Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 4/2010 PROTOKOLL über die 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 20. Mai 2010, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger ÖVP Dr. Erich Watzl Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner ÖVP Mag. Klaus Fürlinger SPÖ Stefan Giegler SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Karin Hörzing ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Markus Noveska FPÖ Sebastian Ortner FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml BZÖ Reinhard Reiman SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung: A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRAG DES STADTSENATES Ankauf eines neuen Rotlichtüberwachungskamerasystems und Aufbau von Messpunkten; Grundsatzgenehmigung; max. 100.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 100.000 Euro D BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBÜROS Evaluierungsbericht 2007 bis 2009 zum Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm „Gleiche Rechte – Gleiche Chancen“ E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES 1. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 08-13-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114, KG Waldegg (Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße) 2. Neuplanungsgebiet Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, KG Linz (Tabakfabrik) – 1. Verlängerung 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 02-27-02-00, KG Linz (Harrachstraße – Fadingerstraße) 4. Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Katzbach (Leonfeldner Straße 328) 5. Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01, KG Lustenau (Poschacher Gründe) 6. Bebauungsplanänderung W 114/6, KG Waldegg (Niederreithstraße) F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Errichtung eines Hortes am Gelände der Harbachschule, Absiedlung des Hortes Leonfeldner Straße 99d sowie Adaptierung und Umwandlung der Räumlichkeiten in Krabbelstuben- bzw. Kindergartengruppen und Umnutzung des Hortstandortes Hartmayrgut für eine Krabbelstube; Grundsatzgenehmigung; 200.000 Euro (exkl. USt) für Realisierungswettbewerb Hortneubau – Finanzierung und Abwicklung durch die Immobilien Linz GmbH sowie 180.000 Euro für die Krabbelstube Hartmayrgut; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 180.000 Euro G ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES 1. Durchführung von Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten für die Verlängerung des Theresia-Brandl-Weges (4. Etappe); Grundsatzgenehmigung; max. 220.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 220.000 Euro 2. Errichtung von Gehsteigen im Stadtgebiet von Linz im Jahr 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 200.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000 Euro 3. Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan M 08-13-01-00, Ing.-Etzel-Straße, KG Waldegg) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch 4. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Further Straße – Umlegung, KG Katzbach) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs 5. Ausbau des Dießenleitenweges zwischen den Objekten Nr. 178 und 188; Grundsatzgenehmigung; max. 350.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 350.000 Euro H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES 1. Gewährung einer Subvention an die DORF TV GmbH, Gruberstraße 74; 35.000 Euro für den laufenden Programmaufwand sowie 62.500 Euro für die Studioeinrichtung; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 62.500 Euro 2. Planung der Neugestaltung des Grünmarktes in Urfahr; Grundsatzgenehmigung; 150.000 Euro (inkl. USt auf Preisbasis April 2010 mit einer Bandbreite plus/minus 20 Prozent); Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 150.000 Euro 3. Gewährung einer zusätzlichen Subvention an die Homosexuelle Initiative Linz (HOSI Linz), Fabrikstraße 18 (Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes); 52.000 Euro, insgesamt 70.000 Euro I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Creative Community Linz – Kreativwirtschaft 2010 plus; Gesellschaftsgründung gemeinsam mit dem Land Oberösterreich bzw. der Oö. Landesholding GmbH; 17.500 Euro für die Gesellschaftsgründung sowie 200.000 Euro Gesellschafterzuschuss J VORLAGE EINES ANTRAGES FÜR DIE VERHÄNGUNG EINES NEUPLANUNGSGEBIETES AN STELLE DER RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENWIDMUNGSPLÄNE LINZ, TEIL MITTE UND SÜD NR. 2 SOWIE LINZ, TEIL URFAHR NR. 3 (EISENBAHNBRÜCKE) K STRATEGIE UND MASSNAHMENPAKET ZUR FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT L ATTRAKTIVIERUNG DER LINZER MUSEEN M WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – ADAPTIERUNG DER BESTANDSVERTRÄGE BEI SUPERÄDIFIKATEN N DAS GELD BLEIBT IN DER FAMILIE – LIQUIDITÄTSBÜNDELUNG DER UNTERNEHMENSGRUPPE STADT LINZ O AUTOFREIER HAUPTPLATZ P WEITERENTWICKLUNG DER FREIZEITOASE PLESCHINGER SEE – RESOLUTION Q FREIBECKEN FÜR DIE FAMILIENOASE BIESENFELD – RESOLUTION R ERWEITERUNG DES ANFRAGERECHTS DES GEMEINDERATES – RESOLUTION S UNTERSCHUTZSTELLUNG DES GRÜNGÜRTELS AM PÖSTLINGBERG – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 7. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung ist Gemeinderat Lettner, SPÖ, entschuldigt. Gemeinderätin Fechter-Richtinger, SPÖ, kommt um zirka 15 Uhr in die Sitzung. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Erhalt des Linzer Wahrzeichens „Eisenbahnbrücke“ eingebracht wurde. Bürgermeister Dobusch schlägt vor, dem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und ihn gemeinsam mit dem Antrag J der SPÖ-Fraktion, Vorlage eines Antrages für die Verhängung eines Neuplanungsgebietes an Stelle der rechtswirksamen Flächenwidmungspläne Linz, Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Linz, Teil Urfahr Nr. 3 (Eisenbahnbrücke), zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dobusch nimmt hinsichtlich der Berichterstatter eine Berichtigung der Tagesordnung vor. Der Antrag G 1, den Gemeinderat Lettner referieren hätte sollen, wird von Gemeinderat Kühn vorgetragen. Weiters verweist Bürgermeister Dobusch auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 5. Mai 2010 für das Rechnungsjahr 2010 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 5. Mai 2010 für das Rechnungsjahr 2010 folgende Kreditübertragungen genehmigt. anw.ber. Beschluss Betrag VASt DSt. Datum € 1.3510. lfd. Transferzahlungen 757000 an priv. Institutionen LK 8.04.10 5000 ==== 3. Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2010 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 6,485.360 Euro. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2010 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 5. Mai 2010 genehmigten Kreditübertragungen 5000 Euro, die Kreditüberschreitungen 1,625.142,53 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 38,571.180 Euro, übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2010 ist daher nicht erforderlich.) B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass vier Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon eine an Vizebürgermeister Luger, eine an Vizebürgermeister Dr. Watzl, eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger und eine an Stadtrat Wimmer. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, 2009 kam es auf Eisenbahnkreuzungen zu 167 Unfällen mit 14 Toten, 35 Schwerverletzten und 56 Leichtverletzten. Österreich weist einen hohen Bestand an Eisenbahnkreuzungen auf, im Schnitt gibt es eine Kreuzung mit einer Straße pro Schienenkilometer, bei Regionalbahnen sogar alle 500 Meter. Zum Vergleich quert im EU-Schnitt nur alle zwei Kilometer eine Straße die Schiene. Infrastrukturministerin Doris Bures will nun mit einer neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung bundesweit rund 2000 unsichere Bahnübergänge (davon rund 700 alleine in Oberösterreich) durch Lichtsignale und Schranken aufrüsten lassen. Der Kostenaufwand dafür beträgt laut Schätzungen des Gemeindebundes zwischen 1,2 und 1,5 Milliarden Euro, wobei vom Ministerium eine Kostenteilung zwischen ÖBB, Ländern und Gemeinden vorgesehen ist. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie viele Bahnübergänge im Linzer Stadtgebiet sind von der vom Infrastrukturministerium geplanten Verordnung über die Ausstattung mit Lichtsignalanlagen und Schranken betroffen? 2. Wie hoch wäre die finanzielle Belastung der Stadt Linz durch die vom Ministerium vorgesehene Kostenteilung zwischen ÖBB, Land und Stadt? 3. Gibt es aus der Sicht der städtischen Verkehrspolitik eine Notwendigkeit, solche Bahnübergänge mit solchen Sicherheitsausrüstungen zu versehen?“ Dazu Vizebürgermeister Luger: „Zu 1: Rechtlich betrachtet gibt es keine Eisenbahnkreuzungen an Hauptbahnen, da diese im Stadtgebiet kreuzungsfrei geführt werden. Eisenbahnkreuzungen an so genannten Nebenbahnen gibt es 15. Diese verfügen im Stadtgebiet von Linz über technische Sicherungsanlagen. Die dritte Kategorie sind Eisenbahnkreuzungen an so genannten Anschlussbahnen. Hier haben wir 30 solcher Kreuzungen im Stadtgebiet. Hier ist auf Grund der Verordnung und einer Stellungnahme des Städtebundes noch offen, inwieweit diese Kreuzungen tatsächlich von der neuen Verordnung betroffen sind. Dann gibt es eine vierte Kategorie, die für Linz besonders entscheidend ist, das sind Eisenbahnkreuzungen an Straßenbahnen. Hier haben wir 105. Und hier ist die wirkliche Krux in der neuen Verordnung zu sehen, denn sämtliche Straßenbahnen, so sieht es die Verordnung vor, die mehr als ein Stadtgebiet befahren – und das wird mit der Straßenbahnverlängerung auf das Harter Plateau in Linz der Fall sein -, würden dann neu unter diese Eisenbahnkreuzungsverordnung fallen. Und der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass eine fünfte Kategorie, nämlich sämtliche Kreuzungen, die im Bereich des Betriebsgeländes der voest und des Chemieparks sind, nicht von der neuen Verordnung betroffen sind, da sie als exklusive Privatbahnen geführt werden. Zu 2: Hier ist zu sagen, dass aus heutiger Sicht ein fixer Betrag für die Eisenbahnkreuzungen an so genannten Nebenbahnen, also für diese 15 Kreuzungen, vorgesehen ist. Diese Umprogrammierungen und Adaptierungsarbeiten der technischen Signalanlagen würden zirka 30.000 Euro in Anspruch nehmen. Das Damokles-Schwert, das über uns schwebt, hängt damit zusammen, inwieweit die Straßenbahnkreuzungen in einer neuen Verordnung dann rechtlich tatsächlich als Eisenbahnkreuzungen gesehen werden. Dann könnten 105 zusätzliche Kreuzungen dazukommen und hier wäre der Investitionsbedarf laut Schätzungen der eigenen Dienststellen jedenfalls höher, als die für die Nebenbahnen. Im Schnitt sind 2000 Euro zu kalkulieren. Aber das ist noch offen und ist in dieser Form derzeit nicht exakt bezifferbar. Zu 3: Grundsätzlich, muss man sagen, macht die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung vor allem in den Landgemeinden einen Sinn. Dort gibt es viele unzureichend respektive sehr schlecht ausgestattete Kreuzungen. Dort kommt es auch immer wieder zu Unfällen, zu Personenschaden und auch zu Todesfällen. Für das Stadtgebiet wäre es sinnvoll, eine Differenzierung in der neuen Verordnung vorzunehmen, denn unsere Straßenbahnkreuzungen und unsere Eisenbahnkreuzungen sind bekanntlich sehr gut abgesichert.“ 2. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Dr. Watzl betreffend die Vormerkung von Wohnungssuchenden bei den Wohnungsgesellschaften wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 3. Die Anfrage von Gemeinderat Haydtner an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend den Lärmbericht für Linz wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Pühringer an Stadtrat Wimmer betreffend Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. Vizebürgermeister Luger berichtet über C ANTRAG DES STADTSENATES Ankauf eines neuen Rotlichtüberwachungskamerasystems und Aufbau von Messpunkten; Grundsatzgenehmigung; max. 100.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 100.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 100.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Erneuerung des Rotlichtüberwachungskamerasystems Zur Umsetzung wird die Vergabe nachstehender Leistungen genehmigt: Ankauf einer neuen Kamera und Aufbau von Messpunkten aufgrund einer Grobkostenschätzung bis max. 100.000 Euro (inkl. USt) Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl der Angebote für die Zuschläge (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den jeweiligen Bestbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 100.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2011 erfolgt auf der VASt 5.6400.050006, Erneuerung Rotlichtüberwachungskamerasystem. Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Budget 2011 vorzusehen. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 100.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Mayr berichtet über D BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBÜROS Evaluierungsbericht 2007 bis 2009 zum Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm „Gleiche Rechte – Gleiche Chancen“ und führt aus: „Nachdem allen Fraktionen der Bericht des Gleichbehandlungsbüros vorliegt, ersuche ich den Gemeinderat, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.“ Wortmeldung Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich werde mich auch kurz fassen. Aus meiner Sicht ist - abgesehen davon, dass im Beobachtungszeitraum eine Gruppenleitung mit einer Frau besetzt worden ist - das Ergebnis nicht besonders erfreulich und ich richte daher meine dringende Bitte an den Herrn Magistratsdirektor und an den Herrn Personalreferenten, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.“ (Beifall Die Grünen) Schlusswort Stadtrat Mayr: „Ich ersuche, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.“ Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Strigl berichtet über die Anträge E 1 und E 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: E 1 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 08-13-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114, KG Waldegg (Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan M 08-13-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114, Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 betreffend Bebauungsplan M 08-13-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114, Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan M 08-13-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Waldeggstraße Osten: B 139 - Westbrücke Süden: Westbahnstrecke Westen: Stadtgrenze zu Leonding Katastralgemeinde Waldegg Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan W 114 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ E 2 Neuplanungsgebiet Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, KG Linz (Tabakfabrik) – 1. Verlängerung Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, Tabakfabrik, 1. Verlängerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, Tabakfabrik, 1. Verlängerung Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebietes Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 um ein Jahr, das ist bis 22. Juli 2011, verlängert. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplanentwurf und die in den Planentwürfen zum Örtlichen Entwicklungskonzept dargestellten Änderungen beabsichtigt. Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: Untere Donaulände Osten: Holzstraße Süden: Ludlgasse Westen: Gruberstraße Katastralgemeinde Linz § 4 Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über E 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 02-27-02-00, KG Linz (Harrachstraße – Fadingerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan M 02-27-02-00, Harrachstraße - Fadingerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 betreffend Bebauungsplan M 02-27-02-00, Harrachstraße - Fadingerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan M 02-27-02-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Harrachstraße Osten: Fadingerstraße Süden: Mozartstraße Westen: Dametzstraße Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über E 4 Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Katzbach (Leonfeldner Straße 328) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, Leonfeldner Straße 328, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, Leonfeldner Straße 328 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Objektgrenze Leonfeldner Str. 328 Osten: östl. Objektgrenze Leonfeldner Str. 328 Süden: Verlauf durch Grdst. Nr. .9/5 Westen: Leonfeldner Straße Katastralgemeinde Katzbach Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 36 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über E 5 Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01, KG Lustenau (Poschacher Gründe) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01, Poschacher Gründe, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01, Poschacher Gründe Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Gürtelstraße 26 Osten: Brau AG Süden: Poschacherstraße Westen: östlich Dierzerstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über E 6 Bebauungsplanänderung W 114/6, KG Waldegg (Niederreithstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung W 114/6, Niederreithstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung W 114/6, Niederreithstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung W 114/6 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Niederreithstraße 37 Osten: Waldeggstraße 92 Süden: Waldeggstraße Westen: Niederreithstraße Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Köck berichtet über F ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR JUGEND, FAMILIE, SOZIALES UND INTEGRATION Errichtung eines Hortes am Gelände der Harbachschule, Absiedlung des Hortes Leonfeldner Straße 99d sowie Adaptierung und Umwandlung der Räumlichkeiten in Krabbelstuben- bzw. Kindergartengruppen und Umnutzung des Hortstandortes Hartmayrgut für eine Krabbelstube; Grundsatzgenehmigung; 200.000 Euro (exkl. USt) für Realisierungswettbewerb Hortneubau – Finanzierung und Abwicklung durch die Immobilien Linz GmbH sowie 180.000 Euro für die Krabbelstube Hartmayrgut; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 180.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Zur Sicherung des Angebotes an Kinderbetreuungseinrichtungen für Krabbelstuben-, Kindergarten- und Hortkinder wird folgenden Maßnahmen zugestimmt: 1. Am Gelände der städtischen Volks- und Hauptschule Harbach wird ein achtgruppiger Hort mit einem standortspezifischen Zusatzangebot wie einer Mittagsausspeisung samt der dazu erforderlichen Infrastruktur und zusätzlichen Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung für die Hauptschule errichtet. Dafür werden ein Realisierungswettbewerb und erste Planungen in Höhe von 200.000 Euro (exkl. USt) durchgeführt. Der bestehende Hort Leonfeldner Straße 99d wird in diesem neu zu errichtenden Hort abgesiedelt, die frei werdenden Räumlichkeiten werden adaptiert und in Krabbelstuben- bzw. Kindergartengruppen umgewandelt. Der bis zum Sommer dieses Jahres genutzte Standort des Hortes Hartmayrgut soll für eine zweigruppige Krabbelstube umgenutzt werden. Damit erfolgt eine Adaptierung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Oktober 2008. 2. Die Finanzierung und Abwicklung der beiden Bauvorhaben Neubau Hort Harbach und Adaptierung des Hortes Leonfeldner Straße 99 d erfolgt durch die Immobilien Linz GmbH. Weiters wird die Immobilien Linz GmbH beauftragt, die Investitionskosten dieser Bauvorhaben in den jeweiligen Wirtschaftsplänen, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, vorzusehen. 3. Die Verrechnung der Kosten für die Immobilien der zweigruppigen Krabbelstube am Standort Am Hartmayrgut 12 in Höhe von 120.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.4300.010017, Am Hartmayrgut 12. Die Verrechnung der Kosten für die Mobilien der zweigruppigen Krabbelstube am Standort Am Hartmayrgut 12 in Höhe von 60.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.4300.043017, Am Hartmayrgut 12. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 180.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000. 4. Mit dem Betrieb beider Einrichtungen werden die Kinder- und Jugend-Services Linz beauftragt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die ÖVP-Linz stimmt dem vorliegenden Antrag Hortneubau am Gelände der städtischen Volks- und Hauptschule Harbach sowie der Adaptierung der frei werdenden Räumlichkeiten in Kindergärten- und Krabbelstubenplätze zu. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Situation schon ziemlich drängt und diese Maßnahme in Wahrheit längst überfällig ist. Die ÖVP-Linz hat in der Vergangenheit oftmals auf eine Überarbeitung des Gesamtkonzeptes und auf ein aktuelles Ausbauprogramm hingewiesen. Unsere Initiativen, wie beispielsweise unser Antrag vom Mai 2007, ein Entwicklungskonzept für die Kinderbetreuung der Stadt Linz vorzulegen, wurden allerdings immer von der SPÖ vom Tisch gefegt. Wie bekannt ist, bestehen vor allem große Lücken im Vergleich mit anderen Landesstädten bei der Versorgung mit Krabbelstubenplätzen und Tagesmüttern. Konkret weist die Analyse für Linz 5325 Kleinkinder unter drei Jahren aus, aber nur 458 Kinder, also neun Prozent, finden derzeit in einer Krabbelstube Pflege und Erziehung. Damit liegt Linz in der Betreuungsquote im Vergleich der Landeshauptstädte auf dem letzten Platz. Zudem ist im Bereich der städtischen Linzer Krabbelstuben darauf hinzuweisen, dass weiterhin inakzeptable Zugangsbeschränkungen existieren. Eltern bzw. Elternteile erhalten für ihr Kind grundsätzlich nur dann einen Krabbelstubenplatz, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden erwerbstätig sind. Qualitative Verbesserungsforderungen der Rahmenbedingungen von Kinderbetreuungseinrichtungen sind seitens der ÖVP-Linz bereits im Juni 2007 gefordert worden. Hinsichtlich der Ausdehnung der Öffnungszeiten, insbesondere der August-Öffnung, wurden die Bedürfnisse der Linzer Familien durch die SPÖ lange Zeit ignoriert. Nun erklärt sich die SPÖ bereit, die Forderungen der ÖVP zu hören und - viel wichtiger - Unterstützung für die Linzer Familien zu gewähren. Kritikpunkt der Eltern ist auch die durchschnittliche Gruppengröße in den städtischen Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen. Die durchschnittliche Gruppengröße in städtischen Kindergärten liegt bei 19,9 Kindern. Eine Kindergartenpädagogin oder ein -pädagoge betreut durchschnittlich acht Kinder. Ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes sowie eine notwendige Förderung der Fähigkeiten jedes oder jeder Einzelnen kann durch eine noch so fähige und bemühte Pädagogin oder Pädagogen nicht mehr geleistet werden. Es muss der Stadt Linz ein besonderes Anliegen sein, pädagogisch qualifiziertes Personal in der Kinderbetreuung einzustellen. Pädagoginnen und Pädagogen müssen selbstverständlich einwandfrei die deutsche Sprache beherrschen. In letzter Zeit häufen sich allerdings vermehrt Beschwerden, dass neu eingestellte Kindergartenhelferinnen und –helfer nicht mehr fließend Deutsch sprechen. Für die ÖVP-Linz gilt: Die deutsche Sprache dient als Instrument zu einer erfolgreichen Integration. Nur professionelle, qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen können unseren Linzer Kindern ein gesundes Fundament für ihr weiteres Leben in Bildung und Erziehung geben. Die ÖVP-Linz unterstützt den Umbau der Harbachschule und weist darauf hin, dass diese Maßnahmen allerdings nur ein kleiner Schritt in Richtung pädagogisch qualitativ hochwertiger Arbeit im Sinne unserer Linzer Kinder darstellt.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem werte Frau Kollegin Leibetseder, gratuliere, es ist der ÖVP wieder einmal gelungen, die FPÖ rechts zu überholen. Sie sind wirklich am besten Weg, all das hinter sich zu lassen, was jemals einer christlich sozialen Weltanschauung möglicherweise einmal entsprochen hat. Gratulation dazu. Zu einigen Fakten: Fakt ist, dass Linz die einzige größere Stadt Österreichs ist, die jedem dreijährigen Kind im Herbst eines beginnenden Schuljahres einen Kindergartenplatz anbieten kann. Fakt ist, dass Linz die einzige Stadt ist, die eine Vollversorgung mit Hortplätzen hat. Fakt ist, dass wir die Nachmittagsbetreuung in den Schulen perfekt organisieren und in den Hauptschulen für die Kinder und Jugendlichen eine Betreuung haben. Fakt ist auch, dass es die ÖVP gewesen ist, die in den 60er- und 70er-Jahren den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen boykottiert und sabotiert hat, die damals all jenen Frauen, die berufstätig waren, ein schlechtes Gewissen einreden wollte und die von Rabenmüttern gesprochen hat und Kinderbetreuungseinrichtungen als Abschiebeanstalten gesehen hat. (Zwischenrufe, Unruhe) Fakt ist, dass es in Ihren Reihen bis zum heutigen Tag einen Gemeinderat gibt, der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Juni 2003 als ÖVP-Gemeinderat hier wortwörtlich gesagt hat, es sei besser, wenn die Mütter bei ihren Kindern seien und nicht die Kinder in den Kindergärten. (Zwischenrufe) Dieser Gemeinderat ist von Ihnen für diese Periode wieder kandidiert worden, und ich nehme an, dass Herr Gemeinderat Hofer zu dieser Meinung noch am heutigen Tag steht. Soviel zu dem, wie Sie sich intern in Ihrer Partei positionieren und wie sich dann die Ausführungen der Frau Gemeinderätin Leibetseder anhören. (Zwischenrufe, Unruhe) Ich akzeptiere die Position der ÖVP, dass es besser ist, die Kinder sind bei den Müttern als im Kindergarten. (Zwischenrufe) Zweite Bemerkung: Der Gemeinderat hat im Jahr 2007 einstimmig ein Ausbauprogramm beschlossen, das vorsieht, dass wir in Kindergärten, Krabbelstuben und Horten, dort wo wir das für notwendig erachten, die notwendigen Kindergarten- und vor allem in diesem Fall auch Krabbelstubenplätze bauen. Fakt ist, dass derzeit ein Bauprogramm für 1000 zusätzliche Betreuungseinrichtungen umgesetzt wird; das entspricht einem Nettozuwachs von zehn Prozent. Das weiß auch die ÖVP. Fakt ist auch, dass die ÖVP weiß, dass regelmäßig, wenn sich beim Karenzgeld die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes ändern, daraufhin ein geändertes Konsumationsverhalten von Kinderbetreuungsgeld stattfindet. Dass wir derzeit im Krabbelstubenbereich mit unserer Regelung für berufstätige Eltern, vor allem für AlleinerzieherInnen, die mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, ist ein Grundsicherungssystem. Und wir arbeiten mit dem zusätzlichen Ausbauprogramm daran, hier in den nächsten Jahren eine flächendeckende Vollversorgung zusammenzubringen. Das hat dieser Gemeinderat beschlossen. Und das Dritte, und das wissen Sie, das ist das, was mir an dem Stil sehr missfällt, der in der ÖVP eingezogen ist, wir haben im Sozialausschuss eine lange wissenschaftliche Analyse – aber Sie mussten die Sitzung ein bisschen früher verlassen - gehört, aus welchen Gründen, nicht politisch, sondern durch die Organisation der Daten der Statistik Austria, die bei der Kinderbetreuung bei den unter Dreijährigen falsche statistische Vergleiche bringen. Diese Unterlagen sind allen Mitgliedern des Sozialausschusses zugegangen und Sie müssten wissen - ich glaube, da waren Sie sogar noch in der Sitzung dabei, Frau Mag.a Leibetseder -, dass beispielsweise in Innsbruck sämtliche Kinderspielgruppen, die wöchentlich länger als 15 Stunden offen haben - das sind bessere private Spielgruppen –, als Krabbelstubenplatz gerechnet werden laut Tiroler Landesverordnung, aber von der Statistik Austria genauso als Krabbelstubenplatz bewertet werden wie das Linzer System, wo wir um 6.30 Uhr öffnen und bis 17 Uhr offen haben. Da kann man statistisch besser sein, aber das ist keine Krabbelstubenbetreuung. Wenn wir alle melden würden, dann würden auch bei uns sämtliche Spielgruppen einer Pfarrcaritas, der Kinderfreunde, sämtlicher Elterninitiativen sehr schnell als Krabbelstubenplatz statistisch zu sehen sein, und dann wären wir wieder um Eckhäuser vor Innsbruck. Bis vor drei Wochen hätte ich noch argumentieren können, das wissen Sie nicht und argumentieren deshalb so, wie Sie argumentieren. Seit der vorletzten Sitzung des Sozialausschusses wissen Sie um diese Datenlage und verwenden - und das ist eigentlich das Enttäuschende - diese Daten ganz bewusst verfälschend, obwohl wir das dort in einer zweieinhalbstündigen Diskussion gemacht haben. (Zwischenrufe, Unruhe) Das ist diese unseriöse Art und Weise der Argumentation, das ist das Verfälschen, das ist das Argumentieren mit Halbwahrheiten, das ist dieser Stil, den die ÖVP in diesem Gemeinderat auch als klimatisch vergiftend eingesetzt hat. Vierter Punkt: Landesrat Dr. Stockinger wird sich sehr freuen, wenn ich ihm in einem meiner nächsten Gespräche mit ihm vorschlage, er möge als Landesgesetzgeber dafür Vorsorge treffen, dass zur besseren pädagogischen Betreuung landesweit die Höchstzahl für die Gruppen - die bekanntlich bei 23 in Kindergärten und bei zehn in den Krabbelstuben liegt - gesenkt wird, und er wird sich sicher angesichts seiner budgetären Lage freuen, die Folgekosten dafür seitens des Landes zu übernehmen. Ich nehme an, nachdem Sie hier so einen Vorstoß gemacht haben, wird das bei den zuständigen Landespolitikern leichter möglich sein, als wenn das eine Forderung der Sozialdemokraten, der Grünen oder der Freiheitlichen alleine gewesen wäre. Ich werde Sie gerne darüber informieren, wie Ihr Parteikollege emotionell reagiert hat. Der fünfte Punkt, das ist eine grobe Unterstellung, die ich zurückweise. Das Spielen mit Vorurteilen und Ihre Aussage, dass KindergartenhelferInnen in städtischen Kindergärten nicht ausreichend genug Deutsch könnten, weise ich zurück. Wir haben – und das halte ich für eine der wesentlichsten pädagogischen Veränderungen, die wir in den letzten drei Jahren noch in der vorherigen Periode in den Kinder- und Jugend-Services gemacht haben, ich damals als Personalreferent gemeinsam mit meiner Vorgängerin im Sozialressort, Kollegin Holzhammer -, uns bemüht, gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Linz (AMS) zweisprachige HelferInnen für jene Kindergärten ausbilden zu lassen, wo wir einen hohen Anteil an Kindern mit nicht deutscher Muttersprache haben. Wir wollen die Sprachförderung nicht im letzten Jahr vor der Schule ansetzen, sondern haben schon damals ohne Zurufe der ÖVP versucht, bereits beim Eintritt in den Kindergarten die Kinder zu fördern. Nachdem es sprachwissenschaftlich - nicht politisch, nicht ideologisch, nicht religiös - sondern sprachwissenschaftlich erwiesen ist, dass das Beherrschen der eigenen Muttersprache Voraussetzung für das Erlernen jedweder Fremdsprache ist, und es bei manchen Kindern, die mit drei Jahren in Kindergärten kommen, auch muttersprachliche Sprachdefizite gibt, haben wir etwas gemacht, wofür wir inzwischen bei Symposien eingeladen werden, über unsere Erfahrungen zu referieren und zu berichten. Wir haben nämlich zweisprachige HelferInnen ausgebildet gemeinsam mit dem AMS in einem zweistufigen Auswahlverfahren, wobei das erste Auswahlverfahren darin bestanden hat, die Deutschkenntnisse dieser HilfspädagogInnen zu bewerten, und der zweite Ausbildungsschritt, die pädagogischen Kenntnisse so wie für nur Deutsch sprechende HelferInnen zu vermitteln. Das haben wir gemacht. Wenn Sie heute sagen, dass wir Personal hätten, das nicht ausreichend genug Deutsch spricht, dann weise ich das zurück, denn wir haben das mit dem AMS und im eigenen Auswahlverfahren gemacht. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das im Personalbeirat einstimmig beschlossen wurde, wo diese Kriterien vorgelegen sind, und der ÖVP-Vertreter in sämtliche Personalakte hat einsehen können und wo ganz klar war, dass wir unter mehrsprachigen MitarbeiterInnen natürlich zweisprachige benötigen, die beide Sprachen, ihre Muttersprache, und das sind im Kern die Sprachen Türkisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch und Albanisch, also die Mehrheitssprachen der Kinder aus den Ländern, aus denen die Eltern stammen, perfekt beherrschen und Deutsch ebenfalls beherrschen müssen, denn sonst geht dieses Konzept nicht auf. Ich ersuche wirklich, bei allem politischen Schielen, das Sie haben, bei allem Druck, den Sie offensichtlich haben, sich als die rechtere FPÖ zu gebärden, zumindest in diesem Fall bei den Fakten zu bleiben.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Köck: „Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kollegin Leibetseder, mein Vorredner, Vizebürgermeister Klaus Luger, hat schon alles gesagt. Ich möchte Ihnen nur noch eine Sache mitgeben, und vielleicht hören Sie mir kurz zu, meine Damen und Herren von der ÖVP, weil es, glaube ich, ein springender Punkt ist. Die Stadt Linz hat in diesem Bereich im vorigen Jahr ein Investitionsvolumen von 29 Millionen Euro beim Land beantragt, weil jede Gemeinde einen Landeszuschuss bekommt, wenn sie eine Krabbelstube oder einen Kindergarten errichtet. Und jetzt hören Sie mir gut zu. Wir haben ein Schreiben vom zuständigen Landesrat Viktor Sigl zurückbekommen, der dürfte Ihnen ja bekannt sein, und jetzt halten Sie sich fest, weil die Zahl wird sie vielleicht vom Sessel schmeißen. Was hat die Stadt Linz an Zusage bekommen? 290.000 Euro! (Zwischenrufe) So viel von 29 Millionen Euro. Und wir haben es als Stadt trotzdem gemacht, dass wir diese Plätze errichten und darauf kann man als Linzerin oder Linzer stolz sein. Danke“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Kühn berichtet über G 1 und G 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 1 Durchführung von Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten für die Verlängerung des Theresia-Brandl-Weges (4. Etappe); Grundsatzgenehmigung; max. 220.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 220.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 220.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Verlängerung des Theresia-Brandl-Weges auf eine Länge von ca. 175 Metern in einer Gesamtbreite von zehn Metern sowie Belagsaufbringung am bestehenden Theresia-Brandl-Weg auf eine Länge von ca. 300 Metern in einer Breite von 5,50 Metern. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 220.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 220.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002655, Verbauung Linse. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 220.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ G 2 Errichtung von Gehsteigen im Stadtgebiet von Linz im Jahr 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 200.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme von 200.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 200.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Errichtung von Gehsteigen im Stadtgebiet von Linz im Jahr 2010 (wie in der Vorlage angeführt) Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 200.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des jeweiligen Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 200.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002050, Errichtung von Gehsteigen. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 200.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über G 3 Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan M 08-13-01-00, Ing.-Etzel-Straße, KG Waldegg) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan M 08-13-01-00, Ing.-Etzel-Straße, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan M 08-13-01-00, Ing.-Etzel-Straße, KG Waldegg, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan M 08-13-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Murauer berichtet über G 4 Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Further Straße – Umlegung, KG Katzbach) zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch sowie Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Further Straße - Umlegung, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Mai 2010 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Further Straße - Umlegung, KG Katzbach, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan ,BDI10002’ der Stadtplanung Linz vom 21. Jänner 2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauches genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über G 5 Ausbau des Dießenleitenweges zwischen den Objekten Nr. 178 und 188; Grundsatzgenehmigung; max. 350.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 350.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 350.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Dießenleitenweg – Errichtung von zwei Stützmauern und Absenkung der Fahrbahn zwischen den Objekten 178 und 188 mit hangseitigem Steinsatz 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag Dießenleitenweg wie folgt vergeben: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter/Auftragnehmer: Porr GmbH, Niederlassung Oberösterreich; Pummererstraße 17; 4021 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt): 318.573,08 Euro Das Angebot dieses Unternehmens ist als das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Billigstbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 zu bewerten. Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes soll ein Betrag bis zu einer Höhe von 31.426,92 Euro inkl. USt bewilligt werden. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 350.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt/FiPos 5.6122.002070, Bauliche Maßnahmen Brücken und Objekte. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 350.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen – sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen - wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen. “ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Fechter-Richtinger kommt um 14.41 Uhr in die Sitzung H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderätin Hörzing berichtet über H 1 Gewährung einer Subvention an die DORF TV GmbH, Gruberstraße 74; 35.000 Euro für den laufenden Programmaufwand sowie 62.500 Euro für die Studioeinrichtung; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 62.500 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der DORF TV GmbH, Gruberstraße 74, 4020 Linz, im Jahr 2010 eine Subvention in der Höhe von 35.000 Euro für den laufenden Programmaufwand. 2. Die Stadt Linz gewährt der DORF TV GmbH, Gruberstraße 74, 4020 Linz, im Jahr 2010 eine Subvention in Höhe von maximal 62.500 Euro für die Studioeinrichtung. Die Auszahlung dieser Subvention erfolgt in zwei Raten, wobei die 2. Teilzahlung in der Höhe von maximal 20.000 Euro erst gegen Vorlage des Investitionsnachweises von mindestens 83.000 Euro flüssig gemacht wird. Die Stadt Linz gewährt ihre Beiträge mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von 35.000 Euro für den Programmaufwand erfolgt auf der VASt 1.0610.755005, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen. 4. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 62.500 Euro für die Investitionen erfolgt auf der VASt 5.0610.775005, Kapitaltransfers an Unternehmungen. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Darlehensaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 62.500 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ganz wortlos möchten wir diesen Antrag nicht vorbeiziehen lassen, speziell deshalb, wenn man sich die einzelnen Punkte des Antrages anschaut, erscheinen uns die etwas eigenartig. Wir haben in Österreich, was das Fernsehen anbelangt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunk und das private Fernsehen. Das heißt, auch von unserer Seite aus ist das absolut korrekt geregelt und von unserer Seite her sehr unterstützenswert. Speziell wenn es um jede Art von Filmförderung geht, sind wir immer die Ersten gewesen, die gesagt haben, jawohl, Filmförderung gehört unterstützt und ausgebaut; speziell, wenn es um Dokumentationen geht oder wie es im vergangenen Jahr im Kulturhauptstadtjahr gewesen ist, als wir die Dokumentation der Universumreihe mit Erich Pröll in Linz gehabt haben oder wie der Tatortkrimi in Linz gedreht worden ist. Das heißt, diese Dinge unterstützen wir sehr wohl, weil es einen irrsinnigen Werbewert für die Stadt Linz hat und die Stadt Linz sehr gut positioniert. Bei diesem Antrag kommt es uns ein bisschen eigenartig vor, weil das ist eine weitere Form des Fernsehens. Es ist kein öffentlich-rechtlicher oder privater Fernsehsender, sondern ein privater, nicht kommerzieller Fernsehsender. Und da ist für uns die Schlussfolgerung, wenn man sich das anschaut, dass eigentlich die Tendenz dieses Fernsehens dahin geht, dass man ausschließlich die Steuertöpfe anzapfen möchte. Die Summen sind ja auch nicht gering. Wenn man sich das anschaut, der Finanzplan alleine für den Programmaufwand für 2010, für ein einziges Kalenderjahr, beträgt schon einmal 214.000 Euro. Das heißt, wenn es 2010 214.000 Euro sind, kann man annehmen, dass wir diesen Antrag jedes Jahr auf der Gemeinderatstagesordnung haben und dass es immer wieder um mehr als 200.000 Euro nur alleine für das Programm gehen wird. Davon lässt man sich 179.000 Euro schon von Bund und Land finanzieren und möchte extra noch von der Stadt Linz, damit man das als nicht kommerzieller Sender bekommt, noch einmal 35.000 Euro. Das sind Summen, die sind nicht wirklich gering. Dann kommt der Investitionsbedarf für die Studioeinrichtung dazu, die kostet extra noch einmal sage und schreibe, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, 83.000 Euro, wovon man 62.500 Euro von der Stadt Linz anzapfen möchte. Jetzt kommt aber der Punkt. Die Stadt Linz hat das gar nicht auf der hohen Kante. Wir haben nicht irgendeinen Fördertopf oder Steuertopf, wo man schnell 62.500 Euro überweisen könnte. Das heißt, die Stadt Linz muss sich extra ein Darlehen aufnehmen, damit man einen Fernsehsender unterstützt, den es noch gar nicht gibt, damit er sich sein Studio einrichtet. Besonders fragwürdig ist natürlich, wenn ein nicht kommerzieller Sender sich dann als GmbH gründet oder konstituiert und einen eigenen Geschäftsführer dort einsetzt. Wir sagen, wenn jemand nicht kommerziell ist, dann soll er einen Verein gründen, einen Obmann nehmen, das als Kulturverein anmelden oder was auch immer; da brauche ich nicht unbedingt einen Geschäftsführer, weil dann ist es ein eigennütziger Verein. Besonders eigenartig ist, man möchte bewusst keine kommerzielle Werbung. Das ist ein bisschen eigenartig für uns, weil jede Fernsehstation in Europa lebt von der Werbung. Also warum man da keine möchte, ist ein bisschen eigenartig. Die Inhalte und das Konzept sind auch sehr hinterfragenswert, weil die Inhalte sollen erst irgendwann einmal vom Publikum festgelegt werden. Was wissen wir, was das Publikum im Oktober möchte? Also da ist nicht einmal irgendein Konzept dahinter. Man möchte das Publikum maximal immer drei Minuten auf Sendung gehen lassen. Okay, das könnte ich eventuell noch akzeptieren. Dann gibt es maximal zwei Stunden Programm pro Tag - wann soll das bitte sein? In der Früh, Mittag oder am Abend? Ich weiß es nicht, wann das sein soll. Täglich? Was heißt täglich? Montag bis Freitag? Wird am Wochenende auch etwas gespielt? Können wir uns das anschauen, was ist da? Das ist alles derart schwammig und derart komisch, das Einzige, was man weiß ist, man möchte pro Jahr für ein Programm, das man überhaupt noch nicht einmal im Kopf hat, 214.000 Euro und wir sollen uns bitte ein Darlehen aufnehmen. Also das schlägt dem Fass den Boden aus! Wir sagen, nein, das kommt überhaupt nicht in Frage und wir lehnen das selbstverständlich ab.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, ich schließe mich der Argumentation von Frau Gemeinderätin Klitsch gerne an, möchte aber noch ergänzen, dass die Informationen über diesen Sender sehr vage sind in Bezug auf die Programmgestaltung; insbesondere sind dort diese Informationen sehr lückenhaft. Ein user-generierter TV-Kanal ist für mich zu vage in der Definition. Frau Gabriele Kepplinger, die ehemalige Leiterin der Stadtwerkstatt in Linz hat gemeint, dass dieser Sender prinzipiell jedem offen stehen würde, ähnlich wie bei den freien Radios. Wie wir wissen, ist aber die Praxis eine andere. Ich hätte zumindest einmal ein Jahr abgewartet, einen Beobachtungszeitraum eingeschliffen, und wenn dann die ersten Ergebnisse dieser Idee vorliegen sollten, dann sollte man erst beraten, ob hier öffentliche Subventionen zugeschossen werden. Des Weiteren hätte ich eine Förderung an regelmäßige Berichte über unsere Linzer Kultureinrichtungen in Linz angebunden, um einen breiteren und offeneren Diskurs zu fördern. Wir lehnen diesen Antrag ab.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Grundsätzlich, glaube ich, muss man dazu sagen, dass es natürlich schön ist, zu verlangen, dass man zuerst ein Jahr lang ein Programm beobachtet, aber eigentlich braucht man dafür einmal die Geräte. Also man muss einmal unterscheiden zwischen Programmkosten und Gerätekosten. Wenn man grundsätzlich die Meinung hat, dass man freie Zugänge fördert, dann ist es notwendig, dass man im Vorfeld, bevor das erste Programm überhaupt abgedreht werden kann, schon einmal Geräte hat. Das heißt, zwischen Programminhalt und Einrichtung eines Studios muss man einmal unterscheiden, also ist es völlig logisch, dass man zuerst einmal grundsätzlich die Förderung für die Geräte braucht, wenn man, wie dieses Projekt aufgezogen wird, eben sagt, man will sich nicht von Werbung usw. in erster Linie abhängig machen. Ich glaube, man muss solche Experimente entsprechend zulassen und man soll sie auch fördern, und dass hier immer wieder Leute dabei sind, die im Medienbereich etwas lernen können, ist völlig klar. Daher trägt das zur Vielfalt in unserer Gesellschaft bei. Und dass das von der öffentlichen Hand gefördert werden soll, sonst kann das nicht gehen, ist meines Erachtens völlig klar. Mir ist es lieb, dass ich nicht bestimme, was dort gesendet wird und keinen Knebelungsvertrag habe, für welche Kultureinrichtungen wie viele Minuten vielleicht gesendet werden müssen. Solche Verträge kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich gehe davon aus, dass von diesen Damen und Herrschaften entsprechend sorgfältig mit dem öffentlichen Geld umgegangen wird. Es gibt auch die Kontrolle, es ist die Abrechnung jedes Jahr notwendig und es kann natürlich in der Folge eine Diskussion über den Inhalt etc. stattfinden. Aber zu sagen, ich lehne grundsätzlich jede Förderung ab, aber dafür möchte ich nachher mit euch über das Programm und über das was ihr gemacht habt, diskutieren, das geht beim besten Willen nicht. Da muss man in Vorleistung treten, wie bei vielen Dingen, Frau Kollegin, sonst kann nichts entstehen. Wenn man etwas verhindern will, dann darf man natürlich nicht fördern, das ist überhaupt keine Frage. Aber wenn man etwas nicht verhindern will, dann muss man Vertrauen in den Subventionswerber haben, dass sie etwas Gutes und Gescheites machen. Dieses Vertrauen habe ich grundsätzlich.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hörzing: „Im Sinne einer freien, bunten, offenen und nicht kommerziellen Medienlandschaft, gerne auch mit Publikumsbeteiligung, ersuche ich um Zustimmung für die heute zu beschließenden Subventionen. Danke.“ Bürgermeister Dobusch lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über H 2 Planung der Neugestaltung des Grünmarktes in Urfahr; Grundsatzgenehmigung; 150.000 Euro (inkl. USt auf Preisbasis April 2010 mit einer Bandbreite plus/minus 20 Prozent); Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 150.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Planung für die Neugestaltung des Grünmarktes in Urfahr in Höhe von 150.000 Euro (inkl. USt) auf Preisbasis April 2010 mit einer Bandbreite von plus/minus 20 Prozent wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat ist erneut zu befassen, wenn die Planungskosten über die Indexsteigerungen hinaus um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 150.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.8590.006004, Grünmarkt Urfahr, Neugestaltung. 3. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 150.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Schmied berichtet über H 3 Gewährung einer zusätzlichen Subvention an die Homosexuellen Initiative Linz (HOSI Linz), Fabrikstraße 18 (Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes); 52.000 Euro; insgesamt 70.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Homosexuellen Initiative Linz, HOSI Linz, Fabrikstr. 18, 4020 Linz, im Jahr 2010 zusätzlich zur Basissubvention von 18.000 Euro eine weitere Förderung von maximal 52.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes. Das städtische Fördervolumen 2010 beträgt demnach maximal 70.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt ihre Beiträge mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der zusätzlichen Subvention in der Höhe von maximal 52.000 Euro erfolgt auf der VASt 1.0610.757701, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Noveska: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht ist nicht einzusehen, dass sich ein Verein, der offensichtlich nicht wirtschaften kann, darauf verlässt, dass die Stadt Linz aus einer Selbstverständlichkeit heraus den Vereinsbetrieb finanziert. Wenn man sich die Vergangenheit ansieht – da muss man gar nicht lange zurückblicken –, sieht man, dass die Stadt schon überdurchschnittlich großzügig war. Als Beispiel möchte ich folgende Punkte erwähnen: Die Stadt Linz hat die Schulden der Homosexuellen Initiative Linz vor nicht allzu langer Zeit übernommen und somit eine drohende Insolvenz abgewehrt. Die Stadt Linz hat sich außerdem an der Errichtung des HOSI-Zentrums großzügig beteiligt, auch die Förderung für diesen Verein wurde erhöht und die HOSI hat eine Förderung von bereits 54.000 Euro erhalten. Dieses Geld reicht aber anscheinend nicht mehr, daher geht man dorthin, wo man glaubt, dass man es am leichtesten bekommt und will noch einmal 70.000 Euro von der Stadt Linz haben. Auch andere Vereine haben viele Mitglieder und müssen ohne Hilfe der öffentlichen Hand auskommen. Vielleicht sollte sich die HOSI überlegen, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. Es kann nicht im öffentlichen Interesse sein, dass gewisse Vereine überdurchschnittlich bevorzugt werden. Unsere Zustimmung bekommt dieser Antrag nicht. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, es ist schon so, dass in Zeiten, in denen die Mittel knapper werden, viele Vereine nicht mehr die Förderungen bekommen können, die sie früher bekommen haben. (Zwischenruf) Für uns ist es ein bisschen schwierig, anhand dieses etwas dürren Antrages zuzustimmen und zu sagen, ein Verein, der in den letzten Jahren sehr großzügig bedacht worden ist, erhält nun blanko wieder eine weitere Förderung in dieser Größenordnung. Daher wird sich die ÖVP bei diesem Antrag heute der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP, FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Schmied: „Ich ersuche um Annahme.“ Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (17) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Creative Community Linz – Kreativwirtschaft 2010 plus; Gesellschaftsgründung gemeinsam mit dem Land Oberösterreich bzw. der Oö. Landesholding GmbH; 17.500 Euro für die Gesellschaftsgründung sowie 200.000 Euro Gesellschafterzuschuss und führt aus: „Bei diesem Antrag geht es um die Kreativwirtschaft, denn es wird die wirtschaftliche Entwicklung von Städten und Regionen in Zukunft immer mehr vom kreativen Potenzial der Bevölkerung abhängen. Wie notwendig ein Bewusstseinswandel in Bezug auf die Kreativität in der Wirtschaft und in den Unternehmen ist, zeigt auch eine internationale Studie. Demnach halten 98 Prozent der Befragten Kreativität als wichtig für das Unternehmen, doch nur 45 Prozent trauen sich Kreativität selbst zu und nur zwei Prozent sagen, dass vom Unternehmen die Kreativität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefördert wird. Darum wird es sehr entscheidend sein, welchen Stellenwert die Kreativen und die kreativen Leistungen in unserem wirtschaftlichen Denken und Handeln einnehmen werden. Denn die Kreativität wird zur Hauptantriebskraft für die wirtschaftliche Entwicklung und es ist eigentlich egal, um welche Branchen es sich da handelt, denn die Kreativwirtschaft ist die Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Forschung. Man hat auch in der Stadt Linz die Kreativwirtschaft vor einigen Jahren als wirtschaftspolitischen Schwerpunkt gesetzt und wir hatten da den ersten offiziellen Startpunkt im Jahr 2006. Damals hatten wir das erste Jahresbudget von 50.000 Euro, das war eine Innovationsförderung, die nicht ausgeschöpft wurde, und dann haben wir die Kreativwirtschaft erweitert, indem wir die Kooperation mit dem Netzwerk Design und Medien eingegangen sind und im Rahmen einer EU-Förderung diese Arbeit abgewickelt haben. Da ging es um den Aufbau der Creative Community und den Aufbau der Gründerzentren, um Bewusstseinsbildung bei den Akteuren und den Abbau der Berührungsängste zwischen Wirtschaft und Kreativen. Es wurde dann im Vorjahr klar, dass das Land Oberösterreich die Kreativwirtschaft als Zukunftsthema verstärkt aufgreifen wird, denn es wurde von der Kulturabteilung des Landes eine Kreativwirtschaftsstudie für Oberösterreich in Auftrag gegeben. Ich habe dann im Herbst 2009 viele Gespräche und Verhandlungen geführt, um die Möglichkeiten auszuloten, wie Stadt und Land ihre Bemühungen bündeln können. Der Entschluss, eine eigene GmbH zu gründen, wurde sehr gründlich überlegt. Da es sich bei der Kreativwirtschaft einerseits um die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Kultur handelt und gleichzeitig Stadt und Land hier bestmöglich kooperieren sollen, ist eine gemeinsame Trägerschaft sicherlich die beste organisatorische Lösung. Die Kreativwirtschaft wird in Linz und in Oberösterreich in Zukunft eine eigene Anlaufstelle haben, die sich um die Interessen, die Unterstützung, die Beratung und die Fördermöglichkeiten der Kreativwirtschaft kümmern und vor allem dieses Thema auch inhaltlich weiterentwickeln wird. Denn es muss uns klar sein, wir stehen beim Thema Kreativwirtschaft und Kreativität in der Wirtschaft erst am Anfang eines sehr langen Entwicklungsprozesses. Wir wollen Linz als kreative Stadt positionieren. Die Städte stehen zunehmend im Wettbewerb um die kreativen Köpfe und da wird es auch für den wirtschaftlich so erfolgreichen Standort Linz eine Herausforderung für die Zukunft sein. Mit dieser Bündelung der Kräfte zwischen Stadt und Land stellen wir für die Weiterentwicklung des Schwerpunktes Kreativwirtschaft die entscheidende organisatorische Weichenstellung für die nächsten Jahre. Ich ersuche daher den Gemeinderat, grünes Licht zu geben, um die Verhandlungen zur konkreten Ausgestaltung der GmbH mit dem Land führen zu können und dies dann hier dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Stadt Linz gründet gemeinsam mit dem Land Oberösterreich/Oö. Landesholding GmbH mit Eintragung ins Firmenbuch eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH und übernimmt eine Stammeinlage von 50 Prozent oder 17.500 Euro. 2. Die Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt Linz wird beauftragt, mit dem Land Oberösterreich eine Vereinbarung über die finanzielle und personelle Ausstattung der Gesellschaft zu verhandeln, und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Für 2010 ist der Finanzierungsbeitrag mit 200.000 Euro limitiert. 4. Die Bedeckung der Gesellschaftsgründung und Verrechnung des Gesellschafterzuschusses im Jahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.9140.080000, Erwerb von Beteiligungen.’ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, wenn wir von Kreativwirtschaft sprechen, dürfen wir nicht den Begriff vergessen, der untrennbar damit verbunden ist, den Begriff des Prekariats. Damit sind jene Personen und Personengruppen gemeint, die in Jobs arbeiten, die eine geringe Arbeitsplatzsicherheit aufweisen, deren Jobs äußerst niedrige Löhne bringen, deren Jobs von zweifelhaften Arbeitsverträgen gekennzeichnet sind, von Kündigungsschutz gar nicht zu reden, weil die Prekären in meist nicht selbst gewählten Selbstständigkeiten arbeiten. Bislang spielte Kunst und Kultur in der Diskussion um den Wandel der Arbeitswelt kaum eine Rolle. Erst mit der Erfindung der Kreativwirtschaft - wobei hier eindeutig die Wirtschaft den dominierenden Part innehat - spielen Künstlerinnen und eben Kreative eine Rolle. Der Grund dafür ist ihre totale Identifikation mit dem eigenen Tun, das bei KünstlerInnen vorausgesetzt wird. Ihre Selbstvermarktung, ihre totale Übereinstimmung und ihre bedingungslose positive Identifizierung mit dem Job - das ist es, was die Ökonomie in Zeiten der verpflichtenden Ich-AGs braucht; flexible, mit ihrer Arbeit positiv verbundene, materiell anspruchslose, in hohem Maße selbstverantwortliche Individuen, die sämtliche Lebensrisiken selbst zu tragen haben. Wir sehen schon seit längerer Zeit einen Prozess der totalen Ökonomisierung von Kultur. Linz09 hat diesen Prozess noch beschleunigt. Es geht längst nicht mehr darum, dass die Künste und die Kultur einen wie auch immer kritischen Blick auf die Gesellschaft werfen, es geht um die Unterwerfung des künstlerischen Potentials unter die Belange der Wirtschaft. Man muss aber über die Einkommen sprechen. In einer Studie von Anne Rambach aus dem Jahre 2000 ist zu lesen, dass prekarisierte Intellektuelle, kreativ Arbeitende als unfreiwillige Selbstständige zwischen 30 und 50 Prozent von dem verdienen, was sie verdient hätten, wenn sie die selbe Arbeit als Fixangestellte gemacht hätten. Alle weiteren Studien zu diesem Thema belegen, dass diese Schere weiter auseinander klafft. Hier mit dem Begriff Kreativwirtschaft soll ein Rohmodell etabliert werden, in dem die großen Firmen und Konzerne, aber auch Unis oder Kommunen, denen die Kreativen zuzuarbeiten haben, Kosten sparen und sämtliche Risiken auf die prekären kreativen Arbeitskräfte UnternehmerInnen abwälzen. Die Stadt Linz muss sich selbst an der Nase nehmen. Vorletztes Jahr beispielsweise wurde das Ars Electronica Center vor das Arbeitsgericht zitiert, weil die Arbeitsverträge vieler Beschäftigter, gelinde gesagt, katastrophal und die Entlohnung viel zu gering waren. Es wurde zwar ein Vergleich geschlossen, aber alleine die Tatsache, dass ein stadteigenes Unternehmen vor das Arbeitsgericht muss, spricht Bände. Ich werde gegen diesen Antrag stimmen, weil es einer Stadt wie Linz viel besser zu Gesicht stehen würde, Maßnahmen zu finanzieren, die den prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen der Kreativen, der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen Einhalt gebieten würden, nicht einer Modeerscheinung nachlaufen, welche genau diese Prekarisierung forciert. Eine der Möglichkeiten wäre es, die Finanzierung der freien Kulturarbeit voranzutreiben - aber das ist wohl ein anderes Kapitel.“ Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste auf der Galerie, zweifelsohne gibt es Ideen und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen im Bereich der Kreativwirtschaft, wobei ich natürlich die Einschätzung der Kollegin Grünn teile, dass das nicht dazu führen soll, dass Menschen ungewollt ins Prekariat gedrängt werden. Diese Ideen und Vorschläge finden sich allerdings in der Beschlussformel dieses Antrages nicht unbedingt wieder; um genauer zu sein, es wird nicht gesprochen von einer möglichen Organisation dieser GmbH, es werden keine Ziele, keine Maßnahmen dieser GmbH definiert, es gibt keinen Namen für diese GmbH, und wer sich die Beschlussformel ansieht, wird feststellen, dass dort nicht einmal das Wörtchen Kreativwirtschaft vorkommt. Für uns ist es schon so, dass für eine reine Absichtserklärung dem Land gegenüber die vorgesehenen Beträge in diesem Antrag, wie soll ich sagen, doch etwas sehr hoch gegriffen sind. Nachdem Klubobmann Fürlinger beim letzten Antrag darauf hingewiesen hat, dass die Mittel knapp sind, stelle ich offensichtlich fest, dass nicht nur wir, sondern auch die ÖVP sich bei diesem Antrag enthalten wird. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Wegscheider: „Die Kreativwirtschaft ist keine Modeerscheinung. Man muss zulassen, dass die Politik auf Neues zugeht, neue Chancen sieht. Es werden die Ressourcen weniger, die Produktionen ausgelagert und es wird die Kreativität ein Potential unserer Zukunft sein. Herr Gemeinderat Svoboda, es wird dann der Inhalt wieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt, das ist richtig. Die Inhalte, das Programm und der Gesellschaftsvertrag werden dann in der nächsten Stufe vorgelegt. Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J VORLAGE EINES ANTRAGES FÜR DIE VERHÄNGUNG EINES NEUPLANUNGSGEBIETES AN STELLE DER RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENWIDMUNGSPLÄNE LINZ, TEIL MITTE UND SÜD Nr. 2 SOWIE LINZ, TEIL URFAHR Nr. 3 (EISENBAHNBRÜCKE) und führt dazu aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, aus dem seit 7. April des heurigen Jahres vorliegenden Gutachten über den technischen Zustand der Eisenbahnbrücke, verfasst von Professor Fink von der Technischen Universität Wien, geht als Kernaussage hervor, dass die Nutzbarkeit der Eisenbahnbrücke bis längstens Ende 2012 befristet ist. Diese Nutzbarkeitsprognose basiert auf der Annahme, dass begleitende Sanierungsmaßnahmen zu erfolgen haben, die für die weitere Befahrbarkeit der Brücke eine unabdingbare Voraussetzung darstellen. Eine über 2012 hinausreichende Tragfähigkeit wird der Brücke nicht mehr attestiert. Daraus ergibt sich als Konsequenz der Neubau einer Straßen- und Schienenbrücke. Um der Realisierung einer Brücke für Schienenfahrzeuge, Autobusse, Individualverkehre sowie für RadfahrerInnen und FußgängerInnen raumordnerisch entsprechen zu können, ist die derzeit rechtswirksame Flächenwidmung jedenfalls zu ändern. Die bestehende Breite der Eisenbahnbrücke von 10,5 Metern ist für zukünftig zu bewältigende Verkehre nicht ausreichend. Um die raumplanerische Basis für eine Brückenlösung zu ermöglichen, stellt die sozialdemokratische Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Planungsreferent Bürgermeister Franz Dobusch wird ersucht, dem Gemeinderat einen Antrag auf Neuplanungsgebiet vorzulegen, der die beiden rechtswirksamen Flächenwidmungspläne Linz, Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Linz, Teil Urfahr Nr. 3 ersetzen soll. Damit sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für die Realisierung einer Brücke für Schienenfahrzeuge, für Autobusse, für den Individualverkehr sowie für RadfahrerInnen und FußgängerInnen geschaffen werden.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Bürgermeister Dobusch weist darauf hin, dass beschlossen wurde, in diesem Zusammenhang auch den Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion zu behandeln. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Erhalt des Linzer Wahrzeichens „Eisenbahnbrücke“ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Linzer Eisenbahnbrücke ist ein sehr berühmtes, spektakuläres und einzigartiges Denkmal der Linzer Brückenarchitektur. Darüber hinaus ist sie aber auch Sinnbild des technischen Fortschritts, der Linz in der Vergangenheit geprägt hat und auch heute prägt. Linz ist Stahlstadt und Innovationswerkstatt. Die Linzer Eisenbahnbrücke verkörpert das weit über unsere Stadtgrenzen hinaus. Leider befindet sich die Brücke bekanntermaßen, wie bereits erläutert, in einem schlechten Zustand. Unserer Meinung nach wäre es aber der erste Schritt, bei einem solchen Zustand zuerst einmal zu prüfen, und zwar sehr gründlich und sehr genau bis ins letzte Detail hinein, ob man diesen Zustand beheben kann bzw. was man dafür tun kann, dieses Wahrzeichen auch kommenden Generationen zu erhalten. Dieser Schritt einer Prüfung ist in einer sehr raschen Art und Weise, die Experten mit einer sehr heftigen Reaktion bedacht haben, geschehen. Diese Art und Weise, mit der Eisenbahnbrücke umzugehen und sehr rasch diese ganze Thematik abzuhandeln und vom Tisch zu bringen ist es, die wir mit unserem Dringlichkeitsantrag hiermit korrigieren möchten. Ich darf drei Beispiele nennen, worum es geht, wo Kritik in diesem Zusammenhang vorgebracht wird. Zum einen ist nicht neu, dass man in der Stadt Linz mit dem Denkmalamt nicht unbedingt immer einer Meinung ist. Von dort gibt es zunächst einmal die Kritik, dass das in Auftrag gegebene und vorliegende Gutachten noch nicht ausreichend ist, dass ein eigenes Gutachten auch vom Denkmalamt in Auftrag gegeben wurde und das Ergebnis dieses Gutachtens erst für Juni erwartet wird. Ein Grund mehr, diese Sache abzuwarten, nicht voreilig etwas zu beschließen oder voreilig in eine Richtung zu gehen, die man nachher nicht wieder beheben kann. Unsere Meinung ist es, dieses Gutachten mit einzubeziehen. Es soll auf jeden Fall die Möglichkeit geben, dass die Beamten hier gehört werden und die Stellungnahme mit einbezogen werden kann. Aber nicht nur bestimmte Beamte, denen man vielleicht etwas vorwerfen kann, vielleicht mangelnde Objektivität oder Zugehörigkeit zu anderen Gebietskörperschaften, sondern auch unternehmerisch tätige Personen, nämlich Fachpersonen im Bereich der Brückensanierung sind hier bereits zu Wort gekommen, haben in der Öffentlichkeit klargelegt, dass es sehr wohl möglich ist und bereits in der Vergangenheit so gehandhabt wurde, dass vergleichbare Brückenkonstrukte, zum Beispiel in Berlin, völlig saniert wurden, und dass es nicht so einfach geht, zu sagen, die Eisenbahnbrücke ist in einem desolaten Zustand und kann nicht mehr hergerichtet werden, deshalb muss so schnell wie möglich etwas Neues errichtet werden und die Eisenbahnbrücke als solches gar nicht fertig überprüft werden. Zum Dritten ist es nur wenige Tage her, nämlich am 17. Mai hat sich ein Professor der Technischen Universität Wien zu Wort gemeldet und hat es, ich zitiere, als ‚unwürdig’ bezeichnet, wie voreilig und vorschnell hier in diesem Zusammenhang vorgegangen wird. Dieser Meinung, die von Beamten, Unternehmern, aber auch von Wissenschaftern getragen wird, die aber auch sehr, sehr viele Linzerinnen und Linzer unterstützen, wollen wir als Sprachrohr im Linzer Gemeinderat dienen. Wir sagen, dass die Linzer Eisenbahnbrücke nicht von heute auf morgen, nicht in einem Eilzugstempo verabschiedet werden soll, sondern man ganz im Gegenteil alle Möglichkeiten ausschöpfen müsste, unser Linzer Wahrzeichen, unsere Linzer Eisenbahnbrücke zu erhalten. Wir ersuchen darum, dass die Möglichkeit einer Sanierung geprüft wird, und erst wenn sie definitiv ausgeschlossen werden kann oder die anfallenden Kosten viel zu hoch wären, erst dann darf die Brücke zum Abriss freigegeben werden. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Verkehrsreferent der Stadt Linz wird ersucht, in Anbetracht der historischen und verkehrstechnischen Bedeutung der Linzer Eisenbahnbrücke alle Möglichkeiten für ihren Erhalt – und sei es nur für den Rad-fahrerInnen- und FußgängerInnenverkehr – zu überprüfen, deren voraussichtliche Kosten zu erheben und dem Gemeinderat anschließend darüber zu berichten.’ Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.“ (Beifall FPÖ) Zu diesen Anträgen liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Show geht weiter. Schon 2005 gab es einen Gemeinderatsbeschluss, dass die stadteigene Brücke durch die Stadt finanziert wird, wenn es erforderlich wird und Sie, Herr Bürgermeister, hätten über Beamte, die Abteilung der Stadtplanung einen Arbeitsauftrag für das Neuplanungsgebiet in Auftrag geben können. Stattdessen hat heute Gemeinderat Strigl im Namen der SPÖ seinem eigenen Vorsitzenden einen Planungsauftrag erteilt. Für uns ist das ein klarer Showeffekt. Die Sachlage ist klar, daher werden wir dem Antrag zustimmen, weil wir natürlich dafür sind, dass Linz möglichst kurz nur zwei Brücken haben wird und nicht allzu lange. Aber auch dem Antrag der FPÖ werden wir zustimmen, da es nicht richtig ist, was im Antrag von Herrn Strigl steht, dass eindeutig attestiert wird, dass die Tragfähigkeit nicht mehr besteht, und weil natürlich die Eisenbahnbrücke ein historischer Blickfang bzw. ein historisches Wahrzeichen in Linz ist. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, bezüglich des Antrages J stelle ich den Antrag auf Vertagung gemäß § 28 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass das Instrument der Raumordnung des Neuplanungsgebiets, die ehemalige Bausperre, sehr rasch verordnet werden kann. Baubewilligungen können erteilt werden, wenn das Bauvorhaben sowohl mit dem alten Rechtsstand, als auch mit der künftigen Planung vereinbar ist. Weiters halte ich fest, dass das angekündigte Gutachten des Denkmalamtes sicherlich wichtig sein sollte und daher beantrage ich, den Antrag auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen.“ Vizebürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den vorliegenden Anträgen und über die Bedeutung der Eisenbahnbrücke herrscht, glaube ich, noch nicht bei allen Fraktionen Klarheit darüber, in welcher zugespitzten Situation wir uns tatsächlich befinden. Fakt ist, dass aus einem Gutachten von Herrn Univ.-Prof. Dr. Fink, Statiker, der an der Technischen Universität Wien lehrt, eindeutig hervorgeht, dass es nur unter bestimmten zusätzlichen Sicherungs- und Ausbesserungsmaßnahmen möglich ist, diese Eisenbahnbrücke bis spätestens Ende Dezember 2012 noch in Betrieb zu halten. Ich werde noch die entsprechenden Passagen und technischen Analysen im Wortlaut heute diskutieren und zur Kenntnis bringen, aber Fakt ist, dass aus heutiger Sicht in zweieinhalb Jahren diese Eisenbahnbrücke für den Linzer Verkehr nicht mehr zur Verfügung steht. Die Bedeutung der Eisenbahnbrücke müsste dahingehend bekannt sein, dass derzeit 16.000 Fahrzeuge diese Brücke täglich benutzen. Verkehrsuntersuchungen ergeben - aber auch die Auswertung aus 1984, als diese Brücke schon einmal gesperrt werden musste -, dass zirka 7000 von diesen 16.000 Fahrten auf die voest-Brücke ausweichen, ein wenig mehr, zirka die andere Hälfte auf die Nibelungenbrücke ausweichen wird und der Rest, zirka 2000 Fahrten werden über die Steyregger Brücke in das Stadtgebiet von Linz geführt werden. Gleichzeitig wissen wir von Verkehrsuntersuchungen, dass zirka die Hälfte der Fahrzeuge, die die Eisenbahnbrücke benützen, aus Linz kommt und die andere Hälfte sind PendlerInnen, die ihre Arbeitsplätze in der Innenstadt bzw. im Osten erreichen wollen und abends wieder über diese Eisenbahnbrücke in die Umlandgemeinden fahren. Gleichzeitig wissen wir, dass es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, den wir im Juli 2009 mehrheitlich damals mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der ÖVP, der Grünen, bei Stimmenthaltung der damaligen FPÖ-Fraktion gefasst haben, dass wir eine zweite Straßenbahnachse durch Linz wollen. Damals ist in den Diskussionen klar geworden, dass dieser Bereich der Donauquerung bei der Eisenbahnbrücke dafür vorgesehen und notwendig ist. Wenn man sich nun diese Situation vor Augen führt, dass diese Brücke in zweieinhalb Jahren nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist es eigentlich die Aufgabe der Kommunalpolitik, dafür Sorge zu tragen, dass der Zeitraum, wo diese Brücke nicht zur Verfügung steht, bis zu einer Wiederzurverfügungstellung der Donauquerung an dieser Stelle möglichst gering, im Optimalfall überhaupt kein Zeitbruch sein sollte. Manche argumentieren und haben in der Vergangenheit immer argumentiert, dass die Stadt, der Bürgermeister, der Verkehrsreferent säumig gewesen seien und wollen damit die ganze Zeit den Eindruck erwecken, dass in der jetzigen rechtlichen Situation die Stadt, eines ihrer Organe oder der Bürgermeister selbst in der Lage sei, einen Neubau oder eine Sanierung dieser Brücke in Auftrag zu geben. Sie alle wissen, dass diese Brücke im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen steht, Sie alle wissen, dass derzeit die Österreichischen Bundesbahnen am Drücker ist, Sie alle wissen aus der letzten Gemeinderatssitzung – wo wir schon einmal die Möglichkeit hatten, diese Thematik länger zu diskutieren -, dass die Österreichischen Bundesbahnen angesichts des Gutachtens, das zur Verfügung steht und vorliegt, die Entlassung der Eisenbahnbrücke aus dem Denkmalschutz beantragen sollte und es dafür auch eine Mehrheit in der letzten Gemeinderatssitzung gegeben hat, um den Weg für Neuplanungen grundsätzlich frei zu machen. Betreffend das Argument, Kollege Wimmer, das man hier möglicherweise interpretieren könnte bzw. dass wir als Politiker, was überhaupt sehr schwierig ist, das Gutachten insofern in Frage stellen, dass es nicht eindeutig sei, darf ich die entscheidenden Passagen aus dem Gutachten von Herrn Univ.-Prof. Fink in Erinnerung rufen. Professor Fink hat klipp und klar in seinem Gutachten argumentiert, dass eine Sanierung dieser Brücke zwar möglicherweise – und er sagt, nur möglicherweise – technisch machbar sei, er argumentiert jedoch technisch - nicht politisch, nicht vom Stadtbild her, sondern nur technisch -, warum ein neues Tragwerk und eine neue Konstruktion zu empfehlen ist. Eine der wesentlichen Passagen, die vorliegt und die auch vom Bundesdenkmalamt, weil es technisch ist und nicht die Frage nach dem Ortsbild behandelt, sehr schwer widerlegbar sein wird, lautet - Zitat aus der Studie: ,Bei einer Sanierung muss sowohl der Korrosionsschutz in einen funktionsfähigen Zustand gebracht werden und die geschwächten Stäbe oder Stabbereiche ersetzt werden. Falls dies mit technisch vertretbarem Aufwand gelingt, muss man sich darüber im Klaren sein, dass damit nur der planmäßige Zustand des alten Tragwerks hergestellt wurde. Es liegt kein neues Tragwerk mit modernen Materialien und Konstruktionsweisen vor. Es verbleibt die alte Bauweise mit überwiegend alten Materialien. Bedingt durch die in der damaligen Zeit übliche Bauweise mit aus vielen einzelnen Bauteilen hergestellten Tragelemente und den vielen Verbindungsmitteln entstanden sehr zergliederte Konstruktionen, die hinsichtlich Korrosionspotential und Erhaltungsaufwand nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Bei einer Sanierung würden nach Jahren wieder die gleichen Probleme auftreten, da es konstruktionsbedingt sehr viele Bereiche gibt, an denen besonderer Korrosionsangriff möglich ist: zu geringe Abstände zwischen einzelnen Konstruktionselementen für Erhaltungsarbeiten, Tragwerksbereiche, an denen sich korrosive Stoffe besonders anhäufen können. Korrosionsschäden sind somit für die Zukunft bereits vorprogrammiert.’ Eine der weiteren Kernaussagen - weil auch das diskutiert wird -, die in dieser Studie liegen, ist die Frage, gibt es Alternativnutzungen oder Zusatznutzungen? Auch hier ist im Gutachten über Seiten technisch – nicht politisch – argumentiert, warum diese Vorgangsweise letztlich nicht funktionieren wird. Der Kernsatz lautet: ,Auch ohne jede Verkehrsnutzung, explizit nur durch Belastung aus Eigengewicht und Wind kann bei Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer mit Ende 2012 durch beschleunigt fortschreitende Korrosionsschäden das Tragwerk derart geschwächt werden, dass es demontiert werden muss.’ Zitat Ende. Das heißt, wir haben, wenn wir wirklich für die Verkehrssituation in unserer Stadt einen konstruktiven Beitrag leisten wollen, grundsätzlich initiativ zu sein und nicht eine Verzögerungsstrategie einzuschlagen oder zusätzliche weitere Studien abzuwarten. Es wäre eigentlich höchst an der Zeit - und das wäre das Einfachste - würden die Österreichischen Bundesbahnen als Eigentümerin der Brücke den Weg auch für Neuplanungen freimachen. Was die Stadt tun kann ist, in der derzeitigen Phase Vorbereitungsarbeiten zu machen und das zu tun, was im eigenen Bereich liegt. Es liegt derzeit nicht in unserem Bereich, eine Brücke neu zu bauen, das geht nicht. Was wir tun können ist, an die Österreichischen Bundesbahnen zu appellieren, schnell die Entlassung aus dem Denkmalschutz zu forcieren. Das haben wir in der letzten Gemeinderatssitzung gemacht. Was wir ebenfalls tun können, und das ist der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, die raumordnerischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um eine Brücke, die den heutigen Anforderungen und der Beschlusslage des Linzer Gemeinderates entspricht, umsetzen zu können. Derzeit ist der Bestand der Eisenbahnbrücke - sei es die 10,5 Meter Breite und die uns allen bekannten Anschlussstellen an der Urfahraner- und auf der südlichen Donauseite - auch Bestand des Flächenwidmungsplans. Jede Veränderung - ob donauaufwärts oder flussabwärts - bedarf eines neuen Flächenwidmungsplans und das kann die Stadt dergestalt in Auftrag geben und als ersten Schritt selbst umsetzen, indem wir das Verfahren einleiten. Eine neue Brücke, die eine Straßenbahnquerung ermöglichen soll, die den Individualverkehr und den Autobusverkehr bewältigt, die bessere Situationen für RadfahrerInnen und FußgeherInnen berücksichtigen wird, wird zwischen 18 und 22 Meter breit sein, je nachdem, ob die Österreichischen Bundesbahnen eine weitere Nutzung für ihren Schienenverkehr vorsehen. Es gibt ja den Landesregierungsbeschluss, die City-S-Bahn an dieser Stelle umzusetzen – also wenn das auch noch dazukommt, dann wird man mit den 22 Metern Breite möglicherweise auch nicht auskommen. Alle anderen Verfahren, die zu bewältigen wären und sind, können derzeit nicht durchgeführt werden. Man kann nicht ohne ein Projekt ein Wasserrechtsverfahren machen, es ist nicht möglich, das Naturschutzverfahren, das nötig ist, zu absolvieren, es ist nicht möglich, das schifffahrtsrechtliche Verfahren derzeit einzuleiten, es geht auch nicht, das straßenrechtliche Widmungsverfahren, das straßenrechtliche Bewilligungsverfahren, geschweige denn die straßenpolizeilichen Verordnungen zu erlassen. Es ist derzeit auch nicht möglich, das eisenbahnrechtliche Verfahren sowie allfällige mit diesen Behördenverfahren verbundenen privatrechtlichen Verträge und Verhandlungsverfahren abzuwickeln. Ich kann Ihnen nur aus meiner Sicht sagen, es ist eine Situation, in der wir in der Stadt die Kräfte bündeln sollten, in der wir versuchen sollten, möglichst rasch in eine Offensive zu kommen. Derzeit sind die Österreichischen Bundesbahnen am Drücker und was die Frage der öffentlichen Verkehrsmittel betrifft, ist das Land Oberösterreich am Drücker. Stichwort City-S-Bahn: noch immer Beschlusslage vom August 2009 und - da sind wir wieder bei uns selbst - die Planung für die zweite Straßenbahnachse, wo die Donauquerung an der Eisenbahnbrücke ein wesentlich strategisches Element ist, da sind wir in unserem Bereich aktiv, da gibt es eine Arbeitsgruppe, da wird gearbeitet. Und mit dem heutigen Antrag kommen wir wieder einen Schritt näher, dass das, was wir tun können, gemacht werden wird, denn wir dürfen in keine Versäumnissituation kommen. Und wer zustimmt heute, dass ein Denkmalschutzverfahren noch abgewartet werden soll, wer längere Diskussionen fortführen will, wo die technischen Aussagen der beiden bisher vorliegenden Gutachten eindeutig sind, dem unterstelle ich ein bisschen, dass das Interesse an einer wirklichen, schnellen Lösung für Linz und damit für eine Bewältigung der Verkehrsverhältnisse nach dem Jahr 2012 nicht allzu hoch angesiedelt ist. Und daher ersuche ich, dem Widmungsverfahrensantrag zuzustimmen und ein Bekenntnis dazu abzulegen, dass wir möglichst rasch Druck auf jene ausüben, die entscheiden könnten, aber das bis zum heutigen Tag nicht getan haben.“ (Beifall SPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Eine Feststellung von meiner Seite. Herr Dipl.-Ing. Hutter, ich bin schon sehr verwundert, warum man meint, dass die sozialdemokratische Fraktion keinen Gemeinderatsantrag bzw. keine Resolution stellen soll, weil ich Planungsreferent bin. Ich bin Planungsreferent der Stadt Linz und nicht der sozialdemokratischen Fraktion und das hieße ja, dass man überhaupt keine Anträge stellen darf in einem Bereich, wo man selbst Ressortleiter ist. Zwischenruf Dipl.-Ing. Hutter: „Aber Sie könnten es so auch machen!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Das könnte ich auch, ich könnte von mir aus den Auftrag geben, aber mir ist es lieber,...Zwischenrufe, Unruhe... ich glaube, verboten ist es nicht, dass die sozialdemokratische Fraktion dazu eine Meinung hat und mir ist es lieber, der Gemeinderat ist im Vorfeld mit einer Einleitung schon weitgehend zufrieden, weil das natürlich eine Sicherheit gibt, dass der Antrag möglicherweise dann auch entsprechend umgesetzt wird. Das ist das eine. Das Zweite, was mich besonders verwundert ist eigentlich, warum man echte Untersuchungen, die in Auftrag gegeben worden sind, bei Experten, die ich nicht anzweifle, wie z.B. der Technischen Universität, dass man dieses Gutachten als Denkmalamt nicht anerkennen will. Das Denkmalamt sagt, jetzt suche ich mir irgendwo in Deutschland einen Gutachter, weil der könnte eventuell zu einem anderen Ergebnis kommen, dann haben wir zwei Gutachten. Aber als Denkmalamt übernehme ich dann keine Verantwortung, wenn wir den Verkehr am Schluss einstellen müssen. Das muss dann immer jemand anderer tun. Ich gehe davon aus, dass dieses Gutachten von einem Experten, das nicht von uns in Auftrag gegeben worden ist, ein korrektes, ein richtiges Gutachten ist. Wenn man davon ausgeht, hätten wir alle miteinander bzw. die, die das eigentlich betrifft - das sind leider nicht wir - Handlungsbedarf. Die machen nur nichts. Und jetzt redet man sich wieder heraus, es gibt irgendjemand, der für die Verkehrssituation in Linz am Schluss keine Zuständigkeit hat, wieder ein Gutachten in Auftrag, weil er mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, und wir sitzen da und drehen Daumen. Und am Schluss gibt es möglicherweise wieder zwei unterschiedliche Gutachten, dann gibt es keine Entscheidung und wir fahren ab 31. Dezember nicht mehr mit dem Fahrrad drüber und zu Fuß können wir auch nicht mehr drübergehen, dafür haben wir eine Eisenbahnbrücke über die Donau. Wissen Sie, immer ist die sozialdemokratische Fraktion Schuld, wenn in der Stadt etwas nicht geschehen ist. Und dieses Mal wollen wir nicht, dass wir es Ihnen leicht machen. Sie sind der Erste, der dann sagt, der Verkehrsreferent Luger hat die Sache Eisenbahnbrücke verbockt. Das waren Sie, weil Sie nicht die entsprechenden Entscheidungen rechtzeitig mittragen wollten, Herr Stadtrat Wimmer, und auch die anderen, die hier nichts gemacht haben. Aber auf jeden Fall wir nicht, das sage ich Ihnen, und daher wird es in der nächsten Zeit immer wieder Initiativen der Linzer Sozialdemokraten geben. Wir lassen uns nicht unterstellen, dass wir nicht rechtzeitig versucht hätten, diese Eisenbahnbrücke, diesen Übergang für den Verkehr in Linz abzusichern. Das machen Sie mit Ihren Verzögerungsanträgen! Das ist das eine. Das Zweite, zu Ihrem Antrag. Eine Vertagung des Antrages selbst kann es nicht geben, da müsste am Beginn der Tagesordnung der Antrag gestellt werden, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. Was es geben kann ist ein Antrag, wo gesagt wird, wir sollen das heute nicht behandeln, wir sollen es dem Stadtsenat zuweisen und nächstes Mal wieder behandeln. Diesen Antrag kann es geben. Den werde ich abstimmen lassen, nachdem der Originalantrag von uns abgestimmt worden ist. Wenn der keine Mehrheit hat - das ist sicher der weitergehende -, dann werde ich Ihren Antrag zur Abstimmung bringen.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich knüpfe bei der Aussage vom Kollegen Luger an und pflichte dem völlig bei, dass es in einer derart komplexen Materie und einer wichtigen Maßnahme, sprich einer Donauquerung, zumindest eine dritte zu erhalten, absolut die Kräfte zu bündeln gilt und absolut ein konstruktiver und kein parteipolitisch agitierender Weg einzuschlagen ist. Ich pflichte auch dem Herrn Bürgermeister bei. Ich habe den Wortlaut jetzt nicht mehr ganz im Ohr, aber Sie korrigieren mich bitte, Herr Bürgermeister, wenn ich es falsch sage, ich glaube, in der Zeitung haben Sie zu dieser Sache gesagt: ,Schluss mit Schmähführen ist angesagt.’ Und genau das hat der Kollege Stefan Hutter richtig in seiner Ausführung zum Ausdruck gebracht, denn für einen konstruktiven Weg, um Kräfte zu bündeln, ist eine offene, ehrliche Kommunikation aus unserer Einschätzung notwendig. Und Kollege Hutter hat völlig korrekt darauf hingewiesen - und das sei natürlich der sozialdemokratischen Fraktion persönlich anheimgestellt, dass sie einen Fraktionsantrag stellt, der dann eine Abstimmung findet, um dann entsprechende Schritte in die Wege zu leiten. Nur aus rein pragmatischen Dingen wäre, um Zeit zu sparen, heute z.B. schon über das Neuplanungsgebiet zu diskutieren und ein Beschluss zu fassen. Dann wäre in etwa ein Monat Zeit gespart worden. Das haben wir nur gemeint, denn wir stimmen heute nicht darüber ab, ob ein Neuplanungsgebiet dort kommt, sondern wir stimmen darüber ab, ob der Auftrag an den Planungsreferenten erteilt wird, der dann wiederum über den Ausschuss dem Gemeinderat, so nehme ich einmal an, den Vorschlag unterbreitet, ein Neuplanungsgebiet zu verordnen. Das ist die korrekte Sichtweise. Daher werden wir dem selbstverständlich zustimmen, zumal wir als ÖVP vor Jahren bereits auf die Brisanz dieser Thematik hingewiesen haben. Zum Beispiel im September 2005, auch da ist Gelächter von der SPÖ- und Grünen-Seite gemacht worden aufgrund der Anfrage vom Kollegen Hackl an den Herrn Bürgermeister, wo noch von der City-S-Bahn, also sehr wohl ein schienengebundenes Fahrzeug, aber der Eisenbahn entsprechend Genüge tuend, die Rede gewesen ist. Und auf die Frage, in wessen Zuständigkeitsbereich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, so Kollege Hackl, fällt die Errichtung einer Straßenbrücke, konkret gemeint die Eisenbahnbrücke, Bürgermeister Dobusch geantwortet hat: ‚Eine eigene Straßenbrücke, die zwei Gemeindestraßen verbindet, fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Stadt Linz. Bei einer gemeinsamen Brücke gibt es sicherlich mehrere Zuständigkeiten.’ Viele andere Anfragen, die ja dokumentiert sind, belegen, dass wir, um Gewissheit für die Öffentlichkeit zu bekommen, wer ist zuständig, nicht des Schmähführens wegen stellen, sondern um Dinge voranzutreiben. Herr Kollege Luger hat völlig korrekt aus der Studie des Gutachtens von Herrn Prof. Fink der Technischen Universität Wien zitiert. Heute und auch im SPÖ-Fraktionsantrag ist ein Teil im Vorspann des Beschlussantrages völlig korrekt angeführt, wenn da steht, diese Nutzbarkeitsprognose basiert auf der Annahme, dass begleitende Sanierungsmaßnahmen zu erfolgen haben, die für die weitere Befahrbarkeit der Brücke eine unabdingbare Voraussetzung darstellen. Völlig korrekt heute berichtet, dass der Befund des Gutachters Prof. Fink, also die Analyse von niemandem in Zweifel gezogen wird. Die Analyse bzw. der Befund, auf gut Linzerisch gesagt, die Brücke ist hin und wenn wir nichts tun, dann stürzt sie ein oder kann nicht mehr befahren werden, ist völlig korrekt. Jedes Gutachten hat aber nicht nur einen Befund, sprich eine Analyse, sondern auch Schlussfolgerungen. Und da fängt es jetzt wieder an: Schluss mit Schmähführen, Herr Bürgermeister. Denn wenn einen Absatz später steht, daraus ergibt sich - im SPÖ-Papier - als Konsequenz der Neubau einer Straßen- und Schienenbrücke, dann ist das aus meiner subjektiven Einschätzung nicht korrekt. Das ist eine notwendige Maßnahme oder Variante, es gibt aber, wie Kollege Luger heute richtig berichtet hat, andere Optionen - z.B. die Brücke zu sanieren. Ob sie dann besser oder schlechter ist die eine oder andere Variante, das zu entscheiden ist Aufgabe der Politik. Die Fachleute, die Gutachter liefern uns die Grundlagen, es politisch abzuwägen, ist Aufgabe der Politik. Und weil im Antrag auch davon die Rede ist und in den Wortmeldungen, es muss zwingend eine neue Brücke her, die auch die zweite Straßenbahnachse der Linz Linien mit aufnimmt, dann stimmt das auch so nicht. Vielleicht ist man in der SPÖ-Fraktionsberatung seit zwei, drei Wochen schon etwas klüger geworden. Ich kann nur sagen, mein Informationsstand in den zuständigen Gremien, sprich im Aufsichtsrat der Linz AG zum Beispiel, zeigt noch etwas anderes, nämlich dass jetzt in den nächsten Wochen, so die Information aus der Linz AG, Zeithorizont zwei Monate, sprich bis zum Juli dann die Detailprüfungen fertig sein werden. Ich glaube, Sie Herr Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender haben in etwa gesagt, dann werden wir uns im Sommer entsprechend zusammensitzen müssen, konstruktiv miteinander reden, abwägen und endlich eine Entscheidung treffen. Da pflichte ich Ihnen völlig bei, denn in diesen Optionen und Überlegungen ist sehr wohl - zumindest nach meinem Informationsstand aufgrund der Unterlagen, die ich in dieser Aufsichtsratssitzung bekommen habe - nicht eindeutig festgelegt, dass die zweite Straßenbahnachse automatisch in Form einer Donauüberquerung erfolgen muss, sondern unter Umständen in einer Unterführung durch die Donau. Jedenfalls in der Skizze im Lageplan, wie er an uns verteilt wurde, ist aufgezeigt durch eine strichlierte Linie, dass eine Donauunterquerung in etwa auf Höhe des Parkbades möglich wäre. Das sind jetzt Fragen, die von den Fachleuten mit Pro und Kontra zu belegen sind, damit dann aufgrund dieser seriösen Grundlagen entsprechend die Politik in einer offenen und ehrlichen Kommunikation die Entscheidungen, so hoffe ich, raschestmöglich treffen kann.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Luger: „Demokratischer Diskurs erfordert Zeit. Manche scheinen weder die Zeit noch den Willen dazu zu haben, aber die Aussagen des Kollegen Watzl betreffend das Gutachten sind so nicht im Raum stehen zu lassen, weil sie nicht korrekt zitiert sind. Unter dem Abschnitt Kernaussagen des Gutachtens schreibt der Gutachter Univ.-Prof. Josef Fink Folgendes: ,Der weitere Betrieb der Brücke ist mit den angeführten Randbedingungen (Verkehrsbeschränkungen, Nutzung bis zur Grenzgeschwindigkeit, Teilsanierung, Windverbesserungssystem und andere mehr’) - Anmerkung von mir: Das sind die Maßnahmen, die zwischen ÖBB, Land und Stadt vereinbart worden sind, dass wir sie bis Ende 2012 durchführen werden - also unter diesen Randbedingungen, ich zitiere nämlich korrekt, ,nur mehr bis zum Ende der Nutzungsdauer, das aus technischen und sicherheitsrelevanten Überlegungen mit Ende 2012 festgelegt wurde, möglich.’ Zitat Ende. Die klare Aussage ist nicht, man kann mit diesen Maßnahmen nicht nur bis 2012 sondern länger arbeiten, sondern in dem Gutachten ist klar definiert, selbst wenn man diese Maßnahmen für die Jahre 2011 und 2012, die mit ca. 1,2 Millionen Euro zu beziffern sind, macht, ist mit Ende 2012 aus technischen und sicherheitsrelevanten Gründen diese Brücke nicht mehr benutzbar. (Zwischenrufe) Das ist keine Positionierung der Sozialdemokratie, das ist keine Interpretation eines Nichttechnikers, sondern was ich Ihnen zitiert habe, sind die Ausführungen des Gutachters. Ich finde es sehr bemerkenswert, dass sich beim Bundesdenkmalamt im Landeskonservat bisher nicht die Techniker zu Wort gemeldet haben, sondern die Diskussion über die Eisenbahnbrücke über das Ortsbild bzw. über das Erscheinungsbild geführt wurde. Es ist nicht zufällig, das muss man auch dazusagen, dass das Bundesdenkmalamt aus diesen Gründen einen zusätzlichen eigenen Brückentechniker aus dem Bundesdenkmalamt beauftragt hat, sich mit dieser Studie noch einmal zu beschäftigen; weil das, was in Oberösterreich gesagt wird, ausnahmslos suggeriert, dass der Denkmalschutz auf der Brücke aus stadtbildlichen Gründen bestehen würde und auch das, muss man noch einmal unterstreichen, auch das ist falsch. Die Unterschutzstellung der Eisenbahnbrücke erfolgte ursprünglich aus formalen Gründen, weil sie sich im Eigentum der öffentlichen Hand befand und nicht weil sie so aussieht oder wie immer auch ausgesehen hat. Jetzt ist die Begründung des Denkmalschutzes eine qualitative, nicht mehr formalrechtliche, und bezieht sich auf die so genannte Nietenkonstruktion, also auf die Art und Weise der Konstruktion. Über Seiten führt der Gutachter Dr. Fink aus, dass gerade die Art der Konstruktion durch Korrosion zerstört ist und dass gerade durch diese Nietentechnik - in diesem Gutachten finden Sie auch bildliche Belege für diese technischen Analysen - die Brücke ihre Lebensdauer erreicht hat, also technisch nicht mehr sanierbar ist und somit auch der Denkmalschutz, der nicht das Erscheinungsbild, sondern die Art und Weise der Schraubenkonstruktion als materiell rechtliche Basis aufweist, aus technischen Gründen obsolet geworden ist. Das ist eine ähnliche Situation, wie es sich bei der Donaubrücke in Tulln ergeben hat, wenn man schon über Vergleiche diskutieren will. Dann gibt es noch eine zweite Aussage, die auch ganz klar zum Ausdruck bringt, dass es kein Interpretationswunsch, geschweige denn der Wille der sozialdemokratischen Fraktion, sondern eine technische Analyse ist, dass diese Brücke keine Alternativnutzung nach dem Jahr 2012 hat. Der Gutachter selbst - und sonst niemand - schreibt, ich zitiere: ,Dem ‚Flickwerk’ muss durch einen Ersatzneubau ein Ende gesetzt werden. Eine Generalsanierung des Tragwerkes für eine weitere Nutzung als kombinierte Eisenbahn- und Straßenbrücke wird aus technischen und betriebsrelevanten Überlegungen als nicht sinnvoll erachtet. Im Falle einer Generalsanierung würde kein (!!!) neues Tragwerk in moderner Konstruktionsweise entstehen. Es würde die alte Konstruktionsweise, keine korrosionsschutzgerechte und keine erhaltungsfreundliche Konstruktion mit teilweise alten Materialien wiederhergestellt werden. Aus meiner Beratungstätigkeit beim Projekt Donaubrücke Tulln, vielseitig mit der Donaubrücke Urfahr vergleichbar, kann ich berichten, dass alle Planungsszenarien mit Generalsanierung abgelehnt wurden.’ Zitat Ende. Daraus geht wieder hervor, dass unter den Bedingungen, wie es auch vom Denkmalamt sogar inhaltlich postuliert wird, eine technische Generalsanierung dieser Brücke a) nicht mehr den Denkmalschutzintentionen entspricht, b) eine technisch schlechte Qualität hat und - ich kann nur dazusagen, aus verkehrstechnischer Sicht in der Stadt - c) nicht dem entspricht, was wir in Wirklichkeit in dieser komplexen Situation mit Individualverkehr, Schienenverkehr, Radwegen und Fußgängern an dieser Stelle zu errichten haben. Es ist klar, dass diese Brücke mit Ende 2012 nicht abgerissen wird, wie immer wieder gesagt wird, nicht demoliert, aber abgetragen werden muss. Auch das ist im Gutachten klar festgelegt. Aus sicherheitsrelevanten Gründen muss die Brücke abgetragen werden, egal ob man sie saniert oder nicht, denn eine Sanierung am Brückenbauwerk, schreibt Fink, wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen niemand über dem Wasser sanieren; wohl auch deswegen, weil teilweise die Schifffahrt auf der Donau eingestellt werden müsste. Hier bekäme man gar keine Bewilligung, das sagt auch der Hausverstand. Wenn man das alles berücksichtigt, bleibt nur eine Analyse über. Es geht darum, möglichst rasch alle Voraussetzungen zu schaffen, um zu einem Neubau dieser Brücke zu kommen. Es gibt keinen anderen Interpretationsspielraum aus diesem Gutachten. Eines sollte auch eine Spielregel sein. Bei einem technischen Gutachten mit dermaßen klaren Aussagen - und es wird an anderer Stelle sehr wohl auch differenziert und wird über Seiten abgearbeitet, ob es nicht andere Möglichkeiten gäbe, das ist eine Kurzfassung, die wir hier diskutieren - gehört eine Portion Mut dazu, dass es Nicht-Techniker politisch hinterfragen. Da muss ich wirklich allen, die das tun, entweder hohe Interpretationsfähigkeit oder hohe Sachkenntnis zubilligen. Ich glaube, dass dieses Gutachten extrem seriös ist, sehr korrekt ist und wir gut beraten sind, auf dieser Basis unsere Schritte zu setzen.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt den beiden Berichterstattern das Schlusswort. Gemeinderat Strigl: „Lieber Herr Hutter, ich glaube nicht, dass es Show-Anträge gibt. Das ist ein demokratischer Zugang zu einem sehr wichtigen Thema, deshalb haben wir den Antrag eingebracht. Sollte es Show-Anträge geben, ersuche ich Sie, mich im Laufe des Nachmittags darauf hinzuweisen, wann so ein Antrag zu behandeln ist. Zum Wohle der Linzer Bevölkerung, der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer und der Bewohnerinnen und Bewohner und im Hinblick auf den immer mehr werdenden Verkehr in unserer Stadt und den notwendigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs ersuche ich, unseren Antrag, der modern und zukunftsorientiert ist, anzunehmen, denn ich glaube, mit einem liegenden Eiffelturm werden wir das nicht schaffen.“ Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Luger, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie direkt ansprechen, da ich Ihnen in zwei Punkten widersprechen muss. Sie haben vorhin ausgeführt, dass es Ziel sein muss, möglichst schnell, war glaube ich die Wendung, die Sie gebraucht haben, möglichst schnell zu etwas zu kommen und möglichst schnell zu handeln. Unser Standpunkt wäre der, nicht um jeden Preis möglichst schnell irgendwohin zu kommen, sondern möglichst gut zu arbeiten, um ein möglichst gutes profundes Ergebnis zu erzielen und nicht dann im Nachhinein, wenn bereits Schritte gesetzt wurden, die man nicht wieder rückgängig machen kann, draufzukommen, dass vielleicht nicht alles optimal gelaufen ist. Wie gesagt, dies zum einen, nicht möglichst schnell, sondern möglichst gut hier vorzugehen. Und als zweiten Punkt: Weil Sie den Universitätsprofessor Fink zitiert haben von der Technischen Universität Wien, darf ich Herrn Universitätsprofessor Gerhard Stadler, ebenfalls von der Technischen Universität Wien, zu dieser Causa zitieren, der da sagt: ‚Während eines laufenden Verfahrens das zu beschließen, ist einer hoch entwickelten Stadt unwürdig.’ Stadler ist ein besonderer Linz-Kenner, Mitautor des Linz-Buchs ‚Fabriken in der Stadt’ und Stadler mahnt, bei der Eisenbahnbrücke sorgfältig statt populistisch vorzugehen. Die Brücke ist ein bedeutendes Denkmal der Verkehrsgeschichte von Linz und Oberösterreich. Sie ist ein Denkmal nicht nur wegen ihres Alters, sondern auch wegen ihrer besonderen Konstruktion. Anstatt sich also schon vor Abschluss des Gutachterverfahrens auf das Abreißen der Eisenbahnbrücke einzuschwören, sollte zunächst nachgedacht werden, sagt Stadler. Man soll schauen, ob und wie man die Brücke sanieren und erweitern kann, sodass sie künftige Anforderungen erfüllen kann. Und zu dem anderen Punkt, weil Sie meinen, Brückenexperten im Denkmalamt seien nicht befasst worden, darf ich Ihnen ebenfalls noch einmal etwas zur Kenntnis bringen, und zwar ebenfalls ein Zitat. Und zwar heißt es wörtlich in einem Medienbericht: ‚Damit’ – nämlich mit dem Gutachten des Denkmalschutzes – ,soll die zu erwartende Tendenz im ÖBB-Auftragsgutachten entschärft werden, die Brücke abzureißen,’ erklärt Richard Wittasek-Dieckmann, Brückenexperte des Denkmalamtes, den neuen Vorstoß. Er habe den Eindruck, dass die ÖBB als Eigentümer, Land Oberösterreich und Stadt Linz die 110 Jahre alte Brücke einfach nur schnell loswerden möchten. Wiederum ein wörtliches Zitat: ‚Es müssen Möglichkeiten ausgelotet werden, was mit der bestehenden Brücke gemacht werden kann.’ Dem schließen wir uns an und ersuchen um Zustimmung zur Prüfung einer Sanierung der Eisenbahnbrücke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Haydtner berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K STRATEGIE UND MASSNAHMENPAKET ZUR FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Förderung der Elektromobilität ist besonders für Städte eine große Chance und Herausforderung, den motorisierten Individualverkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Elektrofahrzeuge verursachen im Betrieb keine lokalen Luftschadstoffemissionen und führen zu einer deutlichen Lärmreduktion im Straßenverkehr. Elektrofahrzeugen wird eine große Zukunft vorausgesagt. Bis 2020 soll es nach verschiedenen Prognosen in Österreich zwischen 100.000 und 400.000 Elektrofahrzeuge geben. Vorreiter in der Elektromobilität wird der urbane Bereich sein. Laut einer McKinsey-Studie könnten in den großen Metropolen Elektrofahrzeuge bereits 2015 einen Marktanteil von bis zu 16 Prozent der Neuzulassungen erreichen. Neben der Infrastruktur mit Ladestationen und monetärer Förderung sehen die Studienautoren Anreize wie Gratisparken oder die Benützung von Busspuren als sehr wirksame Emotionalisierungsfaktoren zur Förderung der Elektromobilität. Auch in Linz sollten daher Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge von der Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen ausgenommen werden, wie dies bereits in einer Reihe von österreichischen Städten - z.B. Klagenfurt und Innsbruck - der Fall ist. Da die im Vorjahr eingeführte städtische Förderung von Elektrofahrzeugen Ende Juli 2010 ausläuft, sollte in Linz eine Gesamtstrategie mit einem Maßnahmenpaket ausgearbeitet und diskutiert werden, wie unter Einbeziehung von Bundes- und EU-Förderungen die Stadt Linz österreichweit eine Vorbildfunktion bei der Einführung der Elektromobilität übernehmen könnte. Dabei sollte insbesondere auch die Linz AG, als in diesem Bereich bereits engagierter Partner, miteinbezogen werden. Daher stelle ich den folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Linz soll bei der Einführung der Elektromobilität österreichweit eine führende Rolle übernehmen. Die für Umwelt, Verkehr und Finanzen (Parkgebührenverordnung) zuständigen Mitglieder des Stadtsenates werden ersucht, eine abgestimmte Gesamtstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität in Linz auszuarbeiten und in den jeweils zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich kann jetzt nur für meinen Bereich sprechen und in diesen fällt die Förderung von Elektrofahrzeugen, die im letzten Jahr von meiner Vorgängerin, Vizebürgermeisterin Dolezal, eingeführt wurde. Diese Förderung wurde auf ein Jahr begrenzt, weil sie als Anschubförderung verstanden war. Genau aus diesem Grund habe ich meiner zuständigen Dienststelle, dem Umwelt- und Technik-Center, den Auftrag erteilt, zu überprüfen, inwieweit das gelungen ist und inwieweit aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen - das heißt für mich zum Beispiel die nunmehrigen Förderungen des Landes - diese Förderung in der bestehenden Form Sinn macht, und gleichzeitig ersucht, einen aus fachlicher Sicht sinnvollen Vorschlag zu unterbreiten. Die grüne Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Gemeinderat Pühringer: „Werter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hinsichtlich des Umweltschutzes ist dieser Antrag natürlich zu begrüßen. Wir haben aber auch einige Probleme mit diesem Antrag. Es ist darin zum Beispiel die Rede von McKinsey, der erheben hat lassen, dass bis 2015 zirka 16 Prozent Marktanteil von Elektrofahrzeugen in Oberösterreich auf dem Markt sein sollen. Dem entgegengesetzt war in den letzten Tagen überall in den Medien zu lesen, dass das Elektroauto als klarer Ladenhüter bezeichnet wird. In den ersten vier Monaten 2010 sind in Oberösterreich 18.000 Fahrzeuge neu zugelassen worden, nicht ein einziges war ein Elektrofahrzeug. Was natürlich zu hinterfragen ist, sind gewisse Studien, die da mit anderen Zahlen experimentieren. Weiters ist für uns natürlich ganz klar ein Grund, wenn man sich heutzutage ein Elektrofahrzeug in etwa alltagstauglicher Mittelklasseausführung anschaut, kostet es immerhin noch zwischen 35.000 und 40.000 Euro. Da ist natürlich die Frage, wer will und kann sich das leisten. Und weiters haben wir auch noch ein ganz klares Problem damit, wie in dem Antrag formuliert wurde, dass man als Erleichterung für Elektrofahrzeuge eine Parkgebührenbefreiung und die Busspurbenützung anbieten will, was für uns eine ganz klare Ungleichbehandlung ist. Es kann nicht sein, dass man mit Zuckerln die Stromwirtschaft unterstützt in weitester Folge. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Ich möchte ein bisschen auf die Vorredner in dieser Sache eingehen. Mich überrascht ein bisschen so die leichte Visionslosigkeit, die hier um sich greift, vor allem was die Elektromobilität betrifft. Zum einen, Herr Kollege Pühringer von der FPÖ, hat Ihre Fraktion bereits im Dezember 2008 einen entsprechenden Antrag gestellt. Und Sie sind der Meinung, dass die Elektromobilität kein Zukunftsthema ist. (Zwischenrufe) Ich kann Ihnen den Antrag borgen, dann müssen wir ihn nicht kopieren. Wenn Sie der Meinung sind, das ist kein Zukunftsthema, dann kann ich Ihre Meinung dazu nicht teilen. Wenn Sie in den letzten Tagen und Wochen die Medien verfolgt haben, dann hat die deutsche Bundeskanzlerin die E-Mobilität in den Städten zum Zukunftsthema schlechthin ernannt, die deutsche Forschung sozusagen auf dieses Thema höchstpersönlich getrimmt. Wenn Sie schauen, was in Graz passiert - Graz soll die E-Mobilitäts-Hauptstadt werden. Und bei diesem Thema der E-Mobilitäts-Hauptstadt Graz wende ich mich dann Ihnen zu, Frau Stadträtin Schobesberger, weil dort regieren Die Grünen mit, die gemeinsam mit der ÖVP in Graz sehr intensiv für dieses Projekt werben. Aber es ist nicht nur Graz. Ich darf Ihnen schon sagen, am 19. März 2010 hat Ihr Landesvorsitzender Anschober eine Presseaussendung hinausgegeben, Oberösterreich will bei der Umstellung des Verkehrs auf Elektro-Mobilität führend sein. Nicht entweder Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder Umstellung auf Elektro-Mobilität, sondern beides brauchen wir. Wenn die ökologische Energieerzeugung von der Inbetriebnahme von 20.000 E-Autos bis zum Jahr 2020 ausgeht, dann bringt dies alleine eine CO2-Reduktion von 50.000 Tonnen, so Anschober. Die grüne Landtagsabgeordnete Krismer aus Baden fordert für Baden Elektro-Mobilität. Die Pressemitteilung der grünen Bundestagsfraktion in Deutschland: Das Krisenjahr 2009 wird der Auftakt zur neuen E-Mobilität. Die Tiroler Grünen-Abgeordneten Willi, Scheiber und Baur: Die Landesregierung wird beauftragt, ein Fördermodell vorzulegen und zu entwickeln. Wenn Sie heute hier herkommen von den Grünen, Frau Stadträtin Schobesberger, und sagen, Sie machen bei dem Thema nicht mit, dann finde ich das schon ziemlich knackig, da verlassen Sie also eindeutig den Boden. (Beifall ÖVP) Da verlassen Sie den Boden Ihrer Bewegung, aus der Sie vor einigen Jahren, Jahrzehnten entstanden sind, aus welchem Grund auch immer. Das werden Sie auch irgendwann einmal den Leuten draußen erklären müssen, dass Sie heute nicht für Lärmminderung, nicht für Abgasminderung in dieser Stadt stimmen, sondern sagen, Sie haben einen Auftrag erteilt und die Sache hat sich. Wenn Sie das draußen auch gut argumentieren können, wir werden uns das anschauen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.“ (Beifall ÖVP) Stadtrat Mayr: „Einleitend, Herr Kollege Fürlinger, ich glaube, den Begriff knackig können Sie sich im Zusammenhang mit einer Diskussion mit der Frau Stadträtin Schobesberger sparen, der ist nicht unbedingt der richtige Ton und die richtige Begrifflichkeit, wie man im Gemeinderat mit Kolleginnen umgeht. (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall SPÖ, Die Grünen)) Zum ÖVP-Antrag selbst drei Punkte: Es ist ein typischer ÖVP-Antrag. Zwischenruf Gemeinderat Ing. Hofer: „Ja Gott sei Dank!“ Stadtrat Mayr weiter: Erstens, kein Inhalt, denn der einzige Punkt, der irgendwie greifbar ist, ist die Frage der Gebührenpflicht in Kurzparkzonen. Sonst steht in dem Antrag nichts Konkretes drinnen. Ich brauche es nicht ausargumentieren, das hat der Vertreter der FPÖ schon gesagt. Es ist nicht einzusehen, wenn ein Arbeiter oder eine Arbeiterin mit niedrigem Einkommen ein Auto zehn Jahre und länger benutzen muss, die sollen dann Parkgebühren bezahlen, und die Primararztgattin, die auf das Elektro-Zweitauto umsteigt, braucht dann keine Parkgebühren bezahlen. Das ist erstens förderungspolitisch ohne Hebelwirkung und zweitens auch verteilungspolitisch eher schwächelnd. Zweiter Punkt, wieder typisch ÖVP, man verweist auf die Einbeziehung von Bundes- und EU-Förderungen, und die Stadt Linz soll auch zahlen. Es fehlt das Land Oberösterreich, weil dem Finanzreferenten Pühringer will man nicht weh tun. Und drittens, auch ein typischer ÖVP-Antrag, man appelliert immer an andere Stadtsenatsmitglieder und will Arbeitsaufträge geben, weil man offensichtlich selbst nicht in der Lage ist, diese Tätigkeiten und diese Arbeitsformen umzusetzen. Wir haben es relativ satt, uns immer die Arbeitsaufträge der ÖVP geben zu lassen. Zählen Sie einmal, wie viele Anträge aus dem Kulturausschuss und dem Wirtschaftsausschuss seit der Neuwahl gekommen sind, dann wissen Sie, wie die Arbeitslast im Stadtsenat unterschiedlich verteilt ist. (Zwischenrufe) Aus diesen drei Gründen - kein Inhalt, Land Oberösterreich kommt nicht vor und Arbeitsaufträge an Dritte - werden wir uns der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Klubobmann, ich ersuche Sie, mir nicht Wortmeldungen von Parteikolleginnen und –kollegen vorzulesen, sondern mir zuzuhören. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich meine Dienststelle beauftragt habe, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, zu prüfen, ob diese auf ein Jahr beschlossene Fördervariante nach wie vor sinnvoll ist, was sie gebracht hat, und einen aus fachlicher Sicht fundierten Vorschlag zu unterbreiten, in welcher Form sie fortgesetzt werden soll oder nicht. Das heißt nicht, ich beschäftige mich nicht mit dem Thema.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Haydtner: „Es ist im Grunde genommen schon alles gesagt worden - zwar nicht von jedem, aber doch alles. Ich ersuche nur mehr um Annahme des Antrages.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), FPÖ (9), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L ATTRAKTIVIERUNG DER LINZER MUSEEN und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag geht es um die Attraktivierung der Linzer Museen. Die Stadt Linz hat sich bereits lange vor dem Kulturhauptstadtjahr 2009 sehr intensiv damit beschäftigt, dass die Stadt Linz ein sehr modernes und schwungvolles Profil bekommt in Sachen Kultur. Es ist sehr viel Herzblut und sehr viel Engagement und sehr viel Geld investiert worden. Die Rechnung ist aufgegangen, das Kulturhauptstadtjahr ist gut angekommen in jederlei Hinsicht und die Linzer Bevölkerung nimmt die kulturellen Angebote sehr gut an. Das heißt, die Linzer Bevölkerung lebt die Angebote mit und ist froh, dass es so viele Großveranstaltungen in der Stadt Linz gibt. Gerade jetzt im Sommer mit den bevorstehenden Sommermonaten und Großveranstaltungen freuen sich die Linzerinnen und Linzer schon wieder auf das LinzFest, das jetzt zu Pfingsten stattfindet, oder das Pflasterspektakel im Juli oder das Kronefest im August oder die Klangwolke im September. Das heißt, die Linzer freuen sich, und dieser Schwung sollte an und für sich im Grunde genommen in jeder Hinsicht beibehalten werden. Was uns umso mehr verwundert ist, dass der Schwung in der Bevölkerung und bei den Kulturschaffenden selbstverständlich vorhanden ist, aber dass man gerade bei den Linzer Museen momentan eine gewisse Flaute erleben muss. Das heißt, dass man eher wieder zu den Konzepten zurückgeht, die man zur Jahrtausendwende gehabt hat und nicht den Blick nach vorne richtet. Es lässt sich insofern festhalten, dass, wenn man zu den Museen hingeht, die Konzepte dahingehend Richtung Vergangenheit zurückgewandt werden, dass man einfach eine Ausstellung macht oder organisiert, dann gibt es einen Prospekt dazu und eine Ausstellungseröffnung, und dann nichts mehr. Dann wartet man, was passiert und man wartet, ob irgendein Besucher kommt oder auch nicht. Das heißt, es wird nicht offensiv ein Marketing betrieben, dass der Schwung anhält und damit die Linzer Museen gut belebt werden. Einer der Knackpunkte ist zum Beispiel das Thema der Öffnungszeiten. Es ist erfreulich, dass es zwar den langen Donnerstag in den Linzer Museen gibt - der wird auch gut angenommen -, aber man sollte sich, wie es im letzten Stadtkulturbeirat besprochen worden ist, schon intensiv damit beschäftigen, ob man nicht an gewissen Tagen, wo in Linz Großveranstaltungen stattfinden – und da haben wir Gott sei Dank sehr viele –, genau an diesen Tagen, wo sich viel bewegt und wo viele Menschen unterwegs sind und viele Touristen nach Linz kommen, an diesem Tag die Museen länger offen lässt oder überhaupt aufsperrt. Wir haben jetzt das Pfingstwochenende vor der Tür. Das ist wieder so ein berühmtes Beispiel, dass genau am Montag immer das Nordico geschlossen ist. Der Pfingstmontag ist einer der Hauptreisetage im gesamten Tourismus. Das heißt, wieder der berühmte Tag, wo das Nordico geschlossen ist und wo die Leute wieder vor geschlossener Tür stehen. Es hätten auch die LinzerInnen genug Zeit, am Wochenende ins Nordico zu gehen. Wie das Wetter ausschaut, zum Baden wird es nicht wirklich, das heißt, man könnte eine Runde drehen, das LinzFest anschauen und in ein Museum gehen. Das heißt, Veranstaltungen gibt es genug und die Öffnungszeiten sollten an und für sich offen und flexibel den Großveranstaltungen angepasst werden. Beim Lentos ist es nicht anders. Das Lentos sperrt pünktlich um 18 Uhr zu. Das heißt, wir haben jetzt das LinzFest vor der Haustür direkt im Donaupark mit einem riesigen Programmaufwand und die Musik- und Veranstaltungsbühnen gehen bis 21 oder 22 Uhr, aber das Lentos sperrt pünktlich um 18 Uhr zu, damit ja kein Besucher mehr um diese Uhrzeit hineinkommt. Die deutschen Museen haben das schon lange begriffen, leben mit Großveranstaltungen mit und wissen, dass da ein riesiger Besucheransturm verzeichnet werden kann, wenn man die Öffnungszeiten flexibel gestaltet. Das Einzige, was die Deutschen sich ausbitten - das ist speziell im gesamten Gebiet von Nordrhein-Westfalen -, die sagen, wir haben das ganze Jahr geöffnet, sind flexibel und haben in den Abendstunden geöffnet, die einzigen Tage, die in Nordrhein-Westfalen tabu sind, das sind der Rosenmontag und der Faschingdienstag, weil sie gerne Fasching feiern. Das sind die Tage, wo sie wirklich eine rühmliche Ausnahme machen. Das zweite Thema, wo es auch etwas problematisch ist, ist das Thema der Preisgestaltung, speziell aus der Sicht der Touristiker. Da gibt es jede Menge, angefangen vom normalen Reiseveranstalter, bis hin zum Rad-Reiseveranstalter, was in Linz nicht unwesentlich ist, bis hin zu den ganzen Schifffahrtslinien und Reedereien. Das heißt, die haben überhaupt nicht die geringste Veranlassung, ihre eigenen Touristen in das Lentos zu schicken, auch wenn sie schon vor Ort sind, weil sie keinerlei Provisionen bekommen und keinerlei Anreize haben oder irgendwie finanziell partizipieren können. Das heißt, es ist wirtschaftlich für die Touristikunternehmen komplett uninteressant, die eigenen Touristen in das Lentos oder in das Nordico zu schicken, weil sie nicht mitpartizipieren, wie gesagt, und weil es so üblich ist, dass Touristikunternehmen von Provisionen leben und die bekommen sie halt bei den Linzer Museen nicht. Und der weitere Punkt, der uns noch irgendwie ins Auge schwebt, ist die ganz Attraktivierung rund um die Veranstaltung herum. Das heißt, dass das ganze Programm um die Veranstaltung oder die Ausstellung so attraktiv gestaltet werden soll, damit die Leute motiviert werden, ins Museum zu gehen. Die deutschen Städte haben eine sehr gute Vorreiterrolle. Die Stadt Bonn lebt das jetzt im Moment sehr intensiv vor, dass sie sagen, wenn wir Ausstellungen haben, die vielleicht ein bisschen unbekannt sind, oder um die Leute zu motivieren, überhaupt ins Museum zu gehen, wird prinzipiell immer der jeweilige Museumsvorplatz für ein interessantes Rahmenprogramm genützt, um die Leute überhaupt in die Nähe des Museums zu bekommen, dass man, wenn man dann schon dort ist und sich dieses nette Rahmenprogramm anschaut, zusätzlich motiviert wird, in das Museum zu gehen. Kurzum, wir stellen daher folgende Resolution an die Museen der Stadt Linz: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Verantwortlichen der Linzer Museen werden ersucht, ein Konzept zur Attraktivierung der Museen auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu berichten. Beispielsweise kommen Verbesserungen in Form von verlängerten Öffnungszeiten, speziell in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen in Form von Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern durch Provisionsvereinbarungen oder Freiplatzregelungen oder von attraktiven Rahmenprogrammen rund um die Ausstellung in Betracht, um für höhere Besucherzahlen zu sorgen.’ Wir ersuchen, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Geschätzte Damen und Herren, vorweg, liebe Frau Klitsch, am Rosenmontag und Faschingdienstag ist die Museumslandschaft in Linz geöffnet. Ich bedanke mich auch sehr herzlich für Ihre positiven Aussagen – das war nicht immer so –, dass die Europäische Kulturhauptstadt 2009 ein großartiger Erfolg für die Menschen in Linz bzw. für den Standort Linz war. Im Nachhinein sind wir alle gescheiter, weil das hätte auch anders gehen können. Ich bedanke mich auch – weil das durchgeklungen ist – für das Lob der MitarbeiterInnen im Ars Electronica Center als Science-Museum, aber auch in anderen Museumsbereichen. Ich sage vorweg, gescheiter werden kann man immer, Anregungen sind aufzugreifen, zu verarbeiten, und wenn sie Sinn geben, auch umzusetzen. Allerdings, und das wird Sie nicht verwundern, ein paar Klarstellungen muss ich einfach anbringen, damit die Öffentlichkeit sieht, was wirklich Sache ist. Stichwort Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten – und ich glaube, das wissen Sie, Frau Klitsch, als eine die an und für sich im positiven Sinn umtriebig und engagiert in der Stadt im Kulturgeschehen immer wieder erkennbar ist – des Nordico wurden zu Beginn des Vorjahres deutlich attraktiver gestaltet und an den Wochenenden von zuvor 13 bis 17 Uhr auf 10 bis 18 Uhr ausgeweitet. Diese Öffnungszeiten werden - im Sinne von Impulse aus dem Kulturhauptstadtjahr mitnehmen - im Jahr 2010 beibehalten. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass seit 2007 das Lentos als einziges Museum in Linz – ich glaube sogar als einziges Museum in Österreich, wenn man die größeren Museen, die man vergleichen kann, ansieht –, keinen Schließtag hat, das heißt, das Lentos hat sieben Tage geöffnet. Das haben sie in Österreich nirgendwo, das haben Sie nicht in London oder in Paris, weil international der Montag oder ein anderer Tag als Ruhetag für die Museen aus fachlicher Sicht, gar nicht aus touristischer Überlegung, empfohlen wird. (Zwischenrufe) Es gibt aber in London einige, die geschlossen haben, weil international an einem Tag - wahrscheinlich hat das dann am Dienstag seinen Schließtag - in der Woche im Sinne von Adaptierungsarbeiten im Bereich der Ausstellungen und Reinigungsarbeiten, Schließtag ist. Wir haben das geändert. Darüber hinaus werden die Öffnungszeiten bei Großveranstaltungen selbstverständlich flexibel angepasst, damit genau nicht das passiert, was Sie sagen, dass man eine Großveranstaltung hat und dann vor verschlossenen Türen steht - so wie beispielsweise am kommenden Wochenende im Zuge des LinzFestes die Öffnungszeit des Lentos bis 20 Uhr ausgeweitet wurde. Nachher macht es, sagen mir die Fachleute, nicht mehr wirklich Sinn. Da sollen sie sich eher der Musik hingeben bzw. bei den Musikbühnen stehen. Nach 20 Uhr, so die Einschätzung und ich teile sie, ergibt das nicht wirklich mehr Sinn, außer es ist Die Lange Nacht der Museen, da haben wir bis Mitternacht offen. Selbstverständlich wird das Nordico am Pfingstmontag, Feiertag und LinzFest offen haben. Eigentlich wäre es ein Schließtag. Es wird im Zuge des LinzFestes ein Museumsparcours angeboten, wo man Führungen durch alle Museen am Standort Linz haben kann. Es wird einen kostenlosen Zugang zu den Museen geben, um vielleicht auch nicht museumsaffine Menschen bei dieser Gelegenheit ins Museum zu bringen. Eine weitere Ausweitung der Öffnungszeiten, zum Beispiel ,Der Lange Abend’, ist von Ihnen schon angesprochen worden. Man muss aber auch immer die Gegenseite der Medaille betrachten: Jede Öffnungszeit kostet leider viel Geld und daher muss man immer die Relation suchen, Steuermitteleinsatz einerseits, und sozusagen das Museum möglichst kundenorientiert bzw. zielgruppenorientiert zu öffnen bzw. anzubieten. Zielgruppenbereich Schulklassen: Wir haben aus dem Kulturhauptstadtjahr mitgenommen aus einer großartigen Kooperation mit Hofer, Sie können sich erinnern, wo insbesondere Jugendlichen im Schulklassenverband der kostenlose Zugang in die Linzer Museen am Standort Linz generell in der Verlängerung im Jahr 2010 eröffnet wurde und wird. Stichwort Feiertag habe ich schon gesagt: Selbstverständlich am Pfingstmontag werden das Lentos und auch das Nordico offen haben. Wir haben in Wahrheit wenige Ausnahmen – nach meinem Wissensstand sind es drei: Das sind der 24. und der 25. Dezember und das ist der 1. Jänner, wo wir schließen. Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Wir haben einmal den Versuch unternommen, am 24. Dezember offen zu halten, weil man meinte, Mütter, Väter, Alleinerziehende mit ihren Kindern würden das sozusagen im Sinne eines vernünftigen qualitätsvollen Angebotes annehmen, wo sie zu Hause eher nicht gewünscht sind, weil eben die Vorbereitung für den Heiligen Abend passiert. Der Erfolg war leider nicht so groß, weshalb wir wegen der wenigen Besucherinnen und Besucher diese Aktion nicht fortgesetzt haben. Zur Preisgestaltung: Für den touristischen Bereich wird insbesondere auf die vorhandenen Linz-Angebote hingewiesen. Sie wissen, dass wir im Kulturhauptstadtjahr die Tageskarte bzw. die Dreitageskarte eingeführt haben. Sie können mir glauben, es war nicht einfach, die Verantwortlichen der Museen des Landes Oberösterreich und unsere MitarbeiterInnen in den städtischen Museen nach mehreren Gesprächen zu einem Angebot zusammenzuholen. Es ist gelungen. Wir arbeiten derzeit daran, dass wir auch aus der Linz09, damals genannt Linz09-Insider, eine Jahreskarte anbieten. Auch das ist in der Zielgerade. Wir haben neben den Angeboten für Menschen, die sich einen Zugang zu Museen nicht leisten können, durch die Aktion Hunger auf Kunst selbstverständlich den kostenlosen Zugang. Wir haben den Zugang insbesondere für Kinder, Jugendliche im Klassenverband selbstverständlich kostenlos einstimmig mit allen Parteien beschlossen, um nur ein paar Bereiche, was Preisgestaltungen anlangt, anzuführen. Wir haben selbstverständlich Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen, ob das die Donautouristik ist oder der Linzer City Express, bekannt unter dem Gelben Bummelzug ist, wir haben mit Reisebüros Kooperationen, wir haben Reisegutscheinaktionen und vieles andere mehr. Ich bin Ihnen aber sehr, sehr dankbar, wenn Sie ganz konkret sagen, das Unternehmen oder jenes Unternehmen wäre zu Kooperationen bereit. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehen derartigen Vorschlägen gerne nach und werden entsprechende Abschlüsse tätigen. In Vorbereitung ist zum Beispiel für die Triennale Linz 1.0 eine Kooperation der verschiedensten Museen am Standort Linz, gleichgültig wer der Rechtsträger ist. Es gibt dort Kooperationen mit Unternehmungen, mit dem Tourismusverband Linz, es gibt die Kooperation mit den ÖBB, es gibt die Kooperation mit der Landesausstellung. Also genau all das, was Sie sagen, soll geschehen, ist in Arbeit, ist in der Umsetzung und Realität, aber wenn Sie Vorschläge haben, bitte sagen Sie es konkret, ich gehe dem wirklich gerne nach. Letzter Punkt, Stichwort Bonner Modell, was immer das sein mag: Wenn Sie meinen, man sollte das Museum im Sinne von Öffnen einbinden in andere Veranstaltungen, dann pflichte ich Ihnen bei. Das geschieht aber zum Beispiel demnächst, in wenigen Tagen, ich glaube morgen sogar - die Lange Nacht der Krimis, wo die Museen entsprechend eingebunden sind. Ein Thema der Literatur, wo selbstverständlich die bildende Kunst mit den Museen dabei ist oder aber die Veranstaltungen, die über den Kernbereich der bildenden Kunst hinausgehen. Das Ars Electronica Center, das Sie hier dankenswerterweise in Ihrem Antrag positiv erwähnt haben, wo wir demnächst wieder die 300.000ste BesucherIn begrüßen werden können, meinte, dass man unter dem Bonner Modell meint, dass nicht dem Haus entsprechende, aber mit dem Haus verträgliche Bereiche, Veranstaltungen, Kooperationen eingegangen werden sollen. Dann verweisen Sie auf die Kooperation, die wir im Februar dieses Jahres mit Red Bull hatten, wo am Main Day in etwa 5000 Besucherinnen und Besucher bei Snowboard-Veranstaltungen waren. Oder die vielen, vielen Veranstaltungen, die im Deep Space zu bestimmten Themen, sei es der Medizin, sei es der Astrologie und vieles andere mehr, angeboten werden. Jeden Donnerstag ist ein Themenabend im Deep Space und vieles, vieles andere mehr. Frau Kollegin Klitsch, der Herr Bürgermeister und Vorsitzender des Linzer Gemeinderates meint, passt, und er hat sehr oft, nicht immer, aber meistens Recht und daher will ich damit zum Abschluss kommen. Ich bitte Sie und lade Sie ein, mir ganz konkret Vorschläge zu machen. Sie kennen mich, ich bin nicht einer, der sagt, wenn von der FPÖ etwas kommt, dann kann das nur schlecht sein, im Gegenteil. Ich bin ein Demokrat und sage, wenn es eine gute Idee ist, ganz egal von wem sie kommt, dann gilt es, diese aufzugreifen und auch umzusetzen. Meine Fraktion wird sich der Stimme enthalten, vor allem auch deswegen, weil wir zuständige Gremien und Organe einmal im Aufsichtsrat des Ars Electronica Centers haben, wo die FPÖ vertreten ist, das andere Mal den Verwaltungsausschuss der Museen der Stadt Linz haben, wo auch die FPÖ vertreten ist. Dort können wir gerne Vorschläge diskutieren und wenn sie sinnvoll sind, zur Umsetzung bringen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man ein Museum, in diesem Fall ein städtisches Museum ganz offensichtlich schlecht machen will, dann ist das nicht unbedingt schwer. Man sucht sich einfach ein paar undifferenzierte und unkonkrete Punkte heraus und macht damit eine Gesamtabrechnung. Beispiel Öffnungszeiten: Ich habe mir heute noch ein paar Öffnungszeiten angeschaut von anderen Museen in Österreich. Zum Beispiel: Linz, Landesmuseum, Oberösterreich, Dienstag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr, Donnerstag: 9 bis 21 Uhr, Montag geschlossen; Albertina hat täglich 10 bis 18 Uhr, Mittwoch 10 bis 21 Uhr, ähnlich wie das Lentos zum Beispiel; das Moonwalk in Wien täglich 10 bis 18 Uhr, Donnerstag 10 bis 21 Uhr; Technisches Museum in Wien, Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 10 bis 18 Uhr; Kunsthaus Graz hat Montag geschlossen, Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr; täglich geöffnet hat übrigens die Sonderausstellung Jörg Haider im Bergbaumuseum Klagenfurt, täglich 10 bis 18 Uhr, also auch keinen längeren Betrieb. Der Antrag geht meiner Interpretation nach nur in die Richtung, dass die Arbeit des Lentos schlecht gemacht wird, weil keine wirklich konkreten Vorschläge gemacht werden, was zu verbessern wäre. Wir werden uns daher auch der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Mayr, ich glaube, du hast da irgendetwas missverstanden. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Museen schlecht mache, ganz und gar nicht. Ich mache mir Sorgen um die Museen und mache mir Sorgen um die Besucherzahlen und um die Flauten. Sorgen ist nicht schlecht machen, sondern man setzt sich mit dem auseinander, man macht sich einfach Sorgen, dass sich zu wenig tut. Herr Vizebürgermeister Watzl hat eine Lobeshymne auf die Öffnungszeiten gehalten. Ich kenne die Öffnungszeiten. Nur wenn alles so eitel Wonne ist und wenn alles so passt, warum gibt es dann den Besucherschwund, warum ist dann Flaute, warum geht beim Nordico den ganzen Tag kein Mensch aus und ein, wenn alles so toll ist und so passt? Wie gesagt, da muss irgendwo ein Klumpfuß sein und genau den Klumpfuß muss man irgendwie heilen, sage ich jetzt einmal ganz ehrlich. Die Öffnungszeit bis 18 Uhr wird immer so gepriesen, aber es gibt Menschen, die heutzutage berufstätig sind. Gott sei Dank gibt es die noch und die arbeiten durch die Bank bis 18 Uhr. Das heißt, man hat nach dem Dienst nicht einmal die Möglichkeit, dass man irgendwo hingeht, es ist einfach so. Der einzige Tag ist der Donnerstag. Und wie gesagt, 18 Uhr ist bei vielen Berufstätigen, gerade bei vielen Handelsangestellten der Punkt, wo sie es zeitlich einfach nicht schaffen, weil sie noch im Dienst sind, es tut mir Leid. Der Kollege Severin Mayr zählt alle möglichen Museen auf, die bis 18 Uhr geöffnet haben. Ja nett, aber die haben die gleiche Problematik wie das Lentos oder das Nordico, die bräuchten auch theoretisch unter dem Strich alle mehr Besucher. Der springende Punkt bei der Kulturhauptstadt 2009 war schon der, dass der erste Wirbel in Sachen Feiertagen genau voriges Jahr aufgetreten ist, und zwar war das genau am Ostermontag. Das war der erste große Reiseansturm, wo sämtliche Linzer Museen geschlossen waren. Die Linzer Gastwirte haben sich gefreut, weil sie gesagt haben, jetzt kommen busweise die Leute aus Bayern und aus Tschechien und dann hat alles zu. Die sind im Wirtshaus gesessen, die Wirte haben sich gefreut. Ich habe mich auch mit den Wirten gefreut, aber eigentlich wären die Menschen gekommen, dass sie sich ein Museum anschauen. Und da ist Gott sei Dank der Umbruch entstanden, dass gesagt wurde, wir könnten eigentlich theoretisch am Feiertag aufsperren. Gott sei Dank! (Zwischenrufe) Für die Wirte war es auf alle Fälle gut. Zum Punkt mit den längeren Öffnungszeiten, damit haben die deutschen Museen jetzt wirklich gute BesucherInnenzahlen. Sie sagen sich, es kostet relativ viel Geld, wenn man länger offen hat, aber sie machen das für gewisse Tage. Sie sagen, man muss nicht unbedingt um 8 oder 9 Uhr früh aufsperren, wenn sie länger offen haben, sperren sie erst am Vormittag auf, von 11 bis 20 Uhr, oder was immer. Die haben das an unterschiedlichen Tagen variabel gestaltet und das kommt sensationell gut an. Fraglich ist für uns auch, warum die Kooperation mit der Lebensmittelkette Hofer gescheitert ist. Die sind ausgestiegen und machen nicht mehr mit. Der kaufmännische Direktor des Lentos könnte sich an die Firma Hofer wenden. (Zwischenruf) Ich bin nicht der kaufmännische Direktor vom Lentos. Da soll der hingehen, das ist sein Job, und einen neuen Vertrag aushandeln. Man muss nach der Kulturhauptstadt nicht alles sterben lassen! Die Drei-Tages- und Ein-Tages-Karten sind nett - ich kenne die Dinge, die sind super -, nur die Reisebürobranche hat nichts davon, die sind nicht verprovisioniert. Da wir schon lange keinen Kulturausschuss mehr gehabt haben, könnten wir wieder einmal einen machen und dort alle diese Dinge besprechen. Ich kann viele Beispiele mitnehmen. Vielleicht hätten wir dann ein Thema für einen Kulturausschuss. Ich mache das Museum nicht schlecht, ich mache mir nur Sorgen um die Besucherzahlen und ich bitte, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch zur tatsächlichen Berichtigung: „Eine sachliche Berichtigung muss ich machen, weil die Firma Hofer genannt worden ist. Ich bin sehr dankbar, dass voriges Jahr die Firma Hofer einen sehr hohen Betrag, weil wir Kulturhauptstadt waren, zur Verfügung gestellt hat. Die Firma Hofer hat gesagt, das macht sie im Kulturhauptstadtjahr und im Folgejahr nicht. Das ist das gute Recht der Firma Hofer und da kann auch ein Geschäftsführer nichts machen, das ist eine private Entscheidung eines Unternehmens. Zwischenruf Gemeinderätin Klitsch: „Man könnte doch einen Partner bringen!“ Bürgermeister Dobusch weiter: Dann bringen Sie einen Partner, wenn das so einfach ist. Den Hofer haben wir gebracht und nicht Sie. Wir haben nämlich diesen konkreten Vorschlag gehabt und daher möchte ich sagen, ich bin der Firma Hofer dankbar, dass sie das voriges Jahr gemacht hat. Und wenn Sie jemanden haben, dann können Sie jederzeit jemanden bringen. Ich sage das nur deshalb, weil Sie der Firma Hofer oder der Geschäftsführung quasi den Vorwurf gemacht haben, dass sie nicht ordentlich gesprochen hätten und es wäre nur das Geld zum Abholen. Das ist nicht wahr, sondern es war eine Kulturhauptstadt-Aktivität, und dafür bin ich dankbar.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Pfeffer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – ADAPTIERUNG DER BESTANDSVERTRÄGE BEI SUPERÄDIFIKATEN und führt aus: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz unterstützt mit dem Betriebsansiedlungsgebiet Südpark im Stadtteil Pichling die wirtschaftliche Expansion von Linz. Das voll aufgeschlossene Gebiet verfügt über eine erstklassige Infrastruktur und ist verkehrstechnisch bestens erreichbar. Diese im Eigentum der Stadt Linz stehenden Baugrundstücke werden auf Grund eines Bestandvertrages von Unternehmen bebaut, wodurch ein Superädifikat begründet wird. Superädifikate sind Gebäude, die auf einem fremden Grundstück mit der Absicht errichtet werden, dass sie nicht auf Dauer auf diesem verbleiben. Die Bestandnehmerin/der Bestandnehmer verpflichtet sich, das Superädifikat, mit Ausnahme von Darlehen und Krediten, die für dessen Errichtung, Einrichtung, Erhaltung und den Geschäftsbetrieb am Standort erforderlich sind, nicht zu belasten. Die Veräußerung bzw. Weitergabe des Bestandrechtes bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Bestandgeberin, also der Stadt Linz. Das Bestandrecht gilt mit Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bestandnehmerin/des Bestandnehmers bzw. mit Abweisung eines Konkursverfahrens mangels Kostendeckung als aufgekündigt. Durch die nach wie vor gegebene Wirtschaftskrise und die damit verbundene massive Kreditklemme ist eine nachhaltige Unterstützung der Wirtschaft, vor allem auch im Hinblick auf Betriebsansiedlungen, von äußerster Wichtigkeit. Schon jetzt werden im Sinne der städtischen Wirtschaftsförderung Bestandszinsermäßigungen für die ersten drei Jahre gewährt und den Unternehmen eine Kaufoption für das Grundstück auf zehn Jahre eingeräumt. Als weitere Unterstützung der Wirtschaft wäre es jedoch notwendig, die Finanzierung der Gebäudeerrichtung zu erleichtern. Im Falle einer Abtretung bzw. allfällig notwendigen Verwertung der Superädifikate ergeben sich für die Kreditgeber erschwerende Bedingungen, wenn kein Eintritts- oder Nominierungsrecht in den Bestandvertrag gegeben ist. Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass der Verkehrswert von Superädifikaten allein durch massive Abwertungen gekennzeichnet ist. Auf Grund dieser mangelnden Sicherheiten sehen sich Kreditinstitute vielfach nicht in der Lage, entsprechende, für die Errichtung eines Geschäftsbetriebs notwendige Kredite einzuräumen. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Referenten in der Linzer Stadtregierung werden ersucht, künftig neu zu erstellende Bestands- und Superädifikatsverträge in Hinblick auf die Möglichkeit eines Eintrittsrechtes durch Kreditgeber (im Konkursfall) zu überprüfen und dieses bei positiver Bewertung zuzulassen.’ Zusätzlich habe ich noch ein paar weitere Bemerkungen, weil es im Vorfeld geheißen hat, dieser Antrag ist bloß ein Antrag für die Banken. Natürlich ist es auch eine Erleichterung für die Banken, aber damit kann auch die Kreditklemme gelockert werden. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 die neuen Eigenmittelvorschriften in Kraft getreten sind, und im neuen Regelwerk Basel II können neben den umfangreich anerkannten finanziellen Sicherheiten auch grundbücherliche Sicherheiten auf speziell definierten Liegenschaften als Kreditrisiko minimierende Instrumente zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses bei konsequenter Einhaltung der betreffenden Vorschriften eingesetzt werden. Die Höhe dieser Sicherheiten wird durch Bewertungen der Liegenschaften festgesetzt. Ich kann Ihnen selbst als Immobiliensachverständiger sagen, dass bei Superädifikaten, also bei Gebäuden auf fremdem Grund, ein Abschlag bis zu 20 Prozent des Wertes vorgenommen wird, und für den Fall des Einstiegsrechtes bei dem Bestandsvertrag könnte auf diesen Bewertungsabschlag verzichtet werden. Das würde bedeuten, dass das Rating für diese Firmen oder diese Betriebe verbessert wird und diese weniger Kreditzinsen zu bezahlen hätten. Bei drohender Insolvenz oder Abtretung ist eine leichtere Veräußerung oder eine bessere gemeinsame Verwertung vom Grundstück samt Gebäude gegeben. Es gibt also keine Kosten, es gibt aus diesem Antrag eigentlich nur Vorteile für die Stadt Linz, insbesondere eine leichtere Vermarktung beziehungsweise Verwertung der Grundstücke. Zum Beispiel beim Südpark Linz gibt es von den 332.000 Quadratmetern eine noch bebaubare Restfläche von 89.000 Quadratmetern. Durch diese Möglichkeit wäre eine Ankurbelung der Wirtschaft gegeben beziehungsweise ergäbe sich dadurch eine Erhöhung der Einnahmen der Stadt durch den Anstieg der Kommunalabgaben. Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Die ÖVP wird diesem Antrag zustimmen. In meinen Zuständigkeitsbereich fallen nur die Bestandsverträge für den Südpark, alle anderen Gebiete fallen in den Zuständigkeitsbereich des Liegenschaftsreferenten. Ich kann für den Südpark sagen, dass für die Unternehmer und Unternehmerinnen dieses Anliegen bisher noch kein Thema war, es war eigentlich noch kein Problemfall, aber es ist bekannt, dass Banken von der Stadt gerne noch zusätzlich das Recht hätten, im Konkursfall in den Bestandsvertrag einzutreten. Beim Südpark ist eine automatische Übernahme des Bestandsverhältnisses nur durch die Bank aus drei Gründen kritisch zu hinterfragen, denn wenn wir dem Unternehmen, das dort seinen Betrieb aufbaut, in den ersten Jahren eine Ermäßigung des Bestandszinses gewähren, ist es unser Ziel, den angesiedelten Betrieb finanziell zu fördern und nicht auch eine Bank, die das Grundstück nämlich dann in einem Konkursfall automatisch übernehmen würde. Der zweite Grund ist, dass wir im Betriebsansiedlungskonzept des Südparks bestimmte Branchen oder Betriebe nicht wollen, und wenn eine Bank nun automatisch ein Grundstück übernimmt, dann kann auch die Bank entscheiden, wer sich auf diesem Grundstück ansiedeln kann. Drittens sind wir als Stadt immer gesprächsbereit, und sollte es zu einem Konkursfall kommen, versuchen wir gemeinsam mit der Bank zu einer Lösung zu kommen, damit das Grundstück und das Superädifikat am besten weiter genutzt werden. Sollte die Bank Vorschläge für eine Betriebsansiedlung haben, die auch in unser Konzept passen, werden wir aber auch hier Lösungen finden, denn es ist sicher nicht die Absicht der Stadt, auf Kosten der Gläubiger einen Vorteil zu ziehen. Aber es müssen auch die Betriebsansiedlungsinteressen der Stadt gewahrt werden. Das heißt, dass wir im Einzelfall genau prüfen, denn eine Betriebsansiedlung soll nicht an diesem Punkt scheitern, und der Antragstext geht auch in diese Richtung. Er ist so formuliert, dass wir prüfen werden, und so werden wir dem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Kollege Pfeffer, grundsätzlich machen wir Verträge, in denen ein bestimmtes Vorkaufsrecht eingeräumt wird, sodass wir bei solchen Verträgen nicht ewig im Eigentum bleiben wollen. Das widerspricht dieser grundsätzlichen Intention nicht, nachdem der Antrag so formuliert ist, dass das zu überprüfen ist und sozusagen als Bestandteil eines Vertrages werden können sollte. Daher glaube ich, man soll es verhandeln. Es kann wahrscheinlich kaum ein Problem geben, weil wir, sollte das Vorkaufsrecht gezogen werden, sowieso nicht mehr Grundeigentümer sind und damit auch in einem Ansiedelungsverfahren, wenn der das verkauft oder in Konkurs geht etc., sowieso nicht mehr Herr des Verfahrens oder Herr der Betriebsansiedelung ist. Dann gelten ganz einfach die Gesetze gewerberechtlicher Natur und so weiter. Also die Gefahr ist relativ gering.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Es ist prinzipiell natürlich so, dass mit der Option des Kaufrechtes einiges abgedeckt ist. Rein theoretisch könnte die Bank den Betrieb mehr oder weniger vertraglich dazu zwingen, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Aber es ist von vornherein besser, weil es von der Liegenschaftsbewertung besser und einfacher ist. Es ist also nur ein Vorteil für alle Beteiligten. Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Gemeinderat Ortner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N DAS GELD BLEIBT IN DER FAMILIE – LIQUIDITÄTSBÜNDELUNG DER UNTERNEHMENSGRUPPE STADT LINZ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren, es ist leider nicht das erste Mal und es wird wahrscheinlich leider nicht das letzte Mal sein, dass wir uns im Gemeinderat mit den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen müssen. Es hat der diese Woche stattgefundene Krisengipfel der Gemeinden wieder einmal dramatisch gezeigt, wie problematisch die finanzielle Lage der österreichischen Kommunen ist. Dass das eine Entwicklung ist, die aus sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben besteht - vor allem im Sozialbereich - und auch durch einen Zuwachs an Aufgaben daran geknüpft ist, ist leider ein Umstand, der nicht nur kleinere Gemeinden betrifft, sondern auch unsere bisher doch relativ finanzstarke Landeshauptstadt Linz. Wir haben voriges Jahr im Budget-Gemeinderat viele Möglichkeiten diskutiert, und wir Freiheitliche sind der Meinung, dass es nicht nur darum geht, hier dringend notwendige Verbesserungen auf der Einnahmenseite oder über mögliche Einsparungspotentiale auf der Ausgabenseite zu diskutieren, sondern dass die derzeitige Krise erfordert, in unterschiedlichen Bereichen mittel- und langfristig einen Konsolidierungsansatz zu erarbeiten. Herr Stadtrat Mayr hat uns damals im Budgetgemeinderat eingeladen - nämlich alle Linzer Parteien –, im ersten Halbjahr die entsprechenden Vorschläge zu präsentieren. Wir sehen als eine Möglichkeit für eine Verbesserung der Finanzlage die Einführung eines so genannten unternehmensübergreifenden Liquiditätsausgleiches, in der Fachsprache auch ‚Cash-Pooling’ genannt. Dadurch könnte innerhalb der Unternehmensgruppe Stadt Linz eine Optimierung der Geldanlagen und Kreditaufnahmen erzielt werden. Unter dem Begriff ‚Cash-Pooling’ versteht man im Wesentlichen also die Zusammenführung von Liquidität und im Regelfall geht es dabei um einen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales, meist von einer Obergesellschaft übernommenes Finanzmanagement, das den Betrieben einer Unternehmensgruppe überschüssige Liquidität entzieht bzw. Liquiditätsunterdeckungen bei Unternehmen, die Bedarf haben, durch Kredite ausgleicht. Vereinfacht gesagt, entspricht das dem Grundprinzip einer guten, solidarischen Familie, so wie wir Freiheitlichen die Stadt Linz im Optimalfall sehen. Vereinfacht gesagt, wenn ein Familienangehöriger einmal Geld braucht, geht er zu dem, salopp gesagt, der gerade flüssig ist, leiht sich die entsprechende Summe aus und zahlt sie entsprechend zurück. Das spart Zinsen und er muss nicht bei der Bank einen Kredit aufnehmen. Das würde dem entsprechen, dass das Geld quasi in der ,Familie’, sprich in diesem Fall in der großen Familie Stadt Linz bleibt. Umgelegt würde das bedeuten, dass Unternehmenstöchter der Stadt Linz, die einen Liquiditätsüberschuss haben, diese Mittel im Bedarfsfall den Betrieben der Unternehmensgruppe zur Verfügung stellen, die einen Finanzierungsbedarf haben. Zusätzlich könnte aber dieser Größeneffekt durch die Bündelung zu einer Verbesserung der Bankkonditionen führen und auch etwas riskante Finanzanlagen aus Überschussliquidität verhindern. Den zweiten Vorteil würden wir eventuell darin sehen, dass dadurch eine transparentere Information über die Liquiditätsentwicklung der Unternehmensgruppe gewährleistet wäre. Uns ist natürlich klar - und das zeigen auch Beispiele aus Städten, wo Cash-Pooling-Konzepte eingeführt wurden -, dass das nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Das ist ein Prozess, der erfordert sicher eine sorgfältige Prüfung und Konzeption und wird da und dort wahrscheinlich einiger Überzeugungsarbeit in den Unternehmensführungen bedürfen. Wir sehen darin aber trotzdem einen attraktiven und sehr aktiven Beitrag der Stadt Linz, auch im eigenen Bereich einen Bestandteil zur Überwindung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Nicht zuletzt aufgrund der positiven Erfahrung in anderen Städten, wie zum Beispiel in Graz, in denen solche Cash-Pooling-Systeme bereits erfolgreich eingeführt wurden, sollten auch wir Linzer diese Möglichkeit zur Verbesserung der Finanzlage prüfen. Ich würde Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag ersuchen. (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Finanzreferent der Stadt Linz wird ersucht, die Möglichkeiten der Einführung einer Liquiditätsbündelung (‚Cash-Pooling’) innerhalb der Unternehmensgruppe Stadt Linz zu prüfen und im Falle eines positiven Ergebnisses die entsprechenden Erkenntnisse zur Umsetzung zu bringen.’“ Wortmeldung Stadtrat Mayr: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, um beim Letzten anzuschließen, Graz braucht man sich nicht als Vorbild nehmen, die haben nämlich nicht viel. Das größte Cash-Pooling, das heute betrieben wird, ist der kompakte Konzern Linz AG, wo das passiert. Aber ich darf dem Gemeinderat berichten, dass das keine neue Überlegung ist. Die Finanzverwaltung ist in sehr engem Kontakt mit der Finanzmarktaufsicht, was eine eigene Gesellschaft, die dieses Cash-Pooling betreiben soll, betrifft. Es braucht eine sehr diffizile Konstruktion, damit man das ohne Bankenkonzession machen kann und es gibt Wege, das mit der Finanzmarktaufsicht zu entwickeln, dass wir ohne Bankenkonzession dieses Cash-Pooling in einer Gesellschaft betreiben können. Vor einigen Wochen hat der Verwaltungsgerichtshof eine entsprechende Entscheidung zum Cash-Pooling getroffen, die das Cash-Pooling in Konzernen erschwert. Diese Entscheidung muss auch berücksichtigt werden. Also es wird an einer Konzeption mit den zuständigen Behörden gearbeitet, dass von Anfang an gleich klar ist, dass die Finanzmarktaufsicht bestimmte Modelle, über die dann der Gemeinderat befinden muss, auch mitträgt und wir dann keine Probleme bekommen. Zweiter Punkt, der derzeit konkret mit Banken verhandelt wird ist, dass wir unseren Unternehmen in der Unternehmensgruppe Linz bei den Kreditkonditionen insofern helfen und sie unterstützen können, indem wir Haftungen für diese Kredite übernehmen als Stadt, um den Zinsspread nicht der Bank zu überlassen mit und ohne Haftung, sondern in der Unternehmensgruppe zu behalten. Die Orientierung in diesem Modell wäre, dass die Stadt von den Unternehmen ein Haftungsentgelt verlangt und wir uns die Zinsdifferenz dann quasi zwischen niedrigeren Zinsen in der Unternehmensgruppe oder beim Unternehmen in Form des Haftungsentgeltes teilen. Da sind die Gespräche relativ weit fortgeschritten. Der wesentliche Punkt ist, dass einige Banken meinen, dass die ursprüngliche Haftungshöhe für ein Darlehen dauerhaft bis zur endgültigen Tilgung vorliegt und wir aber anstreben, dass wir immer nur für die jährlichen Beträge haften, damit das Haftungsvolumen gleichzeitig mit der Rückzahlung des Kredites, der jährlichen Rückzahlungsraten gesenkt werden kann, dass wir keine gewaltigsten Haftungssummen aufbauen, wo kein materielles Geschäft mehr dahintersteht, weil entsprechende Tilgungen vorgenommen wurden. Einige Banken haben zu diesem Modell ja gesagt. Es gibt noch Verhandlungen, dass das auch breiter streut, denn das Problem ist, wenn das nur ein oder zwei Banken machen, dann bin ich bei der Ausschreibung des Kredites auf zwei Banken beschränkt und reduziere daher die Marktmechanismen. Das ist auch nicht sehr sinnvoll. Was wir aber dann brauchen - und das wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden - ist natürlich, dass wir unsere Haftungsgrenzen, die im Statut normiert sind, überschreiten werden mit diesem Modell und wir brauchen dann die Zustimmung des Landes Oberösterreich als Aufsichtsbehörde, dass wir dieses größere Haftungsvolumen durchführen können. Ich glaube, dass die Aufsichtsbehörde, insbesondere der Herr Landeshauptmann zustimmen wird, weil er wieder umgekehrt das Bedürfnis hat, dass zum Beispiel bei den Großinvestitionen im Allgemeinen Krankenhaus, die im Konjunkturpaket beschlossen wurden bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Vizebürgermeisterin Dolezal, mit ihm schon verhandelt hat, die will er so finanzieren, dass die AKh GmbH die Kredite aufnimmt und das Land sich vertraglich zur Deckung der Annuitäten verpflichtet. Wenn wir da über ein Volumen von 120 Millionen Euro sprechen, brauchen wir schon aufgrund dieses Modells entsprechende Haftungsbeschlüsse, weil wir gemeinsam nicht wollen, dass das Land Oberösterreich ohne Haftung einen zu hohen Zinsendienst an das AKh oder an die AKh GmbH leistet, sondern in den Genuss des Haftungseffektes kommen kann. Das heißt, an diesen beiden Modellen wird gearbeitet: Einerseits Cash-Pooling in einer eigenen Gesellschaft, Modelle entwickeln mit der Finanzmarktaufsicht, damit das von Anfang an wasserdicht ist. Da haben wir sicher den Vorteil, dass ein Vorstandsmitglied der Finanzmarktaufsicht ein in Linz geborener und aufgewachsener Experte ist, der dem sehr wohlgesonnen gegenüber steht und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beauftragt hat, die Stadt zu unterstützen. Und zweitens, die konkrete Umsetzung und Finalisierung der Gespräche mit den Banken, um dem Gemeinderat einen entsprechenden Haftungsbeschluss vorlegen zu können als Zwischenschritt. Und ich erwarte die Zustimmung des Landes Oberösterreich, denn wenn wir dann Cash-Pooling insgesamt betreiben, würde es Sinn machen, wenn diese Finanzierungsgesellschaft die Kredite aufnimmt und an die Unternehmen weitergibt und da brauche ich dann für diese integrierte Finanzierungsgesellschaft sowieso diese Haftungen in diesem Ausmaß und bräuchte dann diesen Ausnahmebeschluss, weil die Grenzen des Statutes überschritten sind. Also es wird in der Finanzverwaltung an beiden Wegen bereits sehr intensiv gearbeitet.“ Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ortner: „Danke für die Ausführungen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen und ersuche, diesen – wenn er ohnehin schon angedacht ist – erfolgreichen Weg durch eine Zustimmung zu bekräftigen.“ (Beifall FPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O AUTOFREIER HAUPTPLATZ und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der 220 Meter lange und 60 Meter breite Linzer Hauptplatz mit den zahlreichen Barock- und Rokokofassaden und der 20 Meter hohen Dreifaltigkeitssäule zählt zu den schönsten Saalplätzen Mitteleuropas. Liebevoll gepflegte Grünanlagen, gemütliche Sitzbänke und Gastgärten laden zum Verweilen ein. In den sanierten Häusern befinden sich moderne Wohnungen und ebenerdige Geschäfte runden das Bild ab. Der Hauptplatz ist zentraler Treffpunkt und Ort für kulturelle Veranstaltungen. Zahlreiche Touristen besuchen das ganze Jahr über dieses Linzer Wahrzeichen. Umso störender wirken sich der quer über den Hauptplatz wälzende Autoverkehr sowie die zahlreichen, mitten auf dem Platz parkenden Autos auf das Ambiente des Hauptplatzes aus. Es ist höchst an der Zeit, ein innovatives Konzept zu entwickeln, um den wertvollen Hauptplatz möglichst vom Autoverkehr zu befreien. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, die Umsetzungsmöglichkeiten für einen autofreien Hauptplatz prüfen zu lassen. Ziel ist ein umfassendes, umsetzungsreifes Konzept, welches den Linzer Hauptplatz so weit wie möglich vom Autoverkehr befreit. Das Konzept soll nach Beratung im Verkehrsausschuss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen nachstehende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Walcher: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Die Grünen lassen arbeiten. Sechs Jahre lang haben sie den Verkehrsreferenten gestellt und heute verlangen sie ganz salopp, dass das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied ersucht wird, die Umsetzungsmöglichkeiten für einen autofreien Hauptplatz prüfen zu lassen. Ziel soll ein umfassendes und möglichst sofort umsetzungsreifes Konzept sein. Wie gesagt, das Ganze ist ein bisschen salopp formuliert, viel Mühe gegeben haben Sie sich nicht – ein klassischer Drei-Minuten-Antrag, wenn man schnell tippt. (Beifall FPÖ) Bei dem Tempo passieren dann auch Fehler. Da ist von einem sich quer über den Hauptplatz wälzenden Verkehr die Rede sowie von mitten auf dem Platz parkenden Autos. Ich weiß nicht, von welchem Hauptplatz Sie sprechen, den Hauptplatz, den ich kenne, der vor dem Alten Rathaus, da gibt es keinen Querverkehr und in der Mitte verlaufen Schienen. Der Herr Verkehrsreferent soll also arbeiten. Meine Damen und Herren, ich denke, wenn man etwas möchte, dann sollte man sich ein wenig den Kopf über die Umsetzung zerbrechen. Etwas mehr über diese geplante Umsetzung erfährt man, wenn man die Medien beobachtet und wenn man Nachrichten liest. Da steht nämlich in den Oberösterreichischen Nachrichten vom 14. Mai 2010: ‚Das Konzept für einen autofreien Hauptplatz sollte aber nicht einfach aufgesetzt, sondern mit den Betroffenen erarbeitet werden’, so Die Grünen. Aha, gut, dass man das auch erfährt. ‚Gut wäre es auch, die am Hauptplatz ansässige Kunstuniversität miteinzubeziehen, Professoren und Studenten sollen Entwürfe entwickeln’ – also wieder die anderen – ‚die aufzeigen, was auf einem autofreien Hauptplatz alles möglich ist’. Na gratuliere, jetzt arbeiten dann die Studenten und die Professoren auch schon gratis mit! Abschließend würde es uns von der FPÖ schon interessieren, warum Sie diesen Arbeitsauftrag nicht schon eingebracht haben, als Sie selbst den Verkehrsreferenten gestellt haben. Oder vielleicht war eine Studie plus umfassendes Konzept für einen autofreien Hauptplatz unter Stadtrat Himmelbauer nicht möglich? Wir wissen es nicht, und daher werden wir diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Danke.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist schon ganz klar, dass sich grüne Ideologie mit Tradition schwer vereinbaren lässt und sie demnach mit Bauernweisheiten wahrscheinlich nichts am Hut haben. Aber es gibt trotzdem manche Dinge, die sehr viel Wahrheit in sich bergen und da gibt es gerade für die Verkehrsproblematik einen Spruch, der sehr zutrifft und der heißt: ‚Zu wenig und zu viel ist dem Narren sein Ziel!’ Wenn Sie es etwas weniger bodenständig haben wollen, dann findet man auch in der Philosophie Ansätze dafür - bei Aristoteles in der Mesoteslehre oder bei Horaz in der Aurea mediocritas, die goldene Mitte. Das richtige Maß zwischen zu viel und zu wenig scheint auch im Verkehr oder, wie es in der letzten Periode geheißen hat, in der Mobilität ein wichtiger Lösungsansatz. Denn wenn Sie immer Gleichberechtigung in Ihrem Sinne wollen, der Verkehr und die Mobilität bestehen nicht nur aus den Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, sondern auch aus jenen, die sich aus anderen Gründen mit einem Verkehrsmittel – auch mit einem benzin- oder elektronisch betriebenen – bewegen. Wie bereits bei meinem Antrag zum Fahrverbot für den Schwerverkehr in der Theatergasse/Klosterstraße ausgeführt, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass diese Querverbindung bzw. Längsverbindung – wie man es auch drehen will -, also die Verbindung über die Donau so lange gebraucht wird, so lange es keine alternativen Wege durch die Stadt gibt. Den Durchzugsverkehr kann man nicht wegzaubern, der wird maximal verdrängt und verlagert. Wir haben uns deshalb sehr gut überlegt, welche Maßnahmen Erleichterung verschaffen, aber gleichzeitig die Mobilität innerhalb von Linz nicht ganz zum Erliegen bringen. Ich kann mich erinnern, die Fraktion der Grünen hat es zu diesem Antrag damals nicht der Mühe wert gefunden, sich überhaupt zu Wort zu melden. Ich lade Sie aber jetzt dazu ein. Der Antrag liegt gerade im Verkehrsausschuss und ich ersuche, ihn dort sehr, sehr tatkräftig zu unterstützen und auf andere Fraktionen noch Überzeugungsarbeit zu leisten, denn schon damit würde eine große Entlastung des Hauptplatzes erreicht werden können. Das wäre genau dieses richtige Maß zwischen zu viel und zu wenig, der Weg der goldenen Mitte. Ich danke.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Zuerst zur Kollegin Neubauer: Ich darf Sie daran erinnern, dass wir Ihrem Antrag zugestimmt haben. Zur grünen Ideologie mit Tradition, Bauernweisheit und Bodenständigkeit kann ich mich nicht äußern, da habe ich mich nicht ausgekannt, was Sie damit gemeint haben. (Zwischenrufe, Unruhe, Heiterkeit) Zur Kollegin Walcher: In der letzten Periode war es sehr schwierig oder unmöglich, solche Verkehrsanträge durchzubringen. Ich darf an die FußgängerInnen- und RadfahrerInnen-Brücke erinnern, die mit absoluter Mehrheit abgelehnt wurde ...Zwischenrufe... unter anderem, es gibt noch viel mehr, und an die Nibelungenbrücke, wo es fertige Pläne gegeben hat, um für RadfahrerInnen und FußgängerInnen Erleichterungen zu bringen, was unmöglich war und wo solchen Anträgen nicht zugestimmt wurde. Das ist der Grund, ganz schlicht und einfach. Die Mitte: Ich habe gehört, die Querverbindung ist die Klosterstraße, also mit quer und Mitte könnten wir uns einmal zusammensetzen und schauen, was quer und was Mitte ist, weil bei uns geht es nicht und bei Ihnen geht es. Also das ist ein bisschen eine eigenartige Sache. Zu der Argumentation, das wäre unmöglich und das brauchen wir für den Verkehr, dass wir über den Hauptplatz fahren, möchte ich darauf verweisen, es gibt sehr oft Veranstaltungen, wo auch der Verkehr nicht zusammenbricht, wo der Hauptplatz für Veranstaltungen gebraucht wird. Herr Stadtrat Wimmer hat zuerst bei der Argumentation um die Eisenbahnbrücke gesagt, man muss nicht um jeden Preis möglichst schnell wohin kommen. Bei der Eisenbahnbrücke ist es egal, wenn jahrelang oder zumindest monatelang kein Verkehr über die Brücke fahren kann. Da haben wir auf einmal Zeit, da muss es nicht möglichst schnell gehen. Es ist immer nur die Frage, wer den Antrag stellt und woher die Idee kommt. Ich möchte darauf verweisen, in dem Antrag steht gar nicht, dass gar nichts mehr passieren darf, dass niemand mehr über den Hauptplatz fahren darf oder dass niemand mehr zu einem Geschäft zuliefern kann. Es geht darum, dass man die Umsetzungsmöglichkeiten prüft und es ginge ganz, ganz wichtig darum, dass nicht der Hauptplatz zum Parkplatz verkommt. Schauen Sie einmal vor das Rathaus, der Hauptplatz ist wirklich nur noch ein Parkplatz, obwohl es eigentlich gar nicht erlaubt wäre. Was ich noch gelesen habe in den Nachrichten – weil ÖVP und SPÖ diesem Antrag nicht zustimmen wollen –, ist zum Beispiel die Argumentation von Frau Stadträtin Wegscheider bzw. von Herrn Stadtrat Wimmer, dass ein autofreier Hauptplatz dem Tourismus und dem Handel schadet. Mit dieser Argumentation müssten wir auf der Landstraße sofort wieder die Autos fahren lassen, also diese Argumentation hinkt. Abschließend möchte ich die Worte des Herrn Kollegen Fürlinger verwenden, der im Zusammenhang mit der E-Mobilität von einer leichten Visionslosigkeit gesprochen hat. Genau diese leichte Visionslosigkeit haben Sie offensichtlich hier in diesem Gemeinderat - SPÖ, ÖVP und FPÖ -, wenn man nicht einmal versuchen will, einen so schönen Hauptplatz wieder den Menschen zurückzugeben und von den Autos zu befreien. Es war problematisch, Wartehütten für die wartenden Fahrgäste zu installieren. Acht Jahre lang dauerte der Kampf, weil die stören die Sichtbezugsachse zum Pöstlingberg. Eine Autoschlange tut das anscheinend nicht. (Zwischenrufe, Unruhe) Stehen Sie einmal bei der Haltestelle und warten Sie auf die Straßenbahn und atmen Sie die Abgase ein. Dann möchte ich noch einmal zurückkehren zum Kollegen Fürlinger, der die E-Mobilität zuerst so angepriesen hat, weil wir müssen etwas tun gegen Lärm und Abgase, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Da wäre jetzt der Antrag, dem man zustimmen könnte, um genau das zu tun. Ich sage es noch einmal, Visionslosigkeit greift offensichtlich um sich. Ich bitte doch um Zustimmung.“ (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und FPÖ (9) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P WEITERENTWICKLUNG DER FREIZEITOASE PLESCHINGER SEE – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag, die Resolution zur Weiterentwicklung der Freizeitoase Pleschinger See liegt vor und ist an sich selbsterklärend. Ich darf vielleicht noch zur Genesis des Antrages anmerken, dass dieser zurückgeht auf den eindeutigen Wunsch der Linzerinnen und Linzer, den Pleschinger See weiterzuentwickeln. Wann immer man in den letzten Tagen mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt spricht und das Wetter etwas schöner ist, kommt man relativ schnell auf den Pleschinger See. (Zwischenrufe, Unruhe) Es reden scheinbar nicht alle mit den Linzerinnen und Linzern. Als einer, der in Dornach/Auhof wohnt, ist der Pleschinger See sehr oft ein Bestandteil und ich würde den Kolleginnen und Kollegen empfehlen, die das lustig finden, dass man mit den Bürgern spricht, einmal über das Amtsverständnis nachzudenken. Es gibt zwei Dinge, die da zur Sprache kommen. Erstens, dass man stolz ist auf den Pleschinger See, dass wir da wirklich etwas ganz Tolles haben, eine tolle Freizeitoase, um die uns viele andere Städte, viele andere Gemeinden beneiden, und zum anderen doch der Wunsch, diesen Pleschinger See und diese Freizeitoase weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund stellen wir als ÖVP-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Das Management der Linz Service GmbH wird ersucht, dem Linzer Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie darüber vorzulegen, inwieweit die Qualität der Freizeitoase Pleschinger See durch das Anbringen von ins Wasser hinausreichenden Badestegen, den Ausbau von Kinderspielstätten sowie durch zusätzliche Beachvolleyball-Felder weiter erhöht werden kann.’ Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Gemeinderat Raml zu P und Q: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, Kollege Hattmannsdorfer hat die Rede anscheinend letzte Woche geschrieben, als das Wetter noch etwas schöner war, denn in den letzten Tagen war dem nicht so. Wir befürworten grundsätzlich die Idee und das Engagement, eine Verbesserung der Freizeitoasen herbeizuführen. Uns gehen die beiden vorliegenden Anträge insofern nicht weit genug, weil wir nicht nur die Urfahraner Bade- und Freizeitmöglichkeiten der Linz Service GmbH evaluiert haben wollen, sondern wir wollen eine Qualitätssteigerung für alle von ihr betriebenen Oasen. Die freiheitliche Fraktion findet es sinnvoller, zuerst eine umfassende und flächendeckende Bedarfserhebung durchzuführen, und dann bedarfsorientiert Verbesserungen anhand der gewonnen Ergebnisse vorzunehmen. Es wird daher von uns für die nächste Gemeinderatssitzung ein dementsprechend weitgehender Antrag vorbereitet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Linzer FPÖ kommt nur eine flächendeckende Lösung in Frage. Einzelne Stadtteile zu bevorzugen und dafür andere zu vernachlässigen, ist der falsche Weg, Politik für alle Linzer zu machen. Wir werden uns daher bei den beiden Anträgen P und Q der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Es ist dem nichts hinzuzufügen, außer dass Herr Raml gerne zuhören kann, da habe ich die Wettersituation des heutigen Tages und von gestern ausgenommen. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Fediuk berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q FREIBECKEN FÜR DIE FAMILIENOASE BIESENFELD - RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag geht es um eine Resolution betreffend die Errichtung eines Freibeckens in der Familienoase Biesenfeld. Ich muss mich meinem Vorredner Dr. Hattmannsdorfer anschließen, es ist auch hier ein großer Wunsch der Bevölkerung, in der warmen Jahreszeit im Freiliegebereich, über den die Familienoase Biesenfeld verfügt, nicht nur ein Kinderplanschbecken zur Verfügung zu haben, sondern auch ein Becken, in dem dem Schwimmsport der Erwachsenen Genüge getan wird. Aus diesem Grunde, da es sich hier um einen breiten und großen Wunsch der Bevölkerung handelt, stellt die ÖVP-Linz heute folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Das Management der Linz Service GmbH wird ersucht, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beratung zu übermitteln, inwieweit im Bereich der Familienoase Biesenfeld ein Freibecken errichtet werden kann, das auch den Ansprüchen der erwachsenen Besucher entspricht.’ Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R ERWEITERUNG DES ANFRAGERECHTS DES GEMEINDERATES – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, nach aktueller Rechtslage können hier im Linzer Gemeinderat von den einzelnen Mitgliedern ausschließlich Anfragen im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz an die Mitglieder des Stadtsenats gestellt werden. Keine Antworten und Informationen gibt es aber für Fragen im übertragenen Wirkungsbereich. Das ist besonders ärgerlich, da sehr viele, doch die Bürger direkt betreffende Anliegen auf landesgesetzlichen oder bundesgesetzlichen Vorschriften basieren, wie es zum Beispiel die Gewerbeordnung ist. Ich denke hier an Störfälle der Industrie, wo nach derzeitigem Stand keine Auskünfte über Ursache und Auswirkungen erteilt werden, außer es passiert auf freiwilligen Berichten, so wie es heute zu lesen war von dem Unfall, der gestern in der DSM-Chemie passiert ist. Wenn jetzt einzelne Bürger besorgt an die Mandatare herantreten und Antworten wollen, können diese nicht gegeben werden, was bei der Bevölkerung den Eindruck der bewussten Vertuschung erweckt. Die einzige Möglichkeit, diese Information zu bekommen, ist nach den Auskunftspflichtgesetzen, wo zwar drinnensteht, dass jedermann ein Recht auf Auskunft hat, das aber eigentlich als Ungleichbehandlung den Mandataren gegenüber zu sehen ist, da es eine unbefriedigende Situation ist, durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Auskünfte nur in Einzelfällen erteilt werden, und es sich erfahrungsgemäß um einen zahnlosen Papiertiger handelt, da auch hier in vielen Fällen auf die Verschwiegenheitspflicht verwiesen wird. In der Praxis kann dadurch keine umfassende Information erlangt werden. Wir haben diesen Antrag gestellt, weniger um die Rechte der Gemeinderäte unbedingt erweitern zu wollen, sondern im Sinn der Sache den Bürgerinnen und Bürgern von Linz eine umfassende Information und Transparenz bieten zu können, indem auch diese Fragen hier im Gemeinderat beantwortet werden. Die freiheitliche Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an den Oberösterreichischen Landtag: ‚Die derzeit bestehende Regelung des Anfragerechts im Stadtstatut möge dahingehend abgeändert werden, dass Gemeinderatsmitgliedern der Stadt Linz auch die Möglichkeit eingeräumt wird, im Gemeinderat Auskünfte über die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs zu erhalten.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag S UNTERSCHUTZSTELLUNG DES GRÜNGÜRTELS AM PÖSTLINGBERG – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, es geht bei diesem Antrag um den Schutz des Grüngürtels, vor allem in Urfahr im Bereich des Pöstlingbergs. Es ist ganz wichtig, die sensiblen Bereiche des Pöstlingbergs, dessen grüne Hänge nicht weiter zu bebauen. Die Mayrwiese ist mit interessanten Magerwiesenvegetationen und seltenen Pflanzen ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Pöstlingberg-Ensembles. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist dieses Ziel betreffend ,Siedlungsdruck im Anschluss an die derzeitige Widmungsgrenze im Bereich der Sichthänge des Pöstlingbergs’ folgendermaßen festgehalten: ,Keine Siedlungserweiterung in Richtung Pöstlingberg vor allem zum Schutz des Landschaftsbildes. Festlegung absoluter Siedlungsgrenzen.’ Um die grünen Hänge des Pöstlingbergs, die Mayrwiese, den Bereich des Kreuzweges mit seinem unmittelbaren Umfeld auf Dauer zu schützen und um den Druck auf eventuelle Umwidmungen in Bauland zu nehmen, sollte eine entsprechende Unterschutzstellung ins Auge gefasst werden. Die Grünen stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oberösterreichische Landesregierung: ‚Der Gemeinderat Linz spricht sich für den Erhalt und den Schutz des Grüngürtels in dem besonders sensiblen Bereich des Pöstlingbergs aus. Der Linzer Gemeinderat fordert die Oberösterreichische Landesregierung auf, die Erklärung der sensiblen grünen Hänge des Pöstlingbergs oberhalb des Petrinums im Bereich Mayrwiese bzw. Kreuzweg zum geschützten Landschaftsteil gemäß § 12 Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 zu prüfen und nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen der Stadt Linz gegebenenfalls in die Wege zu leiten.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, schon seit einigen Jahren ist feststellbar, dass der Grüngürtel am Pöstlingberg angeknabbert wird. Auffallend ist die Errichtung protziger Villen betuchter Eigentümer, auch wenn diese auf Grund von vorhandenen Baurechten errichtet werden. Nicht zu vergessen die verschiedenen Projekte zur Verschandelung des Pöstlingbergs, die glücklicherweise alle gescheitert sind: wie etwa 2002 das Projekt einer Linzer Alm mit Schilift, Förderband, Beschneiungsanlage und Schihütte aus dem Dunstkreis des ASKÖ, oder 2003 der Vorstoß der ÖVP für einen FIS-Slalom auf der Mayrwiese mit Lift- und Kunstschneeanlagen, (Beifall ÖVP) und zuletzt 2008, wenn auch großteils auf dem Gemeindegebiet von Puchenau, das Projekt für einen Erlebnispark mit Sommerrodelbahn, Klettersteig und Zipline über die Donau. Gemeinsam war diesen Projekten der Drang für die Kommerzialisierung bislang freier öffentlicher Räume. Der Pöstlingberg darf nicht den Interessen einer Seitenblicke-Gesellschaft zum Opfer fallen, sondern muss als Erholungsraum für die Allgemeinheit da sein. Daher unterstütze ich den vorliegenden Antrag zum Schutz des Grüngürtels am Pöstlingberg.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Lenger hat bereits vorgelesen, dass keine Siedlungserweiterung Richtung Pöstlingberg im Örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehen ist und dass es zum Schutz des Landschaftsbildes eine Festlegung von absoluten Siedlungsgrenzen gibt. Die derzeitige Raumplanung sieht Wald- und Forstwirtschaft, Grünland bzw. Grünzug vor. Diese Raumplanung ist uns als freiheitliche Fraktion ausreichend. Eine Unterschutzstellung als geschützter Landschaftsteil erscheint uns weitaus übertrieben und kommt einer Teilenteignung gleich. Ich habe erst vor kurzem ein Seminar bei Herrn Prof. Ferdinand Kerschner gemacht, Rechte der Enteigungsentschädigung, da werden solche Sachen angesprochen. Es ist eine Akzeptanz und das Verständnis der Grundstückseigentümer notwendig. In diesem Falle sollte man doch mit dem Bischöflichen Diözesanhilfsfond sprechen, die die mehrheitlichen Eigentümer dieser Liegenschaften sind. Die freiheitliche Fraktion wird sich daher bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Herr Kollege Pfeffer, genau deswegen, weil die Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes neu ansteht, weil das neu überarbeitet wird und weil wir wissen, dass gerade in diesem Bereich des Grüngürtels ein enormer Druck auf Umwidmungen da ist, haben wir diesen Antrag gestellt, um eine Manifestation und ein Bekenntnis zum Erhalt des wertvollen Grünlandes zu setzen und den Umwidmungsdruck von vornherein hintanzuhalten. Ich darf daran erinnern, dass 2006 ein Antrag beim Magistrat eingelangt war, wo am Pulverturm auf der Mayrwiese die Errichtung von zwölf Luxuswohnungen innerhalb des Wehrturmes vorgesehen gewesen ist, sowie der Bau von 31 Parkplätzen. Derartige Anträge werden immer wieder kommen. Es wird bei der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes einen enormen Umwidmungsdruck auf den Grüngürtel geben. Das ist genau der Grund, warum ich diesen Antrag gestellt habe. Zu dem Argument der Teilenteignung, wie grauslich das ist, wenn man etwas unter Schutz stellt, da frage ich mich schon, warum ÖVP und insbesondere FPÖ, weil der Herr Kollege Pfeffer sich zuerst gemeldet hat, bei der Eisenbahnbrücke so unbedingt ein Wahrzeichen erhalten wollen, das noch dazu wahrscheinlich bald in die Donau fällt, wenn wir nichts tun. Ich ersuche die Nichtzustimmung noch einmal zu überdenken und diesem Antrag die Zustimmung zu geben.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (17) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 7. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17.08 Uhr 344 285