Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 3/2010 PROTOKOLL über die 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 22. April 2010, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger ÖVP Dr. Erich Watzl Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner ÖVP Mag. Klaus Fürlinger SPÖ Stefan Giegler SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Karin Hörzing ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Markus Noveska FPÖ Sebastian Ortner FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml BZÖ Reinhard Reiman SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSS; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES E FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES F AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDES G ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT 1. Jagdausschuss Ebelsberg, Kleinmünchen Linz Ost und Linz West, Pöstlingberg und St. Magdalena; Entsendung von Gemeindevertretern 2. Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) an die Mathy Holding GmbH; 13.787 Quadratmeter, Grst. Nr. 1281/2 H ANTRAG DES STADTSENATES Durchführung des Linz Festes 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 217.600 Euro (exkl. USt) I ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES 1. Enderledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 19. November 2009 „Elektronische Verfügbarkeit von Gemeinderatsmaterialien“ 2. Bebauungsplanänderung S 25-99-01-01, KG Pichling (Meisenweg – Amselweg) 3. Neuplanungsgebiet Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Posch und Pichling (Straßenbahnverlängerung Pichling) – 1. Verlängerung 4. Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 30 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, KG Posch (Im Südpark – TMS) 5. Bebauungsplanänderung S 109/7, KG Kleinmünchen (Neubauzeile – Angererhofweg) 6. Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 – Teilkonzept Mitte, KG Waldegg (Paracelsusstraße) 7. Neuplanungsgebiet Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Kleinmünchen (Bäckermühlweg) – 1. Verlängerung 8. Neuplanungsgebiet Nr. 725, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan-Entwurf S 104/10, Bäckermühlweg) – 1. Verlängerung 9. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 13-29-01-00, KG Waldegg (Paracelsusstraße – Hanuschstraße) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H 10. Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03, KG Kleinmünchen (Reiningergang) 11. Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Lustenau (Nebingerstraße – Linz AG) 12. Bebauungsplanänderung N 29-13-01-01, KG Urfahr (In der Aichwiesen – Keplerstraße) J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION 1. Maßnahmenpaket Integration „Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“; Grundsatzgenehmigung 2. Förderung privater Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz für das Jahr 2010; 1,633.500 Euro 3. Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und dem Verein Jugend und Freizeit für das Jahr 2010; 2,309.000 Euro K ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES 1. Ankauf von Fahrzeugen für den Tiefbau Linz – Leasingfinanzierung; Grundsatzgenehmigung; max. 996.000 Euro für die Jahre 2010 bis 2016 2. Straßenbahnverlängerung zum Pichlinger See; Festlegung der Trasse und weiteren Vorgangsweise; Grundsatzgenehmigung 3. Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan S 13-29-01-00, Paracelsusstraße – Hanuschstraße, KG Waldegg) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch 4. Durchführung von Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten für die Gestaltung der Rilkestraße zwischen Hamerlingstraße und Anzengruberstraße; Grundsatzgenehmigung; max. 180.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 180.000 Euro L ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES 1. Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2012 2. Adaptierung der Hauptschule 26 an der Hüttnerschule im Zusammenhang mit der Neuen Mittelschule durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 950.000 Euro; Ankauf von Mobilien durch die Stadt Linz in Höhe von 156.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 156.000 Euro 3. Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH, Bürostandort Gruberstraße 42; Abschluss von Mietverträgen und Sanierungsauftrag zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH sowie von Untermietverträgen zwischen Stadt Linz und Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH; 219.642,53 Euro (Sanierungskosten); Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,219.642,53 Euro M ANTRAG DES SICHERHEITS- UND ORDNUNGSAUSSCHUSSES Ordnungsdienst der Stadt Linz; Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie Errichtung und Aufgabenübertragung; Genehmigung einer Darlehensaufnahme und einer Kreditüberschreitung in Höhe von 1,017.500 Euro N ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2009 O ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Neubestellung der Kommission nach dem Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz P ANTRAG DES VERWALTUNGS-AUSSCHUSSES FÜR DIE KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ NACH § 7 ABS. 2 ORGANISATIONSSTATUT FÜR DIE UNTERNEHMUNG „KINDER- UND JUGENDSERVICES LINZ“ GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Abänderung des Wirtschaftsplanes des Kinder- und Jugend-Services Linz für das Rechnungsjahr 2010 Q ANTRÄGE VON GEMEINDERÄTEN/INNEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 1. LIVA-ARENA – VERLÄNGERUNG DER ÖFFNUNGSZEITEN FÜR LEICHTATHLETIK-VEREINE 2. AKTUALISIERUNG DER LINZER JUGENDBEFRAGUNG 3. UNTERSTÜTZUNG DES EURATOM-VOLKSBEGEHRENS 4. GEHSTEIGERRICHTUNG IM BACHLBERGWEG 5. EVALUIERUNG UND NEUFASSUNG DES KULTURENTWICKLUNGSPLANES (KEP) DER STADT LINZ 6. PARK-AND-RIDE-KONZEPT – KOOPERATION MIT UMLANDGEMEINDEN 7. ÜBERARBEITUNG PARK-AND-RIDE-KONZEPT DES LANDES OBERÖSTERREICH - RESOLUTION 8. AUFNAHME VON VERHANDLUNGEN MIT DEM BUNDESDENKMALAMT FÜR EINE ENTLASSUNG DER EISENBAHNBRÜCKE AUS DEM DENKMALSCHUTZ -RESOLUTION 9. AUFRECHTERHALTUNG DER URSPRÜNGLICHEN FÖRDERUNG FÜR BETREUBARE WOHNUNGEN – RESOLUTION 10. EINRICHTUNG EINER ÜBERGANGSSTUFE AN DER BUNDESBILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK (BAKIP) LINZ - RESOLUTION 11. NOVELLIERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE AUSWAHL VON VERTRAGSÄRZTEN/INNEN - RESOLUTION 12. ENTLASSUNG DER APHRODITE-STATUE AUS DEM DENKMALSCHUTZ – RESOLUTION 13. ERKLÄRUNG ZUR ERRICHTUNG EINER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT IN LINZ - RESOLUTION 14. BETTELVERBOT AUF LINZER FRIEDHÖFEN - RESOLUTION 15. VERSCHÄRFUNG DES STRAFRECHTS BEI MISSBRAUCH VON MINDERJÄHRIGEN - RESOLUTION 16. ABSCHAFFUNG DER FERIENFAHRPLÄNE – RESOLUTION 17. OÖ. MUSIKSCHULGESETZ – RESOLUTION 18. NS-VERBOTSGESETZ - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 6. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung ist Gemeinderat Pühringer, FPÖ, entschuldigt. Gemeinderätin Kaltenhuber, ÖVP, kommt etwas später in die Sitzung. Gemeinderätin Hörzing, SPÖ, wird nach ca. eineinhalb Stunden für kurze Zeit die Sitzung verlassen. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Glücksspielgesetz – Novelle 2010, Resolution an die österreichische Bundesregierung 2. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Aphrodite-Statue am Bauernberg – Wiederherstellung des gesetzeskonformen Zustandes 3. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend kein Bleiberecht für Verbrecher, Resolution an den Sozialreferenten des Landes Oberösterreich. Bürgermeister Dobusch schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen, und die Anträge der SPÖ und der FPÖ am Ende der Tagesordnung zu behandeln und den Antrag der ÖVP gemeinsam mit dem Antrag der SPÖ, der sich ebenfalls mit der Aphrodite beschäftigt, zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger zur Tagesordnung: „Ich beantrage die Verschiebung des Tagesordnungspunktes M. Da geht es um die Stadtwache bzw. den Ordnungsdienst. Die Verschiebung beantrage ich nach § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, und zwar aus demokratiepolitischen Gründen. Es gibt sehr wenig direkt demokratische Verfahren und diese BürgerInneninitiative ist so eines. Es wäre eine Brüskierung dieses Instruments, wenn mitten in die Eintragungsphase ein Beschluss gefasst würde. In einem ähnlich gelagerten Fall ist schon einmal von einem demokratiepolitischen Supergau gesprochen worden. Da ist es um die Energie AG-Volksbefragung nach dem Beschluss im Oberösterreichischen Landtag gegangen. Die nächste Gemeinderatssitzung ist ohnehin im Mai. Ob jetzt der Ordnungsdienst, so er kommen sollte, im September oder Oktober kommt, das wäre nicht so schlimm im Vergleich dazu, dass ein direkt demokratisches Verfahren nicht ernst genommen wird.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Die Absetzung eines Antrages von der Tagesordnung braucht eine Zweidrittelmehrheit. Wer dem Antrag zustimmt, ein Zeichen mit der Hand?“ Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16), FPÖ (8) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dobusch gibt bekannt, dass den Tagesordnungpunkt G 2 anstelle von Stadtrat Mayr Stadträtin Wegscheider berichten wird. Weiters weist Bürgermeister Dobusch auf die Bilanzbroschüre Linz09 hin, die auf den einzelnen Sitzen aufgelegt wurde. B ANGELOBUNG EINES NEUEN MITGLIEDES DES GEMEINDERATES Bürgermeister Dobusch: „Herr AbgzNR a.D. Gemeinderat Dr. Peter Sonnberger hat mir gegenüber schriftlich die Zurücklegung seines Mandates erklärt und daher ist sein Gemeinderatsmandat neu zu besetzen. Nach § 75 der Oö. Kommunalwahlordnung ist anstelle eines ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedes jenes Ersatzmitglied der jeweiligen Wahlpartei einzuberufen, das sich nach der Reihenfolge der Anzahl der von den Ersatzmitgliedern erreichten Wahlpunkte bestimmt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Verzichtserklärungen und der erreichten Wahlpunktezahl ist von mir das in Betracht kommende Ersatzmitglied, Herr Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer, geboren am 20. November 1979, wohnhaft Mengerstraße 4, 4040 Linz, zur heutigen Sitzung einberufen worden. Herr Dr. Hattmannsdorfer ist bereits anwesend. Ich lade Sie, Herr Dr. Hattmannstorfer, nun ein, das nach § 10 Abs. 4 Statut der Landeshauptstadt Linz vorgesehene Gelöbnis zu leisten und weise darauf hin, dass nach § 14 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ein Gemeinderatsmitglied seines Mandates für verlustig zu erklären ist, wenn es das Gelöbnis überhaupt nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form ablegt oder es unter Bedingungen oder Vorbehalten leistet. Nach § 10 Abs. 4 Statut Linz gilt ein Gelöbnis unter Bedingungen oder mit Zusätzen als verweigert; die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist jedoch zulässig. Ich darf Sie nun alle bitten, sich von den Sitzen zu erheben. Ich werde Ihnen die Gelöbnisformel vorlesen und ersuche Sie dann in der Folge, ‚ich gelobe’ zu sagen. Die Gelöbnisformel lautet: ‚Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.’“ Herr Dr. Hattmannsdorfer: „Ich gelobe.“ Bürgermeister Dobusch: „Herr Dr. Hattmannsdorfer, ich danke Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute. Auf gute Zusammenarbeit im Gemeinderat!“ (Beifall) C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass sieben Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon fünf an seine Person, eine an Vizebürgermeister Luger und eine an Stadträtin Schobesberger. Es gibt auch noch offene Anfragen von der letzten Gemeinderatssitzung, und zwar eine an seine Person, eine an Vizebürgermeister Dr. Watzl, eine an Vizebürgermeister Luger und eine an Stadträtin Wegscheider. 1. Anfrage von Gemeinderat Mag. Pühringer an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die geplante Stadtwache soll laut Medienberichten unter anderem auch für Aufgaben zuständig sein, die derzeit von verschiedenen Abteilungen des Magistrates Linz bzw. von der Linz AG wahrgenommen werden. Daher meine Fragen: 1. Überwachung Jugendschutzgesetz - Wie viele Anzeigen und Ermahnungen wurden im Jahr 2009 durch den Erhebungsdienst gemacht? - Gab es bisher Mängel bei der Überprüfung des Jugendschutzgesetzes? Wenn ja, welche Mängel sind das genau? Wurde geprüft, den Personalstand des Erhebungsdienstes zu erhöhen, um diese Mängel zu beheben? - Welche konkreten Erwartungen hat der Erhebungsdienst in diesem Bereich an die personelle Unterstützung durch einen uniformierten Ordnungsdienst? - An welchen quantifizierbaren Parametern können diese Erwartungen überprüft werden? 2. Illegale Straßenmusik und illegale Bettelei - Wie viele Anzeigen und Ermahnungen wurden im Jahr 2009 durch den Erhebungsdienst gemacht? - Gab es bisher Mängel bei der Überprüfung von illegaler Straßenmusik und illegaler Bettelei? Wenn ja, welche Mängel sind das genau? Wurde geprüft, den Personalstand des Erhebungsdienstes zu erhöhen, um diese Mängel zu beheben? - Welche konkreten Erwartungen hat der Erhebungsdienst in diesem Bereich an die personelle Unterstützung durch einen uniformierten Ordnungsdienst? - An welchen quantifizierbaren Parametern können diese Erwartungen überprüft werden? 3. Gartenschutz-Verordnung - Wie viele Anzeigen und Ermahnungen wurden im Jahr 2009 durch die Stadtgärten gemacht? - Gab es bisher Mängel bei der Überprüfung der Gartenschutz-Verordnung? Wenn ja, welche Mängel sind das genau? Wurde geprüft, den Personalstand der Stadtgärten zu erhöhen, um diese Mängel zu beheben? - Welche Erwartungen haben die Stadtgärten in diesem Bereich an die personelle Unterstützung durch einen uniformierten Ordnungsdienst? - An welchen quantifizierten Parametern können diese Erwartungen überprüft werden? 4. Campierverbot am Urfahraner Jahrmarktgelände - Wie viele Anzeigen und Ermahnungen gab es diesbezüglich im Jahr 2009? 5. Surf-Verbot am Pichlinger See - Wie viele Anzeigen und Ermahnungen gab es diesbezüglich im Jahr 2009?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: „Ich darf Sie, Herr Gemeinderat Pühringer, darauf hinweisen, dass heute im Tagesordnungspunkt M die gesamten Kompetenzen oder das Tätigkeitsfeld der Stadtwache beinhaltet ist. Wenn das heute so beschlossen worden ist, dann ist das der Kompetenzkatalog, den die Stadtwache ausüben kann. Wird es nicht beschlossen, könnte ich Ihnen auch keine andere Auskunft geben, was so eine Stadtwache haben soll. Ich glaube, ich habe sie umfassend beantwortet.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Neubauer an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Polizei- und Medienberichten zufolge wurden am 23. März 2010 von der Polizei in St. Pölten in einem unbewohnten Haus 25 rumänische Staatsbürger angetroffen, die das Areal als illegale Schlafstätte benützten. Dem Bericht nach handelte es sich offensichtlich um organisierte Bettler, welche im Raum St. Pölten, Wien und Linz ihrer Tätigkeit nachgingen. Da es sich um EU-Bürger handelt, wurden keine polizeilichen Zwangsmaßnahmen gesetzt, die 25 Rumänen hätten St. Pölten inzwischen wieder verlassen. In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Anfrage: 1. Wie viele Bewilligungen nach dem Oö. Sammlungsgesetz wurden seit 1. Jänner 2008 an rumänische Staatsbürger ausgestellt? 2. Wie viele Bewilligungen nach der zitierten Rechtsgrundlage wurden insgesamt seit 1. Jänner 2008 ausgestellt? 3. Welcher Art und durch wen erfolgt die Überprüfung von bettelnden Personen auf entsprechende Bewilligungen? 4. Hat die Stadt Linz alle rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft? 5. Wie viele Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sammlungsgesetz erfolgten seit 1. Jänner 2008? 6. Wie viele Strafen wegen Verstoßes gegen das Sammlungsgesetz wurden seit 1. Jänner 2008 ausgesprochen? 7. Wie hoch ist die Gesamtsumme der seit 1. Jänner 2008 wegen Verstoßes gegen das Sammlungsgesetz verhängten Strafen? Welcher Anteil der verhängten Strafen gilt als uneinbringlich?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: „Zu 1: Bisher wurde keine Bewilligung an einen rumänischen Staatsbürger ausgestellt. Zu 2: Im Jahr 2008 wurden zwei Bewilligungen nach dem Oö. Sammlungsgesetz, im Jahr 2009 eine Bewilligung und im Jahr 2010 bisher keine Bewilligung ausgestellt. Zu 3: Grundsätzlich durch den Erhebungsdienst des Bezirksverwaltungsamtes. Es werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Dabei erfolgt einerseits eine Aufklärung über das bestehende Bettelverbot, andererseits werden Verwaltungsstrafen wegen Übertretung des Oö. Sammlungsgesetzes durchgeführt. Nach § 7 Sammlungsgesetz besteht auch eine Mitwirkungspflicht der Polizei. Zu 4: Grundsätzlich haben wir die Bestimmungen des Sammlungsgesetzes sowie des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes ausgeschöpft und aus meiner Sicht stellt es auch eine ausreichende rechtliche Grundlage dar, gegen Bettelei vorzugehen. Zu 5 bis 7: Im Jahr 2008 wurden 148 Strafverfügungen verhängt, im Jahr 2009 291 und im Jahr 2010 bis jetzt 27 wegen illegaler Bettelei. Die Strafverfügungen betragen bei der ersten Übertretung 100 Euro oder 17 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, im Wiederholungsfall 300 Euro oder 51 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Wie viel tatsächlich insgesamt verhängt worden ist, kann ich Ihnen nicht sagen, das ist nicht zusammengerechnet, das haben wir nicht gesammelt. Die verhängten Strafen sind fast zu 100 Prozent uneinbringlich. Man kann sozusagen als Behörde akquirieren, was derzeit gerade an gesammeltem Geld vorliegt oder verfügbar ist, aber das meiste ist praktisch uneinbringlich gewesen. Auch Ersatzfreiheitsstrafen sind kaum zu vollziehen, weil die Bettler hat man dann auch nicht für Ersatzfreiheitsstrafen zur Verfügung. Daher ist das Einbringen von Strafen äußerst schwierig.“ 3. Anfrage von Gemeinderätin Neubauer an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. September 2008 wurde der AusländerInnen-Intgegrationsbeirat (AIB) Linz reformiert. Basierend darauf wurden im Dezember 2008 erstmals die von migrantischen Vereinen entsandten Vertreter durch den Bürgermeister in den Beirat bestellt. Gleichzeitig wurde der Beirat in Migrations- und Integrationsbeirat Linz (MIB) umbenannt. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung folgender Anfrage: 1. Wie viele öffentliche Sitzungen hat der Migrations- und Integrationsbeirat Linz seit Dezember 2008 abgehalten? 2. Welche Vereine bzw. Vereinsvertreter wurden zu den Sitzungen eingeladen? 3. Wie viele der 15 bestellten Mitglieder waren jeweils anwesend? 4. Wie viele Arbeitstreffen wurden seit Dezember 2008 abgehalten? 5. Wie viele Anfragen und Anträge hat der Migrations- und Integrationsbeirat Linz seit Dezember 2008 an die zuständigen Stellen der Stadt gerichtet? 6. Wie viele Stellungnahmen hat der Migrations- und Integrationsbeirat Linz seit Dezember 2008 an die zuständigen Stellen der Stadt abgegeben? 7. Wie viele Informationen hat der Migrations- und Integrationsbeirat Linz seit Dezember 2008 an städtische Ausschüsse gerichtet? 8. An wie vielen Sitzungen der städtischen Ausschüsse haben Vertreter des Migrations- und Integrationsbeirates Linz seit Dezember 2008 teilgenommen? 9. An welchen städtischen Entscheidungsprozessen hat der Migrations- und Integrationsbeirat Linz im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten seit Dezember 2008 mitgewirkt? 10. Wie und wie oft wurden die ausländischen Bewohner und Bewohnerinnen von Linz und deren Vereine über wichtige ausländerrelevante Themen sowie Aktivitäten des Migrations- und Integrationsbeirates Linz informiert? 11. Wie und wie oft wurden die Österreicher und Österreicherinnen durch den Migrations- und Integrationsbeirat Linz über die Situation der zugewanderten Bevölkerung informiert? 12. Wie viele Anträge um Projektförderung des Migrations- und Integrationsbeirates Linz wurden seit Dezember 2008 an die Geschäftsstelle des Migrations- und Integrationsbeirates Linz gerichtet? 13. Wie viele Projekte wurden seit Dezember 2008 durch den Migrations- und Integrationsbeirat Linz gefördert? Wie hoch ist die gesamte Fördersumme?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: Zu 1: Der Migrations- und Integrationsbeirat Linz hat seit seiner Konstituierung am 12. Dezember 2008 fünf Hauptsitzungen und eine konstituierende Sitzung abgehalten. Zu 2: Gemäß Geschäftsordnung des Migrations- und Integrationsbeirates Linz lädt der Vorsitzende bzw. bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende die stimmberechtigten Mitglieder und Mitglieder mit beratender Stimme ein. Die gesellschaftlichen Gruppen sind Vereine, NGOs, Institutionen, Experten, Expertinnen, Interessensvertretungen etc. An den Sitzungen nahmen z.B. die Integrationsstelle Oberösterreich, die Wohnplattform, einmal das Ars Electronica Center Linz, die Fremdenrechtsabteilung des Einwohner- und Standesamtes, Linz09, der Bezirksschulrat, Interkulturelle Pädagogik und viele mehr teil. Zu 3: Der Migrations- und Integrationsbeirat Linz setzt sich aus 15 ehrenamtlich vom Bürgermeister der Stadt Linz bestellten VertreterInnen zusammen. Seit der Konstituierung des Migrations- und Integrationsbeirates Linz haben die einzelnen VertreterInnen mehrheitlich an den Sitzungen teilgenommen. Es gibt dazu natürlich auch die entsprechenden Anwesenheitslisten. Zu 4: Es waren elf Arbeitssitzungen und drei Klausurtagungen, die abgehalten wurden. Zu 5 bis 7: Der Migrations- und Integrationsbeirat Linz hat eine Mitwirkung an der Entwicklung des Maßnahmenpaketes für Integration, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, unter dem das läuft, getätigt und ist durch das Integrationsbüro der Stadt Linz kontinuierlich an den städtischen Integrationsprozessen mit eingebunden. Weiters artikuliert er Interessen der ausländischen MitbewohnerInnen und der Menschen mit migrantischem Hintergrund in Linz gegenüber den städtischen Gremien sowie dem Bürgermeister und dem Magistrat der Stadt Linz. Darüber hinaus setzt sich der Migrations- und Integrationsbeirat Linz zum Ziel, kulturelle und soziale Veranstaltungen im Sinne der gemeinsamen Teilnahme der ausländischen bzw. migrantischen MitbürgerInnen und der österreichischen StaatsbürgerInnen in Linz zu fördern. Weiters dient das Integrationsbüro als Geschäftsstelle des Migrations- und Integrationsbeirates Linz und ist in ständiger Interaktion mit den städtischen Einrichtungen. Aufgrund des laufenden Austauschs mit den oben erwähnten Gremien wurden die Daten über die Quantität der Anfragen, Antragstellungen und Informationen nicht erhoben. Zu 8: Der Vorsitzende des Migrations- und Integrationsbeirates Linz hat an der dritten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Soziales und Integration teilgenommen. Zu 9: Der Migrations- und Integrationsbeirat Linz entscheidet nach Maßgabe der Satzung über die Wahrnehmung seiner Aufgabenbereiche autonom und wirkt bei Bedarf an den städtischen Entscheidungsprozessen im Integrationsbereich mit. Zu 10 und 11: Der Migrations- und Integrationsbeirat Linz dient als Plattform für die regelmäßige Vermittlung von Informationen per E-Mail, Post, Info-Veranstaltungen, Seminare, Diskussionen, Vereinsveranstaltungen im Migrations- und Integrationsbereich und leitet zahlreiche Informationen an LinzerInnen mit und ohne Migrationshintergrund weiter. Zu 12: Seit der Konstituierung wurden bis zur letzten abgehaltenen Hauptsitzung 71 Projekte beim Migrations- und Integrationsbeirat Linz eingereicht; davon wurden 53 Projekte als förderungswürdig erachtet und mit einer Gesamtfördersumme von 78.310 Euro unterstützt. Damit habe ich die Anfrage sehr umfassend beantwortet.“ 4. Anfrage von Gemeinderat Ortner an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bezüglich der Immobilie Schubertstraße 22/Schillerstraße 33 im Eigentum der Immobilien Linz GesmbH, gegenwärtig vermietet an den Bund (Polizei), ersuche ich um Beantwortung folgender Anfrage: 1. Wurde von Seiten des Bundes eine Kündigung ausgesprochen? Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen über die weitere Nutzung dieser Immobilie? Wie wird diese weitere Nutzung aussehen? 2. Gab es bereits Vorgespräche mit der Polizei bzw. dem Bund hinsichtlich der Kündigung des Bestandvertrages? Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen über die weitere Nutzung dieser Immobilie? Wie wird diese weitere Nutzung aussehen? Wenn nein, welche Fristen wären im Fall einer Kündigung einzuhalten? Wie würde die weitere Vorgehensweise bei einer Kündigung aussehen?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: „Zu 1: Es wurde keine Kündigung seitens der Bundespolizeidirektion ausgesprochen und daher ist noch immer das Mietverhältnis aufrecht. Zu 2: Es gab 2007 einmal das Ansinnen, eventuell zu kündigen; davon ist man aber abgekommen. Es gibt nämlich einen Vertrag mit einem Kündigungsverzicht bis 2015 und daher hat es seitdem bis jetzt keine weitere Kündigung gegeben bzw. hat kein weiteres Gespräch zwischen Bund und Stadt Linz stattgefunden. Mir ist in der letzten Zeit auch nichts bekannt, dass sie an uns herangetreten wären, um darüber zu sprechen.“ 5. Anfrage von Gemeinderat Ortner an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, medialen Berichten zufolge steigt die Arbeitslosigkeit in der Stadt Linz stetig. Um diesem Trend entgegenzusteuern, rief das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice die ‚Aktion 4000’ ins Leben, welche eine Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt von Gemeinden, gemeindenahen oder gemeinnützigen Betrieben durch die Übernahme des Lohns (in Höhe von bis zu zwei Drittel) fördert und somit zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes beiträgt. Eine Presseaussendung der Stadt Linz vom 23. September 2009 kündigt an, dass 100 Langzeitarbeitslose im Rahmen der ‚Aktion 4000’ eine neue Beschäftigung finden sollen. Diesbezüglich ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Anfrage: 1. Wird von Seiten der Stadt Linz die ‚Aktion 4000’ derzeit – wie in der Aussendung vom 23. September 2009 angekündigt – genutzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: a) Wie viele neue Mitarbeiter werden derzeit im Zuge der ‚Aktion 4000’ bei der Stadt Linz beschäftigt? b) Wie viele Personen sind zur künftigen Anstellung vorgesehen? c) In welchen Bereichen werden diese Personen eingesetzt? d) Warum wird die ‚Aktion 4000’ nicht für mehr als 100 Arbeitslose genutzt? 2. Stehen andere, mit der ‚Aktion 4000’ vergleichbare Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Linz in Aussicht? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen? Wenn nein, warum nicht?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: Zu 1: Die Stadt Linz nutzt diese ,Aktion 4000’ und leistet so einen Beitrag, um den Arbeitsmarkt in Linz zu entlasten. a) Insgesamt wurden in Zusammenarbeit mit dem AMS bisher 30 Personen bei der Stadt Linz und eine Person bei der GWG in Absprache mit dem AMS beschäftigt. Insgesamt – mit Stichtag 15. April – sind beim Magistrat 13 Personen im Rahmen der Aktion und eine Person bei der GWG beschäftigt. In Abstimmung mit dem AMS wird seitens der Stadt die Aktion weitergeführt. So endet nach derzeitigem Stand seitens des AMS die Aktion im Sommer 2010. b) Es ist beabsichtigt, dass wiederum 30 Personen seitens des Magistrates aufgenommen werden sollen. c) Im Rahmen der ,Aktion 4000’ wurden bisher MitarbeiterInnen in folgenden Bereichen eingesetzt: GartenhilfsarbeiterIn, Gebäudemanagement: Tischleraushilfe, PortierIn, technische/r SachbearbeiterIn, HausarbeiterIn; eine Schreibkraft, ein/e SachbearbeiterIn; Straßenreinigung; Umwelt- und Technik-Center: SachbearbeiterIn und technische/r SachbearbeiterIn; LinzKultur: ein/e HausarbeiterIn; und in der GWG gibt es eine Anlagenbetreuung, die dort von so einer Mitarbeiterin durchgeführt wird. d) Grundsätzlich ist es so, dass es natürlich den Bedarf geben muss und zweitens, dass diese Aktion mit dem AMS gemeinsam koordiniert wird. Daher gehen wir auch gemeinsam vor. Wenn ein Bedarf festgestellt wird, können wir uns auch zusätzliche Personen vorstellen. Es ist nicht so, dass eine unendliche Anzahl zur Verfügung gestellt wird. Zu 2: Es gibt natürlich viele Maßnahmen. Besonders stolz sind wir eigentlich auf unsere MitarbeiterInnen, die wir im Jobimpuls einsetzen. Da haben wir, glaube ich, derzeit 240 MitarbeiterInnen, die wir einsetzen, wo wir versuchen, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher haben wir sie außerhalb unseres Dienststandes eingesetzt. Mit dem AMS gibt es einige Maßnahmen, die wir noch gemeinsam setzen. Es wurden zum Beispiel eigene Ausbildungskurse für FachsozialarbeiterInnen gemacht. Es gibt für KindergartenhelferInnen eigene Kurse, die von der Stadt Linz mit dem AMS durchgeführt werden. Und wir kümmern uns wirklich sehr intensiv um die Lehrlingsausbildung - besonders von Jugendlichen, die problembehaftet sind und bei der Lehrstellensuche Schwierigkeiten haben. Hier nehmen wir immer wieder eine größere Anzahl im Rahmen unserer Lehrlingsausbildung auf, sodass immer wieder Gespräche geführt werden zwischen der Stadt und auch dem AMS. Dass natürlich auch im Bereich des BBRZ, zum Beispiel Jugend am Werk, Maßnahmen stattfinden, ist auch bekannt. Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem BFI und dem BBRZ bei der Integration von Jugendlichen im Rahmen von Arbeitstrainings, sodass es natürlich immer wieder neue Maßnahmen gibt, die hier gesetzt werden.“ 6. Anfrage von Gemeinderat Ortner an Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, am 10. Juli 2009 wurde im ehemaligen kaiserlichen Salzamt an der Oberen Donaulände 15 ein internationales Atelierhaus mit Wohnmöglichkeiten für bildende Künstlerinnen und Künstler eröffnet. Im Zuge der dafür notwendigen Revitalisierungsmaßnahmen wurde in dieser Kultureinrichtung der Stadt Linz/Linz Kultur als Kommunikationsbereich auch ein Lokal (Café) mit 30 Sitzplätzen sowie einem Gastgarten für rund 50 Gäste im Innenhof eingerichtet. Aktuell ist der Internetseite (http://salzamt.linz.at) zu entnehmen, dass dieses Café bereits nach wenigen Monaten nun vorübergehend geschlossen ist. Zur Klärung ersuche ich Sie um die Beantwortung folgender Anfrage: 1. Welche Gründe liegen vor, die zu einer Schließung des Cafés geführt haben? 2. Ist grundsätzlich eine Wiedereröffnung des Cafés geplant? Wenn ja, a) zu welchem Zeitpunkt soll diese erfolgen? b) welche Maßnahmen seitens der Stadt Linz/Linz Kultur sind für eine Wiedereröffnung notwendig? c) ist eine Wiedereröffnung mit zusätzlichen Kosten für die Stadt Linz/Linz Kultur verbunden? d) Kann eine Wiedereröffnung im ursprünglich geplanten Rahmen und Umfang (Öffnungszeiten, Gastgarten) erfolgen? Wenn nein, welche Gründe liegen für eine dauerhafte Schließung vor? 3. Sind der Stadt Linz Kosten oder Ausfälle von Einnahmen aufgrund der Schließung entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe?“ Dazu Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Die formelle Beurteilung hat ergeben, dass hinsichtlich der Anfragepunkte 1, 2a, 2d und 3 diese unzulässig sind, weil es sich um Angelegenheiten des gewerblichen Betriebsanlagenrechtes handelt und das grundsätzlich eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungsbereiches darstellt. Andererseits sind ausschließlich Angelegenheiten des Liegenschaftsreferenten beziehungsweise des Hochbaureferenten angesprochen. Ich kann aber – und dazu bin ich auch in der Beurteilung ermächtigt worden - die Anfragepunkte 2b und 2c beantworten, dem ich gerne nachkomme. Zu 2b): Nach Abschluss des derzeit laufenden Behördenverfahrens wird bekannt sein, ob und welche Maßnahmen zu setzen sein werden. Voraussichtlich wird Linz Kultur nicht davon betroffen sein, da die Dienststelle im Verfahren nicht involviert ist. Zu 2c): Nach Abschluss des laufenden Behördenverfahrens wird bekannt sein, ob und welche Kosten entstehen. Bisher wurden alle baulichen Maßnahmen von der Immobilien Linz getragen.“ 7. Die Anfrage von Stadtrat Wimmer an Vizebürgermeister Luger betreffend Ausländeranteil in Linzer Kindergärten wird fristgerecht schriftlich beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Vizebürgermeister Luger betreffend Mittagessen in den städtischen Betreuungseinrichtungen wird fristgerecht schriftlich beantwortet. 9. Anfrage von Gemeinderat Noveska an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, unter dem Titel ,Elternvereine für Ausländer’ berichtete die Bezirksrundschau am 11. Februar 2010: ‚Der Migrations- und Integrationsbeirat wird gemeinsam mit unterschiedlichen Vereinen, engagierten Eltern und dem Integrationsressort bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2010/11 ethnisch orientierte Elternvereine ins Leben rufen. (…) Die Elternvereine werden nicht auf Ebene einzelner Schulen gebildet, sondern ach Herkunftsgruppen. Das heißt, dass beispielsweise die türkische, die albanische, die bosnische, die kroatische oder serbische Bevölkerungsgruppe je einen eigenen Elternverein bilden. (…) Integrationsstadtrat Klaus Luger (SPÖ) ist von der Idee begeistert: Wir unterstützen diese Gründung von Elternvereinen. Integration findet jetzt statt. Hauptsächlich wollen wir Mütter mit dieser Maßnahme ansprechen. Das ist ein weiterer Puzzlestein für eine gelebte Integration.’ In dieser Angelegenheit ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Anfrage: 1. In welchem Ausmaß sollen diese Vereine unterstützt werden bzw. welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen? 2. In welcher Sprache soll in diesen Elternvereinen kommuniziert werden? 3. Ist eine gleichwertige Förderung und Unterstützung auch für einen Elternverein deutscher Muttersprache vorgesehen? 4. Ist aus der Äußerung, hauptsächlich Mütter ansprechen zu wollen, abzuleiten, dass Sie die Erziehungsarbeit in erster Linie dem weiblichen Elternteil zuordnen? 5. Sehen Sie die in diesem Modell praktizierte ethnische Segregation tatsächlich als einen weiteren Puzzlestein für eine gelebte Integration an?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu 1.: Diese Elternvereine für MigrantInnen werden von den MigrantInnenvereinen selbst organisiert. Es gibt organisatorische Unterstützung seitens des Migrations- und Integrationsbeirates und es ist für eine finanzielle Unterstützung für Einzelprojekte anzusuchen, und zwar im Rahmen des Budgets des Migrations- und Integrationsbeirates, das muss ich betonen. Zu 2.: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Diese Elternvereine werden die Sprache, in der sie kommunizieren, selbst festlegen. Zu 3.: Ich darf hier auf meine Beantwortung zu Frage 1 verweisen, dass das ein Projekt des Migrations- und Integrationsbeirates ist. Zu 4.: Herr Gemeinderat Noveska, ich darf Ihnen hier meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, dass ich ein Anhänger eines partnerschaftlichen und partizipativen Erziehungsmodells und auch Modells des Zusammenlebens bin. Die Anspielung, warum wir konkret Mütter über diese Elternvereine in diesen Projekten ansprechen wollen, ist der gesellschaftlichen Realität zuzuordnen, die noch immer Müttern einen Hauptteil dieser Erziehungsarbeit offensichtlich zuordnen. Zu 5.: Es handelt sich hier bei dieser Gründung um keine ethnische Segregation, sondern um den Versuch, Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt in die Schul- und Bildungsarbeit einzubinden und somit einen Schritt in Richtung Integration zu setzen. Ich hoffe, Ihre Fragen ausführlich beantwortet zu haben.“ 10. Anfrage von Stadtrat Wimmer an Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, Sie haben meine Anfrage vom 30. Dezember 2009 in Bezug auf die Verleihung des ‚Silbernen Hexenbesens am Goldenen Band’ insbesondere hinsichtlich Punkt 3 nur ausweichend beantwortet. Meine diesbezügliche Frage lautete: ‚Welche Kosten werden voraussichtlich für die Ehrung einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie der Öffentlichkeitsarbeit (Werbung und dergleichen) anfallen?’ In Ihrer Antwort haben Sie lediglich Kosten für einen Blumenstrauß in Höhe von 30 Euro angeführt und im Übrigen darauf verwiesen, dass für den Preis selbst aktuell keine Kosten anfallen, da dieser bereits in der Vergangenheit angeschafft worden sei. Darüber hinaus haben Sie erklärt, dass ‚Öffentlichkeitsarbeit, Vor- und Nachbereitung auch ohne Preisverleihung notwendig wären’ und deshalb keine Extrakosten angefallen seien. Selbstverständlich stellt die Übergabe eines Preises auch für den Fall (Sach-)Kosten dar, dass dieser Preis durch die Stadt bereits in der Vergangenheit angeschafft wurde. Überdies zielte meine Frage nicht auf die Notwendigkeit, sondern ausschließlich auf die Kosten von Öffentlichkeitsarbeit, Vor- und Nachbereitung ab und blieb Ihrerseits dahingehend binnen der gem. § 12 Abs. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 gesetzlich geregelten Frist von zwei Monaten unbeantwortet. Diesbezüglich darf ich in Erinnerung rufen, dass meine Frage nicht zwischen Extrakosten, aktuellen Kosten oder sonstigen Kosten unterschieden hat und ersuche Sie neuerlich um Beantwortung folgender Anfrage: Welche (Gesamt-)Kosten sind für die Verleihung des ‚Silbernen Hexenbesens am Goldenen Band’ einschließlich der Vor- und Nachbereitung, der Öffentlichkeitsarbeit (Werbung und dergleichen) sowie des Rahmenprogramms (‚talk of fem’) angefallen?“ Dazu Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich habe eine Anfrage von Herrn Stadtrat Wimmer, die vom Präsidium, Personal und Organisation im Rahmen der formellen Beurteilung und Zulassungsprüfung als Zusatzfrage zu einer Anfrage, die mir Stadtrat Wimmer schon gestellt hat, bewertet wurde. Und zwar fragt Herr Stadtrat Wimmer jetzt neuerlich nach den Kosten, die entstanden sind im Rahmen der Preisverleihung des ‚Silbernen Hexenbesens am Goldenen Band’. Das habe ich ihm schriftlich beantwortet, jetzt möchte er auch wissen, welche Kosten die Veranstaltung selbst verursacht hat. Das ist ganz einfach zu beantworten, und zwar haben die Gesamtkosten - das versteht sich inklusive Mehrwertsteuer, Buffet und sämtlicher Honorare - 3738,89 Euro betragen. Das ist zwar wieder nicht im Rahmen der gestellten Frage, aber in der Begründung hat Herr Stadtrat Wimmer angeführt, dass er gerne wissen möchte, was die Nadel, die da verliehen wird, gekostet hat. Die wurden nämlich 2006 angeschafft, sodass aktuell keine Kosten mehr dafür anfallen. Und zwar kostet eine dieser Nadeln 150 Euro. Im Übrigen, Herr Stadtrat Wimmer, würde ich Sie ersuchen, dass Sie Ihre Fragestellungen hinreichend konkretisieren, sodass ich die Möglichkeit habe, Ihnen auch alle gewünschten Informationen im Rahmen der Beantwortung zur Verfügung zu stellen, dann müssen Sie mir nicht unterstellen, ich würde ausweichend antworten.“ Zwischenruf Stadtrat Wimmer: „Mehr als 30 Euro hat es aber schon gekostet!“ Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege, wir diskutieren jetzt nicht. Wenn das keine Zusatzfrage ist, darf die Frau Kollegin Wegscheider Ihre Frage nun beantworten.“ 11. Anfrage von Gemeinderat Svoboda an Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, fast zwei Jahre sind seit dem Architekturwettbewerb zur Neugestaltung des Grünmarkts Urfahr vergangen. Eine Attraktivierung dieses traditionellen Markts ist augenscheinlich nicht erfolgt. Die betroffenen Kaufleute klagen über sinkende BesucherInnenfrequenz und Umsätze, u.a. in den Oberösterreichischen Nachrichten vom 1. März 2010. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welches Projekt hat den im Frühjahr 2008 durchgeführten Architekturwettbewerb für die Neugestaltung des Grünmarkts Urfahr gewonnen? 2. Warum wurde bisher nicht mit der Umsetzung des Siegerprojektes begonnen? 3. Für wann ist der Beginn der Umsetzung vorgesehen? 4. Wie hoch werden die Kosten der Neugestaltung des Grünmarkts sein? 5. Wenn die Umsetzung heuer beginnen soll: sind die nötigen Mittel im Budget der Stadt Linz vorgesehen? Wenn nicht, wie soll die Finanzierung erfolgen? 6. Wie viele fixe Kioske bzw. Freiflächen für nicht ständige MarktbeschickerInnen werden zur Verfügung stehen? Wie groß wird deren Fläche sein? 7. Wie viele Parkplätze werden für die KundInnen des Grünmarkts zur Verfügung stehen? 8. Ist dem Wirtschaftsservice der Stadt Linz bekannt, wie hoch die Rückgänge hinsichtlich BesucherInnenfrequenz bzw. Umsatz der Geschäfte des Grünmarkts sind? Wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn nein, warum werden diese Daten nicht erhoben? 9. Laut Homepage der Stadt Linz (http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122472) beherbergt der Grünmarkt elf Geschäfte, laut Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten vom 1. März 2010 nur sechs. Wie viele Geschäfte beherbergt der Grünmarkt tatsächlich? 10. Laut demselben Bericht in den Oberösterreichischen Nachrichten werden leere Kioske seit zwei Jahren nicht mehr nachbesetzt. Wer hat diese Entscheidung getroffen? Wie wird sie begründet? 11. Wie viele Kaufleute haben in den letzten zwei Jahren Interesse gezeigt, einen Kiosk am Grünmarkt anzumieten? 12. Welche Werbemaßnahmen zugunsten des Grünmarkts wurden in den vergangenen drei Jahren seitens der Stadt Linz durchgeführt? 13. Welche Unterstützungsmaßnahmen stellt die Stadt Linz den BetreiberInnen von Geschäften am Grünmarkt zur Verfügung? 14. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus Marktgebühren am Grünmarkt gemäß Linzer Marktgebührenordnung? 15. Wie verteilen sich diese Einnahmen auf nichtständige Standplätze im Freigelände, ständige Standplätze im Freigelände sowie Markteinrichtungen (Art. II A I., II. bzw. III. Linzer Marktgebührenordnung)? 16. Gemäß Art. II c) 3 kann die Marktbehörde abhängig von der Lage des Standplatzes und der Art des Geschäftes die sich ergebenden Gebühren um bis zu einem Drittel ermäßigen oder erhöhen. Wird von dieser Möglichkeit am Grünmarkt Gebrauch gemacht? Wenn ja, für welche BetreiberInnen gelten wie stark erhöhte bzw. reduzierte Sätze?“ Dazu Stadträtin Wegscheider: „Zu 1 bis 7: Die Fragen sind laut Zulässigkeitsprüfung des Präsidiums, Personal und Organisation nicht zulässig, da sie in den Zuständigkeitsbereich des Planungs- bzw. Liegenschaftsreferenten fallen. Zu 8: Nein. Eine objektive Messung der BesucherInnenfrequenz wäre mit hohen Kosten verbunden und würde die Attraktivität des Marktes nicht verbessern. Die Marktgebühren sind hoheitliche Gebühren und stehen in keiner Relation zum Umsatz – anders als bei Pachtverträgen für Gastbetriebe. Ebenso verfügen die meisten Beschicker über mehrere Standorte und nach den österreichischen Rechnungsvorlegungsvorschriften ist keine Gliederung nach Standorten vorgeschrieben. Es werden daher keine Umsatzzahlen erhoben. Zu 9: Der Grünmarkt Urfahr beherbergt derzeit folgende Geschäfte: Obst und Gemüse Parzmayr, Obst und Gemüse Spitzbart, Bäckerei Knott, Buffet Kastenhuber, Buffet Gölß und Lebensmittel Huemer. Zu 10: Diese Entscheidung wurde nicht von mir sondern vom zuständigen Liegenschaftsreferenten getroffen. Über die Motivation kann ich keine Aussage treffen. Zu 11: Fünf, davon vier für ein Café und einer für eine Bäckerei. Nach dieser Grundsatzentscheidung wurden die Kioske nicht mehr für eine Neuvermietung angeboten. Zu 12: Marktfrühling: Kulturprogramm und Einkaufstaschen, Einschaltungen im ORF Club Radio Oberösterreich, Einschaltungen im Planet-TV-Linz und das neue Konzept Treffpunkt Markt. Zu 13: Außer den erwähnten Werbemaßnahmen stehen den Marktbeschickern natürlich auch die üblichen Instrumente der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Zu 14: 2009 haben die Gesamteinnahmen am Grünmarkt 45.357,07 Euro betragen. Zu 15: 2009 wurden bei den Kojen 34.651,63 Euro und am Freigelände 10.705,44 Euro eingenommen. Zu 16: Am Grünmarkt gibt es derzeit keine Drittelermäßigungen. Eine Ermäßigung oder Förderung im Rahmen der Baustellensonderförderung während der Baustellenphase sind die Möglichkeiten, wie wir die Grünmarktbeschicker unterstützen können. Danke schön.“ Bürgermeister Dobusch berichtet über die Anträge D bis F D VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSS; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES „Herr Gemeinderat Mag. Klaus Fürlinger wird als ordentliches Mitglied anstelle von Herrn Gemeinderat a.D. Dr. Peter Sonnberger gewählt.“ E FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS; WAHL EINES NEUEN MITGLIEDES „Herr Gemeinderat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer wird als ordentliches Mitglied anstelle von Herrn Gemeinderat Mag. Fürlinger gewählt.“ F AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN; WAHL EINES NEUEN ERSATZMITGLIEDS „Herr Gemeinderat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer wird als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Gemeinderat a.D. Dr. Peter Sonnberger gewählt.“ Die Anträge D bis F werden von der stimmberechtigten ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolzal. G ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Bürgermeister Dobusch berichtet über G 1 Jagdausschuss Ebelsberg, Kleinmünchen Linz Ost und Linz West, Pöstlingberg und St. Magdalena; Entsendung von GemeindevertreterInnen und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Mitglieder in die in Linz bestehenden Jagdausschüsse Ebelsberg, Kleinmünchen Linz/Ost-Linz/West, Pöstlingberg und St. Magdalena (je drei Mitglieder und Ersatzmitglieder) entsandt: Jagdausschuss Ebelsberg Mitglied: Ersatzmitglied: GR Thomas Lettner GR Manfred Fadl GR Gerhard Weixelbaumer GR Erich Kaiser GR Mag. Martin Sonntag GR Ernst Murauer Jagdausschuss Kleinmünchen-Linz Ost und Linz West Mitglied: Ersatzmitglied: GR Wolfgang Kühn GR Klaus Strigl GR Karl Schedlberger GR Markus Benedik GR Ernst Murauer GR Christoph Jung- wirth Jagdausschuss Pöstlingberg Mitglied: Ersatzmitglied: GRin Edith Schmied GR Franz Leidenmühler GRin Erika Wundsam GRin Erika Rockenschaub GR Ing. Franz Hofer GR Christoph Jungwirth Jagdausschuss St.Magdalena Mitglied: Ersatzmitglied: GR Johannes Eichinger- GR Stefan Giegler Wimmer GRin Regina Fechter- GR Karl Richtinger Reisinger GR Mag. Martin Sonntag GR Thomas Fediuk“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Stadträtin Wegscheider berichtet über G 2 Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) an die Mathy Holding GmbH; 13.787 Quadratmeter, Grst. Nr. 1281/2 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. 1. Die Stadt Linz verkauft an die Mathy Holding GmbH das im Südpark Linz gelegene Grundstück Nr. 1281/2, KG Posch, im Ausmaß von 13.787 Quadratmetern zum Preis von 87,21 Euro pro Quadratmeter, sohin zum Gesamtpreis von 1,202.364,27 Euro. 2. Die Fälligkeit des Kaufpreises tritt 30 Monate nach Vertragsabschluss ein. Zur Sicherstellung der Kaufpreisforderung ist eine Bankgarantie in Höhe des Kaufpreises zu erlegen. 3.Die Käuferin ist weiters verpflichtet, die von der Stadt Linz bisher geleisteten, bei der Vorschreibung der Kanal- und Wasserleitungs-Anschlussgebühr sowie des Verkehrsflächenbeitrags anrechenbaren Aufschließungsbeiträge (in noch zu ermittelnder Höhe) zu ersetzen sowie die anlässlich der Baubewilligung bzw. der Errichtung der das Kaufgrundstück aufschließenden öffentlichen Verkehrsfläche anfallenden Kosten zu übernehmen bzw. der Stadt Linz zu ersetzen. 4. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung ist die Stadt Linz berechtigt, das Kaufgrundstück um den ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Zur Sicherstellung hat die Käuferin der Stadt Linz das Wiederkaufsrecht (§§ 1068 ff ABGB) und das Vorkaufsrecht (§§ 1072 ff ABGB) hinsichtlich des Kaufgrundstücks grundbücherlich einzuräumen. 5. Sämtliche weiteren Festlegungen des Vertrags werden zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich genehmigt. 2. Die Einnahmenverrechnung hat auf der VASt. 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf, zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über H ANTRAG DES STADTSENATES Durchführung des Linz Festes 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 217.600 Euro (exkl. USt) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 217.600 Euro exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Linz Fest 2010 (22. Mai – 24. Mai) Zu erwartende Ausgaben: 217.600 Euro (exkl. USt) Zu erwartende Mindesteinnahmen: Sponsoringeinnahmen Linz Fest 2010: 32.600 Euro (exkl. USt) Budgetwirksame Ausgaben: 185.000 Euro (exkl. USt) Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten exkl. USt genehmigt. KünsterInnenhonorare, Fahrtkosten und Projekte: 64.500 Euro Mieten Bühnen: 14.600 Euro Transporte: 3350 Euro Ton und Lichttechnik: 27.890 Euro Elektroinstallationen: 21.000 Euro Infrastruktur: 20.343 Euro Personal: 20.000 Euro Hotel und Catering: 14.000 Euro Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Internetauftritt: 16.917 Euro Bewachung / Security: 5000 Euro Spielefest / Kinderfest: 4000 Euro Behördlich vorgeschriebene Sicherheits- und Rettungskräfte: 6000 Euro Gesamt: 217.600 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Sonstige Vergabevorgaben: z.B. die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter oder Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 217.600 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnittes 1.3810, Kulturelle Stadtteilbelebung. Die Verwendung von 32.600 Euro exkl. USt aus Sponsoreinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf den dafür vorgesehenen VASten des Teilabschnittes 2.3810, Kulturelle Stadtteilbelebung. Der budgetwirksame Ausgabenrahmen beläuft sich beim Linz Fest 2010 auf 185.000 Euro (exkl. USt). Die Verwendung von etwaigen zusätzlichen Einnahmen aus Sponsoring, Werbung und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms genehmigt. Die Verrechnung derselbigen erfolgt auf dem Teilabschnitt 2.3810.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. I ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Bürgermeister Dobusch berichtet über I 1 Enderledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 19. November 2009 „Elektronische Verfügbarkeit von Gemeinderatsmaterialien“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 11. März 2004, wonach das Gemeinderatsprotokoll nach der Aussendung als Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz an die Abonnenten zumindest für die Dauer bis zur drittfolgenden Sitzung des Gemeinderates im Internet zu veröffentlichen ist, wird dahingehend abgeändert, dass künftig die Veröffentlichung der Gemeinderats-Verhandlungsschriften im Internet auf Dauer zu erfolgen hat. 2. Die Übermittlung der Gemeinderats-Verhandlungsschriften (Beilagen zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz) in Papierform an Mitglieder des Gemeinderates und Stadtsenates sowie Dienststellen des Magistrates wird eingestellt. Die Gemeinderats-Verhandlungsschriften (Beilagen zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz) werden den jeweiligen Fraktionen, den Mitgliedern des Gemeinderates und Stadtsenates sowie den Dienststellen des Magistrates ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 3. Eine Übermittlung in Papierform ist an Mitglieder des Gemeinderates und Stadtsenates nur auf deren jeweiliges ausdrückliches Verlangen möglich.“ Wortmeldung Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich sehr herzlich für die rasche und unkomplizierte Umsetzung meines Antrages bedanken.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge I 2 bis I 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 2 Bebauungsplanänderung S 25-99-01-01, KG Pichling (Meisenweg – Amselweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 25-99-01-01, Meisenweg - Amselweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 25-99-01-01, Meisenweg - Amselweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 25-99-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Meisenweg, Amselweg Osten: Oidener Straße Süden: Pichlinger Straße Westen: Pichlinger Straße Katastralgemeinde Pichling Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 25-99-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ I 3 Neuplanungsgebiet Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Posch und Pichling (Straßenbahnverlängerung Pichling) – 1. Verlängerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2, Straßenbahnverlängerung Pichling, 1. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2, Straßenbahnverlängerung Pichling, 1. Verlängerung Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebietes Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 um ein Jahr, das ist bis 24. Juni 2011, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan-Entwurf dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Flächenwidmungsplan-Entwurf liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: Auhirschgasse, Widmungsgrenze zum Grünland, Bremenstraße, Schwaigaustraße Osten: Straße ,Im Südpark’ Süden: Umsteigeknoten Pichling (Pichlinger See) Westen: Auhirschgasse, bestehende Umkehrschleife Katastralgemeinden Posch und Pichling § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert.“ I 4 Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 30 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, KG Posch (Im Südpark – TMS) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 30 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, Im Südpark - TMS, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 30 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd, Im Südpark - TMS Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 30 zum Teilkonzept Süd des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Bremenstraße 1 Osten: Im Südpark Süden: Verlauf durch Grundstück Nr. 1282/1 Westen: Verlauf durch Grundstück Nr. 1282/1 Katastralgemeinde Posch Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 129 und Nr. 30 aufgehoben. § 4 Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft und werden während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Alle drei Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über I 5 Bebauungsplanänderung S 109/7, KG Kleinmünchen (Neubauzeile – Angererhofweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 109/7, Neubauzeile - Angererhofweg, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 109/7, Neubauzeile - Angererhofweg Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 109/7 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Neubauzeile Osten: Angererhofweg Süden: Heiderosenweg Westen: Hauschildweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 109/7 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über I 6 Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 – Teilkonzept Mitte, KG Waldegg (Paracelsusstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte, Paracelsusstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte, Paracelsusstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Paracelsusstraße Osten: Hanuschstraße Süden: Autobahn Westen: Grundstück Nr. 497/4 Katastralgemeinde Waldegg Der Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 28 aufgehoben. § 4 Die Änderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge I 7 bis I 9 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 7 Neuplanungsgebiet Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr.2, KG Kleinmünchen (Backermühlweg) – 1. Verlängerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2, Bäckermühlweg, 1. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2, Bäckermühlweg, 1. Verlängerung Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebietes Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 um ein Jahr, das ist bis 24. Juni 2011, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan-Entwurf dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Flächenwidmungsplan-Entwurf liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grdst. Nr. 1477/2 Osten: Bäckermühlweg Süden: südl. Grenze des Grdst. Nr. 1477/2 Westen: westl. Grenze des Grdst.Nr. 1477/2 Katastralgemeinde Kleinmünchen § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert.“ I 8 Neuplanungsgebiet Nr. 725, KG Kleinmünchen (Bebauungsplan-Entwurf S 104/10, Bäckermühlweg) – 1. Verlängerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 725, Bebauungsplan-Entwurf S 104/10, Bäckermühlweg, 1. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 725, Bebauungsplan-Entwurf S 104/10, Bäckermühlweg, 1. Verlängerung Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebietes Nr. 725 um ein Jahr, das ist bis 22. Juli 2011, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf S 104/10 dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze des Grdst. Nr. 1477/2 Osten: Bäckermühlweg Süden: südl. Grenze des Grdst. Nr. 1477/2 Westen: westl. Grenze des Grdst.Nr. 1477/2 Katastralgemeinde Kleinmünchen § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert.“ I 9 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 13-29-01-00, KG Waldegg (Paracelsusstraße – Hanuschstraße) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 13-29-01-00 ,Paracelsusstraße – Hanuschstraße’ und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Bebauungsplan S 13-29-01-00 ,Paracelsusstraße – Hanuschstraße’ und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 13-29-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Paracelsusstraße Osten: Hanuschstraße Süden: Mühlkreisautobahn Westen: Mühlkreisautobahn Katastralgemeinde Waldegg Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 13-29-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und der Bebauungsplan 375 H im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Alle drei Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge I 10 und I 11 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: I 10 Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03, KG Kleinmünchen (Reiningergang) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03, Reiningergang, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03, Reiningergang Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wiener Straße 330 Osten: Wiener Straße Süden: Wimmerstraße Westen: Zeillergang Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ I 11 Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Lustenau (Nebingerstraße – Linz AG) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Nebingerstraße – Linz AG, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Nebingerstraße – Linz AG Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Nebingerstraße (alt) Osten: --- Süden: Nebingerstraße (neu) Westen: Industriezeile – Schachermayerstraße Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 67 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über I 12 Bebauungsplanänderung N 29-13-01-01, KG Urfahr (In der Aichwiesen – Keplerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung N 29-13-01-01, In der Aichwiesen - Keplerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung N 29-13-01-01 , In der Aichwiesen - Keplerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung N 29-13-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: In der Aichwiesen Osten: Keplerstraße Süden: Im Bachlfeld Westen: Im Bachlfeld Katastralgemeinde Urfahr Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 29-13-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. J ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Vizebürgermeister Luger berichtet über J 1 Maßnahmenpaket Integration „Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“; Grundsatzgenehmigung und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt Ihnen heute ein Maßnahmenpaket zur Integration mit dem Ziel vor, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu fördern. Ich glaube, wir sind uns in einem Punkt einig, dass die Bewältigung der Migration, internationaler Wanderungsbewegungen, die Bewältigung der ökonomischen Unterschiede in Europa und in den an Europa grenzenden Regionen eine der wesentlichsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen bilden, in denen sich die europäischen Gesellschaften befinden. Es müsste eigentlich auch ein gemeinsamer Konsens sein, dass der respektvolle Umgang zwischen Einheimischen und Zuwanderinnen und Zuwandern die Basis dafür ist, um bei allen kulturellen, ethnischen, religiösen und anderen Unterschieden das Ziel eines möglichst konfliktfreien Zusammenlebens in unseren Städten und Gemeinden zu fördern. Die Aufgabe von Politik auf den unterschiedlichsten Ebenen - egal ob auf Bundesebene, Landesebene oder auf unserer kommunalen Ebene in den Städten - besteht letztlich darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, Integration zu fördern und mit gemeinsamen Maßnahmen somit das Zusammenleben möglichst konfliktfrei zu machen. Ich glaube, man muss in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass sich die inhaltlichen Aufgaben der Integration durch veränderte Migrationsströme relativ rasch verändern. Noch im Jahr 2003 wurden alleine in Oberösterreich mehr als 7300 Menschen eingebürgert, erhielten also die österreichische Staatsbürgerschaft; das in Zeiten einer Regierung, die einer restriktiven Zuwanderung das Wort gesprochen hat. Sechs Jahre später, im Jahr 2009, das sind logischerweise die letzten zur Verfügung stehenden Jahreszahlen, betrug in Oberösterreich die Verleihung von Staatsbürgerschaften 1313 Menschen. Bundesweit ist die Einbürgerung innerhalb von sechs Jahren auf ein Fünftel der früheren Verleihungen gesunken. Dahinter verstecken sich nicht nur Änderungen im Fremdenrecht, nicht nur Veränderungen der Zuwanderungs- und Aufenthaltsbestimmungen, dahinter verbergen sich auch ganz neue Strukturen der Zuwanderungen. Waren bis in die Mitte der 90er-Jahre die MigrantInnen zu 80 und 90 Prozent aus den ,klassischen Gastarbeiterländern’ stammend, im Linzer Fall aus dem früheren Jugoslawien und der Türkei, so ist heute die EU-Binnenwanderung, auch durch die Erweiterung der Europäischen Union gefördert, die eindeutig dominante Form der Zuwanderung - also jene Zuwanderung, in der Menschen nach Österreich kommen, die die selben Rechte der Bewegungsfreiheit und ab 1. Jänner kommenden Jahres auch am Arbeitsmarkt haben. Wir stehen also vor geänderten Herausforderungen in Zusammenhang mit der Integration von Zuwanderungen. Deshalb vielleicht auch noch eine Zahl in diesem Zusammenhang: Derzeit leben in unserer Stadt mit Stichtag 1. Jänner von den knapp 190.000 Hauptwohnsitz-LinzerInnen zirka 28.000 Ausländerinnen und Ausländer. Das entspricht einem Anteil von knapp 15 Prozent. Alle politischen Ebenen haben sich in den letzten Jahren mit Programmen, mit Leitbildern des Integrationsthemas angenommen. Ich darf daran erinnern, dass es ein Integrationsprogramm auf Landesebene und einen so genannten Nationalen Aktionsplan für Integration gibt, den die Bundesregierung verabschiedet hat. Diese Programme haben unterschiedliche Zugänge, unterschiedliche Intensitäten, sie sind jedoch grundsätzlich in dem vorliegenden Maßnahmenpaket eingearbeitet. Ich glaube, dass es als Rahmenbedingung auch wichtig ist, diese bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben zu rezipieren und einzuarbeiten. Es soll aber auch klargemacht werden, dass sich diese Ebenen nicht nur mit Programmatiken dem Thema annähern können, sondern auch die Verpflichtung besteht, die Gemeinden und Städte in Österreich finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Konkret wird sich auch das Land Oberösterreich, das einen sehr konkreten Maßnahmenplan beschlossen hat, bei der Mitfinanzierung nicht drücken können. Das Ihnen vorliegende Maßnahmenpaket ist von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von ExpertInnen unter Einbeziehung der Wissenschaft und - worauf ich auch ganz besonderen Wert lege - vom Migrations- und Integrationsbeirat der Stadt mit erstellt worden. Es beschäftigt sich ausnahmslos in neun Abschnitten mit Aufgaben, wo wir die Stadt, die Unternehmensgruppe oder in direkter Zusammenarbeit mit Dritten diese selbst beauftragen können. Deswegen werden Sie keine Aussagen zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden, denn der entzieht sich der Einflussnahme der Stadt. Sie werden auch zur inhaltlichen Orientierung des Schulbetriebes keine Aussagen finden, da sind andere politische Ebenen dafür verantwortlich. Wir haben uns bemüht, primär im Bereich der Sprachförderung, der Lernförderung und des verbesserten Zusammenlebens von Menschen in größeren Wohnanlagen einen Schwerpunkt zu setzen. Wir glauben auch, dass wir dort, wo wir die Gestaltungsmöglichkeiten zumindest partiell haben - im Bereich Gesundheit, Sport, Kultur, der eigenen Verwaltung, in den eigenen städtischen Unternehmen und im Bereich von Jugend und Freizeit -, Akzente setzen können. Ich glaube, dass die 21 vorgeschlagenen Maßnahmen dergestalt vorliegen, dass sie nicht nur umsetzbar, sondern auch in ihren Auswirkungen bewertbar sind. Hier können wir als Stadt Schritte setzen, Maßnahmen einleiten, die direkt umsetzbar sind, und das ist entscheidender, als Leitbilder, als Programme zu formulieren. Denn die einfachste Form der Integrationspolitik ist, einfach Papiere zu füllen, die schwierigere Aufgabe ist es, Strukturen zu schaffen, Menschen zu finden, die mithelfen, mitorganisieren, das Zusammenleben in unserer Stadt zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu leisten. Ich darf Sie ersuchen, dieses Programm zu unterstützen und lade Sie in Folge herzlich zur Mitarbeit ein, um Linz einen Schritt weiterzubringen, auch in der Integrationspolitik. (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Das für Integrationsangelegenheiten zuständige Mitglied des Stadtsenates wird beauftragt, die im beiliegenden Maßnahmenpaket Integration ,Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft!’ dargestellten Projekte und Maßnahmen umzusetzen bzw. gegebenenfalls Dritte mit der Durchführung der geplanten Maßnahmen zu beauftragen. 2. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge durch das für Integrationsangelegenheiten zuständige Mitglied des Stadtsenats die entsprechenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Organe der Stadt Linz einzuholen.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Polli: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden viele Punkte in diesem Integrationsprogramm sehr gut, wenngleich es auch jetzt nur mehr Überschriften sind ohne Finanzierungsvorschlag. Aber daran wird gearbeitet werden zu den einzelnen Punkten. Viele Punkte, die in diesem Maßnahmenpaket vorkommen, kommen mir natürlich sehr bekannt vor, weil vieles davon auch in der letzten Periode schon von uns eingebracht wurde zu verschiedenen Themen - auch wenn der Herr Bürgermeister den Kopf schüttelt -, zum Beispiel das Rucksackmodell. Zwischenruf Bürgermeister Dobusch: „Fast alles, habe ich gesagt!“ (Zwischenrufe, Heiterkeit) Gemeinderätin Polli weiter: Fast alles - dann bedanke ich mich für die Unterstützung unserer guten Vorschläge aus der letzten Periode. Wir sind der Meinung, dass für gelungene Integration vor allem das Beherrschen der deutschen Sprache sehr wichtig ist. Da kommen etliche Punkte vor, wie eben das Rucksackmodell, bessere Lernförderung in den Horten, in den Kindergärten, allgemein die Einbindung der Eltern, das Projekt ‚Mama lernt Deutsch’ und vieles mehr. Dieses Einführungsprogramm, das wir schon einmal gefordert haben in Form einer Willkommensmappe, gefällt uns auch. Ich war gerade diese Woche bei einer Veranstaltung hier im Gemeinderatssaal, wo eine zuständige Doktorin aus Wien anwesend war, die berichtet hat, dass es so etwas in Wien sehr erfolgreich gibt. Die gehen aber noch weiter in Wien, die haben einen Bildungspass, wo man sich Stempel holen kann. Dafür gibt es eine Art Belohnungssystem mit Sprachgutscheinen. Das geht in die richtige Richtung und das gefällt uns alles sehr gut. Außerdem gibt es in Wien zum Beispiel nicht nur Willkommensmappen, sondern auch Einführungsgespräche in 19 verschiedenen Sprachen. Es gibt eine gezielte Beratung beim Finden des richtigen Deutschkurses, weil auch da gibt es verschiedene Angebote, abgestellt auf die einzelnen Bedürfnisse. Im Sportbereich haben wir auch schon einmal eine Sonderförderung gefordert. Das könnten wir uns gut vorstellen, einen speziellen Topf für integrative Sportförderungen. Wir begrüßen den Stadtteilarbeitsschwerpunkt, der dann letztendlich noch hineinreklamiert worden ist. Es war so, dass zum Beispiel im vorigen Jahr schon ein Projekt Stadtteilarbeit für den Andreas-Hofer-Platz gefordert wurde, das dann aber fallen gelassen wurde. Ein Vorzeigeprojekt, gerade was Stadtteilarbeit betrifft - darum bin ich eine große Verfechterin der Stadtteilarbeit -, ist zum Beispiel das Franckviertel, wo es wirklich regelmäßig gelingt, Beteiligte aus den verschiedenen Institutionen an einen Tisch zusammenzubekommen - ob das das Stadtteilbüro ist, die Pfarre, Horte, Kindergärten, Schulen, Eltern-Kind-Zentrum oder der Jugendclub. Ich glaube, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, dann kann etwas umgesetzt werden. Jeder weiß über die Einrichtung des anderen Bescheid, über die Vorteile und die Nachteile. Abschließend möchte ich sagen, dass viele Angebote und Fördermaßnahmen im vorliegenden Integrationspaket zu begrüßen sind, wir jedoch gegen ein Haus der Kulturen sind, weil wir zu bedenken geben, dass es dadurch wieder nur zu einer erweiterten Abschottung der MigrantInnenvereine kommen würde. Sinnvoller ist aus unserer Sicht, bestehende Infrastrukturen unabhängig von ethnischen Gesichtspunkten daraufhin zu prüfen, wie das Angebot erweitert werden kann. Es bedarf an zusätzlichen Proberäumen, man braucht Platz für Theateraufführungen, Räume für Brauchtumsgruppen – egal welcher Herkunft und Nationalität, genau so eben der österreichischen. Man sollte daher eher versuchen, die Menschen in unserer Stadt zusammenzubringen, als durch eigene Veranstaltungsräume auseinander zu dividieren. Wir ersuchen daher um eine getrennte Abstimmung über den Punkt Haus der Kulturen. Die anderen Punkte aus dem Maßnahmenpaket können wir gerne unterstützen und mittragen. Was uns aber in diesem Maßnahmenpaket fehlt – ich habe das auch im Sozialausschuss schon eingebracht –, sind Vereinbarungen. Integration ist einerseits eine Verpflichtung der Stadt Linz, Integration ist aber auch eine Verpflichtung der Zuwanderer und Zuwanderinnen. Es sollten daher wechselseitige Rechte und Pflichten in Integrationsvereinbarungen festgehalten werden. Das Integrationskonzept der ÖVP-Linz enthält zwei Varianten dieser Integrationsvereinbarungen: einerseits Abkommen zwischen der Stadt Linz und Einzelpersonen, andererseits Abkommen der Stadt Linz und MigrantInnenvereinen zur Sicherstellung der Zielerreichung bei Projekten. Ich stelle daher folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe im Hinblick auf das dem Amtsantrag beiliegende Maßnahmenpaket folgenden Zusatzantrag: ,Neben der Verantwortung, die die Stadt Linz im Sinne der Integration wahrnehmen muss, ist Integration aber auch eine Verpflichtung der Zuwanderinnen und Zuwanderer. Daher sollten diese wechselseitigen Rechten und Pflichten in privatrechtlichen Integrationsvereinbarungen festgehalten werden. Die Stadt Linz, das Land Oberösterreich und die Republik Österreich bieten Einwanderern soziale Sicherheit, Gesundheitsvorsorge, kostenlose Ausbildung und eine geregelte Infrastruktur. Im Gegenzug soll es auch die Pflicht der Zuwanderer geben, sich mit der deutschen Sprache, den geltenden Regeln und der Kultur des Landes so weit vertraut zu machen, dass diese Menschen in der Gesellschaft unseres Landes aufgenommen und integriert werden können.’ Ich ersuche Sie, diesen Zusatzantrag zu unterstützen und um getrennte Abstimmung zum Punkt Haus der Kulturen. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, den vorliegenden Maßnahmen kann ich grundsätzlich zustimmen. Die Integrationsdebatte wird meist als einseitiger Appell an die so genannten MigrantInnen geführt. Die Bilder von dieser nicht individualisierten Masse sind meist von Klischees und von rassistischen Ressentiments gezeichnet. Selten stehen die Vielfalt der Biographien, Fähigkeiten, Bedürfnisse und Wünsche unserer migrantischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Vordergrund. Die ungerechte Verteilung unserer gesellschaftlichen Ressourcen - sei es Bildung, angemessen bezahlte Arbeitsplätze, leistbare Wohnungen, ganz allgemein Lebenschancen - macht es allen davon Ausgeschlossenen, egal welcher Staatsangehörigkeit, schwer, angemessen an den Möglichkeiten der Gesellschaft teilzuhaben. So gesehen sind Maßnahmen, die einen Ausgleich zum Ausschluss schaffen, wie die im Maßnahmenpaket vorgeschlagenen - wie etwa Lernförderung, Abbau von Barrieren, Kultur- und Sportangebote - zu begrüßen. Schärfstens zurückzuweisen sind die Forderungen von konservativer Seite, die Ausschlüsse noch zu verschärfen – etwa durch Sanktionsandrohungen oder Forderungen nach vertraglichen Bindungen. Was mir hier noch fehlt sind Maßnahmen, die die politische Partizipation von MigrantInnen verbessern. Ich halte die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes – auch wenn ich weiß, dass das nicht alleine Sache des Linzer Gemeinderates ist – für höchst an der Zeit.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Hörzing verlässt um 15.05 Uhr die Sitzung. Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrter Vizebürgermeister, auch ich finde es sehr begrüßenswert, dass hier das Thema Integration einmal ernsthaft angegangen wird. Bei diesem Konzept habe ich allerdings etwas Probleme gehabt, weil ich darin eher eine Stoffsammlung oder eine Auflistung von Wünschen und Begehrlichkeiten oder Möglichkeiten gesehen habe und keine wirkliche Zielformulierung und keine Erfolgsplanung darin vorkommt. Auch eine Umsetzungsstrategie fehlt mir. Es ist eben ein Entwurf, der für mich eher mit verblümten Phrasen ausgeschmückt ist. Man kann es nicht unbedingt als professionelles Sozialmarketingpapier bezeichnen. Die Analyse fehlt mir und auch die Leistungsfähigkeit der Stadt wird nicht hinterfragt beziehungsweise ist die Leistungsbereitschaft der Belegschaft nicht erkennbar. Ich sehe in dem Papier die Integration als eine Art Dienstleistung und das kann es nicht sein. Es ist sicher auch sehr, sehr wichtig, hier die Integrationsbereitschaft der entsprechenden Migranten zu hinterfragen und allfällige Pflichten dieser Leistungsempfänger mit einzubeziehen. Man kann der Aufnahmegesellschaft jetzt nicht einfach einen Bringschuldkatalog sozusagen vor die Nase legen. Für mich ist Integration keine Dienstleistung sondern ein Prozess, und ich halte das für eine sehr gute Idee, eine getrennte Abstimmung in Bezug auf das Haus der Kulturen, das meiner Ansicht nach nur Segregation fördern würde, zu machen. Auch der Zusatzantrag der ÖVP wäre begrüßenswert. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Erstens einmal möchte ich feststellen, dass der Antrag schon impliziert, es ist ein Maßnahmenpaket, und ein Paket soll man nicht aufschnüren, zuschnüren oder umschnüren. Das ist eben ein Paket, das zur Beschlussfassung vorliegt, also wollen wir das auch als Paket beschließen. Zum Abänderungsantrag oder Zusatzantrag der ÖVP bezüglich Integrationsvereinbarung: Hier wird jeder Migrantin und jedem Migrant ein potentieller Missbrauch von Gesetzen unterstellt. Wenn ich in diesem Land lebe, dann habe ich mich ohnehin dazu verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. (Zwischenrufe) Wenn ich verlange, dass sie unterschreiben, dass sie die Gesetze einhalten müssen, dann unterstellt man damit – das ist für mich der Umkehrschluss –, dass man meint, die Migrantinnen und Migranten halten die Gesetze nicht ein. Ich sehe das so, tut mir Leid. Zum Kollegen Reimann möchte ich nur einen Satz sagen: Es wundert mich nicht, was Sie gesagt haben. Zur Frau Kollegin Grünn: Ich freue mich über deine Wortmeldung. Das kommunale Wahlrecht ist eine langjährige Forderung der Grünen, das möchte ich noch anmerken. Es ist aber auf kommunaler Ebene nicht umsetzbar.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Martincevic: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zum vorliegenden Antrag möchte ich schon ein paar Worte sagen. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich begrüßen es sehr, dass es jetzt in der Stadt Linz ein Integrationsressort und einen Stadtrat für Integrationsfragen gibt. Wir setzen sehr viele Hoffnungen in die Arbeit des Integrationsstadtrates und sind fest überzeugt, dass wir in der Stadt Linz neue Ansätze, neue Ideen und viele neue Projekte, die die Integration ernst nehmen, aufgreifen bzw. vorantreiben werden. Nun zum hier vorliegenden Antrag. Wir unterstützen den vorgestellten Antrag, weil wir dieses Maßnahmenpaket Integration als einen guten, einen wichtigen Schritt für ein respektvolles und konfliktfreies Zusammenleben aller Menschen in der Stadt Linz halten. Eines verstehe ich aber nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich das Doppelspiel der Volkspartei. Sie versuchen oder, besser gesagt, machen in der Stadt Linz Stimmung gegen Menschen mit ausländischer Herkunft. Sie verdächtigen alle Migranten und Migrantenvereine pauschal, sich nicht an die österreichischen Gesetze zu halten. Sie fordern neue Regelungen für den Migrations- und Integrationsbeirat und gehen sogar so weit, die Auflösung des Migrations- und Integrationsbeirates zu begehren. Außerdem wird seitens der ÖVP die Arbeit des Migrations- und Integrationsbeirates negativ kritisiert. Diese Vorwürfe, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind schlicht und einfach haltlos, nicht zutreffend und unqualifiziert - ich würde sogar sagen, beschämend. Zu den von der Volkspartei verlangten Integrationsverträgen für Zuwanderer und Migrantenvereine muss man sich absolut ablehnend äußern. Diese Verträge sind schlicht EU-rechts- und -verfassungswidrig und nicht realisierbar. Wenn man das gebrachte Beispiel in Dortmund recherchiert, erfährt man, dass nach einer Pilotphase dieses Projekt wieder beendet wurde. Vereinbarungen in Wiesbaden zeigen, dass mit solchen Vorschlägen nur gezielt gegen eine Volksgruppe vorangegangen und negative Stimmung gegen diese Volksgruppe verbreitet wird. Zum Haus der Kulturen kann ich mich nur positiv äußern, weil das ist ein Veranstaltungsraum, wo viele Menschen zusammenkommen können und es so etwas in der Stadt Linz nicht gibt; und die, die es gibt, sind einfach zu teuer und die Migrantenvereine können sich das nicht leisten. Ich bitte die Volkspartei, hören Sie mit dem Spiel der zwei Gesichter auf! Hören Sie auf, mit der gespaltenen Zunge zu sprechen, engagieren Sie sich im positiven Sinne und unterstützen Sie den eingebrachten Antrag, der jedenfalls in die richtige Richtung geht. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Stadtsenatsmitglieder, hoher Gemeinderat und geschätzte Gäste auf der Galerie, Integration, Migration, das ist immer ein Thema und wird von der Politik meist als Projektionsfläche für Emotionen missbraucht. In den Diskussionen werden grundlegende Aspekte außer Acht gelassen. Es wurde schon vieles angesprochen, was ich jetzt nicht mehr wiederholen möchte, aber eines möchte ich schon noch sagen. Zum Integrationsvertrag kann ich nur so viel sagen, dass es wieder nur eine Gruppe treffen wird, die auch bald der Minderheit angehören wird, weil EU-BürgerInnen frei nach Österreich einreisen und ausreisen dürfen, ohne dass sie abgeschoben werden können, ohne dass sie irgendwelche Verträge einhalten müssen usw. Da gilt Gott sei Dank das EU-Recht, daher war das wirklich nur für eine gewisse Gruppe machbar. Ich kann zum Haus der Kulturen nur so viel sagen, dass alle Volkshäuser haushoch belegt sind, aus allen Nähten platzen und dass es für die Vereine irrsinnig schwierig ist, sei es jetzt MigrantInnenvereine, sei es Kulturvereine, sei es Sportvereine, also Vereine jeglicher Art haben wirklich Probleme, Räumlichkeiten zu finden, um ihre Kulturen zu pflegen. Ein Haus der Kulturen würde eines schaffen, nämlich MigrantInnenorganisationen und andere Organisationen, seien es kirchliche oder soziale Organisationen, dass einfach alle die Möglichkeit haben, unter einem Dach gemeinsam ihre Interessen auszuleben und auszuüben. Hierbei geht es nicht darum, wer welche Idee zuerst gehabt hat, sondern darum, dass wir eine Vision haben, wie wir miteinander leben können. Ich denke mir, es ist jetzt ein wichtiger Schritt mit dem Maßnahmenpaket für Integration gemacht worden und ich würde Sie wirklich bitten, diesem Papier zuzustimmen.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei aller Begeisterung und allem Jubel, dass es jetzt ein Maßnahmenpaket Integration gibt, bin ich da schon eher bei der Frau Kollegin Polli, die gemeint hat, es ist tatsächlich so, dass bis vor kurzem sämtliche Anträge und Vorschläge und Forderungen nach Integrationsmaßnahmen als eher ungebührlich eingestuft und betrachtet worden sind, denn die Probleme, die geherrscht haben, wurden leider sehr lange ignoriert und abgestritten. Jetzt hat sich der Ausländeranteil mittlerweile auf fast 15 Prozent vervierfacht - an reinen Ausländern -, dazu kommt aber auch noch die große Zahl der eingebürgerten Menschen, also der mittlerweile österreichischen Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Es gibt, brauche ich Ihnen nicht erzählen, die Integrationsstudie 2009 vom Innenministerium, durch Herrn Ulram erstellt. Auch da wird darauf hingewiesen, dass Probleme, vor allem durch türkische Zuwanderer der zweiten Generation, auftauchen, dass dadurch vermehrt Parallelgesellschaften entstehen und damit auch soziale Spannungen. Es hat 2007 ein großes Migrationssymposium der Bundesregierung gegeben. Auch dort wurde aufgezeigt, dass verstärkte Familienzusammenführung, die keine zielgerichtete Zuwanderung darstellt im Interesse des Arbeitsmarktes, unsere soziale Infrastruktur belastet. Alles das hat bestätigt, dass das mangelnde Sicherheitsgefühl und das ungute Gefühl der Bevölkerung nicht nur subjektiv ist. Dennoch wurden bisher alle Vorschläge zur Verbesserung der Situation reflexartig zurückgewiesen. Umso erfreulicher ist es, dass es jetzt Gott sei Dank ein längst überfälliges Umdenken auch der SPÖ im Integrationsbereich gibt. Nach dieser erfreulichen Erkenntnis, dass es Probleme und Versäumnisse gibt, hat auch die Linzer Sozialdemokratie hier ein neues Betätigungsfeld für sich erkannt und im Herbst ein eigenes Integrationsressort geschaffen. So weit so gut. Nur sind Sie aber leider vor lauter Freude über diese neu entdeckten Agenden und das neue Betätigungsfeld wieder in die alten Verhaltensmuster verfallen. Das fängt schon damit an, dass das Papier heißt, ,Zusammenhalt unserer Gesellschaft’, und in die Erstellung wurden wiederum nur Teile eingebunden. Das hätten Sie anders machen sollen, weil dementsprechend lückenhaft ist auch das Papier, das als fertig gestellt präsentiert wird. Jetzt kann man Ihnen natürlich nicht zum Vorwurf machen - es ist ein für Sie neuer Tätigkeitsbereich -, dass noch nicht sofort alle Problembereiche erkannt und aufgefasst werden können. Aber umso mehr hätten Sie auf die Erfahrungen jener zurückgreifen sollen, hätten Sie jene einbinden sollen, die sich eben schon länger mit den Sorgen und Problemen - nicht nur ausschließlich der Zuwanderer - auseinander setzen, sondern auch mit denen, die die Linzer Bürgerinnen und Bürger dabei haben. (Beifall FPÖ) Das wurde verabsäumt und so liegt uns heute ein Bündel vager Ankündigungen vor. Wir sollen einem Sammelsurium bunt gemischter Absichtserklärungen unsere Zustimmung geben, die weniger auf Integration abzielen als darauf, was nicht alles für Migranten geboten werden kann. Es ist erschreckend genug, wenn es der Vertreter namens der Volkshilfe bei der Armutskonferenz mahnend bedauert hat, dass nur mehr 800 Asylanten zu uns kommen, anstatt dass er sich gefreut hätte, dass es für weniger Menschen erforderlich ist, irgendwo um Asyl ansuchen zu müssen. Aber so sind die unterschiedlichen Zugänge zu diesem Thema. Es ist für uns deshalb nicht verwunderlich, auch wenn die Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich sind, dass hier nicht alle Ressorts und Bereiche der Stadt Linz eingebunden wurden. Es wurde der Bereich Sicherheit nicht eingebunden und es wurde der Bereich Wirtschaft nicht eingebunden. Es fehlen für uns vollkommen, auch wenn es nicht im eigenen direkten Bereich ist, wir wissen, wie die Zusammenarbeit funktioniert, die Vereine, die Ehrenamtlichkeit. Es ist für uns ein absoluter Missgriff, Integration nur über Migrantenvereine gestalten zu wollen. Das ist Desintegration und schafft Parallelgesellschaften. Das hat sogar die SPÖ in Vorarlberg erkannt, dass es sinnvoller ist, wenn sich die Migranten in ehrenamtlichen Vereinen wie Rotes Kreuz oder Feuerwehr engagieren. Da kann die Stadt durchaus positiv darauf einwirken, dass hier die Beteiligung am gesellschaftlichen, gemeinschaftlichen Leben erfolgt und nicht nur im eigenen sozialen Milieu. Das zeigt und bestätigt, dass Integration keine Einbahnstraße sein darf. Sie kann nicht nur darauf abzielen, was die Stadt Linz alles tun und finanzieren kann, aber nicht auf das, was die Menschen, die zugewandert sind, dazu beitragen. Es fehlt jegliches Gegenseitigkeitsprinzip, denn es reicht nicht, Förderungen und Kurse anzubieten. Dass das nur auf freiwilliger Basis dürftig bis gar nicht funktioniert hat, haben wir in der Vergangenheit schon gesehen. Professor Fassmann von der Universität Wien und vom Institut für Stadt- und Regionalforschung hat selbst diagnostiziert, dass es mangelnde soziale Mobilität in diesen Gruppen gibt, dass der mangelnde Aufstiegswille es verhindert und solche Aufforderungen, bitte lernt Deutsch, bitte geht aus euren sozialen Milieus heraus, nicht ausreichen. Migration braucht klare Regeln und Verpflichtungen, das ist richtig. Dass das aber wirklich Hand und Fuß haben muss, hat man gesehen, als Ihr ehemaliger Parteivorsitzende Erich Haider zwei Wochen vor der Wahl schnell noch einen Vertrag für Österreich aus dem Hut gezaubert hat, von dem heute genau nichts übrig geblieben ist, weil er genauso eine sehr reine vage Absichtserklärung ist. Für uns Freiheitliche sind Deutschkenntnisse eine klare Bringschuld. Es reicht aber keine offene Absichtserklärung, sondern es muss eine zwingende Voraussetzung sein, um Sozialleistungen zu beziehen. Nur so ist die entsprechende Motivation gegeben. Wir sind jederzeit bereit, sinnvolle und zielführende Maßnahmen zu einer Verbesserung des Zusammenlebens zu unterstützen und voranzutreiben. Die in dem heute zu beschließenden Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte sind aus freiheitlicher Sicht allerdings teilweise ungeeignet oder viel zu wenig präzisiert, sodass wir uns heute der Stimme enthalten werden.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich zu diesem Zusatzantrag der Linzer ÖVP - der zwar sehr unklar formuliert ist, aber auch in dieser Unklarheit schon zeigt, dass es ein juristisch sehr unglücklich und ungeschickt ausgestaltetes Modell ist, das aus den unterschiedlichsten rechtlichen Gründen nicht haltbar ist - ein paar Gedanken verlieren. Es geht hier also um privatrechtliche Vereinbarungen mit Zuwanderern. Was genau darunter verstanden werden soll, kann man dem Integrationsleitbild der Linzer ÖVP entnehmen, wonach eben Abkommen zwischen der Stadt Linz und Einzelpersonen einerseits, Abkommen zwischen der Stadt Linz und Migrantenvereinen andererseits abgeschlossen werden sollen. Betroffen sind alle neu nach Linz zuziehenden Menschen mit nicht deutscher Muttersprache, sowie hier lebende Menschen mit nicht deutscher Muttersprache, wenn sie auf soziale Hilfsangebote zugreifen bzw. andererseits Migrantenvereine, wenn sie städtische Fördergelder in Anspruch nehmen. Wenn wir jetzt einmal absehen, dass hier einige grobe definitorische Unsauberkeiten natürlich gegeben sind - wer ist Zuwanderer, wer sind Menschen mit nicht deutscher Muttersprache, was sind Migrantenvereine, was bedeutet zuziehen, was bedeutet auf soziale Hilfsangebote zugreifen - wenn wir von dem absehen, kommen wir trotzdem zu dem Ergebnis, dass das aus mehreren Gründen wirklich haarsträubend ist. Lassen Sie mich mit dem Europäischen Unionsrecht beginnen. Da gibt es die Grundfreiheiten des Binnenmarktes sowie das allgemeine Diskriminierungsverbot des Unionsrechts, das diesen Integrationsvereinbarungen schon einmal entgegensteht. Diese Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen erfasst nämlich alle Menschen mit nicht deutscher Muttersprache bzw. nach dem Text des heutigen Antrages alle Zuwanderer. Darunter fallen natürlich alle Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. In der Europäischen Union haben wir aber 23 Amtssprachen offiziell, alphabetisch von Bulgarisch bis Ungarisch, die alle natürlich gleichberechtigt sind. Und wenn man hier aufgrund der Sprache unterscheiden würde, ist es eine offene Diskriminierung, die unter anderem gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, die gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt und die gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot – der Kollege Raml lacht, der kann gleich ein bisschen aufpassen auch für den Europarechtsunterricht – des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), wie er mittlerweile heißt, verstoßen. Die Konsequenz, wenn wir das machen würden, wäre natürlich ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission gegen die Republik Österreich, weil auf einem Teil der Republik Österreich, nämlich für den Geltungsbereich der Stadt Linz hier diskriminiert würde. Dazu verstößt diese Integrationsvereinbarung gegen Artikel 21 der EU-Grundrechte-Charta. Auch die verbietet explizit Diskriminierungen wegen der Sprache, die ist seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon mit 1. Dezember auch rechtsverbindlich. Daneben – wir sind immer noch im Unionsrecht – verstößt diese Integrationsvereinbarung gegen Art. 2 der Antidiskrimierungsrichtlinie 2043. Auch dort wird übrigens jedermann/jederfrau, nicht nur Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, unabhängig von der Staatsangehörigkeit ein Diskriminierungsverbot zugestanden, auch auf die Sprache bezogen. Wenn wir vom Unionsrecht zum nationalen Verfassungsrecht wechseln, verstößt dieses Konzept der Integrationsvereinbarungen natürlich auch – selbst wenn man das jetzt für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen ausschließen würde – gegen zahlreiche Bestimmungen des Verfassungsrechtes. Denn so wie es auf der Homepage der ÖVP formuliert ist im Integrationsleitbild und wie es auch heute im Antrag wieder formuliert ist, erfasste das auch österreichische Staatsangehörige. Es wird ausschließlich auf die nicht deutsche Muttersprache bzw. die Zuwanderung abgestellt und es ist natürlich ganz klar, dass eine Ungleichbehandlung österreichischer Staatsangehöriger nach Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz strikt ausgeschlossen ist. Weiters gibt es den Art. 66 und 67 Staatsvertrag von Saint Germain, wonach alle Staatsangehörigen ohne Unterschied der Sprache die selben bürgerlichen und politischen Rechte genießen usw. Art. 14 EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, völkerrechtlicher Vertrag, der ebenfalls Teil des österreichischen Verfassungssystems ist, Art. 14 räumt ein Benachteiligungsverbot u.a. explizit wegen der Sprache ein. Das heißt, das Ganze verstößt auch gegen die EMRK. Und schließlich hat Österreich, und ich kürze es jetzt ein bisschen ab, damit ich Sie da nicht langweile, eine ganze Reihe von völkerrechtlichen Verträgen unterzeichnet, die auch gegenüber Drittstaatsangehörigen, also nicht nur für EU-Bürger, nicht nur für österreichische Staatsangehörige sondern auch für so genannte Drittstaatsangehörige, die weder EU-BürgerInnen noch Österreicher sind, bestimmte Rechte einräumen - so zum Beispiel Art. 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die verbietet, Unterschiede aufgrund der Sprache zu machen, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die alle Teil des Österreichischen Verfassungs- bzw. Gesetzesrechtes sind und die natürlich solche Diskriminierungen verbieten. Im Ergebnis – um es kurz zusammenzufassen – haben Sie also gemerkt, dass diese Integrationsvereinbarungen sowohl wie sie auf der Homepage im Integrationsleitbild der ÖVP formuliert sind, wenn man das als Materialien sozusagen bezeichnen kann, als auch wie sie heute im Zusatzantrag vor-geschlagen werden, rechtlich nicht haltbar sind. Zusammengefasst: Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf man das natürlich nicht auf österreichische Staatsangehörige anwenden, wegen der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot darf man das nicht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anwenden und wegen einer Reihe völkerrechtlicher Verträge - u.a. EMRK, aber auch dieser beiden Pakte gegen Diskriminierung – als auch aufgrund des allgemeinen Sachlichkeitsgebotes der Österreichischen Bundesverfassung ist eine solche Diskriminierung aufgrund der Muttersprache auch für Drittstaatsangehörige nicht zugelassen. Das heißt im Ergebnis, es war ein netter Versuch, hier etwas beizutragen zu einem sehr konstruktiven Integrationspaket, das uns heute präsentiert wurde, aber dieser Versuch war kein konstruktiver Beitrag, das war eigentlich ein unwürdiger Beitrag und dieser Zusatzantrag kann daher keine Zustimmung finden. Danke.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderätin Roschger: „Bei mir wird es weniger juristisch. Eine kurze Anmerkung zu dir, Ana: Du hast gesagt, du setzt große Hoffnungen in deinen Stadtrat, dass da etwas passiert. Die Hoffnungen hätte ich die letzten Jahre und Jahrzehnte auch schon gehabt. Ich denke mir, es gibt einfach Versäumnisse in den letzten Jahren und Jahrzehnten und da sind die ÖVP und die SPÖ, sage ich jetzt einmal, mit schuldig. (Zwischenrufe) Wir sind aber froh, dass jetzt etwas passiert. Jetzt muss ich zu diesem Hickhack - zu kurzfristig, zu schludrig, zu unprofessionell und was weiß ich noch alles - sagen, es ist genau so kommuniziert, zumindest habe ich es so verstanden. Dieses Maßnahmenpaket ist ein kurzfristiges, es enthält Maßnahmen, die jetzt kurzfristig umgesetzt werden können und das finde ich sehr begrüßenswert. Es wurde nämlich auch kommuniziert, dass es langfristig – aber das haben vielleicht nicht alle mitbekommen – einen Prozess geben wird, eine Erstellung eines Sozialprogramms, wo das Thema Integration einen sehr großen Teil einnehmen wird. Also so viel zu dieser Suderei. Es beklagen sich immer alle, inklusive uns, dass zu wenig weitergegangen ist beim Thema Integration. Das glaube ich nach wie vor, aber jetzt gibt es etwas. Und alle, denen das Thema Integration tatsächlich ein ernsthaftes Anliegen ist, müssen dem heute zustimmen, weil ansonsten unterstelle ich allen, die diesem Maßnahmenpaket heute nicht zustimmen, dass es ihnen beim Thema Integration nur um ein politisches Hickhack geht und es ihnen nicht darum geht, dass die Menschen in unserer Stadt und in unserem Land und überhaupt, wie auch immer, friedlich und gut zusammenleben können. Also man kann diesem Paket nur zustimmen, oder in Zukunft zum Thema Integration bitte keine Wortmeldung mehr abgeben. Danke.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim ersten Mal Lesen dieses Maßnahmenpaketes Integration ist es mir ähnlich ergangen wie dem Kollegen Reimann, dass viele Absichtserklärungen drinnen sind, aber in der Konkretisierung man da oder dort einen Punkt gemacht hat. Wenn man allerdings den Gemeinderatsantrag liest – so interpretiere ich es, der Gemeinderat beschließe, die Beauftragung dieser Absichtserklärung in die Umsetzung zu bringen -, dann wird für jede Maßnahme, wenn sie auch konkreter formuliert ist, vor allem auch mit Geldressourcen unterlegt ist, noch eine entsprechende Beschlussfassung durch die Organe der Stadt Linz oder anderer Gremien erforderlich sein. Das ist der Grund – und die Frau Kollegin Polli hat das ausgeführt –, dass wir es begrüßen, dass wirklich auch Zielsetzungen endgültig im Gemeinderat abgesegnet werden und hier notwendige Umsetzungsschritte folgen - mit einer Ausnahme, nämlich dem Haus der Kulturen, wo man tatsächlich, und das ist in einer Demokratie denke ich kein Beinbruch, einen inhaltlichen Auffassungsunterschied hat. Denn unsere Position ist, dass alle Einrichtungen der Stadt Linz, und nicht nur speziell ausgeschilderte, für alle Menschen, ob Menschen aus jenem oder einem anderen Kulturkreis, Zugang haben sollen. Das verstehe ich unter Barrierefreiheit. Und vor dem Hintergrund wollen wir – aber das ist ein inhaltlicher Auffassungsunterschied – nicht ein eigenes Haus im Sinne von Haus der Kulturen, sondern als Kulturreferent ist es mir ein Anliegen, dass eine Altstädter Bauerngmoa oder D’Innviertler z’Linz genau so mit einer schwarzafrikanischen Community, die ein Kulturschaffen hat, gemeinsam etwas machen. Darum haben wir unsere Volkshäuser. Die heißen auch Volkshäuser, weil sie für das gesamte Linzer Volk und darüber hinaus geschaffen wurden. Sollten tatsächlich zu wenig Räumlichkeiten da sein - wir kennen das, Wünsche von Jugendbands, Musikproberäume und vieles andere mehr -, dann müssen wir auch den Mut aufbringen, diese Infrastruktur zu schaffen. Zu Wort gemeldet habe ich mich aber deswegen, weil ich es bedaure, Frau Kollegin Lenger und Frau Kollegin Martincevic, dass schon wieder mit Unterstellungen gearbeitet wird. Ich will mich nicht auf einen juridischen Diskurs wie der Kollege Leidenmühler einlassen, ein Problem habe ich allerdings schon, Herr Leidenmühler: Wenn der Gemeinderat vorbei ist, werde ich dort, wo ich als Stadtsenatsmitglied verantwortlich bin, eine Überprüfung in die Wege leiten, denn Sie glauben es nicht, es werden jetzt schon Vereinbarungen geschaffen und unterzeichnet. Denn bei jeder Förderung – und in der Linz Kultur war das richtigerweise Jahre hindurch schon Übung, gleichgültig ob jemand in Linz wohnt oder außerhalb wohnt, wenn ein Linz-Bezug nachgewiesen wird, gleichgültig welche Hautfarbe, welches Geschlecht, aus welchem Kulturkreis kommend, dann hat die- oder derjenige eine Förderung der Stadt Linz in Form der Linz Kultur bekommen. In der Förderungserklärung – das ist mir besonders wichtig, weil auch der Stadtrechnungshof vertreten ist, da geht es um Steuergeld – ist klar auszureden, welches Projektziel man verfolgt. Man spricht das ordentlich aus und dann schließt man eine Zielvereinbarung. Und weil wir ja auf reflexartige Reaktionen schon gewartet haben, haben wir uns die Formulierung genau überlegt und nichts von EU-gerechten und menschrechtskonformen Verträgen etc. in der Formulierung gewählt, sondern eine Vereinbarung auf gleicher Augenhöhe, nicht diskriminierend, nichts Bösartiges unterstellend, sondern auf gleicher Augenhöhe eine Vereinbarung, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. (Beifall ÖVP) Was mich immer so stört da herinnen - nachdem wir im Linzer Gemeinderat sind und nicht im Nationalrat oder im Europaparlament -, das ist, dass immer alles gleich so ideologisch gesehen wird. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich nenne Ihnen ein Beispiel, Frau Kollegin Martincevic: Bei Wohnungsübergaben freuen wir uns alle, wenn Menschen - auch wieder gleichgültig aus welchem Kulturkreis, ob Mann oder Frau, ob Familie oder Partnerschaft oder Single – eine Wohnung bekommen. Sie unterschreiben dort beim Aushändigen der Schlüssel eine Hausordnung und mein pragmatischer Zugang ist der, dass sie das, was sie unterschreiben, auch verstehen. Glauben Sie mir, ich habe den Test gemacht, ich habe sie gefragt, ob sie das alles wirklich durchgelesen und verstanden haben, aber als Antwort ist teilweise ein Nein gekommen. Das heißt, auch hier ist eine Vereinbarung von Spielregeln nötig. Wie man in der Hausgemeinschaft miteinander umgeht, wird unterschrieben, oft leider nicht wissend, was man unterschreibt. (Zwischenrufe, Unruhe) Diesen Zusatzantrag würde ich genau so sehen, dass man Integration ehrlich meint und nicht mit Unterstellungen agiert, weil ich weiß, dass es viele Menschen aus anderen Kulturkreisen gibt, die ehrlich bemüht sind, das auch wirklich zu tun. Und die sehen dabei im Unterschied zu ideologischen Wortführerinnen und Wortführern aber überhaupt kein Problem. Ich kann mich noch erinnern, auf Landesebene hat es einmal den Vorschlag gegeben bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zum Beispiel, dass man eine Unterweisung in den Grundhaltungen, in den Grundregeln des neuen Landes Oberösterreich für denjenigen oder diejenigen macht, bis hin, dass man die Landeshymne lernt. (Zwischenrufe, Unruhe) Ja wirklich, das war damals Landeshauptmann-Stellvertreter Leitl, jetzt Präsident der österreichischen Wirtschaftskammer, der ist deswegen ziemlich heruntergemacht worden. Heute ist es gang und gäbe und es ist selbstverständlich, weil aus meiner Sicht es das Größte und Wichtigste ist, diese Barriere abzubauen. Und das ist nicht böse gemeint, da ist nicht irgendetwas unterstellend gemeint, sondern das ist pragmatisch und mit einem ehrlichen Zugang gemeint. Und genau so werden wir auch weiterhin freundlich agieren, auch wenn die eine oder andere Unterstellung gemacht wurde, die uns sozusagen emotionell werden ließe. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Vizebürgermeister, wir können den Dialog gerne nachher fortsetzen. Es geht nur um eine kurze Klarstellung: Ich finde es äußerst sinnvoll, dass Sie die Vergabe städtischer Subventionen an entsprechende Vereinbarungen knüpfen. Nur hier geht es, vor allem was Individuen angeht, eben gerade nicht um Situationen, wo die Beteiligten auf gleicher Augenhöhe sind. Wenn ich mir das anschaue, da geht es um hier lebende Menschen, wenn sie auf soziale Hilfsangebote zugreifen, Arbeitslose, Sozialhilfebezieher, Erziehungshilfe, Eltern von minderjährigen Straftätern. Hier geht es nicht um gleiche Augenhöhe, das ist das Erste. Und das Zweite ist, hier wird nicht an ein objektives Kriterium angeknüpft, sondern an die Sprache – und das ist das Problem – beziehungsweise an den Tatbestand der Zuwanderung. Wenn das für alle gilt, dann schaut das wieder anders aus, dann wird nicht diskriminiert. Wenn aber nach Sprache oder nach Tatbestand der Zuwanderung diskriminiert wird, dann wird das ein Problem. Das nur zur Ergänzung, danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „An und für sich spricht jetzt nichts dagegen, dass die ÖVP diesem Antrag zustimmt, weil es sich offensichtlich nur am Haus der Kulturen gespießt hat. Offensichtlich haben es noch nicht alle verstanden, was das ist. Jetzt hat es erst Herr Vizebürgermeister Watzl erklärt, was er sich unter diesem Haus vorstellen würde. Genau das ist es, jetzt weiß es auch die ÖVP, und darum bitte ich um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Noveska: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ein paar zusätzliche Punkte aufzählen, warum die Freiheitliche Partei dieses Maßnahmenpaket nicht mittragen kann. Aus freiheitlicher Sicht sind Elternvereine, welche nach ethnischen Gesichtspunkten segregiert werden, keine Integrationsmaßnahme. Solch eine Umsetzung bedeutet, dass man an einer wirklichen Integration von Ausländern nicht wirklich interessiert ist. Solch eine Umsetzung würde nur den Ausbau einer oder mehrerer Parallelgesellschaften fördern. Die Forderung nach Förderung des Erlernens der Muttersprache statt des Erlernens der deutschen Sprache in den Kindergärten hat den Anschein, dass hier schon der Wille zur Integration erkennbar ist. Nur geht dieser Wille davon aus, dass sich die deutschsprachige Bevölkerung zu integrieren hat. Ich bin mir sicher, dass die massiven Sprachprobleme in den Schulen durch solch eine Maßnahme nicht gelöst werden. Bei Sportvereinen gibt es ohnehin keine Ausländerquote, geschweige denn Beschränkungen. Wer Mitglied eines Sportvereins werden will, kann dies werden. Die Herkunft spielt hier keine Rolle. Diese Maßnahme würde - ähnlich wie bei den geplanten Elternvereinen - eine Ethnisierung dieser Sportvereine nach sich ziehen. Dies ist aus unserer Sicht ein weiterer Schritt zur Desintegration und nicht ein Schritt zur Integration. Veranstaltungen wie Midnight Sports and Music dienen ausschließlich der Spaßgesellschaft. Im Gegensatz zu Vereinen bieten solche Veranstaltungen keinen gemeinschaftlichen Mehrwert. Solche Veranstaltungen können keinen Beitrag zur Integration leisten. Weiters muss ich feststellen, dass ich es nicht verstehen kann, dass eine Österreichische Volkspartei als konservative Partei den Großteil dieses Maßnahmenpakets mitträgt. Dieses Paket bildet den Grundstein zur Bildung von Parallelgesellschaften.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf abschließend auf die eine oder andere Wortmeldung und auf Kritik replizieren. Zum Ersten, zu den Argumenten und dem Vorwurf, es handle sich beim vorliegenden Maßnahmenpaket um ein Papier der Überschriften, um Ankündigungen, um unkonkrete Positionen und es fehle eine Umsetzungsstrategie. Ich kann noch einmal wiederholen, es handelt sich hier um ganz konkrete Projekte und, wie im Antrag auch vorgesehen, es wird jede einzelne Maßnahme dieser Projekte, jedes Bündel an Maßnahmen den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung und damit auch zur Finanzierung vorzulegen sein. Es wird bereits in der nächsten Stadtsenatssitzung in 14 Tagen die ersten Anträge zur Umsetzung geben. Da kann man dann sehen, wie konkret diese Projekte sind und da kann ich jetzt schon die Fraktionen, denen das heute noch zu unkonkret gewesen ist, gerne ersuchen und lade Sie auch ein, mitzustimmen, um diese, aus Ihrer Sicht Absichtserklärung, aus unserer Sicht vorkonzipierten Projekte und Maßnahmen, auch umzusetzen. Zweiter Punkt, zum Haus der Kulturen gibt es etwas ganz klar festzuhalten: Es wäre ein Fehler – und deshalb heißt es auch Haus der Kulturen und nicht Haus der Kultur –, dieses Haus unter eine Leitkultur zu stellen. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es Sinn macht, eine zusätzliche Veranstaltungsstruktur in dieser Stadt zu haben für Vereine - völlig egal, ob es migrantische Vereine sind, ob es Kulturvereine sind, ob es Sportvereine sind -, die für eine gewisse Form von Veranstaltungen sehr schwer Veranstaltungsräumlichkeiten finden. Das sind Veranstaltungen für ca. 1500 Personen, wo wir die Kapazität in den Volkshäusern nun einmal nicht haben und wo auch viele Volkshäuser, weil sie richtigerweise und bewusst dort gebaut und situiert sind, wo die Menschen leben, für Kulturveranstaltungen, die länger dauern, die laut sind, die nach Mitternacht auch Verkehr verursachen, nicht geeignet sind. Es gibt viele Veranstalter, völlig egal aus welchen Vereinslebensbereichen sie stammen, für die ein Design Center, ein Brucknerhaus oder die Linzer Sporthalle nicht geeignet sind, weil sie es sich schlicht und einfach nicht leisten können. Auch das ist kein Phänomen, das nur Migrantenvereine oder Organisationen von Ausländerinnen und Ausländern betrifft. Deswegen glaube ich, dass dieser Vorschlag, den die grüne Fraktion in die Gespräche eingebracht hat, ein Vorschlag ist, der tatsächlich auch einen gewissen Bedarf betrifft. Und ich kann auch dazusagen, wir haben vereinbart, im Zusammenhang mit der Stellung des Sozialprogramms dort uns auch vertieft konzeptiv mit dieser Idee eines Hauses der Kulturen zu befassen und jetzt in weiterer Folge - denn zuerst braucht man ein Konzept, dann geht es an die Umsetzung - die daran anschließenden Fragen eines Standortes, einer Finanzierung etc. anzugehen. Dritte Bemerkung, weil ich das Sozialprogramm, an dem wir arbeiten, erwähnt habe: Die Mitglieder des Sozialausschusses wissen, dass es natürlich einige strukturelle Veränderungen – und das haben wir diskutiert – bei der Erstellung eines neuen Sozialprogramms geben wird gegenüber der Version, die Mitte der 80er-Jahre bis zum Jahr 1990 erstellt worden ist. Und es ist völlig klar, unabhängig davon, wo man sich politisch und ideologisch orientiert, ob konservativ oder anders, Fakt ist, dass das Thema der Zuwanderung in der Erarbeitung eines Sozialprogramms, die Migration und in Folge die Integrationsaufgaben einen wesentlichen Unterschied machen gegenüber der Situation Mitte der 80er-Jahre und dass wir uns mit dieser Thematik über all das hinausgehend, was jetzt Maßnahmen sind, die direkt umsetzbar sind, auch weiterhin und weitergehend tiefschürfend zu beschäftigen haben. Das ist bekannt und es ist auch immer in der Diskussion im Sozialausschuss von mehreren Rederinnen und Rednern darauf hingewiesen worden, dass sozusagen diese zusätzlichen Ebenen später kommen. Die Überlegung war ganz einfach, was man heute schon organisieren, beschließen und verbessern kann, sollte man nicht verzögern. Denn ich bin der tiefsten Überzeugung, hätten wir gesagt, wir werden hier mit viel wissenschaftlicher Akribie und mit noch zusätzlichen Arbeitsfeldern an das Integrationspaket herangehen, dann wäre wahrscheinlich von denselben, die heute meinen, es seien nur Überschriften, die Kritik gekommen, Sie wollen ja alles auf 2011/12 verschieben, Sie wollen nichts machen, Sie wollen sparen, Sie wollen das Thema nicht angehen, weil es Ihnen vielleicht auch politisch zu heiß ist. Diese Kritik wäre dann gekommen. Da lebe ich besser mit dieser Kritik, die Sie jetzt formuliert haben, weil es beweisbar sein wird, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten sehr viele Beschlüsse über konkrete Umsetzungen, die diesem Papier entsprechen, schaffen können. Vierte Anmerkung zu den Integrationsvereinbarungen: Ich glaube wirklich, dass Kollege Watzl mit Herrn Kollegen Leidenmühler sehr schwer in eine vertiefte weitere Diskussion auf juristischem Niveau eintreten kann. Aber es geht hier nicht nur um die juristische Ebene, es geht auch um den Geist, der dahintersteckt. Ich darf an die Aussendungen der ÖVP erinnern, wo ihre Position gewesen ist, was in solchen Verträgen beinhaltet sein soll: ein klares Bekenntnis zu den österreichischen Gesetzen, ein klares Bekenntnis zu den Werten dieser Gesellschaft. Hier wird es schon schwieriger, denn möglicherweise sind wir uns, ohne irgendeinen Migrationshintergrund zu haben, auch schon relativ uneinig, was denn die Werte der österreichischen Gesellschaft sind. Möglicherweise gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Personen, die sich in diesem Raum befinden. Und dann haben Sie weiters befunden, dass in diesem Papier - und da gibt es Kohorten von Presseaussendungen - unbedingt die Gleichstellung von Mann und Frau ein wesentliches Thema ist. Da laufen Sie bei der Sozialdemokratie und auch bei anderen Fraktionen offene Türen ein. Es ist aber möglicherweise so, dass es andere gesellschaftliche Organisationen in diesem Land ohne Migrationshintergrund gibt, wo diese Gleichstellung von Mann und Frau organisatorisch bis zum heutigen Tag ex lege innerhalb dieser Organisationen verboten ist. Und Sie beharren in diesen Verträgen auch darauf, dass Menschen, die zugezogen sind, unterschreiben sollten, ihre Kinder in die Schule zu schicken, was auch eine ähnliche Geschichte wie sich an die österreichischen Gesetze halten ist. Oder einfach auf den Punkt gebracht, was die ÖVP mit diesen so genannten Integrationsvereinbarungen ganz klar macht - sie unterstellt einer bestimmten Gruppe von Menschen, in dem Fall Zuwanderinnen und Zuwanderern, pauschal, es soll jeder, der zuwandert, egal ob das jetzt rechtlich möglich ist - wie ausgeführt worden ist, ist es ja ohnedies kompliziert, aber laut Diktion der ÖVP soll jede oder jeder, der zuzieht, das unterschreiben. Das sind Pauschalverdächtigungen und wir lehnen es als Sozialdemokraten jedenfalls ab, für irgendeine Gruppe, egal um welche gesellschaftliche Gruppe es sich handelt, Pauschalunterstellungen zu treffen. Und das ist die wahre Ideologie der ÖVP, die dann entideologisiert unter dem Hausverstandsmäntelchen dahergelaufen kommt, in Wirklichkeit aber eine erzkonservative ideologische Komponente hat. Eine weitere Kritik aus meiner Sicht, wie phasenweise unseriös gearbeitet wird, sind Beispiele, die immer wieder in der Öffentlichkeitsarbeit genannt werden. Ich möchte zwei herausgreifen, die die ÖVP immer wieder bringt, wenn es um diese Integrationsvereinbarungen geht. Da haben Sie wochenlang argumentiert, die Stadt Dortmund in Nordrhein-Westfalen sei vorbildlich für Integrationsvereinbarungen. Manchmal muss man ein bisschen länger recherchieren, Sie haben es geschafft, das auch immer wieder publizieren zu können. Vielleicht ist es nicht uninteressant zu wissen, was dort wirklich los ist. Die Stadt Dortmund hat tatsächlich Integrationsvereinbarungen gemacht, tatsächlich bis zum Jahr 2004 und seither nicht mehr und sie hatte nicht pauschal mit Zuwanderern, sondern mit einer ganz bestimmten Gruppe von Zuwanderern solche Verträge abgeschlossen. Das waren jüdische Migranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die in die Bundesrepublik Deutschland geholt worden sind, die offizielle Auswanderer waren und die haben einen Vertrag unterschrieben, das ist korrekt, dass sie sich zum Besuch von Deutschkursen verpflichten, dass sie sich an Hausordnungen halten. Das haben sie alles unterschrieben und einiges mehr, was die ÖVP fordert. Aber was Sie nicht gesagt haben ist - und ich nehme an, Sie haben es gewusst, denn Sie haben recherchiert -, dass sich die Stadt Dortmund gleichzeitig verpflichtet hat, diesen Auswanderern eine Beschäftigung anzubieten und jede dieser Familien eine städtische Wohnung in Dortmund bekommen hat. Das ist leicht etwas anderes, als Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit gesagt haben, propagandistisch verbreitet haben. Da geht es um eine ganz andere Gruppe und hat nichts, aber auch schon gar nichts mit Integrationsvereinbarungen zu tun. Das ist ganz bewusste politische Fälschung, die Sie hier betrieben haben, und es verhält sich gar nicht anders. Das zweite Musterbeispiel, das ist das letzte, das Sie gebracht haben mit der hessischen Hauptstadt Wiesbaden, dort gibt es tatsächlich diese Verträge noch, das ist der Unterschied zu Dortmund. Nur, mit wem hat denn die Stadt Wiesbaden diese Verträge abgeschlossen? Ausnahmslos mit islamischen Organisationen und Vereinen, die sich zum Teil auch nicht an dieser Art von Übereinkommen beteiligen. Und wenn Sie das lesen, was dort drinnensteht, dann weiß ich nicht, ob die ÖVP das noch will. Denn dort regelt beispielsweise ein Vertrag, dass es erlaubt ist, Minarette zu errichten in dieser Stadt, dort wird geregelt, dass das Land Hessen, infolge die Stadt Wiesbaden, den Religionsunterricht, den muslimischen Religionsunterricht in den Schulen im eigenen Wirkungsbereich fördert. Ich weiß nicht, ob das die Position der christlich-sozial behaupteten ÖVP ist, denn Sie haben immer gesagt, dort würden mit allen Zuwanderern und Migrantenorganisationen solche Verträge abgeschlossen. In Wahrheit sind es manche islamische Organisationen, die, um das Baurecht für ihre Einrichtungen zu erhalten, solche Verträge abgeschlossen haben. Man kann in einer Demokratie auch darüber diskutieren, aber es ist ein unseriöser Stil, in Migrationsfragen diese Themen so zu transportieren und so in der Öffentlichkeitsarbeit zu präsentieren, wie Sie das gemacht haben. Das ist, glaube ich, für eine Partei, die immerhin zu den Gründungsparteien der Zweiten Republik gehört, eine Unkultur, die hier in Linz ist. Da kann man froh sein, dass der Herr Landeshauptmann zumindest in all diesen Fragen eine andere Position einnimmt, als die ÖVP in Linz unter dem Kollegen Watzl. Und abschließend auch eine Bemerkung zu den Freiheitlichen. Ich habe Verständnis dafür, dass es gerade für Ihre Fraktion relativ schwierig ist, wenn man die Gesamtorientierung Ihrer Partei sieht, über den Schatten zu springen und jene Teile, die Sie nach eigenen Aussagen für gut finden, in diesem Maßnahmenpaket mitzubeschließen. Ich verstehe Ihre Stimmenthaltung auch in diesem Sinne. Aber man muss schon eines sagen: Sie sind in einem gewissen Maße auch Vorreiter und darum hätten Sie mitstimmen können. Denn eines hat die FPÖ geschafft in der Integration, was objektiv alle anderen fünf Parteien, die diesem Gemeinderat angehören, nicht geschafft haben: Sie sind wirklich die einzige Partei, die einen Ausländer im Gemeinderat sitzen hat, und eigentlich hätte es sich Herr Übelacker heute verdient, dass Sie mitgestimmt hätten. (Heiterkeit, Beifall SPÖ, Die Grünen) Ich bedanke mich bei all denjenigen, die mitgearbeitet und mitdiskutiert haben, die ihre inhaltlichen Anregungen und Kritikpunkte in einem konstruktiven Diskurs eingebracht haben und darf mich bei all jenen bedanken, die heute mitstimmen und ersuche auch diejenigen, die heute nicht mitstimmen, in Folge bei dem einen oder anderen Umsetzungsprojekt mit dabei zu sein.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie den Zusatzantrag der ÖVP-Fraktion abstimmen. Für den gesamten Antrag stimmen die Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, die ÖVP-Fraktion (16) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, stimmen für den Antrag mit Ausnahme des Hauses der Kulturen, die FPÖ-Fraktion (8) enthält sich der Stimme. Der Antrag wird daher mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (25), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Giegler berichtet über J 2 Förderung privater Kinderbetreuungseinrichtungen in Linz für das Jahr 2010; 1,633.500 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird beauftragt, an die in der Gemeinderatsvorlage aufgelisteten Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen für das Jahr 2010 Förderungen in der maximalen Höhe von insgesamt 1,633.500 Euro inkl. MwSt zu gewähren. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 1,633.500 Euro inkl. MwSt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.0610.757200, Laufende Transferzahlungen. 3. Ab Inkrafttreten eines geänderten Fördermodells durch das Land Oberösterreich sind die Förderungsmodalitäten der Stadt Linz dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über J 3 Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und dem Verein Jugend und Freizeit für das Jahr 2010; 2,309.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Jugend und Freizeit wird rückwirkend ab 1. Jänner 2010 befristet bis 31. Dezember 2010 mit folgendem Leistungsentgelt beschlossen: Im Jahr 2010 erhält der Verein ein Leistungsentgelt in Höhe von 2,309.000 Euro inkl. zehn Prozent MwSt abzüglich der Vorsteuer (rund 80.000 Euro) aus dem vergangenen Jahr. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 2,309.000 Euro inkl. zehn Prozent MwSt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.4010.728030, Sonstige Leistungen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, die vorangegangene Leistungsvereinbarung mit dem Verein Jugend und Freizeit hat mit 31. Dezember 2009 geendet. Es ist für uns - unabhängig davon, ob in der Sitzung des Gemeinderates am 21. Jänner eine Evaluierung beschlossen wurde und die jetzige Finanzierung nur ein Jahr dauert oder wieder ein mehrjähriges Programm vorgelegt worden wäre – sehr befremdend, wenn eine solche Vereinbarung beginnend mit 1. Jänner 2010 erst Ende April vorliegt. Es ist für uns ein sehr anmaßendes Relikt aus Zeiten einer absoluten Mehrheit und stellt für uns auch heute noch eine Missachtung der Mandatare dar, weil ein Drittel der Leistungen schon erbracht worden ist und wir erst heute darüber pro forma befinden sollen. Darüber hinaus ist für uns die Kalkulation, Kostenaufstellung und Trennung der Leistungen der verschiedenen Auftraggeber – denn Land und Bund fördern auch – zu wenig transparent und deshalb werden wir uns bei einer Vergabe in dieser Größenordnung unter diesen Bedingungen heute enthalten. Wir bitten aber gleichzeitig darum, die auf der Neukonzeption für die weitere Jugendarbeit basierende zutreffende Vereinbarung entsprechend fristgerecht vor Beginn der neuen Leistungsvereinbarung zum Beschluss vorzulegen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, das BZÖ-Linz wird dem Antrag nicht zustimmen mit der Begründung, weil wir wissen, dass dieser Verein sehr, sehr große Probleme hat. Die Jugend nimmt das Angebot sehr ungenügend wahr und es gibt personell sehr viele Probleme bei diesem Verein. Das ist schon alles angesprochen worden. Ich selbst habe einen Zusatzantrag eingebracht, und zwar dass auch parteiunabhängige Vereine mehr an der Jugendarbeit in Linz partizipieren dürfen. Das ist mehrheitlich abgelehnt worden. In diesem Sinne will ich das weiterhin so sehen und verfolgen. Das heißt also, das BZÖ wird hier nicht zustimmen.“ Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister, eines möchte ich schon zur Klarstellung sagen und auch zur korrekten Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein Jugend und Freizeit: In unseren 14 Jugendzentren und mit den mobilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Streetwork betreiben, glaube ich, leistet dieser Verein, dessen Arbeit eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Linz zugrunde liegt, eine gute Arbeit. Aus dem Faktum, dass wir die Analysen zu treffen haben, ob denn dieser Verein in seiner Zielgruppenorientierung auch an den sozialen und gesellschaftlichen Bedarfen nicht besser werden könnte - daran arbeiten wir auch im Sozialausschuss sehr intensiv –, ist die Schärfe der Kritik nicht abzuleiten, Herr Reiman, wie Sie sie angebracht haben. Ich glaube, und das ist vielleicht immer wieder ein bisschen ein Problem auch in öffentlichen politischen Diskussionen, wenn man selbstkritisch Verbesserungspotentiale im eigenen Wirkungsbereich attestiert und nicht mauert, dann ist die Gefahr offensichtlich sehr hoch, dass in der politischen Diskussion aus einem Verbesserungsbedarf ein Sanierungsfall konstruiert wird. Und das möchte ich wirklich noch einmal ganz entschieden abstreiten. Wir haben dort Konzeptionen, es werden die Vereinbarungen, die getroffen werden, auch erfüllt. Die Frage ist nur, ob wir aufgrund der Veränderungen, denen die jungen Menschen, vor allem die Jugendlichen in dieser Stadt, unterliegen, auch die Leistungspalette adaptieren sollten. Und daran werden wir arbeiten.“ Bürgermeister Dobusch: „Frau Kollegin Neubauer, ich möchte zu Ihrem Vorwurf, dass die jetzt quasi schon ein Vierteljahr oder ein Dritteljahr arbeiten und es gibt diese Leistungsvereinbarung nicht, sagen, Sie haben völlig Recht. Eigentlich müsste man eine Dauerleistungsvereinbarung machen. Es ist überhaupt unzmutbar, dass das immer befristet wird, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort. Früher war der Verein Jugend und Freizeit in der Drei-Jahres-Subvention drinnen, und so wurde das jetzt auch rein formal behandelt, obwohl es eine Leistungsvereinbarung ist. Soweit ich informiert bin, hatte der Finanzreferent mit den Fraktionen ausgemacht, dass die Drei-Jahres-Subventionen in diesem Gemeinderat behandelt werden. Es war noch jedes Mal so, dass wir nach einer Gemeinderatswahl nicht im Jänner schon das ganze Drei-Jahres-Subventionspaket haben konnten, sondern da haben wir uns immer im vierten Jahr der Gemeinderatsperiode bemüht. Und so haben wir jedes Mal nach der Wahl einen kleinen Verzug, weil neue Leute kommen, weil das Budget später gemacht wird und so weiter. Da kann man eine gewisse Frist nicht einhalten. Bei diesem Verein sollte man sich vielleicht überhaupt auf Dauer die Leistungsvereinbarungen überlegen, die man ausgemacht hat, dass man dann eine andere Form findet, indem man einen Vertrag macht, der eine Kündigungsklausel beinhaltet mit einer Erhöhungsklausel, was die Lohnerhöhung und so weiter betrifft. Weil das ist auch das Thema, dass man die nicht immer gleich lassen kann. Und dann, glaube ich, könnte der Verein sicher auch längerfristig gut arbeiten. Ich würde nie in diese Verlegenheit kommen, die hier angesprochen worden ist. Ich bin sehr gerne bereit, hier auch eine andere Form der Absicherung dieser Dienstleistung, die wir dringend brauchen, vorzunehmen in diesem Gemeinderat. Ich glaube nur, dass wir uns sehr bemüht haben und den Vereinen natürlich gesagt haben, dass wir erst im April diese Beschlüsse machen können. Daher ist meines Erachtens auch völlig korrekt vorgegangen worden. Aber wenn Sie meinen, dass man das noch besser machen kann, dann werden wir uns natürlich bemühen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. K ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Kühn berichtet über K 1 Ankauf von Fahrzeugen für den Tiefbau Linz – Leasingfinanzierung; Grundsatzgenehmigung; max. 996.000 Euro für die Jahre 2010 bis 2016 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 996.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Von der Stadtkämmerei wird die Ausschreibung der Leasingfinanzierung für den Erwerb von Kommunal-Fahrzeugen und Geräten inkl. Aufbauten (z.B. LKW, Leicht LKW, Schmalspurfahrzeuge etc.) für den Tiefbau Linz durchgeführt (Voll-Amortisationsleasing 60 Monate plus eine Restkaufrate). Die Laufzeit der Leasingverträge beginnt mit der Auslieferung der Fahrzeuge in den Jahren 2010 und 2011. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Stadtkämmerei, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des jeweiligen Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) für die Leasingfinanzierung beauftragt. Die Vergabe hat an den jeweiligen Billigstbieter zu erfolgen. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des jeweiligen Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) für die Fahrzeugbeschaffung beauftragt. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Jahre 2010 bis 2016 in Höhe von 996.000 Euro inkl. USt und von jährlichen maximalen Jahresraten in Höhe von 199.200 Euro erfolgt auf den VASten 5.8140.040000 und 5.6120.040001, Fahrzeuge.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über K 2 Straßenbahnverlängerung zum Pichlinger See; Festlegung der Trasse und weiteren Vorgangsweise; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linienführung des Vorprojektes der Straßenbahnverlängerung bis zum Pichlinger See einschließlich der notwendigen begleitenden Straßen und Wege wird gemäß dem in der Anlage beigefügten Plan grundsätzlich genehmigt. 2. Die Linz Linien GmbH wird ersucht, unter Beachtung der im Vorprojekt festgelegten Trassenführung ein Generelles Projekt für die Straßenbahnverlängerung, inklusive der Begleitstraße, von der solarCity bis zum Pichlinger See auszuarbeiten.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über K 3 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan S 13-29-01-00, Paracelsusstraße – Hanuschstraße, KG Waldegg) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 13-29-01-00, Paracelsusstraße - Hanuschstraße, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. April 2010 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 13-29-01-00, Paracelsusstraße – Hanuschstraße, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 13-29-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über K 4 Durchführung von Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten für die Gestaltung der Rilkestraße zwischen Hamerlingstraße und Anzengruberstraße; Grundsatzgenehmigung; max. 180.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 180.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 180.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Befestigung der 4,50 Meter breiten Schrägparkplätze in der Nebenfahrbahn Rilkestraße zwischen Hamerlingstraße und Anzengruberstraße auf eine Länge von ca. 110  Metern. Errichtung von 13 Grüninseln inklusive Baumpflanzung Sanierung der Asphaltschichten in der 120 Meter langen westlichen Richtungsfahrbahn Rilkestraße auf eine Breite von ca. sieben Metern. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 180.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 180.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002732, Rilkestraße. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 180.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. L ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Stadtrat Mayr berichtet über L 1 Gewährung von Subventionen an diverse Vereine und Organisationen für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2012 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen in den Jahren 2010 bis einschließlich 2012 die in der Beilage angeführten Subventionen. Die Stadt Linz gewährt ihre Beiträge mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Hinsichtlich der in den Punkten 46 bis einschließlich 53 angeführten Vereine gilt, dass die jeweilige Förderung nur unter der Bedingung in der festgesetzten Höhe geleistet wird, solange das Leistungsniveau des Vereines klassenmäßig zumindest beibehalten wird. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in Teilbeträgen, wobei a) Förderungen bis zu einem Betrag von maximal 9.999,99 Euro p.a. in einer Rate jeweils Mitte Juni eines jeden Jahres, b) Förderungen von 10.000 Euro bis maximal 39.999,99 Euro p.a. in mindestens zwei Raten jeweils Mitte März und Mitte September eines jeden Jahres und c) Förderungen ab 40.000 Euro p.a. in mindestens vier Raten jeweils Mitte März, Mitte Juni, Mitte September und Mitte Dezember eines jeden Jahres zur Auszahlung zu bringen sind. Spätere Zahlungstermine sind zulässig. 2. Die Verrechnung der in der Beilage angeführten Kosten erfolgt jeweils auf den in der beiliegenden Liste angeführten Voranschlagsstellen. In den Voranschlägen 2011 und 2012 sind die entsprechenden Mittel vorzusehen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, normalerweise würde es von uns furchtbare Kritik geben, weil Drei-Jahres-Subventionen über insgesamt sechs Jahre am gleichen Niveau stagnieren. Die heftige Kritik gibt es deswegen nicht, weil es im Unterschied zu anderen Gebietskörperschaften wenigstens zu keinen Kürzungen kommt; bei anderen Gebietskörperschaften gibt es sie massiv. Was wir ein bisschen problematisch sehen, ist der Punkt 107, wo es um den Ring Freiheitlicher Jugend geht. Im Unterschied zu anderen Vereinen, die gleich bleiben oder wo der Herr Finanzstadtrat die Gründe aufgezählt hat, weshalb dort Beträge steigen, sind wir dann mit fast einer Verdreifachung des bisherigen Betrages konfrontiert. Das ist dann schon ein bisschen sonderbar, weil eigentlich gerade die FPÖ immer die Partei ist, die darauf hinweist, dass man zuerst einmal bei der Politik selbst sparen möge. Ein Punkt, bei dem wir uns enthalten werden, ist der Punkt 12. Da geht es um den Dachverband Linzer Jugendzentren, weil aus unserer Sicht da ein paar Fragen offen sind. Es ist einerseits nicht klar, wo dieser Verein, der in der Kaisergasse 14a angesiedelt ist, Jugendzentren betreibt, weil die, die man ausfindig machen kann, sind oftmals, ich sage es einmal freundlich, nicht unbedingt als Jugendzentren ausgeschildert. Manche davon findet man gar nicht, manche eben relativ schwierig. Es ist auch relativ kompliziert, sich über die Arbeit dieses Vereins zu informieren. Der Verein scheint nicht im Telefonbuch auf, zumindest nicht auf Herold. Es ist keine Internetseite verfügbar, es ist keine E-Mail-Adresse verfügbar. Auch vor Ort, wo es Jugendzentren geben soll, ist es nicht unbedingt einfach, Ansprechpersonen zu finden, die einen über diesen Verein aufklären können. Ein Beispiel: Krankenhausstraße 2. Bis vor kurzem war dort keinerlei Hinweis auf irgendein Jugendzentrum, weder an der Tür, noch am Türschild. Nur im Internet war auf einer Seite vom Verein Jump, der zufällig auch in der Kaisergasse 14 seinen Sitz hat, der Hinweis, dass dort ein Jugendzentrum mit dem Namen Jump betrieben wird. Mittlerweile ist, ich habe es heute entdeckt, wieder ein Türschild angebracht, allerdings lautend auf ein Jugendzentrum Cube. Auch andere Standorte sind jetzt nicht unbedingt einfach zu finden, wenn man sich zum Beispiel den Familien- und Sozialbericht aus dem Jahr 2000 anschaut oder Ähnliches. Da werden noch verschiedenste Jugendzentren angeführt. Damals waren es noch sechs, davon sollte es anscheinend noch drei geben. Jetzt sagen wir einmal, wir hätten zumindest schon ein paar gefunden, dann sind immer noch ein paar offen. Spannend ist die Frage, weshalb die Stadt Linz für den Betrieb von Jugendzentren zahlt und diese Jugendzentren dann offensichtlich geheim gehalten werden. Unter anderem werden sie auf der Internetseite der Stadt Linz bei den Jugendzentren nicht genannt, obwohl dort nicht nur die Jugendzentren des Vereins Jugend und Freizeit genannt werden, sondern auch jene von anderen Organisationen. Es sind einfach relativ viele Fragen offen: Wo sind diese Jugendzentren? Wie viele werden betrieben? Wieso weiß man von denen nichts? Wer sind die Zielgruppen für diese Jugendzentren? Wer darf wann zu welchen Öffnungszeiten diese Jugendzentren besuchen? So lange diese Fragen nicht eindeutig geklärt sind, können wir einer Förderung für diesen Verein nicht zustimmen und werden uns enthalten. Wenn klar ist, um welche Arbeit es sich handelt und dass dieses Geld im Sinne der Linzer Jugendlichen verwendet wird, werden wir in Zukunft gerne wieder zustimmen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, die Bedeutung von Subventionen für Vereine ist klar. Ich möchte aber ähnlich wie mein Kollege, Herr Gemeinderat Mayr, eine getrennte Abstimmung über den Posten 107 verlangen. Es ist der Posten, wo es um die Subventionen für den Ring Freiheitlicher Jugend mit insgesamt 33.000 Euro geht. Mir geht es da nicht um die Summe, mir geht es generell darum, dass ich glaube, es ist nicht im Interesse der Stadt, für den Ring Freiheitlicher Jugend Geld zu verwenden. Zur Erklärung: Der Ring Freiheitlicher Jugend hat sich mehrmals zur Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes bekannt, spricht von Umvolkung, ist personell mit dem illegalen Bund Freier Jugend verfilzt, hat erst im letzten Jahr Aufkleber mit dem Spruch ‚Zuwanderung kann tödlich sein’ herausgegeben und ist auch anderweitig in der Art aufgefallen. Daher bitte ich, dass der Antrag getrennt abgestimmt wird, da ich diesem Punkt nicht zustimme.“ Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, ich darf zu Beginn eines festhalten: dass es anscheinend für Die Grünen zum guten Ton gehört bei einer Anpassung, wenn es dem eigenen Vorteil zugute kommt, von einer gerechten Anpassung zu sprechen, und in diesem Fall, bei der Anpassung der Subvention für den Ring Freiheitlicher Jugend, man sich dagegen ausspricht. Ich stelle fest, dass sich bei der letzten Gemeinderatswahl die FPÖ bei den Mandaten nahezu verdoppelt hat, sie wieder in den Stadtsenat eingezogen ist, und dass es hier lediglich um eine gerechte Anpassung gegangen ist. Uns ist es nicht darum gegangen, unbedingt eine Erhöhung herbeizuführen, sondern lediglich um eine gerechte Verteilung der Subventionen für Organisationen nach der Stärke der Parteien im Gemeinderat. Das ist ganz objektiv, und Sie haben dem auch schon im Ausschuss zugestimmt. Daher kann ich das nicht ganz verstehen. Zur Frau Kollegin Grünn darf ich berichtigen, dass der Ring Freiheitlicher Jugend Linz zukünftig leider nicht mit 33.000 Euro, sondern mit 11.000 Euro subventioniert werden soll, da sind wir schon noch ein Stückerl daneben. Und ich halte ganz eindeutig und vehement fest, dass es beim Ring Freiheitlicher Jugend keine Verfilzung mit dem Bund Freier Jugend gibt. Danke sehr.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Nur zur Berichtigung: Frau Grünn hat drei Jahre gemeint und drei mal elf ist 33.“ Gemeinderat Forsterleitner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Mayr, ich muss schon noch einmal zum Punkt Dachverband Linzer Jugendzentren zurückkommen, weil ich glaube, da gibt es paar Dinge, die man vielleicht einmal grundsätzlich klären muss - und zwar bei euch intern, weil ich glaube, da gibt es eine leichte Verwirrung, was das Abstimmungsverhalten betrifft, anders ist das nicht zu erklären. Ich erinnere an das Integrationspaket, da braucht man nicht einmal das Langzeitgedächtnis aktivieren, sondern eher das Kurzzeitgedächtnis. Wir haben gerade von der Kollegin Lenger gehört, vereinbarte geschnürte Pakete soll man nicht aufschnüren. Das ist offensichtlich eine halbe Stunde später, wenn es um die Drei-Jahres-Subventionen geht, schon wieder ganz anders. Das Paket war nämlich durchaus mit Stadträtin Schobesberger zustimmend abgeklärt, und es hat im Finanzausschuss die entsprechende Zustimmung gegeben. Jetzt auf einmal ist das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat wieder komplett anders. Vielleicht sollten Die Grünen einmal intern diskutieren, welche Fragen da wirklich offen sind. Der zweite Punkt, den ich für problematisch halte und den man einmal diskutieren muss ist, was Vereine, die Subventionen bekommen, dafür leisten müssen. Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass jeder Verein Abrechnungen bringen muss, um zu dokumentieren, dass die erhaltenen Mittel auch ordnungsgemäß verwendet wurden. Das ist etwas, wo wir uns alle sofort einig sein werden. Das tut auch der Dachverband Linzer Jugendzentren wie alle anderen 116 Vereine, die in diesen Drei-Jahres-Subventionen vorkommen. Was wir bis jetzt noch nicht gehabt haben bei allen 116, dass wir auf einmal genau definieren, was diese Vereine zu tun hätten. Ich glaube auch nicht, dass Die Grünen begeistert wären, wenn wir das bei der sehr oft auch zu Recht verteidigten Freien Szene machen würden, wenn man genau definiert, was muss eine Freie Szene leisten beziehungsweise was muss sie machen, wie oft müssen sie ihr Telefon abheben und wie oft muss ihr Büro aufgesperrt sein. Ich glaube, hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das Dritte, was mich massiv stört ist, dass bei den meisten dieser Vereine ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die dort ihre Freizeit und ihre Energie investieren und bei denen es auch einmal sein kann, dass das vielleicht nicht ganz so professionell abläuft, wie man es hoffentlich bei den Grünen und in jeder professionellen Organisation vorfinden kann. Ich glaube, es ist eine Unterstellung, die man gegenüber den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen macht und das ist nicht fair. Ich habe mich selbstverständlich erkundigt, was diese Vereine so tun und war selber über das Angebot überrascht. Es gibt nämlich relativ viele, von Computerkursen über Veranstaltungen über einen SchülerInnenbetrieb, über Seminare, über Bibliotheken, Kochmöglichkeiten, wo die SchülerInnen hinkommen können und sich selber verpflegen können, bis sogar, man höre und staune, Buchhaltungskurse. Ich war selber ein bisschen überrascht, dass so etwas gemacht wird, aber im Sinne einer breiten Angebotspalette ist das sicher nicht schlecht. Da kommen viele junge Menschen hin, da sind SchülerInnen dort, da sind auch für junge Frauen Angebote vorhanden und Angebote für MigrantInnen. Ich glaube, man sollte sich nicht für einen halbwegs großen Artikel in der Zeitung und ein bisschen Publicity einen Spaß mit Vereinen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, erlauben und ersuche, das noch einmal zu überlegen und vielleicht doch noch die Zustimmung zum gesamten Paket zu erteilen.“ (Beifall SPÖ, FPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Ich möchte nur auf den Kollegen Raml replizieren. Wenn er sagt, die Subventionsanpassung oder die Erhöhung ist eine Anpassung an das Wahlergebnis, dann möchte ich die gesamte FPÖ daran erinnern: auch die Aufteilung der Aufsichtsratssitze war eine Anpassung an das Wahlergebnis, weil eben die Aufsichtsräte den Stadtsenat abbilden. Noch dazu ist es da nicht um Geld gegangen, sondern nur darum, dass die Information und die Mitsprache gesichert ist. Also die FPÖ richtet sich das auch immer so, wie sie es gerade braucht.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Nur ganz kurz zum Abstimmungsverhalten. Das weißt auch du, dass da eine gewisse Zeitspanne dazwischen liegt, und manchmal tauchen nachträglich Fragen auf. Das gefällt mir nicht, und ich glaube, das gefällt uns allen nicht. Noch einmal zur Klärung: Es geht nicht darum, dass irgendjemandem irgendetwas vorgeworfen wird, es sind einfach Fragen aufgetaucht, wo wir um Klärung ersuchen.“ (Zwischenrufe) Gemeinderat Mayr: „Frau Stadträtin Schobesberger hat eigentlich zum großen Teil das angesprochen, was ich auch sagen wollte. Das Erste ist, ich kann leider nicht immer beeinflussen, wann ich Dinge erfahre. Deswegen ist es oft so, dass nach einem Beschluss, der gefällt woden ist, Dinge zu mir durchdringen, die offensichtlich anders sind oder anders sein sollen, als sie sich ursprünglich dargestellt haben. Zweiter Punkt, ich definiere nicht die Arbeit eines Dachverbandes Linzer Jugendzentren. Ich habe Fragen dazu gestellt, nicht mehr und nicht weniger. Zum Programm dieses Dachverbandes - da scheinst du, lieber Kollege Forsterleitner, wohl einen besseren Draht dorthin zu haben. Ich habe von diesem Kursangebot nichts gehört. Ich finde es durchaus zu begrüßen, dass es Buchhaltungskurse gibt, wie sie meines Wissens von der Initiative Kritischer Studierender (IKS) auch angeboten werden. Das halte ich gerade daher, dass das relativ schwierige Einstiegskurse auf der Uni sind, für zu begrüßen. Aber Fragen wird man bitte stellen dürfen und da geht es nicht um Spaß oder um Zeitungsartikel, sondern darum, dass gewisse Dinge aufgeklärt werden.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Referenten das Schlusswort. Stadtrat Mayr: „Grundsätzlich kann man zu bestimmten FördergeldempfängerInnen unterschiedliche Einschätzungen haben. Da sind sicherlich Bereiche drinnen, denen ich relativ fern stehe, und andere, denen ich relativ nahe stehe. Aber es gehört zur Demokratie, dass man einerseits Wahlergebnisse des Souveräns zur Kenntnis nimmt und diese dann in den demokratischen Organen umsetzt. Das mit den Aufsichtsräten - da ist mir ein kurzer Satz eingefallen, der dem ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky in den Mund gelegt wird: ‚Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.’ Denn das mit den Aufsichtsräten hat natürlich eine völlig andere Überlegung dahinter gehabt. Hätten wir die Aufsichtsräte so gelassen - was die Quantitäten betrifft - wie vor der Wahl, dann wären in vielen Aufsichtsräten Die Grünen als Stadtsenatspartei nicht vertreten gewesen. Unser demokratischer Zugang war, dass es Sinn macht, dass alle Stadtsenatsparteien in den Aufsichtsräten der Unternehmen der Stadt Linz vertreten sind. Das war der Grund und nicht das Wahlergebnis. Das Wahlergebnis wäre relativ leicht umsetzbar gewesen. Es hat einen anderen demokratiepolitischen Zugang gegeben. Was ich nicht verstehe, ist die Haltung des Kollegen Mayr bzw. der Grünen. Wenn ich einen Informationsbedarf habe, weil ich wissen will aus der Liste der 116, hier ist ein Förderungstatbestand an eine Organisation, ich möchte nähere Informationen über diese Organisation haben, dann darf ich darauf verweisen, dass der Finanzausschuss am 8. April war und den Fraktionen vor diesem Datum die Liste über diese 116 Fördertatbestände bekannt war. Und wenn man ein echtes Informationsbedürfnis hat, dann hätte man bis zur heutigen Gemeinderatssitzung die notwendigen Informationen seitens der Finanzverwaltung beschaffen können und den einzelnen interessierten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten übermitteln können. Es ist nur sonderbar, wenn sich das Ganze medial einen Tag vor bzw. am selben Tag der Sitzung des Linzer Gemeinderates abspielt. Da kann man durchaus mit einer sehr hohen Trefferwahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es andere Motive gibt, die dahinterstehen. Aber Motive sind immer etwas Subjektives und daher brauchen wir uns mit der Offenlegung individueller Motivationslagen nicht befassen. Ich habe grundsätzlich ein Problem, nämlich auch ein Problem der Gleichbehandlung der Organisationen, auch aus demokratiepolitischer Sicht. Ich bin mir sicher, Kollege Mayr, dass du nicht von allen anderen 115 Organisationen, die hier gefördert werden, exakt weißt, wo sie genau sind, was sie genau tun. Dort stellen sich nämlich bei vielen, wo man nicht die entsprechenden Zugänge oder Informationen hat, genau die gleichen Fragen, die du ganz gezielt bei einer bestimmten Organisation gestellt hast. Das finde ich nicht in Ordnung, sondern wir sind verpflichtet, die Förderungswerber gleich zu behandeln. Wir müssen die gleichen Ansprüche gegenüber allen Organisationen haben. Und zuletzt glaube ich, dass es auch demokratiepolitisch korrekt ist, dass man den einzelnen Organisationen und Vereinen Vertrauen entgegenbringt als Politik, dass sie den Vereinszweck, und der ist einsehbar, auch entsprechend erfüllen. Denn sonst würden wir in die Diskussion kommen, dass wir bei Kulturvereinen über Programmmitbestimmung und Programmleitlinien diskutieren, bei Sportvereinen vielleicht, nachdem der LASK gefördert wird, auch über die Aufstellung beim nächsten Heimspiel mitbestimmen wollen. (Zwischenrufe) Ich habe Vertrauen zu den einzelnen Organisationen, weil eines immer klar ist: dass sie die entsprechenden ausbezahlten Gelder nachweisen müssen. Und wenn das nicht der Fall ist, dann werden diese Gelder zurückgefordert. Daher Gleichbehandlung für alle. Einen Tag vor oder am selben Tag der Gemeinderatssitzung einen aus dem Hut ziehen, halte ich nicht für korrekt und ich ersuche den Gemeinderat, auch aus demokratiepolitischer Sicht diesem Gesamtpaket zuzustimmen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Punkt 107 des Antrages wird bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Punkt 12 des Antrages wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. Alle übrigen Punkte des Antrages werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über die Anträge L 2 und L 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: L 2 Adaptierung der Hauptschule 26 an der Hüttnerschule im Zusammenhang mit der Neuen Mittelschule durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG in Höhe von 950.000 Euro - Ankauf von Mobilien durch die Stadt Linz in Höhe von 156.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 156.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der baulichen Erweiterung und Adaptierung der Hauptschule 26 an der Hüttnerschule im Zusammenhang mit der Neuen Mittelschule durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG mit Kosten in Höhe von 950.000 Euro (excl. USt auf Preisbasis März 2010 mit einer Bandbreite von plus/minus 15 Prozent) in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 12. März 2009 wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Gesamtkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist daher erneut zu befassen, wenn die Gesamtkosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. 2. Dem Ankauf der Mobilien seitens der Stadt Linz in Höhe von 156.000 Euro (inkl. USt auf Preisbasis März 2010 mit einer Bandbreite von plus 15 Prozent) in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 12. März 2009 wird zugestimmt. Den während der Errichtungszeit tatsächlich anfallenden Indexsteigerungen der Mobilienkosten wird zugestimmt. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Kosten der Mobilien über die In-dexsteigerungen hinaus um mehr als 15 Prozent überschritten werden. Die Kosten in Höhe von 156.000 Euro sind im Budget 2011 vorzusehen. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt. 5.2100.043137, Hüttnerschule, Einrichtung. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 156.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt. 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen.“ L 3 Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH, Bürostandort Gruberstraße 42; Abschluss von Mietverträgen und Sanierungsauftrag zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH sowie von Untermietverträgen zwischen Stadt Linz und Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH 1,219.642,53 Euro (Sanierungskosten); Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,219.642,53 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss der Präzisierungsvereinbarung über die Mietflächen aus den beiden Alt-Mietverträgen vom 11. Februar 1992 und 31. Juli 1992 i.d.g.F. zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH wird genehmigt. Allfällige mit der Errichtung und Vergebührung dieser Vereinbarung eventuell verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadt Linz. 2. Das Gebäudemanagement wird ermächtigt, den Abschluss eines Neu-Mietvertrages über die zusätzlich benötigten Flächen und Stellplätze sowie der Option für ein Rechenzentrum zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH endzuverhandeln und abzuschließen. Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages bzw. dieser Optionsvereinbarung verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadt Linz. 3. Die Verrechnung des monatlichen Mietzinses (ad 2.) in Höhe von rund 10.569,91 Euro zuzüglich Betriebskosten und 20 Prozent USt ab erfolgter Übergabe der sanierten Flächen erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2010 auf der VASt 1.8530.700100, Mietzinse. 4. Der Abschluss des Generalunternehmer-Werkvertrages zwischen der Stadt Linz und der Linz Service GmbH über die Sanierung der gesamten Mietflächen zu den in der Vorlage unter 3. angeführten Konditionen mit maximalen Sanierungskosten in Höhe von netto 1,219.642,53 Euro wird genehmigt. Allfällige mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages eventuell verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Stadt Linz. 5. Die Verrechnung der Sanierungskosten in Höhe von netto max. 1,219.642,53 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.8530.010078, Gruberstraße, Informations- und Kommunikationstechnologie -Sanierung. Gleichzeitig wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 569.642,53 Euro genehmigt. Die Bedeckung inklusive Kreditüberschreitung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 1,219.642,53 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen. 6. Der Abschluss des Untermietvertrages über die Mietflächen und Stellplätze aus den beiden Alt-Mietverträgen zwischen der Stadt Linz und der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH wird genehmigt. Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages bzw. dieser Vereinbarung verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH. 7. Die Verrechnung der monatlichen Mietzinseinnahmen (ad 6.) in Höhe von rd. 4328,08 Euro zuzüglich Betriebskosten und 20 Prozent USt sowie des monatlichen Sanierungskostenzuschlages in Höhe von rd. 4925,28 Euro zuzüglich 20 Prozent USt ab erfolgter Übergabe der sanierten Flächen erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2010 auf der VASt 2.8530.824000, Mieten und Pachte. 8. Das Gebäudemanagement wird ermächtigt, den Abschluss des Untermietvertrages über die gemäß Neu-Mietvertrag zusätzlich benötigten Flächen und Stellplätze zwischen der Stadt Linz und der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH zu finalisieren. Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages bzw. dieser Vereinbarung verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben trägt die Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH. 9. Die Verrechnung der monatlichen Mietzinseinnahmen (ad 8.) in Höhe von rd. 10.569,91 Euro zuzüglich Betriebskosten und 20 Prozent USt sowie des monatlichen Sanierungskostenzuschlages in Höhe von rd. 4209,81 Euro zuzüglich 20 Prozent USt ab erfolgter Übergabe der sanierten Flächen erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2010 auf der VASt 2.8530.824000, Mieten und Pachte. 10. Das Gebäudemanagement der Stadt Linz wird mit dem Abschluss dieser unter 1., 2., 4., 6. und 8. angeführten Verträge und Vereinbarungen zu den beschriebenen Konditionen beauftragt.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über M ANTRAG DES SICHERHEITS- UND ORDNUNGSAUSSCHUSSES Ordnungsdienst der Stadt Linz; Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie Errichtung und Aufgabenübertragung; Genehmigung einer Darlehensaufnahme und einer Kreditüberschreitung in Höhe von 1,017.500 Euro und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat, am 3. Dezember 2009 wurden in Anbetracht der Parteiengespräche, die nach der Wahl stattgefunden haben, und in Anbetracht des Wahlergebnisses und des Wunsches, die mehrere Umfragen belegen, dass auch die Mehrheit der Linzerinnen und Linzer es so möchte, die ersten Weichen für die Errichtung des Ordnungsdienstes der Stadt Linz unter dem Arbeitstitel der Stadtwache in Form eines Antrages gestellt. Dieser Antrag wurde in weiterer Folge dem Sicherheits- und Ordnungsausschuss zur Bearbeitung zugewiesen. Die Bearbeitung hat sich über mehrere Monate in verschiedenen Sitzungen hingezogen – manchmal turbulenter, manchmal weniger turbulent, das kann ich glaube ich sagen, ohne das Sitzungsgeheimnis hier zu verletzen. Es ist darum gegangen, drei wesentliche Punkte, drei Eckpfeiler festzulegen, auf denen dieser Ordnungsdienst, diese Ordnungseinrichtung der Stadt Linz ruhen soll: und zwar einerseits die Aufgaben, andererseits die Kompetenzen und zum Dritten die Organisationsform, damit quasi der Gemeinderat in der heutigen Sitzung die Grundlagen auf Schiene bringen kann und die weitere Arbeit fortgesetzt werden kann. Ich darf ganz kurz auf die einzelnen Felder, die erarbeitet wurden, Bezug nehmen. Einerseits die Aufgaben, die inhaltlich den wesentlichsten Bereich der ganzen Sache darstellen, die inhaltlichen Aufgaben, die man wahrzunehmen hat. Der Modus, den wir gesucht und gefunden haben, war jener, dass den unterschiedlichen Parteien, nämlich allen im Gemeinderat vertretenen Parteien, die Möglichkeit eingeräumt wurde, verschiedene Aufgabengebiete einzumelden, Vorschläge zu bringen, die dann in weiterer Folge geprüft und behandelt wurden. Es konnten dabei mit ganz wenigen Ausnahmen, wo eine Zusammenfassung von Punkten stattgefunden hat, sämtliche Aufgaben, die als wichtig erachtet wurden von den politischen Vertretern der Stadt Linz, hier in das Aufgabenfeld aufgenommen werden. Ich beschränke mich darauf, diese in Kürze zu verlesen. Es handelt sich da um die Weiterleitung von Beschwerden und Missständen, um das Melden von Gefahrenstellen, die Prävention strafbarer Handlungen, die Hilfeleistung für Opfer einer Straftat, das Einschreiten gegen illegale Müllablagerungen, gegen Zurücklassen von Müll auf öffentlichen Plätzen und in Wohnanlagen, um die Überwachung des Verbotes der Mitnahme von Hunden auf bestimmten Plätzen sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Leinen- und Maulkorbpflicht, um die Überwachung der Bestimmungen in Bezug auf den Jugendschutz, um das Einschreiten gegen illegale Straßenmusik, das Einschreiten gegen illegale Bettelei, um die Kontrolle von ortspolizeilichen Verordnungen und bei Bedarf um die Erstattung von Anzeigen. Dieses Aufgabengebiet wurde in Anbetracht der stattgefundenen Einmeldungen schon festgelegt. Die Kompetenzen bei der Umsetzung dieses Aufgabengebietes umfassen in Kürze dargelegt die Prävention von Straftaten durch Anwesenheit, durch Hinweis auf die Rechtslage, durch Belehrungen und durch Anzeigenerstattung. In weiterer Folge geht es auch darum, ein Notwehr- und Nothilferecht auszuüben, gemäß § 80 der Strafprozessordnung auch ein Anhalterecht bei gerichtlich strafbaren Handlungen wahrzunehmen und es geht im Endeffekt darum, diese Aufgaben im täglichen Leben in unserer Stadt Linz umzusetzen. Bei der Organisationsform, die uns zuletzt beschäftigt hat, war der große Knackpunkt der, ob es um eine Anstellung direkt beim Magistrat, um ein öffentliches städtisches Unternehmen oder um eine private Vergabe an eine Sicherheitsfirma gehen sollte. Da haben wir aus verschiedenen Überlegungen den Kompromiss gefunden, ein städtisches öffentliches Unternehmen zu gründen. Die Gründe dafür sind im Wesentlichen zwei Stück: einerseits die volle öffentliche Kontrolle, die Wahrnehmbarkeit der politischen Verantwortung, auf der anderen Seite aber auch eine hohe Effizienz, die letztendlich mit ein Grund der ganzen Angelegenheit ist. Es bringt nichts, auf dem Papier ein tolles System zu haben, das in der Praxis dann nicht effizient ist und wenig dazu beitragen kann, seine Aufgaben und Kompetenzen umzusetzen und wahrzunehmen. Der vorliegende Antrag ist aus unserer Sicht ein sehr gutes Ergebnis der Arbeit des Sicherheits- und Ordnungsausschusses. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch bei allen Ausschussmitgliedern, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, Beiträge inhaltlicher Natur und rechtlicher Natur geliefert haben, und selbstverständlich auch bei der Stadtverwaltung, bei jenen Personen, die bei der Erstellung dieses Antrages in der Ausarbeitung bis dahin eingebunden waren. Ich ersuche um Annahme dieses Antrages. (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Betrieb der ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH’ unter den in Punkt IV. der Vorlage dargelegten Parametern wird zugestimmt. Die GmbH wird als 100-prozentige Tochter der Stadt Linz mit einer Stammeinlage von 35.000 Euro gegründet. Die Stammeinlage wird zur Hälfte bar eingezahlt. 2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung sämtlicher mit der Errichtung einer derartigen Gesellschaft und mit ihrer Eingliederung in die Unternehmensgruppe Stadt Linz (UGL) erforderlichen Maßnahmen beauftragt und dazu ermächtigt. 3. Die Verrechnung der Kosten des bar einzuzahlenden Teils der Stammeinlage in Höhe von 17.500 Euro samt Nebenkosten erfolgt auf der VASt 5.9140.080000, Städtische Beteiligungen. 4. Der Übertragung der in der Vorlage unter Punkt III. aufgezählten Aufgaben an die ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH’ wird zugestimmt. 5. Die für die Erfüllung der an die ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH’ übertragenen Aufgaben notwendigen Finanzmittel werden von der Stadt Linz im erforderlichen Ausmaß bereitgestellt. Der Magistrat wird ermächtigt, die entsprechenden Finanzmittel im Jahr 2010 zur Verfügung zu stellen. Unter Berücksichtigung der Anlauffinanzierung und zur Sicherstellung der Liquidität wird für 2010 ein maximaler Betrag von einer Million Euro als Gesellschafterzuschuss vorgesehen. In den Folgejahren sind die notwendigen Mittel im jeweiligen Voranschlag der Stadt Linz vorzusehen. Die Verrechnung in Höhe von max. einer Million Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt ebenfalls auf der VASt 5.9140.080000, Städtische Beteiligungen. Gleichzeitig wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von max. 1,017.500 Euro genehmigt. Die Bedeckung inkl. Kreditüberschreitung erfolgt durch die Aufnahme von Fremdmitteln, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 1,017.500 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Menschen auf der Galerie, wir haben im Ausschuss und im Gemeinderat schon mehrfach über die Stadtwache oder den Ordnungsdienst gesprochen. Daher werde ich nicht mehr alle Argumente, die meiner Meinung nach gegen die Einführung der Stadtwache sprechen, wiederholen. Ich möchte auf einige wenige Punkte hinweisen. Ich habe mich in den letzten Tagen und Wochen im Rahmen dieser Bürgerinitiative, die gerade läuft und wo man dieses Anliegen noch unterschreiben kann - und vielleicht müssen wir uns dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen damit beschäftigen, denn wenn diese 3000 Unterschriften zusammenkommen, dann steht das auf jeden Fall wieder auf der Tagesordnung -, engagiert und da war für mich interessant, dass ich natürlich auf Leute getroffen bin, die gesagt haben, darf ich Ihnen den Zettel wieder geben, ich bin dafür, ich brauche das nicht. Dann ist zum Beispiel von einer Frau argumentiert worden – das war gerade gestern –, ja natürlich bin ich dafür, weil da werde ich dann beschützt und warum soll ich dagegen sein, wenn mich jemand beschützt. Andere Leute haben gesagt, ja natürlich bin ich auch dafür, weil in Linz passieren so viele Morde und Vergewaltigungen, da bin ich froh, wenn es eine zusätzliche Ordnungswache gibt. Das ist jetzt mein Punkt, dass ich glaube, dass falsche Erwartungen geweckt wurden – von den Parteien, von ÖVP, FPÖ und BZÖ, und die SPÖ hat sich da jetzt auch angehängt. Sie haben die Erwartungshaltung erweckt, dass mit einem Ordnungsdienst mehr Sicherheit geschaffen werden soll und argumentieren das auch in Ihren öffentlichen Papieren. Sie sagen, jetzt haben wir den Ordnungsdienst und dann wird Linz sicherer werden. Wenn wir uns aber die Aufgaben im Konkreten anschauen, dann entdecken wir Sachen wie: dass es gegen Hundstrümmerl gehen wird, gegen BettlerInnen und Straßenmusikanten und nicht zu vergessen das Surfverbot am Pichlingersee, das auch eingemahnt werden muss. Also es geht irgendwie um Dinge, wo es vielleicht um mehr Ordnung und Sauberkeit in der Stadt geht, aber das Versprechen der Sicherheit können Sie nicht einlösen. Mit anderen Worten gesagt, Sie täuschen die Linzerinnen und Linzer über das, was dieser Ordnungsdienst leisten kann. Sie täuschen Ihre eigene Klientel. Auf einen Aspekt möchte ich auch noch einmal hinweisen. Es wurde immer wieder in die Diskussion mit eingebracht, wir brauchen diesen Ordnungsdienst oder diese Stadtwache, weil Linz so unsicher ist. Wir haben das mehrfach gesagt, dass wir das nicht befinden, dass wir glauben, dass die Stadt grundsätzlich eine sichere Stadt ist und haben sogar argumentative Unterstützung der ÖVP-Innenministerin Fekter, die Linz zur sichersten Landeshauptstadt Österreichs erklärt hat, erhalten. Also das ist nicht unbedingt eine, die auf unserer ideologischen Linie liegt, aber selbst die stellt das fest. Ich finde es interessant, dass gerade die aktuelle Kriminalitätsstatistik für Linz – Sie haben gesagt, die Kriminalität steigt immer weiter –, die habe ich mir schicken lassen, ausweist, dass zum Vergleichsquartal – das wird jetzt nur mehr quartalsmäßig erhoben - die Straftaten um minus 22,5 Prozent zurückgegangen sind. Das ist irgendwie ein netter Zeitpunkt, dass gerade jetzt, wo Linz scheinbar sehr, sehr viel sicherer geworden ist, ein Ordnungsdienst installiert wird. Grundsätzlich möchte ich festhalten, wenn 30 Ordnungsdienerinnen oder Ordnungsdiener im Einsatz sind – in der ersten Phase werden es 18 sein und dann 30 –, wird Linz zu keiner Polizeistadt werden, also diese Befürchtung haben wir nicht. Wir glauben auch nicht, dass in Linz jetzt alles überwacht werden kann. Das können diese 30 OrdnungsdienerInnen auch nicht leisten. Für uns ist es irgendwie eine falsche Symbolik, die damit gezeigt wird. Im Wesentlichen denke ich, kann sich die Kriminalitätsbekämpfung auf die sozial Schwachen konzentrieren und die viel wichtigere Kriminalität wäre eigentlich die Kriminalität der Reichen. Die konservative Politik von ÖVP, FPÖ und BZÖ mit Unterstützung der SPÖ fokussiert jetzt im Wesentlichen auf die sozial Schwachen. Es geht um die BettlerInnen, um die Punks und um die Obdachlosen, die werden Probleme mit der Stadtwache haben. Und dort, wo es um die Kriminalität der Reichen geht, wie die Hypo Alpe Adria Kärnten, da muss der blaue Landeshauptmann, also mittlerweile wieder blaue Landeshauptmann sich überhaupt nicht rechtfertigen, der hat überhaupt keine Konsequenzen zu befürchten. Das ist Kriminalität der Reichen, die uns wirklich weh tut, da sagt die konservative Politik nichts dazu. Dort, wo es möglich ist, fokussiert man sich auf die sozial Schwachen und daher glauben wir, dass es ein falsches Signal ist. (Zwischenrufe) Das hat mit Linz insofern zu tun, weil Sie immer nur auf die sozial Schwachen losgehen und nicht auf die Reichen. (Zwischenrufe) Ich sage nicht, dass die Stadt Linz Handlungskompetenz hätte. Dann müsste man zum Beispiel auch gegen das Bankgeheimnis sein und dann müssten wir auch dafür sein, dass endlich Steueroasen geschlossen werden. Ich sage nicht, dass Sie im Linzer Gemeinderat Kompetenzen haben, aber Ihre Partei setzt auf Bundesebene keine Initiativen. Zum Schluss möchte ich noch den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch zitieren. Er hat in der Kupfermucken vom März 2009 noch festgehalten, dass er gegen die Einführung einer Stadtwache ist und hat gemeint: ,In Wahrheit wären das nur Organe zur Vertreibung.’ Dem ist meines Erachtens nichts mehr hinzuzufügen. Danke.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Position gegenüber der Stadtwache, oder wie immer man sie nennen wird, habe ich schon einige Male im Gemeinderat dargelegt. Ich finde es sehr traurig, dass man nach zehn Jahren, wo es das erste Mal wieder eine Bürgerinitiative in Linz gibt, sich nicht die Zeit nimmt, noch etwas zuzuwarten, bis diese BürgerInneninitiative abgeschlossen ist. Der Termin wäre der 6. Mai gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Menschen Zeit, die etwas gegen die Stadtwache haben, sich einzutragen. Ich glaube, es wäre ein Glanzpunkt für den Linzer Gemeinderat gewesen, wenn er sich für diese Entscheidung noch etwas Zeit gelassen hätte, um hier abzuwarten. Ich habe das auch bei meiner Budgetrede gesagt, es ist eine sehr wichtige Sache, dass man die Instrumente der direkten Demokratie, auch wenn man nicht immer hinter der Sache steht, unterstützt, weil es dazu beiträgt, dass Menschen sich politisch engagieren, politisch interessieren für die Dinge, die im Gemeinderat vorgehen. Es ist oft wirksamer, als wenn man Kameras installiert im Gemeinderat oder Protokolle im Internet veröffentlicht, wenn man eben BürgerInneninitiativen ernst nimmt und zulässt, um Menschen für Politik zu interessieren und den Politikverdruss zu überwinden. Nun zum eigentlichen Thema, dem Ordnungsdienst. Die wichtigsten Argumente sind - und da hat sich für mich auch nichts geändert -, dass die wachsende Unsicherheit vieler Menschen soziale Hintergründe hat, wie Arbeitslosigkeit, Zukunftsangst und sinkende Existenzsicherung. Die sind mit polizeilichen oder repressiven Mitteln wie der Stadtwache nicht lösbar. Uniformierte Truppen im öffentlichen Raum bedeuten Überwachung, Reglementierung und Verunsicherung. Sicherheit kann nur ein soziales und kulturell lebendiges Linz darstellen. Zunächst einmal wird es eine Million kosten, dann später wahrscheinlich zwei Millionen Euro. In Zeiten von Krise und massiven Einsparungen im Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich sind das falsche Signale. Obdachlose, BettlerInnen, Jugendliche in Parks oder auf der Donaulände gelten als Störfaktoren einer sauberen, konsumorientierten Stadt und werden von der Stadtwache schikaniert werden. Ergänzend möchte ich hier aber auch Argumente anführen, die nicht von GegnerInnen kommen - etwa wenn die Polizei mehr Arbeit befürchtet, wenn durch die Stadtwache Konflikte entstehen und erst recht zum Ausbruch kommen, oder wenn der Kollege Gemeinderat Hackl darauf hinweist, dass Uniformierte generell wenig dazu geeignet sind, Konflikte zu nächtlichen Stunden in Lokalen zu lösen, wie ein jüngster Fall beim Urbanides gezeigt hat, oder wenn Sicherheitsdirektor Lißl anregt, die Stadtwache zur Kontrolle von Rauchverboten einzusetzen. Nicht zu vergessen die Aussage von ÖVP-Gemeindelandesrat Josef Stockinger, der sich kritisch zu Stadtwachen wegen der Kostenfrage geäußert hat und gemeint hat, dass dies vor dem Hintergrund der enger werdenden Finanzlage unverantwortlich ist. Der politische Aspekt: 55 Prozent der LinzerInnen haben Parteien gewählt, die im Wahlkampf gegen eine Stadtwache aufgetreten sind. Der Umfaller der SPÖ nach der Wahl unter fälschlicher Berufung auf den Wählerwillen erhöht die Politikverdrossenheit, wenn Parteien vor der Wahl etwas anderes ankündigen, als sie nachher tun - auch eine Frage der politischen Verantwortung. Die Kompetenz für die Stadtwache liegt bei Herrn Stadtrat Wimmer, einem Mann, der vom Bundesheer wegen seiner rechtsextremen Kontakte - unter anderem Bund Freiheitlicher Jugend - als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und als Berufsoffizier abgelehnt wurde. Aus diesem Grund ist meine Haltung und die der KPÖ klar, nämlich eine grundsätzliche Ablehnung der Stadtwache oder wie immer diese auch heißen mag.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, es ist hinlänglich bekannt, dass die ÖVP-Linz ganz klar die Einführung einer Stadtwache für mehr Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in Linz befürwortet. Als Volkspartei ist es für uns selbstverständlich, die Sorgen der Menschen aufzunehmen und vor allem auch ernst zu nehmen. Den massiven Gegnerinnen und Gegnern empfehle ich, einmal aus ihrem anscheinend etwas eingeschränkten Umfeld hinauszugehen und sich in Stadtteile zu begeben, in denen nicht nach dem Motto Friede, Freude, Eierkuchen gelebt wird. Es ist nun einmal Faktum, dass es in manchen Linzer Stadtteilen häufig zu Problemen im Zusammenleben kommt und dass es daraus resultierend ein Bedürfnis der Menschen gibt, dass sich die Stadtverwaltung um diese Probleme kümmert. Eine Möglichkeit dazu ist die Einführung einer Stadtwache. Daher ein ganz klares Ja von unserer Seite dazu. Was die konkrete Ausgestaltung dieser Stadtwache betrifft, sind in den vergangenen Monaten intensive, teilweise turbulente Verhandlungen im Sicherheitsausschuss geführt worden. Für uns als Volkspartei war von Anfang an klar, dass wir für dieses Projekt die beste Lösung haben wollen und zur besten Lösung gehört nun einmal, dass die Stadt ihre ureigensten Aufgaben, wie zum Beispiel Sicherheit und Ordnung, direkt und unmittelbar wahrnehmen muss. Daher wollen wir nach wie vor, dass die Bediensteten der Stadtwache direkt bei der Stadt angestellt werden. Es gibt bis heute keine auf Fakten basierende Begründung, warum für 18 Bedienstete eine eigene GesmbH gegründet werden soll, mit einer Ausnahme vielleicht: dass ich mir bei der Ausrüstungsanschaffung die Vorsteuer abziehen kann. Wir wollen eine Anstellung bei der Stadt. Die Bediensteten brauchen für ihre Tätigkeit den vollen Rückhalt der Stadt und dies soll auch in der Art der Anstellung zum Ausdruck gebracht werden. Ein weiterer Aspekt für eine Anstellung bei der Stadt ist die Tatsache, dass es durch eine Auslagerung in eine GmbH zu einer Vielzahl von Änderungen bzw. Einschränkungen kommt; einerseits der demokratiepolitische Aspekt, dass z.B. den Mitgliedern des Linzer Gemeinderates das Anfragerecht entzogen wird. Einziges Instrument, das der Linzer Gemeinderat noch hat, ist das Beschließen und Versenden von Resolutionen an die GmbH. Und wir wissen alle, wie unglaublich effektiv unsere Resolutionen sind - das sehen wir immer im Resolutionsbericht, den uns dankenswerterweise der Herr Bürgermeister zur Verfügung stellt, wo der Eingang unserer beschlossenen Resolutionen festgehalten wird. Eine fixe Bindung an Beschlüsse des Gemeinderates gibt es weder für die Geschäftsführung, noch für den Aufsichtsrat. Ebenso bleibt offen, welche Aufgaben der Sicherheitsausschuss in punkto Stadtwache in Zukunft wahrnehmen kann oder darf. Zweiter Aspekt neben dem demokratiepolitischen betrifft ganz konkret den personellen. Durch eine Auslagerung in eine GmbH erfolgt die Personalauswahl ohne Anwendung des Objektivierungsgesetzes und ohne Zustimmung des Personalbeirates. Es ist bis dato völlig unklar, von wem und in welcher Form die Personalauswahl erfolgt. Da es sich bei den Bediensteten und ihren Aufgaben um keine Schönwetterjobs handelt, kommt der Personalauswahl eine ganz besondere Bedeutung zu. Offene Fragen sind in diesem Bereich unserer Ansicht nach nicht zulässig. Einen weiteren Aspekt möchte in noch ansprechen, das ist die Namensgebung. Wir bekennen uns nach wie vor zum Begriff Stadtwache. Das ist ein bekannter, ein gelernter Begriff, auch in der Linzer Bevölkerung. Ich darf Ihnen eine Umfrage aus dem März 2010 zitieren: ,Derzeit wird in Linz über die Einführung einer so genannten Stadtwache diskutiert. Haben Sie davon bereits gehört?’ 86 Prozent beantworten das mit Ja. Ich könnte natürlich auch fragen, haben Sie von der Einführung eines Ordnungsdienstes gehört? Da sind wir dann eher in der Minimundusabteilung zu Hause. (Zwischenrufe) Bis heute fehlt jede Begründung, warum man einen gelernten Markenbegriff – wenn ich das so nennen darf – durch einen völlig unbekannten Namen wie Ordnungsdienst Linz GmbH ersetzen soll. Um diese neue Marke zu etablieren und bekannt zu machen und somit ein Agieren im täglichen Leben zu ermöglichen, bedarf es finanzieller und werblicher Ressourcen, die man sich eigentlich sparen könnte, wenn man den Begriff Stadtwache weiter verwenden würde. Daher nochmals unsere Position: Ja zu einer Stadtwache, ja zu einer Stadtwache, die auch so heißt und deren Personal direkt bei der Stadt angestellt ist, und ja zu einer Stadtwache, der die im Antrag enthaltenen Aufgaben übertragen werden und Geld zur Verfügung gestellt wird. In diesem Sinne darf ich den Ihnen bereits zugegangenen Abänderungsantrag stellen: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Im Sinne eines Bekenntnisses der Stadt Linz zu ihren Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Ruhe, Ordnung und Sauberkeit wird im Bereich des Linzer Magistrates die Dienststelle ‚Stadtwache’ eingerichtet und mit den im Sicherheitsausschuss beschlossenen personellen Ressourcen ausgestattet. 2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung sämtlicher mit der Einrichtung einer derartigen Dienststelle erforderlichen Maßnahmen beauftragt und dazu ermächtigt. 3. Antragspunkt 3 (Stammeinlage für GmbH) entfällt. 4. Der Übertragung der in der Vorlage unter Punkt III. aufgezählten Aufgaben an die Stadtwache der Stadt Linz wird zugestimmt. 5. Für die Erfüllung der an die Stadtwache der Stadt Linz übertragenen Aufgaben werden von der Stadt Linz die notwendigen Finanzmittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt. Der Magistrat wird ermächtigt, die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Unter Berücksichtigung der Anlauffinanzierung und zur Sicherstellung der Liquidität wird für 2010 ein maximaler Betrag von einer Million Euro vorgesehen. In den Folgejahren sind die notwendigen Mitteil im jeweiligen Voranschlag der Stadt Linz vorzusehen. 6. Hinsichtlich der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und hinsichtlich der Eingliederung der Dienststelle Stadtwache der Stadt Linz in die Systematik des Budgetvollzuges sind von der Stadtkämmerei die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten und Vorkehrungen zu treffen.’ Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag, der das Personal und die Gelder zur Verfügung stellt, den Namen Stadtwache zum Inhalt und die Anstellung bei der Stadt zum Inhalt hat. Sollte dieser Abänderungsantrag nicht die Mehrheit erhalten, ersuche ich den Vorsitzenden, die im Amtsantrag angeführten Punkte einzeln abstimmen zu lassen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Schmied: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte KollegInnen, werte ZuhöherInnen, auch ich spreche mit dem teilweise unbekannten Binnen-I. Eine Million Euro - kann sich jemand vorstellen, wie viel das in Summe ist? In alter Währung 13,760.300 Schilling, 13 Millionen Schilling! Von den jeweils 17.500 Euro, die heuer und nächstes Jahr anfallen für die Gründung der Gesellschaft, rede ich da noch gar nicht. Ich darf aber im Vergleich zu diesen 35.000 Euro die 3780 Euro vom Hexenbesen oder die 150 Euro erwähnen. Also das klafft schon ein bisschen auseinander in der Wertigkeit. Zum Thema Sicherheit gehört zum Beispiel auch eine ordentlich ausgerüstete Feuerwehr. Gut, unsere Feuerwehren sind ordentlich ausgerüstet, aber ich habe mich ein bisschen schlau gemacht und kann Ihnen sagen, was man um eine Million Euro bekommt. Alle, die schon einmal am Flughafen waren, haben diese Fahrzeuge schon gesehen. Das sind die Rettungslöschzüge einer bekannten oberösterreichischen Firma und das Produkt ‚Panther’ kostet genau eine Million Euro. Da ist einmal ein bisschen begreifbar, was man mit einer Million alles so machen kann. (Zwischenrufe) Ich erinnere an die im Gemeinderat beschlossene Kreditaufnahme von 15,739.000 Euro, das sind 216,570.000 Schilling in alter Währung. Eine immense Summe, können wir uns das vorstellen? Wir haben diesen Kredit beschlossen, weil wir eine finanzielle und wirtschaftlich schlechte Situation haben. Linz kann sich der weltweiten Rezession nicht entziehen. Wäre doch wohl sinnvoll, wenn man die Million Euro da hineinstecken hätte können und damit einen niedrigeren Kredit aufnehmen hätte müssen. Dann gibt es noch etwas, wo man ein bisschen begreiflich machen kann, wie viel Geld eine Million Euro ist: Das kostenlose Kindergartenessen kostet zum Beispiel 2,7 – drei Millionen Euro. Das ist zwar das Dreifache davon, macht aber von der Sinnhaftigkeit für mich wesentlich mehr aus. Und weil es zuerst geheißen hat, Sicherheit ist wichtig in einem Zwischenruf – Sicherheit ist wichtig, aber Sicherheit ist Bundesangelegenheit. Und Herr Kollege Spannring, wenn Sie sagen, eine Möglichkeit ist dieses Sicherheitsding oder wie auch immer das dann heißen soll - Rahmen schaffen für Prävention und damit Rahmen schaffen für Streetworker, damit erst gar nicht irgendetwas aufkommen kann. Prävention heißt, dass mehr Personal in den Sozialvereinen notwendig wäre - ob das jetzt in der Rechtsberatung, in der psychosozialen Beratung, in der Öffentlichkeitsarbeit ist, um auf etwas aufmerksam zu machen und aufzuklären, ob das jetzt gemeinsam organisierte Projekte sind, dass wir einander besser kennenlernen, damit auch Integration möglichst gut funktioniert. Ich bringe noch eine Summe zum Vergleich. Es wurde ein Antrag im Gemeinderat gestellt auf ‚Video Screen’, also direkte Übertragungen der Gemeinderatssitzungen. Das wurde abgelehnt mit der Kostenfrage, das sind so 12.000 bis 13.000 Euro pro Übertragung. Ich sage jetzt einmal, Information der Öffentlichkeit ist auch ein Sicherheitsdienst. Wenn ich nämlich informiert bin, dann falle ich auf Angst machende Parolen gar nicht erst herein, sondern kann mir selber und wesentlich leichter eine eigene Meinung bilden. Es liegt zwar schon eine Zeit zurück, aber es war trotzdem ganz interessant und ich habe es mir gemerkt: ein groß aufgehängtes Plakat - eigentlich ein Leintuch – eines Gymnasiums, auf dem stand, ‚Dumme sind leichter zu regieren’. Ich glaube, dem Satz müsste man eigentlich nichts mehr hinzufügen. Für mich ist Information ebenfalls ein Dienst an der Sicherheit. Und wenn wir schon über GmbH diskutieren: Geldverschwendung mit begrenzter Handlungsmöglichkeit und mit null gemeinderätlicher Kontrollmöglichkeit. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren, die heutige Gemeinderatssitzung soll eine positive Erledigung der in den letzten Wochen und Monaten sich vollzogenen politischen Grundsatzdiskussion zum Thema Stadtwache, nunmehr Ordnungsdienst der Stadt Linz, mit entsprechender Beschlussfassung darstellen. Rückblickend auf die bisherige Entwicklung ist von unserer Seite hier einiges festzuhalten und klarzustellen. Es gibt – und so soll es und so muss es in einer Demokratie sein – genügend Themen, bei denen eine grundsätzliche ideologische oder weltanschauliche Diskussion notwendig und wünschenswert ist. Das Thema Ordnungsdienst zählt objektiv sicher nicht zu dieser Kategorie, und zwar in erster Linie deshalb, weil die Aufrechterhaltung der Ordnung, das heißt, die Einhaltung unserer Gesetze keine Spielwiese für parteipolitische und ideologisch motivierte Auseinandersetzungen sein soll. Diskutieren sollen und müssen wir über den Inhalt von Gesetzen und Vorschriften, nicht aber darüber, dass diese auch zur Anwendung kommen. Das sollte für alle Mitglieder des Linzer Gemeinderates, die sich bei der Angelobung unserem Rechtssystem verpflichtet haben, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wir Linzer Freiheitlichen können in diesem Zusammenhang die immer wieder geäußerte Kritik an einer so genannten Law- and Order-Politik - außer in Bezug auf die anglizistische Wortwahl - nicht nachvollziehen. Auf Deutsch übersetzt kann ich Ihnen erklären, warum. Übersetzt heißt law and order: Recht und Ordnung. Das heißt, ein funktionierendes Rechtssystem verbunden mit Institutionen, die für die Erhaltung der Gesetze und Vorschriften sorgen. Das ist ein fundamentaler Baustein unserer Gesellschaft und keine freiheitliche Erfindung oder kein freiheitlicher Wahlslogan. Wer hier den Begriff ‚order’ allerdings im Sinn von Befehl deutet, der kann auch beruhigt sein. Ich möchte daran erinnern, dass die politische Gestaltung in dieser Stadt noch immer von der politischen Mehrheit bestimmt wird. Und die ist bekanntlich noch lange nicht freiheitlich. Wenn wir hier von Befehlen reden, dann wäre am ehesten wohl der oberste Repräsentant der Mehrheitspartei in der Lage, eine so genannte ‚order’, sprich einen Befehl zu geben. Aber entgegen den teilweise anders lautenden Zeitungskommentaren haben wir Freiheitlichen im Zusammenhang mit der Diskussion um die Stadtwache den Eindruck gewonnen, dass ein Amtsverständnis bisher durchaus Gegenteiliges gezeigt hat und wir wollen hoffen, dass das auch so bleibt. Ein weiterer Eindruck in den vergangenen Monaten ist für uns entstanden, dass im Zusammenhang mit dieser Diskussion sich der Kampf gegen rechts, dem sich einige Mitglieder des Gemeinderates als oberste politische Maxime verpflichtet fühlen – was durchaus legitim ist –, zunehmend zu einem Kampf gegen das Recht entwickelt hat. Diese Entwicklung fortzusetzen, wäre ebenso bedauerlich wie demokratiepolitisch gefährlich. Politische Kritik ist legitim, darf aber nicht zu einer Infragestellung der Durchsetzung der rechtlichen Grundsätze führen. Das geht in der öffentlichen Diskussion sogar so weit, dass manche Kreise in völliger Unkenntnis der historischen und rechtlichen Tatsachen hier Vergleiche mit paramilitärischen parteipolitischen Verbänden der Ersten Republik anstellen. Hier sei gesagt, der entscheidende Unterschied ist hier, dass diese Verbände damals neben oder mehrheitlich außerhalb des Rechtsstaates existiert haben und diesen in unterschiedlicher Intensität leider letztendlich mit Erfolg bekämpft haben, während der Linzer Ordnungsdienst eben diesem unserem heutigen Rechtsstaat verpflichtet ist und für seine Aufrechterhaltung – wenn auch in seinem kleinen Wirkungsbereich – Sorge zu tragen hat. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist in den letzten Wochen rund um das Thema sehr viel polarisiert worden. Um es noch einmal unmissverständlich klarzustellen: Zielsetzung des Ordnungsdienstes ist es, die sich immer weiter öffnende Schere zwischen einer steigenden Kriminalität und einer leider sinkenden Zivilcourage abzudecken. Freiheit soll in unserer Stadt möglichst allen Menschen eine garantierte Basis zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sein. Dazu – alles andere ist eine schöne, aber utopistische Vorstellung – braucht es Recht und Ordnung. Freiheit ohne Ordnung führt immer zum Recht des Stärkeren, sowohl in wirtschaftlicher als auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht und das ist doch ein Umstand, den keiner hier mittragen möchte. Es gilt also den Graubereich, der heute leider immer größer wird, abzudecken. Es hat in diesem Zusammenhang auch niemand, auch nicht die Linzer FPÖ, behauptet, dass der Ordnungsdienst dafür ein alleiniges Allheilmittel darstellt. Vielmehr soll diese neue Einrichtung in einer Reihe von vielen bestehenden Institutionen und Einrichtungen zu sehen sein, die sich um die Aufrechterhaltung und den Ausbau von Lebensqualität in Linz bemüht. Genau unter diesen Gesichtspunkten ist auch die Namensgebung Ordnungsdienst völlig zutreffend. Die Zusammensetzung der Begriffe Ordnung im Sinne eines Bemühens um die Einhaltung unserer gesellschaftlichen Spielregeln, und Dienst als Begriff für die Erbringung dieser Dienstleistung an der Gesellschaft bildet sprachlich diese Aufgabe gut ab. Wir wollen uns aber auch hier nicht mit falschen Lorbeeren schmücken. Der Dank muss hier an den Impulsgeber dieser Bezeichnung gehen, das ist in diesem Fall Herr Gemeinderat Leidenmühler, der diesen Aspekt in die Diskussion eingebracht hat. Was die postkonservative Linzer Volkspartei daran stört, ist für uns leider nicht nachvollziehbar. Auch in der Rechtsform wurde ein guter Kompromiss erzielt. Die Ausgestaltung im Rahmen einer Gesellschaft der Unternehmensgruppe Stadt Linz vereinigt die Vorteile von öffentlichem Eigentum und leistungsorientierter Effizienz. Es sei hier auch bemerkt, dass es in diesen Punkten in den letzten Wochen zeitweilig den Anschein gehabt hat, als würden wir in einer politisch verkehrten Welt leben. Eine SPÖ, die diese Institution zunächst völlig in private Hände legen wollte, und eine Volkspartei, die massiv für eine ‚Totalverstadtlichung’ eingetreten ist. Die nunmehr vorliegende Lösung stellt aus unserer Sicht sicher ein Maximum dar. Wir Freiheitlichen hoffen daher, dass auch die ÖVP, die ein bisschen zum Stiefvater dieser Stadtwache mutiert ist, heute dieser Lösung in der vorgeschlagenen Form zustimmt. Das Thema Stadtwache wird uns auch nach der Gründung sicher noch öfter im Linzer Gemeinderat beschäftigen. Wir Linzer Freiheitlichen wollen und möchten daher auch noch einmal besonders an die Kritiker die Einladung aussprechen, sich hier mit ihren entsprechenden Ideen und Anliegen einzubringen und nicht als Fundamentalopposition die Mitgestaltung dieser für unsere Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Einrichtung zu verweigern.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, man sieht, dieses Thema ist sehr kontroversiell und wird heftig debattiert. Wir vom BZÖ sind froh, dass dieser Ordnungsdienst auf Schiene gebracht wurde. Über die Organisationsform kann man diskutieren - mir persönlich wäre eine Magistratsanstellung lieber gewesen, weil es doch ein sehr, sehr sensibles Thema ist. Es wurde allerdings ein vernünftiger Kompromiss herbeigeführt, ein Interessensausgleich und ich sehe in diesem Ordnungsdienst einen präventiven Charakter, was die Sicherheit anbelangt und als eine Dienstleistung für alle Bürger. Ich möchte noch auf die Wortmeldung von Gemeinderat Pühringer eingehen: Dass der Ordnungsdienst gegen sozial Schwache gerichtet ist, halte ich schlichtweg für einen Schwachsinn und für ein Vorurteil, denn in keiner Zeile ist belegt, dass dieser Ordnungsdienst gegen eine Gruppe gerichtet ist. Ich halte das auch wieder einmal für ein bewusstes Spaltungsspiel der Grünen-Fraktion. Das BZÖ-Linz wird dem Ordnungsdienst zustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Nachdem ich einige Male angesprochen worden bin, möchte ich mich jetzt auch zu Wort melden. Grundsätzlich hat sich an meiner Position, dass ich mit dem Ordnungsdienst keine Freude habe, nichts geändert. Ich bin felsenfest der Überzeugung, dass es nicht richtig ist, wenn hier geäußert wird, dass es zur ureigensten Aufgabe der Gemeinde gehört, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das ist nicht wahr, Herr Kollege, sondern dafür ist in erster Linie die Polizei zuständig. Unsere Forderung war immer, die Zahl der Polizeikräfte zu erhöhen, um die entsprechende Sicherheit herzustellen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Meine Position war immer so und ist auch heute noch so, dass dieser Ordnungsdienst, wie er jetzt heißt, ganz sicher nicht Einbrüche oder andere Delikte verhindern kann und dass Sicherheit und Ordnung durch diesen Ordnungsdienst nicht gewährleistet werden kann. Daher ist es völlig richtig, dass man einen richtigen Begriff gewählt hat, nämlich Ordnungsdienst. Der Begriff suggeriert nämlich nicht, dass man damit die Sicherheit der Linzer Bevölkerung mit 18 oder 30 Kräften aufrechterhalten kann. Die Kritik ist in Wahrheit bei der Polizei anzusetzen. Ich bin auch nicht dafür gewesen, dass wir unsere Kurzparkzonen, unseren ruhenden Verkehr, den vergebührten Bereich von Group 4 überwachen lassen müssen, sondern da ist auch die Polizei ihrer Aufgabe, die sie ursprünglich gehabt hat, nicht nachgekommen. Auch hier hat die Polizei nicht entsprechend agiert, weshalb wir dann diese Kurzparkzonen überwachen haben lassen. So ist es eigentlich die ganzen Jahre dahingegangen. Die Polizei kommt ihrer Aufgabe, die sie vom Staat gestellt bekommen hat, zu wenig nach. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist ein schwankendes. Bei unseren Bevölkerungsbefragungen hatten wir über 20 Prozent Unsicherheitsgefühl, dann hatten wir 11 Prozent, dann hatten wir 17 Prozent usw. Es ist ein Auf und Ab. Jedenfalls gibt es einen Teil der Bevölkerung, der sich unsicher fühlt und die Polizei bekommt die Ressourcen nicht, muss ich sagen, damit sie einen entsprechenden Dienst versieht. Daher war meine Position auch immer klar und mir wäre das heute noch zehnmal lieber. Das Zweite ist, es ist ganz einfach eine Tatsache, dass wir die absolute Mehrheit verloren haben und dass es andere Mehrheiten in diesem Gemeinderat gibt und wir damit eine andere demokratische Situation haben. Wir haben die Ressortverteilung nach der Wahl verhandelt und da war völlig klar, dass die Sozialdemokratie in der Frage der Stadtwache – wie damals der Name geheißen hat – bereit ist, nachzugeben, sodass wir dann zu einer einhelligen Stadtregierungsaufteilung gekommen sind – im vollen Bewusstsein, das muss ich den Grünen schon sagen, dass, wenn wir die Ressortverteilung so machen, wie wir sie dann einstimmig beschlossen haben, auch Die Grünen dieser Ressortverteilung grundsätzlich zugestimmt haben mit der Aussage, aber wenn die Stadtwache dann im Gemeinderat beschlossen wird, dann werden wir nicht zustimmen, das ist auch völlig klar. Aber insgesamt haben Die Grünen sehr wohl gewusst, dass wir als Sozialdemokratie beim Aushandeln der Ressortverteilung – und das ist notwendig nach einer Wahl – dadurch, dass wir dem Ordnungsdienst zugestimmt haben, diese einhellige Ressortverteilung zu Stande gebracht haben. Ich halte das für ganz wichtig, dass eine gute Arbeitsbasis im Gemeinderat vorhanden ist, dann bringen wir auch in dieser Periode grundsätzlich etwas weiter. Es gab ja die Angst, dass wir zustimmen und dann hinten herum die Einrichtung dieses Ordnungsdienstes boykottieren durch irgendwelche bürokratischen Maßnahmen, durch das Verschleppen und all diese Dinge. Ich habe damals zugesagt, und wenn wir zusagen, dass wir das machen, dann machen wir das auch und wir werden uns nicht dafür hergeben, dass wir die Geschichte verzögern und hier versuchen, scheibchenweise die Zusagen zu reduzieren. Wir haben gesagt, wir werden uns einbringen und wirklich mitmachen, aber wir haben auch gesagt – das möchte ich auch betonen –, wir sind dagegen, dass wir zusätzliche Kompetenzen einrichten oder ein Landesgesetz machen. Ich habe gesagt, dazu kann von uns auch in Zukunft keine Zustimmung kommen, sondern es geht darum, dass wir im vorhandenen gesetzlichen Rahmen, der möglich ist, diesen Ordnungsdienst einrichten. Das geschieht mit diesem Antrag. Und es gibt Dinge, wo die Bevölkerung tatsächlich meines Erachtens meint, dass man mit einem Ordnungsdienst etwas weiterbringen kann. Auch ich bin der Meinung, dass das eine oder andere vielleicht besser wird. Auf jeden Fall wehre ich mich gegen diese Aussagen, dass irgendjemand von uns auch nur im Ansatz will, dass man gegen Obdachlose, gegen Unstethafte usw. den Ordnungsdienst einsetzt, sondern es geht eigentlich darum - und das sieht man schon, wir haben noch einen Antrag heute, der von der FPÖ eingebracht worden ist, da geht es um Betteleiverbot auf Friedhöfen, da sind wir der Meinung, dass bei diesen Dingen natürlich das Oö. Sammlungsgesetz völlig ausreicht und dass auch, was die Bettelei, die aggressive Bettelei und die gezielte Berufsbettelei betrifft, dass die nicht notwendig ist in diesem Land und dass man die auch nicht dulden soll. Diese Position haben wir seit Jahr und Tag und wir tun auch etwas dagegen. Ich will da nicht irgendwelche Effekthascherei haben, das möchte ich überhaupt nicht, nur eines ist ganz sicher: dass wir diese Dinge in dieser Stadt, wo wir uns bemühen, ein soziales Gefüge aufzubauen, nicht brauchen. Und man muss sie auch nicht einfliegen von anderen Ländern, das brauchen wir nicht. Und dagegen sich zu wehren, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass man auf einmal gegen sozial Schwächere in dieser Stadt losgeht. Ich bin auch strikt dagegen, dass der Ordnungsdienst meint, er kann unsere Jugendlichen an der Donaulände vertreiben. Da werden sie sich irren, das wird er nicht tun können. (Beifall SPÖ) Das heißt, es gibt ein ganz klares Portfolio für den Ordnungsdienst, was der Ordnungsdienst machen können wird und es gehört natürlich eine gute Ausbildung für die MitarbeiterInnen und grundsätzlich ein sensibler Umgang der Mitarbeiter mit den Menschen dieser Stadt dazu. Ich bin überzeugt, wenn man die Ausbildung ordentlich macht, wenn man die richtigen MitarbeiterInnen aussucht, dann wird das auch, glaube ich, eine Sache sein, die von der Bevölkerung grundsätzlich akzeptiert wird. Einem Argument, das eigentlich immer gekommen ist, möchte ich insofern widersprechen, nämlich dass gesagt worden ist gerade zu mir als Person, du bist umgefallen, du hättest die Mehrheit im Gemeinderat, du brauchst das gar nicht machen, weil 55 Prozent der Bevölkerung sowieso gegen den Ordnungsdienst waren, sonst hätten sie nicht Rot und Grün gewählt, weil ich diese Aussage getroffen habe. Dieser Aussage kann ich nur Folgendes entgegenstellen: Alle, die das sagen, würde ich bitten, sich bei der Nase zu nehmen und zu akzeptieren, dass 90 Prozent der Linzer Bevölkerung die Parteien gewählt haben, die für den Westring eintreten. Also dürfte ich überhaupt kein Verständnis dafür haben, dass man gegen den Westring ist, wenn 90 Prozent der Bevölkerung den Westring wollen. Ich habe aber genauso Verständnis, das habe ich auch in den Medien gesagt, dass man gegen einen Westring ist, wie ich auch Verständnis dafür habe, dass es Menschen gibt, die diesen Ordnungsdienst nicht wollen. Auch dafür habe ich Verständnis. Dann hätte vielleicht das Wahlergebnis anders ausschauen müssen, dann hätten wir ihn vielleicht wirklich nicht bekommen. Das ist die eine Aussage. Und die zweite Aussage ist zur Bürgerinitiative. Ich habe mich wirklich bemüht, die Bürgerinitiative total zu unterstützen, was die Unterschriftsleistungsmöglichkeiten etc. betrifft. Sie werden sicher nicht hören, dass es nur im Ansatz irgendeine Behinderung gegeben hat. Ich persönlich habe natürlich nicht mit der Bürgerinitiative – und auch Herr Kollege Wimmer nicht und sonst auch niemand – die Terminplanung abgesprochen und die Bürgerinitiative nicht mit uns. Wir haben eine autonome Terminplanung gemacht und die anderen haben eine autonome Terminplanung gemacht. Und die haben mit der Sammlung der Unterschriften – leider, sage ich jetzt – zu spät angefangen, sonst hätten wir, wenn sie die 3000 Unterschriften zusammenbringen, diese Bürgerinitiative heute hier im selben Gemeinderat behandeln können. Sie hätten nur 14 Tage oder drei Wochen früher zum Sammeln anfangen brauchen, das ist halt auch nicht passiert. Und es ist weder uns ein Vorwurf zu machen, noch mache ich der Bürgerinitiative einen Vorwurf. Aber jetzt uns den Vorwurf zu machen, wir handeln undemokratisch, das ist nicht fair, sage ich Ihnen. Und wir werden natürlich diese Bürgerinitiative, wenn sie die Unterschriften zusammenbekommen, behandeln. Eines möchte ich aber schon dazu sagen: Ich glaube nicht, dass es sehr viel an der Entscheidung dieses Gemeinderates geändert hätte, denn solche Dinge haben wir immer korrekt behandelt im Gemeinderat und es ist nicht das erste Mal, dass diese Entscheidungen gefällt werden. Ich möchte nur sagen, dass es schon oft Entscheidungen der Organe gegeben hat, die dann im Nachhinein noch gekippt sind. Ich denke nur ans Musiktheater, um eine solche Geschichte zu sagen. Daher wäre es theoretisch möglich, dass Gemeinderatsbeschlüsse abgeändert werden würden. Aber wir werden sehen, ob die 3000 Unterschriften zustande kommen und dann wird der Gemeinderat natürlich das ganz korrekt, wie es unser Statut vorsieht, behandeln. Also warum man uns hier wieder undemokratisches Verhalten unterstellen will, verstehe ich wirklich nicht, weil ich persönlich alles getan habe, dass diese Bürgerinitiative überhaupt die Unterschriftsleistung so in dieser Form, wie sie jetzt ist, erbringen konnte. Das möchte ich betonen. Mehr will ich dazu gar nicht sagen, weil ich mich wirklich persönlich dafür eingesetzt habe, dass das überhaupt zustande gekommen ist. Daher lasse ich mir ungern undemokratisches Verhalten in dieser Frage vorwerfen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Hörzing kommt um 17.15 Uhr wieder in die Sitzung. Gemeinderätin Lenger: „Jetzt muss ich mich doch noch einmal zu Wort melden zu diesem Thema, weil des Öfteren jetzt schon gefallen ist, es will niemand sozial Schwächere vertreiben, und das soll sich nicht gegen sozial Schwächere richten und niemand der Parteien, die das beschließen, will sozial Schwächere vertreiben. Dann frage ich mich schon, warum das Volksblatt am 10. April schreibt, ich darf zitieren: ‚An die Straßenbettler haben sich die Städter beinahe gewöhnt, doch in den vergangenen Monaten haben sich Bettler in den Linzer Kirchen unangenehm bemerkbar gemacht. Nicht einmal beim stillen Gebet hätten sie Ruhe, weil sie von bettelnden Frauen oft sehr lange belästigt worden seien, beklagten Gläubige.’ Also eine sehr christliche Einstellung, muss ich sagen, die Bettler stören beim Gebet. (Zwischenrufe, Unruhe, Klingel) Zum Kollegen Ortner möchte ich ein paar Worte sagen, weil er den Rechtsstaat so herausgestrichen hat, wie wichtig der Rechtsstaat ist. Herr Kollege Ortner, wo war die FPÖ zum Beispiel, als bei der Vorverurteilung rund um den 1. Mai, wo die ÖVP gefordert hat, dass an das Bündnis gegen Polizeigewalt, an die Organisationen so lange keine Subventionen mehr ausgezahlt werden, bis sich deren Unschuld herausgestellt hat. Ich möchte nur sagen, erstens einmal waren die Organisationen nicht an der Demonstration beteiligt und es hat dann fünf Freisprüche gegeben. Da habe ich nichts von der FPÖ gehört, dass man den Rechtsstaat sozusagen Rechtsstaat lassen sein soll und nicht in laufende Verfahren eingreifen soll. Also die FPÖ richtet es sich auch, wie sie es gerade braucht und wie es gerade passt.“ Gemeinderätin Kaltenhuber kommt um 17.22 Uhr in die Sitzung. Gemeinderat Mag. Pühringer: „Noch ganz kurz zum Gemeinderat Ortner. Der Herr Bürgermeister hat es schon gesagt, grundsätzlich ist für die Einhaltung der Regeln im Bereich der Sicherheit die Polizei zuständig - also es gibt schon Institutionen, die sich um die Einhaltung der Regeln und Gesetze kümmern. Und es gibt in der Stadt Linz den Erhebungsdienst und es ist meines Erachtens in der gesamten Diskussion verabsäumt worden – auch in den Ausschüssen –, sich die Frage zu stellen, ob man nicht den Erhebungsdienst personell aufstocken soll. Wenn man zur Erkenntnis gekommen wäre, dass für die Aufgaben, die der Erhebungsdienst jetzt schon wahrnimmt, zum Beispiel im Bereich der Sperrstundenkontrolle oder im Bereich der illegalen Bettelei und der Straßenmusik, zu wenig Personal vorhanden ist, dann hätte man den natürlich auch aufstocken können. Aber es war das Bestreben da, dass man eine bewaffnete - anfangs hat es geheißen, auch von Stadtrat Wimmer, mit Schlagstöcken bewaffnete, aber jetzt mit Pfefferspray ausgestattete Truppe zusammenstellen wird. Man wollte das haben und hat erst im Nachhinein geschaut, welche Aufgaben die übernehmen können und hat nicht geschaut, wie man bestehende Institutionen entsprechend ausstatten oder personell aufstocken könnte, damit sie die Aufgaben, die da genannt wurden, einfach gut wahrnehmen können. Danke.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ein paar Worte zur Zustimmung zur Ressortverteilung. Selbstverständlich haben wir der Ressortverteilung zugestimmt, da geht es immerhin um die Aufteilung der Aufgaben zwischen den einzelnen Stadtsenatsmitgliedern. Und die Ordnungswache war zu dem Zeitpunkt nicht Bestandteil, da haben wir unsere Position vor der Wahl so vertreten, wie wir sie nach der Wahl vertreten haben und wie wir sie immer noch vertreten. Nach der Argumentation dürften wir überhaupt gegen kein neues Projekt mehr sein, weil das fällt in irgendein Ressort, das schon besteht, so wie es ist. Die Ordnungswache war nicht Bestandteil der Ressortverteilung, das ist einfach so. Das sind zwei verschiedene Dinge.“ Bürgermeister Dobusch: „Frau Kollegin Schobesberger, ich habe nicht behauptet, dass in der Ressortverteilung die Ordnungswache Teil des Beschlusses war. Ich habe nur gesagt, dass ein eigenes Sicherheitsressort geschaffen wurde, das es vorher nicht gegeben hat. Ich will nur eines völlig klarstellen: Sie haben vorher gewusst, dass wir als Sozialdemokraten der - damals Stadtwache -, wo wir noch gesagt haben, da wollen wir aber einen anderen Begriff, zustimmen werden. Das haben Sie gewusst, mehr habe ich gar nicht gesagt. Ich will nur sagen, Sie haben der Ressortverteilung zugestimmt, aber gleichzeitig gesagt, Sie werden dem nicht zustimmen. Ich habe genau das gesagt, was Wahrheit war, mehr nicht. Aber ich sage, gewusst habt ihr es vorher genauso. (Zwischenrufe) Ich habe nur gesagt, dass wir deshalb, weil wir als Sozialdemokraten grundsätzlich dem Sicherheitsressort oder wie immer das heißt, dem Ordnungsdienst zugestimmt haben, diese einhellige Zustimmung zur Ressortverteilung zustande gebracht haben. Mehr habe ich eigentlich gar nicht gesagt, und das ist die Wahrheit.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ja, das stimmt schon, nur Sie vermitteln das immer so, als hätten wir im Gesamtpaket die Ordnungswache mitbeschlossen. Das haben wir nicht, sonst müssten wir sie heute nicht beschließen. Ich möchte nur klarstellen, dass wir dem nie zugestimmt haben - das haben wir damals nicht und das tun wir heute nicht. Das sind zwei verschiedene Dinge.“ Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, als Mitglied des Sicherheits- und Ordnungsausschusses, der an der Entwicklung dieses Ordnungsdienstes mitgewirkt hat und - wie Herr Gemeinderat Ortner erwähnt hat - vielleicht auch etwas mitgewirkt hat an der Namensgebung, muss ich jetzt schon ein paar Klarstellungen treffen. Ich möchte mit dem Kollegen Pühringer beginnen, der ganz zu Eingang seines Statements gesagt hat, die FPÖ, die ÖVP, auch die SPÖ spiegeln hier Sicherheit vor, wecken eine Erwartungshaltung, die sicher enttäuscht wird. Da muss ich einmal dazusagen, diese Erwartungshaltung haben wir nie geweckt. Wir haben immer betont, dass Sicherheit gerade keine Aufgabe dieser Stadtwache, wie sie damals noch geheißen hat, sein kann, weil es eben keine Aufgabe der Stadt ist. Wir haben da nie etwas vorgespiegelt, wir haben uns immer bemüht - was dann in die Namensgebung gemündet hat, aber dazu komme ich dann noch -, hier immer eine realistische Erwartungshaltung zu erwecken und keine falsche. Das führt mich zum Kollegen Spannring, der gesagt hat, Sicherheit ist eine ureigene Aufgabe der Stadt. Da hat die Kollegin Schmied schon darauf hingewiesen, Sicherheit ist gerade nicht eine ureigene Aufgabe der Stadt, sondern des Staates insgesamt und in Österreich haben wir eine föderale Kompetenzverteilung, die die Sicherheit dem Bund zuweist. Sicherheit ist keine Aufgabe der Stadt, sondern eine Aufgabe des Bundes. Und das führt jetzt zum Namen, und das war ein ganz wichtiger Punkt, dieser Name Stadtwache, der da immer herumgegeistert ist, wo der Kollege Spannring gemeint hat, das ist ein eingeführter Begriff. Es mag vielleicht ein eingeführter Begriff gewesen sein, der aber verfassungsrechtlich problematisch ist, weil er zu sehr in die Richtung Wachkörper geht und gerade einen Wachkörper darf die Stadt Linz aufgrund dieser Kompetenzverteilung, die ich gerade skizziert habe, nicht einrichten. Ein bewaffneter Wachkörper darf durch die Stadt Linz nicht eingerichtet werden, das hat historische Gründe, das geht zurück auf eine Verfassungsbestimmung, die geschaffen wurde, um gegen das rote Wien damals gerichtet zu sein. Da hat man befürchtet, dass das rote Wien einen eigenen bewaffneten Wachkörper einrichtet, daher diese Bestimmung in unserer Bundesverfassung. Daher wäre der Begriff Stadtwache sehr problematisch gewesen. Und aus einem zweiten Grund ist das sehr problematisch, weil gerade der Begriff Stadtwache diese falsche Erwartungshaltung wecken würde. Da gibt es eine Stadtwache, die Kompetenzen hat, zu wachen, wenn man an mittelalterliche Stadtwachen denkt, aber genau diese Kompetenzen hat der Ordnungsdienst nicht und daher dieser Name Ordnungsdienst. Und das führt mich zum Nächsten, zur Frage der Bewaffnung. Es mag vielleicht sein, dass von einzelnen Protagonisten dieser Idee der Stadtwache zu Beginn auch die Idee der Bewaffnung vertreten wurde, es ist aber zum einen aus verfassungsrechtlichen Gründen und zum anderen, weil es eine politische Entscheidung sein wird, kein Thema. Der Ordnungsdienst wird nicht bewaffnet sein, das wäre verfassungsrechtlich bedenklich und ist bei diesem Aufgabenprofil nicht erforderlich. Es geht hier nicht um Sicherheit, es geht hier nicht um das Brechen von Aufständen, es geht hier wirklich um von Stadtrat Wimmer vorgetragene Aufgaben, um ein Aufgabenprofil, das sich in dem Bereich bewegt, mit dem die deutschen Ordnungsdienste zu tun haben, wie es sie in jeder deutschen Stadt gibt. Und abschließend noch einmal anknüpfend an das, was unser Herr Bürgermeister schon gesagt hat: Es war nie eine Idee der Sozialdemokratie, hier eine Stadtwache oder einen Ordnungsdienst einzuführen. Es ist aber einfach, wie es auch schon gesagt wurde, aufgrund der politischen Verhältnisse in diesem Haus zu dieser Einrichtung dieses Ausschusses und zu dieser Diskussion gekommen und wir haben uns hier von Anfang an konstruktiv beteiligt. Und ich denke, dass dieser Ordnungsdienst, so wie er jetzt hier auf dem Tisch liegt, nichts mehr mit dieser paramilitärischen Einheit, die sich vielleicht die einen erwartet, die anderen befürchtet haben, zu tun hat, die ursprünglich auch Ausgangspunkt für die BürgerInnen-Initiative war. Es geht hier nicht um eine paramilitärische Einheit, die gegen Randgruppen vorgeht, sondern um einen Ordnungsdienst, der ein klar definiertes Aufgabenprofil hat, das sich im Rahmen von dem bewegt, was die deutschen Ordnungsdienste in deutschen Städten als Aufgabenstellung haben. Daher ist es ganz konsequent, dass wir als sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag unsere Zustimmung erteilen werden.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Spannring: „Sehr geehrte Damen und Herren, keine Sorge, Herr Bürgermeister, es wird ganz kurz, aber ich muss den Kollegen Leidenmühler doch noch ehren, weil er sich ganz alleine mit seinen verfassungsrechtlichen Bedenken hier exponiert. Ich darf festhalten für die Allgemeinheit, dass im Sicherheitsausschuss explizit festgehalten wurde von der Frau Bezirksverwaltungsdirektorin, die unter Mitwirkung des Präsidiums, Personal und Organisation diese Sache geprüft hat, dass der Name Stadtwache keine verfassungsrechtlichen Bedenken zur Folge hat. Danke sehr.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, uns kommt es vor allem auf eines an: dass die Aufgaben, die den Linzerinnen und Linzern unter den Nägeln brennen, erfüllt werden müssen, die die einzelnen Fraktionen eingemeldet haben, dass man diese Aufgabengebiete, diese Inhalte möglichst gut umsetzen kann. Wie das gelingt, ist der Ordnungsdienst in der Form, wie er vorliegt, sicherlich ein sehr, sehr gutes Instrument dazu. Es liegt jetzt an uns, auf dieser Grundlage beruhend das Beste daraus zu machen in der weiteren Ausarbeitung dieses Projektes, dieses Konzeptes, bis zum 1. September die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Ich kann in einem Punkt beim Gemeinderat Ortner anschließen, was die Konstruktivität, den Appell an die anderen Fraktionen betrifft. Es wäre sehr schön, wenn der eine oder andere, der heute das ganze Projekt noch kritisch sieht, davon weniger überzeugt oder davon nicht überzeugt ist und eine Gegenposition einnimmt, vielleicht in einigen Wochen, Monaten oder Jahren eine ganz andere Sicht der Dinge hat. Dass das nicht so ganz von der Hand zu weisen ist, bezeugt für mich eine Sache: Gerade die Parteien - Die Grünen, aber auch die KPÖ -, die hier ganz massiv gegen dieses Projekt sprechen und sich massiv dagegen äußern, auch sonst bei dieser Bürgerinitiative maßgeblich dagegen wirken, sind offenbar etwas verwirrt oder haben sich innerparteilich nicht besonders gut abgestimmt. Ich muss dem Gemeinderat, aber auch den Linzerinnen und Linzern, die sich durch diesen Standpunkt vertreten fühlen, bei der Gelegenheit schon eine Sache ganz deutlich zur Kenntnis bringen, was den Standpunkt der Grünen betrifft. Und zwar geht es hier quasi um die Herkunft oder den Ursprung eines ähnlichen Konzeptes. Die Stadt Graz, wo eine Ordnungswache mit ähnlichen Aufgaben – das ist jetzt nicht eins zu eins umlegbar, aber die Aufgaben sind zum Großteil ähnlich – bereits seit mehreren Jahren existiert, die Stadt Graz wird bekanntermaßen in einer Koalition von ÖVP und Grünen regiert. Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker vertritt dort grüne Interessen oder auch nicht, das obliegt dann dem Abstimmungsbedarf, der nicht immer so perfekt funktioniert, wie auch schon beim Thema Finanzen klar war, wo zuerst eine Zustimmung, nachher doch eine Ablehnung erfolgt ist – so ähnlich schaut es auch beim Thema Ordnung und Sicherheit aus. Ich möchte einen Artikel der Kleinen Zeitung vom 19. August 2009 – das ist zirka ein halbes Jahr her – zur Kenntnis bringen. Dieser Artikel trägt den Untertitel: ‚Univiertel – Grüne wollen effektive Maßnahmen’ - da geht es um ein Alkoholverbot. Und zwar steht in diesem Artikel: ‚Die Grünen sehen die von Bürgermeister Nagl angekündigte Aufstockung der Ordnungswache zwar grundsätzlich als sinnvoll an, fordern aber neue Schwerpunkte.’ Aha, interessant, welche Schwerpunkte? Ich zitiere weiter: ‚Gemeinderat Stefan Schneider ist überzeugt, dass das Alkoholverbot alleine keine Probleme löst, zumal sich die Kontrolle als extrem schwierig erweist.’ Das heißt, gerade Die Grünen, die bei uns immer behaupten, Alkoholverbot, so etwas Schlimmes, Ordnungswache, so etwas Schlimmes, sind einerseits für die Aufstockung dieser Ordnungswache in Graz und andererseits auch dafür, dass ein Alkoholverbot alleine keine Probleme löst, sondern offenbar noch ganz andere Schritte gesetzt werden müssen, um etwas zu unternehmen. Jetzt kann man sicher sagen, die Kleine Zeitung hat sich vielleicht geirrt, oder falsch zitiert oder die parteiinterne Kommunikation haut nicht hin. Aber es gibt noch einen anderen Beweis, das ist erst eine Woche her, in der Kronen Zeitung stellt die Stadtregierung von Graz einen Masterplan für den Stadtpark vor. Und zwar heißt es da: ‚Der Grazer Bürgermeister Nagl, ÖVP, und Vizebürgermeisterin Rücker, Grüne, haben am Freitag den Masterplan Stadtpark vorgestellt. Es soll sich die Bevölkerung im Stadtpark künftig sicherer fühlen.’ Und zwar zitiere ich: ‚Bessere Beleuchtung und mehr Securitys. Wir wollen mit besserer Beleuchtung und mehr Präsenz der Ordnungswache das Sicherheitsempfinden der Parkbewohner erhöhen.’ Jeder weitere Kommentar zu dem komischen Standpunkt der Grünen, die in der einen Sache so, in der anderen anders sich gestalten, ist für mich überflüssig. Aber ich darf noch ganz kurz zur KPÖ kommen, die hier bei uns in einer anderen Position ist als in der Steiermark und in Graz, das ist mir schon bewusst, trotzdem finde ich, sollte eine gewisse Kontinuität und Verlässlichkeit in einer politischen Bewegung an den Tag gelegt werden, damit man sich darauf verlassen kann. Zwischenruf Gemeinderätin Roschger: „Blau, orange, orange, blau!“ Stadtrat Wimmer weiter: Wie Sie vielleicht mit Ihren sinnbefreiten Rufen trotzdem zugeben müssen, ich war nie Mitglied in einer anderen Partei, sondern nur Mitglied der FPÖ und das kann ich auch gerne nachweisen. (Zwischenrufe) Aber wir waren gerade bei der KPÖ, von der ich mich auch nicht abbringen lassen möchte. Ich darf da einen Bericht des Österreichischen Rundfunks, der uns gegenüber vielleicht nicht immer ganz objektiv ist, vielleicht auch nicht gegenüber der KPÖ objektiv war, dann tut es mir Leid, wenn das hier nicht stimmen sollte, aber ich zitiere es einmal. Es geht hier um den Beschluss des Steirischen Landtags, wo in einem Gesetz die Kompetenz der Grazer Ordnungswache noch erweitert wurde. Und zwar heißt es da: ‚Land bereitet Weg für Grazer Stadtwache. Der Landtag hat am Dienstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und KPÖ die gesetzlichen Weichen für eine Ordnungswache in Graz gestellt. Mit dem neuen Aufsichtsorgangesetz können auch andere steirische Gemeinden eine Ordnungswache einsetzen.’ Es heißt dort weiter: ‚Für die KPÖ warnte Klubobmann Ernest Kaltenegger ein, die von den Grünen beschworene Bürgerwehr drohe eben nur dann, wenn man den Problemen zu lange tatenlos zusehe.’ Also KPÖ für Ordnungswache, was in der KPÖ nicht so gut ankommt. Auf der Seite der KPÖ Steiermark heißt es da beispielsweise von einer zornigen Funktionärin: ‚Meiner Ansicht nach ist es einfach nur übergeschnappt von der Landes-KPÖ gewesen, der Ordnungswache zuzustimmen. Noch dazu nicht einmal mehr mit Bauchweh, sondern mit Überzeugung.’ Zitat Kaltenegger: ‚Die Bürgerwehr drohe eben dann, wenn man den Problemen zu lange tatenlos zusehe.’ Mit diesen Argumenten der KPÖ, denen ich mich durchaus anschließen kann, ersuche ich den Linzer Gemeinderat, den vorliegenden Antrag für die Errichtung des Ordnungsdienstes anzunehmen.“ (Heiterkeit, Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Sie machen mir das Leben mit der letzten Aussage schon sehr schwer, Herr Stadtrat. (Zwischenrufe) Sie zitieren dauernd eine Koalition, die, glaube ich, nicht gescheit ist, wie in Graz, und dann die KPÖ. Ich verstehe das nicht. Aber gut, ich mache jetzt folgenden Vorschlag zur Abstimmung. Ich lasse diesen Antrag, den Amtsantrag, punktweise abstimmen, damit die ÖVP ein differenziertes Abstimmungsverhalten, wie schon so oft, an den Tag legen kann. Und nachher lasse ich den Abänderungsantrag abstimmen, dann werden wir sehen, wie es ausgeht. Weil die Auseinandersetzung, was ist mehr und was ist weniger, Abänderungsantrag, Zusatzantrag, das ist überhaupt nicht zu erfüllen. Zwischenruf Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Was sagt der Kollege Leidenmühler?“ Bürgermeister Dobusch weiter: In diesen Dingen geht es um die Sitzungsführung, da frage ich nicht.“ Die Punkte 1 bis 3 des Antrages werden bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Punkte 4 und 5 des Antrages werden bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP-Fraktion wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Gemeinderätin Lenger berichtet über N ANTRAG DES KONTROLLAUSSCHUSSES Jahresbericht des Kontrollamtes über die erfolgte Prüfungstätigkeit im Jahr 2009 und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, werte Damen und Herren auf der Galerie, Herr Kontrollamtsdirektor Dr. Schönberger, zu Beginn möchte ich noch einmal erinnern, wir sind in Linz und nicht in Graz und es geht um den Tätigkeitsbericht des Linzer Kontrollamtes über das Jahr 2009. (Zwischenruf) Ja, es war erst ein bisschen verwirrend. Ich möchte mich, bevor ich weiter ausführe, beim Herrn Dr. Klug im Namen des Linzer Gemeinderates sehr herzlich bedanken. Er ist am 30. April 2009 nach 35 Jahren Tätigkeit als Kontrollamtsdirektor für diesen Bereich in den wohlverdienten Ruhestand gegangen und bei diesem vorliegenden Tätigkeitsbericht gewährt der neue Leiter, Herr Dr. Schönberger, erstmals Einblicke in den initiierten Strategieentwicklungsprozess, der dem Paradigmenwechsel in der öffentlichen Kontrolle folgt. Der Kontext ist, Linz verändert, im Sinne wir bewegen Linz. Die Themenfelder dieser Strategieentwicklung sind New Public Control, Expertenorganisation, Berichtswesen und Performance. Das Jahr 2009 war von komplexen und mit Konfliktpotential behafteten Gebarungs- und Sonderprüfungen geprägt, die sehr hohe Anforderungen an die Prüferinnen und Prüfer stellten. Ich möchte da nur einen Antrag explizit für alle anderen nennen - Cross-Boarder-Leasing. Da haben die Prüferinnen und Prüfer wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Das Kontrollamt als Bestandteil des Magistrats der Landeshauptstadt Linz ist in der Kontrolltätigkeit der Vergangenheit nicht von den neuen strategischen Entwicklungen der Stadt Linz unberührt geblieben. Die neuen Verwaltungsansätze und Managementprinzipien aus den Elementen des neuen Steuerungsmodells sowie des New Public Managements fanden ihren Niederschlag in der dezentralen Ressourcenverantwortung der internen Leistungsverrechnung und in der Entwicklung des neuen Forderungsmanagements. Als Meilensteine sind zum Beispiel die Geschäftsgruppenbudgetierung, die Strukturreform des Magistrats sowie die Bildung der Unternehmensgruppe der Stadt Linz, begleitet von einem Identitäts- und Kulturentwicklungsprozess sowie die Einführung eines freiwilligen Konzernabschlusses zu nennen. Das bedingt alles eine neue Prüfstrategie, die auf einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit im Netzwerk der Finanzkontrolle aufbaut, die ganzheitliche Betrachtungsweisen sichert, Leistungs- und Kostenvergleiche ermöglicht, Benchmarks liefert, Verantwortung für Qualität und Ressourceneinsatz darstellt, Effizienz und Kosteneinsparungspotenziale aufzeigt und damit Good Governance sichert. Das Kontrollamt als unabhängige Prüfungsorganisation sieht sich verstärkt als Promotor für Veränderungsprozesse und hat mit Hilfe der systemdynamischen Organisationsberatung eine Standortbestimmung vorgenommen und sich anhand der zentralen Themenfelder eine neue Ausrichtung gegeben, um für die Aufgabenstellungen der Zukunft gerüstet zu sein. Das Schwergewicht verlagert sich künftig von der Ordnungskontrolle hin zur Leistungskontrolle. Neben einer mehr gegenwart- und zukunftsorientierten Prüfung findet eine Änderung der Prüfungsbedingungen in Richtung Aufgabenkritik, Consulting und Change Agency statt. Die geänderten Fragestellungen der öffentlichen Finanzkontrolle sowie die Änderung der Prüflandkarte bedingen einen risikoorientierten Prüfansatz. Es soll Schwerpunktprüfungen nach Ansätzen des New Public Management sowie Querschnittsprüfungen geben im Einklang mit der Ausrichtung der Unternehmensgruppe der Stadt Linz als netzwerkgestützte Dienstleistungsorganisation für die Linzer BürgerInnen. Die Optimierung dieser Funktion durch die Nutzung vorhandener Synergiepotentiale, aber auch die Frage der Flexibilitätssteigerungen sowie die widmungsgerechte Verwendung von Förderungen werden künftig im Fokus der öffentlichen Kontrolle stehen. Das neue Anforderungsprofil für die PrüferInnen ist durch die geänderten Fragestellungen bedingt. Durch bereits eingetretene Pensionierungen zweier von sieben Prüfern und durch Nachbesetzungen sind jetzt neue Anforderungsprofile für die PrüferInnen erforderlich. Internationale Studien belegen das hohe Anspruchsniveau. Das Kontrollamt bekennt sich zu einer klassischen Experten- und Expertinnenorganisation, die neben der hohen Fachlichkeit auch Augenmerk auf Verhaltensanforderungen stellt. Ganz wichtig ist, das möchte ich jetzt hervorheben, dass verstärkt ein Signal an Frauen gesendet wird, bereits gesendet wurde und auch künftig gesendet werden soll. Das freut mich ganz besonders, da möchte ich mich auch bedanken. Zum Berichtswesen: Das wird nach den Erfordernissen einer modernen Finanzkontrolle entsprechend festgelegt. Die Feststellungen des Kontrollamtes und die Empfehlungen werden mit den Stellungnahmen der geprüften Organisationseinheit verknüpft. Aus Transparenzgründen und zur Steigerung der Sensibilität werden Schlussbesprechungen mit den geprüften Organisationen auch für Folgeprüfungen künftig eingeführt. Um die Publizitätswirkung der Empfehlungen des Kontrollamts zu verstärken, soll der Gemeinderat ab dem Berichtsjahr 2010 über den Stand der Umsetzung im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts informiert werden. Es ist zuerst schon gesagt worden, es erfolgt die strukturelle Anpassung an die UGL-Organisation, was bedingt ist durch die neue Aufstellung der Stadt Linz. Das Kontrollamt stellt einen jährlichen Prüfplan, der nach den Kriterien eines risikoorientierten Prüfansatzes ausgerichtet ist. Der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit lag 2009 bei den Initiativprüfungen. Im Bereich der Verwaltung erfolgten fünf Prüfberichte, im Bereich der städtischen Unternehmen einer, für sieben städtische Bauvorhaben gab es zeitnahe Kontrollen mit insgesamt zwölf Prüfberichten. Zwei externe Organisationen wurden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung von Subventionen überprüft. Der Status der Umsetzung von Empfehlungen des Kontrollamts wurde im Rahmen von 14 Folgeprüfungen erhoben. Über Auftrag von statutenmäßig berechtigten Organen der Stadt Linz erfolgten insgesamt drei Sonderprüfungen, davon eine im Rahmen der Verwaltung und zwei im Rahmen der Unternehmen der Stadt Linz. Es werden ab dem Berichtsjahr 2010 den Mitgliedern des Gemeinderates die von den geprüften Organisationseinheiten gesetzten Maßnahmen komprimiert zur Kenntnis gebracht werden und, wie zuerst schon erwähnt, die neu eingeführte Schlussbesprechung soll auch stattfinden. Die Wirkungen der öffentlichen Kontrolle erfahren eine Schwerpunktverlagerung zur Beurteilung der Frage, welchen Gegenwert der Bürger/die Bürgerin für seine Steuerleistung erhält. Die prophylaktische Wirkung, die Verhütungsfunktion und die Aktualität der Kontrolle soll deutlich zum Ausdruck kommen. Es ist ganz eindeutig, dass sich Kontrolle rechnet. Das lässt sich hiermit beweisen. Noch einen ganz kurzen Ausblick: Der Kontrollnutzen soll durch verstärkte Netzwerkarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen der Finanzkontrolle, Wirtschaftsprüfung und Revision erhöht werden. Die Neupositionierung des Kontrollamtes als Wissensträger und Dienstleister zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger soll sozusagen noch hervorgehoben und verstärkt werden. Im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Sitzungen des Linzer Kontrollausschusses wird es neben der Behandlung der vorgelegten Prüfberichte auch über aktuelle Entwicklungen im Linzer Kontrollamt Berichte geben und der partnerschaftliche Umgang und die Transparenz sollen dabei vertrauensbildend wirken. Ich möchte mich sehr bei Herrn Dr. Schönberger und seinem Team bedanken. Ich freue mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes noch vorhandenes Kollegium - offensichtlich ist das Thema Kontrolle nicht so wichtig da herinnen, weil fast die Hälfte fehlt -, ein professionelles Stadtmarketing braucht eine professionelle Kontrolle. Es ist von unserer Seite her sehr begrüßenswert, dass hier die Stadt mit dieser Ausrichtung mehr Professionalität ins Auge fasst, mehr leistungsorientiert denkt und das New Public Management mit einbezieht. Wichtig aus der Sicht des BZÖ ist auf jeden Fall, dass Missstände, beispielsweise auch missbräuchliche Verwendung von Subventionen oder Vergabe von Geldern ohne Zustimmung des Stadtsenats oder Gemeinderats rigoros geahndet werden bzw. hier Konsequenzen gezogen werden. Zusammenfassend möchte ich aber noch einmal sagen, ich bin sehr positiv überrascht und freue mich und wünsche dieser Instanz, also diesem Gremium auch wirklich alles Gute für die Zukunft. Danke.“ Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Gemeinderat Leidenmühler berichtet über O ANTRAG DES PERSONALBEIRATES Neubestellung der Kommission nach dem Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Für die Dauer der Funktionsperiode des Gemeinderates werden folgende Personen als Mitglied der Kommission nach dem Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz bestellt (§ 51 Abs. 3 leg.cit): Als Vertreter der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Oberösterreich: Herr Moser Fritz, Gebäudemanagement. Ersatzmitglied: Herr Urschitz Gunter, Feuerwehr der Stadt Linz Als VertreterInnen des Dienstgebers: Herr Ing. Lindemann Hans, Gebäudemanagement. Ersatzmitglied: Herr Ing. Heckerl Ernst, Gebäudemanagement Herr Mag. Polleichtner Michael, Präsidium, Personal und Organisation. Ersatzmitglied: Frau Kamenar Karin, Präsidium, Personal und Organisation Als Mitglied der Personalvertretung der Statutarstadt: Herr Eckerstorfer Alfred, Personalvertretung. Ersatzmitglied: Frau Ing.in Kluczyk Lydia, Gebäudemanagement Als Mitglied, das das Studium der Technik oder der Naturwissenschaften abgeschlossen hat: Herr Dipl.Ing. Moser Alfred, Umwelt- und Technik-Center. Ersatzmitglied: Dipl.Ing. Dr. Biladt Albert, Umwelt- und Technik-Center Als ArbeitsmedizinerIn: Frau Dr.in Eichinger Brigitte, Präsidium, Personal und Organisation. Ersatzmitglied: Frau Dr.in Schwarz Ulla, Präsidium, Personal und Organisation.“ Der Antrag wird einstimmig beschlossen. Vizebürgermeister Luger berichtet über P ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ NACH § 7 ABS. 2 ORGANISATIONSSTATUT FÜR DIE UNTERNEHMUNG „KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ“ GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Abänderung des Wirtschaftsplanes des Kinder- und Jugend-Services Linz für das Rechnungsjahr 2010 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die reibungslose organisatorische Abwicklung eines ganzjährigen Betriebes in Kindergärten und Krabbelstuben werden im Kinder- und Jugend-Services für die Sommermonate Juli und August 30 FerialpraktikantInnen aufgenommen. Weiters wird der Kinderpädagoginnen-Springerinnenpool um 15 Vollzeitäquivalente erweitert. Der Wirtschaftsplan der Kinder- und Jugend-Services Linz 2010 wird in der Form abgeändert, dass die für diese Maßnahmen notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 375.000 Euro Bedeckung finden. Der Wirtschaftsplan der Kinder- und Jugend-Services Linz 2010 sieht somit Einnahmen von 24,428.000 Euro Ausgaben von 42,303.000 Euro und einen daraus resultierenden Abgang in Höhe von 17,875.000 Euro vor. Die Bedeckung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 375.000 Euro erfolgt durch Umschichtungen innerhalb des Kinder- und Jugend-Services - Linz-Budgets von mindestens 125.000 Euro und im Bedarfsfall durch Entnahmen aus der Geschäftsgruppenrücklage der Geschäftsgruppe 3 bzw. aus der Haushalts-Ausgleichsrücklage in Höhe von je 125.000 Euro.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Q ANTRÄGE VON GEMEINDERÄTEN/INNEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 1 LIVA-Arena – Verlängerung der Öffnungszeiten für Leichtathletik-Vereine und führt aus: „Frau Vorsitzende, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, die Stadt Linz verfügt über eine der modernsten Leichtathletikhallen in Oberösterreich, in Österreich, ja sogar des benachbarten Auslands. Wir sind auf diese Halle stolz, weil sie Voraussetzungen bietet, die unseren Leichtathletik-Vereinen, unseren ehrenamtlichen TrainerInnen und unseren Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten bietet, die es woanders nicht gibt. Es haben uns die Stimmen mehrerer Verbandsfunktionäre oder auch Vereinsfunktionäre erreicht, die gesagt haben, die Möglichkeit der Nutzung endet für die ehrenamtlichen TrainerInnen mit ihren Kindern und Jugendlichen Ende Februar, das heißt, ab März ist wieder die Laufbahn draußen zu benutzen. Hier kommt es zu erheblichen Problemen, weil wenn im März noch Schnee liegt und das Fußballfeld des Linzer Stadions geräumt werden muss, dann ist der Schnee auf der Laufbahn, und die Temperaturen sind für die Kinder und Jugendlichen zum Training nicht geeignet. Deshalb hat man uns ersucht, im Linzer Gemeinderat zu thematisieren, dass diese Lebendsubvention sozusagen des Trainings bis Ende März möglich gemacht wird. Wir kommen dem Wunsch nach, bringen dieses Thema in den Gemeinderat und ich beantrage daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linzer Sportreferentin wird ersucht, zwischen der LIVA als Verwalterin der Tips Arena und den dort für Trainingszwecke zugelassenen Leichtathletik-Vereinen eine entsprechende Verlängerung der Zugangszeiten zu koordinieren und auch diese Verlängerung gegebenenfalls in Form einer Subvention der Stadt Linz abzudecken.’ Ich bitte um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeisterin Dolezal: „Herr Gemeinderat Fürlinger, als Sportreferentin muss ich einige Dinge aufklären, die Sie vielleicht nicht wissen. Das ist nämlich nicht eine reine Halle der Stadt Linz, sondern das ist eine Halle von Stadt Linz und Land, die von der LIVA geführt wird. Daher gibt es ein Betriebsführungsübereinkommen zwischen Land Oberösterreich, der Stadt Linz und der LIVA. In diesem Betriebsführungsübereinkommen sind sehr viele Dinge geregelt. Unter anderem steht auch drinnen, dass die Terminkoordination die LIVA übernimmt. Wenn es irgendwo Probleme gibt, dann ist eine Verständigung zwischen der Landessportdirektion und der LIVA herzustellen. Aber darauf will ich gar nicht eingehen, sondern ich gehe auf diesen Zeitraum ein. Da steht unter III Punkt 3 genau drinnen: ,Wie im Übereinkommen vom 29. Juli 1999 festgelegt’ - weil eigentlich geht es den Sportvereinen immer um den interessanten Hallenbenutzungszeitraum von Oktober bis März -, ,gibt es von Oktober bis März (180 Tage) maximal 30 Tage inklusive Auf- und Abbau zur freien Disposition für die Durchführung von nicht sportlichen Veranstaltungen’. Es gab sehr lange ganz schwierige Diskussionen, weil es eine multifunktionale Halle ist und nicht nur für die Leichtathletik, sondern auch für andere Veranstaltungen zur Verfügung steht, wobei ein Durchrechnungszeitraum von fünf Jahren vereinbart ist. Das heißt, und so wird es auch von der LIVA gehandhabt, dass es für den interessanten Trainingszeitraum, und das gilt auch für die Leichtathletik, eine Wertigkeitsliste gibt, welche Veranstaltungen der Reihe nach von den erfolgten Anmeldungen genommen werden. Zuerst kommen Sportveranstaltungen von überregionalem Charakter, internationale Veranstaltungen wie zum Beispiel heuer im Jänner die Handball-Europameisterschaften, kulturelle Veranstaltungen und Fernsehproduktionen von überregionaler Beachtung, aber innerhalb dieser 30-Tage-Regelung, dann kommt schon der Trainingsbetrieb der Leichtathletik, und dann kommen nationale, regionale Schulsportveranstaltungen, sonstige Trainings und Schulbetrieb. Die Leichtathleten können sich von Oktober bis März einbuchen. Diese Zeit wird auch nach dem Rahmen bezahlt, den ich dann noch anführen werde. Nur müssen diese Zeiten schon bis Frühsommer gemeldet werden, damit die LIVA disponieren kann. Wenn sie nichts bestellen, dann werden natürlich andere Veranstaltungen angenommen. Das dürfte heuer im März zu Schwierigkeiten geführt haben, weil sie für März fast nie bestellen, da sie davon ausgehen, dass sie schon draußen trainieren können. Im Freien zu trainieren ist anscheinend attraktiver. Wenn sie aber für März nichts anmelden, dann bucht die LIVA andere Veranstaltungen ein, das ist ganz klar. Da heuer der März wettermäßig ziemlich schlecht war, hätten sie gerne drinnen trainiert, jedoch waren die Veranstaltungen gebucht und die LIVA kann die Veranstaltungen nicht hinausschmeißen. Bei mir ist übrigens keine Beschwerde eingelangt. Die Bezahlung ist so, dass bei der Tips-Arena der Abgang zu 60 Prozent von der Stadt Linz und zu 40 Prozent vom Land Oberösterreich bezahlt wird. Es gibt Veranstaltungen, auch Sportveranstaltungen von internationalem, überregionalem Charakter, die nach Unterschrift von der Landessportdirektion und von der Sportreferentin der Stadt Linz quasi kostenfrei hergegeben werden, zum Beispiel bei der Hallen-Europameisterschaft oder beim Generali Ladies. Das sind maximal fünf Veranstaltungen im Jahr, das geht in diesen 60-zu-40-Abgang. Die Leichtathletik-Hallenzeiten sind so geregelt, dass die Leichtathletik 15 Prozent selber bezahlt und jeweils 42,5 Prozent von Stadt und Land übernommen werden. Es ist bei mir im Budget ein eigener Ansatz für diese Hallenzeiten, für Sportveranstaltungen und Leichtathletik-Training. Seit die Halle 2002 oder 2003 eröffnet wurde, läuft das eigentlich sehr konfliktfrei. Wenn sie im Juni Trainingszeiten anmelden und es ist nicht eine überregionale Veranstaltung wie eine Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft, dann bekommen sie die Zeiten im März und auch im Oktober. Leider Gottes muss ich jetzt zum Oktober 2009 sagen, da haben die Leichtathleten ein bisschen Pech gehabt, weil da war zuerst Generali Ladies, dann der Tischtennis-Weltcup, dann der Hallenhandball-Interwetten-Cup in Vorbereitung auf die Handball-Europameisterschaft und der Futsal-Event. Da waren vier Veranstaltungen hintereinander und die Leichtathleten sind nicht zum Zug gekommen. Für die haben wir aber die Halle gebaut und die brauchen wir auch. Aber sie haben im Winter 2009/2010 64 Trainingstage gehabt und 35 Tage für Leichtathletik-Sportveranstaltungen, wie zum Beispiel für das Gugl-Indoormeeting, für die Leichtathletik-Hallenmehrkampfmeisterschaft, die Österreichische Leichtathletik-Meisterschaft, Leichtathletik-Hallenwettkämpfe Linzer Schulen und den Jedermann-Fünfkampf. Also das haben alles nur die Leichtathleten heuer gehabt. Wir bemühen uns wirklich um die, aber wenn sie den März haben wollen, dann müssen sie es auch rechtzeitig sagen, weil wir können nicht einfach die Zeiten freistehen lassen. Wenn sie es nicht melden, dann sind die Zeiten natürlich auch vergeben. So läuft das und die Bezahlung läuft eben so, wie wir es vereinbart haben. Daher müssen wir uns der Stimme enthalten. (Zwischenruf) Es kann sein, dass sie heuer im März akut nicht mehr hineingekonnt haben, weil irgendeine Veranstaltung zugesagt worden ist, weil sie die Zeiten nicht angemeldet haben. Weil wenn irgendein Veranstalter sagt, heuer ist das Wetter schlecht, wir müssen absagen, dann entstehen der LIVA schon relative Kosten, weil sie können nicht einfach jemanden hinauswerfen. Das ist das Problem, weil sonst sind die schon an dritter Stelle der Wertigkeit. Wir bemühen uns wirklich um die Leichtathletik, weil der Schwerpunkt im Sport bei der Leichtathletik liegen soll. Aber daher müssen wir uns der Stimme enthalten, das wollte ich erklären.“ Nachdem der Berichterstatter auf das Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (8) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Jungwirth berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 2 Aktualisierung der Linzer Jugendbefragung und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, ,wir werden nicht nur Jugendzentren, sondern auch Mobilität, Sportmöglichkeiten oder auch Fortgehmöglichkeiten überprüfen.’ Mit diesen Worten wird der für die Jugendbetreuung zuständige Vizebürgermeister MMag. Klaus Luger in der Konen Zeitung vom 26. Februar wiedergegeben. Ziel eines neuen Jugendkonzeptes für die Landeshauptstadt Linz muss es sein, damit den Wünschen und Ansprüchen der Linzer Jugend bestmöglich zu entsprechen. Die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen nachstehenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das für Jugendbetreuung zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird beauftragt, im Sinne der optimalen Ausrichtung des geplanten Jugend-Konzeptes eine Neuauflage der ‚Linzer Jugendbefragung 2006’ durchführen zu lassen und die Ergebnisse im Gemeinderat zu berichterstatten. Sämtliche Ergebnisse der Jugendbefragung sollen darüber hinaus ehestmöglich den Gemeinderatsfraktionen nach Themen, Fragen und Altersgruppen gegliedert zur Verfügung gestellt werden. 2. Die Ergebnisse dieser neuen Linzer Jugendbefragung sollen in weiterer Folge als zentrale Grundlage für die Erarbeitung des Jugend-Konzeptes herangezogen werden.’ Eine Bedeckung allfällig anfallender Sachkosten erfolgt durch Umschichtung im Rahmen des Budgets der Kinder- und Jugendservices und im Bedarfsfall durch die Entnahme aus der Geschäftsgruppenrücklage der Geschäftsgruppe 3 bzw. aus der Haushalts-Ausgleichsrücklage. Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Ich schlage vor, diesen Antrag dem Sozialausschuss zur Beratung zuzuweisen.“ Wortmeldung Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, die freiheitliche Gemeinderatsfraktion wird dem vorliegenden Antrag die Zustimmung erteilen. Es ist in der Tat wichtig, wieder einmal detailliert nachzufragen, was denn die Linzer Jugend wirklich interessiert, denn bereits im Jänner-Gemeinderat haben wir berechtigten Zweifel angemeldet, ob es bei einem durchschnittlichen Besuch von 36 Personen bei einem Jugendzentrum wirklich dem Angebot entspricht, ob das ein Angebot ist, das die Jugend in Linz gerne annimmt. Nachdem Herr Vizebürgermeister Luger in einem Zitat bereits angekündigt hat, in diese Richtung etwas unternehmen zu wollen, hat die ÖVP anscheinend im positiven Sinne gemeint, doppelt hält besser und das Ganze jetzt noch in einen Antrag gekleidet, dem wir zustimmen werden. Wir erwarten uns dann aber auch eine effektive Einarbeitung und Umsetzung dieser Ergebnisse, unter anderem zum Beispiel beim heute bereits diskutieren Verein für Jugend und Freizeit.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Jungwirth: „Danke für die Rückendeckung, lieber Michael. Wir sind mit der Zuweisung zum Ausschuss einverstanden und werden auch unsere Zustimmung erteilen.“ Der Antrag wird einstimmig dem Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Integration zugewiesen. Gemeinderat Ortner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 3 Unterstützung des EURATOM-Volksbegehrens und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Linz hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen den Ausbau von Atomkraft und die Atomindustrie ausgesprochen. Zuletzt ist in der Gemeinderatssitzung vom 22. Jänner 2009 eine Resolution zum EURATOM-Ausstieg beschlossen worden. Auch der Wille der Bevölkerung ist in dieser Frage klar. 78 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher lehnen eine Mitgliedschaft unseres Landes in der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM, die sich dem Ausbau einer mächtigen europäischen Atomindustrie verschrieben hat, ab. Darüber hinaus lehnen es 81 Prozent ab, dass mit österreichischen Steuergeldern die europäische Atomindustrie gestützt wird. Diesem klaren Willen der Mehrheit muss endlich Rechnung getragen werden, denn nach wie vor fließen Steuermittel aus Österreich in die europäische Atomindustrie, in die Fusionsforschung und in die Forschung an neuen Reaktortypen. Gerade vor dem Hintergrund drohender Steuererhöhungen um bis zu kolportierten vier Milliarden Euro ist ein Ausstieg aus der Förderung der Atomtechnologie, einer Technologie, deren Nutzung Österreich seit 30 Jahren ablehnt, ein Gebot der Vernunft und ein Gebot der Verantwortung. Es ist daher hoch an der Zeit, den Österreicherinnen und Österreichern die Möglichkeit zu geben, im Rahmen einer Volksabstimmung die Möglichkeit über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM zu geben. Die rechtliche Machbarkeit eines Ausstieges ist mittlerweile durch drei Gutachten belegt. So kommen sowohl Univ.-Prof. Geistlinger von der Universität Salzburg, Univ.-Prof. Rotter von der Universität Linz, sowie Univ.-Prof. Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg unabhängig voneinander zum Schluss, dass es kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Artikel 56 der Wiener Vertragskonvention kodifiziert wurde, möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen, ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Das überparteiliche Volksbegehren ‚Raus aus EURATOM’ hat sich daher zum Ziel gesetzt, eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM zu erreichen, um damit die Förderung der europäischen Atomindustrie mit österreichischen Steuergeldern zu beenden. In konsequenter Fortsetzung der beschlossenen Resolution vom 22. Jänner 2009 ist eine symbolische Unterstützung dieses Volksbegehrens durch den Gemeinderat der Stadt Linz der nächste logische Schritt und ein glaubwürdiger Beweis aller Beteiligten, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Der Gemeinderat der Stadt Linz unterstützt das geplante ‚EURATOM-Volksbegehren’ und ersucht alle politischen Mandatare des Stadtsenates und Gemeinderates, die Einleitung dieses Volksbegehrens mit einer Unterstützungsunterschrift zu bekräftigen. 2. In der nächsten Ausgabe der städtischen Publikation ‚Lebendiges Linz’ wird das ‚EURATOM-Volksbegehren’ zur Information der Bevölkerung vorgestellt und die Möglichkeit der Abgabe von Unterstützungserklärungen erläutert.’“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, dieser Antrag der FPÖ, was die Unterstützung des EURATOM-Volksbegehrens angeht, ist in der Sache ein sehr sinnvoller Antrag. Ich möchte nur, was die Begründung angeht, ganz kurz etwas sehr Wichtiges ergänzen. Bis zum 1. Dezember 2009 war es tatsächlich so, dass es eine schwierige rechtswissenschaftliche Diskussion war, ob man überhaupt aussteigen kann aus dem EURATOM-Vertrag. Da gibt es unter anderem diese drei Gutachten - am Rotter-Gutachten habe ich selbst mitgeschrieben -, aber seit 1. Dezember 2009 ist alles viel leichter. Es gibt nämlich jetzt eine Ausstiegsklausel und man kann einfach aussteigen. Es ist gar kein besonders schwieriger völkerrechtlicher Prozess mehr. Es ist nur mehr der Wille des Staates, ein Beschluss des Staates und man kann jederzeit aus EURATOM aussteigen. Das nur so nebenbei. Was aber jetzt konkret den Antrag angeht, so werden wir den unterstützen, weil er in der Sache sinnvoll ist. Ich möchte aber nur zwei Klarstellungen machen, dass das eigentlich eher Resolutionscharakter hat und nicht so sehr ein Antrag im eigentlichen Sinn ist. Und das Zweite ist, dass natürlich mit der Zustimmung zu diesem Antrag heute niemand verpflichtet wird, dann auch das EURATOM-Volksbegehren zu unterzeichnen. Das ist ganz klar, dass damit nicht eine einklagbare Verpflichtung der einzelnen MandatarInnen daraus resultiert. Das nur als formale Ergänzung. Insgesamt ist aber der Antrag sehr begrüßenswert.“ Bürgermeister Dobusch: „Das möchte ich grundsätzlich, Kollege Ortner, betonen, dass wir bei den Gemeinderatsanträgen, die wir da herinnen stellen und wo wir jedes einzelne Gemeinderatsmitglied verpflichten würden, eine gewisse Verhaltensweise an den Tag zu legen, dass man das eigentlich nicht tun kann und außerdem ist es unanständig. Wenn der Gemeinderat mehrheitlich sagt, wir sind dafür, dann soll sich jeder verpflichtet fühlen, wie er will, aber man kann das so nicht tun. Man ersucht die politischen Mandatare und wenn es dann jemand nicht unterschreibt, dann stellen wir ihn an den Pranger. Das kann meines Erachtens nicht sein. Insofern würde ich für die Zukunft bitten, dass man das unterlässt. Das ist eine Willensbildung eines Kollegialorganes und das muss man meines Erachtens unterscheiden von einem Individuum. Das ist da meines Erachtens nicht ganz deutlich unterschieden. Aber der erste Teil hat Resolutionscharakter, der zweite Teil hat Antragscharakter, deswegen ist er auch so unkritisiert auf die Tagesordnung gekommen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ortner: „Ich darf hinsichtlich der Kritik nur darauf verweisen, dass es ausdrücklich drinnensteht: ...ersucht alle politischen Mandatare des Stadtsenates, des Gemeinderates, die Einleitung dieses Volksbegehrens mit einer Unterstützungsunterschrift zu bekräftigen. Selbstverständlich erwächst daraus keine Verpflichtung. Wir wollten damit auch niemanden zwangsvergattern.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 4 Gehsteigerrichtung im Bachlbergweg und führt aus: „Der vorliegende Antrag betrifft die Gehsteigerrichtung im Bachlbergweg in Urfahr. Das Gebiet rund um den Bachlberg ist eine sehr, sehr beliebte Wohngegend und regelmäßige Bautätigkeiten bestätigen diese Entwicklung. Wir haben dort die Situation, dass die umliegenden Straßen und Wege sehr gerne zum Spazieren gehen, zum Laufen, von Müttern mit Kinderwägen und so weiter benützt werden und es in manchen Teilen des Bachlbergwegs leider noch keinen gesicherten Gehsteig gibt. Wir haben nämlich dort das Problem, obwohl dort eigentlich eine verkehrsberuhigte Zone sein sollte, da es sich um ein Wohngebiet handelt, dass die Straßen doch sehr stark von Autos genützt werden und die gültige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde nicht eingehalten wird. Es ist daher notwendig, eine Lücke von ungefähr 500 Metern des fehlenden Gehsteiges zu schließen. Dieses Stück liegt zwischen dem Bereich Bachlbergweg 4, das ist ungefähr in Höhe des Sportplatzes, und der Kreuzung Bachlbergweg/Harbacher Straße/Schiefersedersweg, das ist nach dem Gasthaus Lehner, und das soll geschlossen werden. Es soll geprüft werden, was man dort zur Sicherheit beitragen kann. Daher stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadt Linz werden ersucht, Möglichkeiten einer Gehsteigerrichtung durch Einbeziehung öffentlichen Gutes beziehungsweise Ankauf von privaten Grundstücksteilen zwischen dem Bereich Bachlbergweg 4 (,Admira’-Sportplatz) und der Kreuzung Bachlbergweg/Harbacher Straße/Schiefersedersweg zu prüfen und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzulegen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Bürgermeister Dobusch: „Ich schlage vor, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen, denn ganz so einfach, wie Sie das darstellen, ist es meines Erachtens deshalb nicht, weil es sich um kein Siedlungsgebiet handelt und wir grundsätzlich dort, wo Häuser sind und wo Siedlungsgebiet ist, einen Gehsteig machen. Dort handelt es sich nicht um ein Siedlungsgebiet. Ich wohne in der Gegend und ich weiß genau, wie dort die Straße verläuft. Daher kann ich Ihnen nur sagen, als wir beim Dießenleitenweg den Gehsteig gebaut haben, haben die Leute geschimpft, weil wir an der grünen Wiese, wo keine Häuser sind, einen Gehsteig machen. Es gibt nämlich immer noch woanders, wo Häuser sind, keinen Gehsteig – da gibt es womöglich aus einem anderen Grund keinen, vielleicht deshalb, weil sich die Leute nicht auf einen einigen können, aber es gibt keinen. Dort ist eine 30er-Zone und es ist kein Siedlungsgebiet. Und jetzt zu sagen, das ist egal, dass dort kein Siedlungsgebiet ist, es gibt keine Anrainerverpflichtung, aber einen Gehsteig machen wir - ganz so einfach geht das wirklich nicht, weil wir auch eine Prioritätenliste haben. Aber es steht natürlich jeder Fraktion im Gemeinderat zu, einen Antrag zu stellen. Ich hätte aber trotzdem eine Bitte: Es ist meistens nicht so, dass ein Gemeinderat, der heute hereinkommt, einen fehlenden Gehsteig erfindet, sondern wahrscheinlich weiß meine gesamte Bürokratie, wo die Gehsteige fehlen und wo sie nicht fehlen. Wahrscheinlich weiß meine Bürokratie auch, warum irgendwo ein Gehsteig fehlt und wahrscheinlich gibt es dafür auch eine Begründung, die man möglicherweise auch mit einem Gemeinderatsantrag nicht so locker wegbringt. Meine Bitte ist daher die: Ich glaube, so viel Zeit muss sein, dass man sich ein bisschen unterhält, dass man ein bisschen fragt - deswegen gibt es Ausschüsse, wo man sich über solche Themen unterhalten kann. Und erst dann, wenn man meint, man wird schlecht behandelt oder alle sind gegen mich und jetzt gibt es nur noch den Gemeinderat, der das Ganze vielleicht anders regeln könnte, geht man damit in den Gemeinderat. Bisher war es üblich, dass man mit solchen Dingen nicht sofort den Gemeinderat befasst hat. Es kommt sonst ein jeder und sagt, was der tut, das mache ich jetzt auch und ich gehe gar nicht mehr fragen, sondern gleich in den Gemeinderat, weil ich habe auch ein paar Meter, wo ein Gehsteig fehlt, und sonst ist der wieder im Vorteil, der in den Gemeindrat geht und nicht der, der irgendwo fragt. Dann haben wir in Zukunft 25 Gehsteige, jeder ist 20 Meter lang, und dann werden wir uns halt im Gemeinderat damit beschäftigen. Daher grundsätzlich meine Bitte, dass man sich vorher zuerst ein bisschen darüber unterhalten sollte. Deswegen ist man Gemeinderat und in den Institutionen drinnen, wo man sich ein bisschen darüber unterhalten kann, was eigentlich los ist. Ich würde die Zuweisung an den Ausschuss vorschlagen.“ Schlusswort Gemeinderat Raml: „Ja, Herr Bürgermeister, ich kann zum Teil nachvollziehen, was Sie gesagt haben, aber ganz so ins Lächerliche ziehen darf man das Ganze nicht. Diese Thematik ist nämlich von der dort umliegenden Bevölkerung, von den Bewohnern an mich herangetragen worden, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Leute gegen den Gehsteig schimpfen werden. Mir ist auch bewusst, dass man in Linz nicht überall einen Gehsteig errichten kann. Aber dort, wenn Sie sich das genau ansehen – Sie wohnen, wie gesagt, dort, – haben wir teilweise eine sehr schmale Straßenführung. Es ist daher oft nicht zumutbar, wenn dann die Autos mit über 50 Kilometern pro Stunde vorbeipreschen, dass man dann noch schnell auf die Seite springen muss. Das ist zwar die Ausnahme und es passiert dort Gott sei Dank sehr, sehr wenig, es soll uns aber nicht daran hindern, hier einen Teil dazu beizutragen, dass das in Zukunft vermehrt ausgeschlossen werden kann. Daher ersuche ich nochmals um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeindrat Mayr berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag Q 5 EVALUIERUNG UND NEUFASSUNG DES KULTURENTWICKLUNGSPLANES (KEP) DER STADT LINZ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Kulturentwicklungsplan Linz legt die Leitlinien, Prioritäten und Rahmenbedingungen für die Kulturpolitik von Linz fest. Er basiert auf einem kulturpolitischen ExpertInnenpapier, das in einem breiten demokratischen Prozess in Zusammenarbeit von kulturinteressierten BürgerInnen, PolitikerInnen, KünstlerInnen, Kulturschaffenden und ExpertInnen erarbeitet wurde. In der Gemeinderatssitzung am 2. März 2000 wurde der Kulturentwicklungsplan einstimmig beschlossen; er war damit zwar fertig gestellt, versteht sich aber weiterhin als ,work in progress’. Im Frühjahr 2004 wurde eine zweite Auflage mit Informationen über bisher erfolgte Umsetzungsmaßnahmen seit der Beschlussfassung aufgelegt. Auch wenn dem Kulturentwicklungsplan das Prinzip des ,work in progress’ unterliegt, ist es längst an der Zeit, einen umfassenden Evaluierungsprozess und eine daran anschließende Überarbeitung des Kulturentwicklungsplanes in die Wege zu leiten, um die Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Kulturhauptstadtjahr einfließen zu lassen. Dieser Evaluierungsprozess soll im gleichen Geiste wie bei der Entstehung passieren, indem alle an der Entwicklung des Kulturentwicklungsplanes Beteiligten in den Evaluierungsprozess eingebunden werden. Der geeignete Zeitpunkt für eine Überarbeitung und Neufassung wäre aus unserer Sicht das Ende des Kulturhauptstadtjahres 2009 gewesen, denn das Bewerbungspapier zur Kulturhauptstadt 2009 beinhaltete die Erneuerung. Unter dem Kapitel ,Und das Ende ist Erneuerung’ ist zu lesen: ,Wenn am 31. Dezember 2009 das Finale für die Europäische Kulturhauptstadt angesagt ist, dann ist dieses Ende als Erneuerung zu verstehen. Kulturelle Investitionen und künstlerische Ambitionen sind als Frucht dieses Jahres als dauerhafter Bestand und von bleibender Wirkung für Linz und Oberösterreich einzufordern.’ Und zum Schluss des Kapitels heißt es: ,Der Erfolg und die Leistung des Vergangenen sind nicht Ruhekissen, sondern Motor für die Zukunft einer intakten, freien, sozial gefestigten und der Toleranz verpflichteten Kultur- und Informationsgesellschaft.’ In diesem Sinne haben Die Grünen am 18. Oktober 2007 eine Evaluierung und Neufassung des Kulturentwicklungsplanes beantragt. Dieser Antrag wurde einstimmig dem Kultur- und Tourismusausschuss zugewiesen und ist dort verschwunden. Ein Antrag auf Zwischenbericht zur Umsetzung des zugewiesenen Antrages wurde in der Gemeinderatssitzung am 12. März 2009 mit Stimmenthaltung der anderen Fraktionen abgelehnt. Die Grünen sind von der Notwendigkeit eines offenen und breiten Evaluierungs- und Neufassungsprozesses des Kulturentwicklungsplanes nach wie vor überzeugt. Die Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Linzer Kulturpolitik darf nicht ins Hintertreffen geraten. Daher stellt die Gemeinderatsfraktion der Grünen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Kulturreferent Dr. Erich Watzl wird ersucht, ehestmöglich einen umfassenden Evaluierungs- und Erneuerungsprozess des Kulturentwicklungsplanes der Stadt Linz in die Wege zu leiten. Diese Prozesse sollen, wie bei der Entstehung des Kulturentwicklungsplanes, in einem breiten demokratischen Diskurs von kulturinteressierten BürgerInnen, PolitikerInnen, KünstlerInnen, Kulturschaffenden und ExpertInnen passieren.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Wie der Herr Bürgermeister schon eingeleitet hat, möchte ich mich für die Einbringung des Antrages bedanken. Ich schlage vor, dass wir diesen Antrag dem Kultur- und Tourismusausschuss zuweisen, zumal der heute erfreulicherweise neu bestellte Kulturdirektor Dr. Stieber das auch als einen ganz wichtigen Punkt erachtet, der möglichst rasch begonnen werden soll. Meine Bitte ist, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.“ Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Kollege Mayr, sehr geehrte Damen und Herren, es steht im Antragstext ganz richtig drinnen, dass in der Gemeinderatssitzung vom 2. März 2000 dieser Kulturentwicklungsplan beschlossen wurde – und zwar einstimmig. Wir haben damals auch mit gestimmt. Ich möchte aber schon erinnern, dass das ein Antrag war, der eine sehr, sehr lange Vorlaufzeit gehabt hat. Das ist nicht ein Papier gewesen, das innerhalb einer Nacht aus dem Boden gestampft oder innerhalb von 14 Tagen formuliert wurde, sondern das hat einen Diskussionsprozess gehabt, der mindestens zwei Jahre lange gedauert hat. Das waren unzählige Sitzungen in Ausschüssen, in Unterausschüssen mit Experten, mit was auch immer, bis dieses ganze Papier gestanden ist. Es hat dazu unzählige Lesungen gegeben, bis wirklich jeder Punkt und Beistrich dann gepasst hat, dass auch jede Fraktion damit leben konnte. (Zwischenruf) Ja, Reisen waren auch dabei. Es war damals wirklich ein irrer Aufwand, und wir haben deswegen auch zugestimmt. Es ist dann, wie es weiter im Antrag richtig steht, der Antrag am 18. Oktober hinsichtlich einer Evaluierung und Neufassung dem Kultur- und Tourismusausschuss zugewiesen worden. Ja, lieber Severin Mayr, da war er schon einmal! Wir haben uns damit beschäftigt, wir haben den Antrag im Kulturausschuss auf der Tagesordnung gehabt und dann hat sich niemand zu Wort gemeldet. Es hat überhaupt keiner gesagt, was dort geplant oder gemacht werden soll. Es hat sich wirklich keiner zu Wort gemeldet. Darum ist dieses ganze Thema jetzt wahrscheinlich wieder auf der Tagesordnung. Ich sage, wir als FPÖ tun uns jetzt schwer, wir wissen nicht, was in den Gedanken der Grünen vorgeht, wir wissen nicht, was Die Grünen wollen und was sie bei diesem Antrag jetzt fordern. Wenn eine andere Fraktion etwas fordert, es aber nicht sagt, tut sich eine andere Fraktion ein bisschen schwer damit. Zum Kulturentwicklungsplan möchte ich noch ein paar Sätze sagen - ich habe ihn mir gestern Abend noch einmal zur Hand genommen. Ich weiß aus der Sicht der Freiheitlichen jetzt nicht genau, was wir evaluieren sollen oder was wir jetzt im Kulturausschuss damit tun sollen. Wenn man sich die einzelnen Kapitel anschaut, sind sie nach wie vor gültig und nach wie vor aktuell. Es ist ja nicht so, dass sich die Stadt Linz ein neues Profil geben muss, dass wir jetzt neue Zielgruppen erfinden müssen, dass man die Symmetrie der Geschlechter neu erfinden muss, was immer. Wir haben ein klares Profil, jetzt mehr als vorher, als die Kulturhauptstadt noch gewesen ist. Das einzige Kapitel, das auszuklammern ist, ist eben die Kulturhauptstadt, weil wir sie schon hinter uns haben. Aber alles andere, von der neuen Technologie über die offenen Räume, Medien, zeitgenössische Kunst, Stadtteilbelebung, Wirtshauskultur, Aufrechterhaltung von Tradition und Brauchtum usw., ich könnte jetzt jedes Kapitel aufzählen, ist nicht so, dass man das Rad neu erfinden muss. Diese Sachen kann man immer wieder weiter ausbauen, die sind so formuliert, dass man sie immer wieder weiter ausbauen soll und wir können jetzt wirklich nicht nachvollziehen, was damit gemeint ist und was Die Grünen evaluieren wollen. Kurzum, wir stimmen diesem Antrag jetzt nicht zu, die Gelegenheit war schon da. Wir stimmen auch der Zuweisung zum Ausschuss nicht zu.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrte Frau Kollegin Klitsch, ich hätte vielleicht die Antragsbegründung doch vorlesen müssen, weil da genau darauf Bezug genommen wird. Ich fange noch einmal ganz von vorne an. (Zwischenrufe) Ich brauche wirklich nicht lange, nur weil er im Kulturausschuss diskutiert worden ist. Es ist ein Vorschlag gekommen, wie ein Evaluierungsprozess aussehen könnte, der war nicht mehrheitsfähig. Mir ist außerdem von SPÖ und ÖVP signalisiert worden, machen wir doch das bitte nach dem Kulturhauptstadtjahr. Unsere Intention war immer, das Kulturhauptstadtjahr dafür zu nützen. Der Antrag ist dann, nicht weil ich mich nicht zu Wort gemeldet habe, sondern weil er nicht mehr auf der Tagesordnung war, in der letzten Gemeinderatsperiode nicht mehr im Ausschuss weiterbehandelt worden und jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür, dass wir uns wieder damit auseinander setzen. Deswegen halte ich die Zuweisung an den Kulturausschuss für ein sehr kluges Zeichen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (8) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit dem Ausschuss für Kultur, Tourismus und Wohnungswesen zugewiesen. Gemeinderat Murauer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 6 Park- and –ride-Konzept – Kooperation mit Umlandgemeinden und führt aus: „Sehr verehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, es geht um ein Park-and -ride-Konzept und die Kooperation mit den Umlandgemeinden. Durch Park- and -ride und vor allem auch Bike- and -ride kann die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel um einiges verbessert werden und in weiterer Folge deren Inanspruchnahme gesteigert werden. Voraussetzungen sind ein gutes öffentliches Verkehrsangebot und bedarfsgerechte Abstellanlagen. Bike- and -ride und Park- and -ride stellen einen integralen Bestandteil eines zukunftsweisenden öffentlichen Verkehrskonzeptes dar. Diese Formen des kombinierten Personenverkehrs erlauben den Verkehrsmitteleinsatz entsprechend der jeweiligen Vorteile und, wie ich auch einige Stellen im Linzer Stadtgebiet kenne - z.B. unser Wegscheider-Bahnhof in der Neuen Heimat -, gibt es auch in der Stadt selber genügend Plätze, wo man Park- and -ride und vor allen Dingen Bike- and -ride machen und bevorzugen sollte. So heißt es auch wörtlich im Gesamtverkehrskonzept Oberösterreich 2008 unter der Überschrift ,Nahverkehrskonzept Großraum Linz’. Da sind natürlich auch die Umlandgemeinden mit einbezogen. Am 24. Juli 2008 sagte der damalige Landes-Verkehrsreferent - wenn ich mich entsinne, war das Dr. Haider - dazu erläuternd unter dem Titel ,Neubearbeitung des Park- and -ride-Konzeptes’: ,Das Gesamtverkehrskonzept sieht vor, Initiative und Planung sind Aufgabe der Gemeinden und der Verkehrsunternehmen. Das Land Oberösterreich fördert die Projekte.’ Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion stellt daher nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Im Sinne einer Verkehrs- und Umweltentlastung der Linzer Bevölkerung wird der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz aufgefordert, in Kooperation und im Einklang mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Umlandgemeinden ein Park- and -ride-Konzept zu erarbeiten und dieses dem Verkehrsausschuss des Linzer Gemeinderates bis spätestens 1. Oktober 2010 zur Beratung vorzulegen.’ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Nachdem ein ähnlicher Antrag auch von den Grünen vorliegt, würde ich vorschlagen, dass wir den Antrag Q7 auch jetzt gleich referiert bekommen und dann beide behandeln.“ Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag Q 7 Überarbeitung Park- and –ride-Konzept des Landes Oberösterreich - Resolution und führt aus: „Werter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Murauer, eine kurze Frage zu Ihrem Antrag, das Bike- and -ride habe ich nicht ganz verstanden: Ist das Fahrrad gemeint oder das Motorrad? Wenn das Fahrrad gemeint ist, würde ich meinen, dann sollten wir wieder über die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln diskutieren. Aber das ist eine andere Geschichte. Vielleicht dass wir in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen auch über das wieder diskutieren. Jetzt zurück zu dem ursprünglichen Antrag, wo von Bike- and -ride nichts steht. Also Park- and -ride im klassischen Sinn, wie es da gemeint ist, dass man vom Auto umsteigt auf Öffis, das kann nicht in Linz passieren, das muss weit draußen passieren. Darum kann nicht die Stadt Linz so ein Konzept erstellen, sondern das muss ein Landeskonzept sein, das muss übergeordnet sozusagen passieren. Darum gibt es auch ein Park- and -ride-Konzept des Landes aus dem Jahr 1991. Die Gemeinderatsfraktion der Grünen stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: ,Das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung, Landesrat Hermann Kepplinger, wird ersucht, das bestehende Park- and –ride-Konzept Oberösterreich aus dem Jahr 1991 zu evaluieren, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und der Stadt Linz den heutigen Erfordernissen entsprechend zu überarbeiten und dessen Umsetzung so rasch wie möglich in die Wege zu leiten. Weiters ersucht der Linzer Gemeinderat das für Verkehr zuständige Linzer Stadtsenatsmitglied, Herrn Vizebürgermeister Klaus Luger, seinerseits umgehend diesbezügliche Gespräche mit dem Verkehrsreferenten des Landes, Landesrat Hermann Kepplinger, aufzunehmen.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Fadl: „Geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Intention vom Antrag der Grünen können wir zustimmen, nur es lautet etwas anders. Das vom Kollegen Murauer passt dann auch, wenn wir unseren Abänderungsantrag beschließen, dann weiß man auch, wer für Park- and -ride zuständig wäre und wo man so etwas macht. Der Abänderungsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe: ,Das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, wird ersucht, das bestehende Park- and –ride-Konzept Oberösterreich aus dem Jahr 1991 zu evaluieren, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und der Stadt Linz den heutigen Erfordernissen entsprechend zu überarbeiten und dessen Umsetzung so rasch wie möglich in die Wege zu leiten.’ Weiters beschließe der Gemeinderat folgenden Antrag: ,Der Linzer Gemeinderat ersucht das für Verkehr zuständige Linzer Stadtsenatsmitglied, Herrn Vizebürgermeister Luger, seinerseits umgehend diesbezügliche Gespräche mit dem verantwortlichen Referenten des Landes Oberösterreich, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl, aufzunehmen.’ Das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung ist nicht Landesrat Hermann Kepplinger, sondern Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl laut Landeshauptmann Pühringer, und das ist er schon eine Weile. Das bestehende Park- and –ride-Konzept aus Oberösterreich ist seit 1991 nicht mehr evaluiert worden und es wäre eigentlich Zeit, dass man es evaluiert in Zusammenarbeit - und das ist der Unterschied, Kollege Murauer, zu deinem Antrag - mit den betroffenen Gemeinden und der Stadt Linz. Darum würden wir ersuchen, dass diese Gespräche aufgenommen würden. Und wenn man unseren Abänderungsantrag, Kollege Murauer, wohlwollend auffasst, was ich annehme bei dir, dann ist euer Antrag eigentlich obsolet und wir brauchen nur den Punkt 7 abstimmen, wenn Die Grünen unserem Abänderungsantrag zustimmen könnten.“ (Zwischenrufe, Beifall SPÖ) Gemeinderat Murauer: „Die ÖVP hat zum Abänderungsantrag der SPÖ, dem wir natürlich nachher zustimmen werden, noch einen Abänderungsantrag zur Resolution an die Landesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Mitglieder der Oö. Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl und Landesrat Hermann Kepplinger werden ersucht, das bestehende Park- and –ride-Konzept Oberösterreich aus dem Jahr 1991 zu evaluieren, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und der Stadt Linz den heutigen Erfordernissen entsprechend zu überarbeiten und dessen Umsetzung so rasch wie möglich in die Wege zu leiten.’ Weiters beschließe der Gemeinderat folgenden Antrag: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht das für Verkehr zuständige Linzer Stadtsenatsmitglied, Herrn Vizebürgermeister Klaus Luger, seinerseits umgehend diesbezügliche Gespräche mit Landeshauptmann-Stv. Franz Hiesl sowie Landesrat Hermann Kepplinger aufzunehmen.’“ Bürgermeister Dobusch: „Das ist ein Abänderungsantrag eines Abänderungsantrages, so etwas haben wir in den ganzen 22 Jahren noch nicht gehabt. Das ist etwas Neues, das lasse ich zu.“ (Heiterkeit) Der Abänderungsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 8 Aufnahme von Verhandlungen mit dem Bundesdenkmalamt für eine Entlassung der Eisenbahnbrücke aus dem Denkmalschutz – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, aus dem seit 7. April heurigen Jahres vorliegenden Gutachten über den technischen Zustand der Eisenbahnbrücke, verfasst von Prof. Fink von der Technischen Universität Wien, geht als Kernaussage hervor, dass eine Nutzbarkeit bis längstens Ende 2010 gegeben ist. Vorbedingung dafür sind begleitende Sanierungsmaßnahmen, die eine unabdingbare Voraussetzung für die weitere Befahrbarkeit darstellen. Eine zweite Kernaussage des Gutachtens besteht darin, dass eine darüber hinausgehende Tragfähigkeit der Brücke nicht mehr gegeben ist und in weiterer Folge auch eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Als Konsequenz dieses Gutachtens folgt ein Neubau der Eisenbahnbrücke. Um einen ersten Schritt in diese Richtung zu setzen, stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die ÖBB: ,Die ÖBB als Eigentümerin der Eisenbahnbrücke wird ersucht, umgehend beim Bundesdenkmalamt die Entlassung der Eisenbahnbrücke aus dem Denkmalschutz zu beantragen, um so den Weg für einen Neubau der Brücke freizumachen.’ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren, die Konstruktion der 110 Jahre alten Fachwerkbrücke stellt zum heutigen Tag eine Rarität dar, die in Österreich kaum noch zu finden ist. Aus freiheitlicher Sicht sollte daher alles Mögliche getan werden, damit diese weiterhin erhalten bleibt. Die Eisenbahnbrücke ist im Bewusstsein der Linzer Bevölkerung ein unverwechselbares Stück Heimat wie der Pöstlingberg oder die Dreifaltigkeitssäule. Für uns Linzer Freiheitliche steht daher der Erhalt klar im Vordergrund. Daher sind auch andere Varianten der Benützung ohne eingehende Prüfung für uns nicht von vornherein auszuschließen. Dazu zählt insbesondere auch die Prüfung einer weiterführenden Nutzung für Radfahrer oder Fußgänger. Erst nachdem alle Möglichkeiten für den Erhalt ausgeschlossen sind, kann nach unserer Auffassung eine Entscheidung über die Aufhebung des Denkmalschutzes erfolgen. Eine voreilige Entlassung der Brücke aus dem Denkmalschutz wird daher von unserer Seite nicht unterstützt. Die FPÖ-Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat, sehr geehrte Damen und Herren, wir reden inzwischen nicht mehr von der vierten Donaubrücke, sondern wir sind jetzt bald nur mehr bei zwei Donaubrücken - ein Zustand, auf den wir, glaube ich, schon oft hingewiesen haben. Wir sind der Meinung, dass eine Brücke, die zu 99 Prozent durch Linzer genutzt wird - Individualverkehr und Autobusse - vor allem in unserem Interesse als Linzer ist. Das wird die ÖBB und auch den Denkmalschutz nicht so sehr interessieren. Im Februar wurde die Linz AG Linien mit der Untersuchung verschiedener Varianten beauftragt, wie man mit der Straßenbahn die Donau queren kann; auch eine Unterquerung der Donau wurde geprüft. Straßenbahnen gehören normalerweise an die Oberfläche, sonst sind das Planungsfehler, heißt es eigentlich. Viele internationale Beispielstudien zeigen, dass nur Ausnahmen – wie es eine überregionale Anbindung zum Beispiel des Linzer Hauptbahnhofes ist - Sinn machen. Die Akzeptanz von Straßenbahnen, die im Untergrund fahren, ist immer sehr schlecht, wesentlich schlechter als an der Oberfläche. Die Kosten sind höher, die Rampen aufgrund der erforderlichen Tiefe bei der Donau enorm lang und der Straßenbahnknoten in der Reindlstraße, den man zur Verbindung zur ersten Linie brauchen würde, quasi unmöglich. Ich glaube, alle wissen, in drei bis vier Monaten muss der Planungsauftrag für die Brücke draußen sein, sonst können wir jetzt schon fix sagen, wir schaffen es nicht. Ob man es dann mit den Behördenverfahren schafft, weiß man natürlich auch nicht sicher. Nur wenn wir nicht in drei bis vier Monaten Klarheit haben, können wir eines sicher sagen: Wir werden eine lange Sperre haben. Anstatt die offensichtliche Lösung der zweiten Straßenbahnlinie über die Brücke zu führen, ist im Februar eine Untersuchung beauftragt worden und die nimmt sich Zeit bis in den September. Wir ersuchen Sie, Herr Verkehrsstadtrat, dort, wo wir oder Sie Einfluss haben, nämlich bei den Linz Linien, zu versuchen, den Zeitrahmen zu verkürzen und nicht, wie es hier geschieht, auf andere Beteiligte mit dem Finger zu zeigen. Wir glauben, genau das passiert mit dieser Resolution. Ich glaube, wir sollten dort, wo wir etwas tun können, schauen, dass wir schnell werden und in diesem Sinne wird sich die ÖVP-Fraktion bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Es ist mir erstens einmal völlig unbekannt, was Sie hier gesagt haben, Herr Kollege. Grundsätzlich ist es so, dass die Linz AG bis jetzt nur einen Vorschlag gemacht hat für eine zweite Straßenbahnachse und eigentlich nur die Sinnhaftigkeit der grundsätzlichen Linienführung überprüfen hat lassen. Und da hat sich diese Linienführung unter zehn Varianten herausgestellt. Die Frage, ob unterirdisch oder oberirdisch über die Donau ist eine ganz andere Frage. Ich gebe Ihnen völlig Recht, warum sollen wir unterirdisch fahren, wenn wir oberirdisch drüberkommen. Das Problem ist nur - und der Gemeinderat beschäftigt sich, glaube ich, zum x-tenmal mit der Eisenbahnbrücke -, es ist eine rechtliche Tatsache, dass wir für die Eisenbahnbrücke derzeit nicht zuständig sind. Es ist eindeutig die ÖBB zuständig und wir haben keine Eigentümerfunktion. Der Vorwurf kommt dauernd, dass die Stadt Linz nicht entscheidet. Wir sagen, wir würden sehr gerne entscheiden, wenn wir entscheiden könnten. Gleichzeitig ist die Frage, ob es eine Eisenbahnbrücke bleibt oder nicht, eine Frage der ÖBB und die müssen sagen, bleibt die Mühlkreisbahn aufrecht, brauchen wir die zur Erhaltung der Mühlkreisbahn usw. Da gibt es mehrere Gründe, warum sie es brauchen. Fällt einer weg, dann brauchen sie sie vielleicht nicht und sie können die Mühlkreisbahn zu einer Solitärbahn erhalten. Das würde auch möglich sein. Aber es gibt andere, die die rechtliche Kompetenz haben. Der Vorwurf der Linzer Bevölkerung - da gebe ich Ihnen völlig Recht – wird jedoch sein, wenn Ende 2012 die Eisenbahnbrücke gesperrt wird und nichts geschehen ist, dass der Linzer Gemeinderat geschlafen hat, besonders der Bürgermeister. Und das will ich eigentlich nicht auf mir sitzen lassen. Es geht mir darum, dass kompetente Leute entscheiden sollen, wie das weitergeht. Mir ist völlig klar, wenn die Eisenbahn sagt, wir verabschieden uns, dass wir den Übergang als Individualverkehrsbrücke jedenfalls brauchen. Wir brauchen sie wahrscheinlich auch als Straßenbahnbrücke. Wenn man sie neu baut, dann kann man beides machen. Und da gibt es verschiedene Faktoren, die wir alle kennen, die wir schon x-mal diskutiert haben. Es hat sich in der Diskussion manches verändert. Die Brückenpfeiler müssen jetzt angeblich nur mehr 100 Meter auseinander sein. Früher hat man gesagt, man darf überhaupt keine Brückenpfeiler in die Donau setzen, das stimmt jetzt angeblich alles nicht. Was die Linz AG in Auftrag gegeben hat ist, dass bis Mitte Juli seitens der Linz AG, was die zweite Straßenbahnachse betrifft, das Vorprojekt fertig sein soll, damit man ziemlich genau weiß, wo die Haltestellen sein sollen, wie man über die Donau kommen soll. Und es soll auch gleichzeitig von der Linz AG geprüft werden, ob die Pfeiler der Brücke – das ist nicht untersucht worden –, theoretisch noch ein neues Tragwerk tragen würden oder was das bedeutet, wenn man eine Brücke neu baut, ist die Breite dieser Brücke noch zu verbreitern usw. Man muss die Brückenpfeiler wahrscheinlich der Länge nach ergänzen oder irgendetwas wird man machen müssen. Eines ist ganz sicher: Wenn ich mit jemandem über die Eisenbahnbrücke rede und ihn frage, sag einmal, wie geht es denn dir mit der Eisenbahnbrücke, dann wird dir jeder darauf sagen: Also eines muss ich dir sagen, wenn ich im Auto sitze und über die Brücke fahre, dann habe ich ein ungutes Gefühl dabei, weil wenn mir da ein Autobus entgegenkommt, dann bekomme ich Angst, dass ich zum Eisengeländer gedrückt werde. Es ist einfach von der Breite her nicht gut. Es stellt sich auch die Frage, ob dieser Denkmalschutz bleiben kann oder nicht. Jedes Material ermüdet und jetzt soll der Denkmalschutz darüber entscheiden. Er kann nicht nur entscheiden, ob es ihm gefällt, sondern die Frage ist, ob das Material ermüdet ist. Das sagen nämlich die einzelnen Experten. Gegen so ein Expertengutachten, dass das Material ermüdet ist, kann sich der Denkmalschutz wahrscheinlich schwer wehren. Aber das Hinauszögern von den Entscheidungen führt dazu, dass wir tatsächlich in dieses Termin-Chaos kommen und wir dann am Schluss weder eine Eisenbahnbrücke, noch eine Individualverkehrsbrücke haben werden, über die man fahren kann. Ich möchte nur, dass der Gemeinderat auf jeden Fall nicht daran schuld ist, wenn nicht rechtzeitig eine Ersatzbrücke gebaut werden kann. Und das ist glaube ich im Interesse aller, da muss man jetzt Druck machen. Aus meiner Position, was ich bis jetzt weiß, muss die Verantwortung auch getragen werden. Der Antrag soll nichts anderes bewirken, als Druck zu machen, damit endgültig entschieden wird. Und sie sollen nicht immer alle hinter vorgehaltener Hand sagen, die Mühlkreisbahn wird eigentlich eh sterben, nur traut sich das keiner sagen. Gleichzeitig sagen sie aber, die Eisenbahn tut auf gar keinen Fall etwas wegen der Eisenbahnbrücke. Die sagen immer, was geht uns die Eisenbahnbrücke an. Diese ganze Geschichte ist mittlerweile zum Kotzen, wie da vorgegangen wird! Und schuld ist dann am Schluss die Stadt Linz und dieser Gemeinderat, und das möchte ich verhindern. Es sollen endlich die entsprechenden Entscheidungen in dieser Republik von den zuständigen Organen getroffen werden!“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Schmied: „Das war jetzt ein flammendes Plädoyer. Ich kann mich den Gutachten nicht verschließen, ich lese sie auch. Ich möchte trotzdem hier kundtun, die Fraktion der Linzer Grünen wird getrennt abstimmen. Ich erkenne sehr wohl an, dass das Material ermüdet und ich weiß auch, dass es einfach die Lösung geben muss, mit aller Wahrscheinlichkeit eine neue Brücke zu bauen. Ich sehe trotzdem in dieser Brücke den liegenden Eiffelturm von Linz oder die Linzer Kettenbrücke und werde mich hier der Stimme enthalten.“ Vizebürgermeister Luger: „Ich glaube, man muss hier in dieser Diskussion auch mit der Qualität der Denkmalschutzstellung ein bisschen aufklärerische Argumente bringen. Die Eisenbahnbrücke steht nicht wegen ihres Erscheinungsbildes, wegen ihrer architektonischen Qualität unter Denkmalschutz, sondern ausnahmslos aufgrund ihrer speziellen Baukonstruktion und Technik, vor allem aufgrund dieser speziellen Nietentechnik. Das Gutachten, das Herr Prof. Fink erstellt hat und das jetzt vorgelegt worden ist, beschreibt diese technische Sonderkonstruktion der Eisenbahnbrücke als explizit nicht sanierbar. Er schreibt explizit, dass durch bestimmte zusätzliche Sanierungsmaßnahmen am Brückentragwerk die Lebensdauer dieser Eisenbahnbrücke maximal zweieinhalb Jahre verlängert werden kann, also bis ca. Ende 2012. Die Brücke ist laut Gutachten technisch nicht sanierbar, ein bisschen einfacher formuliert: Aufgrund der Verrostung an jenen Beständen der Brücke, die eben als denkmalgeschützt betrachtet werden, kann man keine Sanierung mehr machen. Das schreibt der Gutachter. Dieses Gutachten prüft bekanntlich jetzt das Bundesdenkmalamt, auch der dort als Brückenbauexperte im Bundesdenkmalamt in Wien zuständige Mitarbeiter. Und es ist völlig klar – und das steht auch in diesem Gutachten –, dass diese Brücke, nachdem sie technisch nicht sanierbar ist, aus Sicherheitsgründen nach 2012 abgetragen werden muss. Das heißt, sämtliche Überlegungen, die es gegeben hat bzw. möglicherweise gibt, die möglicherweise weiterentwickelt werden in kreativen Köpfen, dass man neben der bestehenden Eisenbahnbrücke ein anderes Brückenwerk machen könnte und diese Eisenbahnbrücke wegen weniger statischer Belastungen für den Fußgänger- oder Radfahrverkehr nützen könnte, werden nicht möglich sein, denn die Brücke ist laut Gutachten abzutragen. Das heißt, wir haben tatsächlich die Situation aus heutiger Sicht, das wahrscheinliche Szenario, dass mit Ende 2012 diese Brücke nicht nur nicht mehr für Individual- und öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht, sondern abgetragen werden muss. Und es gibt eine einzige Frage, die das Handeln ermöglicht als Stadt, oder nicht ermöglicht. So lange die ÖBB Eigentümerin dieser Brücke sind, haben sie das Gesetz des Handelns und auch sämtliche allfällige Verfahren für eine Neuerrichtung dieser Brücke selbst einzuleiten, die Planungen, die Behördenverfahren, die Anträge zu stellen. Es ist nicht möglich, dass ein Dritter einen Antrag auf eine neue Eisenbahnbrücke stellt. So etwas kann nur der Eigentümer. Das ist im Baurecht bekanntlich auch so, dass man nicht auf dem Grundstück des Nachbarn bauen kann, auch wenn es einem gefiele. Dazu braucht man zumindest ein Baurecht bzw. das Eigentumsrecht. Und wenn die ÖBB sagen – das ist noch nicht einmal eine Entscheidung über die Fortführung der Mühlkreisbahn –, wir brauchen diese Brücke nicht, weil wir sie derzeit nur für die Wartung und Servicierung der Garnituren der Mühlkreisbahn benötigen und diese Servicierung können wir irgendwo zwischen Haslach und dem Mühlkreisbahnhof in Zukunft machen, wenn sich die ÖBB zu dieser relativ einfachen Entscheidung durchringten, dann wäre morgen relativ klar, dass - und davon gehe ich nach allen Wortmeldungen aller politischen Parteien aus - wir an dieser Stelle in Zukunft auch eine Donaubrückenquerung wollen mit mehreren Funktionen. Dann wäre ab diesem Zeitpunkt, weil auf beiden Donauseiten Gemeindestraßen sind und die Verbindung von Gemeindestraßen Aufgabe der jeweiligen Standortgemeinde ist, die Stadt Linz nicht nur in der Lage, sondern auch in der Pflicht, ein eigenes Projekt zu entwickeln mit all den damit zusammenhängenden Fragen; mit Sicherheit auch, was die Einbindung des Landes Oberösterreich betrifft, denn 50 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer dieser Brücke sind Nicht-Linzerinnen und Nicht-Linzer. Und es ist ganz einfach: Ist diese Frage geklärt, können wir handeln. So lange diese Frage nicht geklärt ist, so lange die Brücke im Eigentum der ÖBB ist, egal ob im Bestand oder für ein Neubau-Projekt, ist die Stadt letztlich auf eine Behördenfunktion reduziert. Und das wissen auch die Mandatarinnen und Mandatare der ÖVP, das war Thema in vielen, vielen Besprechungen und inhaltlichen Diskussionen. Ich hielte es für besser, an einem Strang zu ziehen und als wirkliches Signal wäre jetzt die ÖBB möglichst einstimmig aufzufordern, diesen ganz wesentlichen ersten Schritt zu einer Neusituierung und einem allfälligen Neubau an dieser Stelle zu setzen, gemeinsam eine Mehrheit, eine Einstimmigkeit dafür zu erreichen, dass die ÖBB aufgefordert wird, die Brücke aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Das wäre die Aufgabe, um die es geht, wenn einem wirklich etwas daran liegt, möglichst rasch eine neue Brücke in dieser Stadt wieder zu haben.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Lenger: „Ich möchte nur präzisieren, dass die grüne Gemeinderatsfraktion diesem Antrag zustimmt mit Ausnahme der Kollegin Schmied, die das erst schon kundgetan hat. Wir sind der Ansicht, dass hier ganz rasch etwas geschehen muss, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden müssen, denn der Bürgermeister hat es zuerst gesagt, sonst wird diesem Gemeinderat 2012, wenn die Brücke abmontiert werden muss, zu Recht vorgeworfen, dass nichts geschehen ist. Und ich würde mir wünschen, dass hier schnell etwas geschieht.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Herr Bürgermeister, ich gebe Ihnen Recht, dass das Gemosere und Geleiere, ob die Bahn bleibt oder nicht, ein nerviges ist, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Ich bin auch vollkommen bei allen Vorrednern – Vizebürgermeister Luger, Ihnen, Frau Kollegin Lenger -, dass rasch etwas passieren muss. Aber wenn ich das Wort rasch in Zusammenhang mit diesem Antrag setze, dann stimmt es nicht. Weil was passiert denn? Jetzt schreiben wir da eine Resolution an die ÖBB, die sitzen dort natürlich jetzt schon zitternd vor dem Telex, Telefax oder sonst etwas und warten, bis unsere Resolution kommt. Dann ist die ÖBB bekanntlich ja eine der Institutionen der Republik, die in einer derartigen Eilfertigkeit unterwegs ist, dass sich sofort nach Erhalt unserer Resolution einer flugs aufmachen und das persönlich beim Denkmalschutz abgeben wird und die werden auch tief erzittern, wenn sie den ÖBB-Boten sehen und das sofort bearbeiten und innerhalb von einer Woche werden wir den Denkmalschutz weghaben. Alles, was gesagt worden ist, ist richtig. Nur was nicht richtig ist, wenn wir rasch etwas wollen, dann müssen wir zumindest langsam aber sicher einen Plan in der Schublade haben. Jetzt gibt es ja schon in diesem Gutachten, das Sie zitiert haben, Herr Vizebürgermeister, eine Betriebsanleitung. Da wissen wir zumindest, wie es funktionieren kann, dass wir nicht vor dem teuflischen Desaster stehen, dass wir zwei Jahre eine gesperrte Brücke haben. Das heißt, Vorbereitung von Eventualitäten, Politik zielorientiert mit einer Vorgabe. Ich muss wissen, wenn es soweit ist, wenn Sie mir heute den Antrag stellen und sagen, wir fordern die auf, dass sie den Denkmalschutz auflassen, gehe ich zur Not dann mit, wenn im zweiten Teil vom Antrag drinnensteht, und gleichzeitig planen wir sofort, dass wir Gewehr bei Fuß stehen in dem Augenblick, wo das ist, dass wir innerhalb von einem halben Jahr das Ding reparieren können, genauso wie es in diesem Gutachten drinnensteht. Sie haben es heute wieder gesagt, Herr Bürgermeister, zwei Gemeindestraßen werden miteinander verbunden. Wir müssen für den Tag gerüstet sein, wenn das Ding wegkommt. Und das ist das, was wir vermissen. Das hat nichts mit Verantwortung hin- und herschieben zu tun und auch nicht mit einer Unsolidarität im Gemeinderat. Womit es zu tun hat ist, dass uns das fehlt, dass wir die Verantwortung übernehmen für den Augenblick, wo wir zwei Gemeindestraßen miteinander verbinden müssen. Darum geht es und da brauchen wir ein bisschen Tempo drinnen und nicht nur Resolutionen an die ÖBB, sondern auch Beschlüsse, dass wir vorwärtsmarschieren, einen Plan machen und für den Tag X gerüstet sind. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Schmied: „Kreisky wurde seinerzeit manches Mal über Nacht schlauer, ich schaffe es innerhalb der Gemeinderatssitzung. Ich habe zuerst schon gesagt, ich kann mich dem nicht verschließen, dass die Brücke technisch veraltet ist. Ich wollte damit nur ein Zeichen setzen, vielleicht darüber nachzudenken, was wir touristisch mit einem Teil dieser Brücke, an welcher Stelle wo auch immer in Linz machen könnten. Im Übrigen werde ich die Einstimmigkeit der Linzer Grünen herstellen und für diesen Antrag stimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Reimann: „Sehr geehrtes Kollegium, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich werde diesem Antrag insofern zustimmen, weil auch ich hier wirklich eine Ausnahmesituation sehe. Wir haben eine Zwangssituation und die Dringlichkeit ist wirklich geboten. Ein bisschen ein Problem habe ich mit der politischen Verantwortung, denn der jetzige Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Herr Luger, sitzt wirklich auf einem Pulverfass und kann eigentlich wirklich nichts dafür. Ich frage mich, was die letzten sechs Jahre passiert ist. Da hat die Grünen-Fraktion entsprechend den Verkehrsstadtrat gestellt und insofern würde ich schon sagen, hätte dieser massivst auf dieses Problem hinweisen sollen und Druck machen sollen. Wozu gibt es gewählte Mandatare bzw. auch Stadtsenatsmitglieder? Danke.“ Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege Fürlinger, unser Hauptproblem ist, dass wir nicht einmal wissen, was wir vorbereiten sollen. Wenn ich weiß, dass das aus dem Denkmalschutz entlassen ist, dass wir wissen, dass wir eine neue Brücke bauen müssen, dann würde ich auch einen anderen Vorschlag machen. Dann würde ich den Vorschlag machen, dass wir tatsächlich einen Architektenwettbewerb unter folgenden Bedingungen ausschreiben, dass wir eine Individualbrücke mit gleichzeitiger Querung, die möglich ist von Straßenbahn und ÖBB, mit Rad- und Fußgängerübergang natürlich, dass wir so eine Brücke dann ausschreiben und dass Land und Stadt in die Vorlage der Finanzierung dieses Wettbewerbs gehen, damit wir keine Zeit verlieren, bevor wir auf die langsame ÖBB warten, wenn das der Vorwurf ist. Da habe ich kein Problem. Nur ich habe das Problem, ich kann nichts ausschreiben, weil ich keinen Wettbewerb machen kann, weil die Vorbedingung fehlt. Also ich weiß nicht, was ich ausschreiben soll. Ich weiß auch nicht, wie das gehen soll, dass ich sage, ich lasse die Eisenbahnbrücke stehen, auch wenn keiner mehr drübergehen darf. Das ist ja super, dass ich sie mir anschauen kann, und daneben muss ich, links oder rechts, eine zweite Brücke bauen. Glaubt denn wirklich einer, dass das jemand zulässt? Dann haben wir nämlich die jetzige Brücke stehen mit der relativ engen Durchfahrt für die Schiffe und daneben haben wir eine Brücke mit 100 Metern, da haben wir alle 15 Meter eine Säule. Das geht ja alles überhaupt nicht, das wird ja nicht funktionieren! Das heißt, in Wahrheit geht es uns heute um nichts anderes, als dramatisch zu zeigen, in welcher Situation wir sind, dass wir eigentlich auch nicht handeln können, weil wir die Voraussetzung von dem Ganzen nicht wissen. Und ich bin überzeugt, wenn wir da zusammenhalten, können wir diese Planung Land und Stadt sofort in Auftrag geben, wenn wir wissen, worum es da eigentlich bei der ganzen Sache am Schluss geht. Und da kann man ruhig multifunktional denken. Das Ganze ist einen halben Meter breit oder weniger breit, das hat ein drittes Gleis dazu, das geht alles, das ist alles schon besprochen worden, nur muss man wissen, welche Art von Brücke ich dann dort bekommen soll. Um mehr geht es nicht. Ich glaube ja, wenn wir nicht entscheiden, dann schiebt es die ÖBB auf den Denkmalschutz, der Denkmalschutz auf die ÖBB und dann tun sie so dahin wie schon die ganze Zeit. Und jetzt sagen wir, wir können auch auf den Denkmalschutz verzichten, ÖBB fürchte dich nicht, die Stadt Linz macht dir keinen Vorwurf, und dann geht es vielleicht. Das ist meine Überlegung, mehr habe ich nicht, weil wir seit Jahren da herinnen diskutieren und wir nichts weiterbringen. Und wenn mir jemand sagt, wie man diesen gordischen Knoten anders zerschlagen kann, habe ich kein Problem.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Nur ganz kurz zu Herrn Reimann. Der Herr Bürgermeister hat es jetzt eh schon gesagt, diese Diskussionen gibt es seit Jahren. Die Situation war in der letzten Periode auch keine andere, da hat die Eisenbahnbrücke auch nicht der Stadt Linz gehört. Die Situation war damals die selbe wie heute.“ Vizebürgermeister Luger: „Zu dem, was der Herr Bürgermeister gesagt hat, noch ganz konkrete Beispiele, Herr Mag. Fürlinger, um die es geht, wenn man so ganz locker, wenn man die direkte Verantwortung dafür nicht zu tragen hat, sagen kann: ‚Machen Sie.’ Erste Frage: Wenn eine Eisenbahn über diese Brücke fährt - wieder Planungsauftrag, wir planen eine Brücke, loben einen Wettbewerb aus -, sind eine Reihe von anderen Rechtsverfahren und Rechtsvorschriften nötig für diese Brücke, als wenn keine Eisenbahn drüberfährt. Wenn Sie einen Wettbewerb ausloben, und ich glaube ja zu wissen, wie die ÖVP argumentierte, kämen wir mit einem Vorschlag für einen Wettbewerb, wo alle theoretisch verfügbaren und notwendigen Verkehrssysteme drübergehen - Straßenbahnschienenstrang, Eisenbahnschienenstrang, genug Platz für FußgeherInnen, RadfahrerInnen, für den Individualverkehr, für die Linz Linien, für die Autobusse der Linz Linien und auch für die anderen Autobuslinien, die ja derzeit nicht diese Brücke benützen dürfen -, gehen wir in einen solchen Wettbewerb und geben das in Auftrag, jurieren ein Projekt und dann stellt sich heraus, wir brauchen keinen Schienenstrang, dann sagen Sie wahrscheinlich ganz locker, dann lassen wir dieses eine Gleis ein bisschen weg und die Geschichte hat sich. Wir gewinnen keinen Tag Zeit mit einer solchen Vorgangsweise, wenn wir dann tatsächlich diese ÖBB-Schienen nicht bräuchten, weil wir andere Rechtsverfahren haben, als wenn wir nur mit der Straßenbahn drüberfahren. Ihr Argument wird sein, ja entschuldigen Sie, Sie können doch nicht in einen Wettbewerb gehen mit Unwägbarkeiten sonder Zahl, verschleudern das Steuergeld und möglicherweise können Sie diesen Wettbewerb gar nicht realisieren. Ich kenne diese Argumentation der ÖVP. Deswegen gibt es nur eine einzige Vorfrage zu klären: Haben wir neben den bereits genannten Funktionen auf dieser Brücke einen Zugverkehr, ja oder nein? Und sobald diese Frage geklärt ist, sind auch die Rechtsverfahren. Und Sie werden doch nicht glauben, dass sich nicht intern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Dienststellen mit den möglichen Varianten, mit den technischen Fragen und den Rechtsabklärungen schon heute beschäftigen. Die brauchen doch keine Zurufe! Es ist doch schon abgeklärt, dass gegenüber dem jetzigen Brückenkonstrukt ein Neubau um einen Meter höher sein muss. Es ist doch schon völlig klar, dass bestenfalls ein 100-Meter-Abstand dieser Brückenpfeiler im Wasser bewilligbar ist und nicht die derzeit vorhandenen Abstände von 86 Metern. Es sind eine Reihe von Gesprächen - nicht nur beauftragt, sondern aus Eigeninitiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsplanung, des Tiefbaus und des Bezirksverwaltungsamtes - mit den Entscheidungsträgern auf Behördenebenen im Laufen; ob das die Via Donau, ob das die ÖBB, ob das das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur ist. Und all diese Fragen, die abklärbar sind, funktionieren auch ohne Zuruf. Nur auch dort gibt es immer eine Frage, und das ist der für alle völlig klare Circulus vitiosus: Konkrete Aussagen werden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Linz von den anderen - und es geht um neun unterschiedliche Rechtsverfahren - von den anderen im Verfahren Beteiligten nur bekommen, wenn explizit und klar definiert ist, welche Verkehrssysteme und -ströme diese Brücke benutzen werden. Und da habe ich noch gar nicht die wesentliche Vorfrage abgeklärt, wie sich das Bundesdenkmalamt nach Vorliegen des Gutachtens verhalten wird. Also diese Fragen laufen, nur sie sind nicht klärbar und in keiner verbindlichen Form in Planungen umzusetzen, solange die Frage des Eisenbahnverkehrs und damit die Eigentümerschaft dieser Brücke nicht geklärt ist. Und das ersuche ich wirklich zur Kenntnis zu nehmen. Gerne können wir an einem Strang ziehen, aber dann brauchen wir diese Entscheidungen. Und dieser Antrag ist einer, nicht der einzige, aber einer der wesentlichen Schritte, um Druck zu machen.“ Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Herr Vizebürgermeister, zuerst einmal muss ich eines sagen: Die ÖVP wird Ihnen sicher dann keinen Vorhalt machen, wenn Sie ihre Verantwortung wahrnehmen und sagen, für die Eventualitäten sind wir gerüstet. (Zwischenruf) Ja, glauben Sie mir das, Sie tun immer so, die ÖVP ist die Wurzel allen Übels, aber es ist nicht so. Zwischenruf Gemeinderat Fadl: „Macht einen Abänderungsantrag, macht einen!“ Gemeinderat Mag. Fürlinger weiter: Meine Damen und Herren, ich möchte es nicht unnötig in die Länge ziehen. Ich sage Ihnen noch einmal eines: Es wird Ihnen von unserer Seite niemand einen Vorwurf machen, wenn Sie die Verantwortung wahrnehmen und sagen, wir sind gerüstet für Eventualitäten. Die Gleisfrage ist keine Frage des Denkmalschutzes, das möchten wir auch einmal dazusagen. Die 86 Meter Abstand sind möglicherweise nicht völlig von der Hand zu weisen, dass die stehenbleiben können. Wir können uns theoretisch ein paar Verfahren ersparen, Herr Vizebürgermeister, wenn wir nicht neu errichten, sondern zubauen oder umbauen. Das wissen wir auch, da können wir uns ein paar Verfahren ersparen. Wir können uns unter Umständen im Wege eines Umbaues vieles ersparen. Ich höre jetzt schon wieder heraus, dass wir einen Architektenwettbewerb machen müssen für eine Brücke. Sind Sie mir nicht böse, weil es ketzerisch klingt hier herinnen, aber brauche ich das wirklich? Wenn ich die reine Notwendigkeit brauche, dass ich eine Verbindung von A nach B brauche, weil in Linz sonst der Verkehr zusammenbricht, lassen Sie uns da bitte einmal neue Wege überdenken, ob das unbedingt notwendig ist. Wenn wir die Verfahren abkürzen, wenn wir für Eventualitäten gerüstet sind, dann haben wir Möglichkeiten, dass wir für die Leute in Linz etwas tun und nicht die Verantwortungen ständig hin- und herschieben. Das bringt einfach nichts. Danke.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Lettner: „Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Donauquerung in diesem Bereich eine ganz wichtige Situation für den Verkehr in Linz darstellt. Fakt ist aber, dass die Eisenbahnbrücke momentan der ÖBB gehört, dass sie unter Denkmalschutz steht und dass sie in nächster Zeit nicht mehr benutzbar sein wird. In diesem Sinne sehen wir diesen Antrag als ersten Schritt, um hier Klarheit zu haben, was in Sachen Denkmalschutz in Zukunft passieren muss. In diesem Sinne ersuche ich um Annahme dieses Antrags.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Gemeinderätin Köck berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 9 Aufrechterhaltung der ursprünglichen Förderung für betreubare Wohnungen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auf Landesebene weist die Wohnbauförderung für das Jahr 2010 einen Rückgang von 16 Millionen Euro aus. Neben dem Wohnbau droht nun auch für das betreute Wohnen eine Kürzung im Bereich der Wohnbauförderungsmittel. Derzeit haben wir in Linz 350 betreubare Wohnungen, die sind fertig, 42 sind gerade in Bau. Vom Land Oberösterreich haben wir eine Zielvorgabe nach der Bedarfsplanung von 615 betreubaren Wohnungen für das Jahr 2015. Damit wir dieses Ziel der Bedarfsplanung des Landes auch erreichen können, sind die Wohnbauförderungsmittel in der entsprechenden Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Linzer Gemeinderat hat basierend auf dieser offiziellen Bedarfsprognose des Landes Oberösterreich am 15. März 2007 ein Ausbauprogramm beschlossen - und das einstimmig -, um bis zum Jahr 2015 die Landesvorgaben zu erreichen. Die darin enthaltenen Projekte von den gemeinnützigen Wohnbauträgern basierten auf einer Zusicherung der notwendigen Wohnbaufördermittel. Im Falle des betreubaren Wohnens sind lediglich zehn Prozent der Errichtungskosten als Eigenmittelanteil durch den Wohnbauträger zu leisten, während die restlichen 90 Prozent über Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich finanziert werden. Damit kann gewährleistet werden, dass die MieterInnen der betreubaren Wohnungen keine Eigenmittel einsetzen müssen, wenn sie diese beziehen. Eine Kürzung dieser Mittel hätte zur Folge, dass der Bedarfsentwicklungsplan des Landes Oberösterreich in Linz nicht realisierbar wäre. Zur Sicherung ausreichender Wohnbaufördermittel für den weiteren und bedarfsgerechten Ausbau des betreubaren Wohnens stellen wir daher von der SPÖ-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Wohnbaureferent der Oberösterreichischen Landesregierung wird ersucht, für die Errichtung von betreubaren Wohnungen die erhöhten Fördermittel im bisherigen Ausmaß zur Verfügung zu stellen und von angekündigten Förderkürzungen Abstand zu nehmen, um eine Gefährdung der Projekte für betreubare Wohnungen zu vermeiden.’ Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Ortner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren und in diesem speziellen Fall sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Luger, es stimmt, dass die angespannte Budgetsituation des Landes auch das Wohnbauressort voll getroffen hat. Es ist dabei aber auch eine unbestrittene Tatsache, dass die Mitglieder der vergangenen Landesregierung mit so genannten finanziellen Vorgriffen das Wohnbaubudget überzogen haben. Und das ist der tatsächliche und wahre Grund, warum der Spielraum für die Direktdarlehen, die jetzt genau das betreubare Wohnen betreffen, nun nicht mehr in vollem Umfang vorhanden ist. Dazu kommt, dass von der Vorgängerregierung unter Wohnbau-Landesrat Kepplinger 175 Millionen an Darlehenszusagen gemacht wurden, von denen aber nur 45 Millionen gedeckt sind. Es fehlen hier also aktuell 130 Millionen Euro. Daher macht es absolut Sinn, gerade im Rahmen dieser finanziellen negativen Bedingungen ernsthaft über die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des betreubaren Wohnens nachzudenken. In diesem Punkt stimmen wir überein. Es wäre aber in diesem Zusammenhang durchaus zu hinterfragen, ob die von den Bewohnern zu erbringenden Kosten für das Grundservice tatsächlich in einer angemessenen Relation zur Leistung stehen, oder ob hier ein flexibleres System der Leistungserbringung nicht kostengünstiger und in der Wirkung gleichwertig wäre. Auch wäre in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Gemeinschaftsräume tatsächlich in vollem Umfang genutzt werden, oder ob die zur Errichtung erforderlichen finanziellen Mittel nicht zugunsten der Mieter alternativ verwendet werden könnten. Grundsätzlich sind wir Freiheitliche der Meinung, dass gerade aufgrund dieser finanziellen Problematik das Thema betreubares Wohnen in Richtung altersgerechtes Wohnen mit skalierbaren Zusatzleistungen verbreitert werden sollte. Das ist sicher keine vollständige Lösung für das Problem, doch kann das Ziel in der momentanen Situation nur sein, eine akzeptable Lösung zu finden, die sowohl den finanziellen Rahmenbedingungen, als auch den Bedürfnissen eines altersgerechten Wohnens Rechnung trägt. Das ist sicher kein einfaches Unterfangen, aber das altersgerechte und betreubare Wohnen darf nicht zu einer Spielwiese für parteipolitisches Hickhack und Grabenkämpfe auf dem Rücken der Linzerinnen und Linzer verkommen. Ich finde in diesem Zusammenhang den Umstand bemerkenswert, dass laut dem Bauprogramm aus dem dafür zuständigen Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl für die Jahre 2010 und 2011 neben den bereits in Bau befindlichen Projekten überhaupt keine weiteren diesbezüglichen Vorhaben für Linz vorgemerkt sind. Lediglich für das Jahr 2012 findet sich ein im Bauprogramm mit Fragezeichen versehener und rot eingefärbter Vermerk hinsichtlich des Projektes Muldenstraße 3a, Spallerhof. Alle anderen Vorhaben, die im Rahmen der Informationsunterlage für die Pressekonferenz von Ihnen, Herr Vizebürgermeister, zum Thema ‚Seit zehn Jahren betreubares Wohnen in Linz’ aufgeführt sind, finden in dem Bauprogramm von Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl keine Erwähnung. Ganz besonders liegt uns am Herzen, dass es in diesem Fall für alle Beteiligten sicher besser ist, anstelle einer voreiligen Resolution das direkte Gespräch mit den zuständigen Stellen – in diesem Fall das direkte Gespräch mit dem zuständigen Landesrat- zu suchen, anstatt eine voreilige Resolution zu verfassen. Herr Bürgermeister Dobusch hat das vorher in einem anderen Fall beim Gemeinderat Raml auch angemerkt, dass es sicher oft vernünftiger ist, zuerst das Gespräch zu suchen und dann erst entsprechende politische Handlungen zu setzen. Diese Gesprächsform ist übrigens die Vorgangsweise, die alle anderen – zumindest den mir vorliegenden Informationen zufolge - zuständigen Bürgermeister und Referenten im Land gewählt haben, und die Ergebnisse sind dort durchaus zufriedenstellend. Ich denke aber auch, dass die Linzer-ÖVP hier einen glaubwürdigen Beitrag leisten kann, denn niemand wird bestreiten, dass das Annuitätenmodell nur eine Notlösung ist. Es liegt aber am zuständigen Landeshauptmann Pühringer, einfach mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Die FPÖ wird sich daher bei der vorliegenden Resolution der Stimme enthalten und empfiehlt anstelle der Resolution die Aufnahme entsprechender Gespräche. Sollte es notwendig und gewünscht sein, wird sich die Linzer FPÖ hier gerne auch vermittelnd zur Verfügung stellen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme an, der Frau Berichterstatterin, Frau Kollegin Köck, ist bekannt oder bewusst – wenn nicht, dann sage ich es jetzt -, dass derzeit auf Landesebene eine sehr intensive Diskussion über die Neuausrichtung von Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf stattfindet -sehr positiv aus meiner Sicht, weil nach meinem Wissensstand sich alle politischen Parteien in diesem Diskurs um eine zeitgemäße Neuausrichtung für diesen Wohnbedarf festlegen. Vor dem Hintergrund, glaube ich, ist es Sinn gebend, wenn wir uns als Stadt Linz auch aus unserer Sichtweise in diesen Prozess einbringen, die konzeptionelle Überlegung zu einem Abschluss bringen - Sie wissen, es wird diskutiert, das betreubare Wohnen in Hinkunft als betreubares und betreutes Seniorenwohnen anzubieten, je nach Pflegeintensität – und in der weiteren Folge, wenn diese Neuausrichtung festgelegt wird, sich natürlich die Frage der Finanzierung klar darstellen muss. Und da bin ich in diesem Fall völlig Ihrer Meinung, dass diese Mittel, so wie bisher auch, aus den Wohnbaufördermitteln zur Verfügung gestellt werden, zumal diese Mittel aufgrund der Finanzausgleichsmassen dem Land Oberösterreich übertragen werden. Daher ein ganz klares Bekenntnis aus der Sicht der ÖVP, dass die notwendigen Ressourcen aus den jeweilig richtigen Ressorts – aus meiner Sicht Wohnbau- und Sozialressort – für den Bereich Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf kommen müssen. Ich glaube allerdings, dass wir zunächst die konzeptionelle Überlegung abwarten sollten, dann kennen wir diese Wohnformen, diese Angebote und können sie dann entsprechend einbringen. Denn wir halten es nicht für zeitgemäß, jetzt gewissermaßen reflexartig zu sagen, alles soll so bleiben, wie es ist. Denn dann könnten wir sagen, es sollte wieder so werden, wie es schon einmal war. Es war schon einmal vor Jahren 100 Prozent Förderung für diesen Bereich. Das halte ich für den falschen Weg, daher wird sich die ÖVP der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Reisinger: „Herr Kollege Ortner, ich möchte schon eines richtig stellen: Der Wohnbaufördertopf des Landes Oberösterreich ist nicht deswegen leer, weil der Kollege Kepplinger hier Vorziehprojekte gemacht, die auch Teil des Konjunkturpaketes des Landes Oberösterreich waren – im Vorjahr, wo 1000 zusätzliche Wohnungen vorgezogen wurden -, sondern er ist deswegen leer, weil einerseits 1996 die Wohnbauförderung, die aus Bundesgeldern über die Einkommenssteuer kommt, eingefroren wurde. Also real kommen wesentlich weniger Mittel an die Länder als vor 14 Jahren, und das ist ein beträchtlicher Anteil. Über 14 Jahre die Inflationsraten gerechnet, zeigen, welche Schmälerungen von dieser Seite gekommen sind. Aber in Oberösterreich ist das schwerwiegendere Problem das, dass die aushaftenden Wohnbaudarlehen fast zur Gänze verkauft wurden. In Schritten seit 2001, wo ein ganz großer Brocken verkauft wurde, wurden immer wieder Wohnbauförderdarlehen verkauft. Das passiert heuer wieder und dadurch kommt aus den Rückflüssen kein Geld mehr in den Topf. Darum ist es auch notwenig, auf die annuitätenbezuschusste Finanzierung umzusteigen. In anderen Bundesländern in Österreich – und da ist Tirol ein Vorzeigebeispiel, dort wurde nie ein Wohnbaudarlehen, das aushaftend ist, verkauft, dort gibt es für jedes Projekt, das seitens der Bauträger eingereicht wird, sofort die Zusicherung und das Geld. Also das Problem ist nicht Herr Landesrat Kepplinger, sondern das Problem sind die zwei aufgezeigten Fakten, die ich jetzt genannt habe.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, nur kurz zwei Sätze. Ich glaube, dass man das ein bisschen auseinander halten muss, diese Diskussion um die betreubaren Wohnungen und den Antrag jetzt und die Diskussion um andere Wohnformen und die Förderung anderer Wohnformen. Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben, weil wir glauben, es beruht eben auf dieser Bedarfserhebung. Und wenn wir diese Bedarfserhebung ernst nehmen, dann gibt es Zielvorgaben, die wir zu erfüllen haben. Und ohne die entsprechenden Mittel werden wir das nicht schaffen. Wenn wir jetzt zu dem Schluss kommen - und zu dem kommen wir auch - und die Grünen-Fraktion bringt sich auch auf Landesebene sehr intensiv in diese Diskussion um neue, andere, gerechtere, bedarfsgerechtere, altersgerechtere Wohnformen ein -, dann finde ich das sehr gut. Ich glaube, dass wir uns da wirklich einen sehr breiten Diskussionsprozess leisten sollten, weil einfach die Bedürfnisse anders werden. Aber das ist ein anderes Thema. Jetzt geht es um die, wo der Bedarf erhoben ist, da brauchen wir das Geld zum Errichten. Und die Diskussion parallel oder anschließend dazu um alternative Wohnformen und die Förderung derer werden wir auch sehr engagiert unterstützen. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den Wortmeldungen des Kollegen Watzl glaube ich, ein bisschen in der falschen Veranstaltung zu sein. (Zwischenrufe) Fakt ist, und ich möchte in diesem Gemeinderat all jene - zum Beispiel den Kollegen Ortner -, die nach der letzten Wahl neu in dieses Gremium eingezogen sind, daran erinnern, dass dieser Gemeinderat im Jahr 2007 basierend auf dem Bedarfsentwicklungsplan des Landes Oberösterreich 2006 einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gefasst hat, welche Projekte realisiert werden sollen, wo die Stadt über Flächenwidmungsplan-, Bebauungsplanverfahren mithelfen wird, dass die gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften am Ende der vorgegebenen Bedarfsentwicklungsperiode bis zum Jahr 2015 insgesamt 615 Wohnungen errichten sollten. Damals herrschte Einstimmigkeit. Und ich möchte auch daran erinnern, dass es noch bis in den Frühherbst des Jahres 2009 die ÖVP Linz gewesen ist, die in mehreren Pressekonferenzen und Presseaussendungen gefordert hat, dass man endlich - damals der Planungsreferent - alles tun sollte, um diese betreubaren Wohnungen auf die Reise zu schicken, denn es geht alles viel zu langsam und wir sind weit hinter allen Bedarfsplanungen – so die ÖVP-Diktion damals – zurück. Jetzt höre ich, weil es auf Landesebene offensichtlich andere Konstellationen und Absprachen gibt und weil es strukturelle, dramatische Probleme im Wohnbau, hausgemachte auf Landesebene gibt, jetzt höre ich, salbungsvoll, verständnisvoll – und ich bin ganz überrascht, dass gerade der Wohnungsreferent der Stadtregierung, der eigentlich um jede Wohnung kämpfen müsste, Verständnis dafür zeigt -, dass der Wohnbau-Landesrat und der Landesfinanzreferent kein Geld haben und diese Projekte nicht weiter umsetzen können. Ich bin ganz erstaunt über diese Benevolence, die hier eingebracht wird, denn Fakt ist, dass es einen enormen Bedarf an diesen betreubaren Wohnungen in der Stadt gibt und dass die Diskussionen, über Konzepte zu reden, nichts anderes als ein sehr einfach durchschaubares Ablenkungsmanöver sind. Stellen Sie sich vor, noch vor einem Jahr hätte ein sozialdemokratischer Funktionär in dieser Stadt gesagt, wir können vielleicht deswegen auch diese Mengen in diesem Tempo, wie es sich die ÖVP wünscht, gar nicht ermöglichen, weil wir die eine oder andere konzeptionelle Frage hätten. Damals hätte die ÖVP mit Initiativanträgen, Dringlichkeitsanträgen, Pressekonferenzserien nichts anderes getan, als darauf zu drängen, endlich diesen Gemeinderatsbeschluss von 2007, diesen so wichtigen Bedarfsentwicklungsplan des Landes Oberösterreich einzuhalten. Jetzt hat die ÖVP konzeptionelles Verständnis. Was ich wirklich vor allem an Ihrer Argumentation, Herr Ortner, und auch an jener des Kollegen Watzl inhaltlich schon sehr bedenklich finde, sind Argumente, man muss hier in einem Bereich durchaus massiver sparen, wie zum Beispiel bei Gemeinschaftsräumen - eigentlich all das, was das betreubare Wohnen ausmacht. Betreubares Wohnen ist ganz bewusst eine Form, dass Menschen, die zum Teil noch selbstständig leben können, aber nicht mehr in einem erhöhten Ausmaß, mit einem gewissen Pflegebedarf, allenfalls unter den Anforderungen von Pflegestufe 3 gut betreut werden. Eigentlich sollten wir im Sinne jener Generation, die das in Anspruch nimmt, heute unser Dankeschön nicht durch eine Diskussion führen, ob Gemeinschaftsräume für diese Menschen überhaupt benötigt werden, ob das notwendig ist, ob es nicht besser wäre, dass sie ohnedies in ihren Zimmern sind und dort betreut werden. Man muss sich das nur ansehen, es werden diese Räume auch genutzt, es ist wichtig, dass hier Kommunikation stattfindet und die Menschen nicht der Einsamkeit anheim fallen, denn das ist ganz besonders für diese Menschen in betreubaren Wohnungen ein Thema, warum sie in diese Wohnungen ziehen. Ein letztes Argument, das auch zeigt, wie volkswirtschaftlich falsch der derzeitige Baustopp ist - und Herr Ortner, es ist ein Baustopp. Es gibt mehrere Wohnbauunternehmen in dieser Stadt, die explizit Schreiben des Landeswohnbaureferenten erhalten haben, dass die avisierten und mit dem Wohnbauressort des Landes vereinbarten Fördermittel, wie zum Beispiel beim Wohnpark Silhouette für 50 betreubare Wohnungen, die auch im Sonderwohnbauprogramm des Herrn Landeshauptmanns, das er vor der Wahl mit großem medialen Pomp und Trara bekannt gegeben hat, enthalten gewesen sind, für das Jahr 2011 explizit nicht bewilligt werden. Ich habe heute Nachmittag ein Schreiben der Pfarre Guter Hirte aus der Neuen Heimat bekommen, wo mich die Funktionäre des Pfarrgemeinderates und der Herr Pfarrer bitten, mitzuhelfen, denn auch sie haben die schriftliche Auskunft des Wohnungslandesrates bekommen, dass die zwölf betreubaren Wohnungen, die dort die Pfarrcaritas errichten will, ebenfalls gestrichen, gecancelt worden sind. Das ist die Realität. Es wird hier gespart bei einer wesentlichen sozialen Infrastruktur. Das ist volkswirtschaftlich ein Schaden, weil gerade diese Bauaufträge der regionalen Wirtschaft helfen, das sind nicht die Großkonzerne, das ist die wirklich lokale und regionale Wirtschaft, die hier zum Zug kommt. Der Hintergrund ist ganz einfach. Das Landesbudget ist völlig überzogen, es ist realiter kaputt. Jetzt wird auch beim Wohnbau, nachdem der Verkauf auch der Wohnbaudarlehen dazu führt, diese Privatisierungsstrategie, dass der Rückfluss an Wohnbaufördermittel nicht mehr da ist, dass damit die klassischen Speisungen des Systems versiegen, massiv gespart - nicht nur beim betreubaren Wohnen, auch bei Wohnumfeldverbesserungen, wo baubewilligte fertige Projekte ebenfalls von Schwarz-Blau auf Landesebene nicht mehr in der Landesregierung bewilligt werden. Das ist die Wahrheit und da können Sie auch nicht durch eine Verschleierungsdiskussion mit pseudosoziologischer Diktion über Betreuungsformen und Konzepte ablenken. Das Land ist pleite und spart an diesem Punkt bei den älteren Menschen. Das ist das, was weh tut.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Wir können die Diskussion gerne so führen, wie der Herr Kollege Luger es versucht. Ich bin dazu nicht bereit, weil in Wahrheit das keine Problemlösung bedeutet. Der Kollege Reisinger hat völlig richtig einen Punkt angesprochen, der mit Schuld hat, weil realiter einfach keine Erhöhung eingetreten ist, was die Wohnbaufördermittel für die Länder und damit auch für Oberösterreich und für die Landeshauptstadt Linz betrifft. Denn gleichgültig, ob das ein SPÖ-, ein FPÖ-, ein ÖVP-Finanzminister war, im Zuge von Finanzausgleichsverhandlungen waren die Wohnbaufördermittel immer auf der Agenda und es war immer eine Überlegung, die zu streichen. Es war in Wahrheit die Allianz der vernünftigen politischen Kräfte - ob Rot, Blau, Schwarz, Grün -, dass diese Mittel aus der Sicht der Länder nicht gestrichen wurden, Punkt eins. Punkt zwei, wenn man glaubt, über die Medien im Sinne von Druck erzeugen die Probleme zu lösen, dann wird man irren, Herr Kollege Luger. Es wird eine Darstellung dazu zum gegebenen Zeitpunkt geben, was die tatsächliche Wahrheit ist. Faktum ist - ich wollte das wirklich heute nicht anziehen, aber wenn es sein muss -, dass Landesrat Kepplinger anscheinend, trotzdem er ein tüchtiger Finanzdirektor in der Stadt Linz war, das Korsett, das er ausverhandelt hat auch mit Landeshauptmann Pühringer, etwas überzogen hat. Ich formuliere es einmal so. Tatsache ist, dass in einem normalen Jahr ohne Überziehung in ganz Oberösterreich rund 2000 geförderte Wohneinheiten inklusive der betreubaren Wohneinheiten zur Verteilung gelangt sind. In den letzten Jahren hat es in der Zweiten Republik in Oberösterreich immer einen sozialistischen, einen sozialdemokratischen Wohnbaulandesrat gegeben und 20 bis 25 Prozent der geförderten Wohneinheiten sind für Linz zugeteilt worden. Derzeit ist es so, dass aufgrund der Finanzsituation, ohne es werten zu wollen, auf dieses Niveau begebe ich mich nicht, rund 1400 neu zu verteilende Wohneinheiten zur Verfügung stehen. Ich kämpfe dafür, ich werde mich auch dafür einsetzen - nicht über die Medien, sondern im Gespräch, weil ich glaube, so bringt man auch etwas weiter, ich denke, auch in Linz hat man es nicht gern, wenn über die Medien dem Herrn Bürgermeister etwas ausgerichtet wird -, dass man von diesen 1400 geförderten Wohneinheiten wie in den letzten Jahren, also von der Gesamtmasse rund 20 bis 25 Prozent bekommen wird. Mir wären selbstverständlich mehr lieber, aber man muss auch die Sichtweise für das ganze Land haben, auch wenn wir gemeinsam immer, sei es beim Urfahraner Jahrmarkt oder beim Maibaumaufstellen, sagen, Stadt und Land, die Mühlviertler Region und alle sind uns wichtig, einfach auch mit Augenmaß an die anderen 443 Gemeinden denken. Letzter Punkt, die inhaltliche Frage, die ist mir wichtig. Jetzt gibt es die Form, und ausschließlich diese, des betreubaren Seniorenwohnens für ältere Menschen. Es wird nachgedacht und ich halte es für richtig, hier nochmals eine Aufsplittung vorzunehmen, betreubares und betreutes Seniorenwohnen anzubieten. Eine betreubare Seniorenwohnung ist in Wahrheit eine solche, wo ein durchaus mittelalterlicher Mensch mit 60 sagt, ich gehe in diese Wohnform und habe für den Fall des Pflegebedarfs auf Knopfdruck eine mobile Hilfe. (Zwischenruf) Das ist kein Blödsinn. Eine betreute Seniorenwohnung ist eine solche, wo jetzt schon ein Pflegebedarf in etwa der Pflegegeldstufe 3 gegeben ist. Eine solche erscheint tatsächlich eher sinnvoll angesiedelt in unmittelbarer Nähe eines Senioren- und Pflegeheimes. Abschließend möchte ich noch sagen, was die Pfarre Guter Hirte, das Caritasprojekt mit zwölf Wohneinheiten anlangt - nur weil es der Kollege Luger angesprochen hat: Ich darf dir sagen, ich habe diese Woche mit Herrn Landesrat Haimbuchner gesprochen, und er wird sich das nochmals ansehen, obwohl die Absage bereits schriftlich zugegangen ist. Er hat mir einen relativ guten Eindruck vermittelt, dass er diesen Fall deswegen lösen wird, weil in Wahrheit dieses Projekt bereits vor einem Jahr, wie du weißt, realisiert werden hätte können, wenn es nicht zu Bauaufschiebungen durch Einsprüche, Verwaltungsgerichtshofbeschwerden und so weiter gekommen wäre. Landesrat Haimbuchner wird sich das auch vor dem Hintergrund anschauen, da im November 2009, nachdem auch das oberste Gericht entschieden hat, der Wohnbauförderabteilung die geänderten Pläne und die endgültig rechtskräftige Rechtsentscheidung mitgeteilt wurden. Ich werde dir berichten, wie er entschieden hat, ich glaube, dass er in diesem Fall positiv entscheiden wird.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Genau so macht man das - ablehnen und nach 14 Tagen hinaufgehen und gewisse bekommen sie dann. Ich habe mitgehört, was Herr Ortner gesagt hat, obwohl ich nicht anwesend war. Da ist ungefähr die Position gewesen, dass die einen zum Land gehen und reden, und die anderen tun das nicht. Ich kenne diese Aussagen, aber ich wundere mich sehr darüber. Ich habe bis jetzt immer eine andere Sichtweise gehabt. Es mag wirklich so sein, dass ein Bürgermeister aus Afiesl für seine vier Wohnungen, die er in zehn Jahren baut, 25-mal zum Land geht und irgendwann bekommt er das Geld. Wir haben in Linz immer ein ganz anderes Problem gehabt. Ungefähr 50 oder 60 Prozent der Wohnungssuchenden wollen in Linz eine Wohnung, und bei uns gab es immer den Vorwurf von den Wohnungsgenossenschaften, dass man vielleicht die Projekte zu langsam entwickelt und die Genehmigung zu spät erreicht. Dann sind die Wohnungsgenossenschaften zum Wohnbaulandesrat gegangen und haben dort versucht, Kontingente für ihre Bauprojekte zu bekommen. Gleichzeitig gibt es ein ganz anderes Problem für die Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnungsgenossenschaften können überhaupt nur Projekte im Vertrauen auf mündliche Zusagen entwickeln. Ich kann nur eines sagen, Kollege Ortner, dass Herr Kepplinger das Wohnungsressort in hervorragender Art und Weise an den neuen Wohnbaulandesrat übergeben hat, und zwar mit einer Liste, die ich habe und gerne zur Verfügung stelle, wo er ihm mitgeteilt hat, wie er mit allen Wohnungsgenossenschaften für die nächsten Jahre die Wohnbauvorhaben und die Wohnungen eingetaktet hat, natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass eine gewisse Höhe an Wohnbauförderungsmittel vorhanden ist. Das ist bis jetzt eine Vertrauensfrage der Wohnungsgenossenschaften gewesen. Die haben gewusst, sie können ungefähr mit soundso viel rechnen, das heißt, sie entwickeln Projekte und diese Projekte können sie dann in soundso vielen Schritten umsetzen. Da können dann Architektenwettbewerbe gemacht werden und so weiter. Bis eine Wohnung zur Genehmigung beim Land liegt, haben die Wohnbaugenossenschaften Vorleistungen zu erbringen, die zehn bis 20 Prozent der Kosten eines Projektes sind. Und es können nur fertige Projekte vorgelegt werden, weil sonst nicht genehmigt werden kann. Planung, Baugenehmigung und so weiter, das alles kostet etwas, und im Vertrauen auf diese mündlichen Zusagen haben sie das immer gemacht. Ich habe bis heute nicht gehört, dass es überhaupt ein Problem gibt, abgesehen davon, dass ich nicht Wohnungsreferent sondern Planungsreferent bin. Das heißt, ich habe es schon gehört, aber von den falschen Leuten. Ich gehe davon aus, dass diese ganzen Wohnungen, die in Linz in den letzten Jahren entwickelt worden sind, auch gebaut werden, weil sie im Vertrauen auf den Herrn Landesrat entwickelt wurden; das gilt natürlich nicht nur für den normalen Wohnbau, sondern auch für die betreuten Wohnungen. Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Wir haben derzeit genau 2100 Wohnungen in Bau. Da gelten auch Projekte, wo zum Beispiel 50 Wohnungen schon fertig sind und das Gesamtprojekt 300 Wohnungen hat. Wir haben zirka 700 Wohnungen baugenehmigt, wo noch nicht zu bauen begonnen wurde. Wir haben zirka 400 Wohnungen in der Pipeline, die zur Baugenehmigung vorliegen, zirka 700 Wohnungen, wo es wahrscheinlich in der nächsten Zeit zur Baueinreichung kommt, und zirka 1200 Wohnungen, die tatsächlich, da es relativ wenig Probleme gibt, in den nächsten Jahren zur Genehmigung eingereicht werden können. Alle fünf Kategorien zusammen ergeben zirka 5054 Wohnungen. Es war bis jetzt üblich, dass die Wohnungsgenossenschaften gesagt haben, wir hätten folgende Projekte, sind zum Herrn Landesrat gegangen und der Herr Landesrat hat weitgehend darüber bestimmt. Zum Beispiel in der Ellbognerstraße werden 400 Wohnungen gebaut. Da hat Herr Landesrat Kepplinger ganz konkret bestimmt, welche Wohnungsgenossenschaften dort bauen sollen, weil es mit der ÖVP Absprachen gegeben hat. Er hat auch bestimmt, dass alle Wohnungsgenossenschaften in einer gewissen Weise bauen sollen, weil alle einen Baustab haben und man aufpassen muss, dass sie eine Arbeit haben und dass nicht eine Wohnungsgenossenschaft bevorzugt wird. Die GWG wollte zum Beispiel dort mitbauen und wurde zurückgestellt, da sie ohnehin andere Projekte hat. Der Herr Wohnungslandesrat hat entschieden, welche Wohnungsgenossenschaften in welchem Jahr welchen Wohnbau dort bekommen sollen. Wir haben uns nicht einmal dafür interessiert, wir haben gesagt, die Wohnungsgenossenschaften bauen, und so ist das Ganze passiert. Zwischenruf Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Der Landtag hat aber offensichtlich die Regierungsbeschlüsse nicht herbeigeführt!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Dieses Projekt ist deshalb interessant, weil die Wohnungsgenossenschaften haben jetzt dieses Projekt unter anderem mit 50 betreubaren Wohnungen entwickelt. Der Architekt hat geplant, hat sie baureif gemacht, die ersten 41 Wohnungen sind baugenehmigt worden, und jetzt wären sozusagen im Taktverfahren alle zwei Monate die nächsten 50 Wohnungen gekommen, und das Ganze soll innerhalb von drei Jahren gebaut werden. Das kann vom Landesrat erst dann zur Genehmigung eingereicht werden, wenn das Projekt von der Wohnungsgenossenschaft fertig ist, das heißt, wenn das bei uns baugenehmigt ist usw. Das heißt, der Vorlauf ist alles eine Vertrauensfrage gewesen die ganze Zeit, basierend auf mündlichen Absprachen zwischen dem Wohnbaulandesrat und den Wohnungsgenossenschaften. Da ist nicht Herr Luger hinaufgegangen und hat gesagt, die Wohnungsgenossenschaft soll dort oder da bauen, sondern das war ein bisschen anders. Es hat immer eine Vertrauensbasis zwischen Wohnungsgenossenschaften und Wohnbaulandesrat gegeben. In Linz ist nicht der Politiker zum Wohnbaulandesrat gegangen und hat interveniert, wer welche Wohnung wo baut, sondern in Wahrheit ist es in Linz immer so gewesen, dass immer zu wenig Wohnungen genehmigt worden sind. Ob 500 oder 700 Wohnungen, wir haben immer zu wenig gehabt, weil immer der Bedarf von Wohnungen in dieser Stadt höher gewesen ist. Das heißt, bei uns war es immer umgekehrt, dass wir eigentlich noch mehr Wohnungen gebraucht hätten. Dasselbe ist bei den BewohnerInnen-Tiefgaragen. Die GWG hat zum Beispiel im Vertrauen auf eine Projektförderung ein Garagenprojekt in der Leonfeldner Straße entwickelt. Das Projekt ist fertig gestellt, eingereicht und baubewilligt, aber es gibt kein Geld. Auf den Gedanken kommen die Herrschaften vorher ja gar nicht, dass es plötzlich kein Geld mehr gibt. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass man möglicherweise weniger Geld für den Wohnbau hat. Die Zeit ist die Zeit und da kann man tatsächlich sagen, ich kann nicht so viele Wohnungen bauen, ich muss um 200 Wohnungen, um 15 oder 20 Prozent weniger bauen. Da habe ich überhaupt kein Problem. Ich habe auch kein Problem, wenn einer sagt, die Ellbognerstraße muss ein Jahr länger in der Zusage sein, weil das geht sich jetzt nicht aus, wir müssen die drei Jahre Wohnbauförderung auf vier Jahre ausdehnen. Mit all dem habe ich kein Problem. Nur eines verstehe ich nicht, es wird alles gecancelt, es wird nichts gemacht, es wird nichts entschieden und Sie werden schon noch sehen, ob sich die Baufirmen das gefallen lassen, dass es keine Entscheidungen gibt und dass nichts weitergeht. Mir geht es nicht darum, dass man sagt, wir ziehen das ein bisschen. Das, worum es geht ist, dass es keine Planungssicherheit, keine Zusagensicherheit, dass es nichts mehr gibt und dass in derart kurzer Zeit ein derartiges Misstrauen zwischen der Wohnbauförderung, den Wohnbaugenossenschaften und den Baufirmen da ist, das ist die Dramatik. Das drückt sich auch besonders in betreuten Wohnformen aus. Eines muss man schon sagen, man kann nicht uns herhauen da herinnen, dass wir diese Landesplanungen nicht umsetzen können und dann bekommt man keine Wohnbauförderungsmittel. Dann sagt man drei Monate später, naja gut, es ist halt eine andere Zeit. So einfach geht es dann auch nicht. Daher geht es darum, dass man ordentlich miteinander umgeht und nicht, dass der eine zum anderen geht, sondern es geht um Vertrauen schaffende Maßnahmen, aber nicht zwischen zwei Politikern. Es geht um die Vertrauen schaffenden Maßnahmen zwischen den Wohnungsgenossenschaften, den Bauträgern und der Wohnbauförderung und nicht zwischen ein paar Politikern.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Reisinger: „Ich möchte die Sitzung nicht verlängern, aber ich muss mich einfach zu den Dingen, die Kollege Watzl gesagt hat, zu Wort melden, weil doch etliche unwahre Dinge aufgezählt wurden. Wir haben ungefähr vor einem Jahr, glaube ich, einmal eine längere Diskussion über die Verteilung der Wohnbaufördermittel gehabt. Da war der Kollege Stelzer noch Klubobmann und er war der, mit dem ich mich in erster Linie auseinander gesetzt habe. Es ist nicht Fakt, dass 20 bis 25 Prozent der Fördermittel nach Linz gegangen sind in den letzten Jahren, sondern Fakt ist, dass ungefähr zehn Prozent Wohnbaufördermittel nach Linz gegangen sind. Und wenn man dem Glauben schenken darf, was jetzt in den Raum gestellt ist, wird es wahrscheinlich noch weniger werden. Kollege Watzl, du weißt ganz genau, dass 2000 Einfamilienhäuser gefördert wurden, also 2000 Einheiten, die gleichzusetzen sind mit einem mehrgeschossigen Wohnbau. Dort sind in Oberösterreich über die Jahre hinweg, außer im Vorjahr, wo 3000 gefördert wurden, immer 2000 gefördert worden, das sind 4000. Dann sind noch 700 Reihenhäuser gefördert worden. Von diesen 2000 Einfamilienhäusern sind 99 Prozent aus meiner Sicht außerhalb von Linz gefördert worden. Bei den Reihenhäusern sind locker 95 Prozent außerhalb von Linz gefördert worden und beim mehrgeschossigen Wohnbau maximal im Schnitt immer etwa 500, da war es viel. Da waren es dann diese 25 Prozent von 2000. Aber wir haben 500 von 4700 in der Regel bekommen, das sind knapp über zehn Prozent der Mittel. (Zwischenrufe) Und Kollege Watzl - ich wollte es nicht sagen und ich habe es eigentlich auch in der eigenen Fraktion nicht verwendet -, als Geschäftsführer einer Wohnbaugenossenschaft muss ich natürlich auch zum Herrn Landesrat gehen. Wir haben dort zum Teil auch ganz konstruktive Gespräche mit ihm geführt. Nur wie es darum gegangen ist, dass man die Projekte in Linz anspricht und wie es da mit den Fördermitteln ausschaut, die vorher, wie der Bürgermeister gesagt hat, eingetaktet waren wie z.B. bei der Silhouette, da sind wir, glaube ich, sechs oder sieben Wohnbauträger, hat der Landesrat Haimbuchner in den Raum gestellt, Linz müsste bei so einem Projekt mitfördern. Das ist aber nicht auf Haimbuchner, glaube ich, zurückzuführen, sondern da hat es im Linzer Gemeinderat vor nicht allzu langer Zeit von der ÖVP einen Antrag gegeben, dass die Stadt sich beteiligen soll an der Wohnbauförderung. Also Kollege Watzl, so kann es doch bitte nicht sein! Da kommen die Wohnbaufördermittel über Steuereinnahmen des Bundes, eigentlich auch über Rückflüsse aus Darlehen, die es nicht mehr gibt, weil alles verkauft worden ist und eine Kommune in diesem Land soll sich dann beteiligen an der Wohnbauförderung. Also das kann es bitte nicht sein! Noch dazu, wenn das von einem Linzer Vizebürgermeister und Wohnbaureferenten auch noch gutgeheißen wird. Aber das Schlimmere ist das, Kollege Watzl, Herr Landesrat Haimbuchner hat gesagt, er ist schon einmal angesprochen worden vom Herrn Vizebürgermeister, vom Wohnbaustadtrat, aber recht viel Nachdruck hat er nicht dahinter gelegt, dass es Fördermittel gibt. Das muss ich dir jetzt sagen.“ (Zwischenrufe, Beifall SPÖ) Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Herr Gemeinderat Ortner, Herr Vizebürgermeister Watzl, ich glaube, es geht bei diesem Punkt auch um eine Frage der politischen Kultur und des politischen Miteinanders und wie man miteinander umgeht. (Zwischenrufe) Deswegen ist diese Resolution, Herr Gemeinderat Ortner, nicht voreilig, sondern ich finde es voreiliger vom Landesrat Haimbuchner, dass er einseitig Förderzusagen ändert, Förderungen stoppt und dadurch Projekte, die avisiert sind und die in Realisierungsphasen sind, verhindert und Wohnbauträger dazu zwingt, dass sie von betreubaren Wohnungen auf andere Wohnungen umschwenken. So kann es wohl nicht sein, bitte. An den Kollegen Watzl: Ich glaube, es spricht überhaupt nichts dagegen, dass man eine inhaltliche Diskussion darüber führt, wie diese Wohnformen in Zukunft ausschauen sollen. Aber normalerweise macht man es so, dass man zuerst diskutiert, dass man sich auf etwas gemeinsam einigt in einem Diskussionsprozess und dann bespricht, wie wird das gefördert, wie wird das umgesetzt, aber nicht, dass man von heute auf morgen Förderzusagen ändert und einkürzt und damit alle im Regen stehen lässt. Da muss uns irgendwer erklären, wie wir den Bedarfsentwicklungsplan des Landes erfüllen sollen. Wir müssen über 223 Wohnungen bauen bis 2015. Eines muss ich noch sagen. Man muss den Leuten, die in diesen betreubaren Wohnungen unterkämen, sagen, was Sache ist. Wenn wir diese betreubaren Wohnungen nicht haben, dann müssen wir ihnen Heimplätze zur Verfügung stellen, weil in der Regel sind die in einer solchen körperlichen Verfassung, dass sie nicht mehr alleine zuhause leben können. Vielleicht haben Sie darauf eine Antwort für mich. Darum bitte ich hier um Zustimmung zu dieser Resolution. Danke.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17), FPÖ (8) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 10 Einrichtung einer Übergangsstufe an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP) Linz - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Bereich der Kindergärten wird auf uns alle in den kommenden Jahren eine entsprechende Herausforderung zukommen. Zum einen wird durch die Einführung des Gratiskindergartens sich der Bedarf an ausgebildeten Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen entsprechend erhöhen und zum anderen erscheint es notwendig und sinnvoll, auch im Sinn einer bereits heute diskutierten umfassenden Sprachförderung im Kindergaten verstärkt mehrsprachige Personen für den Beruf als Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen auszubilden. Im derzeitigen Objektivierungssystem, das es an der Bundesbildungsanstalt für Kinderkartenpädagogik gibt, verfügen die BewerberInnen mit Migrationshintergrund auch aufgrund der begrenzten Zahl an Ausbildungsplätzen über geringere Aufnahmechancen. Dies könnte verbessert werden durch die Einführung einer so genannten Übergangsstufe, wodurch die Möglichkeit geboten werden würde, die schulische Qualifikation der AspirantInnen zu verbessern und damit auch der Anteil der SchülerInnen mit Migrationshintergrund, welche die Ausbildung zur/m Kindergartenpädagogin und –pädago-gen absolvieren wollen, deutlich erhöht werden könnte. Die sozialdemokratische Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Landesschulrat für Oberösterreich: ‚Der Landesschulrat für Oberösterreich wird ersucht, ehestens die Planung für die Einrichtung einer Übergangsstufe an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP) Linz einzuleiten und die erforderlichen Personalressourcen dafür zur Verfügung zu stellen.’ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Martincevic berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 11 Novellierung der Verordnung über die Auswahl von VertragsärztInnen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der bestehenden Verordnung über die Auswahl der VertragsärztInnen werden Richtlinien für die Vergabe von VertragsärztInnen angewandt. Die Richtlinien zur Vergabe dieser Stelle sollen gewährleisten, dass jener oder jene BewerberIn einen Kassenvertrag erhält, der oder die über die höchste Punkteanzahl verfügt, sodass weitere Verhandlungen zwischen Krankenkasse und Ärztekammer obsolet werden. Neben einer Vielzahl von Kriterien, die mit Punkten bewertet werden, fehlt jedoch das Kriterium der Zwei- und Mehrsprachigkeit. Zwei- und Mehrsprachigkeit von ÄrztInnen in vom Tourismus stark geprägten Regionen ist zwar vielfach Praxis, findet allerdings keine Entsprechung in den Richtlinien. Dieses fehlende Kriterium führt in den Ballungsräumen vielfach dazu, dass an Stelle der niedergelassenen ÄrztInnen die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern aufgesucht werden. Nun sollen mit der vorgeschlagenen Änderung der Reihungskriterienverordnung die Voraussetzungen für Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern um den für viele Menschen wesentlichen Punkt der Mehrsprachigkeit erweitert werden. Damit könnte eine wesentliche Zugangsbarriere zum Gesundheitssystem entschärft werden, die entsprechenden Zielgruppen präventiv erreicht und insofern medizinische Folgeschäden und Behandlungskosten vermieden werden. Die umfassende und bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung kann weiter gewährleistet werden. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, die Verordnung über die Auswahl der VertragsärztInnen mit den darin enthaltenen Richtlinien für die Vergabe von Punkten zur Erlangung von Kassenstellen einer Novellierung zu unterziehen. Konkret soll die Mehrsprachigkeit der ÄrztInnen in den gängigen Muttersprachen von MigrantInnen in den Vergaberichtlinien zur Erlan-gung von Kassenstellen berücksichtigt werden.’ Ich bitte um Unterstützung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Punktesystem im Kriterienkatalog zum Erlangen einer niedergelassenen Stelle soll auch die Praxiszeiten widerspiegeln. Für jeden Tag beziehungsweise jede Woche, die ein fertiger Facharzt als Vertretung in einer Ordination macht, zählt eine bestimmte Punkteanzahl. Wenn man nun den Kriterienkatalog erweitern würde und solche externen Qualifikationen wie Fremdsprachenkenntnisse dazurechnet, dann müssten solche Ärzte weniger Vertretungstage absolvieren als jene ohne Migrationssprachkenntnisse. Dieser Umstand widerspricht in unseren Augen dem Gleichheitsgrundsatz, der eindeutig zu Lasten der Gesundheit geht und auch als Schritt gegen die Integration zu werten ist. Solche Maßnahmen halten die Menschen nicht dazu an, Deutsch zu lernen, sondern fördern und unterstützen wieder nur Parallelgesellschaften. Wir vertreten auch hier den Standpunkt, dass Zuwanderer Deutsch lernen sollen, da Sprache eindeutig das wichtigste Integrationsinstrument ist. Der hier vorgeschlagene Schritt geht daher in die völlig verkehrte Richtung und wird von uns abgelehnt.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, schön langsam werde ich ein bisschen grantig mit diesem Integrations- und Deutschkenntnisgerede der Freiheitlichen Partei; ganz einfach deshalb, weil ich selber lange genug im Ausland gelebt habe und durch meine Beziehung – ich bin mit einer Ausländerin zusammen, die in Österreich lebt. Und Sie tun beständig so, als müsste man in jedem Fachgebiet perfekt Deutsch können, damit man hier leben darf. Zwischenruf Gemeinderätin Neubauer: „Deutsch ist die Amtssprache!“ Gemeinderat Svoboda weiter: Ja natürlich ist das die Amtssprache, aber lassen Sie mich bitte ausreden. Da war schon die Sache mit diesen Wohnbeihilfeformularen, da habe ich, ehrlich gesagt, als gebürtiger Österreicher Schwierigkeiten, dass ich mir ausrechne, wie hoch meine mögliche Wohnbeihilfe sein könnte. Ich habe drei Jahre meines Lebens in Mittelamerika gewohnt. Ich habe dort Wirtschaft studiert, das geht alles wunderbar. Es gibt aber Situationen im Leben, die sind nicht alltäglich und da kann man das Fachvokabular nicht. Da habe ich Probleme, wenn ich zum Beispiel mit dem Auto in die Werkstatt fahren muss, da habe ich Probleme, wenn ich meine Haare schneiden gehe, weil ich das nicht erklären kann. Wenn ich dann noch in einer emotionalen Stresssituation bin, weil ich beim Arzt bin und Schmerzen oder arge Beschwerden habe, soll ich dann mit dem Wörterbuch dort herumsitzen? Also ich freue mich über diesen Antrag und werde diesem gerne zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Martincevic: „Nur ganz kurz, Kollegin Neubauer, das heißt, ich muss zuerst Deutsch lernen und dann darf ich auch krank werden, oder? Das ist wirklich traurig!“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (8) sowie bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Luger berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 12 Entlassung der Aphrodite-Statue aus dem Denkmalschutz – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bekanntlich sind die Bauernberganlagen im Jahr 1910 vom damaligen Spender und Stifter Ludwig Hatschek der Stadt Linz übergeben worden. In dieser Gartenanlage befindet sich auch ein Rundtempel, der so genannte Dianatempel. Erst mehr als 30 Jahre später im Jahr 1942 hat der damalige Reichskanzler Adolf Hitler eine Bronzestatute der Venus - die so genannte Aphrodite - seiner Heimatstadt Linz geschenkt und damals wurde diese Aphrodite in diesem Park aufgestellt, der damals übrigens zum Anwesen des damaligen Gauleiters Eigruber gehörte, der dort wohnte. Im Sommer 2008 wurde die Geschichte dieser Statue auch öffentlich endgültig in dieser Stadt bekannt und es war eine korrekte Vorgangsweise, dass diese Statue, die ursprünglich nie zu diesem Ensemble gehört hat, kurzfristig entfernt wurde. Ich glaube, dass das Argument, diese Anlage befindet sich unter Denkmalschutz, vernünftig wäre, würde das Bundesdenkmalamt diese Einheit des Denkmalschutzes zweiteilen. Deshalb schlagen wir in dieser Resolution an das Bundesdenkmalamt vor, dass der Tempel alleine unter Denkmalschutz und gleichzeitig die Aphrodite getrennt davon auch unter Denkmalschutz steht und in Folge diese Statue in die Obhut der Museen der Stadt Linz gegeben werden sollte. Ich darf abschließend zwei Argumente anbringen, die für diese Maßnahme aus Imagegründen der Stadt sprechen. Es ist zu befürworten aufgrund der medialen Berichterstattung, die übrigens bei Bekanntwerden der Provenience eine europaweite gewesen ist, wo BBC und andere internationale Medien berichtet haben, dass wir zu einer Pilgerstätte für Rechtsextremisten und Neonazis werden, wenn dort diese Statue wieder aufgestellt wird. Das zweite Argument ist, dass auch zu befürchten ist, dass die unter Denkmalschutz stehende Aphrodite Beschädigungen erleiden könnte, weil es eine sehr emotionelle Diskussion ist und Menschen, die sich explizit bis heute gegen den Nationalsozialismus aussprechen, das dann als Anti-Pilgerstätte sehen und damit die Unversehrtheit dieser Statue möglicherweise nicht mehr gewährleistet ist. Aus beiden Gründen ersuchen wir das Bundesdenkmalamt, eine Zweiteilung des Denkmalschutzes zu veranlassen. Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht das Bundesdenkmalamt, die Denkmaleinheit ,Aphrodite und Dianatempel’ aufzuheben, da der ,Dianatempel’ ursprünglich ohne Aphrodite errichtet worden ist und der Stadt Linz von Herrn Ludwig Hatschek zum Geschenk gemacht wurde. Das Bundesdenkmalamt möge dem Vorschlag zustimmen, die Aphrodite dem städtischen Museum Nordico zu übergeben.“ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Aphrodite-Statue am Bauernberg – Wiederherstellung des gesetzeskonformen Zustandes und führt aus: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Motivation der ÖVP, warum wir diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht haben, ist in zwei Gründen gelegen. Einerseits weil wir – und das ist legitim – eine andere inhaltliche Auffassung haben als die Sozialdemokraten, was die Antragstellung jedenfalls belegt. Im Abstimmungsverhalten wird es sich dann noch auf die anderen Fraktionen entsprechend ausweiten. Wir glauben, dass Geschichte nicht aufgearbeitet werden kann, indem man eine aus dem NS-Regime stammende Statue – konkret ein von Adolf Hitler stammendes Geschenk - in einem Depot lagert, sondern wir glauben, dass dieser Teil unserer Geschichte aufzuarbeiten ist. Insofern war das Projekt der Kunstuniversität ein sehr gutes, weil es Bewusstsein über die Geschichte der Aphrodite geschaffen hat. Und mein Verständnis ist eine möglichst objektive korrekte Aufarbeitung dieser unserer Geschichte in der heutigen Zeit im Sinne von aus Erfahrungen aus der Vergangenheit auch lernen für die Zukunft im Sinne von Mahnmal, und dass man auch entsprechende mutige Schritte setzt. Das ist ein inhaltlicher Auffassungsunterschied. Wir sind der Meinung, dass man nicht durch Wegräumen entsprechender künstlerischer Projekte, sondern durch Aufklärung, durch Bewusstsein schaffen die Geschichte bewältigt. Würde man diesen Weg nicht beschreiten, hieße das in der Konsequenz, dass z.B. auch die Löwen vor dem Bahnhof abgetragen werden müssten, denn diese sind bekanntermaßen ursprünglich für Salzburg angedacht gewesen, in Salzburg nicht angenommen worden und in Linz nach dem Zweiten Weltkrieg beim Bahnhof aufgestellt worden. Das hieße, dass die Nibelungenbrücke abgetragen werden müsste, denn diese ist mit Zwangsarbeit im NS-Regime realisiert worden. Das hieße, dass die so genannten Adolf-Hitler-Bauten, Wohnungen, die auch heute sehr begehrt sind - bei Vorsprachen erlebe ich das immer wieder -, die mit Zwangsarbeitern errichtet wurden, abgetragen werden müssten. Und da könnte ich noch einige andere Beispiele aufzählen. Das ist ein inhaltlicher Auffassungsunterschied. Beim Recherchieren sind wir zuerst durch diesen SPÖ-Fraktionsantrag, dann auf das zweite Motiv, warum dieser Dringlichkeitsantrag brennend heiß und notwendig ist, aufmerksam geworden. Wir haben heute zum Beginn dieser Gemeinderatssitzung die Angelobung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes, Dr. Wolfgang Hartmannsdorfer, hier erlebt und mitbekommen, dass der neue Gemeinderat das Gelöbnis auf die Einhaltung der Gesetze auch durch sein Gelöbnis zugestanden hat. Tatsache ist, dass dieser Schritt, der gesetzt wurde - und ich denke, er wird eine politische Absegnung erfahren haben -, in Wahrheit ein Gesetzesbruch ist. Das ist ein hartes Wort, aber ich verwende es, weil es nach meinen Informationen der Realität entspricht, dass eben diese Aphrodite-Statue in einem Gesamtensemble unter Denkmalschutz gestanden ist und der Abtransport, das Lagern in einem Depot in Wahrheit die gesetzlichen Bestimmungen unserer Republik gebrochen hat. Mit dem SPÖ-Antrag sollte der illegale Zustand gewissermaßen legalisiert werden. Dem können wir uns sicher nicht anschließen, weshalb unser Antrag auch darauf abzielt, dass der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz ersucht wird, raschestmöglich den gesetzeskonformen Zustand wiederherzustellen, indem die Aphrodite-Statue im Dianatempel am Bauernberg aufgestellt wird. Zur Untermauerung meiner Behauptung, dass der jetzige Zustand ein nicht gesetzeskonformer, ein illegaler ist, bringe ich dem Gemeinderat ein Schreiben des Bundesdenkmalamtes zur Information, konkret der Präsidentin Dr.in Barbara Neubauer, die an den Magistrat der Stadt Linz, Präsidialverwaltung, am 23. Februar 2010 geschrieben hat: ,Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. Juli 2009 fand bekanntlich im Landeskonservatorat für Oberösterreich eine Besprechung statt, an der seitens der Stadt Linz Frau Dr.in Steininger, Herr Dr. Inquart und Herr Dr. Schuster teilgenommen haben. Der Landeskonservator berichtete, dass vereinbart worden sei, dass seitens des Bundesdenkmalamtes während des Kulturhauptstadtjahres 2009 keine rechtlichen Schritte unternommen würden. Der Landeskonservator ging davon aus, dass die Aphrodite 2010 wieder an ihren Standort im Rundtempel auf dem Bauernberg zurückgebracht wird. Dem Bundesdenkmalamt ist nichts über entsprechende Veranlassungen bekannt. Es wird daher um baldige Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes ersucht.’ In diese Richtung zielt unser Dringlichkeitsantrag ab und ich ersuche die Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, das zu tun, was sie alle gelobt haben, nämlich die Gesetze unserer Republik auch einzuhalten. (Beifall ÖVP) Der Gemeinderat beschließe: ,Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz wird ersucht, raschestmöglich den gesetzeskonformen Zustand wiederherzustellen, indem die Aphrodite-Statue im Diana-Tempel am Bauernberg aufgestellt wird.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Herren Vizebürgermeister, es ist richtig, wie es Herr Vizebürgermeister Luger ausgeführt hat, dass sich vor dem Jahr 2008 eigentlich kein Mensch über diese Statue Gedanken gemacht hat. Wie es im Amtsantrag auch richtig drinnensteht, erst mit dem Aktionismus von Studenten der Kunstuni, die eben auf die fragwürdige Herkunft dieser Statue hingewiesen haben, ist das ganze Thema damals 2008 sehr ausführlich in den Gemeinderat gekommen. Was für uns mehr oder minder fragwürdig ist, dass man mittlerweile relativ oft Expertenmeinungen vom Denkmalschutz in Frage stellt. Die Experten sitzen im Denkmalamt, die sitzen im Bundesdenkmalamt und die beschließen die Gesetze und haben sehr wohl die Befugnis oder die Pflicht, sich mit historischen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Das heißt, wir sehen es nicht als unsere Pflicht als Linzer Gemeindepolitiker, diese Expertenmeinung abzugeben, weil dafür gibt es das Denkmalamt und die sind an und für sich unserer Meinung nach die, die am ehesten befugt sind. Was ich noch ausführen möchte, was Vizebürgermeister Watzl gerade gesagt hat, wir hatten das Thema Löwen am Bahnhof 1999 im Linzer Gemeinderat mit dem Neubau des Linzer Hauptbahnhofes, wo es auch Diskussionen gegeben hat, sollen wir die Adlhart-Löwen abtragen oder überhaupt in einem Depot verschwinden lassen, weil sie ebenfalls eine sehr fragwürdige Herkunft haben aus der Sicht der Sozialdemokratie. Es war damals auch unsere Intention, diese Adlhart-Löwen wieder aufzustellen, wenn der neue Linzer Hauptbahnhof fertig ist und damals war die SPÖ nicht so zimperlich, und hat dem Antrag zugestimmt. Kurzum, unsere Meinung ist, es ist Aufgabe des Denkmalamtes und nicht unsere Aufgabe. Wir werden daher dem SPÖ-Antrag nicht unsere Zustimmung geben, unterstützen aber sehr wohl den Antrag der ÖVP, einfach diese Gesetzeskonformität wieder herzustellen.“ (Beifall FPÖ, ÖVP) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich glaube, es ist durchaus zulässig, dass man diskutiert darüber, ob jetzt das Wegräumen die ideale Variante war oder nicht, aber wie es Herr Vizebürgermeister Watzl tut, aufbauend darauf gleich die NS-Aufarbeitung der Stadt Linz in Frage zu stellen, das halte ich für ein bisschen verfehlt. (Zwischenrufe) Sollte ich das falsch verstanden haben, freue ich mich darüber. In den zwei Anträgen wird eine Problemstellung beschrieben und zwei Lösungsvorschläge gibt es. Variante 1 ist, wir ersuchen das Bundesdenkmalamt, dass es diese Denkmaleinheit aufhebt und Variante 2 ist, wir stellen die Aphrodite-Statue wieder auf. Allein von dem her, dass es sich um ein Geschenk Adolf Hitlers handelt, allein deswegen kann ich der Argumentation der SPÖ viel abgewinnen, vor allem auch deswegen, weil mir die Intention der ÖVP, so wie es in diesem Antrag steht, einfach nicht klar ist. Da geht es ja nicht um Geschichtsaufarbeitung oder Ähnliches, da geht es rein nur darum, den rechtsmäßigen Zustand sofort wieder herzustellen. Das mag eine legitime Forderung sein, ich halte sie aber für historisch zutiefst unsensibel. Wir werden daher dem Antrag der SPÖ zustimmen und dem der ÖVP nicht.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Nachdem ich anscheinend Mitverursacher beider Anträge bin, muss ich mich schon zu Wort melden. Grundsätzlich glaube ich, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas wieder gutmachen kann oder etwas nicht wieder gutmachen kann. Wenn man etwas nicht wieder gutmachen kann, dann ist wahrscheinlich tatsächlich das Aufmerksammachen auf das Unrecht der richtige Weg. Da wäre der Vorwurf vielleicht gerechtfertigt, dass auf der Nibelungenbrücke keine Tafel steht, wo draufsteht: ,Hier ist unter Mithilfe von Zwangsarbeitern diese Brücke 1941 errichtet worden’. Ob das jetzt richtig ist, überlasse ich der Geschichte, und da sind so und so viele Menschen vielleicht umgekommen. Ich weiß es nicht. Das fehlt auf der Nibelungenbrücke. Das wäre vielleicht ein Vorwurf, den könnte man beheben. Es wäre vielleicht auch richtig, dass man bei den Hitlerbauten - wenn das stimmt, was Herr Kollege Watzl gesagt hat, dass diese Hitlerbauten mit Zwangsarbeitern errichtet worden sind - verstärkt auf das Leid dieser Menschen aufmerksam macht und was die nicht alles geleistet haben, wo jetzt Menschen drinnenwohnen. Das fehlt anscheinend auch. Und eines möchte ich schon sagen: Als ich das alles gelesen habe, wie euphorisch und freudig der Linzer Stadtsenat ein Geschenk Hitlers angenommen hat und das dann in den Garten des Herrn Eigruber stellen ließ, in diesen Tempel, das war in den Medien in Linz und als große Geste des Führers usw., da habe ich mir gedacht, ich glaube nicht, dass jemand von uns ein Geschenk Hitlers in der heutigen Zeit annehmen würde. Und daher ist die Frage, was man mit einem Ding, das man weggeben will, tut. Und das soll die künstlerische Aktion bewirkt haben - aufmerksam zu machen, dass hier ein Geschenk des Nationalsozialismus, des Führers herumsteht und niemandem sozusagen fällt das auf. Die wollten, dass wir hier aufmerksam werden und dass ich etwas tue. Eines würde mich schon sehr interessieren, welche Alternativen hätte es gegeben? Ich glaube nämlich, das Verhalten des Denkmalschutzes, dass sie sehr wohl Verständnis gehabt haben, dass wir im Jahr 2009, im Kulturhauptstadtjahr diese Statue nicht aufstellen, impliziert ja die Tatsache, dass jeder genau weiß, dass nach dieser Diskussion, die ich nicht begonnen habe, die von der Kunsthochschule, sage ich, berechtigt angezettelt worden ist mit einer Studienarbeit, dass nach dieser Diskussion die Welt nicht mehr so gesehen werden kann wie vorher. Ich glaube, da wird hier jeder verstehen, dass damit natürlich ein Symbol verbunden ist, wenn man jetzt bewusst ein Objekt, das der Führer dieser Stadt geschenkt hat, das man jederzeit wegräumen kann, ganz bewusst stehen lässt und dann sagt jeder von uns, das macht überhaupt nichts, das ist überhaupt keine Kultstätte, das ist auch keine Gefahr, dass das für gewisse Rechtsextreme eine Kultstätte wird, das ist alles kein Problem, da schreiben wir eine Tafel, das hat Hitler geschenkt usw. (Zwischenrufe) Und weil ich eigentlich dieses Risiko für diese Stadt nicht eingehen wollte, habe ich diese Statue – die übrigens ein Plagiat ist – in das Museum geben lassen. Wie jeder weiß, ist sie im Kulturhauptstadtjahr einmal ausgestellt worden bei einer Ausstellung über die Stadt Linz und verweilt im Museum. Und ich habe eigentlich etwas Gutes gemacht, würde ich sagen, ich habe keinen Gesetzesbruch begangen, sondern eigentlich habe ich diese Aphrodite - über die man meines Erachtens wirklich unterschiedlicher Meinung sein kann, was den künstlerischen Wert betrifft - vor Zerstörung und möglichem Schaden bewahrt. Und dieser Position hat sich auch der Denkmalschutz angeschlossen. Der Denkmalschutz steht auf einer Position, die man meines Erachtens - und da begeht man keinen Rechtsbruch - nicht teilen muss. Letztgültig, Herr Dr. Watzl, entscheidet diese Frage am Schluss wahrscheinlich der Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall und nicht der Verfassungsgerichtshof, ob eine Vorgehensweise rechtmäßig war oder nicht. Und daher, wenn der Denkmalschutz meint, dass diese Verbindung der Einheit von Tempel und Aphrodite eine richtige Entscheidung ist, dann bekämpfe ich die, das sage ich Ihnen. Weil das war es nicht. Ich bin auch überzeugt davon, dass bei der Frage, als man die ganzen Bauernberganlagen unter Denkmalschutz gestellt hat, es natürlich stimmt, dass man das Ensemble und alles unter Denkmalschutz gestellt hat als Einheit. Aber ich glaube nicht, dass man bewusst das so unter Denkmalschutz gestellt hat, dass man gesagt hat, die Aphrodite ist ein unbedingter Bestandteil des Tempels, das ist eine künstlerische kulturelle Einheit und das ist 1910 gebaut worden, sondern man hat einen Zustand, den niemand hinterfragt hat, als Zustand akzeptiert und das unter Denkmalschutz gestellt. Jetzt könnte man mir noch unterstellen, und ich glaube, das Recht muss man haben, dass ich vorher das Denkmalamt hätte befragen sollen, bevor ich es weggeräumt habe, diese Einheit aufzuheben. Das wäre genauso rechtmäßig gewesen, wie wenn ich es heute tue mit Zustimmung des Linzer Gemeinderates. Noch immer habe ich kein Gesetz verletzt, das möchte ich nämlich sagen, das lasse ich mir von Ihnen nicht unterstellen. Ich versuche, einen rechtskonformen Weg zu gehen, aber ich würde mir die Entscheidung des Denkmalamtes so nicht gefallen lassen, weil ich eine andere Rechtsposition habe und eine andere Meinung, was gut ist für diese Stadt, für diese Bevölkerung und für dieses Land. Und daher glaube ich, dass es richtig ist, wenn wir diese Aphrodite nicht mehr aufstellen. Die Stadt hat nichts davon, die Bevölkerung hat nichts davon, wenn wir hier einen Tempel für Menschen, für Ewiggestrige schaffen, wo Sie, Herr Dr. Watzl, und ich das überhaupt nicht verhindern können. Diese Gefahr ist mir viel zu groß. Daher möchte ich ganz einfach, dass der Urzustand hergestellt wird. Die Aphrodite gehört nicht in den Tempel, die ist zufällig 1942 hineingekommen, die tun wir wieder heraus und die Geschichte hat sich. Und der Tempel und der Bauernberg und alle freuen sich.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ich verstehe wirklich beide Seiten und bin da als liberal gesinnter Mensch irgendwo in der Mitte. Man kann einerseits sicher nicht die Geschichte verstecken, andererseits scheint dieses Kunstwerk wirklich ein Stein des Anstoßes zu sein. Ich werde mich deswegen der Stimme enthalten, möchte aber doch anmerken, falls hier wirklich ein Kompromiss gefunden werden kann, diese Statue vehementer als Mahnmal zu titulieren. Das wäre von meiner Seite eine Anregung. Sonst möchte ich nochmals dazu sagen, dass ich mich der Stimme enthalte.“ Der Vorsitzende erteilt den beiden Berichterstattern das Schlusswort. Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, zwei Anmerkungen. Die ursprüngliche Unterschutzstellung des Bauernberges ist auf der Basis eines Naturdenkmales erfolgt, das sollte man noch einmal hervorkehren. In diesem Zusammenhang ist der so genannte Ensembleschutz eingetreten und es waren sämtliche sich damals in diesem Bereich befindlichen Immobilien – eigenartigerweise wurde die Aphrodite als solche auch definiert – von diesem Naturdenkmalbescheid grundsätzlich erfasst, sodass die Rechtsauffassung des Herrn Bürgermeisters, dass hier keine Einzelfallunterschutzstellung erfolgt ist, höchstwahrscheinlich auch relativ gute Chancen hat – zumindest aus der Sicht der Expertinnen und Experten, die sich damit beschäftigt haben -, hier argumentierbar zu sein. Inhaltlich darf man überhaupt nicht den falschen Weg gehen, wie das Kollegin Klitsch angedeutet hat, das ist die völlige Entmachtung von Demokratie. Das Argument lautet, da gibt es Experten im Bundesdenkmalamt, die sind dort und was die entscheiden, ist sakrosankt. Möglicherweise ist es auch denkbar, dass Expertinnen und Experten vor allem im gutachterlichen Bereich – in diesem Fall in einem kunsthistorischen Bereich – bei ihrer Urteilsbegründung gar nicht alles bedenken. Ich kann hier nochmals an den Beginn meiner Ausführung verweisen, dass es hier um Ensembleschutz eines Naturdenkmales geht und es ist historisch völlig falsch, dass hier denkmalschützerisch eine Einheit besteht, wenn die eine Einheit 1913 errichtet worden ist und die andere Einheit 1942 aus einem anderen Teil des damaligen Deutschen Reiches nach Linz gebracht worden ist. Zweite Anmerkung: Ich finde, hier geht es um keine inhaltliche Differenz, Kollege Watzl, wenn du argumentierst, da müsste man die Nibelungenbrücke entfernen, die NS-Bauten, die Wohnbauten abbrechen. Ich habe auch schon das Argument gehört, die voest, weil es die ehemaligen Hermann Göring-Werke waren, müsste man schließen. Das ist, würde ich sagen, eine historische Brachialargumentation. Denn es gibt einen ganz klaren Unterschied, ob Wohnbauten, Brücken oder die heutige voestalpine - das waren keine freiwilligen Geschenkannahmen der öffentlichen Hand. Es ist zu Recht darauf verwiesen worden, dass es sich um Strafgefangene, KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und ZwangsarbeiterInnen handelte, die hier gearbeitet haben. Wenn Sie die damalige Stadtsenats-Niederschrift vom 15. Mai 1942 über die Sitzung, in der der Stadt Linz die Aphrodite übergeben worden ist, genau lesen, würde man das in jedem normalen Verfahren als Motivenbericht definieren, was ich Ihnen zitiere, und dann müsste eigentlich klar sein, dass man die Aphrodite als Geschenk des größten politischen Massenmörders, den es in der bisherigen Geschichte der Menschheit gegeben hat, schlicht und einfach nicht annehmen will und als Geschenk auch später zurückgeben bzw. nicht an dieser Stelle als Kultobjekt aufstellen lassen will. Das zeichnet den Bürgermeister aus, dass er auf Rechtswegen versucht, diese politische Geisteshaltung eines klaren antifaschistischen Bekenntnisses in dieser Stadt auch durchzufechten. Vielleicht fällt es dem einen oder der anderen in der ÖVP leichter, diese Position auch mitzutragen, wenn Sie sich folgende Zeilen nur ganz kurz anhören: Herr Obermagistratsrat Dr. Zöhrer, und ab jetzt beginne ich wortwörtlich zu zitieren, führt aus, dass der Führer der Stadt Linz ein schönes und wertvolles Geschenk gemacht hat: ,Der Führer fand bei der Besichtigung der großen Kunstausstellung in München 1940 an der in Gipsmodell ausgestellten Plastik-Aphrodite von Prof. Wandschneider besonderen Gefallen. Er beschloss, sie anzukaufen und entsann sich zugleich, dass diese Statue in den kleinen Rundtempel in den Gugl-Anlagen in Linz am besten passen würde. Er entschloss sich noch in der Ausstellung, die Figur für diesen Tempel zu bestimmen. Ein Beweis, wie sehr der Führer an Linz hängt und bei jeder Gelegenheit daran denkt.’ Zitat Ende. Es wäre gut, wenn wir diesem Führer-Denken ein klares Nein entgegenhalten.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Mir ist wichtig – vielleicht ist es in der Diskussion meinerseits verschluckt oder aufgrund von Zwischenrufen nicht gehört worden –, zum Kollegen Severin Mayr zu sagen, die Arbeit in diesen Fragen in der Stadt Linz war und ist für mich an und für sich - mit wenigen Ausnahmen - als vorbildlichste Aufarbeitung der Geschichte, und da auch der dunklen Flecken in dieser, unserer Stadt zu bezeichnen. Ich stehe nicht an, gerade Bürgermeister Dr. Dobusch anzusprechen, der in Zeiten, wo es vielleicht nicht so leicht war wie heute oder schwieriger als heute, dass er in dem Bereich durchaus mutig Dinge in die Wege geleitet hat – Jägerstätter und einiges andere mehr könnte man ansprechen. Zweitens, weil vielleicht habe ich es falsch verstanden, der Kunstuniversität ist es bei ihrem Projekt nicht darum gegangen, etwas anzuzetteln und die Intention des Projektes war auch nicht dahingehend, dass man darauf abzielt, dass die Aphrodite weggeräumt wird oder auch nicht, sondern das Projekt von Frau Prof. Herter mit Studierenden hat aus meiner Sicht den sehr treffenden Titel ‚Hohlräume der Geschichte’ gewählt, wo es darum geht, Bereiche der Bildhauerei bewusst zu machen. Und wenn es in der Projektbeschreibung heißt, es geht vor allem darum, den Niederschlag der Geschichte im Alltagszusammenhang von Linz zu untersuchen und künstlerisch zu bearbeiten und die Fragen im Zentrum stehen, kulturelles Gedächtnis, Formen des Erinnerns, Vergessens und Verdrängens, dann kommt für mich ganz klar zum Ausdruck, dass es keine Wertung darüber gibt, ob diese Aphrodite künstlerisch wertvoll ist oder nicht. Es geht auch nicht um die Frage der damaligen politischen Einschätzung und sie heute reflektierend mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern es geht darum, dass es Teil unserer Geschichte und Teil des Stadtbildes ist. Eines hat das Projekt jedenfalls erreicht: dass Bewusstsein geschaffen wurde. Was es bisher nicht erreicht hat: den richtigen Umgang mit dieser unserer Geschichte. Und ich wiederhole es, sie ist Teil unserer Geschichte und daher sollte aus meiner Sicht diese Geschichte einfach erzählt werden, darum geht es. (Zwischenrufe, Unruhe) Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Das ist ein Schaden für die Stadt!“ Vizebürgermeister Dr. Watzl weiter: Nein, überhaupt nicht! (Zwischenrufe, Unruhe) Im Europäischen Kulturhauptstadtjahr, Kollege Mayr, sind in die Richtung mutige Schritte gesetzt, Projekte realisiert worden, die in Richtung Bewusstsein wecken, Bewusstsein schärfen Zielsetzungen hatten. Ich gestehe, dass genau diese Projekte da und dort sehr heftig diskutiert wurden - ob es das Projekt ,UNTER UNS’ - Brückenkopfgebäude mit Putz abschlagen war, ob es das Projekt ‚IN SITU’ war, wo in dieser unserer Stadt auf dem Gehsteig im öffentlichen Raum Erinnerungen an eine Geschichte im NS-Regime aus meiner Sicht richtigerweise und gut realisiert wurden, wo Ausstellungen gemacht wurden. Internationale Medien haben Linz gelobt, weil es diesen mutigen Schritt auch im Europäischen Kulturhauptstadtjahr gesetzt hat. Ich behaupte, hätten wir das nicht gemacht, hätten wir das Thema Europäische Kulturhauptstadt verfehlt, weil diese Zeit Teil dieser unserer Identität ist - wie man dazu steht, sei dahingestellt. Ich bin überzeugt, dass alle hier herinnen im Nachhinein zu dieser Zeit eine ganz klare Position haben. (Zwischenrufe) Das ist nicht unbeschreiblich, das sind die Fakten. Auch bei der Diskussionsveranstaltung im Schlossmuseum haben Fachleute, Experten und Professoren klar gesagt, dass das Wegräumen nicht der richtige Zugang wäre oder ist. Aber darüber kann man freilich trefflich streiten und durchaus unterschiedliche Auffassungen haben. Worüber man aus meiner Sicht nicht diskutieren und nicht streiten sollte im Linzer Gemeinderat, ist für mich die Tatsache, dass man einen Akt gesetzt hat – durchaus vielleicht gut meinend –, der mit den Gesetzen nicht in Einklang zu bringen ist. (Zwischenrufe) Das hieße für mich – um es von der Emotion wegzunehmen –, einer sagt, der Bebauungsplan entspricht nicht meiner Wertvorstellung und daher halte ich mich nicht an den Bebauungsplan. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich baue im besten Wissen und Gewissen für eine gute Entwicklung in meiner Straße, in meiner Stadt und dann warte ich, bis jemand kommt und es mir vorschreibt und das bekämpfe ich bis zum Schluss. (Zwischenrufe, Unruhe) In Wahrheit ist das die gleiche Vorgangsweise nur mit umgekehrten Vorzeichen, wie es in Kärnten passiert ist. Auch hier hat man sich an das Aufstellen in dem Fall von Tafeln nicht gehalten und klar zum Ausdruck gebracht, dass man es bis zum Schluss bekämpfen wird. In Wahrheit ist das mit umgekehrten Zeichen die gleiche Vorgangsweise. (Zwischenrufe, Unruhe) Das ist der Punkt und darum ersuchen wir um nichts anderes, als in Wahrheit üblich sein müsste, nämlich den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag Q 12 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (8) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Dringlichkeitsantrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 13 Erklärung zur Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz – Resolution und führt aus: „Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses im März 2009 erfolgte durch den Gemeinderat der Stadt Linz eine Resolution an den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Gründung einer Medizinischen Universität in Linz. Darüber hinaus trat die Stadt Linz im April 2009 der ,Initiativplattform Medizinische Universität in OÖ bzw. Linz’ bei. Die Wichtigkeit einer Medizinischen Universität für Linz sowie die Forderung zur Errichtung einer solchen soll durch eine Erklärung des Linzer Gemeinderates nochmals betont werden. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ,Erklärung des Gemeinderates der Stadt Linz zur Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz. Der Gemeinderat der Stadt Linz bekennt sich zur Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz. Es ist eine zentrale Aufgabe der Politik, die bestmögliche Versorgung der Menschen in unserer Region mit hochqualitativen medizinischen Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Linz bekennen sich durch diese Erklärung zu dieser Verantwortung. Wissenschaftliche, voneinander unabhängige Studien belegen für die nächsten Jahre einen drastischen Mangel an Medizinerinnen und Medizinern, der Österreich und insbesondere Oberösterreich betreffen wird. Durch das Wachsen der Bevölkerung, die demographische Entwicklung sowie die zunehmende Spezialisierung und die Intensivierung der Prävention wird diese Entwicklung noch verstärkt. Die Alterspyramide der Ärztinnen und Ärzte sowie der Mangel an jungen Medizinerinnen und Medizinern werden in den nächsten Jahren dramatische Konsequenzen für die Versorgungsqualität der Bevölkerung haben. Bereits heute gibt es laut einer Bedarfsberechnung der Wirtschaftsuniversität Wien einen Ist-Bedarf an Ärztinnen und Ärzten von rund 1000 pro Jahr, der nur durch jährlich ca. 1600 Universitäts-Absolventinnen und Absolventen in Österreich gedeckt werden könnte. Aufgrund der begrenzten Medizinausbildungsplätze, hoher Drop-out-Raten und der vollen Ausnutzung der für ausländische Studierende abgestellten Plätze werden jährlich jedoch mehr als 800 Absolventinnen und Absolventen zur Deckung dieses inländischen Bedarfs fehlen. Die bestehenden Medizinuniversitäten in Wien, Innsbruck und Graz haben ihre Kapazitätsgrenzen bereits erreicht und können den Bedarf nicht decken. Auch das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung bestätigt den Bedarf an zusätzlichen Medizinstudienplätzen. Bis zum Wintersemester 2015 soll bis zu 2000 Studienanfängern die Aufnahme des Studiums möglich sein, wie der Nationalrat in seiner Sitzung am 9. Juli 2009 beschlossen hat. Dieses ambitionierte Ziel ist aber nur dann realisierbar, wenn es neue Studienorte für ein Medizinstudium gibt. Denn die derzeit bestehenden Medizinuniversitäten in Wien, Graz und Innsbruck verfügen über keine zusätzlichen Kapazitäten für die Medizinerausbildung. Eine medizinische Versorgung Oberösterreichs und der angrenzenden Bundesländer ermöglicht über den medizinischen Zweck hinaus auch positive Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Linz, insbesondere auch im Zusammenhang mit den geplanten Schwerpunkten ,Altersmedizin’ und ,Public Health’. Darüber hinaus verfügt Oberösterreich und seine Landeshauptstadt Linz mit einer Vielzahl an hoch qualifizierten (Lehr-)Krankenhäusern und Lehrpraxen mit bereits heute über 140 Professorinnen und Professoren in bis zu 40 Sonderfächern über beste Voraussetzungen für die praktische Ausbildungsinfrastruktur. Eine Medizin-Universität in Linz stellt die fundamentale Voraussetzung für medizinische Spitzenleistungen und Fortschritte in der Medizin, für eine höchstmögliche Qualität in der Lehre sowie für eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Dienstleistungen dar. Der Standort Linz kann mit einer Vielzahl an Vorteilen und positiven Entwicklungen aufwarten und bringt beste Voraussetzungen mit: hohe Krankenhausdichte und hohe Bettenzahl, modernste Infrastruktur in den Gesundheitseinrichtungen, hohe Zahl an habilitierten und hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten, breite Sonderfächerstruktur, große Erfahrungen der Lehrkrankenhäuser, bereits bestehende theoretische Institute an der Johannes Kepler Universität sowie klinische und biomedizinische Forschung. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der spitzenmedizinischen Versorgung ist jedoch nur mit universitärer Lehre, angewandter klinischer Forschung und Grundlagenforschung garantiert. Die Linzerinnen und Linzer haben einen Anspruch auf breite allgemeine und fachärztliche Versorgung sowie auf spitzenmedizinische Behandlung. Eine ausreichende Anzahl an Ärztinnen und Ärzten bildet eine zentrale Voraussetzung zur Gewährleistung dieser Versorgung bzw. medizinischer Forschung. Die österreichische Gesundheitslandschaft gliedert sich laut dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in vier Planungsregionen; die einwohnerstarke Planungsregion Nord, die die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg umfasst, ist jedoch die einzige, in der sich keine öffentliche medizinische Universität befindet. Um die medizinische Versorgung auf höchstem Niveau auch in Zukunft für diese Region zu sichern, ist eine medizinische Universität in Oberösterreich am Standort Linz unerlässlich. Aufgrund der neun- bzw. zwölfjährigen Vorlaufzeit muss bereits jetzt für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten Sorge getragen werden. Die Stadt Linz und zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer leisten bereits Vorarbeiten für den Aufbau einer neuen Medizinischen Universität. Darüber hinaus haben sich das Land Oberösterreich und die Stadt Linz zur Unterstützung bei einer Anschubfinanzierung bereit erklärt. Der Linzer Gemeinderat fordert daher die Bundesregierung sowie alle National- und Bundesräte auf, möglichst rasch eine positive Grundsatzentscheidung für eine Medizinische Universität in Linz zu treffen und die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer raschen Errichtung zu setzen.’ Ich bitte um Annahme.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 14 Bettelverbot auf Linzer Friedhöfen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Linz Service GmbH bemüht sich als städtische Serviceeinrichtung vorbildlich um die gesamte Thematik ,Friedhöfe und Bestattung’. Das Serviceangebot reicht von der Auswahl des Friedhofes, der Art der Bestattung, der perfekten Organisation von würdevollen Beerdigungen und Verabschiedungen bis hin zur Trauerbewältigung. Der Tod eines geliebten Menschen oder Familienangehören ist für Hinterbliebene ein besonders harter Schlag und seelisch sehr belastend. Umso mehr wünschen sich viele Hinterbliebene, in Würde und vor allem in Ruhe vom Verstorbenen Abschied nehmen zu können. Diese Ruhe zur Verabschiedung eines geliebten Menschen wird seit geraumer Zeit empfindlich und auf das Geschmackloseste gestört. Organisierte Bettlerbanden haben Linzer Friedhöfe seit Wochen als neue, sehr lukrative Einnahmequelle entdeckt. Trauerfamilien und Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen klagen zusehends, dass Trauerfeierlichkeiten durch aggressives Betteln gestört werden. Dies gipfelt bereits darin, dass auch ganz einfache Gegenstände und Utensilien von Bestattungsunternehmen neuerdings ständig weggesperrt werden müssen, um Diebstählen vorzubeugen bzw. diese in den Griff zu bekommen. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz Service GmbH: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Verantwortlichen der Linz Service GmbH (im Bereich ,Bestattung und Friedhöfe’), das Betteln auf Friedhöfen und ganz besonders bei Begräbnissen in jeder Hinsicht zu verbieten und dafür Sorge zu tragen, dass Bettler unverzüglich vom Friedhofsgelände verwiesen werden.’ Ich bitte um Annahme.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, ich kann es nicht so kurz machen, wie die Frau Kollegin Klitsch. Ich möchte kurz für meine Fraktion ein paar Sachen sagen. An erster Stelle sprechen wir uns als SPÖ-Linz dezidiert gegen jede Form von organisierter Bettelei in Linz aus und das aus mehreren Gründen. Als Erstes, wir leben in einem Land und vor allem auch in einer Stadt, in der jeder Bewohner und jede Bewohnerin, die sich in einer Notlage befinden, eine entsprechende Unterstützung und Hilfe bekommt. Wenn es trotz dieses sozialen Auffangnetzes noch einen berechtigten Unterstützungsbedarf in Österreich gibt, dann ist es unsere Aufgabe als Mandatare, unseren Staat in diesen Punkten noch weiterzuentwickeln und zu verbessern. Unser Ziel muss es sein, dass niemand, der wirklich Hilfe braucht, betteln muss bei uns. Wenn es sich um das organisierte Betteln handelt, können die einzelnen Personen in der Regel ja nicht einmal über das gegebene Geld selbst verfügen, sondern müssen das Geld abliefern. Menschen in dieser Form zu missbrauchen, sowohl die Spender und die Spenderinnen als auch die Sammler und die Sammlerinnen, das ist absolut zu verurteilen. Und nun zu dieser Resolution. Wir haben in Oberösterreich ein Gesetz, das das Sammeln von Geld regelt. Und diese Norm gilt immer dann – ich zitiere kurz den § 1 des Oö. Sammlungsgesetzes –, wenn es eine persönliche Aufforderung an eine Mehrheit von Personen zur Hingabe von Geld gibt und wenn keine oder eine unverhältnismäßig geringfügige Gegenleistung in Aussicht gestellt wird und die Aufforderung – und das ist jetzt wichtig – an allgemein zugänglichen Orten von Person zu Person gerichtet wird. Für diese Art des Sammelns von Geld braucht man in Oberösterreich eine Bewilligung. Wer ohne diese Bewilligung sammelt, ist mit Verwaltungsstrafe und eventuell sogar mit Verfall des Sammlungserlöses zu bestrafen, wie wir es heute schon gehört haben. Es ist daher aus unserer Sicht nicht notwendig, die Linz AG per Resolution aufzufordern, das Betteln auf Friedhöfen zu verbieten, weil es ohne eine entsprechende Bewilligung ohnehin nicht erlaubt ist. Man braucht nichts verbieten, was gesetzlich nicht erlaubt ist und man muss die Normenflut durch dieses völlig überflüssige Verbot nicht noch weiter fördern. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Das Weltbild der Freiheitlichen Partei ist offensichtlich ein sehr simples. Da sind die Anständigen, Fleißigen, Tüchtigen und dort sind die anderen. Und weil die anderen nicht ins Weltbild passen, müssen sie weggesperrt werden. Der Ruf nach dem Verbot des Bettelns, egal ob organisiert, gewerbsmäßig, aggressiv oder nur für den Eigenbedarf, wie man manchmal so sinnvoll zu unterscheiden versucht, ist aber nichts anderes als ein Ausblenden der Realität - nämlich dass Armut im Wachsen ist. Natürlich ist es unangenehm, durch BettlerInnen an diese Realität erinnert zu werden. ,Der Anblick von Armut und Elend stößt uns ab, er irritiert uns, beunruhigt uns, erweckt Schuldgefühle, Angst und Abscheu’, schreibt Barbara Coudenhove-Kalergi im Standard. Wie aus dem Antrag hervorgeht, geht es nicht einmal um die Störung einer Zeremonie, sondern nur um die bloße Präsenz von BettlerInnen. Bleibt die Frage, wie es gerade die vorgeblich so gläubigen Christen mit dem Lukas-Evangelium mit der Geschichte vom Bettler Lazarus halten, der am Ende im Himmel landet, der reiche Mann dagegen, der ihm zu Lebzeiten nichts gegeben hat, in der Hölle. Wir sollten uns nicht von Kleinformat und Politik ein gutes Gewissen einreden lassen, wenn wir die Bettler wegjagen und die Geiz-ist-Geil-Mentalität zu eigen machen. Das heißt natürlich nicht, sich verpflichtet zu fühlen, jedem etwas zu geben, sondern einfach nur die Augen vor der Realität nicht zu verschließen. Daher keine Zustimmung für diesen Antrag. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Werte KollegInnen, ich hätte es zwar jetzt nicht vorgehabt, mache es aber trotzdem noch einmal kurz. Der Grund, warum wir diesen Antrag gestellt haben, ist nicht aus Jux und Tollerei, sondern der Grund dieses Antrages ist einfach der, dass ein Problem vorhanden ist. Das heißt, es ist nicht irgendetwas, das man sich aus den Fingern saugt, sondern das viele Leute auf den Friedhöfen von Linz beobachten, das Mitarbeiter beobachten, Mitarbeiter, die selbst bei der Linz AG Service anrufen. Die Linz AG Service weiß Bescheid darüber. Sie sagen, sie bekommen das Problem sehr wohl mit. Der Eingangspförtner, der Portier und die Mitarbeiter, die halt direkt im Eingangsbereich sitzen, sind bereits angewiesen worden, zu schauen, dass man dieses ganze Problem wieder in den Griff bekommt. Das heißt, diese Problematik ist da. Es ist gerade auf einem Friedhof ein ganz sensibles Problem, weil da ist man einfach als Mensch oder als Bürger, der auf den Friedhof geht, in einer Situation, dass man zum Beispiel ein Grab besuchen möchte oder zu einem Begräbnis geht oder sich in Ruhe – und das sage ich wirklich, in Ruhe – von einem Menschen verabschieden möchte. Und nichts ist pietätloser, als bei einem Begräbnis oder bei einer Verabschiedung oder bei einem Besuch eines Grabes von einer Bettlerbande gestört zu werden. So, und das ist jetzt der zweite Punkt. Wir unterscheiden sehr wohl zwischen organisierten Bettlern und Obdachlosen. Kollegin Köck, da gebe ich dir komplett Recht, das sind ganz, ganz unterschiedliche Dinge. Wir haben leider Gottes die Situation in Linz, dass es eben Obdachlose gibt, aber Obdachlose sind meistens überhaupt nicht als Bettler anzutreffen. Die genieren sich, dass sie auf die Straße gehen. Die sind froh, dass sie das soziale Netz haben, die sind froh, dass sie die sozialen Einrichtungen haben, die Notschlafstellen und die Ausspeisungen, die sind froh, dass sie aufgefangen werden. Die genieren sich zum Teil, wenn sie mit der Kupfermuckn auf der Landstraße stehen, weil sie einfach mit der eigenen Situation schwer umgehen können. Die organisierten Bettler, das ist ganz etwas anderes, die sind nicht obdachlos. Die sind super beheimatet, die wohnen bei mir zum Teil ums Eck, die sind alle toll ausgestattet. Das heißt, um die brauche ich mir keine Sorgen zu machen. Das ist ein eigener Wirtschaftszweig, der da entstanden ist. Und Entschuldigung, ich wohne mitten im Neustadtviertel in der Bürgerstraße, wenn ich rausgehe aus der Haustüre und gehe um die Ecke, habe ich das Haus Humboldtstraße Nummer 3, dort sind die nachweislich einquartiert. Die haben Wohnungen dort, bitte. Das heißt, das sind keine Obdachlosen. Die Immobilienfirmen wissen das, die lassen sie drinnen, die zahlen die Miete regelmäßig, die haben super Einkünfte und diese Bettlerbanden bleiben drinnen. Also man muss schon unterscheiden zwischen Obdachlosen und organisierten Bettlerbanden, die einfach einen Wirtschaftszweig daraus machen und aus trauernden Menschen Kapital schlagen. Und das ist für uns pietätlos. Und darum ersuchen wir, diesem Antrag bitte zuzustimmen.“ (Beilfall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q 15 Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauch von Minderjährigen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, meine Resolution befasst sich mit der Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauch von Minderjährigen und mit der Anhebung der Verjährungsfristen für diese Tatbestände. Opferschutzeinrichtungen kritisieren seit Jahren die eng gefassten Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Diese beginnen derzeit mit dem 28. Lebensjahr des Opfers und enden je nach Strafdrohung der Tat. Erfahrungen zeigen jedoch, dass gerade Personen, die als Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, oft erst nach Jahren in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen - sei es aus Schamgefühl oder anderen psychologischen Gründen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Tat meist längst verjährt und eine Strafverfolgung des Täters daher oft nicht mehr möglich. Am 27. März 2010 kündigte der niederländische Justizminister, Ernst Hirsch Ballin, die Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen an. Das Argument der österreichischen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, eine ähnliche Maßnahme sei in Österreich nicht nötig, da die Fristen erst ab dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen beginnen, geht bei näherer Betrachtung ins Leere. Tatsächlich beginnt der Fristenlauf in den Niederlanden bereits mit der Volljährigkeit des Opfers, beträgt dann aber generell 20 Jahre und endet daher mit dem 38. Lebensjahr des Opfers. Somit ist er - außer in besonders schweren Fällen - bereits jetzt länger als in Österreich. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ‚Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, das Strafgesetzbuch dahingehend zu novellieren, dass bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen sowohl die Strafdrohungen als auch die Verjährungsfristen angehoben werden.’ Ich ersuche um Annahme.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag Q 16 Abschaffung der Ferienfahrpläne – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, die Ferienfahrpläne der Linz Linien verärgern regelmäßig die Fahrgäste. Entsprechend dem Ferienfahrplan entfallen die üblichen Intervallverdichtungen zu den Stoßzeiten beim Bus- und Straßenbahnbetrieb, die Straßenbahnlinien 1 und 2 verkehren während der Ferien zwischen Auwiesen und Universität bzw. solarCity und Universität nur im Siebeneinhalb-Minuten-Takt, der Betrieb der Schnellbuslinie 77 (Hauptbahnhof- Universität) wird während der Ferien eingestellt, bei der Straßenbahnlinie 3 und den Autobuslinien 12, 14, 15 und 27 bleiben die Intervalle gleich wie beim Normalfahrplan, nur die während der Schulzeit im Frühverkehr eingeschobenen SchülerInnen-Verstärkerfahrten entfallen. Zwar wären insbesondere während der Frühspitze an schulfreien Tagen die SchülerInnen-Verstärker-Fahrten nicht unbedingt erforderlich, ebenso die Schnellbuslinie 77, aber auf der Hauptachse von Linz nur 50 bis 66 Prozent des normalen Wochentagsverkehrs anzubieten, ist absolut nicht kundInnenfreundlich und ein immer wiederkehrendes Ärgernis für alle Berufstätigen. Die längeren Wartezeiten und die daraus resultierenden vollgestopften Fahrzeuge animieren so manche/n, aufs Auto umzusteigen. Im Sinne einer innovativen Unternehmenspolitik und auch im Sinne des Klimaschutzes sollten die Ferienfahrpläne so rasch wie möglich abgeschafft werden. Der Gemeinderat beschließe: ,Resolution an die Linz AG: Die Linz AG Linien werden ersucht, die Ferienfahrpläne in der derzeitigen Form so rasch wie möglich abzuschaffen und auch während sämtlicher Schulferien auf allen Linien einen fahrgastfreundlichen Fahrplan anzubieten.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Raml: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, es ist richtig, dass der Fahrplan in manchen Bereichen, zu manchen Zeiten oder auch auf manchen Linien derzeit nicht ideal gestaltet und durchaus verbesserungswürdig ist. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es jedoch auch plausibel, dass in einer Zeit, wo ein großer Anteil der Fahrgäste - nämlich Schüler, Studenten und auch all jene, die überhaupt auf Urlaub sind - ausfällt, ein Vollbetrieb nicht sinnvoll ist. Hier bedarf es eines bedarfsorientierten Kompromisses, der eine Besserung bringt. Den Ferienfahrplan sofort abzuschaffen, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. In diesem Sinne bringen die FPÖ-Fraktion und die SPÖ-Fraktion gemeinsam folgenden Abänderungsantrag ein, den ich kurz vorlese: Der Gemeinderat beschließe: ,Die Linz AG/Linz Linien werden ersucht, die Ferienfahrpläne zu evaluieren, auf ihre Bedarfsgerechtigkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls Vorschläge für eine Adaptierung der Ferienfahrpläne zu erarbeiten. Darüber hinaus möge mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund das Einvernehmen hinsichtlich der Finanzierung hergestellt werden.’ Ich ersuche, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Ich verzichte auf das Schlusswort.“ Der Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag Q 17 OÖ. Musikschulgesetz – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß § 10 OÖ. Musikschulgesetz betreffend die Bereiche für Förderungen an eine musikschulbetreibende Gemeinde leistet das Land OÖ. ‚…einen Personalkostenzuschuss … für die gemäß § 3 tätigen Lehrpersonen einschließlich des Leiters …’ Als Direktor/Direktorin wird im § 2 Abs. 2 OÖ. Musikschulgesetz jene Funktion im OÖ. Landesmusikschulwerk bezeichnet, die insbesondere den (Führungs)kriterien Koordinierung und Überwachung der Landesmusikschulen in fachlicher Hinsicht entsprechen soll. Auf der funktional und hierarchisch niedrigeren Stufe der Leitung des örtlichen Unterrichtsbetriebs (Zweigstellen) obliegt gemäß § 2 Abs. 3 deren Leitung dann einem geeigneten Musiklehrer/Musikschullehrerin. Die Leitung eines derart umfangreichen Betriebs wie der Linzer Musikschule stellt jedoch eine klassische Managementfunktion dar. Diese Erkenntnis findet seit November 2002 mit dem Einsatz von VerwaltungsmanagerInnen in der Leitung ihre volle praktische Bestätigung im Geschäftsbetrieb. Derzeit erhält die Musikschule der Stadt Linz nicht 100 Prozent des DirektorInnengehalts, sondern nur 80 Prozent (und davon dann 55 Prozent) vom Land OÖ gefördert. Um diese, wie die Praxis zeigt, nicht immer sinnvolle Regelung bezüglich Leitung des örtlichen Unterrichtsbetriebs sowie die darauf basierende Förderung zu ändern, stellen Die Grünen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den OÖ. Landtag: ,Der Linzer Gemeinderat fordert den OÖ. Landtag auf, den § 2 Abs. 3 OÖ. Musikschulgesetz dahingehend abzuändern, dass die Leitung des örtlichen Unterrichtsbetriebes an einer Landesmusikschule einschließlich des Unterrichtsbetriebes an Zweigstellen nicht nur einem dafür geeigneten und zum Leiter/zur Leiterin bestellten Lehrer/Lehrerin obliegen muss, sondern auch einem Verwaltungsmanager/einer Verwaltungsmanagerin übertragen werden kann. Zudem fordert der Linzer Gemeinderat den OÖ. Landtag auf, künftig für das DirektorInnengehalt des Linzer Musikschuldirektors/der Linzer Musikschuldirektorin 100 Prozent als Förderungsbasis anzuerkennen.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (8) sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Grünn berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen unterstützten Antrag Q 18 NS-Verbotsgesetz - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, vorweg möchte ich mich bei Frau Gemeinderätin Lenger, Frau Gemeinderätin Roschger und Herrn Gemeinderat Mayr bedanken, dass sie mir die Antragstellung ermöglicht haben durch ihre Unterschrift. Noch einmal recht herzlichen Dank dafür. Nun zu meiner vorliegenden Resolution an die österreichische Bundesregierung betreffend das NS-Verbotsgesetz. Es ist ja hier herinnen bekannt, dass das NS-Verbotsgesetz eine der ersten Maßnahmen der noch recht jungen Regierung des befreiten Österreich war. Damit wurden nicht nur alle Nazi-Organisationen verboten, sondern sollte auch auf Dauer gesichert werden, dass diese nicht in anderer Form neu entstehen und - seit der Novelle 1992 - auch die Leugnung von Verbrechen des NS-Regimes, wie etwa die Existenz von Gaskammern oder Massenvernichtung unter Strafe gestellt ist. Gemeinsam mit dem Staatsvertrag bildet das NS-Verbotsgesetz die Grundlage des antifaschistischen Verfassungsauftrags der Republik. Es ist aber leider so und momentan auch sehr aktuell in der politischen Diskussion, dass dieses Gesetz immer wieder von politischen Kräften in Frage gestellt wird - unter anderem natürlich von rechtsextremen und neofaschistischen Gruppierungen, aber leider gibt es auch PolitikerInnen der Freiheitlichen Partei, die sich mitunter für die Aufhebung des Verbotsgesetzes aussprechen. Das Hauptargument der GegnerInnen des Verbotsgesetzes ist, dass man sagt, man verletzt das Gesetz der Meinungsfreiheit und schränke es ein. Es ist jedoch so, dass nach der gängigen juristischen Auffassung und durch die Rechtssprechung es unbestritten ist, dass für nazistische Äußerungen und Betätigung kein Schutz durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder Freiheit der Wissenschaft besteht. Der Antrag lautet: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ,Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz fordert anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung Österreichs vom Faschismus und der Gründung der Zweiten Republik die Bundesregierung auf, jede Infragestellung des NS-Verbotsgesetzes strikt zurückzuweisen und dieses Gesetz konsequent gegen alle Bestrebungen, die Verbrechen des NS-Regimes zu leugnen oder zu relativieren bzw. gegen neonazistische Aktivitäten aller Art anzuwenden.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, dieser Antrag stellt mit seinem ersten Halbsatz der Aufforderung, jegliche Infragestellung eines Gesetzes von vornherein zurückzuweisen, einen Angriff auf die österreichische Bundesverfassung dar. Artikel 24 Bundesverfassungsgesetz lautet: Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus. Somit liegt es beim Nationalrat als Teil der Legislative, ein Gesetz in Frage zu stellen oder nicht. Unsere rechtspositivistische Verfassung, die in dieser Form vor 90 Jahren erstmals in Kraft getreten ist, sieht die Möglichkeit zur Abänderung von Gesetzen durch die dazu berufenen Vertretungskörper ausdrücklich vor. Im Gegenteil ist ein unabänderliches Gesetz verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Mit der nötigen Mehrheit im Parlament und allenfalls einer Volksabstimmung kann jedes Gesetz abgeändert werden. Der erste Teil des Antrages entbehrt also jeder Grundlage. In seinem zweiten Teil fordert der Antrag die Bundesregierung auf, das Verbotsgesetz konsequent anzuwenden. Diese Aufforderung kann sich entweder auf die Staatsanwaltschaften, die der Justizministerin weisungsgebunden sind, oder aber auf die Richter, die unabhängige Rechtssprechung beziehen. Falls die Antragsteller wirklich meinen, die Bundesregierung müsse die Staatsanwaltschaften per Weisung erst auffordern, ein Strafgesetz anzuwenden, dann unterstellen diese Gemeinderäte den Staatsanwälten Untätigkeit bis hin zum schwerwiegenden Amtsmissbrauch. Schließlich setzt eine solche Aufforderung voraus, dass die Gesetze offenbar derzeit nicht konsequent angewendet würden. Beispiele für diese gravierenden Vorwürfe fehlen im Antrag allerdings zur Gänze. Sollten die Antragsteller aber meinen, die Richter müssten zu einer konsequenten Anwendung des Strafrechts aufgefordert werden, so missachten sie einen fundamentalen Grundsatz unserer österreichischen Bundesverfassung - den Grundsatz der unabhängigen und weisungsfreien Rechtssprechung. Weder dem Linzer Gemeinderat, noch der österreichischen Bundesregierung als Bestandteile der staatlichen Verwaltung kommt das Recht zu, in die verfassungsmäßig garantierte unabhängige Justiz einzugreifen. Nur in totalitären Regimen und Bananenrepubliken ist es möglich, dass Richter von der Regierung Anweisungen erhalten. Der zweite Teil des Antrags ist also entweder der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, eine verfassungsrechtliche Groteske oder sogar beides. Aufgrund dieser Tatsachen erübrigt sich aus unserer Sicht eine weitere Betrachtung dieses fragwürdigen Antrages, der offensichtlich und anhand seiner Begründung nur ein Ziel verfolgt: nämlich wenige Tage vor der Bundespräsidentenwahl einen Angriff auf die FPÖ zu unternehmen, die ausdrücklich genannt wird und damit in ein schlechtes Licht gerückt werden soll. Auf diese Weise sollte sich der Linzer Gemeinderat nicht missbrauchen lassen. Inhaltlich verweisen wir auf die eindeutigen Standpunkte unserer Partei: den Einsatz für ein gelebtes demokratisches System (Heiterkeit) und die Ablehnung totalitärer Regime, wie Nationalsozialismus, Faschismus und Kommunismus. Als Freiheitliche Partei, deren historische Wurzeln in der Freiheitsdemokratie und Revolutionsbewegung von 1848 liegen, lehnen wir Regierungsformen, in der Grundfreiheiten mit Füßen getreten werden, aus tiefster Überzeugung ab. Als Gesinnungsgemeinschaft können wir auf eine lange demokratische Tradition von über 150 Jahren zurückblicken. Gerade deshalb werden wir uns bei diesem demokratiepolitisch höchst fragwürdigen Antrag einer kommunistischen Mandatarin mit seiner untergriffigen Begründung und der durchschaubaren Taktik dahinter der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Den Windungen von Herrn Stadtrat Wimmer, dass er sich zu einer klaren Positionierung für das NS-Verbotsgesetz ausspricht, habe ich nur Folgendes hinzuzufügen: Ich möchte hier Hans Rauscher vom Standard zitieren, der sagt: ,Das Verbotsgesetz ist ein Sonderrecht, aber es ist eben nicht obsolet geworden. Die Tatsache, dass die extreme Rechte es weghaben will, zeigt seine fortdauernde Notwendigkeit.’ Ich bitte um die Annahme des Antrags.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Gemeinderatsfraktion (8) sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Mayr berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG an die österreichische Bundesregierung betreffend Glücksspielgesetz-Novelle 2010 - Resolution und führt aus: „Es geht darum, dass der Ministerrat eine Regierungsvorlage zum Glücksspielgesetz, Glücksspielgesetz-Novelle 2010 beschlossen hat, und diese auch im Nationalrat bearbeitet oder behandelt wird. Es ist jetzt auch mit dem Finanzministerium seit gestern Nachmittag mit den zuständigen Beamten und mit unseren Fachbeamten klargestellt, dass die ursprüngliche Auffassung, Städte und Gemeinden würden keine Einbußen erleiden, auch rechtlich geklärt ist. Es wird die Rechtsmeinung und die Vorgangsweise, was die Lustbarkeitsabgabe betrifft, jetzt auch vom Finanzministerium geteilt, sodass wir mit einem Entfall von rund einer Million Euro rechnen müssen. Zweitens ist man offensichtlich seitens des zuständigen Staatssekretariats davon ausgegangen, dass der Städtebund dieser gesetzlichen Regelung zugestimmt hätte. Das ist nicht der Fall, das ist auch seit gestern klargestellt. Es gibt ein entsprechendes Schreiben des Städtebundes an die Bundesregierung, und zwar an das Bundesministerium für Finanzen vom 19. März 2010, wo der Städtebund diese Regelung ablehnt, weil ein Eingriff in die Abgabenhoheit der Kommunen in Österreich dadurch verursacht wird und es zu einer reinen Bundesabgabe wird, sodass die inhaltliche Begründung jetzt auch mit dem Finanzministerium in beiden Fragen, nämlich die rechtliche Sicht und auch dass der Städtebund nicht zugestimmt hat, klargestellt wurde. Nachdem ich gestern mehrmals auch mit dem Staatssekretär beziehungsweise Abgeordneten telefoniert habe, wurde ich heute informiert, dass diese Gesetzesnovelle jetzt dem Finanzausschuss im Parlament zugewiesen wird und man jetzt keine Eile hat, sondern eher erst im Herbst beabsichtigt, das zu behandeln und in der Zwischenzeit eine Einigung mit Veränderungen der bisherigen Regierungsvorlage vornehmen wird, um eben mit dem Städtebund eine Zustimmung zu erreichen, weil auch der Bundesregierung bewusst ist, dass es innerhalb einer Finanzausgleichsperiode geltendes Recht ist, dass bei Veränderungen des Steuerrechts oder des Abgabenrechts alle Finanzausgleichspartner zustimmen müssen, ansonsten wäre das Paktum des Finanzausgleichs dadurch aufgehoben. Also es geht in die richtige Richtung. Es ist klargestellt, dass die Rechtsposition und die Vorgangsweise der Stadt Linz richtig ist, dass wirklich eine Million Euro Entfall drohen, aber es wurde gestern und heute signalisiert, dass man auf die Wünsche der Städte und Gemeinden eingeht. Daher ersuche ich um Beschlussfassung.“ Wortmeldung Gemeinderat Pfeffer: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Aber wir legen großen Wert darauf festzuhalten, dass Glücksspiel eine Sache ist, die manche Personen oder möglicherweise auch ganze Familien an den Rand des Abgrundes bringen kann. Es liegt nicht an uns im Gemeinderat oder auch in unserem Ermessen, das Glücksspiel zuzulassen oder zu goutieren.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend kein Bleiberecht für Verbrecher und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es hat, wie die Medienberichterstattung der letzten Tage aufgezeigt hat, einen ganz besonderen Fall des oft strapazierten humanitären Bleiberechtes gegeben, der vielleicht der einzige medial betrachtete Fall ist, aber wahrscheinlich nicht einen Einzelfall in diese Richtung überhaupt darstellt. Und zwar geht es dabei um eine Situation, wo eine Person, die 31-fach rechtskräftig verurteilt wurde - unter anderem wegen Raub, Körperverletzung, versuchte Vergewaltigung -, auf Intervention des Landeshauptmann-Stellvertreters Josef Ackerl ein humanitäres Aufenthaltsrecht beziehungsweise humanitäres Bleiberecht bekommen sollte. Es hat einen Schriftsatz gegeben, der an das Innenministerium gegangen ist von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl, und wie er von den Medien darauf angesprochen wurde, was da die Beweggründe dahinter sind, hat er sich nicht davon distanziert, sondern es auch noch gerechtfertigt, dass er für einen 31-fach Vorbestraften für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen interveniert hat. Wir sehen bei dieser Vorgehensweise aus zwei Punkten ein ganz gravierendes Problem. Zum einen deshalb, weil es eine sehr, sehr starke Verharmlosung von Straftätern darstellt, wenn jemand 31-fach vorbestraft ist und ihm dann nachher die Intervention eines sehr hochrangigen Politikers zugute kommen soll. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie gerade so jemand, der es selbst offenbar mit Humanität und Menschenwürde und Mitmenschlichkeit nicht sehr genau nimmt, dann diese Werte für sich selbst in Anspruch nehmen möchte, der selbst 31 rechtskräftige Verurteilungen besitzt, aber selbst womöglich ein humanitäres Bleiberecht haben möchte, dass man sich dafür einsetzt, dass er es bekommt. Zum anderen könnte es natürlich auch ein schwerer Präzedenzfall sein, denn wenn in diesem einen Fall dann doch ein humanitäres Bleiberecht für einen solchen Seriengewalttäter durchgeht, dann kommt vielleicht in einigen Wochen oder Monaten jemand anderer daher, der nur zehnmal oder nur zwanzigmal rechtskräftig vorbestraft ist, und da kann man ja zu Recht argumentieren, bitte wenn jemand anderer so und so viel öfter vorbestraft wurde, das ganz schlimm war und der noch viel mehr gemacht hat als ich, warum soll es dann mir verwehrt werden. Aus unserer Sicht ist eine Sache ganz klar, und dahin geht auch die Intention dieses Antrages. Es gibt aus unserer Sicht kein Bleiberecht zugunsten von Verbrechern. Daher wollen wird den Sozialreferenten des Landes Oberösterreich auffordern mit folgendem Wortlaut: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Sozialreferenten des Landes OÖ: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Sozialreferenten der Oberösterreichischen Landesregierung, künftig von Interventionen für ein Bleiberecht zugunsten von Verbrechern Abstand zu nehmen.’ Wir finden es einerseits aus generalpräventiven Gründen sehr schlecht, wenn mit einem derart schweren Verbrecher so arglos und unvorsichtig umgegangen wird. Aus anderen Gründen kann es für uns einfach nicht sein, dass Gewalttaten in diesem Ausmaß so verharmlost werden, dass man dann auch noch quasi als Zuckerl ein humanitäres Bleiberecht bekommen sollte. Daher ersuchen wir um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Folgende Wortmeldungen liegen dazu vor: Stadtrat Mayr: „Wenn man sich mit solchen Einzelfällen beschäftigt und versucht, daraus eine Inszenierung zu machen, sollte man sich auch gut informieren, wie die Rahmenbedingungen dieses Einzelfalls gelagert sind. Dieser Mann, von dem Sie sprechen - es ist völlig korrekt, dass er eine entsprechende Karriere als Straftäter hinter sich hat –, wurde in Österreich geboren, seine Mutter war Deutsche, sein Vater Ungar und er ist staatenlos seit seiner Geburt. Er wurde dann sofort in Obsorge der Fürsorge gegeben und hat als Baby begonnen, ständig in Heimen zu leben und wurde von der Jugendwohlfahrt immer entsprechend betreut. Ich stelle mir ja die Frage, ob die damalige Behörde nicht versagt hat, um rechtzeitig bereits in den ersten Lebensjahren einen Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft zu stellen. Dieser Mann ist heute 50 Jahre alt, hat bisher nur in Österreich gelebt und ist staatenlos. Aufgrund der neuen Gesetzgebung wurde das Aufenthaltsrecht nicht mehr verlängert, damit ist auch der Befreiungsschein weg. Es war ihm nicht mehr möglich, zu arbeiten – legal zu arbeiten. Daraufhin hat er sich schriftlich an Herrn Landeshauptmann Pühringer gewandt und an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl. Herr Landeshauptmann Pühringer hat Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl ein Schreiben übermittelt, wo er ihn ersucht, diesen Fall zu prüfen und sich dieses Falles anzunehmen. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl hat daraufhin der Innenministerin geschrieben, ob hier ein humanitäres Bleiberecht möglich ist, denn es gibt in diesem Fall nur zwei Alternativen. Der Mann ist staatenlos, lebt seit seiner Geburt in Österreich, kann daher auch in keinen anderen Staat abgeschoben werden und wird daher immer in Österreich bleiben. Es gibt nur die zwei Möglichkeiten: Bekommt er dieses humanitäre Bleiberecht nicht, bleibt er in Österreich und bezieht seit ganzes Leben lang Sozialhilfe; oder er bekommt das humanitäre Bleiberecht, hat damit die Möglichkeit, wieder legal beschäftigt zu sein und kann für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Ich bin über die Haltung der FPÖ verwundert, dass sie offensichtlich den ersten Weg haben will - also kein Bleiberecht, als Staatenloser nicht abschiebbar und daher für die gesamte verbleibende Lebensdauer Sozialhilfebezieher. Daher war die Initiative des Herrn Landeshauptmann Pühringer und des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl bei der Innenministerin, doch den zweiten Weg zu ermöglichen, das humanitäre Bleiberecht für diesen Staatenlosen zu bekommen, damit er wieder arbeiten und für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann. Wenn man hier versucht, bestimmtes politisches Kleingeld aus einem Einzelfall herauszuschlagen, kann ich Ihnen nur sagen, Landeshauptmann Pühringer und Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl haben völlig korrekt gehandelt. Mir ist ein Mensch in Österreich lieber, der die Möglichkeit hat, zu arbeiten, als über Jahrzehnte ein Sozialhilfefall zu sein.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Herr Stadtrat Mayr, Sie haben mit den Ausführungen zum Anlassfall Recht. Ich kann allerdings auch nicht ganz von der Hand weisen, wenn ich den Antragstext selbst lese, dann tue ich mir natürlich schon schwer, dem völlig die Zustimmung zu verweigern. Denn die Formulierung, losgelöst vom Anlassfall, ist ja bitte nicht vollkommen falsch. Die Formulierung heißt ja, dass künftig von Interventionen zu Gunsten von Verbrechern Abstand genommen werden soll, wogegen man im Grunde ...Zwischenrufe, Unruhe... das steht ja wörtlich so drinnen. Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Das ist eine Unterstellung!“ Gemeinderat Mag. Fürlinger weiter: Ich weiß nicht, was eine Unterstellung ist. Können wir das irgendwie ordentlich und cool runterbringen. ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht den Sozialreferenten der Oberösterreichischen Landesregierung, künftig von Interventionen für ein Bleiberecht zu Gunsten von Verbrechern Abstand zu nehmen.’ Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Da unterstellt man Ackerl, dass er das tut!“ Gemeinderat Mag. Fürlinger weiter: Sie gestehen selber zu, dass der 31-fach vorbestraft ist. (Zwischenrufe) Und wenn er ein Staatenloser ist, darf er Verbrechen begehen, ist das so? Was ist jetzt der Rückschluss von diesem Zwischenruf? (Zwischenrufe, Unruhe) Darf ich bitte einmal fragen, was an der ganzen Thematik so emotionalisierend ist, dass bitte die gesamte linke Reichshälfte an der Decke klebt? (Heiterkeit) Das ist ein ganz normaler Antrag bitte, ein ganz normaler Antrag. (Zwischenrufe) Wir können alle gehen, wir brauchen auch nicht mehr debattieren, wenn es widersprüchlich ist. Wenn man eine stilvolle Diskussion im Gemeinderat nicht führen kann, dann weiß ich es nicht. Immer, wenn es irgendwo gegen eine Meinung geht, die irgendwem nicht passt, dann ist großes Balihu. Das ist für mich als Newcomer einigermaßen überraschend, muss ich offen sagen. Das ist einmal Thema eins. (Beifall ÖVP, FPÖ) Thema zwei, verstehe ich nicht, warum er geht, wenn ich ihm sage, dass ich beim Anlassfall seiner Meinung bin. (Zwischenrufe) Jetzt bin ich dran, dann können Sie mir dazwischenreden, Frau Vizebürgermeisterin, wenn Sie wollen. Erstens einmal weiß ich nicht, warum er geht, wenn ich ihm zustimme, weil beim Anlassfall hatte er Recht, was er hier darlegt. Umgekehrt sage ich, dass der Antrag allgemein so formuliert ist, dass man ihm in Wahrheit theoretisch auch die Zustimmung nicht verweigern kann. Das ist alles, was ich sagen wollte. Das ist logisch und ohne Emotion und ganz normal. Ich bedanke mich herzlich fürs Zuhören.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege Fürlinger, eines ist auch klar, Herr Stadtrat Wimmer hat diesen Anlassfall, der in den Medien stand, als Grund für diesen Antrag genannt. Das hat er selbst gesagt. Und gleichzeitig hat er keinen zweiten Fall genannt, dass irgendwann einmal jemand für einen Verbrecher, wo es diese Begründung nicht gegeben hat, oder auch Herr Ackerl nicht, eine Intervention gemacht hat. Grundsätzlich könnte es natürlich sein, dass so ein Fall ein zweites Mal eintritt und dass dieselbe Rechtslage, dieselbe staatenlose Situation ist und die Meinung ist, besser er arbeitet, als er bekommt Sozialhilfe. Dieser Fall könnte auch wieder eintreten. Das heißt, grundsätzlich gibt es ohne Begründung keinen Grund, irgendeinem Politiker zu unterstellen, dass er diese Dinge, die im Antrag stehen, tut. Dafür gibt es keinen einzigen Anlassfall. Deshalb muss man den Antrag ablehnen, weil man unterstellt ja damit, dass das passiert. Wenn man anders denkt, unterstelle ich nicht, dass das passiert. Wenn ich jetzt keinem das unterstelle, brauche ich den Antrag nicht, weil ich keinem unterstelle, dass er ohne diese Begründung, die er ja gewusst hat - es stand ja in der Zeitung, diese ganze Staatenlosengeschichte und all das stand ja in dem Artikel der Oberösterreichischen Nachrichten drinnen. Das weiß Herr Wimmer ganz genau. Trotzdem hat er den Antrag gestellt, obwohl es keine Lösung für den Fall in anderer Form gibt. Er hat ja das alles gewusst, daher ist der Antrag als Dringlichkeitsantrag gestellt worden. Obwohl man das alles weiß, tut man es trotzdem und dann unterstellt man noch, dass der nicht nur das tut, sondern sonst auch Verbrecher unterstützt. Daher kann man dem Antrag nicht zustimmen, aber auch nicht sich der Stimme enthalten. Das kann man nicht machen.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Das ist richtig, es kann jeder Mensch, sofern er die Gesetze nicht bricht, unterstellen was er will. Der Kollege Fürlinger hat ja nichts anderes zum Ausdruck gebracht, als dass der ganz konkrete Text der Antragstellung in Wahrheit nichts Schlimmes ist - wenn man nur diesen Antragstext nimmt. Ich unterstelle dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl, dass er selbstverständlich keinem Verbrecher im Sinne von ,ich helfe da und dort’ wirklich etwas tut. Genau das Gleiche könnte man aber auch beim Antrag sagen, den er vorher gemacht hat. Ich unterstelle es jedenfalls jedem Nationalrat und jedem Bundesrat, dass er die Angelobung, die vorgenommen wurde, und damit das NS-Verbotsgesetz einhält. Darum verstehe ich die Emotionsgeladenheit nicht immer gleich, ob es von der einen oder anderen Seite kommt, weil man es natürlich im Sinne einer konkreten Anlasssituation sieht. Was der Kollege Fürlinger gesagt hat, ist völlig korrekt. Herr Bürgermeister, bei aller Wertschätzung, weil Sie schon wieder gesagt haben, wenn man sich der Stimme enthält, ist das eine halbe Sache - das ist, seien Sie mir nicht ungehalten, schon wieder eine Bevormundung einer eigenständigen politischen Partei. (Zwischenrufe) Das ist eine Wertung von Ihnen. Ich sage nur, wir werden uns der Stimme enthalten, weil wir davon ausgehen, dass Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl selbstverständlich im besten Wissen und Gewissen korrekt agiert.“ (Zwischenrufe, Beifall ÖVP). Der Vorsitzende erteilt dem Referenten das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Herr Bürgermeister, ich kann Ihnen völlig Recht geben, dass es hier um einen Fall geht, der weder unterstellt, noch erfunden, noch sonst etwas ist. Genau darum geht es aber auch in unserem Antrag, weil es einen Fall gegeben hat und bisher noch keinen zweiten, der öffentlich bekannt ist. Es geht uns ganz einfach darum, überhaupt zu verhindern, dass es jemals zu einem zweiten Fall kommen wird. Man muss es wohl hoffentlich nicht abwarten, dass etwas immer wieder und wieder passiert, weil man einmal gesagt hat, es ist eine Ausnahme; beim zweiten Mal ist es dann die Ausnahme von der Ausnahme, einmal ist keinmal und so weiter ginge dann das Ganze. Das wäre aus unserer Sicht keine Sache, die man begrüßen kann. Auch das Argument, dass es doch aus Spezialgründen und aufgrund der speziellen Situation heraus hier gerechtfertigt sei, wiegt für uns nicht die Tatsachen auf, dass man damit gefährliche Präzedenzfälle schafft. Wenn man heute sagt, aus diesen und jenen Gründen wird ein humanitäres Bleiberecht verliehen, dann gibt es wieder einmal andere Gründe, die vielleicht nicht so gravierend sind und wo es insgesamt um weniger geht. Dann öffnet man damit eine Tür, die man später nicht wieder schließen kann. Davor warnen wir sehr eindringlich. Und noch eine Sache möchte ich abschließend klarstellen: Dass dieser Fall öffentlich wurde - auch da kann ich dem Herrn Bürgermeister Recht geben -, verdanken wir überhaupt erst den Medien. Ob man sonst überhaupt davon erfahren hätte, was hier passiert, ziehe ich in Zweifel. Ich bin froh darüber, dass bei uns die Medienlandschaft noch gewisse Dinge aufdeckt, die man sonst als nicht Involvierter gar nicht erfährt. Man kann es nicht garantieren, dass es nicht andere Situationen, andere Fälle - vielleicht auch bei anderen Regierungsmitgliedern oder in anderen Ländern - gegeben hat, wo es zu ähnlichen Vorkommnissen gekommen ist. Darum möchte ich nicht abwarten müssen, bis wiederum ein Medium eine ähnliche Sache aufzeigt. Ich möchte hier und jetzt klar kundtun, dass es nicht in unserem Sinn sein kann, ein Bleiberecht für Verbrecher zu erwirken. Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 6. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 21.20 Uhr 164 163