Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 8/2010 PROTOKOLL über die 11. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 25. November 2010, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger ÖVP Dr. Erich Watzl Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner ÖVP Mag. Klaus Fürlinger SPÖ Stefan Giegler SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Karin Hörzing ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Sebastian Ortner FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml BZÖ Reinhard Reiman SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung: A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRÄGE DES STADTSENATES 1. Gewährung einer Subvention an die Polizeisportvereinigung Linz (Generalsanierung des Bootshauses Obere Donaulände 131a); 50.000 Euro sowie Weitergabe der vom Land Oberösterreich in Aussicht genommenen Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von voraussichtlich 50.000Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 50.000 Euro sowie einer Kreditüberschreitung in Höhe von 50.000 Euro 2. Gewährung einer Subvention an die MatchMaker Communication GmbH & Co KG (Organisation und Durchführung des Generali Ladies-Tennisturniers 2010; insgesamt 65.200 Euro, davon 1200 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 35.000 Euro 3. Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2009/2010; insgesamt 58.000 Euro, davon 30.200,04 Euro im Jahr 2010 und 27.799,96 Euro im Jahr 2011 4. Gewährung einer Beihilfe nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Hafenstraße 40 und 42; 100.900 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 100.900 Euro 5. Bezugsregelung ab 1. Jänner 2011 6. Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz – Tarifanpassung ab 1. Jänner 2011 sowie jährliche Anpassung ab 1.Jänner 2012 E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES 1. Neuplanungsgebiet Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 2 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Linz, Lustenau und Urfahr (Eisenbahnbrücke) 2. Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, KG Posch, Pichling und Ufer (Straßenbahnverlängerung Pichling) 3. Bebauungsplan 339D – gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung 339E – Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 339A, KG Urfahr (Prager Straße – Heindlstraße) 4. Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Linz (Margarethen 1) 5. Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Lustenau (Industriezeile – voestalpine Stahl) 6. Bebauungsplanänderung M 02-33-01-01, KG Linz (Dametzstraße – Bethlehemstraße) 7. Gänzliche Aufhebung der Bebauungspläne 427 und W 103/3 – Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113, KG Linz und Waldegg (Obere Donaulände – Römerstraße – Anemonenweg) 8. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 18-17-01-00, KG St. Peter, Kleinmünchen und Waldegg (Wiener Straße – südlich Turmstraße) sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 106/8 und SO 100/9 9. Bebauungsplanänderung N 26-23-01-03, KG Urfahr (Jahnschule) 10. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 31-06-01-00, KG Urfahr (Aubergstraße – Jägerstraße) 11. Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) N 26-30-01-01 (Rudolfstraße – Kaar-straße) und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 100/4 und NW 100/4/1, KG Urfahr F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS UND WOHNUNGSWESEN Enderledigung des Antrages der Gemeinderatsfraktion Die Grünen vom 7. April 2010 „Evaluierung und Neufassung des Kulturentwicklungsplanes (KEP) der Stadt Linz“; Grundsatzgenehmigung; insgesamt 100.000 Euro, davon 11.000 Euro 2010, 52.000 Euro 2011 und 37.000 Euro 2012 G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION 1. Erweiterung des Sprachförderungsprogramms in städtischen Kindergärten auf Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten; 300.000 Euro 2. Kreditüberschreitung zum Ausgleich des Budgets des Amtes für Soziales, Jugend und Familie in Höhe von einer Million Euro H ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES 1. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan N 31-06-01-00, Aubergstraße – Jägerstraße, KG Urfahr) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs 2. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Auflassung von Verkehrsflächen (Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113, westlich Sonnenpromenade und westlich Jägermayrhof, KG Waldegg) – Entziehung des Gemeingebrauchs 3. Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Auflassung von Verkehrsflächen (Bebauungsplan S 18-17-01-00, In der Neuen Welt, KG St. Peter) - Entziehung des Gemeingebrauchs I ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES 1. Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Mai 2010 „Creative Community Linz – Kreativwirtschaft 2010 plus Gesellschaftsgründung“ 2. A 26; Kooperationsvertrag abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH und der ASFINAG – Verlängerung der Garantieerklärung der Stadt bis 31. Dezember 2013 3. SeniorInnenzentrum Pichling – Annahme des Angebots der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH über den Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH 4. Sanierung der Gebäudedecke des Gebäudes Kindergarten Leonfeldner Straße 3a durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG; 280.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) 5. Vergabe und Bewirtschaftung der Linz09 Restmittel in Höhe von 1,044.500 Euro; Grundsatzgenehmigung 6. Kauf der Liegenschaft EZ 1223, KG Linz (Hessenplatz 14/Humboldtstraße 2 – Gasthaus Schwarzer Anker) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG; 450.000 Euro J BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht der Linz Kultur „Für eine Symmetrie der Geschlechter“ 2009 K ANTRÄGE VON GEMEINDERÄTEN/INNEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 1. ENERGIE-KONZEPT FÜR ÖFFENTLICHE GEBÄUDE UND VERWALTUNG 2. EVALUIERUNGSERGEBNISSE UND FORTSETZUNG DER ELEKTROFAHRZEUG-FÖRDERUNG 3. MIGRANTENVEREINSFÖRDERUNG AN INTEGRATIONSWILLEN BINDEN! 4. FREIFAHRT FÜR FREIWILLIGE RETTER (BLAULICHTORGANISATIONEN) 5. VERWALTUNGSREFORM – STANDPUNKT DER STADT LINZ 6. EINSPARUNGSPOTENTIAL IM BEREICH GEMEINDERATSMATERIALIEN 7. BARRIEREFREIER ZUGANG DONAULÄNDE - BRUCKNERHAUS 8. MEHR WOHNBAUFÖRDERMITTEL FÜR LINZ 9. WIEDERINKRAFTSETZUNG DES WOHNBAUFÖRDERMODELLS FÜR DIE ERRICHTUNG VON BETREUBAREN WOHNUNGEN - RESOLUTION 10. REALISIERUNG DES WESTRINGS - RESOLUTION 11. ENERGIESPARBONUS DURCH LINZ AG - RESOLUTION 12. TÄGLICHE TURNSTUNDE AN LINZER PFLICHTSCHULEN - RESOLUTION 13. BESSERE ÖFFNUNGSZEITEN DER ALTSTOFFSAMMELZENTREN – RESOLUTION 14. HALTEN AUF ZURUF – FÜR MEHR KOMFORT UND SICHERHEIT IM ÖFFENTLICHEN VERKEHR - RESOLUTION 15. LEISTBARES UND BEDARFSORIENTIERTES WOHNEN - RESOLUTION 16. DEUTSCHPFLICHT IN LINZER JUGENDZENTREN - RESOLUTION 17. FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER PERSONENNAH- UND REGIONALVERKEHR - RESOLUTION 18. VERGÜNSTIGTE INTERNETZUGÄNGE FÜR AKTIVPASS-INHABER/INNEN – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 11. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gemeinderat Strigl, SPÖ, wird ab ca. 16 Uhr an der Sitzung teilnehmen. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktionen von SPÖ, ÖVP und FPÖ betreffend A 26 Westring und Anschlussstelle Linz/Auhof - Resolution an die Österreichische Bundesregierung eingebracht wurde und schlägt vor, diesem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn gemeinsam mit dem Antrag K 10, Realisierung des Westrings – Resolution, zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dobusch: „Ich darf Herrn Gemeinderat Kaiser zu seinem Studienabschluss in der Fachhochschule herzlichst gratulieren. Er hat den akademischen Grad Master of Arts in Business erworben. Herzliche Gratulation! (Beifall) Zweitens darf ich mitteilen, dass auf den Pulten aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der Bericht ‚Für eine Symmetrie der Geschlechter’ aufliegt und unter Tagesordnungspunkt J behandelt wird.“ B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND -STELLVERTRETER/INNEN „Gemäß § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Manfred F a d l vorgeschlagen. Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin Mag.a Gerlinde G r ü n n , KPÖ. Von Seiten der ÖVP-Fraktion wird Herr Gemeinderat Mag. Klaus F ü r l i n g e r vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Sebastian O r t n e r , FPÖ. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass sechs Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon eine an seine Person, drei an Vizebürgermeister Luger, und zwei an Stadträtin Wegscheider. 1. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Bürgermeister Dobusch betreffend Umfahrung Ebelsberg wird schriftlich beantwortet. 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die jahrelang verhandelte Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), welche die bisherige Sozialhilfe ersetzen soll, wurde 2010 vom Nationalrat beschlossen und ist entsprechend den § 15a-Vereinbarungen zur Umsetzung durch neun Landesgesetze mittlerweile bereits in drei Bundesländern in Kraft getreten. In Oberösterreich soll die Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit 1. Jänner 2011 wirksam werden, bis dato liegt aber nicht einmal ein Begutachtungsentwurf des dafür notwendigen Landesgesetzes vor. Wie bekannt, werden vom Arbeitsmarktservice gemeinsam mit Bezirksverwaltungen einige Pilotprojekte durchgeführt, darunter auch für Linz. Laut Mitteilung von Betroffenen werden derzeit Anspruchsberechtigte für Sozialhilfe zur Antragstellung an das AMS Linz verwiesen. Dadurch entstehen verlängerte Wartezeiten bei der Auszahlung, obwohl der Anspruch laut Gesetz ab dem Zeitpunkt der Antragstellung besteht. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Ansuchen um Sozialhilfe in Linz entwickelt? 2. Wie viele Anspruchsberechtigte für die künftige Mindestsicherung werden erwartet? 3. Welche Erfahrungen gibt es mit dem Pilotprojekt von AMS und dem Sozialreferat der Stadt Linz zur Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung? 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um unzumutbare Wartezeiten zu verhindern?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu Frage 1: Ich darf Ihnen hier die Anzahl für die Jahre 2006 bis 2009 bekannt geben: Im Jahr 2006 beantragten 4369 Menschen Sozialhilfe, ein Jahr später betrug diese Zahl 3925, im Jahr 2008 suchten 3599 Menschen um Sozialhilfe an und im Jahr 2009 wurden 3979 Ansuchen gestellt. Zu Frage 2: Das ist eine aus heutiger Sicht sehr schwierig bzw. nur unter prognostischen Rahmenbedingungen zu beantwortende Frage. Fakt ist, dass seit 1. September dieses Jahres die Sozialhilfeverordnung neu geschaffen worden ist und wir uns heute mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu befassen haben. Dadurch, dass in Oberösterreich schon vor diesem Stichtag, basierend auf einer § 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die Sozialhilfe einen relativ hohen Standard hat, gibt es unterschiedliche Einschätzungen, in welchem Ausmaß sich nun durch die neue Organisationsform der Mindestsicherung die Ansuchen und damit die Zahl der Anspruchsberechtigten verändern werden. Das Bundesministerium und in Analogie auch die Sozialverwaltungen der Bundesländer gehen bundesweit von einem Anstieg von 15 Prozent aus. Ich kann Ihnen jedenfalls nicht sagen, wie viele Menschen künftig wirklich anspruchsberechtigt sein werden. Diese Zahlen werden wir statistisch erst im nächsten Jahr festlegen können. Zu Frage 3: Es gibt allerdings einige Indizien - und das führt mich, Frau Gemeinderätin, zu Ihrer dritten Frage. Es ist so, dass seit 1. September ein Pilotversuch zwischen Arbeitsmarktservice Linz (AMS) und der Stadt Linz läuft, wobei die Leistungen in Zukunft direkt beim AMS beantragt werden und hier kann ich Ihnen Zahlen nennen, wie sich die Zahl der Anträge entwickelt hat. Es wäre jedoch aus meiner Sicht eine nicht zulässige Interpretation, aus der steigenden Anzahl der Anträge heute schon Schlussfolgerungen auf die sozialrechtliche Berechtigung von Anträgen zu schließen, denn diese Anträge werden vom AMS völlig ungeprüft direkt an die Sozialverwaltung weitergeleitet und erst dort beginnt das inhaltliche Prüfungsverfahren. Zu den Zahlen, wie sich das im heurigen Jahr entwickelt hat: Im August, also dem letzten Monat dieses Jahres nach dem alten System der Sozialhilfe, wurden damals noch direkt beim Amt für Soziales, Jugend und Familie 160 Anträge auf Sozialhilfe gestellt. Im Folgemonat, also im ersten Monat der neuen Systematik, wurden beim AMS und in Folge direkt an das Amt für Soziales, Jugend und Familie weitergeleitet, 488 Anträge gestellt, im Oktober betrug die Zahl der Antragstellungen 313 und im November werden nach den vorliegenden Zahlen bis Ende des Monats so rund um die 300 Anträge festzustellen sein, das heißt, es wird in etwa die Zahl des Oktobers erreicht werden. Daraus kann man, wie ich schon erwähnt habe, keine direkten Datenanalysen treffen. Wir werden jedenfalls mit Ende des Jahres 2011 eine Analyse haben, inwieweit sich die Mindestsicherung von den Anspruchsberechtigten her und in welchem Ausmaß sie sich anders entwickelt hat, als dies bei der normalen, klassischen, traditionellen und jetzt schon historischen Sozialhilfe der Fall gewesen ist.“ 3. Anfrage von Gemeinderat Hein an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Weihnachts-, Nikolaus- und Osterfeiern sowie das Laternenfest sind traditionelle Feste unseres Kulturkreises und für die meisten Kinder die Höhepunkte eines jeden Kindergartenjahres. Im Einklang mit der langjährigen Tradition und unserer Brauchtumspflege sollen diese Feste – speziell in den Kindergärten – jedes Jahr gefeiert werden und einen Beitrag zur Vermittlung unserer Kultur und Geschichte an die Kinder leisten. In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Anfrage: 1. Welche traditionellen Feste - Weihnachts-, Nikolaus- und Osterfeiern bzw. Laternenfest - werden im Laufe des Jahres gefeiert? 2. Gibt es dabei Unterschiede, welche dieser Feste in den unterschiedlichen Kindergärten gefeiert werden? a) Wenn ja, welche Unterschiede gibt es? Warum gibt es diese Unterschiede? 3. In welcher Form finden Feste aus anderen Kulturkreisen – also abseits der oben genannten traditionellen Feste – Berücksichtigung in den Linzer Kindergärten? 4. Sind die Kindergärten per Dienstanweisung, Richtlinie (oder Ähnliches) angehalten, traditionelle Feste - wie Ostern, Weihnachten, Nikolaus, Laternenfest - abzuhalten? a) Wenn nein, warum nicht? 5. Wird den Kindergärten per Dienstanweisung, Richtlinie (oder Ähnliches) untersagt oder zumindest davon abgeraten, die genannten traditionellen Feste zu feiern? Wenn ja, warum?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Herr Gemeinderat Hein, zum Ersten muss ich die Frage auf zwei Drittel der Linzer Kindergärten beschränken, denn ich kann nur die Fragen, die die Kindergärten der Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz betreffen, beantworten. Und ich entnehme Ihrer Anfrage letztlich, dass Sie diese meinten, also die Kindergärten der Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz und nicht die Linzer Kindergärten, denn dazu gehören für mich ganz wesentlich auch die Kindergärten der Caritas, der Kinderfreunde und anderer privater Rechtsträger. Also all das, was ich jetzt sage, betrifft das Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz. Nachdem ich mich nicht auf Formalismen reduzieren wollte und aus diesem Grund diese Anfrage möglicherweise formal nicht ganz zulässig gewesen wäre, verständigen wir uns, glaube ich, auf direktem Weg durch Blickkontakt, dass die Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz gemeint waren und ich Ihre Fragen in diesem Sinn versuchen werde, zu beantworten. Zu 1: Ich kann Ihnen mitteilen, dass nicht nur das Nikolaus-, das Martinsfest, überhaupt der Advent als solcher, das Weihnachtsfest und Ostern gefeiert wird, sondern es auch andere Feste gibt, wie zum Beispiel den Muttertag oder Vatertag bzw. auch das Familienfest – auch eine wesentliche Errungenschaft unserer Gesellschaft. Es werden Sommerfeste gefeiert, die gerade in unseren Breiten kulturell, glaube ich, einen sehr hohen Stellenwert haben, wir haben Sportfeste - was sicherlich, wenn ich an einen anderen Antrag der FPÖ denke, Ihr Herz erwärmen wird -, wir haben auch in vielen Einrichtungen Schulanfänger-Feste und natürlich – das ist ganz besonders wichtig – werden die Geburtstage gefeiert. Und weil wir unsere Einrichtungen in den städtischen Kindergärten auch als Bildungseinrichtungen sehen, weiß ich, dass es sogar Zahlenfeste und Buchstabenfeste gibt. Zu 2: Es ist mein Wissenstand und der Berichtsstand der Verwaltung, dass es natürlich diesbezüglich Unterschiede gibt. Es hängt davon ab, wie groß ein Kindergarten ist und ob wir integrative Gruppen oder nicht integrative Gruppen führen. Es hängt davon ab, ob Eltern eingebunden und einbindbar sind oder nicht, und es gibt natürlich Unterschiede im Zusammenhang mit kulturellen Festen, die vor Ort entschieden werden. Das entscheidet aber letztlich immer die jeweilige Leitung und das Kollektiv der MitarbeiterInnen in den Kindergärten vor Ort. Aber Unterschiede gibt es. Zu 3: Nachdem ich versucht habe zu erklären, dass der Feste-Kanon über diese vier Feste, die von Ihnen vorgeschlagen sind, hinausgeht, darf ich Sie weiters darüber ein wenig in die Tiefe gehend informieren, dass es, je nachdem wie die Verhältnisse vor Ort sind, wie das pädagogisch von den Leitungen gesehen wird und wie die Zusammenarbeit mit Eltern ist, es noch eine Fülle anderer Feste gibt, die entweder gefeiert werden oder über die informiert und berichtet wird. Ich darf hier anführen, dass es z.B. den Seker Bayram gibt oder den Kurban Bayram, das Kirschblütenfest, wenn wir Kinder aus dem ostasiatischen Kulturkreis haben, das Luciafest, das Chinesische Neujahr, das vor allem aufgrund des großen spektakelhaften Erscheinungsbildes für Westeuropäer sehr beliebt bei Kindern ist, auch das orthodoxe Weihnachten, eine Religion, die glaube ich bei Teilen der FPÖ gut ankommt, da vor allem das Serbentum durchaus religiös verehrten Charakter findet, es werden Feste wie der Tag des Kindes, das wiederum anderen Kulturkreisen zuzuordnen ist, gefeiert, sodass man sagen kann, es wird wirklich versucht in den Kindergärten, eine gewisse Feierkultur quer über diese Stadt zu entwickeln, differenziert natürlich nach den jeweiligen Feierbedürfnissen und Feierverhältnissen. Zu 4: Die Antwort ist schlicht und einfach: nein. Sie sind nicht angehalten, denn ich kann Gebäude nicht anhalten, Feste zu veranstalten. Es gibt aber auch keine Beauftragung an die Kindergärtnerinnen bzw. Kindergartenleitungen, sondern es gibt ein Landesgesetz, das alle Kindergartenträger dazu anhält, den Jahreskreislauf und die traditionellen Feste in der Jahresplanung zu berücksichtigen. Und nachdem wir uns an das Gesetz halten, werden diese Jahresfixpunkte, zu denen diese vielen Feste gehören, grundsätzlich miteingeplant und dafür gibt es keine formal rechtliche Beauftragung oder keine Weisung, sondern die Macht des Faktischen, dass es geschieht. Zu 5: Das ergibt sich aus der letzten Frage. Selbstverständlich wird nicht abgeraten, unsere traditionellen Feste zu feiern. Diese Feste sind ein Teil unserer Kultur und es ist sowohl wichtig für Kinder aus unseren Kulturkreisen, als auch für die Kinder, die nicht aus unserem Kulturkreis sind, diese Feste zu feiern. Was mich abschließend wundert, ist die Sonnwendfeier. Sie hätte vielleicht als fünfte traditionelle Feier neben Weihnachten und Ostern durchaus Erwähnung finden können in der Anfrage. Aber es gibt hier ein breites Angebot an Organisationen, die außerhalb der Kindergartenöffnungszeiten Sonnwendfeiern quer durch die Stadt organisieren und da könnten wir darauf hinweisen.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Giegler an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Luger, seit vielen Jahren leidet die Bevölkerung im Stadtteil Dornach-Auhof unter einer großen Verkehrsbelastung. Vor allem der grundsätzlich begrüßenswerte und erfreuliche Ausbau der Johannes-Kepler-Universität hat diese Belastung in den vergangenen Jahren weiter erhöht. Als Lösung für dieses Verkehrsproblem wird seit dem Jahr 1997 am Projekt eines A7-Autobahnanschlusses Linz-Auhof gearbeitet. Dadurch soll der Verkehrsstrom zur Universität vom Stadtteil Dornach-Auhof ferngehalten und die BewohnerInnen insbesondere der Altenberger Straße entsprechend entlastet werden. Ziel der Stadt Linz war dabei immer die Errichtung eines Halbanschlusses. Unterschiedliche Varianten wurden seither ausgearbeitet und diskutiert. Schon mehrmals wurden Baubeginn und Fertigstellungstermin in Aussicht gestellt. Vor allem wurde auch der Bau der zweiten Etappe des Science-Parks der Johannes-Kepler-Universität an die Errichtung des Autobahnanschlusses gekoppelt. Die derzeitige Diskussion bezüglich der Prioritätenliste der Verkehrsprojekte der ASFINAG lässt nun befürchten, dass der A7-Autobahnanschluss Linz-Auhof wieder in Frage gestellt wird. Ich ersuche daher Vizebürgermeister Klaus Luger um Darstellung des derzeitigen Projektstandes und um Beantwortung folgender Fragen: 1. Derzeit läuft das Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Verfahren mit einem vorgesehenen Abschluss im Spätherbst 2010. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? 2. Welche Auswirkungen hätte die Wahl eines Halb- oder eines Vollanschlusses auf die Gültigkeit des UVP-Verfahrens? 3. Würde die Wahl eines Halb- oder eines Vollanschluss-Projektes die Planungsarbeiten zurück an den Start werfen und welche Auswirkungen hätte ein Neustart auf den Zeithorizont einer Realisierung? 4. Wann wäre frühestens mit einem Baubeginn bzw. einem Fertigstellungstermin zu rechnen? 5. Gibt es ein Alternativszenario für den Fall, dass der Bau des A7-Autobahnanschlusses Linz-Auhof, in welcher Variante auch immer, durch die ASFINAG nicht realisiert werden sollte?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu 1: Ich kann deinen Optimismus, dass ein Abschluss im Spätherbst 2010, wie schon mehrmals angekündigt, leider weder persönlich teilen, noch ist er faktisch gegeben. Laut Auskunft der ASFINAG ist frühestens mit einem UVP-Verfahren im Frühjahr 2011 zu rechnen, und zwar in jenem Stadium, in dem die Planauflage für dieses Projekt erfolgt und dann das UVP-Verfahren mit allfälligen Einsprüchen, Änderungen, Würdigungsgründen erst richtig in das Verfahren kommt. Zu 2: Hier muss man vorweg sagen, dass in den Gesprächen zwischen Land Oberösterreich, Stadt Linz und der ASFINAG ein Vollanschluss im UVP-Verfahren eingeplant ist. Es ist ja nicht die Halbanschlussvariante im Prüfungsverfahren, sondern das theoretische Gesamtprojekt, sodass die Frage, ob in Folge ein Halb- oder Vollanschluss realisiert wird, sich im Behördenverfahren noch nicht stellt. Es ist aber so, dass in den Vereinbarungen klar feststeht, dass ein Vollanschluss nur bei Zustimmung durch die Stadt Linz verwirklicht wird, und in allen Gesprächen - und ich darf diesen Gemeinderat daran erinnern, dass es schon zweimal Finanzierungsbeschlüsse für den städtischen Anteil am Autobahnanschluss Universität gegeben hat - immer nur die Halbanschlussvariante, weil sie aus Sicht der Stadt mehrheitlich die bessere Variante ist, in Diskussion ist und dann ausgeführt werden soll. Zu 3: Nachdem der Vollanschluss im Verfahren ist, hat das keine Auswirkungen, wie gebaut wird, sodass die Zeitverzögerungen derzeit andere Gründe haben, zu denen ich noch kommen werde. Zu 4: Hier bin ich mehr als vorsichtig, über ein Projekt, das die Stadt Linz selbst nicht betreibt, nicht entwickelt, wo wir jedenfalls nur die Funktion der Baubehörde im Verfahren, das UVP-Verfahren und in Folge baurechtliche Agenden wahrzunehmen haben, Fertigstellungstermine, wie andere Landespolitiker, die aus Linz kommen oder Staatssekretäre das gemacht haben, zu avisieren. Fakt ist, dass im Oktober letzten Jahres seitens des Bundesministeriums das Vorprojekt eingereicht worden ist, Fakt ist, dass das UVP-Verfahren noch nicht begonnen hat und Fakt ist, dass alle angekündigten Baubeginne, Fertigstellungstermine und Nutzungstermine nicht stimmen. Aus heutiger Sicht ist im nächsten Jahr vom Verfahrensablauf mit keinem Genehmigungsbescheid zu rechnen, sodass aus heutiger Sicht in den nächsten zwei Jahren nur sehr schwer ein Baubeginn möglich sein kann, wenn man weiß, welche Zeitläufe das UVP-Verfahren hat, dass es ein Bauverfahren und Ausschreibungsfristen gibt, die in den Gesetzen normiert sind, sodass es hier mit Sicherheit, auch wenn wir die Verträge, die Gemeinderatsbeschlüsse und die Landtagsbeschlüsse haben, noch einiges zu tun gibt. Zu 5: Aus meiner Sicht gibt es verkehrstechnisch kein Alternativszenario. Dieser Halbanschluss ist die vernünftigste Lösung, um die Bevölkerung in Auhof vom Durchzugsverkehr zu entlasten. Es gibt 18.000 Fahrten täglich auf der Altenbergerstraße. Die Hälfte davon ist reiner Durchzugsverkehr nach Altenberg und in die Umlandgemeinden, die andere Hälfte ist Auhofbedingt, wenn man so will, von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst und den Studierenden der Universität, von den Nutzern des Bundesschulzentrums Auhof. Und es gibt keine anderen Planungen, als mit diesem relativ einfachen Bauwerk, verkehrstechnisch sehr gut konzipiertem Halbanschluss die Bevölkerung von Auhof zu entlasten. Eine Entlastung um 50 Prozent von den Verkehrsmengen ist eine Erhöhung der Lebensqualität und deswegen sind wir gut beraten, auf diesem Projekt zu beharren und Druck zu machen, dass es nicht nur um den Westring, sondern auch um den Autobahnanschluss Universität geht.“ 5. Die Anfrage von Gemeinderat Svoboda an Stadträtin Wegscheider betreffend GründerInnenzentrum wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderat Svoboda an Stadträtin Wegscheider betreffend Kreativwirtschaft GmbH wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Vizebürgermeisterin Dolezal berichtet über die Anträge D 1, D 2 und D 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Gewährung einer Subvention an die Polizeisportvereinigung Linz (Generalsanierung des Bootshauses Obere Donaulände 131a); 50.000 Euro sowie Weitergabe der vom Land Oberösterreich in Aussicht genommenen Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von voraussichtlich 50.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 50.000 Euro sowie einer Kreditüberschreitung in Höhe von 50.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Gewährung einer Subvention an die Polizeisportvereinigung Linz in Höhe von 50.000 Euro für die Generalsanierung des Bootshauses in 4020 Linz, Obere Donaulände 131a, wird genehmigt. 2. Die Weitergabe der vom Land Oberösterreich in Aussicht genommenen Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von voraussichtlich 50.000 Euro wird nach deren Einlangen bei der Stadt Linz genehmigt. 3. Die Stadt Linz gewährt die Förderung und die Weitergabe der Bedarfszuweisungsmittel mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 4. Die Verrechnung der Subvention und der Weitergabe der Bedarfszuweisungsmittel erfolgt auf der VASt 5.2690.777003, Kapitaltransfers an private Institutionen, Sportstättenadaptierung - Sonderprogramm. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 50.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen. Weiters wird auf der VASt 5.2690.777003, Kapitaltransfers an private Institutionen, Sportstättenadaptierung – Sonderprogramm, eine Kreditüberschreitung in Höhe von 50.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 6.9400.871101, Bedarfszuweisungen – Durchläufer.“ D 2 Gewährung einer Subvention an die MatchMaker Communication GmbH & Co KG (Organisation und Durchführung des Generali Ladies-Tennisturniers 2010; insgesamt 65.200 Euro, davon 1200 Euro in Form einer Naturalförderung; Genehmigung einer Kreditübertragung in Höhe von 35.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Organisation und Durchführung des Generali Ladies-Tennisturniers 2010 werden Subventionen in Höhe von insgesamt maximal 65.200 Euro bereitgestellt. Die Gewährung einer monetären Förderung an die MatchMaker Communication GMBH & CoKG in Höhe von 64.000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung der Stadtgärten Linz in Höhe von etwa maximal 1200 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Der Subventionsempfänger MatchMaker Communication GMBH & CoKG bestätigt, dass die Gesamtsumme aller ihm seitens der öffentlichen Hand gewährten Beihilfen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nicht die angegebene Höchstsumme überschreitet. 3. Die Verrechnung der monetären Förderungen kann für 29.000 Euro auf der VASt 1.2690.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmen, und jene in Höhe von 35.000 Euro auf der VASt 1.0610.755005, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, erfolgen. Gleichzeitig wird eine Kreditübertragung in der Höhe von 35.000 Euro von der VASt 1.0610.757701, Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, auf die VASt 1.0610.755005 genehmigt.“ D 3 Bezahlung der Schwimmhallenmieten für das Leistungsschwimmen der Linzer Schwimmvereine 2009/2010; insgesamt 58.000 Euro, davon 30.200,04 Euro im Jahr 2010 und 27.799,96 Euro im Jahr 2011 Der Gemeinderat beschließe: „1. Das Leistungstraining der Linzer Schwimmvereine wird durch Übernahme der Schwimmhallenmieten für 2009/2010 im Gesamtbetrag von 58.000 Euro subventioniert. Der erste Teilbetrag von 30.200,04 Euro wird im Jahr 2010 freigegeben. Die zweite Teilzahlung erfolgt im Frühjahr 2011. Die Mittel dafür sind im Budget 2011 vorzusehen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 58.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.2690.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, und hat durch direkte Überweisung an die Linz AG zu erfolgen.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kollegen, ich werde den Punkten 1 und 3 zustimmen, beim Punkt 2 werde ich mich der Stimme enthalten.“ Die Anträge D 1 und D 3 werden einstimmig angenommen. Der Antrag D 2 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über D 4 Gewährung einer Beihilfe nach den Förderungsrichtlinien – Stadterneuerung (Lifteinbau) für die Objekte Hafenstraße 40 und 42; 100.900 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 100.900 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Nach den ,Förderungsrichtlinien-Stadterneuerung’ sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz wird für den nachträglichen Lifteinbau bei den Objekten Hafenstraße 40 und 42 die Gewährung einer Förderung in Höhe von 100.900 Euro an die Wohnungseigentumsgemeinschaft Hafenstraße 40 und 42, vertreten durch die AREV Immobilien GesmbH., Garnisonstraße 17, 4020 Linz, unter Einhaltung folgender (zusätzlichen) Auflage genehmigt: Der Stadtplanung Linz/Abteilung Stadtgestaltung ist der bankmäßige Eingang der bisher vom Land Oberösterreich überwiesenen Annuitätenzuschussbeträge nachzuweisen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 100.900 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.3630.775002, Kapitaltransfers an sonstige Unternehmen – Stadterneuerung, Lifteinbau. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 100.900 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt. 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Mayr berichtet über D 5 Bezugsregelung ab 1. Jänner 2011 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Abschnitt I Artikel 1 a) Die Gehaltsansätze der BeamtInnen der Stadt Linz werden gegenüber den am 1. Dezember 2010 geltenden Ansätzen um linear 0,85 Prozent, mindestens jedoch um 25,50 Euro erhöht. b) Auf die Vertragsbediensteten findet lit. a) gemäß den Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung Anwendung. Artikel 2 Die Zulagen, mit Ausnahme der Kinderbeihilfe, und Nebengebühren, die in Eurobeträgen festgesetzt sind, werden gegenüber dem Stand von 1. Dezember 2010 um ein Prozent erhöht. Starr gestellte Nebengebühren werden nicht erhöht. Artikel 3 Die Bezüge der mit einem Fixum entlohnten Vertragsbediensteten sowie der DienstnehmerInnen mit einem Vertrag nach dem ABGB werden gegenüber dem 1. Dezember 2010 nach den Bestimmungen des individuellen Dienstvertrages erhöht. Die Entschädigungen der Lehrlinge werden gegenüber dem Stand 1. Dezember 2010 analog der Vorgangsweise des Landes Oberösterreich ebenfalls um 0,85 Prozent, mindestens jedoch um 25,50 Euro erhöht. Eine allfällige Erhöhung der Ansätze des Taschengeldes für KrankenpflegeschülerInnen in Krankenanstalten der GESPAG (Land Oberösterreich) im Jahr 2011 wird für den Bereich der Stadt Linz übernommen. Artikel 4 Die Bezüge der Ruhe- und VersorgungsgenussempfängerInnen werden gegenüber dem 1. Dezember 2010 gemäß den Vorschriften des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes erhöht (§ 41 leg.cit.). Abschnitt II Die Bestimmungen des Abschnittes I treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über D 6 Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz – Tarifanpassung ab 1. Jänner 2011 sowie jährliche Anpassung ab 1.Jänner 2012 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „I) Tarifordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz § 1 Entgeltpflicht, Gegenstand der Tarife 1. Für die im Absatz 2 genannten Leistungen der Feuerwehr der Stadt Linz ist ein Entgelt zu entrichten. 2. Gegenstand des Entgeltes sind: Alle Dienst- und Sachleistungen, die von wem immer innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes in Anspruch genommen werden; es sei denn, aa) dass sie im Zuge von Einsätzen erbracht werden, zu denen die Feuerwehr auf Grund öffentlich rechtlicher Bestimmungen verpflichtet ist und nach diesen Rechtsvorschriften ein Kostenersatz nicht vorgesehen ist, ab) dass Personal und Geräte nicht zum Einsatz gekommen sind oder kommen konnten (versuchte Einsatzleistung), außer die Anforderung der Feuerwehr erfolgte mutwillig, ac) bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war (‚Blinder Alarm’), jedoch nicht bei Brandmelderalarmierung. b) Alle Einsätze der Feuerwehr der Stadt Linz, auf die § 6 Abs. 2 des Oö. Feuerwehrgesetzes, LGBl.Nr. 111/1996 i.d.g.F., oder der § 8 Abs. 4 und 5 des Oö. Katastrophenschutzgesetzes, LGBl.Nr. 32/2007 i.d.g.F., Anwendung finden. c) Alle Nachbeschauen der Feuerwehr der Stadt Linz, auf die § 14 Oö. Feuerpolizeigesetz 1994, § 76 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und die §§ 1 und 3 der Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2001 Anwendung finden. 3. Hilfeleistungen für Dienststellen des Magistrates sind entgeltfrei. Die Entgelte sind jedoch zu ermitteln und in den betreffenden Berichten festzuhalten. § 2 Grundlagen für die Entgeltbemessung Grundlage für die Bemessung der Entgelte ist, soweit sich aus den §§ 4 und 6 nichts anderes ergibt, 1. Die Anzahl der Arbeitsstunden des von der Feuerwehr eingesetzten Personals in dem Umfang, wie es vom Kommando der Feuerwehr für erforderlich gehalten wird, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens (Mannschaftstarif). Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. 2. Als Zuschlag zum Mannschaftstarif wird ein Zehrgeld eingehoben, welches von der Dauer des Einsatzes abhängig und im § 3 dieser Tarifordnung festgelegt ist. 3. Bei Fahrzeugen die Zeit vom Verlassen der Zeugstätte bis zur Rückkehr in die Zeugstätte (Stundentarif), sofern die Fahrzeuge motorisch eingesetzt werden (Einbaupumpen, Seilwinden, Stromaggregate, Leitergetriebe, usw.). 4. Wenn Fahrzeuge jedoch ausdrücklich zum Transport von Mannschaft oder Geräten verwendet werden, die reine Fahrzeit. 5. Beträgt die aufgewendete Zeit nach § 2 Abs. 3 und 4 weniger als eine halbe Stunde, ist der Stundentarif im halben Ausmaß zu berechnen. Im Übrigen gelten angefangene Stunden als volle Stunden. 6. Bei Geräten, Motoren und Maschinen, die im § 3 Abs. 3 aufgezählt sind, die Zeit während der dieselben in Verwendung gestanden sind (Stundentarif). 7. Sofern zur Behebung von Mängeln an Fahrzeugen und Geräten während des Einsatzes ein Zeitaufwand anfällt, ist er bei Berechnung der Stunden außer Betracht zu lassen. 8. Bei Verbrauchsmaterialen (Ölbindemitteln, Löschpulver, Schaumbildemittel, Pölzholz, usw.) die Kosten der Wiederbeschaffung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Tagespreise. § 3 Höhe der Tarife Mit Ausnahme des Pauschaltarifes gemäß § 3 Z. 5 lit. j) werden sämtliche Tarife auf ganze Zehntelbeträge kaufmännisch gerundet. 1. Mannschaftstarif: Der Mannschaftstarif beträgt je eingesetztem Bediensteten und Stunde 33 Euro. Zuschlag zum Mannschaftstarif (Zehrgeld): a) Bei einer Einsatzdauer von mehr als vier Stunden je Bedienstetem 20,20 Euro. b) Bei Einsätzen, die über acht Stunden hinausgehen, pro weitere angefangene vier Stunden 20,20 Euro. c) Für Brandsicherheitswachdienste bei Bällen und sonstigen Tischveranstaltungen bei einer Wachedauer von mehr als vier Stunden je Bedienstetem 62,70 Euro 2. Fahrzeugtarife: a) Spezialfahrzeuge: Drehleiter, Gelenkbühne und Kranfahrzeug pro Stunde 324,90 Euro. b) Sonderfahrzeuge: Tanklöschfahrzeug, Rüstfahrzeug, Rüstlöschfahrzeug, Universallöschfahrzeug, Sattelzugfahrzeug samt Auflieger, Containerfahrzeug-Kran samt Container, Sonderfahrzeug-Kran, Berglandfahrzeug, Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug, Gabelstapler inkl. der darauf verpackten Geräte und Armaturen, mit Ausnahme der unter Pkt. 3 und 4 genannten Geräte und Materialien pro Stunde 183,20 Euro. c) Alle übrigen, nicht unter 2a) und b) genannten Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Generatoranhänger inkl. der darauf verpackten Geräte und Armaturen, mit Ausnahme der unter Pkt. 3) und 4) genannten Geräte und Materialien pro Stunde 138,30 Euro. d) Anhänger und Abschleppwagerl sind im Fahrzeugpreis inbegriffen (ausgenommen Generatoranhänger). 3. Maschinen, Motoren, Pumpen und Schläuche: Tragkraftspritzen, Unterwasserpumpen, Wasserstaubsauger, Schwimmpumpen, Motorsägen jeder Art, Motor-Trennschleifer, Kompressoren und Aggregate, Außenbordmotoren, Leichtschaumgeneratoren, Ventilatoren, Notstromaggregate tragbar pro Stunde 70,40 Euro. Druck- und Saugschläuche (sofern diese unabhängig von einem Fahrzeug eingesetzt werden und demnach nicht im Fahrzeugpreis inbegriffen sind) pro Stück und Stunde 5,60 Euro. Die angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Deckenstützen pro Einsatz und 1. Tag 45,20 Euro, für jeden weiteren angefangenen Tag zehn Prozent, davon Feuerlöscher (bei Entleerung): CO2-Löscher pro Einsatz, P-6-Pulverlöscher pro Einsatz, P-12-Pulverlöscher pro Einsatz, P-250-Pulverlöscher pro Einsatz: Verrechnung jeweils nach Verbrauch siehe Preisliste der Verbrauchsgüter. P-3000-Pulverlöschanlage: Tagespreise. Für die bloße Bereitstellung von Handfeuerlöschern wird kein Entgelt eingehoben. Ölwehrgeräte: Ölsperren (à 25 Meter) pro Einsatz 230,90 Euro. Die Reinigung wird gem. § 5 zusätzlich verrechnet. Wird eine Anlage durch den Einsatz unbrauchbar, ist der volle Neuwert zu ersetzen. Schlängelanlage je Element pro Einsatz und 1. Tag 45,20 Euro, für jeden weiteren angefangenen Tag zehn Prozent davon Turbopumpen mit Schläuchen, pro angefangene Stunde 70,40 Euro, Turbogebläse mit Schläuchen, pro angefangene Stunde 70,40 Euro, Membranpumpen mit Ölschläuchen, pro angefangene Stunde 23,30 Euro. 4. Rettungs-, Hilfs- und Sondergeräte: Atemschutzgeräte schwer (Pressluft oder Sauerstoff) 70,40 Euro pro angefangene Stunde, Sauerstoffbehandlungsgeräte pro angefangene Stunde 70,40 Euro, Tauchgeräte pro angefangene Stunde 70,40 Euro, Atemmasken mit Filter pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Wiederbelebungsgeräte pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Gasspürgeräte (ohne Prüfröhrchen) pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Strahlenmessgeräte pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Explosimeter pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Zillen ohne Motor pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Hydraulik-Hebegeräte pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Greifzüge, Zughübe pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Autogenschneidgeräte pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Steinbohrgeräte-E pro angefangene Stunde 23,30 Euro, E-Trennschleifer pro angefangene Stunde 23,30 Euro, Hydraulische Rettungsgeräte pro angefangene Stunde 70,40 Euro, Flutlichtscheinwerfer ohne Generatoren pro angefangene Stunde 45,20 Euro, Tauchanzüge trocken oder nass pro Einsatz 45,20 Euro, Abseilgeräte pro angefangene Stunde 45,20 Euro, Sprungbälge oder -retter pro angefangene Stunde 45,20 Euro, Schiebleitern oder vierteilige Steckleitern (sofern diese unabhängig von einem Löschfahrzeug eingesetzt werden) pro angefangene Stunde 45,20 Euro. 5. Pauschaltarife: Nur bei Standardeinsätzen (Einsätze, die keinen erheblichen Aufwand an Personal und Gerätschaften erfordern). a) Öffnen (bzw. Schließen) von Wohnungen, sofern es sich nicht um Brand- oder KHD-Einsätze handelt, unabhängig von eingesetztem Fahrzeug und Bediensteten, Türe nur ins Schloss gefallen an Werktagen Montag bis Freitag von 7.01 bis 20 Uhr, 93 Euro, an Werktagen Montag bis Freitag von 20.01 - 24 Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertag von 7.01 – 20 Uhr, 117 Euro, an Werktagen Montag bis Freitag von 00.01 – 7 Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertag von 20.01 bis 7 Uhr 130 Euro, Aufpreis für Öffnung versperrter Türen 24,00 Euro b) Abschleppen bzw. Beiseitestellen eines PKW über Auftrag der Polizei oder Bezirksverwaltungsamt 96,30 Euro c) Transport von Kleintieren 38,70 Euro d) Brandsicherheitswache (ausgenommen Pkt. 5e) zuzüglich allfälliger Zehrgelder 96,30 Euro e) Brandsicherheitswache bei Bällen und sonstigen Tischveranstaltungen zuzüglich allfälliger Zehrgelder 227,90 Euro f) Steigleitungsprüfung, Trockensteigleitung 145 Euro, Nasssteigleitung 175 Euro g) Fehl- oder Täuschungsalarm bei Brandmeldeanlagen Stufe I (TLF) 186,50 Euro, Stufe II (KDOF,TLF,DL) 497,20 Euro, Stufe III (KDOF,TLF,DL,RLF) 497,20 Euro, Stufe IV (KDOF,TLF,DL,RLF,ULF) 497,20 Euro h) Fahrbahnreinigung: Beseitigung geringfügiger Mengen an Treibstoff, Öl und sonstigen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen oder im unmittelbaren Bereich von abgestellten Fahrzeugen bzw. Verhinderung weiteren Ausfließens von Treibstoffen oder Öl durch einfache Maßnahmen (Arbeitsleistung, unabhängig vom verwendeten Material) 66,60 Euro. i) Entsorgungsbeitrag für verunreinigte Bindemittel (pro Einsatz) 14,90 Euro j) Bedienungsentgelt für Brandmeldenotrufzentrale pro Monat und je Teilnehmer (analog Feuerwehr-Tarifordnung 2010 des Oö. Landesfeuerwehrverbandes für entgeltliche Einsatzleistungen durch Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren, Tarif C Pos. 13.01: Anschluss für Brandmelder) 51 Euro § 4 Zuschlag bei Einsätzen außerhalb des Stadtgebietes Beim Einsatz außerhalb des Stadtgebietes von Linz wird ein Zuschlag in Höhe von 100 Prozent der nach dieser Tarifordnung zu entrichtenden Entgelte bemessen (Gemeinderatsbeschluss vom 16. September 1976). § 5 Reinigungs- und Instandsetzungstarif Die Reinigung und Wiederinstandsetzung der Geräte und Ausrüstungen nach besonderen Einsätzen (z.B. mit Schadstoffen), die über das normale Maß hinausgeht, wird nach der dafür erforderlichen Zeit und dem erforderlichen Materialaufwand gesondert verrechnet. Erweist sich eine Reinigung oder Wiederinstandsetzung technisch oder wirtschaftlich als unmöglich, ist der Wiederbeschaffungswert zu vergüten. § 6 Sonstige Tarife Für Dienst- und Sachleistungen, für die in den §§ 3 bis 5 eine Bemessungsgrundlage nicht vorgesehen ist, hat die Feuerwehr der Stadt Linz einen angemessenen Tarif zu erheben. § 7 Mahnung und Verzugszinsen Die Mahnung ist in Form eines Mahnschreibens zu vollziehen, womit der Zahlungspflichtige unter Hinweis auf den abgelaufenen Zahlungstermin aufgefordert wird, die Schuld binnen zwei Wochen – von der Zustellung an gerechnet – zu bezahlen; widrigenfalls ab Fälligkeitstermin Verzugszinsen von drei Prozent über der jeweils von der Österreichischen Nationalbank festgesetzten Bankrate (Diskontsatz) berechnet werden. Für die Mahnung ist kein Kostenersatz zu verrechnen. Von einer gesonderten Einhebung der Verzugszinsen ist Abstand zu nehmen, wenn der Betrag von 1,45 Euro nicht erreicht wird (Bagatellegrenze). § 8 Anpassung Der Mannschaftstarif gemäß § 3 Z. 1 der Tarifordnung wird ab 2012 jährlich jeweils auf den vom Gebäudemanagement aufgrund der vom Präsidium, Personal und Organisation bekannt gegebenen Lohnkostensteigerung für den öffentlichen Dienst festgelegten Lohnstundensatz für Hilfs- und Facharbeiter für Leistungen der Stadt Linz an Dritte angehoben. Die Erhöhung des Zuschlages zum Mannschaftstarif (Zehrgeld) gemäß § 1 Z. 1 lit. a) bis c) erfolgt entsprechend der prozentuellen Erhöhung, die sich aus der jährlichen Anpassung des Mannschaftstarifes errechnet. Die Tarifposten gemäß § 3 Z. 2 bis 6 (ausgenommen § 3 Z. 5 lit. j) werden ab 2012 jährlich gemäß der Steigerung des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 oder des an seine Stelle tretenden Index jeweils auf Basis des Oktoberwertes verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreswert erhöht. Der Pauschaltarif des Tarifpostens § 3 Z. 5 lit. j) Bedienungsentgelt für Brandmeldenotrufzentrale pro Monat und je Teilnehmer wird ab 2012 jeweils an den aktuellen Tarif gemäß der Tarifordnung des Oö. Landesfeuerwehrverbandes für entgeltliche (kostenpflichtige) Einsatzleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren im Bundesland Oberösterreich angepasst. Die Bezeichnung und Zuordnung der im § 3 - Höhe der Tarife - jeweils angeführten Fahrzeuge, Maschinen, Motoren, Pumpen, Schläuche, Ölwehrgeräte, Rettungs-, Hilfs- und Sondergeräte ist nach den Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bei den Anpassungen der Tarifordnung zu aktualisieren. Die Berechnung erfolgt jeweils zu Jahresende nach den oben angeführten Kriterien durch die Feuerwehr der Stadt Linz. Die Erhöhungen ab 2012 treten an dem der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft, die Anpassung des § 3 Z. 5 lit. j) jeweils zum darauffolgenden Quartal. § 9 Inkrafttreten Die Tarifordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Gebührenordnung vom 22. Jänner 2004, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 2/2004 der Landeshauptstadt Linz, ihre Gültigkeit. II) Die Einnahmenverrechnung erfolgt auf den VASten 2.1620.817000, Ersätze für Hilfeleistungen, und 2.1620.817001, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUS-SCHUSSES Gemeinderätin Eilmsteiner berichtet über E 1 Neuplanungsgebiet Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 2 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Linz, Lustenau und Urfahr (Eisenbahnbrücke) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2/Neuplanungsgebiet Nr. 2 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3 ,Eisenbahnbrücke’ wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 2 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, ,Eisenbahnbrücke’ Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan dargestellten Änderungen und Festlegungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze der Straßen- und Schienenbrücke neu, südl. Grenze des Donauparkstadions sowie des Betriebsgeländes des Verlagshauses Veritas Osten: Untere Donaulände, Hafenstraße Süden: Donaupark, Rechte Brückenstraße, Kleingartenanlage Westen: Linke Brückenstraße Katastralgemeinde Linz, Lustenau und Urfahr § 4 Mit der Rechtswirksamkeit dieses Neuplanungsgebietes wird das Neuplanungsgebiet Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, ,Eisenbahnbrücke’ aufgehoben.“ Wortmeldung Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich schon beim letzten Gemeinderat kurz zu dieser Sache geäußert. Nun wird das Neuplanungsgebiet nach Osten erweitert. Neuplanungsgebiete haben es an sich, dass sie sehr weit reichende Bebauungen und Planungen zulassen. Das ist sicherlich auch in Ordnung so, nur haben wir jetzt folgende Möglichkeiten: Es gibt Parameter und Brückenvarianten mit und ohne Mühlkreisbahn, mit und ohne Eisenbahnbrücke, mit und ohne verschobene Eisenbahnbrücke usw. In Wahrheit gibt es noch keinen richtigen Zugang der Stadt Linz oder es gibt noch nichts, wo man sagen kann, so soll es werden oder in die Richtung wollen wir gehen. Aus diesem Grund wollen wir uns heute wieder der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Eilmsteiner: „Dazu kann ich nur sagen, auf Grund der derzeitigen Zustände der Eisenbahnbrücke ist es wirklich notwendig, das voranzutreiben und einmal dieses Neuplanungsgebiet zu machen. Es sind in dem Bereich weder der Sportplatz FC Blau-Weiß Linz noch die bestehenden Kleingartenanlagen in der Nähe des Parkbades, noch das Gasthaus Lindbauer von der künftigen Trassenführung wirklich betroffen. Ich ersuche trotzdem nochmals um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über E 2 Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, KG Posch, Pichling und Ufer (Straßenbahnverlängerung Pichling) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, Straßenbahnverlängerung Pichling, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, Straßenbahnverlängerung Pichling. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Nordgrenze der aufzulassenden Straßenbahnverlängerung plus Begleitstraße Osten: Ostgrenze der neuen Straßenbahnverlängerung Süden: Südgrenze des viergleisigen Ausbaues der Westbahntrasse bzw. der neuen Straßenbahnumkehrschleife Pichlinger See Westen: Umkehrschleife Solar City Katastralgemeinden Posch, Pichling, Ufer Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 131 und 32 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über E 3 Bebauungsplan 339D – gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung 339E - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 339A, KG Urfahr (Prager Straße – Heindlstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 339D - gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung 339E - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans 339A, Prager Straße – Heindlstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Bebauungsplan 339D - gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung 339E - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans 339A, Prager Straße – Heindlstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 werden die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes 339D und die Bebauungsplanänderung 339E zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans 339A beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Freistädter Straße Osten: Guggenbichlerstraße Süden: Prager Straße Westen: Heindlstraße Katastralgemeinde Urfahr Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Lenger: „Ich melde mich insofern bei diesem Bebauungsplan zu Wort, weil wieder einmal offensichtlich wird, dass der Westring kein Umweltschutzprojekt ist, sondern ganz im Gegenteil, den Wohngebieten schadet. Es gibt bei den Einwendungen eine Stellungnahme der ASFINAG, aus der hervorgeht, dass bei Verwirklichung der A 26, der Westringautobahn, es zu einer Anhebung der Verkehrslärmbelastung im Planungsgebiet kommt. Wir werden heute den Westring noch bei anderen Tagesordnungspunkten diskutieren, aber ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das kein Umweltschutzprojekt ist, sondern genau das Gegenteil.“ (Beifall Die Grünen) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge E 4 und E 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 4 Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Linz (Margarethen 1) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Margarethen 1, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Margarethen 1 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 135 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grundstückes Nr. 2844 Osten: östl. Grenze des Grundstückes Nr. 2844 Süden: südl. Grenze des Grundstückes Nr. 2844 Westen: westl. Grenze des Grundstückes Nr. 2844 Katastralgemeinde Linz Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 135 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 5 Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Lustenau (Industriezeile – voestalpine Stahl) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Industriezeile – voestalpine Stahl, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Industriezeile – voestalpine Stahl Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 141 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Verlauf durch Grundstück Nr. 1289/1 Osten: Industriezeile 33 Süden: Verlauf durch Grundstück Nr. 1289/1 Westen: Industriezeile Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 141 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über die Anträge E 6 und E 7 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 6 Bebauungsplanänderung M 02-33-01-01, KG Linz (Dametzstraße – Bethlehemstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung M 02-33-01-01, Dametzstraße - Bethlehemstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung M 02-33-01-01, Dametzstraße - Bethlehemstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung M 02-33-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Dametzstraße 4 Osten: Dametzstraße Süden: Bethlehemstraße Westen: Marienstraße Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 02-33-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 7 Gänzliche Aufhebung der Bebauungspläne 427 und W 103/3 – Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113, KG Linz und Waldegg (Obere Donaulände – Römerstraße – Anemonenweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungspläne 427 und W 103/3 – gänzliche Aufhebung, Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113, Obere Donaulände - Römerstraße - Anemonenweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Bebauungspläne 427 und W 103/3 – gänzliche Aufhebung, Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113, Obere Donaulände - Römerstraße – Anemonenweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 werden die gänzliche Aufhebung der Bebauungspläne 427 und W 103/3 und die Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113 beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Obere Donaulände Osten: Römerstraße Süden: Anemonenweg Westen: Stadtgrenze zu Leonding Katastralgemeinden Linz und Waldegg Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge E 8 und E 9 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 8 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 18-17-01-00, KG St. Peter, Kleinmünchen und Waldegg (Wiener Straße – südlich Turmstraße sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 106/8 und SO 100/9 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 18-17-01-00, Wiener Straße – südlich Turmstraße, sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 106/8 und SO 100/9, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Bebauungsplan S 18-17-01-00, Wiener Straße – südlich Turmstraße, sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 106/8 und SO 100/9, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 18-17-01-00 sowie die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 106/8 und SO 100/9 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Turmstraße Osten: ÖBB - Westbahn Süden: Wiener Straße 245 und 247 Westen: Wiener Straße, In der Neuen Welt Katastralgemeinden St. Peter, Kleinmünchen und Waldegg Der Verordnungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 18-17-01-00 werden in diesem Bereich das Neuplanungsgebiet Nr. 722 und sämtliche bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie die Bebauungspläne S 106/8 und SO 100/9 in den gekennzeichneten Aufhebungsbereichen aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 9 Bebauungsplanänderung N 26-23-01-03, KG Urfahr (Jahnschule) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung N 26-23-01-03, Jahnschule, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung N 26-23-01-03, Jahnschule Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung N 26-23-01-03 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Widmungsgrenze SO - Schule Osten: Jahnstraße Süden: Ferihumerstraße Westen: Widmungsgrenze SO - Schule Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 26-23-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über die Anträge E 10 und E 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 10 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 31-06-01-00, KG Urfahr (Aubergstraße – Jägerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan N 31-06-01-00, Aubergstraße -Jägerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend Bebauungsplan N 31-06-01-00, Aubergstraße - Jägerstraße , Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan N 31-06-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Aubergstraße Osten: Jägerstraße Süden: Landgutstraße Westen: Höchsmannstraße Katastralgemeinde Urfahr Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 31-06-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 11 Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) N 26-30-01-01 (Rudolfstraße – Kaarstraße) und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 100/4 und NW 100/4/1, KG Urfahr Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung N 26-30-01-01, Rudolfstraße – Kaarstraße, Verbaländerung und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 100/4 und NW 100/4/1 wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung N 26-30-01-01, Rudolfstraße – Kaarstraße, Verbaländerung und die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 100/4 und NW 100/4/1 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung N 26-30-01-01 und die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 100/4 und NW 100/4/1 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Kaarstraße Osten: Mühlkreisbahnstraße Süden: Rudolfstraße Westen: Kapellenstraße Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 26-30-01-01 werden der Bebauungsplan N 26-30-01-00 im Planbereich geändert und die Bebauungspläne NW 100/4 und NW 100/4/1 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl bericht über F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS UND WOHNUNGSWESEN Enderledigung des Antrages der Gemeinderatsfraktion Die Grünen vom 7. April 2010 „Evaluierung und Neufassung des Kulturentwicklungsplanes (KEP) der Stadt Linz“; Grundsatzgenehmigung; insgesamt 100.000 Euro, davon 11.000 Euro 2010, 52.000 Euro 2011 und 37.000 Euro 2012 und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem im Jahr 2000 beschlossenen Kulturentwicklungsplan wurden Leitlinien, Prioritäten und Rahmenbedingungen für die Kulturpolitik von Linz für die damals nächsten zehn Jahre festgelegt. Höhepunkt in diesen zehn Jahren war zweifelsohne die Abwicklung des Europäischen Kulturhauptstadtjahres im vergangenen Jahr. Entsprechend der Weiterentwicklung und der auch im Jahr 2000 definierten Festlegung, dass auch im Kulturschaffen im Sinne von Schwerpunktsetzung ein planerischer Prozess und damit auch eine Zielsetzung erfolgen soll, ist es nahe liegend, unter dem Arbeitstitel ,Kulturentwicklungsplan neu’ - ein neues Projekt - diesen Prozess neu zu starten. Es soll daher schon im Dezember dieser Prozess gestartet werden, der letztendlich ein Ergebnis bringen soll. Im Prozess um ein neues, prägnantes Kulturleitbild soll darauf fußend auch ein entsprechend strategisches Programm zur Umsetzung, zur Weiterentwicklung der Kultur in Linz mit konkreten Maßnahmen und Zeitplanvorstellungen erfolgen. Dieser Prozess soll unter einer permanenten Einbindung insbesondere des Kulturausschusses und des Stadtkulturbeirates, aber vor allem auch mit den Menschen in der Stadt, mit Beteiligten im Kunst- und Kulturschaffen erfolgen, weshalb ich den Antrag an den Linzer Gemeinderat stelle, eine Grundsatzgenehmigung und den Umsetzungsauftrag zur Vergabe zu beschließen. Als finanzieller Maximalrahmen ist ein Betrag von 100.000 Euro festegelegt, der auch zur Beschlussfassung mit der Bitte um Genehmigung vorliegt. Erfreulicherweise konnte aus den Restmitteln der Linz09 ein Betrag in der Größenordnung von 50.000 Euro lukriert werden. Die Zusagen der drei Fördergeber Bund, Land und Stadt Linz sind auch bereits gegeben, sodass ich letztendlich um die Zustimmung für den Umsetzungsauftrag, für den Start des Prozesses ,Kulturentwicklungsplan neu’ und die Mittelfreigabe in der erwähnten Form ersuche.“ (Beifall ÖVP) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 100.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Evaluierung und Neufassung des Kulturentwicklungsplanes der Stadt Linz im Rahmen des Projekts ,KEP neu’ laut der in der Vorlage dargestellten Vorgehensweise. Für die Durchführung der Evaluierung sowie die Erarbeitung der Neufassung werden externe Fachdienstleistungen in Auftrag gegeben. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Wissenschaftliche Prozessbegleitung: 79.000 Euro, Gastvortragende / ExpertInnen: 5200 Euro, Allgemeine Sachkosten: 6700 Euro, EDV-Kosten: 2500 Euro, Druckkosten KEP neu: 6600 Euro. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro erfolgt im Budget der Linz Kultur, Deckungsgruppe 892. Zur Bedeckung und Verrechnung der Ausgaben im Jahr 2011 können Mittel in Höhe von 50.000 Euro vom ,Verrechnungskonto Kulturhauptstadt Linz’, VASt/FiPos 0.3290.900000, herangezogen werden. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 100.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2010 in Höhe von 11.000 Euro, 2011 in Höhe von 52.000 Euro und 2012 in Höhe von 37.000 Euro inkl. USt erfolgt auf den VASt/FiPos 1.2891.728000, Sonstige Leistungen, 1.2891.728099, Sonstige Leistungen Honorare, 1.2891.457100, Druckwerke, 1.2891.401002, Verbrauchsgüter, auf Basis der anfallenden Kosten. Die Mittel für 2011 und 2012 sind in den jeweiligen Voranschlägen aufzunehmen’.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich, was den Kulturentwicklungsplan anbelangt, seitens der freiheitlichen Fraktion nur wiederholen. Wir haben uns im Jahr 1997 bis 2000 sehr intensiv an der Erstellung des ganzen Kulturentwicklungsplanes beteiligt und im Jahr 2000 bei der Beschlussfassung des Kulturentwicklungsplanes zugestimmt, haben aber bei der letzten Zuweisung zum Kulturausschuss in Sachen Evaluierung unsere Bedenken, dass es nicht notwendig ist, den ganzen Kulturentwicklungsplan zu evaluieren. Wir haben uns daher schon im Kulturausschuss der Stimme enthalten und wir werden es heute wieder tun. Für uns geht es schlicht und einfach darum, dass wir die Notwendigkeit einerseits nicht sehen und auf der anderen Seite geht es um finanzielle Mittel in der Höhe von 100.000 Euro, wovon allein 79.000 Euro nur für die wissenschaftliche Prozessbegleitung sind. In der Notwendigkeit hat uns jetzt noch keiner nachvollziehbar ein Beispiel aus der Praxis liefern können, was zu evaluieren ist. Das heißt, wenn wir uns die einzelnen Kapitel ansehen, die sehr, sehr ausführlich drei Jahre lang diskutiert wurden, gibt es kaum irgendetwas, das wirklich zu evaluieren wäre – ausgenommen der Kulturhauptstadt, die schon vorbei ist. Das Kapitel historische Voraussetzungen wird sich nicht weiß Gott wie ändern, es wird in Linz die historische Voraussetzung bleiben, die wir haben, ganz egal, wie viele Expertenkommissionen oder Historikerkommissionen oder was auch immer ich beschäftigen möchte. Wir haben dann der Reihe nach die ganzen sonstigen Kapitel wie z.B. Linz-Profil. Da ist sehr, sehr lang diskutiert worden, der Stadt Linz ein eigenes Profil zu geben, wo man sich damals schon geeinigt hat, wir sind die Stadt für neue Technologien, für neue Medien, für zeitgenössische Kunst und offene Räume. Wir haben aufgrund dessen dann das Ars Electronica Center und den Prix Ars Electronica ausgebaut. Das heißt, eine Profiländerung ist nicht unbedingt sinnvoll. Diese Dinge stehen jetzt schon in Linz und da ist keine Notwendigkeit vorhanden. Das Kapitel Europäische Kulturhauptstadt hat sich erledigt, weil es schon vorbei ist, und alle anderen Kapitel haben auch ihre Gültigkeit. Wir haben diese ganzen Vernetzungen und Kooperationen, die super laufen, wir haben die ganzen Kunst- und Kulturvermittlungsthemen, die sehr gut ankommen und gut umgesetzt werden, wir haben die ganzen Zielgruppen definiert von Kindern, Jugend, Senioren, Kultur für alle – da wüsste ich jetzt auch nicht, was wir da ändern könnten -, wir haben das ganze Kapitel ,Stadt und Räume’, was da herinnen sehr, sehr gut formuliert ist, aber es ist nie umgesetzt worden. Das heißt, da bräuchten wir erst einmal eine Umsetzung des alten Kulturentwicklungsplanes, bevor wir uns dann auf einen neuen begeben können. Beim Thema ,Stadt und Räume’ ist das ganze Thema der kulturellen Belebung der Märkte und der Wirtshäuser und dieser ganzen Dinge sehr, sehr ausführlich beschrieben. Ich glaube, die Linzer Gastronomie hat da relativ wenig Unterstützung bekommen, um kulturelle Veranstaltungen ins Leben rufen zu können. Dann haben wir das Kapitel ,Symmetrie der Geschlechter’ dabei, da wüsste ich jetzt auch nicht, was zu ändern wäre, das haben wir heute auf der Tagesordnung. Das heißt, da brauche ich keine wissenschaftliche Prozessbegleitung, weil wir diesen Punkt jedes Jahr auf der Tagesordnung haben, und das ist gut so. Dann haben wir noch das Thema ,Stadtkulturbeirat’, den haben wir gerade neu gewählt und zusammengesetzt, der ist auf vier Jahre gewählt. Was sollen wir bitte da evaluieren? Und so könnte ich jetzt wirklich ein Kapitel nach dem anderen zitieren. Es ist für uns nichts Schlüssiges da, was wir jetzt ändern könnten, und für 100.000 Euro ist das keine billige Geschichte. Das heißt, wir werden uns heute auf alle Fälle wieder der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag basiert auf dem mittlerweile dritten Antrag, den die grüne Fraktion zum Thema ,Kulturentwicklungsplan’ gestellt hat. Der erste Antrag war im Oktober 2007, dann noch einmal im März 2009 und der heutige Beschluss geht auf einen Antrag im April 2010 zurück, der dann dem Kulturausschuss zugewiesen wurde und dort mehrheitlich beschlossen worden ist. Mein Dank geht daher an die Fraktionen der SPÖ und ÖVP, die da zugestimmt haben und nicht zuletzt auch an den Herrn Kulturdirektor, der sich, glaube ich, schon sehr intensiv mit Vorarbeiten beschäftigt hat. Liebe Kollegin Klitsch, du hast zumindest einen ganz richtigen Satz gesagt, und zwar war das der Bereich mit dem Inhalt, dass man zuerst den alten Kulturentwicklungsplan umsetzen und dann einen neuen machen soll. Genau das ist ein Punkt, glaube ich, um den es in einer Evaluierung gehen soll: Was ist umgesetzt worden, was ist nicht umgesetzt worden, welche Bereiche sind vielleicht überhaupt nicht umsetzbar? Der aktuelle Kulturentwicklungsplan ist zum größten Teil noch der Beschluss aus dem Jahr 2000 und ich glaube, es kann niemand sagen, dass sich in diesem Jahr nicht auch an den äußeren Rahmenbedingungen einiges geändert hat. Auch wenn Sie hier jetzt nicht unbedingt ein großes Änderungspotential sehen, glaube ich schon, dass man sich einmal anhören muss, was Expertinnen und Experten, was Bürgerinnen und Bürger und die Kulturschaffenden dazu sagen. Haben sich Bedürfnisse verschoben, haben sich Rahmenbedingungen verändert? Genau um das wird es gehen. Wenn es da jetzt noch keine Zustimmung seitens der FPÖ gibt, gehe ich zumindest davon aus, dass es eine aktive Mitarbeit an diesem Prozess geben wird und dass es dann am Ende vielleicht doch – wie im März 2000 – einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss geben wird. Ich ersuche die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ebenfalls um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Frau Kollegin Klitsch hat darauf hingewiesen, dass sich Dinge verändern, generell in der Gesellschaft und insbesondere im Kulturleben und Kulturtreiben in der Stadt Linz, aber auch außerhalb von Linz, die Einflüsse auf die Stadt haben und vor allem die Festlegung im Jahr 2000, dass wir nach einer bestimmten Zeit die Entwicklungen, Zielsetzungen tatsächlich umgesetzt haben, dass man sich das ordentlich anschaut und wie der Kollege Severin Mayr richtig gesagt hat, vor allem die Betroffenen zu Beteiligten macht, also die Sichtweise der Kunstschaffenden, wie sie denn mit dem Plan, den die Politik beschlossen hat, zufrieden sind, wo sie Verbesserungs- oder Änderungsbedarf sehen. Daher ist es ein normaler Prozess, der immer wieder in bestimmten Zeitabständen zu starten ist. Die Kollegin Klitsch hat im Ausschuss darauf hingewiesen, dass sie, auch wenn sie sich der Stimme enthalten würde, in der Gruppe entsprechend mitarbeitet. Und da kann ich mich nur dem anschließen, was Severin Mayr gesagt hat, wir werden gemeinsam versuchen, dann, wenn es zur Beschlussfassung kommt, entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten. Und wenn wir das gemeinsam wollen, dann wird man letztendlich auch einen einstimmigen Beschluss zusammenbringen. Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Gemeinderat Giegler berichtet über G 1 Erweiterung des Sprachförderungsprogramms in städtischen Kindergärten auf Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten; 300.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Ab 1. September 2011 soll allen Kindern in städtischen Kindergärten, bei denen ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt wird, ein gezieltes Sprachtraining durch zusätzlich angestellte SprachtrainerInnen angeboten werden. Dieses Sprachtraining umfasst im 1. Kindergartenjahr fünf mal 30 Minuten wöchentlich, im 2. Kindergartenjahr dreimal 60 Minuten wöchentlich und im 3. Kindergartenjahr dreimal 120 Minuten wöchentlich. Durch die zusätzliche Sprachförderung in den beiden ersten Kindergartenjahren entsteht im Jahr 2011 ein Mehraufwand von rund 300.000 Euro. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan Kinder- und Jugend-Services Linz für 2011 vorgesehen. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 1.2400.521099.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, liebe Gäste auf der Galerie, die grüne Fraktion freut sich unheimlich über die verfrühte Sprachförderung. Es war schon immer eine grüne Forderung, dass wir sehr, sehr früh mit der Förderung des Spracherwerbs beginnen und das ist jetzt eine gute Möglichkeit dazu. Dank des Gratiskindergartens können wir wirklich sehr, sehr viele Kinder damit erreichen und es ist ein wichtiger Schritt für die Integrationsdebatte und wir werden zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Polli: „Wir begrüßen auch diesen Antrag, weil es schon lange unsere Intention war, da etwas zu unternehmen. Wir haben mehrheitlich gefordert - auch in Ausarbeitung des Integrationspaketes -, dass diesbezüglich etwas unternommen wird. Wir wissen, dass viele Kinder vor allem mit nicht deutscher Muttersprache große Deutschprobleme haben, wenn sie in die Schule kommen und von diesen Kindern der Großteil als außerordentliche Kinder aufgenommen werden muss. Wir erwarten uns speziell für diese Kinder, aber natürlich auch für alle anderen Kinder, die Sprachdefizite haben, dass sich da etwas ändern wird und Herr Vizebürgermeister Luger hat sich das Ziel gesetzt, dass letztendlich kein Kind mehr mit außerordentlichem Status in der Volksschule aufgenommen werden muss. Wir begrüßen das selbstverständlich und werden diesen Antrag natürlich mittragen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Giegler: „Zum einen freue ich mich, dass sich die Fraktion der Grünen freut und ich freue mich über die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem Antrag. Zur Frau Kollegin Polli möchte ich schon noch eine kurze Anmerkung machen. Also die Tatsache, dass die Kinder, die in die Schule kommen, automatisch den außerordentlichen Status bekommen – darüber haben wir das letzte Mal schon diskutiert, dass es mir tatsächlich so vorkommt, als wäre dies ein Automatismus, der hier stattfindet. In dem Moment, wo ein Kind einen migrantischen Hintergrund hat, wird es automatisch zu einem außerordentlichen Schüler gemacht - diese Zahlen sind uns bekannt. In diesem Zusammenhang wird es sicherlich eine Maßnahme sein, die in Zukunft diese Entscheidungen der Direktorinnen und Direktoren, die auf keiner wissenschaftlichen Basis und auf keiner irgendwie gegründeten Basis getroffen werden, in Zukunft nicht mehr in dem Ausmaß stattfinden werden. Ich gehe davon aus, dass in den kommenden Jahren die jährliche Presseaussendung der ÖVP, dass in Linz ein riesengroßes Sprachproblem auf Grund der Kinder mit Migrationshintergrund besteht, in Zukunft obsolet sein wird. Darauf freue ich mich auch. Ich danke für die Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über G 2 Kreditüberschreitung zum Ausgleich des Budgets des Amtes für Soziales, Jugend und Familie in Höhe von einer Million Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Kreditüberschreitung um eine Million Euro auf VASt 1.4111.728120, Sonstige Leistungen, städtische Heime, wird genehmigt. 2. Die Kreditüberschreitung in Höhe von einer Million Euro wird durch Rücklagenentnahme aus VASt 2.4111.298100 bedeckt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Kühn berichtet über H 1 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan N 31-06-01-00, Aubergstraße – Jägerstraße, KG Urfahr) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan N 31-06-01-00, Aubergstraße - Jägerstraße, KG Urfahr, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan N 31-06-01-00, Aubergstraße - Jägerstraße, KG Urfahr , Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan N 31-06-01-00 der Stadtplanung Linz vom 9. Februar 2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über H 2 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Auflassung von Verkehrsflächen (Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes W 113, westlich Sonnenpromenade und westlich Jägermayrhof, KG Waldegg) – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans W 113, westl. Sonnenpromenade und westl. Jägermayrhof, KG Waldegg, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans W 113, westl. Sonnenpromenade und westl. Jägermayrhof, KG Waldegg, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan der Bebauungsplanänderung W 113/7 zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans W 113 der Stadtplanung Linz vom 12. Juli 2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über H 3 Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Auflassung von Verkehrsflächen (Bebauungsplan S 18-17-01-00, In der Neuen Welt, KG St. Peter) – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 18-17-01-00, In der Neuen Welt, KG St. Peter; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2010 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 18-17-01-00, In der Neuen Welt, KG St. Peter, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 18-17-01-00 der Stadtplanung Linz in der Fassung vom 11. August 2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hörzing verlässt die Sitzung um 15 Uhr. I ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Stadtrat Mayr berichtet über I 1 Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Mai 2010 „Creative Community Linz – Kreativwirtschaft 2010 plus Gesellschaftsgründung“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Punkt 2. des Gemeinderatsbeschlusses ,Creative Community Linz, Kreativwirtschaft 2010 plus Gesellschaftsgründung’ vom 20. Mai 2010 wird ersatzlos aufgehoben.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher, die Geschichte, die uns ja schon länger begleitet rund um die Gesellschaft ohne Eigenschaften, geht heute in die nächste Runde. Wir haben bei der Gemeinderatssitzung am 20. Mai der Gründung der Gesellschaft schon nicht zugestimmt, weil wir ausgeführt haben, dass in der konkreten Antragsform keine Ziele, keine Aufgaben und kein Name für diese Gesellschaft vorgelegt worden ist. Damals wurde uns von Stadträtin Wegscheider versichert, dass der Inhalt der Gesellschaft dem Gemeinderat wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Heute passiert das genaue Gegenteil. Der einzige Punkt des damaligen Antrages, der den Gemeinderat nochmals mit dieser Gesellschaft befasst und somit eine einfache, öffentliche Kontrolle sichergestellt hätte, soll jetzt aufgehoben werden und das irgendwie ein bisschen im Verborgenen im Aufsichtsrat laufen, der nicht öffentlich zugängig ist. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, da auch ich bei der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2010 diesem Antrag aus prinzipiellen Gründen nicht zugestimmt habe, weil ich der Ansicht bin, dass die Kreativität, die diese Stadt hat, nicht einer kapitalistisch orientierten Wirtschaftsform unterwerfen werden sollte, werde ich auch heute nicht zustimmen.“ Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen jetzt der Ausschreibung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin mit dem heutigen Antrag ein Stück näher. Es ist die Gesellschaft gegründet worden, sie heißt ‚Creative Region Linz and Upper Austrian Research GmbH’, die wir zwischen Stadt und Land unterschrieben haben. Wir können jetzt mit der Bestellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers beginnen und es ist mit rund drei Monaten zu rechnen und vereinbart, dass die Kreativwirtschaft GmbH ihren Sitz in der Tabakfabrik haben wird. Ich glaube, das ist wichtig für die Zukunft der Tabakfabrik und ein gutes Signal für die Kreativen in unserer Stadt. Diese Kreativwirtschaftgesellschaft, die sehr übergreifend ist, betrifft das Wirtschaftsressort, das Kulturressort und wir werden natürlich unsere kulturellen Institutionen und Bildungsstätten unserer Stadt damit einbinden. Diese Querschnittsmaterie ist sinnvoll, denn wir brauchen eine hohe Akzeptanz der Zielgruppen. Da geht es um die Kreativen, um die Wirtschaft, um die Bildung und um die Kultur. Da gibt es noch Berührungsängste und es sollte unser Ziel sein, sie zusammenzuführen und voneinander zu profitieren und für die Stadt Linz dieses Thema zu positionieren, dessen Thema sich schon viele Städte, nicht nur Weltstädte, auch Städte in unserer Größenordnung angenommen haben. Es ist natürlich sehr teuer, Kompetenzen und Ressourcen für diesen Aufbau zu nutzen und eine hochqualitative Arbeit und strategische Entwicklung hat auch eine Voraussetzung. Ich darf noch aus dem Gesellschaftsvertrag die Grundsätze der gemeinsamen Gesellschaft zitieren: ,Es wird der Gegenstand des Unternehmens die Förderung und Unterstützung der Entwicklung der Kreativwirtschaft sowohl in Linz als auch in Oberösterreich sein. Zweck des Unternehmens ist die regionale, nationale und internationale Positionierung Oberösterreichs und Linz als Kreativwirtschaftsstandort. Mittel zur Zweckerreichung sind insbesondere die Beratung und Unterstützung der im Gesellschaftsvertrag angeführten Zielgruppen.’ Es ist daher sinnvoll, die Kreativwirtschaft zusammenzuführen und gemeinsam mit der Stadt Linz diese Arbeit in Zukunft anzugehen. Für den finanziellen Rahmen, für diesen Aufgaben- und Förderbereich von Stadt Linz und Land Oberösterreich, werden jährlich 300.000 Euro zur Verfügung gestellt und es sind auch diese 300.000 Euro im Budget der Stadt Linz verankert. Die Entscheidung über die zu setzenden Maßnahmen und die Mittelaufteilung erfolgt im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung gemeinsam zwischen Stadt und Land. Mit dem heutigen Beschluss verzichtet man auf einen starren formalen Rahmen, Bestimmungen vorzugeben, wann, wo, was und wie das finanziell angerichtet wird und die wahrscheinlich wenig praxistauglich ist. Umso anspruchsvoller und verantwortungsvoller wird dadurch die Arbeit der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, den Konsens zu finden. Da alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen im Aufsichtsrat vertreten sind, wird der gemeinsame Wille, Linz als Kreativstandort zu entwickeln, Voraussetzung für die Zukunft der Kreativwirtschaft in Linz sein. Mir tut Leid, dass Die Grünen-Partei da nicht mitstimmt, denn gerade bei den Grünen gibt es sehr viele Kreative und eigentlich kann ich nicht ganz verstehen, dass sie das Thema Kreativwirtschaft nicht als wichtiges Thema für unsere Stadt sehen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, die FPÖ begrüßt die Gründung dieser Gesellschaft, möchte aber anmerken, dass wir uns in der Namensgebung etwas mehr Kreativität der eigenen Sprache gewünscht hätten. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Da bin ich jetzt nicht mitgekommen, was haben Sie nicht verstanden?“ (Zwischenrufe, Heiterkeit) Gemeinderat Svoboda: „Frau Kollegin Wegscheider, es freut mich, dass Sie feststellen, dass es bei den Grünen kreative Menschen gibt. Gleichzeitig sind wir auch sehr strukturierte Menschen und daher wissen wir zum Beispiel, dass 300.000 Euro im Budget für nächstes Jahr noch gar nicht beschlossen sein können, weil das machen wir erst in der nächsten Sitzung. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Bürgermeister nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über I 2 A 26; Kooperationsvertrag abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH und der ASFINAG – Verlängerung der Garantieerklärung der Stadt bis 31. Dezember 2013 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Verlängerung der Laufzeit vom 31. Dezember 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2013 der beiliegenden Garantieerklärung wird genehmigt. Demnach erklärt die Stadt, in sämtliche Rechte und Pflichten der Immobilien Linz GmbH aus dem Kooperationsvertrag mit der ASFINAG einzutreten, sollte es der Immobilien Linz GmbH aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht möglich sein, den Kooperationsvertrag in vollem Umfang zu erfüllen. 2. Allfällige Kosten, die aus der Garantieerklärung zu tragen sind, werden auf der VASt 5.9140.080000, Beteiligungen, verrechnet.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie, wir haben diesem Antrag am 24. Jänner 2008 schon nicht zugestimmt. Ich sehe mich sehr bestätigt darin, dass wir diesem Antrag nicht zugestimmt haben. Es ist nämlich wirklich unglaublich, dass man ohne eine rechtliche Grundlage für so ein Monsterprojekt zu haben, das, wie man nun sieht, nie realisiert wird und wie sich immer mehr herausstellt, nicht genehmigungsfähig wäre, da sozusagen trotzig versucht, Tatsachen zu schaffen, indem man viel Geld in die Hand nimmt und indem man mit Menschen nicht ganz fein umgeht. Ich nehme an, dass die ASFINAG ohnehin nie mit einem positiven Ausgang dieses Projektes gerechnet hat, sonst hätte sie es nicht notwendig gehabt, diesen Vertrag abzuschließen. Nun zu den Menschen und zum Umgang mit den Menschen. Man hat mir berichtet, dass man nicht gerade fein mit diesen Menschen, die dort wohnen, umgeht, dort Menschen entwurzelt werden, die gar nicht wegwollen aus ihren Wohnungen, aus ihrer vertrauten Umgebung, die sich dort wohl fühlen, die Freundschaften geschlossen haben, die Gemeinschaften gebildet haben und die nun hier weg müssen und entwurzelt werden. Ganz abgesehen davon, dass ihnen dafür wenig angeboten wurde oder zumindest nicht so viele Mittel angeboten wurden, um wieder adäquate Wohnungen zu finden und ihnen nicht geholfen wurde, Wohnungen zu bekommen. Das ist derzeit nicht so leicht auf dem Wohnungsmarkt in Linz, das ist allgemein bekannt. Auf die Kosten möchte ich nun noch dezidiert eingehen, um aufzuzeigen, wie man mit Steuermitteln, mit öffentlichen Geldern umgeht. Wie ich gehört habe, sollen insgesamt in etwa 18 Millionen Euro bisher abgelöst worden sein. Aber das ist nicht alles. Es gibt mittlerweile leer stehende Gebäude, Geisterhäuser sozusagen, in manchen wohnen noch Menschen. Man kann sich vorstellen, wie wohl man sich in solchen Häusern fühlt. Die Kosten für die Bewachung pro Jahr: 50.000 Euro. Dann wurden im Jahr 2002 in Häuser Lifte eingebaut, in den Objekten Waldeggstraße 81, 83, 85 und 87. Da gab es eine Förderung von der Stadt um etwas mehr als 125.000 Euro, das Land förderte diese Lifteinbauten mit 135.000 Euro. Die Sanierung der Gebäude – es wurden auch die Fassaden saniert – wurde vom Land mit insgesamt 177.000 Euro gefördert, obwohl man damals schon wusste, dass man sie abbrechen möchte für ein Projekt, das jetzt wahrscheinlich nie realisiert wird. Ich finde es schon ziemlich schlimm, wie man hier mit Menschen und Geldern umgeht. Ich frage mich, was wird die Stadt jetzt dann mit diesen Immobilien tun. Wir werden natürlich wieder nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, Frau Gemeinderätin Lenger hat schon sehr viel Wahres dazu gesprochen. Es ist eine Tatsache, dass die Stadt Linz, obwohl es keine rechtsverbindlichen Zusagen für den Westring gab, sich anscheinend finanziell etwas verspekuliert hat. Ein Punkt davon ist die Haftung für die von der ASFINAG abgelösten 26 Objekte im Bereich der Westringtrasse entlang der Waldeggstraße und an der Oberen Donaulände. Immerhin wurden rund 900 Personen aus 200 Wohnungen für den Westring aus ihrer bisherigen Umgebung umgesiedelt. Kommt der Westring nicht zustande, stehen Land und Stadt mit jeweils 15 Millionen Euro in der Kreide. Meine ablehnende Haltung zum Westring ist bekannt, daher keine Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pfeffer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist sicherlich richtig, Frau Lenger, Frau Kollegin Grünn, dass es für die Menschen nicht angenehm ist, dass sie dort abgesiedelt werden, wenn auch manche damit eine Verbesserung in ihrer Wohnqualität zustande bringen. Man müsste das alles auch im Einzelnen sehen. Das ist das eine. Das andere ist, wenn wir dieser Verlängerung nicht zustimmen, was passiert dann? Es ist dieser Verlängerung auf jeden Fall zuzustimmen, weil diese in der ganzen Angelegenheit nichts ändert. Es ist allerdings sehr zu hoffen, dass die Stadt Linz nicht auf diesen 50 Prozent sitzen bleibt, und zusätzlich noch auf dem Geld sitzen bleibt, wie Frau Gemeinderätin Lenger angesprochen hat, denn diese Subventionen von Stadt und Land usw. wären tatsächlich eine Geldvernichtung. Es ist sehr zu hoffen, dass der Westring errichtet wird und dass wir nicht darauf sitzen bleiben.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Forsterleitner berichtet über I 3 Seniorenzentrum Pichling – Annahme des Angebots der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH über den Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz nimmt das von der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz (GWG) errichtete Seniorenzentrum Pichling zum Zwecke des Betriebes eines Pflegeheimes ab erfolgter Übergabe entsprechend dem vorliegenden Bestandvertrag in Bestand. Der vorläufig vereinbarte Bestandzins von rund 30.325 Euro monatlich (exkl. Einrichtung) zuzüglich Betriebs- und Bewirtschaftskosten sowie USt wird genehmigt. Die endgültige Festlegung des Bestandzinses erfolgt nach Endabrechnung des Bauvorhabens der GWG. Die sonstigen Bestimmungen des vorliegenden Bestandvertrages werden genehmigt. Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadt Linz. 2. Die neue Einrichtung im Seniorenzentrum Pichling zum Betrag in der Höhe von rund 714.245 Euro exkl. USt wird genehmigt. Dieser Betrag wird innerhalb von fünf Jahren in monatlichen Bestandzinsraten von rund 13.099 Euro ausfinanziert. Die endgültige Festlegung dieses Bestandzinsteiles erfolgt nach Endabrechnung des Bauvorhabens der GWG. 3. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für das Seniorenzentrum Pichling (ad 1.) in Höhe von rund 30.325 Euro zuzüglich Betriebs- und Bewirtschaftskosten sowie USt und für die Einrichtung (ad 2.) in Höhe von rund 13.099 Euro zuzüglich USt ab dem 1. Mai 2010 erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2010 auf der VASt 1.8530.700100, Mietzinse. Gleichzeitig wird für die im Rechnungsjahr 2010 benötigten Mittel eine Kreditübertragung in Höhe von max. 310.000 Euro (ad. 1. von der VASt 5.8530.010077) und 105.000 Euro (ad 2. von der VASt 5.8530.043077) genehmigt. 4. Die SZL, Seniorenzentren der Stadt Linz GmbH, übernimmt den Betrieb und die Verwaltung des Seniorenzentrums Pichling. Die Übergabe von der GWG an die Seniorenzentren Linz GmbH zur Nutzung ist am 8. April 2010 erfolgt. Das Seniorenzentrum Pichling soll ab erfolgter Übergabe der Seniorenzentren der Stadt Linz GmbH in Unterbestand gegeben werden. Das Gebäudemanagement der Stadt Linz wird mit der entsprechenden Änderung des zwischen Stadt Linz und Seniorenzentren der Stadt Linz GmbH bestehenden Generalbestandvertrages vom 7. Februar 2006 i.d.g.F. über die Seniorenzentren beauftragt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Hahn berichtet über I 4 Sanierung der Gebäudedecke des Gebäudes Kindergarten Leonfeldner Straße 3a durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG; 280.000 Euro (plus/minus 20 Prozent) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Den zusätzlich erforderlichen Arbeiten zur Sanierung der Gebäudedecke des Gebäudes Kindergarten Leonfeldner Straße 3a durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG mit veranschlagten Gesamtkosten von 280.000 Euro exkl. USt mit einer Bandbreite von plus/minus 20 Prozent wird zugestimmt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Dr. Hattmansdorfer berichtet über I 5 Vergabe und Bewirtschaftung der Linz09 Restmittel in Höhe von 1,044.500 Euro; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Verwendung der Linz09 Restmittel in Höhe von 1,044.500 Euro (auf Basis der Liquiditätsplanung der Linz 2009 GmbH i. L., vorbehaltlich der Einbringlichkeit der offenen Forderungen) für die in der Amtsvorlage gezeigten Projekte wird genehmigt. 2. Der Verwendung der derzeit noch nicht im Einvernehmen der Fördergeber stehenden (ungewidmeten) Restmittel in Höhe von 255.500 Euro wird genehmigt. Dies mit der Einschränkung, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Liquidation erforderlichen Ausgaben abgewickelt werden können. 3. Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Fördergebern auf Basis der im Amtsbericht dargestellten Parameter wird genehmigt. 4. Herr Kulturdirektor wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses, insbesondere mit dem Abschluss und der Abwicklung der genannten Vereinbarung bevollmächtigt und beauftragt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist auf der einen Seite sehr erfreulich, dass in der Kulturhauptstadt sehr, sehr sparsam umgegangen worden ist und dass Restmittel übrig geblieben sind. Das heißt, im Endeffekt haben wir jetzt eine Situation, dass mehr als eine Million Euro Restmittel – wie es im Amtsdeutsch heißt – übrig geblieben ist, jeweils finanziert von einem Drittel Land, Bund und Stadt Linz. Es ist, wie gesagt, natürlich erfreulich, wenn dieses Geld vorhanden ist. Wir sehen das aber gerade in Zeiten wie diesen so, wo an allen Ecken und Enden eingespart werden muss, dass es hier auch keine Notwendigkeit gibt, das Geld jetzt zum Fenster hinauszuschnalzen. Ich sage das jetzt, wie es ist, gerade wenn man sich die Projekte anschaut, die zwischen Stadt, Land und Bund jetzt schon vorvereinbart worden sind, Projekte, die nicht wirklich unbedingt erforderlich sind. Ich habe es im Kulturausschuss damals schon kurz angesprochen, es sind von diesen zehn Projekten einige optische Ungereimtheiten, die ich jetzt vielleicht noch einmal kurz wiederholen möchte. Wir haben von diesen zehn Projekten genau zwei Projekte für das Thema Kinder, Schulen und Kinderkultur dabei, und zwar zwei Projekte, die wieder an ein und dieselbe Person gehen. Also ich kenne diese Person nicht, ich möchte da niemandem etwas unterstellen, es kann nett sein, es kann gut sein, toll sein, ich weiß es nicht, sage ich ganz ehrlich dazu. Nur wir haben in der Stadt Linz wirklich sehr, sehr viele Einrichtungen, die sich gerade um Kinder bzw. um Jugendliche kümmern, und die in der Kunst und Kultur in Sachen Kinder und Jugendliche wirklich sehr, sehr tolle Sachen auf die Beine stellen. Es ist also nicht ganz nachvollziehbar, warum ein und dieselbe Person gleich zwei von zehn Aufträgen bekommt. Wie gesagt, ich unterstelle niemandem etwas, aber die Optik ist etwas schief. Wir haben wieder das Projekt Höhenrausch mit 250.000 Euro dabei, ein Projekt, das in der Kulturhauptstadt und auch touristisch toll angekommen ist, nur ist es ein Projekt des Offenen Kulturhauses. Da würde ich schon sagen, das Offene Kulturhaus gehört dem Land Oberösterreich. Wir liefern schon genug ab an das Land, da soll bitte das Land Oberösterreich selbst bezahlen, was da im Offenen Kulturhaus passiert. Dann haben wir das Thema ‚Lange Nacht der Bühnen’ dabei, das ist auch ganz sensationell toll angekommen. Ich würde begrüßen, dass man dieses Projekt weiter forciert. Nur da hätte die Linzer Bevölkerung vielleicht gerne eine Antwort, was mit den kleinen Linzer Bühnen so passiert. Wir haben das Varietetheater Chamäleon in der Museumstraße, wo bekanntlich die Betreiberin demnächst in Pension geht und kein Mensch weiß, was mit diesem kleinen Varietetheater passiert. Wir haben im letzten Gemeinderat beschlossen, das Linzer Bergtheater in der Bockgasse 2 anzukaufen. Da möchten wir auch gerne eine Antwort, was passiert jetzt mit dem Bergtheater, das könnte man selbstverständlich künstlerisch ganz toll nützen. Wie gesagt, da fehlen noch einige Antworten. Den Kulturentwicklungsplan haben wir vorhin gerade behandelt, da sind auch wieder 50.000 Euro mit drinnen. Dann ist da noch der nächste Punkt, den ich vielleicht noch kurz anschneiden möchte, das ist die Ausstellung NextComic’. Das war eine ganz tolle Veranstaltung im Kulturhauptstadtjahr, nur, wie gesagt, da könnte man die Verantwortlichen, das Lentos einmal heranziehen, dass sie schauen, dass sie das gut vermarkten, dass die Bevölkerung hingeht, dass die Touristen hingehen und dass die Touristen wissen, dass es so etwas überhaupt gibt. Dann hätten wir bessere Einnahmen und dann bräuchten wir das nicht mit 25.000 Euro subventionieren. Wie gesagt, die Einsparungsmaßnahmen habe ich schon angesprochen, die zehn Projekte sind relativ fragwürdig. Aus diesen ganzen genannten Gründen werden wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Klitsch, ich muss schon sagen, ich bin ein bisschen verwundert, nicht nur ob Ihrer Wortwahl, sondern dass Sie entgegen den bisherigen Übungen das Angebot nicht angenommen haben, das ich nicht einmal, sondern mehrmals Ihnen gegenüber gemacht habe, sollten Ungereimtheiten oder Unklarheiten sein, ich Ihnen jederzeit persönlich, aber selbstverständlich auch dem gesamten FPÖ-Klub, zur Verfügung stehe. Aufgrund Ihrer Ausführungen – Sie haben korrekterweise zumindest gesagt, Sie möchten nicht Unterstellungen machen – möchte ich aber doch die eine oder andere Wortmeldung nicht so im Raum stehen lassen, sonst könnte jemand anderer es als Unterstellung interpretieren. Zum Grundsätzlichen: Der Gemeinderat hat erfreulicherweise 20 Millionen Euro für das Projekt Europäische Kulturhauptstadt zur Verfügung gestellt. Erfreulicherweise ist es gelungen, mit vereinten Kräften vom Bund – das ist keine Selbstverständlichkeit – auch 20 Millionen Euro zu bekommen und auch vom Land – auch das ist keine Selbstverständlichkeit – 20 Millionen Euro zu bekommen. Und wie Sie vielleicht wissen - wenn das nicht der Fall ist, dann sage ich es Ihnen jetzt -, haben wir natürlich Verträge unterschrieben. Wir haben entsprechende Beschlüsse, die auch keine Selbstverständlichkeit waren, wo mir auf Bundesebene gesagt wurde, wir brauchen keinen Bundesregierungsbeschluss, damals auch mit FPÖ-Beteiligungen herbeigeführt. Im Vertrag, wenn man so will, im Fördervertrag zwischen Bund und der 09-GmbH, im Fördervertrag zwischen dem Land Oberösterreich und der 09-GmbH ist ein Passus drinnen für den Fall, dass Restmittel übrig bleiben. Seit 1985 – seit damals haben wir das Projekt Europäische Kulturhauptstadt – ist noch nie ein Cent übrig geblieben. In Wahrheit ist es so, dass sich die Städte, die Europäische Kulturhauptstadt waren, im Nachhinein damit befassen mussten, wie man die fehlenden Mittel bedeckt. Bei uns, das haben Sie gesagt, sind erfreulicherweise Restmittel geblieben. In den Verträgen steht drinnen, sollte das der Fall sein, dann würde dem Bund einerseits und dem Land andererseits jeweils ein Drittel wieder zurückzubezahlen sein. Daher war es den positiven Kräften – ich darf das einmal so formulieren – sehr wichtig, die schon für Linz, für den Standort, für die Kunstschaffenden in Linz einmal gewonnenen Mittel nicht mehr teilweise zu verlieren und an den Bund bzw. an das Land zurückzubezahlen. Wenn man Ihrer Diktion folgte, die ich nicht teilen kann, jetzt sollen in etwa eineinhalb Millionen hinausgeschnalzt werden, dann wäre das so – nur an dem Betrag 1,5 Millionen Euro festgemacht –, dass wir wieder eine halbe Million Euro dem Bund und eine halbe Million Euro dem Land Oberösterreich zurückzuüberweisen hätten. Das kann doch niemand im Linzer Gemeinderat wirklich wollen, gerade in Zeiten wie diesen, wenn wir schon einmal vom Bund und vom Land etwas bekommen, dass wir das wieder zurückbezahlen. Intention war und ist, diese Mittel im Sinne der Nachhaltigkeit für den Standort Linz, für den Kulturstandort und für den touristischen Standort Linz doch sinnvoll wieder entsprechend zu verwenden. Heute geht es darum, genau diesen Beschluss zu fassen und die drei Fördergeber durch Dr. Norbert Riedl vom Bund, Dr. Mattes vom Land und Dr. Stieber als Kulturdirektor zu ermächtigen, dass sie im Sinne von Einstimmigkeit nachhaltig auch Projekte mitfinanzieren. Das ist der erste Teil der Geschichte. Der zweite Teil der Geschichte ist, weil Sie auf konkrete Projekte eingegangen sind, noch einmal, um Ihre Diktion zu gebrauchen, das ist nicht mein Wortschatz, von Hinausschnalzen kann nicht die Rede sein. Sie haben ein Projekt angesprochen, nämlich im Sinne von Nachfolge ‚I like to move it move it’. Das heißt nichts anderes, als dass 100 Schulen, egal welchen Schultyps, Pflichtschulen, Volksschulen, Hauptschulen, Poly, Berufsschulen, AHS, BHS die erfolgreiche und positive Erfahrung gemacht haben, dass im Schulbetrieb Theater und Schule im Sinne von Kreativitätssteigerung befruchtend ist. Das Projekt wird mit 200.000 Euro unterstützt und unter anderem aus 09-Restmitteln fortgesetzt. Der von Ihnen angesprochene Herr Erwin Dorn ist ein großartiger Pädagoge, der, man höre und staune, auch das ist noch möglich, vom Bund für dieses Projekt freigestellt wurde. Das heißt, das ist ein Bundeslehrer, der für dieses Projekt freigestellt ist und keinen Cent, ich sage das einmal, dafür bekommt aus diesen Mitteln, sondern das ist ein Bundeslehrer, der für dieses Projekt freigestellt wurde. Ich meine, dass dieser Mann großartige Projektarbeit als Pädagoge, der noch dazu kunstaffin ist, mit den Schülerinnen und Schülern leistet. Das ist der erste Teil. Also da bekommt nicht irgendjemand etwas so hinten herum, sondern diese 200.000 Euro werden für Kinder- und Jugendkultur in kreativster Form eingesetzt. Zweitens, das von Ihnen angesprochene Projekt NextComic ist ein Festival, das in der Europäischen Kulturhauptstadt generiert und im heurigen Jahr noch erfolgreicher umgesetzt wurde und im nächsten Jahr – so die drei Fördergeber –, im Jahr 2011 Ende Februar, Anfang März neuerlich umgesetzt werden soll. Zu Ihrer Kritik, ich werte sie so, dass das Lentos doch eingebunden gehört - ich weiß nicht, gibt es so etwas wie Telepathie? Genau das wird geschehen! Denn zum gleichen Zeitpunkt im Rahmen von NextComic wird Gerhard Haderer, bevor er nach Frankfurt geht und in Europa andere Ausstellungsorte aufsuchen wird, in Linz, in unserem Lentos im Rahmen von NextComic eine großartige Ausstellung präsentieren können. Das wird möglich, weil wir ordentlich gewirtschaftet haben und das mit 09-Restmitteln entsprechend unterstützen können. Sie haben – so habe ich es zumindest verstanden – das Projekt ‚Die lange Nacht der Bühnen’ als positives Projekt herausgestrichen. Die Thematik Chamäleon hat zwar nicht unmittelbar damit zu tun, aber ich gebe Ihnen die Information: Dank der Unterstützung der Stadt kann eine Nachfolgegruppe im Chamäleon nach Gabi Heis, die das Theater bisher mit Engagement geführt hat, fortsetzen. Das ist nur deswegen möglich, weil die Stadt wieder Mittel einbringt. Das hat mit dem Antrag nichts zu tun, nur zu Ihrer Information. Natürlich werden bei dieser ,Langen Nacht der Bühnen’ die Institutionen, ob das Landestheater, ob Theater Phönix sowieso dabei sein und von den Mitteln dafür keinen Cent bekommen. Die Mittel, die wir da zur Verfügung stellen, dienen genau dem, was Sie monieren, dass nämlich die relativ lebendige freie Theater- und Tanzszene in Linz, in etwa 40 Gruppierungen auch Teil dieser ,Langen Nacht der Bühnen’ sein werden können. Und da könnte ich Ihnen zu jedem der angeführten Projekte sagen, aber Geschmäcker sind verschieden, dass diese Mittel im Sinne von Kulturstandort Linz nachhaltig weiterleben, aber auch – das interessiert Sie denke ich auch – touristisch entsprechend weiterentwickelt gute Projekte sind. Ein letzter Punkt noch: Höhenrausch zwei, eines der großartigsten Projekte in Österreich und darüber hinaus - so die Fachwelt, nicht ich sage das -, im Sinne von Beispiel Kunst im öffentlichen Raum, wo Menschen qualitätsvolle, zeitgenössische Kunst vermittelt bekommen. Mache sagen, das ist eher eine sperrige Kost - ich darf das so formulieren, nicht ich sage das – und bei dieser zeitgenössischen Kunst – Stichwort Riesenrad, wo es um das Thema Höhe gegangen ist – wird es zu einer Neuauflage kommen. Das wird nicht nur im OK abgefeiert, sondern ich darf Sie informieren, auch das benachbarte Nordico wird mit als Austragungsort ein Bestandteil sein. Daher ist das nicht nur kulturpolitisch, sondern touristisch für den Standort ein ganz, ganz wesentliches Projekt, das sonst nicht möglich geworden wäre. Unser Botanischer Garten ist erfreulicherweise auch dabei als städtische Einrichtung, das wollte ich nur sagen, weil es um das Thema Natur geht, und viele andere Netzwerkpartner der Stadt ebenfalls, wie z.B. das Ars Electronica Center, um ein weiteres zu erwähnen. Also da kann von Hinausschnalzen nicht die Rede sein. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sehr oft von Nachhaltigkeit gesprochen haben, aber wenn es dann darum geht, die Hand dafür zu erheben, dann verlässt Sie der Mut. Es tut mir Leid, ich nehme es zur Kenntnis und bedanke mich bei den anderen, die dem Antrag die Zustimmung geben.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Ich darf für die sozialdemokratische Fraktion zwei, drei Ergänzungen machen. Erstens, wir haben ursprünglich sehr intensiv mit unserem Finanzreferenten darüber verhandelt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir uns bemühen, die beiden anderen Partner, Land und Bund, ins Boot zu bekommen, um das Geld in der Stadt zu behalten. Daher ist die Aussage, dass das OK eine Landeseinrichtung ist und dass da etwas gemacht wird, nicht haltbar, weil ein Drittel des Geldes vom Land kommt und auch das Nordico eingebunden ist. Zweitens, es ist nicht so, dass das alle vorgeschlagenen Projekte waren, sondern es gab einen sehr intensiven Dialog zwischen dem Kulturreferenten, meiner Person und anderen, welche Vorschläge, die jetzt kommen und die aus diesen Geldmitteln finanziert werden sollen, machen wir wirklich. Das ist eine Abwägungsfrage gewesen und da sind diese zehn Projekte ausgemacht worden, weil die in Abwägung die besseren und die für uns günstigeren waren. Das Dritte, was dazu gesagt werden muss, es handelt sich hier um Geld des Europäischen Kulturhauptstadtjahres und dass natürlich diese Projekte jetzt mit diesen Mitteln noch einmal finanziert werden können und daraus nicht abgeleitet wird, dass diese Projekte jedes Jahr mit irgendwelchen anderen Mitteln finanziert werden können. Eines wird uns jedenfalls nicht gelingen, vom Bund und Land diese Beträge wieder zu lukrieren. Das ist nur in diesem Fall möglich gewesen, weil die Mittel übrig geblieben sind. Daher ist es gescheit, wenn man sie zeitnah zur Kulturhauptstadt entsprechend verbraucht. Und eines muss ich schon sagen, wenn man hört, wie schwer wir uns derzeit im Tourismus in Oberösterreich tun, dann ist es, glaube ich, gut, dass wir im nächsten Jahr wieder Highlights bringen und vielleicht für den Tourismus etwas tun. Das, was da alles an Geld ausgegeben wird, bekommen Menschen, die arbeiten, die damit ein Arbeitseinkommen haben. Das muss man im Kulturbereich immer wieder dazusagen, weil anscheinend glaubt man immer, dass das Geld, das man für Kultur ausgibt, irgendjemand isst oder vertrinkt. Aber das ist nicht der Fall, das bekommen Leute, die arbeiten, die damit ihre Familien ernähren und auch dieses Geld wird dafür verwendet. Ich glaube, dass die Projekte ganz gut ausgesucht worden sind und dem Image der Stadt wieder etwas bringen werden im Jahr 2011.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Im Sinne der beiden letzten Wortmeldungen, ersuche ich Sie um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (7) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Schmied berichtet über I 6 Kauf der Liegenschaft EZ 1223, KG Linz (Hessenplatz 14/Humboldtstraße 2 – Gasthaus Schwarzer Anker) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG; 450.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „ Der Erwerb der Liegenschaft EZ 1223, KG Linz, bestehend aus dem Grundstück 1059/2 mit einem Gesamtkatasterausmaß von 370 Quadratmetern samt dem darauf befindlichen Gebäude Hessenplatz 14/Humboldtstraße 2 zum Kaufpreis von 450.000 Euro und zu den im beiliegenden Vertragsentwurf festgelegten Bedingungen durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG wird genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, ich vermute einmal, der Hintergrund des Kaufes eines Wirtshauses hat mit dem Kulturentwicklungsplans zu tun, in dem ja steht, dass die Schaffung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Kultur im Stadtteil durch Wirtshauskultur und Märkte anzustreben ist. Warum das ausgerechnet der Kauf eines Gasthauses sein muss, bleibt für mich offen. Die Stadt Linz hat schon einige Wirtshäuser gekauft - den Oberwirt in St. Magdalena, das Pöstlingbergschlössl, das Fischerhäusl in Urfahr und jetzt will sie den Schwarzen Anker kaufen. Wie man Medienberichten entnehmen kann, sind auch der Wienerwald an der Promenade im Gespräch, das Cafe Landgraf in Urfahr und das Urbanides in der Rudolfstraße. Für mich ist ganz klar, dass die Stadt als Betreiberin von Lokalen in stadteigenen Objekten, wie etwa im Ars Electronica Center, im Kremsmünsterer Haus, im Alten und Neuen Rathaus, den Museen oder in den Volkshäusern natürlich auch Lokale betreibt und dafür zuständig ist, Pächter zu finden. Viele Gastwirte in Linz würden sich wahrscheinlich freuen, wenn ihnen so unter die Arme gegriffen würde. In der Realität schaut es aber für die kleinen Lokalbetreiber so aus, dass sie eher Schwierigkeiten haben, Behördenauflagen zu erfüllen. Auch viele Kulturvereine in Linz würden sich wahrscheinlich freuen, wenn ihnen auf solche großzügige Art und Weise ein Lokal zur Verfügung gestellt wird. Natürlich kann man den Kulturbegriff breit auslegen, aber ich denke, in diesem Fall ist es für mich übertrieben, 450.000 Euro für ein Wirtshaus zu investieren und daher werde ich diesem Kauf nicht zustimmen.“ Bürgermeister Dobusch: „Frau Kollegin Grünn, wir kaufen ein Haus und kein Wirtshaus. In dem Haus ist ein Wirtshaus und da sind auch Wohnungen etc., wir kaufen eine Immobilie. Das Zweite ist, es ist ganz einfach eine Tatsache, wenn wir nicht gewisse Räumlichkeiten, wo Wirtshäuser drinnen sind, kaufen, dann kann man sie nicht erhalten, weil die Rendite eines Wirtshauses nicht so groß ist, dass man ein Haus kauft, es dann saniert und von dem, was man erwirtschaftet, noch leben kann und außerdem die Kosten der Sanierung zurückzahlt. Das geht sich alles rundherum nicht aus. Unsere Wirtshauskultur würde verarmen, wenn wir nicht da oder dort eingreifen und versuchen, wenn es irgendwie geht und vertretbar ist, das Ganze zu erwerben und dann weiterzuverpachten. Bei uns ist es so, dass wir sehr seriöse Verpächter sind als Stadt. Wir teilen das Risiko nämlich insofern, indem wir normalerweise einen Prozentanteil des Umsatzes als Pachtschilling vereinbaren und geht das Wirtshaus gut, bekommen wir mehr, geht es schlecht, bekommen wir weniger. Das ist der wirkliche Unterschied zu den meisten anderen Verpachtungen von Räumlichkeiten für Lokale. Hier wird eine Fixmiete, die meistens relativ hoch ist, oder eine Fixpacht ausgemacht, egal wie das Wirtshaus geht und das ist meist sehr häufig ein Problem für den Pächter. Wir können sagen, dass wir einen Großteil des Wertes dieser 450.000 Euro, wenn man das verzinst und rechnet, was man im Jahr braucht, jedenfalls über unsere Pacht wieder hereinbringen und damit ist es für uns vielleicht sogar – vielleicht läuft es so gut, dass wir alles hereinbringen – ein rentierliches Geschäft, wie zum Beispiel das Pöstlingbergschlössl, von dem Sie gesprochen haben. Das ist ein äußerst rentierliches Projekt geworden. Heute gäbe es genügend private Investoren, die das machen würden. Wir haben es damals als Verantwortung für die Stadt gemacht und da sich das dann so gut entwickelt hat, dass ich Ihnen jederzeit eine Rechnung vorlegen kann, ist es super, dass wir dieses Pöstlingbergschlössl gekauft, mitsaniert und dann verpachtet haben. Ähnliches kann man über das Kremsmünsterer Stiftshaus, das Herberstein sagen, das auch der Stadt gehört, und auch der Oberwirt ist in Ordnung, was den Umsatz betrifft. Es ist so, dass es grundsätzlich rentierliche Geschäfte sein können. Ich kann Ihnen sagen, wir denken tatsächlich auch an andere Wirtshäuser. Es muss sich aber um Wirtshäuser handeln, die hohe Qualität haben, die eingeführt sind und die abgehen würden im Stadtteil und um das geht es eigentlich bei dieser Frage. Und da gebe ich Ihnen Recht, es handelt sich auch beim Urbanides um ein solches Wirtshaus. Es gibt noch so eines wie z.B. den Breitwieserguthof im Andreas-Hofer-Bereich am Andreas-Hofer-Platz, dieses Sportcasino, wie man landläufig dazu sagt. Da geht es darum, dass rundherum eine Grünanlage ist und das ist eine der letzten Grünflächen, die es dort in diesem Stadtteil gibt, und daher wollen wir diese Qualität dort erhalten. Wenn das nicht durch die Stadt passiert, dann kann ich Ihnen sagen, werden das Immobilienhaie kaufen und versuchen, das möglichst gut in deren Interesse zu vermarkten. Und unser Interesse in diesem Fall wäre, diese Lebensqualität in diesem Stadtteil und diese Qualität, die dieses Haus bringt, zu erhalten. Unter solchen Gesichtspunkten sehe ich das, dass es nicht nur als rentierliches Projekt, aber teilweise als solches gesehen wird und da ist es gerechtfertigt, dass man Steuermittel dafür investiert. Dass wir damit in den letzten ganz gut gefahren sind, das zeigen die Wirtshäuser, die wir gekauft haben. Bei den Wirtshäusern, die sozusagen einen Ruf gehabt bzw. die ein Image für den Stadtteil gebracht haben, haben wir uns, was die Verwertung oder die Einnahmen betrifft, ganz gut geschlagen, und ich erwarte mir das auch beim Schwarzen Anker. Ich bin zutiefst überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung in diesen Fragen hinter uns steht. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Kauf.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Schmied: „Ich habe den ausführlichen Worten des Herrn Bürgermeisters nichts mehr hinzuzufügen, danke. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über J BERICHT DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN, UMWELT, NATURSCHUTZ UND BILDUNG Stellungnahme des Ausschusses für Frauen, Umwelt, Naturschutz und Bildung zum Bericht der Linz Kultur „Für eine Symmetrie der Geschlechter“ 2009 und führt aus: „Hier geht es um einen Bericht aus meinem Ausschuss, in diesem Fall dem Ausschuss für Frauen, und zwar den Bericht des Büros der Linz Kultur ,Für eine Symmetrie der Geschlechter 2009’. Dieser Bericht liegt Ihnen mitsamt der Stellungnahme des Ausschusses vor, weshalb ich mich jetzt kurz fassen möchte. Nur zusammenfassend: Wir haben uns im Ausschuss ausführlich und mehrmals mit dem Bericht beschäftigt, der grundsätzlich positiv entgegengenommen worden ist. Lediglich in Bezug auf Kunstankäufe und bei der Magistratsmusik wird noch ein Nachholbedarf im Sinne der Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern festgestellt. Ich möchte mich hier noch einmal ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Linz Kultur für die Erstellung dieses Berichtes und für ihre wesentliche und ausgewogene Arbeit in diesem Bereich bedanken.“ (Beifall) Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. K ANTRÄGE VON GEMEINDERÄTEN/INNEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K1 Energie-Konzept für öffentliche Gebäude und Verwaltung und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, heute ein Schwerpunkt die Nachhaltigkeit - schon bei Anträgen, die besprochen worden sind, jetzt auch ganz konkret bei diesem Antrag. Die Gestaltung und Weiterentwicklung der Energieversorgung ist sicher eines der zentralen Zukunftsthemen schlechthin und dadurch für uns als Vertreterinnen und Vertreter der Linzerinnen und Linzer eine der entscheidenden Zukunftsfragen und Aufgabenstellungen, mit denen wir uns zu beschäftigen haben. Schaut man auf die Meinungsforschung, ist es aber nicht nur ein Thema der Eliten, Gott sei dank, sondern ein Thema, das in weiten Teilen der Bevölkerung bereits Fuß gefasst hat. In einer Market-Umfrage zum Beispiel vom Juli, sagen 71 Prozent der Landsleute, dass ihnen der umweltschonende Energieeinsatz ein echtes Anliegen ist. Für uns daher Grund genug, sich diesem Thema zu verschreiben und gemeinsam an einer Neukonzeption der Linzer Energiepolitik mit aller Kraft zu arbeiten. Aus diesem Grund werden wir seitens der Volkspartei heute einen Antrag für ein Energiekonzept für öffentliche Gebäude und Verwaltung einbringen und hoffen, gerade aufgrund der Vorgeschichte zu diesem Antrag, dass uns ein parteienübergreifender, breiter Schulterschuss gemeinsam gelingt. So wurden zum Beispiel bereits im Jahr 2009 von der seinerzeitigen Umweltreferentin die Ergebnisse einer Energiestudie präsentiert, wo man zu dem Schluss gekommen ist, dass man, wenn man das, was man sich da drinnen vorgenommen hat, umsetzt, fast 5000 Tonnen an Kohlendioxidemissionen einsparen kann. Im Jänner 2010 hat dann unsere Fraktion einen Antrag eingebracht, ein Energieleitbild zu entwickeln, der dann einstimmig, also alle Fraktionen gemeinsam, an den Umweltausschuss zugewiesen wurde. Das heißt, im Bereich der Willensbekundungen, im Bereich der Absichtserklärungen, auch Ereignisse in jüngster Vergangenheit betreffend sind wir zweifelsohne alle miteinander hochweiß. Jetzt geht es darum, dass man einen Schritt gemeinsam weitergeht und gemeinsam konkrete Maßnahmen vereinbart. Deswegen stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder des Linzer Stadtsenates werden ersucht, umgehend ein Energie-Konzept für den im Linzer Energienutzplan dargestellten Verbrauchssektor ‚Öffentliche Gebäude und Verwaltung' zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die im Energienutzplan aufgezeigten Einsparpotenziale bei Raumwärme und Stromverbrauch raschestmöglich erreicht werden können.’“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Es ist völlig korrekt, dass Sie im Jänner den Antrag gestellt haben, ich möge ein Energieleitbild entwickeln und dass dieser Antrag einstimmig dem Umweltausschuss zugewiesen wurde. In diesem Ausschuss wurde des Öfteren darüber berichtet und beraten, und zwar bereits in der darauffolgenden Sitzung im März, dann wieder in der Sitzung im Juni und jetzt in der letzten Sitzung am 15. November. Und während Sie Anträge stellen und schöne Reden formulieren, die Sie in Presseaussendungen wieder dokumentieren, wird im Ausschuss und an anderen Stellen an den Inhalten und Zielen gearbeitet. Und da ersuche ich Sie jetzt wirklich, ein bisschen mehr mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion zu reden, die wissen das nämlich alles - sowohl Frau Gemeinderätin Mayr, als auch Herr Gemeinderat Haydtner sind nicht nur sehr aufmerksame, sondern sehr interessierte und konstruktiv teilnehmende Mitglieder meines Ausschusses. Zwischenruf Gemeinderat Ing. Hofer: „Das war jetzt Zucker, vorher war die Peitsche!“ Stadträtin Mag.a Schobesberger weiter: Ich finde es super, Herr Gemeinderat, dass Sie so treffend analysieren, ich würde mir wünschen, dass Sie das ausnahmsweise einmal in einer eigenen Wortmeldung machen und sich nicht immer nur auf Zwischenmeldungen beschränken. Also Frau Gemeinderätin Mayr und Herr Gemeinderat Haydtner wissen, weil wir im Ausschuss darüber umfassend berichtet haben, dass es ein Konzept gibt, und auf das bin ich wirklich stolz, das ist das Linzer Energieeffizienzprogramm und da sind wir in Linz einzigartig und sicher nicht nur österreichweit beispielgebend. Da ist jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Linzweit den Auftrag hat und sich den Auftrag selbst gegeben hat, ein Maßnahmenpaket in Energieeffizienz zu entwickeln. Was an diesem Projekt so besonders ist, ist, dass wir nicht, wie die ÖVP das gerne hätte, einen weiteren zahnlosen Papiertiger in Auftrag geben, sondern die handelnden Personen, die erstens genau Bescheid wissen in ihren eigenen Bereichen und zweitens für die Umsetzung verantwortlich sind, dieses Konzept, diesen Maßnahmenkatalog gemeinsam entwickeln. Und dass wir da wirklich beispielgebend und vorbildlich sind, hat mir auch das Vergnügen beschert, gemeinsam mit dem Herrn Bürgermeister und mit dem Herrn Magistratsdirektor das gestern der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz zu präsentieren. Wie gesagt, wir haben ein beispielgebendes Projekt, und auch das habe ich schon gesagt, und ich bin wirklich stolz darauf, unter der Federführung meiner Dienststelle, des Umwelt- und Technik-Centers, wird dieses Maßnahmenpaket entwickelt. Das Ergebnis wird ein konkreter Maßnahmenkatalog für die gesamte Unternehmensgruppe Linz sein, also nicht nur für den Bereich der Gebäudeverwaltung, sondern für die gesamte Unternehmensgruppe Linz. Es geht darum, diese Maßnahmen konkret umsetzbar und unter den Parametern der Energie- und Kosteneinsparung zu entwickeln, der CO2-Reduktion und damit der allgemeinen Verbesserung der Luftsituation für die Stadt Linz insgesamt. Ich ersuche Sie abschließend nochmals, reden Sie mehr mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in der eigenen Fraktion, die wissen das alles schon.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, Sie können beruhigt sein, wir reden miteinander. Ich weiß auch, dass vor wenigen Tagen Herr Wilfried Hager dabei war und wir haben das im Klub intern intensiv diskutiert und sind dann zu dem Schluss gekommen - und ich glaube, es stellt ja einmal mehr das Gemeinsame in den Vordergrund -, dass dieser Antrag kein Widerspruch ist. Weil was sagt dieser Antrag aus? Wenn wir uns den Text durchlesen, sagt er eigentlich nichts anderes aus, als endlich, von dem was schon viel gesprochen wird, von Konzepten, von Maßnahmenpapieren, von Studien und was es da alles gibt, Pressekonferenzen und Unterlagen, die Sie gerne mit anderen Mitgliedern der Stadtregierung vortragen, da gibt es relativ viel Papier, jetzt einmal gemeinsam eine Willensäußerung zu finden und zu sagen, jawohl, es soll zur Beschlussfassung auch dem Gemeinderat vorgelegt werden. Zum zeitlichen Ablauf darf man noch anmerken, die Frist für die Einreichung von Fraktionsanträgen war der 11., wenn ich es richtig im Kopf habe, die Präsentation in Ihrem Ausschuss war am 15. Aber natürlich hat es da immer wieder Berichte gegeben. Die Taktik ist bekannt, das ist kein Vorwurf, aber das macht man gerne, wenn man einen Ausschuss hat, da tut man von Zeit zu Zeit berichten, lädt sich einen Experten ein, das ist überall auf der Welt so. Ich glaube, es ist wirklich kein Widerspruch, wenn wir uns gemeinsam entschließen, miteinander nochmals als Gemeinderat ein starkes Zeichen zu setzen. Es gibt nicht nur Ihre Bemühungen mit der gestrigen Pressekonferenz und mit der Ausschusspräsentation. Die Stadt Linz hat sich schon weit lange davor, ich glaube, es war 1991, verschrieben als Klimabündnisgemeinde, der Städtetag dieses Jahr hat sich auch mit dem Großthema Energieeffizienz auseinander gesetzt, das heißt, es gibt so viele Willensbekundungen. Arbeiten wir gemeinsam an diesem wichtigen Zukunftsthema weiter, beschließen wir gemeinsam diesen Antrag und schauen wir, dass wir nicht bald das Nachsehen haben, weil wir die Zukunftsthemen verschlafen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Haydtner berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 2 Evaluierungsergebnisse und Fortsetzung der Elektrofahrzeugförderung und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Pressemeldung vom 22. Juni 2010 hat die Linzer Umweltstadträtin unter dem Titel ,Umstieg auf Elektromobilität’ mit Blick auf die städtischen Förderungen beim Kauf eines Elektrofahrzeuges gesagt: ,Nach dem 31. Juli 2010 wird die Aktion umfassend evaluiert und nötigenfalls angepasst. Überprüft werden soll, inwieweit die Förderaktion, die von Anfang an als Anschubförderung konzipiert war, ihre Wirkung zeigte.’ Mit dem Vorliegen des Evaluierungsergebnisses rechnen Sie, Frau Stadträtin, noch vor Jahresende. Da dies die letzte Sitzung des Gemeinderates ist, in der diese Themen behandelt werden können, stellt die ÖVP den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linzer Umweltstadträtin wird aufgefordert, dem Gemeinderat umgehend die Ergebnisse dieser Evaluierung sowie ein darauf aufbauendes Modell für die Fortsetzung der städtischen Förderung beim Ankauf eines Elektrofahrzeuges vorzulegen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, bei dem Antrag ist es ganz ähnlich wie bei dem Antrag zuvor. Es wird eine Vorgehensweise zur Erstellung einer Maßnahme im Ausschuss im Beisein der ÖVP-Mitglieder einstimmig zur Kenntnis genommen. Man beschließt nicht nur eine Vorgehensweise, sondern auch einen Zeitplan und bevor noch dieser Zeitplan sozusagen zu Ende ist, haben wir die Anträge hier zu diskutieren beziehungsweise gibt es Presseaussendungen, die der Stadträtin Säumigkeit vorwerfen. Warum wir das jetzt wieder diskutieren, hat aus meiner Sicht drei Gründe. Entweder die Kommunikation, wie schon gesagt, zwischen den ÖVP-Ausschussmitgliedern und der Fraktion funktioniert nicht. Wir haben auch das Thema der Elektromobilität mehrmals im Ausschuss besprochen und die von der Stadträtin Schobesberger vorgestellten Vorgehensweisen und Zeitpläne wurden im Ausschuss bei Anwesenheit der ÖVP-Mitglieder einstimmig zur Kenntnis genommen; oder zweitens, die ÖVP vergisst, was vereinbart wurde; oder drittens, vielleicht hört für die ÖVP das Jahr mit dem Abholen des Friedenslichtes auf, weiß ich nicht. (Zwischenrufe) Falls Punkt 1 und 2 zutreffen, noch einmal kurz zur Erinnerung: Im Juni-Ausschuss und ein zweites Mal in der Oktobersitzung war im Ausschuss das Thema E-Mobilität auf der Tagesordndung, und da die Förderaktion der Stadt, wie geplant, am 31. Juli 2010 ausgelaufen ist und die Förderung auf Landesebene auch zeitlich begrenzt bis 31. Oktober 2010 vorerst einmal zu Ende war, wurde vereinbart, die gesamte Förderaktion der E-Mobilität, die als Anschubförderung konzipiert war, zu evaluieren und auch zu prüfen, welche Wirkungen hat sie tatsächlich erzielt und wie hat sich zum Beispiel auch die Marktlage der E-Fahrräder verändert. Es macht nicht Sinn, sämtliche Förderungen, die einmal sinnvoll und gut waren, eins zu eins ein Leben lang fortzuführen, weil sich Rahmenbedingungen ändern, weil sich Budgetsituationen ändern usw. Im Rahmen der höchst sinnvollen Evaluierung der gesamten Förderung im Umweltbereich wird also diese E-Mobilitätsförderung evaluiert. Und da die zuständige Stadträtin und ihre Dienststelle alle ihre Themenbereiche, also auch die Förderung der E-Mobilität, sehr ernsthaft und gewissenhaft bearbeitet, nämlich mit dem Ziel, tatsächlich sinnvolle treffsichere Fördermaßnahmen zu entwickeln, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, bei der das Umwelt- und Technik-Center als zuständige Dienststelle und sinnvollerweise die Linz AG in diese Arbeitsgruppe eingebunden sind, weil ja die Förderung von der Linz AG mitgetragen wurde mit dem Ziel, bis Jahresende ein neues Förderpaket zu entwickeln. Und bis Jahresende ist nicht Abholen des Friedenslichtes, sondern ist der 31. Dezember 2010. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Klitsch: „Zwei Sätze vielleicht noch ganz kurz dazu. Es ist richtig, dass im Ausschuss ständig berichtet wird über unterschiedlichste Themen, egal ob Energieleitkonzept oder jetzt über die Elektromobilität. Im Auschuss haben wir aber schon relativ oft gehört, dass es nicht unbedingt ein Herzensanliegen der Linzer ist, sich ein E-Fahrzeug zu kaufen, das heißt, diese Förderansuchen halten sich relativ stark in Grenzen. Das ist die Wahrheit und es ist auch die Wahrheit, dass es sich viele nicht leisten können und die Elektromobile natürlich stark zum Thema Ladenhüter gehören. Warum wir jetzt aber trotzdem diesem Antrag zustimmen ist, weil sich dieser Antrag auf eine Presseaussendung vom 22. Juni 2010 bezieht. Ich muss jetzt dazu sagen, mir ist diese Presseaussendung nicht bekannt. Eine Presseaussendung bedingt nicht zwangsläufig, dass es in der Zeitung gestanden ist. Ich kenne nicht alle Presseaussendungen von Stadtsenatsmitgliedern. Mir ist das nicht bekannt. (Zwischenrufe) Ich lese nicht alle, ich lese das, was dann in der Zeitung steht. Wenn man etwas ankündigt mit 22. Juni 2010 und sagt, am 31. Juli 2010 ist das fertig evaluiert, was immer, wenn man Termine ankündigt - ich kenne die Presseaussendung nicht -, nur wenn man Termine ankündigt, dann sollte man sie einhalten, das ist schon richtig und darum werden wir diesem Antrag auch zustimmen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bislang war die Argumentation, die die KollegInnen der Grünen gegenüber der Linzer ÖVP gewählt haben, eigentlich eine sehr freundliche. Es gehört schon ein bisschen ein politischer Mut, um nicht zu sagen, eine Unverfrorenheit dazu, wenn hier maßgebliche leitende Funktionäre der Landes-ÖVP, die auch dem Gemeinderatsklub in Linz angehören, gleichzeitig auf Landesebene dafür sorgen, dass im Landesbudget für 2011 keine Fördermittel für Elektromobilität enthalten sind. Aber dort hat man ja eine Koalition mit der Grünen-Fraktion. Dort wird vom Herrn Landeshauptmann als Finanzreferent gestrichen, und dann hat man den Mut, auf die Linzer Umweltreferentin, die keine anderen Budgetmittel derzeit zur Verfügung hat und wo es noch andere Gründe gibt, auf die ich eingehen werde, hinzupecken und den eigenen Landeshauptmann, der diese Kürzungen durchzieht, lässt man außer Obligo. Das ist dieses zweierlei Messen mit Maß, was die Linzer ÖVP in den letzten Jahren so hervorragend auszeichnet. Das finde ich sehr unfair, was Sie da tun. Das Zweite, man kann neben dem fraktionellen und parteipolitischen Kern einmal die inhaltliche Ebene sehen. Fakt ist, dass die meisten Interessenten und die meisten Förderwerber, die wir gehabt haben und auch auf Landesebene, nicht unbedingt zu den finanziell schwächeren Menschen in dieser Stadt gehören, sondern ich würde sagen, durchaus zu den Besserverdienenden in guten Positionen des öffentlichen Dienstes, nicht nur des Landesdienstes, in guten Positionen in der Privatwirtschaft, also Menschen, die – und das ist schön – ein sehr hohes ökologisches Bewusstsein haben und dieses sicherlich nicht von einer Förderung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Höhe von 300 oder 400 Euro abhängig machen. Diese Menschen, die wir selbst öfter sehen, wenn sie mit dem Elektrofahrrad fahren und deren Einkommen in Medien publiziert ist, glaube ich, würden sich genauso für die Elektromobilität entscheiden, als wenn es keine Förderung gibt. Das nennt man klassisch und in der Nationalökonomie ist das ein Mitnahmeeffekt, der hier erzielt wird. Ich würde sagen, dass man die Elektromobilität unter diesem Aspekt einmal beurteilen soll, und dass hier mit Steuergeld Menschen gefördert werden, die durchaus in der Lage sind, selbst die gesamten Kosten für ihr Elektrofahrrad zu bezahlen und die nicht die Mittel aller Menschen brauchen. Wenn man sich dann noch die Diskussion in Erinnerung ruft, die in den letzten Tagen zu führen war, dass Sozialleistungen auf Landesebene gekürzt werden, dass für Wohnungen, für Menschen mit Beeinträchtigungen das Geld nicht da ist, dann kann man doch nicht verlangen, weder auf Landes-, noch auf Stadtebene, dass in solchen Zeiten, wo das Land so massiv sparen muss, die Stadt einspringen soll und Elektromobilität alleine finanzieren kann. Das ist eine unsoziale Facette, die hier diskutiert wird. Deswegen halte ich es für richtig, sich bei diesem Antrag der Stimme zu enthalten, wohl ahnend, dass die ÖVP diese ihre Klientelpolitik mit weiteren Anträgen in Zukunft forcieren wird.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich wollte eigentlich nur ganz kurz das richtig stellen, was Frau Klitsch hinsichtlich der Daten gesagt hat. Das steht auch im ÖVP-Antrag korrekt drinnen, dass ich gesagt habe, bis Jahresende wird die Evaluierung vorliegen. Sie haben vorher gesagt, am 31. Juli. Also ich wiederhole noch einmal ganz kurz zur Richtigstellung die Daten. Am 21. Juli habe ich im Ausschuss berichtet, dass diese Förderung plangemäß auslaufen wird - also nicht, wie die ÖVP ständig behauptet, ich hätte das gestoppt. Das war von Anfang an so konzipiert, dass diese Förderung ein Jahr läuft und am 31. Juli plangemäß ausläuft. Die weitere Vorgehensweise habe ich angekündigt damit, dass wir nach Auslaufen dieser Förderung diese Maßnahme evaluieren und dann wird das bis Jahresende fertig gestellt sein und dann darauf aufbauend überlegen wir ein neues Förderkonzept, weil ich nicht dafür zu haben bin, Geld hinauszuschmeißen. Das nur ganz kurz zu den Daten, wie sie waren.“ Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Herr Vizebürgermeister Luger, es ehrt Sie natürlich, dass Sie zum Schutz der Umweltstadträtin antreten. (Zwischenruf) Fairness ist natürlich ein relativer Begriff, den man unterschiedlich sehen kann. Sie argumentieren mit ,Sozial gegen Umwelt’. Diese Werte sollte man nicht unbedingt gegeneinander ausspielen. Politik, Herr Vizebürgermeister, ist sicher etwas, das symbolhaft ist. Es ist schon richtig, wenn wir nur 300 oder 400 Euro hergeben, dann ist das wenig. Ich gestehe Ihnen zu, dass der eine oder andere das nicht brauchen wird, auch das ist möglich. Aber es geht um das Symbol. Und das ist ein zukunftsträchtiges Thema, da geht es in der Stadt um nichts anderes als Verkehrslärm und Linzer Luft positiv zu behandeln und einen positiven Effekt zu erzielen. Dieses Symbol kann ich mit so einer Förderung setzen. Darum geht es, das ist das ganze Ziel des Antrages. Das hat nichts mit der Landes-ÖVP oder sonst irgendjemandem zu tun. Wir in Linz haben hier andere Notwendigkeiten, Herr Vizebürgermeister, als die Ortschaften Arnreit oder sonstwo, weil die sind vom Verkehrslärm nicht so betroffen. Zwischenruf Bürgermeister Dobusch: „Nichts gegen Herrn Scharinger!“ Gemeinderat Mag. Fürlinger weiter: Ich frage ihn, ob er auch schon ein Elektrorad hat und ob es gefördert worden ist. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Jedenfalls hat der Antrag den einzigen Grund, dass wir der Linzer Luft und der Linzer Bevölkerung den ein oder anderen Umwelteffekt, einen positiven Umwelteffekt bringen und sonst gar nichts. Daher bitte ich auch im Namen unserer Fraktion um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Haydtner: „Frau Roschger, ich muss da schon heftigst widersprechen, so ist das nicht, dass für uns mit dem Advent die Arbeit aufhört. Da fängt sie erst an für das nächste Jahr. Aber wenn man vom 31. Dezember spricht und sagt, da kommt dann irgendeine Presseaussendung, dann sage ich, im Gemeinderat ist es zu spät. Der Gemeinderat hat heute die letzte Sitzung, in der solche Themen behandelt werden können, wie ich schon gesagt habe, und dann erwarte ich mir doch, dass man zumindest ein Zwischenergebnis oder Ähnliches erhält.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (24) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Gemeinderätin Polli berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 3 Migrantenvereinsförderung an Integrationswillen binden und führt aus: „,Geld für Ausländervereine nur, wenn sie bei Integration helfen.’ Das ist nicht eine Aussage von mir oder von der ÖVP-Linz, sondern so lautet der Titel über einen Artikel in der Kronen Zeitung vom 7. Oktober dieses Jahres auf Seite 14. Bezug genommen wird im anschließenden Beitrag auf eine Pressekonferenz von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl zum Thema Integrationspolitik des Landes Oberösterreich. Zitiert wird Landesrat Ackerl darin mit folgenden Worten: ,Geld gibt es nur, wenn sie Integrationsarbeit leisten. Einen Verein, der nur die Kultur des Herkunftslandes pflegt, fördern wir nicht.’ Auch seitens der Stadt Linz werden Migrantenvereine in Form von finanziellen Zuschüssen aus öffentlichen Kassen unterstützt. Ziel dieser Kooperationen muss es sein, dass Integration und Zusammenleben in Linz deutlich verbessert werden. Deshalb gibt es das neue Integrationspapier, das immer noch in Ausarbeitung ist. Es geht mir jetzt in erster Linie darum, dass es bei allen anderen Vereinen gewisse Auflagen gibt, damit man eine Förderung bekommt - ob das jetzt die Sportvereine sind, das kann Frau Vizebürgermeisterin Dolezal bestätigen, ob das Kulturvereine sind usw. Wir wissen, dass es viele Vereine gibt, auch bei den Migrantenvereinen, die vorbildliche Arbeit leisten und das wird im Sinne aller sein, dass die zu ihren Förderungen kommen. Aber es wird auch andere geben, die sich noch nicht an gewisse Sachen halten und darum stellen wir heute folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Angelegenheiten der Integrationsförderung zuständige Mitglied des Stadtsenates wird ersucht, nach dem Vorbild der ‚Speziellen Richtlinien für die Gewährung von Sozial- und Jugendförderung durch die Stadt Linz’ nunmehr ‚Spezielle Richtlinien für die Gewährung von Förderungen an Migrantenvereine durch die Stadt Linz’ zur Beschlussfassung vorzulegen, sodass Linzer Migrantenvereine künftig nur mehr dann städtische Förderungen beziehen können, wenn sie sich ausdrücklich mit den in den speziellen Förderrichtlinien verankerten integrationspolitischen Zielsetzungen einverstanden erklären, diese bei der Umsetzung des geförderten Projektes nachweislich verfolgen und dem Amt für Soziales, Jugend und Familie nach dem Beispiel von § 2 (8) der ‚Speziellen Richtlinien für die Gewährung von Sozial- und Jugendförderungen durch die Stadt Linz’ (‚Das Amt für Soziales, Jugend und Familie prüft vor erstmaliger Gewährung einer Förderung und danach fallweise die Bedarfsgerechtigkeit, Flexibilität und Effizienz der angebotenen Leistungen und Vereinstätigkeit.’) entsprechende Einschau gewähren.’ Wir ersuchen um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hein: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist eigentlich traurig, dass es überhaupt notwendig ist, so einen Antrag stellen zu müssen. Es müsste Selbstverständlichkeit sein, dass Migrantenvereine, weil sie Subventionen von österreichischen Steuerzahlern bekommen, natürlich bemüht sein müssen, ihren Teil zu einem geordneten Zusammenleben beizutragen. Der ÖVP muss man aber den Vorwurf machen, dass dieser Antrag, welcher schon in ähnlicher Form im Jahr 2007 gestellt wurde, sehr allgemein gehalten wurde und keine konkreten Voraussetzungen für eine Gewährung von Subventionen Erwähnung gefunden haben. Die Zeit wäre in diesen drei Jahren durchaus da gewesen. Uns fehlt in diesem Antrag die wichtigste Voraussetzung zur Gewährung von Subventionen, nämlich dass die deutsche Sprache von diesen Vereinen gefördert und angewendet werden muss. Das Erlernen und die konsequente Anwendung der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Bestandteil eines geordneten Zusammenlebens, und nur Migrantionsvereine, die dieses Ziel fördern und verfolgen, kommen aus unserer Sicht überhaupt für Subventionen in Betracht. Es kann nicht sein, dass aus österreichischen Steuergeldern Publikationen oder Veranstaltungen ausschließlich in fremden Sprachen finanziert werden und von der autochthonen Bevölkerung nicht verstanden werden. Wie wichtig hier gemeinsames und entschiedenes Vorgehen der Politik wäre, zeigt die Studie ,Zusammen Leben Lernen in der Schule’, welche aufgrund ihrer Brisanz nur für den internen Gebrauch im Büro von Unterrichtsministerin Claudia Schmied bestimmt wurde. Veröffentlicht wurde lediglich eine sehr gekürzte Fassung. Details wollte das Unterrichtsministerium nicht bekannt geben. Worum ging es in dieser angesprochenen Studie mit dem Titel ,Zusammen Leben Lernen in der Schule’ unter der Leitung von Frau Edit Schlaffer? Die Studie sollte das Zusammenleben zwischen muslimischen und nicht muslimischen Schülern in österreichischen Klassenzimmern untersuchen. Das Ergebnis war äußerst ernüchternd. Man konstatierte in dieser Studie, dass es zwischen den beiden Gruppen – es betrifft die Altersgruppe 14 bis 18 Jahre – praktisch keine Berührungspunkte gibt, sprich, es existiert bereits in den Klassenzimmern eine Parallelgesellschaft. Wir sehen hier die Migrationsvereine in der Pflicht, dass sie Maßnahmen zur Förderung der deutschen Sprache ergreifen müssen, welche ein geordnetes Zusammenleben erst ermöglichen, um in Zukunft noch in den Genuss städtischer Fördermittel zu kommen. Diese Vereine sind näher an den Familien dran als öffentliche Einrichtungen. Wenn sich aber ein Verein nicht einmal mit der Grundlage des Zusammenlebens und der Anwendung der deutschen Sprache anfreunden kann, dann ist er nicht förderungswürdig. In diesem Zusammenhang stellen wir einen Zusatzantrag, genauer gesagt, wollen wir den Punkt 1 in den Punkt 1 a um den folgenden Wortlaut erweitern: Der Gemeinderat beschließe: ,1a) wobei der Förderungswerber dafür zu sorgen hat, dass die Vereinstätigkeit das Erlernen und die konsequente Anwendung der Landessprache Deutsch fördert und dieses Ziel in keiner Weise - zum Beispiel durch Herausgabe von Druckschriften oder Publikationen lediglich in fremder Sprache - behindern darf.’ Diese Konkretisierung ermöglicht es, dass man die Einhaltung dieser Richtlinie auf einfache Art und Weise überprüfen kann. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hartig: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kollegen, werte Gäste auf der Galerie, liebe Frau Kollegin Polli, Sie wissen schon, dass die Förderungen, die vom Migrations- und Integrationsbeirat ausgeschüttet werden, an Richtlinien gebunden sind. Wir haben diesbezüglich öfters im Beirat diskutiert, aber es ist das übliche Problem der ÖVP, dass die Kommunikation nicht so gut funktioniert. Ich stelle mir immer die Frage des Integrationswillens, was unter Integrationswillen verstanden wird. Seitens der FPÖ hört man, dass das die Beherrschung der deutschen Sprache ist. Damit kann ich zwar recht gut leben, aber das ist nicht alles. Ich glaube, wir hängen uns eigentlich nur an der Sprache auf, aber Integration ist viel mehr als nur die Sprache. Es wird von uns – ich bezeichne uns einmal als ,Zuagroaste’ – verlangt, sich zu integrieren. Für mich ist Integration Teilhabe an der Gesellschaft. Teilhabe ist jetzt nicht nur die Beherrschung der Sprache, Teilhabe heißt für mich, dass ich in jedes Lokal hineingehen und hinausgehen kann, wann es mir beliebt, wie es mir beliebt, in welcher Kleidung es mir beliebt und mit welchen Freunden es mir beliebt. Das ist für mich Teilhabe und Integration. Integration heißt für mich auch, dass meine Jobbewerbung nicht gleich weggeworfen wird, weil mein Name nicht typisch österreichisch klingt. Integration heißt für mich auch, dass ich als Frau nicht immer als Sexualobjekt angesehen werde, und das trifft leider Gottes nicht zu. Integration heißt für mich, dass meine im Ausland erworbene Ausbildung, meine Berufserfahrung hier etwas wert sein sollte. Das ist bei mehr als 50 Prozent der MigrantInnen nicht der Fall. Das ist für mich auch Integration. Da frage ich mich, wo ist da der fehlende Integrationswille? Tut mir Leid, aber ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, da es schon Vorschriften gibt. Es gibt Richtlinien und Sie wissen ganz genau, dass Publikationen in deutscher Sprache erscheinen müssen, damit sie vom Migrations- und Integrationsbeirat gefördert werden. Wir Grünen können diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Grünen) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, ich werde diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, weil ich immer davon ausgehe, dass Integration keine Dienstleistung ist, sondern Integration ist ein Prozess. Dieser Prozess ist selbstverständlich vom Zuwanderer sehr, sehr stark abhängig. Auch was den Antrag der FPÖ anbelangt, werde ich zustimmen, weil ich davon ausgehe, dass die Sprache sehr, sehr wichtig ist und dass die Kommunikationsfähigkeit eine Grundlage für den Integrationsprozess darstellt. Dass der Steuerzahler, der Bürger ein Recht darauf hat, zu wissen, was mit dem Geld passiert, ist meines Erachtens klar und insofern müssten ganz klare Richtlinien geschaffen und diese entsprechend geprüft werden. Also von unserer Seite gibt es hier eine Zustimmung.“ Gemeinderat Strigl kommt um 16.17 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Roschger: „Ich habe nur eine kurze Frage an Frau Gemeinderätin Polli. Ich habe oft das Gefühl, die ÖVP versucht einen Spagat zwischen es gibt viele Vereine, die sich vorbildlich verhalten, aber – und das Aber ist dann reichlich unkonkret. Da haben Sie gesagt, die sich an gewisse Sachen nicht halten. Um was geht es da? Wer, was, warum? Dann sagen Sie uns, was das Problem ist, weil ,gewisse Sachen’, was soll das sein? Mit dem kann man absolut nichts anfangen.“ Gemeinderätin Martincevic: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich will keine allgemeine Diskussion über Integration führen, sondern ich gehe zurück zu diesem Antrag. In dem Antrag wird Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl zitiert. Es gibt aber einen enorm großen Unterschied zwischen dem Ackerl-Zitat und dem Antrag der ÖVP. Herr Ackerl verlangt keine speziellen Förderlinien, keine Sanktionen, keine Verträge, keine Vereinbarungen, keine Nachweise und er verlangt auch keine Einschau in die laufenden Geschäfte beziehungsweise Unterlagen. Zu den von der ÖVP verlangten speziellen Richtlinien für Migrantenvereine muss man sich absolut ablehnend äußern. Es gibt eine Stellungnahme vom Migrations- und Integrationsbeirat, die die sachliche Vorgangsweise darstellt und wir unterstützen diese. Kollegin Polli, weil der Migrations- und Integrationsbeirat einmal nicht beschlussfähig war, haut man nicht gleich auf die Kollegen hin. Es gibt andere Beiräte, den zum Beispiel heute schon angesprochenen Kulturbeirat vom Kollegen Watzl, der war auch nicht beschlussfähig und wir - ich meine die anderen Fraktionen - machen keine Tragödie daraus und verlangen keine Sonderlinie. Es gibt keinen Grund und keine Notwendigkeit, für Migrantenvereine besondere Förderlinien zu verlangen. Vielmehr müsste man die Gleichbehandlung der migrantischen Vereine mit anderen Vereinen fördern. Und wie schon erwähnt, werden wir diesen Antrag ablehnen.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli: „Frau Gemeinderätin Hartig, ich gebe Ihnen in vielen Punkten Recht. Sie haben viele Punkte angesprochen, die uns ein Anliegen sind: wenn Sie zum Beispiel sagen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, und dass Sie als Frau nicht nur als Sexsymbol oder als Sexobjekt angesehen werden wollen. Es gibt gute Vorzeigebeispiele in Deutschland, zum Beispiel in der Stadt Leverkusen. Da gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt und den Ausländerkommunen seit März 2010. Die wurden vom Bürgermeister der Stadt Leverkusen gemeinsam mit den Ausländervereinen unterschrieben. Darin finden sich Hinweise auf die notwendige Achtung von Werteordnung, Verfassung, Gleichberechtigung sowie auf Trennung von Staat und Religion, aber auch klare Handlungsaufträge an die Vereine zur aktiven Vertretung des Integrationsleitbildes. Im Leverkusener Vertrag für Integration heißt es hinsichtlich der Migrantenvereine wörtlich: Sie teilen die formulierten Grundsätze und engagieren sich für die integrationspolitischen Leitziele der Stadt. Einige Punkte, die die Frau Roschger von mir zum Beispiel hören wollte, was wir uns da erwarten. Zum Herrn Kollegen Hein von der FPÖ: Wir werden Ihren Antrag nicht mittragen, sondern uns enthalten, weil unser Antrag lautet, dass das für Integrationsförderung zuständige Stadtsenatsmitglied aufgefordert ist, spezielle Richtlinien für die Gewährung von Förderungen an Migrantenvereine durch die Stadt Linz vorzulegen, zu erarbeiten. Das ist unser Auftrag, das ist unser Antrag. Deshalb kann natürlich drinnenstehen, wenn der Stadtsenat oder der Herr Vizebürgermeister das empfindet, dass natürlich die deutsche Sprache gefördert werden muss. (Zwischenruf) Sehr schwere Sprache, die deutsche Sprache. Ich freue mich über alle, die das hier besser können als ich. Ich werde bei den nächsten Wortmeldungen ganz genau zuhören und dann wahrscheinlich lachen. Ich habe die Fragen der Frau Kollegin Roschger beantwortet, wo es um Gleichberechtigung und Wertehaltung geht und vieles mehr. Ich habe der Frau Kollegin Martincevic gesagt, dass es immer wieder gute Integrationsanträge gibt, Veranstaltungen, die wir im Integrationsbeirat diskutieren. Aber es gibt auch andere Förderungen, die nicht nur vom Integrationsbeirat ausgeschüttet werden, sondern direkt von der Stadt Linz kommen, und darüber reden wir nicht. Auch im Integrationsbeirat ist es so, dass ich oft nicht genau Bescheid weiß, was das für eine Veranstaltung war. Zum Beispiel beim letzten Mal, wo der Vorsitzende ausnahmsweise einmal nicht da war und, ich glaube, der dritte Stellvertreter den Vorsitz geführt hat. Der junge Mann hat sich nicht so ausgekannt und das nicht so erklären können. Ich hätte es aber trotzdem ganz gerne gewusst, welche Veranstaltungen das genau waren. Ich glaube, dieses Recht habe ich auch. Ich bleibe dabei, es gibt für Sport- und Kulturvereine diese ganz speziellen Richtlinien und warum soll das für andere Vereine nicht gelten. Ich bitte daher um Annahme des Antrags.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (25), Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Zusatzantrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (25), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. (Zwischenrufe) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Das geht insofern, weil der Antrag schon abgelehnt ist. Aber normalerweise ÖVP-Antrag plus Zusatzantrag – sonst wäre es kein Zusatzantrag. Wenn der Antrag schon abgelehnt ist, hätte ich ihn nicht mehr abstimmen lassen müssen.“ Vizebürgermeister Dr. Watzl zur Geschäftsordnung: „Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, glaube ich, wäre nach unserer Geschäftsordnung über den Zusatzantrag nicht mehr abzustimmen gewesen. Aber nachdem die Wortmeldungen ohnehin schon die inhaltliche Ausrichtung beantragt haben und im Zusatzantrag zum Ausdruck gebracht worden sind, ist das kein Beinbruch.“ Vizebürgermeisterin Dolezal: „Ich glaube auch nicht, dass das ein Beinbruch ist und sicherlich auch nicht eine Verletzung von irgendwelchen Statuten und Regeln, sondern es ist nur ein Entgegenkommen für den Antragsteller.“ Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 4 Freifahrt für freiwillige Retter (Blaulichtorganisationen) und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, mit so einem Entgegenkommen und einer solchen Vorsitzführung, die demokratiepolitisch äußerst gediegen ist, stellt man natürlich gerne Anträge, deshalb kommen jetzt gleich zwei Anträge von meiner Person, beginnend mit der Freifahrt für freiwillige Retter. Wir haben uns als Fraktion überlegt und ich in meiner Funktion als Sicherheitsstadtrat, was wir dazu beitragen können, dass den LinzerInnen, die ihr Leben und ihre Freizeit investieren, mehr als in jedem anderen ehrenamtlichen Verein, in jedem anderen ehrenamtlichen Umfeld, beispielsweise im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, aber auch der Rettung hautnah an gefährliche Situationen herankommen, hautnah an Unfälle, Brände, Katastrophen und dergleichen mehr, Anerkennung zuteil wird. Daher haben wir überlegt, was kann die öffentliche Hand hier machen, was können wir als Stadt Linz, als Gemeinderat der Stadt Linz tun, um diesem Einsatz, der auch die eigene Gesundheit, das eigene Leben und die eigene Sicherheit gefährdet, Rechnung zu tragen und zumindest eine symbolische Anerkennung zu gewähren. Es kann, wie gesagt, bei den Ehrenamtlichen, wie der Name schon sagt, nicht darum gehen, eine Art Verdienst, einen Lohn im klassischen Sinne einzuführen. Es wäre aber ein schönes Zeichen und vor allem ein wichtiges Zeichen, wo es um die Motivation und um die Anerkennung und Wertschätzung geht, dass es auch ein gewisses Symbol der Unterstützung, ein Symbol der Anerkennung gibt. Wir haben uns überlegt, dass in diesem Fall eine Freifahrt, gerade mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, eine Bereicherung für die einzelnen ehrenamtlichen Retter und Helfer sein könnte. Es gibt bereits in anderen Städten, wie beispielsweise in Berlin, ein ähnliches Modell. In Graz wird ein ähnliches Modell für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Graz angedacht. Wir denken, dass es auch für Linz eine gute Bereicherung wäre, wenn beispielsweise die Damen und Herren des Roten Kreuzes, des Samariterbundes, der Feuerwehren, der Wasserrettung und anderer Blaulichtorganisationen unter gewissen Voraussetzungen eine solche Freifahrtkarte, eine Jahreskarte der Linz Linien ausgestellt bekommen. Es erleichtert nicht nur den Dienstbetrieb, wenn sie zu Übungen, Sitzungen, was auch immer, fahren und anreisen, sondern ist natürlich auch ein positives Zeichen in Richtung der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, vor allem aber eine Wertschätzung der ehrenamtlichen Mitarbeit der Damen und Herren in den Blaulichtorganisationen. Ich ersuche daher, hier ein Zeichen für die Sicherheit, ein Zeichen auch für das Ehrenamt in Linz zu setzen und dem Antrag im vorliegenden Wortlaut zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Stadt Linz übernimmt für alle freiwilligen, unentgeltlich tätigen Retter (aktive Mitglieder von Blaulichtorganisationen wie Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr, Arbeitersamariterbund und dergleichen), die in Linz ihren Hauptwohnsitz haben und deren Organisation zumindest schwerpunktmäßig in Linz tätig ist, auf Antrag und gegen Vorlage einer Bestätigung der jeweiligen Organisation die Kosten für eine Jahres-Netzkarte der Linz Linien beispielsweise durch Refundierung oder durch Ausgabe einer Jahreskarte als Naturalsubvention. Eine Bedeckung allfällig anfallender Kosten für das Jahr 2011 soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets beziehungsweise aus der Haushalts-Ausgleichsrücklage erfolgen und in Folge im Voranschlag 2012 vorgesehen werden.’ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Eichinger-Wimmer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ehrt Sie natürlich, sehr geehrter Herr Stadtrat, wenn Sie für Ehrenamtliche Initiativen setzen. Wir alle wissen, dass wir in unserer Gesellschaft heute sehr davon abhängig sind, dass es viele Ehrenamtliche gibt, die in verschiedenen Funktionen tätig sind. Was mich trotzdem stört ist, dass hier eine Differenzierung vorgenommen wird. In Ihrer Begründung heißt es, dass man die Arbeit derer, die in Blaulichtorganisationen tätig sind, höher einschätzt als die Leute, die in verschiedenen gemeinnützigen Vereinen tätig sind. Ich glaube, dass man das nicht tun sollte. Es ist heute selbstverständlich so, dass wir eine Feuerwehr brauchen, das ist alles klar. Wenn wir für diese Menschen, die sich Gott sei Dank hier in den Dienst der Allgemeinheit stellen, etwas Sinnvolles tun wollen, dann ist es, glaube ich, das Beste, wenn wir Ihnen Gerätschaften in die Hand geben, wenn wir dafür sorgen – auch mit öffentlicher Förderung – bestmögliche Ausbildungen dafür zu machen, dass sie ihren Aufträgen auch entsprechend nachkommen können und das machen können. Ich möchte aber hier die Differenzierung nicht machen. Denn eines möchte ich Ihnen schon sagen, ich kenne Leute, die sind zum Beispiel ehrenamtlich in der Hospizbewegung tätig, und da könnte man jetzt viele Bereiche anführen, die ebenfalls sehr intensiv tätig sind und sehr viel von ihrer Persönlichkeit investieren. Da würde ich keine Differenzierung machen und wagen zu sagen, diese ehrenamtliche Tätigkeit ist wertvoller und deshalb belohnen wir sie mit einem 370-Euro-Jahresticket und die anderen nicht. Diese Differenzierung würde ich hier, sehr geehrte Damen und Herren, nicht machen. Weil wir, unsere Fraktion, die ehrenamtliche Tätigkeit über alle Bereiche hinweg gleich wichtig einschätzen, werden wir diese spezielle Bevorzugung, wie es hier in diesem Antrag drinnensteht, nicht befürworten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Ing. Hofer: „Frau Vizebürgermeisterin, wir alle wissen, und es wurde vom Vorredner schon gesagt, dass unsere Gesellschaft ohne Freiwilligkeit nicht leben könnte. Ich glaube, mich an eine Statistik erinnern zu können, die sagt, im europäischen Vergleich liegt Österreich bei allen EU-Staaten am fünften oder sechsten Platz, was die freiwilligen Stunden anlangt. Und das soll und muss in Zukunft so bleiben. Es hat ein Jahr der Freiwilligkeit gegeben, wie Sie wissen, meine Damen und Herren. Es wird alles getan, um die Freiwilligen vor den Vorhang zu bringen und diese Wertschätzung auszudrücken. Wenn dieser Antrag jetzt meint, dass Freiwilligen beispielsweise des Roten Kreuzes, der Freiwilligen Feuerwehr, des Samariterbundes oder der Wasserrettung unter die Arme gegriffen werden soll mit der Beistellung einer Jahreskarte auf den Linz Linien, so kann man das vielleicht als Anstoß begreifen für diese Menschen, die sich in einem gewissen Ausmaß für die Allgemeinheit hervortun und bereit sind, etwas zu tun. Dass natürlich dieser Antrag nicht ausgefeilt sein kann, weil hier noch eine Tafel erstellt werden muss, wie oft muss ich da fahren oder wie oft muss ich mich zur Verfügung stellen und wie viele Stunden muss ich einbringen, um in diesen Genuss zu kommen, ist mir völlig klar oder ist uns völlig klar. Aber ich nehme diesen Antrag in der Form an, dass er ein Anstoß dafür ist, um diese Freiwilligen, die sich zur Verfügung stellen, zu unterstützen und auf den Linz Linien fahren zu lassen. Damit bringe ich zum Ausdruck, dass meine Fraktion diesen Antrag mit den Anmerkungen, die ich anbringen durfte, unterstützt und positiv bewerten wird.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Herr Gemeinderat Hofer, ich muss dazu auch einige Worte sagen, und Herr Stadtrat Wimmer, eben ähnlich wie Herr Gemeinderat Eichinger-Wimmer. Die Bewertung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine äußerst schwierige und diffizile. Und wenn ich eine bestimmte Gruppe, ich sage einmal, mit Geschenken für ihre Ehrenamtlichkeit oder einer gewissen Refundierung ihrer Ehrenamtlichkeit auszeichne, dann ist es sehr schwer, den anderen Ehrenamtlichen zu erklären, warum sie nicht. Weil gerade jeder in seinem Bereich wirklich mit seinem ganzen Herzen und seinem ganzen Einsatz für eine Sache, seine Sache kämpft. Ich wüsste nicht, wie ich es meinen Sportfunktionären erkläre. Viele wüssten es nicht, wie sie es im Sozialbereich erklären, wie sie es in ihrem Seniorenbereich erklären. Wie Sie wissen, haben wir in unseren Seniorenheimen einen Pool der Ehrenamtlichen, die die Seniorinnen und Senioren besuchen, die mit ihnen spazieren gehen und die sich wirklich einsetzen, die wir auch in diesem Bereich brauchen, und deren Arbeit wird geringer bewertet als diese. Wenn man sagt, viele setzen manchmal ihr Leben aufs Spiel, haben Sie Recht. Aber gerade im Gesundheitsbereich, im Bereich der Hospizbetreuung, im Bereich der Aids-Betreuung, im Bereich der Schwerkrankenbetreuung ist hier manchmal ein Gefahrenpotential damit verbunden. Jenen dann zu sagen, nein, es sind die Blaulichtorganisationen, nur das zählt und wenn die drei-, vier- oder fünfmal fahren, das kann man eigentlich nicht machen. Das ist eine Aufwertung einer bestimmten Gruppe, die sich sicherlich auszeichnet, keine Frage, aber leider Gottes in zweiter Folge eine Abwertung der anderen Gruppen. Eines müssen wir schon sagen, man könnte es sich jetzt leicht machen und sagen, gut, dann geben wir es allen, die irgendwo ehrenamtlich arbeiten. Aber ich glaube, dass das aufgrund der hohen Anzahl der Ehrenamtlichen, die wir Gott sei Dank in Österreich haben und natürlich auch in Linz, wirklich unfinanzierbar ist. Das können wir leider nicht machen und ich glaube, da sind wir uns schon im Sinne unseres Budgets und unserer Gelder, die wir haben, einig. Es werden immer wieder Aktionen gestartet für die Ehrenamtlichen in den jeweiligen Bereichen, mit Einladungen und Vergünstigungen, die die jeweilige Organisation dann bringt. Das soll so sein, das muss auch so sein. Aber dass eine Gruppe, deren Arbeit wirklich hervorragend ist, besonders gewürdigt wird im Verhältnis zu anderen, das glaube ich, ist einfach nicht machbar, und darum müssen wir uns von unserer Fraktion der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich finde es natürlich bedauerlich, dass da eine Abwertung oder eine Aufwertung bestimmter Organisationen oder sogar ein gegeneinander abwägen hineininterpretiert wird. Ich sehe das nicht so und habe nicht die Absicht, das zu machen. Die Absicht des Antrages war, die Dinge so beim Namen zu nennen wie sie sind. Es gibt natürlich verschiedenste Organisationen, wo ehrenamtliche Helfer oder ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Das fängt an - Sie haben es bereits zitiert - bei Sportvereinen, geht über Musikvereine, Kulturvereine bis hinüber zu Hilfsorganisationen auch im zwischenmenschlichen Bereich, bis hin zu Jugendorganisationen und politischen Parteien, wo Leute ehrenamtlich tätig sind. Das soll natürlich nicht Sinn der Sache sein und war auch nicht Sinn des Antrages, hier quasi ein Gießkannenprinzip für alle zu installieren. Es war aber auch nicht Sinn des Antrages, gegeneinander abzuwerten oder abzuwägen. Es ist einmal eine Tatsache, dass es einen Unterschied von Natur aus gibt, wo Rettungsorganisationen ihr Leben unmittelbar aufs Spiel setzen. Da geht es nicht nur um Zeit – es gibt sicher den einen oder anderen, wie Sie richtig gesagt haben, der sehr viel Zeit in anderen Organisationen einsetzt, völlig unstrittig, hier geht es mir aber um eine Sache, nämlich um den unmittelbaren Zusammenhang mit einer Gefahr, den unmittelbaren Zusammenhang mit einer Situation, die trotz aller Herausforderung, die es sonst gibt, sicherlich noch herausfordernder, noch schwieriger ist und einer ganz speziellen Würdigung bedarf, wenn man sich irgendwo selbst in Gefahr begibt, um anderen zu helfen und anderen beizustehen. Das sollte es sein bei diesem Antrag, kein abwägen, kein werten oder abwerten anderer Tätigkeiten, sondern die gebührende Bewertung derer, die ihr Leben, ihre Gesundheit für andere einsetzen. Ich bleibe dabei, bedanke mich bei Gemeinderat Ing. Hofer für die signalisierte Zustimmung und hoffe, dass für eine Anerkennung für die freiwilligen Retter in Blaulichtorganisationen dieser Gemeinderat doch eine Mehrheit findet.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 5 Verwaltungsreform – Standpunkt der Stadt Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es geht die Periode des starken Demokratieverständnisses hoffentlich noch nicht zu Ende, wie Frau Vizebürgermeisterin Dolezal vorhin eingeläutet hat. Es geht weiter mit dem Antrag zur Verwaltungsreform, zum Standpunkt der Stadt Linz - ein viel diskutiertes Thema, wenn man Zeitungen liest, wenn man die mediale Diskussion verfolgt. Es vergeht kaum eine Woche, wo nicht neue Ideen, neue Maßnahmen zum Thema Verwaltungsreform, Einsparungen im öffentlichen Dienst diskutiert werden. Es reicht hier aber nicht nur von Stammtischdiskussionen und Überlegungen der einzelnen Redakteure, damit ist es noch nicht getan, es geht die ganze Thematik so weit, dass man selbst in Expertenkreisen sich damit befasst, beispielsweise durch eine Schriftenreihe – vom Institut für Kommunalwissenschaften gibt es einen Band, das sich erst kürzlich damit befasst hat, welche Einsparungspotentiale im Verwaltungsbereich möglich wären. Durch eine dauerhafte Verbesserung und eine dauerhafte Entflechtung gewisser Zustände, die sich in unserem System Österreich, im System des Landes, aber auch der Gemeinden nicht wirklich bewährt haben, könnte dazu beigetragen werden, dass gerade in einer schwierigen Zeit, wo Finanzen fehlen, wo jeder Bereich sicherlich mehr Mittel bräuchte, wo man Einsparungen treffen könnte, ohne die Leistungen der öffentlichen Hand einzuschränken, wo man Kosten reduzieren könnte, ohne dabei Effizienz zu senken und man damit unterm Strich mit dem selben Geldmittel entweder mehr erreichen könnte oder die gleichen Leistungen günstiger anbieten könnte. Es wäre aus unserer Sicht sehr wichtig, dass in dieser laufenden Diskussion nicht nur einzelne Politiker in den Vordergrund treten, sich da austauschen und verschiedene Meinungen gegeneinander antreten, sondern es wäre für uns sehr wichtig, dass es hier einen Schulterschluss gibt, gerade in einer Landeshauptstadt der Größenordnung wie Linz es ist. Gerade hier wäre es wichtig aus unserer Sicht, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, im Bereich der Verwaltungsreform nicht nur zuzusehen, wenn Expertenkommissionen beispielsweise im Land Oberösterreich darüber befinden, wie es mit dem Gesundheitswesen weitergehen soll, wenn irgendwo anders, vielleicht in Wien, darüber diskutiert wird, wie viel Geld den Gemeinden zusteht und wie viel nicht. Es wäre aus unserer Sicht wichtig, hier in diese Diskussion einen Beitrag einzubringen, wie man als Stadt Linz gewisse Ansätze, Denkansätze quer über alle Parteien hinweg, auch im Sinne einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder Stadtsenat treffen könnte. Ich glaube, es wäre sehr wichtig, dieses Tätigkeitsfeld nicht nur einzelnen Interessensgruppen der Privatwirtschaft, sondern vor allem auch den demokratisch legitimierten Organisationen, dem Linzer Gemeinderat und Stadtsenat zu überlassen. Da würden wir vorschlagen, dass unter Zusammenarbeit und unter Einbeziehung von Experten hier ein Standpunkt der Stadt Linz erarbeitet werden soll. Ich glaube, das ist grundsätzlich möglich, weil dieses Thema der Verwaltungsreform möglichst frei von verschiedenen Ideologien zu sehen sein sollte, weil es darum geht, Geldmittel einzusparen. Denn was man im Endeffekt mit dem eingesparten Geld macht, das steht natürlich auf einer anderen Seite. Es wird natürlich Diskussionen darüber geben. Dass man hier ohne Leistungsreduktionen Einsparungen trifft, darüber sollte es aber, glaube ich, keine Diskussion oder keine größeren Meinungsverschiedenheiten geben, weil es hoffentlich im Sinne aller ist, bei gleicher Leistung günstiger zu arbeiten und den Menschen letztlich für ihr Steuergeld mehr zu bieten. Daher schlagen wir vor: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Stadtsenat wird beauftragt, eine Beschlussvorschlage zum Standpunkt der Stadt Linz in Bezug auf eine Reform der öffentlichen Verwaltung zu erarbeiten und dem Gemeinderat anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen auch mögliche Synergieeffekte durch Eingliederung angrenzender Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden geprüft werden. Auf wissenschaftlicher Ebene sind – soweit erforderlich – die mit der Materie in Zusammenhang stehenden Institute der Johannes Kepler Universität (Institut für Verwaltungsrecht und –lehre, Institut für Volkswirtschaftslehre) sowie das Linzer Institut für Kommunalwissenschaften (IKW) in beratender Funktion heranzuziehen.’ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP, sehr geehrter Herr Stadtrat, bekennt sich bedingungslos zur Verwaltungsreform. Wenn man sich anschaut, wie ernst – und da bin ich schon bei Ihnen – die Verwaltungsreform auf unterschiedlichen Ebenen genommen wird, glaube ich, kann man durchaus auch selbstkritisch sein, dass auf Bundesebene -und da kann jeder bei seiner eigenen Partei überlegen, wo da noch mehr ginge - sicher mehr möglich wäre. Auf Landesebene haben jetzt alle Parteien gemeinsam beschlossen, zusammen eine große Verwaltungsreform zu starten und so gesehen ist Ihr Ansinnen durchaus legitim, zu sagen, auch im eigenen Wirkungsbereich, im Wirkungsbereich der Stadt Akzente zu setzen. Bei dem Teil sind wir auf Ihrer Seite, da sind wir dabei und da haben wir die gleichen Zielvorstellungen. Sie haben aber bei der Verlesung des Antrages den ersten Satz des Antragstextes angelesen und dann auf die Buchstaben verwiesen, die sich auf diesem Blatt Papier befinden. Und da glaube ich ist ein Schlüsselsatz oder ein Schlüsselteilsatz drinnen, der doch ganz entscheidend ist und der uns in der Position fundamental unterscheidet. Und zwar ist das der Teilsatz: ‚… Synergieeffekte durch Eingliederung angrenzender Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden …’. Das sehen wir ganz anders, da teilen wir nicht die Position von Ihnen bzw. die Position auch der Industriellenvereinigung, weil Sie die Privatwirtschaft angesprochen haben. Wir sind der Meinung, Zusammenarbeit ja, Zusammenlegung nein. Es kann nicht sein, dass wir politisches Verständnis dafür haben, wo in irgendwelchen Gremien wie im Gemeinderat oder in höheren Ebenen beschlossen wird, was sind die Identitätsgrenzen, was sind die Grenzen von Gemeinden, was sind nur mehr irgendwelche Katastergemeinden, irgendwelche von oben vorab bestimmten Territorien. Da muss man schon auf die jeweilige Struktur Rücksicht nehmen. Wir glauben aber, man kann sicher sehr viel Einsparungspotenzial, sehr viele Synergien heben mit noch mehr Kooperationen, mit noch mehr Zusammenarbeit und ich glaube – ohne das jetzt im Detail am Linzer Fall prüfen zu können –, dass am Standort Linz einiges möglich wäre mit den Umlandgemeinden. Wir glauben aber nicht, dass die Eingemeindung von den Umlandgemeinden unser Ziel sein kann, wo noch dazu die Leute das eindeutig gegenteilig sehen. Frage ich oberösterreichweit, wie das die Leute sehen, sagen 60 Prozent der Menschen, sie sind gegen Eingemeindungen. Schaut man sich an, wie das in Linz ausschaut, ist da noch immer mehr als die Hälfte, die gegen die Eingemeindungen von Umlandgemeinden sind. Aus diesem Grund können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Nachdem wir aber trotzdem für die Verwaltungsreform in unserem Zuständigkeitsbereich sind, werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Grundsätzlich sind Die Grünen für eine Verwaltungsreform, wir sind aber der tiefen Überzeugung, dass diese nur dann Sinn macht, wenn sie umfassend gedacht wird, das heißt, wenn sie bei der österreichischen Bundesverfassung, beim B-VG, anfängt. Das muss aus meiner Sicht auch bis zu einer Diskussion des föderalistischen Prinzips in seiner momentanen Ausgestaltung gehen. Das, was die Stadt Linz in ihrem eigenen Bereich tun kann, das tut sie schon längst und da passiert immer wieder etwas und ich gehe davon aus, es wird auch künftig weiter daran gearbeitet. Eine Verwaltungsreform macht nur Sinn, wenn sie umfassend gedacht und von den zuständigen Stellen initiiert wird und das ist in diesem Fall der Bund, weil ohne eine tiefgreifendere Änderung der Bundesverfassung wird das nur in Bewegungen möglich sein, wo es schlussendlich wenig Sinn macht. Daher werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege Wimmer, ich muss mich da inhaltlich zu Wort melden, denn was Sie verlangen, da sind Sie viel zu spät dran, das gibt es schon alles. Denn wenn ich heute ein Verwaltungsinstitut der Linzer Universität mit irgendetwas beauftragen soll, dann machen die nichts anderes, als vorhandene Papiere vom Internet herunterladen und neu ausdrucken, weil das gibt es alles, was Sie da wollen. Oder das Institut für Kommunalwissenschaften: Da müssen Sie einmal dabei sein, wenn der Chef vom Institut für Kommunalwissenschaften im Städtebund jedes halbe Jahr erzählt, welche Verwaltungsvereinfachungen seiner Meinung nach theoretisch möglich sind. Das ist überhaupt nicht notwendig, alle wissen es, es hat alle Experten gegeben, nicht nur Theoretiker, die Sie da verlangen. Und ich muss Ihnen schon sagen, ganz so einfach ist es nicht für Theoretiker, zu wissen, was wirklich am Schluss möglich ist und auch nicht für das Institut für Kommunalwissenschaften. Eigentlich hat man auf bundespolitischer Ebene Experten, Praktiker und Theoretiker zusammengefasst und alles Mögliche gemacht, kilometerhohe Ergebnisse haben wir schon. Wir wissen doch alles, was theoretisch möglich wäre. Dann kommt dazu, was will man politisch und was will man politisch nicht. Und dann kommt noch dazu, was ist strategisch gescheit, wie ich es mache. Ich sage Ihnen eines, wenn wir den Antrag beschließen und der Stadtsenat macht ein Papier und der Gemeinderat von Linz sagt dann, jetzt soll die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land mit der Bezirkshauptmannschaft Linz-Stadt und dann kommt noch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr dazu und das Ganze wird jetzt in Linz im Neuen Rathaus zusammengeführt, da würden Sie sich wundern, welche Ohrfeigen wir da alle miteinander von allen anderen bekommen würden. Das ist alles politisch nicht machbar. Es ist sogar ein Problem, wenn die größere Gemeinde meint, wir schlucken die kleinere, weil sie schon so groß ist. Alles, was Sie da vorschlagen, erzeugt nichts anderes wie totalen Widerstand und am Schluss kommt überhaupt nichts dabei heraus. Entweder man macht in erster Linie Dinge, die von allen gewollt werden, aber politisch zu glauben, dass man solche Verwaltungsreformen, die Gebietsreformen sind etc., zusammenbringt, das glaube ich nicht. Und da bin ich auf dem Weg der Zusammenarbeit. Wissen Sie, es gibt keine Region, wo mehr zusammengearbeitet wird wie in Linz. Der Kanal, das Wasser, der öffentliche Verkehr, alles wird von einer Organisation in Umlandgemeinden von Linz betrieben. Über das, was woanders geredet wird, über Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeinden, das ist bei uns seit 20, 30, 40 Jahren völlig klar, dass das bei uns alles gemacht wird. Oder zum Beispiel die Frage im Schulbereich. Sollen wir jetzt wieder alles neu erfinden, oder gibt es nicht schon hundertmal Vorschläge? Die Frage ist, ist der politische Wille da, dass man es umsetzt oder nicht. Dass wir jetzt als Stadtsenat hergehen und wieder irgendwelche Theoretiker beauftragen, damit sie wieder das Gleiche erfinden, was wir alle schon wissen, damit kann ich mich grundsätzlich nicht anfreunden, das sind leere Kilometer, die wir da fahren. Es ist alles da, es soll etwas umgesetzt werden und die Geschichte hat sich. Und wo es keinen politischen Willen gibt, da kann ich noch so viele Expertisen und Theoriepapiere von irgendwelchen gescheiten Leuten entwickeln und es wird sich trotzdem – außer dass man zusätzliches Geld ausgibt – überhaupt nichts abspielen. Daher ist es viel zu spät, solche Untersuchungen oder sonst irgendetwas in Auftrag zu geben, das ist alles da, es ist inhaltlich so nicht machbar. Wenn wir etwas zusammenbringen wollen, dann muss der politische Wille da sein, weil die Theorie und alles, was theoretisch möglich ist, bringt nichts, das wissen alle, die heute in der Politik tätig sind. Das brauchen wir nicht mehr erfinden und daher brauchen wir als Stadt keine leeren Kilometer machen. Ich kann wirklich eines sagen, dass wir in der Stadt irrsinnig viele Verwaltungsreformen gemacht haben, alleine dass wir über 6000 Leute im Magistrat waren, wie ich Bürgermeister geworden bin und jetzt haben wir 2600. Wir haben vieles organisiert, wir haben 20 Ämter statt 50 Ämter usw. Das heißt, es ist irrsinnig viel gemacht worden. Und trotzdem haben Sie in einem Interview von mir gelesen, dass ich gesagt habe, ein bisschen etwas geht immer noch, auch bei uns. Ein paar Prozent Möglichkeiten haben wir noch und nicht alles schon ausgereizt, was wirklich möglich ist. Außerdem ändern sich die Rahmenbedingungen usw. und deswegen ist natürlich immer etwas möglich. Aber meine Erfahrung ist, man muss es tun, wenn man es tun kann. Wenn einer in Pension geht, dann musst du überlegen, ob du den noch einmal brauchst oder ob du seinen Job vielleicht aufteilst auf ein paar andere und dadurch Einsparungspotenzial hast. Es hat überhaupt keinen Sinn, wie sie es in Innsbruck gemacht haben. In Innsbruck haben sie tatsächlich mit einem Tag 20 Ämter aufgelöst. Nur, sie haben jeden Amtsleiter mit der gleichen Gage zu einem Amtsleiter-Stellvertreter gemacht und haben zwei Ämter zusammengelegt. Und solange der nicht in Pension ist, gibt es den noch immer, die haben noch lange kein Einsparungspotenzial. Und da ist die Frage, ob das das Gescheitere ist, was die gemacht haben. Ich glaube, man muss es tun und wir brauchen keine neuen Expertisen in all diesen Bereichen. Sie werden von mir sehr viel eingefordert haben. Dass man die Meinung haben kann, einen Bundesrat braucht man nicht mehr, weil man die Kammer nicht wirklich braucht, die kann man haben. Die Frage ist, ob man es politisch durchsetzen kann. Aber ich brauche keinen Professor von der Linzer Universität, der mir sagt, ob ich einen Bundesrat brauche oder nicht. Das weiß ich grundsätzlich selber. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Daher muss ich sagen, ein netter Versuch, aber wir enthalten uns der Stimme.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie haben es am Schluss bereits anklingen lassen, dass Sie sich selbst bereits mehrmals zu so tief greifenden Reformvorschlägen, beispielsweise im Bereich des Föderalismus, der Landesgesetzgebung, geäußert haben. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Der Sinn dieses Antrages ist nicht, irgendwelche Ämter der Stadt Linz auf den Prüfstand zu stellen, es geht vielmehr darum, einen grundsätzlichen Standpunkt, in welchem Bereich auch immer, einzunehmen und zu erarbeiten. Ich glaube, den Wortmeldungen entnehmen zu können, dass es sehr bedauerlich ist, wenn zwar das ganze theoretische Wissen bereits vorhanden ist und es seitens der Parteien ein grundsätzliches Bekenntnis zu einer Verwaltungsreform gibt. Nur muss man sich dann wirklich fragen – vielleicht bin ich da bisher zu kurz in der Politik tätig gewesen –, trotz aller Selbstkritik, die man übt, muss man aufpassen, wie es sein kann, wenn der grundsätzliche Wille da ist, wenn das Wissen da ist, woran scheitert es dann? Warum sind diese Punkte nicht schon längst umgesetzt? Vielleicht sind bei Stadt, Land und Bund die Interessen zu sehr gegeneinander gerichtet oder zu wenig konform, um hier etwas zu bewegen. Aber ich glaube, dann wäre es gerade Aufgabe einer Stadt wie Linz, die in vielen Bereichen vorbildlich ist, gerade im Bereich der Verwaltung vieles vorzuweisen hat, wo in anderen Städten und vom Zentrum für Verwaltungsforschung beispielsweise in Lernunterlagen die Stadt Linz immer wieder positiv zitiert wird, kann es schon die Aufgabe, die moralische Pflicht der Stadt Linz sein, hier eine Vorreiterrolle nach außen zu übernehmen und einen Beitrag zu einem besseren Österreich, einem besseren Oberösterreich oder was auch immer zu leisten. Ich sehe es nicht so, dass wir sagen, wir sind in unserem Bereich, wir sind wir, wir müssen schauen, dass da und dort noch ein wenig nachjustiert wird. Ich sehe das schon so, dass wir mit klugen Überlegungen – wenn man sie schon hat, umso einfacher, wenn sie nur mehr aus dem Internet heruntergeladen werden müssen, sind damit die Kosten dafür enden wollend, wobei ich natürlich jetzt dem Lehrkörper der Kepler-Universität nicht unterstellen möchte, dass da regelmäßig nur aus dem Internet heruntergeladen und dann publiziert wird. Ich glaube, das ist nicht so. Unabhängig davon glaube ich, dass es hier einiges gäbe, wo man Dinge zum Besseren bewegen kann. Sie haben einige Dinge schon konkret zitiert. Beispielsweise im Bereich der Bezirksverwaltungsbehörden glaube ich, dass es längerfristig nicht zielführend ist, dass immer wieder dieses verkrustete alte System der Bezirkshauptmannschaft in der jetzigen Form aufrecht erhalten werden muss. Es macht sicher einen Unterschied, ob es um die Bezirkshauptmannschaft in Gmunden geht, wo es sonst nichts in der Nähe gibt, wo die Bürger ein Verwaltungszentrum in dezentraler Lage haben. In Linz schaut die Sache anders aus. (Zwischenruf) Doch, haben wir zwei, Herr Gemeinderat, es gibt zwei Bezirkshauptmannschaften, und zwar die von Linz-Land und die von Urfahr-Umgebung. Wenn man dann die Stadt Linz noch mit dem Magistrat mitrechnet, eine dritte Bezirksverwaltungsbehörde – das ist zwar keine Bezirkshauptmannschaft im engeren Sinn, aber doch im weiteren Sinn als Bezirksverwaltungsbehörde. Damit könnte man aus diesen dreien, die in der selben Stadt gelegen sind, glaube ich, ohne größeres Problem gewisse Synergieeffekte wahrnehmen, wo man dann etwas bewegen kann, wo dann etwas weitergeht, ohne dass die Kosten damit verdreifacht werden. Da könnte man zumindest die Verwaltungsspitze zusammenlegen. Manchen Parteien wird nachgesagt, ein gewisses Naheverhältnis zu den Spitzen ländlicher Bezirkshauptmannschaften zu haben. Ich glaube, das braucht man hier niemandem unterstellen. Es war hier das Lippenbekenntnis da, eine solche Verwaltungsreform zu beschreiten, dass die auch vom Land sehr aktiv verfolgt wird – ich glaube, in zwei, drei Jahren werden wir klüger sein und wissen, ob da wirklich etwas dabei herausgekommen ist. Ich bin mir nicht so sicher und bedaure es, dass gerade hier in diesem Bereich die Chance vertan wird, seitens der Stadt Linz eine Vorarbeit zu leisten und hier etwas zu bewegen. Denn eines ist ganz sicher: Von der Verwaltungsreform und den Einsparungen reden, das wird jeder gleich einmal, weil niemand der sein möchte, der der Öffentlichkeit sagt, nein, wir sparen nicht ein, wir sind die Einzigen, die alles so lassen wollen, wie es ist. Ich bin auch noch bei einem weiteren Punkt neben dem, was ich inhaltlich erwähnt habe, nämlich was der Herr Bürgermeister gesagt hat. Und zwar geht es darum, Sie haben erwähnt, dass es wichtig ist, eine Art Chance dann zu nutzen, man muss die Zeit quasi erkennen, wenn es so weit ist. Sie haben gemeint, es sei zu spät für diese Vorschläge. Ich glaube, gerade jetzt ist es rechtzeitig. Wir sind vielleicht nicht um Jahre zu spät, sondern, wenn überhaupt, um ein paar Wochen oder Monate. Denn Tatsache ist, eine der größten Krisen der öffentlichen Haushalte ist noch nicht einmal zu Ende, läuft gerade, wir haben jetzt gerade die Folgen. Gerade im kommenden Budgetgemeinderat werden wir sicher wieder darüber diskutieren, wo die einzelnen Aspekte zu finden sind, wo es um die öffentlichen Haushalte geht, die unter der Finanz- und Wirtschaftskrise leiden. Ich glaube, da wäre es sehr wichtig, gerade diese Chance zu nutzen für tief greifende Reformen. Denn eines ist klar: Wenn alles wunderbar läuft, wenn die Steuereinnahmen sprudeln, dann wird niemand bereit sein, irgendwelche Einschnitte zu machen. Wenn wir die Chance haben, etwas zu ändern, dann jetzt. In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 6 Einsparungspotential im Bereich Gemeinderatsmaterialien und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, vor ziemlich genau einem Jahr habe ich einen Antrag gestellt betreffend Verfügbarkeit von Gemeinderatsmaterialien in elektronischer Form. Dieser Antrag wurde damals dem Verfassungsausschuss zugewiesen und letztlich umgesetzt. Wir bekommen seit einigen Monaten tatsächlich die Protokolle des Gemeinderates in elektronischer Form und können sie viel leichter ablegen bzw. speichern, platzsparender und billiger. Es ist einfach toll und es funktioniert und die Bürger können es im Internet nachlesen. Das Präsidium, Personal und Organisation hat damals errechnet, dass sich durch diese elektronische Versendung ein Einsparungspotenzial von zirka 6000 Euro pro Gemeinderatsperiode ergibt. Das ist nicht viel, aber doch etwas. Und wenn man ein bisschen weitersucht, dann gibt es bei den Gemeinderatsmaterialien durchaus noch andere Einsparungsmöglichkeiten. Zum Beispiel beim Amtsblatt. Das Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz wird den Mitgliedern des Gemeinderates nach wie vor in gedruckter Form und per Post zugestellt. Laut Homepage der Stadt Linz kostet so ein Abo pro Jahr 43,60 Euro und umfasst 24 Exemplare. Hochgerechnet auf 61 Gemeinderatsmitglieder ergibt es ein Einsparungspotenzial von mehr als 15.000 Euro pro Gesetzgebungsperiode. Das erleichtert wiederum die Ablage für die Gemeinderäte und schont zusätzlich die Umwelt. Weitere Sparmöglichkeiten gäbe es auch beispielsweise bei der nachweislichen Zustellung. Das Statut der Stadt Linz sieht vor, dass sowohl die Sitzungstermine des Gemeinderates, aber auch jene der Ausschüsse den Mitgliedern des Gemeinderates sechs Monate im Voraus zuzustellen sind, und zwar nachweislich zuzustellen sind. Diese nachweisliche Zustellung wird vom Amt immer noch gleichgesetzt mit der Versendung eines RSb-Briefes. Ein RSb-Brief kostet 2,65 Euro mindestens, im Falle des Voranschlages 2011, den wir soeben erhalten haben, 5,85 Euro. Das mal zwei, weil es gibt noch einen Rechnungsabschluss, und das mal 61 und das wiederum mal sechs ergibt eine ordentliche Summe, die man sich sparen könnte, wenn man – so wie der Gesetzgeber es vorsieht – hierfür andere Möglichkeiten in Betracht zieht. Zum Beispiel die Vergabe der Sitzungstermine während einer Gemeinderatssitzung, wo die Gemeinderäte den Erhalt unterschreiben müssen beziehungsweise die Selbstabholung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses im Rathaus, weil ob ich jetzt zur Post oder ins Rathaus gehe, bleibt für mich relativ – für mich sowieso -, aber auch für die meisten Gemeinderatsmitglieder wahrscheinlich egal. In diesem Sinne stelle ich folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ’1. Den Mitgliedern des Gemeinderates und Stadtsenates ist das Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz künftig grundsätzlich nur in elektronischer Form zuzustellen. Auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Mandatare wird die Zustellung in Papierform wie bisher beibehalten. 2. Bei der im Statut der Landeshauptstadt Linz festgelegten nachweislichen Zustellung von Gemeinderatsmaterialien sind kostensparende, alternative Zustellmethoden, die dem Zustellgesetz genügen, wie etwa persönliche Zustellung im Rahmen von Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen anzuwenden.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Bürgermeister Dobusch: „Frau Gemeinderätin, grundsätzlich ist es so, dass nicht alle Sitzungstermine jeder einzelnen Sitzung mit RSb-Brief zugestellt werden, sondern nur die Sammeltermine, also alle halbes Jahr bekommen Sie alle Gemeinderats- und Ausschusstermine zugestellt, die Erinnerung ist dann ohne das Ganze. Die Frage ist halt, wenn jetzt jeder für sich individuell entscheiden kann, ob er es zugestellt haben will oder nicht …Zwischenruf… das sagen Sie ja. Wenn jemand sagt, ich will es in Papierform, dann muss man es machen. So schreiben Sie das, das steht da. Zwischenruf Gemeinderätin Walcher: „Beim Amtsblatt, nur beim Amtsblatt!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Jeder einzelne Mandatar entscheidet, ob er die Zustellung in Papierform wie bisher will. Der kann darauf bestehen. Eines muss schon klar sein, dass ich nicht jeden Mandatar verpflichten kann, dass er alles über das Internet bekommt. Nicht nur beim Amtsblatt, auch bei allen anderen Einladungen. Und was ist, wenn jemand krank ist? Dann muss ich es ihm auch zustellen. Es ist die sicherste Form, damit dann niemand sagt, ich habe es nicht bekommen. Deswegen macht man das. Wir haben bei all diesen Dingen ein Problem, ich sage Ihnen aber, ich bin gerne bereit, dem zuzustimmen. Am wenigsten Problem haben die Stadtsenatsmitglieder, die bekommen es ohnehin. Es geht nur um die Gemeinderäte. Die Gemeinderäte sollen uns nur dann keinen Vorwurf machen, dass sie es einmal nicht bekommen haben. Dann können wir es nicht nachweisen, dass sie es bekommen haben. Diese Diskussion will ich dann nicht haben, das muss ich Ihnen schon sagen, das ist die Gefahr. Wir sind in einem Rechtsstaat und der Nachweis von verschiedenen Dingen muss rechtlich gewährleistet sein. Dann kann man das eine oder andere sicherlich einsparen. Wir haben bis jetzt immer gedacht, dass jeder Gemeinderat sein Fach hat und da haben wir es hineingelegt. Der ist immer gekommen und hat sein Fach ausgeräumt und hat es gehabt. Dann ist man nicht auf die Sitzung angewiesen gewesen. Theoretisch gibt es das alles. Und bei gewissen Dingen, die einer Rechtssicherheit bedürfen, hat man die RSb-Zustellung gehabt und beim Amtsblatt will man auch, dass es alle bekommen. Aber wenn es jemanden nicht interessiert, dann wird er auch nicht ins Netz hineinschauen, dann hat er es nicht. Also die Frage zwischen Rechtssicherheit und dem, was wir da tun, darauf möchte ich hinweisen, weil der, der dafür verantwortlich ist, dass die Betroffenen das alles bekommen, das ist der Vorsitzende des Gemeinderates, der Bürgermeister. Ich möchte nicht haben, dass nachher, weil wir alles so locker handhaben, am Schluss ich schuld bin, weil vielleicht irgendjemand nicht gefragt worden ist und man das im Nachhinein nicht feststellen kann. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Risiko und die Verantwortung dafür, dass das ordentlich abgewickelt wird, beim Vorsitzenden des Gremiums liegt, genauso wie bei den Ausschuss-Vorsitzenden. Da darf man dann auch nicht kleinkariert sein, wenn einmal etwas passiert und keine Vorwürfe machen, was sehr leicht immer gemacht wird. Auf das möchte ich hinweisen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn wir so etwas beschließen. Ich sage Ihnen nur, wir geben einen Teil der Rechtssicherheit in verschiedensten Bereichen auf. Wenn das die Gemeinderäte so wollen, tun wir es, es ist mir kein Problem. Aber bitte, wenn irgendjemand irgendetwas nicht bekommt, möchte ich nicht haben, dass dann unterstellt wird wie bei einem Antrag, den ich nicht auf die Gemeinderats-Tagesordnung gebe, dass immer das Präsidium oder der Bürgermeister schuld ist, weil irgendetwas nicht funktioniert. Diese Bitte habe ich schon, dass keine Vorwürfe kommen, für die möglicherweise der Bürgermeister nichts dafür kann. Daher habe ich überhaupt nichts dagegen, dass wir das beschließen. Wir werden ja sehen, wie das ausgeht.“ Schlusswort Gemeinderätin Walcher: „Ja, Herr Bürgermeister, dazu möchte ich schon noch etwas sagen, bitte mich nicht misszuverstehen. Sie haben das Ganze ein bisschen vermischt. Das eine betrifft das Amtsblatt. Das Amtsblatt, das wir in gedruckter Form per Post zugeschickt bekommen, wo ich mir denke, das ist eine Geldverschwendung, und ich kann es mir auch nicht aufheben. Ich habe nicht den Platz, dass ich mir pro Jahr zweimal 24 Exemplare über sechs Jahre irgendwo archiviere. Ich habe nicht den Platz dafür, ich sage es ganz offen. Ich halte es aber für verfehlt, dieses Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Linz im Pdf-Format zu veröffentlichen, weil es dann wieder Leute gibt, die sich auf Postenausschreibungen bewerben, die bereits seit Monaten abgelaufen sind. Solche Leute würde es geben. Also bitte nicht im Volltext veröffentlichen, das halte ich für falsch. Aber wenn es jemand möchte, dann kann man durchaus, so wie das stenografische Protokoll des Gemeinderates oder die Beilage zum Amtsblatt, per E-Mail verschicken. Das tut nicht weh, glaube ich. Das Zweite, wo es um die nachweisliche Zustellung geht, da ich will weder eine Änderung im Statut noch eine Änderung des Zustellgesetzes. Ich denke nur, dass man da vielleicht ein bisschen kreativer sein könnte. Ich habe es beispielsweise im Frühsommer erlebt. Ich gehe auf die Post, hole mir den obligatorischen RSb-Brief des Magistrats ab, zwei Tage später gehe ich wieder zur Post, hole mir wieder den obligatorischen RSb-Brief des Magistrates ab und drei Tage später haben wir eine Gemeinderatssitzung. Und ich denke, warum wäre es nicht möglich gewesen, dass ich während dieser Sitzung diese beiden Terminzettel bekomme und dann nachweislich unterschrieben hätte, dass ich sie erhalten habe. Das wäre billiger. Aber wenn es nicht geht und wenn es verwaltungsmäßig ein zu großer Aufwand ist, dann können wir es eben nicht machen. Ich dachte nur, es wäre ein kleiner Beitrag, um Kosten zu sparen und er war sicherlich gut gemeint und nicht eine Wichtigtuerei, dass ich dem Amt sage, wie man es besser machen kann.“ (Zwischenrufe) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 7 Barrierefreier Zugang Donaulände – Brucknerhaus und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, öffentliche Gebäude sollten für alle barrierefrei erreichbar sein. Oft genügen kleine Anpassungen, um bereits bestehende Anlagen für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht erreichbar zu machen. Ein Beispiel dafür ist der Zugang zum Brucknerhaus. Will man von der Unteren Donaulände kommend auf kürzestem Weg den Haupteingang zum Brucknerhaus erreichen, ist das für Rollstuhlfahrerlnnen und mobilitätseingeschränkte Personen nur über die Fahrbahn, die als Zu- und Abfahrt zum Brucknerhaus und zum ARCOTEL Nike Linz dient, möglich. Der daneben befindliche breite Gehsteig ist aufgrund von Barrieren in Form von Gehsteigkanten für Rollstuhlfahrerlnnen nicht benutzbar. Das ließe sich durch Abschrägungen bzw. die Anbringung von Rampen relativ leicht ändern. Die grüne Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Gehsteig beim Zugang zum Brucknerhaus im Bereich Zufahrt Brucknerhaus/ARCOTEL Nike Linz barrierefrei benutzbar zu machen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mayr berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag: K 8 Mehr Wohnbaufördermittel für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, laut Wohnbaubericht 2009 wurde für Oberösterreich ein primärer Wohnungsbedarf von 22.000 Einheiten erhoben, wobei die Hälfte der Wohnungssuchenden in der Landeshauptstadt Linz wohnen möchte. Auch wenn sich die Anzahl der Wohnungen in den letzten Jahrzehnten erhöht hat - mit Stand 1. Jänner 2010 gab es in Linz 107.983 Wohnungen -, steigt auf Grund des Trends, dass immer mehr Menschen in der Stadt leben möchten, die Nachfrage nach Wohnraum rapide an. Dem gegenüber steht leider eine dramatische Ungleichbehandlung, was die Verteilung der Wohnbaufördermittel in unserem Bundesland betrifft. Aufgerechnet auf den Wohnbedarf werden in Linz gerade einmal sechs Prozent aller benötigten Wohnungen gefördert. Linz ist damit Schlusslicht im Bezirksvergleich. Aus Sicht der Grünen ist es höchst an der Zeit, dass sich die Stadt, allen voran der zuständige Wohnungsreferent Vizebürgermeister Dr. Erich Watzl, beim Land mit allem Nachdruck für mehr Wohnbaufördermittel für Linz einsetzt, damit die Menschen, die in Linz leben wollen, auch ein qualitativ hochwertiges und leistbares Zuhause bekommen können. Die Gemeinderatsfraktion der Grünen stellt deshalb folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt ersucht den Wohnungsreferenten der Stadt Linz, Vizebürgermeister Dr. Erich Watzl, ehestmöglich Gespräche mit dem oö. Wohnbaulandesrat sowie mit dem Finanzreferenten des Landes Oberösterreich aufzunehmen, damit sichergestellt wird, dass ausreichend Wohnbaufördermittel für das Stadtgebiet Linz zur Verfügung stehen, um in der laufenden Legislaturperiode von nunmehr 2011 bis 2015 jährlich mindestens 500 neue geförderte Wohneinheiten zu errichten.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Mehr sehr geehrten Damen und Herren, ich muss diese dramatische Ungleichbehandlung, die Herr Kollege Mayr angibt, insoferne etwas abändern, weil ich das nicht so sehe. Wenn hier sechs Prozent der insgesamt benötigten Wohnungen, also dass sechs Prozent gefördert sind, angegeben werden, so sehe ich für Linz im Jahr 2010 von zirka 2300 oberösterreichweit geförderten Wohnungen einen Anteil von zirka 20,8 Prozent, nämlich in Anzahl 479 bewilligte Wohnungen. Vorziehprojekte sind natürlich hier inkludiert, das muss man auch immer sehen. (Zwischenrufe) Das ist die Tatsache, so wie es uns vom Büro Landesrat Haimbuchner bekannt gegeben wurde. Zusätzlich kommt noch dazu, dass ein Drittel der Wohnbeihilfe für Linzer Wohnungen bezahlt wird, das sind noch Zahlen, die aus dem Topf der Wohnbauförderung kommen. Im Prinzip kann man schon sagen, dass es in Ordnung ist und dass wir schauen sollten, dass wir möglichst viel Geld herausbekommen, aber der Antrag ist in der Begründung einfach nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir haben heute mehrmals das Thema Wohnen auf dem Programm und das gibt mir natürlich die Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Ich habe im letzten Monat sehr, sehr stark das Thema Wohnen thematisiert bzw. medial untergebracht und wir sind zur Erkenntnis gekommen, dass wir diesem ständigen Gejammere und Gezetere der Wohnungsgenossenschaften, insbesondere der Gemeinnützigen, nicht zustimmen können. Ich verweise auch auf einen Bericht des Rechnungshofes, das heißt, des Bundesrechnungshofes, und zwar lautet hier dieser Titel ,Entgeltrichtlinienverordnung und wirtschaftliche Situation der Gemeinnützigen Bauvereinigungen’. Da möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Rechnungshofbericht ein vernichtendes Urteil darstellt in Bezug auf die Mittel, die jetzt die Gemeinnützigen zur Verfügung haben. Da wird beispielsweise ausgewiesen, dass es Umsatzrenditen bis zu 39 Prozent gibt, dass keine Kontrollen vorhanden bzw. diese Kontrollen wirkungslos sind, dass der interne Revisionsverband in keinster Weise ein probates Mittel ist, um diese Gemeinnützigen zu kontrollieren. Es fehlen jegliche Kalkulationsgrundlagen in Bezug auf Bauverwaltungskosten, das heißt, man kalkuliert Daumen mal Pi. Das steht alles bitte in dem Bundesrechnungshofbericht drinnen. Ich glaube, das ist wohl die einzige Instanz in Österreich, der man wirklich noch glauben kann. Auch die Darlehenskonditionen sind eine Katastrophe. Ich lese Ihnen das einmal vor. Ich muss gleich dazusagen, ein Hitchcock Roman ist ein Schmuseroman dagegen. Der Rechnungshof hielt fest, dass diese Regelungen des WGG, das ist das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, und der RVO (Rechtsverordnung) 1994 einen großen Spielraum für die Zinsvereinbarungen der Gemeinnützigen Bauvereinigungen ermöglichten, was zu finanziellen Nachteilen der Mieter und Eigentumswerber führen könnte, und so weiter und so fort. Da wird auch angesprochen, dass die Eigenkapitalzinsen höher sind, als die Zinsen von Fremdkapital. Ich bezeichne das schlicht und ergreifend als Wucherei. Und wenn man weiß, dass die Verwaltungskosten, die vom Wirtschaftsminister festgelegt werden - und auch hier gibt es keine Kalkulation, sondern Daumen mal Pi - um 30 Prozent teurer sind als private Verwalter, da muss man sich fragen, in welchem Staat wir hier leben. Auch die Kronen Zeitung hat dieses Thema aufgegriffen. Da heißt es beispielsweise, dass die Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften mittlerweile Eigenmittel zur Verfügung haben von 5,3 Milliarden Euro. Da jammert man ständig, dass man Steuergeld von den Steuerzahlern braucht. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sagt eindeutig, dass die GBV, das heißt die Gemeinnützigen Bauvereinigungen, ihre Tätigkeit Bauen, Sanieren, Verwalten unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten und ihr Vermögen zur Bewerkstelligung solcher Aufgaben zu widmen haben. Sie dürfen nur beschränkt Gewinne machen und müssen diese wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren. Und genau auf das beziehe ich mich. Wir könnten auf jeden Fall wesentlich mehr Wohnungen und billigere und preiswertere Wohnungen haben. Insofern ist es einmal von unserer Seite wichtig - und da werden wir auf Seiten des Bundes dahinter sein -, dass eine Offenlegung der Finanzgebarung hier eingefordert wird, dass die Verwaltungskosten hinuntergehen, dass die Reparaturrücklagen widmungsgerecht verwendet werden und dass die Gewinne der Gemeinnützigen schlicht und ergreifend wieder in den Kapitalkreislauf eingebracht werden.“ Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterstelle der Grünen-Fraktion jetzt einmal durchaus Positives, dass sie, und ich denke alle hier herinnen treten dafür ein, möglichst viele Wohnbaufördermittel für Wohnungen in der Stadt Linz bekommen. Und ich glaube, dass sie mit Fachleuten darüber gesprochen haben, dass sie vielleicht mit der einen oder anderen politischen Partei im Gemeinderat darüber gesprochen haben - also ich unterstelle durchaus einmal eine positive Intention, Herr Kollege Severin Mayr. Ich muss mich allerdings auch der Wortmeldung des Kollegen Pfeffer anschließen, dass nicht alles so, wie es im Antrag steht, aus meiner Sicht jedenfalls sachlich korrekt dargestellt erscheint, wobei ich den 20,8 Prozent des Kollegen Pfeffer nicht ganz folgen kann. Er hat wahrscheinlich andere Quellen als ich. Daher unterstelle ich, dass es dabei darum geht, dass man aus den Wohnbaufördermitteln des Landes Oberösterreich Wohnbauförderungen für Wohnungen im so genannten mehrgeschossigen Wohnbau unter den Bereich des sozialen Wohnbaus subsumieren könnte. Ich habe mir die Mühe gemacht, damit man möglichst eine gleiche Grundlage hat, und auf dieser Grundlage, sofern die dann akzeptiert wird, die Diskussion führen kann, und habe mir daher die letzte Legislaturperiode angeschaut, also das Jahr 2003 bis zum Jahr 2009 und habe, und das ist für mich die Grundlage, die Beschlüsse der Oberösterreichischen Landesregierung, das ist nämlich das zuständige Organ für die Vergabe von Wohnbaufördermitteln und nicht Pressekonferenzunterlagen vom ehemaligen Wohnbaulandesrat Dr. Hermann Kepplinger oder anderen Landespolitikern, auch nicht die Berichte von gewerblichen oder gemeinnützigen Bauträgern zugrunde gelegt, sondern habe einfach das, was Grundlage aufgrund der Spielregeln, der Gesetzesgrundlage ist, die Beschlüsse der Landesregierung angeschaut. Das wird jetzt ein bisschen dauern. Im Jahr 2003 wurden in ganz Oberösterreich 2084 Wohneinheiten gefördert, davon hat Linz 779 Wohneinheiten gefördert bekommen. Das entspricht 37,38 Prozent. Im Jahr 2004 hat es in ganz Oberösterreich 1686 geförderte Wohneinheiten gegeben. Linz hat 338, also weniger als 500 Wohneinheiten, oder 20,05 Prozent bekommen. Im Jahr 2005 hat die Oberösterreichische Landesregierung, das zuständige Organ, für ganz Oberösterreich für 2457 Wohneinheiten einen Beschluss gefasst. Davon hat Linz 338 Wohneinheiten, also weniger als 500, oder 13,76 Prozent bekommen. Im Jahr 2006 hat die Oberösterreichische Landesregierung für ganz Oberösterreich 2100 Wohneinheiten genehmigt. Davon hat Linz 344, also weniger als 500 Wohneinheiten, oder 16,38 Prozent bekommen. Im Jahr 2007 hat die Oberösterreichische Landesregierung 2564 Wohneinheiten gefördert. Linz hat erfreulicherweise davon 535 Wohneinheiten gefördert bekommen, oder 20,87 Prozent. Im Jahr 2008 hat die Oberösterreichische Landesregierung 2287 Wohneinheiten gefördert. Linz hat erfreulicherweise 760 Wohneinheiten genehmigt bekommen, oder 31,31 Prozent. Im Jahr 2009 hat die Oberösterreichische Landesregierung 3384 Wohneinheiten gefördert, einen Vorgriff auf die Jahre danach, 2010 und folgende gemacht. Linz hat davon 721 Wohneinheiten, und, ich sage dazu, leider, nur 21,31 Prozent vom Gesamtkuchen bekommen. Tatsache ist, dass man, und ich glaube das gibt Sinn, sich den gesamten oder einen längeren Zeitraum anschauen muss, denn der ehemalige Planungsreferent Kollege Luger, der jetzige Planungsreferent Bürgermeister Dobusch sagen richtigerweise, Projekte muss man über mehrere Jahre entwickeln, muss man über mehrere Jahre damit auch sehen. Fakt ist, dass in der letzten Legislaturperiode vom gesamten zur Verfügung stehenden Wohnbaufördertopf für Oberösterreich ein Prozentsatz von 23,01 Prozent auf die Landeshauptstadt Linz erfreulicherweise entfallen ist. In der Gegenwart angekommen, und das ist das, wo ich dem Kollegen Pfeffer mit 20,8 Prozent nicht ganz folgen kann, hat man da und dort in den Zeitungen schon lesen können, heuer werden nur – im Unterschied zu den anderen Jahren in etwa mit 2000 Wohneinheiten – nur 1500 Wohneinheiten vom Fördertopf zur Verfügung stehen, weil im Vorjahr schon Vorgriffe getätigt wurden, um die Wirtschaft entsprechend anzukurbeln. Bis heute sind vom zuständigen Organ, sprich der Oö. Landesregierung, im Jahr 2010 1310 Wohneinheiten für ganz Oberösterreich genehmigt worden und davon sind auf Linz 165 Wohneinheiten oder nur 12,6 Prozent entfallen. Das Jahr 2010 ist, wie wir alle wissen, noch nicht zu Ende. (Zwischenrufe, Unruhe) Nein, da ist es darum gegangen, dass Frau Stadträtin Schobesberger im Protokoll des Linzer Gemeinderates festgemacht hat und gesagt hat, dass sie eine Evaluierung vornehmen wird und noch im heurigen Jahr einen entsprechenden Bericht und darauf basierende Entscheidung treffen wird, ob die Elektromobilität ihr als grüne Stadträtin ein Anliegen ist oder nicht. Wir haben das zur Kenntnis genommen, das ist ja kein Beinbruch. Zurück zur Sache. Im heurigen Jahr, das noch nicht zu Ende ist, hat Linz einen Anteil von 12,6 Prozent bekommen. Ich glaube, wenn man das Thema, und es ist ein ernstes Thema, seriös diskutieren will, dann sollte man am Ende des Jahres anschauen, wie viel vom Topf des Landes für die Stadt Linz entsprechend ausgeschüttet wurde. Wichtig erscheint mir bei dem ganzen noch, dass man dem Aspekt Rechnung trägt, dass nicht alle gewerblichen Bauträger oder Bauträger, das was sie da oder dort vorgeben, tatsächlich ihr Projekt schon eingereicht haben. Es kann nur dafür eine Förderung gewährt werden, wo ein Projekt in der Wohnbauförderstelle aufliegt, das sachlich begutachtet und zur politischen Entscheidung über den zuständigen Landesrat an die Regierung weitergegeben wird. Ich darf den Gemeinderat informieren, dass nach meinem Wissensstand derzeit nicht wirklich im mehrgeschossigen Wohnbau förderungswürdige und beschlussfähige Projekte, was Linz betrifft, vorliegen. Das auch nur als Anmerkung. Ich komme zum Schluss und meine daher, wenn man dieses Thema, das ernst zu nehmen ist, auch ernst und seriös behandelt, dass nicht eine Festlegung mit mindestens 500 Wohneinheiten Sinn gibt, denn damit wären wir in der letzten Legislaturperiode unter 500 Wohnbaueinheiten, nämlich im Jahr 2004, 2005 und 2006 angekommen. Es wäre schlecht, wenn wir das beschlossen gehabt hätten oder wäre zu wenig gewesen, weshalb ich einen Abänderungsantrag stelle: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den für das Wohnungswesen zuständigen Vizebürgermeister der Stadt Linz, Dr. Erich Watzl, ehestmöglich Gespräche mit dem Finanzreferenten des Landes Oberösterreich sowie dem Wohnbaulandesrat aufzunehmen, um sicherzustellen, dass einerseits dem Bevölkerungsanteil und andererseits dem Wohnungsbedarf in Linz entsprechende Wohnbaufördermittel für das Stadtgebiet Linz zur Verfügung gestellt werden. Da in der letzten Legislaturperiode von 2003 bis 2009 im Durchschnitt 23 Prozent vom gesamten oberösterreichischen Wohnbauförderungstopf für Linz zur Verfügung gestellt wurden, sollen auch in der laufenden Legislaturperiode 2009 bis 2015 adäquate, dem Bevölkerungsanteil und tatsächlichen Wohnungsbedarf sowie den budgetären Möglichkeiten angepasste Geldmittel für die Stadt Linz zur Verfügung gestellt werden.’ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Hörzing kommt um 17.17 Uhr wieder in die Sitzung. Gemeinderat Reisinger: „Kollege Watzl, wir haben bereits im Frühjahr eine heftigere Diskussion über dieses Thema gehabt, und wenn du Seriosität in der Diskussion ansprichst und einforderst, dann tust du das gerade nicht. Du sprichst mit Halbwahrheiten, du sprichst einzig und allein den mehrgeschossigen Wohnbau an mit diesen gut 2000 Einheiten, die jahrelang so der Schnitt waren und gefördert wurden in Oberösterreich. Es gibt darüber hinaus jährlich rund 2000 Eigenheimförderungen in Oberösterreich. Es gibt darüber hinaus im Schnitt 700 Reihenhausförderungen in Oberösterreich, wobei bei den Eigenheimförderungen fast 100 Prozent außerhalb von Linz stattfinden von diesen 2000 Einheiten und bei den Reihenhäusern 95 bis 97 Prozent in den letzten Jahren stattgefunden haben. Es geht schon mehr als die Hälfte des gesamten Volumens an Linz vorbei. Und du und der Kollege Pfeffer mit seinem 20 und etlichen Prozentsatz, ihr geht nur auf den mehrgeschossigen Wohnbau ein. Und so, glaube ich, kann man nicht argumentieren. Wenn man verantwortlich ist für die Wohnungspolitik in Linz, wie du es bist, dann wünsche ich mir eine seriösere Herangehensweise an das Thema.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Entwicklung des Wohnbaus in der Landeshauptstadt Linz über einen längeren Zeitraum betrachtet, dann ergibt sich auf Grund der Tatsache, dass Linz als Zuzugsstadt gefragt ist, auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen, nicht nur Stichwort Scheidungsraten, sondern auch Erwerbsverläufe, die sich ändern, von Experten ein jährlich prognostizierter Mindestbedarf von 500 bis 600 zusätzlichen geförderten Wohnungen, wenn man das Ziel, dass es keine Wohnungsnot in dieser Stadt gibt, auch erreichen will. Jetzt kann man unterschiedliche statistische Berechnungen über zehn Jahre, fünf Jahre, fünfzehn Jahre, drei Jahre anstellen. Fakt aus dem langen Zahlenkanon, den Kollege Watzl vorgelesen hat, ist, dass der frühere Wohnbaureferent des Landes, Dr. Hermann Kepplinger, jedenfalls auf die objektive Nachfragesituation reagiert hat und jeweils ab dem Jahr 2007 eindeutig mit über 540 Wohnungen, 760 und 720 Wohnungen das gemacht hat, was die Wohnungssuchenden - und ich sage bewusst, nicht nur in Linz, sondern explizit in Oberösterreich - benötigen, nämlich er hat einen Schwerpunkt für den geförderten Wohnbau in der Landeshauptstadt Linz gesetzt. Derzeit, das ist eine korrekte Zahl, die sogar noch ein bisschen beschönigt ist, sind von diesen 165 Wohnungen, die Kollege Watzl als Regierungsbeschluss für das Jahr 2010 für Linz genommen hat, übrigens eine Zahl, die noch nie seit Ende der 80er-Jahre so gering gewesen ist, das muss man auch einmal klar sagen, sogar 30 Wohneinheiten dabei, die dem Sonderwohnbauprogramm des letzten Jahres zuzuordnen sind und auf Grund von Stopps in der Landesregierung ab Dezember 2009 nicht mehr zur Auszahlung gekommen sind. Also es würde sich noch einmal auf den absoluten historischen Tiefstand von wirklich 135 realen neuen Wohnbauten für 2010 bewegen. Da kann man statistisch drehen und wenden, wie man es will, wenn man die Zahlen des Landes Oberösterreich berücksichtigt - die aktuellsten sind für das Jahr 2009, 2010 ist ja bekanntlich noch nicht zu Ende, deswegen liegen die Zahlen noch nicht vor - gibt es derzeit 22.075 Menschen in ganz Oberösterreich, die laut Definitionen der Wohnbauabteilung des Landes Oberösterreich einen so genannten Primärbedarf, das heißt, einen Wohnungsbedarf mit Angabe von Dringlichkeitsgründen geltend gemacht haben. Von dieser Gesamtzahl von über 22.000 Menschen in ganz Oberösterreich, und das ist bereinigt um die Doppelmeldungen, das muss man dazusagen, das sind wirklich konkrete Individuen und nicht statistische, formale Anmeldezahlen, von denen suchen nach Angaben des Landes Oberösterreich exakt 11.024 Menschen eine Wohnung in Linz. Das ist knapp ein bisschen mehr als 50 Prozent. Wenn man dann noch die Bezirke Linz-Land dazurechnet, den Bezirk Wels und Steyr, also das, was man so landläufig als Zentralraum und Teile von Urfahr-Umgebung rechnet, dann kommt man auf eine Analyse des Landes, dass 64 Prozent der Menschen, die in ganz Oberösterreich eine Wohnung suchen, im Zentralraum eine Wohnung suchen. Da hat Kollege Reisinger völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die Statistik, die Kollege Watzl für die vergangene Gemeinderatsperiode gebracht hat, in Wirklichkeit beschönigend ist, so wie oft Statistiken der ÖVP nicht ganz falsch, aber eigentlich nie ganz richtig sind, (Zwischenrufe), weil hier verschwiegen worden ist, erstens, dass es eine Änderung in den Wohnbauförder- und Ausweisungskriterien gegeben hat, was die Förderung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern betrifft. Ich glaube, das brauche ich hier nicht erwähnen, dass hier eine andere Darstellung gewählt worden ist. In Wirklichkeit ist es so gewesen, in den letzten Jahren ist der Bedarf eindeutig in Richtung Zentralraum. Und wenn man schon meint, dass das Steuergeld für die Wohnbauförderung, das ein Steuergeld der unselbstständig Erwerbstätigen bekanntlich ist, dass dieses Geld bedarfsgerecht eingesetzt werde, dann müssten eigentlich, wenn man das wirklich so nimmt, für zwei Drittel des geförderten mehrgeschoßigen Wohnbaues die Mittel in den Zentralraum fließen, denn dort möchten die Menschen auch hin. Das Argument, wir würden mit 23 Prozent ein bisschen mehr bekommen, als der Bevölkerungsanteil der Linzerinnen und Linzer in Oberösterreich ist, ist ein Argument, das ich so nicht sehen kann, denn der Wohnungsbedarf ist bekanntlich nicht nur einer der Linzer Bevölkerung, sondern diese 10.000 Menschen wissen, dass in dieser Stadt Zukunft geschieht, wissen, dass in diesem Zentralraum die besten Bildungseinrichtungen sind, wissen, dass in diesem Zentralraum die Chancen, Arbeit zu finden, hoch sind, und dass, wenn sie Familie haben und berufstätig sein wollen, in den Zentralraumgemeinden die Kinderbetreuung funktioniert, und nicht so wie in vielen, vielen Gemeinden am Land, das mit Berufstätigkeit nicht vereinbar ist. Dritte Argumentation: Es entspricht schlicht und einfach nicht den Tatsachen, Kollege Watzl, dass die Wohnungsgesellschaften zu wenig Projekte beim Land Oberösterreich eingereicht hätten, weil es sie nicht gäbe. Fakt ist, in Linz sind 780 Wohneinheiten, oder anders gesagt, ein gutes normales Jahr wie 2007 und 2008, als Kollege Kepplinger noch Wohnbaulandesrat gewesen ist, baubewilligt und jederzeit baubar. Es ist nur so, dass diese Projekte vom derzeitigen Wohnbaulandesrat gar nicht der Landesregierung vorgelegt werden, weil ihm der Herr Landeshauptmann die Finanzmittel ziemlich gekürzt hat. Es sind exakt 780 Wohneinheiten. Und ein Beispiel, wie das funktioniert. Wir haben noch im Vorjahr und mit massivem Einsatz der dort beteiligten Wohnungsgesellschaften und mit hervorragendem Einsatz der beteiligten Architekturbüros und der Leitführung der Wohnungsgesellschaften WAG und Neue Heimat ein Wohnbauprojekt in der Neuen Heimat, Ellbognerstraße, die frühere Post AG, Postbusgründe, baureif gemacht, baubewilligt - auch mit massiver Unterstützung von Landesrat Kepplinger -, um ein größeres Projekt möglichst schnell in das Sonderwohnbauprogramm hineinzubringen. Das war im Vorjahr. Dieses Projekt mit 740 Wohnungen gehört zu den baubewilligten. Es waren jedoch der Landesrat und der Herr Landeshauptmann als Finanzreferent, die dafür gesorgt haben, dass bei diesem Projekt erst im Jahr 2011, ein Jahr, nachdem die Bewilligungen vorgelegen sind, mit dem Bau begonnen werden konnte. Es war hier schlicht und einfach ein finanztechnischer Grund und nicht, dass zu wenig Projekte gerade für Linz vorliegen. Wenn man mit den Wohnungsgesellschaften spricht, dann können die noch andere Projekte nennen, auch die städtische Wohnungsgesellschaft und alle anderen der großen zwölf Wohnungsgesellschaften, die in Linz sind, dass sie baubewilligte, fertige Projekte haben, die jedoch nicht der Landesregierung zur Beschlussfassung derzeit vorgelegt werden. Und weil man auch immer sagen muss, wie geht denn der nächste und der übernächste Schritt weiter, auch hier klare Zahlen: Es sind derzeit weitere 760 zu den bereits 780 bewilligten Wohneinheiten, weitere 760 beim Herrn Bürgermeister als Planungsreferenten im Anlagen- und Bauamt eingereicht, sozusagen im Bewilligungsverfahren, sodass auch hier bei dem Tempo, das die Bauverwaltung immer wieder hat, davon auszugehen ist, dass diese Wohnungen vom behördlichen Verfahren durchaus bis Jahresmitte nächsten Jahres, so die Einreichplanungen den übrigen Levels entsprechen, jedenfalls ein guter Teil davon, bereits wieder bewilligbar sind und somit wieder an die Wohnbauförderung herangetragen werden könnten. Unter diesem Aspekt gibt es eine klare, und für uns nicht so überraschende politische Ebene dieses Verhaltens. Es waren frühere Führungskräfte hier im Gemeinderat der Linzer-ÖVP, die in ihren Funktionen als Landesparteisekretäre, Geschäftsführer, später Klubobmann klar gesagt haben, was das Ziel der ÖVP Oberösterreich ist - nämlich verstärkt im ländlichen Raum den Wohnbau zu forcieren. Wenn nun natürlich gleichzeitig der Landeshauptmann Wohnbaufördermittel für den Neubau und teilweise für die Sanierungen stark kürzt, der neue Landeswohnbaureferent darunter natürlich zu leiden hat und gleichzeitig es aus politischen Gründen zu einer Verschiebung von Finanzmitteln Richtung Landgemeinden kommt, dann ist natürlich die politische Ebene ein Thema der Diskussion, und hier wird Linz massiv benachteiligt. Ich glaube, deswegen muss man sehr vorsichtig sein, wie man mit dem Abänderungsantrag der ÖVP vorgeht. Das ist nämlich ein Persilschein zur Akzeptanz, dass das Geld weniger wert wird. Im Vorjahr waren es schon über 20 Millionen Euro. Niemand weiß, wie das im Jahr 2012 sein wird, ob nicht noch mehr Mittel gekürzt werden, und 23 Prozent von einem immer geringer werdenden Wohnbaufördervolumen wäre die totale Kapitulation vor einem Diktat, das Linz an den Rand in der Wohnbauförderung drängt. Deswegen glaube ich, dass der Antrag, wie ihn Die Grünen gestellt haben, inhaltlich richtig ist, weil er die Bedarfe aufzeigt, über die es übrigens seitens der ÖVP so lange keine Diskussionen gegeben hat, so lange der Herr Wohnungsreferent nicht selbst ein bisschen Hand anlegen durfte; so lange war dieser Bedarf immer akzeptiert. Deswegen glaube ich, dass wir das gut fortschreiben können. 600 Wohnungen brauchen die Zuziehenden in dieser Stadt, brauchen jene Linzerinnen und Linzer, die aus familiären Gründen größere Wohnungen, andere Wohnungen brauchen und weil eine Stadt immer einen gewissen Anteil bestehenden Wohnraums verliert - durch Modernisierung, durch abgewohnte Wohnbauten. Und wir brauchen dieses Volumen, um am Wohnungsmarkt die Menschen nicht stärker abhängig zu machen vom privaten Wohnungsmarkt. Ich glaube, es ist eine ehrenwerte Aufgabe, Herr Kollege Dr. Watzl, sich für ein Volumen einzusetzen, für eine konkrete Zahl an Wohnungen, und nicht ein sinkendes Volumen zu akzeptieren und damit vor der Landes-ÖVP zu kapitulieren.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Leider ist der Wohnbaulandesrat derzeit noch kein ÖVP-Mitglied, sondern ist nach meinem Wissen Mitglied der Freiheitlichen Partei. Und es geht sicherlich nicht, Herr Kollege Luger, um einen Kniefall oder wie auch immer vor der Landes-ÖVP, sondern es geht darum, wenn wir das Thema nicht populistisch, sondern seriös und ernst diskutieren und darauf fußend einen Resolutionsbeschluss fassen, ist meine Meinung, dann sollte man nach Möglichkeit Grundlagen schaffen, die in Form einer sachlichen Argumentation Linz stärken. Dass ich nicht falsch verstanden werde: Je mehr Wohnbaufördereinheiten nach Linz kommen, desto lieber ist es mir. Ich maße mir im Unterschied zum Kollegen Luger nur eines nicht an, dass ich 87 Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung sage - das ist nämlich der Umkehrschluss –, sie wissen nicht, wo es gut und schön zu wohnen ist. Derzeit sind es rund 13 Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung, die erfreulicherweise in Linz wohnen und ich hoffe, dass es mehr werden. Aber 87 Prozent wohnen nicht in Linz. Kollege Reisinger, ich will dir den Ball nicht mit Halbwahrheiten oder Unwahrheiten zurückgeben, sondern ich sage dir nur eines - und das ist und bleibt für mich die Grundlage -, dass wir einen seriösen Vergleich ziehen, und darum geht es in Wahrheit auch, im Vergleich zu den anderen 443 Gemeinden möglichst gerecht behandelt zu werden oder nicht. Dass der Bürgermeister von Arnreit die Situation etwas anders sieht als wir in Linz, das ist legitim. Der Standort bestimmt den Standpunkt. Die Kunst und die Zielsetzung sollte doch sein, möglichst plausibel dargelegt, eine gerechte Verteilung. Das wäre aus meiner Sicht gelebte Solidarität. Wenn du davon sprichst, dass hier nicht die Eigenheimförderung und nicht die Reihenhäuser dabei sind, dann ist das korrekt. Darum habe ich gesagt, ich nehme den mehrgeschossigen Wohnbau als Grundlage – wir können aber gerne über das andere auch reden. Ich sage dir nur, die Eigenheimförderung wird für Linz deswegen nicht in dem Ausmaß schlagend, weil es in Wahrheit in Linz gar nicht mehr möglich ist, dass man leistbaren Baugrund erwirbt und in einer normalen Siedlungsstruktur – da meine ich jetzt nicht 10.000 Quadratmeter Garten – sondern 700 bis 800 Quadratmeter Garten hat. Und das ist der Grund, warum zunehmend mehr Menschen in den Speckgürtel oder, anders formuliert, in die Umlandgemeinden von Linz absiedeln. Das war eine Diskussion in der Auseinandersetzung zur Wahl 2009. Die ÖVP hat damals auch diesen Vorschlag gemacht, zu dem wir heute noch stehen. Wir sind vor der Entwicklung des neuen Entwicklungskonzeptes und der neuen Flächenwidmung, dass wir so wie in anderen Landgemeinden, im Übrigen durch das Gesetz abgedeckt und nicht, wie der Fraktionsvorsitzende der SPÖ, Dr. Franz Dobusch, damals meinte, es ein Verfassungsbruch sei, sondern legal Baulandverträge machen, wo wir mit Grundeigentümern dafür Sorge tragen, wenn sie es wollen, vertraglich Baulandsicherungen für normale Häuslbauer – ich darf das so formulieren – auch in unserer Stadt sicherzustellen und dann würde, da gebe ich dir Recht, sofort die Eigenheimförderung hinaufspringen. Wenn du dann sagst, dass dieser Bereich nicht dabei ist, dann hast du Recht. Dann bitte ich dich aber auch, lieber Karl Reisinger, den gesamten Wohnbaufördertopf anzusprechen, denn du weißt ganz genau, dass der Wohnbeihilfenbereich in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, und du weißt ganz genau, dass von diesen rund 80 Millionen das meiste nach Linz oder in den Ballungsraum von Linz geht, weil dort die Menschen wohnen, die die Wohnbeihilfe bekommen. Ich halte Ihnen das nicht vor, aber wenn man schon die Relationsrechnung anstellt, dann müssen wir alle Bereiche der Wohnbauförderungen ins Kalkül ziehen, damit wir diese Bereiche möglichst sachlich korrekt ansprechen. Wenn Herr Kollege Luger meint, dass, als Herr Landesrat Hermann Kepplinger, SPÖ, noch Wohnbaulandesrat war, alles in Ordnung war, dann stimmt das nicht. Das ist genau an den Zahlen festgemacht, die im Antrag stehen, mindestens 500. In der Ära der letzten Jahre – und es hat vorher immer nur SPÖ-Wohnbaulandesräte gegeben - haben wir leider auch nicht diese mindestens 500 Wohneinheiten bekommen. (Zwischenrufe) Wenn wir die Grundlage hernehmen, die ich dargestellt habe, dann haben wir diese 500 Wohneinheiten nicht bekommen. (Zwischenrufe) In der Ära der SPÖ-Landesräte haben wir den Antrag, mindestens 500 Wohneinheiten für Linz zu bekommen, im Jahr 2004 nicht erreicht, weil wir nur 338 Wohneinheiten bekommen haben. (Zwischenrufe) 2004 haben wir das nicht bekommen, 2006 auch nicht, 1998 haben wir überhaupt nur 201 Wohneinheiten bekommen. Tatsache ist, dass der Antrag mit mindestens 500 sachlich keinen Sinn gibt, das ist meine Botschaft. Ich bekenne mich dazu, dass wir möglichst viele Wohnbaufördermittel für Linz bekommen, ich bitte aber, nicht Birnen mit Äpfeln zu vergleichen, sondern anhand einer Grundlage, die außer Streit gestellt wird. Es gibt Organe am Land, es gibt Organe in der Stadt und da sind Beschlüsse der Landesregierung und nicht Absichtserklärungen von Politikern, welcher Couleur auch immer, für mich die Grundlage. Der Stopp, so quasi der böse Josef Pühringer hätte den braven Hermann Kepplinger gebremst – so ein Unfug, das wissen wir doch auch alle! Der Stopp wurde deswegen verhängt, weil sich gezeigt hat nach dem Regierungswechsel von der Periode 2009 in die neue Periode, dass der neue Wohnbaulandesrat gesagt hat, das stimmt ja hinten und vorne nicht mehr zusammen, was Herr Kepplinger gesagt hat und was mir meine Fachleute sagen. Da muss ich einen Kassasturz machen! Und das war der Grund, Herr Kollege Luger. Und das Ergebnis des Kassensturzes – nicht nur im Ressort Kepplinger, sondern auch im Ressort Haider - wissen wir leider, das sind leere Kassen. Das war der Grund. Also bitte, wenn man da hineinbläst, dann muss man sich die Antworten gefallen lassen. Und der Grund des Abänderungsantrages ist ein ganz einfacher: eine Basis zu schaffen, seriös im Sinne von politischer Kultur Argumente auszutauschen und die bestmögliche Lösung für Linz herauszuholen. Darum bitte ich um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich auch dazu melden, Herr Kollege Watzl. Und ich hoffe, dass ich jetzt sachlich und korrekt behandelt werde, weil die SPÖ-Fraktion hat Ihnen auch zugehört, Herr Kollege Watzl. Man muss sich auf dem Land einmal ansehen, wie viele Wohnungen derzeit leer stehen, dass die Wohnbauträger und ÖVP-Bürgermeister selber klagen, dass sie die Wohnungen nicht wegbekommen, dass sie keine Mieterinnen und Mieter bekommen, und in der Stadt fehlen diese Wohnungen. Zum Beispiel klagt in den Oberösterreichischen Nachrichten am 30. Dezember 2008 die ÖVP, dass die Wohnungen leer stehen. (Zwischenrufe) Aber in diesem Raum darf man anscheinend nicht ausreden, wenn man anderer Meinung ist als die ÖVP, aber es macht nichts. Wir haben, weil wir von Sachlichkeit und Korrektheit gesprochen haben, auch den Kollegen Reisinger gehört, der tatsächlich aufgezeigt hat, wie viele Wohnungen in Linz gefördert gebaut worden sind und nicht die Statistik, die du uns gezeigt hast, Kollege Watzl, und wir haben auch ganz bekannte Fürsprecher aus der ÖVP. Man muss sich einmal die Oberösterreichische Nachrichten vom 9. Oktober 2010 lesen, wo der Herr Ex-Gemeinderat Wolfgang Pfeil eindeutig und klar sich dazu bekennt, dass das Land in Linz mehr Wohnungen fördern müsste. Ich meine, das kommt nicht von irgendwo. Ich glaube doch, dass der Ihrer Fraktion zuzurechnen ist. Ich glaube auch, dass man eine Gemeinde wie Wals-Siezenheim zwar nicht eins zu eins mit Linz vergleichen kann, aber Wals-Siezenheim ist eine sehr entwicklungsstarke Gemeinde in Wals bei Salzburg, Wals-Siezenheim ist eine Gemeinde, die in den letzten Jahren sehr stark expandiert hat, das Airportcenter wurde z.B. dort gebaut. Und der ÖVP-Bürgermeister dort sagt, er braucht ganz, ganz dringend geförderte Mietwohnungen, denn Eigentumswohnungen sind aufgrund der Grundpreise sowieso für die Menschen nicht leistbar. Und wenn Sie sagen, dass wir in Linz keine Möglichkeit haben, ein Einfamilienhaus zu bekommen, dann muss man sich einmal die Nachfrage ansehen. Entscheidend für diese Menschen, die hier leben, sind Mietwohnungen. Was ich noch sagen möchte ist, dass man die finanziellen Probleme des Landes Oberösterreich nicht am Landesrat Kepplinger festmachen kann. Das ist ganz früher passiert, das wissen Sie ganz genau. Das war zu Anfang dieses Jahrtausends, wo die aushaftenden Wohnbaudarlehen unter Federführung des Finanzreferenten des Landes Oberösterreich zum Großteil verkauft worden sind und dadurch ein riesiges Budgetloch in diesem Bereich entstanden ist. Das sollte man auch einmal dazusagen. Danke für die Aufmerksamkeit.“ Bürgermeister Dobusch: „Ich muss mich zu einer Äußerung von Ihnen, Herr Dr. Watzl, melden und zwar, dass so wenige Wohnbauvorhaben zur Genehmigung beim Herrn Landesrat liegen. Jetzt muss ich zuerst einmal aufklären, wie die Situation in Linz wirklich ist. Es ist so, dass wir derzeit Wohnprojekte, zum Beispiel der Donaupark, Lederergasse – ehemalige Landes-Frauen- und Kinderklinik ist ein Projekt mit 426 Wohnungen. Die werden innerhalb von drei, vier Jahren fertig gestellt. Und solche Projekte, die kurz vor der Fertigstellung sind, gibt es in Linz derzeit für 2375 Wohnungen. Die werden, mit Ausnahme des Winterhafens, der wird erst 2012 endgültig fertig, alle entweder heuer oder nächstes Jahr fertig und ein ganz kleiner Teil 2012. Das heißt, wir bauen derzeit in Linz wirklich sehr viel, und zwar schon über Jahre. Und diese ganzen Projekte verschachteln sich auch ein bisschen. Was in der Landesregierung genehmigt wird, ist das eine, und wie gebaut wird, ist das andere. Und jetzt ist die Frage, kann in Linz überhaupt eine Wohnbauleistung erbracht werden von einer gewissen Anzahl von Wohnungen. Weil eines ist klar, unendlich viel Wohngebiet steht auch in Linz natürlich nicht zur Verfügung. Jetzt geht es um die Frage, wie viele Wohnungen können praktisch ohne größere Troubles gebaut werden? 14 Projekte gibt es, das sind 2104 Wohnungen, bei denen der Bebauungsplan stimmt, der Flächenwidmungsplan stimmt, bis auf den Frachtenbahnhof, weil dort so viele Wohnbauträger sind, da gibt es erst einen Teil von dem Projekt, wo der Detailwettbewerb schon fertig ist, das GWB- und GWG-Projekt, das sind so zirka 100, 150 Wohnungen. Überall anders gibt es bereits vom Gestaltungsbeirat, von der Planungsvisite oder durch Wettbewerbe fertig gestellte Projekte. Das heißt, es funktioniert praktisch überall die Flächenwidmung, der Bebauungsplan und auch der Wettbewerb oder die Gestaltungsbeiratsvisite. Zwischenruf Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Beim Frachtenbahnhof gibt es noch nicht einmal eine Flächenwidmung!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Das stimmt nicht, tut mir Leid, der ist rechtskräftig. Glauben Sie mir das. (Zwischenrufe) Der ist vorgestern rechtskräftig geworden mit dem Amtsblatt. Es ist seit vorgestern auch der Bebauungsplan rechtskräftig, glauben Sie mir das. Ich habe bisher das Projekt als noch nicht baureif gehabt, jetzt ist es so weit. Und ich habe nächste Woche bereits wieder eine Besprechung mit allen Wohnbauträgern, dass ich mit denen verhandle, wie es dort weitergeht. Zusätzlich haben wir kleinere Projekte von 1149 Wohnungen. Also insgesamt zusammengerechnet haben wir 2353 Wohneinheiten derzeit, wo wir sagen können, die könnten wir in der Periode mit größter Wahrscheinlichkeit mit dem heutigen Tag, ohne rechtliche Probleme in die Tat umsetzen. Also 3000 Wohnungen können wir mit heutigem Tag umsetzen. Dass jetzt dann jährlich und laufend welche dazukommen und dass das ein Prozess ist und dass das nicht alles ist, was wir sozusagen bis zum Ende der Periode haben, ist völlig klar. Jetzt fängt das Problem dort an und deshalb habe ich mich eigentlich gemeldet. Ich habe es, glaube ich, letztes Mal gesagt, die Wohnungsgenossenschaften müssen jetzt die Arbeitsaufträge an die Architekten geben. Dieses Wettbewerbsergebnis, das ja noch immer relativ wenig Arbeit gekostet hat, muss jetzt baureif gemacht werden. Das heißt, alle Detailplanungen müssen gemacht werden. Erst das baureife Projekt kann dann bei der Wohnbauförderung eingereicht werden. Und dort liegt das Problem, da gibt es die Absprachen nicht mehr. Ich kann es anscheinend hundertmal sagen, da hat es früher die mündlichen Zusicherungen an die Wohnbauträger gegeben, ihr könnt mit so und so vielen Förderungen für Wohnungen im Jahr X und im Jahr Y rechnen. Dann werden die Arbeitsaufträge an die Architekten, das Projekt endgültig baureif zu machen, gegeben. Bei uns als Stadt hört so quasi die Dienstleistung mit der Flächen- und Bebauungsplanung und mit dem Wettbewerb auf und dann müssen sie es einreichen. Da wird den Wohnbauträgern – und das höre ich von dort – die Hoffnung nicht gemacht oder nicht zugesichert, wie viele Wohnungen bekommen sie wann, damit sie sie baureif machen. Ich war wirklich in letzter Zeit x-mal bei Baufirmen, beim Swietelsky Industriefrühstück mit der Kollegin Wegscheider. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Baufirmen sehr wohl erkennen, dass es nicht nur mit dem Tiefbau abwärts geht. Da haben sie total gejammert, weil sie gesagt haben, es gibt kaum Aufträge von den Gemeinden. Sie merken jetzt auch, dass es mit dem Wohnbau zurückgeht in Oberösterreich und um das geht es eigentlich. Der mehrgeschossige Wohnbau ist halt in den Städten der wichtigste Hochbauträger, den es grundsätzlich gibt. Und da geht es zurück. Wenn man nur 165 Wohnungen genehmigt, dann heißt das auch, dass die Wohnungsgenossenschaften natürlich nichts fertig stellen lassen, weil sie das ja an die Architekten bezahlen müssen und auf einmal so viel Geld auf den Projekten liegt, die sie schwer realisieren können und das dann die Wohnungen beim Einzug teurer macht. Das heißt, man muss ein mittelfristiges Wohnbaukonzept für Oberösterreich im mehrgeschossigen Wohnbau machen. Und es ist natürlich immer nur ein Kompromiss gewesen. Die ÖVP ist ja auch immer dazu gestanden, dass der Wohnbau am Land, besonders der Einfamilien-Hausbau und, wenn es ein bisschen geht, ein Reihenhausbau gefördert wird. Das war so und da hat Landesrat Kepplinger nicht mehr aushandeln können im mehrgeschossigen Wohnbau, als ihm zugestanden worden ist. Und da hat es in Wahrheit auch immer mit der FPÖ eine Mehrheit gegeben, gegen den roten Wohnbaulandesrat, wie viel Geld aus der Gesamtsumme des Topfes für den mehrgeschossigen Wohnbau ausgegeben wird. Das war dann ein politischer Kompromiss, der versucht worden ist, auszuhandeln. Eine Tatsache ist ganz einfach, dass der jetzige Wohnbaulandesrat sagt, die Wohnungsgenossenschaften sind mir kein besonderes Anliegen, sondern ich will eigentlich besonders den gewerblichen Wohnbau fördern - wo immer das passiert, aber das wird wahrscheinlich für Linz nicht ganz funktionieren. Daher geht es wirklich darum, dass wir den Wohnbau wieder auf die Füße bringen, weil in einem Jahr werden wir lieb ausschauen, wenn es uns nicht gelingt, eine erkleckliche Zahl von Wohnungen für Linz zu bekommen. Wir können jetzt streiten, ob wir im Durchschnitt 470, 450 oder 500 Wohnungen in den letzten Jahren gehabt haben. Aber bei der jetzigen Situation und was man erwartet, ist unser Problem, dass wir wahrscheinlich wirklich im mehrgeschossigen Wohnbau ein gewaltiges Loch in der Stadt bekommen. Und darum geht es, dass das nicht passiert, auch im Sinne der Arbeitsplätze und all dieser Dinge. Wir haben das Gefühl, dass derzeit alle ziemlich in der Staude hocken und sich keine Entscheidungen treffen trauen. Das ist mein Eindruck, den ich hier habe. Und um den geht es, glaube ich, auch bei diesem Antrag. Die Formulierung ist so, dass 23 Prozent adäquat zu dem vorhandenen Budget stehen. Das heißt, es können 500, 700 oder 150 Wohnungen sein. Natürlich haben Sie völlig Recht, dass die SPÖ – das gehört dazugesagt, weil sonst haben wir immer einen Vorwurf – dem Darlehensverkauf zugestimmt hat. Es ist natürlich auch in der SPÖ sehr hart diskutiert worden. Ich war immer ein Gegner dieser Darlehensverkäufe und bin auch jetzt noch immer ein Gegner des ausgehandelten Darlehensverkaufes. Aber es ist nicht meine Ebene. Ich halte es für den Wohnbau für dramatisch schlecht. Man muss das auch noch anders sehen. Das ist nicht in Oberösterreich ausgehandelt worden, sondern das war eine Forderung aller Finanzlandesreferenten bei den Finanzausgleichsverhandlungen. Die haben ganz gezielt vor zehn, 15 Jahren die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel aufgehoben, also die Wohnbaudarlehen aus der Zweckwidmung herausgenommen. Das ist im Finanzausgleich besonders stark, natürlich damals auch von Christoph Leitl, vertreten worden. Auch die roten Bundesländer haben das genauso vertreten - gegen den Städtebund, muss ich einmal dazusagen. Jetzt ist das ganze Geld, das für den Wohnbau aufgebracht worden ist, einfach verschwunden und ist in die anderen Bereiche hineingeflossen mit den Darlehensverkäufen. Und das ist eigentlich das Problem, dass man eigentlich die Langfristigkeit in der Wohnbauförderung in Wahrheit irgendwelchen kurzfristigen Finanzerfolgen geopfert hat. Das haben die Städte immer bekämpft, weil das die ganze Zeit gegen unsere Interessen war. Jetzt wird wieder das Darlehen verkauft und es wird nicht besser, und dann jammert man, weil man sagt, im Verhältnis sind die Wohnbeihilfen viel zu groß, das reduziert den Wohnungsneubau. Zwischenruf Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Das ist steigend!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Steigend ist logisch, wenn es den Leuten schlechter geht, ist wahrscheinlich auch mehr Wohnbeihilfe notwendig. Das muss uns politisch zu denken geben, wenn der Wohnungsneubau zurückgeht, dann müssen wir politisch schauen, dass das anders ist, und dann müssen wir an einem Strang ziehen, damit wir wieder möglichst viel Neubauwohnungen in diesem Land bekommen. Das kann meines Erachtens ein gemeinsames Ziel sein. Ich glaube nicht, dass ich das falsch dargestellt habe, wie sich das in den ganzen Jahren hier entwickelt hat. Da ist eigentlich für die Wohnbauförderung und für den Wohnungsneubau die Entwicklung in den letzten Jahren ganz schlecht gelaufen, das muss man sagen.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mayr: „Wenn man die Diskussion über die Verteilung der Wohnbaufördermittel seriös führen will, dann muss man, glaube ich, mathematisch korrekt sein - was zu einem großen Teil in der Diskussion jetzt der Fall war - man muss aber auch inhaltlich korrekt sein. Es ist verglichen worden die Aufteilung der Wohnbaufördermittel zum Beispiel mit Bevölkerungszahlen in der Stadt Linz. 13,5 Prozent der OberösterreicherInnen wohnen in Linz. Nur ist diese Zahl völlig irrelevant, weil es geht dabei um etwas ganz anderes. Es geht darum, was ist der Wohnungsbedarf und wo ist dieser Wohnungsbedarf und wie schaut er konkret aus? Da haben wir folgende Situation: 50 Prozent der primär Wohnungssuchenden wollen in Linz wohnen. Man kann das noch weiter differenzieren und sieht dann, dass die überwiegende Mehrheit – also 71 Prozent der Wohnungssuchenden – ausschließlich auf der Suche nach einer Mietwohnung sind, also kein Eigentum oder keine Mietkaufvariante in Betracht ziehen. Den primären Wohnungsbedarf muss man jetzt natürlich mit der Region, wo gesucht wird, in Zusammenhang bringen. Daher vielleicht die Verwirrung, die beim Kollegen Pfeffer geherrscht hat wegen der Summe von sechs Prozent, die in der Antragsbegründung genannt ist. Das ist ganz einfach. Wohnbaubericht 2009: Primärer Wohnungsbedarf für Linz 10.960, bewilligt wurden für Linz 634 Miet- und Eigentumswohnungen, das kann man nachrechnen, das sind 5,8 Prozent. Ich habe es sogar freundlich auf sechs Prozent aufgerundet. Das ist der entscheidende Punkt in dieser ganzen Diskussion: Wo wollen Menschen wohnen und welche Wohnform bevorzugen sie? Das Problem, das ich beim Abänderungsantrag der ÖVP habe, ist Folgendes. Da gibt es diese Zahl der 23 Prozent, die man, glaube ich, inhaltlich diskutieren kann, was fällt alles hinein, ist sie inhaltlich korrekt in diesem Zusammenhang, ja oder nein. Diese 23 Prozent, die es von 2003 bis 2009 für Linz gegeben hat. Gleichzeitig haben wir aber in dieser Zeit - also ich habe da die Zahlen von 2002 bis 2008, da kann man in den Archiven und Statistiken nachschauen – das Phänomen gehabt, dass in Linz der primäre Wohnungsbedarf von 7000 auf 11.000 gestiegen ist. Das heißt, diese 23 Prozent, so sehr man alleine schon über diesen Prozentsatz diskutieren kann, waren bei weitem nicht ausreichend, sonst hätte sich der primäre Wohnungsbedarf, der eben in Linz am größten ist, nicht um annähernd 50 Prozent erhöht. Das ist die Begründung, weshalb wir diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen können und darum ersuchen, dem ursprünglichen Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Bürgermeister Dobusch lässt nun über den Antrag sowie über den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP(17) und FPÖ (9) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Kühn berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 9 Wiederinkraftsetzung des Wohnbaufördermodells für die Errichung von betreubaren Wohnungen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in diesen Tagen jährt sich die Übergabe der ersten betreubaren Wohnungen in Linz zum zehnten Mal. Unter Regie der Stadt Linz haben mehrere Wohnbauträger mit Unterstützung der Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich etwa 350 betreubare Wohnung fertig gestellt. Die Bedarfserhebung des Landes, gestützt auf die Daten der Landesstatistik, hat ergeben, dass Linz bis 2015 ca. 615 betreubare Wohnungen benötigt. Folgt man dem städtischen Realisierungskonzept, so hat Linz derzeit Standorte für ca. 320 Wohneinheiten, die bis 2015 errichtet werden könnten. Es handelt sich hier um folgende Projekte, die aber nur mit der bestehenden 90-Prozent-Förderung umgesetzt werden können. Je 50 Einheiten in der Liebigstraße, am Frachtenbahnhof und im Straßlandweg, je 40 Einheiten in der Ellbognerstraße und in der Muldenstraße 3a, 48 in der Maderspergerstraße in der Lebensoase, 32 bei den Kreuzschwestern und 30 in der Weißenwolffstraße der Diakonie. Damit wäre es möglich, die Forderungen des Landes Oberösterreich zu erfüllen. Es könnten also bis 2015 gemeinsam mit den in Bau befindlichen Projekten mehr als 700 Wohneinheiten für die älteren Menschen in unserer Stadt gebaut werden. Voraussetzung, und das habe ich schon gesagt, ist die 90-Prozent-Förderung, dass diese aufrecht bleibt und wieder in Kraft gesetzt wird. Ich stelle daher folgenden Antrag für die SPÖ-Fraktion: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Wohnbaureferent der Oö. Landesregierung wird ersucht, das bis 31. Dezember 2009 gültige Fördermodell für die Errichtung von betreubaren Wohnungen (‚90-Prozent-Förderung’) wieder in Kraft zu setzen. Für den Fall, dass dieses Fördermodell nicht wieder Geltung erlangt, richtet der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz an den Sozialreferenten der Oö. Landesregierung das Ersuchen, den aktuell geltenden Bedarfsentwicklungsplan außer Kraft zu setzen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Nachstehende Wortmeldungen liegen dazu vor: Gemeinderat Ing. Hofer: „Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die ÖVP vertritt die Ansicht, dass die Stadt Linz natürlich den hinkünftigen Bedarf, wie angesprochen, an betreuten und betreubaren Wohneinheiten zu erfüllen hat. Was jedoch das angesprochene Fördermodell betrifft, so sind wir der Meinung, dass ein unreflektiertes, nicht weiterentwickeltes Konzept keinen Sinn macht. Es geht nicht immer primär um die Kubatur, sondern vordringlich um die Betreuung und die Möglichkeiten dazu. Es ist eine Evaluierung notwendig. Nur alles zu machen, wie es immer war, ist keine zukunftsorientierte Herangehensweise. Einer zukunftsorientierten Herangehensweise bedarf es allerdings im Hinblick auf die Pflegefinanzierungsproblematik, die zweifelsohne eine der schwierigsten Herausforderungen unserer Zeit darstellt. Ich erinnere, dass zum Beispiel das Bauwerk draußen in der Neuen Heimat ‚Guter Hirte’ mit der 60-Prozent-Förderung auskommt. Das heißt, was ich angeregt habe, greift dort schon. Aus diesen Gründen, dass vieles evaluiert werden muss und hinkünftig genau beraten sein will, werden wir uns bei dem Antrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, vor ziemlich exakt sieben Monaten hatten wir genau dieses gleiche Thema schon einmal auf der Tagesordnung hier im Gemeinderat. Was hat sich seither geändert? Außer dem Berichterstatter eigentlich gar nichts. Wir könnten uns die Diskussion sparen, denn die Fakten sind gleich geblieben, die notwendigen Darlehen für eine Fortführung dieses Fördermodells sind einfach nicht vorhanden. Dieses Fördermodell würde nicht geändert oder wird nicht fortgeführt, nicht weil der Landesrat das nicht will, sondern weil es finanziell einfach nicht realisierbar ist. Das hat überhaupt nichts mit der Parteicouleur des Wohnbaureferenten zu tun, denn wenn Landesrat Kepplinger auf die Frage, wie er das denn jetzt finanzieren soll, dem Landesrat Haimbuchner sagt, er soll beim Budget halt 100 Millionen mehr verlangen, dann muss ich ganz ehrlich sagen, ist diese vom Herrn Bürgermeister angesprochene Planungssicherheit nicht wirklich vorher gegeben gewesen und nichts anderes gewesen, als ein leeres Versprechen. Es ist überhaupt eine beliebte Methode morgenroter Ressorts, in Kampfgenossenmanier mit vollmundigen Versprechen und Zusagen herauszuplatzen, ohne irgendeinen Gedanken darauf zu verschwenden, ob oder wie das finanzierbar ist. Es geht nicht um die Fragen geistiger Verfassung oder Befindlichkeiten, sondern es sollte immer zuerst die Frage von Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein stehen. Jedes Regierungsmitglied als Teil der Landesverwaltung verpflichtet sich den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit. Es ist also, denke ich, für jedes Regierungsmitglied ein Gebot, wenn aufgrund der nicht gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen einmal getroffene Vorhaben nicht wie geplant durchführbar sind, neue Wege und Lösungen zu suchen und zu finden. Funktionieren tut das ja. Wenn man über die Landesgrenzen und über ideologische Grenzen hinwegschaut, dann gibt es durchaus funktionierende alternative Modelle. Wenn jetzt jemand ein Problem mit dem schwarzen Bayern hat, in München gibt es jahrelang schon eine rote Stadtregierung, da gibt es ein sehr gut funktionierendes Modell des selbstbestimmten Wohnens mit Versorgungssicherheit ohne Betreuungspauschale. Es müsste also durchaus möglich sein, nicht nur seitens des Wohnbaus, sondern auch seitens des Sozialressorts im Bedarfsentwicklungsplan auf die geänderten Rahmenbedingungen einzugehen, so wie Kollege Hofer das gesagt hat, und nicht einfach stur auf dem zu beharren im Wissen, dass es einfach in der Form nicht umgesetzt werden kann. Wir beantragen daher bei diesem Antrag eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 – das ist das mit dem Fördermodell für die Errichtung von betreubaren Wohnungen - und für einen Punkt 2, den aktuell geltenden Bedarfsentwicklungsplan außer Kraft zu setzen.“ Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, für uns ist auch nicht das Primäre dieses betreubare Wohnen. Das haben wir hier schon öfters gesagt, dass das ein Teil einer Lebensform im Alter ist, die unterstützenswert ist, dass es aber daneben – und da ist der Schwerpunkt noch viel zu wenig – auch alternative Wohnformen geben soll, die ausprobiert werden sollen, die in Pilotprojekten gefördert werden sollen. Auf der anderen Seite muss man auch die mobile Betreuung ausbauen, man muss schauen, dass die 24-Stunden-Pflege für die Menschen tatsächlich leistbar wird, weil wir alle wissen - und da sind wir uns einig -, dass die Menschen möglichst lange daheim leben können sollen. Dazu gehört übrigens – und das geht an die Adresse der Freiheitlichen – auch die Barrierefreiheit des Wohnbaus insgesamt. Was uns aber dazu bringt, diesem Antrag trotzdem zuzustimmen ist, weil es ja tatsächlich nicht schlüssig ist, auf der einen Seite vom Land diesen verpflichtenden Bedarfsplan zu haben – und da steht drinnen, was wir zu erfüllen haben - und auf der anderen Seite aber klar ist, dass wir diese Fördermittel nicht bekommen. Das ist nicht ganz stimmig. Das heißt, und so sehe ich ja auch den Antrag, wenn das tatsächlich so ist, dass es diese Förderung für die betreubaren Wohnungen nicht mehr gibt, dann muss man eben irgendetwas mit diesem Bedarfsplan machen, und zwar eben einmal außer Kraft setzen und vielleicht grundsätzlich diskutieren, wie die Menschen in Zukunft leben sollen und was man wie fördert. Also insofern gibt es von unserer Seite eine Zustimmung mit der Hoffnung, dass wir in Zukunft noch viel über andere Möglichkeiten des Wohnens im Alter diskutieren werden. Danke.“ (Beifall die Grünen) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, es gilt, glaube ich, durchaus noch das eine oder andere sachlich richtig zu stellen. Das Erste ist, Frau Kollegin Neubauer, dieser Antrag ist kein Duplikat, denn der erste Antrag, den die Sozialdemokratie in diesem Haus gestellt hat, war noch von der Hoffnung getragen, dass eine Resolution des Gemeinderates zu einem Umdenken der Finanzierungsförderung auf Landesebene führt. Sie haben Recht, wir forderten damals auch diese 90-Prozent-Förderung, also die Beibehaltung des alten Fördersystems, das ja bis 31. Dezember 2009 gegolten hat. Inzwischen hat sich jedoch realistisch klar gezeigt, dass weder die Freiheitlichen auf Landesebene, noch die ÖVP bereit sind, wieder auf dieses alte Fördermodell zurückzugehen. Gleichzeitig gibt es allerdings eine Bedarfsplanung auch des Landes Oberösterreich, die für Linz diesen Bedarf von mehr als 600 betreubaren Wohnungen analysiert hat, und dieser Bedarfsplan ist noch immer in Kraft und gültig. Und diese Bedarfsplanung ist von der alten Förderungssituation mit einer 90-prozentigen Wohnbauförderung ausgegangen. Und das ist die inhaltlich neue Qualität dieses Antrages, wo wir sagen, entweder kommt die Förderung wieder mit 90 Prozent, dann bleibt selbstverständlich die Bedarfsplanung aufrecht und selbstverständlich auch die Aufgabe der Stadt, diese zu erfüllen. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss auch die Bedarfsplanung revidiert werden, und das muss das Land machen. Das ist das Argument, warum ich sage, dass Ihre Ausführungen, das sei ein Duplikat in dieser Form, aus meiner Sicht …Zwischenrufe… dasselbe Thema haben wir laufend, aber es ist wirklich ein anderer Antrag. Zweite sachliche Anmerkung: Es gibt ja tatsächlich Argumente dafür, dass man das Instrument des betreubaren Wohnens nicht eins zu eins über das ganze Land ziehen darf. Es ist richtig, dass es Projekte gibt in einigen Landgemeinden, wo es tatsächlich sehr schwierig gewesen ist, diese betreubaren Wohnungen für Menschen mit einem bestimmten Betreuungsbedarf auch tatsächlich an den Mann und an die Frau zu bringen, weil es am flachen Land offensichtlich noch immer andere Betreuungsformen gibt, ältere Menschen stärker zu Hause gepflegt werden, dort das in traditionellen Familienverbänden viel häufiger eine Aufgabe der Töchter oder der Schwiegertöchter ist und nicht eine Aufgabe wie im urbanen Raum durch die höheren Berufstätigkeiten, wo Familien diese Aufgaben nicht erfüllen können. Wenn man das zum Anlass genommen hätte und gesagt hätte, korrekt, wir haben unterschiedliche Bedarfsplanungen für den urbanen Raum und für den ländlichen Raum, dann wäre eine Reduktion des Gesamtvolumens korrekt gewesen bei gleichzeitiger Beibehaltung im städtischen Raum, im Zentralraum und sicherlich auch in der einen oder anderen Bezirkshauptstadt, die außerhalb des Zentralraums liegt. Das ist aber nicht geschehen. Hier ist nicht differenziert worden, hier ist einfach auf die 60 Prozent Wohnbauförderung reduziert worden. Drittes Argument, das man berücksichtigen muss, sind die Auswirkungen dieser 60-Prozent-Förderung. Es gab nämlich zwei Argumente, warum der Landtag in der letzten Periode eine 90-Prozent-Förderung beschlossen hat. Der eine wesentliche Grund ist ein sozialer und ökonomischer. Es ist nämlich so, dass 90 Prozent der Menschen, die in betreubare Wohnungen ziehen, natürlich Menschen sind, die in ihren vorherigen Wohnungen sehr lange gelebt haben und die meistens Mietverträge haben, wo die monatliche Mietbelastung ausgesprochen gering ist. Und wenn diese Menschen zu den Anstrengungen im höheren Alter mit bestimmtem Betreuungsbedarf dann eine höhere Miete für eine 50-Quadratmeter-Wohnung zu bezahlen haben, als für ihre bestehenden viel größeren Wohnungen, dann – und das war damals glaube ich auch gar nicht so zu Unrecht die Motivation – dann wird dieses Instrumentarium wiederum nur einer bestimmten Gruppe von Menschen mit bestimmten Pensionen zur Verfügung stehen. Um es auch Schwächerverdienenden, vor allem aber hier den Mittelschichtpensionen zugute kommen zu lassen, wurde die 90-Prozent-Förderung aus sozialen Gründen gewählt, um es damit auch wirklich attraktiv zu machen, aus finanziellen Gründen umzuziehen, und nicht die finanzielle Belastung zu erhöhen. Und es gab ein zweites rechtliches Argument für diese 90-Prozent-Förderung und ich garantiere Ihnen, mit dem wird es bei Beibehaltung der 60-Prozent-Förderung noch zu Rechtsverfahren kommen. Es ist nämlich so, dass bei der Reduktion auf die normale Wohnbauförderung die üblichen Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Platz greifen. Eine der wesentlichen Bestimmungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist das so genannte Eintrittsrecht. Es war von Anfang an von den Wohnbauträgern eine gewisse Skepsis bei diesem Fördermodell des betreubaren Wohnens gegeben, weil sie Angst hatten, dass mit Individualverträgen zum Beispiel die Weitergabe in direkter Linie an Verwandte, an Kinder oder an Enkelkinder möglich sei, dass damit diese betreubaren Wohnungen, die für diese Menschen nicht gedacht sind, innerhalb der Familie weitergegeben werden können. Die Rechtsexpertinnen und Experten haben analysiert, dass man mit einer 90-Prozent-Wohnbauförderung diese Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, weil es eben nicht in der normalen Wohnbauförderung ist, argumentieren könne und erst dann haben die gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften das bis Jahresende 2009 geltende System gemacht. Jetzt ist es klar, dass mit der Reduktion auf 60 Prozent auch diese mietrechtliche Frage wieder im Raum steht und ich hielte es für eine Fehlleitung von Steuergeld, wenn betreubare Wohnungen, wo jemand nach vier oder fünf Jahren in ein Pflegeheim ausziehen muss oder weil Menschen sterben, mietrechtlich dann an Kinder und Enkelkinder weitergegeben werden können. Dafür war das nicht gedacht. Das sind die sachlichen Argumente, die eine Reduktion auf 60 Prozent in der derzeitigen Geltung aus unserer Sicht problematisch machen. Und abschließend noch ein Grund. Warum die Sozialdemokratie diesen Antrag gestellt hat, hängt auch damit zusammen, wie in diesem Hause immer wieder Politik gemacht wird. Wir haben es heute erlebt, dass Frau Kollegin Schobesberger vorgehalten wird, ihre Aufgaben möglicherweise nicht erfüllt zu haben und eine Frist übersehen zu haben, die dann nach mehreren Klarstellungen wieder missinterpretiert wird. Es ist so, dass die ÖVP ganz gerne Anträge stellt, dass man etwas einzuhalten hat. Ich bin der tiefsten Überzeugung, auch wenn die Förderung auf 60 Prozent reduziert worden wäre, wenn wir den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2007, bis zu 700 betreubare Wohnungen zu errichten, nicht auf den Beistrich, im nächsten Jahr wieder eine Etappe fertig zu stellen, erfüllt hätten, dann wäre wieder gefeixt worden, wer denn aller seine Aufgaben nicht erfüllt. Um das hier klarzustellen, das kann die Stadt nicht mehr machen, da lassen wir uns von der ÖVP nicht wieder in die Pfanne hauen. Wir stellen daher den Antrag, dass, wenn schon die Förderung reduziert wird und wenn schon auf dem Rücken der älteren Menschen gespart wird, dann auch die Bedarfsplanung geändert wird, denn wer A sagt beim Kürzen, soll gefälligst auf Landesebene auch B sagen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Kühn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, letztlich noch sagen zu können, es geht bei diesem Antrag nicht nur um eine finanzielle Problematik, es geht auch darum, wie wir mit der Aufbaugeneration in dieser Stadt, die diese Stadt und dieses Land nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut hat, umgehen. Ich muss ehrlich sagen, ich finde es beschämend von der ÖVP, aber auch von der Freiheitlichen Partei, die sich hier ein soziales Mäntelchen in der Öffentlichkeit umhängt, aber dann nicht so handelt und diesem Antrag nicht zstimmt. Ich ersuche trotzdem die anderen Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Absätze 1 und 2 des Antrages getrennt abstimmen. Der Absatz 1 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Absatz 2 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 10 Realisierung des Westrings – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die geplante A 26, Linzer Autobahn, soll gemäß Verzeichnis 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 i.d.g.F. vom Knoten Linz/Hummelhof (A 7) bis zum Knoten Linz/Urfahr (A 7) verlaufen. Das Projekt im westlichen Linzer Stadtgebiet hat eine Länge von rund 4,3 Kilometern. Unmittelbar nach dem Knoten Bindermichl (A 7) ist geplant, die Trasse über die Westbrücke (mit einer eventuellen Neuerrichtung einer Schrägseilbrücke über die Westbahngleisanlagen) in den Tunnel Freinberg zu führen. Damit verbunden ist die Unterflurtrasse entlang der Waldeggstraße. Weiter ist geplant, die Trasse durch einen vierspurigen Tunnel mit zwei getrennten Tunnelröhren über die 4. Linzer Donaubrücke als projektierte Hängebrücke bis zur Anschlussstelle Donau Nord zu leiten. Generelle Zielsetzung der A 26 Linzer Autobahn (Abschnitt Süd) ist eine umfassende und nachhaltige Lösung dringender verkehrlicher Probleme im Großraum Linz im Bereich des Individualverkehrs. Neben diesem Aspekt zählt für Linz aber vor allem die Entlastung von insgesamt 40.000 Menschen, die unmittelbar an oder im näheren Umfeld der derzeitigen, vom Verkehr erheblich belasteten Straßen wohnen. Damit ist das Projekt in seinen wesentlichsten Zügen ein Umweltprojekt zur Entlastung der Linzer Innenstadt und des westlichen Teiles von Urfahr. Da die vielfach zugesagte Finanzierung dieses Projektes in der derzeitigen Budgetplanung der Bundesregierung keine entsprechende Berücksichtigung findet, stellt die SPÖ-Fraktion folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die Bundesregierung, die bisherigen klaren Zusagen der jeweiligen FachministerIn für die Errichtung jener Variante des Westrings einzuhalten, die derzeit das Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Verfahren durchläuft. Die Basis dafür liefert das gültige Bundesstraßengesetz. Jede weitere Verzögerung fügt dem Wirtschaftsstandort Oberösterreich beträchtlichen Schaden zu.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über den von den Gemeinderatsfraktionen von SPÖ, ÖVP und FPÖ eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Resolution an die Österreichische Bundesregierung zur Realisierung des Westrings und Anschlussstelle Linz/Auhof und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich zunächst einmal dafür, dass es möglich war, dass wir gemeinsam – die Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion, der Freiheitlichen Partei gemeinsam mit der ÖVP – diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht haben, der im Grunde die gleiche Intention hat wie der Antrag, den Kollege Lettner geschildert hat, allerdings etwas weiterreichend ist und noch ein anderes Projekt beinhaltet. Es ist über den Westring viel gesagt worden. 2002 ist er im Bundesgesetz verankert worden, ebenfalls mit den Stimmen der Abgeordneten der Freiheitlichen Partei, der Sozialdemokratischen Partei und der ÖVP. Hier im Hause ist Bausperre verhängt worden mit der Erklärung zum Bundesstraßenplanungsgebiet im Jahre 2006. Es wurde 2007 einmal eine Teilung akzeptiert in Nord- und Südteil, wobei diese Teilung Einsparungen mit sich gebracht hat. Mittlerweile sind bereits 35 Millionen in dieses Projekt investiert worden und es gab Zusagen, dass 2009 der Baubeginn stattfindet. Es gibt Kooperationsverträge zwischen der ASFINAG und der Immobilien Linz GmbH, wie wir heute bereits darüber gesprochen haben. Es ist alles vorbereitet und jetzt, sozusagen im letzten Augenblick, kommt dieses Projekt wieder von der Prioritätenliste herunter, leidet Linz weiterhin unter den Folgen, dass wir keine Umfahrung haben, dass wir den gesamten Verkehr seit 40 Jahren schlucken müssen und dass diese Lösung, die für Linz eine sehr wichtige verkehrstechnische Lösung gewesen wäre, nicht verwirklicht werden soll. Dagegen treten zu Recht drei Fraktionen dieses Hauses auf. Unabhängig davon weisen wir in dem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag darauf hin, dass ein anderes Projekt, nämlich der Vollanschluss der Autobahn Auhof auch in dieser Liste, die die ASFINAG bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Ministerin präsentiert hat, nicht aufscheint. Das bedeutet, dass etwas, was sehr wichtig ist, nämlich die Erschließung des Science Parks und die Möglichkeit, dass der Verkehr abfährt, nicht gemacht werden soll. Die Anschlussstelle dort nicht zu machen, bedeutet für die Stadt Linz ebenso einen sehr erheblichen Nachteil. Aus diesem Grund haben die drei Fraktionen gemeinsam folgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend 1. einen raschen Abschluss des beim Bund zur A 26 laufenden Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Verfahrens anzustreben. Dieses UVP-Verfahren muss auf Basis des derzeit vorliegenden Projektes fortgesetzt und die mündlichen Verhandlungen sowie das teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren raschest abgeschlossen werden. 2. dem Parlamentsbeschluss vom 29. März 2002 – mit dem das Projekt A 26 in das Bundesstraßengesetz aufgenommen wurde – zu entsprechen und die für eine positive Erledigung dieses Projekts erforderlichen finanziellen Mittel umgehend in den entsprechenden Budgets vorzusehen, um einen ehesten Baubeginn zu ermöglichen. 3. den weiteren Zeit- und Finanzierungsplan für das Projekt A 26 verbindlich zuzusagen. 4. ein Bekenntnis zur ehestmöglichen Realisierung des A 7-Autobahnanschlusses Linz/Auhof abzulegen und die entsprechenden Schritte voranzutreiben.’ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Zu diesen Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, angesichts der erdrückenden Westringpropaganda, die in letzter Zeit massiv zugenommen hat, erlaube ich mir, Sie in diesem Saal über die wahren Auswirkungen und Ausmaße dieses Projekts zu informieren. Ich glaube, das ist noch immer nicht durchgedrungen. Es ist richtig erschreckend, mit welcher Vehemenz und seltener Einigkeit derzeit oberösterreichische Lokalpolitiker aller Couleurs - übersetzt bitte auf Deutsch für die Fraktion drüben: aller Farben -, außer den Grünen und der KPÖ - beim BZÖ werden wir es sehen, das weiß ich nicht, die sind sich nicht einig - in Wien den Westring fordern. Im Fall der Nichterrichtung des Westrings sieht man auf einmal die Glaubwürdigkeit der Politik in Gefahr und richtet sich mit allen möglichen Drohgebärden gegen Wien - wissend, dass 160 Meter des Westrings so viel kosten, wie im Pflegebereich bundesweit im Jahr 2011 eingespart wird und dass man sich mit den Westring-Gesamtkosten in Oberösterreich sämtliche Budgetkürzungen für Pflege und Familie ersparen könnte. (Zwischenrufe) Ja, Herr Kollege Hofer, so ist es, es ist eine Frechheit. In den Oberösterreichischen Nachrichten vom 15. November wird auf Seite 30 der wilde Kampf der Politik für den Westring dargestellt. Gleich daneben, auf Seite 31, der Kampf verzweifelter Eltern behinderter Kinder, die durch den Sparkurs in eine unerträgliche Situation gedrängt werden. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit der Politik, die man beim Westring immer einfordert? Ich erwarte mir Einsatz für diese Menschen, die keine Lobby haben, anstatt mit aller Macht großen Baukonzernen Aufträge für ein Autobahnmilliardengrab zuschanzen zu wollen. Der Westring ist kein Projekt für die Menschen, sondern ein Projekt für die Baukonzerne. Der Betreiber der Asphaltmischanlage in Linz Alpine Bau GmbH hat heuer bei der Eröffnung verlauten lassen - bitte es im Pressepapier nachzulesen, das habe nicht ich erfunden -, es stünden zwei Großprojekte im Zentralraum an: die Mühlviertler Schnellstraße S 10 und das Autobahnprojekt des Linzer Westrings A 26. Es liegt auf der Hand und dem Vernehmen nach steht es auch in den Einreichunterlagen, dass die Schottergrube in Pichling für den Westring gebraucht wird. Und da erwarte ich mir, dass man der Bevölkerung reinen Wein einschenkt - auch der Herr Kollege Lettner bitte, der in Pichling wohnt. Es ist unseriös, wenn man auf der einen Seite sagt, wir kämpfen gegen die Schottergrube, und auf der anderen Seite will man den Westring, für den die Schottergrube benötigt wird. Zum Märchen mit den Arbeitsplätzen: Der Westring gefährdet die Industriearbeitsplätze. Wie wir alle wissen, ist die Belastung der Luft durch Feinstaub und Stickoxide gesetzlich begrenzt. Linz wird sich also entscheiden müssen: mehr Luft für den Auto- und LKW-Verkehr oder ausreichend Luft für Arbeitsplätze und Industrie. Unserer Meinung nach hat die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit aller und der Industriestandort Priorität. Ein weiterer Ausbau der voest muss möglich sein. Sie wissen, ab 2010 gelten strengere europäische Grenzwerte, dann haben wir insgesamt weniger Schadstoffpotenzial und somit kommt es dann tatsächlich womöglich dazu, dass der Westring den Ausbau der voest gefährdet. Ich glaube, das wollen wir hier nicht! (Zwischenrufe, Unruhe) Dabei würde der Westring bei gigantischen Errichtungs- und Erhaltungskosten nur ein Teilproblem des Linzer Verkehrs behandeln, fahren doch über die Rohrbacher Straße B 127 nur rund 13 Prozent des gesamten Zielverkehrs nach Linz. Die jetzt schon überlasteten und durch regelmäßige Staus geprägten Achsen nach Linz aus Gallneukirchen auf der A 7, aus Perg auf der B 3, auf der Mühlkreisbahn A 7 von Süden von der A 1 her und Bad Leonfelden von der B 126 würden durch die Westringautobahn keinerlei Änderung erfahren. Laut der ASFINANG fahren heute rund 47.000 Autos pro Tag über die Nibelungenbrücke. Ohne Westring wären es im Jahr 2025 rund 71.500. Mit dem Bau der Autobahn würden dann, so die Prognosen, rund 85.000 Autos die Donau in diesem Bereich queren. Wo hier die Entlastungen stattfinden sollen, ist mir ein Rätsel. Einer vereinzelten Verkehrsabnahme bis zu 63 Prozent steht in einzelnen Fällen auch eine Verkehrszunahme bis zu 131 Prozent gegenüber - zum Beispiel in der Blumauerstraße, da sind es die 131 Prozent, in der Kärntner Straße 86 Prozent, in der Gruberstraße 17 Prozent. Wenn von den 106.000 täglichen Einpendlern und Einpendlerinnen nach Linz 90.000 mit dem Auto kommen, ist das eine verkehrspolitische Katastrophe, das stimmt. Nur das ist die Folge einer seit Jahrzehnten praktizierten, völlig antiquierten Verkehrsplanung, als man noch an die ungebremste automobile Zukunft des Verkehrs glaubte. Man kann mit Konzepten aus dem vorigen Jahrhundert nicht die Verkehrsprobleme des 21. Jahrhunderts lösen. Eine Arbeiterkammer-Befragung von Pendlerinnen und Pendlern in Oberösterreich macht die falschen Prioritäten sehr deutlich. Von fast 400.000 PendlerInnen fahren fast zwei Drittel - also rund eine Viertelmillion - mit dem Auto zur Arbeit, von denen sich laut Arbeiterkammer wiederum zwei Drittel, also mehr als 160.000 Pendler und Pendlerinnen einen Verzicht auf den PKW, also einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr vorstellen könnten - wenn die Arbeitszeiten und Fahrpläne besser aufeinander abgestimmt würden, wie es heißt. Und es heißt weiter in diesem Report: In Oberösterreich kommen 162.000 ArbeitnehmerInnen ohne Auto zur Arbeit. Die Tendenz ist leicht steigend. Durch mehr Öffi-Ausbau in Verbindung mit Park- and -ride-Anlagen könnten wir für diese Menschen sehr viel tun. Die Prämissen der heutigen Verkehrsplanung und die Finanzierung müssen die Klimabilanz und die Arbeitsplatzeffekte sein. Außerdem sind Investitionen in den öffentlichen Verkehr wesentlich arbeitsplatzintensiver als der Autobahnbau. Das belegt eine Wifo-Studie. Wenn man eine Milliarde Euro in Bahninfrastruktur investiert, schafft man über 18.000 Arbeitsplätze. Dieselbe Summe bewirkt im Autobahnbau nur 10.700 Arbeitsplätze. Die spezifischen externen Kosten der Verkehrsträger Straße und Schiene sprechen für sich. Da gibt es ein ganz neues Papier von den Autoren Sammer und Klemenschitz, die Schätzung ist in Euro-Cent pro Personenkilometer plus Tonnenkilometer. Bitte aufpassen, das ist wirklich interessant! Die Lärmkosten betragen für die Straße 2,6, für die Schiene 0,2; Luftschadstoffkosten: Straße 0,7, Schiene 0,1; Treibhausgaskosten: Straße 5,4, Schiene 0,4; Unfallkosten: Straße 3,1, Schiene 1,5. Somit sind die externen Kosten für die Straße 11,7, für die Schiene 2,1. Soviel dazu, was den einzelnen Steuerzahler und die Steuerzahlerin der Straßenverkehr oder der öffentliche Verkehr, der Schienenverkehr kostet. Die Westringautobahn ist ganz klar kein Umweltschutzprojekt. Es gehört wirklich einiges dazu, dieses umweltzerstörende, enorm energieaufwendige und das Gegenteil von Nachhaltigkeit ausdrückende Megaprojekt als Umweltschutzprojekt zu bezeichnen. Umweltfreundlich kann ein Projekt nur sein, wenn nach Realisierung desselben ein niedrigeres Energieniveau vorhanden ist als derzeit. Dazu müssten aber nach der Errichtung der Westringautobahn in Summe weniger Autos unterwegs sein. Das gilt aber als ausgeschlossen. Wenn bei gleichzeitiger massiver Belastung neuer Straßen ein paar Straßen in Linz entlastet werden, dann ist das deutlich in geringerem Ausmaß als versprochen und es werden somit die Menschen und die Umwelt absolut nicht geschützt. Zudem ist die Westringautobahn Teil der Transitverkehrsachse Berlin – Prag – Triest. Nach Errichtung der S 10 und der Autobahn in Tschechien bis zur österreichischen Grenze wird mitten durch Linz die wichtigste Nord-Süd-Transitachse auf einem über 300 Kilometer breiten Streifen zwischen Regensburg und Wien verlaufen. Dann wird es für den Transitverkehr auch irrelevant sein, ob im Stadtgebiet von Linz über die Westring-Transitautobahn ein Mehrweg von zwei Kilometer gefahren werden muss, weil die bestehende A 7 aufgrund des hohen Verkehrsanteils in Linz schon verstopft ist. Und dann haben wir das Dilemma, dass dieser Transitverkehr mitten durch das Wohngebiet von hunderttausenden Linzerinnen und Linzern führt - mit den negativen Auswirkungen. Die Westring-Autobahn löst das Verkehrsproblem der PendlerInnen nicht. Der Transitkorridor Berlin-Prag-Linz zieht enorme Mengen zusätzlichen Verkehr an - da werden gerade die PendlerInnen aus dem Mühlviertel wieder täglich im Stau versinken. Die Westring-Autobahn ist bei den Kosten auch ein Fass ohne Boden. Aus einem 100 Millionen Euro-Projekt, das es bis zum Jahr 1999 war, da waren es noch Schilling, hätte das Projekt nach dem Bundesstraßengesetz-Beschluss 2002, der erst schon erwähnt wurde, 225 Millionen kosten sollen. Mittlerweile geht man beim Südteil von über 500 Millionen Euro aus. Mit den üblichen Kostensteigerungen, die vom Bindermichl oder der Phyrnautobahn bekannt sind, wird es wohl im Endeffekt rund eine Milliarde Euro werden - die Folgekosten und die unerträglich hohen Betriebskosten noch gar nicht mit eingerechnet. Es erkennt inzwischen schon die Gemeinde Puchenau, dass ohne fix zugesagte Untertunnelung für Puchenau die Westring-Autobahn eine extreme Zusatzbelastung bedeuten würde. Mit dieser Untertunnelung wird das dann natürlich noch einmal etwas teurer. Was könnte man mit einer Milliarde Euro sonst alles machen? Man könnte 400 Garnituren des Desiro auf der Mühlkreisbahn kaufen, man könnte 300 Garnituren der LILO kaufen, man könnte 2000 Jahre lang das derzeitige Radverkehrsbudget der Landeshauptstadt Linz finanzieren. (Zwischenrufe, Unruhe) Natürlich will man da aus Kostengründen die Schadstofffilter bei den Tunnelanlagen einsparen und die Abgase somit filterlos ausblasen - eine Notsparvariante auf Kosten aller LinzerInnen. Beim Bescheid für die Probebohrungen wurde seitens der Stadt Linz ein eindeutig negatives Naturschutzgutachten einfach ignoriert und ein positiver Bescheid erteilt. Denn schließlich, wie man argumentierte, ist das öffentliche Interesse an einer Autobahn höher zu bewerten, als das Interesse am Schutz wertvoller Natur. Auch das Naturschutzgebiet Urfahrwänd soll zerstört werden. Es wurde per Landtagsbeschluss auf ökologisch weniger wertvolle Flächen verlegt und damit der Sinn eines Naturschutzgebietes konterkariert. Welche Folgen der Westring auf die Lebensqualität vieler LinzerInnen haben würde, steht in den Umweltverträglichkeitserklärungs(UVE)-Einreichunterlagen nachzulesen. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich muss Ihnen das zur Kenntnis bringen, offensichtlich hat niemand in diese Unterlagen hineingeschaut. Für einzelne Gebäude, welche mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend geschützt werden, werden passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das steht in der UVE. Gemeint sind Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter, die auf die betroffenen Häuser und/oder Wohnungen montiert werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass Fenster zur Durchlüftung künftig nur mehr unter unerträglicher Lärmbelastung geöffnet werden können. Was mit den Vorgärten passiert, bleibt unklar. Eine Nutzung der Gartenanlagen wird nur mit unerträglichem Lärm und natürlich auch angesichts der Abgase unangenehm möglich sein. Das selbe gilt für den gesamten Erholungsraum am Freinberg. Bezüglich Lärm werden auch Lärm reduzierende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen ins Auge gefasst - also dann kommt zum Luft-60er noch der Lärm-60er, man wird auf der Autobahn dahinzockeln und im Stau stecken. Aus dem medizinischen Teil der Planungsunterlage geht hervor, dass bei anhaltenden Überschreitungen der Baustellenarbeitszeit den AnrainerInnen ein Ersatzquartier anzubieten ist, wenn trotz geschlossener Fenster und Schallschutzlüfter in den Nachtstunden die Innenraumbelastung nicht unter einen Dauerschallpegel von 35 Dezibel (dB) begrenzt werden kann. Das heißt, man wird in der Nacht während der Bauarbeiten nicht mehr zur Ruhe kommen. Ein kurioses Detail am Rande dazu. Es wurde in den Planungsunterlagen errechnet, dass die anhaltende Schwingungsbelastung in der Nacht, die zum Aufwachen führt, quasi irrelevant ist, da bereits plötzlicher Lärm ab 55 dB zum Aufwachen führt. Die Schwingungen sind hier aber noch niedrig. Also anders formuliert, auch Schwingungen führen zum Aufwachen, aber bevor man von diesen starken Schwingungen aufwacht, ist man vom Lärm schon aufgeweckt worden. Nicht nur der Lärm, auch der Feinstaub und die Stickoxide sind eine Gefahr für die Gesundheit. Im Stadtgebiet von Linz besteht eine hohe Vorbelastung durch Luftschadstoffe, unter anderem durch die Überlastung des Straßennetzes. Linz ist heute bereits Luftsanierungsgebiet. Laut dem umweltmedizinischen Teil der Planungsunterlagen der ASFINAG liegen die beiden Leitsubstanzen für Luftschadstoffe NO² und PM10 aktuell in verkehrsnahen Bereichen im Jahresmittel über den umweltmedizinisch begründbaren Zielwerten. Eine Überbeanspruchung der Atemwege mit einer Minderung der Lungenfunktion und vermehrte Zeichen von Husten und Schnupfen sind anzunehmen. Das zeigt sich besonders in der Kärntnerstraße, wo durch die Zunahme des Autoverkehrs die Schadstoffbelastung laut UVE für eine permanente Wohnnutzung zukünftig zu hoch wird. Hier fordert die Umweltverträglichkeitserklärung Maßnahmen Dritter, die nicht in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, was unserer Meinung nach nicht einmal rechtskonform ist. Die betroffenen Bewohner und Bewohnerinnen der Kärntnerstraße sollen abgesiedelt werden. Laut Ausbauplänen der Energie AG sollen ab 2015 auch Gebäude mit Wohnnutzung in gewerbliche Immobilien überführt werden, um die Irrelevanzschwellen wieder einhalten zu können. Laut dem medizinischen Teil des Einreichprojekts sind bei Arbeits- und Gaststätten die Grenzwerte höher als bei Wohnanlagen, da diese Orte nicht ständig bewohnt sind. Das ist ein unglaublicher Zynismus, quasi wo Wohnen verboten ist, darf unserer Ansicht nach auch Arbeiten nicht erlaubt sein. Es zeugt wirklich von einer unglaublichen Ignoranz, dass man die Gesundheit dieser Menschen dem Transit opfern will. Es geht aus der Umweltverträglichkeitserklärung hervor, dass durch die Errichtung der A26 der untere Bereich des Ziegeleiparks in Anspruch genommen wird, sich der Erholungsraum um diesen Anteil verringert. Darüber hinaus würde nach Abschluss der Bauarbeiten die Erholungsnutzung des verbleibenden Teils des Ziegeleiparks nur mehr unzureichend und nachhaltig geschädigt gegeben sein. Das heißt nichts anderes, als dass der komplette Park in der jetzigen Form nicht mehr als Naherholungsgebiet erachtet werden kann. Ein ähnliches Bild ergibt sich für den Bergschlösslpark. Auch seine Qualität würde für die Erholungssuchenden, wie es in der UVE steht, eingeschränkt vorliegen. Dabei steht der Park als Ensemble unter Denkmalschutz - ein Hinweis an die ÖVP, die sich immer so um den Denkmalschutz sorgt -, ist laut Technischer Universität Wien unter Haager Konventionsschutz und ist außerdem im Flächenwidmdungsplan als Parkanlage ausgewiesen. Beim Bereich Donauquerung ist die Einschätzung der Planungsexperten kurios. Es gibt die Empfehlung, dass während der Betriebsphase das Brückenbauwerk eine weitere Attraktion der Stadt Linz darstellen kann. Also nicht mehr der Pöstlingberg oder das Lentos, sondern die Brücke als Wahrzeichen von Linz, eine siebenspurige Autobahnbrücke mit sechs Meter hohen Plexiglaswänden. Das ist schon ein paradoxer Vergleich. Es gibt noch weitere Aspekte. Betreffend Neubau der Bruckner-Universität empfiehlt die ASFINAG in einer Stellungnahme dringend, im Zuge der weiteren Planungen einen erschütterungstechnischen Gutachter zu bestellen. Man rechnet bereits in jedem Fall mit Mehrkosten. Architektonische Schäden sind nach Erfahrung im innerstädtischen Tunnelbau nicht gänzlich abwendbar. Setzungen im Millimeterbereich und eine Schiefstellung werden erwartet. Durch Sondermaßnahmen können die Sprengerschütterungen reduziert werden, das bedeutet aber in jedem Fall Mehrkosten im Tunnelbau für die ASFINAG. Da zum AnrainerInnenschutz Nachtarbeitsverbote verhängt werden können, der Schutz des Universitätsbetriebs aber Einschränkungen bei Tag fordern würde, kann es hier zu problematischen Situationen kommen, in jedem Fall aber zu einer Erhöhung der Baukosten für die ASFINAG, so die Stellungnahme. Wenn schon bei einem neuen Gebäude mit Schäden gerechnet wird, dann kann man davon ausgehen, was das für sämtliche anderen Gebäude, für ältere Gebäude insbesondere bedeuten kann. Solche Gutachten und Sicherungen müssten dann natürlich im Sinne des gleichen Rechts für alle für sämtliche betroffenen Objekte erstellt werden. Zum Lebensministerium. Ich glaube, hier in diesem Haus hat noch niemand die Stellungnahme des Lebensministeriums gelesen, die wirklich vernichtend ist. Ich lese ohnehin nicht die gesamte Stellungnahme vor, ich verkürze ein bisschen: Auf Seite 4: ,Das geplante Vorhaben steht somit in seinen Auswirkungen der Zielerreichung des Kyoto-Protokolles und auch weiterer, verbindlicher Emissionsreduktionsziele wie dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft deutlich entgegen.’ Auf Seite 5: ,Weiters ist eine umweltmedizinische Bewertung im Hinblick auf die Einhaltung von Irrelevanzschwellen erforderlich. Die im Rahmen der Erhebung der verkehrlichen Grundlagen und der Verkehrsprognosen getroffenen Annahmen zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklung sind nicht nachvollziehbar. Außerdem steht der motorisierte Individualverkehr bei allen Verkehrsuntersuchungen im Vordergrund. Die Überprüfung des Vorhabens mit den übergeordneten Raumordnungszielen sowie die positive Wirkung auf den Wirtschaftsraum sind nicht nachvollziehbar dargestellt und daher zu überarbeiten. Es ist in den Unterlagen nicht ersichtlich, in welcher Lage sich das Vorhaben zum Naturschutzgebiet Urfahrwänd genau befindet. Es ist in diesem Zusammenhang, wie bereits in der Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklärung gefordert, auch darzustellen bzw. zu begründen, dass das Vorhaben dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nicht zuwider läuft und das öffentliche Interesse am beantragten Vorhaben das Interesse am Natur- und Landschaftsschutz überwiegt.’ Auf Seite 6: ,Der berechnete Wert der Zeiteinsparung im Jahr 2025 ist daher nicht nachvollziehbar. Geht man daher für das Jahr 2025 von keiner Zeiteinsparung durch Vorhaben aus, beträgt das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Investitionen maximal 0,60 und unterschreitet somit die Grenze der Realisierungswürdigkeit. Laut Angaben in den Unterlagen ist ein Projekt gesamtwirtschaftlich realisierungswürdig, sobald das Kosten-Nutzen-Verhältnis über eins ist. Also es unterschreitet sogar das Kosten-Nutzen-Verhältnis.’ Auf Seite 7: ,Es ist nicht nachvollziehbar, warum statt der Gesamtemissionen des Vorhabens nur lokale Immissionen für die Kostenberechnung herangezogen werden. Es wird festgestellt, dass trotz Ausbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehr die Wirkung auf den öffentlichen Verkehr nur gering ist. Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr in allen untersuchten Planfällen nur zusätzlich zur A 26 geplant sind. Ein Planfall ohne A 26 und nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist daher, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit dieser Aussage, zu ergänzen.’ Auf Seite 9 zu Tiere/Pflanzen/Lebensräume: ,Es hat vier Begehungen im Gebiet gegeben. Die vier Begehungen werden als unzureichend eingestuft. Es müssen mindestens zehn Begehungen stattfinden, um den tatsächlichen Artenbestand der Urfahrwänd beurteilen zu können. Alle gelisteten Arten sind laut OÖ. Naturschutzgesetz vollkommen geschützt.’ Zu den Luftschadstoffen auf Seite 10: ,Im Bericht Luftschadstoffe und im Bericht Umweltmedizin werden für bestimmte Gebäude bzw. Gebiete Gesamtbelastungen deutlich über den Grenzwerten gemäß Immissionsgesetz-Luft prognostiziert sowie Zusatzbelastungen über der Irrelevanzschwelle. Man geht hier wieder darauf ein, dass das nicht sein kann, dass ab 2015 ein Objekt einer gewerblichen bzw. Büronutzung zugeführt werden soll, weil nach Anhang III der Richtlinie 2008/50 EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa die Einhaltung der Grenzwerte nur an solchen Orten nicht beurteilt wird, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat und in denen es keine festen Wohnunterkünfte gibt sowie auf Industriegeländen oder in industriellen Anlagen.’ Also die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheit wird viel zu schlecht berücksichtigt. Auf Seite 11 geht man auf Tempo 60 und die Lärmschutzwand ein, die ich erst schon aus den Unterlagen zitiert habe. Auf Seite 12 geht es wieder um die Festlegung von Irrelevanzschwellen, denen keine medizinischen Überlegungen zu Grunde liegen. Es wird der Eindruck vermittelt, das Vorhaben würde in Bezug auf Luftschadstoffe eine massive Entlastung hervorrufen. Das ist nicht richtig, da es zu einer Verkehrszunahme und damit zu einer Gesamtzunahme der Emissionen kommt, wenn auch durch die Verkehrsverlagerung lokal Entlastungen auftreten. Auf Seite 13: ,Die Einschätzung, dass der Status der Smaragdeidechse im Bereich der Urfahrwänd als verschollen gilt, ist auf Grund der nicht ausreichend intensiven Begehungen nicht nachvollziehbar.’ Auf Seite 15: ,Im UVE-Bericht wird durch die Auswirkungen des Vorhabens eine sehr hohe Eingriffsintensität für die Bereiche Landschaftsbild/Stadtbild und Freizeit/Erholung festgestellt.’ Das habe ich erst auch schon aus den Einreichunterlagen erläutert. Auf Seite 16: ,Ein nur punktueller Konflikt stellt jedoch keine ausreichende Begründung für vertretbare Auswirkungen dar. Es ist klarer zu begründen, warum hohe Auswirkungen dennoch vertretbar sind. Eine kombinierte planliche Darstellung der Lage und Begrenzung des Naturschutzgebietes und der projektierten Maßnahmen fehlt.’ Auf Seite 17: ,In der Zusammenfassung der UVE fehlt für jeden Fachbereich bzw. jedes Schutzgut die Darstellung der bestehenden Ist-Situation. Die Beurteilung der Auswirkungen kann nicht nachvollzogen werden.’ Seite 18 und 19: ,Dass die A 26 eine Lösung der überlasteten Verkehrssituation in Linz herbeiführt, ist nicht nachvollziehbar, da die Auswirkungen solcher Autobahnringe bereits bekannt und in Studien dokumentiert sind: So beschreibt etwa KNOFLACHER 2007, dass derartige Projekte zur Zersiedelung und Verlagerung der Stadtwirtschaft an die Peripherie, den Speckgürtel führen und damit auch die Vernichtung und der Niedergang der innerstädtischen Wirtschaft verbunden sind.’ Das interessiert sicher Frau Stadträtin Wegscheider. ,Nicht nur die Autofahrer, auch die Wirtschaft nutzte ihre Vorteile - allerdings zum Nachteil der Stadt und ihrer Wirtschaft. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen mit Verkehrsprojekten dieser Art sollten andere Lösungsmöglichkeiten, die anstelle des motorisierten Individualverkehrs die Situation des öffentlichen Verkehrs verbessern, untersucht und umgesetzt werden.’ Das stimmt tatsächlich, das ist auch unsere Ansicht. Es ist höchst an der Zeit, endlich die verkrusteten Denkstrukturen aufzubrechen und anstatt zu versuchen, vorgestrige tote Projekte wiederzubeleben, sollten wir gemeinsam für eine nachhaltige umwelt- und menschenfreundliche Verkehrspolitik arbeiten. Letztendlich gibt es für die Achsen nach Linz keine anderen Möglichkeiten, als schrittweise mit attraktiven öffentlichen Verkehrsmitteln die extrem hohen Anteile des motorisierten Individualverkehrs herunterzuschrauben.’ Das heißt konkret - ich komme jetzt zu den Alternativen -, ein nachhaltiges und verkehrsentlastendes Konzept für den öffentlichen Verkehr in Linz. Das wirkt einerseits umwelt- und klimaschonend und bringt andererseits auch wichtige arbeitsmarktpolitische Effekte. So wird ein intensiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Großraum Linz im Gegensatz zum Bau der Westring-Transit-Autobahn 5000 Arbeitsplätze mehr schaffen. Es gibt Intelligenteres, als Stau mit neuen Straßen zu bekämpfen. Das stammt übrigens von einem früheren Verkehrsplaner des Landes Oberösterreich. Zu diesen intelligenten Projekten gehört auf jeden Fall die Errichtung der zweiten Straßenbahnachse Linz, die wir hoffentlich gemeinsam vorantreiben, die rasche Attraktivierung der Mühlkreisbahn und der Summerauerbahn, eine neue Stadtbahn von Linz über Gallneukirchen nach Pregarten - es gibt schon eine Machbarkeitsstudie -, die rasche Umsetzung des Straßenbahnausbaues nach Traun und nach Ansfelden, Park-and-ride-Anlagen rund um Linz, da sind wir uns glaube ich auch einig, der Lückenschluss des viergleisigen Ausbaues der Westbahn, eine weitere Attraktivierung der LILO und natürlich der Erhalt der Fernverkehrs-Zugverbindung Linz – Graz, auch wenn das jetzt nicht unmittelbar mit den Einpendlern und Einpendlerinnen im Zusammenhang steht. Ich darf jetzt noch auf den Autobahnanschluss Dornach-Auhof eingehen, der auch Teil des zweiten Antrages ist. Bereits jetzt befahren die A 7 laut einer von der ASFINAG veröffentlichten Studie am Querschnitt Gallneukirchen im Durchschnitt täglich 55.500 Fahrzeuge, davon 3600 LKW. Bis 2025 werden 87.300, davon 6800 LKW prognostiziert. Am Querschnitt Voestbrücke befahren im Durchschnitt 92.100 Fahrzeuge, da sind 6300 LKW enthalten, die A7. 2025 werden auf der Voestbrücke 114.900 Fahrten, davon 9900 LKW erwartet. Der Autobahnanschluss Auhof ist genau so wie der Westring eine vorgestrige Verkehrslösung. Anstatt wie andere Universitätsstädte intelligente ÖV-Grundsätze umzusetzen, nimmt man in Kauf, dass sich die Gesamtkosten von ursprünglich 5,6 Millionen Euro auf Preisbasis 2006 bisher – und das wird sicher noch mehr – mit 9,3 Millionen Euro bereits fast verdoppelt haben. Im Jänner 2009 hat der Gemeinderat gegen unsere Stimmen diese Kostenerhöhung durch Drittelbeteiligung der Stadt beschlossen. Dass der Autbahnhalbanschluss, der als Vollanschluss konzipiert wird und laut ASFINAG so kommen wird - Herr Kollege Fürlinger hat das erst bestätigt -, laut Örtlichem Entwicklungskonzept den Umwidmungsdruck steigen lässt und sich negativ auf die Durchlüftung des Teilraumes auswirken wird, wird hier anscheinend genau so wenig zur Kenntnis genommen wie die Tatsache, dass laut ASFINAG-UVE-Nachreichunterlagen zur S 10 durch diesen Autobahnanschluss mit induzierten Verkehrsströmen von täglich 1500 Kraftfahrzeugen noch zusätzlich zu den jetzigen in diesem Bereich zu rechnen ist. Dafür wird für den Lärmschutz in diesem Bereich viel zu wenig getan, obwohl die Bürger und Bürgerinnen dort schon sehr verzweifelt sind. Sollte der Anschluss tatsächlich verwirklicht werden, dann wird die Lärm- und Abgasbelastung und die Lebensqualität in Dornach/Auhof empfindlich leiden und die Abwanderung in den Speckgürtel weiter angeheizt werden - dann kommt wieder die Forderung nach Autobahnen. Ich darf mit einem Zitat des bekannten deutschen Universitätsprofessors und Verkehrswissenschafters Heiner Monheim abschließen, der die Situation anlässlich eines Interviews mit news.de auf den Punkt bringt. Bitte aufmerksam zuhören! Herr Professor Monheim sagt: ,Es gibt Städte, die haben viel weniger Autoverkehr. Meistens sind die Leute dort überdurchschnittlich klug und überdurchschnittlich reich. Das Auto ist ein Armutsmodell. New York hat ganz wenige Autos, Universitätsstädte haben wenige Autos. Das Ruhrgebiet hat viele Autos und das Saarland hat viele Autos. Je dümmer die Regionen sind, desto mehr Autobahnen und Autos gibt es. Das ist traurig, aber wahr, weil Beton das Hirn ziemlich vernebelt und in den meisten politischen Gehirnen ist noch ganz viel Beton verarbeitet. Sie müssen warten, bis das Betonhirn ausgestorben ist, das ist die Tragik. Danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte KollegInnen, Kollegin Lenger hat uns jetzt sehr ausführlich wichtige Dinge mitgeteilt und ich denke, diese Sachen können nicht oft genug gesagt werden, die Frau Gemeinderätin Lenger jetzt mit ihren Argumenten unterstützt hat. Ich glaube, jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, dass die Befürworter des Westrings von ihrer Meinung abgehen und eine neue Richtung einschlagen. Dank der vielen Argumente, die uns Gemeinderätin Lenger, die in der Frage wirklich sehr engagiert ist, vorgelegt hat, wäre es wirklich an der Zeit, hier neu nachzudenken, wie eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik für Linz und Oberösterreich und darüber hinaus aussehen kann. Ich möchte nicht mehr auf alle möglichen Argumente eingehen, die Frau Lenger schon genannt hat, sondern nur noch auf ausgewählte Argumente meinerseits hinweisen. Wo ich Herrn Bürgermeister Dobusch zustimme, er hat einmal gesagt, Mobilität ist eine zentrale Zukunftsfrage. Allerdings sehe ich das nicht in Bezug auf den Autoverkehr, sondern auf den öffentlichen Verkehr, und da gibt es große Versäumnisse. Der gegenseitige Schlagabtausch zwischen SPÖ und ÖVP mit Vetodrohungen und Forderungen, dass etwa Minister Mitterlehner zur Finanzierung des Westrings beitragen soll, ist eher belustigend und zeigt eigentlich nur, wie man sich bei diesem Projekt festgefahren hat. Bedrohlich finde ich hingegen die Ansage alternativer Finanzierungsmöglichkeiten. So propagiert etwa Raiffeisengenossenschaftsanwalt Jakob Auer ein Public-Private-Partnership-Modell, ganz so als ob die Rechnungshofberichte zur Ebelsberger Umfahrung oder zum Landesdienstleistungszentrum nicht eindeutig genug gewesen wären. Wenn von privater Mitfinanzierung die Rede ist, muss klargestellt werden, dass bei solchen Modellen letztendlich immer die SteuerzahlerInnen brennen müssen. Noch bedenklicher finde ich es, wenn Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl meint, Mittel aus dem Landesbudget für eine Vorfinanzierung locker zu machen und gleichzeitig im Sozialressort 17 Millionen gestrichen werden. Das Argument der vorliegenden Resolution, dass jede weitere Verzögerung beim Westring dem Wirtschaftsstandort beträchtlichen Schaden zufügt, sehe ich umgekehrt: dass nämlich das Beharren auf diesem Projekt und die Verweigerung, über Alternativen nachzudenken, der wirkliche Schaden ist. Aber wir leben in einer kapitalistischen Gesellschaft und da werden Entscheidungen nicht nur nach der Vernunft getroffen, sondern danach, was man damit verdienen kann. Das gilt auch für den Westring. Der Westring ist ein gutes Beispiel für die Umverteilung des Reichtums hin nach oben zur Bauwirtschaft, Immobilien- und Finanzwirtschaft. Hier gibt es starke Parallelen zu einem anderen Megaprojekt, nämlich Stuttgart 21 in Deutschland. Wie bei Stuttgart 21 geht es auch beim Westring um einen symbolischen Krieg zwischen besorgten BürgerInnen und verselbstständigender Staatsmacht. Die BürgerInnen treibt zunehmend das Gefühl der Ohnmacht und das zur Wut sich steigernde Unbehagen über den bedenkenlosen Umgang mit Natur, Lebenswelt und Steuergeldern. Mit den für den Westring veranschlagten Kosten könnte der öffentliche Verkehr massiv ausgebaut und sogar über eine Freifahrt nachgedacht werden, womit die Autolawine deutlich reduziert werden könnte. Konkrete verkehrspolitische Alternativen für Linz sind: Förderung nicht motorisierter Verkehrs- und Mobilitätsstrukturen, rasche Sanierung der Mühlkreisbahn inklusive Eisenbahnbrücke und Verlängerung über die bestehende Hafenbahn bis zum Hauptbahnhof, mittel- bis langfristige Schaffung einer Schnellbahn für den Großraum Linz, Intervallverdichtung aller städtischen Buslinien auf sieben Minuten, Errichtung neuer Busspuren, Errichtung von Park- and –ride- Anlagen außerhalb der Stadtgrenzen anstatt weiterer verkehrserregender Tiefgaragen in der Innenstadt, eine andere Siedlungs- und Raumordnungspolitik. Darüber hinaus dürfen aber scheinbar unpopuläre Maßnahmen wie etwa Parkgebühren oder City-Maut kein Tabu mehr sein. Nicht zuletzt und zentrale Forderung der KPÖ ist der schon erwähnte Null-Tarif auf öffentliche Verkehrsmittel. Der Antrag, den heute die drei Fraktionen gemeinsam gestellt haben – also dieser Dringlichkeitsantrag, der trifft natürlich jetzt wieder diese Verkehrspolitik und -orientierung, die nicht meine ist. Ich werde beiden Anträgen nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollginnen, werte Kollegen, ich hoffe, dass mir nicht auch so viel einfällt wie den Vorrednerinnen. Ich werde es versprochenerweise kurz machen. Ich glaube, von der FPÖ her ist die Haltung ganz klar. Wir waren von Anfang an für den Westring, sind auch beim Dringlichkeitsantrag gerne dabei und finden, dass er natürlich für Linz und ganz Oberösterreich wichtig ist. Was mir und unserer Fraktion aber sehr wohl Sorgen macht ist, wenn ich mir in der letzten Zeit anschaue die Aussagen unserer Politiker in Oberösterreich von Schwarz und Rot, und mir dann ansehe letzte Woche im Parlament, wo es einen Fristsetzungsantrag zum Thema Westring gegeben hat, wo die roten Kollegen nicht anwesend waren, also natürlich bewusst das Plenum verlassen haben, und die Schwarzen eigentlich gar nicht haben umfallen brauchen, weil sie von Anfang an schon gelegen sind. Da müssen wir uns fragen, wie das weitergehen soll, weil eines muss uns klar sein: In Oberösterreich den starken Maxl spielen und in Wien, dort wo dann wirklich die Entscheidungen getroffen werden für unseren Westring, umzufallen, so kann es auch nicht sein. Wenn ich mir das von den Resolutionen her anschaue, wir haben jetzt im Oberösterreichischen Landtag eine Resolution Pro-Westring, auch wir in der Arbeiterkammer haben in der letzten Vollversammlung eine Resolution über alle Parteien hinweg – ausgenommen natürlich Auge Grün – verabschiedet, und jetzt gibt es diese Resolution. Ich möchte eigentlich kurzum nur sagen, nachdem es am Montag Gespräche mit euren Leuten gibt, weil im Grunde genommen haben wir es Rot und Schwarz zu verdanken, dass wir das Theater mit dem Westring haben - sei es vom Herrn Kanzler Faymann, der sich nicht mehr erinnern kann, was er zugesagt hat, oder von Frau Bundesministerin Bures – ist meine Bitte, bei den Verhandlungen am Montag nicht umfallen, kämpfen für den Westring! Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrtes Kollegium, ich habe mich immer sehr kritisch zum Westring geäußert. Vielleicht können Sie sich noch erinnern, ich habe gemeinsam mit der FPÖ einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, und zwar in Bezug auf eine Bürgerbefragung. Das ist mein Demokratieverständnis, dass hier die Bevölkerung mit einbezogen werden müsste. Das ist eben nicht der Fall. Ich sehe in Linz kein eindeutiges Votum für diesen Westring. Im Gegenteil, es scheint so, dass auf kommunaler Ebene, das heißt, die Stadt Linz, dass es da sehr viele Menschen gibt, die diesem Projekt sehr kritisch gegenüberstehen. Ich habe immer gemeint, die vierte Donaubrücke brauchen wir selbstverständlich. Sie wird aber fälschlicherweise immer wieder mit dem Westring verkauft. Ich sehe da sehr viel Desinformation dahinter. Eine Ostumfahrung fordern wir selbstverständlich auch. Wir haben heute sehr viele Argumente von Frau Lenger gehört. Ich kann den meisten wirklich beipflichten. Ich selbst habe mir das auch durchgelesen und sehe dieses Ein-Milliarden-Projekt nicht so locker, wie so manch anderer hier. Ich wünschte mir sogar, dass jeder einzelne Gemeinderat das sogar unterschreiben und dafür haften sollte, weil es kann wirklich keiner das Ausmaß dieses großen Projektes jetzt schon absehen. Insofern gibt es von unserer Fraktion beziehungsweise vom BZÖ keine Zustimmung.“ Gemeinderätin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe versprochen, es kurz zu machen, möchte aber zu einem Teilaspekt der Wortmeldung von Kollegin Lenger Stellung nehmen. Kollegin Lenger hat die Wichtigkeit der Arbeitsplätze für Linz betont und namentlich die voestalpine dabei erwähnt. In ihren Ausführungen hat sie auch gemeint, dass ein Ausbau der voest dann möglich ist/wäre, wenn der Westring nicht kommen würde. Also danke für den Einsatz, der sehr vehement gelautet hat. Es ist ja fast ein historisches Datum, wenn Die Grünen für ein Mehr an Schwerindustrie eintreten. Allerdings kann man hier nicht mit einem Wenn/Dann oder einem Entweder/Oder argumentieren. Ein Ausbau oder eine Absicherung des Standortes Linz der voestalpine hängt nicht von einer Gesamtbelastung des Feinstaubes oder CO² ab, hier gilt immer nur eine Reduktion der eigenen Immissionen. Selbst eine Null-Auto-Philosophie in Linz würde nicht helfen. Insofern ist es mir ein Anliegen, hier festzuhalten, dass Westring und/oder voest nicht verknüpfbar ist und die Problematik der CO²-Zertifizierung zwar für die Arbeitsplätze und den Wirtschaftsraum Linz ein sehr wichtiges Thema sind, das dringend auch einer vertretbaren und machbaren Lösung bedarf, aber eben nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Westring steht. Danke.“ Gemeinderätin Lenger: „Ich mache es diesmal kürzer, ich muss nur etwas richtig stellen. CO² ist ganz etwas anderes als Feinstaub und Stickoxide und der Industrieausbau ist sehr wohl gefährdet, weil es da eben Grenzwerte gibt. Da gibt es eine Glocke, und wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden, wenn der Verkehr das alles auffüllt, dann kann die Industrie nicht mehr ausbauen. Dass Die Grünen sich für Arbeitsplätze in Linz einsetzen, ich glaube, das ist nichts Neues. Die Grünen sind seit vielen Jahren bei Ausbauplänen oder bei Ausbauten der Industrie gemeinsam mit Bürgerinitiativen beteiligt und achten darauf, dass diese Ausbauten sehr umweltschonend und umweltfreundlich über die Bühne gehen. Das ist auch hier bei der voest in diesem Bereich der Fall. Es kann nicht sein, dass die voest Millionenbeträge in Umweltschutzauflagen investiert, um die Luft zu schonen, und dass man dann einfach ganz flott eine Autobahn durch die Stadt baut. Wenn dann die Industrie noch einmal ausbauen möchte, muss man sagen, tut uns Leid, auch wenn ihr Musterschüler seid und wenn ihr Maßnahmenpakete auf die Füße gestellt habt, ihr könnt nicht mehr ausbauen. Und genau das habe ich damit gemeint und das ist wirklich eine Gefahr, ich möchte da wirklich warnen. Linz muss sich schon entscheiden: Transitautobahn oder Wirtschaftsstandort.“ (Beifall Die Grünen) Die Vorsitzende erteilt den Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Lettner: „Es hat mich jetzt nicht wirklich überrascht, dass Gerda Lenger - und ich gehe davon aus, auch die grüne Fraktion - diesen beiden Anträgen nicht zustimmen wird. Es wurde eine Vielzahl von Argumenten gebracht, auf die man natürlich einzeln eingehen müsste. Aber angesichts der Zeit werde ich das natürlich sicher nicht machen. Ich möchte nur zwei Punkte herausnehmen. Den einen, die Schottergrube in Pichling betreffend, weil mich Gerda Lenger da persönlich angesprochen hat - also, liebe Gerda, ich glaube nicht, dass der Westring an der Errichtung oder der Nicht-Errichtung der Schottergrube in Pichling scheitern wird. Wir haben sicherlich im Großraum Linz jede Menge Schotter. Alleine die Donau bringt uns, sogar unerwünscht, große Mengen jeden Tag vorbei. Und wenn das so wäre, dann hätte man auch in der Vergangenheit, auch in der nahen Vergangenheit, verschiedenste Nahverkehrsprojekte, wie beispielsweise die Bahnhofsdrehscheibe oder jetzt den Tunnel für die Harter-Plateau-Straßenbahn auch nicht bauen können, weil der Schotter knapp ist. Also das zu verknüpfen, finde ich nicht in Ordnung. Der zweite Punkt, den ich noch kurz hier ansprechen möchte, ist das Thema, wie du gesagt hast, dass es hier um gescheiterte Verkehrskonzepte in der Vergangenheit gegangen ist. Ich stelle mir immer nur so vor, was wäre gewesen, wenn die Kolleginnen und Kollegen in diesem Gemeinderat vor vielen Jahren nicht den Entschluss gefasst hätten, die Autobahn A7 durch die Stadt zu bauen. Ich glaube, wir würden in einem Chaos versinken, wenn es das in Linz nicht gäbe. Genau so sollten wir uns darauf besinnen und beschließen, dass hier doch eine sehr wichtige Verkehrslösung für den Linzer Raum umgesetzt wird. In diesem Sinne ersuche ich noch einmal um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall SPÖ, ÖVP) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Ich bin ganz beeindruckt und muss die zahlreichen Informationen, die uns Gerda Lenger hier zuteil werden hat lassen, noch verdauen. Ich bewundere die Damen und Herren oben im Zuschauerraum, dass sie das sozusagen stehend/sitzend mit geöffneten Augen überstanden haben. Dass Die Grünen gegen Straßen sind, ist an und für sich nichts Neues. Ich wüsste nicht, welche Straßen in Linz es alle nicht gäbe, wenn die Verkehrspolitik nach grünem Zuschnitt gemacht worden wäre. Wir würden heute noch nicht durch den Mona-Lisa-Tunnel in den Süden fahren und viele andere Dinge, die uns noch einfallen würden. Wir würden wahrscheinlich bald ins Rikscha-Zeitalter zurückverfallen, wenn wir diese Verkehrspolitik machen. (Zwischenrufe) Gerda, du kannst viele Argumente bringen, aber bei ein paar Argumenten denke ich mir schon, das hätte unter Umständen in der Leserbriefecke in der Kronen Zeitung stehen können. Das mit Pflegegeld, mit Sozialleistungen und mit der ÖBB aufzuwiegen - mir ist neu, dass die ASFINAG Pflegegeld auszahlt, mir ist neu, dass die ASFINAG für den Ankauf von Lokomotiven zuständig ist. (Zwischenruf) Liebe Gerda, lass uns diese Diskussion auf einem gewissen Niveau führen. Ich akzeptiere, dass du dagegen bist, aber wenn du Argumente dagegen hast, dann bringe uns einmal ein paar, die ein bisschen griffig sind und nicht irgendwelche grausen Vergleiche, die eher an einen Populismus grenzen, den man von eurer Fraktion sonst nicht gewöhnt sein sollte. Ich bitte um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag und dann über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Dringlichkeitsantrag wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 11 Energiesparbonus durch Linz AG – Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, in einer im Juli 2010 veröffentlichten Marketumfrage geben 71 Prozent der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher an, dass ihnen der umweltschonende Einsatz von Energie ein wichtiges Anliegen ist. Vom Oktober 2010 datiert die Veröffentlichung der neuen Energiepreisdaten durch die Statistik Austria. Der Verbraucherpreisindex für Strom, Gas und andere Brennstoffe wird darin für September 2010 mit 120, 2005 mit 100 angegeben. Das heißt, der Energiepreisindex ist um ein Fünftel höher als im Jahr 2005. Im Sinne der Qualität des Wohnstandortes Linz, im Sinne einer sozialen Abfederung eines Anstieges des Wohnmarktpreises sowie im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz sollten daher Akzente gesetzt werden, die auf Energieverbrauch und Energieausgaben der Linzer Haushalte dämpfend wirken. Ein Beispiel für einen solchen Akzent liefert der Energieanbieter ‚EWB – Energie Wasser Bern’ in Form des Stromsparbonus: Wer im Vergleich der Jahresabrechnung innerhalb eines Jahres zehn Prozent seines Stromverbrauches einspart, bekommt auf die noch verbrauchte Menge zusätzlich 15 Prozent Rabatt. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ‚Das Management der Linz AG wird ersucht, dem Linzer Gemeinderat raschestmöglich eine Machbarkeitsstudie darüber vorzulegen, wie auch für die Linzer Kunden der Linz AG ein neues Tarifmodell eingeführt werden kann, das zur Verbrauchseinsparung bei Strom, Gas und Fernwärme animiert, indem der Einsparerfolg mit zusätzlichen Preisnachlässen belohnt wird.’“ Es liegen folgende Wortmeldungen dazu vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegin Maria Mayr, Anstöße zum Stromsparen - selbstverständlich ist das natürlich auch unsere Intention. Was uns fehlt, ist irgendwie die soziale Komponente dabei, weil es nämlich nach unserem Dafürhalten und wir auch dieses Beispiel in Bern kennen, es nicht ganz so einfach ist, weil es vor allem immer diese Sockelbeträge gibt. Das heißt, dass ein Einsparen oder ein Preisnachlassen nicht immer sozial gerecht ist. Das heißt, wir würden den Antrag eher aufmachen und die Linz AG ersuchen, sich Tarifmodelle zu überlegen, zu prüfen, Tarifmodelle zu suchen, die die Strompreise ökologischer, also verbrauchs- und umweltschonender machen, aber auch sozial gerechter. Daher haben wir folgenden Abänderungsantrag eingebracht: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das Management der Linz AG wird ersucht, zu prüfen, inwieweit die Tarife der Linz AG dahingehend verändert werden können, dass sie einerseits ökologisch und andererseits sozial gerechter sind’. Vielen Dank.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, mit Statistiken lässt es sich trefflich argumentieren. Zuerst ortet man horrende Preissteigerungen, in diesem Fall jene der Energiekosten, und dann packt man die soziale Keule aus und macht sich auf zur Rettung der sozial Benachteiligten. Es ist unbestritten, dass der Energiepreisindex seit 2005 um 20 Prozent gestiegen ist. Genauso im Steigen begriffen ist der jährliche Stromverbrauch. Es ist aber auch unbestritten, dass der Preistreiber beim Energiepreisindex nicht der Strom ist, sondern dass die Verursacher Gas und Erdöl sind. Aber jetzt präsentiert die ÖVP ein Modell, das ein reines Stromsparmodell sein soll. Aber wer verbraucht so viel Strom, dass man zehn Prozent davon sparen kann? Sind es die sozial Schwachen, die jeden Cent umdrehen müssen, um über die Runden zu kommen, oder sind es jene Haushalte, die beispielsweise zur Weihnachtszeit Haus und Garten mit Lichtorgeln und kletternden, bunt leuchtenden Weihnachtsmännern übersäen? Ich fürchte, dass Ihr Modell eher die sozial Schwachen dazu verleitet, auf Kosten der Familie und der Gesundheit ihrer Kinder an der Verbrauchsschraube zu drehen, um doch vielleicht in den Genuss des einmaligen Rabattes zu kommen. Sie haben richtig gehört, einmaliger Rabatt. Oder glauben Sie wirklich, dass ein Haushalt jedes Jahr den Stromverbrauch um zehn Prozent senken kann? Ganz abgesehen von den individuellen Möglichkeiten, ist Energiesparen zu einem beträchtlichen Teil nicht beeinflussbar. Ein strenger Winter, ein verregneter Sommer beispielsweise beeinflussen den Energieverbrauch ohne individuelle Eingriffsmöglichkeit. Ein Beispiel, das angeführt worden ist, ist der Stromsparbonus der ‚Energie-Wasser-Bern’. Ich weiß nicht, in welchem Detaillierungsgrad sich die ÖVP mit der Tarifgestaltung der EWB auseinander gesetzt hat. Ich habe es jedenfalls getan und habe mit Erstaunen folgende Tarife herausgefunden: Es gibt bei der EWB ein abgestuftes Tarifmodell, und zwar für nicht erneuerbare Energien wie Kernenergie beispielsweise, oder dann Energie aus Wasserkraftwerken für Strom aus erneuerbaren Energien und dann für umweltschonenden Strom aus Sonnenenergie und Wasserkraft. Und siehe da, da gibt es Differenzierungen und Steigerungen von fünf bis 90 Prozent, je nachdem welches Modell gewählt wird. Auch noch zur Frage, warum denn Bern diesen Stromsparbonus eingeführt hat. Der ursächliche Grund ist, dass spätestens 2039, also in gut dreißig Jahren der Ausstieg aus dem billigen Atomstrom geplant ist. Dieser Umstieg auf teureren, umweltfreundlicheren Strom würde zu massiven Strompreiserhöhungen führen. Insofern werden jetzt abmildernde Auffangeffekte durch dieses Stromsparmodell erwartet. Aber nun wieder zurück nach Linz. Betrachtet man die Kosten eines Haushaltes als Gesamtpaket, das heißt das ganze kommunale Angebot, und vergleicht dieses mit anderen Großstädten, sieht die Sache schon ganz anders aus. Da sparen sich die Linzer Haushalte viele Euros im Jahr gegenüber den anderen österreichischen Großstädten. Zum Schluss möchte ich auch noch darauf hinweisen, Stromsparen ja, und möchte auch hinweisen, dass die Linz AG ohnehin eine Vielzahl an Energiesparangeboten anzubieten hat, die auch eine dauerhafte Reduktion der Energiekosten ermöglichen. Insofern wird sich die SPÖ bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Hein: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass ich mich sehr kurz halten werde und einen Teil meiner Redezeit Frau Gemeinderätin Lenger zur Verfügung stelle im Nachhinein, denn weniger ist oft mehr. Zurück zum Antrag. Aus unserer Sicht könnte sich dieser Antrag als kontraproduktiv für die Linzer Bürger entpuppen. Man muss bedenken, dass die Linz AG ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, das heißt, wenn weniger Umsatz durch geringeren Energieverbrauch generiert wird und dafür dann auch noch ein Abschlag von 15 Prozent hinzunehmen ist, wird jedes gewinnorientierte Unternehmen versuchen, diesen Verlust in irgendeiner Art und Weise zu kompensieren. Der einfachste Weg, wie man so eine Kompensation erreichen kann, wäre in diesem Fall wahrscheinlich eine Strompreiserhöhung. Frau Gemeinderätin Hörzing hat ja auch schon das wahre Motiv der ‚Energie-Wasser-Bern’ erwähnt. Die ‚Energie-Wasser-Bern’ macht das nicht aus rein sozialen Gründen, sondern sie will bis zum Jahr 2039 aus der Kernenergie aussteigen. Diese Motivation fehlt der Linz AG, denn soweit ich weiß, betreibt die Linz AG kein eigenes Kernkraftwerk. Dann noch einen kurzen Satz zum Änderungsantrag der Grünen. Da kann ich nur anmerken, der macht das Gesamtpaket auch nicht besser. Wir werden uns bei beiden Anträgen der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mayr: „Also zum Abänderungsantrag möchte ich Folgendes sagen: Es geht in unserem Antrag nicht um die technische Umsetzung einer Tarifänderung, sondern rein um einen umweltschonenden Einsatz von Energie und um Kostenersparnis für unsere Kunden der Linz AG. Wir stimmen dem Abänderungsantrag der Grünen daher nicht zu und enthalten uns der Stimme. Danke.“ Bürgermeister Dobusch lässt nun über den Antrag sowie den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Hein berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 12 Tägliche Turnstunde an Linzer Pflichtschulen – Resolution und führt aus: „Herr Bürgermeister, ich werde diesen Antrag sehr sportlich vortragen und schauen, dass das rasch über die Bühne geht. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Damen und Herren, viele Kinder und Jugendliche bewegen sich immer weniger und verbringen den größten Teil ihrer Freizeit vor dem Fernseher, dem Computer oder vor diversen Spielkonsolen. Die körperliche Bewegung hat in den letzten Jahren in den Schulen, im Bewusstsein der Eltern und auch bei den Kindern und Jugendlichen selbst immer mehr an Stellenwert eingebüßt. Nicht nur diese ungesunde Lebensweise, welche die Kinder von den Eltern vorgelebt bekommen, sondern auch der Verlust traditioneller Ernährungsgewohnheiten innerhalb der Familien unterstützen den Trend zur Fettleibigkeit und führen dazu, dass jedes fünfte Kind und jeder dritte Jugendliche übergewichtig ist. Die negative Entwicklung wird auch durch eine aktuelle OECD-Studie belegt. Aufgrund fehlender Bewegung und falscher Ernährung werden aus dicken Kindern dicke Erwachsene. Diese leiden an den üblichen Wohlstands-Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck und diversen Herzkrankheiten. Die Weltgesundheitsorganisation sieht im Sport eines der Schlüsselelemente gegen das Problem, welches mittlerweile in Österreich epidemieartig um sich greift, und empfiehlt Erwachsenen, mindestens 30 Minuten und Kindern, mindestens 60 Minuten pro Tag Sport zu betreiben. Gerade an Schulen können präventive Maßnahmen durch vermehrten Turnunterricht einfach und effektiv umgesetzt werden. Auch die Ärztekammer und Sportverbände wie der ASKÖ sehen hier die Schule in der Pflicht. Je früher die Weichen gestellt werden, desto leichter können gesundheitliche Folgeerkrankungen und die damit verbundenen enormen Mehrkosten im Gesundheitssystem vermieden werden. Neben den positiven Auswirkungen auf die Gesundheit, stärkt Sport auch Werte wie Zusammengehörigkeit und Kameradschaft. Wir stellen in diesem Zusammenhang den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an Bildungsministerin Claudia Schmied: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die zuständige Bildungsministerin Claudia Schmied, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit eine tägliche verpflichtende Turnstunde an Pflichtschulen eingeführt wird.’ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 13 Bessere Öffnungszeiten der Altstoffsammelzentren – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 5. Oktober 2010 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz ‚ein Monat Ordnungsdienst der Stadt Linz’ 472 dokumentierte Fälle der Öffentlichkeit präsentiert. Der größte Handlungsbedarf besteht demnach im Bereich der illegalen Müllablagerungen, welche mit 16 Fällen pro Tag angegeben werden. Die Stadt Linz verfügt über rund 500 Altstoffsammelstellen und über vier große Altstoffsammelzentren, welche von der Anzahl durchaus ausreichen. Eine besondere Schwierigkeit besteht allerdings für viele Bürgerinnen und Bürger, Sperrmüll rasch und problemlos entsorgen zu können. Bei der Entsorgung des Sperrmülls besteht einerseits die Möglichkeit, diesen kostenlos vom gewünschten Standort abholen zu lassen, was aber oft zu wochenlangen Wartezeiten führt. Andererseits gibt es die Möglichkeit, den Sperrmüll bei einem der vier großen Sammelzentren selbst abzugeben. Dies führt für berufstätige Menschen zu Schwierigkeiten, weil diese wochentags bereits um 17 Uhr beziehungsweise 17.30 Uhr schließen. Zwei der Sammelzentren haben an Samstagen bis 12 Uhr geöffnet; diese nehmen den Sperrmüll teilweise nur gegen Voranmeldung entgegen. Dies führt dazu, dass die Entsorgung von Sperrmüll zu einer wochenlangen Prozedur werden kann. Besonders zu erwähnen sind Wohnungsauflösungen nach Todesfällen, wo die betreffende Mietwohnung des Verstorbenen relativ rasch geräumt werden muss und man mit dem vorhandenen Sperrmüll regelrecht überfordert ist. Daher würden zusätzliche Öffnungszeiten in den Abendstunden und an Samstagnachmittagen die Situation um ein Vielfaches verbessern. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Linzer Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz Service GmbH: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Verantwortlichen der Linz Service GmbH, die Öffnungszeiten der Abfallsammelzentren dahingehend zu verbessern, dass auch Berufstätige in den Abendstunden und an Samstagnachmittagen ihren Sperrmüll entsorgen können.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ortner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 14 Halten auf Zuruf – für mehr Komfort und Sicherheit im öffentlichen Verkehr – Resolution und führt aus: „19.35 Uhr – ich darf auch verkürzt vortragen. Der Antrag zielt ab auf einen höheren Komfort und mehr Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Linz, insbesondere im Busverkehr. Es ist eine bekannte Tatsache, dass in den späten Abendstunden oder in den Abendstunden allgemein die Verkehrsfrequenz abnimmt, auf der anderen Seite sind viele Menschen zu dieser Stunde auf dem Weg nach Hause. Es zeigt sich aber, dass gerade nach Einbruch der Dämmerung bei vielen Menschen die Verunsicherung bei längeren – vor allem am Stadtrand – einsamen Fußwegen steigt. Davon sind insbesondere natürlich die TeilnehmerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen, die nicht wie andere von Tür zu Tür fahren, sondern einen Teil davon zu Fuß zurücklegen. Und diese Fußwege ließen sich verkürzen oder deutlich vermeiden, da Busse zwar oft am Ziel vorbei fahren, aber die Haltestelle ist doch dann erst einige hundert Meter weiter. Es gibt da sehr vorbildhafte Beispiele aus dem benachbarten Ausland, aus Städten, mit denen Linz teilweise eine Städtepartnerschaft hat. Hier gibt es die Möglichkeit des so genannten Haltens auf Zuruf, das folgendermaßen beschrieben wird: Dieses Service ermöglicht, dass die Busse zwischen zwei regulären Haltestellen verlassen werden können, und zwar in der Form, dass dem Fahrer vor der Haltestelle, vor dem gewünschten Aussteigeort der Aussteigeort avisiert wird, und nach Möglichkeit der Fahrer dann dort hält und der Bus verlassen werden kann. Um eine ähnliche Regelung für Linz wie in anderen Städten einzuführen, wären zwei Dinge notwendig. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung und den Nationalrat: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Österreichische Bundesregierung und den Nationalrat, das Kraftfahrliniengesetz dahingehend abzuändern, dass eine Einführung des ‚Haltens auf Zuruf’ (gegen vorherige Ankündigung soll im öffentlichen Verkehr in verkehrsschwachen Zeiten der Ausstieg auch zwischen den regulären Bushaltestellen möglich sein) nach dem Vorbild mehrerer Städte und Regionen in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht wird. b) Resolution an die Linz Linien GmbH: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Geschäftsführung der Linz Linien GmbH, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bzw. nach Schaffung der rechtlichen Möglichkeiten durch die Bundesgesetzgebung, das 'Halten auf Zuruf’ (gegen vorherige Ankündigung soll in verkehrsschwachen Zeiten der Ausstieg auch zwischen den regulären Bushaltestellen möglich sein) umzusetzen.’ Ich ersuche, diesem Antrag, der eine deutliche Verbesserung des Fußverkehrs für die LinzerInnen darstellen würde, zuzustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, Herr Kollege Ortner, ich mache es jetzt auch kurz angesichts der Zeit. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil wir der Ansicht sind, dass die Abstände der Haltestellen in Linz wirklich zumutbar sind - auch in den Abendstunden. Eines möchte ich aber noch erwähnen. Ich glaube, Sie hätten es sich wirklich trauen können, zu sagen, was der wahre Hintergrund des Antrags ist, das denke ich mir zumindest. Sie sind in der Türkei mit dem Dolmus gefahren. Das ist eigentlich das Modell des Dolmus und es freut mich sehr, wenn die FPÖ hier in diesem Gemeinderat einmal einen Antrag für Integration stellt und ein türkisches Busmodell in Linz implementieren möchte.“ (Beifall, Heiterkeit) Schlusswort Gemeinderat Ortner: „Ich darf trotz dieses Einwandes um Annahme des Antrages ersuchen. Ich bewundere die hellseherischen Fähigkeiten der Frau Gemeinderätin. Ich muss aber dazusagen, ich war noch nie in der Türkei auf Urlaub. Ich ersuche aber trotzdem um Annahme. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Ortner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 15 Leistbares und bedarfsorientiertes Wohnen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie eingangs richtig festgestellt haben, wir sind erneut beim Wohnen gelandet und es ist natürlich sehr erfreulich, dass im Rahmen dieser heutigen Gemeinderatssitzung sich so unterschiedliche Anträge mit der Verbesserung der Wohnsituation befassen. Eine kleine Nebenbemerkung zur vorhergehenden Diskussion möchte ich hier aber trotz der fortgeschrittenen Stunde anbringen. Es ist sehr erfreulich, wenn wir hören, dass 11.000 Menschen in Linz leben möchten. Es ist sehr erfreulich, aber es ist auch eine sehr große Aufgabe für uns. Und wollen wir diesem Wunsch tatsächlich nachkommen, nehmen wir diesen Wunsch tatsächlich ernst, wird es nicht nur notwendig sein, dass wir uns um eine Erhöhung der Wohnbauförderungsmittel Gedanken machen, weil dazu gehört nicht nur Geld, sondern auch Platz. Wenn wir hier wirklich mit Nachdruck diesem Bestreben, diesem Wunsch der Menschen, in Linz zu wohnen, nachkommen wollen, dazu müssen wir uns auch – und da werden wir heute sicher nicht zum letzten Mal darüber gesprochen haben –überlegen, wie wir die zukünftige Großraumpolitik in Linz gestalten; weil so, wie sich das heute bei dem Punkt in der Verwaltungsreform, dem sich SPÖ und ÖVP aufgrund für uns scheinbarer parteipolitischer Befindlichkeiten verweigern, mit der Ablehnung des Verwaltungsreformantrags gezeigt hat, brauchen wir in Zukunft neue Perspektiven. Unser Zugang zum leistbareren und bedarfsorientierten Wohnen ist freilich ein bisschen ein anderer als der der Grünen, die sich darauf beschränken, eine Erhöhung der Fördermittel zu fordern. Wir sehen es natürlich als vordringliche Aufgabe der Politik an, die entsprechenden Rahmenbedingungen für günstigeren Wohnraum zu schaffen. Wie eine Studie der Raiffeisen-Bausparkasse gezeigt hat, sehen mehr als die Hälfte der Befragten – nämlich von Wohnungssuchenden – heute ihr Limit bei 500 Euro im Monat. Das ist durchaus ein Wert, den man ernst nehmen soll, den es gilt, auf den Prüfstand zu stellen. Dringender Vorrang natürlich neben dem Aspekt, dass wir mehr Wohnungsförderungsmittel brauchen, muss daher eine Senkung der Baukosten sein, weil erhöhte Baukosten unweigerlich zu einer Verringerung des Angebots und natürlich zu einer Erhöhung der Mieten führen. Warum gibt es diese ständig steigenden Baukosten? Durch eine Absenkung, wie wir sie vorschlagen, übertriebener und unnötiger Standards im Wohnbau soll, und zwar ohne Qualitätsverluste auf bedarfsorientierter Basis, Wohnen wieder leistbarer werden. Das ist auch ein Thema, das zum Beispiel von vielen gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften kritisiert wird, die in diesem Zusammenhang bauliche Auflagen, wie zum Beispiel, dass doppelt so viele Fahrradabstellplätze wie Wohnungen zu errichten sind, ebenfalls kritisieren, weil dadurch teure Zusatzflächen erworben werden müssen und wertvoller Wohnraum geopfert wird. Das heißt für uns, dass sich die Wohnbauförderung wieder auf die Kernaufgaben konzentrieren muss, und die sind ganz klar im sozialen Wohnbau und in der Schaffung von Eigentum zu sehen. Andere Aufgaben, die in der letzten Zeit und in den letzten Jahren sukzessive in diesem Bereich ausgegliedert worden sind, verwässern und gefährden mittlerweile die Sicherstellung eines leistbaren Wohnens und gehen vor allem auch zum Teil an dem tatsächlichen Bedarf vorbei. Wir wollen daher folgende Resolution an den Landtag und an die Oberösterreichische Landesregierung einbringen: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Oberösterreichischen Landtag: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Oö. Landtag und die Oö. Landesregierung, zur Schaffung der Voraussetzungen für leistbares Wohnen u.a. folgende Gesetze bzw. Verordnungen (nachstehend angeführt ist jeweils die aktuelle Rechtslage) zu deregulieren: § 14 Abs. 3 BTV: Die lichte Breite zwischen den Wänden in Stiegenhäusern muss 120 Zentimeter aufweisen; § 10 Abs. 3 Z 8 NBF-VO bzw. § 27 BTG: Nachträgliche Zusammenlegung von Bad und WC; § 45a BTG: Je angefangener 50 Quadratmeter Wohnnutzfläche ist ein überdachter Fahrradabstellplatz mit 1,4 Quadratmeter vorzusehen. Zusätzlich wird der Oö. Landtag und die Oö. Landesregierung ersucht, sich für folgende Änderungen der ÖNORM 1600 beim Österreichischen Normierungsinstitut einzusetzen: Rampen für den Zugang zum Haupteingang sollen auch eine Steigung von mehr als sechs Prozent aufweisen können; die Verpflichtung zu einem Vorbereich von mind. 1,5 Metern vor Wohnungseingangstüren soll entfallen; die vorgeschriebene Breite der Podeste im Eingangsbereich von mind. 1,5 Metern soll ersatzlos entfallen.’ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Wir sehen diesen Antrag als sehr zynisch. Er ist ein Anschlag auf die Barrierefreiheit und soll somit ein Sparen auf Kosten der Schwächsten sein. Das können wir nicht mittragen. Und kurz noch zu der Argumentation bezüglich der Fahrradabstellplätze, da möchte ich nur einen Vergleich darstellen: Ein PKW-Abstellplatz in einer Tiefgarage kostet 15.000 Euro und ein überdachter Radabstellplatz kostet 400 Euro. Also da kann man sich einmal überlegen, wo man wirklich einsparen kann. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.“ Bürgermeister Dobusch: „Und warum kann man ein Fahrrad nicht in eine Tiefgarage stellen? Das ist die andere Frage.“ Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, ich habe mich heute schon einmal ausführlich geäußert in Bezug auf den gemeinnützigen Wohnungsbau und leistbares Wohnen. Es ist natürlich ein sehr großes Anliegen von mir bzw. vom BZÖ. Ich möchte das jetzt nicht zu weit ausdehnen, auf jeden Fall sehe ich in diesem Vorschlag der FPÖ eher Peanuts. Der Bundesrechnungshofbericht zeigt eindeutig, dass die wirklichen Kosten in den Verwaltungskosten stecken; man könnte also diese sofort einmal senken. Was ich auch als sehr wichtig erachte ist, dass das gebunkerte Kapital endlich auf den Markt kommt, dass man in den Wohnbau auch wirklich investiert und dass man dadurch auch die Wirtschaft ankurbeln kann. Und was auch noch dazukommt ist, dass Darlehen und Versicherungen zur Zeit – das bekräftigt auch der Bundesrechnungshof – zu teuer eingekauft werden, das heißt, die Finanzierung soll sich auch in Zukunft dem Wettbewerb unterziehen. Ich stimme diesem Antrag zwar zu, wollte aber das noch anmerken. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K 16 Deutschpflicht in Linzer Jugendzentren – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie, sofern Sie um diese Zeit noch vorhanden sind, kann man Ihnen wirklich nur gratulieren. Beim vorliegenden Antrag geht es um eine Resolution, mit der der Verein Jugend und Freizeit aufgefordert wird, in sämtlichen von ihm betreuten Jugendzentren und Beratungsstellen verpflichtend Deutsch als einheitliche Umgangssprache anzuordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine der wichtigsten Voraussetzungen für das geordnete Zusammenleben zwischen Einheimischen und Zuwanderern ist das Erlernen und das konsequente Anwenden der deutschen Sprache, und damit kann man nicht früh genug beginnen. Besonders wichtig ist dies für Kinder und Jugendliche, um drohenden Parallelgesellschaften bereits frühzeitig entgegenwirken zu können. Nicht nur in Schule und Beruf, sondern vor allem in der Freizeit ist daher die Sprache ein elementarer Bestandteil des alltäglichen Lebens. In den vom Verein Jugend und Freizeit betreuten Einrichtungen treffen oftmals Jugendliche mit deutscher und nicht deutscher Muttersprache aufeinander. Mit einer einheitlichen Sprache wird der sprachbedingten Gruppenbildung und Ausgrenzung deutschsprachiger Kinder entgegengewirkt und eine ‚Ghettobildung’ vermieden. Die Augen vor diesem Problem zu verschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre wirklich unverantwortlich. Als Maßnahme dagegen soll daher in Linzer Jugendzentren künftig Deutsch als verpflichtende einheitliche Umgangssprache festgelegt werden. Die Stadt Linz investiert viel Geld in die Jugendarbeit und fördert die Arbeit des Vereins Jugend und Freizeit jährlich mit 2,3 Millionen Euro. Zusätzliche Finanzmittel gibt es noch von Land und Bund. Angesichts dieser hohen Aufwendung österreichischer Steuergelder kann die Anwendung unserer Landessprache wirklich nur eine Selbstverständlichkeit sein. Die FPÖ-Gemeinderatsfraktion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Verein Jugend und Freizeit: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Verein Jugend und Freizeit, in sämtlichen von ihm betreuten Jugendzentren und Beratungsstellen verpflichtend Deutsch als einheitliche Umgangssprache anzuordnen bzw. dies gegebenenfalls in bestehenden Hausordnungen festzuhalten. Weiters wird der Jugendreferent der Stadt Linz, Vizebürgermeister Klaus Luger, aufgefordert, dies bei der Neukonzeption der Linzer Jugendzentren zu berücksichtigen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 17 Finanzierung öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, täglich führen mehr als 120.000 PKW-Wege aus dem Umland nach Linz. Davon entfallen 78 Prozent auf Einfahrten von Nicht-Linzerlnnen und 22 Prozent auf Einfahrten von LinzerInnen. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am täglichen Zustrom nach Linz liegt laut Verkehrserhebung gerade einmal bei 17,4 Prozent. Deshalb muss das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie deren Vernetzung im Großraum Linz dringend verbessert und ausgebaut werden. Im Sinne des im Jahr 2008 vom Landtag beschlossenen Oö. Generalverkehrskonzeptes liegen bereits seit langem unter anderem Pläne für den Ausbau und die Attraktivierung der Mühlkreisbahn, Pläne für die City S-Bahn, den Ausbau der Summerauerbahn, den Bau der Stadtbahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten und den viergleisigen Ausbau der Westbahn vor. Anhand einer Basisstudie wird derzeit das Vorprojekt für eine zweite Linzer Schienenachse erstellt. Nicht zuletzt das drohende Aus für die Bahnverbindung Linz-Graz wirft ein bezeichnendes Licht auf die mangelnde Finanzierung und den schlechten Stellenwert des öffentlichen Verkehrs. Die Zukunft der Mobilität liegt aufgrund knapper werdender Erdölressourcen, steigender Treibstoffpreise und ambitionierter Klima- und Energieeffizienz-Ziele zweifellos im öffentlichen Verkehr. Der öffentliche Verkehr ist die kostengünstigste, verkehrssicherste, beschäftigungsintensivste und umweltverträglichste Form von Massenmobilität. Entsprechend wichtig und notwendig ist seine professionelle Organisation und effiziente bundesweite Förderung, die im Zuge einer Nahverkehrsreform auf langfristig stabile Beine gestellt werden sollte. Das Ziel dieser Reform muss mehr und besserer öffentlicher Nah- und Regionalverkehr zu zumutbaren Kosten sein – im Sinne der Fahrgäste, der SteuerzahlerInnen und der Umwelt. Der aktuell vom Bund vorgelegte Entwurf für eine Novelle des Gesetzes über den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRV-Gesetz) beschränkt sich jedoch auf eine Minimalumsetzung seit längerem fälliger EU-rechtlicher Erfordernisse und bietet ansonsten keine Ansätze für die dringend notwendige Verbesserung der Versorgung mit öffentlichen Verkehrsleistungen. Dies ist befremdlich, weist doch der öffentliche Personennah- und Regionalverkehr von Verkehrssicherheit bis Umwelt- und Klimafreundlichkeit besondere Vorteile auf, was schon für sich genommen eine besondere Förderung durch den Bund rechtfertigt. Ziel eines neuen Gesetzes müsste es sein, flächendeckend in Österreich ein abgestimmtes, leistungsfähiges und für NutzerInnen leistbares Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen sicherzustellen. Dazu müssen die Verantwortlichkeiten und Abläufe vereinfacht und eine haltbare Lösung für die Finanzierung gefunden werden. Für Städte und Gemeinden ist es wegen der angespannten Haushaltssituation und der Verpflichtung zur Einhaltung des Maastricht-Null-Defizits schwierig bis unmöglich, zusätzliche Leistungen bereitzustellen. Die Gemeinderatsfraktion Die Grünen stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: ‚Der Linzer Gemeinderat fordert die Österreichische Bundesregierung auf, anlässlich der geplanten EU-Anpassung des ÖPNRV-Gesetzes die seit 2006 eingestellten Aktivitäten in Richtung einer Nahverkehrsreform wieder aufzunehmen, eine substanzielle Offensivreform zur Förderung des Öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs vorzulegen und dabei insbesondere für Länder und Gemeinden ausreichende Mittel zur Finanzierung vorzusehen. Daneben wird die Bundesregierung aufgefordert, Kürzungen in der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs generell zu vermeiden.’ Ich bitte um Annahme.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Svoboda berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag K 18 Vergünstigte Internetzugänge für Aktivpass-InhaberInnen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Internetzugang auch zu Hause ist mittlerweile für viele Menschen fast schon so wichtig wie Strom oder Fernwärme. Das betrifft insbesondere Arbeitslose oder Personen, die sich in Ausbildung befinden. Über die offenen Hotspots ist die Stadt Linz ja jetzt schon auf einem guten Weg, den ‚Digital Divide’ in unserer Stadt zu verringern und wir würden nun vorschlagen, durch ein attraktives Angebot für Breitband-Internetzugänge für Aktivpass-InhaberInnen das noch zu erweitern. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die IKT Linz GmbH: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die IKT Linz GmbH zu prüfen, wie ehestmöglich ein attraktiver und kostengünstiger Breitband-Internetzugang für Aktivpass-Inhaberlnnen zur Verfügung gestellt werden kann.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Auch um 19.49 Uhr muss man die Demokratie aushalten und ihr die nötige Zeit einräumen, aber ich werde mich kurz halten. Grüne Sozialpolitik war noch nie besonders bedarfsgerecht und auch mit diesem Antrag geht sie nicht nur wieder einmal vollkommen am Bedarf vorbei, sondern sie birgt im Gegenteil ein enormes Risikopotential für die Menschen in unserer Stadt. Der große Denkfehler, den Sie machen ist, dass Internet keine Sozialleistung ist. Der Begriff des ‚Digital Divide’ kommt ja eher aus der Informations- und Wissensgesellschaft, und da kann sich die Stadt Linz nicht vorwerfen lassen, zuwenig für die Verringerung dieser digitalen Kluft zu tun. Auf der Homepage wird groß und zu Recht verkündet, dass mit dem Ausbau der Hotspots der Zugang für möglichst alle erleichtert und mobiles Arbeiten fast überall ermöglicht wird. Es wird auch zu Recht darauf hingewiesen, dass weltweit nur vereinzelte Kommunen eine derartige kostenlose Infrastruktur für ihre Bevölkerung bieten. Nur ist dieses Konzept der digitalen Kluft durchaus auch umstritten, denn es geht nicht nur um den Zugang, sondern auch darum, was mit diesem Zugang gemacht wird, und da sind wir dann ganz, ganz schnell am Ende der sozialen Treffsicherheit. Einer der Gründe, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen werden ist, dass aufgrund der Einkommensberechnung zum Bezug des Aktivpasses, über die wir mit Sicherheit noch einmal reden müssen, die viel zitierte Generaldirektorsgattin, die Hausfrau ist, den Aktivpass beziehen kann. Sie kann über diesen preisgünstigen attraktiven Breitband-Internetzugang den Direktorstöchtern und –söhnchen günstig den Zugang zum Surfen und Gamen erleichtern. Da stellt sich für mich die Frage, wie ist das vereinbar mit der grünen Forderung, Reiche höher zu besteuern? Das wesentlich schwerwiegendere Argument ist aber, mit diesem Zugang erleichtern Sie sozial Schwachen, noch viel leichter in Armut zu geraten. Denn nicht umsonst warnen alle Verbraucherschützer und Schuldnerberatungen, dass neben dem Handy das Internet heute die größte Schuldenfalle ist. Onlineshopping, Lockangebote, konsumorientiertes Handeln, Onlinecasinos - alle versprechen schnellen Konsum und schnelles Geld. Es gibt leider in diesem Bereich sehr viele Firmen, die das schamlos ausnutzen, dass hier mit dem schnellen Mausklick gehofft wird, schnell an Reichtum zu kommen, was sich noch nie wirklich erfüllt hat. Wir finden daher, dass der Zugang zum Internet über die bereits jetzt bestehenden Angebote in den Bibliotheken, in den öffentlichen Gebäuden, zu Bildungszwecken und zur Arbeitsplatzsuche in den öffentlichen Stellen gut möglich ist, fast überall möglich ist und diesen Zugang, die digitale Kluft zu schließen, gut abdecken kann, aber es nicht notwendig ist, mit einem Internet zu Hause die Leute noch mehr in die Armutsgefährdung zu bringen.“ Gemeinderat Forsterleitner: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, da muss man diese Idee auch verteidigen insofern, als dass vielleicht der Zugang, den die Freiheitlichen zu dieser Thematik bereits ein paar Mal artikuliert haben, wenn wir über solche Themen diskutiert haben, eigentlich von der Idee geprägt ist, dass man immer nur die Gefahren sieht und nie die Chancen. Ich glaube, das ist genau der verkehrte Zugang. Es wird schon Bürgerinnen und Bürger geben, die in Fallen hineintappen und die Angebote in Anspruch nehmen, die sie besser nicht in Anspruch nehmen sollten. Aber ich glaube, das ist trotzdem eine Themenverfehlung, diesen Dingen muss man sich widmen und da muss man schauen, dass man einen Menschen unterstützt, dass man sie berät, dass es Einrichtungen gibt, die ihnen helfen, in solche Gefahren gar nicht zu kommen. Aber daraus zu folgern, dass man Menschen erst gar nicht die Möglichkeit gibt, einen günstigen Internetzugang zu bekommen, und dass man sozusagen den Begriff des ‚Digital Divide’ nur auf eine Medienkulturdiskussion reduziert, anstatt eine soziale und gesellschaftliche Dimension anzusprechen, das halte ich für falsch. Ich glaube, dass es sozial sehr treffsicher ist, das den Aktivpass-BezieherInnen zur Verfügung zu stellen, und dass es darum geht, diese Kultur des Ermöglichens, nämlich den Menschen möglichst viele Freiheiten zu ermöglichen, dass man das weiterverfolgen sollte und dass das eine gute Idee wäre, die wir als sozialdemokratische Fraktion gerne unterstützen.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderat Ing. Hofer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich auch den Worten meines Vorredners und dem Antrag anschließen. Man kann nicht davon ausgehen, dass heute Aktivpass-Besitzerinnen und Aktivpass-Besitzer, wenn sie einen Laptop haben oder wenn sie in das Internet hineingehen, dass sie da nur in Fallen tappen. Man muss ihnen zugestehen, dass sie sich bilden, Kulturzugang und Wissenszugang haben, und hineintappen können sie auch ohne Laptop und ohne Internet. Da brauchen sie nur über die Landstraße gehen, oder die Zeitungen lesen, oder einen Vertreter in die Wohnung lassen, das ist weit gefährlicher. (Heiterkeit) Ich meine daher, dass dieser Antrag durchaus zu diskutieren ist und den Aktivpass-Besitzerinnen und den Aktivpass-Besitzern ein Internetzugang günstigerweise zu ermöglichen ist. Wir werden diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP, SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Svoboda: „Ich stelle erstaunt fest, dass die sich selbst zu definierende Sozialpartei FPÖ offensichtlich der Ansicht ist, dass erwerbslose Arbeitssuchende oder sozial Schwächere tolle Laptops mit starken Akkus haben, mit denen sie in die Innenstadt pilgern oder sich einen der etwas abseits gelegenen Hotspots suchen, um dann dort in aller Ruhe der Jobsuche und Weiterbildung nachzugehen. Ich bedanke mich beim Kollegen Forsterleitner und beim Kollegen Hofer herzlich für die freundlichen Worte und darf noch einmal um Zustimmung ersuchen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Tagesordnung der 11. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20 Uhr 690 583