Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 5/2010 PROTOKOLL über die 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 1. Juli 2010, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger ÖVP Dr. Erich Watzl Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner ÖVP Mag. Klaus Fürlinger SPÖ Stefan Giegler SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner SPÖ Karin Hörzing ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Markus Noveska FPÖ Sebastian Ortner FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml BZÖ Reinhard Reiman SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung: A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT 1. Gewährung einer Subvention an den Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit (PGA), Museumstraße 31a (Durchführung der Zahnprophylaxe in den Linzer Volksschulen und Kindergärten für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2014), jährlich max. 60.000 Euro 2. Sportentwicklungsplan Linz 2015; Erstellung einer Studie sowie Erhebung über die Nutzungsfrequenzen der Sportanlagen in Linz; Grundsatzgenehmigung; max. 60.000 Euro 3. Förderung der Kreativwirtschaft – Neues kreativwirtschaftliches GründerInnenzentrum Kreativwirtschaftsobjekt Humboldtstraße 40; Grundsatzgenehmigung E ANTRAG DES STADTSENATES GEMEINSAM MIT DEM FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS Rechnungsabschluss 2009 F ANTRÄGE DES STADTSENATES 1. Gewährung einer Subvention an den LASK Linz (Nachwuchsförderung 2010); 72.000 Euro 2. Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 240.000 Euro 3. Teilnahme der Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz an den vollständig durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten „In.Bewegung III“, „Projektverbund NordOst Basisbildung“ und „Kompetenzbasierter Hauptschulabschluss“; Grundsatzgenehmigung; 381.070,63 Euro 4. Gewährung einer Subvention an die Fa. KOOP Live-Marketing GmbH, Jaxstraße 2-4 (Krone Stadtfest 2010); insgesamt max. 78.000 Euro, davon 33.000 Euro in Form einer Naturalförderung G ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES 1. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 25-27-01-00, KG Pichling (Oidener Straße – Raffelstettner Straße) 2. Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Linz (Weißenwolffstraße – Diakoniewerk) 3. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 34-01-01-00, KG Katzbach (Freistädter Straße – Hauchlhamerweg) 4. Neuplanungsgebiet Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Linz, Lustenau und Urfahr (Eisenbahnbrücke) 5. Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) S 109/8, KG Kleinmünchen (südlich Heiderosenweg) 6. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 23-31-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 102/11, KG Kleinmünchen (Franzosenhausweg – Metro) 7. Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) S 12-03-02-01, KG Waldegg (ÖAMTC – Wankmüllerhofstraße) 8. Bebauungsplanänderung O 121/3, KG Lustenau (Industriezeile – Plasser & Theurer) 9. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 04-34-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1, KG Linz (Scharitzerstraße – Schubertstraße) 10. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 02-06-01-00, KG Linz (Fabrikstraße – Prunerstraße) H ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES 1. Neugestaltung der südlichen Landstraße; Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. Oktober 2007 im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb; Grundsatzgenehmigung; max. 250.000 Euro, davon 200.000 Euro im Jahr 2011; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000 Euro 2. Generalsanierung bzw. Ausbau der Garnisonstraße (3. Etappe) zwischen dem Unfallkrankenhaus und der Semmelweisstraße; Grundsatzgenehmigung; max. 378.000 Euro, davon 158.000 Euro 2010 und 220.000 Euro 2011; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 378.000 Euro 3. Generalsanierung des Straßenzuges Am Bindermichl und Hatschekstraße in Richtung Hanuschstraße ab der Kreuzung mit der Muldenstraße; Grundsatzgenehmigung; max. 500.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro 4. Ausbau eines Teilabschnittes der Traundorfer Straße zwischen Klettfischerweg und Zeisigweg; Grundsatzgenehmigung; max. 150.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 150.000 Euro 5. Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan S 25-27-01-00, Oidener Straße – Raffelstettner Straße, KG Pichling) zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs 6. Nordseitiger Ausbau der Dauphinestraße zwischen Laskahofstraße und Siemensstraße; Grundsatzgenehmigung; max. 420.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 420.000 Euro 7. Durchführung von Asphaltierungsarbeiten für die Fahrbahnsanierung der Friedrichstraße im Bereich verlängerte Gerstenstraße bis zur Straßenbahnhaltestelle Wildbergstraße; Grundsatzgenehmigung; max. 70.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 70.000 Euro 8. Durchführung von diversen Straßenbaumaßnahmen in den Straßenzügen Gruberstraße, Lederergasse und Ludlgasse (2. Etappe) im Zuge der Verbauung des Areals der ehemaligen Landesfrauenklinik; Grundsatzgenehmigung; max. 500.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro I ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES 1. Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. (LIVA), Untere Donaulände 7 (Durchführung des „Festivals 4020“ im Jahr 2011); 70.000 Euro, davon je 35.000 Euro 2010 und 2011 2. Kauf der Liegenschaft EZ 1911, KG Lustenau (Garnisonstraße 36a, 38 und Hittmairstraße 47) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG; 450.000 Euro J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Gewährung einer Subvention an die Hans Hofstetter Immobilien GmbH im Zusammenhang mit der Entsorgung von Baurestmassen auf dem Bestandsgrundstück Nr. 1266/1, KG Posch; 82.667,01 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 82.667,01 Euro K ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE MUSEEN DER STADT LINZ Organisationsstatut der Unternehmung „Museen der Stadt Linz“ (MuS); Änderung im Bereich der künstlerischen Leitung – Gesamthafte sprachliche Anpassung des Organisationsstatutes L ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ Dienstposten- und Stellenplan Kinder- und Jugend-Services Linz 2010 – Mehrbedarf durch Leistungserweiterungen - Abänderung des Wirtschaftsplanes Kinder- und Jugend-Services Linz 2010 M ANTRÄGE VON GEMEINDERÄTEN/INNEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 1. EINRICHTUNG EINER ARBEITSGRUPPE ZUM THEMA GESAMTSCHULE 2. KRABBELSTUBENKRITERIEN NEU 3. VERKEHRSKONZEPT FÜR DEN GEPLANTEN WOHNPARK SILHOUETTE 4. SCHALLPEGELMESSUNGEN IN STÄDTISCHEN PFLICHTSCHULEN 5. NEUGESTALTUNG DES VOLKSGARTENS 6. POSTVERSORGUNG IN LINZ SICHERN 7. VERKEHRSFLUSS BEIM HAUPTPLATZ / NIBELUNGENBRÜCKE VERBESSERN 8. VERBESSERUNG DER SITUATION FÜR FUßGÄNGER/INNEN UND FAHRGÄSTE DER LINZ LINIEN AUF DEM HAUPTPLATZ 9. NICHTRAUCHER/INNENSCHUTZ IN GASTRONOMIEBETRIEBEN 10. GRILLMÖGLICHKEITEN AN ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN 11. ERRICHTUNG VON WLAN IN LINZER STRASSENBAHNEN UND WARTEHÄUSCHEN - RESOLUTION 12. GESETZLICHE VERANKERUNG DER ANSTELLUNGSERFORDERNISSE IM ZUGE DER NEUFESTLEGUNG DES DIENSTRECHTS FÜR MITARBEITER/INNEN VON KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN - RESOLUTION 13. GEPLANTER SCHOTTERABBAU IN PICHLING - RESOLUTION 14. KEINE SCHLIEßUNG VON LINZER SPITÄLERN - RESOLUTION 15. VERSETZUNG STIFTER-DENKMAL – RESOLUTION 16. QUALITÄTSSTEIGERUNG DER LINZER BÄDER UND SEEN - RESOLUTION 17. ERMÄSSIGTE HUNDEABGABE FÜR WACHHUNDE - RESOLUTION 18. ÜBERFLUSS BESTEUERN, IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 8. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Für die heutige Sitzung ist Gemeinderat Ing. Hofer, ÖVP, entschuldigt. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Berichtswesen zur Budgetentwicklung der Stadt unter Einbeziehung der ausgegliederten Aufgabenbereiche 2. Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Gemeinderatsfraktion betreffend Fortsetzung des städtischen Förderprogramms für den Ankauf von Elektrofahrzeugen 3. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend „Salzburger Deutschpflicht“ auch an Linzer Schulen! – Resolution Bürgermeister Dobusch schlägt vor, alle drei Dringlichkeitsanträge am Schluss der Sitzung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dobusch weist auf den allen GemeinderätInnen vorliegenden Subventions- und Förderbericht hin, der für das Jahr 2009 erstellt wurde. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND -STELLVERTRETER/INNEN Bürgermeister Dobusch: „Gemäß § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Frau Gemeinderätin Helga E i l m s t e i n e r vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Markus N o v e s k a , FPÖ. Von Seiten der Fraktion Die Grünen wird Frau Gemeinderätin Gerda L e n g e r vorgeschlagen. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Reinhard R e i m a n , BZÖ. Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass sieben Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon drei an seine Person, eine an Vizebürgermeister Dr. Watzl, eine an Vizebürgermeister Luger und zwei an Stadtrat Mayr. 1. Anfrage von Gemeinderätin Neubauer an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aus Anlass der geplanten Neugestaltung des Linzer Volksgartens führten Mitglieder der Ortsgruppe FPÖ Linz-West am 12. Juni 2010 eine Begehung der Parks in Linz durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Brunnenanlage ‚Freude am Schönen’ von Anton Hanka nicht gesäubert und eingelassen ist; das Becken bei der Skulptur ‚Lausbub’ von Max Stockenhuber nicht gesäubert und eingelassen ist; der Vogelbrunnen von Architekt Muher nur bei aufmerksamer Suche unter Grünbepflanzung ausfindig zu machen ist. Die Bauarbeiten am Musiktheater und der ab 2011 geplante Umbau des Parks dürfen aus freiheitlicher Sicht die aktuelle Nutzung des größten innerstädtischen Parks nicht einschränken. Weiters wurde bei einer Begehung des Parks am Lonstorferplatz festgestellt, dass die Brunnenanlage von Josef Huber nicht gesäubert und in Betrieb ist, sodass Regenwasser in den beiden ovalen Becken des Granitblocks modert; nach Bürgerprotesten im September 2009 eine Toilette aufgestellt wurde, diese mobile Toilettenkabine jedoch in der prallen Sonne steht, was zu Geruchsbelästigungen führt; nach Bürgerprotesten im September 2009 von den Spielflächen räumlich getrennte ‚spezielle Sitzmöglichkeiten’ geschaffen wurden, die sich jedoch alle auf einer betonierten Fläche ohne Sonnenschutz befinden und im Spielbereich nunmehr keinerlei Sitzgelegenheiten für Eltern und Begleitpersonen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Anfrage: 1. Wer ist für die Kontrolle, die Pflege und die Erhaltung der Funktionalität von Parkeinrichtungen zuständig? 2. Sind Ihnen die geschilderten Zustände bekannt? 3. Sind Ihnen besondere Umstände bekannt, weshalb der Verpflichtung zur Erhaltung und Pflege des Volksgartens und der darin befindlichen Kleindenkmäler nur unzureichend nachgekommen wird? Wenn ja, was sind diese Umstände? Wenn nein, weshalb werden die Brunnenanlagen, Wasserbecken sowie Kleindenkmäler nicht entsprechend gesäubert und aktiviert? 4. Sind Ihnen besondere Umstände bekannt, weshalb der Verpflichtung zur Erhaltung und Pflege des Parks am Lonstorferplatz und der darin befindlichen Anlagen nur unzureichend nachgekommen wird? Wenn ja, was sind diese Umstände? Wenn nein, weshalb wird die Brunnenanlage nicht entsprechend gesäubert und aktiviert? 5. Bis wann ist mit einer Beseitigung der Mängel zu rechnen? 6. Wer kontrolliert sämtliche Linzer Brunnen auf ihre Funktionalität, Sauberkeit bzw. hinsichtlich Schäden?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: „Zu 1: Grundsätzlich die Stadtgärten Linz. Zu 2: Mir sind immer wieder Dinge bekannt, aber das sind Situationsberichte, weil natürlich immer wieder gereinigt und gearbeitet wird, sodass das, was Sie gesehen haben, dieser Situationsbericht mir so natürlich nicht bekannt ist. Zu 3: Nein, es wird grundsätzlich der Volksgarten von unseren Stadtgärten hervorragend gepflegt. Es gibt tatsächlich bei zwei Brunnenanlagen deshalb Probleme, weil der Hanka-Brunnen natürlich derzeit repariert gehört. Wir wollen es aber nicht machen, weil wir nicht wissen, wo dieser Brunnen endgültig situiert sein soll, weil er befindet sich im Musiktheater-Vorbereich. Daher wäre es möglicherweise vertane Liebesmüh, wenn man jetzt repariert und dann müsste er woandershin verlegt werden. Das wäre hinausgeworfenes Geld. Daher muss im Zuge von Planungsmaßnahmen endgültig klargelegt werden, wo dieser Brunnen situiert wird und daher ist es jetzt nicht sehr sinnvoll, diesen Brunnen zu reparieren. Zu 4 und 5: Ich kann auch hier nur sagen, dass die Stadtgärten sich sehr bemühen, den Park am Lonstorferplatz ausreichend zu pflegen. Sie meinen, dass die Brunnenanlage nicht aktiviert ist - das ist bewusst gemacht worden. Bei dieser Brunnenanlage kam es tatsächlich zu Missverwendungen. Man verwendete diesen Brunnen zum Waschen von Kleidung, zum Kühlen von alkoholischen Getränken und solchen Dingen. Daraufhin beschwerte man sich bei der Stadt und dann hat man gesagt, da kann man nur das Wasser abdrehen, weil ich kann nicht 24 Stunden jemanden hinstellen. Weil wir uns nicht anders helfen konnten, haben wir gesagt, man muss diese Brunnenanlage außer Betrieb nehmen, wenn sie dauernd missverwendet wird. Daher ist sie nicht aktiviert und es ist derzeit nicht vorgesehen, den Brunnen in Betrieb zu nehmen. Man wird es sicherlich wieder einmal machen, aber man muss hier, glaube ich, eine gewisse Zeit verstreichen lassen. Zu 6: Das machen die Stadtgärten Linz, die sind dafür zuständig. Ich glaube, ich habe damit Ihre Anfrage umfassend beantwortet.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Lenger an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, anlässlich der Errichtung der solarCity in Pichling wurde eine Baustraße zur Abwicklung des Baustellenverkehrs zwischen Südpark Pichling und solarCity errichtet. Damals für den Zweck gut geeignet, jetzt, viele Jahre nach Fertigstellung der solarCity, dient diese als ‚Privatstraße’ geführte, aber als solche schlecht bzw. teilweise gar nicht gekennzeichnete Straße als Schleichweg und Abkürzung für Fahrzeuge (LKW und PKW) vom Südpark zur Umfahrung Ebelsberg bzw. B1. Und das mitten durch Pichling bzw. die solarCity. Das ist sehr störend für die AnrainerInnen und entspricht nicht der Versprechung gegenüber der betroffenen Bevölkerung hinsichtlich einer Schließung, ebensowenig den Versprechungen, Pichling würde mit dem Verkehr zum Südpark nicht in Berührung kommen. Mit Schreiben vom 16. Februar 2006 teiltest du, Herr Bürgermeister, in einem Schreiben an einen betroffenen Anrainer mit, dass diese Privatstraße durch die Errichtung des neuen Umspannwerks der Linz AG unterbrochen werde und dadurch in absehbarer Zeit dem Durchzugsverkehr nicht mehr zur Verfügung stehe. Dies ist bis heute jedoch nicht der Fall. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Weshalb steht die Baustraße entgegen deinem Schreiben vom 16. Februar 2006 immer noch dem Durchzugsverkehr zur Verfügung? 2. Wofür wird die Baustraße derzeit benötigt? 3. Wer ist berechtigt, die Baustraße zu welchem Zweck zu benützen? 4. Wurde in diesem Bereich schon einmal eine Verkehrszählung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? 5. Gibt es Möglichkeiten, die Baustraße für den Durchzugsverkehr zu sperren? 6. Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es? 7. Ist geplant, die Durchzugsstraße entsprechend allfälliger vorliegender Möglichkeiten in absehbarer Zeit für den Durchzugsverkehr zu sperren? 8. Falls dies nicht geplant ist, weshalb wird die Baustraße für den Durchzugsverkehr benötigt?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: „Zu 1: Frau Gemeinderätin Lenger, das stimmt nicht. Es ist ein Fahrverbot und es handelt sich um eine Privatstraße, daher steht diese Straße rechtlich nicht für den Durchzugsverkehr zur Verfügung. Ich kann dir keine andere Antwort geben, weil sie rechtlich in Ordnung ist. Zu 2: Sie wird zu einem geringen Ausmaß noch für die Erweiterungen im Industriepark von unserer Seite benötigt. Es ist aber vorgesehen, diese Baustraße mit der endgültigen Situierung der Straße neben der Straßenbahntrasse abzutauschen. Wir haben im letzten Gemeinderat, glaube ich, die Straßenbahntrasse mit der Straße verordnet und jetzt können auch diese Gespräche mit den Grundeigentümern endgültig beginnen, damit wir diesen Grundabtausch machen. Dann soll diese Straße auch baulich aufgelassen werden, weil wir in den Verträgen drinnen haben, dass wir diese Stücke, die wir dann abtauschen, renaturieren müssen. Das ist natürlich nur möglich, wenn man dann den Asphalt wieder herausnimmt. Zu 3: Berechtigt ist grundsätzlich nur der Eigentümer der Privatstraße. Zu 4: Zu meiner großen Überraschung ja. An der Kreuzung Auhirschgasse wurden im Jahr 2005 Verkehrszählungen durchgeführt. Eine Zählung erfolgte am 15. Mai in Form einer 24-stündigen Zählung. Fahrtrichtung solarCity: 433 Kraftfahrzeuge, davon 67 LKW und 13 einspurige Fahrzeuge. Fahrtrichtung Südpark: 282 Kraftfahrzeuge, davon 31 LKW und 54 einspurige Fahrzeuge. Insgesamt also war ein tägliches Verkehrsaufkommen von 715 Kraftfahrzeugen gegeben: 550 PKW, 98 LKW, 67 einspurige Fahrzeuge. Weitere Zählungen erfolgten am 15. und 17. November 2005, und zwar in den Spitzenstunden von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr mit folgendem Ergebnis: Am 15. November fuhren 24 Fahrzeuge vom Südpark zur Heliosallee und 16 Fahrzeuge von der Heliosallee in den Südpark. Am 17. November fuhren 14 Fahrzeuge vom Südpark zur Heliosallee und sieben Fahrzeuge von der Heliosallee zum Südpark. Das waren die beiden Zählungen, die durchgeführt worden sind. Zu 5., 6. und 7.: Nachdem es nicht erlaubt ist, kann auch nicht gesperrt werden. Zu 8.: Sie wird grundsätzlich für den Durchzugsverkehr nicht benötigt, deswegen ist sie ja gesperrt. Das ist Logik in sich. Ich habe damit deine Anfrage klar beantwortet.“ Zusatzfrage Gemeinderätin Lenger: „Nachdem ja trotzdem der Durchzugsverkehr auf dieser Straße fährt, warum macht man nicht einfach einen Poller hin und dann können nur Berechtigte diese Straße benützen und das Problem wäre gelöst. Und dann habe ich noch eine zweite Zusatzfrage: Wann ist damit zu rechnen, dass es zur Sperre bzw. zum Rückbau und zur Renaturierung kommt?“ Bürgermeister Dobusch: „Ich bin ziemlich dagegen, dass man dort einen aufwändigen, vielleicht noch mit Elektrodrucker ausgestatteten Poller hingibt, der sich dann versenkt, wenn man in die Gegend kommt. Das kostet einige tausend Euro. Eines muss ich sagen, auf dieser Privatstraße gibt es links und rechts kein einziges Haus. Das heißt, die Frage, wer dort wirklich belästigt wird, weiß ich nicht, möglicherweise die Golfspieler. Das könnte natürlich sein, das fällt mir jetzt ein. Jetzt weiß ich, woher der Wind weht. Nein, es gibt in dieser angesprochenen Straße kein einziges Haus, es tut mir Leid, ich kenne mich aus. (Zwischenruf) Ja, nicht direkt - also indirekt gibt es keine Häuser.“ (Heiterkeit) 3. Die Anfrage von Gemeinderat Ing. Casny an Bürgermeister Dobusch betreffend Linzer Gugl Stadion - UEFA Vorgaben wird schriftlich beantwortet. 4. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Dr. Watzl von der Mai-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, trotz periodischer Bereinigungen steigt laut Medienberichten die Zahl der Vormerkungen von Wohnungssuchenden bei den Wohnungsgesellschaften auch in Linz ständig an. Gleichzeitig gibt es eine Dunkelziffer von mehreren tausend leer stehenden Wohnungen in Linz, die abgesehen von Fällen vorübergehenden Leerstandes zur Klärung von Verlassenschaften usw. vielfach auch aus spekulativen Gründen nicht vermietet werden. Unübersehbar gibt es zusätzlich auch in Linz ein Überangebot an Büroflächen. Laut UNO-Menschenrechtsdeklaration ist der Anspruch auf ein leistbares Wohnen als Menschenrecht und als soziale Verpflichtung zu betrachten, daher sind Maßnahmen zur Nutzung von Leerstand für Wohnzwecke sinnvoll und notwendig. Ich stelle daher nachstehende Anfrage: 1. Wie hoch ist aktuell die Zahl der bei den Wohnungsgesellschaften in Linz vorgemerkten Wohnungssuchenden? 2. Gibt es eine Erfassung leer stehender Wohnungen durch die Stadt und wie hoch ist die Zahl derselben bzw. wenn nein, nach welchen Kriterien könnte eine solche Erfassung erfolgen? 3. Gibt es seitens des Wohnungsressorts der Stadt eine Erfassung leer stehender Büroflächen bzw. Überlegungen, wie solche in Wohnraum umgewidmet werden könnten?“ Dazu Vizebürgermeister Dr. Watzl: Zu 1.: Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Information über die Anzahl der Wohnungssuchenden bei einer Wohnungsgesellschaft nur auf Basis einer freiwilligen Bekanntgabe durch die Wohnungsgesellschaften erlangt werden kann. Eine gesetzliche Verpflichtung der Wohnungsgesellschaften zur Meldung der vorgemerkten Wohnungssuchenden an die Stadt besteht nicht. Auf Grund Ihrer Gemeinderatsanfrage habe ich mich daher an die Wohnungsgesellschaften GWG, WSG, WAG, VLW, Lebensräume, LAWOG, Neue Heimat, GIWOG, GWB, Wohnungsfreunde, Familie, Baureform Wohnstätte und Wohnbau 2000 gewandt. Die angeschriebenen Wohnungsgenossenschaften haben dann auf freiwilliger Basis die erbetenen Informationen bekannt gegeben. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch sehr herzlich bei den Wohnungsgenossenschaften für die gute Kooperation bedanken. Zurückkommend auf Ihre Frage: Bei den soeben von mir genannten Wohnungsgesellschaften besteht in Summe ein so genannter Bruttobedarf von 48.324. Bruttobedarf heißt, das ist die Summe der Vormerkungen bei den einzelnen Wohnungsgesellschaften ohne Eliminierung von Doppel- und Mehrfachmeldungen. Erfahrungsgemäß melden sich allerdings viele Menschen gleich bei mehreren Wohnungsgesellschaften als wohnungssuchend an. Das heißt, der tatsächliche Bedarf ist auf Grund mir zugänglichen Meldungen, Informationen, freiwilligen Mitteilungen nicht möglich. Es ist aber festzuhalten, dass dieser deutlich niedriger ist, als die vorher genannte Zahl. Zu 2.: Es gibt seitens der Stadt Linz keine Erfassung leer stehender Wohnungen, da die Verwaltung der Wohnungen durch die jeweils zuständigen Wohnungsgesellschaften erfolgt. Ich habe in meinem Brief die Wohnungsgesellschaften um Beantwortung dieser Frage gebeten, also wie viele Wohnungen gegenwärtig konkret frei stehen. Wie die Rückmeldungen ergaben, standen zu diesem Zeitpunkt in Summe 16 Wohnungen frei. Natürlich kann es - und das muss auch angemerkt werden - durch erforderliche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen oder sonstige zeitlich eingegrenzte Gründe vorübergehend zu Leerstehungen kommen. Diese sind allerdings in den meisten Fällen begründet. Ich möchte darüber hinaus betonen, dass die Stadt Linz eine Wohnungsinformation betreibt, in der über in Bau befindliche, geplante Wohnbauprojekte und zur Verfügung stehende Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbauträger informiert wird. Außerdem werden Informationen über die Möglichkeiten in Linz zu einer Wohnung zu kommen, erteilt. Zu 3.: Nein. Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.“ 5. Die Anfrage von Gemeinderat Mayr an Vizebürgermeister Dr. Watzl betreffend die Förderung von kulturellen Stadtteilprojekten wird schriftlich beantwortet. 6. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Mayr: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Mayr, die im Voranschlag 2010 mit 122 Millionen Euro veranschlagte Kommunalabgabe ist die wichtigste Gemeindesteuer. Bedingt durch die große Zahl von Arbeitsplätzen ist Linz mit einer Kommunalabgabe von 612 Euro pro EinwohnerIn bei einem Durchschnittswert von 398 Euro mit Abstand Spitzenreiter der Landeshauptstädte (Stand 2008). Dies macht die Bedeutung dieser Steuer für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben deutlich. Steigende Arbeitslosigkeit und wachsende Prekarisierung durch Anstieg von Teilzeitarbeit, Geringfügigkeit und Scheinselbstständigkeit höhlen jedoch die Grundlage dieser mit drei Prozent der Bruttolohnsumme bemessenen Abgabe zunehmend aus, sodass eine Umstellung der Bemessung auf die gesamte Wertschöpfung angesichts der enormen Rationalisierung sinnvoll wäre. Laut einem Rechnungshofbericht über das Abgabewesen der Städte Linz und Salzburg gibt es aber auch in Linz beträchtliche Abgabenrückstände, darunter vor allem bei der Kommunalabgabe, die zwar durch die Kommunalsteuerprüfungen von Magistrat, Finanzamt und Krankenkasse reduziert werden konnten, aber immer noch eine beträchtliche Höhe aufweisen. Ich stelle daher nachstehende Anfrage: 1. Wie hoch ist aktuell bzw. war im Jahre 2009 die Summe der Abgabenrückstände bei der Kommunalabgabe? 2. Wie hoch war die Summe der 2009 als uneinbringlich abgeschriebenen Kommunalabgabe und auf welche Unternehmen entfielen die größten Beträge? 3. Wie hoch ist das Ausmaß von Befreiungen oder Ermäßigungen bei der Kommunalabgabe und nach welchen Kriterien erfolgen diese?“ Dazu Stadtrat Mayr: Zu 1.: Im Rechnungsjahr 2009 sowie auch im Rechnungsabschluss erkennbar ist ein Kassenrest von 240.082,07 Euro ausgewiesen. Das entspricht 0,2 Prozent des Kommunalsteuerergebnisses 2009. Insgesamt gibt es einen Kassenrest inkl. der Vorperioden von 3,079.614,63 Euro. Das sind die Kassenreste zurück bis zur Einführung der Kommunalsteuer, weil selbstverständlich seitens der Finanzverwaltung versucht wird, alle ausstehenden Beträge, auch wenn sie eventuell über mehr als zehn Jahre zurückliegen, auch hereinzubringen. Nach 15 Jahren wird dann abgeschrieben. Die Kommunalsteuer gibt es jetzt rund 15 Jahre. Derzeit wird nur bei Konkurs etc. abgeschrieben, sodass wir über diese gesamte Kommunalsteuerperiode bezogen auf diesen Rest von drei Millionen Euro genau wieder auf die 0,2 Prozent kommen. Im Vergleich zu den Steuerrückständen bzw. Sozialversicherungsbeitragsrückständen ist das eine hervorragende Zahl im Sinne von sehr geringem Rückstand. Zu 2.: Im Rechnungsjahr 2009 wurden aus Vorperioden 120.575 Euro abgeschrieben. Die Bekanntgabe von Einzeldaten über Betriebe und die Höhe der jeweiligen Abschreibungssumme ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Zu 3.: Die Kommunalsteuerfreibeträge sind im § 8 Kommunalsteuergesetz 1993 geregelt. Per Gesetz ausgenommen sind die Österreichischen Bundesbahnen mit 66 Prozent Bemessungsgrundlage. Zweiter Bereich sind die Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege und der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, welche Körperschaften bzw. Vereinigungen unter diesen Tatbestand fallen. Es gibt dann auch entsprechende Verfahren, wenn die Stadt glaubt, dass hier Kommunalsteuerpflicht vorliegt und das Gegenüber glaubt das nicht. Jüngstes Beispiel war die Anton Bruckner Privatuniversität, hier wurde die Kommunalsteuerpflicht dann vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Allgemeine Kommunalsteuerermäßigungen sind im Kommunalsteuergesetz nicht vorgesehen und werden daher von der Stadt Linz auch nicht gewährt.“ 7. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Sonntag an Stadtrat Mayr betreffend Parkraumbewirtschaftung wird schriftlich beantwortet. 8. Anfrage von Gemeinderat Mag. Pühringer an Stadtrat Wimmer von der Mai-Gemeinderatssitzung: „Sehr geehrter Herr Stadtrat, bei der Gemeinderatssitzung vom 22. April 2010 wurde die Errichtung einer ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH’ mit elf konkreten Aufgabengebieten beschlossen. Ab 1. September 2010 werden demnach 18 Vollzeitäquivalente ihren Dienst starten, ab 1. Jänner 2011 werden es dann 30 Vollzeitäquivalente sein. Die Kosten werden im Vollbetrieb (30 Vollzeitäquivalente) auf 1,552 Millionen Euro geschätzt. Diesbezüglich ersuche ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Erwarten Sie durch den Einsatz des Ordnungsdienstes der Stadt Linz einen Rückgang der Kriminalitätsrate in Linz? 1.1. Wenn ja, wie groß soll dieser Rückgang sein, damit Sie von einem Erfolg des Ordnungsdienstes sprechen? 1.2. Wenn ja, welche Rückgänge erwarten Sie durch den Einsatz des Ordnungsdienstes der Stadt Linz bei den einzelnen Strafdelikten (aufgegliedert nach den Straftatbeständen § 83-88 und § 127-131 StGB)? 2. Erwarten Sie durch den Einsatz des Ordnungsdienstes der Stadt Linz einen Rückgang der Beschwerden von BürgerInnen bei den BürgerInnenservicestellen? 2.1. Wenn ja, wie groß soll der Rückgang in Summe sein, damit Sie von einem Erfolg des Ordnungsdienstes sprechen? 2.2. Wenn ja, welchen Rückgang der Beschwerden erwarten Sie im Bereich der illegalen Müllablagerungen? 2.3. Wenn ja, welchen Rückgang der Beschwerden erwarten Sie im Bereich der Hundehaltung? 2.4. Wenn ja, welchen Rückgang der Beschwerden erwarten Sie im Bereich der illegalen Bettelei? 2.5. Wenn ja, welchen Rückgang der Beschwerden erwarten Sie im Bereich der Straßenmusik? 3. Erwarten Sie einen Rückgang der Verstöße von ortspolizeilichen Verordnungen? 3.1. Wenn ja, welche Rückgänge erwarten Sie jeweils in den Bereichen Gartenschutz-Verordnung, Campierverbot am Urfahraner Jahrmarktgelände sowie Surf-Verbot am Pichlingersee? 4. Anhand welcher sonstigen Kriterien werden Sie überprüfen, ob die aufgewendeten Mittel für die ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH’ sowohl wirtschaftlich als auch effizient und effektiv eingesetzt werden?“ Dazu Stadtrat Wimmer: „Zu 1: Ich darf festhalten, dass diese Teilfrage rechtlich geprüft wurde und unzulässig ist und somit auch nicht beantwortet wird. Zu 2: Nach Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen der Stadt Linz wird zunächst einmal nicht von einem Rückgang der Beschwerden ausgegangen, und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen sind die von Ihnen genauer aufgeschlüsselten Beschwerdetatbestände zum Teil gar nicht erfasst oder umfassender oder enger gefasst im Bereich des Ordnungsdienstes, zum anderen fehlt eine statistische Erhebung in den vergangenen Jahren, was diese einzelnen Bereiche, die Sie da aufgegliedert haben, betrifft. Und zum Dritten geht es auch darum, dass gerade am Beginn der Tätigkeit einer Einrichtung wie dem Ordnungsdienst der Stadt Linz eher von einem zunehmenden Beschwerdeaufkommen ausgegangen wird, da man durch diese neue Einrichtung damit rechnen kann, dass viele Missstände, die bisher gar nicht aufgezeigt wurden, in Zukunft überhaupt erst aufgezeigt werden, weil es erstmals eine eigene Einrichtung gibt, die sich gerade um diese Bereiche kümmern sollte. Das heißt, kurzfristig ist für mich kein Rückgang von Beschwerden zu erwarten. Das ist statistisch nicht vergleichbar mit den bisherigen Daten, die vorliegen, und wäre keine seriöse Methode, irgendeine Leistungskennzahl oder sonst etwas festzustellen. Ergänzend in dem Zusammenhang, wenn auch nicht Gegenstand der Anfrage: Über eine Bürgerbefragung hinsichtlich der Lebensqualität und der Zufriedenheit mit dem Ordnungsdienst ließen sich seriösere Ergebnisse erzielen als über einen reinen Rückgang von Beschwerden, wo man nicht feststellen kann, wer sich überhaupt bisher beschwert hat und wer nicht. Damit erübrigen sich die ganzen ,Wenn ja’-Eventualfragen, die Sie gestellt haben. Zu 3: Gemeint sind wahrscheinlich Verstöße gegen ortspolizeiliche Verordnungen. Das ist grundsätzlich zu erwarten. Mangels vergleichbarer Daten, weil die bisher nicht im Einzelnen erhoben wurden, kann auch hier nicht von einer Vergleichszahl oder einer bestimmten Quote ausgegangen werden. Zu 4: Zum einen gibt es ohnehin die obligatorischen Prüfungen durch das städtische Kontrollamt, sowie auch Prüfmöglichkeiten und Prüfkompetenz durch den Rechnungshof. Darüber hinaus, wie Sie sicherlich wissen, wird kommende Woche der Aufsichtsrat der ,Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH’ eingerichtet, der nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht hat, über die wirtschaftliche Gebarung, das wirtschaftliche Handeln dieser GmbH zu wachen. Da Sie auch diesem Aufsichtsrat als Mitglied angehören, würde es Ihnen ein Leichtes sein, eine entsprechende wirtschaftliche und effiziente Gebarung mit zu überwachen. Auch ich als Aufsichtsratsmitglied und eventuell Vorsitzender werde das natürlich so handhaben, dass dieser Funktion auch in der Praxis nachgekommen wird.“ 9. Die Anfrage von Gemeinderat Dr. Hattmansdorfer an Vizebürgermeister Luger betreffend Event-Verkehr wird schriftlich beantwortet. D ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Vizebürgermeisterin Dolezal berichtet über die Anträge D 1 und D 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Gewährung einer Subvention an den Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit (PGA), Museumstraße 31a (Durchführung der Zahnprophylaxe in den Linzer Volksschulen und Kindergärten für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2014); jährlich max. 60.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt dem PGA, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit, Museumstraße 31a, 4020 Linz, unter den nachstehend angeführten Auflagen und Bedingungen in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014 eine jährliche Subvention in Höhe von maximal 60.000 Euro für die Durchführung der Zahnprophylaxe in den Linzer Volksschulen und Kindergärten. Die Stadt Linz gewährt ihre Beiträge mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in drei Teilbeträgen (zwei Akontozahlungen im Ausmaß von jeweils 40 Prozent des Kostenvoranschlages sowie einer Schlussrechnung). 2. Die Verrechnung der angeführten Kosten hat auf der VASt 1.5120.757000, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen, zu erfolgen. In den Voranschlägen 2011 bis 2014 sind die entsprechenden Mittel vorzusehen.“ D 2 Sportentwicklungsplan Linz 2015; Erstellung einer Studie sowie Erhebung über die Nutzungsfrequenzen der Sportanlagen in Linz; Grundsatzgenehmigung; max. 60.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 60.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Externe Erstellung einer jahresübergreifenden Studie, die sportfachliche, wissenschaftliche Begleitung, die sportwissenschaftliche Auswertung und Analyse, sowie für Honorarleistungen im Zusammenhang mit der abschließenden Fachbeurteilung durch renommierte Sportfachleute für den Sportentwicklungsplan Linz 2015. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maimalkosten inkl. USt genehmigt: Bevölkerungsumfrage über Sportbedürfnisse und –gewohnheiten: 40.000 Euro, Auswertung und Analyse interner Grundlagenerhebungen: 4000 Euro, wissenschaftliche Begleitung und abschließende Expertise: 12.000 Euro, Honorare Expertengruppe (internat. renommierte Sportfachleute): 4000 Euro. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Schule und Sport, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 60.000 Euro inkl. USt für die Rechnungsjahre 2010 mit 25.000 Euro und für 2011 mit 35.000 Euro erfolgt auf der VASt/FiPos 1.2020.728001, Sonstige Leistungen, D0191, auf Basis der anfallenden Kosten. Die Mittel für 2011 sind im Voranschlag aufzunehmen.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman zu D 1: „Am 30. März 2010 haben die Oberösterreichischen Nachrichten geschrieben, dass die Stadt Linz ohne Beschluss 885.726 Euro an einen Verein zahlte. Das ist dieser PGA-Verein. 16 Jahre lang zahlte die Stadt Linz quasi an diesen Verein jährlich 55.000 Euro und das ohne Gemeinderatsbeschluss. Ich halte das für einen riesengroßen Skandal, weil hier das oberste Organ der Stadt Linz einfach umgangen wurde. Was ich dazu noch anmerken möchte, in den Schulen gibt es Gesundheitsblätter. Der Landesrechnungshof einerseits meint auch, dass hier diese Nachhaltigkeit und diese Wirksamkeit dieser Zahnaktion eigentlich nicht überprüfbar ist. Das sagt auch der Kontrollamtsbericht der Stadt Linz. Was noch hinzukommt und was mich sehr missstimmig macht, das ist, dass Frau Dolezal selbst Vorstandsmitglied dieses Vereins ist. Das heißt, hier scheint offensichtlich auch ein Interessenskonflikt da zu sein. Insofern ist es aus meiner Sicht nicht verantwortbar, hier einen Blankoscheck von 300.000 Euro auszustellen und ich stimme da auf jeden Fall dagegen.“ Schlusswort Vizebürgermeisterin Dolezal: „Das bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, Herr Gemeinderat Reiman. Es sind die Darstellungen des Kontrollamtes natürlich überprüft worden. Es sind Gespräche mit dem Herrn Kontrollamtsdirektor oder dem Stadtrechnungshofdirektor geführt und Erklärungen abgegeben worden, wo dann im Rechnungshofbericht erklärt worden ist, wie das geschehen konnte, wenn man so sagen kann. Es war tatsächlich so, ich kann das jetzt noch einmal wiederholen, obwohl das auch in den Medien nachzulesen gewesen wäre - anscheinend haben Sie die nachfolgenden Berichte nicht so genau studiert -, dass ein Auffassungsunterschied ist zur damaligen Zeit, dass das damals vom Magistratsdirektor und dem zuständigen Amtsleiter als Innerer Dienst gewertet wurde und heute nicht mehr sicher als Innerer Dienst gewertet wird. Der Grundsatzbeschluss ist selbstverständlich auch damals im Gemeinderat gefällt worden, dass diese Zahlungen zu leisten sind und dann sind die nachfolgenden Beschlüsse über den Inneren Dienst abgewickelt worden. Ich habe aber gesagt, wir machen das nicht mehr. Selbstverständlich werden wir das in den Gemeinderat bringen, wenn nur der Funke einer Meinungsauffassungsverschiedenheit da ist, daher auch dieser Antrag heute. Es ist außerdem kein Blanko- und kein Freibrief, Herr Gemeinderat Reiman. Jährlich max. 60.000 Euro heißt, dass hier ganz genau nach einem speziell vorgegebenen Tarif abgerechnet wird. Von Interessenskonflikt kann man nicht reden, da könnte ich sehr viele Interessenskonflikte von Gemeinderäten und Gemeinderätinnen, StadträtInnen und auch Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern aufzählen, das unterlasse ich aber. Das kann man auffassen, wie man das möchte. Zu nicht sicher belegt, Herr Gemeinderat Reiman, da müssten Sie jede Art von Prävention und Prophylaxe unterlassen. Sämtliche Maßnahmen, zum Beispiel Anti-Raucherkampagnen oder Ernährungsmaßnahmen, die in den letzten Jahrzehnten immer wieder sowohl in den Kommunen, in den Ländern und vom Bund gefahren wurden, kann man nicht mit Zahlen hinterlegen. Aber ich glaube, dass es trotzdem unbedingt notwendig ist, Präventionsmaßnahmen zu machen. Auch im Kontrollamtsbericht steht, dass es hier verschiedene Studien gibt. Die einen beweisen sogar oder können es belegen, dass es eine Verbesserung gibt, die anderen sagen, es lässt sich nicht beweisen. Diese anderen Studien sind die Neueintritte in den Volksschulen. Wenn dann in diesen Studien oder Untersuchungen steht, dass bei den Neueintritten in den Volksschulen keine Verbesserung bei den Kindern zu sehen ist, dann aber trotzdem nach Ende der vierten Volksschulklasse eine Verbesserung zu sehen ist, dann heißt das, dass selbstverständlich bewiesen ist, dass es hilft. Bei den Neueintritten nicht, weil vorher diese Zahnprophylaxen in den Linzer Volksschulen noch nicht so gegriffen haben. In den Kindergärten ist das ein bisschen schwieriger. Wie Sie ja sicher wissen, gibt es die Milchzähne und die bleibenden Zähne. An diesen soll man das auch messen. Aber dies würde jetzt zu weit führen. Also ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge abstimmen. Der Antrag D 1 wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag D 2 wird einstimmig angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über D 3 Förderung der Kreativwirtschaft – Neues kreativwirtschaftliches GründerInnenzentrum Kreativwirtschaftsobjekt Humboldtstraße 40; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Auf Basis der vorliegenden Kooperationserklärung wird der Objektbereich Humboldtstr. 40, 4020 Linz (Eigentümer SHP Immobilien OG) mit einer Gesamtfläche von ca. 382 Quadratmetern zur Vermietung an kreativwirtschaftliche GründerInnen vom Stadtsenat gegen nachträgliche Genehmigung des Gemeinderates beschlossen und als Gründerzentrum der Stadt Linz anerkannt. Den Mietern, die die vom Gemeinderat der Stadt Linz am 29. Juni 2006 beschlossenen Richtlinien erfüllen, wird die Möglichkeit einer Förderung in Form eines Mietzuschusses eröffnet. Weiters wird das Wirtschaftsservice Linz mit der Entwicklung der Maßnahmen zur Förderung der Kreativwirtschaft und der Abwicklung der Mietzuschüsse beauftragt. In diesem Fall wird der ursprüngliche Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2006 betreffend der Quadratmeterfläche außer Kraft gesetzt, da dem Gründerzentrum Humboldtstr. 40 nicht wie dem Gemeinderatsbeschluss 2006 zugrunde gelegt 500 Quadratmeter sondern 382 Quadratmeter als vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. 2. Gleichzeitig werden die dem Antrag beiliegende Kooperationserklärung sowie die Treuhandvereinbarung vollinhaltlich beschlossen. 3. Das Wirtschaftsservice Linz wird mit der Abwicklung der folgenden Fördervorgänge beauftragt. 4. Die Bedeckung und Verrechnung der einzelnen Mietzuschüsse erfolgt über die VASt 1.7890.755015, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadtrat Mayr berichtet über E ANTRAG DES STADTSENATES GEMEINSAM MIT DEM FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSS Rechnungsabschluss 2009 und führt aus: „Das Rechnungsergebnis 2009 ergibt im ordentlichen Haushalt Einnahmen beziehungsweise Ausgaben von je 505,8 Millionen Euro, im außerordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben von je 216,7 Millionen Euro. Ich darf darauf hinweisen, dass wir am 11. März 2010 für den Haushaltsausgleich 2009 Darlehensaufnahmen in der Höhe von 15,739.000 Euro beschlossen haben. Im Zuge der Endabrechnung 2009 stellte sich erfreulicherweise ein deutlich geringerer Bedarf heraus, sodass für diesen Haushaltsausgleich nicht 15,7 Millionen Euro erforderlich waren, sondern 2,6 Millionen Euro Darlehensaufnahmen. Die Vermögensrechnung, die sowohl die Aktivseite, als auch die Passivseite zeigt und nicht nur einen Teilbereich, nämlich in Form der Fremdfinanzierungen dargestellt wird - das würde bei einem Unternehmen niemandem einfallen, eine einzelne Bilanzposition herauszunehmen -, stellt sich folgendermaßen dar: Aktiva: 2,193,6 Milliarden Euro, die Passiva selbstverständlich in gleicher Höhe. Aber wir stellen dann ein Eigenvermögen der Stadt von 1,682,7 Milliarden Euro, das ist ein etwas höherer absoluter Betrag als im Rechnungsabschluss 2008 in der Vermögensrechnung, die übrigens von der Stadt Linz freiwillig gemacht wird, dar. Einen wesentlichen Punkt zur Abweichung gegenüber dem Voranschlag stellt die Einnahmenseite dar. Die Bundesertragsanteile betrugen 195,8 Millionen Euro, das sind 10,8 Millionen Euro weniger als 2008 und 16,6 Millionen Euro weniger als veranschlagt. Bei den Eigenen Steuern wurden insgesamt 153 Millionen Euro erreicht, das sind um 4,3 Millionen Euro weniger, und minus vier Millionen Euro gegenüber dem Voranschlag im Bereich der Kommunalsteuer. Das bedeutet insgesamt: Hätten wir diese weltweite Wirtschaftskrise und damit auch den Einbruch in Österreich nicht gehabt, sondern eine normale Entwicklung, hätten wir um rund 21 Millionen Euro höhere Steuereinnahmen - aufgeteilt rund 16 Millionen Bundesertragsanteile, etwas mehr als vier Millionen Euro Kommunalsteuer. Die Rechnungsabschlusssituation würde sich dann völlig anders darstellen. Das heißt, dass sich, wie bei allen öffentlichen Haushalten, die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise selbstverständlich auch im Haushalt der Stadt Linz ausgewirkt hat. Ich ersuche um Beschlussfassung. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2009 wird genehmigt. Kreditüberschreitungen (z.B. Rücklagenzuführungen, Zuführungen vom ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt etc.), die sich im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Rechnungsabschlusses 2009 ergeben haben, werden genehmigt.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die KPÖ war in der letzten Legislaturperiode nicht im Gemeinderat vertreten und darum möchte ich auch etwas zum Rechnungsabschluss sagen. Der Rechnungsabschluss 2009 zeigt – ebenso wie der nun mühsam ins Lot gebrachte Voranschlag 2010 -, dass auch die Stadt Linz voll in den Strudel der Finanz- und Wirtschaftskrise geraten ist. Die Krise bedeutet Rückgang von Ertragsanteilen und Kommunalsteuer. Daher ist die Erhöhung der Einkommen und der Kaufkraft sowie der Steuereinnahmen eine zentrale Frage. In den Schubladen der Regierung liegt bereits ein Katalog der Grausamkeit als Crashprogramm nach den Herbstwahlen. Dringender denn je ist daher eine Abkehr von der zerstörerischen neoliberalen Politik notwendig. Es ist höchste Zeit, eine Umverteilung von oben nach unten in die Wege zu leiten durch angemessen hohe Steuern auf Millionenvermögen und auf die Milliardenprofite der Konzerne. 2009 ist die Zahl der Millionäre in Österreich auf 68.900 gezählt, deren Vermögen auf 210 Milliarden Euro gestiegen. Das Geld ist also vorhanden, aber falsch verteilt. 99,7 Prozent der städtischen Darlehen kommen von den Banken, nachdem die einst günstigen Fondsfinanzierungen des Bundes systematisch eliminiert wurden. Daher ist die KPÖ aus gutem Grund der Meinung, dass der gesamte Bankensektor vergesellschaftet werden sollte. Im Vergleich der Landeshauptstädte ist Linz bei den Pro-Kopf-Einnahmen der Kommunalsteuer Spitzenreiter. Freilich droht auch bei der wichtigsten Gemeindesteuer durch den Abbau von Arbeitsplätzen und den Trend zur Teilzeit und Geringfügigkeit Stagnation oder Rückgang. Die KPÖ tritt daher dafür ein, die Steuern, statt wie derzeit nach den reinen Lohnsummen, nach der gesamten Wertschöpfung zu bemessen, um der massivsten Rationalisierung Rechnung zu tragen. Univ.-Prof. Schuster hat die Budgetpolitik der Landesregierung als griechische Methode und reine Schuldenverschleierung kritisiert. Nicht viel anders gilt es für die Stadt Linz, wenn ich an die umfangreichen Ausgliederungen denke. Überhaupt hält die KPÖ die rein monetären Maastricht-Kriterien als Zuchtrute für den Sozialabbau und Privatisierung für verfehlt und fordert deren Aussetzung. Stadtrat Mayr hat meine Unterstützung bei der Reduzierung der Zahlungen an das Land. Wenn die Landeshauptstadt bei 13 Prozent der Einwohner 25 Prozent der Transferzahlungen zu leisten hat, dann besteht Handlungsbedarf. Die KPÖ hat schon vor Jahrzehnten eine Reduzierung des Sprengelbeitrags zumindest um den Anteil des Nettodefizits beim städtischen AKh und eine Änderung des Theatervertrages verlangt. Auch dieser Rechnungsabschluss zeigt wieder, wie der finanzielle Druck unter anderem auf das Personal weitergegeben wird. Die KPÖ war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Budgets 2009 nicht im Gemeinderat vertreten. Ich anerkenne natürlich das vorliegende Rechenwerk und die Leistungen der Finanzverwaltung wie auch der Magistratsbediensteten insgesamt. Daher, vor allem aber als Kritik an der mangelnden Finanzausstattung der Gemeinde, enthalte ich mich bei diesem Rechnungsabschluss der Stimme.“ Gemeinderat Dr. Hattmannsdorfer: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Finanzstadtrat, ich mag jetzt weniger eingehen auf das Thema Verstaatlichung der Banken, sondern wieder zurückkehren zum Rechnungsabschluss an sich. Herr Stadtrat, Sie haben es selbst angesprochen, die gravierendste Veränderung fällt auf, wenn man sich den laufenden Saldo ansieht: Von plus 3,5 Millionen Euro im Voranschlag zu minus 3,2 Millionen Euro im Rechnungsabschluss, das heißt, eine Abweichung von fast sieben Millionen Euro. Umso drastischer ist die Entwicklung, wenn man bedenkt, dass noch im Vorjahr, das heißt im Jahr 2008/09, ein Überschuss von zehn Millionen Euro erwirtschaftet werden konnte. Jetzt kann man sagen, das Minus von 3,2 Millionen Euro ist getragen durch die Wirtschaftskrise – ich möchte auch dazu danach noch etwas sagen. Aber wenn man sich ganz ehrlich die 3,2 Millionen Euro Abgang in der laufenden Gebarung ansieht, ist diese Zahl mit Vorsicht zu genießen. Ich habe volles Verständnis für die Budgetpraxis, die geübt wird, nur es sind in Wahrheit noch 13,1 Millionen Euro, die im Rechnungsabschluss von der laufenden Gebarung zu den Finanztransaktionen geschoben wurden. Konkret: 5,6 Millionen Euro LIVA, 4,8 Millionen Euro Ars Electronica Center, 2,7 Millionen Euro Linz AG. Das heißt, eigentlich müsste man von einem Abgang von 16,3 Millionen Euro sprechen. Das nur als Nebenbemerkung. Herr Finanzstadtrat, Sie haben es selbst angesprochen, die Hauptgründe für die Verschiebung zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss lassen sich durch die Position ‚Eigene Steuern’ und die Position ‚Ertragsanteile’ erklären, weil – wie ausgeführt wurde – der Einbruch der Wirtschaftsleistung 2009 alle Kommunen, alle Länder und auch den Bund betroffen hat. Wenn man sich anschaut, was das Finanzministerium jetzt über das Jahr 2010 sagt, wo man davon ausgeht, dass auch da die Einnahmen um vier Milliarden Euro weniger sein werden als im Vergleichszeitraum 2008, das heißt, noch vor der Krise, wo man in Summe mit einem Minus von 13 Milliarden Euro rechnet, müssen wir uns bewusst sein, dass durchaus harte Zeiten auf uns zukommen und sich der wirtschaftliche Aufschwung gerade im Euroraum, gerade in Zentraleuropa eher langsamer entwickelt als in irgendwelchen anderen Volkswirtschaften. Aus diesem Grund ist es für die ÖVP selbstverständlich und auch der logische Schritt, nachdem wir auch dem Voranschlag in der letzten Periode im Gemeinderat zugestimmt haben, dass wir natürlich den Rechnungsabschluss mittragen werden, weil die wirtschaftliche Entwicklung, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht hausgemacht ist, nicht hier in diesem Sitzungssaal verursacht wurde. Unabhängig von dieser Zustimmung möchten wir aber schon auch ein paar Kritikpunkte festhalten, was vielleicht die künftige finanzielle Arbeit, Finanzarbeit bzw. Budgetarbeit der Stadt Linz betrifft. Erstens muss man einmal feststellen, dass es in wirtschaftlich prosperierenden Zeiten verabsäumt worden ist, den Haushalt und die Finanzgebarung der Stadt Linz zu gesunden und auf ein festes Fundament zu stellen. Es ist uns klar, dass es gerade in Krisenjahren nicht möglich sein wird, Haushalte zu konsolidieren. Aber wenn man davon ausgeht, dass der Linzer Schuldenberg sich von 2008 auf 2010 von 394 Millionen Euro auf 533 Millionen Euro Budgetvoranschlag 2010 erhöht, ist das doch eine sehr dramatische Entwicklung, die insbesondere den jungen Linzerinnen und Linzern, aber ich glaube auch allen, die hier herinnen in diesem Saal sitzen, zu denken geben muss. Bedenkt man, dass man 1990, also noch viel Zeit davor, einen Schuldenberg von lediglich 44 Millionen Euro gehabt hat, bedeutet das eine Verzweiundzwanzigfachung des Schuldenberges. Dabei reden wir aber jetzt nur von dem Schuldenberg ohne außerbudgetäre Verschuldung. Rechnet man die Immobiliengesellschaften, das AKh, das Ars Electronica Center hinein, kommt man aktuell auf einen Schuldenstand von fast einer Milliarde Euro, ich glaube, 958 Millionen Euro im Detail. Das ist für eine Kommune bzw. eine Stadt wie Linz, die Kollegin hat es davor schon angesprochen, die im Vergleich der Landeshauptstädte zu den einnahmenstärksten und steuerstärksten Kommunen zählt, doch ein Zeichen, das uns alle zu denken geben sollte. Gerade für mich als junger Mensch, das möchte ich hier herinnen ganz offen und ehrlich sagen, ist das schon irritierend. Ich meine, wir leben in einer Demokratie und Bewertungen sind zulässig und die Meinungsäußerung steht jedem frei. Ich sage nur meine persönliche Meinung. Das Gutheißen von Schulden grundsätzlicher Natur ist etwas, was nicht den Zukunftsweg einer Politik aufzeigt und ist nicht etwas, was den nächsten Generationen Hoffnung gibt. Wenn es jetzt aus dem Umfeld einzelner politischer Parteien Aussagen gibt, wie ‚Schulden sind Zukunft’, ‚Schulden sind Generationengerechtigkeit’, glauben wir, dass das keine Antworten auf die Herausforderungen sind, sondern in Wahrheit unsere Sorge bestärken sollte. Das heißt, auch wenn die ÖVP dem Rechnungsabschluss als konsequentes Verhalten der Zustimmung beim Voranschlag und der von außen determinierten Rahmenbedingungen zustimmen wird, bitten wir schon den Finanzreferenten, dass nachhaltig Anstrengungen gesetzt werden, um langfristig nicht nur den laufenden Haushalt zu konsolidieren, sondern auch im Sinne einer Verantwortung der nächsten Generation den Schuldenberg in den Griff zu bekommen - sowohl außerbudgetär als auch im ordentlichen Haushalt.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, das BZÖ war in dieser Periode nicht im Gemeinderat vertreten, daher enthalte ich mich der Stimme. Grundsätzlich kann ich mich aber den Worten des Herrn Hattmannsdorfer anschließen. Anmerken möchte ich, dass ich persönlich im Dezember die sehr bedenkliche Budgetentwicklung selbst kommentiert habe und diesbezüglich möchte ich mich zu diesem Rechnungsabschluss enthalten.“ Gemeinderätin Schmied: „Herr Gemeinderat Hattmannsdorfer hat uns mit sehr komplexen Zahlen bedient und diese vorgetragen. Wenn es darum geht, dass er sich als junger Mensch dagegen verwahrt, dass Schulden in die Zukunft oder für die Zukunft gemacht werden, dann denke ich doch aus prinzipiellen Gründen, dass die jungen Menschen für die Investitionen in die Zukunft durchaus auch mit aufkommen können und sollen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf etwas hinweisen, was auf Bundesebene sozusagen passiert ist bei der Schuldenaufnahme, bei Dingen, die wir absolut nicht brauchen, nämlich dem Eurofighter. Da wurde jede Menge Geld hinausgeschmissen. Es gab ein gesundes Fundament und diese Investitionen in die Zukunft sind gutzuheißen. Die ÖVP hat alle großen Investitionen mitgetragen, das heißt, sie kann sich jetzt rückwirkend zwar darüber beschweren, aber es ist irgendwie nicht gerechtfertigt. Die Grünen Linz werden diesem Rechnungsabschluss zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Mayr: „Zum Vertreter der ÖVP: Wenn kritisiert wird, dass man entsprechende Fremdfinanzierungen aufgebaut hat, dann muss man im gleichen Atemzug sagen, welche Investitionen in dieser Stadt nicht getätigt werden sollten. Das heißt, wenn die ÖVP sagt, die Höhe der Fremdfinanzierung seitens der Stadt Linz ist zu hoch, dann müsste man seriöserweise sagen, ich könnte mir vorstellen, dass wir um 250 oder 300 Millionen Euro weniger Fremdfinanzierungen derzeit per 31. Dezember 2009 hätten. Das hat aber zur Konsequenz, dass man die Aktivseite bei der Vermögensrechnung um den selben Betrag zu reduzieren hat. Die ÖVP müsste dann sagen - wenn seriös vorgegangen und argumentiert werden würde -, wir wollen das Ars Electronica Center nicht, wir wollen den Wissensturm nicht, wir wollen das Salzamt nicht, wir wollen die Zubauten beim Posthof nicht, wir wollen das Rieseninvestitionsprogramm im Schulbereich nicht. Ich darf nur daran erinnern, Stelzhamerschule, Rennerschule bzw. die beiden Sonderschulen Rennerschule und in Urfahr – das sind gewaltige Investitionsprogramme, ebenso der Ausbau Kinderkrippen- und Kindergartenbereich, Ausbau Hortbereich, Ausbau Seniorenzentren. Man müsste wirklich den Mumm und die Ehrlichkeit haben und sich vor die Bevölkerung hinstellen und sagen, es wurden um 200 Millionen Euro in der letzten Periode zu viel investiert, weil wir die Fremdfinanzierung um 200 Millionen Euro geringer halten möchten. Und dann müsste die ÖVP der Linzer Bevölkerung sagen, welche Investitionen für sie verzichtbar waren und dann kann man den politischen Diskurs und die politische Diskussion führen bezüglich Zukunftsfähigkeit. Ich glaube, ordentliche Schulen, das Ars Electronica Center als Rieseneintrittstor für neue Technologien wirkend bis China und Japan weltweit – eine hervorragende Einrichtung, die sich auch im Bereich Wirtschaftsentwicklung etc. rechnet –, Kinderbetreuungseinrichtungen, Riesenbildungsinvestitionen sind unverzichtbar. Es gibt Ökonomen, die sagen, eigentlich müsste man die laufenden Ausgaben in diesen Bildungsbereichen in den investiven Teil eines Budgets geben, weil es Investitionen in ‚Humankapital’ sind. Wenn die ÖVP glaubt, wir hätten um 200 Millionen Euro zu hohe Fremdfinanzierung, dann soll die ÖVP der Bevölkerung sagen, was wir nicht investiert haben sollten in der letzten Periode. Es gibt dann die zweite Möglichkeit, indem man Vermögen verkauft. Da gibt es die Strategie des Landes Oberösterreich, die hier gegangen wurde. Weil entscheidend ist das Nettovermögen in einer Betrachtung und nicht die Einzelposition Fremdfinanzierung. In einer Vermögensrechnung hat die ÖVP mit Landeshauptmann Pühringer eine völlig andere Strategie gewählt. Die hat gesagt, wir verkaufen Eigentum, wir machen Teilprivatisierungen bei der Energie AG, Hypo Bank usw. oder Wohnbaudarlehen. Das ist auch eine sehr intelligente Lösung, dass ich zum Barwert Wohnbaudarlehen verkaufe, das uns dann in den nächsten Perioden, und vor dem stehen wir derzeit, einholt, weil wir keine Rückflüsse mehr aus diesen verkauften Darlehen haben. Weil immer so argumentiert wird, die künftige Generation wird belastet. Mit dem Verkauf der Wohnbaudarlehen zum Barwert haben wir nach der Ideologie der ÖVP die künftigen Generationen belastet, weil die keine Rückflüsse aus diesen Darlehensrückzahlungen mehr haben, sondern zur Gänze an die Banken fließen und diese Gelder, die hereingenommen wurden, auch nicht dem Zweck Wohnbau zugeführt wurden, sondern zur Deckung des laufenden Budgets. Also wir können durchaus sehr intensiv eine zumindest auf einem bestimmten Niveau gehaltene ökonomische und finanzpolitische Diskussion führen. Ich weigere mich, auf ein relativ schlichtes Niveau zu gehen, wo ich nur eine Einzelposition aus einer Vermögensbilanz herausnehme und so tue, als wenn mit dieser Fremdfinanzierung nicht Investitionen ermöglicht und finanziert worden wären. Da muss man, wenn man ehrlich und seriös ist, eben sagen, es gibt nur zwei Möglichkeiten, Fremdfinanzierungen auszuschalten: Erstens, eigenes Vermögen zu verkaufen. Dann muss man auch den Mumm haben und sagen, wir wollen Teile der Linz AG verkaufen, weil andere Gesellschaften wird uns niemand abnehmen, das sind nämlich in der Regel Zuschussbetriebe mit Ausnahme der GWG. Vielleicht denkt man an die Privatisierung von Wohnungen und den Verkauf der GWG. Man wird nur schwer aus der Gemeinnützigkeit herauskommen. Das heißt, ich habe dann keine entsprechenden Sondererträge im Haushalt, aber da muss man sagen, ja, die ÖVP will, dass die Linz AG teilprivatisiert wird. Das ist demokratisch zulässig, aber man kann dann ehrlich und offen in der Öffentlichkeit mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt diskutieren. Und der zweite Weg ist eben, dass man sagt, wir haben zu viel investiert, wir wollen eigentlich das Ars Electronica Center nicht, wir wollen den Wissensturm nicht, wir wollen die Kindergärten nicht, wir wollen die Seniorenzentren nicht. Dann muss man aber ehrlicherweise die Karten auf den Tisch legen. Wenn man so argumentiert, wie jetzt argumentiert wurde, ist es nicht sehr seriös, aber zulässig. Man muss sich nur gefallen lassen, dass es in diesem Gemeinderat seriöse Ansätze gibt und die wurden von manchen anderen Fraktionsrednern entsprechend korrekt artikuliert. Was die Generationengerechtigkeit betrifft, ist es so, dass kreditfinanzierte Investitionen Generationengerechtigkeit schaffen, weil alle Generationen, die eine Einrichtung nutzen, dann in Form von Tilgungen und Zinszahlungen entsprechend bei der Finanzierung beteiligt sind. Ein Modell, zuerst sparen und dann investieren, heißt nämlich, dass es keine Intergenerationen-Gerechtigkeit gibt, weil die Generation eins bis drei spart und die Generation vier bis sechs genießt den Nutzen. Kollege Watzl, auch wenn du schmunzelst, ich schicke dir gerne die entsprechenden Artikel. Das sind leider nur Professoren der London School of Economics etc. Es ist ökonomisches Fachwissen, da kann man darüber lächeln. Ich würde sagen, ich schicke dir die Artikel und du schickst mir deine Gegenposition und ich schicke es an die Herren weiter und lasse sie bewerten, und dann haben wir eine objektive Darstellung, wessen Argumentation ökonomisch der Lehre und der Theorie entspricht und wessen nicht. Jedenfalls wirst du keinen Ökonomen an der Johannes-Kepler-Universität finden, der sagt, dass kreditfinanzierte Investitionen nicht Intergenerationen-Gerechtigkeit schaffen. Das Belasten künftiger Generationen ist ein ideologisches Konstrukt, weil die Darlehenstilgungen und die Zinsen im Jahr 2025 genau jener Generation wieder zufließt, die über Steuermittel diese Zinsen und Darlehensrückzahlungen finanziert. Es verschwindet das Geld, wenn eine Stadt oder ein Land zurückzahlt, nicht in einem schwarzen Loch. Wenn durch Bankdarlehen finanziert wird, fließt das Geld an die Bank. Die Bank finanziert damit ihre Personalkosten, Sachkosten bzw. Habenzinsen für ihre Anleger. Das heißt, es fließt der gleichen Generation wieder zu. Daher kann man durch Schulden künftige Generationen nicht belasten. Die einzige Diskussion, die hier zulässig ist, und dieser Diskussion muss man sich auch stellen, welche verteilungspolitischen Effekte hat das in diesem Jahr. Das heißt, über welche Steuern werden die Volumina finanziert, die ich brauche, um Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu zahlen. Da ist es sicher so, dass über Konsumsteuern es eher negative verteilungspolitische Effekte hat und über Vermögenssteuern etc. oder Kapitalertragssteuern, Finanztransaktionssteuern eher positive verteilungspolitische Effekte hat. Daher sollte man hier seriös diskutieren. Wenn man dann die städtischen Gesellschaften miteinbezieht, dann soll man sich das auch, wo man selbst erste Verantwortung trägt wie beim Land Oberösterreich, selbst eingestehen. Da gibt es die Rechnungshofberichte, wie quasi Fremdfinanzierungen ausgelagert werden - zum Beispiel bei den Ordensspitälern weit über 500 Millionen Euro. Es gibt beim Land Oberösterreich genauso eine Immobiliengesellschaft wie bei uns und es werden auch andere Auslagerungen durchgeführt, die man kennt. Zum Beispiel Vorfinanzierungen beim Straßenbau durch die Firmen über mehrere Jahre. Es heißt ja auch, dass ich dann eine entsprechende finanzielle Belastung habe. Nur formal hat die Fremdfinanzierung dann die Baufirma und nicht das Land Oberösterreich. Ich würde empfehlen, wenn man das AKh in den Mund nimmt, zuerst die GESPAG heranzuziehen. Also was beim AKh an Kreditaufnahmen passiert, ist ein Lercherl dagegen, was bei der GESPAG läuft. Auch hier wird bewusst seitens des Landes Oberösterreich ausgelagert. Das heißt, meine Bitte, eine kritische Diskussion jederzeit. Ich freue mich schon auf die Budgetverhandlungen, wenn ich mit dem Kollegen Watzl und mit der Kollegin Wegscheider ihre Ressorts verhandle, welche Ausgabenreduktionen vorgeschlagen werden und ich denke, zehn Prozent gegenüber dem Budget 2010 muss bei diesen Verhandlungen sicher drinnen sein. Ich freue mich schon auf diese Vorschläge. Aber man soll auf dem Boden der wirtschaftlichen und ökonomischen Realität bleiben und wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass diese Steuereinbrüche, die wir haben, ausgeglichen werden und dass vor allem dann bei Einführung neuer Steuern die Gemeinden nicht wieder im Stich gelassen werden. Denn was ich zur Bankenabgabe höre, stimmt nicht sehr optimistisch. Da denkt nämlich Herr Finanzminister Pröll daran - vielleicht kann man mit dem seitens der ÖVP reden -, das zu 100 Prozent zu einer Bundessteuer zu machen, dass der Reinerlös einer Bankenabgabe zur Gänze dem Bund zufließt, als ob auf Gemeindeebene und kommunaler Ebene kein Finanzbedarf besteht. Wir haben es nämlich im Vergleich zu den Bundesländern etwas schwerer, wir haben einen Riesendienstleistungsbereich, den die Länder nicht haben. Die Länder können über Förderungskürzungen diskutieren. Wir erleben das beim Sport, wir erleben das bei den Kulturvereinen, die dann zur Stadt kommen, weil sie fünf- bis 15-prozentige Förderungskürzungen seitens des Landes haben. Wir haben die gesamte Daseinsvorsorge. Wir haben die Kinderbetreuungseinrichtungen, wir haben die Seniorenzentren, wir haben die großen Kultureinrichtungen und das Land hat in Wahrheit nur zwei Bereiche: im Wesentlichen die Dienstleistung der Straßenmeistereien und ein paar Kultureinrichtungen. Daher ersuche ich um eine seriöse Diskussion der Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. F ANTRÄGE DES STADTSENATES Vizebürgermeisterin Dolezal berichtet über F 1 Gewährung einer Subvention an den LASK Linz (Nachwuchsförderung 2010); 72.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem LASK Linz wird für die Nachwuchsförderung 2010 einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie Durchführung von Trainingskursen eine Subvention in Höhe von 72.000 Euro gewährt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 72.000 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.2690.757004, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Nachwuchsförderung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über F 2 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 240.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 240.000 Euro exkl. Ust. grundsätzlich genehmigt: Pflasterspektakel 2010 (22. bis 24. Juli) Zu erwartende Ausgaben: 240.000 Euro Zu erwartende Mindesteinnahmen: 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben: 200.000 Euro Zu erwartende Mindesteinnahmen: Sponsoringeinnahmen (LINZ AG, Sparkasse OÖ): 31.500 Euro Kooperation Festival Villach (Rückerstattung von Fahrtkosten): 4000 Euro Einnahmen aus Gastro- bzw. Kunsthandwerksstandgebühren: 4500 Euro Gesamteinnahmen: 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben: 200.000 Euro Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten exkl. USt genehmigt: Zu erwartende Ausgaben: Tag- und Fahrtgeld für die Mitwirkenden: 68.800 Euro Straßentheater und Produktionsstipendium: 25.000 Euro Diverse Honorare (Moderationen, Tontechnik Kaleidoskopnächte, Ambulanz etc.): 5200 Euro MitarbeiterInnenverpflegung: 8000 Euro Nächtigungen mit Frühstück: 23.600 Euro Gebühren und Abgaben: 2800 Euro Infrastruktur (Schienenersatzverkehr, Elektroinstallationen, Zelte, Strom- und Herstellungskosten LINZ AG, Mietequipment, Mülltonnen etc.): 35.000 Euro Kinderfest Materialkostenersatz: 3000 Euro Öffentlichkeitsarbeit, Grafik (Drucksorten, Miete, Werbeflächen, Standortkennzeichnungen, Sonderdruck OÖ. Nachrichten etc.): 18.400 Euro Personal inkl. GKK: 48.700 Euro Transporte: 1500 Euro Gesamt: 240.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in der Höhe von 240.000 Euro exkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf den jeweils vorgesehenen VASten des Teilabschnittes 1.3810, Kulturelle Stadtteilbelebung. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsor- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf den dafür vorgesehenen VASten des Teilabschnittes 2.3810, Kulturelle Stadtteilbelebung. Der budgetwirksame Ausgabenrahmen beläuft sich beim Pflasterspektakel 2010 auf 200.000 Euro (exkl. Ust.). Die Verwendung der Einnahmen aus Sponsoring, Kooperationen, Kunsthandwerksmarktstandgebühren und gastronomischer Versorgung, welche die im ordentlichen Haushalt budgetierten Einnahmen übersteigen, wird für die qualitative Verbesserung des Kunst- und Kulturprogramms des Pflasterspektakels genehmigt. Denn nur mit zusätzlichen Einnahmen kann die programmatische Qualität und hohe Attraktivität dieses Linzer Kulturmarkenzeichens bewahrt werden. Die Verrechnung derselbigen erfolgt auf dem Teilabschnitt 2.3810.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, auch dann, wenn das Pflasterspektakel sehr, sehr populär ist, möchte ich diesem Antrag nicht zustimmen aus dem Grund, weil ich eine andere Vorstellung von Kulturförderung habe. Mir ist einfach schon zu viel Eventkultur in Linz, deshalb ein Nein vom BZÖ.“ Schlusswort Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Herr Kollege Reiman, natürlich ist jede einzelne Meinung wichtig und wertvoll und Ihnen unbenommen. Mir ist nur die eine Klarstellung wichtig, so habe ich es herausgehört, sollte ich es falsch gehört haben, so bitte ich Sie, dies entsprechend zu korrigieren. Gerade das Pflasterspektakel als ein europaweit respektiertes, internationales Straßenkunstfestival ist alles andere als ein Spektakel im Sinne von nicht qualitätsmäßig gewissermaßen. Das ist der eine Punkt, der mir wichtig erscheint, was aber nicht heißt, dass höchste Straßenkunstqualität nicht auch viele tausende Menschen begeistern kann. Das ist eben gerade das Schöne beim Pflasterspektakel. Zweitens ist es eines der großartigsten Kulturangebote der Stadt auch dahingehend, dass sich die verschiedensten Gruppierungen von Menschen, junge wie reifere Baujahre, Männer wie Frauen, Familien, Singles etc. bei einer guten Stimmung in der Stadt einfinden. Das merkt man u.a. daran, dass nach Beenden jeweils am Festivaltag die Straßen eher nicht vermüllt sind, dass die Straßen geordnet dem ‚Normalbetrieb’ wieder übergeben werden können und vieles andere mehr. Der dritte Aspekt, der mir wichtig ist, weil wir immer an der Weiterentwicklung dieses für Linz einzigartigen Straßenkunstfestivals arbeiten, ist die Weiterqualifizierung - vielleicht ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dann möchte ich es nachholen – zum Beispiel durch die Maßnahme, dass man dieses Pflasterspektakel in punkto Festivalcharakter dahingehend erweitert hat, dass man Künstlerinnen und Künstlern aus der Region genauso wie international die Möglichkeit eines Stipendiates, könnte man sagen, gewährt; dass eben im Vorfeld Fachleute, aber auch betroffene Straßenkünstler in einem Symposium über Entwicklungen des straßenkunstbarrierefreien kostenlosen Zuganges für Kunst und Kultur für alle diskutieren und man anhand von konkreten Projekten und Vorschlägen kulturpolitisch, aber auch gesellschaftspolitisch aus meiner Sicht jedenfalls hier in die richtige Richtung arbeitet. Ich darf Ihnen die freudige Mitteilung machen, dass erstmalig - im letzten Jahr initiiert - gewissermaßen die Siegerin dieses Wettbewerbes auch mit ihrer großartigen Straßenkunst eine Premiere, eine Weltpremiere beim Linzer Pflasterspektakel 2010 aufführen wird. Ich würde mich daher freuen, Kollege Reiman, wenn Sie aufgrund dieser paar Anmerkungen Ihre Auffassung nochmals überdenken könnten. Wenn das nicht der Fall ist, dann lade ich Sie jetzt schon ein, dass wir uns gemeinsam Zeit schenken, um das Straßenkunstfestival, das Pflasterspektakel 2010, konkret vom 22. bis 24. Juli - den Herrn Bürgermeister nehmen wir logischerweise mit (Heiterkeit) – besuchen, weil ich davon überzeugt bin, dass gerade Sie als einer, dem Kultur anscheinend wichtig ist, hier durch Überzeugungsarbeit dann entsprechend einlenken werden. Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über F 3 Teilnahme der Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz (VHS-Bib) an den vollständig durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten „In.Bewegung III“, „Projektverbund NordOst Basisbildung“ und „Kompetenzbasierter Hauptschulabschluss“; Grundsatzgenehmigung; 381.070,63 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Teilnahme der VHS-Bib Linz an den vollständig durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und den Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten ,In Bewegung III’, ,Projektverbund NordOst Basisbildung’ und ,Kompetenzbasierter Hauptschulabschluss’ in Gesamthöhe von 381.070,63 Euro wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 381.070,63 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 bis 2011 erfolgt auf die VASten des Teilabschnittes 2700 (VHS-Bib Linz, Deckungsgruppe 850).“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über F 4 Gewährung einer Subvention an die Fa. KOOP Live-Marketing GmbH, Jaxstraße 2-4 (Krone Stadtfest 2010); insgesamt max. 78.000 Euro, davon 33.000 Euro in Form einer Naturalförderung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Förderungsersuchen der Fa. KOOP Live-Marketing GmbH, 4020 Linz, Jaxstr. 2-4, die auftrags der Kronen Zeitung am 20. und 21. August 2010 das Krone Stadtfest in Linz ausrichtet, um eine Förderung in Höhe von insgesamt max. 78.000 Euro auf der Grundlage der nach der Erfahrung der Vorjahre angenommenen Kostenbasis von ca. 490.000 Euro excl. USt wird stattgegeben; dabei werden 45.000 Euro in Form eines liquiden Zuschusses ausbezahlt, die restlichen max. 33.000 Euro können als Naturalsubvention im Wege städtischer Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. 2. Die städtische Förderung wird auf der Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von max. 45.000 Euro erfolgt in zwei gleichen Raten zu je max. 22.500 Euro, wobei die erste Rate nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und die zweite Rate nach Vorlage der Endabrechnung und Abnahme der Kostennachweise freigegeben wird. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von max. 33.000 Euro werden vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Dienststellen als Naturalsubvention abgerufen; die Dienststellen melden die Inanspruchnahme an das Wirtschaftsservice Linz als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Mit der Erstellung der Förderungsvereinbarung und deren Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge der befassten städtischen Dienststellen wird das Wirtschaftsservice Linz beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die VASt 1.7890.755015, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, einer sozusagen alten Grünen-Tradition folgend darf ich überraschenderweise darüber informieren, dass wir uns bei diesem Antrag enthalten werden, da wir der Ansicht sind, dass es zur Durchführung dieses Events nicht unbedingt eine städtische Subvention braucht.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann hier den Grünen nur zustimmen. Ich denke auch, dass eine Förderung dieses Festes, das unter dem Zeichen der Kronen Zeitung steht, die als eines der reichsten und profitabelsten Medienunternehmen Österreichs gilt - nur allein die Familie Dichand wird auf etwa 750 Millionen Euro Vermögen geschätzt – nicht notwendig ist. Da denke ich mir, das ist ein Geld, diese 78.000 Euro, das man anderweitig besser verwenden könnte. Wir haben momentan die Situation, dass ein sehr renommiertes Projekt des Linz09-Jahres, das Akustikon, zugesperrt wird, weil angeblich das Geld nicht vorhanden ist. Da denke ich mir, können wir uns dieses Geld für die Stadt behalten für etwas Innovatives, etwas Wertvolles. Ich möchte auch noch anmerken, dass es einer weltoffenen Stadt wie Linz eigentlich nicht so gut steht, eine Zeitung zu fördern, die Bevölkerungsgruppen durch ihre Blattlinie, die für mich sehr fragwürdig ist, auch systematisch ausschließt. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Antrag aus vielen Gründen zustimmen. Es handelt sich um eine der größten Veranstaltungen im August und wir sind froh, dass wir in diesem Monat so eine Veranstaltung haben, mit vielen, vielen, vielen Nächtigungen, die rundherum laufen. Und das ist der ganz kleine Unterschied zwischen dem Fest und anderen genannten Dingen. Das Fest kostet ungefähr 800.000 bis eine Million Euro, je nachdem wie man es rechnet und da werden einige wenige Prozent direkt von uns zugeschossen. Es wird irrsinnig viel Geld für dieses Zweitagesfest in die Stadt hereingepumpt, und da hat der Fremdenverkehr, die Wirtschaft, alle haben was davon, und wir fördern einen kleinen Teil. Das ist ein ganz kleiner Unterschied zu einem Akustikon, wo glaube ich das Verhältnis völlig anders ist. Daher kann man solche Dinge auch gar nicht vergleichen. Ich bin auch nicht immer mit allen Punkten der Blattlinie der Kronen Zeitung einer Meinung, das ändert aber nichts daran, dass wir Pressefreiheit haben und dass es immer noch die Käufer und Leser gibt, denen auch andere Medien angeboten werden, und trotzdem greifen sie sehr oft zur Kronen Zeitung. Zumindest kann ich das der Kronen Zeitung nicht so vorwerfen, dass ich jetzt sage, und jetzt bekommt ihr dafür keine Subvention. Das verstehe ich beim besten Willen nicht. In einer freien Demokratie, in der wir leben, habe ich kein Verständnis für diese Analyse, die hier getätigt worden ist. Das wäre ein Verfolgen aus unsachlichen Gründen und dafür bin ich eigentlich nicht.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Wegscheider: „Es gibt verschiedene Zugänge zur Kultur und zum Feiern, und das Pflasterspektakel hat einen anderen Zugang als dieses Krone Fest. Es wird immer bewiesen, dass hier für alle etwas dabei ist, weil Tausende Menschen zu uns in die Stadt Linz kommen.“ Bürgermeister Dobusch lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über G 1 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 25-27-01-00, KG Pichling (Oidener Straße – Raffelstettner Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 25-27-01-00, Oidener Straße – Raffelstettner Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Bebauungsplan S 25-27-01-00, Oidener Straße – Raffelstettner Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 25-27-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: nördliche Grenze der Grundstücke Nr. 1453 und 1455 Osten: Raffelstettner Straße, westlich Schwalbenweg, Grundstücke Nr. 1753 und 1435/1 Süden: Raffelstettner Straße, Grundstück Nr. 1410 Westen: Oidener Straße Katastralgemeinde Pichling Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 25-27-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über die Anträge G 2 und G 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 2 Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, KG Linz (Weißenwolffstraße – Diakoniewerk) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Weißenwolffstraße - Diakoniewerk, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Weißenwolffstraße - Diakoniewerk Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 132 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Körnerstraße Osten: Hyrtlstraße Süden: Weißenwolffstraße Westen: östlich der Gruberstraße Katastralgemeinde Linz Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 132 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 3 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes N 34-01-01-00, KG Katzbach (Freistädter Straße – Hauchlhamerweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan N 34-01-01-00, Freistädter Straße - Hauchlhamerweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Bebauungsplan N 34-01-01-00 , Freistädter Straße – Hauchlhamerweg, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan N 34-01-01-00, Freistädter Straße - Hauchlhamerweg wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Freistädter Straße Osten: Hauchlhamerweg Süden: A7 - Mühlkreisautobahn Westen: Teichstraße Katastralgemeinde Katzbach Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 34-01-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Strigl berichtet über G 4 Neuplanungsgebiet Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Linz, Lustenau und Urfahr (Eisenbahnbrücke) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3 ,Eisenbahnbrücke’ wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Neuplanungsgebiet Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, ,Eisenbahnbrücke’ Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan dargestellten Änderungen und Festlegungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Grenze der bestehenden Eisenbahnbrücke Osten: Untere Donaulände, Rechte Brückenstraße Süden: südl. Grenze der Straßen- und Schienenbrücke neu Westen: Linke Brückenstraße Katastralgemeinde Linz, Lustenau und Urfahr § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplans nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Sache hat sich an der Haltung der freiheitlichen Fraktion nichts geändert. Wir sind der Meinung, dass das angekündigte Gutachten, welches vom Denkmalschutz in Auftrag gegeben wurde, abgewartet werden sollte. Seriöserweise sollte zumindest dieses zweite Gutachten als Grundlage für die künftige Nutzung bzw. Planung der Donauquerung herangezogen werden. Hinsichtlich der Tatsache, dass Neuplanungsgebiete sehr rasch verordnet werden können, werden wir uns im vorliegenden Antrag der Stimme enthalten.“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden hier zustimmen. Der Planungsfortschritt ist trotzdem unserer Meinung nach weiterhin unbefriedigend. Da die Brücke bekanntlich die Verbindung zweier Gemeindestraßen darstellt, ist die Verantwortlichkeit bei der Stadt Linz. Diese wurde aber leider bei der Stadt de facto lange nicht wahrgenommen. Die Zustimmung ist keine Präjudizierung für die Art der Lösung. Ich habe übrigens das Gutachten des Herrn Fink mit - wer es sich anschauen möchte, auch die Fotos sind sehr interessant – und ich möchte ein Zitat aus den Thesen am Ende zitieren, den Punkt 3 auf Seite 71, wo Fink schreibt: ‚Der bisher praktizierte Handlungsgrundsatz der hinausgezögerten vollständigen Sanierung durch Teilsanierungen, der durchaus aus wirtschaftlichen und technischen Überlegungen nachvollziehbar ist’ – also man hat nichts gemacht, weil man Geld sparen wollte – ‚muss durch folgenden ersetzt werden: Dem Flickwerk muss durch einen Ersatz-Neubau oder eine Generalsanierung (vollständige Sanierung) oder eine andere Maßnahme ein Ende gesetzt werden.’ Das ist übrigens eine von zwei Stellen im Gutachten, die er rot schreibt: ‚Dem Flickwerk muss ein Ende gesetzt werden’. Es ist nicht so, wie es oft dargestellt wird, eine eindeutige Sache im Abriss und Neubau. Im Sinne einer dringend notwendigen Lösung der Frage der Eisenbahnbrücke werden wir dieser Vorlage im Gemeinderat natürlich zustimmen.“ Bürgermeister Dobusch erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Strigl: „Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Bürgermeister Dobusch lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über die Anträge G 5 und G 6 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 5 Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) S 109/8, KG Kleinmünchen (südlich Heiderosenweg) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 109/8, südlich Heiderosenweg, Verbaländerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Bebauungsplanänderung S 109/8, südlich Heiderosenweg, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 109/8 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Heiderosenweg Osten: Angererhofweg Süden: Fußballplatz Westen: Hauschildweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 109/8 wird der Bebauungsplan S 109/5 im Planbereich geändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 6 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes S 23-31-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 102/11, KG Kleinmünchen (Franzosenhausweg – Metro) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan S 23-31-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans S 102/11, Franzosenhausweg - Metro, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Bebauungsplan S 23-31-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans S 102/11, Franzosenhausweg - Metro, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan S 23-31-02-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans S 102/11 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Flötzerweg Osten: Mühlkreisautobahn Süden: Franzosenhausweg 29, 33 und 35 Westen: Neubauzeile, Franzosenhausweg Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Verordnung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 23-31-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und der Bebauungsplans S 102/11 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Haydtner berichtet über die Anträge G 7 und G 8 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 7 Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) S 12-03-02-01, KG Waldegg (ÖAMTC – Wankmüllerhofstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 12-03-02-01, ÖAMTC – Wankmüllerhofstraße, Verbaländerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 12-03-02-01, ÖAMTC – Wankmüllerhofstraße, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 12-03-02-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wankmüllerhofstraße 60 Osten: Wankmüllerhofstraße Süden: Wankmüllerhofstraße 64 - 68 Westen: Verlauf durch Grundstück Nr. 314/16 Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 12-03-02-01 wird der Bebauungsplan S 12-03-02-00 im Planbereich geändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 8 Bebauungsplanänderung O 121/3, KG Lustenau (Industriezeile – Plasser & Theurer) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung O 121/3, Industriezeile – Plasser & Theurer, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung O 121/3, Industriezeile – Plasser & Theurer Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung O 121/3 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Hafenstraße Osten: westlich Hafenstraße 70 - 78 Süden: nördlich Industriezeile 33 Westen: Industriezeile Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung O 121/3 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über die Anträge G 9 und G 10 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: G 9 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 04-34-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1, KG Linz (Scharitzerstraße – Schubertstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan M 04-34-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1, Scharitzerstraße – Schubertstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Bebauungsplan M 04-34-01-00 sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1, Scharitzerstraße – Schubertstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan M 04-34-01-00 sowie die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Scharitzerstraße Osten: Schubertstraße Süden: Blumauerstraße Westen: Humboldtstraße Katastralgemeinde Linz Der Pan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 04-34-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie die Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ G 10 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 02-06-01-00, KG Linz (Fabrikstraße – Prunerstraße) Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan M 02-06-01-00, Fabrikstraße - Prunerstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Bebauungsplan M 02-06-01-00, Fabrikstraße - Prunerstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan M 02-06-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Fabrikstraße Osten: Prunerstraße Süden: Lederergasse Westen: Rechte Donaustraße, Pfarrplatz Katastralgemeinde Linz Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Vizebürgermeister Luger berichtet über H 1 Neugestaltung der südlichen Landstraße; Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. Oktober 2007 im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb; Grundsatzgenehmigung; max. 250.000 Euro, davon 200.000 Euro im Jahr 2011; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000 Euro und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag über die Neugestaltung des südlichen Teils der Landstraße ist formal gesehen ein Antrag, der einen Beschluss des Linzer Gemeinderates vom 18. Oktober 2007 abändert. Damals hat dieses Gremium einstimmig beschlossen, einen Gestaltungswettbewerb für diesen wichtigen Linzer innerstädtischen Straßenabschnitt durchzuführen. Die inhaltliche und programmatische Weiterentwicklung des Projekts ergibt sinnvollerweise jetzt den Zustand, dass wir keinen Wettbewerb, sondern eine konkrete Planung beauftragen könnten, denn in Vorgesprächen mit dem City Ring, mit der Wirtschaftskammer und vor allem basierend auf Verkehrskonzepten der Stadtplanung Linz hat sich ein klarer Ablauf des Organisationskonzeptes für diesen Straßenabschnitt herausgestellt. Gleichzeitig sind die städtebaulichen Parameter von der Stadtplanung Linz bewertet worden, sodass wir nunmehr vorschlagen, anstatt eines aufwändigen Wettbewerbs eine Eigenplanung durchzuführen; eine Eigenplanung, die inhaltlich am Konzept der Begegnungszonen oder Shared-Space-Zonen, je nachdem wie Sie das nennen wollen, aufsetzt, die klare Zielvorgaben hat – nämlich mehr Platz für FußgängerInnen, mehr Platz für RadfahrerInnen, langsamere Fahrgeschwindigkeiten für den Individualverkehr bei gleichzeitiger Sicherstellung natürlich von Ladetätigkeit, Behindertenparkplätzen und Taxi-Standplätzen und, das ist das Spezifikum, auch ein Parameter, der wenig Spielraum für einen Wettbewerb erlaubt – natürlich bei völliger Akzeptanz der Tatsache, dass wir eine Straßenbahn direkt in diesem Straßenverlauf haben. Die Ziele des Gestaltungskonzeptes sind sehr einfach zu umreißen. Letztlich geht es darum, diesen Landstraßenabschnitt zwischen Bismarckstraße/Johann-Konrad-Vogel-Straße im Norden und dem neuen Musiktheater im Süden mit einer dauerhaften städtebaulichen Qualität auszustatten und vor allem – das muss das Ziel sein – ein verbessertes urbanes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Ich ersuche Sie deshalb am heutigen Tag, diesen Grundsatzbeschluss für die Eigenplanung für ein Rahmenbudget von 250.000 Euro, das auch die Einbindung eines externen städtebaulichen und Architekturexperten betrifft, sodass es nicht nur eine reine Hausplanung ist, dass Sie diesem Antrag, wie er hier vorliegt, Ihre Zustimmung erteilen, um zwischen Frühjahr 2011 und Herbst 2012 im Wesentlichen die Linzer Landstraße in ihrem südlichen Verlauf neuer, besser und schöner gestalten zu können. (Beifall SPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,1. Der Beschluss im Gemeinderat vom 18. Oktober 2007 bezüglich Ideenwettbewerb zur Neugestaltung der Landstraße wird folgendermaßen abgeändert: Die Durchführung des Ideenwettbewerbes entfällt zu Gunsten einer Eigenplanung. Festlegung des Planungsgebietes auf den Bereich Landstraße im Abschnitt zwischen Johann-Konrad-Vogel-Straße und Blumauerstraße sowie der in diesem Abschnitt befindlichen Querstraßen bis zur Südtirolerstraße im Osten. Westseitig erfolgt eine Einkürzung auf die westseitige Bebauungslinie der Landstraße mit Ausnahme der Langgasse als Verbindung bis zur Seilerstätte und der Stelzhamerstraße bis zur Kreuzung mit der Ederstraße. Spezielle Gestaltung der Plätze vor der Martin-Luther-Kirche und der Landesbibliothek. Die Gestaltung der Straßenzüge wird gemäß dem Vorbild von Begegnungszonen angestrebt. 2. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem Kostenrahmen von max. 250.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Entwurfsplanung für das Planungsgebiet, lt. Pkt. 1, sowie Ausführungsplanungen und ergänzende ArchitektInnen-, IngenieurInnen- und TechnikerInnenleistungen, im Bereich Landstraße. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Planungsarbeiten und begleitende Maßnahmen in Höhe von max. 250.000 Euro. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des jeweiligen Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten im Zuge der Erstellung des (Vor)Entwurfes in Höhe von max. 50.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.0310.728501, Sonstige Leistungen, Vorplanung und Gutachten, Verkehr. Die Verrechnung der Kosten im Zuge der Erstellung der ausführungsreifen Detailprojekte einschließlich Nebenleistungen in Höhe von max. 200.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2011 erfolgt auf der VASt 5.6121.002721, Landstraße, Neugestaltung. Diese Mittel sind im Voranschlag 2011 vorzusehen. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen und dergleichen zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von max. 200.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.34600, Darlehensaufnahme-Finanzunternehmen bzw. VASt 6.9500.341000, Darlehensaufnahme vom Land.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Luger, Die Grünen begrüßen es, dass nun der südliche Teil der Landstraße nach dem Konzept der Begegnungszone beziehungsweise Shared Space gestaltet werden soll. Das hat sich insbesondere bei der Herrenstraße und bei der Klosterstraße schon sehr bewährt. Wir sind der Ansicht, dass für die Qualität dieses Bereichs, dieser Zone es notwendig ist, die wertvollen innerstädtischen Grünoasen, Grünstücke mit einzubeziehen, das heißt, insbesondere in diesem Bereich das Grün in der Johann-Konrad-Vogel-Straße, den Schillerpark und das Grün bei der Landesbibliothek. Es ist wichtig, diese Planung aus einem Guss zu gestalten. Wir stellen daher folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Schillerpark ist bei Erhalt des bestehenden Baumbestandes Bestandteil der Planungen. Um eine qualitative harmonische Gestaltung und Miteinbeziehung des wertvollen innerstädtischen Grünraums, insbesondere des bestehenden im Schillerpark, im Bereich Johann-Konrad-Vogel-Straße/Ecke Landstraße und vor der Landesbibliothek zu gewährleisten, wird bei den externen Planungsarbeiten auch ein/e GrünraumplanerIn beauftragt.’ Ich ersuche, diesen Antrag anzunehmen.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Wegscheider: „Auch die ÖVP begrüßt diesen Antrag zur Neugestaltung der südlichen Landstraße. Wie Herr Vizebürgermeister Luger angesprochen hat, wird es Begegnungszonen geben und es wird durch den Bau des Musiktheaters die Chance geben, dass wir die Attraktivierung der Landstraße, die von der Mozartkreuzung bis zur Bismarckstraße die bestfrequentierte Einkaufsstraße nach Wien ist, durch diese Kultureinrichtung des Musiktheaters in Angriff nehmen. Sie haben natürlich schon viele Vorgespräche geführt und dieser Planungsprozess ist bürgerbeteiligt und es hat schon gute Vorgespräche mit der Wirtschaftskammer und mit den Wirtschaftstreibenden gegeben. Die Wirtschaftskammer hat mittlerweile eine sehr fundierte Stellungnahme mit vielen Vorschlägen zu vielen Detailpunkten vorgelegt. Man hat hier derzeit schon einen sehr guten Diskussionsprozess. Da wird eine grundsätzliche Anregung sein, das Konzept der Begegnungszone sogar noch etwas konsequenter umzusetzen als bisher. Auch das könnte man andiskutieren und es wird noch die Frage der Parkplätze zu diskutieren sein. Man kann natürlich nicht alle Stellplätze bei einer Neugestaltung erhalten, aber es wird in Summe schon wichtig sein, dass die Stellplatzbilanz für die Bedürfnisse der BewohnerInnen und für die Wirtschaft vertretbar ist. Ich glaube, dass wir eine gute gemeinsame Lösung finden werden, dass die Landstraße aufblühen wird und ich werde mich als Grünreferentin bei der gestalterischen Aufwertung des Volksgartens beteiligen. Danke schön.“(Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Vizebürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die grundsätzlich signalisierte Zustimmung. Ich glaube wirklich, dass es eine Aufwertung der Innenstadt ist, die durch viele, viele Bautätigkeiten, Wohnbautätigkeiten am Rande des Zentrums, durch die vielen neu entstandenen Kultureinrichtungen im Zentrum, durch die Tiefgaragenparkplätze und die Attraktivierung der Handelsstandorte tatsächlich an Bedeutung und Gewicht, auch an urbanem Gewicht, in den letzten Jahren gewonnen hat. Zum Zusatzantrag der Grünen möchte ich anmerken, dass es hier offensichtlich ein bisschen um Sachverhalte geht. Beispielsweise ist es der Stadt selbst nicht möglich, wie hier gefordert im Bereich Johann-Konrad-Vogel-Straße – Landstraße, selbst die Arbeiten oder die Ausgestaltung zu bestimmen. Das geht nur im engsten Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche, die ist nämlich Eigentümerin dieser Grundfläche und hier können wir nicht - wie über das öffentliche Gut - als Gemeinderat selbst verfügen. Hier gibt es einen anderen Eigentümer, das sei hier gesagt. Wir können nicht eine/n GrünraumplanerIn beauftragen, auf einem Fremdgrundstück schlicht und einfach tätig zu werden. Grundsätzlich möchte ich aber noch den ersten Punkt oder das Gesamtgefüge ansprechen. Es ist völlig klar, und das wird das Entscheidende sein, das hat auch Frau Wegscheider gesagt, dass wir die Gestaltung des Volksgartens als wirklich urbane grüne Zone beim Musiktheater und als wichtigste Naherholungsfläche für das Zentrum gut gestalten. Wir werden uns bemühen - ohne Vorgriffe zu machen –, beim Schillerpark, so weit es möglich ist, eine Ausweitung der Grünflächen zu schaffen und nicht eine Reduzierung. Dort werden wir aber sehr konkret diskutieren müssen, denn die Stadtplanung ist dann eine Entscheidungsfrage. Dort geht es nicht um die Frage der Grünraumplanung, sondern der Grundsatzentscheidung fließender Verkehr, ruhender Verkehr oder mehr Grünflächen. Das sind die Fragen. Dafür brauchen wir aus meiner Sicht keine/n GrünraumplanerIn, sondern klare Konzepte und in der Folge grundsätzliche politische Entscheidungen, sodass ich den Gemeinderat bitte, vom Zusatzantrag Abstand zu nehmen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (15) sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Benedik berichtet über H 2 Generalsanierung beziehungsweise Ausbau der Garnisonstr (3. Etappe) zwischen dem Unfallkrankenhaus und der Semmelweisstraße; Grundsatzgenehmigung; maximal 378.000 Euro, davon 158.000 Euro 2010 und 220.000 Euro 2011; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 378.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 378.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Generalsanierung bzw. Ausbau der Garnisonstraße – 3. Etappe zwischen UKH und Semmelweisstraße auf eine Länge von ca. 150 Metern. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 378.000 Euro inkl. USt. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 158.000 Euro für das Rechnungsjahr 2010 und 220.000 Euro für das Rechnungsjahr 2011 erfolgt auf der VASt 5.6121.002635, Ausbau Garnisonstraße. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 378.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kühn berichtet über H 3 Generalsanierung des Straßenzuges Am Bindermichl und Hatschekstraße in Richtung Hanuschstraße ab der Kreuzung mit der Muldenstraße; Grundsatzgenehmigung; maximal 500.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 500.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Generalsanierung des Straßenzuges Am Bindermichl und Hatschekstraße in Richtung Hanuschstraße ab der Kreuzung mit der Muldenstraße auf eine Länge von ca. 400 Metern in der gesamten Breite des öffentlichen Gutes. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 500.000 Euro inkl. USt. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 500.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002722, Am Bindermichl – Generalsanierung. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 500.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über die Anträge H 4 und H 5 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: H 4 Ausbau eines Teilabschnittes der Traundorfer Straße zwischen Klettfischerweg und Zeisigweg; Grundsatzgenehmigung; maximal 150.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 150.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 150.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Ausbau eines Teilabschnittes der Traundorfer Straße zwischen Klettfischerweg und Zeisigweg auf eine Länge von ca. 180 Metern in einer Gesamtbreite von 7,50 Meter. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 150.000 Euro inkl. USt. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 150.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002396, Traundorfer Straße. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 150.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ H 5 Verordnung nach § 11 Absatz 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Erklärung von Grundflächen (Bebauungsplan S 25-27-01-00, Oidener Straße – Raffelstettner Straße; KG Pichling) zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 25-27-01-00, Oidener Straße – Raffelstettner Straße, KG Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Bebauungsplan S 25-27-01-00, Oidener Straße – Raffelstettner Straße, KG Pichling; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Bebauungsplan S 25-27-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauches genehmigt. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über H 6 Nordseitiger Ausbau der Dauphinestraße zwischen Laskahofstraße und Siemensstraße; Grundsatzgenehmigung; maximal 420.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 420.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 420.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Nordseitiger Ausbau der Dauphinestraße zwischen Laskahofstraße und Reintalerweg im Zuge einer Wohnverbauung der GWG auf eine Länge von ca. 265 Metern, Radweglückenschluss zwischen Reintalerweg und Siemensstraße und Verlegung der Bushaltestelle ,Seidelbastweg’. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 420.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 420.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002739, Dauphinestraße. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 420.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über H 7 Durchführung von Asphaltierungsarbeiten für die Fahrbahnsanierung der Friedrichstraße im Bereich verlängerte Gerstnerstraße bis zur Straßenbahnhaltestelle Wildbergstraße; Grundsatzgenehmigung; maximal 70.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 70.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 70.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Asphaltsanierung der Friedrichstraße über eine Länge von etwa 240 Metern, beginnend von der verlängerten Gerstnerstraße bis zur Straßenbahnhaltestelle ,Wildbergstraße’ stadtauswärts. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Asphaltierungsarbeiten in Höhe von 70.000 Euro. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 70.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002740, Friedrichstraße. Die Kreditübertragung in Höhe von 70.000 Euro inkl. USt von der VASt 5.8590.006002, Urfahraner Jahrmarktgelände, Oberflächenentwässerung, auf die VASt 5.6121.002740, Friedrichstraße, wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 70.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über H 8 Durchführung von diversen Straßenbaumaßnahmen in den Straßenzügen Gruberstraße, Lederergasse und Ludlgasse (2. Etappe) im Zuge der Verbauung des Areals der ehemaligen Landesfrauenklinik; Grundsatzgenehmigung; maximal 500.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro. und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 500.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Diverse Straßenbaumaßnahmen in den Straßenzügen Gruberstraße, Lederer- und Ludlgasse im Zuge der Verbauung des Areals der ehemaligen Landesfrauenklinik durch GWG und LAWOG. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 500.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 500.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002728, Areal ehemalige Landesfrauenklinik. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 500.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über H 8 Durchführung von diversen Straßenbaumaßnahmen in den Straßenzügen Gruberstraße, Lederergasse und Ludlgasse (2. Etappe) im Zuge der Verbauung des Areals der ehemaligen Landesfrauenklinik; Grundsatzgenehmigung; max. 500.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 500.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Diverse Straßenbaumaßnahmen in den Straßenzügen Gruberstraße, Lederer- und Ludlgasse im Zuge der Verbauung des Areals der ehemaligen Landesfrauenklinik durch GWG und LAWOG. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 500.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 500.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002728, Areal ehemalige Landesfrauenklinik. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 500.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. I ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über I 1 Gewährung einer Subvention an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H., (LIVA), Untere Donaulände 7 (Durchführung des „Festivals 4020“ im Jahr 2011); 70.000 Euro, davon je 35.000 Euro 2010 und 2011 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH LIVA, Untere Donaulände 7, 4020 Linz, wird für die Durchführung des ,Festivals 4020’, das vom 4. Mai bis 7. Mai 2011 stattfinden soll, eine Förderung in Höhe von 70.000 Euro gewährt. Die Auszahlung dieser Förderung erfolgt je zur Hälfte 2010 und 2011. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 70.000 Euro inkl. USt, zahlbar in zwei Tranchen von jeweils 35.000 Euro für die Rechnungsjahre 2010 und 2011, erfolgt auf der VASt 1.2591.755000, Laufende Transferzahlungen an Unternehmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Schmied berichtet über I 2 Kauf der Liegenschaft EZ 1911, KG Lustenau (Garnisonstraße 36a, 38 und Hittmairstraße 47) durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG; 450.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Kauf der Liegenschaft EZ 1911, KG Lustenau, bestehend aus den Grundstücken Nr. 798/47 und 798/55 mit einem Gesamtkatasterausmaß von 3226 Quadratmetern zum Preis von 450.000 Euro und zu den im beiliegenden Vertragsentwurf festgelegten Bedingungen durch die Immobilien Linz GmbH & Co KG wird genehmigt.“ Wortmeldung Bürgermeister Dobusch: „Ein paar Bemerkungen dazu: Grundsätzlich handelt es sich wieder um einen Kauf von der Bundesimmobiliengesellschaft mit der Auflage, die wir schon beim Grundstück Liebigstraße hatten, das weit größer war als dieses hier, wo wir den Kaufpreis nur deshalb so günstig bekommen haben, weil wir dort eine soziale Nutzung über eine große Fläche - mehr als 50 Prozent - zugesagt haben. Würde man das nicht machen, sind Aufzahlungen zu leisten. Gleicher Vorgang hier und da gibt es zwei Überlegungen. Die eine Überlegung ist, die Vertreter des Frauenhauses, das jetzt vom Land Oberösterreich und über die Sozialmittel finanziert wird, sodass die Gemeinden 40 Prozent mitfinanzieren, sind da gewesen und haben gesagt, dass die derzeitige Einrichtung nicht ausreicht. Daher war die Überlegung, dort ginge es vielleicht hin. Es wäre auch möglicherweise ein gewisser Freiplatz dabei. Das Zweite ist, wir haben einen Kindergarten an der Planckstraße. Dieser Kindergarten ist ein magistratischer Kindergarten, der hat direkt beim Haus keine Spielfläche dabei. Da müssen die Kinder mehrere hundert Meter gehen, damit sie zu ihrem Spielplatz kommen. Da ist die Überlegung – das sind umgewidmete Wohnungen für den Kindergarten an der Planckstraße, das ist einer, würde ich sagen, der baulich schlechtesten Kindergärten, die wir überhaupt in der Stadt haben -, ob man nicht einen Kindergarten in einem dieser Häuser errichtet, oder man reißt sie weg und baut einen neuen Kindergarten anstelle des Planckstraße-Kindergartens. Das sind die zwei Grundüberlegungen, die angestellt worden sind, als diese Häuser angeboten wurden, die übrigens bereits von der GWG verwaltet werden. Das ist auch eine witzige Geschichte, dass die nicht von der Bundesimmobiliengesellschaft, sondern schon seit Jahrzehnten bei uns in der Verwaltung sind. Es sind aber grundsätzlich auch andere Nutzungen auf diesem Gelände möglich, aber die beiden sind in Diskussion. Mehr kann man derzeit gar nicht sagen. Weil das Frauenhaus angesprochen wurde, möchte ich noch sagen, es gibt keinerlei tatsächliche Absprachen, die definitiv sind, was eine Verlegung des Frauenhauses an diesen Standort betrifft. Es gibt den Wunsch des Frauenhauses, die Situation zu verbessern, aber es sind keine eingehenden Gespräche darüber geführt worden. Das möchte ich nur sagen.“ Schlusswort Gemeinderätin Schmied: „Ich danke für die näheren Ausführungen und ersuche nochmals um Annahme.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Gewährung einer Subvention an die Hans Hofstetter Immobilien-GmbH im Zusammenhang mit der Entsorgung von Baurestmassen auf dem Bestandgrundstück Nr. 1266/1, KG Posch; 82.667,01 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 82.667,01 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die der Hans Hofstetter Immobilien-GmbH für die ordnungsgemäße Entsorgung von auf dem Bestandgrundstück Nr. 1266/1, KG Posch, gelagerten Baurestmassen entstandenen Nettokosten in Höhe von 82.667,01 Euro werden in Form einer Subvention ersetzt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 82.667,01 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.7890.775005, Kapitaltransfers an Unternehmungen. 3. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 82.667,01 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000.’ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Dr. Watzl berichtet über K ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE MUSEEN DER STADT LINZ Organisationsstatut der Unternehmung „Museen der Stadt Linz“ (MuS); Änderung im Bereich der künstlerischen Leitung – Gesamthafte sprachliche Anpassung des Organisationsstatutes und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Organisationsstatut der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ (MuS) wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juli 2010 betreffend die Änderung und Neuerlassung des Organisationsstatutes für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 19/2002 idF. ABl. Nr. 2/2004, ABl. Nr. 6/2005 und ABl.Nr. 1/2010. Artikel I § 1 Rechtliche Stellung der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’: (1) Die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ besteht aus dem Kunstmuseum Lentos, dem Nordico sowie allenfalls angeschlossenen Organisationseinheiten und ist eine wirtschaftliche Unternehmung der Stadt im Sinne der §§ 61 und 62 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz, LGBl. 7/1992 idgF. (StL 1992). (2) Die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ wird nach den Vorschriften des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz (derzeit StL 1992) und dieses Organisationsstatutes geführt. § 2 Aufgaben der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’: (1) Die Museen der Stadt Linz nehmen die klassischen Aufgaben wie Sammeln, Bewahren, Forschen, Präsentieren, Vermitteln und Veranstalten nach den jeweils neuesten museologischen Erkenntnissen und den kulturpolitischen Zielsetzungen des Eigentümers wahr. Sie bedienen sich dabei zeitadäquater, wirtschaftlicher und organisatorischer Methoden (Planung, Management, Controlling und Evaluierung). (2) Inhaltliche Aufgaben: 1. Auf der Basis kulturpolitischer Zielvorstellungen und nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes sammeln die Museen entsprechend ihrer historischen Sammlungsstrukturen und Absichten stadthistorische Objekte sowie Werke der bildenden Kunst. 2. Sie sorgen für deren konservatorische Bewahrung und für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Museumsbestände. 3. Als Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Linz präsentieren sie ihre Bestände der Bevölkerung der Stadt Linz und deren BesucherInnen in geeigneter Weise (Dauerausstellungen und Sonderausstellungen). 4. Darüber hinaus bieten sie Sonderausstellungen von allgemeinem Interesse. 5. Die Museen dienen im Rahmen ihrer Aufgaben und im Sinne des Kulturentwicklungsplanes als kulturelle Drehscheibe der Stadt Linz. Dazu zählen: Kooperationen mit gleichen oder ähnlichen Kultureinrichtungen in Linz und Oberösterreich (Museen, Galerien, Archive, Bibliotheken, Schulen und Universitäten), für internationale Ausstellungen auch darüber hinaus; Kulturaustausch mit Partnerstädten und mit anderen Stadtmuseen; Anlaufstelle für zeitgenössische regionale Künstlerinnen / Künstler, Kunstvereine oder andere Kulturvereine mit Ausnahme der Subventionsvergabe. (3) Strategische, organisatorische und formale Aufgaben: 1. Die Umsetzung der inhaltlichen Aufgaben basiert formal auf Grundlage der zu erstellenden Wirtschaftsplanung, die nach dem Prinzip der Sparsamkeit und größtmöglichen Effizienz bei gleichzeitiger Wahrung der erforderlichen Qualität vorgeht. 2. Die wirtschaftliche Planung orientiert sich wie die inhaltliche an den kulturpolitischen Zielvorgaben und am Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz unter Einschluss kundenorientierter und museumsdidaktischer Überlegungen. 3. Die Unternehmung bedient sich dabei aller gebotenen Strategien aus den Bereichen Marktforschung, Marketing, Public Relations einerseits und zeitgemäßen Managements andererseits. 4. Die Überprüfung der Effizienz (Evaluierung) erfolgt durch ein in die Planungsstrategie eingebundenes begleitendes Controlling, wobei im Sinne der ausstellungsbedingten mittelfristigen Planung der Jahresbericht ausschlaggebend ist. 5. Die Verwaltung der beiden Museen erfolgt zentral, wobei in allen terminlichen und arbeitstechnischen Belangen eine Koordination der vorhandenen materiellen und personellen Ressourcen angestrebt wird. 6. Unabhängig davon ist eine eigene regionale und internationale unverwechselbare Positionierung der beiden Museen anzustreben. § 3 Organe: Die Führung der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ obliegt nach den Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz (derzeit StL 1992), nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften und nach den Bestimmungen dieses Organisationsstatutes folgenden Organen: 1. dem Gemeinderat 2. der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister 3. dem Verwaltungsausschuss (an Stelle des Stadtsenates) 4. dem einzelnen Mitglied des Stadtsenates und 5. dem Magistrat (Geschäftsführung). § 4 Zuständigkeit des Gemeinderates: Dem Gemeinderat obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten: 1. Die Errichtung, Auflassung und jede wesentliche Änderung des Umfanges der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ als wirtschaftliche Unternehmung; 2. Die Ausübung der Diensthoheit über die Bediensteten der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ in generellen Angelegenheiten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist; 3. Die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie die Erlassung und Änderung dessen Geschäftsordnung; 4. Die Genehmigung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Dienstposten- und Stellenplanes, des Investitionsprogrammes und der Jahresrechnungen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen); 5. Die Verwendung der Jahresüberschüsse, die Dotation der Rücklagen sowie Maßnahmen zur Bedeckung der Verluste; 6. Die Festsetzung allgemein geltender Entgelte (Tarife); 7. Der Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen; 8. Der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 100.000 Euro übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 9. Der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 100.000 Euro übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt. § 5 Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses (1) Der Verwaltungsausschuss besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Kreis der Mitglieder des Stadtsenates. Vorsitzende/Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständige Mitglied des Stadtsenates. (2) An den Sitzungen des Verwaltungsausschusses können mit beratender Stimme die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, die Magistratsdirektorin/der Magistratsdirektor sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der Personalvertretung teilnehmen. Die/Der für Kulturangelegenheiten zuständige Gruppenleiterin/Gruppenleiter, die/der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin/Direktor haben in Wahrnehmung der ihnen nach diesem Organisationsstatut obliegenden Aufgaben und Pflichten an den Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus kann die Vorsitzende/der Vorsitzende andere sachkundige Personen einzelnen Sitzungen des Verwaltungsausschusses beiziehen. (3) Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses findet im Übrigen § 40 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 bzw. die entsprechende Bestimmung des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz Anwendung. Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses gilt die jeweils geltende Geschäftsordnung für den Stadtsenat sinngemäß, sofern der Gemeinderat nicht eine eigene Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuss erlässt. § 6 Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses: (1) Dem Verwaltungsausschuss obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten: 1. Soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Anstellung und Ernennung (Überstellung, Verwendungsänderung sowie Beförderung) von Beamtinnen/Beamten für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’; 2. Die Aufnahme von Vertragsbediensteten der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ sowie die Verlängerung von Dienstverhältnissen von Bediensteten der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’; 3. Die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und über die Geschäftsführung; 4. Die Beschlussfassung eines mittelfristigen Wirtschaftsplanes; 5. Bei Erforderlichkeit die Erlassung einer Geschäftsordnung für die Führung der Unternehmung durch die/den künstlerische/n und die/den kaufmännische/n Direktorin/Direktor. 6. Der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 10.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 7. Der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 10.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 8. Die Behandlung der Berichte gemäß § 10 dieses Organisationsstatutes; 9. Die Vorberatung der in § 4 genannten Angelegenheiten, soweit der Verwaltungsausschuss nicht selbstständig entsprechende Anträge an den Gemeinderat richtet. (2) Der Verwaltungsausschuss ist berechtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, an Stelle des Gemeinderates zu entscheiden, sofern die Entscheidung des Gemeinderates ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann oder die Angelegenheit einer sofortigen Erledigung bedarf. Der Verwaltungsausschuss hat seine Entscheidung unverzüglich dem Gemeinderat zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. § 7 Zuständigkeit des einzelnen Mitgliedes des Stadtsenates: (1) Das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständige Mitglied des Stadtsenates vertritt den Verwaltungsausschuss nach außen. Es ist ferner berechtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses fallen, an Stelle des Verwaltungsausschusses zu entscheiden, wenn dessen Entscheidung ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann oder die Angelegenheit einer sofortigen Erledigung bedarf. Es hat seine Entscheidung jedoch unverzüglich dem Verwaltungsausschuss zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Hat das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständige Mitglied des Stadtsenates an Stelle des gemäß § 6 Abs. 2 dieses Organisationsstatutes zur Entscheidung berufenen Verwaltungsausschusses entschieden, so hat es seine Entscheidung unverzüglich dem Gemeinderat zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. (2) Dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständigen Mitglied des Stadtsenates obliegt ferner 1. der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, unbeweglicher Sachen und diesen gleichgehaltener Rechte sowie die Verpfändung von Liegenschaften, sofern diese Maßnahmen über den Wirtschaftsplan hinausgehen und der Kaufpreis (Tauschwert) bzw. die Pfandsumme 10.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt; 2. der Abschluss und die Auflösung sonstiger Verträge über Angelegenheiten, die über den Wirtschaftsplan hinausgehen, wenn das darin festgesetzte Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt und es sich nicht um eine Angelegenheit des Inneren Dienstbetriebes handelt. (3) Das nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständige Mitglied des Stadtsenates ist das beschließende Organ in allen nicht behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’, die nicht dem Gemeinderat, dem Verwaltungsausschuss, der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister oder dem Magistrat vorbehalten sind. (4) Die Zuständigkeiten des für Personalangelegenheiten zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates bleiben, sofern sie nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen wurden, durch das Organisationsstatut für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ unberührt. § 8 Zuständigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: Die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister nach dem jeweils geltenden Statut für die Landeshauptstadt Linz obliegenden Befugnisse werden durch dieses Organisationsstatut nicht berührt. § 9 Zuständigkeit des Magistrates (der Geschäftsführung): (1) Der Magistratsdirektorin/dem Magistratsdirektor obliegt grundsätzlich die Leitung aller Angelegenheiten des Inneren Dienstbetriebes im Sinne der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz. (2)Der/Dem künstlerischen Direktorin/Direktor der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ obliegt die Gesamtverantwortung der Museen in künstlerischen Angelegenheiten und deren Vertretung nach außen. Sie/Er hat das jährliche und mittelfristige Aktivitätsprogramm der Museen – vor allem beim Ankauf von Kunst- und Kulturobjekten (unter Einbezug der sonstigen städtischen Erwerbspolitik), bei der wissenschaftlichen Forschung und der inhaltlichen Programmgestaltung - so abzustimmen, dass es unter Wahrung der budgetären Voraussetzungen zu einer sinnvollen Ergänzung der Geschäftsbereiche der Unternehmung kommt. Die/Der künstlerische Direktorin/Direktor ist zugleich nach Maßgabe der Abs. 4 und 5 für die Leitung des Lentos zuständig. (3) Demgemäß wird das Nordico (einschließlich allenfalls angeschlossener Organisationseinheiten) von einer/einem Leiterin/Leiter geführt, die/der in Abstimmung mit der/dem künstlerischen und der/dem kaufmännischen Direktorin/Direktor vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen hat: a) Gestaltung eines attraktiven und vielseitigen Programmangebotes (Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen) für das Nordico zur unverwechselbaren Positionierung des Museums sowie Entwicklung von innovativen, besucherorientierten Vermittlungs- und Beteiligungsprogrammen. b) Mitwirkung bei der Erstellung des für das Nordico entsprechenden Teiles des Wirtschaftsplans. c) Pflege und Betreuung der Sammlungsbestände des Nordico sowie Mitwirkung bei Ankäufen für das Nordico laut Wirtschaftsplan. d) Koordination sowie operative Abwicklung des ,Tagesgeschäfts’ im Nordico als Schnittstelle zur Direktion und zu den Fachbereichsleiterinnen/Fachbereichsleitern. (4) Der/Dem kaufmännischen Direktorin/Direktor obliegt im Rahmen der Zuständigkeit des Magistrates die Führung der wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten sowie die Besorgung aller sonstigen Angelegenheiten im Rahmen des Inneren Dienstbetriebes im Sinne der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Statutes für die Landeshauptstadt Linz. (5) Die Erstellung und zeitgerechte Vorlage des Wirtschaftsplanes einschließlich des Dienstposten- und Stellenplanes der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’, des Investitionsprogramms und der Jahresrechnungen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) sowie die mittelfristige Wirtschaftsplanung obliegt der/dem kaufmännischen Direktorin/Direktor im Einvernehmen mit der/dem künstlerischen Direktorin/Direktor unter Einbeziehung der/des Leiterin/Leiters des Nordico. (6) Die/Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin/Direktor haben bei der Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze, dieses Organisationsstatutes sowie der Beschlüsse der sonstigen Organe der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (7) Kommt eine Koordination der Geschäftsfelder der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ entsprechend den Absätzen 2 bis 5 nicht zustande, so hat die/der für Kulturangelegenheiten zuständige Gruppenleiterin/Gruppenleiter eine Entscheidung herbeizuführen. (8) Die/Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin/Direktor haben bei den Vorlagen an den Verwaltungsausschuss das Einvernehmen mit dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständigen Mitglied des Stadtsenates im Wege der zuständigen Gruppenleiterin/des zuständigen Gruppenleiters herzustellen. Das für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständige Mitglied des Stadtsenates und die zuständige Gruppenleiterin/der zuständige Gruppenleiter sind zudem berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Unternehmung zu unterrichten und in die Geschäftsstücke Einsicht zu nehmen. § 10 Berichtspflicht der Geschäftsführung: (1) Die/Der künstlerische und die/der kaufmännische Direktorin/Direktor haben dem Verwaltungsausschuss mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ und über den Stand der Aufgabenbesorgung der Unternehmung zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer dem jeweiligen Stand der Betriebswirtschaftslehre entsprechenden Vorschaurechnung darzustellen (Jahresbericht). In diese Berichtslegung und in die Berichtslegungen im Sinne von Abs. 2 und 3 ist die/der Leiterin/Leiter des Nordico adäquat einzubeziehen. (2) Sie haben weiters dem Verwaltungsausschuss regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Unternehmung im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten (Quartalsbericht). (3) Bei wichtigem Anlass ist dem nach der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat für die Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ zuständigen Mitglied des Stadtsenates unverzüglich zu berichten. Ferner ist über Umstände, die für die Rentabilität und Liquidität der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ von erheblicher Bedeutung sind, dem Verwaltungsausschuss unverzüglich zu berichten (Sonderbericht). (4) Der Jahresbericht und die Quartalsberichte sind schriftlich zu erstatten und auf Verlangen des Verwaltungsausschusses mündlich zu erläutern; sie sind jedem Mitglied des Verwaltungsausschusses auszuhändigen. Die Sonderberichte sind schriftlich oder mündlich zu erstatten. § 11 Vermögensverwaltung: Das Vermögen der Unternehmung ,Museen der Stadt Linz’ besteht aus dem Kunstmuseum Lentos, dem Nordico sowie allenfalls angeschlossenen Organisationseinheiten samt deren Liegenschaften. Die Unternehmung ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, die musealen Sammlungen konservatorisch korrekt zu erhalten und im Sinne ihrer Sammlungsprofile zu vermehren. Im Zusammenhang mit den Einrichtungen und ihres Betriebes (Ausstellungen usw.) ist der größtmögliche dauernde Nutzen anzustreben, wobei die Betriebsmittel nach ökonomischen Prinzipien im Sinne der Qualitätssicherung einzusetzen sind. Das in den Sammlungsbeständen angelegte materielle und immaterielle Vermögen ist ungeschmälert und im Rahmen der Sammlungstätigkeit zu vermehren. § 12 Controlling: Im Rahmen des Controllings wird die Einhaltung der vereinbarten Leistungs- und Kostenziele überprüft. Das Instrumentarium des Controllings ist in Abstimmung mit der Finanz- und Vermögensverwaltung im Magistrat Linz kontinuierlich weiterzuentwickeln. Bei neuen Leistungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen ist der Verwaltungsausschuss bei der Entscheidungsfindung einzubinden; ebenso sind bei wesentlichen Investitionsentscheidungen Machbarkeitsstudien bzw. Investitionsrechnungen vorzulegen. Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. Bürgermeister Dobusch berichtet über L ANTRAG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES FÜR DIE KINDER- UND JUGEND-SERVICES LINZ Dienstposten- und Stellenplan Kinder- und Jugend-Services Linz (KJS) 2010 – Mehrbedarf durch Leistungserweiterungen – Abänderung des Wirtschaftsplanes KJS 2010 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dienstposten- und Stellenplan 2010 für die Kinder- und Jugendservices Linz in der geänderten Fassung: Funktionsgruppe 1, FL 1 bis 4, Top-Management: Beamtenposten null, Vertragsstellen null, Summe null. Funktionsgruppe 2, FL 5 bis 8, Gehobenes Management: Beamtenposten einer, Vertragsstellen null, Summe eins. Funktionsgruppe 3, FL 9 bis 12, Mittleres Management: Beamtenposten vier, Vertragsstellen 6,3, Summe 10,3. Funktionsgruppe 4, FL 13 bis 20, Fachdienst: Beamtenposten 9,75, Vertragsstellen 48,6, Summe 58,35. Funktionsgruppe 5, FL 21 bis 25, Unterstützendes Personal: Beamtenposten null, Vertragsstellen 253,475, Summe 253,475 Sonstige (l2b1-Arbeitsplätze): Beamtenposten zehn, Vertragsstellen 524,275, Summe 534,275. Gesamtsumme: Beamtenposten 24,75, Vertragsstellen 832,65, Summe 857,4. 2. Der Wirtschaftsplan der Kinder- und Jugend-Services Linz 2010 wird in der Form abgeändert, dass die für die in der Vorlage beschriebenen Leistungserweiterungen notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 363.000 Euro Bedeckung finden. Der Wirtschaftsplan der Kinder- und Jugend-Services Linz 2010 sieht somit Einnahmen von 24,487.000 Euro, Ausgaben von 42,600.000 Euro und einen daraus resultierenden Abgang in Höhe von 18,113.000 Euro vor. Zusätzlich wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von 363.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe auf VASt 2.2090.298400, Rücklagenentnahmen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. M ANTRÄGE VON GEMEINDERÄTEN/INNEN NACH § 12 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Gesamtschule und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher, die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) hält die Trennung von Kindern in Hauptschulen und AHS-Schülerinnen und Schüler in Österreich für extrem früh und spricht sich in ihrem Bericht für einen konsequenten Ausbau der Gesamtschule aus. Ähnliche Ergebnisse liefern sämtliche Untersuchungen von Schülerleistungen wie PISA, Pirls im Lesebereich oder TIMSS im naturwissenschaftlichen Bereich. Diese Selektion und vor allem ihre sozialen Ursachen hat auch die aktuelle Studien-Sozialerhebung bestätigt. Die bisherige ideologische Prägung der Diskussion um die Gesamtschule war hier nicht förderlich. Gerade aber die jüngsten Äußerungen von Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer geben Anlass zur Hoffnung, denn laut Oberösterreichischen Nachrichten vom 7. Juni kann er sich die Einführung einer Gesamtschule gut vorstellen. Er führt weiter aus, Zitat: ‚Es müssten in Städten wie Linz, Wels oder Steyr Hauptschul- und AHS-Standorte zu Großschulen zusammengefasst wären. Nur damit wäre eine Durchmischung von guten und weniger begabten Schülern sowie von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund garantiert.’ Damit wir in Linz diese Reform umsetzen und damit die oben genannten Ziele erreichen können, ist es sinnvoll, diese Einführung schrittweise in einer Arbeitsgruppe zu planen. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständige Bildungsreferentin Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger wird ersucht, an den Landesschulratspräsidenten Fritz Enzenhofer mit dem Ziel der Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe heranzutreten, um in weiterer Folge die von Präsident Enzenhofer vorgeschlagenen Maßnahmen für die Einführung einer Gesamtschule für alle Zehn- bis 14-Jährigen in Linz schrittweise umsetzen zu können.’ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Auch für mich war diese Zeitungsmeldung eine große Freude. Insgesamt scheint Bewegung in die ÖVP zu kommen, vom System der Elitenbildung in Richtung Gesamtschule abzuweichen. Ich freue mich darüber und nehme natürlich diese Einladung gerne an. Da es sich um ein derart wichtiges Thema handelt, möchte ich die Einladung erweitern und an den Herrn Bürgermeister ebenfalls aussprechen. (Heiterkeit) Meine Fraktion stellt daher den Zusatzantrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Die zuständige Bildungsreferentin Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger und Bürgermeister Franz Dobusch in seiner Funktion als Vorsitzender des Bezirksschulrates Linz-Stadt werden ersucht, gemeinsam an den Landesschulratspräsidenten Fritz Enzenhofer mit dem Ziel der Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe heranzutreten, um in weiterer Folge die von Präsident Enzenhofer vorgeschlagenen Maßnahmen für die Einführung einer Gesamtschule für alle Zehn- bis 14-Jährigen in Linz schrittweise umsetzen zu können.’“(Beifall Die Grünen) Gemeinderat Noveska: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, nicht alle Kinder sind gleich und können auch nicht auf die gleiche Art und Weise gefördert werden. Man kann nicht alle Kinder über einen Kamm scheren. Ich bin der Meinung, dass die Leistung schwacher Schüler nicht die Leistung guter Schüler verbessern wird, sondern dass eine Anpassung der Leistung nach unten stattfinden wird. Die Neue Mittelschule bringt eine Nivellierung des Klassenniveaus nach unten und auf keinen Fall eine Verbesserung. Wenn man sich die Entwicklung der Hauptschulen in der Vergangenheit ansieht - und hier kommt die Einführung der Leistungsgruppen in den Hauptgegenständen dem Konzept der Neuen Mittelschule schon sehr nahe -, kann man sehen, dass vor allem Schüler in den dritten Leistungsgruppen nicht nur in einem Gegenstand in dieser sind, sondern auch in den anderen Gegenständen. Weiters sind diese Schüler in den Nebengegenständen im unteren Bereich der Leistungskurve wiederzufinden. Da sich nach der Einführung der Leistungsgruppen und der Abschaffung der Klassenzüge die Qualität der Hauptschulen vor allem im städtischen Bereich wesentlich verschlechtert hat, sehen viele Eltern schulpflichtiger Kinder diese in Privatschulen besser aufgehoben und die öffentlichen Hauptschulen genießen einen dementsprechend schlechten Ruf. Diesen Ruf kann man anscheinend nur mehr mit einem neuen Mascherl wegbekommen und man nennt dieses Mascherl Neue Mittelschule. Aus unserer Sicht überwiegen die Nachteile dieses Schulversuchs und es gibt keine konkrete Studie über den Erfolg dieses Schulversuchs. Aus diesem Grund bekommt dieser Antrag von uns keine Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Kaltenhuber: „Sehr geehrte Damen und Herren, es ist doch unbestritten, dass Gesamtschule Bundeskompetenz ist und in der Zuständigkeit der Ministerin liegt. Es ist auch unbestritten, dass es wissenschaftlich völlig ungeklärt ist, ob das System der Gesamtschule gegenüber der differenzierten Schule Vorteile hat und das wird auf vielen Ebenen sehr kontroversiell diskutiert. Außerdem stehen wir auf dem Standpunkt, dass die derzeit eingerichteten Schulversuche zuerst einmal abgeschlossen werden müssen. Das ist ehrlich und seriös, so wie wir das heute schon ein paar Mal gehört haben, so sollten wir auch im Gemeinderat arbeiten und außerdem sollten diese Schulversuche, wenn sie abgeschlossen sind, natürlich evaluiert werden. Erst dann kann man auf dieser Basis gesicherter Erkenntnisse die nächsten Schritte vernünftig setzen. Eines möchte ich dir, Frau Stadträtin Schobesberger, schon sagen, der Vorstoß von Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer, der offensichtlich die eine oder den anderen irritiert hat, ...Zwischenrufe, Unruhe... der hat vollkommen Recht gehabt, wenn eine formalrechtlich qualifizierte Mehrheit in einer demokratischen Gesellschaft ein anderes Schulsystem haben will, dann soll sie es auch bekommen. Aber - und das hat er einschränkend immer gesagt - es gehört zuerst einmal geklärt, und zwar ganz konkret, sachlich, seriös und ehrlich, wie es heute verlangt worden ist, ich sage es noch einmal, es gehört geklärt, wie dieses neue System aussehen und vor allem, was dieses System kosten soll und was es leisten kann. Und genau so verstehe ich den Vorstoß des Herrn Landesschulratspräsidenten und finde diesen Vorschlag in dieser Hinsicht sehr angebracht. Wir haben in Österreich schon sehr lange eine Schuldiskussion. Da wird sehr viel schön geredet, da gibt es sehr viel Katastrophenrhetorik, wie furchtbar die Hauptschulen und wie schrecklich die Volksschulen sind. Es gibt sehr viele Versprechungen und ein Systemmarketing dominiert diese ganze Angelegenheit. Ich möchte Ihnen sagen, und zwar zitiere ich hier den Direktor des Peuerbachgymnasiums, Christian Schacherreiter ... Zwischenruf... er ist ein SPÖ-Mitglied, vollkommen richtig, jedenfalls ist er SPÖ-affin, das weiß jeder, der im Saal ist. (Zwischenrufe) Dann nehme ich das zurück und behaupte genau das Gegenteil. Es wurde so kommuniziert, wenn wir jetzt eines Besseren belehrt werden, dann bedanke ich mich. Er ist aber, und das ist unbestritten, ein wunderbarer Schulmann, der sehr visionär ist und denkt und er sagt, wie ein künftiges Schulmodell Österreich tatsächlich aussehen würde. Welche Erwartungen es erfüllen oder doch nicht erfüllen könnte, klärt sich aber nicht in bildungspolitischen Propagandaaktionen, sondern nur durch nüchterne Konkretisierung des Vorhabens. Da braucht man ein Modell, einen Realisierungsmodus und einen Finanzplan, bitte sehr. Er sagt, und das gefällt mir vom Herrn Schacherreiter wirklich sehr gut, er sagt, das ist lästige Knochenarbeit. Sie ist aber unvermeidbar und man sollte die Einladung dieser Knochenarbeit annehmen und ernst nehmen, gar keine Frage. Ich sage aber, wir glauben, dass es doch, Frau Stadträtin Schobesberger, nicht eines Gemeinderatsantrages bedarf, dass man einen Brief an den Landeschulratspräsidenten schreibt. Das kann man sich selber einfallen lassen, da kann man selber mit ihm reden und selber sagen, da wollen wir eine Veränderung haben. (Beifall ÖVP) Die ÖVP ist nach wie vor für ein differenziertes Schulsystem -, das sage ich jetzt für die Linzer ÖVP -, wir wollen eine differenzierte Vielfalt und eine flexible Differenzierung, und eine Einheitsschule, in welcher Form auch immer, lehnen wir als Linzer ÖVP ab. Wir wollen Brücken bauen für die Kinder und Übergänge erleichtern und das bestmögliche Bildungssystem und eine Aufwertung der Hauptschulen und nicht eine Abwertung gewisser Hauptschulen. Das darf einfach nicht sein! (Beifall ÖVP) Wir wollen auch den Schutz der Gymnasien vor der Abschaffung im Rahmen der Gesamtschule. Wir wollen also eine absolute Durchlässigkeit ...Zwischenruf... selbstverständlich, Herr Stadtrat Luger, das weißt du von deinen eigenen Kindern, sage ich jetzt einmal, die ist vorhanden, diese absolute Durchlässigkeit, die wollen wir erhalten mit der Wahlfreiheit für Eltern. Junge Menschen brauchen ein buntes und vielfältiges Bildungsangebot und eine den Bedürfnissen entsprechende Bildungsinfrastruktur. Wir brauchen alles und dafür sind wir, darum lehnen wir den Antrag ab.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Frau Stadträtin Schobesberger, auf den Gedanken, dass ich auch hier eingebunden werde, bin ich selbst wirklich nicht gekommen. Ich bedanke mich dafür, dass ich vorgesehen bin. Ich wäre deshalb nicht draufgekommen, weil ich zwar Bezirksschulratsvorsitzender bin, aber dort kein Stimmrecht habe. Es gibt kaum ein Gremium wie dieses, das man in der Verwaltungsreform endlich einmal lösen sollte. Daher würde ich annehmen, dass dieser Beitrag von mir sowieso nur so lange gewünscht ist, solange ich auch Vorsitzender des Bezirksschulrates bin. Ich nehme an, dass dieser bald aufgelöst ist und dann bin ich es nicht mehr und dann habe ich natürlich diese Funktion nicht mehr. Ich werde wirklich nicht traurig sein, Frau Kollegin, das muss ich Ihnen wirklich sagen. (Heiterkeit) Aber solange ich das bin, bin ich natürlich gerne bereit, hier an einem Strang zu ziehen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Kurz zur Frau Gemeinderätin Kaltenhuber. Vieles ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, ich möchte mich da im Detail nicht auslassen. Ich bedanke mich aber ganz herzlich bei Ihnen für die Aufklärung und Nachhilfe in verschiedenen Bereichen. (Heiterkeit) Ich möchte das in einem kleinen Bereich zurückgeben. Auch wenn ich mich über den Antrag - wie in diesem Fall von der Frau Gemeinderätin Fechter-Richtinger - freue, so ändert das nichts an der Tatsache, dass sie nicht der Grünen-Fraktion angehört und ich keinen unmittelbaren Einfluss darauf habe, welche Anträge sie stellt.“ Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Fechter-Richtinger: „Es geht um unsere Kinder, um die Zukunft von uns allen, da geht es nicht um Ideologie. Ich glaube, wenn man Konsens in der Gesellschaft findet, ist die Gesamtschule sicher machbar. Es hat Otto Glöckel 1920 vollkommen Recht gehabt, als er sagte: ,Wir haben ein soziales Problem, wenn wir hier keine Lösung finden zwischen bildungsnahen und bildungsfernen Schichten.’ Diese Probleme haben wir jetzt auch. Oben genannte drei Statements sind allesamt Originalzitate von Fritz Enzenhofer. Ich bin bei diesen Punkten seiner Meinung und ich möchte dies mit einigen Studien untermauern. Gesamtschulsysteme bis 16 Jahre haben durch die Vermeidung früher Bildungsentscheidungen eine geringere soziale Selektivität in allen sechs Ländern. Interessanterweise haben die Ergebnisse der PISA-Studie gezeigt, dass in Gesamtschulsystemen die individuelle Unterstützung besser funktioniert, durch die größere Heterogenisierung wird Individualisierung quasi erzwungen. Österreich liegt hier vor allem in Mathematik bezüglich der Individualisierung am letzten Platz. Fritz Enzenhofer ist dieser größere Individualisierungshintergrund ebenfalls klar. Er sagt, Zitat: ,Die Gesamtschule ist kein pädagogisches Problem. Lehrer können das. Lehrer können differenziert unterrichten. Die Gesamtschule ist keine Einheitsschule, sondern geht von der Individualität der Schüler aus. Jedem das Seine, nicht jedem das Gleiche.’ Herr Gemeinderat Noveska irrt übrigens mit der Annahme oder Aussage, dass die Gesamtschule das Niveau nach unten drückt. Das durchschnittliche Leistungsniveau liegt in Österreich laut PISA bei einem Wert von 496 und damit liegen wir unter dem Durchschnitt der Länder, die ein Gesamtschulsystem bis 16 haben, der 505 beträgt. In Österreich liegt übrigens der Anteil an Spitzenschülern bei 14,1 Prozent und damit leicht unter dem Durchschnitt der Gesamtschulsysteme mit 15,2 Prozent. Mit 26,4 Prozent Anteil an Risikoschülern liegen wir weit über dem Wert, nämlich 20,7 Prozent der Durchschnitt der Gesamtschulländer. Außerdem ist Präsident Enzenhofer nicht der Einzige der ÖVP, der dafür ist. Zum Beispiel der Direktor der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz, Hans Schachl, sagt: ,Das ist keine isolierte Einzelmeinung, sondern - ganz im Gegenteil - der Standpunkt vieler ÖVP-Mitglieder.’ Oder Paul Kimberger, der meint, es gibt viele Befürworter der Gesamtschule und er sei per se ebenfalls kein Gegner einer gemeinsamen Schule. Oder Wirtschaftskammerpräsident Leitl, der sagt, der Zug in Richtung gemeinsame Schule ist längst in Bewegung. Es geht bei der Umsetzung der Gesamtschule nicht darum, dass man Schulen einfach abschafft, Mauern einreißt und AHS-Unterstufe und Hauptschule zusammenlegt. Die Neue Mittelschule probiert gerade diese Möglichkeiten aus, im Übrigen ohne Leistungsgruppen. Wir haben also durchaus Ausgangspunkte. Liebe Waltraud Kaltenhuber, ich habe den Kommentar von Christian Schacherreiter auch gelesen. Er schreibt weiter: ,Jetzt geht es nicht um bildungspolitische Propagandaaktionen, sondern um nüchterne Konkretisierung.’ Dazu glaube ich hat der Präsident aufgefordert. Diese Einladung sollte man ernst nehmen und annehmen. Wir in Linz wollen das, und ich bitte daher nochmals um Zustimmung zum Einsetzen dieser Arbeitsgruppe, und wenn der Herr Bürgermeister dabei ist, umso besser.“ (Beifall SPÖ) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag und den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird inkl. dem Zusatzantrag bei Gegenstimmen der Fraktionen von ÖVP (16) und FPÖ (9) sowie bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 2 Krabbelstubenkriterien neu und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, Krabbelstuben sind wesentliche Elemente der Kinderbetreuung und damit auch der Lebensqualität für Familien in der Stadt. Im Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz findet sich dazu folgende Festlegung: Als Krabbelstubengruppe ist eine Gruppe einer Betreuungseinrichtung zu bezeichnen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Auf www.linz.at finden sich jedoch Einschränkungen, was den Zugang für Linzer Kinder zu den städtischen Krabbelstuben betrifft. ,Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteiles in Linz, Berufstätigkeit bei Eltern, Lebensgefährten oder Partner im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden’. Bei einer Datenerhebung am 6. Februar dieses Jahres fand sich auf www.linz.at auch noch die Einschränkung, dass die Eltern des Kindes in Linz wahlberechtigt sein müssen. Seit dem 11. Februar 2010 gibt es diese nationale Einschränkung offensichtlich nicht mehr, sodass die Krabbelstuben offensichtlich grundsätzlich Kindern aller Nationalitäten offen stehen. Die Bedingung einer Berufstätigkeit der Eltern, Lebensgefährten oder Partner im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden ist aber geblieben. Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Angelegenheiten der Unternehmung Kinder- und Jugendservices Linz zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird im Sinne der Familienfreundlichkeit und Lebensqualität in der Landeshauptstadt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in eine städtische Krabbelstube so abgeändert werden, dass das Ausmaß der Berufstätigkeit der Eltern, Lebensgefährten oder Partner ehestmöglich kein Entscheidungskriterium mehr darstellt.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Hiezu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr verkühlt, deswegen entschuldige ich diese schreckliche Stimme, die ich heute habe, aber ich habe doch einiges zu sagen. Zu dem Antrag grundsätzlich. Wenn ich nicht schon krank wäre, wäre ich vorher krank geworden, weil wenn die Frau Kollegin Kaltenhuber ständig von ehrlich und seriös spricht, dann kann einem nur schlecht werden. Heute ist es der zweite Antrag, der quasi ein grüner Antrag ist. Wir haben vor kurzem auch einen Antrag gehabt, den zum Bioessen, der ursprünglich ein grüner Antrag war. Also diese Kultur, irgendwie Anträge von anderen Fraktionen eins zu eins zu übernehmen, ist ein bisschen seltsam bis eigenartig. Da würden mir noch andere Dinge einfallen. Frau Kollegin Leibetseder, Sie waren vorige Gemeinderatsperiode noch nicht da, deswegen sage ich es Ihnen. Wir haben im März 2009 diesen Antrag das erste Mal hier im Gemeinderat eingebracht, genau mit der gleichen Intention, nämlich diese sehr willkürlich gezogene Grenze dieser 20 Stunden aufzuheben, weil wir auch glauben, dass es für alle, die einen Krabbelstubenplatz brauchen, möglich sein muss, einen zu bekommen. Damals hat die SPÖ beziehungsweise Vizebürgermeisterin Holzhammer - noch Sozialreferentin - das erste Mal ganz offen argumentiert und sogar gesagt: ‚Ich würde wirklich den Gemeinderat bitten, derzeit von dieser Reduktion Abstand zu nehmen, weil wir schlicht und einfach nicht in der Lage sind, das tatsächlich jetzt zu erfüllen, weil wir zu wenig Ressourcen haben.’ Diese Diskussion um zu wenig Krabbelstubenplätze ist damals von der SPÖ so zugestanden worden. Es war immer eine Forderung von uns, dass wir Krabbelstubenplätze mindestens genau so in diesem Bedarf brauchen wie Kindergartenplätze. Es hat dann dieses Ausbauprogramm gegeben mit dem Ziel, dieses Barcelona-Ziel zu erreichen, das wir grundsätzlich sehr begrüßt haben, auf jeden Fall eine bestimmte Anzahl von Krabbelstubenplätzen zu erreichen. Diese Initiative ist ein bisschen spät passiert, aber doch, und wir haben das sehr begrüßt. Mittlerweile denke ich mir, in diesen Zeiten müssten wir eigentlich weiter hinausgehen, nämlich über dieses abstrakte Barcelona-Ziel hinaus, nämlich dahingehend, dass wir sagen, allen Kindern, wo beide Eltern berufstätig sind, oder AlleinerzieherInnen muss es möglich sein, einen Krabbelstubenplatz in Linz zu bekommen. Und ein Riesenunterschied zwischen ÖVP und grüner Geschichte – da gibt es mehrere, aber in dem Punkt: Das eine ist, Kinderbetreuungseinrichtungen sehen wir nicht nur als Betreuungseinrichtungen sondern ganz stark als Bildungseinrichtungen, gerade und vor allem was die Sprachförderung ganz im Allgemeinen betrifft für alle Kinder. Deswegen finde ich es umso absurder, dass man sich in der Presseaussendung der ÖVP mokiert, wie schrecklich das ist, dass jetzt alle AusländerInnen auf einmal einen Platz in der Krabbelstube bekommen können. Also das finde ich dermaßen daneben, auf der einen Seite beschwert man sich, dass die Kinder nicht Deutsch können, auf der anderen Seite will man nicht, dass AusländerInnen einen Platz bekommen. Also das steht einfach nicht zusammen! (Beifall Die Grünen) So weit zu ehrlich und seriös. Also ich bitte Sie, das wirklich ein bisschen zu überlegen, das dauernd einzufordern und selbst dann so zu agieren. Mich hat einmal ein ÖVP-Mandatar ein bisschen wehleidig gefragt, warum es so schwierig ist, mit den Grünen zusammenzuarbeiten. Genau deswegen. Nicht nur inhaltlich sind wir oft meilenweit auseinander, auch der politische Stil lässt wirklich zu wünschen übrig. Das betrifft jetzt nicht nur diese Anträge, da gibt es viele andere Geschichten, wo wohl wissend aus Ausschüssen irgendwelche Unwahrheiten erzählt werden und da kommt man in dieses Dilemma, einerseits sich nicht auf dieses Niveau herunterzulassen, andererseits auch nicht mehr die Lust zu haben, sich das gefallen zu lassen. Also inhaltlich ist das unser Antrag, wir wären blöd, wenn wir dem nicht zustimmen, weil wir überzeugt sind, dass alle, die einen Platz brauchen, einen bekommen sollen. Wir werden dem inhaltlich natürlich zustimmen, aber ich habe schon überlegt, ob ich Ihnen unsere früheren Anträge mitbringen soll, damit das Abschreiben leichter ist. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nach meinem persönlichen Eindruck gestalten sich die Forderungen von der Linzer ÖVP immer mehr zu einem ideologischen Amoklauf. Hat letztens Herr Vizebürgermeister Luger festgestellt, dass die FPÖ rechts überholt wird, hat heute Frau Kollegin Roschger angesprochen, dass Sie mit den Anträgen mittlerweile links von der SPÖ und von den Grünen angekommen sind. (Zwischenrufe, Unruhe, Heiterkeit) Als ich mir die Begründung zu dem Antrag durchgelesen habe, wo Sie die Öffnung für Kinder aller Nationalitäten angeführt haben, habe ich mich noch gefreut und mir gedacht, aha, Sie fordern, dass das rückgängig gemacht wird, Sie wollen einmal eine Maßnahme zur Unterstützung österreichischer Familien setzen. Diese Hoffnung war aber vergebens, denn als ich dann beim Antragstext angekommen bin und lesen musste, dass Sie eine völlige Öffnung der Krabbelstuben wollen und verlangen, war ich dann doch etwas erstaunt. Wenn ich mich erinnere an die Forderung von Ihnen, die Kindergärten auch samstags und sonntags zu öffnen, dann macht das für mich den Eindruck, dass die Linzer ÖVP das sozialistische Familienleitbild der DDR für sich entdeckt hat. (Beifall FPÖ, Heiterkeit) Sehr geehrte Damen und Herren, eine solche Programmatik zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie, nämlich Kinder möglichst rasch und umfassend in Kinderbetreuungseinrichtungen abzugeben, Frauen ehestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern – in der DDR war die Planvorgabe ein Jahr – und die Forderung, solche familiären Sozialisationsaufgaben in die gesellschaftlichen Institutionen zu verlagern, das sind Forderungen, da können wir Freiheitlichen nicht mitmachen. Unser Familienbild ist das, dass wir Maßnahmen fordern und unterstützen, die echte Wahlfreiheit fördern. Denn die Wesensfunktion der Familie besteht für uns in der Erziehung der Kinder und der generationenübergreifenden Fürsorge, das heißt, man müsste eigentlich jene Familien unterstützen, die ihre Kinder selbst erziehen. Stattdessen kündigt aber die VP-Familienstaatssekretärin Marek an, beim 13. Monat der Familienbeihilfe schauen wir uns eine Streichung an, aber nicht nur da. Mit solchen Forderungen werden Sie keine Jungfamilien zurückgewinnen können. Aus freiheitlicher Sicht ist die Erziehung unserer Kleinkinder in der familiären Geborgenheit staatlichen Ersatzmaßnahmen wie Kinderkrippen vorzuziehen. Wir werden diesem Antrag daher keine Zustimmung geben.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob wie von Frau Gemeinderätin Neubauer aus meiner Sicht verständlich argumentiert – ein ideologischer Amoklauf der ÖVP ableitbar ist, oder ob es sich einfach im Rechts-Links-Kreisverkehr um ein klassisches Kreisverkehrsproblem handelt, nämlich dass man rechts vorbei will, unten durchkommt und dann links herauskommt, das wird diese Gemeinderatsperiode noch zeigen. Ich bin der tiefsten Überzeugung, wir werden uns noch öfters mit Anträgen der ÖVP, die offensichtlich in ihren eigenen Ressorts nur teilausgelastet ist, damit beschäftigen können, dass die ÖVP, ohne etwas Konkretes zu sagen, Aufträge an die Regierungsmitglieder der anderen drei Stadtsenatsparteien verteilen wird. Aber jetzt zu diesem konkreten Antrag. Den habe ich mir zweimal durchlesen müssen, weil ich mir nicht ganz sicher gewesen bin, ob ich hier ideologische Versatzstücke aus osteuropäischen Staaten aus den 70er-Jahren vor mir liegen habe. (Zwischenrufe) Gelernt ist gelernt, ist ja besser, wenn man ein bisschen mehr lernt im Leben als immer nur so eindimensional, Herr Kollege. (Beifall SPÖ, Heiterkeit) Aber ich habe dann auch auf Grund der Ausformulierung und der Begründung berechtigt den Verdacht, dass es sich hier nicht um ein spätleninistisches Antragswerk handelt, sondern tatsächlich um diesen ideologischen Amoklauf respektive ideologischen Kreisverkehr. Denn was fordern die Konservativen? Die Konservativen fordern, dass das Ausmaß der Berufstätigkeit ehestmöglich kein Entscheidungskriterium mehr darstellt. Rein sprachlich gesehen könnte das Ausmaß der Berufstätigkeit null Stunden sein. Es könnte ein, zwei, drei, vier Stunden sein. Die deutsche Sprache ist ein relativ exaktes Formulierungsinstrument. Hier sagt man in Wirklichkeit, auch wenn das Ausmaß möglicherweise null ist - sonst hätten Sie das anders formuliert, Frau Magistra -, dass die ÖVP unabhängig von einer Berufstätigkeit die Zuweisung von Krabbelstubenplätzen befürwortet. Das heißt schlicht und einfach, wenn ein Geburtenjahrgang in Linz 1700 bis 1800 Kinder umfasst, fordert die ÖVP zirka 5000 Krabbelstubenplätze für Linz, damit man das einmal quantifizieren kann. Über das kann man noch - unabhängig von der ideologischen Links-Rechts-Einordnung - diskutieren, aber die Kernfrage, die sich daraus ergibt, ist, was ist denn in dieser ÖVP passiert? Noch im Jahr 2003 hat ein noch heute aktiv amtierender Gemeinderat, der Herr Kollege Hofer - wortwörtlich protokolliert - in einem Zwischenruf angemerkt, es sei ohnedies besser, die Kinder würden zu Hause bei der Mutter bleiben als in Kindergärten zu sein - nicht einmal in Krabbelstuben. Dieselbe ÖVP, die noch vor 20 Jahren vehement Kinderbetreuungseinrichtungen in unserer Gesellschaft bekämpft hat, fordert heute in Pressekonferenzen auch die Samstag-Öffnung der städtischen Kindergärten, geht her und fordert einen Krabbelstubenplatz für jedes Kind in dieser Stadt, auch wenn das Ausmaß der Berufstätigkeit nur ein oder zwei Stunden beträgt. Da bin ich ziemlich überrascht über die wirkliche Transformation des konservativen Familienbildes, das hier herrscht. Ich bin vor allem deswegen überrascht, weil es vor kurzem bekanntlich eine Einigung zwischen Städtebund, Gemeindebund und Land Oberösterreich gegeben hat bezüglich der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Da könnte ich Ihnen noch vieles zusätzlich sagen. Eines aber ist in diesem neuen Landesgesetz: dass das Faktum vorhandener Berufstätigkeit rechtlich die Voraussetzung ist, um Einrichtungen nach dem Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz zu erreichen. Wenn Sie das hier formulieren, frage ich mich, warum Sie nicht mit Ihrem zuständigen Kollegen Landesrat Dr. Josef Stockinger innerfraktionell darüber reden, oder bei der hohen Anzahl von Landesfunktionären und Landesparteisekretären und anderen Parteiangestellten in Ihrer Partei auf Stadtebene wäre es nicht so schwer, wenn diejenigen, die sich jeden Tag in den Büros des Gleissner-Hauses treffen, zwischen Landtagsclub und Stadtpartei kurz bei einem Kaffee oder einer Zigarettenlänge das einmal diskutiert hätten. Aber das scheint ja nicht geschehen zu sein, da hier die Linzer ÖVP offensichtlich nicht den Mut aufgebracht hat, das in der eigenen Partei zu fordern und jetzt hergeht und den Sozialreferenten in der Landeshauptstadt auffordert, ihre etwas verqueren ideologischen Vorstellungen beim Landesrat Dr. Stockinger letztlich umzusetzen. Sie werden wohl nicht im Ernst glauben, dass dieser Antrag, so wie er daliegt und partiell gegen das Kinderbetreuungsgesetz verstößt, die alleinige Basis sein kann. Zweite Bemerkung noch dazu, das ist auch kennzeichnend für den Stil, den die Linzer ÖVP in den letzten Jahren eingeschlagen hat und nicht erst seit dieser Periode. Die ÖVP weiß ganz genau, dass auf der Homepage der Stadt Linz, Bürgerservicebereich, tatsächlich im Februar die inhaltlich falsche Bemerkung gestanden ist, Hauptwohnsitz und Wahlberechtigung in Linz. Die ÖVP weiß aber auch seit April nachweislich, dass dies ein Fehler war, dass dies korrigiert worden ist und genauso wie in anderen Fragen im Sozialausschuss empirisch, wissenschaftlich und auch auf durchaus verständlichem Niveau berichtet worden ist. Die ÖVP hat wohl wissend, dass dies geändert worden ist - und nicht erst gestern - hier mit Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Unterstellungen agiert. Das zum Faktischen. Was mich noch mehr ideologisch beeindruckt – jetzt beginnt wieder Amoklauf, Kreisverkehr -, dass es die selbe ÖVP zuwege bringt, in einer Woche zwei Dinge zu formulieren. Zum einen der Stadtverwaltung oder dem Sozialreferenten vorzuwerfen, da dürften ausländische Kinder durch eine Falschmeldung auf der Homepage nicht in den Krabbelstuben sein, das ist unkorrekt, das ist eine Diskriminierung ausländischer Kinder. Am selben Tag sagt die selbe ÖVP, ideologisch kreisrund oder amokierend, Linz verliert österreichisch-germanische Jungfamilien. Das Problem ist, es kommen nur mehr ausländische Familien in diese Stadt und argumentiert in diesem Zusammenhang, da müsste man jetzt etwas machen, denn sonst werden wir in dieser Stadt überfremdet. Das ist dieselbe ÖVP - hier vielleicht auch mit einem moralischen Charakter, der weit über die ideologischen Fragen des Amokierens hinausgeht, mit einer moralischen Behandlung, dass Kinder aus Migrantenfamilien, aus Ausländerfamilien, die nach Linz ziehen, für diese Stadt ein Problem wären. Das wird nämlich damit signalisiert und damit wird auch eine Nichtgleichwertigkeit mit den Kindern aus angeblich wegziehenden Jungfamilien gemacht. Gleichzeitig macht diese ÖVP seit Jahren immer wieder mit Statistiken Stimmung, auch wieder in diesem Zusammenhang mit dieser objektiv falschen, aber ohne Auswirkung seienden Information über die Krabbelstuben. Denn wir haben, unabhängig von dieser Falschdarstellung im Internet, einen ganz normal der Bevölkerung entsprechenden Anteil von ausländischen Kindern über Jahre und Jahrzehnte, von Kindern mit Migrationshintergrund in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen. Sie sind es ja dann, die von Fall zu Fall wieder den viel zu hohen Anteil an Ausländerkindern in den Kindergärten und in den Schulen kritisieren und aber gleichzeitig sagen, die würden diskreditiert, weil sie sich im Internet gar nicht anmelden dürften. Sie wissen das alles ganz genau und es gibt nur zwei Analysen von dem: Entweder halten Sie die anderen Mitglieder dieses Gemeinderates wirklich für ein bisschen begriffsstützig oder einem politischen Alzheimer anhängend, oder Sie machen das ganz bewusst seit Jahren als politische Strategie. Da stimmt, was Frau Neubauer sagt, um einmal die einen rechts zu überholen und einmal die anderen links zu überholen, aber auch ohne Rechts-Links-Schema. Sie machen es letztlich immer wieder auf Kosten von Menschen in dieser Stadt und das ist das, was man Ihnen vorwerfen muss. (Beifall SPÖ) Ich glaube, man muss hier ein bisschen der Situation und den politischen Nichtkommunikationsverhältnissen bei den Konservativen nachhelfen und deswegen haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir möchten nämlich schon, dass wir über dieses Thema weiterdiskutieren, auch gesellschaftspolitisch, aber da sollen auch jene miteingebunden sein, die als Aufsichtsbehörden, als Landesgesetzgeber unsere Rahmenbedingungen determinieren, und das ist das Land Oberösterreich. Deswegen darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird beauftragt, mit dem zuständigen Mitglied der Oberösterreichischen Landesregierung bezüglich der im Ursprungsantrag der ÖVP enthaltenen Forderungen sowie zum Thema eines PlatzSharingmodells in Gespräche einzutreten.’ Das ist der konkrete Abänderungsantrag, den wir deswegen einbringen, weil es das Land Oberösterreich ist, das heute eine flexiblere Regelung, die wir durchaus gerne in Linz hätten, verhindert, weil wir einen Krabbelstubenplatz für jemanden, der ihn vielleicht nur 16 oder 18 Stunden benötigt, nicht teilen dürfen. Ein Krabbelstubenplatz muss 50 Stunden für ein und dasselbe Kind zur Verfügung stehen. Diese Inflexibilität, die es Ihnen ermöglicht, hier politisches Kleingeld zu schlagen, ist im Verantwortungsbereich des Landes, und auch das gehört andiskutiert, genauso wie ich abschließend nur unterstreiche - aber das wissen Sie ja alles, ich mache das nur der Korrektheit halber und der Form halber -, wir haben im Jahr 2008 den zusätzlichen Bau von über 350 Krabbelstuben in diesem Haus beschlossen und wir haben das damals sehr schnell gemacht, weil sich die Karenzgeldregelungen verändert haben. Ohne diese bundesgesetzlichen Änderungen hätten wir dieses Ausbauprogramm nicht benötigt. Wir machen dies, weil es notwendig ist, wir sparen nicht bei den Kindern, aber eines geht nicht: alles nach oben zu lizitieren und dann vorzuwerfen, dass die Stadt Schulden hat. Das ist Ihre unseriöse Politik zum zweiten Mal an diesem Tag.“ (Beifall SPÖ) Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Frau Kollegin Dolezal, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich melde mich vor allem deswegen zu Wort, weil ich nicht umhin kann, meiner Sicht Ausdruck darüber zu verleihen, dass wir anscheinend mit dem Thema ein Bedürfnis von allein stehenden Müttern einerseits, aber auch von Familien mit Kleinkindern richtigerweise angesprochen haben, wenn ich mir zum Teil die Gehässigkeit in der Wortmeldung, die ideologischen Ausprägungen zu Gemüte führe, die ich aber so in der Form natürlich nicht stehen lassen kann und will. Herr Kollege Luger, wenn eine Formulierung unkorrekt wäre, wie du richtig selber gesagt hast, anscheinend eine falsche Darstellung auf einer offiziellen Informationsseite der Stadt Linz, dann stünde das drinnen. Korrekt ist, dass drinnensteht bei einer Datenerhebung im Februar dieses Jahres: ,fand sich’. Das ist eine andere Zeit als jetzt der Fall ist. Für jene, die wirklich anscheinend nicht ausreichend guten Willens sind und die Toleranz haben, mit anders politisch Denkenden frei und offen zu diskutieren, ist sicherheitshalber als Nachschub ein zweiter Satz noch drinnen, der klarstellt, dass seit dem 11. Februar dieser offensichtliche Fehler korrigiert wurde. Punkt 1. Punkt 2: Frau Kollegin Neubauer, ich weiß nicht, woher Sie die Information beziehen bezüglich der Forderung der ÖVP nach dem Sonntag. Ihnen unterstelle ich sogar, dass Ihnen wie mir der Sonntag tatsächlich heilig ist. Schauen Sie, was im Volksblatt und in anderen Zeitungen steht, das kann und will ich so nicht interpretieren. Ich sage hier und heute: Die ÖVP ist, jetzt kann man sagen, erfreulicherweise, erfolgreicherweise dafür eingetreten, dass mehr Flexibilität bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt auch zu den Ferienmonaten gegeben ist. Das ist ein Erfolg. (Beifall ÖVP) In diesem Zusammenhang haben wir uns hier in diesem Saal auch ideologische Verbranntheit, links und rechts überholen und, und, und vorwerfen lassen müssen. Ich glaube, Gelassenheit ist angesagt, auch wenn es draußen heiß ist. Volkspartei heißt, die Stimme beim Volk haben, und wenn sehr gerne von ,konservativer Partei’ gesprochen wird, Kollege Luger, die Österreichische Volkspartei ist eine konservative Partei, Gott sei Dank. Wenn es darum geht, Werte, die es zu verteidigen gilt, zu konservieren, wie eben ,konservativ’ heißt, dann sind wir dort. Aber wenn damit unterschwellig im Sinne von rückwärts gewandt gemeint ist, dann weißt du genau, dass das so nicht der Fall ist. (Zwischenrufe) Ich will jetzt auf politische Vergangenheiten von einzelnen Persönlichkeiten in diesem Raum nicht näher eingehen, sondern eher beim Thema bleiben. Tatsache ist, dass - und ich glaube, das verlangen die Menschen von uns - Hausverstand, Pragmatismus gefragt ist und nicht ideologische Verbranntheit, das ist mein Zugang. Tatsache ist, und so ist der Antrag zu verstehen, dass man es nicht für alle und überall öffnet, überhaupt nicht, sondern dass jenen, die es brauchen, das Angebot gemacht wird. Was meine ich damit? Ich weiß nicht, wie weit es Mandataren und Mandatarinnen der SPÖ so geht, aber bei mir sind immer wieder Mütter, auch Mütter mit Vätern zum Teil, die sagen, ich möchte jetzt wieder zu arbeiten beginnen. Ich werde diesen Schritt aber nur dann setzen aus einer Verantwortung heraus, wenn ich weiß, ich habe für mein Kleinkind eine qualitätsmäßige Betreuung sichergestellt. Tatsache ist jetzt, dass man keine Zusage bekommt, außer man hat den Schein, dass man auch arbeitet. Und genau das Buchbinder-Wanninger-Methode-Spielchen möchten wir mit diesem Antrag aufbrechen. Es geht mir persönlich darum, das ist meine Überzeugung, dass bis zu einem bestimmten Alter möglichst der Familienverband - der Vater, die Mutter, am besten wären beide - beim eigenen Kind sind. Nur die Realität, die Gesellschaft zeigt uns etwas anderes mittlerweile, weil es einzelne Alleinerziehende gibt, die das so nicht bewerkstelligen können. Und vor dem Hintergrund ist genau dieser Antrag zu sehen. Und was den Samstag anlangt: Für viele Menschen ist der Samstag ein Arbeitstag von der Früh bis am Abend. Das ist unter anderem der Grund, warum wir nicht der Meinung sind, dass wir rund um die Uhr alle Geschäfte aufsperren sollen - auch wenn wir konservativ sind, auch wenn wir ÖVP sind und da und dort es durchaus in der ÖVP genannt wird -, weil wir wirklich glauben, dass die Menschen und die Familien und die Alleinerzieher mit ihren Kindern auch die Freizeit brauchen. Tatsache ist, dass von ideologischer Ausprägung links oder rechts überholen - aus unserer Sicht jedenfalls nicht die Rede sein kann. Tatsache ist, dass das alles, was man unterstellen möchte, nicht der Intention der ÖVP entspricht. Tatsache ist, dass mit dem Antrag nichts anderes als ein Versuch unternommen wird, was Bedürfnisse befriedigen anlangt. Darum steht drinnen, dass das zuständige Senatsmitglied in die Richtung Überlegungen anstellen sollte und dementsprechend Entscheidungskriterien vielleicht neu, besser, anders definieren sollte. Das ist unser Antrag. Die Zeit wird es zeigen, wenn er heute vielleicht noch nicht die Zustimmung findet. Frau Kollegin Roschger, es tut mir Leid, wenn sozusagen das bei Ihnen angekommen ist als Abschreiben. Vielleicht sollte man miteinander mehr reden, das mag sein. Aber ich freue mich, dass ich Ihre Auffassung schon so in Ihrer Wortmeldung mitnehme, Sie stimmen unter Protest zu, weil die Idee auch von Ihnen ist. Ich bedanke mich dafür.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf jetzt ein bisschen die Wortmeldungen von Vizebürgermeister Watzl zurechtrücken und ihn bitten, die Kirche im Dorf zu lassen. Es klingt im Moment so, wie wenn die ÖVP die Kinderbetreuung erfunden und die alleinige Erbmacht darauf hätte. Also das ist sicher nicht so! Und dass manche Themen nur deshalb ins Laufen gebracht worden sind, weil es eine SPÖ gibt, weil es Grüne gibt, die sich dafür eingesetzt haben, muss man hier ganz klar und deutlich feststellen. (Zwischenrufe, Unruhe, Klingel) Die ÖVP versucht, mit ihrem Antrag auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, von dem sie nur mehr die Rücklichter sieht. (Zwischenrufe) Insofern möchte ich festhalten, dass ganz klar zurückzuweisen ist, wenn hier im Sinne der Familienfreundlichkeit und Lebensqualität gebeten wird, etwas zu verändern und implizit unterstellt wird, dass es in Linz nicht so wäre. Die Lebensqualität und die Familienfreundlichkeit ist in Linz ganz groß gegeben, das möchte ich hier klar und deutlich festhalten. Insofern möchte ich bitten, das so zur Kenntnis zu nehmen. Danke.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte KollegInnen, das mit dem fahrenden Zug finde ich hervorragend in dem Zusammenhang, weil die Realität hat da offensichtlich die ÖVP wirklich eingeholt. Ich möchte nur eines sagen, man kann es eigentlich ganz pragmatisch erklären. Es ist in dem Antrag ein bisschen massiv mit Entscheidungskriterium. Uns geht es darum, dass es nicht ein Ausschließungskriterium ist, wenn man weniger als 20 Stunden arbeitet und da geht es nicht darum, dass Frauen fünf oder drei Stunden arbeiten, sondern allermeistens - zumindest die, die ich kenne oder es hätte mich selber auch betroffen - sind es 15 Stunden, die super sind, am Anfang zu arbeiten mit hin- und herfahren und so weiter. Aber das brauche ich Ihnen nicht erzählen. Also wir werden dem ÖVP-Antrag zustimmen, aber wir haben überhaupt nichts dagegen, wenn Herr Vizebürgermeister Luger mit dem Land verhandelt, nachdem es zwei Anträge sind. Die Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Also ich möchte meine Schlussworte in erster Linie dazu nützen, die Irritationen, die auch bei der Kollegin Martincevic und bei den Kolleginnen Roschger und Neubauer entstanden sind, noch ein bisschen zu klären. Nach der Presseaussendung, die vorangegangen ist, wurde der folgende Zeitungsartikel leider von Ihnen falsch interpretiert. Es sei daher nochmals betont, dass es weder mir persönlich noch der ÖVP-Linz darum geht, ausländischen Kindern den Zugang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen zu erschweren oder gar zu verwehren, sondern ganz im Gegenteil muss der Zugang zu Krabbelstuben allen Kindern ermöglicht werden, was dem Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz entspricht. Es freut uns und es freut mich ganz besonders, erstmals zu hören, dass Fehler eingestanden werden, dass die Homepage und die Veränderung, die im Jänner passiert ist, richtig gestellt worden ist. Und ich möchte erinnern, dass die ÖVP-Linz in den letzten Jahren 22 Anträge, Integrations- und Verbesserungsanträge eingefordert hat, u.a. auch im Bereich der Kinderbetreuung. Hier war die SPÖ nicht immer kooperativ. Die GemeinderätInnen der SPÖ-Linz möchte ich darüber hinaus noch an ihr Wahlprogramm erinnern. Anhand Ihrer damaligen Inhalte und Versprechungen, denke ich, werden Sie unserem Antrag ‚Krabbelstubenkriterien neu’ sicherlich zustimmen. Ich darf anführen, die Linz-Partei für Frauen, es gibt Gründe, warum genau Frauen die Linzer SPÖ unterstützen sollen: weil die SPÖ-Frauen unterstützen die Doppelbelastung Familie und Beruf, die Frauen sollen besser zurechtkommen. Das wird von den Frauen unterstützt, und zwar von den SPÖ-Frauen. Sie fordern Vollversorgung und sie können sich darauf verlassen, so schreiben die SPÖ-Frauen im Wahlprogramm 2009, die Stadt Linz stellt ein dichtes Netz an sozialen Dienstleistungen für Eltern zur Verfügung. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.“ (Beifall ÖVP) Die Vorsitzende lässt nun über den Antrag sowie den Abänderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (26) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, und bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Murauer berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 3 Verkehrskonzept für den geplanten Wohnpark Silhouette und führt aus: „Sehr verehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, bei diesem Antrag geht es um ein Verkehrskonzept für den geplanten Wohnpark bei der Firma Silhouette im Linzer Süden in der Neuen Heimat. Bei diesem Projekt, welches wir natürlich sehr befürworten, sind in den nächsten Jahren 430 Wohneinheiten geplant und sollen auch gebaut werden. Es ist uns immer ein Anliegen, dass Wohnungen gebaut werden. Nur in diesem sensiblen Bereich gibt es das Problem, dass die Zufahrtsstraßen zum Wohnpark bei der Silhouette in der Neuen Heimat konkret bei diesem Projekt sehr eng sind bzw. die ganze Zufahrt über die Ellbognerstraße, über die Helmholtzstraße. Bei der Landwiedstraße beginnt es schon, dann im Melissenweg, bei der Wegscheider Straße usw. Dort gehört ein Verkehrskonzept erarbeitet, damit wir bei diesem Wohnpark auch eine Zufahrt und eine Abfahrt für die dort wohnende Bevölkerung schaffen, dass sie nicht stundenlang im Stau stehen. Darum bitten wir, dass dieser Antrag angenommen wird. Es ist dort auf alle Fälle ein Problem in der Helmholtzstraße hinter dem Intersparmarkt, weil dort die Straße auf ca. 100 Meter sehr eng ist, und wie die Zufahrt zum Melissenweg dann gestaltet wird, wird man sehen. Darum bitte ich den Gemeinderat um Zustimmung und komme zum Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚1. Das für Verkehrsangelegenheiten zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird angesichts der Planungen für den Wohnpark Silhouette ersucht, ein Verkehrskonzept für den Bereich Helmholtzstraße-Landwiedstraße-Ellbognerstraße-Melissenweg-Wegscheiderstraße in Auftrag zu geben. Im Zuge dessen soll u.a. auch die Zu- und Ausfahrt des Interspar-Parkplatzes überdacht werden. 2. Das erstellte Verkehrskonzept soll in der Folge dem städtischen Verkehrsausschuss zur Vorberatung und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.’ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Gemeinderat Murauer, ich bitte Sie wirklich, diesen Antrag zurückzuziehen und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Mit Ihrer Stimme damals als Gemeinderat wurde am 4. Juni 2009 der Bebauungsplan mit der Nummer S 20-07-01-00 Helmholtzstraße-Melissenweg basierend auf einer Verkehrsstudie beschlossen, der sich mit der Anbindung der neuen Wohnbaugebiete befasst hat und dafür die Voraussetzungen geschaffen hat – einstimmig. Zweitens, Herr Kollege, wurde mit Ihrer Stimme am 2. Juli 2009 in diesem Raum der Bebauungsplan S 20-10-01-00 Helmholtzstraße-Landwiedstraße einstimmig beschlossen, der basierend - wie das so üblich ist, aber Sie waren nicht im Planungsausschuss, darum werfe ich Ihnen das wirklich nicht vor - auf Verkehrszählungen und Verkehrsanalysen die gesamte Situation bis zur Salzburger Straße inkludiert hat. Drittens ist mit 3. August 2009 das Ausschreibungsprojekt der Linz Linien für die Organisation des öffentlichen Verkehrs in dem von Ihnen angesprochenen Gebiet vom Technischen Büro für Verkehrsfragen (TBV) bei der Bauverwaltung der Stadt Linz eingebracht und bewilligt worden. Viertens darf ich Sie darüber informieren, dass für die gesamte Planung der Helmholtzstraße und die Einbindungen rund um Interspar mit Stand vom 31. Mai 2010 die Detailplanung festgelegt worden ist. Fünftens darf ich Sie informieren, dass für die Einbindung der Ellbognerstraße in die Landwiedstraße mit selbigem Stand 31.Mai 2010 vom Planungsbüro TBV die Einreichplanungen abgeschlossen worden sind. Und wenn Sie mich jetzt fragen, warum das eine oder andere noch nicht realisiert worden ist, dann ist es deswegen, weil anstatt Baubeginn Ellbognerstraße, wie in der Zeit, als Hermann Kepplinger Wohnbaulandesrat war und ich als Planungsreferent für die Baubewilligungen und den Wohnbau zuständig gewesen bin, vorgesehen war, leider nicht Baubeginn von der Landesregierung Jahresbeginn 2011 wie geplant möglich gewesen ist, sondern jetzt wird davon gesprochen, dass es frühestens im Herbst 2011 zu ersten Baumaßnahmen kommt. Und logischerweise wird man einen Straßenbau, der im Wohnbaugebiet anschließt, erst dann ausführen, wenn die groben Bauarbeiten vorbei sind. Und letzte Anmerkung, weil heute Frau Gemeinderätin Kaltenhuber in ihrer besonders charmanten Art gemeint hat, man könnte, bevor man Anträge einbringt, jemandem einen Brief schreiben oder fragen und miteinander diskutieren - das könnte ich bei diesem Antrag auch sagen. Ich werde nie das Recht von jemandem auf Einbringen von Anträgen beeinspruchen, da denke ich anders als die Frau Kaltenhuber. Aber wenn schon die ÖVP einmahnt, dass man fragen und reden auch kann, dass einem keine Krone vom Haupt fällt, dann wäre das möglich gewesen. Wir haben nämlich alles fix und fertig gemacht. Es gibt nichts mehr zu tun, Herr Kollege, das ist erledigt. Ich bitte Sie nochmals, den Antrag zurückzuziehen, darf Ihnen aber dieses gesamte, zum Teil von Ihnen mit beschlossene Konvolut überreichen.“ (Beifall SPÖ) Schlusswort Gemeinderat Murauer: „Ich danke für das Konvolut, aber wir werden den Antrag auf keinen Fall zurückziehen. Vor zirka fünf bis sechs Monaten habe ich mit Ihnen persönlich telefoniert, als ich zum ersten Mal erfahren habe, dass auf den Silhouette-Gründen Baumaßnahmen erfolgen. Damals habe ich Sie gefragt, wie es dort ausschauen wird, wenn der Verkehr entsteht, weil bei zirka 430 Wohneinheiten erwarte ich mir 600 Autos. Sie haben mir damals keine Auskunft gegeben und nichts dazu gesagt. Was Sie mir heute überreicht haben, habe ich zum ersten Mal in der Hand. Ich werde mir das anschauen. Das Problem ist, dass es dort nicht nur um die Ellbognerstraße geht, sondern wir brauchen dort eine Ampelregelung und man braucht in der Landwiedstraße irgendeine Verbreiterung. Man muss außerdem in der Landwiedstraße prüfen, ob man den Linksabbieger zum Interspar wieder weggibt, weil der sowieso völlig sinnlos ist, da das Interspar auf anderen Wegen erreicht werden kann. Man weiß nicht, wie die Leute vom Melissenweg in die Wegscheiderstraße abbiegen, wenn sie links in die Salzburger Straße hinausfahren wollen. Ich stehe dort selber oft 20 Minuten zum Abbiegen. Wenn das untersucht wurde und das in den Plänen drinnen ist, dann freut mich das, gesagt hat es uns aber niemand. Wir können nicht irgendetwas erfinden oder bedenken, wenn wir nichts davon wissen, und Sie haben mir damals beim Telefonat nichts gesagt, dass es da irgendetwas gibt. Darum werden wir diesen Antrag nicht zurücknehmen, und ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Gemeinderätin Polli berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 4 Schallpegelmessungen in städtischen Pflichtschulen und führt aus: „Ich habe vorher mit der zuständigen Stadträtin Kontakt gehabt. Ich habe eine Anfrage an Frau Stadträtin Schobesberger gestellt bezüglich lärmtechnischer Probleme, Nachhallzeiten in Linzer Pflichtschulen, und habe schriftlich eine Anfragebeantwortung, datiert mit 10. Mai 2010, bekommen. In dieser heißt es unter anderem, dass in der Vergangenheit anlassbezogene Schallpegelmessungen in den Linzer Schulen durch das Umwelt- und Technik-Center Linz stattgefunden haben, um die akustischen Raumeigenschaften zu ermitteln, und die kann man dann mit Richtwerten und Normen vergleichen. Weiter heißt es noch: Bei den durchgeführten Messungen lagen die akustischen Eigenschaften der Klassenzimmer und Gänge unter den Anforderungen der entsprechenden Norm, weshalb die akustische Raumeignung bei sämtlichen Neu-, Zu- und Umbauten selbstverständlich berücksichtigt wird. An flächendeckende Untersuchungen und sofortige Sanierungen ist aber momentan nicht gedacht. Uns ist das ein bisschen zu langfristig. Wir sind der Meinung, dass man dieses Problem nicht auf die lange Bank schieben kann. Im Vorjahr wurde eine Online-Befragung unter Lehrkräften durchgeführt und hier zeigten die Ergebnisse, dass die Lärmbelastung in den Schulen signifikant hoch ist. Dies ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass die SchülerInnen vielleicht heute lebhafter sind, sondern dass die meisten Schulgebäude auf Schallschutz kaum bis gar nicht ausgerichtet sind. 80 Dezibel sind in Klassen keine Seltenheit. Noch stärker ist aber die Lärmbelastung in Gängen und Turnsälen, wo locker Spitzenwerte von 100 Dezibel und mehr erreicht werden. Wenn man einen Arbeitsmediziner fragen würde, müsste dieser sagen, dass dort Gehörschutz zwingend vorgeschrieben werden müsste. Es ist vor allem die Dauerbelastung, unter der sowohl die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte zu leiden haben. Die Schulen müssen deshalb mit schallschluckenden Einrichtungen ausgestattet werden. Schließlich geht es um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch der Lehrkräfte. Man weiß, Lärm macht auf Dauer krank. Unter der enormen Lärmbelastung leidet auch der Unterrichtserfolg. Man kann sich nicht mehr so gut konzentrieren und es hat auch Auswirkungen auf die Aggressivität. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Im Sinne der Bildungsqualität, des Raumklimas und der Chancengleichheit in den städtischen Pflichtschulen wird das für Bildungsangelegenheiten zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates beauftragt, unter Einsatz des Umwelt- und Technik-Centers Linz an allen Standorten der städtischen Pflichtschulen Schallpegelmessungen und Messungen der Nachhallzeit durchführen zu lassen und dem zuständigen Ausschuss noch im Kalenderjahr 2010 einen entsprechenden Bericht inklusive Sanierungsvorschlägen vorzulegen.’ Ich ersuche, im Sinne der allgemeinen Situation der Gesundheit unserer Kinder an den Linzer Schulen, aber auch der Lehrkräfte, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, ich kann das nur begrüßen, ich bin vom Fach, ich bin Musikelektroniker, Audiotechniker und auch Studiotechniker. Die große Bedeutung der auditiven Wahrnehmung ist für das Erfassen von Erlerntem unbestritten. Gerade viele Schulen, und das haben wir jetzt gehört, aber auch nebenbei bemerkt öffentliche Gebäude weisen tatsächlich schreckliche akustische Voraussetzungen auf. Lärm, Schallpegel, akustische Dynamik und Nachhallzeiten, aber auch so genannte Stehwellen in den verschiedenen Frequenzbereichen, insbesondere im Mitten-Frequenzbereich belasten Körper und Geist und schränken auch sonst die Leistungsfähigkeit der Schüler bzw. Kinder ein. Das kann jeder seriöse, vernünftig ausgebildete Audiotechniker bestätigen. Daher ist dieser Antrag zum Vorteil der Kinder, der Lehrer und deren Gesundheit zu begrüßen. Um überhaupt einmal die gegenwärtige Situation beurteilen zu können, sollte er unterstützt werden. In der Folge sollten entsprechende Verbesserungen und Maßnahmen getroffen werden, um hier eine entsprechende akustische Voraussetzung zu schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass die Lern- und Arbeitsbedingungen sowohl für Schüler als auch für Lehrer und deren Konzentrations- bzw. Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft verbessert werden. Ich bitte auch um Zustimmung dieses Antrages.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Frau Gemeinderätin Polli, inhaltlich bin ich ganz bei Ihnen. Es ist wichtig, dass wir den SchülerInnen und LehrerInnen die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen und das betrifft natürlich auch die Raumakustik. Nur mit Ihrem konkreten Antrag sehe ich mehrere Probleme. Zum einen möchten Sie mich damit beauftragen, sämtliche Schulen messen zu lassen, und zum Zweiten konkrete Projekte vorzulegen inklusive Sanierungsvorschläge. Da endet einfach meine Zuständigkeit. Für die Sanierung der Schulgebäude bin ich nicht mehr zuständig. Wie gesagt, das ist ein wichtiges Thema und das wird auch von der Stadt und meinen Dienststellen sehr ernst genommen. Deshalb passieren jährlich an zahlreichen Schulen raumakustische Verbesserungsmaßnahmen, so wie an Ihrer Schule die Schallschutzdecke im Bereich des Speisesaals. Wenn wir jetzt diese Messungen an allen Schulen durchführen und das heuer noch machen würden, dann würde das den Budgetansatz, den wir für die Verbesserungsmaßnahmen vorgesehen haben, ausschöpfen. Da bin ich der Ansicht, dass es gerade – wie Sie in Ihrem Antrag schreiben – im Sinne der Fairness für alle Schulen und im Interesse der Kinder sinnvoller ist, dass wir die geplanten Maßnahmen durchführen, anstatt in allen Schulen Messungen durchzuführen. Für heuer ist zum Beispiel im Sommer geplant, in der Hauptschule Zeppelinschule die Decken der Klassen im ersten Obergeschoß zu sanieren oder in der Hauptschule 23 in Ebelsberg die Decken im LehrerInnenbereich mit akustischem Dämmmaterial auszustatten. Des Weiteren sind in der Korefschule Maßnahmen geplant. Und dann dürfen Sie auch nicht vergessen, im grundsätzlichen Sanierungsprogramm – und da sind wir jetzt wieder in einer fremden Zuständigkeit – sind immer akustische Maßnahmen vorgesehen. Die zuständige Dienststelle, deren Einbindung Sie sich auch wünschen, sagt zu den akustischen Messungen Folgendes: ‚Selbst ohne Messungen kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten die Qualität der Raumakustik abgeschätzt werden. Harte Oberflächen wie Stein und Fliesenböden, verputzte oder betonierte Wand-, Decken-und Glasflächen sind ein Indiz für hohe Nachhallzeiten und damit eine schlechte raumakustische Qualität. Für derartige Räume mit schlechter Raumakustik hat die Messung der Nachhallzeit einen dokumentierenden Charakter, weil der Einbau schallabsorbierender Elemente zumeist auch ohne Messung projektiert werden könnte.’ Ich ersuche Sie daher, Ihren Antrag noch einmal zu überdenken und im Sinne der Fairness und der Chancengleichheit für alle Kinder mich zu unterstützen, das dafür vorgesehene Geld in tatsächliche Maßnahmen zu stecken, die in diesen Sommerferien übrigens die Gesamtsumme von 53.800 Euro ausmachen. Und wohlgemerkt, das ist jetzt ohne die Maßnahmen, die im anderen Zuständigkeitsbereich getroffen werden - etwa das selbe würde die durchgängige Messung kosten. Ich ersuche Sie wirklich, diesen Antrag noch einmal zu überdenken und das Geld den LehrerInnen und SchülerInnen, für die es bereits heuer vorgesehen ist, auch zur Verfügung zu stellen.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Referentin das Schlusswort. Gemeinderätin Polli: „Ich denke mir zum einen, dass es sicher nicht so schwer sein dürfte für die Frau Stadträtin, mit dem zuständigen Finanzstadtrat zu sprechen. Er ist zuständig für den Hochbau in den Schulen, daher hat die Frau Stadträtin gemeint, das liegt nicht weiter in ihrem Bereich, die Sanierungsmaßnahmen an den Ausschuss heranzutragen. Wenn diese beiden zuständigen Referenten sich austauschen würden, würde das sicher gehen. Zweitens wäre es ein Leichtes gewesen, zum Beispiel einen Abänderungsantrag zu stellen, dass man für 2011 mit dem zuständigen Finanzstadtrat die neuen Projekte bespricht. Dann wären wir sicher damit einverstanden gewesen, dann wäre der Wille erkennbar, dass in diesem Sinne etwas unternommen wird. Ich denke, Chancengleichheit aller Kinder ist für mich, dass alle Kinder – und nicht nur die in den neu sanierten, neu ausgebauten oder neu errichteten Schulen oder die jetzt neu errichtet werden - die gleichen Gegebenheiten vorfinden. Mir hat das Zitat beim SchulleiterInnenempfang von der Sprecherin, Frau Kollegin Frank, gut gefallen, die mit Maria Montessori gesagt hat, dass der Raum ganz, ganz entscheidend ist. Darum ersuche ich noch einmal in diesem Sinne ganz dringend um Annahme und Unterstützung dieses wirklich für die Gesundheit unserer Linzer Kinder wichtigen Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 5 Neugestaltung des Volksgartens und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Neubau des Musiktheaters soll auch der angrenzende Volksgarten umgebaut und neu gestaltet werden. Der Linzer Volksgarten ist mit 32.000 Quadratmetern die größte innerstädtische Grünanlage. Seit 180 Jahren als Erholungsfläche für die LinzerInnen gewachsen, beherbergt er zahlreiche sehr gut entwickelte Bäume und Sträucher, die dank ihres Alters ein gut entwickeltes Mikroklima bilden. Bei der Diskussion über die Bauaktivitäten im Bahnhofsviertel mit weiter entstehenden Hochhäusern wurden die schlechten Luftwerte dieser Gegend angesprochen. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, den angrenzenden Volksgarten als verwurzelte Grünoase zu erhalten, um einen Ausgleich zu schaffen. Ebenso beherbergt der Park eine Reihe namhafter Denkmäler, die den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes unterliegen. Laut städtischer Presse hat der Landschaftsplaner Alfred Benesch 2009 eine Analyse des Volksgartens gemacht. Er stellt fest, dass der Volksgarten ein kulturhistorisches Denkmal sei. Das wäre ja sehr gut, aber es geht weiter, und das macht mir ein wenig Bedenken. Er meint, dass er den Prämissen des 21. Jahrhunderts angepasst werden müsse. Welche Prämissen er damit konkret meint, ist der Öffentlichkeit allerdings noch nicht bekannt. Aus freiheitlicher Sicht muss es im Rahmen einer Umgestaltung gelingen, den künftigen Volksgarten einerseits nach den Bedürfnissen der LinzerInnen im 21. Jahrhundert zu gestalten, und gleichzeitig aber auch die bestehenden Natur- und Kulturdenkmäler zu erhalten. Ein weiteres wichtiges Augenmerk sollte einem barrierefreien Zugang des Parks und der Toilettenanlagen und einer möglichst behindertengerechten Gestaltung der Kinderspielplatzeinrichtung gewidmet werden. Ebenso werden auch Regeln für die Benutzung des Parks durch Radfahrer zu finden sein. Derzeit wird der diagonale Hauptweg zwischen Arbeiterkammer und Goethekreuzung als Radweg in Beschlag genommen. Um hier eine Lösung zu finden, wird es zweckmäßig sein, maßgebliche Fachexperten der Naturkundlichen Station, des Bundesdenkmalamtes und auch den Behindertenbeauftragten der Stadt Linz einzubinden. Für mich ist bemerkenswert, wie auch der Herr Bürgermeister erwähnt hat, dass angedacht wird, den Brunnen ,Die Freude am Schönen’ möglicherweise zu versetzen, es auch sehr intensiven Kontakt mit dem Bundesdenkmalamt gibt – aufgrund anderer Projekte –, es hinsichtlich des Volksgartens aber noch keine offizielle Befassung gibt. Wir Freiheitlichen stellen daher den Antrag, um den Volksgarten als historisch gewachsene Struktur, als städtisches Erholungsgebiet für die LinzerInnen zu erhalten: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die Vorschläge zur Neugestaltung des Linzer Volksgartens schließen den Erhalt der bestehenden Natur- und Kulturdenkmäler (Stelzhamer-Denkmal, Jahn-Denkmal samt Zusatztafel, Brunnen ,Freude am Schönen’, Vogelbrunnen, ,Lausbub’, Kneipp-Büste samt Tafel) ein und müssen einen barrierefreien Zugang und möglichst behindertengerechte Ausgestaltung der Spieleinrichtungen und –flächen beinhalten.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die bauliche Neugestaltung des Volksgartens und dessen Erhaltung als Grünfläche und Erholungszone in der Innenstadt ist eine Sache. Die Intention des Antrages ist freilich eine politische, wenn ausdrücklich auf die Denkmäler für Friedrich Ludwig Jahn und Franz Stelzhamer verwiesen wird. Aus kritischer Geschichtsbetrachtung handelt es sich dabei allerdings um zwei ausgesprochen politische Schandflecke, betrachtet man die Biografie der beiden Herren etwas genauer. So hat Jahn Juden und Pfaffen, aber auch Polen und Franzosen für Deutschlands Unglück gehalten. Er forderte die Verbannung jeder Ausländerei, ja selbst die Ausmerzung nicht deutscher Vornamen. Jahn trat nach dem Motto ‚Je reiner ein Volk, desto besser, je vermischter, je bandenmäßiger’, für Rassenreinheit ein, idealisierte das deutsche Wesen und war von wildem, überspitzten Hass gegen alles ,Welsche’ erfüllt. Von ihm inspiriert verbrannten Burschenschafter 1817 die ersten undeutschen Bücher. Seine Losung ,Ein Volk, ein Reich’ wurde von den Nazis passend um einen Führer ergänzt. Jahn als eigenwilligen Charakter zu verharmlosen, wie es der Turnerbund bei seinen Turnvatern tut, geht dabei völlig an der Brisanz seiner Position vorbei. Ähnlich der gerne als ,lustiger Franzl aus Piesenham’ dargestellte Stelzhamer, für den Welsche, Slawen, Zigeuner, Windische und natürlich Juden ein klares Feindbild waren. Es ist ein Verdienst des Schriftstellers und Historikers Ludwig Laher, auf diese dunklen Seiten Stelzhamers aufmerksam zu machen und damit einen Anstoß für eine höchst notwendige Debatte über dessen rabiaten Antisemitismus gemacht zu haben - nachzulesen für alle, die das nicht glauben wollen, in den Linzer Randgeschichten. Sowohl Jahn als auch Stelzhamer waren Exponenten einer exzessiven Fremdenfeindlichkeit und eines wilden Antisemitismus. Vor allem Stelzhamer vertrat einen auch über die für die damalige Zeit weit hinausgehenden biologischen Antisemitismus, der Juden als Ungeziefer, ergo als zu vernichten darstellte. Was immer bei der Neugestaltung des Volksgartens geschieht, dieser Aspekt muss dabei mitberücksichtigt werden. Es gab im Gemeinderat durch Anträge der Grünen schon mehrmals Debatten über Jahn, ohne dass diese zumindest zu einer kritischen Aufarbeitung - etwa durch das Stadtarchiv - und Überlegungen, wie man damit umgeht, geführt hätten. Gleiches gilt auch für Stelzhamer. Ich denke, es wäre eine gute Gelegenheit, sich dieser Diskussion anlässlich der Umgestaltung zu stellen und ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, weil dieser Antrag ein Problembewusstsein für diese beiden Herren missen lässt. Ich werde ihn ablehnen.“ (Beifall Die Grünen) Stadträtin Wegscheider: „Wir wollen den Volksgarten bis ins Jahr 2012 gestalterisch aufwerten. Es wird die Milchtrinkhalle abgerissen und es wird ein Platz als Tor zum Musiktheater hereinragen. Dieser Volksgarten wird von sehr vielen Benutzergruppen benützt. Es gibt aber auch Teile des Volksgartens, die nicht so gut benützt werden. Wir wollen in der Planung den Baumbestand natürlich erhalten und den Park nicht neu erfinden. Der Park soll auch nicht neu gebaut werden, aber es soll schon eine sensible und intelligente Aufwertung des Volksgartens geplant werden. Es ist aus meiner Sicht der vorliegende Antrag inhaltlich überflüssig, denn es ist der Kinderspielplatz bereits behindertengerecht und das gilt auch für die angeführten Denkmäler. Der Herr Bürgermeister hat das heute auch richtig gesagt, dass die Verlegung eines Brunnens durchaus möglich wäre. Die Planer sollen kein Denkverbot bekommen. Wir werden Ideen zukaufen, die Planungshoheit wird aber bei der Stadt bleiben. Es handelt sich nicht um einen Planungswettbewerb, sondern wir kaufen drei Entwürfe für neue Ideen zu. Wir wollen dann noch in die Bürgerbeteiligung gehen und ich hoffe, dass diese Bedenken ausgeräumt sind und ich empfehle eine Stimmenthaltung für diesen Antrag.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrte Damen und Herren, dass das Thema Jahn angesprochen wird, war mir schon klar. Es ist in diesem Gemeinderat schon des Öfteren und ausgiebig diskutiert worden - jedes Mal mit dem einhelligen Kontext, bis auf ein paar Ausnahmen, dass Jahn immer aus historischem Kontext zu betrachten ist. Ich gebe zu bedenken, dass Friedrich Ludwig Jahn einer der Wegbereiter war, der in der Frankfurter Nationalversammlung sich dafür eingesetzt hat, dass wir hier alle sitzen können und sagen können, was uns beschäftigt. Immerhin hat er für die Verfassung und Meinungsfreiheit gekämpft und wir haben ihm ein Stück davon zu verdanken. Ebenso gebe ich zu bedenken, dass Stelzhamer immer noch der Autor unserer Landeshymne ist, die natürlich versucht wird, immer schlecht zu machen. Aber noch ist sie unsere Landeshymne. Ich ersuche deshalb, diese Sache weniger aus ideologischen Gründen zu sehen, sondern einfach als das, was sie ist. Es sind Denkmäler aus ihrer Zeit, die entsprechend historisch aufgearbeitet sind, sie sind Bestandteile des Parks und sollen es auch bleiben. Deshalb ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Ortner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 6 Postversorgung in Linz sichern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, es ist vielfach in den Medien breitest diskutiert und berichtet worden, dass aufgrund der Einsparungspläne der Post in Linz Postamtschließungen unmittelbar bevorstehen. Es steht dabei sicher außer Zweifel, dass Postdienstleistungen ein ganz wesentlicher Bestandteil für die Grundversorgung der Bevölkerung sind - insbesondere in der Nähe für ältere, gebrechliche oder eingeschränkt bewegliche Menschen. Durch die betriebswirtschaftlich begründeten Schließungspläne für immer mehr Postfilialen ist die Aufrechterhaltung des Versorgungsnetzes, welches übrigens im Postmarktgesetz niedergeschrieben ist, akut gefährdet. Als besonders aktuelles Beispiel kann hier etwa die geplante Schließung des Postamtes am Spallerhof genannt werden. Etwa 13.000 Linzerinnen und Linzer, die im Einzugsgebiet dieses Postamtes leben, sind davon direkt betroffen. Es ist aber auch weiters davon die Rede, dass das Postamt in der Leonfeldner Straße zugesperrt werden soll. Neben den dringenden Appellen zur Aufrechterhaltung der Versorgung an die Post AG und an die dafür zuständige Bundesministerin soll aber auch die Stadtpolitik konkrete Vorkehrungen für die Sicherstellung dieser Versorgung treffen. Falls also Postfilialen im Stadtgebiet ersatzlos geschlossen werden, bietet sich die Möglichkeit einer Postpartnerschaft unter Umständen auch durch die Stadt Linz an. Im Fall Spallerhof wäre das in der nur wenig entfernten Stadtbibliothek in der Einsteinstraße unter Umständen möglich. Wie akut das Problem werden kann, kann man vielleicht daher ermessen, dass die Post selbst sagt, sie wird sich bemühen, einen Übergang mit einem Postpartner zu finden. Das verkündete in diesem Zusammenhang ein Postsprecher. Er betonte aber auch, dass man das Postamt an sich auch ohne einen solchen schließen könnte. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Fraktion daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Referenten der Linzer Stadtregierung zu beauftragen, bei ersatzloser Schließung von Linzer Postfilialen mit der Post AG über mögliche Post-Partnerschaften (zwischen Stadt und Post AG) zu verhandeln und diese gegebenenfalls umzusetzen, damit die flächendeckende Postversorgung in Linz gesichert werden kann.’“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Selbsterkenntnis ist bekanntlich der erste Weg zur Besserung, so sehe ich diesen Antrag. Die Probleme, die wir nicht nur in Linz mit dem Zusperren der Postfilialen haben, können wir direkt auf die Privatisierung der Österreichischen Post durch die schwarz-blaue Bundesregierung zurückführen. Im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird die grüne Fraktion diesem Antrag natürlich zustimmen, verbunden mit der zugegebenermaßen schwachen Hoffnung, dass für die FPÖ dieser Anlass der Beginn einer Reflexion über die Konsequenzen des eigenen politischen Handels sein möge.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Herr Gemeinderat Ortner, es ist so, dass die Post eine Schließungsliste von Postämtern in Österreich schon mehrmals gemacht hat. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, den Bürgermeister jeweils zu informieren, wenn ein Postamt in seiner Gemeinde geschlossen werden soll. Das macht die Post regelmäßig – auch in diesem Fall. Da gibt es natürlich den Protest und die Argumentation von uns oder von mir, dass ich das nicht für schlau und gut halte, aber die Informationspflicht ist kein Verhandlungsmandat für diesen Postmitarbeiter, der da kommt um zu informieren, sondern das ist so. Nachdem informiert worden ist, dass sie die Schließung vorhaben, wird dann bei einem Beirat, der da existiert, beantragt, das Postamt zu schließen. Dieser Beirat geht nach Kriterien vor, wie zum Beispiel wie viel Defizit macht das Postamt nach den Berechnungen der Post. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich kann nur sagen, dass dann jedes Mal die Genehmigung erteilt wird – also in den Fällen, die mir aus Linz bekannt sind – trotz Protest meinerseits, das Postamt schließen zu dürfen. Die Stadt Linz hat schon vor zwei oder drei Jahren, als die Geschichten zum ersten Mal größer virulent geworden sind, der Post angeboten, dass wir Postpartner werden könnten mit unseren Filialen. Das hat die Post strikt abgelehnt, das darf sie nicht, das sei wettbewerbsverzerrend etc. In diesem Punkt hat sich die Post in den letzten zwei Jahren verändert. Wenn sie keinen anderen Postpartner finden, dann sind sie bereit, mit der Gemeinde zu kooperieren und eine Postpartnerschaft mit einer Stadt oder einer Gemeinde einzugehen. Konkret zum Fall Spallerhof: Ich habe ihnen gesagt, die Schließung ist eine Katastrophe für diesen Teil, nachdem Bindermichl/Stadlerstraße geschlossen worden ist und die nächste Post in der Landwiedstraße beim Volkshaus Keferfeld-Oed ist und die andere beim Lenaupark, beim Bulgariplatz. Das heißt, es ist weit und breit für viele tausend Menschen keine Post. Die schlechtere Lösung ist eine Postpartnerschaft. Da haben wir der Post die Bibliothek Einsteinstraße angeboten. Es wurde bereits einmal im Auftrag des Magistratsdirektors verhandelt. Aber es ändert nichts daran, dass die Post, bevor sie mit uns eine Partnerschaft eingehen möchte, zuerst ausloten möchte, ob es nicht eine private Postpartnerschaft, Spar oder sonst etwas, was dort draußen ist, gibt, was ihnen lieber wäre. Was sie auf jeden Fall ablehnen ist, dass eine andere Bank, außer die PSK, Postpartner wird, weil sie damit natürlich Kunden verlieren. Also es ist nicht möglich, Sparkasse, RAIKA oder eine andere Bank zum Postpartner zu machen. Das lehnt die Post strikt ab. Und das ist jetzt das Problem, da haben Sie richtig gehört, weil auch die Gründbergpost soll geschlossen werden aus Sicht der Post. Dann haben wir in Urfahr zwei, in Dornach-Auhof und im Lentia 2000, beim Merkur Markt haben wir die zweite Post für ganz Urfahr. Das sind 50.000 Leute. Beim Gründberg, bei der Umkehrschleife ist das Problem, dass wir dort überhaupt kein Angebot als Stadt haben. Dort haben wir keine Einrichtung, gar nichts. Das heißt, das ist eigentlich die wirkliche Schwierigkeit, dass wir seitens der Stadt auf kein Angebot selber kommen. Was die Gründberg-Auflösung betrifft, genehmigt sei sie, ist geschrieben worden, aber wann sie das tun wollen weiß ich nicht genau. Ob eine Postpartnerschaft dort möglich ist, kann ich nicht sagen, weil ich diese Information nicht habe. Das heißt, die Auflösung ist bei denen beschlossen. Sie pfeifen sich nichts, ob man Protest einlegt oder nicht. Das ist ihnen völlig egal. Man wehrt sich natürlich gegen die Auflassungen von Postämtern, aber das Wehren hat fast nirgendwo etwas bewirkt, das muss ich grundsätzlich sagen. Weil sie argumentieren dann, sie haben Keferfeld-Oed ausgebaut zu einem Postservice-Zentrum, zu einem weit größeren, diese eine Einrichtung usw. Das ist die grundsätzliche Situation, dass die Post nach einem Schließungskonzept drüberfährt und keinen Argumenten zugänglich ist, die wir von der Zahl der Bevölkerung angefangen usw. natürlich dargelegt haben. Aber das wissen Sie alles selber. Die kommen natürlich bestens ausgestattet mit Informationen und sagen, sie haben 50.000 Euro, 60.000 Euro, 70.000 Euro, 80.000 Euro Defizit für jede Postfiliale. Dann habe ich angeboten, wir sind bereit, einen Teil zu übernehmen für die eine oder andere Post, weil das für die Bevölkerung ist, aber das dürfen sie nicht. Subventionen dürfen sie aus EU-Recht nicht annehmen, ist das Argument, weil das wäre wettbewerbsverzerrend. Eine Förderung, dass wir sagen, wir koffern euch das Defizit ab, dürfen sie auch nicht machen. Dieses Angebot lehnen sie strikt ab. Das ist die Situation, vor der wir stehen. Der Antrag wird heute einstimmig angenommen. Die Hoffnung, dass er positive Auswirkungen hat, ist aus meiner Sicht relativ gering, weil wir uns wirklich bemüht haben, zumindest gute Argumente darzulegen, aber die sind sehr wirkungslos gewesen. Das ist die Situation.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Ortner: „Anmerken darf ich noch kurz, warum wir für eine städtische Lösung eintreten: weil wir denken, dass die Menschen sich dort grundsätzlich besser aufgehoben fühlen, als in irgendeinem Supermarkt. Obwohl angeblich die Akzeptanz in dem Bereich laut Umfragen nicht so schlecht sein dürfte. Ich bedanke mich für die weitergehende Erläuterung und bitte um Zustimmung zum Antrag.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pühringer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 7 Verkehrsfluss beim Hauptplatz / Nibelungenbrücke verbessern und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, am nordöstlichen Ende des Hauptplatzes besteht zwischen dem Brückenkopfgebäude und der Nibelungenbrücke eine Unterführung für Fußgänger. Zusätzlich zu dieser Unterführung wurde oberirdisch ein ampelgeregelter Fußgängerübergang errichtet. Vor allem zu Stoßzeiten nehmen Staus und Wartezeiten für Autofahrer aufgrund dieses Überganges ein unerträgliches Maß an. Rechtsabbieger müssen die Querung der Fahrbahn abwarten. Durch Lärm und Abgase der stehenden Kraftfahrzeuge sind beispielsweise die Anrainer des Hauptplatzes, Bewohner, Berufstätige, Touristen, Kunden und Gäste der unterschiedlichsten Gastronomiebetriebe direkt betroffen. Darüber hinaus stellt der Übergang ein Sicherheitsrisiko dar. Insbesondere Radfahrer, die sich vom Hauptplatz nähern, queren die Fahrbahn oft mit großer Geschwindigkeit und sind so vom Abbiegeverkehr gefährdet, wenn sie nicht rechtzeitig gesehen werden. Durch die vorhandene Unterführung können jene Probleme, die durch den Fußgänger- und Radfahrverkehr auf der Fahrbahn entstanden sind, gelöst werden. Auf der anderen, nordwestlichen Seite des Hauptplatzes besteht ohnehin die Möglichkeit, die Fahrbahn mit Ampelregelung oberirdisch zu queren. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Fraktion daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zu setzen, um den Fußgänger- und Radfahrerverkehr am nordöstlichen Ende des Hauptplatzes (zwischen Brückenkopfgebäude und Brücke) von der Fahrbahn (z. B. in die Unterführung) zu verlagern.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Murauer: „Die ÖVP sieht den Antrag M 7 und M 8 im Zusammenhang. Daher werde ich jetzt bei meiner Stellungnahme auch den Antrag M 8 behandeln. Die ÖVP ist der Meinung, dass beide Anträge dem Verkehrsausschuss zur Beratung übertragen werden sollten, da wir mit beiden Situationen nicht sehr zufrieden sind und daher der Verkehrsausschuss das richtige Gremium ist, die Fußgänger- und Radfahrerregelung bei der Nibelungenbrücke, sowie bei Antrag M 8 die Fußgängerquerung und die ganze Situation bei der Haltestelle, was nur 50 Meter auseinander liegt, zu bewerten. Darum werden wir, wenn beide Anträge dem Verkehrsausschuss zugewiesen werden, der Sache zustimmen. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir uns bei beiden Anträgen der Stimme enthalten.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Luger: „Ich glaube es geht darum, darüber zu informieren, dass der Gemeinderat in der letzten Periode und der damalige Verkehrsreferent und der damalige Planungsreferent beim Land Oberösterreich lange auf taube Ohren gestoßen sind, ob man eine oberirdische Querung am Brückenkopf, am östlichen Teil des Brückenkopfes auf der Linzer Seite machen könnte, nämlich das auch für FußgeherInnen zu erweitern. Das war erst das Engagement des Bürgermeisters, das es ermöglicht hat, dass wir seit einem Dreivierteljahr dort einen Probebetrieb haben, dass es regelmäßige Verkehrszählungen sowohl auf dieser Brückenauffahrt gibt, als auch die verkehrlichen Auswirkungen auf den Hauptplatz. Aus Sicht der Sozialdemokratie ist es vernünftig, wenn wir die Menschen nicht in die Unterführungen pressen, sondern aus den Unterführungen heraus in den offenen Raum bringen. Das ist unsere Philosophie bei der Unterführung Hinsenkampplatz, das ist auch unsere Philosophie bei der Unterführung an der Nibelungenbrücke. Ich kann darüber informieren, dass die ersten Verkehrsanalysen mit dieser neuen Möglichkeit - es ist ja derzeit legal möglich, dass Fußgeherinnen und Fußgeher dort überqueren - durchaus positiv sind. Um vielleicht dem Ganzen ein bisschen die Brisanz zu nehmen, bevor dieser Probeversuch eingeleitet worden ist, ist ein de facto illegaler Zustand auch schon da gewesen. Es sind nämlich viele, nicht nur Personen, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind oder Menschen mit Beeinträchtigungen, es sind neben den FahrradfahrerInnen auch genug FußgängerInnen schlicht und einfach im Sog mitgegangen, als dort die Grünphase gewesen ist. Unsere Fraktion hat die Meinung, dass wir grundsätzlich, wo es möglich ist, mit den Unterführungen aufhören, andere Lösungen finden und deswegen werden wir diesem Antrag die Zustimmung nicht geben können.“ Gemeinderätin Lenger: „Auch Die Grünen werden diesem Antrag nicht zustimmen. Es war ein Wunsch der Grünen bzw. Stadtrat Himmelbauer hat es ermöglicht, dass dieser Versuch, die Straße hier oberirdisch zu überqueren, möglich war. Es ist ein Fortschritt für die sanfte Mobilität, dass man FußgängerInnen und RadfahrerInnen nicht unter die Erde schickt und es wäre ein wirklicher Rückschritt, wenn man nun wieder Maßnahmen setzt, wo die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen auf Umwege geschickt werden, wo sie in eine Unterführung gehen müssen. Aber vielleicht hat man ein bisschen im Hinterkopf, dann hat man wieder eine Unterführung, da ist es wieder gefährlich und dann kann man wieder sagen, da gibt es Überfälle, da brauchen wir eine Videoüberwachung. Vielleicht spielt auch das eine Rolle. (Zwischenrufe) Wir werden jedenfalls diesem Antrag nicht die Zustimmung geben, weil das ist ganz nach dem Motto ,Freie Fahrt für freie Bürger’ und wir sind dafür, dass auch die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen gute Bedingungen vorfinden.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pühringer: „Ich glaube, die Meinungen sind klar positioniert. Vielleicht noch eine Anmerkung dazu, weil man gesagt hat, das war jetzt ein Probebetrieb, den man vom vorherigen Verkehrsstadtrat geerbt hat. Ich glaube, das ist kein Fehler, wenn man sagen kann, man kann aus Fehlern lernen, weil wenn man mit der Bevölkerung redet oder auch den Taxifahrern, die auch Menschen sind, nicht nur die Fußgänger und Radfahrer, dann wird man ganz klar auf eine andere Resonanz kommen. Dieser Übergang ist nicht sehr beliebt. Ich bitte um Abstimmung.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 8 Verbesserung der Situation für FußgängerInnen und Fahrgäste der Linz Linien auf dem Hauptplatz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, es fahren täglich unzählige Autos über den Hauptplatz und vor allem zu den Stoßzeiten wälzt sich eine ununterbrochene Kolonne über den Platz. Es ist oft besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen nicht einfach, die Fahrbahnen zu überqueren bzw. die Straßenbahnhaltestellen und die Pöstlingbergbahn-Haltestelle zu erreichen. Es sind oft auch unzumutbare Wartezeiten in Kauf zu nehmen, um endlich die Fahrbahn überqueren zu können. Es wäre sicher eine Qualitätsverbesserung für den Hauptplatz, wenn er denn schon nicht autofrei sein soll, dass man ihn zu einer Begegnungszone oder in Art einer Begegnungszone gestaltet. Die Gemeinderatsfraktion der Grünen stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Verkehr zuständige Stadtsenatsmitglied wird ersucht, im Sinne der Sicherheit und des Komforts für FußgängerInnen sowie Fahrgäste der Linz Linien auf dem Hauptplatz die Möglichkeit der Einrichtung einer Begegnungszone, verbunden mit einer Verordnung zur Schrittgeschwindigkeit prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Verkehrsausschuss beraten und schließlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.’ Mit einer Zuweisung zum Verkehrsausschuss wäre ich einverstanden.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor. Gemeinderat Pühringer: „Also die FPÖ wird diesen Antrag klar ablehnen, natürlich auch mit der Begründung, weil ich es schlichtweg für einen Wahnsinn finde oder für ein Spielchen, gerade hat man noch argumentiert von den Grünen, die Wartezeiten für Autofahrer sind nicht so schlimm, wenn man dort abbiegt, Hauptsache die Fußgänger und Radfahrer gehen hinüber. Meine Begründung ist, selbstverständlich kann auch der Fußgänger Wartezeiten in Kauf nehmen, und es gibt zwei geregelte Fußgängerübergänge auf dem Hauptplatz genau bei besagter Kreuzung von vorher. Ich weiß, dass die meisten so hinübergehen. Vielleicht noch kurz zum Hauptplatz. Wenn man immer wieder kommt mit einer Begegnungszone - ich glaube, der Hauptplatz ist seit Jahrzehnten die Begegnungszone von Linz. Es sind dort viele Schanigärten, es wird für Feste genutzt, also einer der Lieblingsplätze von mir ist der Linzer Hauptplatz. Ich fühle mich dort sehr wohl und es muss vielleicht einmal ganz klar sein, es gibt in Linz nicht nur Radfahrer und Fußgänger, sondern es gibt sehr wohl einen Fahrzeugverkehr, die mit motorisierten Fahrzeugen unterwegs sind. Danke.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Luger: „Wenngleich mein persönlicher Eindruck zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten, was die Beanspruchung des Hauptplatzes betrifft, ein bisschen anders ist als jene der Frau Gemeinderätin Lenger, werden wir dennoch die Zuweisung des Antrages an den Verkehrsausschuss unterstützen, weil es sicherlich noch möglich ist, in der derzeitigen Verkehrsorganisation am Hauptplatz mit dem Prinzip von Begegnungszonen vielleicht Verbesserungen herbeizuführen. Es wird sicherlich schwierig sein, den ganzen Hauptplatz als ein Gesamtkonstrukt zu sehen. Wir haben de facto einen Fußgängerzonenbereich, das ist höherwertig als jede Begegnungszone, wir haben aber auch die Straßenbahn dort, wir haben Einmündungen, wir haben einen Radstreifen, also wir werden uns das einfach ansehen müssen. Grundsätzlich glaube ich, dass es tatsächlich stimmt, dass wir an der Verkehrsorganisation des Hauptplatzes die eine oder andere Verbesserung gemeinsam angehen können und darüber werden wir uns in bewährter Form im Verkehrsausschuss in den nächsten Monaten unterhalten können.“ (Beifall SPÖ) Nachdem die Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 9 NichtraucherInnenschutz in Gastronomiebetrieben und führt dazu aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit gestrigem Datum endet die Übergangsfrist im Tabakgesetz, daher ein paar Worte zum NichtraucherInnenschutz. Meines Erachtens soll es jeder erwachsenen Person unbehelligt sein, so viel zu rauchen, so viel sie rauchen will. Man sollte vielleicht wissen, dass das Leben von RaucherInnen durchschnittlich um fünf Jahre kürzer ist als jenes von NichtraucherInnen, das sagen zumindest Studien der WHO, aber dieses Risiko kann jeder für sich selbst entscheiden. Also wenn man rauchen will und das dafür in Kauf nimmt, dann soll das recht sein. Das Problem ist allerdings, dass auch das Passivrauchen die Lebenszeit verkürzt, nämlich um neun Monate. Das heißt, wir haben dann das grundsätzliche Problem, dass die Freiheit der RaucherInnen in die Freiheit der NichtraucherInnen eindringt. Es gibt mittlerweile viele gesellschaftliche öffentliche Räume, wo das Rauchen nicht erlaubt ist, also beim Einkaufen, in den Schulen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch hier in diesem Gemeinderatssitzungssaal. Wir haben jetzt seit 1. Juli ein NichtraucherInnengesetz, das sehr, sehr schwammig ist, aber das immerhin bewirken wird, dass Lokale, die über 50 Quadratmeter groß und die nicht getrennt sind in einen Raucher- und einen NichtraucherInnenbereich, automatisch zu einem Nichtraucherlokal werden und das ist im Sinne des NichtraucherInnenschutzes zu begrüßen. Nachdem der Stadt Linz einige Lokale gehören, die an PächterInnen verpachtet sind, könnte es von dieser Seite her die Frage geben, ob die Stadt Linz Umbaumaßnahmen für eine Trennung zwischen NichtraucherInnen- und RaucherInnenbereich finanzieren würde. Ich stelle daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Im Sinne des NichtraucherInnenschutzes und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen stellt die Stadt Linz keine finanziellen Mittel für Umbaumaßnahmen zur Schaffung von RaucherInnenräumen in Gastronomiebetrieben zur Verfügung.’“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Markus Pühringer, wir Freiheitliche halten generell von dem neu verordneten Gesetz, das heute in Kraft tritt, überhaupt nichts. Wir betrachten das ganze Gesetz als unsinnig und halten auch den vorliegenden Antrag für relativ entbehrlich, weil ein Ding beantragt ist, das es in der Stadt Linz sowieso bislang nicht gibt oder bislang auch noch nie gefordert wurde oder eigentlich nicht in der Realität existiert. Die beste Lösung für uns ist schlichtweg die, dass sich an und für sich jeder Gastwirt selbst entscheiden, frei entscheiden sollte, ob sein Betrieb ein Nichtraucher- oder Raucherbetrieb ist. Wer kennt die Klientel, das eigene Publikum, die eigenen Gäste besser, als der eigene Wirt? Der kann sehr wohl einschätzen, wie viele Gäste, wie viele Stammtischrunden bzw. wie viele Stammtischgäste hat er und wie viel davon prozentuell Raucher sind oder nicht. Soweit schätze ich die Gastronomie schon ein, dass sie selbst mündig sind, dass sie sagen, ich erkläre mich selbst als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb. Die zweitbeste Lösung wäre natürlich, diese Frist dieses Gesetzes, die heute in Kraft tritt, zu verlängern, weil für die Linzer Gastronomen ist es nur mit Kosten verbunden. Wenn man sagt, ich halte diese gesetzliche Vorschrift ein, ich trenne in Raucher- und Nichtrauchersektoren, ist es wirklich mit extremen Kosten verbunden. Wenn man sich mit der Gastronomie unterhält, ein Kostenpunkt für eine normale Abtrennung liegt im Schnitt bei ca. 10.000 Euro. Da ist man schnell einmal dabei mit Glas-, Holz- und Tischlerarbeiten und was immer. Der springende Punkt, der jetzt bei diesem Antrag ist - Die Grünen fordern, keine finanziellen Mittel für Umbaumaßnahmen, mir ist das neu, wir haben noch nie irgendetwas von Umbaumaßnahmen gehabt im Gemeinderat, dass da irgendetwas gefördert werden sollte - nur der springende Punkt ist der, dass die Stadt Linz selbst sehr viele Gastronomiebetriebe besitzt und diese verpachtet. Das heißt, wir haben einerseits Gasthäuser, die wir verpachten, wir haben die ganze Gastronomie in den Linzer Volkshäusern und wir haben im weitesten Sinne natürlich die Gastronomen der Linzer Kultureinrichtungen. Die sind jetzt genötigt, wenn sie das Gesetz einhalten und diese Räumlichkeiten abtrennen, dass die als Pächter, bitte schön, diese Kosten selbst tragen müssen. Das heißt, der ist jetzt kein Besitzer oder kein Eigentümer von diesem Gastronomiebetrieb sondern ein einfacher Pächter, und der muss als Pächter, obwohl es nicht sein Eigentum ist, für die Kosten aufkommen. Die meisten Gastronomen, mit denen man spricht, sagen, ich bin nicht in der Lage, ich kann beim besten Willen jetzt nicht 10.000 Euro locker auf den Tisch legen. Ich bin daher jetzt aufgrund der finanziell angespannten Situation in der Gastronomie gezwungen, mein ganzes Lokal als Nichtraucher zu deklarieren. Hier ist wiederum die Frage, ob das ein Wirt lange wirtschaftlich, finanziell überlebt, wenn er ein Hauptklientel hat, das aus lauter Rauchern besteht. Das heißt, aus Sicht der Linzer Pächter ist es schon sehr bedenklich, wenn man sie nicht einmal mit einer kleinen Hilfe irgendwie unterstützen könnte. Angesucht haben vermutlich einige, aber zumindest unterstützen könnte man die, damit die zumindest die Möglichkeit haben, in Raucher und Nichtraucher zu trennen. Kurzum, wir halten vom Gesetz nichts, wir halten von diesem Antrag nichts und werden daher diesen Antrag ablehnen.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Ich glaube, ich kann diesen Antrag insofern verteidigen, als man mir sicherlich keine Subjektivität in dem Sinn unterstellen kann. Ich bin für diesen Antrag und zwar deswegen, weil wir die öffentliche Hand sind, weil wir die Stadt Linz sind, weil wir Steuergelder verwalten. Und ob ich jetzt sage, das Gesetz ist so gut oder so nicht gut, das steht jetzt überhaupt nicht zur Debatte, dieses Gesetz existiert. Sie haben noch gastronomische Einrichtungen bei unseren Sportparks zum Beispiel vergessen. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass die öffentliche Hand unterstützt, dass man rauchen kann. Als Gesundheitsreferentin muss ich sagen, wir können hier nicht in Vorlage treten. Das ist einfach so und das muss auch ich zur Kenntnis nehmen. Daher ersuche ich, dass auch alle anderen das zur Kenntnis nehmen und mit der öffentlichen Hand die Vorbildwirkung unterstützen. Das ist meine Ansicht.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Pühringer: „Die Einschätzung teile ich auch, dass das Gesetz schlecht ist, dass es besser wäre, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie zu verordnen. Das haben viele andere Länder schon zu Wege gebracht, nur wir in Österreich schaffen das scheinbar nicht. Der Aspekt, den Frau Gemeinderätin Klitsch übersieht, wenn sie sagt, die Wirte sollen selbst überlegen, ob die Gäste RaucherInnen oder NichtraucherInnen sind, die Angestellten in Gastronomiebetrieben haben normalerweise nicht das Recht zu entscheiden, ob sie passiv rauchen wollen oder nicht. Außer Sie wollen argumentieren, die müssten dann den Job aufgeben, weil sie vermeiden wollen, dass sie passiv rauchen. Ein zusätzliches Argument vielleicht auch noch: Es ist im Europäischen Parlament eine EU-weite Richtlinie zum ArbeitnehmerInnenschutz in Arbeit und die wird aller Voraussicht nach in relativ kurzer Zeit auf ein totales Rauchverbot hinauslaufen. Insofern wäre es ziemlich uneffizient und unwirtschaftlich, Umbauarbeiten zu finanzieren, wenn in kurzer Zeit ein totales Rauchverbot kommen würde. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hat gemeint, er wird keinem Wirt raten, in Umbauarbeiten nur einen Euro zu investieren, weil dieses totale Rauchverbot durch die EU wahrscheinlich in sehr kurzer Zeit kommen wird. Ich ersuche in diesem Sinn um Annahme unseres Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 10 Grillmöglichkeit an öffentlichen Plätzen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Antrag geht es um einen Versuch, mit relativ wenig Aufwand einigen oder vielen Linzerinnen und Linzern in der Freizeit die Möglichkeit zu schaffen, den öffentlichen Raum zu nutzen, und zwar im Speziellen hier zum Grillen. Unserer Einschätzung nach ist der Bedarf gegeben, es gibt Leute, die in der Freizeit sich treffen wollen zum Grillen. Es gibt unserer Einschätzung nach dazu viele geeignete Orte, ohne dass man in Konflikte mit AnrainerInnen kommt. In diesem Sinne stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen der Stadt Linz werden ersucht, zu überprüfen, auf welchen öffentlichen Flächen fix installierte Grillgeräte durch die Stadt Linz oder ihre Unternehmungen aufgestellt werden können. Besonders attraktive Standorte, wie zum Beispiel das Donauufer im Bereich des Urfahraner Jahrmarktgeländes, die Donauufer auf beiden Seiten im Bereich der Eisenbahnbrücke oder der Wasserwald sollen bei dieser Überprüfung auf jeden Fall berücksichtigt werden. Weiters ist ein Konzept zur Betreuung der Grillplätze (Wartung, Reinigung, ...) zu entwickeln. Den zuständigen Ausschüssen und in weiterer Folge dem Gemeinderat wird ein solches Konzept zur Beratung bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollten in Bezug auf die Schaffung von Grillplätzen rechtliche Änderungen notwendig sein, so wird ersucht, dies im Rahmen der Konzepterstellung in die Wege zu leiten.’ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Damen und Herren, ganz kurz zu diesem Antrag. Der einzige relativ vernünftige Absatz von diesem Antrag ist gleich der zweite Absatz, wo drinnensteht, dass sehr viele Linzerinnen und Linzer nicht die Möglichkeit haben, im eigenen Garten zu grillen. Das ist richtig, weil die meisten LinzerInnen vermutlich gar keinen eigenen Garten haben. Das heißt, sie können dort gar nicht grillen. Es gibt sehr, sehr viele Menschen in der Linzer Innenstadt, die noch Altbauwohnungen haben, das heißt, die haben auch keinen Balkon. Es gibt sehr viele Menschen, die nicht einmal in die Möglichkeit kommen, weil sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Der Antrag der Grünen bezieht sich auf ein Beispiel aus der Stadt Wien, dass auf der Wiener Donauinsel das Grillen gestattet ist. Durch die Bank ist es so. Es gibt aber in der Stadt Wien immer wieder Situationen, gerade in Dürreperioden oder in Hitzeperioden, wo sie dann das Grillen sehr wohl untersagen und wo einfach das Grillen verboten wird, weil es aus brandtechnischen Gründen zu gefährlich ist. Es gibt dann immer regelmäßig bei Hitzeperioden Aussendungen des Magistrates der Stadt Wien und vom Bürgermeister der Stadt Wien, MA 49, Forstamt, und dem Wiener Branddirektor, Herrn Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Perner, die dann immer in den Wiener Tageszeitungen veröffentlichen: ,Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr gilt ab morgen, Donnerstag, 12 Uhr, in Wien ein Grillverbot. Konkret ist das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich im Gebiet der Stadt Wien verboten. Das gilt selbstverständlich auch für die öffentlichen Grillplätze der Stadt Wien’. Wie gesagt, das kommt dann regelmäßig, wenn es Hitzeperioden gibt. Heuer war es noch nicht so, heuer haben wir noch zu wenig schöne Tage gehabt. Aber wenn die Hitzeperiode hält, kommt es vermutlich wieder. Ich habe mich ein bisschen umgeschaut, was ist in anderen Städten so los. In Österreich zieht sich das eigentlich flächendeckend durch, dass es durch die Bank eigentlich eher verboten ist auf Grund der Brandgefahr. Interessant, was ich dabei gefunden habe, ist die Stadt Berlin. Die Stadt Berlin hat zwar generell eine Grillmöglichkeit für die eigenen Bürger, hat aber jetzt während der Fußball-WM ein ganz striktes Grillverbot in der gesamten Stadt Berlin. Der Berliner Bürgermeister begründet das so: Einerseits haben sie sehr negative Erfahrungen mit Grillmöglichkeiten aus der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 - Unterbemerkung des Herrn Bürgermeisters: Offenes Feuer und Alkohol vertragen sich nicht sehr gut. Also die müssen da anscheinend irgendwelche Exzesse oder sonst etwas gehabt haben. Das Dritte, was auch interessant ist vom Berliner Bürgermeister: Durch diese öffentlichen Grillplätze speziell während der Fußball-Weltmeisterschaft würden die Ordnungsämter und die Ordnungsbeamten der Stadt Berlin hoffnungslos überfordert sein. Jetzt haben wir in der Stadt Linz die Angelobung von 18 Ordnungsmitarbeitern, das heißt, wenn wir diese Grillplätze hätten, bräuchten wir natürlich um viele mehr, weil dann die Einhaltung dieser Grillverordnung vermutlich dem Ordnungsdienst zugemünzt werden würde. Die anderen Städte lasse ich jetzt aus, weil wir da viele ähnliche Fälle haben. Interessant ist auch die Stadt Hamburg. Die haben anscheinend mehrere schreckliche Unfälle mit kleinen Kindern gehabt, die sich verbrannt haben. Das heißt, da hat sich die Stadt Hamburg auf Grund der vielen Kinderunfälle jetzt durchgesetzt, ein Grillverbot zu verhängen. Die einzige rühmliche Ausnahme - und da auch bitte gut zuhören – sind die Kleinstädte aus Nordrhein-Westfalen. Das habe ich gefunden in einem Artikel von der rheinischen Post Düsseldorf. (Zwischenruf) Ja, ich bin sehr belesen. Die rheinische Post Düsseldorf schreibt: In vielen kleinen Städten Deutschlands und Nordrhein-Westfalens ist es sogar erwünscht und erlaubt, dass die Bevölkerung grillt - aus der einfachen Situation, um die Rattenproblematik in den Griff zu bekommen, weil Ratten den Rauchschwaden ausweichen und seitdem sehr viel gegrillt wird, haben sie die Rattenproblematik im Griff. (Zwischenrufe) Also, wie gesagt, das ist ein kleiner Auszug aus Nordrhein-Westfalen. Aber nachdem Linz diese Rattenproblematik nicht so hat, wie gesagt, ist dann die Grillerlaubnis nicht unbedingt erforderlich. Die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst: Es ist natürlich, wenn viel gegrillt wird, in der Hitzeperiode die Brandgefahr und der Funkenflug viel zu gefährlich. (Zwischenrufe, Unruhe) Was uns auch irritiert ist, dass der Antrag von den Grünen kommt, gerade hinsichtlich des neuen Immissionsgesetzes. Das neue Immissionsgesetz verbietet offenes Feuer im öffentlichen Raum, weil es zu einer gewissen Feinstaubbelastung führt. Nächstes Problem ist das ganze Thema Müll. Das heißt, man kann davon ausgehen, wenn sehr viele Menschen rund um einen Grillplatz sitzen, dass dann entsprechend Müll anfällt, das heißt, es müsste dann wieder für die städtische Reinigung gesorgt werden. Ein Thema ist natürlich, wenn viele Menschen rund um einen Grillplatz sitzen, dass dann für die öffentlichen Toiletten gesorgt werden muss, weil das ist eine Notwendigkeit, die sich ergibt. Problematisch ist es für viele Linzerinnen und Linzer, weil sie sich durch den Geruch der Rauchschwaden und den Lärm, der sich bildet, belästigt fühlen. Und für die Kosten, die dann entstehen, inklusive Müllentsorgung und sonstige Dinge müsste die Allgemeinheit bzw. müsste der Bürger zahlen. Das heißt, das halten wir nicht für sehr sinnvoll. Wir sagen natürlich, wir begrüßen es, wenn sich Leute treffen. Wir haben in Linz viele Grünflächen, wo sich Leute zusammensetzen, eine Decke mitnehmen und sich einfach in eine Wiese setzen können. Aber es ist nicht wirklich erforderlich, dass man gleich einen Griller irgendwo aufstellt, und dass dann die Linzer mit rohem Fleisch und den Kartoffeln durch die Stadt marschieren, sondern wenn jemand an Hunger leidet, soll er sich ein gutes altes Picknick zubereiten, das ist ungefährlicher. Wie gesagt, aus diesen und vielen anderen Gründen mehr werden wir diesen Antrag natürlich ablehnen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Nach so vielen Jahren können Sie noch immer durch Ihre Argumentationen überraschen, Frau Kollegin.“ (Heiterkeit) Gemeinderat Lettner: „Ja, das kann man kaum toppen. (Heiterkeit) Das Bedrohungsszenario und Katastrophenszenario der Kollegin Klitsch möchte ich sicher jetzt nicht weiterführen, aber ich möchte doch noch ein paar vielleicht praktische Anmerkungen dazu machen. Diese Recherche kann durchaus ergeben, dass in anderen Städten und Gemeinden solche Grillplätze, wie übrigens auch in Linz, angeboten werden. In diesem Antrag der Grünen wird davon gesprochen, dass man fixe Griller haben möchte. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass solche fixen Griller eigentlich sehr, sehr wenig aufgestellt werden. Das hat einen guten Grund. Einer davon sind natürlich die Hygieneprobleme, die dabei entstehen können. Wien ist angesprochen worden, Donauinsel, dort gibt es solche Dinge, dort muss man sich vier Wochen vorher anmelden und eine Gebühr bezahlen. In Linz, glaube ich, haben wir bessere Einrichtungen. Wir haben zwei Grillmöglichkeiten im Bereich von Margarethen und am Pleschinger See. Da braucht man sich nicht anmelden, kann jederzeit hingehen und vor allem ist das Ganze auch kostenlos. Also fixe Griller aufzustellen, glaube ich, ist nicht sinnvoll. Wir sind übrigens der Meinung, dass diese zwei Plätze in Linz durchaus ausreichend sind. Es ist nicht ganz einfach, andere Standorte zu finden, wo Konflikte mit Anrainern ausgeschlossen werden. Aus diesen Gründen werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Roschger: „Ich finde, es wäre relativ unkompliziert gewesen, sich so etwas einmal anzuschauen, so etwas zu machen. Zur Frau Klitsch: Ein einfaches ,wir sind dagegen’, hätte völlig genügt. Eines muss ich schon sagen, generell zu unterstellen, dass Menschen die grillen, irgendwelche Exzesse feiern und die größten Schweindln sind und Müll hinterlassen, finde ich ziemlich dreist. Aber gut, das wissen wir eh, die Verallgemeinerung. In Wien gibt es zwei Geschichten. Das eine ist das, was es auf der Donauinsel gibt, was du angesprochen hast mit den fix installierten Grillern, wo man zehn Euro zahlt, damit die Reinigung und die Wartung funktioniert. Deswegen habe ich in dem Antrag geschrieben ... Zwischenruf... die stellen auch die Holzkohle zur Verfügung. Das ist ein besonderes Service, da kann man sich dann gut austoben dort. Das andere ist, es gibt in Wien sieben oder acht Bereiche, das weiß ich jetzt nicht auswendig, in Parks oder Grünanlagen, die als Grillbereiche ausgewiesen sind, wo man grillen kann. Es wäre relativ unkompliziert gewesen, das zu überprüfen und zu schauen, das habe ich in der Argumentation zu Beginn gesagt, Plätze zu finden, wo man mit AnrainerInnen nicht in Konflikt kommt. Es wäre niemandem ein Stein aus der Krone gefallen, aber ich nehme das so zur Kenntnis und bitte um die Zustimmung derer, die das super finden. Danke schön.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (16) sowie bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Forsterleitner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 11 Errichtung von WLAN in Linzer Straßenbahnen und Wartehäuschen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, ich kann der Wortmeldung von Kollegin Klitsch schon noch einen weiteren Aspekt abgewinnen, der mich sehr freut und zeigt, wie wichtig Internet ist. Die umfassenden Recherchen im Zuge des Grillens beweisen, dass man sich über das Internet umfassend informieren kann und dass das eine wichtige Technologie ist. Ich möchte mit einer Art kleinem Quiz beginnen und fragen, ob Sie dieses Zeichen kennen? Dieses Zeichen bezeichnet einen OpenNode, einen so genannten frei zugänglichen Internetpunkt, von denen es in Linz mindestens 120 gibt. Das sind nämlich nur die, die alleine schon die Stadt Linz zur Verfügung stellt. Das heißt, die Stadt hat eine sehr offensive und erfolgreiche Initiative im Bereich freier Internetzugang für Bürgerinnen und Bürger gesetzt, aber auch für alle BesucherInnen der Stadt, die das nutzen möchten. Dass das gut angenommen wird und sinnvoll und nicht nur eine Luxusgeschichte ist, beweisen alleine die rund 20.000 Zugriffe im Wissensturm im letzten Jahr. Rechnet man insgesamt alle Hotspots zusammen, kommt man auf wahrscheinlich 150.000 bis 200.000 Zugriffe, was bei einer 190.000 Einwohnerstadt glaube ich nicht so schlecht ist. Wir haben also in Linz erkannt, dass Internet und Internettechnologien eine wichtige kommunalpolitische Aufgabe sind und widmen uns dieser seit 2003. Jetzt hätten wir einen neuen mutigen Vorschlag, wie wir diesen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern können und die Chance, Bürgerserviceeinrichtungen und den Kontakt mit der Stadt Linz besser zu nutzen, und wie man Erleichterungen im Zugang zum Internet schaffen kann. Dieser nächste Schritt könnte sein, die Straßenbahnen und Haltestellen der Linz AG mit WLAN auszustatten. WLAN ist eine auf Funk basierende Technologie, mit der man dann mit einem PDA oder Handheld oder einem Laptop ins Internet einsteigen kann. Dass das auch bei fahrenden Zügen oder Bussen funktioniert, ist bereits hinlänglich bewiesen. In Amerika z.B. hat die Buslinie Greyhound ihre Busse damit ausgestattet. Das funktioniert tadellos. Inzwischen funktioniert es auch bei Hochgeschwindigkeitszügen der ÖBB und anderen Bahngesellschaften. Für die Linz AG und die Stadt wäre das auch eine weitere Möglichkeit zu zeigen, wie zukunftsorientiert die Stadt Linz ist, und dass sie dieses Thema ernst nimmt. Man soll, glaube ich, den Aspekt nicht außer Acht lassen, dass man einen Beitrag leisten sollte, den ‚digital devide’ zu reduzieren, nämlich die digitale Spaltung der Bevölkerung in die, die Zugang zum Internet haben und die, die keinen haben. Ich habe mir jetzt überlegt, wie ich die anderen Fraktionen dafür gewinnen kann. Ich hätte für Herrn Stadtrat Wimmer als Sicherheitsstadtrat ein hervorragendes Argument entdeckt. In Amerika hat es einige Versuche gegeben, die darauf hindeuten, dass durch die Installation dieser WLAN-Punkte in den öffentlichen Verkehrsmitteln sogar der Vandalismus eventuell zurückgehen könnte, weil die Kids vor allem in den Schulbussen damit beschäftigt sind, im Internet zu surfen, soziale Netzwerke zu besuchen oder vielleicht sogar einmal Hausübungen zu machen, was natürlich die LehrerInnen erfreuen dürfte. Vielleicht kann man mit diesem Argument, mehr Sicherheit, weniger Vandalismus, die FPÖ überzeugen, da zuzustimmen. Ansonsten bringt es auch, Herr Vizebürgermeister Watzl und Frau Stadträtin Wegscheider, für den Tourismus und für die Wirtschaft sehr viel. Gerade Leute, die die Stadt besuchen, insbesondere Geschäftsreisende, ärgern sich oft über hohe Roaminggebühren. Wenn man da auf einen kostenlosen Access Point zugreifen kann, ist das ein hervorragender Nebennutzen dieser guten Sache. In diesem Sinne, gehen wir den nächsten Schritt in Richtung Zukunft, bleiben wir mutig und Vorreiter in einer Stadt der freien Netze und des freien Wissens. Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Linz Linien: ‚Die Linz Linien werden ersucht, in Straßenbahnen und Bussen die notwendige Technik für WLAN-Netzwerke einzubauen und so rasch wie möglich den Testbetrieb für WLAN zu beginnen. Außerdem sollen die Wartehäuschen der Linz Linien an stark frequentierten Haltestellen schrittweise mit kostenlosen WLAN-Hotspots ausgestattet werden.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrter Kollege Forsterleitner, es tut mir fast Leid, wenn ich jetzt diese Euphorie ein bisschen bremsen muss. Bei aller Begeisterung für Internet und neue Technologien, die wir sicher gemeinsam teilen, sind in dem Antrag doch ein paar Punkte, die aus unserer Sicht wert sind, Beachtung zu erfahren. Da wären zum einen natürlich die Kosten, die auch mit so einer Installation von einem WLAN in der Straßenbahn verbunden sind und damit natürlich die Frage, wer würde das in der Straßenbahn nützen. Es ist sicherlich bekannt, dass das in erster Linie junge Menschen sind und es ist zu befürchten, dass das irgendwie indirekt oder direkt eine Fahrpreiserhöhung nach sich ziehen würde, die dann von der Allgemeinheit getragen werden müsste - auch von denen, die das nicht oder nicht in dem Ausmaß benützen, weil sie es auch nicht benützen wollen, z.B. Senioren, die zu einem hohen Prozentsatz die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Das ist einmal ein Argument. Der Vergleich mit den Greyhound-Bussen hinkt für mich dahingehend, weil es Busse sind, die sehr weite Strecken zurücklegen und ein ganz anderes Publikum befördern. (Zwischenrufe) Der Prozentsatz derer, die von Dornach in die solarCity fahren oder umgekehrt, wird ein sehr geringer sein. Mir ist schon klar, dass diese Forderung natürlich sehr populär ist und dass man da natürlich unter der Jugend sicherlich guten Zuspruch erreichen wird, auf der anderen Seite gibt es allerdings eine gewisse Verantwortlichkeit, die bei aller Bejahung von freien Netzen Folgendes vorsieht. Eine Straßenbahn oder ein Bus ist primär ein Fortbewegungsmittel und jede zusätzliche Ergänzung würde etwas kosten und sich in einer Erhöhung der Fahrpreise widerspiegeln. Das ist der eine Aspekt. Der zweite Aspekt ist, es ist sehr interessant, wenn man davon spricht, dass vor allem Jugendlichen der Zugang geboten werden muss. Erst gestern ist in den Oberösterreichischen Nachrichten ein Artikel gewesen mit einer Studie, die besagt, dass fast 100 Prozent der 16- bis 24-Jährigen in Österreich bereits Zugang zum Internet haben. Das Bedürfnis oder die Notwendigkeit ist dank des sehr gut ausgebauten Netzes von Hotspots in Linz vielleicht nicht unbedingt so gegeben, im Bus und in der Straßenbahn noch einen Zugang zusätzlich zu installieren. Das Argument aber - vielleicht kurz den Vandalismus angesprochen, dass der dann weniger wird, wenn die Jugendlichen im Internet surfen können -, erinnert mich ein bisschen an die Argumentation, die man früher öfter gehört hat. Wenn die Kinder schlimm waren, hat man den Fernseher eingeschaltet, damit sie Ruhe geben. Ob das pädagogisch sehr wertvoll war, weiß ich nicht und wage ich zu bezweifeln. Damit sind wir bei der Verantwortlichkeit. Ich denke, dass es gerade Jugendlichen gut tut - und ich habe mich mit Lehrern unterhalten, die wirklich hautnah am Geschehen sind -, dass gerade z.B. bei der Anreise in die Schule, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln stattfindet, eigentlich eine der wenigen Möglichkeiten ist, miteinander kommunizieren zu können, nämlich nicht über digitale Medien, sondern im so genannten Real Life. Aus diesen Gründen werden wir uns der sehr populären Forderung heute verschließen und uns beim Antrag enthalten.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderat Forsterleitner: „Ich glaube, dass sich das nicht direkt in einer Fahrpreiserhöhung niederschlagen wird. Die Monitore mit Fahrgastinformationen und Textnachrichten beispielsweise, mit denen jetzt die neuen Straßenbahnen und Busse ausgestattet worden sind, haben sich glaube ich auch nicht in einer Fahrpreiserhöhung niedergeschlagen. Es geht um einen Testbetrieb, das heißt, man muss jetzt einmal herausfinden, welche Technologie am besten ist. Das heißt, das Ganze wird schrittweise umgesetzt und ich glaube ich kann, ohne dass ich mich da jetzt zu weit hinauslehne, Sie beruhigen, das sind Kosten, die sich im Rahmen halten werden, weil so ein erschütterungsresistenter Router, den man da brauchen wird, wird nicht die Welt kosten. Ich glaube, das ist für eine Stadt wie Linz vertretbar und alleine das Außenwirkungsargument, dass sich die Stadt gut präsentieren kann, wäre diese Kosten schon wert. In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen, die diesem Antrag zustimmen und freue mich, dass das hoffentlich bald in die Realität umgesetzt wird.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Giegler berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 12 Gesetzliche Verankerung der Anstellungserfordernisse im Zuge der Neufestlegung des Dienstrechts für MitarbeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in unserem Bundesland haben die Betreiber von Horten immer mehr Probleme, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsmarkt zu finden, die die Anstellungserfordernisse für eine Anstellung in einem Hort erfüllen. Diese Anstellungserfordernisse sind im § 1 des Oberösterreichischen Kindergarten- und Hort-Dienstgesetzes geregelt, der besagt, dass den Beruf des Hortpädagogen oder der Hortpädagogin nur jemand ausüben darf, der/die entweder eine Ausbildung zur ErzieherIn, zur Kindergarten- oder HortpädagogIn in einer Bundesanstalt für Kindergartenpädagogik absolviert oder die Lehrbefähigungs- und Lehramtsprüfung abgelegt hat. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, haben nun die Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderbetreuungsreferat des Landes Oberösterreich und der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich einen Ausbildungslehrgang an der Pädagogischen Hochschule konzipiert. Dieser Ausbildungslehrgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen höherer Schulen, ist für vier Semester konzipiert und führt zu einer Ausbildung zum Hortpädagogen und zur Hortpädagogin. Obwohl die endgültige Finanzierung derzeit noch nicht gesichert ist und darüber noch verhandelt wird, sollten aber die logistischen Vorkehrungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienstrecht entsprechend verändert werden und für eine Verankerung im neuen Dienstrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte folgender Antrag beschlossen werden: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: ,Die Oö. Landesregierung wird ersucht, im neuen Dienstrecht für MitarbeiterInnen von Kinderbetreuungsreinrichtungen die Anstellungserfordernisse für HortpädagogInnen weiter als bisher zu fassen. Es sollen demnach auch AbsolventInnen von Ausbildungslehrgängen an Pädagogischen Hochschulen für HortpädagogInnen die Anforderungen für eine unbefristete Anstellung erfüllen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 13 Geplanter Schotterabbau in Pichling – Resolution und führt aus: „Es geht wieder um das leidige Thema der geplanten Schottergrube in Pichling. Vor wenigen Tagen wurde dem Magistrat der positive Naturschutzbescheid in zweiter Instanz für den geplanten Schotterabbau in Pichling zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann jetzt nur mehr die Oö. Umweltanwaltschaft eine Beschwerde einbringen. Bislang haben die Behörden des Landes Oberösterreich die Bescheide der Stadt Linz in zweiter Instanz aufgehoben und ausnahmslos für die Betreiber der Schottergrube entschieden. Der Schutz der Lebensqualität der Pichlinger Bevölkerung, Menschen, die den Naherholungsraum des Pichlinger Sees nutzen, und vor allem auch der Bereich des Natura-2000-Schutzgebietes sollten aber unserer Meinung nach den Vorrang vor Gewinninteressen haben. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Umweltanwaltschaft: ,Die Oö. Umweltanwaltschaft wird ersucht, im Interesse der Menschen, die im Umfeld des geplanten Abbaugebietes leben oder ihre Freizeit verbringen, gegen den zweitinstanzlich ergangenen positiven Naturschutzbescheid fristgerecht eine Beschwerde bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts, dem Verwaltungsgerichtshof und/oder dem Verfassungsgerichtshof einzubringen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist uns die Natur wichtig, natürlich ist uns wichtig, dass sich die Menschen in der Natur und Umgebung dort wohl fühlen. Ein bisschen beschleicht mich bei dem Antrag aber Bauchweh – rein aus juristischer Sicht heraus. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz ist eine Instanz, die über Teile dieses Verfahrens noch zu entscheiden hat. Und ich bin mir nicht ganz sicher, ob das gut, ordentlich und sauber ist, wenn der Linzer Gemeinderat sozusagen im Vorhinein, bevor eine Entscheidung, die wieder in erster Instanz bei uns liegt, seine Meinung so sehr kundtut und eine unabhängige Behörde wie die Umweltanwaltschaft auffordert, hier Rechtsmittel zu ergreifen. Es sei jedem die Meinung unbenommen, aber wichtig ist in dem Zusammenhang, dass wir auch, glaube ich, ein sauberes juristisches Verfahren führen. Wir sind in manchen Dingen hier letztlich in den oberen Instanzen belangte Behörde und sollten, um dem Ganzen den Touch eines sauberen Verfahrens zu geben, nicht solche Beschlüsse im Gemeinderat fassen, weil ich glaube, dass das nicht richtig ist. Darum bitte ich, diesen Antrag nicht anzunehmen und die Österreichische Volkspartei wird sich bei diesem Antrag enthalten.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Eine Erklärung dazu: Grundsätzlich richtet sich dieser Antrag nicht an die eigene Behörde. Bei dem Verfahren, um das es hier geht, das naturschutzbehördliche Verfahren, da gibt es die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen Einspruch zu erheben und es gibt eigentlich nur zwei, die einsprechen können: das eine ist der Werber, der ist sozusagen aber nicht betroffen, weil er seine Ziele erreicht hat, und das Zweite ist die Umweltanwaltschaft. Ich bin überzeugt davon, dass unsere Behördenverfahren, die wir auf unserer Ebene abgewickelt haben, gut und korrekt waren. Es ist schon verwunderlich, dass man, wo man alle möglichen Dinge schützt, auf einmal in diesem Punkt sehr großzügig ist. Das Mindeste wäre, dass ich, wenn ich Umweltanwalt bin, einen Einspruch mache, und darum geht es, mehr nicht. Ob der Einspruch wieder abgelehnt wird, ist eine ganz andere Frage, aber er soll wenigstens das Rechtsmittel ergreifen. Das würde sich für einen Umweltanwalt, sage ich einmal, grundsätzlich gehören, dass ein Umweltanwalt möglichst versuchen sollte, noch dazu in der Nähe eines Natura-2000-Gebietes, sich einzubringen. Es ist ja nicht so, dass mit uns zimperlich umgegangen worden ist. Ich bin vor den Richter gezerrt worden und alles Mögliche, der Werber hat nicht Recht bekommen und daher sage ich, ich will eigentlich nichts anderes, als dass das Rechtsmittel ergriffen wird. Bei vielen anderen Dingen ergreift man es ja auch. Warum will man es hier nicht ergreifen? Das ist etwas, was ich nicht ganz verständlich empfinde. Auch wenn es eine unabhängige Behörde ist, so ist es eine Bitte, eine Resolution. Darum wird die Bevölkerung, die tausende Unterschriften gesammelt hat, unterstützt. Das macht man sonst auch. Es ist noch ein Verfahren ausständig, das bei uns die Behörde zu machen hat. Das hat mit dieser Naturschutzentscheidung überhaupt nichts zu tun und daher würde ich vorschlagen, dass man das ruhigen Gewissens unterschreiben und unterstützen kann, weil es meines Erachtens das noch offene Verfahren nicht tangiert. Da habe ich eine andere Rechtsposition wie Sie. Aber ich bin nur Freizeitjurist.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Lettner: „Ich bedaure, wenn von der ÖVP die Linie, die offensichtlich am Land verfolgt wird, die Interessen eines einzelnen Unternehmers vor die Interessen der Linzer Bevölkerung zu stellen, auch im Gemeinderat mitgetragen wird und ersuche trotzdem um Zustimmung zu diesem Antrag.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Luger. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 14 Keine Schließung von Linzer Spitälern – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt sehr wenige Themen, wo sich die Parteien einig sind. Eines davon ist sicher eine funktionierende flächendeckende medizinische Versorgung. Wenn es allerdings darum geht, wie die künftigen Finanzierungsmöglichkeiten und die Spitalsreform in Einklang gebracht werden sollen, da scheiden sich schon wieder die Geister darüber. Die letzte große Aufregung haben wir dem Finanzstaatssekretär Schieder zu verdanken, der im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform mit einer Forderung nach Spitalsschließungen aufhorchen ließ. Gerade in Linz sind die Menschen in diesem Punkt sehr sensibilisiert, wurde doch gerade von der SPÖ im letzten Wahlkampf die Schließung von Spitälern thematisiert. Es wurden die Pläne des Staatssekretärs relativ heftig wieder relativiert aufgrund der großen Proteste. Dennoch sagt Bundeskanzler Faymann laut den Oö. Nachrichten vom 10. Juni 2010, er könne Schließungen nicht für alle Zeit ausschließen. Vorrangig sei für ihn, dass es an manchen Standorten im Bedarfsfall zu Umwandlungen kommt. Wir Freiheitlichen haben zu diesem Thema eine ganz klare Position. Während gerade in schwierigen Zeiten für die öffentlichen Haushalte Kooperationen und Synergieeffekte zwischen Spitälern gesucht und genutzt werden müssen, kommt eine ersatzlose Streichung von Standorten und somit eine direkte Verschlechterung unseres Gesundheitssystems keinesfalls in Frage. Dass es ohne Einsparungen nicht gehen wird, gestehen alle Parteien durchwegs zu. Wenig überraschend ist es dabei, dass die Einsparpotenziale klarerweise jeweils bei einem der anderen Erhalter gesehen und erkannt werden. Eine Lösung im Sinne der optimalen Gesundheitsversorgung der Linzerinnen und Linzer kann also nur dann erreicht werden, wenn es weniger um den Erhalt der einzelnen Einflussbereiche geht und sich stattdessen mehr um das Wohl der Österreicherinnen und Österreicher gekümmert würde. Den Bürgern ist es gleich, in welchem Spital sie sind, sie wollen einfach nur versorgt werden. Eine Zusammenarbeit sollte daher durchaus möglich sein. Eine Schließung kommt für uns nicht in Frage. Für eine Sicherstellung der Versorgung in Linz stellen wir daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die österreichische Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Alois Stöger, von den Schließungsplänen für Linzer Spitäler Abstand zu nehmen und den Linzer Gemeinderat über diesen Schritt in Kenntnis zu setzen.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ortner berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 15 Versetzung Stifter-Denkmal – Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, im Zuge der Neugestaltung der Promenade und der Grünfläche vor dem Landhaus hat sich die bisherige Optik dort sehr stark zum Positiven verändert. Leider ist aber in dem Zusammenhang festzuhalten, dass der neu errichtete Zugang zur Tiefgarage und zum WC seit dem die Sicht auf das Denkmal des berühmten Schriftstellers und Pädagogen Adalbert Stifter verdeckt. Bei Stifter ist zweifellos anzumerken, dass es sich bei ihm um eine der historischen Kulturgrößen unserer Heimat handelt und angesichts der zahllosen Übersetzungen seiner Werke in die verschiedenen Weltsprachen Stifter auch zu den Autoren der Weltliteratur gezählt werden kann. Von der Örtlichkeit her bietet der Landhausplatz genügend Platz, diesem wunderschönen und historisch wertvollen Denkmal wieder einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen. Das heißt im Weiteren, dass die unglückliche Kombination aus Stifterdenkmal und WC bzw. Tiefgaragenzugang sich bereits durch eine geringfügige Versetzung des Denkmals an eine besser sichtbare Stelle sehr leicht beseitigen lassen würde und man damit dem Andenken an diesen großen Sohn entsprechend Rechenschaft tragen könnte. Daher stellen wir Freiheitlichen folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Oö. Landesregierung, ehest eine Versetzung des Adalbert-Stifter-Denkmals vor dem Linzer Landhaus zu veranlassen, um von der Promenade aus eine freie und uneingeschränkte Sicht auf das Denkmal zu gewährleisten.’“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Vizebürgermeister Luger: „Über die literarische Bedeutung Stifters gibt es natürlich auch subjektive Empfindungen, wenn man an die Mittelschulzeit zurückdenkt. Aber das steht ja nicht im Zusammenhang mit der Bewertung des Denkmals. Der ,Nachsommer’ hat eine gewisse epische Breite, die schwer übertreffbar ist. Aber ich sehe keine Wortmeldung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 16 Qualitätssteigerung der Linzer Bäder und Seen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchergalerie, in einer großen Stadt wie Linz ist es besonders wichtig, den Menschen ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot für ihre Freizeitgestaltung zu bieten. Dieses soll sich vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen der Linzerinnen und Linzer orientieren. Die Linzer Bäder und Seen sind dabei besonders wichtige Erholungsgebiete. Die Stadt Linz muss daran interessiert sein, die Qualität dieser Freizeitoasen aufrechtzuerhalten bzw. weiter zu verbessern. Besonders vordringlich ist es, das Angebot so zu erweitern, dass künftig ein noch breiterer Kreis diese Einrichtungen nutzt. Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde das thematisiert und die freiheitliche Fraktion stellte fest, dass nur eine flächendeckende und bedarfsorientierte Qualitätssteigerung in Frage kommt, sodass davon alle Linzer profitieren können und nicht einzelne Stadtteile bevorzugt werden. Es ist daher angebracht, vor punktuellen, lokal begrenzten Wünschen nach Verbesserungen eine umfassende Erhebung durchzuführen, um anhand dieser Ergebnisse dann einen bedarfsorientierten Ausbau durchführen zu können. Die Erhebung soll sich ausdrücklich nicht nur an bereits bestehende Besucher der Linzer Bäder und Seen richten, sondern vor allem auch die Wünsche möglicher zukünftiger Gäste in Erfahrung bringen und die angemessene Verteilung von Badeangelegenheiten im gesamten Stadtgebiet prüfen. Die freiheitliche Fraktion stellt daher folgende Resolution an die Linz Service GmbH: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Linz Service GmbH, anhand einer flächendeckenden Erhebung mögliche Ausbauten und Qualitätssteigerungen der von ihr betreuten Bäder und Seen zu prüfen und dem Gemeinderat darüber zu berichten.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Fediuk: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, die ÖVP-Linz ist schon über den Sinneswandel der FPÖ etwas verwundert, weil im letzten Gemeinderat stellte die ÖVP zwei Anträge, die von der FPÖ abgelehnt wurden. Wir sind natürlich froh, dass für die Freibadesaison in Linz hier Verbesserungen beantragt werden und die ÖVP-Linz wird diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M 17 Ermäßigte Hundeabgabe für Wachhunde - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat, wir haben auf eine Studie Bezug genommen, die von der Sicherheitsdirektion Oberösterreich im Hinblick auf Einbruchskriminalität und mögliche Gegenmaßnahmen durchgeführt wurde. Diese Studie der Sicherheitsdirektion für Oberösterreich zeigte, dass es neben den oft kolportierten Möglichkeiten von Fenstergittern, nahe gelegenen Polizeiwachzimmern und Alarmanlagen noch eine wesentlich effizientere Möglichkeit gibt, Einbrecher wirksam abzuschrecken, und zwar hat die Studie gezeigt, dass mit Abstand an erster Stelle von verschiedenen Maßnahmen ein gut ausgebildeter Wachhund steht und somit die Abschreckungswirkung durch einen Wachhund größer ist, als sämtliche andere Maßnahmen, die hier in Frage kämen. Es stellt sich sicherlich die Frage, wieso diese Möglichkeit in der Praxis nicht öfter genutzt wird. Ein Teil werden sicherlich auch die finanziellen Kosten sein, die mit einer Ausbildung und dergleichen verbunden sind, aber auch die laufenden Kosten für Futter und eine ordnungsgemäße Haltung, und auch für die Hundeabgabe. In dem Sinn muss man darauf hinweisen und bedenken, dass es bereits jetzt in den betreffenden Gesetzen eine Ausnahmeregelung gibt, und zwar für Hunde, die im Zuge von Gewerbebetrieben gehalten werden und in landwirtschaftlichen Betrieben. Hier ist bereits jetzt eine ermäßigte Hundeabgabe vorgesehen. Für im Privathaushalt gehaltene Hunde gibt es diese Ausnahme nicht. Da fragt man sich schon zu Recht aus unserer Sicht, warum gerade in Zeiten einer Kriminalitätsrate, die verbesserungswürdig ist, diese Maßnahme zu wenig betont und genutzt wird und warum in dem einen Fall - einem Betrieb, einer Landwirtschaft oder einem Unternehmen - der Wachhund ermäßigt werden soll und günstiger kommen soll und beim Privathaushalt, der genauso unter einem Einbruch leiden kann, das nicht der Fall ist. Das ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar und daher fänden wir es als denklogische Konsequenz, die Gesetzeslage zu ändern und auch den Privathaushalten diese Haltung von Hunden, diese effiziente Abschreckungsmaßnahme gegenüber Einbrechern zu einem günstigeren Tarif zu ermöglich, genau wie das für Unternehmer und Landwirte bereits jetzt der Fall ist. Daher stellen wir in diesem Zusammenhang den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Oö. Landesregierung: ,Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die Oö. Landesregierung, das Oö. Hundehaltegesetz 2002 dahingehend abzuändern, dass die darin enthaltenen Regelungen zu Wachhunden auch auf geeignete Hunde in Privathaushalten (höchstens ein Hund je Haushalt) erweitert werden.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte mich bei diesem Antrag enthalten.“ Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag M 18 Überfluss besteuern, in die Zukunft investieren - Resolution und führt dazu aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf inhaltlich an Tagesordnungspunkt E anschließen, wo wir den Rechnungsabschluss für das Jahr 2009 diskutiert haben. Herr Stadtrat Mayr hat uns darüber in Kenntnis gesetzt – und es ist von den Unterlagen schon bekannt gewesen -, dass es im Rechnungsabschluss 2009 einen großen Einnahmenausfall gibt. Alleine der Bundesabgabenertragsanteil liegt um fast 17 Millionen Euro unter dem Voranschlag, in Summe fehlen etwa 20 Millionen Euro. In einer Pressekonferenz von Stadtrat Mayr hat er angekündigt, dass der große Hammer erst kommen wird. Die Bundesabgabenertragsanteile werden im Jahr 2010 - in einem Vergleichsszenario zu einer Situation ohne Wirtschaftskrise - um etwa 33,5 Millionen Euro unter diesem Niveau liegen und im Jahr 2011 dann auf 38 Millionen Euro steigen. Die Eigenen Steuern werden um etwa neun Millionen in diesem Jahr und im kommenden Jahr um elf Millionen unter dem Vergleichsszenario zu einer Situation ohne Wirtschaftskrise liegen. Unseres Erachtens bedeutet das, dass das nicht allein über die Ausgabenseite, also über das Sparen in den Griff zu bekommen sein wird, denn wir müssten dann konkret sagen, was wir im Kulturbereich, im Sozialbereich oder in anderen Bereichen sparen wollen. Die gute Nachricht wäre, dass Österreich reich genug ist und es sich leisten kann, die Einnahmenausfälle zu kompensieren. Ich bin mir sehr sicher, dass ab 11. Oktober, wenn die Gemeinderatswahl in Wien vorbei ist und die Landtagswahl in der Steiermark geschlagen ist, es auch in Österreich eine große Spar-Diskussion geben wird. Es werden Sparpakete präsentiert werden, wie sie schon in Osteuropa, in Griechenland, Deutschland, Spanien und England präsentiert wurden. Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass wir die Bundesregierung ersuchen wollen, dass sie uns die Einnahmenausfälle ersetzt, die vor allem durch Bundessteuern entstanden sind. Außerdem soll es eine politische Willensbildung geben, sodass nicht die Kommunen mit Sparen gezwungen werden, Einschnitte in den sozialen und Bildungsbereich zu tätigen, sondern dass eine politische Entscheidung bei den Reichen getroffen wird, die es uns einnahmenseitig erlaubt, das Budget wieder in Ordnung zu bringen. Ich möchte nur eine Zahl nennen. Wenn wir eine Vermögenssteuer einführen würden, die ein Prozent beträgt und nur bei den reichsten zehn Prozent der Österreicherinnen und Österreicher ansetzen würde, würde in etwa ein Volumen von sechs Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit könnten wir alleine schon die Ausfälle, die jetzt durch die Wirtschaftskrise entstanden sind, kompensieren und man hätte auch noch übriges Geld für wichtige Investitionen im Bildungsbereich und im Sozialbereich zur Verfügung, aber auch um die Kaufkraft der Kommunen sicherzustellen. Unseres Erachtens gibt es also eine politische Entscheidung, ob man ab Oktober bei den Armen sparen wird, oder ob man sich einnahmenseitig bei den Reichen das Geld holt. Wir stellen daher folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert die österreichische Bundesregierung auf, den Kommunen die Rückgänge der Bundesabgabenertragsanteile zu ersetzen, um die Erfüllung der kommunalen und übertragenen Aufgaben weiterhin zu gewährleisten. Zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, aber auch zur Finanzierung wichtiger Zukunftsinvestitionen und zur Reduzierung des Budgetdefizits sollen eine Vermögenssteuer, eine progressive Erbschafts- und Schenkungssteuer (mit einem Freibetrag von 200.000 Euro) sowie eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden.’ Ich ersuche um Annahme dieses Antrages.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Pühringer, die Freiheitlichen werden sich bei diesem Antrag enthalten. Nicht aus dem Grund, weil wir nicht auch der Meinung wären, dass einige Maßnahmen davon durchaus Sinn machen, aber zum Beispiel schon der Ansatz, dass die Finanzkraft der Kommunen durch die Einführung dieser Steuern sich verbessern würde - diese Steuern würden sicher vom Bund eingehoben, und in Wirklichkeit ginge es in unserem Fall schon darum, den Finanzausgleich städtefreundlicher und kommunenfreundlicher zu gestalten. Ganz kurz zu den einzelnen Punkten. Bei der Vermögenssteuer muss man schon auch bedenken, dass in Österreich sehr viel Geld in Stiftungen geparkt ist und manche dieser Stiftungen sollen auch politischen Parteien gehören. Da sollte man sich überlegen, vielleicht einmal dort anzusetzen. Ob das dann auch so umsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer entspricht es nicht dem Gerechtigkeitsprinzip, dass das, was einmal erarbeitet und versteuert wurde, noch einmal mit weiteren Steuern belastet wird. Zur Finanztransaktionssteuer ist von unserer Seite festzuhalten, dass diese durchaus Sinn auf nationaler Ebene macht, aber so völlig unsinnig ist, sondern hier kann nur eine EU-weite Transaktionssteuer in Frage kommen. Alles andere würde nicht greifen. Wir werden uns mit dieser Begründung beim gegenständlichen Antrag enthalten.“ (Beifall FPÖ) Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt Bürgermeister Dobusch nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (16), FPÖ (9) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Berichtswesen zur Budgetentwicklung der Stadt unter Einbeziehung der ausgegliederten Aufgabenbereiche und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute einen Rechnungsabschluss präsentiert bekommen, wobei wir im März eine zusätzliche Darlehensaufnahme von 15 Millionen Euro beschlossen haben, die wir dann doch zu einem Großteil nicht brauchten. Diese ganzen Abweichungen des Rechnungsvoranschlages im letzten Jahr waren dem Gemeinderat in diesem Umfang nicht bekannt. Vielleicht hätte die eine oder andere Fraktion bei dem einen oder anderen Antrag anders abgestimmt, wenn diese Situation schon früher bekannt gewesen wäre. Des Weiteren werden durch diverse Ausgliederungen in den letzten Jahren immer mehr Finanzierungen auch in den vorgelagerten Gesellschaften durchgeführt. In Gesellschaften ist es bei der Stadt Linz derzeit üblich, dass es überall Quartalsberichte der Geschäftsführung gibt. Die Geschäftsführung berichtet viermal im Jahr an den Aufsichtsrat. Warum soll nicht auch die Stadtregierung, der Magistrat in Form des Finanzreferenten viermal im Jahr einen zusammengefassten Überblick an den Gemeinderat geben, wie sich die Einnahmen- und Ausgabenfinanzierungen und dergleichen über das Jahr entwickeln? Diese zeitnahe Kontrolle wäre wichtig, um auch während des Jahres schon gegensteuern zu können. Wenn wir jetzt hören, der große Hammer kommt noch, dann stellen sich die Fragen, wann kommt der Hammer und wie stark schlägt er zu? Die Fragen sollten wir uns da herinnen des Öfteren stellen und nicht nur einmal beim Budget und einmal beim Rechnungsabschluss, wo wir dann erst sehen, wie stark der Hammer war. Wir stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Finanzreferent Stadtrat Johann Mayr wird ersucht, den Linzer Gemeinderat in Quartalsberichten in umfassender Weise über die Entwicklung des Budgetvollzuges unter Einbeziehung der wichtigsten Finanzdaten der vom Budget der Stadt Linz abhängigen städtischen Gesellschaften und Betriebe zu informieren, sodass der Gemeinderat zeitnah auf die Entwicklung reagieren kann.’ Ich bitte um Annahme.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, bei diesem Antrag sehen wir die Notwendigkeit und den Sinn dahinter nicht ganz. Wenn man diesen Antrag, wo der Finanzreferent ersucht wird, quartalsweise aus seinem Ressort zu berichten, weiterdenken würde, würde das bedeuten, dass schließlich jedes Regierungsmitglied in der Linzer Stadtregierung Quartalsberichte abgeben müsste. Aus unserer Sicht ist es aber in der Stadt so vorgesehen, dass es für Fragen zu diesen Themen zwei Ansprechstellen gibt. Zum einen den jeweiligen Ausschuss, wo jede Partei vertreten ist - mit Stimmrecht die größeren Parteien, die kleineren auch ohne Stimmrecht. Die zweite Möglichkeit zur Informationseinholung neben den Ausschüssen ist aus unserer Sicht die Möglichkeit der Anfrage. Auch hier steht es jedem Gemeinderat zu, Informationen einzuholen. Was es konkret für einen Sinn machen würde, in mehr oder weniger regelmäßigen Berichten noch einmal gesondert die Sitzungen zu verlängern und vielleicht Informationen zu liefern, die zu diesem Zeitpunkt gar niemand haben möchte, weil niemand danach gefragt hat, sehen wir jetzt nicht. Wir enthalten uns daher der Stimme.“ (Beifall FPÖ) Stadtrat Mayr: „Grundsätzlich haben wir Ende 2007 einen Gemeinderatsbeschluss gefasst, der lautet: ‚Im Finanzausschuss soll analog zur Vorgehensweise des Landes Oberösterreich über den Budgetvollzug berichtet werden.’ Das heißt, dass wir die gleiche Vorgangsweise wählen, wie der Herr Landeshauptmann bei der Information der anderen Parteien. Ich habe – das war am 22. November – dem Herrn Landeshauptmann einen Brief mit der Bitte geschrieben, dass wir diesen Antrag im Gemeinderat beschlossen haben und er möge mir mitteilen, in welcher Form, in welchen zeitlichen Intervallen und an welchen Adressatenkreis das Land Oberösterreich über den laufenden Budgetvollzug informiert. Der Herr Landeshauptmann hat mir freundlicherweise mit 1. Februar geantwortet und hat folgende Vorgangsweise geschildert: ,Da der Rechnungsabschluss üblicherweise in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause behandelt wird, bezieht sich dieser Bericht’, den er im Ausschuss für Finanzen gibt, ,auf den Stand zum 1. Juni eines Jahres’. Also der Herr Landeshauptmann berichtet im Juni, wenn der Rechnungsabschluss behandelt wird, den Landtagsklubs über den Budgetvollzug beziehungsweise die wichtigsten Indikatoren mit Stand 1. Juni. Der Herr Landeshauptmann führt weiter aus: ,Inhaltlich enthält der Bericht eine gegenüber dem Rechnungsabschluss aktualisierte Darlegung einerseits der gegebenen Haushaltsrücklagen und Forderungen des Landes sowie andererseits der vorhandenen längerfristigen Verpflichtungen des Landes. Zum aktuellen Budgetvollzug informiere ich über die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen aus dem Finanzausgleich’ – das heißt, das sind die Bundesertragsanteile – ,im Vergleich mit der Voranschlagserwartung beziehungsweise welche Einnahmen für das gesamte Jahr prognostiziert wurden. Hinsichtlich des Ausgabenvollzugs ist zu diesem Zeitpunkt von Relevanz, inwieweit durch Kreditsperren die Inanspruchnahme der veranschlagten Beträge eingeschränkt ist.’ Nachdem es bei uns keine Kreditsperren gibt, kann ich über die nur berichten, wenn der Gemeinderat solche beschließt. ,Weiters lege ich den stichtagsbezogenen Geldbestand beziehungsweise den Stand allfälliger Zwischenfinanzierungen in Form von Barvorlagen dar, die entsprechend den Ausführungsregelungen der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung keine Finanzschulden darstellen und bis längstens zum 31. Dezember wieder zurückgezahlt werden müssen. Anmerkungsweise berichte ich noch über die Ausschöpfung der mit einzelnen Mitgliedern der Landesregierung getroffenen Ressortübereinkommen’ – die gibt es bei uns auch nicht – ,sowie über zwischenzeitliche beziehungsweise längerfristige Fremdfinanzierungen der Landes-Immobiliengesellschaft und der Gespag sowie auch der Ordenskrankenhäuser im Rahmen des ihnen mit Landtagsbeschluss eingeräumten Kreditrahmens.’ Wir haben uns dann darauf verständigt, wie laut Gemeinderatsbeschluss, das im Juni-Finanzausschuss exakt nach der gleichen Gliederung, die der Herr Landeshauptmann verwendet - auch im Juni, wenn er den Landtagsklubs berichtet -, auch zu tun. Das ist heuer zum zweiten Mal erfolgt, weil das war im Juni 2008 das erste Mal. Den Mitgliedern des Finanzausschusses liegt dieser Bericht des Stadtkämmerers schriftlich vor. Das heißt, jede Fraktion, die im Finanzausschuss vertreten ist beziehungsweise den Finanzausschuss besucht, hat diese Unterlage analog, wie sie der Herr Landeshauptmann verwendet, weil wir uns strikt an den Gemeinderatsbeschluss gehalten haben. Das heißt, der Wissensstand der Fraktionen im Gemeinderat entspricht exakt dem Wissensstand der Landtagsklubs, weil die Information des Finanzreferenten Landeshauptmann Pühringer genauso gemacht wird, wie die Stadtkämmerei die Mitglieder des Finanzausschusses beziehungsweise die Fraktionen informiert. Ich erspare mir jetzt, dieselbe Gliederung mit den Details vorzulesen. Es wird nämlich nicht nur gesagt, welche Darlehensforderungen wir in Summe haben, sondern die Mitglieder des Finanzausschusses bekommen auch eine exakte Aufgliederung, welche Forderungsverpflichtungen Dritte gegenüber uns haben, nach Namen geordnet. Das Gleiche für die nicht fälligen Verwaltungsforderungen, das Gleiche für den Geldbestand von der Hauptkasse über die Sozialkasse über die untergeordneten Kassen und die Handverlage bis zu den einzelnen Konten, über die die Stadt Linz verfügt. Und bei den Wertpapieren wird genauso detailliert berichtet, von a) Erbschaften im Detail, b) Stiftungen im Detail und c) Beteiligungen im Detail. Das heißt, diese Information erfolgt analog zum Land Oberösterreich. Dann gibt es bei uns selbstverständlich bei den Budgetgesprächen mit den einzelnen Stadtsenatsmitgliedern auch die entsprechende Information, wie sich die Bundesertragsanteile und die Eigenen Steuern entwickeln, und zwar die jeweilige Vorschau des laufenden Jahres. Das war ein Ausdruck vom 13. November 2009 über die laufende Entwicklung der beiden Steuerbereiche und was im Voranschlag 2010 vorgesehen ist. Ich lese Ihnen jetzt vor, was dem Kollegen Watzl, der Frau Kollegin Wegscheider und allen anderen Stadtsenatsmitgliedern im November seitens der Stadtkämmerei vorgelegt wurde. Die Schätzung: Ertragsanteile 195,7 Millionen Euro, tatsächlich: 195,8 Millionen Euro. Da muss man einmal der Stadtkämmerei und der Finanzverwaltung gratulieren für diese exakte Schätzung im November, dass sie punktgenau die Bundesabgabenertragsanteile für 2009 vorgelegt haben. Die Eigenen Steuern – und da muss man immer sagen, dass das Ganze quartalsverzögert ist – wurden seitens der Stadtkämmerei in der Schätzung vorgelegt mit 153,5 Millionen Euro, tatsächliche Einnahmen 153 Millionen. Also auch eine exakte Schätzung, die für die Budgetgespräche 2010 vorgelegt wurde. Das heißt, es gibt zwei Informationen: die analog zum Land Oberösterreich im Juni-Finanzausschuss und die zweite Information ist die bei den Budgetgesprächen – das war diesmal im November, weil wir Neuwahlen gehabt haben. Ich glaube, die Gesprächstermine sind schon ab Oktober mit den Stadtsenatsmitgliedern ausgemacht, was die Budgeterstellung 2011 betrifft. Und dort wird das genau wieder vorgelegt. Jetzt kann man natürlich der Meinung sein, die Entwicklung müsste genauer eingeschätzt werden. Ich habe mir das jetzt für das Jahr 2009 angeschaut. Mit Erlass der Gemeindeabteilung – das heißt jetzt anders, Direktion für irgendetwas – schickt mit 3. November 2008 für die oberösterreichischen Gemeinden eine Schätzung der Bundesertragsanteile aus: 1,259,8 Milliarden Euro. Das war am 3. November. Im Jänner 2009 schickt das Finanzministerium die Schätzung für die Bundesertragsanteile 2009 aus: 1,211,2 Milliarden Euro – also eine Reduktion um 48 Millionen innerhalb von zwei Monaten. Im März 2009 schickt das Finanzministerium eine neuerliche Schätzung für die Bundesertragsanteile für die oberösterreichischen Gemeinden aus: 1,204,3 Milliarden Euro, also gegenüber der November-Schätzung mit der Budgeterstellung eine Reduktion um 55,5 Millionen Euro. Und im Oktober 2009 schickt dann wieder das Finanzministerium eine neuerliche Schätzung aus mit 1,180,3 Milliarden Euro – exakt um 79,5 Millionen Euro weniger. Das heißt, die ursprüngliche Schätzung vom November 2008 des Landes Oberösterreich war um 6,7 Prozent höher. Nur die Schätzung vom Oktober ist auch zu hoch. Wenn jetzt die tatsächlichen Rechnungsabschlüsse aller Gemeinden kommen, werden wir gegenüber der November-2008-Schätzung zu den tatsächlich realisierten Bundesertragsanteilen der oberösterreichischen Gemeinden bei einem Minus von acht bis zehn Prozent liegen. Wir haben jetzt die rund 195 Millionen Euro im Rechnungsabschluss enthalten. Wenn wir diese acht bis zehn Prozent Differenz gegenüber den Schätzungen bei der Budgeterstellung hernehmen und die auf unsere Ist-Beträge hinaufrechnen, kommen wir exakt in etwa auf die 212 Millionen Euro, die seitens der Finanzverwaltung bei der Budgeterstellung aufgrund der damaligen Prognosen vorgelegt wurden. Sie sollen nur an diesen Beispielen sehen, dass sich einerseits die Stadtkämmerei erfolgreich bemüht, unter den gegebenen Rahmenbedingungen und den gegebenen Prognosen und Daten das auf die Stadt Linz zu übertragen. Aber Sie sehen auch, wie sich die Schätzungen des Landes Oberösterreich und des Finanzministeriums im Jahr 2009 für das laufende Jahr 2009 dramatisch verändert haben. Im Oktober 2009 war überhaupt die letzte Schätzung, die das Finanzministerium abgegeben hat. Erst im Mai dieses Jahres wurde eine neuerliche Schätzung, und zwar für 2010 und folgende Jahre abgegeben, weil das Finanzministerium - und ich glaube zu Recht – gesagt hat, die Rahmenbedingungen und die Eckdaten sind so unsicher, dass jede weitere Schätzung relativ unseriös gewesen wäre. Daher hat man monatelang seitens des Finanzministeriums auch keine Schätzung abgegeben. Das heißt aus meiner Sicht, die Finanzverwaltung bemüht sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen glaube ich sehr engagiert und erfolgreich, exakte Daten vorzulegen, was die Einnahmenseite betrifft. Zweitens informieren wir im Linzer Gemeinderat beziehungsweise die Fraktionen exakt identisch, wie der Herr Landeshauptmann die Landtagsklubs. Zusätzlich werden dann bei der Budgeterstellung die Prognosen des laufenden Jahres beziehungsweise die Schätzungen für das Jahr darauf erstellt. Weil wir einen Sonderfall bei der Budgeterstellung 2010 gehabt haben, haben wir bei den Budgetgesprächen weitergeblickt, dass auch Prognosen für 2011 seitens der Stadtkämmerei in den Gesprächen abgegeben wurden. Ich glaube, dass hier exakt informiert wird. Im Übrigen, was die eigenen Unternehmen betrifft, ist es doch so, dass alle Stadtsenatsfraktionen in den Aufsichtsräten vertreten sind und daher auch alle die Informationen über die laufenden Entwicklungen der städtischen Unternehmungen haben. Dort, wo ein entsprechender Kreditbedarf besteht, wird in den Aufsichtsräten berichtet und im Juni im Finanzausschuss, was sich getan hat. Ich glaube, dass alle Fraktionen einen sehr umfassenden Überblick über die Gestionen der städtischen Gesellschaften und des städtischen Haushalts haben.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Schmied: „Ja, da macht es die Stadt so wie das Land, wie der Herr Landeshauptmann und trotzdem passt es der ÖVP nicht. Die Kollegin Roschger hat heute schon mehrfach darauf hingewiesen, wie die ÖVP agiert - sie hat sich schon wieder einmal einen Antrag von uns abgekupfert. Herr Stadtrat Mayr hat schon gesagt, dass der Antrag letztes Jahr im Juni beschlossen worden ist - vierteljährlicher Quartalsbericht. Er hat das jetzt ausführlich erklärt. Es ist mir noch jede Frage im Finanzausschuss beantwortet worden und - Stadtrat Wimmer hat es auch gesagt - man kann hier im Gemeinderat auch Anfragen stellen. Das heißt, wir werden uns bei dem hier wieder einmal nicht nachvollziehbaren Antrag der ÖVP der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, es stellen sich für mich drei Fragen. Erstens, wollen wir vielleicht einmal besser als das Land sein? (Heiterkeit) Das geht auch an die Adresse der Grünen. Es kann ja möglich sein, dass wir uns nicht nur irgendwo anlehnen und irgendetwas nachmachen, sondern eine Vorreiterrolle übernehmen. (Zwischenrufe) Zweitens, wollen wir das öffentlich oder nicht öffentlich machen? Ein Aufsichtsrat ist nicht öffentlich, ein Finanzausschuss ist nicht öffentlich, eine Budgetverhandlung ist nicht öffentlich, ein Gemeinderat ist für alle Linzerinnen und Linzer öffentlich. (Zwischenrufe) Wollen wir besser sein als das Land oder nicht, Herr Stadtrat Mayr? Die dritte Frage ist, will Herr Stadtrat Mayr sich vielleicht irgendwann einmal den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass er den Gemeinderat über irgendeine Entwicklung nicht rechtzeitig informiert hat? Das muss er selber entscheiden. Er wird es wahrscheinlich aushalten. Wir werden ihm den Vorwurf vielleicht irgendwann einmal machen müssen. Ich bitte trotzdem um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend die Fortsetzung des städtischen Förderprogrammes für den Ankauf von Elektrofahrzeugen und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir haben in der letzten Gemeinderatssitzung bereits das Thema Förderung der Elektro-Mobilität angezogen. Damals hat es geheißen, es wird auf Beamtenseite evaluiert. Mittlerweile ist das Faktum eingetreten, dass beim letzten Ausschuss die Förderung für die Elektro-Mobilität endgültig nicht verlängert worden ist. Die Zukunft fährt elektrisch. E-Mobilität ist nachgewiesen die umweltfreundlichste Form des Individualverkehrs. Gerade in der aktuellen Diskussion um die erhöhten Feinstaubbelastungen in Österreich stellt die Mobilität damit große Herausforderungen bei der Reduktion dar. Die Elektro-Mobilität stellt eine große Zukunftschance dar, insbesondere wenn sie mit einer auf Effizienz und Nachhaltigkeit basierenden Energieversorgung verbunden wird. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Diese Passage entstammt einer Pressekonferenz-Unterlage von Linz AG Generaldirektor Mag. Alois Froschauer am 31. Mai 2010. Als konkrete Handlungsfelder des Unternehmens im Sinne der Elektro-Mobilität werden in der Unterlage angeführt: Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung, Entwicklung und Ausbau der E-Tankstellen-Infrastruktur, Förderung von Mobilitätskonzepten und Forcierung CO2-freier Antriebe. Aus einer Presseunterlage des für Umweltanliegen zuständigen Mitgliedes des Linzer Stadtsenates vom 22. Juni 2010 geht hervor, dass das zunächst bis 31. Juli 2010 laufende E-Fahrzeug-Förderungsprogramm der Stadt Linz vorerst nicht fortgesetzt werden soll. Vielmehr ist in dieser Unterlage davon die Rede, dass die Aktion evaluiert und nötigenfalls angepasst werden soll. Ergebnisse sollen bis Jahresende 2010 vorliegen. Wir stellen daher nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Umweltanliegen zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird beauftragt, das laufende Förderprogramm für den Ankauf von Elektrofahrzeugen über den 31. Juli 2010 hinaus fortzusetzen und spätestens bis zum Jahresende 2010 dem für Umweltangelegenheiten zuständigen Gemeinderatsausschuss ein Konzept vorzulegen, welche weiteren Maßnahmen und Anreize seitens der Stadt Linz im Sinne der Elektro-Mobilität gesetzt werden sollen.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages. (Beifall ÖVP) Begründung für die Dringlichkeit: Das gegenwärtige E-Fahrzeuge-Förderungsprogramm der Stadt Linz läuft per Ende Juli 2010 aus. Im Sinne des Umweltschutzes in der Stadt Linz sollten umgehende weiterführende Schritte zur Förderung der E-Mobilität in die Wege geleitet werden, weshalb eine Dringlichkeit bei der Behandlung des Antrages gegeben ist.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Offenbar funktioniert die Kommunikation in der ÖVP-Fraktion nicht so gut. Ich habe im Ausschuss schon erklärt, dass die Förderung nicht endgültig eingestellt werden soll, sondern dass ich einfach nicht daran denke, Geld auszugeben um des Ausgebens willen. Diese Förderung war ursprünglich für ein Jahr beschlossen – aus gutem Grund –, es wurde die Markteinführung einer quasi neuen Technologie unterstützt. Das war aus der Sicht vor einem Jahr mehr als sinnvoll. Bevor wir das jetzt einfach ungeschaut verlängern, bin ich der Meinung, dass wir uns das ansehen sollen. Gerade wo Sie sich so viele Sorge um das städtische Budget machen, ist das für mich gar nicht nachvollziehbar, dass Sie das anders sehen. Bevor wir das jetzt einfach weiterführen, will ich wissen, ob die Förderung in der Form immer noch so viel Sinn macht. Wir sind eine der wenigen Städte, die so eine Förderung haben. Mittlerweile gibt es eine sehr großzügige Förderung vom Land, die es jetzt einmal bis Ende Oktober in der bestehenden Form weitergeben wird. Es ist noch nicht klar, wie es da weitergeht. Wie Sie ja selber in Ihrem Antrag ausführen, ist die Linz AG sehr engagiert und mittlerweile gibt es auch verschiedene Instrumente der Förderung des Bundes. Ich weigere mich in Zeiten wie diesen schlichtweg, doppelt zu fördern und einfach Geld hinauszuschmeißen. Ich will zuerst wissen, ob es in dieser Form Sinn macht und wenn ja, in der Form, wo es einfach für die Zukunft sinnvoll ist, die Elektro-Mobilitätsförderung wenn notwendig anzupassen oder in der geeigneten Form weiterzuführen. Aber ganz sicher bin ich nicht dafür zu haben, das Geld einfach hinauszuschmeißen und ohne dass wir wissen, ob es gescheit ist oder nicht, das weiterzuzahlen.“ (Beifall Die Grünen, SPÖ) Gemeinderat Pühringer: „Wir sind zwar relativ selten einer Meinung mit den Grünen, ich kann mich aber da nur anschließen, auch bei der Argumentation der Frau Stadträtin. Auch für uns ist klar, zuerst einmal die Sinnhaftigkeit der Förderung zu hinterfragen. Wir bleiben bei der Argumentation der letzten Gemeinderatssitzung, dass natürlich auch die Frage einmal geklärt werden muss, will man eigentlich Elektroautos, wer kann es sich leisten. Wir werden uns der Stimme enthalten.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Sehr geehrte Frau Stadträtin Schobesberger, jetzt sitze ich ein halbes bis dreiviertel Jahr in der Politik und schaue mir so hin und wieder an, wofür in Ihrem Ressort Geld ausgegeben wird. Und da ist so ein Haufen an Sachen dabei, die für die Allgemeinheit ohne jede Bedeutung sind und da spielt es keine Rolle, wohin der Knödel hinausgedonnert wird, das spielt keine Rolle! (Beifall ÖVP, Zwischenrufe, Unruhe) Und dann, wenn wir ein Thema von euch aufgreifen, dass wir das aufgegriffen haben, ist natürlich ein Riesenskandal... Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Das ist unbeschreiblich!“ Gemeinderat Mag. Fürlinger weiter: Ja, das ist wirklich unbeschreiblich, was da hinausgeschmissen wird! (Zwischenrufe) Das ist ein Skandal, ich weiß, aber sie kann sich eh selber wehren, Herr Stadtrat, sie braucht nicht Sie dazu. (Zwischenrufe, Unruhe) Wer hat irgendjemanden beleidigt? Darf ich einmal generell etwas sagen? Wenn ihr die Schultern raushaltet, dann ist das eine Gaudi und klasse, wenn wir beschimpft werden, aber wenn ihr einmal politisch kritisiert werdet, dann ist alles eine Beleidigung und niveaulos und sonst etwas. Haltet ihr nichts aus? (Beifall ÖVP) Ihr müsst eine etwas dickere Haut bekommen, weil wir müssen uns auch den ganzen Tag anhören von den Grünen und von allen, dass wir niveaulos sind, dass wir konservativ und verstockt sind. Das können wir uns da stundenlang anhören und keiner von uns reagiert so angefressen wie ihr, wenn ich einmal die Politik kritisiere. Ich kritisiere die Politik, dass bei einem Thema wie Umwelt einfach gesagt wird, da wird Geld hinausgeschmissen. Für ein Umweltthema, für Sauberkeit, für Lärm wird Geld hinausgeschmissen - das nennt sich Geld hinausschmeißen. Da zeige ich Ihnen einmal, was Geld hinausschmeißen ist, anhand der Stadtsenatsprotokolle. Das werde ich Ihnen einmal nachweisen, was Geld hinausschmeißen ist. Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), FPÖ (9) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderat Noveska berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend „Salzburger Deutschpflicht“ auch an Linzer Schulen - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aus der neuen Linzer Schulstatistik geht eindeutig hervor, dass immer mehr Volksschulen mit fehlenden Deutschkenntnissen ihrer Schüler zu kämpfen haben. Beinahe die Hälfte spricht außerhalb des Unterrichts nicht Deutsch, sondern ausschließlich oder überwiegend die Sprache der Eltern und weist in der Folge große Sprachdefizite auf. Immer größer wird die Zahl der außerordentlichen Schüler, die zum Erlernen der deutschen Sprache Förderunterricht in Anspruch nehmen müssen. Eine Salzburger Schule hat bei ähnlichen Problemen schon Vorarbeit geleistet. Dort gilt die Regel, dass auch in den Pausen grundsätzlich nur Deutsch gesprochen werden soll. So können die Schüler Praxis sammeln, was zuhause oft nicht möglich ist. Das viel versprechende Salzburger Modell sollte daher auch für unsere Schulen geprüft werden. In diesem Zusammenhang stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Landesschulrat für Oberösterreich: ‚Der Landesschulrat für Oberösterreich wird ersucht, die Aufnahme einer Regel in die Hausordnung der Linzer Schulen, dass Schüler, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, auch außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände Deutsch sprechen sollen, rechtlich zu prüfen und dem Gemeinderat anschließend darüber zu berichten.’ Ich bitte zum Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (16) und Gemeinderat Reiman, BZÖ, sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Tagesordnung der 8. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 19.06 Uhr 442 345