steht. Es gibt keine drohenden Müllberge, wie in Neapel oder in Palermo oder ähnliche Zustände. Auch wenn kein unmittelbarer Schaden besteht, kann man sich nicht über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen. Das gilt schon gar nicht für Verantwortungsträger aus der Politik, denn in diesem Bereich kann und darf es keine Kavaliersdelikte geben. Die Politik muss in der Einhaltung von Gesetzen eindeutig eine Vorbildwirkung übernehmen. Wenn jetzt in der Vorlage an den Gemeinderat der Satz steht: ‚In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben‘ ,stimmt das ganz einfach nicht, denn der gesetzlich vorgeschriebene Zeitplan wurde nicht eingehalten. Das Landesabfallprogramm wurde am 12. August 2011 beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass innerhalb eines Jahres regionale Abfallwirtschaftsprogramme zu erlassen sind. Jetzt haben wir aber Herbst 2014. Wenn die Erklärung lautet, dass die verspätete Vorlage dadurch zustande gekommen ist, dass die Mustervorlage des Landes erst so spät gekommen ist, kann das nur eine sehr fadenscheinige Erklärung sein, und keine Entschuldigung. Schon gar nicht, wenn so wie in Linz und in den Statutarstädten ein Bezirk deckungsgleich mit einer Einzelgemeinde ist, wo keine Koordination zwischen den Einzelgemeinden, wie in den anderen Bezirken, erforderlich ist. Auf meine Bitte wurde dieser Zeitablauf noch ein wenig näher erläutert. Von der Linz AG kam die Information, dass der Entwurf von dort am 12. August 2013 zur endgültigen Begutachtung an das Land übermittelt wurde. In der Vorlage, die im Ausschuss vorgelegt wurde, ist angeführt, dass der Entwurf am 30. Juni 2014 der Landesregierung vorgelegt wurde. Da muss man doch die Frage stellen, was in diesem Jahr passiert ist. Es kann nicht sein, dass die Behörden und die dort arbeitenden Menschen das zu verantworten haben. Wenn so eine Verzögerung eintritt, ist das eindeutig ein Führungsproblem, denn die Antwort auf den Brief vom 30. Juni 2014 kam nach zwei Monaten. Sehr bemerkenswert ist, dass Wels eine vergleichbare Statutarstadt, die Mustervorlage zur gleichen Zeit, wie Linz auch verspätet bekommen hat. Wels hat den Begutachtungsentwurf am 16. April 2013 an das Land übermittelt. In der Stadt Wels ist es gelungen, bereits am 11. Juni 2013, also keine zwei Monate später, einen Amtsbericht zu erstellen. In diesem Amtsbericht sind sogar die Stellungnahmen und Anregungen, die die Landesregierung und der Landesabfallverband ausgesprochen haben, enthalten und eingearbeitet. Das ist transparent, das ist nachvollziehbar. Die Stadt Wels konnte dieses regionale Abfallwirtschaftsprogramm bereits am 1. Juli 2013 im Gemeinderat beschließen. Das ist für mich sehr bemerkenswert. Ich würde mir an Ihrer Stelle ein paar Gedanken darüber machen, Frau Stadträtin Schobesberger. In Wels ist zu diesem Zeitpunkt der freiheitliche Vizebürgermeister Wieser für die Abfallwirtschaft zuständig gewesen. Wenn die Behörden für einen freiheitlichen Stadtrat besser arbeiten würden, als für Sie, als grüne Stadträtin bei einem grünen Umweltlandesrat, hat es da irgendetwas glaube ich. Da sollten Sie Ihre Kommunikation ein bisschen verbessern. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen. Wenngleich diese Abfallwirtschaftsprogramme jetzt keine Verordnung mehr sind, und es keine Genehmigung gibt, sondern das Programm vom Land nur zur Kenntnis zu nehmen ist, gibt es trotzdem keine Berechtigung, dass schleifen zu lassen. Es ist trotzdem gesetzlich vorgesehen, solche regionalen Abfallwirtschaftsprogramme zu erlassen. Auf städtischer Ebene ist vorgesehen, dass der Gemeinderat, solche Grundsatzprogramme zu beschließen hat. Aber nicht zeitverzögert. Das heißt, entweder sind Sie der Meinung, das ist nur ein Programm, das ist nicht so wichtig. Wenn das so ist, dann ist offenbar vielleicht der neue Oö. Abfallwirtschaftsplan, den Landesrat Anschober präsentiert, nicht so wichtig, dann ist das nur ein Etikettenschwindel, so wie seine 50.000 grünen Jobs. Dann brauchen wir aber überhaupt keine gesetzliche Regelung. Dann müsste die Forderung eigentlich lauten, weg mit dem Gesetz, brauchen wir nicht, müssen wir nicht beschließen, Deregulierung. So weit sind wir nicht. Offenbar besteht doch die Notwendigkeit, solche Programme zu beschließen. Das ist gesetzlich verankert und dann ist das von den politischen Verantwortungsträgern zu vollziehen. Wenn diese Vollziehung nicht so ist, dann müssen wir Sanktionen vorsehen. Das ist genau diese Vorgangsweise, die für uns nicht stimmig, nicht in Ordnung, und nicht gesetzeskonform ist. Deswegen werden wir uns bei diesem Programm enthalten. Wie gesagt, nicht inhaltlich, sondern wegen der Vorgangsweise. Eine Erklärung darf ich noch liefern. Kollege Haydtner hat offenbar dazugelernt, denn im Ausschuss hat er noch eine getrennte Abstimmung verlangt. Ich habe mich dort bei der Aufhebung enthalten, weil das natürlich eine Einheit ist. Hätten wir das Programm früher zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen, hätten wir die Verordnung entsprechend früher aufheben können. Jetzt ist offenbar durchgedrungen, dass das direkt zusammenhängt. Wie gesagt, wir werden uns bei einer gemeinsamen Abstimmung bei beiden Punkten enthalten.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich habe kurz überlegt, ob ich überhaupt noch etwas dazu sage, aber ich glaube, dass es schon notwendig ist. Die Wortmeldung von Frau Gemeinderätin Neubauer war jetzt zumindest scharf an der Grenze der Unterstellung des Amtsmissbrauchs, entweder mir gegenüber oder meinen Mitarbeitern gegenüber. Zwischenruf Gemeinderätin Neubauer: „Haben wir jetzt Gesetze oder haben wir sie nicht?“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Bei den Mitgliedern des Gemeinderates, die in meinem Ausschuss sitzen, entschuldige ich mich, dass sie das alles zum dritten Mal hören. Ich glaube, es ist wichtig, dass es auch die anderen hören. Wir haben das Abfallwirtschaftsprogramm zweimal im Umweltausschuss behandelt. Beide Male waren die Vertreter der Linz AG, die das abwickeln, anwesend. Bereits bei der ersten Diskussionsrunde haben die Vertreter der Linz AG aus meiner Sicht sehr schlüssig erklärt, warum das so lange gedauert hat. Frau Gemeinderätin Neubauer hat es im Prinzip jetzt selbst erklärt. Da hat es gedauert, bis die Vorlage vom Landesabfallverband da war. Dann hat es gedauert, bis das inhaltlich mit dem Land abgestimmt war und dann geht das Ganze an die Stadt. Das ist vielleicht in Wels der Unterschied, das habe ich mir nicht angeschaut. Was aber bei uns dazukommt ist, dass wir nicht nur das Abfallwirtschaftsprogramm beschließen, sondern wir müssen vorher die gesetzlich notwendige Verordnung aufheben. Wie bereits im Ausschuss doppelt erklärt, ist es jetzt nicht mehr notwendig, das Abfallwirtschaftsprogramm zu beschließen. Mir war es aber wichtig, dass wir, nachdem wir die Verordnung aufheben, das der Form halber als Bekenntnis des Gemeinderates trotzdem machen. Wie gesagt, das habe ich schon zweimal erklärt. Frau Gemeinderätin Neubauer, wenn Sie mir jetzt zuhören, wäre das schon super, weil ich habe es schon zweimal erklärt. Vielleicht funktioniert es jetzt beim dritten Mal. Es gibt keine zeitliche Diskrepanz, das war aus unterschiedlichen Gründen zweimal beim Land Oberösterreich zur Begutachtung. 2013 hat die Abfallwirtschaft geprüft, ob das Programm inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In der nächsten Runde hat die Rechtsbehörde geprüft, ob diese Aufhebung der Verordnung formal korrekt ist. Das habe ich, wie gesagt, im Ausschuss schon zweimal erklärt. Ich lasse mir von Ihnen weder mir, noch meinen Mitarbeitern irgendwelche Unkorrektheiten oder Amtsmissbrauch unterstellen, dass möchte ich in aller Deutlichkeit betonen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Neubauer: „Ich möchte nur eindeutig klarstellen - und da haben Sie mir offenbar nicht zugehört - für mich sind nie Mitarbeiter und nie Bearbeiter zuständig und verantwortlich, sondern immer nur die politischen Referenten und genau so habe ich das gesagt. Ich unterstelle Ihren Mitarbeitern gar nichts, ich unterstelle auch dem Abfallverband nichts. Ich habe festgestellt, dass es von der Linz AG bereits im August 2013 vorgelegt war. Wenn es um eine Verordnungsaufhebung geht, ist nur darüber zu entscheiden, ja oder nein. Wenn das ein Jahr dauert, ist das sehr bedenklich und da müsste man sich vielleicht über die Effizienz Gedanken machen. Aber auch da sind nicht Bearbeiter und Mitarbeiter verantwortlich, sondern immer die politisch zuständigen Referenten.“ (Beifall FPÖ) Stadträtin Mag.ª Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Frau Kollegin, ich habe gesagt, ich lasse weder meine MitarbeiterInnen noch mir unterstellen, dass ich Amtsmissbrauch begehe. Und wenn Sie mir das ernsthaft vorwerfen, muss ich mir überlegen, wie ich damit umgehe. Ich finde das wirklich ungeheuerlich. Mehr, als dass man mehrmals erklärt, wie das alles abgelaufen ist und zusammenhängt, kann man, glaube ich, nicht machen.“ (Unruhe, Zwischenrufe) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Haydtner: „Eigentlich wollte ich jetzt nichts mehr sagen, aber weil ich angesprochen worden bin, sehe ich mich gezwungen, eine kurze Stellungnahme abzugeben. Ich habe im Ausschuss eine geteilte Abstimmung vorgeschlagen und nicht befohlen, damit ich Ihnen eine Rutsche legen kann, dass Sie zumindest einem Teil zustimmen können. Außerdem ist § 20 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geregelt, dass dem Programm kein Verordnungscharakter mehr zukommt. Es ist, wie gesagt, ein Bekenntnis des Gemeinderates, dass das Konzept für uns wichtig ist, aber es wäre keine Beschlussfassung notwendig. Ich ersuche um Annahme.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Roschger berichtet über I 2 Durchführung der Bildungsprojekte „Basisbildung/Grundkompetenzen“ und „Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss“ sowie „Du kannst was – DKW“ in den Jahren 2015 bis 2017 an der Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Beantragung der durch den Bund und das Land Oberösterreich in den Jahren 2015 bis 2017 finanzierten Projekte ,Basisbildung/Grundkompetenzen‘ (max. Projektvolumen 678.000 Euro) und ,Kompetenzorientierter Pflichtschulabschluss‘ (max. Projektvolumen 647.000 Euro), sowie für das Projekt ,Du kannst was – DKW‘ (max. Projektvolumen 77.544 Euro) wird genehmigt. 2. Die Volkshochschule-Stadtbibliothek wird beauftragt diese drittmittelfinanzierten Bildungsprojekte durchzuführen und dabei alle notwendigen Schritte bis zur jeweiligen Projektumsetzung zu setzen. Das jeweils zuständige Kollegialorgan ist sowohl bei der Entscheidung über die endgültige Projektdurchführung, also auch bei der Genehmigung allfälliger Verträge zu befassen. 3. Die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen in gleicher Höhe von jeweils 1,402.544 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2015 bis 2017 erfolgen innerhalb der Deckungsgruppe 850. Bei vorzeitigem Einlangen der Einnahmen wird die Differenz zu den Ausgaben einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt, um die in Folgeperioden anfallenden Ausgaben im genannten Rahmen bedecken zu können.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE MUSEEN DER STADT LINZ Vizebürgermeister Mag. Baier berichtet über J 1 Übergabe von drei Gemälden aus der Sammlung des LENTOS Kunstmuseum Linz in das Eigentum der RechtsnachfolgerInnen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz überträgt im Sinne einer freiwilligen Restitution folgende Gemälde aus der Sammlung des LENTOS Kunstmuseum Linz in das Eigentum der RechtsnachfolgerInnen: Emil Nolde, Maiwiese (Maienwiese), um 1915 Öl auf Leinwand, 48 mal 79 Zentimeter LENTOS Kunstmuseum Linz Inventar Nr. 94 Lovis Corinth, Othello (Der Mohr), 1894 Öl auf Leinwand, 78 mal 58,5 Zentimeter LENTOS Kunstmuseum Linz Inventar Nr. 23 Lovis Corinth, Schwabing (Blick aus dem Atelierfenster), 1891 Öl auf Leinwand, 64,5 mal 50 Zentimeter LENTOS Kunstmuseum Linz Inventar Nr. 24 2. Die Museen der Stadt Linz werden mit der Abwicklung der Übergabe des Gemäldes beauftragt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. K FRAKTIONSANTRÄGE UND FRAKTIONSRESOLUTIONEN NACH § 12 StL 1992 Gemeinderat Ing. Casny berichtet über den von ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 1 Verkehrs(lenkungs)maßnahmen auf Linzer Stadtgebiet und führt aus: „Sehr geehrte KollegInnen des Linzer Gemeinderates, am 29. Oktober 2014 gab es eine Pressekonferenz zum ‚Gesamtverkehrskonzept: Großraum Linz wird Radfit - Leistungsfähiges Radhauptroutennetz für den Alltagsverkehr.‘ Abgehalten wurde diese Pressekonferenz von Bürgermeister Klaus Luger, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer und Landtagsabgeordneten Johann Hingsamer. Ziel war es, entsprechende Maßnahmen zu präsentieren, die die sanfte Mobilität stärkt und den motorisierten Individualverkehr entsprechend zurückdrängt. Es wurden maßgebliche Maßnahmen angeführt. Damit es nicht bei den Ankündigungen und Überschriften bleibt, müssen nun innerhalb der Linzer Stadtgrenzen entsprechende Anschlüsse und Maßnahmen mit Anreizwirkungen gesetzt werden. An den Linzer Gemeinderat wird daher folgender Antrag gestellt. Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehrswesen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird aufgefordert, aufbauend auf den am 29. Oktober 2014 vorgestellten überregionalen Verkehrsmaßnahmen ein innerstädtisches Programm vorzulegen, das darauf ausgerichtet ist, die überregionalen Initiativen durch begleitende Verkehrs(lenkungs)maßnahmen auf Linzer Stadtgebiet zu unterstützen. Ziel muss es sein, dass erstens, die überregionalen Verkehrsmaßnahmen nicht an mangelnden Begleitmaßnahmen der Stadt Linz scheitern und zweitens, dass in einem gemeinsamen Kraftakt die Zielsetzung erreicht wird, den Verkehrsanteil des Umweltverbundes im Großraum Linz bis 2025 auf 40 Prozent zu erhöhen und den Verkehrsanteil des motorisierten Individualverkehrs bis 2025 auf 60 Prozent zu senken. Die Bedeckung etwaiger anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im laufenden Budget bzw. im Budget 2015 sicherzustellen.‘ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Ich finde den Antrag, man könnte schon sagen, ,lustig‘, wenn es nicht so traurig wäre. Die Verkehrspolitik in unserem Land, insbesondere in Oberösterreich und Großraum Linz, geht seit Jahren, Jahrzehnten in Richtung Individualverkehr. Der öffentliche Verkehr, das Rad fahren, das zu Fuß gehen, wird sehr stiefkindlich behandelt. Ausgerechnet die ÖVP stellt nun so einen Antrag. Ich darf daran erinnern, dass die ÖVP und die SPÖ seit Jahrzehnten an den Schalthebeln der Verkehrspolitik im Bund und Land sitzen. Bisher hat man außer Ankündigungen und Überschriften vom Ausbau des öffentlichen Verkehrs nicht sehr viel bemerkt. In allen anderen Bundesländern, in den Großräumen gibt es ein funktionierendes S-Bahn-System. Das gibt es bei uns noch lange nicht. Stattdessen baut man bei uns einen Westring, bei dem man ein Bundesprojekt mit Mitteln der Stadt und des Landes finanziert, die gar nicht dafür vorgesehen werden. Man baut einen Autobahnanschluss Auhof detto mit Mitteln der Stadt und des Landes, man bemüht sich um eine Ostumfahrung, - eine weitere Autobahn mitten durch die Stadt, parallel zur A 7. Und dann gibt es das Lippenbekenntnis für den öffentlichen Verkehr bzw. das Rad fahren. Bei der Aufstockung des Budgets für den Radwegbau sehe ich noch nicht weiß Gott was für Mittel am Horizont. Man ist nicht einmal imstande, dass man bei der Nibelungenbrücke endlich etwas macht. Es wird von SPÖ und ÖVP ständig geredet, aber es geschieht nichts im öffentlichen Verkehr, nur Lippenbekenntnisse. Bis jetzt hat man es nicht geschafft, bei der Nibelungenbrücke einen Übergang für FußgängerInnen und RadfahrerInnen zu errichten, obwohl immer wieder schwere Unfälle passieren. Zur zweiten Schienenachse: Die SPÖ hat im Geheimgipfel ausverhandelt, dass vom Land 45 Prozent zu der zweiten Schienenachse beigetragen werden, während bei anderen Projekten in anderen Gemeinden das Land 80 Prozent bezahlt. Nun, weiß Gott wie gut ist dieses Verhandlungsergebnis nicht. Aber zumindest liegt wirklich ein gutes Projekt vor, das wäre umsetzungsreif. Allerdings wird seitens des Landes immer wieder gefordert zu prüfen, was schon x-mal geprüft wurde. So war es bei der oberirdischen Führung im Bereich Hinsenkampplatz. Jetzt soll neuerlich im Bereich Parkbad geprüft werden, ob man nicht vielleicht doch oberirdisch fahren kann, wissend, dass dann der Individualverkehr eingeschränkt wird. Vielleicht hat man den Mut, vielleicht macht man es in diesen Bereichen, aber ich glaube nicht, weil bisher war die ÖVP für derartige Einschränkungen des Individualverkehrs nicht zu haben. Es passt dazu, wenn man sagt, dass Lenkungsmaßnahmen und Anreize für den öffentlichen Verkehr notwendig sind. Die ÖVP hat bei dem von den Grünen initiierten Umweltticket nicht zugestimmt. Das hat ein Plus von Jahreskartenbesitzern von mehr als 50 Prozent gebracht. Es ist schon fast ein Treppenwitz, dass nun genau diese ÖVP im Bereich der sanften Mobilität Verbesserungen verlangt, wo es sie seit Jahrzehnten selber in der Hand gehabt hätte, hier etwas zu tun. Zum Beispiel bei der Regiotram. Da gibt es etliche Regionskonferenzen, Landesrat Entholzer vom Land Oberösterreich, ist zuständig. Im Bereich Linz gibt es noch überhaupt keinen Plan, wo die Trasse verlaufen soll. In Linz wird es am Schwierigsten und am Teuersten, weil die Trasse wahrscheinlich in vielen Bereichen unterirdisch geführt werden muss. Linz ist nicht erst seit gestern EinpendlerInnenstadt. Es würde mich freuen, wenn man wirklich einmal auf den öffentlichen Verkehr und den Ausbau des Radwegenetzes setzen würde. Dieser Antrag passt zum SPÖ-Antrag vom April 2013, wo gefordert wurde, dass ein Konzept für sanfte Mobilität ausgearbeitet werden soll, das im Verkehrsausschuss beraten und dann vom Gemeinderat beschlossen wird. Seit April 2013 wird dieses Konzept im Verkehrsausschuss immer wieder beraten. Bis jetzt liegt es immer noch nicht vor. Die Grünen haben im Juni 2013 ein umfassendes Mobilitätskonzept übermittelt, wo unter anderem folgende Schwerpunkte enthalten sind: Ein S-Bahn-Netz für den Großraum Linz mit Park-and-ride-Anlagen, eine rasche Umsetzung der Regiotram nach Gallneukirchen bzw. Pregarten, ein sofortiger Start des Baus der zweiten Schienenachse und ein massiver Ausbau der Radwege im Großraum Linz. Starten muss man mit der Nibelungenbrücke. Einen sofortigen Stopp fordern wir bei überteuerten umweltgefährdenden Straßenprojekten, wie dem Westring, der Ostumfahrung bzw. dem Autobahnanschluss Auhof. Die Zeit ist gekommen, mit Lippenbekenntnissen aufzuhören und wirklich Taten zu setzen. Wir werden diesem Antrag zustimmen, der wahrscheinlich dem Verkehrsausschuss zugewiesen werden soll. Wir haben aber bisher gesehen, welchen Weg solche Anträge genommen haben, daher habe ich leider nicht sehr viel Hoffnung, dass es wirklich zu einer Trendumkehr kommen wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich sagen wir „ja“ zu den Maßnahmen, die in diesem Antrag gefordert werden. Uns erscheint es aber wichtig, dass man nicht nur in Linz Maßnahmen setzt, die auf die Planungen des Landes aufbauen, sondern dass es eine wirklich gemeinsame Planung und Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land auf Politiker- und auf Beamtenebene gibt. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Linz in die Planungen des Landes eingebunden wird und ich gehe davon aus, dass das Land mit seinen Planungen auf die in Linz bereits bestehende Infrastruktur Rücksicht nehmen wird. Derartige Verkehrslenkungsmaßnahmen sollten nämlich aus einem Guss sein und nicht nur aufbauend, dass wir faktisch hinten nacharbeiten, was uns das Land vormacht. Wir werden daher einer Zuweisung in den Ausschuss zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich vermute, dass die zuständige Referentin in ihrer Wortmeldung nun diesen Vorschlag beantragen wird.“ Vizebürgermeisterin Hörzing: „Das ist völlig korrekt, Herr Bürgermeister. Ich ersuche, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen und möchte noch ein paar Anmerkungen beifügen. Ich möchte festhalten, dass wir in der Stadt Linz nicht bei null beginnen. Das Gesamtverkehrskonzept Großraum Linz beschäftigt eine Arbeitsgruppe schon seit dem Jahr 2013. Eine Arbeitsgruppe auf Beamtenebene ist eingerichtet, insofern sind viele der Themenstellungen schon in Bearbeitung. Die Pressekonferenz, auf die in diesem Antrag Bezug genommen wird, ist fast ident mit dem Antrag gewesen. Einige der Punkte, die aufgezählt sind, waren natürlich Inhalt der Pressekonferenz waren. Zum Beispiel war das Thema Radlfit mit all seinen Ausprägungen Inhalt, ebenso wie die Verbesserungen in der Infrastruktur. Über die Forcierung der Wasserstraße Donau, steht nichts im Antragstext. Das ist weder Teil der Pressekonferenzunterlage und bis dato auch nicht Teil des Gesamtverkehrskonzeptes Großraum Linz. Wir können das aber gerne im Ausschuss eingehend beraten. Es geht natürlich immer darum, die Initiativen gemeinsam zu ergreifen, zusammenzuarbeiten und eine enge Abstimmung mit dem Land Oberösterreich zu finden. Soweit ich mich erinnern kann, ist Linz ein Teil von Oberösterreich. Ich glaube, das können alle in diesem Raum bestätigen. Also gibt es in diesem Bereich keine Standalone-Lösung. Die Federführung liegt beim Land. Auf die Wortmeldung von Frau Gemeinderätin Lenger möchte ich sagen, ich kenne natürlich deine Schwerpunktsetzung und dass das Thema Nibelungenbrücke immer den Gemeinderat beschäftigt. Mir ist ganz wichtig, dass es in diesem Bereich nicht nur um die Verbreiterung des Übergangs geht, sondern um die Verbesserung der Anbindungen und der Verkehrslösungen dazu. Ich glaube, wir sollen wir uns dementsprechend Zeit nehmen, weil wir sonst nur bei einer Verbreiterung des Radweges, aber bei keiner Verbesserung sind. Es geht immer darum, die Einbindungen entsprechend gut zusammenfassen zu können. Ich sage, vielen herzlichen Dank und freue mich, wenn wir uns dann im Verkehrsausschuss wieder ausgiebig mit diesem Thema beschäftigen können.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ing. Casny: „Drei Punkte, Gerda, ich gratuliere dir, du hast die Zeit zur ersten Wahlkampfrede der Grünen zum Verkehr genützt, du hast alles aufgezählt, was notwendig war. Aber grundsätzlich haben wir gesehen, dass wir bei dem Thema nicht so weit auseinander liegen oder fast deckungsgleich sind. Das Gleiche gilt bei Frau Kollegin Walcher. Ich darf nur eines sagen, hier geht es um Linz. Das Land Oberösterreich, öffentlicher Verkehr, ist nicht Ressort der ÖVP, aber man ist dort auch im Gespräch. Ich wünsche dem Antrag viel Erfolg im Verkehrsausschuss. Wir stimmen dem zu.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Im Verkehrsausschuss wird es noch viel Möglichkeit geben, über die avisierten Schwarz-Grünen Parallelen in der Verkehrspolitik zu diskutieren.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 2 Verpflichtung von Mag. Penn zur Aussage vor dem Sonderkontrollausschuss – Kontrollrechte des Gemeinderates im Zusammenhang mit Dienstpflichtverletzungen und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, beim gegenständlichen Antrag geht es um zwei Dinge: um Transparenz und um Aufklärung. Zu dem im Antrag angesprochenen Disziplinarverfahren gegen Mag. Werner Penn war einer Presseaussendung der Linzer Stadtkommunikation vom 1. Oktober zu entnehmen, dass es in erster Instanz einen Schuldspruch gegeben hat. § 106 des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes sieht vor, dass der Gemeinderat, in dem Fall der Linzer Gemeinderat, ein Anrecht hat, Informationen über Stand, Fortlauf und Entscheidungen in einem Disziplinarverfahren einholen und einfordern zu können. Das ist der erste Teil unseres Antrages, mit dem wir den Bürgermeister auffordern zu informieren. Der zweite Teil unseres Antrages hängt wieder einmal mit der notwendigen Aufklärung rund um den ruinösen Swap der Stadt Linz zusammen. Mag. Penn ist eine Schlüsselperson in diesem Swap. Er war bereits einmal zum Sonderkontrollausschuss eingeladen, hat sich aber dort mit den unterschiedlichsten Argumenten jeder Aussage verweigert. Mittlerweile liegt ein Rechtsgutachten der Universität Linz vor, aus dem ausdrücklich hervorgeht, dass die damals angeführten zivilrechtlichen Bedenken, aber auch die Verweise an das Disziplinarverfahren nicht als Gründe anzuerkennen sind, dass der frühere Finanzdirektor jede Aussage verweigert. Das wurde im letzten Sonderkontrollausschuss von Prof. Janko dargelegt. Mag. Penn kann sich Gegenständen im Disziplinarverfahren verweigern. In der Causa - rund um diesen Swap gibt es aber Themenbereiche, die vom Disziplinarverfahren nicht erfasst sind. Ich glaube, es ist mehr als höchste Eisenbahn, dass nach dieser Unzahl an Sitzungen, nach dieser Unzahl an Jahren, die mittlerweile ins Land gezogen sind, eine dieser Schlüsselfiguren in diesem Skandal endlich im Sonderkontrollausschuss aussagt. Wir haben jetzt durch ein Gutachten der Linzer Uni schwarz auf weiß, dass es erste Teilbereiche gibt, die wir aufarbeiten können. Wir fordern daher ein, dass Mag. Penn eine Weisung bekommt, der Einladung zum Sonderkontrollausschuss Folge zu leisten und dort zu all jenen Bereichen auszusagen, wo es kein ‚Entschlagungsrecht‘ durch das Disziplinarverfahren gibt. Wir verweisen dabei auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, erstens im Statut der Landeshauptstadt Linz, wo die Leitung des Inneren Dienstes der Magistratsdirektorin obliegt und auch in der Geschäftsordnung des Magistrates in § 17 Abs. 1 das Weisungsrecht definiert ist. Wir fordern daher im zweiten Teil unseres Antrages, dass die Magistratsdirektion eine Weisung erteilt, dass Mag. Penn aufgefordert wird der Einladung des Sonderkontrollausschusses Folge zu leisten und dort gemäß dem Stand, Fortlauf und Inhalt des Disziplinarverfahrens zulässige Fragen der Mandatare vollständig beantwortet. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Gemäß § 106 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz wird der Bürgermeister aufgefordert, dem Gemeinderat umgehend über Stand, Fortlauf und Inhalt des Disziplinarverfahrens gegen Mag. Werner Penn sämtliche rechtlich vorgesehenen und zulässigen Auskünfte zu erteilen. 2. Darauf aufbauend ist seitens der Magistratsdirektion eine Weisung zu erteilen, die Mag. Werner Penn als Dienstnehmer des Linzer Magistrates auffordert, der Einladung in die nächste Sitzung des Sonderkontrollauschusses Folge zu leisten und dort die gemäß dem Stand, Fortlauf und Inhalt des Disziplinarverfahrens zulässigen Fragen der Mandatare vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und wegen der möglicherweise noch nicht gegebenen Rechtskraft des Disziplinarurteils auch in weiterer Folge bis Rechtskraft und ab Rechtskraft den Einladungen in den Sonderkontrollausschuss zu folgen und somit durch vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte sukzessive zur vollinhaltlichen Aufklärung der Vorgänge rund um den SWAP 4175 beizutragen.‘ Wir ersuchen im Sinne der Transparenz, im Sinne der schon mehr als überjährig fälligen Aufklärung, diesem Antrag zuzustimmen.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie schwierig in manchen Bereichen die Aufklärungsarbeit im Sonderkontrollausschuss ist, beweist dieser Antrag. Wieder einmal war es notwendig, ein externes Gutachten erstellen zu lassen um einen Schritt weiterzukommen. Wir haben schon einmal, ich glaube vor einem Jahr, ein Gutachten gebraucht, um festzustellen, welche Aufgabenbereiche der Finanzdirektor und der Finanzreferent überhaupt in Verantwortung hat. Auch da sind wir nur mit einem Gutachten weitergekommen. Dieses Gutachten zeigt uns ganz klar, dass der ehemalige Finanzdirektor Penn nicht ein allgemeines Enthaltungsrecht hat, sondern nur über die Themen, die im Disziplinarverfahren thematisiert waren. Wie schwierig das ist, hat gezeigt, als wir Mag. Penn mehrmals im Sonderkontrollausschuss vorgeladen haben. Er ist immer mit seinen beiden Anwälten aufgetreten. Ich kann Ihnen eines versichern, wenn wir da nur nach der Uhrzeit gefragt hätten, wäre der Satz gekommen: Ich entschlage mich der Aussage. So ist das ungefähr abgelaufen. Er ist nun einmal die Schlüsselfigur, die dieses fatale Geschäft für die Stadt Linz eingefädelt hat. Im Strafakt gibt es einige interessante Aussagen von Mag. Penn, die sicher die eine oder andere Frage aufwerfen. Es gibt auch widersprüchliche Aussagen zwischen Werner Penn und dem ehemaligen Finanzreferenten Mayr. Diese Fragen wollen wir auf alle Fälle geklärt haben, denn der Sonderkontrollausschuss kann nur zu einem wirklichen Abschluss kommen, wenn diese Schlüsselfigur die Aussage tätigt. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, wir sind an einem Punkt angelangt, wo es außerordentlich schwierig ist, noch weiterzukommen. Es ist nicht das erste Mal, dass wir das haben. Es ist auch nicht das erste Mal, dass ich hier herinnen noch einmal sage, wie dringend notwendig wir in den Städten so etwas wie einen Untersuchungsausschuss brauchen. Auch wenn es nicht eins zu eins ein Untersuchungsausschuss, wie auf Bundesebene sein kann, brauchen wir aber - und wir hätten es schon ganz von Beginn an gebraucht - ein Gremium, das klare Kompetenzen, klare Rahmenbedingungen, klare rechtliche Begleitung hat, um so einen Fall bestmöglich bearbeiten zu können. Wir haben mehrere Vorstöße in Richtung des Landes gemacht, weil es dazu eine Änderung des Statutes braucht. Wir sind mehrmals an Schwarz und Rot gescheitert. Jetzt liegt der Antrag irgendwo in irgendeinem Unterausschuss Statutarstädte. Ich finde es - das habe ich schon gesagt - müßig, sich immer zu beschweren, wie schwierig es auf Landesebene ist. Ich spreche vor allem von der ÖVP, nicht mit der nötigen Vehemenz dafür zu sorgen, dass wir diese verstärkten Kontrollrechte bekommen, die wir brauchen. Es wird so oft der Eindruck erweckt, dass gar nichts weitergegangen ist. Ich glaube, wenn sie das wirklich so glauben, nehmen Sie sich selber nicht ernst. Ich habe den Eindruck, dass sehr viel passiert ist. Wir haben sehr viel gearbeitet. Während der ganzen Zeit der Ausschüsse ist schon viel in Gang gekommen, seien es z.B. die Finanzrichtlinien in der ganzen Diskussion um diese Aufklärung. Fakt ist, dass wir wahnsinnig schwierige rechtliche Rahmenbedingungen haben. Wir haben - wie Kollege Hein schon gesagt hat - den ehemaligen Finanzdirektor mehrmals eingeladen und versucht, von ihm eine Aussage über die damaligen Geschehnisse rund um den Abschluss zu bekommen. Natürlich ist er eine Schlüsselfigur. Ich möchte aber betonen, dass er nicht die einzige Schlüsselfigur ist. Das ist ganz wichtig. Auf der anderen Seite dieses Geschäfts sind BAWAG-MitarbeiterInnen gewesen. Auch die sind Schlüsselfiguren in dieser Causa, die nicht in den Ausschuss kommen durften. Wir haben auch hier keine Handhabe, dass diese maßgeblich Beteiligten im Ausschuss aussagen. Ich glaube, dass es wichtig ist, noch einmal alles zu versuchen, um zu einer Aussage zu kommen. Wenn jetzt geklärt ist, dass eine Weisung stattfinden kann, dass Werner Penn in den Ausschuss kommt, ist für mich noch immer völlig offen, ob er dort etwas sagen muss. Das wäre mir schon sehr recht. Wir brauchen sonst wieder ein Gutachten usw. Wenn wir das jetzt noch einmal beschließen, hätte ich gerne sehr umfassend geklärt, was möglich ist oder nicht, oder ob wir uns zumindest zum jetzigen Zeitpunkt die Mühe sparen können. Was wir, glaube ich, nicht noch einmal brauchen ist, dass Werner Penn in den Ausschuss kommt und dann dort wieder die Aussage verweigert und wir wieder keine Handhabe haben. Ich ersuche das zu klären. Ich halte es für schwierig abzugrenzen, was Gegenstand des Disziplinarverfahrens ist und was nicht, aber das werden wir schon händeln, wenn es so weit kommt. Das sind alles durchaus sehr heikle Fragen, die ich in der Verantwortung als Vorsitzende des Ausschusses schon sehr ernsthaft berücksichtigen muss. Es ist meine Aufgabe, zu schauen, dass alles ordentlich abläuft. Nichtsdestotrotz, glaube ich, dass nicht die Magistratsdirektorin, sondern der Bürgermeister eine Weisung erteilen muss. Auch dazu gab es schon einmal ein Gutachten. Wir werden dem natürlich zustimmen. Ich ersuche schon, dass man dann mit dem ganzen Thema sehr behutsam umgeht.“ (Beifall Die Grünen) Stadtrat Giegler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf für die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion festhalten, dass wir diesen Antrag unterstützen werden und zwar aus einem einfachen Grund: Transparenz und Aufklärung ist wichtig und wir wollen damit klar dokumentieren und unter Beweis stellen, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass sämtliche Vorgänge, sämtliche Abläufe rund um diesen Swap entsprechend aufgearbeitet werden und dem Sonderkontrollausschuss natürlich die entsprechenden Möglichkeiten eröffnet werden. Ich möchte allerdings trotzdem eine Anmerkung machen, insbesondere was den Punkt 1 dieses Antrages betrifft. Hier geht es darum, dass der Herr Bürgermeister vom Gemeinderat beauftragt wird, Auskünfte über das Disziplinarverfahren zu erteilen. In § 106 Abs. 2 des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes ist klar geregelt, wie dieses Auskunftsrecht zu interpretieren ist. Dort ist klar festgeschrieben, dass Auskünfte über den Stand und über den Fortlauf des Disziplinarverfahrens nur in formalrechtlicher Hinsicht und keinesfalls Auskünfte über die inhaltlichen Aspekte des Disziplinarverfahrens erteilt werden dürfen. Wenn also der Bürgermeister vom Gemeinderat beauftragt wird, inhaltliche Auskünfte zu erteilen, widerspricht dies eindeutig der Intention des Statutargemeinden-Beamtengesetzes. Wenn er es trotzdem macht, könnte das sogar zu rechtlichen Schritten seitens Herrn Mag. Penn führen. Dies kann bis zu einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gehen. Im Antrag ist allerdings formuliert, dass der Bürgermeister über den Stand, den Fortlauf und den Inhalt des Disziplinarverfahrens gegen Mag. Penn sämtliche rechtlich vorgesehenen und zulässigen Auskünfte zu erteilen hat. Mit dieser Formulierung, verhindert man, dass ein Rechtsbruch begangen wird. Aber mir kommt das ungefähr so vor, als würde man einen Menschen auffordern, eine Straftat, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu begehen. Ungefähr so kommt mir das vor. (Unruhe) Hier ist ein Widerspruch im Antrag. Auf diesen Widerspruch möchte ich den Gemeinderat aus Sicht unserer Fraktion hinweisen. Nichtsdestotrotz werden wir als sozialdemokratische Fraktion diesen Antrag unterstützen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich komme nicht umhin, zum Inhalt dieses Antrages einige juristische Anmerkungen zu machen. (Unruhe) Ich will den Antragstellern und all jenen - auch in meiner Fraktion -, die beabsichtigen, diesem Antrag zuzustimmen, das nicht ersparen. Der Antrag stützt sich auf § 106 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz. Nach dieser Bestimmung ist der Gemeinderat berechtigt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Disziplinarkommission zu unterrichten. Es war schon die Rede vom Stand des Verfahrens, vom Fortlauf des Verfahrens, vom Inhalt des Verfahrens. In § 106 geht es um die Gegenstände der Geschäftsführung. Die Disziplinarkommission ist weiter verpflichtet, die verlangten Auskünfte, unter Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz usw., zu erteilen. Hintergrund dieser Bestimmung ist der folgende: Dieser § 106 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz enthält eine Verfassungsbestimmung, wonach die Mitglieder der Disziplinarkommission bei der Ausübung ihres Amtes selbstständig und unabhängig sind. Zum Ausgleich dafür ist in unserer Bundesverfassung ein Artikel 20 Abs. 2, letzter Satz, eingeführt worden, wonach bei solchen weisungsfreien Behörden durch Gesetz ein entsprechendes Recht des jeweils zuständigen obersten Organs einzurichten ist - in unserem Fall des Gemeinderates -, sich zumindest über die Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten. Das Ganze geht also auf eine Verfassungsbestimmung zurück. Es ist, aus den Materialien zu dieser Verfassungsbestimmung, aus der herrschenden Lehre, aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes und mittlerweile des Europäischen Gerichtshofes – ich verweise auf den Fall ‚Kommission Österreich‘, zur Datenschutzkommission aus dem Jahr 2012 –, völlig klar, dass dieses Informationsrecht des obersten Organs keinen Inhalt laufender Verfahren betrifft. Es ist völlig klar, dass ein Kontext zum Datenschutz hergestellt wird. Inhaltsauskünfte sind völlig ausgeschlossen. Besonders bedenklich finde ich in diesem Zusammenhang den Standpunkt, der geradezu ein bisschen spitzbübisch ist, dass der Bürgermeister nur sämtliche rechtlich vorgesehenen und zulässigen Auskünfte erteilen muss. Man weiß genau, dass die geforderte Inhaltsauskunft definitiv unzulässig ist. Ich als öffentlich-rechtlicher Jurist, muss mich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich appelliere an alle, die Rechtswissenschaften studiert haben das ebenfalls zu tun. Das betrifft den ersten Teil des Antrages. Darauf aufbauend - so ist auch der Wortlaut des Antrages - gibt es dann einen zweiten Teil. Ich kann gar nicht mehr, darauf aufbauend weil der erste Teil für mich sozusagen obsolet ist. Es ist spannend, dass die Magistratsdirektorin zu etwas aufgefordert wird. Kollegin Roschger hat gesagt, ‘wie auch immer‘, vielleicht ist es der Bürgermeister, vielleicht ist es die Magistratsdirektorin. Also ein Antrag sollte schon klar sein und wenn man sich nicht sicher ist, ob es jetzt der Bürgermeister oder die Magistratsdirektorin ist, dann sollte man so einem Antrag nicht zustimmen, das sage ich nur. Aber wenn es ‘wie auch immer‘ ist, dann ist es ‘wie auch immer‘. Für mich ist es nicht ‘wie auch‘, sondern für mich ist es ‘immer‘. Wenn, dann nur der Bürgermeister. Daher kann ich diesem zweiten Teil des Antrages nicht zustimmen und muss mich bei diesem zweiten Teil aus juristischen Gründen der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Kaiser: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, als Personalvertreter, der dem öffentlichen Dienstrecht unterliegt - ich glaube, da spreche ich auch für Kollegin Eilmsteiner in unserer Fraktion -, kann ich nur empfehlen, sich aus Gründen des Disziplinarrechts der Stimme zu enthalten. Im Disziplinarrecht, dass zum einen im Statutargemeinden-Beamtengesetz und zum anderen - in § 143 des Landesbeamtengesetzes geregelt ist, steht: ‚Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung sind untersagt‘. Dazu kann ich nur sagen – du schaust jetzt, lieber Kollege Casny, das kann ich auch dir, als obersten Personalvertreter des Landes, wenn man das so will, nur empfehlen -, dass wir uns in diesem Fall nur der Stimme enthalten können. Auf der einen Seite verteidigen wir immer ein Disziplinarrecht, auf das wir im öffentlichen Dienst stolz sein können und auf der anderen Seite würden wir es dann mit so einem Beschluss ad absurdum führen. Ich kann nur alle Personalvertreterinnen und Personalvertreter bitten, sich der Stimme zu enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im ersten Absatz steht das sehr deutlich in der vorletzten und letzten Zeile: ‚…sämtliche rechtlich vorgesehenen und zulässigen Auskünfte zu erteilen.‘ Das betrifft vor allem den Themenkomplex. Wenn ich jetzt auf Kollegen Leidenmühler replizieren darf, der von Unzulässigkeit gesprochen hat, kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn bei diesem Antrag irgendetwas unzulässig wäre, wie ist es dann möglich gewesen, dass er auf die Tagesordnung der Sitzung gekommen ist. Die Anträge werden doch vom Präsidium, Personal und Organisation geprüft. Was wird da geprüft? Wird da geschaut, ob die Parteilogos drauf sind und alle Unterschriften vorhanden sind oder wird auch eine rechtliche Prüfung gemacht. Von dem her kann ich diese Argumentation, die die SPÖ dazu ausführt, nicht verstehen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Wir verstehen auch manches manchmal nicht. Das ist ein menschliches Schicksal, Herr Kollege Hein.“ Gemeinderat Leidenmühler: „Lieber Kollege Hein, nimm die SPÖ jetzt nicht in meine Geißelhaft. Es ist so, dass das meine Einschätzung ist. Ich habe nicht gesagt, dass der Antrag unzulässig ist, sondern dass eine Präsentation des Inhaltes eines Verfahrens der Disziplinarkommission unzulässig wäre. Natürlich wird durch diesen Halbsatz ‚… sämtliche rechtlich vorgesehenen und zulässigen Auskünfte..‘ das Ganze wieder abgemildert. Aber dann brauche ich das gar nicht fordern, das ist eine Frotzelei.“ Bürgermeister Luger: „Ich habe mich selbst zu Wort gemeldet, weil ich drei Dinge klar festhalten möchte und mir auch sehr wichtig ist, dass das als meine Position im Protokoll steht. Erste Anmerkung: Ich halte es grundsätzlich für bedenklich, wenn in Anträgen, die eine enorme juristische Bedeutung haben, ob bewusst oder unbewusst, relativ locker formuliert wird, so, als ob es um Resolutionen geht, die allgemeine Dinge betreffen. Das erste ist die Formulierung im ersten Teil des Antrages, dass über Stand, Fortlauf und Inhalt des Disziplinarverfahrens Auskunft zu erteilen sei. Es ist rechtlich völlig klar, dass dieser Antrag in Bezug auf den formalen Stand, den Fortlauf und die zeitliche Gestionen gesetzlich berechtigt ist. Es ist ebenso klar, dass ich über den Inhalt – von dem ich übrigens nicht informiert bin, weil ich nicht in dieser Disziplinarkommission tätig war – keine Auskunft erteilen darf. Ich darf nicht, denn das wäre Amtsmissbrauch. Für mich stellt sich dann politisch ganz konkret die Frage, wie ich mich verhalten soll. Sage ich, ich darf nicht, deswegen enthalte ich mich der Stimme, was formal völlig korrekt wäre. Ich bin nicht Jurist, wie Herr Professor Leidenmühler, aber seine Argumentation ist inhaltlich korrekt. Würde ich so argumentieren, kämen sofort wieder die politischen Attacken: Da gibt es etwas zu verbergen, der Bürgermeister will nicht die Wahrheit sagen, der Bürgermeister versteckt etwas, der Bürgermeister ist nicht offen genug, um zu diskutieren. Die Konsequenz dessen, dass ich mir diese politischen Vorwürfe ersparen möchte, ist, dass ich einem Antrag, von dem ich weiß, dass er in dieser Form nicht umsetzbar ist, trotzdem in wenigen Minuten meine persönliche Zustimmung erteilen werde. Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass das aus meiner Sicht eine besonders bedenkliche Entwicklung ist. Ich werde diesen Auftrag so annehmen, wie er kommt und keinen Satz über einen Inhalt erzählen, weil ich keine Satzauskunft über den Inhalt haben will, weil das Amtsgeheimnis, die Autonomie der Disziplinarkommission und in Folge mein Gelöbnis hier am 7. November des letzten Jahres, dass ich alle Gesetze und Verordnungen des Landes beachten werde, hier gültig sein wird, trotz meiner Zustimmung. Ich mache das nur, damit Sie – ich sage das jetzt so – nicht danach sagen können, der Bürgermeister sagt nichts zum Inhalt. Ich sage Ihnen das heute schon, weil ich gesetzeskonform handeln werde. (Beifall SPÖ) Das Zweite, was ich unbedingt sagen muss, bezieht sich auf den Punkt 2. Ich gehe davon aus, dass der Berichterstatter, der Formulierer des Antrages ist. Ich nehme an, dass Sie Jus studiert haben. Sie hätten ein bisschen genauer recherchiert müssen. Es ist nämlich sehr klar - das kommt sogar in den vorliegenden unterschiedlichen Gutachten, die wir haben und die sich mit dieser Swap-Causa beschäftigen zu Tage -, dass dieses Weisungsrecht de facto eines ist, das nicht greifen wird. Formal ist es völlig klar, dass dieses Weisungsrecht in diesem Fall nämlich über die Dienstaufsichtsregelungen, wie sie sowohl in der Geschäftsordnung des Magistrates, als auch im Statut der Landeshauptstadt Linz geregelt sind, letztlich eine Kompetenz des Bürgermeisters sind. Glauben Sie mir, ich werde jetzt dann auch noch formal einen Abänderungsantrag einbringen, damit ich die Qualität Ihres Antrages, die nicht inhaltlich und formal gegeben ist, behebe. Ich werde beantragen, dass nicht die Magistratsdirektorin, sondern wenn man das verlangt, der Bürgermeister diese Weisungen zu erteilen hätte. Es geht um viel zu viel. Da geht es darum, wie man in der Demokratie umgeht. Ich ersuche Sie um die Sorgfalt, die man von Menschen, die Jus studiert haben – im Gegensatz zu mir, ich habe das nicht studiert, ich habe andere Dinge studiert – erwarten dürfte, dass sie die zeitlich in solche Gestionen bringen, dass diese Anträge zumindest in dieser Form formal korrekt sind. Ich hätte die Möglichkeit gehabt – auch das sage ich – objektiv diesen zweiten Teil des Antrages in dieser Form für die Aufnahme in die Tagesordnung und die Behandlung für unzulässig zu erklären. Aber hier habe ich mich entschieden, lieber einen Abänderungsantrag einzubringen, als formalrechtlich vorzugehen, denn da wäre Ihr erstes Argument schon wieder gewesen: Der Bürgermeister will nicht, der Bürgermeister verschanzt sich, der Bürgermeister blockiert, das ist die typische Blockade-Politik. Das haben weder meine Fraktion, noch ich als Person notwendig. Deswegen werde ich bei diesem zweiten Punkt des Antrages jetzt formal eine Abänderung einbringen, dass nicht seitens der Magistratsdirektion eine Weisung zu erteilen wäre, sondern seitens des Bürgermeisters. Eine letzte Anmerkung zu diesem zweiten Punkt: Jedem juristisch gebildeten Menschen, sogar solchen, die nur partiell und angelernt juristische Kenntnisse haben, wie ich inzwischen - nach elf Jahren in der Stadtregierung -, ist völlig klar, dass einer Weisung physisch Folge zu leisten ist.– Dafür brauchen wir kein Gutachten wie Frau Gemeinderätin Roschger befürchtet hat. Wir leben in einem Rechtsstaat, das haben auch Ausschussmitglieder, GemeinderätInnen und Politikerinnen und Politiker zu akzeptieren. Rein rechtlich ist klar, solange das Disziplinarverfahren gegen Mag. Penn nicht abgeschlossen ist, wird er viele Passagen der Fragen, die Sie stellen, mit dem Hinweis darauf, dass dieses Verfahren noch in Schwebe sei, aus Schutzgründen, die in Österreich verfassungsrechtlich normiert sind, nicht beantworten müssen. Wenn er es macht, schön, müssen wird er nicht. Deswegen habe ich meiner Fraktion empfohlen - mit Ausnahme derjenigen, die wirklich beruflich Schaden erleiden könnten, wenn sie zustimmen -, dass wir diesem Antrag zustimmen und Ihnen damit nicht die Chance zu geben, die Sozialdemokratie in eine Blockierer- und Blockadeposition zu drängen. Ich muss aber diese Wortmeldung in dieser Form und in dieser Zuspitzung artikulieren, weil ich glaube, dass es Ihnen nur zum Teil - ich will gar nicht alle drei Fraktionen, die sich dafür aussprechen, über einen Kamm scheren - in unterschiedlichen Ausprägungen um Aufklärung geht, sondern mindestens die Verlockung eines politischen Manövers gegen meine Partei und meine Person dabei ist. In diese Falle gehen wir nicht. Wir werden - mit Ausnahme der juristisch qualifizierten in meiner Fraktion und der Vertreter des öffentlichen Dienstes, die sich an die Gesetze zu halten haben - diesem Antrag in dieser Form schlichtweg zustimmen. Ich werde das, was möglich ist, tun und habe darauf hingewiesen, was nicht möglich ist.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Eigentlich wollte ich der Versuchung widerstehen, eine juristische Debatte zu diesem Antrag hier im Gemeinderat zu führen. Allerdings gab es Wortmeldungen, die mich so gereizt haben, dass ich mich nicht mehr zurückhalten kann. Kollege Leidenmühler war bei der Sonderkontrollausschusssitzung dabei, als das Gutachten der Johannes-Kepler-Universität präsentiert worden ist. Da wurde ganz klar gesagt, dass besagter Artikel 20 Abs. 2 BVG in jüngster Vergangenheit novelliert worden ist. Er ist dahingehend novelliert worden, dass weisungsfreie Behörden gegenüber dem Gemeinderat als oberstes Organ der Gemeinde - und das möchte ich schon hier in diesem Haus in Erinnerung rufen, auch gegenüber dem Bürgermeister, wir sind als Gemeinderat das oberste Organ in dieser Gebietskörperschaft -, ein umfassendes Informationsrecht haben. Was die juristische Qualität unseres Antrages anlangt, möchte ich schon daran erinnern, dass es vielleicht zwei Stunden her ist, als auf einmal nicht mehr sicher war, welche Quoren für einen Antrag notwendig sind. Ich sage jetzt nur Tabakfabrik Linz. Es wurde ein Antrag beschlossen bei dem es um sechs Millionen Euro Steuergelder gegangen ist, der jetzt aufschiebend, wirksam aufschiebend, unwirksam, was immer, ist. Ich bitte schon, sich zurückzunehmen, wenn man die juristische Qualität unserer Anträge bekrittelt. Das halte ich für nicht angebracht und das finde ich absolut inakzeptabel.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, als Nichtjurist darf ich das Schlusswort führen. Ich bin froh, dass man bei uns im Gemeinderat, nicht Jurist sein muss, um sich in die politische Debatte einzubringen, sondern dass man mit Hausverstand beim Lesen der Gesetze die Möglichkeiten hat, politisch mitzugestalten. Ich verstehe natürlich alle Argumente, die jetzt gesucht werden. Ich finde es aber schon spannend, dass man es der SPÖ und insbesondere Ihnen, Herr Bürgermeister, offensichtlich nicht recht machen kann. Ich darf dazu folgende Beispiele anführen: Kollege Leidenmühler hat von Frotzelei gesprochen und ‘spitzbübisch‘ verwendet. Sowohl der Antragstext, als auch die vorgelagerte Begründung, ist reduziert auf Zitate von Aussendungen, rein reduziert auf Zitate von gewissen Statuten oder Gesetzesparagraphen. Das ist überhaupt keine politische Wertung und dann wird da gleich das politische Tribunal vorgeworfen. Dann, zweites Beispiel, erwähnt der Herr Bürgermeister, dass es bei diesem Antrag nur darum geht, der Partei oder seiner Person zu schaden. Da hätten wir doch die Möglichkeit ergreifen können und unter Punkt 2 nicht die Magistratsdirektorin ersuchen können, sondern hätten genauso reinschreiben können - der Bürgermeister. Und was haben wir gemacht. Wir fordern nicht den Bürgermeister auf, sondern wir beziehen uns auf § 37 Abs. 2 Statut, wo die Leitung des Inneren Dienstes der Magistratsdirektion übertragen wird, um das möglichst emotionslos und auf einer sachlichen Ebene zu argumentieren. Es wäre möglich gewesen, den Antrag politisch zuzuspitzen. Das ist so, Herr Bürgermeister, ganz sachlich. Ich darf mich aber abschließend ganz, ganz herzlich bedanken, dass die Fraktionen, mit Ausnahme einzelner Personen, die Zustimmung signalisiert haben. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Fraktionsobmann der SPÖ, dass es in seiner Wortmeldung gelungen ist, das Abstimmungsverhalten zu dokumentieren. Ich würde mich freuen - ich glaube, darum geht es in der politischen Debatte -, wenn dieser politische Wille zur Aufklärung auch bei der SPÖ intern vielleicht noch einmal ausführlich diskutiert wird. Ich appelliere auch an jene Personen, die im Sonderkontrollausschuss sitzen. Deshalb wirklich die Bitte, schauen wir, dass wir der Aufklärung einen Schritt näher kommen. Versuchen wir , bei der Swap-Debatte, die leicht hoch emotional geführt werden kann, weil es um verdammt viel Geld geht, eine Diskussion auf einer rein sachlichen Ebene zuzulassen. Man muss nicht immer wieder gleich aufgehen und irgendwo etwas im Hinterhalt vermuten. Ich bedanke mich für die angekündigte Zustimmung.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich komme damit zur Abstimmung. Ich schlage vor, wenn das das Einverständnis findet, nachdem ich mir selbst nicht die von den Antragstellern zugemutete Schonung auferlegen möchte, dass ich den Antrag bereits in der abgeänderten Form, dass nicht die Frau Magistratsdirektorin, sondern zuständigkeitshalber der Bürgermeister dafür verantwortlich ist, zur Abstimmung bringe.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Eilmsteiner, Gemeinderätin Köck, Gemeinderat Kaiser und Gemeinderat Leidenmühler, alle SPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 3 Swap 4175: Gefahr einer Verjährung von Schadensersatzansprüchen prüfen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, egal, wie der Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der BAWAG PSK ausgeht, die Stadt muss sich in alle Richtungen absichern. Dazu gehört auch, dass wir sicherstellen, dass kein entstandener Schaden durch eine Verjährung verloren geht. Sollte wider Erwarten der Zivilprozess gegen die BAWAG PSK nicht gewonnen werden, so sind Schadenersatzansprüche gegen Ex-Bürgermeister Franz Dobusch, Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr und Ex-Finanzdirektor Werner Penn umgehend zu prüfen. Denn eine Vernachlässigung von Aufgaben durch Gemeindeorgane kann ausreichen, um für einen, durch Vernachlässigung entstandenen Schaden haftbar gemacht zu werden. Im konkreten Fall würde es somit genügen, wenn man sich auf Geschäfte einlässt, die ein Mindestmaß an Finanzkenntnissen voraussetzen und man sich dabei gleichzeitig seiner Inkompetenz bewusst ist. Dobusch, Mayr und Penn haben stets behauptet, dieses Geschäft nicht verstanden zu haben. Alle drei haben aber dazu beigetragen, dass dieses Geschäft schlussendlich unterschrieben und abgeschlossen wurde. Besonders der ehemalige Finanzreferent hat seine finanztechnische Inkompetenz in seinem Strafverfahren mit der Aussage, ein Bausparvertrag sei das komplexeste Finanzprodukt, das er verstehe, nochmals unterstrichen. Der ehemalige Finanzdirektor Penn hätte, nach eigenen Aussagen im Strafprozess, dieses Geschäft privat nicht abgeschlossen. Auch der Rechnungshof hat in seinem Swap-Prüfbericht der Stadt empfohlen, dass nach Beendigung aller Straf- und Zivilprozesse, dahingehende Schadenersatzansprüche zu prüfen sind. Dieser Empfehlung ist selbstverständlich Folge zu leisten. In den letzten Wochen wurden nun aber unterschiedliche Standpunkte bezüglich einer Verjährung von Schäden, die bereits entstanden sind, diskutiert. Wir Freiheitliche wollen Klarheit und sicherstellen, dass kein Schadensersatzanspruch durch Verjährung verloren geht. Wir schlagen daher vor, dass die ohnehin von der Stadt Linz gegen die BAWAG PSK beauftragten Anwälte die Gefahr einer Verjährung prüfen und dem Gemeinderat bis zu dessen nächsten Sitzung eine entsprechende schriftliche Stellungnahme vorlegen. Wir sind überzeugt, dass die in die Materie bestens eingearbeiteten Rechtsvertreter der Stadt - auch aus deren haftungsrechtlichen Verpflichtungen - eine objektive Bewertung abgeben werden. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird beauftragt, eine schriftliche Stellungnahme, von den durch die Stadt Linz beauftragten Anwälten im Zivilprozess (Swap 4175) gegen die BAWAG PSK einzuholen und diese dem Gemeinderat unverzüglich vorzulegen. In dieser Stellungnahme sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. Sind der Stadt Linz bereits Schäden entstanden - ohne diese beziffern zu müssen? 2. Besteht ein Risiko, dass Schadenersatzansprüche gegen Dritte wegen Verjährung verloren gehen, wenn die Stadt nicht aktiv wird? 3. Was muss die Stadt unternehmen, um etwaige Schadenersatzansprüche nicht durch eine Verjährung zu verlieren? 4. Wem gegenüber (außer BAWAG PSK) soll sich die Stadt noch zusätzlich absichern, damit sie auf keinem Schaden sitzen bleibt? Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung anfallender Kosten kann beispielsweise durch Einsparung bei intransparenten Doppel- und Mehrfachförderungen sichergestellt werden.‘ Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Die Stoßrichtung dieses Antrages ist klar. Es geht darum, Fragen der Verjährung möglicher Schadensansprüche zu klären. Es geht darum, sich für den Fall der Fälle abzusichern. Es geht nicht um mehr und nicht um weniger. Bürgermeister Luger selbst hat die Gefahr der Verjährung als realistisch eingeschätzt, in dem er die ursprünglich angekündigte Refundierung der Anwaltskosten an Dobusch, Mayr und Penn an einen Verjährungsverzicht koppeln wollte. Unser Ziel ist eindeutig. Für den Fall, dass aus möglichen Pflichtenverletzungen von Dobusch, Mayr oder Penn, der Stadt Schäden entstanden sind und/oder entstehen sollten, muss dafür gesorgt sein, dass die Einrede der Verjährung nicht möglich ist. Der vorliegende Antrag zielt im Wesentlichen genau darauf ab, in einem ersten Schritt die offenen Fragen dazu zu beantworten. Wir werden deshalb einer vorher angekündigten Stadtsenatszuweisung zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Ich schlage vor, diesen Antrag aufgrund seiner juristischen Komplexität dem Stadtsenat zuzuweisen und bei jener Sitzung, oder wenn sich der Stadtsenat damit beschäftigt, zu diesem Punkt die Fraktionsvorsitzenden jeweils beizuziehen. Ich hoffe, dass das auf Zustimmung stößt.“ Schlusswort Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ihr Vorschlag stößt auf Zustimmung. Danke für die avisierte Zuweisung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig dem Stadtsenat zugewiesen. Bürgermeiste Luger: „Ich bedanke mich dafür.“ Gemeinderat Mag. Pühringer verlässt um 19.50 Uhr die Sitzung. Bürgermeister Luger übergibt Vizebürgermeister Forsterleitner den Vorsitz. Gemeinderat Pfeffer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 4 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Immobilienverkäufe und führt aus: „Sehr geehrter Vizebürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Webseite der Stadt Linz wird der Verkauf von städtischen Immobilien angekündigt. Insbesondere werden hier Immobilien in- und außerhalb von Linz zum Verkauf angeboten. Eigentümer sind einerseits die Stadt Linz, andererseits die Immobilien Linz GmbH und Co KG. In der Pressemitteilung vom 13. Oktober heißt es durch den Finanzreferenten Vizebürgermeister Christian Forsterleitner: ‚Dadurch schaffen wir weitere Freiräume für gezielte Investitionen in zukünftig notwendige und wichtige Bauvorhaben wie Kinderkrippen, Kindergärten, Horte oder Seniorenzentren‘. Weiters wird darin angekündigt, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren durch den Verkauf dieser Liegenschaften Erlöse zur Budgetentlastung erzielt werden sollen. Die Angebote sind bis spätestens 28. November abzugeben – das ist morgen in einer Woche –, wobei der Hinweis gegeben wird, dass die Interessensuchenden nicht dem Bundesvergabegesetz unterliegen. Die Angebote verpflichten die Stadt Linz und die Immobilien Linz GmbH und Co KG weder zu einem Verkauf überhaupt, noch zu einem Verkauf an einen bestimmten Interessenten. Unserer Ansicht nach kann die Stadt Linz durch den Verkauf dieser Immobilien, selbst unter Betrachtung des insgesamt idealerweise erzielbaren Erlöses, nicht ansatzweise entschuldet werden. Außerdem ist es sicherlich notwendig und wichtig, diesen Immobilienverkauf aus betriebswirtschaftlichen und strategischen Aspekten professionell zu entwickeln und abzuhandeln. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer freiheitliche Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Falls es gemäß der Ankündigung von Vizebürgermeister Christian Forsterleitner zu konkreten Verhandlungen über den Verkauf städtischer Immobilien kommt, sollen nur jene Liegenschaften tatsächlich verkauft werden, die entweder höhere laufende Kosten als Einnahmen verursachen oder deren Wert - zumindest real gemessen an der Inflation - sinkt. Nicht zu verkaufen sind folglich Objekte, die höhere Einnahmen als Kosten für den laufenden Haushalt verursachen oder die einen strategischen Wert für die Stadt Linz liefern, indem sie beispielhaft neben öffentlichen Gebäuden situiert sind und mittelfristig ein Ausbau in Frage kommt, der ansonsten deutlich teurer wäre. Einen Verkauf potenziell nutzbringender Liegenschaften lehnt der Gemeinderat also ab.‘ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP hat sich schon mehrfach dafür ausgesprochen, dass sich die Stadt von Flächen, die sich außerhalb des Stadtgebietes befinden trennen soll, wenn diese keinen strategischen Wert haben. Flächen, wie der Stadtfriedhof Sankt Martin, stehen selbstverständlich außer Frage. Ansonsten denken wir, dass sich die Stadt auf ihre ureigendsten Aufgaben und die dazugehörigen Immobilien konzentrieren soll. Um über die genauen Rahmenbedingungen und Voraussetzung im Detail zu sprechen, stimmen wir der avisierten Zuweisung zum Ausschuss zu. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Huber: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzter Kollege Pfeffer, geschätzter Kollege Hutter, vor allem der letzten Wortmeldung möchte ich mich nur sehr kurz anschließen. Natürlich braucht es immer, wenn Aktiva veräußert werden, eine solide betriebswirtschaftliche Analyse im Einzelfall. Es ist völlig klar, dass vorher eine strategische Bewertung im Einzelfall erfolgen soll. Wir sind kein Immobilienmakler als Stadt Linz, sondern haben sehr viele relevante Aufgaben für die Bevölkerung zu erfüllen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ohnehin jede allfällige Veräußerung nach den dafür vorgesehenen Beschlussgrenzen einen eigenen Beschluss erfordert. Wir glauben aber, dass die Formulierung im Antrag nicht ausgereift genug ist, um sie zum Beschluss zu erheben. Wir würden den Antrag deshalb dem Finanzausschuss zuweisen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Wir sind mit der Zuweisung zum entsprechenden Ausschuss einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Finanz- und Hochbauausschuss zugewiesen. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 5 Linz soll sich für „Sauberste Region Österreichs“ bewerben und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Kollegen, das Umweltbewusstsein von uns Österreichern ist international bekannt und wird dementsprechend geschätzt. In diesem Zusammenhang hat die Umweltinitiative ,Reinwerfen statt Wegwerfen‘ zusammen mit dem Österreichischen Gemeindebund und der Österreich Werbung eine bundesweite Aktion ins Leben gerufen. Gemeinden und Tourismusregionen werden dazu aufgefordert und motiviert, sich für den Award ,Sauberste Region Österreichs‘ zu bewerben. Die Auszeichnung wird an jene Region oder Gemeinde verliehen, die sich in außerordentlichem Maß für die Sauberkeit der Landschaft in ihrem Einflussbereich einsetzt. Heuer wurde Mödling mit dem Award ,Sauberste Stadt/Region Österreichs‘ ausgezeichnet. Auch Linz hat in den letzten Jahren viele Initiativen zur Abfallvermeidung und verschiedene Aktivitäten für eine saubere Stadt erfolgreich durchgeführt: Der tägliche Einsatz des Sicherheits- und Ordnungsdienstes im Stadtgebiet Info-Kampagne für mehr Sauberkeit in den Linzer Öffis Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub Sauberkeit von öffentlichen Flächen verbessert App ,Schau auf Linz‘ und vieles mehr. Um dieses Ansehen noch weiter zu steigern, wäre eine Bewerbung von Linz für diesen Award eine logische Fortsetzung des eingeschlagenen Weges. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe: ‚Die Stadt Linz bewirbt sich für den Award ,Sauberste Stadt/Region Österreichs‘. Der Umweltausschuss sowie der Sicherheits- und Ordnungsausschuss werden damit beauftragt die Grundlagen für die Bewerbung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bedeckungsvorschlag: Eine Bedeckung der anfallenden Kosten soll durch Einsparungen bei Doppel- und Mehrfachförderungen von Vereinen sichergestellt werden.‘ Ich kann jetzt bereits ankündigen, dass wir mit dem eingebrachten Zusatzantrag, dass sich auch der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit den beiden genannten Ausschüssen mitbeschäftigen können, einverstanden sind. Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Gemeinderat Raml, nachdem ich eine Nachrednerin bin und kein Nachredner, kann ich es dir leider nicht gleich tun und möchte gleich einmal auf den Vorspann zum Gemeinderatsantrag der FPÖ eingehen. Du schreibst da nämlich als Antragsteller: ‚Das Umweltbewusstsein von uns Österreichern ist international bekannt‘. Jetzt möchte ich schon die Österreicherinnen hineinreklamieren, denn wir sind immerhin 52 Prozent der Bevölkerung und es sei der FPÖ gesagt, wir sind die Mehrheit. (Zwischenrufe, Beifall ÖVP) Außerdem ist bekannt, dass gerade wir Frauen, also die Mehrheit, ein sehr großes Umweltbewusstsein haben, das ist bei den Frauen sehr stark verankert. Die FPÖ beantragt die Bewerbung der Stadt Linz für den Award ‚Sauberste Stadt Österreichs‘. Worum geht es bei dieser Ausschreibung. Wenn man sich die Teilnahmebedingungen genau anschaut - ich habe das gemacht - dann geht es um Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungsprojekte. Eingereicht werden können Projekte die 2013 und 2014 schon gelaufen sind oder Projekte, die bis zum Einreichungstag - das steht jetzt noch gar nicht im Netz, aber ich habe mich telefonisch erkundigt – bis Ende April die Hälfte der Projektzeit schon überschritten haben. Die FPÖ will diese Projektauflistung zwei Ausschüssen anvertrauen. Die SPÖ will mit Zusatzantrag sogar vier Ausschüsse damit bedienen: den Umwelt-, den Sicherheits- und Ordnungsausschuss, den Verkehrsausschuss und den Wirtschaftsausschuss. Ich verstehe Herrn Vizebürgermeister, dass er etwas geknickt ist, wenn er als Tourismusreferent überhaupt nicht miteingebunden wird. Der Finanzausschuss wäre auch noch möglich, auch der Verfassungsausschuss. Meine Damen und Herren, das artet in Beschäftigungstherapie für vier Ausschüsse aus. Wie wird man jetzt Siegerin von diesem Award? Sechs bis zehn Projekte werden von einer Jury ausgewählt und die endgültige Siegerin, bitte sehr, wird per Publikumsvoting auf Facebook ermittelt. (Zwischenruf) Um Gottes Willen, Herr Stadtrat. Ich will Ihnen den Preisgewinn dieses Awards nicht vorenthalten, meine Damen und Herren. Linz bekäme immerhin eine Tafel neben der Linz-Tafel, auf der steht: ‚Linz, die sauberste Stadt Österreichs‘. Und es gäbe, man höre und staune, ein Fest. Das hat mich fasziniert, ein Fest für 200 Personen. Ich frage Sie jetzt, werden bei der Auswahl dieser Gäste wieder die vier Ausschüsse befasst werden oder wie wollen Sie das händeln? (Zwischenrufe) Ernsthaft, wir von der ÖVP nehmen natürlich das Bedürfnis der Linzerinnen und Linzer nach einer sauberen Stadt äußerst ernst. Wenn wir uns in Linz umschauen, sehen wir, dass es Nachholbedarf gibt, Herr Stadtrat Wimmer. Wir wollen die Energie für konkrete zukünftige Maßnahmen einsetzen und nicht für solche Maßnahmen, die in der Vergangenheit abgelaufen oder schon abgeschlossen sind. Wir wollen kreative Projekte für ein sauberes Linz anregen und wir wollen die Energie für die Zukunft einsetzen. In diesem Sinne lehnen wir diesen Antrag ab.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Fadl: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der Zeit, werde ich mich aus folgenden Gründen sehr kurz halten: a) hat der Antragsteller den Abänderungsantrag schon angekündigt und b) hat sich die Kollegin Kaltenhuber damit beschäftigt. Damit weiß ich, dass ihn alle Fraktionen kennen. Der Gemeinderat beschließe: ,Die Stadt Linz bewirbt sich für den Award ,Sauberste Stadt/Region Österreichs‘. Der Umweltausschuss sowie der Sicherheits- und Ordnungsausschuss, wie auch der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss werden damit beauftragt, die Grundlagen für die Bewerbung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.‘ Ich hätte nur die Bitte an den Fraktionsvorsitzenden der ÖVP, wenn ihr so eine Expertin, wie Gemeinderätin Kaltenhuber habt, bitte sorgt dafür, dass sie in möglichst vielen dieser vier Ausschüsse dabei ist, damit das Knowhow nicht verloren geht.“ (Heiterkeit, Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich versuche, mich kurz zu fassen. Der Vorschlag der SPÖ, den Anhang vier Ausschüssen zuzuweisen, ist formal fast korrekt. Eigentlich gehört der Tourismus auch eingebunden, wie in Mödling. Mödling war die letzte Siegerstadt und dort wurde das aus dem Tourismus heraus geboren. Es wäre formal richtig, dass man das noch in diesen Ausschuss gibt. Ich bin aber inhaltlich bei Frau Kollegin Kaltenhuber, dass das schon ein bisschen absurd wird. Wahrscheinlich ist es richtig, dass man den Antrag auch in den Finanzausschuss geben muss, denn es geht um ein Preisgeld. Wenn das in den sechs Ausschüssen diskutiert und besprochen wird, würde ich die Finanz ersuchen durchzurechnen, wie hoch die Summe der Personalkosten der dort Anwesenden ist. Ich glaube nicht, dass sich das mit 3000 Euro ausgehen wird. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass sich die Stadt so einen Titel abholt. Ich bin auch gerne bereit, dass ich, falls es notwendig ist, in meinen Zuständigkeitsbereichen Informationen zur Antragstellung zusammenstellen lasse. Dass wir mit dieser Antragstellung die Ausschüsse beschäftigen, halte ich für ein bisschen übertrieben. Wenn man das wirklich will, dann soll man eine verantwortliche Dienststelle aussuchen, die sich darum kümmert. Ich glaube nicht, dass man das Ausfüllen dieses Formulars in Ausschüssen beraten muss. Das ist aus meiner Sicht alles ein bisschen überzogen. Wenn man wirklich will, dass das Sinn macht, muss man auf alle Fälle den Landesabfallverband in die Beratungen einbinden. Das haben wir schon einmal diskutiert. Der ist nämlich nach dem Abfallwirtschaftsgesetz für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Müllvermeidung usw. zuständig. Das heißt, da müsste man nachschauen, ob es da etwas gibt, was für die Region passen würde. Nach dem Beispiel des letzten Gewinnerprojekts müsste auf alle Fälle der Tourismus umfassend eingebunden werden, auch wenn man das dann nicht auch noch in den Ausschuss gibt. Ich habe daher meiner Fraktion geraten, sich der Stimme zu enthalten.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (6) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, MBA, und bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 6 Verkehrskonzept für den Linzer Süden und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem das Plural nicht nur im Deutschen geschlechtsneutral ist - grammatikalisch bezeichnet man das als generisches Maskulinum bzw. generisches Femininum, man sagt die Katzen und meint Kater und Katzen oder die Personen und meint Männer und Frauen - fühle ich mich bei dem Ausdruck ‚meine Nachredner‘ angesprochen und werde mich daher kurz halten. Wie allgemein bekannt ist, sind die Einfahrtsstraßen aus dem Linzer Süden, nämlich die Wiener Straße bzw. die Umfahrung Ebelsberg mit dem Mona-Lisa-Tunnel, aber auch die Straßenbahn zu den Stoßzeiten an den Grenzen ihrer Kapazitäten angelangt. Wie allgemein bekannt ist, ist der Linzer Süden ein großes Entwicklungsgebiet, in dem die Stadt in den nächsten Jahren stark erweitert wird. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden beauftragt, begleitend zu den Stadterweiterungsplänen im Linzer Süden auf dem Areal der Hillerkaserne ein umfassendes Verkehrskonzept zu erstellen, welches Schiene und Straße (und insbesondere auch eine S-Bahn-Verbindung zum Linzer Hauptbahnhof) gleichermaßen berücksichtigt. Bedeckungsvorschlag: Die Bedeckung anfallender Kosten ist durch Umschichtungen im Voranschlag 2014 sowie durch Berücksichtigung in kommenden Voranschlägen sicherzustellen.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Lettner: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich jetzt nicht mit der Genderdiskussion aufhalten, sondern zum Antrag kommen. Ich halte es natürlich für sinnvoll, dass man sich gerade dort, wo in Zukunft Stadterweiterungsprojekte entstehen sollen, bereits im Vorfeld die Verkehrssituation sehr, sehr gut überlegt. Ich möchte aber grundsätzlich zum Bereich Ebelsberg feststellen, dass es dort bereits jetzt ein sehr gutes öffentliches Verkehrsmittelangebot gibt. Ich glaube, dass es durchaus notwendig ist, wenn wir im Bereich des Kasernengeländes zusätzliche Wohnbauten errichten, verschiedene Verbesserungspotenziale, (besonders bei den überörtlichen Verkehrsanbindungen) zu erheben. Mir erscheint es sinnvoll, das Ganze in den zuständigen Ausschüssen zu diskutieren. Ich stelle daher seitens der sozialdemokratischen Fraktion den Antrag auf Zuweisung zum Verkehrs- und Planungsausschuss.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist sicher sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, und ein Verkehrskonzept zu erstellen, wenn die Bebauung bei der Hiller-Kaserne in Angriff genommen wird. Die in diesem Antrag angeführte S-Bahn-Verbindung, wird hoffentlich demnächst oder in absehbarer Zeit umgesetzt. Sie wurde schon versprochen, als die solarCity gebaut wurde. Voraussetzung dafür ist der durchgehende viergleisige Ausbau der Westbahn, der immer noch auf sich warten lässt. Ich hoffe, dass man beim Bund entsprechend Druck macht, dass das endlich umgesetzt wird. Das ist auch für die solarCity von ganz enormer Bedeutung. Ich möchte bei der Gelegenheit wieder davor warnen, eine Ostumfahrung durch Linz zu tolerieren und dieser zuzustimmen. Damit wird dieses wertvolle neue Areal schon von vornherein abgewertet und alle Bewohner und Bewohnerinnen, die jetzt schon in dieser Umgebung wohnen, bekommen eine Autobahn mit entsprechendem Lärm und entsprechenden Abgasen vor die Nase gesetzt. Selbstverständlich stimmen wir einer Zuweisung in den Verkehrsausschuss zu. Es wäre sicher sinnvoll, rechtzeitig die entsprechenden Konzepte zu erstellen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Ich möchte nur klarstellen, dass mit meinem Antrag nicht gemeint war, dass ich unter einem tragfähigen Verkehrskonzept eine Ostumfahrung auf Linzer Stadtgebiet verlange. Also, da verwehre ich mich dagegen.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss und dem Verfassungs-, Raumplanungs- und Baurechtsausschuss zugewiesen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Huber berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 7 Erhöhung der Wohnbaufördermittel - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, wir stellen den vorliegenden Antrag aus drei Motiven, die ich ganz kurz erläutern möchte. Erstens, Linz wächst. Dieser positive Befund hat mit der sehr gut ausgebauten Infrastruktur, mit der trotz allem guten Situation am Linzer Arbeitsmarkt, mit Sozialeinrichtungen und der hohen Lebensqualität zu tun. Wir haben zwar nur ungefähr ein Achtel der oberösterreichischen Bevölkerung in Linz, aber trotzdem will jeder zweite Wohnungssuchende in unserer Stadt leben. Es besteht ein Primärbedarf von 11.000 Wohnungen in Linz. Das ist mit Abstand der größte Bedarf aller Bezirke. Wenn wir hier nichts zur Steigerung des Wohnbaus unternehmen, ist das schlecht für die Wirtschaft, schlecht für die Stadt und schlecht für diejenigen, die in privaten Mietwohnungen wohnen, weil dadurch die Mieten stärker steigen. Die zweite Motivation ist, wir haben leider eine Rekordarbeitslosigkeit in der Baubranche, die natürlich saisonal schwankt. Im Winter wird nicht dramatisch viel gebaut. Im September 2008 waren in Linz nur 150 Menschen in der Baubranche arbeitslos, heuer im September waren es 600 Menschen, das ist das Vierfache. Im Winter wird es, das weiß man noch nicht, 1600, 1700 Arbeitslose in der Baubranche geben. Wenn man aber, wie der Antrag vorschlägt, 1000 geförderte Wohnungen statt 500 pro Jahr errichtet, wären das zumindest zusätzliche 900 Arbeitsplätze. Die dritte Motivation ist, dass weder dieser Trend zur Urbanisierung, noch die weltweite Wirtschaftskrise Phänomene sind, die es nur bei uns gibt. Was aber schon direkt in Linz und in Oberösterreich entschieden wird, sind die Gründe für das viel zu niedrige Bauvolumen. Da ist eindeutig das Land Oberösterreich in der Pflicht. Finanzreferent, Landeshauptmann Dr. Pühringer, erhält vom Bund jene Mittel, die allen Beschäftigen Monat für Monat für Wohnbau abgezogen werden, nur ist bekanntlich die Zweckbindung abhandengekommen. Tatsache ist, dass das Wohnbaubudget dadurch schrumpft und schrumpft und schrumpft. Ende der 90er-Jahre waren es 400 Millionen Euro jährlich, für das Jahr 2015 werden es nur mehr 285 Millionen Euro sein. Zusammengefasst, steigt die Arbeitslosigkeit am Bau, die Familien warten immer länger auf eine Wohnung und gleichzeitig kürzt das Land das Wohnbaubudget. Wir fordern ein Umdenken - 1000 Wohnungen jährlich für Linz. Wir stellen daher folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Landesregierung wird ersucht, in künftigen Budgets wieder mehr Mittel für die Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellen. Dabei soll eine bedarfsorientierte Verteilung vorgenommen werden, damit künftig ausreichend leistbarer Wohnraum und eine stabile Mietpreisentwicklung in Linz gewährleistet werden kann. Eine Ausweitung der Wohnbautätigkeit auf rund 1000 geförderte Wohnungen pro Jahr in Linz ist dabei anzustreben.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Wenn ich mir ansehe, welche Emsigkeit ein paar Wochen kurz vor dem SPÖ-Bundesparteitag ausbricht, mit einer Aktuellen Stunde, mit diesem Antrag hier - die bekannten Parolen werden seit einigen Tagen von vorn bis hinten abgespult -, muss ich die Wahrnehmung bestätigen, dass bei der SPÖ eindeutig auf den Wahlkampfmodus umgestellt ist. In diesem Antrag, wird sehr blumig geschrieben, dass dank der konsequenten Wohnbautätigkeit bis zum Ende der letzten Legislaturperiode in der Vergangenheit ausreichend Zuwächse an Wohnungen geschaffen werden konnten. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an das zu halten, was der Herr Bürgermeister erst gerade vor kurzem gesagt hat, recherchieren Sie genau. Warum nennen Sie den Linzerinnen und Linzern nicht die konkreten Zahlen. Die sind für die Öffentlichkeit ganz wichtig und sie hat ein Recht darauf. Wenn man sich die Zeitreihen anschaut, erkennt man eine typische Handschrift der SPÖ. Die Wohnbauressorts waren bis zur letzten Legislaturperiode immer in SPÖ-Führung. Ich habe mir die letzten zwei Perioden angeschaut. Wir haben im Jahr 1997 eine Wahl gehabt, dann 2003 und 2009. In diesen Reihen fällt auf, dass immer in den letzten zwei Jahren vor der Wahl wahnsinnig viele Wohnungen errichtet worden sind. Es geht aber auch bei der SPÖ nicht anders, als dass sie diesen Gegebenheiten folgt, dass das auf die Folgejahre anzurechnen ist und immer nach dem Wahljahr nur ganz wenige Wohnungen gefördert werden konnten. So waren es im Jahr 1998 überhaupt, glaube ich, nur 201 Wohnungen in Linz, das steigert sich dann jährlich. Vor der Wahl waren es auf einmal 828, Wohnungen, um dann prompt 2004 wieder zurückzufallen auf 338 Wohnungen, das ist fast die Hälfte. Klar, weil das Geld schon vorher verbraucht war, das geht gar nicht anders, das ist ganz logisch. Das Ganze hat sich dann wieder kontinuierlich gesteigert, im Wahljahr 2008/2009 716 Wohnungen/721 bewilligte Wohnungen. Wenn man sich jetzt diese angesprochene letzte Legislaturperiode zusammenrechnet, die Daten dieser sechs Jahre, und das durch sechs Jahre dividiert, kommt man auf einen Jahresschnitt von ganz genau 498 Wohnungen. Das ist aber ganz eigenartig. Wenn Sie sagen, dass seit Beginn dieser Legislaturperiode durch die Kürzung die Wohnbautätigkeit im geförderten Wohnbau in Linz auf 500 Wohnungen pro Jahr zurückgefallen ist, ist sie eigentlich nur bei dem gleichen Status geblieben, den sie in der Periode vorher hatte - 498 Wohneinheiten. Das ist kein Zufall, denn es wurde heute im Zuge dieser Arbeitsmarktdebatte schon sehr lautstark und vehement gefordert, dass dringend Wohnraum geschaffen werde. Für so etwas gibt es ein Bauprogramm. Es gibt ein Bauprogramm, dass mit allen Parteien, bis zum Ende der Legislaturperiode für 500 Wohneinheiten für Linz vereinbart ist. Wie soll man 500 Wohneinheiten errichten und wie soll man erst überhaupt 1000 Wohneinheiten errichten, wenn die ganzen Mittel nicht abgerufen werden. Herr Vizebürgermeister hat das heute schon richtig erwähnt. Was nützt es mir, wenn im Jahr 2014 362 Wohneinheiten beantragt worden sind, da ist es dann egal, ob Geld für 500 oder für 1000 da ist, wenn es nicht abgerufen wird. Es liegen jetzt aktuell 99 Projekte/Wohneinheiten vor, die wegen fehlender Unterlagen nicht bewilligt werden können. Da sollte man schon ein bisschen bei den Fakten bleiben. Recherchieren Sie genau, bleiben Sie bei dem und sagen Sie das und geben Sie das zu. Ich muss an dieser Stelle jetzt, wieder einmal einen besonderen Dank an den Magistrat und an die Mitarbeiter des Magistrats aussprechen, in diesem Fall konkret an das Presseamt und an die Stadtforschung und hier ganz besonders Herrn Mag. Bartl. Dort werden immer sehr, sehr gut aufbereitete Unterlagen für die Pressekonferenzen zusammengestellt, die dann auf der Seite der Stadt Linz abrufbar sind. zur Das ist eine wunderbare Informationsunterlage die für alle Gemeinderatsmitglieder ist. Im Februar dieses Jahres gab es eine Zu- und Abwanderungsstudie, die umfassend präsentiert wurde. Das Ergebnis auf ORF-online die Schlagzeile: ‚Linz verträgt maximal 200.000 Bürger‘. Da berichtet der ORF, ich gehe davon aus, dass das stimmt, denn sonst wäre das korrigiert worden: ‚Laut Bürgermeister Klaus Luger von der SPÖ, stößt die Landeshauptstadt damit bald an ihre Grenzen. Momentan hat sie fast 195.000 Einwohner. Linz vertrage maximal 200.000 Einwohner, daher müsste in den umliegenden Gemeinden Wohnraum für in Linz Arbeitende geschaffen werden.‘ - so der Herr Bürgermeister. Zeit vergeht, neue Erkenntnisse können gewonnen werden. Wir wissen, Wahlkampfmodus ,an‘, klick, und die Zugänge können sich ändern. Es gibt eine weitere gut aufbereitete Pressekonferenz. Das Ergebnis dieser Pressekonferenz laut Oö. Nachrichten vom 12. November: ‚Linz wächst weiter und braucht mehr Wohnungen‘. Da wird genannt, dass Linz im November 2014 nicht mehr 195.000 Einwohner hat, sondern mittlerweile 197.320. Weiters wird berichtet, dass derzeit in Linz 2318 Wohneinheiten in Bau sind, 1000 sind bewilligt und 650 sind zur Bewilligung eingereicht. Wenn man 197.320 mit diesen ganzen Wohneinheiten zusammenrechnet - und da gehen wir davon aus, dass das Singlehaushalte sind, wahrscheinlich sind auch sicher ein paar Wohnungen mit mehr Personen dabei - kommt man schon auf 201.288 Einwohner. Das heißt, eigentlich hätte Linz damit seine Grenzen schon überschritten. Wenn zu diesen angeblich an die Grenze stoßenden Einwohnern noch gefordert wird, dass zusätzlich weitere 1000 Wohnungen im Jahr gefordert werden, ist die Frage von Vizebürgermeister Baier völlig berechtigt. Wo sollen die denn hin. Für mich stellt sich wieder die Frage, die ich in der letzten Gemeinderatssitzung schon gestellt habe, wo die 10.000 Wohnungen, die Faymann 2013 versprochen hat sind. Das ist wieder Wahlkampfmodus - Konjunkturpaket Bund, 276 Millionen Euro für den Wohnbau. Warum sind die bis jetzt nicht abgerufen worden? Weil die Vergaberichtlinien nicht gepasst haben. Am 23. Oktober 2014 hat eine Wohnbaureferentenkonferenz stattgefunden, in der dieses Konjunkturpaket des Bundes einstimmig zurückverwiesen wurde. Auch von den Bundesländern, die von der SPÖ geführt sind und zum Bespiel auch von Wiener Wohnbaustadtrat Ludwig, SPÖ. Das ändert aber nichts, dass die Realitätsverweigerung mancher Regierungsparteien weiter betrieben wird. Sie wissen, vorgespielte Gerechtigkeit ist die schlimmste Ungerechtigkeit. Man besitzt doch glatt die Dreistigkeit, drei Wochen später, am 16. November großartig anzukündigen: ,Regierung plant Wohnbauoffensive‘ - und jetzt sollen auf einmal um 6,5 Milliarden Euro zusätzlich 5000 Wohnungen errichtet werden. Da stellt sich die Frage, wenn wir es nicht einmal geschafft haben, 276 Millionen Euro zu kofinanzieren, wie das dann mit 6,5 Milliarden Euro gemacht werden soll. Da zeigt sich leider wieder ein generelles Problem der SPÖ. Es gilt nur der Ruf nach mehr Geld, es ist Ihnen egal, ob Schulden gemacht werden, der Stabilitätspakt ist auf einmal nicht mehr interessant. 6,5 Milliarden Euro, aber der Stabilitätspakt ist egal. Wer glaubt, dass das Geld aus der Druckerpresse kommt, der glaubt wahrscheinlich auch, dass der Strom aus der Steckdose kommt. Das ist ein Zugang, da können wir nicht mit. (Zwischenrufe) Wenn Sie jetzt mit diesem Antrag mehr Mittel für Wohnbauförderung fordern und sich Sorgen um die Mittel der Wohnbauförderung machen, dann ist das nett. Aber ich kann es Ihnen nur noch einmal sagen, das ist Wahlkampfmodus. Für so eine Schuldenpolitik sind wir nicht zu haben. Es ist gelungen, die wenigen vorhandenen Mittel effizient einzusetzen. Das Wohnbauprogramm wird erfüllt, so denn diese Wohneinheiten beantragt und abgerufen werden. Landesrat Haimbuchner zeigt mit seinen Projekten mit dem ,Jungen Wohnen‘ und mit den Wirtschaftlichkeitsparametern, die jetzt gerade entwickelt werden auf, wie man das machen kann. Es ist hoch interessant. Zu dieser neuen Wohnbauoffensive des Bundes vom 16. November, meldet sich Herr Matthias Stadler vom Städtebund zu Wort. Er macht einen Wust an Vorschriften dafür verantwortlich, dass geförderte Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen unerschwinglich geworden sind. Es sind nicht die wenigen Mittel, sondern es ist offenbar die Verwendung. Das bestätigt, dass die Linie, die hier vom Landesrat eingeschlagen wurde, völlig richtig ist. Es nützt nicht der Ruf nach mehr Geld, sondern entscheidend ist die Verwendung dieser Mittel. Deswegen werden wir diesem sehr oberflächlich durchschaubaren Antrag die Zustimmung nicht geben und uns enthalten. Danke schön.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Ing. Casny: „Liebe Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, wir haben gehört, der Antrag ist mit drei Motiven begründet. Ich muss mich anschließen, mir ist ein viertes Motiv eingefallen: Beginn des Wahlkampfes für nächstes Jahr. Daher werden wir diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen, sondern wir werden einen Abänderungsantrag einbringen. Warum machen wir das. Wir glauben, im Linzer Bereich müssen die Hausaufgaben gemacht werden bevor es hier zur Erhöhung der Mittel kommen soll. Wenn die Wohnbauförderungsmittel für heuer nicht ausgeschöpft worden sind, müssen wir unsere Bauträger auffordern, die Projekte einzureichen und schauen, dass wir mehr Potential haben. In weiterer Folge wird es notwendig sein, in der Stadtplanung entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Lieber Herr Bürgermeister, lieber Klaus, du wirst als Planungsreferent aufgefordert werden, im Sinne einer strategischen Stadtplanung Bauplätze bereitzustellen. Hier wird es notwendig sein, eine Potentialanalyse für den Wohnungsneubau vorzulegen. Das wäre unser Zugang zu diesem Thema. Daher werden wir folgenden Abänderungsantrag stellen: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Die Wohnbauträger werden aufgefordert, alle baureifen Projekte für den Bereich Linz-Stadt umgehend zur Wohnbauförderung beim Land Oberösterreich einzureichen. 2. Zudem wird der städtische Planungsreferent beauftragt, als Grundlage für eine Ausweitung der Wohnbautätigkeit in Linz umgehend eine von der Stadtplanung Linz erstellte Potentialanalyse für den Wohnungsneubau vorzulegen. Daraus soll hervorgehen, bis wann für die jeweiligen Flächen die Voraussetzungen zur Wohnbebauung (Flächenwidmung, Bebauungsplan (Dichte/Anzahl Wohneinheiten) Baubewilligung, Bauplatzbewilligung etc.) geschaffen werden können; dies als Voraussetzung für eine Projektentwicklung durch die Bauträger und als Voraussetzung für eine Einreichung zur Wohnbauförderung.‘ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Frau Kollegin Gemeinderätin Neubauer, ich muss dir sagen, falls ich einmal Unterlagen nicht finde, werde ich mich vertrauensvoll an dich wenden. Das war archivarische Topleistung. Du hast völlig Recht, dass ich seit Februar dieses Jahres die Situation in Linz ausgesprochen geändert habe. Ich habe heute schon im Rahmen der Aktuellen Stunde darüber informiert, dass es einen Zuwachs der Linzer Bevölkerung nur in diesem Jahr von Jänner bis Ende Oktober von über 3000 Menschen gegeben hat. Nur zu Erinnerung: Nettowanderungsgewinn, wie wir Soziologen das nennen. Wir hatten in der gesamten Zeit von 1992 bis zum Jahr 2000 insgesamt einen Wanderungsgewinn von 1100 Menschen. Das heißt, wir haben jetzt in zehn Monaten mehr Wanderungsgewinn gehabt, nämlich beinahe dreimal so viel, wie damals innerhalb beinahe einer Dekade. Wenn man versucht verantwortungsvoll Politik zu machen, hat man darauf zu reagieren. Ich verstehe, dass du deinen Landesrat, der deiner Partei angehört, natürlich verteidigst, das ist legitim. Das machen alle Parteien in diesem Haus. Auch meine Partei würde die Leistungen ihrer Landesregierungsmitglieder in einer Debatte verteidigen. Es ist hier kein Angriff auf den Herrn Landesrat, sondern es ist ein Faktum. Wir sagen - bisher haben wir mit 500 Neubauwohnungen jährlich im Schnitt sind wir in dieser Periode mit Ausnahme des Jahres 2010 darauf gekommen - das Auslangen gefunden. Die neue Situation macht es notwendig zu reagieren. Ich behaupte nach wie vor, dass wir gut beraten sind, eine Stadt mit rund 200.000 Einwohnern zu bleiben. Ich habe das damals in Abgrenzung an irgendwelche Phantasien einer Großstadtverdichtung gesagt. Wir haben mit gestrigem Tag 197.400 und noch etwas an Hauptwohnsitz-Bevölkerung in dieser Stadt. Das war der Grund, warum die SPÖ-Fraktion die Entwicklung dieses Jahres analysierend diesen Antrag gestellt hat. Ich glaube, dass er inhaltlich richtig ist. In diesem Sinn ersuche ich, diesem Antrag zuzustimmen. Zum Abänderungsantrag der ÖVP: Lieber Kollege Casny, ich muss dich bitten, diesen Antrag als Zusatzantrag zu definieren, denn als Abänderungsantrag ist er nicht zulässig. Nach § 26 der Geschäftsordnung des Gemeinderates ist es nicht möglich, einen Antrag, der mit dem Kernantrag in der Hauptsache nichts zu tun hat, durch einen Abänderungsantrag völlig zu ändern. Ich mache dieses Angebot. Ich will überhaupt keine Diskussion, dass wir darüber nicht reden, aber der vorgelegte Antrag ist eine Resolution an das Land Oberösterreich und der Abänderungsantrag ist ein Antrag im eigenen Wirkungsbereich. In dem einen fordern wir zusätzliche Wohnungen und im Abänderungsantrag Planungstätigkeiten. Es gibt zwei Möglichkeiten für mich. Entweder den Abänderungsantrag als Zusatzantrag umzubenennen, mehr bedarf es nicht. Wenn das nicht der Fall ist und er bliebe ein Abänderungsantrag, dann dürfte ich ihn nicht zur Abstimmung bringen. Ich möchte aber klar darauf hinweisen, dass die ÖVP diesen jetzt nicht zulässigen Abänderungsantrag natürlich in der nächsten Sitzung des Gemeinderates als Fraktionsantrag einbringen kann, das ist selbstverständlich. Deswegen würde ich ersuchen, das in diese Richtung zu sehen.“ Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Polemik, die zu Beginn dieses Antrages bei den ersten Wortmeldungen vorgeherrscht hat, hat sich doch wieder ein bisschen beruhigt. Ich glaube, dass Polemik bei diesem Thema völlig fehl am Platz ist. Wir haben aktuell einen primären Wohnbedarf von weit über 10.000. Wir haben Prognosen - ich glaube, die war vom Land Oberösterreich -, dass bis 2050 zirka 220.000 Personen in Linz wohnen werden. Das heißt, es ist völlig klar, wir haben einen enormen Wohnbedarf. Ich bin ebenfalls vorher noch über der Geschäftsordnung des Gemeinderates gesessen und teile die Auffassung des Bürgermeisters, dass das als Zusatzantrag durchaus möglich ist. Ich würde es begrüßen, wenn dieser Antrag als Zusatzantrag käme, weil ich sowohl den ursprünglichen Antrag, als auch die Punkte, die von der ÖVP formuliert worden sind, durchaus für verfolgenswert und klug halte. Darum ersuche ich, dass das dann als Zusatzantrag abgestimmt wird.“ Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal zur Geschäftsordnung: „Ich darf mich zur Geschäftsordnung melden und auf § 26 Geschäftsordnung des Gemeinderates verweisen, wonach ein Abänderungsantrag dann vorliegt, wenn ein oder mehrere Punkte des Beschlusstextes des ursprünglichen Antrages modifiziert werden, der Wesensgehalt des ursprünglichen Antrages aber erhalten bleibt. Der Wesensgehalt des Antrages der SPÖ ist dahingehend, dass künftig ausreichend leistbarer Wohnraum zu Verfügung steht. Auch dieser Wesensgehalt bleibt erhalten. Er wird abgeändert durch unseren Antrag, indem diesem Antrag weitere Schritte vorgeschaltet werden. Ich bitte deshalb, diesen Antrag als Abänderungsantrag zu interpretieren. Das ist auch im Einklang mit der Geschäftsordnung möglich. Ich möchte dies vor dem Hintergrund ansprechen, weil es dann zu einem späteren Tagesordnungspunkt und zwar bei den Asylheimen, zu einem Abänderungsantrag der SPÖ kommt, wo die Auslegung offensichtlich nicht so eng und nicht so stringent vorgenommen wird, sondern sehr weit. Beim ursprünglichen Antrag der FPÖ - ich darf da schon einen Vorgriff machen - geht es um die Einbindung des Gemeinderates im Zusammenhang mit den Unterkünften für Asylwerber. Der Abänderungsantrag der SPÖ befasst sich mit einer quotenmäßigen Aufteilung auf die Bezirke. Da frage ich mich, ob der Wesensgehalt noch gleich bleibt. Aber wie gesagt, wir bitten darum, wenn man einen großzügigen Maßstab anlegt, dies bitte nicht nur bei den eigenen Anträgen so vorzusehen, sondern auch bei unserem Abänderungsantrag und ersuchen deshalb, unseren Abänderungsantrag als solchen zu klassifizieren und zur Abstimmung zuzulassen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger zur Geschäftsordnung: „Dann bin ich auch zur Geschäftsordnung gemeldet. Ich werde beide Anträge so behandeln, wie sie aus meiner Sicht zu behandeln sind und zwar formal korrekt. Ich sehe bei diesem ÖVP-Antrag eindeutig einen Abänderungsantrag, der mit dem Ursprungsantrag nichts zu tun hat. Bei dem anderen Antrag werden wir zu einem späteren Zeitpunkt darüber diskutieren, wie dieser zu behandeln ist. Die Möglichkeit besteht noch immer, das als Zusatzantrag zu bewerten, dann kommt er zur Abstimmung.“ Gemeinderat Ing. Casny: „Ich bleibe beim Abänderungsantrag!“ Bürgermeister Luger: „Das habe ich mir gedacht, nachdem das Fraktionslinie ist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Huber: „Geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf zwei Punkte der Diskussion kurz antworten. Erstens, ist sowohl von Seiten der ÖVP, als auch von den Freiheitlichen dieses vermeintliche Totschlagargument, es werden nur 60 Prozent der Mittel abgerufen, gekommen. Wenn man das so landläufig interpretieren würde, dann hieße das, in Wahrheit gibt es viel zu viel Fördermittel für Linz. Tatsache ist aber, dass es Landesrat Haimbuchner und den Wohnbauträgern und zuvor Landesrat Kepplinger in den letzten Jahren immer gelungen ist, dass bis zum Jahresende alle Mittel abgefragt wurden. Ich habe keinen Grund zu zweifeln, dass das auch im Jahr 2014 gelingen wird. Was Sie da hernehmen, ist ein Stichtag. Tatsache ist, dass die Förderperiode 2014 mit dem Jahresende 2014 ausläuft und das haben wir nun einmal noch nicht erreicht. Ich ersuche um Zutrauen in die Fähigkeiten des Landesrates Haimbuchner und der Wohnbauträger, dass man alle Mittel abfragt. Das Zweite, was angesprochen wurde, ist das Konjunkturpaket des Bundes. Ich glaube, da ist das Hauptproblem, dass die Länder mitzahlen müssten. Wenn das Land ein Wohnbaudarlehen ausgibt, hat das einen Förderbarwert von 50 Prozent. Das heißt, in Barwerten gerechnet kommen ungefähr 50 Prozent durch die Rückflüsse zurück. Bei diesem Bundeskonjunkturpaket wäre es so, dass die 50 Prozent, die tatsächlich beim Land liegen bleiben, dann durch den Bund abgedeckt würden. Da denke ich mir, wo ein Wille ist, wäre ein Weg. Aber die Länder stellen sich leider - und das ist nicht nur der Finanzreferent von Oberösterreich - stur und taub und sind nicht bereit, eine Erhöhung des Wohnbauvolumens selbst mitzutragen. Das finden wir schade, ändert aber nichts daran, dass ich Sie alle ersuche, im Interesse der MieterInnen, im Interesse der Familien und im Interesse der Bauwirtschaft und der Bauarbeiter diesem Antrag zuzustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie Gemeinderat Reiman, MBA, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion wird nicht abgestimmt. Gemeinderat Leidenmühler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 8 Änderung des § 91 der Gewerbeordnung – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, ich greife eine Anregung, die Kollege Raml vor über einer Stunde getätigt hat, nämlich die Antragsbegründung kurz zu halten, auf. Ich verweise nur darauf, dass sich aufgrund aktueller Ereignisse gezeigt hat, dass es immer wieder Schwierigkeiten bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung einer juristischen Person gibt, vor allem dann, wenn die geschäftsführenden Personen ausgetauscht werden. Aus diesem Grund soll durch eine Resolution, eine Änderung der Gewerbeordnung angestrebt werden die wie folgt lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Bundesregierung wird ersucht, im Zuge der nächsten Novellierung der Gewerbeordnung § 91 leg. cit. dahingehend zu ändern, dass auch bei juristischen Personen als GewerbeinhaberInnen, wenn die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, umgehend das Gewerbeentziehungsverfahren durchgeführt werden kann‘. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.ª Dr.in Manhal: „Vor dem Hintergrund, dass die SPÖ großen Wert auf die juristische Qualität von Anträgen legt, löst dieser Antrag doch einige Verwunderung bei uns aus. Zum einen, weil da immer von § 87 Absatz 3 der Gewerbeordnung, wo die Tatbestandsmerkmale der Behörde die Möglichkeit einräumen, den Entzug der Gewerbeberechtigung einzuleiten, die Rede ist. Das kann natürlich nicht der Fall sein, sondern da ist § 87 Absatz 1 gemeint. Aber auch in der Sache selbst ist der Antrag juristisch bei Weitem nicht ausgegoren. Es ist nämlich so, dass die Gewerbeordnung bereits jetzt ausreichende Handhaben bietet. Eine juristische Person agiert durch natürliche Personen, das brauche ich Professor Leidenmühler nicht erklären. Die Gewerbeordnung sieht momentan vor, dass diese natürlichen Personen, denen ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb des Geschäftes zusteht, bei Vorliegen der Entziehungsgründe zu entfernen sind. Wenn diese Personen nicht mehr tätig sind, ist das damit verfolgte Ziel erreicht. Das Gesetz sieht also durchaus gravierende Maßnahmen vor und ist ausreichend. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass auch natürlichen Personen, die durch einen Geschäftsführer agieren, die Gewerbeberechtigung nicht sofort entzogen wird. Das bedeutet, würde dem Ansinnen der SPÖ Rechnung getragen und würde die Gewerbeordnung in diese Richtung geändert werden, würden natürliche Personen, die durch einen Geschäftsführer agieren, besser gestellt, als juristische Personen, die durch einen Geschäftsführer handeln. Das kann natürlich nicht sein. Dieser Antrag ist deswegen überschießend und nicht notwendig. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Raml: „Also wir unterstützen den Antrag der SPÖ vollinhaltlich, weil es sich in der Praxis erst jetzt wieder in der Altstadt gezeigt hat, dass die Gewerbeordnung trotzdem zu lasch ist. Ich vertrete die Auffassung, dass man alle rechtlichen Möglichkeiten in Zukunft ausbauen muss, um hier einem ,Schindluder‘ entgegen zu wirken. Daher werden wir den Antrag unterstützen.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Leidenmühler: „Den Worten des Kollegen Raml, ist abgesehen von der Wortwahl, nichts hinzuzufügen. Es geht darum, dass genau solche Situationen, wie wir sie in den letzten Wochen und Monaten im Zusammenhang mit zwei Altstadtlokalen hatten, künftig besser mit den Mitteln der Gewerbeordnung begegnet werden kann. Ich ersuche daher weiterhin um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und Die Grünen (6) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 9 Betriebswirtschaftliche Hintergründe für Fernwärme-Preiserhöhung offenlegen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um die Fernwärme-Preiserhöhungen. Eine ganze Reihe von Presseartikeln haben sich Ende letzten Monats mit der Fernwärme der Linz AG beschäftigt. Die Titel lauteten beispielsweise: ,Heizen für Linzer wird teurer - Linz AG erhöht Fernwärmepreis‘, ‚Preis für Fernwärme steigt schon wieder‘ etc. Die neuerliche Preiserhöhung erscheint unter mehreren Aspekten tatsächlich fragwürdig. Einerseits, weil Fernwärme seitens der Linz AG als besonders umweltfreundlich und preisstabil, vor allem preisstabil angepriesen wird und wurde. Dies ist auch begleitet von einer sukzessiven Erweiterung des Anschlussnetzes. Andererseits, weil die zentralen Parameter beim Brennstoff Erdgas derzeit eine neuerliche Preiserhöhung bei Fernwärme nicht indizieren. Zudem drängt sich die Frage auf, inwieweit das Management der Linz AG angesichts der internationalen Krise im Gas- und Biomassebereich ihre derzeit expansive Geschäftsstrategie fortsetzen will. Deswegen stellen wir folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Generaldirektor der städtischen Linz AG wird ersucht, den Mitgliedern des Linzer Gemeinderates einen Bericht zu übermitteln, aus dem auf Basis betriebswirtschaftlicher Daten hervorgeht, warum der Tarif für Fernwärme nun neuerlich angehoben wurde. Der Bericht soll im Weiteren die mittel- bis langfristige Ausrichtung der Fernwärmeerzeugung darstellen, gegebenenfalls inklusive verfolgter Alternativlösungen.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung. Danke.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne einen Spruch recyceln, der heute schon einmal gefallen ist. Wer a) sagt, muss b) sagen, in dem Fall sogar c). Nicht nur die Fernwärmepreise stehen in der öffentlichen Kritik, sondern auch die Strom- und Gaspreise. Wenn man bedenkt, dass die Energiepreise am Großmarkt günstiger sind, als sie im Jahr 2008 waren und trotzdem heute die Kunden der Linz AG um 20,9 Prozent mehr, als 2008 zahlen, müsste man schon einmal fragen, woran das liegt. Und aus diesem Grund stellen wir den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kunden der Linz AG heute um 20,9 Prozent mehr für ihren Strom bezahlen, als 2008, obwohl die Preise am Großmarkt gegenwärtig günstiger, als damals sind. Diese Preispolitik kritisiert auch die Arbeiterkammer. Im Sinne einer transparenten Preispolitik wird der Generaldirektor der städtischen Linz AG ersucht, in diesem Bericht auch die Tarifkalkulationen für Strom- und Gaspreise offenzulegen.‘“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich darf mich in dieser Causa zu Wort melden. Ich darf vorweg sagen, dass die sozialdemokratische Fraktion dem Antrag der ÖVP zustimmen wird, weil wir nichts zu verbergen haben. Aber man muss vielleicht doch einiges klar sagen. Ich nehme an, dass das auch dem Antragsteller klar ist, er es aber nicht artikuliert hat. Fakt ist, dass sämtliche Energieversorger im Fernwärmebereich, auch die Energie AG die Preise erhöht haben. Fakt ist, dass dies eine Kommission auf Landesebene, die Preisbehörde bewilligt, in der das Land Oberösterreich, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und das Büro des Umweltreferenten auf Landesebene und der Energiesparfond vertreten ist. Sie beurteilen, ob die angesuchten Erhöhungen vertretbar und legitim sind. Von dieser Kommission ist die Empfehlung ausgesprochen worden, dass die Linz AG ihre Preise erhöhen kann. Da muss man wissen, dass der Vergleich, Kollege Hein, mit am Markt erhältlichen Energiepreisen in unserem Fall nicht zulässig ist. Wir haben Kraftwerke, wo wir Fernwärme auskoppeln, das heißt, wir haben zuerst Strom zu erzeugen. Darum ist die Leistung der Linz AG viel höher zu bewerten, als die von anderen Energieversorgern, die ihre Stromproduktion, - die derzeit nicht profitabel ist, das ist völlig korrekt, - machen müssen, um nachher die Fernwärme auskoppeln zu können. Deswegen nützt es uns nichts, wenn andere Energieformen billiger wären. Der Erdgaspreis ist objektiv ein sehr hoher und die Lieferverträge, die wir haben - bei der Energie AG ist das mindestens so kompliziert - sind ebenfalls zu berücksichtigen. Deswegen kann man das alles argumentieren. Ich bin der tiefsten Überzeugung, wenn man sich in die Materie vertieft, gibt es noch viele Argumente in Relation zu anderen Energieversorgern, wo klar gemacht werden kann, dass selbst durch diese Preiserhöhung, die leider notwendig war, die Linz AG noch immer der billigste Lieferant ist und in Oberösterreich mit niemanden einen Vergleich zu scheuen braucht. Aber, um Transparenz zu gewärtigen, und weil wir wissen, dass unsere Linz AG effizient produziert, und auch die Gesetze der Betriebswirtschaft für ein öffentliches Unternehmen gelten, haben wir kein Problem damit, den Vorstand zu ersuchen, die gewünschten Informationen zu erteilen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „In vollem Wissen, dass diese Anfrage darauf abzieht darzustellen, dass die Linz AG so teuer ist, möchte ich einige Sachargumente einbringen. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass die Linz AG unser Unternehmen ist, zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Linz. Wir haben heute schon gehört, dass der Gemeinderat das höchste Gremium der Stadt ist, also soll er sich den eigenen Unternehmen gegenüber möglichst verantwortlich zeigen. Wir haben überhaupt kein Problem damit, diesen Preisvergleich darzustellen, weil damit dokumentiert werden wird, dass die Linz AG die mit Abstand günstigsten Fernwärmepreise in ganz Österreich hat. Der zweitgünstigste Fernwärmeanbieter ist um 18 Prozent teurer als die Linz AG und die durchschnittlich in Österreich verrechneten Preise liegen 29 Prozent über den Tarifen in Linz. Das heißt, selbst die Erhöhung, die jetzt erfolgt ist - der Herr Bürgermeister hat es schon gesagt –, ist keine Erhöhung zum Spaß, sondern das ist ein amtlich geregelter Preis. Es ist in einer Preisverhandlungsrunde am 11. September festgelegt worden, an der das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, die Wirtschaftskammer Oberösterreich, der Oberösterreichische Energiesparverband, das Büro von Landesrat Anschober und die Arbeiterkammer Oberösterreich teilgenommen haben. Ich glaube nicht, dass sich diese Preisbehörde das leicht macht und einfach sagt, ja, erhöht die Preise, wie es euch freut, sondern, das muss man erklären. Dann kann man mit guten Gründen, so wie es die Energie AG getan hat, die Preise erhöhen. Die Investitionstätigkeit im Fernwärmesektor ist eines der wichtigsten Argumente, warum das notwendig ist. Ein zweites ist die Kostensteigerung in der Produktion selbst. Außerdem sind die Fernwärmepreissteigerungen langfristig im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate und vor allem im Vergleich mit anderen Energieträgern sehr moderat. All das wird der Generaldirektor oder die Linz AG selbst gerne noch offenlegen. In diesem Sinne glaube ich, dass wir hier gute Argumente haben.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Ich bedanke mich schon jetzt für die Zustimmung. Wir werden dem Zusatzantrag der freiheitlichen Fraktion zustimmen. Ich möchte nur noch einmal nachschärfen: Es geht nicht nur um die Rechtfertigung der Preise, das ist schon ganz klar. Es geht um die Frage, ob es strategisch richtig ist, zurzeit hier weiterauszubauen, wenn man offensichtlich mit finanziellen Problemen kämpft. Auch um diese strategische Ausrichtung geht es uns im Besonderen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag inkl. Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag inkl. Zusatzantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 10 Gemeinderat bei der Errichtung von Asylheimen einbinden – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, in der vorliegenden Resolution geht es um die Einbindung des Linzer Gemeinderates bei der Errichtung von Asylheimen. Die Wogen gingen hoch, als bekannt wurde, dass im Linzer Franckviertel rund 30 Asylwerber in einer Nacht- und Nebel-Aktion und ohne Informationen an betroffene Bewohner untergebracht wurden. Durch dort verübte Gewaltdelikte schaffte es das Problemviertel leider immer wieder in das Zentrum medialer Berichterstattung zu rücken. Erst vor wenigen Wochen ist in diesem Linzer Stadtteil ein 45-jähriger Linzer auf offener Straße erschossen worden. Die Verunsicherung der Bürger ist groß, da still und heimlich eine Asylunterkunft errichtet wurde. Dies ist ein neuer Rückschlag für das ohnehin verbesserungswürdige Sicherheitsgefühl der dort lebenden Menschen. Engagierte Franckviertlerinnen und Franckviertler begannen mit der Sammlung von Unterschriften gegen diese Vorgehensweise. Knapp 160 Unterschriften liegen bereits auf. Dieses Signal verärgerter Bürger darf nicht ignoriert werden und muss Anstoß für eine breitere Diskussion sein. Die betroffenen Bürger dürfen bei so sensiblen Veränderungen in ihrem Umfeld nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, wenn nebenan bzw. wenige Häuserblocks entfernt eine Unterkunft für Asylwerber entsteht. Der Gemeinderat soll künftig in die Entscheidungen, wie viele Asylwerber wo in Linz unterzubringen sind eingebunden werden. So vermeidet man, dass Problemviertel von vornherein gar nicht ins Kalkül gezogen werden. Es braucht mehr Fingerspitzengefühl der Verantwortlichen in dieser sensiblen Angelegenheit. In diesem Zusammenhang stellt die Linzer FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Resolution an die Oö. Landesregierung und den Oö. Landtag: Die Oö. Landesregierung und der Oö. Landtag werden ersucht, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten den Gemeinderat der Stadt Linz künftig bei der Errichtung von Unterkünften für Asylwerber auf Linzer Stadtgebiet vorab einzubinden sowie mögliche Informationsdefizite in der Bevölkerung zu verhindern. Ziel ist es, Asylwerber gleichmäßig auf alle Stadtteile aufzuteilen. 2. Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gemeinderat der Stadt Linz künftig bei der Errichtung von Unterkünften für Asylwerber auf Linzer Stadtgebiet den Gemeinderat vorab einzubinden sowie mögliche Informationsdefizite in der Bevölkerung zu verhindern. Ziel ist es, Asylwerber gleichmäßig auf alle Stadtteile aufzuteilen.‘ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli, BEd: „Die ÖVP wird diesen FPÖ-Antrag unterstützen, weil man sieht, dass bei diesen Nacht- und Nebel-Aktionen immer wieder sehr viel Verunsicherung und Ängste in der Bevölkerung da sind. Man sollte deshalb die diversen Gremien einbinden. Es ist äußerst wichtig, dass diese Vorhaben sorgfältig vorbereitet und geplant werden und die Bevölkerung im jeweiligen Stadtteil rechtzeitig informiert wird.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat Pühringer, man kann die Dinge objektiv unterschiedlich diskutieren und sehen. Ich habe nur eine Bitte, dass Sie den Mord, der im Franckviertel geschehen ist, nicht mit anderen Thematiken vermengen. Ich habe auch eine andere Bitte, dass Sie den Begriff Problemviertel für sich hinterfragen, was das heißt, wenn man über dieses Viertel als Problemviertel spricht. Ich kann Ihnen von vielen, vielen Daten, die wir haben, letztlich jene der Bundespolizei nur sagen, dass es nicht angebracht ist, von einem Problemviertel zu sprechen, so schlimm es auch ist. In einer Stadt mit beinahe 200.000 Einwohnern gibt es kaum einen Stadtteil, in dem leider nicht schon einmal ein Mord geschehen wäre. In Urfahr, sogar in der Traunausiedlung ist schon einmal jemand umgebracht worden und niemand würde deswegen von Problemsiedlungen sprechen. Zum Antrag selbst werde ich meiner Fraktion eine Stimmenthaltung empfehlen und zwar mit der Argumentation, dass die Einigung zwischen den Landeshauptleuten und der Frau Bundesministerin für Inneres, aus unserer Sicht, die Organisation der Flüchtlingsbetreuung neu auf die Beine gestellt hat. Ich glaube, dass man das dort lassen sollte. Deshalb würde ich vorschlagen, dass sich die SPÖ der Stimme enthält.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Hartig: „Danke schön, Herr Bürgermeister, ich finde die Intention begrüßenswert, dass man die Personen einbindet, wenn in einem Viertel eine Pension oder ein Heim für Personen eröffnet werden soll, die ihr Asylverfahren abwarten. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob der Gemeinderat das richtige Gremium dafür ist. Wir unterstützen auf jeden Fall, dass die BewohnerInnen oder die unmittelbaren AnrainerInnen informiert werden sollen. Ob der Gemeinderat das richtige Gremium ist, weiß ich nicht. Wir haben im Sommer eine dreimonatige Pause. Das heißt, im Sommer könnten keine Entscheidungen getroffen werden. Von daher nehme ich schon Abstand davon, weil solche Entscheidungen rasch beschlossen werden müssen. Ich begrüße aber die Intention sehr, sehr stark. Ich habe mich im Franckviertel auch ein bisschen überrumpelt gefühlt, das muss ich aus persönlicher Erfahrung sagen. Ich habe im Landhaus bzw. beim zuständigen Referat angefragt und bin genauso, wie die AnrainerInnen beschwichtigt worden. Zur Vereinbarung der Landeshauptmänner und –frauen: Bei der Landeshauptleutekonferenz ist beschlossen worden, dass fünf bis sieben Verteilerzentren geschaffen werden sollen, um die Erstaufnahmezentren Thalham und Traiskirchen zu entlasten. Dadurch werden aber keine Quartiere geschaffen. Die Personen sollen zwei bis drei Tage in den Verteilerzentren bleiben, bis entschieden worden ist, ob Österreich für das Verfahren zuständig ist oder nicht. Das heißt nicht, dass damit Quartiere geschaffen werden. Das Problem, dass wir hier in Oberösterreich zu wenige Quartiere haben, bleibt nach wie vor aufrecht. Auch wenn in Oberösterreich beschlossen worden ist, dass man die Asylwerber gleichmäßig auf die Bezirke aufteilt, liegt die primäre Anstrengung aber trotzdem darin, Quartiere zu schaffen und nicht wieder Erstaufnahmezentren, wo Personen nur wenige Tage bzw. Stunden verbleiben. Von daher wäre es wirklich sehr, sehr hilfreich, die Tagessätze für die Betreuung seitens der Bundesregierung zu erhöhen und die Asylsuchenden kleinräumig unterzubringen. Das ist für uns ganz klar. Ich glaube, da gibt es kaum andere Meinungen, weil keiner von uns große Quartiere haben möchte. Es ist natürlich sehr wichtig, unmittelbare AnrainerInnen zu informieren und miteinzubeziehen. Auch höhere Qualitätsstandards für die Betreuung gewerblicher QuartiersanbieterInnen sind ganz wichtig. Wenn ich mir z.B. den Schlüssel der mobilen Betreuung anschaue, also eine Person für 170 Personen, finde ich diesen Betreuungsschlüssel nicht adäquat. Außerdem ist es wichtig, dass die Betreuungsstandards der unbegleiteten Minderjährigen, die der Jugendwohlfahrt angeglichen werden. Dazu braucht man höhere finanzielle Mittel und dafür sollen Gelder aus dem europäischen Sozialfond verwendet werden, wie das in Deutschland der Fall ist. Wir enthalten uns bei diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag. a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, erstens einmal ein klares Nein zum Antrag der Freiheitlichen Partei, weil die Verquickung von Kriminalität und Flüchtlingsheimen erst die Verunsicherung schafft, die man mit solchen Anträgen angeblich bekämpfen will. Zum Antrag der SPÖ: Ja natürlich ist es gut, wenn gerecht verteilt wird und alle ihren Beitrag leisten. Ich denke aber, die Stadt Linz hätte noch einige Ressourcen frei, Flüchtlinge aufzunehmen und diesen Menschen das nackte Überleben zu sichern. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Ich möchte mit den Kollegen der ÖVP anfangen. Ich bedanke mich schon vorab für die Zustimmung. Bei den Grünen tut es mir leid, weil es hat am Anfang der Wortmeldung der Kollegin so ausgesehen, dass wir bei diesem Thema vielleicht einmal einer Meinung sind. Ich glaube, wir wären gar nicht so weit auseinander, weil genau das wollen nämlich auch wir. (Zwischenruf) Regen Sie sich nicht auf, Frau Stadträtin, ruhig bleiben. Bei Kollegin Grünn wundert es mich nicht, weil sie für mich in einer eigenen Welt zu leben scheint. Wo ich aber schon ein bisschen befremdet bin ist, bei Ihnen Herr Bürgermeister. Ich weiß, Sie sind viel draußen bei den Leuten, Sie sind in allen Stadtteilen unterwegs, vor kurzem am Bindermichl. Ich glaube, Sie meinen das gar nicht so negativ. Für mich ist ein Problemviertel nicht negativ besetzt (Heiterkeit), sondern Probleme sind dazu da, gelöst zu werden. Genau das wäre ein Ansatz für uns, Probleme zu lösen. Wenn man Kriminalfälle mit Asyl vermischt, das kann man in den falschen Hals bekommen. Aber dieser Kriminalfall im Franckviertel war natürlich ein Kriminalfall in diesem Milieu, auch wenn er einen Österreichischen Pass gehabt hat und das ein Bandenkrieg unter Tschetschenen war. Ich glaube, wir brauchen über das nicht mehr diskutieren. Danke für die Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Luger: „Ich bedanke mich für die neue Definition eines Problemviertels. Das war wirklich eine kreative Antwort, die Sie gegeben haben, muss ich sagen, das ist etwas Positives. Auf die Idee wäre ich nie gekommen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (25) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (6) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Raml berichtet über von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 11 Kundenfreundliche Öffnungszeiten im Infocenter der Linz Linien – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es darum, dass das Infocenter der Linz Linien, dass sich am Hauptplatz befindet, derzeit sehr kundenunfreundliche Öffnungszeiten hat, nämlich Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr und Freitag zwischen 8 und 13 Uhr. Jeder, der berufstätig ist weiß, dass sind genau die Kernzeiten, in denen man selbst im Büro sitzen muss oder sonst irgendwo tätig ist und man sich dann Zeitausgleich oder Urlaub nehmen müsste, wenn man dort etwas zu erledigen hat. Man kann heutzutage auch in Zeiten der modernen Technik nicht alles telefonisch oder elektronisch abwickeln. Das ist selbst einer Bekannten von mir passiert. Da ging es um den Umtausch von Mehrfahrtsscheinen, dieser Schein war beschädigt, da muss man dann das Servicecenter aufsuchen. Ich bin überzeugt, dass die Linz Linien hier mehr Kundenorientierung an den Tag legen möchten und können. Wir stellen daher folgende Resolution an die Linz Linien GesmbH. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz Linien GmbH: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH die Öffnungszeiten des Infocenters der Linz Linien am Hauptplatz ehestmöglich so auszuweiten, dass auch berufstätige Kunden die Leistungen einfacher in Anspruch nehmen können.‘ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Herr Kollege Pühringer - jetzt hören Sie mir nicht zu - das ist ein Thema, wo wir einer Meinung sind. Den Antrag haben wir 2011 bereits einmal gestellt (Beifall Die Grünen). Frau Kollegin Neubauer würde jetzt sagen und täglich grüßt das Murmeltier, das ist schon wieder der selbe Antrag. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich unterstützen, weil die Umsetzung, die wir 2011 beantragt haben, nicht zufriedenstellend oder nicht so kundInnenenfreundlich erfolgt ist, wie sie sein sollte. Wir hoffen, dass dieser weitere Antrag - in manchen Fällen muss man öfter einen Antrag stellen -, jetzt bewirkt, dass es wirklicher bessere kundInnenfreundlichere Öffnungszeiten gibt.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Luger: „Schon fertig. Ich bedanke mich für die kurze Wortmeldung. Ich war jetzt nicht darauf eingestellt, dass das so rasch geht.“ (Heiterkeit) Gemeinderat Benedik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich werde mich kurz halten und kann gleich vorwegschicken, dass es die SPÖ-Fraktion ähnlich wie Die Grünen macht, wir werden uns diesem Antrag anschließen. Zu später Stunde kann ich aber trotzdem zwei Dinge nicht verheimlichen. Das eine ist, dass es natürlich nicht so ist, dass das Kundenzentrum der Linz AG bzw. Linz Linien das einzige ist, was es an Serviceangebot dieses Unternehmens gibt. Ich denke da nur an Geschichten, wie Handy-Ticket, wie SMS-Fahrgastinformation, man kann im Internet über einen Online-Shop die Tickets bekommen. Es gibt einen Webauftritt mit wirklich umfangreichem Infoangebot und ganz konventionell existieren momentan noch sieben bis acht verschiedene Info-Hotlines. Die zweite Sache ist - und das hat gerade ein Linz Linien Aufsichtsratsmitglied, wie der Kollege Raml, sicher mitbekommen und darum würde ich mit Augenzwinkern diesen Antrag als kleinen Mitnahmeeffekt sehen -, gerade die neue Führung der Linz AG und der Linz Linien hat sich es zum Ziel gemacht, die vorhandenen Serviceleistungen zu evaluieren und zu erweitern. Da gibt es sogar Pressemitteilungen darüber. Insofern ist dieser Antrag vielleicht als Unterstützung zu sehen, weil natürlich ist es ein Mehr an Serviceleistungen und Zugang zu gutem Service, wenn wir die Infostelle um eine Stunde täglich länger offen lassen. In diesem Sinn, unterstützen wir dies natürlich gerne. Danke sehr.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Raml: „Verzichte!“ (Beifall) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 12 Pathologie im AKh Linz – Resolution und führt aus: „So wie das letzte Mal, habe ich auch diesmal das letzte Wort (Heiterkeit). Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, es geht hier um ein sehr ernstes Thema. Es geht um das Verschwinden von Gewebeproben aus der Pathologie des AKh Linz, die mittlerweile, auf dem Weg in das deutsche Bayreuth wieder aufgetaucht sind. Das sind besonders schmerzhafte Auswirkungen der oberösterreichischen Spitalsreform auf den Spitalsbetrieb. Das AKh Linz als Schwerpunktkrankenhaus mit Zentralkrankenanstaltenfunktionen bietet eine breite Basisversorgung für den Raum Linz und spitzenmedizinische Leistungen für das gesamte Bundesland Oberösterreichs an. Es wird zu dem, wie wir heute schon beschlossen haben, eine wesentliche Säule der Oberösterreichischen Universitätsklinik sein. Es ist daher dringend notwendig, die vormals wirklich exzellente Pathologie im Haus wieder entsprechend aufzubauen. Wir stellen daher den folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat fordert Herrn Landeshauptmann Josef Pühringer auf, sämtliche notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um im Bereich der Pathologie des AKh Linz die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der dringend notwendige Wiederaufbau der vormals exzellenten Pathologie des AKh Linz als wesentliche Säule der Universitätsklinik gewährleistet ist. Die Umsetzung muss im Sinne aller Betroffenen so rasch wie möglich erfolgen.‘ Ich hoffe, dass der Antrag angenommen wird.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Dr.in Manhal: „Ich glaube, es ist unbestritten, die Situation der Pathologie im AKh ist mehr als unbefriedigend. Es sind aber nicht die anderen, die diese Situation herbeigeführt haben und es können deswegen nicht die anderen sein, die das Problem wieder lösen sollen. Das AKh selbst ist gefordert, Maßnahmen zu setzen, damit es zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage führt. Wir werden uns deswegen bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Klitsch: „Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gerda, uns ist das Thema sehr wichtig, weil es um die Gesundheit der Linzer Bevölkerung geht. Das ist ein Thema, wo man wirklich noch ganz kurz etwas sagen muss. Manche können vielleicht mit dem Begriff Pathologie nichts anfangen. Wenn man mit Linzern redet, glauben die, die Pathologen sind die Pathologen aus dem Fernsehkrimi. Wir möchten aus der Pathologie keinen eigenen Linzer Krimi machen. Ein paar Sätze müssen wir aber anmerken, zumal morgen Vormittag der Aufsichtsrat des AKh tagt, wo man vielleicht trotzdem noch die eine oder andere Überlegung mitnehmen sollte. Vorweg, wir unterstützen den Antrag natürlich sehr, weil das ein ganz ernstes Thema ist. Man muss aber trotzdem - Elisabeth Manhal ist jetzt hinausgegangen - das Land bei der Nase nehmen, weil das kein akutes Problem ist. das Problem gibt es seit dem Jahr 2012. Es hat damals mit den ganzen Einsparungen der GESPAG und den Zusammenlegungen begonnen. Zur Erinnerung, die Oö. Nachrichten haben damals im Jahr 2012 geschrieben, dass das Pathologieproblem ungelöst ist. Man hat überlegt, nicht nur gewisse Einsparungen bei den Ärzten vorzunehmen, sondern das Land Oberösterreich ist damals auf die Idee gekommen, die Pathologie im AKh überhaupt zuzusperren. Das muss man sich einmal vorstellen, eine Abteilung generell zu schließen und diese nirgendwo anders unterzubringen. Die Pathologie ist eine der wichtigsten Abteilungen in einem Spital, weil dort nicht nur irgendwelche Labore angesiedelt sind oder Gewebeproben untersucht werden, sondern sämtliche OP-Präparate und die Präparate für die Chemotherapien aufbereitet werden. Alles, was bei Operationen passiert, muss durch das Labor der Pathologie. Das zuzusperren, war damals vom Land Oberösterreich eine Dreistigkeit sondergleichen. Die führenden Kräfte des AKh Linz und der Barmherzigen Schwestern, haben gesagt, dass sie eine zentrale Linzer Pathologie errichten können. 2012 lagen super Ideen vor, wie man kooperieren, wie man Arbeitsvorgänge vereinfachen, wie man einsparen kann. Das Land Oberösterreich hat das abgelehnt. Die Abteilung sollte zugesperrt werden. Gott sei Dank hat sich die Stadt Linz damals gewehrt und die Abteilung der Pathologie aufrechterhalten. Wenn es nach dem Land Oberösterreich gegangen wäre, wäre sie seit zwei Jahren geschlossen. Die Pathologie in Linz war immer eine der führenden Pathologien von gesamt Österreich, mit insgesamt sechs Fachärzten und einem Primar, die wirklich eine Top-Leistung erbracht haben. Im Jahr 2012 ist ein Primar in Pension gegangen und trotzdem konnte in den letzten beiden Jahren die Abteilung federführend am Leben erhalten werden Ein anderes Spital in Österreich hat das überhaupt noch nicht zusammengebracht, sie finden nicht einmal Pathologen. Das Land Niederösterreich sucht sie seit Jahren zehn Pathologen, da bewirbt sich nicht einmal jemand. ´Die Stadt Linz war da immer federführend. Problematisch ist es geworden, als das Land Oberösterreich gesagt hat, dass die Pathologie bestehen bleibt. In einer Nacht- und Nebel-Aktion wurde vom Land Oberösterreich ohne Bewerbung, ohne Ausschreibung ein Primar eingesetzt. Das war innerhalb des AKh wieder zu Unmut der Ärzte geführt. Es gab nicht einmal die Möglichkeit, dass sich die Linzer Ärzte dort bewerben konnten. Das war ein Alleingang von GESPAG und Landeshauptmann Pühringer. Dann ist das ganze Thema aus menschlicher Sicht eskaliert, weil die Ärzte nicht zusammenarbeiten konnten. Es hat zutiefst zwischenmenschliche Probleme gegeben, die dann leider Gottes dazu geführt haben, dass vier Ärzte gekündigt haben. Übriggeblieben ist heuer im Frühling eine junge Fachärztin oder Oberärztin, die im Mutterschutz war, eigentlich nur 20 Stunden anwesend war, zwei ganz junge Assistentsärzte, die vielleicht noch nicht ganz sattelfest waren und der Primar, den man den Leuten einfach auf das Auge gedrückt hat - ein klassischer Fall von Postenschacher. Für die Abteilungen, wie gesagt, war das Betriebsklima bis heute noch nicht erledigt. Da nur vier Ärzte übriggeblieben sind, hat sich der Vertrauensbruch durch die ganzen Abteilungen im AKh gezogen. Ich bitte, morgen wirklich mit Dr. Brock noch einmal zu sprechen, der kennt die Problematik zur Genüge. Auch der Betriebsrat vom AKh kennt diese Geschichte. Viele Abteilungen haben sich auf Grund der zwischenmenschlichen Beziehungen, der Fehlerquote und der enormen Rückstände entschlossen, die Proben mit der Post zu verschicken. Die Urologie hat angefangen, die Gewebeproben nach Erlangen und Bayreuth zu schicken. Angeschlossen hat sich die Chirurgie. Weil die Fehlerquote und die Rückstände zu massiv waren. Bitte auch mit dieser Abteilung sprechen. Das hat es im AKh Linz nie gegeben, nie, erst seit Jänner 2014. Die Chirurgie schickt nach Wien, die Abteilung Lunge nach Salzburg Im Endeffekt liegt der Kardinalfehler natürlich beim Land liegt, weil sonst das Ganze überhaupt nicht passiert wäre. Es muss wieder der alte Gedanke aufgebracht werden, eine zentrale Linzer Pathologie, federführend AKh und Barmherzige Schwestern zu errichten, mit den Einsparungen und konkreten Vorschlägen, die es gegeben hat. Das Konzept gibt es nach wie vor, das müsste Dr. Brock noch wissen. Lange Rede kurzer Sinn, das Land ist natürlich in die Pflicht zu nehmen. Wir geben dir vollkommen Recht, Gerda, weil sonst wäre das Ganze nie passiert. Wir hätten uns im Linzer AKh sehr viel Kasperltheater und sehr viel Unmut der PatientInnen erspart. Kurzum, wir schließen uns dem Antrag natürlich an.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Forsterleitner: „Ich möchte zu den bereits getätigten Ausführungen noch die Zukunftsperspektive ergänzen. Wir haben dieses Thema morgen auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung des AKh, wo wir darüber diskutieren werden. Es ist völlig richtig, dass Direktor Brock schon sehr intensiv mit der Sache betraut ist und die Probleme und Fälle sehr genau kennt. Ich kann Ihnen und euch versichern, dass wir das sehr ernst nehmen und dass es das erklärte Ziel ist, wieder eine funktionierende Pathologie im Linzer AKh zu haben. Wir haben alles daran gesetzt, so rasch wie möglich wieder Ärztinnen und Ärzte aufzunehmen, aber es ist schon beschrieben worden, wie schwierig das ist. Der Markt für Pathologen, wenn man das so nennen möchte, ist wirklich sehr klein und es ist kaum möglich, qualifizierte Ärzte zu finden. Nichtsdestotrotz ist bereits eine Person aufgenommen worden und wir haben eine Zusage für eine zweite Aufnahme für März nächsten Jahres. Das ist noch keine neue funktionierende Pathologie, da muss noch viel mehr geschehen, aber das soll dokumentieren, dass wir hier auf dem Weg sind und aus Sicht des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz alles tun, damit das wieder in das Lot kommt. Völlig klar ist aber, dass diese Pathologie nur dann wieder funktionieren wird, wenn es zu einer gemeinsamen Ausschreibung des Primariats mit der Professur in der neu gegründeten KUK mit der Universität kommt. Ich glaube felsenfest, dass dort erst dann wieder Ruhe einkehren wird. Wir tun gut daran, so rasch als möglich einen Pathologie-Primar, respektive Professor zu finden. Es ist mir wichtig zu sagen, dass das Verschicken der Proben für uns nicht die präferierte Lösung im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz ist. Sie werden aber an renommierte Institute verschickt, die Expertisen haben und die für die jeweiligen Proben, über dieses Fachwissen verfügen. Aber natürlich ist es uns lieber, wenn wir im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz eine funktionierende Pathologie haben. Es gibt bereits wieder ein Ansuchen. Wir haben uns bereits vor über einem Jahr an das Krankenhaus der Barherzigen Schwestern gewandt, um diesen Kontakt herzustellen und das gemeinsam zu machen. Damals hat es geheißen, dass keine Kapazitäten frei sind. Jetzt haben wir uns wieder an das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern gewandt und versuchen es noch einmal, weil natürlich eine oberösterreichische Lösung gegenüber Verschicken oder von außen Zukaufen zu präferieren ist. Ich muss wirklich ersuchen, dass hier alle zusammenarbeiten, Ordensspitäler, GESPAG-Krankenhäuser und das Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz. Aus meiner Sicht könnte man das Ganze beschleunigen, in dem man hier noch einmal die Kooperation verstärkt und vielleicht sogar die Pathologie des Wagner-Jauregg-Krankenhauses ins Allgemeine Krankenhaus der Stadt Linz mitverlegt. Das könnte ein möglicher Schritt im Zuge der Weiterentwicklung dieser Abteilung sein. Es ist eine ernste Sache, wir kümmern uns darum. In diesem Fall ist es aber wirklich ganz klar, dass es ein Zusammenwirken aller Beteiligten braucht. Dieses grundlegende Bekenntnis dazu sehe ich aber auch.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Danke für die vorangegangenen Wortmeldungen, vielleicht kann sich die ÖVP doch noch dazu entschließen, zuzustimmen. Ich meine, es ist eine Tatsache, dass die Zerstörung der Pathologie in der Folge der Spitalsreform passiert ist. Kollegin Klitsch hat es zuerst gesagt, die Pathologie hätte gänzlich aus dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz wegkommen sollen. Ich habe damals mit Herrn Wolfgang Bayer, der diese Spitalsreform federführend durchgeführt hat, diskutiert, weil ich den Eindruck hatte, dass ohne Rücksicht auf MitarbeiterInnen und Abläufe von außen eine Reform aufgesetzt wird. Ich weiß nicht, ob das Herrn Bayer oder den federführenden Leuten vorher überhaupt bewusst war. Die Kollegin Klitsch hat vorher gesagt, dass eine Pathologie nicht ein Herumschneiden an Toten ist, sondern dass in fast allen Bereichen des Krankenhauses die Pathologie notwendig ist und es auch Schnellschnitte gibt. Das heißt, es liegt eine Patientin oder ein Patient in Narkose am Operationstisch und es wird Gewebe entnommen. Dieses Gewebe muss dann ganz rasch angeschaut werden, ob es bösartig ist, wie weit man operieren muss. Da hätte man allen Ernstes einen Fahrradboten mit den Schnellschnitten durch Linz geschickt. Das konnte abgewendet werden, aber leider nicht mehr und wo ist jetzt das Ergebnis. Ich hätte mir nicht vorauszusagen getraut, was passiert. Jetzt ist es wirklich wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, dass die exzellente Pathologie wieder aufgebaut wird, gerade im Hinblick auf die Uni-Klinik ist das ganz dringend notwendig. Ich würde mir als Zeichen einen einstimmigen Beschluss wünschen, dass da jetzt wirklich etwas weitergeht.“ (Beifall Die Grünen). Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 49. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Luger bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.25 Uhr. 134 1