Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 6/2010 PROTOKOLL über die 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 16. September 2010, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger ÖVP Dr. Erich Watzl Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner ÖVP Mag. Klaus Fürlinger SPÖ Stefan Giegler SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Marie Edwige Hartig ÖVP Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Karl Anton Haydtner FPÖ Markus Hein ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Karin Hörzing ÖVP Dipl.-Ing. Stefan Hutter ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Sebastian Ortner FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml BZÖ Reinhard Reiman SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring SPÖ Klaus Strigl GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER C ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT 1. Gewährung einer Subvention an die St.-Barbara-Gottesacker-Stiftung, Friedhofstraße 1 (Sanierung des Friedhofsgebäudes/Mittelteil in der Friedhofstraße 25); 200.000 Euro, davon je 50.000 Euro in den Jahren 2010 bis 2013; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000 Euro 2. Grundverkauf in der KG Linz (Landstraße/Scharitzerstraße/Südtirolerstraße) an Herrn Dr. Hubert Hofmann, Landstraße 115; 1842 Quadratmeter, Grst. Nr. 1214/1, 1215/1 und 1218/7 D ANTRÄGE DES STADTSENATES 1. Verleihung von Ehrenringen der Stadt Linz an Frau Vizebürgermeisterin i.R. Dr.in Ingrid Holzhammer und Herrn Präsident Dr. Christoph Leitl 2. Personalbeirat; Bestellung von Dienstnehmervertretern – Änderung der Zusammensetzung 3. Projekt Kommunikationsaktion zu „Linz verändert“; Grundsatzgenehmigung; max. 221.600 Euro E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES 1. Bebauungsplanänderung S 25-17-01-01, KG Ufer (nördlich Neufelderstraße) 2. Bebauungsplanänderung M 05-09-02-02, KG Linz (Wurmstraße – Stockhofstraße) - Verbaländerung 3. Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz – Mitte und Süd Nr. 2, KG Mönchgraben (Mönchgrabenstraße – OÖ. Tierheimstiftung) 4. Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Pöstlingberg (Kokoweg – Dießenleitenbach) 5. Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderung Nr. 29 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 – Teilkonzept Mitte, KG Kleinmünchen (Schnopfhagenstraße) F ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES 1. Freistädter Straße / Hauptstraße; Einbeziehung in die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h Zone (U/T 11) 2. Europastraße – Kokoschkastraße; Restausbau sowie Ausbau im Bereich des WAG-Bauplatzes; Grundsatzgenehmigung; max. 370.000 Euro, davon 220.000 Euro 2010 und 150.000 Euro 2011; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 370.000 Euro 3. Enderledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 22. April 2010 bzw. des Verkehrsausschusses „Fahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen und Reisebusse in der Theatergasse / Klosterstraße“ G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES 1. Johannes Kepler Universität, Institut für Soziologie – Umwidmung der mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juli 2009 genehmigten Subvention für das Doktorratskolleg „Arbeit-Alltag-Biografie“ auf die Projekte „Arbeit, Leben und Kultur der Arbeiterinnen und Arbeiter der Tabakfabrik Linz“ und „Migration und die Reorganisation von Arbeit“; Grundsatzgenehmigung 2. Verlängerung der Straßenbahn auf das Harter Plateau; Abschluss eines Übereinkommens zwischen der ÖBB Infrastruktur Aktiengesellschaft (ÖBB), der Stadt Linz, der Stadt Leonding und der Linz Linien GmbH H GRUNDSATZBESCHLUSS FÜR BEGEGNUNGSZONEN IN LINZ I VERBESSERUNGEN FÜR RADFAHRER/INNEN IM BEREICH DER AMPELSCHALTUNGEN J LINZER CITY-RING – GRATIS-ÖV-TICKETS K GESETZLICHE BERÜCKSICHTIGUNG VON ELEKTRO-SCOOTERN IM RAHMEN DER NÄCHSTEN NOVELLIERUNG VON STRASSENVERKEHRSORDNUNG (STVO) UND KRAFTFAHRGESETZ (KFG) – RESOLUTION L REGELBETRIEB ALTER PÖSTLINGBERGBAHN-GARNITUREN - RESOLUTION M ERRICHTUNG VON SPORTBOOT-ANLEGESTELLEN AN DER DONAU – RESOLUTION N ÖBB-LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN IM LINZER STADTGEBIET - RESOLUTION O PROTEST GEGEN DEN AUSBAU DES KERNKRAFTWERKES TEMELIN – RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 9. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden. 1. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Protest gegen die geplante Laufzeitverlängerung insbesondere älterer deutscher Kernkraftwerke – Resolution 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend Zuwanderungsstopp für Linz 3. Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktion Die Grünen betreffend Absicherung Schienen-Fernverkehrsverbindung Linz – Graz - Resolution Bürgermeister Dobusch schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dr. Dobusch verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme. (1. Kreditüberschreitungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 30. August 2010 für das Rechnungsjahr 2010 keine Kreditüberschreitungen genehmigt. 2. Kreditübertragungen: Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 6. Mai 2010 bis 30. August 2010 für das Rechnungsjahr 2010 folgende Kreditübertragungen genehmigt. anw.ber. Beschluss Betrag VASt DSt. Datum € 1.2690. lfd. Transferzahlungen 757006 an priv. Institutionen, Veranstaltungen SSL 24.6.10 15.000 1.3510. lfd. Transferzahlungen 757000 an priv. Institutionen LK 8.7.10 5.000 20.000 ===== In der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 30. August 2010 wurden vom Stadtsenat für das Rechnungsjahr 2010 Kreditübertragungen in der Höhe von 25.000 Euro genehmigt. Davon wurden dem Gemeinderat in bereits vorangegangenen Sitzungen 5000 Euro zur Kenntnis gebracht. 3. Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2010 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 6,485.360 Euro. 4. Nachtragsvoranschlag: Für das Rechnungsjahr 2010 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 30. August 2010 genehmigten Kreditübertragungen 95.000 Euro, die Kreditüberschreitungen 1,625.142,53 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 38,571.180 Euro, übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche. Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2010 ist daher nicht erforderlich.) Bürgermeister Dobusch teilt außerdem mit, dass die FPÖ-Gemeinderatsfraktion Herrn Gemeinderat Sebastian Ortner zum neuen Fraktionsobmann bestellt hat und Herrn Stadtrat Wimmer und Frau Gemeinderätin Ute Klitsch zu seinem(r) Stellvertreter(in) gewählt hat. Bürgermeister Dobusch gibt weiters bekannt, dass Herr Gemeinderat Markus Noveska auf Grund seiner Eheschließung den Familiennamen Hein angenommen hat. B ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass neun Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon zwei an seine Person, fünf an Vizebürgermeister Luger, eine an Stadträtin Mag.a Schobesberger und eine an Stadträtin Wegscheider. 1. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadträtin Wegscheider: „Sehr geehrte Frau Stadträtin, im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Volksgartens steht auch die Zukunft des dort im Bereich der ehemaligen Milchhalle situierten öffentlichen Schachplatzes zur Disposition, vor allem weil in diesem Bereich ein Zugang zu dem im Bau befindlichen Musiktheater gestaltet wird. Schach ist eine Sportart mit einer sehr integrativen Wirkung. Bei Turnieren nehmen Geschäftsleute und HochschulprofessorInnen ebenso wie SchülerInnen, StudentInnen, Arbeits- oder Obdachlose teil. Schach wird in noblen Hotels, Volkshäusern, Vereinslokalen, Extrazimmern von Gasthäusern und auch auf den wenigen öffentlichen Schachplätzen wie im Volksgarten gespielt. Beim Freiluftschach spielen und unterhalten sich MigrantInnen mit gebürtigen ÖsterreicherInnen und leben damit die oft zitierte Integration. Das gemeinsame Interesse für das Schachspiel lässt kulturelle Unterschiede in den Hintergrund treten. Menschen, die aus dem Sozialgefüge gefallen sind, haben häufig nur mehr beim gemeinsamen Schachspiel Kontakt zu gesellschaftlich etablierten Personen. Neben der Unterstützung der Schachvereine ist daher die Erhaltung und der Ausbau von Freiluftschachanlagen in Parks und auf Plätzen wichtig. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Anfrage: 1. Frau Stadträtin Wegscheider, ist im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Volksgartens der Weiterbestand des dort befindlichen Freiluftschachplatzes vorgesehen? 2. Wird dieser Schachplatz wieder an der jetzigen Stelle oder in einem anderen Bereich des Volksgartens situiert?“ Dazu Stadträtin Wegscheider: „Zu 1 und 2: Weder von mir als Grünreferentin noch von den Stadtgärten ist beabsichtigt, das Freiluftschach im Volksgarten aufzulassen. Wie für den gesamten Volksgarten soll die Neugestaltung auch für den Freischachbereich eine attraktivere Gestaltung bringen. Ob das Schach an der gleichen Stelle bleiben wird, kann ich Ihnen jetzt noch nicht beantworten, da wir noch die Gestaltungsvorschläge der eingeladenen Freiraumplaner abwarten und die Planungen noch den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen werden. Ich hoffe, dass ich damit die Frage beantwortet habe.“ 2. Die Anfrage von Gemeinderat Hein an Bürgermeister Dobusch betreffend „Billiglöhne“ bei Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten? wird schriftlich beantwortet. 3. Die Anfrage von Gemeinderat Raml an Bürgermeister Dobusch betreffend Alkohol- und Drogenprävention für Jugendliche wird schriftlich beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderat Ing. Hofer an Vizebürgermeister Luger betreffend Personalausstattung Mobile Dienste wird schriftlich beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Vizebürgermeister Luger betreffend Analyse und Weiterentwicklung des „Gratis-Essens“ wird schriftlich beantwortet. 6. Die Anfrage von Stadtrat Wimmer an Vizebürgermeister Luger betreffend Abwesenheit städtischer Vertreter bei Zuwanderungs-Krisengipfel wird schriftlich beantwortet. 7. Die Anfrage von Gemeinderat Ortner an Vizebürgermeister Luger betreffend Zukunft der Eisenbahnbrücke wird schriftlich beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Vizebürgermeister Luger betreffend Heizkostenzuschuss 2010 wird schriftlich beantwortet. 9. Die Anfrage von Gemeinderätin Polli an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Lärm in Schulgebäuden – Verbesserungsbedarf wird entweder schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. C ANTRÄGE NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Stadtrat Mayr berichtet über die Anträge C 1 und C 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: C 1 Gewährung einer Subvention an die St.-Barbara-Gottesacker-Stiftung, Friedhofstraße 1 (Sanierung des Friedhofsgebäudes/Mittelteil in der Friedhofstraße 25) 200.000 Euro, davon je 50.000 Euro in den Jahren 2010 bis 2013; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der St.-Barbara-Gottesacker-Stiftung, Friedhofstraße 1, 4020 Linz, eine Subvention in der Höhe von 200.000 Euro für die Sanierung des Friedhofsgebäudes / Mittelteil in der Friedhofstraße 25. Die Auszahlung der Subvention erfolgt in vier gleichen Jahresraten von jeweils 50.000 Euro beginnend im Jahr 2010 bis einschließlich 2013. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 200.000 Euro für die Investitionen erfolgt auf der VASt 5.0610.777005, Kapitaltransfers an private Institutionen. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Darlehensaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 200.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen wird genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen.“ C 2 Grundverkauf in der KG Linz (Landstraße/Scharitzerstraße/Südtirolerstraße) an Herrn Dr. Hubert Hofmann, Landstraße 115); 1842 Quadratmeter, Grst. Nr. 1214/1, 1215/1 und 1218/7 Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz verkauft an Herrn Dr. Hubert Hofmann, Landstraße 115, 4020 Linz, die Grst. 1214/1, 1215/1 und 1218/7, alle KG Linz, mit einem Gesamtkatasterausmaß von 1842 Quadratmetern um den vereinbarten Kaufpreis von 230 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 423.660 Euro und zu den im beiliegenden Kaufvertragsentwurf festgelegten Bedingungen. 2. Eventuelle Lastenfreistellungskosten hat die Stadt Linz zu tragen. Sämtliche übrigen Kosten und Gebühren, die im Zuge der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages entstehen, gehen zulasten des Käufers. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat jedoch der jeweilige Auftraggeber selbst und alleine zu übernehmen. 3. Die Verrechnung des Kaufpreises in der Höhe von 423.660 Euro erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Pfeffer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Herr Stadtrat Mayr, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist geplant, eine eingeschossige Tiefgarage zu errichten vom künftigen Inhaber des Grundstückes, sodass auf der einen Seite alles mit diesen Dingen abgeht, wie es soll. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Käufer, die Dienstbarkeit der Unterlassung der Errichtung einer zweigeschossigen Garage oder einer oberirdischen Garage zu Gunsten der Stadt Linz auf die Dauer von 30 Jahren grundbücherlich einzuverleiben. Jedoch wird bereits jetzt vereinbart, wenn er dennoch eine zweigeschossige Garage baut oder eine oberirdische, dass er etwas aufzahlen muss. Das Ganze ist ein bisschen ein Verwirrspiel. Vielleicht fehlen dazwischen noch zwei, drei Sätze, um das zu erklären. Das ist die eine Sache. Die zweite Sache ist die, dass hier angegeben wird, dass die Entscheidung des Gemeinderates ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann, weil der Käufer im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens weitreichende finanzielle Entscheidungen zu treffen hat. Das ist sicherlich richtig und das trifft doch bitte auf jeden Bauwerber zu oder auf jeden, der eine größere Sache bauen oder ein größeres Grundstück kaufen will. Ich meine, es hätte aus zeitlichen Gründen ohnedies leicht im Ausschuss verbleiben und dort besprochen werden können. Danke.“ Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege, dieses Verwirrspiel, wie Sie das nennen, ist ganz leicht aufzuklären. Derzeit ist überhaupt keine Innenhofverbauung rechtlich möglich, weil der Flächenwidmungsplan das gar nicht ermöglicht. Es ist nur so, wenn wir einen Grund verkaufen, dann verkaufen wir den Ist-Zustand und niemand von uns weiß, was in 15 oder in 20 Jahren dieser Gemeinderat hier möglicherweise anderes beschließt. Es muss sowieso, damit etwas gebaut werden kann, zuerst diese Änderung des Flächenwidmungsplanes, in Folge des Bebauungsplanes wahrscheinlich gemacht werden. Das heißt, würde das jemals gemacht werden, dann wäre der Verkaufspreis, den wir verlangen, viel zu niedrig, dann hätten wir uns sozusagen selbst gefangen. Sie haben völlig Recht, derzeit ist es eine einstöckige Garage, für diese einstöckige Garage gibt es einen Preis. Theoretisch, wenn ihm eine zweistöckige Garage einfallen würde - ich glaube, das geht aber sozusagen nur in den nächsten Monaten -, da sichern wir uns selber ab, dass er, wenn er das machen würde - gegen das hätte unsere Bauverwaltung ursprünglich keinen Einwand gehabt -, dann mehr bezahlen muss. Wenn ich sage, ich mache jetzt eine einstöckige Tiefgarage, für das gibt es den Preis, und wenn er in 14 Tagen, wenn wir das beschlossen haben, sagt, jetzt möchte ich doch eine zweistöckige Tiefgarage machen, dann können wir aber nachher nichts mehr machen, da wäre der Preis auf jeden Fall zu niedrig gewesen. Also in Wahrheit ist es eine doppelte Absicherung von uns. Gegen eine Änderung des Bauwerbers wollen wir ja theoretisch gar nicht sehr viel tun, wenn er das machen würde, aber angeblich tut er es eh nicht. Daher ist der Preis der richtige, der jetzt bezahlt wird, aber wir sichern uns ab. Das Dritte ist, er hat planen müssen. Es wird ein Haus weggerissen und neu gebaut, dort wo die Tiefgarageneinfahrt in der Scharitzerstraße hineinkommt, und er hat sehr viele Vorarbeiten machen müssen. Jetzt hat er gesagt, wenn eine Mehrheit im Stadtsenat zu Stande kommt für das Ganze, dann wird es auch im Gemeinderat sein und dann kann er sozusagen weiterplanen. Und es ist halt doch einige Monate, es sind einige Projekte dort im ganzen Geviert. Um ein halbes Jahr auf oder ob, ob er früher anfangen kann oder nicht, ist Geschmacksfrage. Normal tut man es nicht, wenn nicht wirklich triftige Gründe dahinterstehen. Nachdem es im Stadtsenat auch durchgegangen ist, haben wir gesagt, okay, machen wir ihm den Gefallen gegen nachträgliche Genehmigung.“ Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Werte KollegInnen, ich möchte diesem Antrag nicht zustimmen, nämlich aus dem Grund, dass ich glaube, dass eine Bebauung dieses Innenhofes, der bis jetzt im Besitz der Stadt Linz war, im Sinne der Innenstadtbegrünung, auch im Sinne der Wohnqualität der Menschen, die dort wohnen und vielleicht nicht alle ein KFZ haben, nicht der richtige Weg ist. Darum möchte ich diesem Antrag nicht zustimmen.“ Bürgermeister Dobusch: „Der Innenhof wird ja wieder begrünt, nur als Argument dagegen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Mayr: „Jedes Wort wäre Wiederholung.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Anträge abstimmen. Der Antrag C 1 wird einstimmig angenommen. Der Antrag C 2 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeisterin Dolezal. D ANTRÄGE DES STADTSENATES Bürgermeister Dobusch berichtet über die Anträge D 1 bis D 3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: D 1 Verleihung von Ehrenringen der Stadt Linz an Frau Vizebürgermeisterin i.R. Dr.in Ingrid Holzhammer und Herrn Präsident Dr. Christoph Leitl Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Ehrenring der Landeshauptstadt Linz wird an Frau Vizebürgermeisterin i.R. Dr.in Ingrid Holzhammer verliehen. 2. Der Ehrenring der Landeshauptstadt Linz wird an Herrn Präsident Dr. Christoph Leitl verliehen. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.0620.403000, Handelswaren, Ehrenringe und –plaketten.“ D 2 Personalbeirat; Bestellung von Dienstnehmervertretern – Änderung der Zusammensetzung Der Gemeinderat beschließe: „Nach § 20 Abs. 2 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl.Nr. 102/1994 i.d.g.F. werden als Dienstnehmervertreter/Innen des Personalbeirates bestellt: Mitglieder: Ersatzmitglieder: Peter Berger Wilhelm Maringer Ing. Alfred Eckerstorfer Manfred Auer Christine Parzer Nach § 35 Abs. 2 Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz i.d.g.F. in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102/1994 i.d.g.F., werden als weitere Dienstnehmervertreter/Innen im Personalbeirat bestellt: Mitglieder: Ersatzmitglieder: Ursula Böck Peter Langthaler Karin Kamenar Karin Decker.“ D 3 Projekt Kommunikationsaktion zu „Linz verändert“; Grundsatzgenehmigung; maximal 221.600 Euro Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 221.600 Euro inkl. USt und Abgaben grundsätzlich genehmigt. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Agenturleistung für Basisentwicklung und vier Aktionen: 117.600 Euro Produktion Plattform und Werbemittel für vier Aktionen: 54.000 Euro Medienkooperationen inkl. Abgaben: 40.000 Euro Für Unvorhergesehenes ist ein Betrag von 10.000 Euro inkludiert. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Stadtkommunikation, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Bedeckung und Verrechnung der Kosten für Medienkooperationen in Höhe von 40.000 Euro inkl. USt und Abgaben für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt/FiPos 1.0150.728400, Sonstige Leistungen der Stadtkommunikation Linz. Die Bedeckung der Kosten für Agenturleistungen und Produktion sowie Unvorhergesehenem in Höhe von 181.600 Euro erfolgt aus Rücklagenentnahmen der Stadtkommunikation Linz. Die Verrechnung dieser Kosten erfolgt ebenfalls auf der VASt/FiPos 1.0150.728400, Sonstige Leistungen der Stadtkommunikation Linz.“ Wortmeldung Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion wird sich bei dem Projekt Kommunikationsaktion zu ‚Linz verändert’, der Grundsatzgenehmigung, der Stimme enthalten. Hintergrund ist nicht eine Ablehnung der Kommunikationsstrategie allgemein, sondern die Art und Weise der Verfahrensvergabe oder wie das geplant ist. Unser Standpunkt ist dahingehend, dass das ein Gesamtprojekt ist und es für uns den Anschein hat, dass es sich hier um ein Auftragssplitting handelt, um hier sozusagen eine Direktvergabe zu ermöglichen. Dazu sei festgehalten, dass es, auch wenn eine Direktvergabe möglich ist, nicht unbedingt eine Direktvergabe sein muss. Es kann natürlich ein Wettbewerb auch bei der Untergrenze von unter 100.000 Euro durchgeführt werden.“ Schlusswort Bürgermeister Dobusch: „Ich glaube, Sie haben insofern nicht ganz Recht, da es sich tatsächlich um verschiedene Leistungserbringer handelt. Theoretisch, wenn ich Ihrer Argumentation folgen würde, wäre der Gemeinderat überhaupt nicht zuständig geworden. Zum Beispiel, eine Medienzusammenarbeit wäre unter 100.000 Euro gewesen, die wäre dann extra im Stadtsenat beschlossen worden. Das Werbeunternehmen bekommt weniger als 100.000 Euro, wäre auch im Stadtsenat beschlossen worden. Dass das ein Gesamtantrag und diese Gesamtsumme geworden ist, ist eigentlich jetzt die Begründung dafür, dass es dem Gemeinderat auch vorgelegt werden muss. Wenn man Ihrer Argumentation gefolgt wäre, dann wären drei, vier Anträge im Stadtsenat gewesen. Der Gemeinderat hätte dieses Projekt nie gesehen. Also eigentlich ist es eine Selbstbindung und höhere Offenheit bei dem Projekt, als ich, wenn ich Ihnen gefolgt wäre, nötig gehabt hätte. Insofern verstehe ich eigentlich nicht ganz, warum Sie im Gemeinderat nicht zustimmen.“ Die Vorsitzende lässt nun über die Anträge abstimmen. Die Anträge D 1 und D 2 werden einstimmig angenommen. Der Antrag D 3 wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (17) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch übernimmt wieder den Vorsitz. E ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über E 1 Bebauungsplanänderung S 25-17-01-01, KG Ufer (nördlich Neufelderstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 25-17-01-01, nördlich Neufelderstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 16. September 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 25-17-01-01, nördlich Neufelderstraße. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 25-17-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: ehemaliger Hochwasserschutzdamm Osten: östlich Im Neugereith und Baernreitherweg Süden: Neufelderstraße Westen: Neufelderstraße 11 und 13 Katastralgemeinde Ufer Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 25-17-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Rockenschaub berichtet über E 2 Bebauungsplanänderung M 05-09-02-02, KG Linz (Wurmstraße – Stockhofstraße) - Verbaländerung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung M 05-09-02-02, Wurmstraße - Stockhofstraße, Verbaländerung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 16. September 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung M 05-09-02-02, Wurmstraße - Stockhofstraße, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung M 05-09-02-02 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wurmstraße Osten: Stockhofstraße Süden: nördlich Karl-Wiser-Straße Westen: Kroatengasse Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 05-09-02-02 wird der Bebauungsplan M 05-09-02-01 im Planbereich geändert. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über E 3 Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz – Mitte und Süd Nr. 2, KG Mönchgraben (Mönchgrabenstraße – Oö. Tierheimstiftung) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Mönchgrabenstraße – Oö. Tierheimstiftung, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 16. September 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Mönchgrabenstraße – OÖ. Tierheimstiftung. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Verlauf durch Grundstück Nr. 83 Osten: Grundstücke Nr. 84/1 und 84/2 Süden: Mönchgrabenstraße Westen: Grundstück Nr. 82 Katastralgemeinde Mönchgraben Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 136 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über E 4 Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, KG Pöstlingberg (Kokoweg – Dießenleitenbach) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, Kokoweg - Dießenleitenbach, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 16. September 2010 betreffend Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3, Kokoweg – Dießenleitenbach. Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: nördl. Ufer des Dießenleitenbaches und Teilflächen von Grdst. Nr. 492/4 und 492/3 Osten: Bachlbergweg 50 Süden: südl. Ufer des Dießenleitenbaches Westen: Grdst. Nr. 508/5 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 37 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über E 5 Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderung Nr. 29 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 – Teilkonzept Mitte, KG Kleinmünchen (Schnopfhagenstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend den Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 29 zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, Schnopfhagenstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 16. September 2010 betreffend den Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 29 zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, Schnopfhagenstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 29 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südl. Schnopfhagenstraße Osten: Spinnereistraße Süden: nördl. Spinnereistraße Westen: Grdst. Nr. 474/14 und 474/15 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 126 und Nr. 29 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, für mich gibt es bei diesem Antrag noch einen Erklärungsbedarf. Mir ist nämlich aufgefallen, dass im Ortsentwicklungskonzept von 2001 noch die Aschensiedlung als denkmalgeschütztes, erhaltungswürdiges Objekt des frühen Arbeiterwohnbaues in Linz drinnen ist. Das Ergebnis, wie es jetzt vorliegt ist, dass seit 2009 die Aschensiedlung nicht mehr existent ist. Ich habe daher folgende Frage: Wie erklärt sich denn dieser Widerspruch zwischen diesem Entwicklungsplan und dem heutigen Zustand, wo das weg ist?“ Bürgermeister Dobusch: „Ganz einfach, die Häuser wurden nicht denkmalgeschützt und daher konnten sie abgerissen werden. Das ist der Hintergrund.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Pfeffer: „Ich glaube, die Beantwortung ist ausreichend erfolgt. Es ist vielleicht darauf hinzuweisen, dass prinzipiell nach dem Oberösterreichischen Landesgesetz die Flächenwidmungspläne ohnedies zu überarbeiten sind. Aber das hat in dem Sinne eigentlich nichts damit zu tun. Die Sache ist eigentlich erledigt und ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenenthaltung von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. F ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Fadl berichtet über F 1 Freistädter Straße/Hauptstraße; Einbeziehung in die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h Zone (U/T 11) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung - Tempo 30 km/h Zone (U/T 11) wird erlassen. Verordnung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz erlässt im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verordnung vom 16. September 2010 betreffend Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung - Tempo 30 km/h Zone (U/T 11) im Bereich Urfahr, Freistädter Straße/Hauptstraße. 1. Die mit Punkt 2. der Verordnung des Gemeinderates vom 26. Juni 2008, GZ 0013774/2008, erlassene Geschwindigkeitsbeschränkung - Tempo 30 km/h Zone (Zonenplan U/T 11) im Bereich Urfahr wird behoben und mit Punkt 2. dieser Verordnung neu festgelegt. 2. Geschwindigkeitsbeschränkung – Tempo 30 km/h Zone (§ 52 lit. a Z. 10a und 10b i.V.m. Z. 11a und 11b StVO 1960) Bereich: Urfahr, lt. beiliegendem Zonenplan U/T 11 des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 5. Mai 2010; Die Verkehrsregelung gilt dauernd. Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung: § 43 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kaiser berichtet über F 2 Europastraße – Kokoschkastraße; Restausbau sowie Ausbau im Bereich des WAG-Bauplatzes; Grundsatzgenehmigung; max. 370.000 Euro, davon 220.000 Euro 2010 und 150.000 Euro 2011; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 370.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsauftrag zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 370.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Restausbau der Europastraße westlich der Kokoschkastraße und Baumaßnahmen in der Kokoschkastraße im Zuge einer Wohnverbauung der WAG auf eine Länge von rund 220 Metern bzw. 90 Metern einschließlich Ausbau der begleitenden Geh- und Radwege entlang der Europastraße. Das nachstehende Umsetzungspaket wird nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten in Höhe von 370.000 Euro inkl. USt Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 220.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 und 150.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2011 erfolgt auf der VASt 5.6121.002730, Europastraße - Kokoschkastraße. Die Mittel in der Höhe von 150.000 Euro sind im Budget 2011 innerhalb der Deckungsgruppe D724 vorzusehen. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 370.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Neubauer berichtet über F 3 Enderledigung des Antrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 22. April 2010 bzw. des Verkehrsausschusses „Fahrverbot für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und Reisebussen in der Theatergasse/Klosterstraße und führt dazu aus: „Es geht um die Enderledigung des FPÖ-Gemeinderatsfraktionsantrages, in dem das für Verkehr zuständige Mitglied des Stadtsenates ersucht wurde, ein Fahrverbot für Reisebusse sowie für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen – ausgenommen Ziel- und Quellverkehr – im Bereich Theatergasse/Klosterstraße zu prüfen. Der Antrag wurde am 11. März 2010 mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. In der Folge hat die Stadtplanung Linz einzelne Erhebungen durchgeführt und an den gemessenen Zeitpunkten festgestellt, dass die Gesamtmenge an Lastkraftwagen und an Bussen keine wesentliche Größe darstellt. Es konnte im Ausschuss bei einem allfälligen Fahrverbot nur in der Nacht kein Konsens erzielt werden, weshalb der Antrag im Ausschuss mit Stimmen der FPÖ und der Grünen angenommen und mit Stimmen der SPÖ und der ÖVP abgelehnt wurde. Das ergibt aufgrund der Stimmenverhältnisse im Ausschuss folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Antrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion vom 22. Februar 2010, auf der Achse Theatergasse/Klosterstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und Reisebusse zu betreiben, wird aufgrund des Berichts der städtischen Verkehrsplanung, der Stadtplanung Linz und dem Ergebnis der Vorberatung im Verkehrsausschuss vom 14. Juni 2010 abgelehnt.’ Ich ersuche, die letzte Gelegenheit zu nutzen, doch noch in sich zu gehen und hier für die doch wenige, aber trotzdem ansässige Bevölkerung und die Bewohner etwas zu tun. Es gibt sowieso nur mehr wenig Ansässige, die nichts dafür können, wie sich der Verkehr in den letzten Jahrzehnten dort entwickelt hat. Ich appelliere ganz besonders an die Mitglieder der ÖVP, die einerseits kritisieren, dass es keine Lösungen für ein lärmgeplagtes Linz gibt, und wenn es hier im Kleinen konkrete Maßnahme gäbe, dann sind sie dagegen. Das erscheint mir ein bisschen doppelbödig. Daher ersuche ich, hier doch noch einen Lärmschutz zu ermöglichen. Danke.“ (Beifall FPÖ, Die Grünen) Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von FPÖ (9) und Die Grünen (7) mit Stimmenmehrheit angenommen. G ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Gemeinderätin Eilmsteiner berichtet über G 1 Johannes Kepler Universität, Institut für Soziologie – Umwidmung der mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juli 2009 genehmigten Subvention für das Doktorratskolleg „Arbeit-Alltag-Biografie“ auf die Projekte „Arbeit, Leben und Kultur der Arbeiterinnen und Arbeiter der Tabakfabrik Linz“ und „Migration und die Reorganisation von Arbeit“; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Umwidmung der mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juli 2009 genehmigten Fördermittel für das Doktorratskolleg ‚Arbeit-Alltag-Biografie’ in der Höhe von insgesamt maximal 114.000 Euro (je 38.000 Euro aufgeteilt auf die Jahre 2011 bis einschließlich 2013) auf die Projekte ‚Arbeit, Leben und Kultur der Arbeiterinnen und Arbeiter der Tabakfabrik Linz’ und ‚Migration und die Reorganisation von Arbeit’ wird unter Beibehaltung der ursprünglich beschlossenen Auflagen, Bedingungen und Verrechnungsmodalitäten auf der VASt 1.2800.754001, Laufende Transferzahlungen an sonstige öffentliche Rechtsträger, genehmigt.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Kaiser berichtet über G 2 Verlängerung der Straßenbahn auf das Harter Plateau; Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Österreichischen Bundesbahn Infrastruktur Aktiengesellschaft (ÖBB), der Stadt Linz, der Stadt Leonding und der Linz Linien GmbH und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Das beiliegende Übereinkommen, abzuschließen zwischen der Österreichischen Bundesbahn Infrastruktur Aktiengesellschaft, der Linz Linien GmbH, der Stadt Linz und der Stadt Leonding über ein Maßnahmenpaket im Rahmen der Errichtung der Straßenbahnverlängerung auf das Harter Plateau im Nahbereich der ÖBB-Strecke Wien – Salzburg (ÖBB-Kilometer 188,38 bis ÖBB –Kilometer 190,5 bzw. Straßenbahn-Kilometer 0,00 bis Straßenbahn-Kilometer 2,13), wird genehmigt. Die Abrechnung der Maßnahmen, von denen die Stadt betroffen ist, erfolgt zur Gänze im Wege des Projektbudgets für die Straßenbahnverlängerung, das heißt, dass der Stadt daraus keine wie immer gearteten Belastungen erwachsen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Fadl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag H GRUNDSATZBESCHLUSS FÜR BEGEGNUNGSZONEN IN LINZ und führt aus: „Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, bei unserem Fraktionsantrag geht es um einen Grundsatzbeschluss, der es ermöglichen soll, zusätzliche Begegnungszonen in Linz einzurichten. Auf Grund der positiven Beispiele, die wir haben, wird der Verkehrsreferent ersucht, ein Gesamtkonzept zu erstellen, wo in Linz solche Begegnungszonen verwirklicht werden könnten. Seit dem Jahresbeginn 2009 haben wir mehrere solche Mischverkehrsflächen erprobt und die Erfahrungen sind sehr positiv, sodass wir ein Gesamtkonzept machen möchten. Wir würden Sie einladen, dem zuzustimmen. Ich bedanke mich. Der Gemeinderat beschließe: ,Der Verkehrsreferent der Linzer Stadtregierung wird ersucht, die städtische Verkehrsplanung mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mögliche Begegnungszonen im Linzer Stadtgebiet zu beauftragen.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Wir stimmen natürlich mit Freude diesem Antrag zu. Man sieht an den Beispielen Pilotprojekt Herrenstraße und Klosterstraße – die sehr gut funktionieren und die seinerzeit eher umstritten waren –, wie gut das funktioniert. Es war Stadtrat Himmelbauer, der das initiiert hat und wir freuen uns sehr darüber, dass diese Projekte jetzt sozusagen weiterentwickelt werden und dass die Möglichkeit ins Auge gefasst wird, weitere Begegnungszonen einzurichten. Selbstverständlich werden wir diesem Antrag zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch die ÖVP findet die Tests als gelungen und durchaus positiv und die Wirtschaft hat sich jetzt schon positiv geäußert, dass das auch auf der Landstraße näher untersucht werden soll. Als Ergänzung würden wir uns wünschen, dass man auch die Altstadt wieder einmal anschaut, ob man nicht vielleicht dort mit dieser Art und Weise auch wieder Leben hineinbringen kann. Ansonsten stimmen wir dem Antrag gerne zu.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch wir werden diesem Antrag zustimmen, möchten aber die Gelegenheit nutzen, um klarzustellen, dass das von unserer Seite kein Freibrief für weitere Begegnungszonen, die dann Linz überschwemmen würden, sein darf. Wir möchten dann bei jeder Begegnungszone, wenn sie beschlossen wird, eine Information.“ (Beifall FPÖ) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, zuerst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass die inhaltliche Zustimmung zu dem heutigen Antrag, der die Konzepterstellung und damit die Klärung der Frage betrifft, wo macht es Sinn und wo macht es nicht Sinn, auf so breite Zustimmung im Gemeinderat stößt. Ich glaube, dass es wirklich notwendig ist, zur Aufwertung städtischer Räume mit diesem Instrumentarium zu arbeiten, denn im Kern geht es darum, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern - vor allem für Fußgeherinnen und Fußgeher - und damit urbane Lebensqualität zu erhöhen. Aus rein verkehrstechnischer Sicht ist natürlich klar, dass das kein flächendeckendes Mittel ist. Ich glaube, niemand würde meinen, dass man auf der Wiener Straße oder an der Unionstraße Begegnungszonen errichten wird. Das gebietet der Hausverstand, ohne besonders konzeptiv tätig sein zu wollen. Wir haben hier jedenfalls gemeinsam einen Weg beschritten, dass wir uns ansehen, wo ist es möglich, wo macht es Sinn, und dort soll das auch als innovatives Instrumentarium eingesetzt werden. Für diesen gemeinsamen Weg bedanke ich mich bei allen Fraktionen herzlich.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag I VERBESSERUNGEN FÜR RADFAHRER/INNEN IM BEREICH DER AMPELSCHALTUNGEN und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, gerade im Radverkehr steckt ein enormes Potenzial für eine umweltverträgliche Verkehrspolitik, das weiterhin erschlossen werden muss. Statistisch gesehen sind 45 Prozent aller mit dem Auto zurückgelegten Wege kürzer als fünf Kilometer. 21 Prozent sind sogar kürzer als drei Kilometer. Die Hälfte der Linzer Bevölkerung lebt und arbeitet innerhalb eines Radius von fünf Kilometern. Für 40 Prozent aller Autofahrten besteht laut Erhebungen kein objektiver Grund, sie nicht mit dem Fahrrad zurückzulegen. Radfahren ist als Fortbewegungsmittel in der Stadt in vieler Hinsicht unschlagbar: Bei Entfernungen unter fünf Kilometern ist das Fahrrad oft am schnellsten, dazu umweltfreundlich und für alle Beteiligten außerordentlich kostengünstig. Bedenkt man weiter die positive ökologische Situation des Radfahrens und die gesundheitlichen Vorteile regelmäßiger körperlicher Betätigung, so gibt es für eine moderne Verkehrspolitik neben der Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs ein sehr klares Ziel: Der Radverkehr muss systematisch gefördert werden. Eine wesentliche Verbesserungsmaßnahme in diesem Sinne wäre die Schaffung längerer, an den Kfz-Verkehr angepasster Grünphasen für RadfahrerInnen - z.B. durch Trennung von Rad- und FußgängerInnenampeln. Deshalb stellt die grüne Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht das für Verkehrsangelegenheiten zuständige Stadtsenatsmitglied, im Sinne der Hebung des Radverkehrsanteils in Linz die Schaffung längerer, an den Kfz-Verkehr angepasster Grünphasen für RadfahrerInnen prüfen zu lassen und in der Folge so rasch wie möglich umzusetzen.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ing. Hofer: „Herr Bürgermeister, meine lieben Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, jede Möglichkeit, den Verkehrsteilnehmern einen Nutzen zukommen zu lassen, ist zu begrüßen. Ich meine daher, man sollte diesen Antrag im Verkehrsausschuss tiefgreifender beraten und nicht von vornherein und a priori sagen, bei jeder Kreuzung, wo Fußgänger und Radfahrer drüberfahren, machen wir zwei Ampeln. Das finde ich nicht gut. Man muss sich ansehen, wo man das einsetzen kann. Ich gebe nur zu bedenken - im Verkehrsausschuss wird das dann besser oder ausführlicher beraten -, dass dann auch ein Missbrauch, der angeblich erörtert wurde, der Fußgänger und Radfahrer, wenn er auf das andere Zeichen schaut, tatsächlich noch weiter gegeben ist. Der Missbrauch, der jetzt von euch akklamiert wird, wird dadurch nicht abgeschafft, sondern der bleibt sicherlich weiter bestehen. Eines aber würde ich abschließend doch meinen. Interessant ist, warum Die Grünen gerade jetzt eine derartige Kreativität an den Tag legen, wo sie doch sechs Jahre für all diese Dinge Zeit gehabt hätten, besonders für jene der Radfahrer. Ich weiß, wovon ich spreche, ich fahre nämlich mit Sicherheit mehr mit dem Rad wie die gesamte grüne Fraktion im Jahr. (Heiterkeit, Beifall ÖVP) Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Das ist auch nicht schwer als Pensionist!“ Gemeinderat Ing. Hofer weiter: Herr Stadtrat Mayr, wie ich noch im Dienst gestanden bin und meine Bürotage in Linz hatte, bin ich auch mit dem Rad dort hingefahren. (Zwischenrufe) Abschließend möchte ich fragen, was denn jetzt sechs Jahre mit dem grünen Verkehrsreferenten war, der sich offensichtlich nur damit herumgeschlagen hat, dass er für die Radfahrerinnen und Radfahrer die Schilder umgemalt hat; andere Dinge sind nicht sehr positiv hervorgetreten und nicht zu beurteilen. Ich danke schön und ersuche, diesen Antrag im Ausschuss zu beraten.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, wir Freiheitlichen werden gegen diesen Antrag stimmen, und zwar mit mehreren Begründungen. Unserer Meinung nach ist das eine einseitige Bevorzugung von Radfahrern. Und auch ganz kurz zur heutigen Zeitungsmeldung, ich habe heute das Argument der Frau Lenger zu diesem Thema in der Rundschau gelesen: ‚Die Radfahrer kommen nicht klar und fahren sonst bei Rot über die Kreuzung. Das ist gefährlich.’ Vielleicht appellieren wir einmal an die Vernunft der Radfahrer, dass sie mit dem Verhalten nicht nur ihr eigenes Leben riskieren, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer. Wir werden dagegen stimmen.“ (Beifall FPÖ) Bürgermeister Dobusch: „Schlusswort Frau Berichterstatterin. Es ist der Vorschlag, den Antrag dem Verkehrsausschuss zur Diskussion zuzuweisen. Über den würde ich dann, wenn du einverstanden bist, abstimmen lassen.“ Gemeinderätin Lenger: „Ich fange mit dem Herrn Kollegen Hofer an. (Heiterkeit) Erstens einmal Positives, es freut mich, dass du eine Zuweisung in den Ausschuss befürwortest. Dass du sehr viel mit dem Fahrrad fährst, das stimmt. Ich begegne dir oft, aber ich glaube, ich fahre mindestens genauso viel mit dem Fahrrad, denn wenn kein Glatteis ist und wenn es nicht schüttet, dann fahre ich immer mit dem Fahrrad. Das steht auch jetzt gerade wieder da unten. Bezüglich deiner Kritik, jetzt haben wir sechs Jahre einen grünen Stadtrat gehabt und damit wäre dann so quasi schon wieder alles für das Fahrrad fahren in Linz abgeschlossen, muss ich schon sagen, wenn 20 Jahre vorher in der Verkehrspolitik ein Freiheitlicher wenig oder gar nichts getan hat für das Radfahren, dann kann ein grüner Stadtrat in sechs Jahren nicht alles niederreißen. Jürgen Himmelbauer hat sehr viel in die Wege geleitet. Ich darf nur an die Begegnungszonen erinnern, die wir zuerst gerade gehabt haben, an die Radweg-Überfahrten, die er markieren hat lassen. Er hat sich sehr bemüht, eine bessere Überquerung der Donau zu erreichen, z.B. mit der RadfahrerInnen- und FußgängerInnenbrücke, die, wie wir alle wissen, mehrheitlich dann nicht mehr gewollt wurde beziehungsweise eine Verkehrslösung bei der Nibelungenbrücke. Da ist sehr viel geschehen in diesen sechs Jahren. Unser Bemühen ist, dass das noch so weitergeht. Man sieht es auch bei den Begegnungszonen, dass es in diese Richtung geht, was sehr erfreulich ist. Darum finde ich es gut, dass dieser Antrag im Verkehrsausschuss diskutiert werden soll. Kurze Replik noch auf den Kollegen Manfred Pühringer. Ich finde es nicht richtig, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, aber wenn Regeln so unverständlich und unbegreiflich für Menschen sind, kann man sich überlegen, ob man, wie in anderen Städten, eine Lösung findet, die eigentlich für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen eine sinnvollere und bessere ist. Alles, was den Radverkehrsanteil in Linz heben kann, führt dazu, dass es weniger Individualverkehr gibt, und diejenigen, die unbedingt mit dem Auto fahren wollen, können sich sogar freuen, weil die haben dann mehr Platz in der Stadt. Danke schön, dass der Antrag an den Ausschuss zugewiesen werden soll.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch lässt nun über die Zuweisung des Antrages abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag J LINZER CITY-RING – GRATIS-ÖV-TICKETS und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, auch bei diesem Antrag geht es um die Förderung sanfter Mobilität in der Stadt. Alle in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone gelegenen Linzer Einzelhandels- und Gewerbebetriebe, die unmittelbar Dienstleistungen für Menschen erbringen, können Parkmünzen der Stadt Linz für die kostenlose Weitergabe an ihre KundInnen erwerben. Die 1989 erstmals angebotene Parkmünzenaktion ist seit 1. Juli 2005 Teil eines mit dem Linzer City Ring abgeschlossenen Wirtschaftsförderungsübereinkommens. Im Jahr 2006 verkaufte die Stadt Linz 204.000 Parkmünzen an den City Ring. Als städtische Förderung flossen 2006 12.845 Euro für verkaufte Parkmünzen. 2007 wurde die bis dahin auf Mitglieder der Wirtschaftsinitiativen Linzer City Ring, City Bund Urfahr und Interessengemeinschaft Einkaufsviertel Wiener Straße begrenzte Parkmünzenaktion entsprechend dem Wunsch vieler Unternehmen ausgeweitet. In diesem Jahr flossen bei 315.000 verkauften Parkmünzen seitens der Stadt Subventionen in der Höhe von 27.110 Euro an den City Ring. 2008 betrugen die Subventionen bei 315.000 verkauften Parkmünzen 28.590 Euro, 2009 waren es 30.300 Euro bei 342.000 verkauften Parkmünzen. Mit dieser Aktion wird nach wie vor einseitig nur der Individualverkehr gefördert, zahlreiche zusätzliche PKW-Fahrten in die Innenstadt sind die Folge. Angesichts der jetzt schon grenzwertüberschreitenden, gesundheitsgefährdenden Feinstaubbelastung, hoher Stickoxidwerte und der zusätzlichen C02-Emissionen sowie im Sinne der ,Linzer Agenda 21’, mit der sich der Linzer Gemeinderat einstimmig zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bekannt hat, ist deshalb endlich auch eine Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Rahmen dieser Aktion erforderlich. Die einfachste und praktikabelste Lösung wäre der wahlweise Einsatz der ausgegebenen Parkmünzen entweder in Parkscheinautomaten oder in Fahrscheinautomaten der Linz Linien. Daher stellt die Gemeinderatsfraktion der Grünen folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Linzer Gemeinderat fordert die zuständigen Stadtsenatsmitglieder und Fachdienststellen auf, analog zu der Parkmünzenaktion ‚Gratis Parken’ gemeinsam mit dem Linzer City Ring und den Linz Linien ein Modell für Gratis- ÖV-Tickets von KundInnen berechtigter Unternehmen zu entwickeln und in der Folge sämtliche notwendigen Schritte für eine Umsetzung in die Wege zu leiten.’ Ich ersuche um Annahme.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadträtin Wegscheider: „Die ÖVP wird diesem Antrag zustimmen, wobei die beste und einfachste Lösung diese Parkmünzen wären. Ich habe mit dem Vorstand des City Rings gesprochen und möchte berichten, dass sie sich diese einfache Lösung wünschen, denn diese Parkmünzenaktion läuft sehr gut, da machen die Kaufleute mit, dass sie bei einem Einkauf über 20 Euro eine Parkmünze ausgeben. Und da kommt natürlich der Wunsch und die Anregung, dass auch Kunden und Gäste unserer Stadt, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, so eine Münze bekommen und dann selber entscheiden können, ob sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder mit dem Auto. Wir stehen dazu, wir wissen auch, dass das etwas kostet und da müssen wir mit der Stadt und mit den Linz Linien und mit den Kaufleuten diskutieren. Es würden bei diesem Betrag die Kaufleute mitzahlen. Wir stimmen zu und hoffen, dass wir in diese Diskussion gehen können.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch die FPÖ wird dem Antrag zustimmen. Wir möchten aber festhalten, dass es natürlich hier eine wirklich gerechte Vergütung sein soll, also dass beide Verkehrsteilnehmer, egal was sie wählen, hier entsprechend die gleiche Vergütung erhalten.“ Bürgermeister Dobusch: „Ganz gerecht, Herr Kollege Ortner, wird es deshalb nicht sein, weil alle, die eine Jahreskarte bzw. eine Monatskarte haben und solche Dinge, die haben schon das öffentliche Ticket und denen nützt es gar nichts. Grundsätzlich geht es darum, dass diese 50 Cent eingetauscht werden können, dass man sie zum Beispiel theoretisch zusammensammelt und wenn man eine Jahreskarte bezahlt, dann kann man 20 solche 50 Cent-Münzen zusätzlich hinlegen und die werden als Geld, als fünf Euro beim Bezahlen einer Jahreskarte anerkannt. Dann würde man sie gleich behandeln können und das würde natürlich im Servicecenter der Linz AG ohne weiteres möglich sein. Wie weit die Linz AG etwas mit den Trafikanten zustande bringt, ist eine andere Frage, aber grundsätzlich könnte es so gedacht werden. Dann könnte diese Münze von allen verwendet werden.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Ich freue mich, dass der Antrag, wie es ausschaut, angenommen wird und bedanke mich.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Benedik berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K GESETZLICHE BERÜCKSICHTIGUNG VON ELEKTRO-SCOOTERN IM RAHMEN DER NÄCHSTEN NOVELLIERUNG VON STRASSENVERKEHRSORDNUNG (StVO) UND KRAFTFAHRGESETZ (KFG) – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, auch mein Antrag ist einfach erläutert und daher schnell vorgetragen. Im Zentrum stehen hier so genannte E-Scooter, also Mopeds bzw. einspurige Fahrzeuge, die anstelle eines Verbrennungsmotors ausschließlich mit Strom betrieben sind. Diese Fahrzeuge erfreuen sich steigender Beliebtheit durch gesunkene Anschaffungspreise und geringe Betriebskosten. Auch für die Öffentlichkeit, im Speziellen natürlich für die Stadt Linz, haben diese Fahrzeuge Vorteile, denn sie bestechen durch Null-Schadstoffemission und durch Null-Lärmentwicklung. Trotz dieser sehr positiven Bilanz gibt es auch eine negative Position zu erwähnen, nämlich die Straßenverkehrsordnung und das Kraftfahrzeuggesetz. Hier sind diese E-Scooter nämlich völlig gleich behandelt mit den so genannten alten Mopeds oder Vespas, wie wir sie kennen, das heißt, gibt es Fahrverbotszonen nach § 52 StVO, so dürfen diese einspurigen Fahrzeuge trotz null Emission, trotz null Lärmentwicklung nicht einfahren, sondern müssen geschoben werden. Eine besondere Skurrilität ist, dass es beim bloßen Laufenlassen des nicht hörbaren Motors sogar zu Strafen kommen kann. Der E-Scooter wird damit auf die gleiche Stelle gestellt wie Uraltmopeds, die eine Lärmentwicklung aufweisen, die höher als ein Rasenmäher ist, und die Abgas- oder Feinstaubwerte aufweisen, die ein modernes Geländeauto zum Ökofahrzeug machen. Die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion möchte diese Ungleichbehandlung korrigiert wissen und stellt daher nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ,Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der nächsten Novellierungen von Straßenverkehrsordnung (StVO) und Kraftfahrgesetz (KfG) die konstruktionsbedingten positiven Eigenschaften von E-Scootern gegenüber Mopeds und Mofas mit Verbrennungsmotoren zu berücksichtigen und E-Scooter von Fahrverboten auszunehmen.’ Ich bitte um Annahme.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Gemeinderat Benedik, wir verstehen die Argumentation hinter diesem Antrag, sehen aber in einem Punkt noch einen Erweiterungs- bzw. Präzisierungsbedarf, und zwar wenn es darum geht, dass neben der niedrigeren Lärmbelastung und der niedrigeren Abgasbelastung, die diese Elektro-Scooter im Vergleich zu Mopeds und Mofas mit sich bringen, auch eine höhere Belastung im Sinne einer Gefährdung oder einer potentiellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht nämlich insofern, als diese Elektro-Scooter mangels Lärm natürlich auch von anderen Verkehrsteilnehmern schlechter wahrgenommen oder mitunter gar nicht wahrgenommen werden können. Ich bin selbst schon öfter mit so einem Gerät gefahren und weiß daher, dass man, wenn man grundsätzlich nicht auf sich aufmerksam macht, im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln nicht wahrgenommen wird, weil sie nahezu lautlos unterwegs sind. Deshalb stellen wir zu diesem Antrag einen Abänderungsantrag. So sehr wir die grundsätzliche Intention begrüßen und verstehen können, muss auf den Aspekt der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hier zusätzlich Rücksicht genommen werden. Der Gemeinderat beschließe: ,Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der nächsten Novellierungen von Straßenverkehrsordnung (StVO) und Kraftfahrgesetz (KFG) die konstruktionsbedingten positiven Eigenschaften von E-Scootern – soweit dies aufgrund ihres äußerst geringen Lärmpegels keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bedeutet – von Fahrverboten auszunehmen.’ Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass eben zum einen natürlich die Lärmemission gewürdigt wird, es mehr Flexibilität gibt und den E-Scootern eine Erleichterung entgegengebracht werden kann, auf der anderen Seite kann es nicht zu Lasten der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gehen, die in verkehrsberuhigten Zonen, wo ein solches Fahrverbot besteht, dann womöglich in höherem Ausmaß gefährdet werden, als dies durch das bisherige Verbot und der geltenden Regelungen der Fall war. Daher ersuchen wir um Zustimmung zum Abänderungsantrag.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Herr Kollege Benedik, wir stimmen dem Antrag selbstverständlich zu. Gerade im Sinne der E-Mobilität ist das eine sehr gute Anregung, wobei wir eine kleine Anmerkung haben. In der Antragsbegründung findet sich § 52 lit. a Zif. 8a wieder. 8a ist kein Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder. Würde dort eine Änderung herbeigeführt, würde der E-Scooter bessergestellt als Fahrräder, was wieder aus umwelttechnischen noch sonstigen Gründen einen Sinn hat. Daher ist unserer Ansicht nach dieser Teil der Bestimmung darin, der sich allerdings ohnehin im Antragstext nicht wiederfindet, falsch am Platz. Richtig ist natürlich 8b, weil man es definieren muss im Vergleich zu Motorfahrrädern. Danke.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Nachdem nur der Antrag beschlossen wird, braucht man den Antrag, glaube ich, nicht ändern. Kollege Benedik, bitte um das Schlusswort, ob der Zusatzantrag des Kollegen Wimmer auch von deiner Seite akzeptiert wird.“ Gemeinderat Benedik: „Der Zusatzantrag wird natürlich akzeptiert. Es ist auch der Antrag im Hinblick auf eine Präzisierung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrzeuggesetzes zu sehen. Ich möchte aber nicht verabsäumen, bevor es untergeht, dass auf Signalanlagen eine Klingel hinweisen muss und dass der Unterschied zwischen E-Scooter und E-Bike, wie es sie auch gibt, nur die Bauartgeschwindigkeit ist und nicht der nicht zu hörende Motor. Also insofern danke für die allgemeine Zustimmung und auch für die weitere Präzisierung.“ Der Antrag wird inkl. dem Abänderungsantrag einstimmig angenommen. Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L REGELBETRIEB ALTER PÖSTLINGBERGBAHN-GARNITUREN – RESOLUTION und führt dazu aus: „Werter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren, von 5. August 2010 datiert eine Presseunterlage der Linz Linien mit dem Titel ,Erste Fahrt mit der revitalisierten Pöstlingbergbahn’. Darin wird zunächst ausgeführt, dass drei der alten Wagen originalgetreu restauriert wurden und ab 7. August 2010 für den Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Der Gesamtaufwand für die Adaptierung der Bergbahn wird mit 34,7 Millionen Euro beziffert. Hinsichtlich des Einsatzes der revitalisierten Wagen der Pöstlingbergbahn heißt es in der der PK-Unterlage weiter: ,Um den Fahrgästen die Möglichkeit zu geben, zwischen den neuen Niederflurfahrzeugen und den erneuerten Altfahrzeugen zu wählen, werden jeweils zur halben und zur vollen Stunde die neuen Bahnen eingesetzt. Jeweils zur 15. und 45. Minute verkehrt eine alte Bahn. Diese Regelung gilt nur für den oben erwähnten Zeitraum an Wochenenden und Feiertagen.’ Um das geht es jetzt eigentlich. Als Zeitraum für die Gültigkeit dieser Regelung wird der Sommerfahrplan von Mai bis September angeführt. Hier wird das nur an Feiertagen und Wochenenden vorgesehen und dagegen geht es in dieser Resolution. Dieser eingeschränkte Einsatz der restaurierten Traditionswagen der Pöstlingbergbahn steht aber in deutlichem Widerspruch zu früheren Zusagen. Da heißt es zum Beispiel am 13. März 2008: ‚Um Liebhabern die Fahrt mit den alten Fahrzeugen zu ermöglichen und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen’ - das nicht nur am Wochenende gilt, sondern auch an jedem anderen Tag -, ‚werden die historischen Wagen und die neuen Niederflurfahrzeuge im Mischbetrieb verkehren.’ Das wurde noch einmal am 25. Mai 2009 bekräftigt, wo es heißt: ‚Die drei revitalisierten Altfahrzeuge werden im Sommer geliefert und bis zum Herbst einsatzbereit sein. Diese werden dann einmal pro Stunde im Mischbetrieb verkehren.’ Wir ersuchen daher, folgende Resolution zu beschließen: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das Management der Linz Linien wird ersucht, auch den wochentäglichen Regel-Sommerfahrplan (Mai bis September) ab dem Jahr 2011 so zu gestalten, dass die restaurierten Wagen der Linzer Pöstlingbergbahn - wie zunächst angekündigt - zumindest ‚einmal pro Stunde im Mischbetrieb verkehren.’ Das 2010 gewählte Modell für den gemischten Sommer-Fahrbetrieb an den Wochenenden und Feiertagen sollte weiterhin Gültigkeit haben.’ Ich ersuche um Ihre Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, selbst wenn man diesem Antrag der ÖVP heute zustimmte, hätte dieser Antrag ein Ablaufdatum, weil ganz klar geregelt ist, dass mit 31. Dezember 2015 sämtliche für die Benützung des öffentlichen Verkehrs notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Österreich realisiert werden müssen. Die öffentlichen Verkehrsträger - nicht nur die Linz Linien, ganz besonders vor allem die ÖBB - sind sich dieser Problematik bewusst, weil es hier im pragmatischen Tagesablauf darum geht, dass Menschen mit Beeinträchtigungen in der Lage sind, ohne fremde Hilfe die öffentlichen Verkehrsmittel barrierefrei benützen zu können. Uns allen ist bewusst, dass diese Anforderung von den modernisierten Traditionswägen der Pöstlingbergbahn nicht erfüllt werden. Deshalb wäre es nicht möglich, sobald dieses Gesetz in voller Kraft wirksam ist, einen Tageslinienbetrieb damit zu bedienen. Ich glaube, wir sind eine Stadt, die sich um Barrierefreiheit bemüht, um die Integration von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, daher die Entscheidung bereits jetzt, im Linienverkehr von Montag bis Freitag die volle Behindertengerechtigkeit zu ermöglichen und nicht jemanden in einem Rollstuhl oder Menschen mit einem Rollator auf einstündige Fahrzeiten festlegen zu wollen. Auch die barrierefreie Benützung mit Kinderwägen ist in den alten Wägen nicht möglich. Deshalb ist es vernünftig, dort, wo wir Linienverkehr haben, das zu machen. Sie wissen, dass die Pöstlingbergbahn keine reine Touristenbahn ist. Sie hat eine Funktion im innerstädtischen Verkehrssystem. Die Hälfte der Fahrten wird auch von Menschen genutzt, die am Pöstlingberg keine touristischen Ziele verfolgen, sondern dort wohnen, jemanden besuchen wollen, in die Stadt fahren oder persönliche Kontakte pflegen. Deswegen halte ich es für korrekt, dass die Behindertengerechtigkeit, die Barrierefreiheit höher einzuschätzen ist, als möglicherweise andere Werte. Aus diesem Grund wird die sozialdemokratische Fraktion sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ Schlusswort Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter: „Wenn das alles so ist, wie Sie es darstellen, muss ich mich schon fragen, warum man das um sechs Millionen Euro restauriert hat. Das hätten wir uns sparen können! (Zwischenrufe, Unruhe, Beifall ÖVP) Wenn man schon gewusst hätte, dass das nichts ist. (Zwischenrufe) Die ÖVP alleine bestimmt gar nichts. Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Die ÖVP wollte es immer!“ Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter weiter: Ich habe gar nicht gewusst, dass wir alleine etwas beschließen können, das freut mich. Bis 2015 wäre es möglich, also wäre bis 2015 Ihre Zustimmung trotzdem gut gewesen. Mir ist es nicht verständlich. Drei von vier Fahrten wären barrierefrei. Die alten Bahnen sind sehr interessant. Es ist auch nur im Sommerfahrplan, nicht im Winterfahrplan, wo dann weniger Tourismus ist und wirklich, wie Sie es darstellen, die Leute, die reinen Wohnzweck haben, fahren. Ich kann es nicht nachvollziehen und ersuche trotzdem um Ihre Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Klitsch berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M ERRICHTUNG VON SPORTBOOT-ANLEGESTELLEN AN DER DONAU - RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Antrag geht es um die Errichtung von Sportboot-Anlegestellen an der Donau. Konkret geht es darum, dass man sich seitens der Stadt Linz einmal grundsätzlich Gedanken machen soll, ob es in Linz sinnvoll ist, Sportboot-Anlegestellen zu errichten. Die Stadt Linz ist in Wirklichkeit nicht richtig zuständig für die ganze Thematik, sondern in weiterer Folge eigentlich die Österreichische Wasserstraßen GmbH, die sich um diese Thematik von der Kompetenz her kümmern könnte. Generell ist es so, dass der gesamte Sportboot-Tourismus in ganz Europa nach wie vor einem Boom unterliegt, der eine nachhaltige Aufwärtstendenz hat. Es bestätigen nicht nur internationale Touristikstatistiken sondern auch generelle Trends im Tourismus, dass alles, was mit Wassersport zu tun hat, nach wie vor ungebrochen ist. Die europäischen Flüsse werden dahingehend an und für sich touristisch sehr stark genützt und stark beworben und bringen relativ viel Geld in die diversen Kassen. In Europa waren einer der Vorreiter die ganzen skandinavischen Länder, die diesen Trend sehr bald erkannt haben. Es sind auch sehr viele osteuropäische Länder, die diesem Trend schnell gefolgt sind, die deutschen Flüsse ohnehin. Das heißt, der touristische Trend zieht sich eigentlich kreuz und quer durch die ganze Flusslandschaft. An der österreichischen Donau ist dieses ganze Thema noch ein wenig stiefmütterlich behandelt, wobei wir davon ausgehen, dass man sich die ganze Situation an der Donau anschauen sollte, ob es sinnvoll ist, Sportboot-Anlegestellen zu errichten und an welcher Stelle. Das heißt, unsere Resolution geht an die Österreichische Wasserstraßen GmbH, dass diese Stelle sich damit beschäftigen sollte, ob und wo es in Linz möglich ist, diese Sportboot-Anlegestellen zu errichten. Der Linzer Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die via donau – Österreichische Wasserstraßen GmbH: ‚Der Linzer Gemeinderat ersucht die Geschäftsführung der ,via donau – Österreichische Wasserstraßen GmbH’ um eine Prüfung, ob und wo im Bereich der Linzer Donau Anlegestellen für Sportboote errichtet werden könnten und welche Kosten hierfür schätzungsweise anfallen würden. Darüber hinaus wird um anschließenden Bericht über das Ergebnis dieser Prüfung an den Linzer Gemeinderat gebeten.’ Ich ersuche, dieser Resolution die Zustimmung zu erteilen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrte Damen und Herren, es freut uns, dass die Fraktion der FPÖ eine langjährige ÖVP-Forderung wieder aufleben lässt. (Zwischenruf) Sicher, zum Beispiel in meiner Budgetrede 2003 habe ich das Thema schon lang und breit erläutert, also langjährig. (Zwischenrufe) Wobei ich glaube, dass, wenn wir eine Resolution an die via donau schicken, das wenig Erfolgsaussichten haben wird, weil die werden nur darauf warten, von uns eine Resolution zu bekommen, um Arbeit zu haben. Besser wäre es aus unserer Sicht, die Stadt Linz würde selbst aktiv werden, wie es ja auch beim Linzer Auge passiert ist, wo wir uns selbst um eine Genehmigung gekümmert haben, dass das dort überhaupt passieren kann. Die via donau wird das nicht von sich aus machen. Wir werden aber trotzdem gerne zustimmen.“ Vizebürgermeisterin Dolezal: „Zum einen muss ich sagen, die Stadt Linz macht sich über diesen Punkt Sportboot-Anlegestellen schon seit vielen Jahren Gedanken und wir haben darüber schon gesprochen. Wir haben auch im Gemeinderat schon darüber gesprochen, und zwar anlassbezogen über eine Sportboot-Anlegestelle beim Fischerhäusl. Das war in dem Fall eine Anfrage, muss ich auch ganz ehrlich sagen, der ÖVP. Bei diesem Antrag habe ich zwei Seelen in meiner Brust, und zwar die zwei Seelen von den beiden Wassersportbootarten und zwar die nicht motorisierten und die motorisierten. Ich bin ein bisschen geneigt, wenn die Frau Gemeinderätin Klitsch den Antrag stellt, dass das eher in Richtung Yachttourismus oder Motorsportboote geht. Das ist nicht das, was ich wirklich vertrete oder vertreten möchte aus mehreren Gründen. Es gibt einen Ausdruck dafür, die ‚Möchtegern-Monegassen’. Das brauchen wir nicht unbedingt und vor allen Dingen, wir reden hier im Gemeinderat sehr oft über Lärm und über Lärmschutz und ich glaube, das wäre nicht unbedingt im Sinne des Erfinders. Die nicht motorisierten Wassersportler hätten auch nur mäßig Freude mit zusätzlichen Anlegestellen, weil sie jetzt schon Probleme haben, dass sie gerade den Nachwuchs auf der Donau noch fahren lassen. Es kommt natürlich auf die Wassertiefe oder –höhe an. Wir werden diesem Antrag deswegen zustimmen, weil wir 2005 schon an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) herangetreten sind bzw. einen Vertreter des bmvit und der hat uns damals gesagt – und ich habe mir das eben noch ausheben lassen – seitens des bmvit - das war anlassbezogen damals beim Fischerhäusl - ist beabsichtigt, für die Stadt Linz ein Gesamtkonzept für die Ländenbewirtschaftung auszuarbeiten und in diesem Gesamtkonzept soll auch den Belangen der Tagesgastschifffahrt – freies Anlegen von kleinen Motorbooten für einen begrenzten Zeitraum (keine Dauerlieger) - Rechnung getragen werden. Das linke Donauufer oberwasserseitig der Schönbrunn soll zukünftig von fix installierten privaten Steganlagen dauerhaft freigehalten werden usw. Weiters ist beabsichtigt, oberwasserseitig der Nibelungenbrücke auf eine Länge von ca. 350 Metern am linken Ufer eine Bundeslände zu widmen. Und dann geht es noch ein bisschen weiter. Zum Schluss ist es auf jeden Fall so, das bmvit hat damals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass zum damaligen Zeitpunkt keine privaten Länden bewilligt werden sollten, sondern wir sollten ein gemeinsames Konzept machen und sie müssen zuerst das begutachten und werden mit einem Gesamtkonzept an uns herantreten. Das ist jetzt fünf Jahre aus und nachdem nichts passiert ist, könnten sie das einmal untersuchen. Also die Stadt Linz alleine kann das nicht. Das war jetzt anlassbezogen. Mit dem Linzer Auge haben die nicht motorisierten Wassersportler nicht wirklich eine Freude gehabt. Also was ich mir anhören konnte, das war nicht wirklich lustig. Aber das Problem hat sich jetzt gelöst, des einen Leid, des anderen Freud. Ich bin deswegen dafür und unsere Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, damit das bmvit seiner Zusage von 2005 nachkommt.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die avisierte Zustimmung. Zum Herrn Gemeinderat Sonntag: Wenn es Ihrer Meinung nach 2003 schon bei der Budgetrede gewesen ist – gut jetzt haben wir 2010, also es ist sieben Jahre her – dürfte es nicht recht ein Herzensanliegen von der ÖVP gewesen sein, denn sonst hätten wir es wieder einmal auf der Tagesordnung gehabt. Vor sieben Jahren irgendetwas erzählen bei der Budgetrede und 2010 sagen, das haben wir schon vor sieben Jahren gesagt. Wie gesagt, es freut uns, dass ihr mitstimmt, aber eine Herzensangelegenheit dürfte es nicht sein, schätze ich einmal. Warum die Stadt Linz selbst nicht aktiv geworden ist - weil es einfach nicht im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz ist. Die Frau Vizebürgermeisterin hat es gerade ausgeführt. Wir haben versucht, diesen Antrag schon vor der Sommerpause auf die Tagesordnung zu bringen. Er ist nicht auf die Tagesordnung gekommen, weil wir als Stadt Linz nicht zuständig sind. Das heißt, daher ist dieser Tagesordnungspunkt heute auf der Tagesordnung, was uns natürlich sehr freut. Ein Satz vielleicht noch zu motorisiert und nicht motorisiert. Es ist richtig, da gehen teilweise die Wogen hoch. Wünschen tun es sich beide Seiten, die motorisierten und die nicht motorisierten, das ist die Wahrheit dazu. Bei den motorisierten sogar mehrheitlich die Touristikanbieter und die Leute, die mittlerweile schon mit Motorbooten nach Linz kommen. Aber die sind so gescheit, die fahren in den Winterhafen und werden dort von den zuständigen Sportclubs immer sehr herzlich willkommen geheißen. Sie wundern sich oft nur, warum es keine Anlegestellen gibt. Die einheimischen Ruder-, Paddel- und Kanuvereine, also die nicht motorisierten, würden es sehr wohl begrüßen, wie gesagt, mit denen habe ich selbst auch sehr viel gesprochen. Die legen mir immer wieder Fotos vor, wie es bei anderen Städten und Flüssen ausschaut und was in Linz alles fehlt. Wie gesagt, es ist natürlich eine Kluft zwischen motorisiert und nicht motorisiert, die man auch behirnen muss. Beide an einer Anlegestelle funktioniert auf jeden Fall nicht, das wissen wir selbst auch. Wir freuen uns jedoch, wenn diese Resolution zumindest wieder weitergeht und dieses Thema nicht ganz vergessen wird und ersuchen nochmals um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Raml berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N ÖBB-LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN IM LINZER STADTGEBIET – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, meine sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, beim vorliegenden Antrag geht es um ÖBB-Lärmschutzmaßnahmen im Linzer Stadtgebiet. In letzter Zeit haben sich sehr viele Bürger an uns gewandt, da sie sich in ihrem Lebensumfeld von Lärm, der vor allem vom regen Zugverkehr der ÖBB im Linzer Stadtgebiet erzeugt wird, gestört fühlen. Sehr geehrte Damen und Herren, uns Linzer Freiheitlichen liegt die Lebensqualität der Linzer besonders am Herzen. Dazu gehören vor allem für uns ansprechende Wohnmöglichkeiten sowie angemessene Freizeiteinrichtungen und Grünanlagen, die durch Lärmeinflüsse nicht gestört werden dürfen. Ich darf hier an dieser Stelle zwei konkrete Beispiele nennen, die uns unter anderem zugetragen worden sind. Zum einen die leidige Situation am beliebten Pichlingersee. Ich habe dort einen Lokalaugenschein gemacht, nachdem uns einige langjährige Badegäste auf die Problematik aufmerksam gemacht haben. Und dort schaut es so aus: Fast im Minutentakt rasen auf der vierspurigen Westbahnstrecke die Züge nur wenige Meter hinter der Liegewiese vorbei. Ich habe mir selbst ein Bild gemacht und konnte oft mein eigenes Wort nicht verstehen. Es ist teilweise wirklich unerträglich. Mehr als verständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind daher zahlreiche Ersuchen der Badegäste, ehestmöglich eine Verbesserung herbeizuführen. Als zweites Beispiel nenne ich Anliegen von Bewohnern der Wiener Straße, die sich dort durch den Zugverkehr massiv gestört fühlen und sich deshalb von der ÖBB rasche Maßnahmen erwarten. Da aber über die genannten Beispiele hinaus verschiedene Stadtteile betroffen sind, ist eine flächendeckende Erfassung die Voraussetzung für konkrete Lösungsansätze. Die ÖBB als Betreiber der Bahnstrecken steht hier in der Verantwortung, das technisch Mögliche für den Lärmschutz zu veranlassen. Die Linzer Freiheitlichen fordern daher die Erstellung eines Lärmberichtes für die Stadt Linz als Planungsgrundlage für künftig vorzunehmende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der betroffenen Bahnstrecken. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die zuständigen Stellen der ÖBB um Erstellung eines Lärmberichtes für das Linzer Stadtgebiet als Planungsgrundlage für künftig vorzunehmende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der betroffenen Bahnstrecken.’ Ich ersuche um Zustimmung.“(Beifall FPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Haydtner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir von der ÖVP fordern bereits seit geraumer Zeit von der zuständigen Stadträtin Konzepte und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Lärms in Linz - mit dem Erfolg, dass wir bisher nur eine kurze schriftliche Antwort erhalten haben. Darin stand, dass die Umweltschutzstadträtin für Umweltmaßnahmen, in diesem Fall für Lärmschutz, nicht zuständig ist. Umso mehr freut es uns, dass wir nun seitens der FPÖ-Fraktion Unterstützung erhalten. Sie stellen kurz gesagt den Antrag, dass ein Lärmbericht als Planungsgrundlage für zunehmende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der betroffenen Bahnstrecken in Linz erstellt wird. Wie wir alle wissen, ist Lärm für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine nicht zu vernachlässigende Beeinträchtigung der Lebensqualität. Ist man über einen längeren Zeitraum Lärm ausgesetzt, sind körperliche Fehlfunktionen die Folge. Es gibt bereits seit Anfang der 90er-Jahre einen Bahnlärm-Emmissionskataster, der den Lärm entlang aller oberösterreichischen Bahnlinien aufzeigt. Der Lärmbericht von der damaligen Umweltreferentin Dolezal für den Raum Linz aus 2001 gibt eine Übersicht über den Bedarf an Sanierungsmaßnahmen für bewohnte Gebiete. Dieser Bericht geht somit noch weiter, da er alle Gebiete in Linz erfasst, in denen relevante Lärmemmissionen bestehen. Berücksichtigt wurden die Lärmquellen Straße, Schiene, Luftverkehr, Schifffahrt und relevante Industriebetriebe. Das vorgestellte Gutachten weist nach, dass am Tag 19,4 Prozent der Linzer Bevölkerung unter überhöhter Lärmbelästigung zu leiden haben und in den Nachtstunden sogar 33,3 Prozent. Insgesamt werden in diesem Gutachten 81 Linzer Stadtgebiete definiert, für die Maßnahmen gegen den Lärm als notwendig und realisierbar erachtet werden. An Vorschlägen zur Lärmreduktion werden in der Studie insgesamt 132 Projekte aufgelistet, davon 32 in der höchsten Dringlichkeitsstufe. Dabei ist nicht die Errichtung von Lärmschutzwänden vorrangig. Oft genügen Maßnahmen wie die Änderung der Verkehrsplanung, Änderung der Ampelschaltung oder Aufbringung von Flüsterasphalt. Auch die Förderung und Verwendung von Elektroautos und Elektro-Scootern stellen Maßnahmen dar, um die Menschen von der Lärmplage zu entlasten. 2001 wurde für Lärmbekämpfung in Linz wichtige Grundlagenarbeit geleistet. Weiterhin offen ist aber die Umsetzung dieser Maßnahmen bzw. die Aufnahme neuer Sanierungsgebiete in Folge des in den vergangenen Jahren erfolgten Siedlungsbaus. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, es gibt in Linz zur Eindämmung des Lärms genug zu tun. Nicht nur an bekannten Straßen- und Eisenbahnbereichen, auch im Bereich der Autobahnen und Bundesstraßen, die Linz durchqueren, ebenso im Nahbereich von Betrieben oder entlang viel befahrener Gemeindestraßen sind Maßnahmen zu setzen. Wir gehen davon aus, dass sich auch Die Grünen heute aufraffen können, in den Kampf gegen den Lärm einzusteigen. Eines sei aber klar gesagt: Mit dem Versenden von Resolutionen wird es für Linz nicht abgetan sein. Die zuständige Stadträtin muss für eine flächendeckende Lärmbekämpfung endlich die vorliegenden Gutachten und Studien aus der Schublade nehmen und Konzepte gegen den Lärm erarbeiten und an die zuständigen Stellen mit Nachdruck herantragen, ansonsten bleiben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf der Strecke. Damit Linz durch die Eindämmung der Lärmemmissionen zur liebenswerten Stadt wird, sind noch viele Schritte zu tun. Der heutige Antrag der FPÖ ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die ÖVP unterstützt daher den Resolutionsantrag und stimmt für ein Linz mit wenig Lärm.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Gemeinderat Haydtner, wie so oft ersuche ich Sie auch heute wieder, bei den Tatsachen zu bleiben. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat mich nicht mehrfach aufgefordert, in Sachen Lärm aktiv zu werden, Sie haben mir eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage hat zehn Fragepunkte umfasst. Neun davon wurden von der zuständigen Dienststelle als unzulässig erklärt, weil die Stadt Linz schlicht nicht zuständig ist für das, was Sie gerne hätten und für das, was Sie gerne wissen wollen. Ich habe Ihnen als besonderes Service diese Stellungnahme, das Rechtsgutachten der zuständigen Dienststelle bei der Anfragebeantwortung mitgeschickt, was dazu geführt hat, dass Sie – ich hoffe nicht, dass Sie das bewusst gemacht haben, ich vermute, es hat einfach zu Missverständnissen geführt – dann medial Unrichtigkeiten zum Thema von sich gegeben haben. Dann haben wir das im letzten Umweltausschuss besprochen. Auch da habe ich Sie wieder darauf hingewiesen, dass die Stadt Linz hier schlichtweg nicht zuständig ist. Es gibt verschiedene Zuständigkeiten, die beim Bund und beim Land liegen. Auch das haben wir im letzten Ausschuss besprochen. Ich ersuche Sie noch einmal – wie gesagt, leider nicht zum ersten Mal –, bei den Tatsachen zu bleiben. Zum Inhalt des Antrages. Es gibt ein Bundesumgebungs-Lärmschutzgesetz, das wiederum auf einer EU-Richtlinie fußt und das ganz klar zum Ausdruck bringt, dass das Land Oberösterreich Umgebungslärmkarten zu erstellen hat, die auch in regelmäßigen Abständen, das sind fünf Jahre, aktualisiert werden müssen. Der nächste Zeitraum für den Großraum Linz ist 2012. Das heißt, dass es die Berichte, die von der freiheitlichen Fraktion eingefordert werden, gibt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, was selbstverständlich auch den Bahnlärm umfasst. Wir werden dem Antrag aber dennoch zustimmen, auch wenn es den Teil, der darin enthalten ist, schon gibt, weil ich glaube, dass es ein wichtiges Signal ist, dass die Stadt Linz sich in diesem Punkt gegen Lärmentwicklungen, die negativ auf die Linzer Bevölkerung einwirken, ganz klar positioniert.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Liebe Frau Stadträtin Schobesberger, ich höre immer nur im Zusammenhang mit Ihnen, nicht zuständig, nicht zuständig. Auch das PPO, Präsidium, Personal und Organisation, bescheinigt mir, dass Sie nicht zuständig sind. Sie sind offensichtlich für die Agenden, die Sie sich ausgesucht haben im Rahmen des Stadtsenates, nicht zuständig. Gleichzeitig haben Sie dieses Paket, für das Sie nicht zuständig sind, laut heutiger Kronen Zeitung schon dem Land übermittelt. Sie haben also Ihr Paket der Nicht-Zuständigkeit an das Land übermittelt, das wir hier gar nicht besprechen dürfen, weil der Gemeinderat ist das kleinste und unwichtigste Gremium dieser Landeshauptstadt. Ich würde Sie bitten zu überlegen, ob Sie einmal das ,Nicht’ vor Ihren Zuständigkeiten streichen und mit der Arbeit für die Umwelt dieser Stadt beginnen können. Ich danke Ihnen.“ (Beifall ÖVP) Bürgermeister Dobusch: „Herr Mag. Fürlinger, ich muss mich wegen der Nicht-Zuständigkeit einmischen. Es ist ganz einfach so, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass es Zuständigkeiten gibt. Und jeder herinnen weiß, nur die ÖVP macht es bewusst anders, dass wir hier in diesem Gemeinderat in Antragsform und bei Anfragen nur die Dinge behandeln können, für die wir zuständig sind. Alle anderen Dinge, für die wir nicht zuständig sind, wo andere Zuständigkeiten festgelegt sind, kann man das in Form einer Resolution an die zuständigen Stellen herantragen und diese Resolutionen können natürlich sehr wohl im Gemeinderat behandelt werden. Es wird bewusst gemacht, dass von der ÖVP ein Antrag gestellt wird, obwohl eigentlich jeder ganz genau weiß, dass hier ein Antrag nicht möglich ist, dass es eine Resolution sein müsste. Dann schreibe ich über das Präsidium, weil ich die Tagesordnung zu machen habe, der ÖVP zurück, dass es leider ein Antrag ist, der eine Sache betrifft, für die wir nicht zuständig sind. Was macht die ÖVP? Die ÖVP sagt, ich will im Gemeinderat verhindern, dass über dieses Thema diskutiert wird. Das machen Sie ganz bewusst und ganz bewusst unterstellen Sie der Kollegin Schobesberger Untätigkeit, wenn sie Ihnen korrekt antwortet, dass sie Ihnen sozusagen ihre Unzuständigkeit erklären möchte. Sie meinen, dass Sie mit Ihrer Wortmeldung die Frau Schobesberger blamieren können. Das können Sie nicht, denn Frau Schobesberger hat sich genau so wie ich an die Gesetze zu halten. Dramatisch daran ist, dass bei den Journalisten der gute Schmäh der ÖVP immer reingeht. Deshalb machen Sie es ja auch, dass die Journalisten nicht unterscheiden können und immer zuerst der ÖVP glauben, bevor man dann aufklärt, worum es da eigentlich geht. (Zwischenrufe, Unruhe) Das ist so, wir werden damit leben. Sie als Jurist wissen ganz genau, dass es diese Unterscheidung und diese Zuständigkeiten gibt. Der FPÖ haben wir z.B. für diese Gemeinderatssitzung ebenfalls einen Antrag zurückgeschickt. Die FPÖ war clever genug einzusehen, dass der Antrag unzulässig war und hat daraus eine Resolution gemacht und als Dringlichkeitsantrag jetzt noch für diese Gemeinderatssitzung eingebracht. Prompt ist die Resolution zulässig, prompt kann darüber diskutiert werden in diesem Gemeinderat und prompt verhalten wir uns korrekt. Jeder wird von mir gleich behandelt. Wenn ein Antrag als unzuständig erkannt wird, dann kann ich ihn nicht auf die Tagesordnung setzen. Da wird niemand schikaniert. Es ist ein Unterschied, ob man hier etwas als Resolution diskutiert und in diesem Fall würde sich natürlich auch die Kollegin Schobesberger zu Wort melden, das ist überhaupt keine Frage, und dann kann man hier reden. Aber immer so zu tun, als gäbe es keinen Rechtsstaat, das ist für einen Juristen schon sehr fatal, das möchte ich Ihnen sagen.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderat Mayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie haben jetzt auf etwas hingewiesen, was ich ebenfalls wiederholen wollte. Es gibt in der ÖVP-Linz in durchaus wichtigen Funktionen Leute und Personen, die im Rahmen ihres Studiums durchaus hätten lernen können, wo juristische Zuständigkeiten sind, welche Gebietskörperschaft für was zuständig ist. Daraus könnte man eigentlich schließen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Antrages eine begründete Entscheidung ist, die nicht aus Boshaftigkeit entsteht. Was aber noch viel spannender an der ÖVP ist, dass Lärm immer dann ein Problem wird, wenn es nicht das eigene Ressort betrifft. Das ist nicht nur beim Lärmthema so, es gibt manchmal auch ähnliche Bereiche. Wenn es aber um Forschung im Bereich Lärm geht, wenn es um Vermittlung im Bereich Hören und Lärm geht, wenn es um Sensibilisierung von jungen Leuten geht, dass vielleicht Lärm nicht einmal entsteht, dann ist die ÖVP die Erste, die sagt, wir hätten zwar im Kulturhauptstadtjahr ein Akustikon gehabt, wo 16.000 Personen auf Besuch waren, die sich mit dem Thema Hören auseinander gesetzt haben, da ist die ÖVP dann die Erste, die sagt, das betrifft unser Ressort, das könnte noch etwas kosten, das sperren wir zu - ganz egal, ob es ein internationales Aushängeschild ist oder nicht. Wäre eine andere Fraktion für das Akustikon zuständig gewesen, dann wäre die ÖVP die erste Fraktion gewesen, die aufgestanden wäre und von einem unfassbaren Skandal gesprochen hätte. Weil es aber in ein ÖVP-Ressort fällt, kümmert sich die ÖVP lieber um das, was in anderen Ressorts geschieht, statt um das, was in den eigenen Ressorts geschehen sollte. (Beifall Die Grünen) Ebenfalls kein Problem mit Lärm hat die Partei der AutofahrerInnen immer dann, wenn Lärm durch Individualverkehr entsteht. Da kann dann noch viel Geld investiert werden, dass es lauter wird. Aber Hauptsache, es hat nichts mit dem eigenen Ressort zu tun, dann stört es uns nämlich nicht.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Lenger: „Da möchte ich jetzt anschließen. Die ÖVP, die AutofahrerInnen-Partei, weiß ganz genau, wenn man sich die Lärmkarten, die es gibt, die vorliegen, anschaut, dass entlang der Straßen der Verkehr mittlerweile Hauptverursacher von Lärm ist. Die ÖVP befürwortet den Westring. Die ÖVP hat offensichtlich noch immer nicht das Park-and-ride-Konzept begriffen, damit nicht mehr so viel Individualverkehr in die Stadt kommt und wir weniger Lärm in der Stadt haben, dass dafür nicht die Stadt Linz zuständig ist, sondern dass es genau aus diesem Grund ein Park-and-ride-Konzept des Landes gibt, das überarbeitet werden soll, das überarbeitet werden muss. Immer dann die Kompetenzen verschieben, obwohl man ganz genau weiß, wer zuständig ist, gerade wie man es braucht, gerade wie es passt, und in diesem Fall, wie gesagt, immer wieder Frau Stadträtin Schobesberger sozusagen zur Schuldigen zu machen, und sie soll etwas gegen den Lärm tun, das ist wirklich ein Armutszeugnis für eine Partei, die ganz genau wissen müsste bzw. sollte – es sitzen ja genügend Juristen da –, wer zuständig ist.“ (Zwischenrufe, Beifall Die Grünen) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Nachdem der Lärmkataster, den damals die MitarbeiterInnen des Umweltamtes mit zuständigen Stellen erstellt haben - unter anderem auch mit der ÖBB -, erwähnt wurde, möchte ich auch etwas dazu sagen. Zum einen – das möchte ich der ÖVP, Herrn Mag. Fürlinger sagen – ist es sicherlich immer schon so geregelt gewesen, es gibt Lärmschutz an Straßen. Und dieser Lärmschutz an Straßen ist genau geregelt an Landesstraßen, Bundesstraßen und Gemeindestraßen. Kommen beispielsweise Beschwerden von BewohnerInnen in der Stadt Linz zu uns oder es wird im Bürgerservice angerufen, wird das selbstverständlich an unsere Sachverständigen beim Umweltamt weitergegeben. Daran hat sich sicherlich im letzten halben Jahr nichts geändert, weil das war immer schon so, und die erheben und prüfen sehr wohl. Wenn aber die zulässigen dB-Werte überschritten werden, dann ist der jeweilige Zuständige für diese Straße dafür verantwortlich. Er muss das einleiten, wenn notwendig, und natürlich auch bezahlen. Das sind eben die Zuständigkeiten, das ist so. Das kann ja wohl nicht sein, dass wir vielleicht auch noch bei der Autobahn die Lärmschutzwände zum Bauen haben, nur weil sie durch Linz gehen. Das ist glaube ich doch etwas überzogen. Das Zweite ist, wir stimmen diesem Antrag selbstverständlich auch zu, aber die ÖBB, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz haben schon im Jahr 1997 einen Vertrag zu Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecken in der Stadt Linz abgeschlossen. Das war eine meiner ersten wirklich erfreulichen Pressekonferenzen – ich bin Ende Februar 1997 in den Stadtsenat gekommen –, die ich abhalten durfte. Und zwar mit einer bestimmten Regelung, dass die ÖBB die sekundären und auch tertiären Lärmschutzmaßnahmen festlegt und untersucht, dann wird gesagt, da gehen nur Lärmschutzfenster, da muss die ÖBB, die ohnehin als Verursacher diese errichten muss oder hätte müssen, die Lärmschutzwände machen und überall waren die Sachverständigen eingebunden. Die Stadt Linz hat die Abwicklung übernommen und auch das Land hat 50 Prozent zu diesen sekundären und tertiären Maßnahmen dazubezahlt. Die eine Maßnahme, nämlich die von Stadt und Land, entlang der Bahnstrecken ist erledigt, die andere von der ÖBB eben noch nicht. Daher stimmen wir auch diesem Antrag zu, aber nicht nur, weil die ÖBB sagt, sie baut jetzt keine Lärmschutzwände, sondern weil sich der viergleisige Ausbau der Westbahn so lange verzögert hat. Und da haben wir nolens volens diese Zeitverzögerung in Kauf nehmen müssen. Aber auch jetzt geht die Umsetzung sehr schleppend vor sich, daher stimmen wir diesem Antrag zu. Es ist nicht so, dass weder die ÖBB noch die Stadt Linz, in dem Fall auch das Land Oberösterreich, sich nicht mit diesem Thema beschäftigt hätten. Also es ist hier kein Niemandsland, das jetzt von der ÖVP auf einmal beschritten wird, das wollte ich eigentlich nur sagen.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Ganz kurz, Frau Vizebürgermeisterin, der Antrag ist nicht von uns, also wir beschreiten hier kein Neuland, sondern der Antrag ist von einer anderen Fraktion gekommen. Eine kurze sachliche Replik, Herr Bürgermeister. Ich möchte Ihnen mitteilen, die ÖVP bringt mit Sicherheit keine Anträge bewusst ein, die vorher nicht firm sind. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Und wenn Sie das Schreiben lesen würden, das ich zurückbekommen habe, Herr Bürgermeister, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, konstitutionelles Recht mag schon dehnbar sein, aber ob es so dehnbar ist, werden wir uns in diesem Fall noch etwas genauer anschauen.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ich würde noch ganz gern ergänzend zu Ihrer ersten Wortmeldung etwas sagen. Sie beschweren sich, dass ich mich ständig darauf zurückziehe, ich sei nicht zuständig. Wie der Herr Bürgermeister schon erläutert hat, habe ich weder auf verfassungsgesetzliche noch auf landesverfassungsgesetzliche Kompetenzbestimmungen einen Einfluss, und das wissen Sie auch. Darüber hinaus passiert in meinem Bereich – das haben Sie selbst angesprochen – sehr viel, auch wenn wir nicht unmittelbar zuständig sind. Das Maßnahmenpaket Luft zum Beispiel, wo es die ÖVP im Vorfeld geschafft hat, viel heiße Luft zu blasen. Wie es dann auf die Mitarbeit angekommen ist, selbst Vorschläge einzubringen, wozu ich im Ausschuss eingeladen habe, da hat die ÖVP nichts eingebracht. Kein einziger Vorschlag der ÖVP, wie man in Linz einen Beitrag zur Verbesserung der Luft leisten könnte, ist bei mir eingelangt. Nur so viel dazu. (Zwischenrufe) Ganz kurz noch einmal zu den Zuständigkeiten. Es gibt einfach Rechtsgrundlagen, die einerseits Zuständigkeiten regeln und andererseits die Zulässigkeit von Anfragen und Gemeinderatsanträgen. Wenn die ÖVP Anträge und Anfragen einbringt, die schlicht diesen Rechtsvorschriften nicht entsprechen, gibt es keinen Grund, wie Sie es jetzt schon wieder tun, da wehleidig zu bitzeln. Es gilt in Österreich eine Rechtsordnung und die gilt auch für die ÖVP-Gemeinderatsfraktion.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Herr Kollege Fürlinger, ich möchte als Antwort sagen, mir ist völlig klar, dass eine Rechtsmeinung, die von meinen Hausjuristen – ich bin ja nur Freizeitjurist – gemacht wird, natürlich von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten überprüft werden wird, die Sie zahllos haben, das ist mir völlig klar. Mir ist auch völlig klar, dass Sie bei erster Gelegenheit, wenn Sie eine Chance sehen, eine Aufsichtsbeschwerde gegen mich machen würden und werden, wenn ich Ihnen unzulässigerweise einen Antrag nicht genehmigen würde. Das ist mir völlig klar. Das ist auch Ihr Recht, das ist völlig unbestritten. Das heißt, ich gebe nur Anträge zurück, wenn sie unzulässig sind, weil die Juristen bei uns das überprüft haben und die eine Meinung haben, nicht ich. So gescheit bin ich gar nicht, so gut kenne ich mich in der Juristerei gar nicht aus. Es wird nicht in Auftrag gegeben, der Antrag der ÖVP muss jetzt zurückgewiesen werden, wenn ich weiß, dass er als Resolution hereinkommen kann. Wir tun nichts anderes, als dass wir die Gesetze, die es in diesem Land gibt, vollziehen, etwas anderes machen wir nicht. Und mir ist völlig klar, dass bei jeder Gelegenheit, die Sie hätten, eine Aufsichtsbeschwerde gegen mich gemacht wird. Das ist mir völlig klar und daher passe ich sehr auf, was ich tue, damit unsere Beurteilungen die wir haben, auch halten. Das können Sie mir glauben, weil mir ist jederzeit bewusst, welche Möglichkeiten Sie auf der anderen Seite haben. Das möchte ich wirklich sagen.“ Vizebürgermeister Dr. Watzl: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe beim Herrn Bürgermeister Dr. Franz Dobusch an, den ich wirklich als einen, wie er zu sagen pflegt, Hobbyjuristen schätze, weil damit zum Ausdruck kommt, dass der Hausverstand nicht zu kurz kommen darf. Zu Wort gemeldet habe ich mich, Frau Stadträtin Schobesberger, weil ich eines schon klarstellen möchte ganz emotionslos: Eine Belehrung Ihrerseits, was in Richtung Spielregeln, Gesetze einhalten geht, ist seitens der grünen Fraktion Richtung ÖVP aus meiner Sicht nicht wirklich notwendig. Aber das ist meine subjektive Sicht. (Beifall ÖVP) Ich bin sehr dankbar, Herr Bürgermeister, dass Sie uns den Tipp gegeben haben - und das belegt einmal mehr, dass Sie nicht nur ein guter Hobbyjurist, sondern wirklich ein rechtskundiger Bürgermeister sind -, dass man natürlich auch den Instanzenzug und eine Aufsichtsbehörde hat. Und man sagt nicht umsonst, und ich erlaube mir das als Jurist, zwei Juristen, fünf Meinungen. Wenn ich mir den Antragstext durchlese - ich wollte das heute gar nicht mehr debattieren, weil es geht in Wahrheit um den Lärm und nicht um die Luft, aber die Luft ist genauso wichtig -, möchte ich der Öffentlichkeit kundtun, worum es dabei geht. Und ich sehe hier wirklich ureigenste Aufgabenbereiche von uns als Stadt. Sie sind aufgrund der Ressortverteilung, Frau Kollegin Schobesberger, angeblich für die Umwelt zuständig und daher möchte ich das einfach zum Besten geben. (Zwischenrufe) Darum muss ich dem Kollegen Fürlinger zustimmen, weil der Eindruck - aber nicht nur bei der ÖVP, auch bei den Menschen in der Stadt - da ist, dass Sie in Ihrem Ressort anscheinend leider keine Zuständigkeiten haben. Es ist bei dem Antrag um zwei Dinge gegangen, Frau Kollegin. Nämlich erstens Ihnen die Möglichkeit als Umweltstadträtin zu geben, dass Sie Ihre Überlegungen mit Ihren Fachleuten auch in der Öffentlichkeit präsentieren, darlegen, welches Luftmaßnahmenpaket die Stadt Linz in Ihrer Vertretung oder Sie in Vertretung für die Stadt Linz für diesen wichtigen Bereich dem Land schicken. Zweitens haben wir uns erlaubt, ganz konkret aus unserer Sicht Maßnahmen in dieses Paket mit aufzunehmen, die Ihnen auch vorher schon bekannt sind. Nur Sie haben es nicht für richtig und wichtig erachtet, dass die Stadt selber im eigenen Wirkungsbereich Maßnahmen setzt – nämlich die Förderung der E-Mobilität, die Ihre Vorgängerin, Frau Kollegin Dolezal, richtigerweise eingeführt hat, auch fortzusetzen, zweitens etwas für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs tun zu wollen, drittens für ein Park- and -ride-Konzept einzutreten, damit den Einpendlerinnen und Einpendlern ein zeitgemäßes Umsteigen ermöglicht wird und die Menschen in der Rudolfstraße etc. von den Verkehrsbelastungen des Autoverkehrs endlich eine Luft- und damit eine Lebensqualitätsverbesserung bekommen und dass der Radfahrverkehr forciert wird. Ich weiß nicht, was da so verwerflich und bösartig bei der ÖVP ist. Also ich hätte an Ihrer Stelle diese Plattform, diese Handreichung wirklich genommen. Und wenn man sich dann die Stellungnahme der Fachleute ansieht, nicht nur der Hobbyjuristen, sondern der tatsächlich auch rechtskundigen Beamten der Stadt Linz, sind Sie mir nicht ungehalten, und Sie haben das auch gelesen, da denke ich mir, da stimmt etwas nicht. Wenn als Begründung, warum es nicht zugelassen wird, eine Bestimmung des Immissionsschutzgesetzes Luft, ein Bundesgesetz - korrekt, es ist mittelbare Bundesverwaltung, es geht uns in der Stadt nichts an - verwendet wird, von dem Immissionsschutzgesetz Luft aber überhaupt keine Rede in dem Antrag ist. Wenn zweitens die Zeit als Argument angeführt wird, die Frist wäre zu knapp und ich heute in der Zeitung lese, Sie haben das schon abgeschickt, dann hätten Sie ja heute wirklich diese Bühne nützen können und sagen, ich als Umweltreferentin danke für die vielen Vorschläge usw., die Fachleute haben zugearbeitet und daher präsentiere ich es. In Wahrheit, Frau Kollegin Schobesberger, und das merkt man bei vielen Abstimmungen, gibt es einen Schutzmantel und wahrscheinlich brauchen Sie den. Das muss man auch einmal klar sagen.“ (Beifall ÖVP) Stadträtin Mag.a Schobesberger zur tatsächlichen Berichtigung: „Herr Vizebürgermeister, wenn Sie Behauptungen noch so oft in den Raum stellen, werden sie dadurch nicht richtiger. Ich habe zum Maßnahmenpaket Luft im letzten Umweltausschuss alle Fraktionen, also auch Ihre, eingeladen, Vorschläge abzugeben. Bei mir ist kein einziger Vorschlag eingelangt. Sie können doch nicht von mir erwarten, dass ich mir aus Ihren Presseaussendungen und Zeitungsmeldungen irgendwelche Ideen herausklaube. Ich habe keine Vorschläge bekommen.“ (Beifall Die Grünen) Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, es ist angesichts dessen, dass die Tagesordnung quantitativ enden wollend ist, sehr gut, dass diese Diskussion nach 15.30 Uhr geführt wird und nicht, wie bei anderen Sitzungen, wo sehr viel mehr gearbeitet wird, zu einer späteren Zeit, denn dann kann man nicht sagen, die Worte, die hier gefallen sind, sind Beiträge nach einer langen und emotionellen Diskussion. Soweit wird nach eineinhalb Stunden das Nervenkorsett noch nicht zerrüttet sein. Das, was Kollege Watzl, und das war auch der Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe, gerade am Ende seiner Ausführungen über Frau Stadträtin Schobesberger gesagt hat, hat heute die Frau Schobesberger betroffen, hat in anderen Zusammenhängen in dieser Periode auch schon andere Mitglieder des Linzer Stadtsenates betroffen, indem bei aller in der Demokratie üblichen inhaltlichen Differenzierung immer wieder persönliche Attacken und Angriffe auf Vertreter anderer politischer und ideologischer Lager durch die ÖVP erfolgen. Dieser Stil der ÖVP unter Erich Watzl ist ganz spürbar geworden. In den eigenen Ressorts halten sich die innovativen Anträge, die sachlichen Beiträge für Verbesserungen, für Weiterentwicklungen in engeren Grenzen. Der Energieaufwand, in den Ressorts der anderen drei Stadtsenatsparteien sich einzumengen, ist um ein Vielfaches höher. Es hat den Kollegen Wimmer betroffen, denn wie man zum Ordnungsdienst immer inhaltlich stehen mag, eines war und ist amtlich: das ist eine Erfindung der Freiheitlichen Partei. Der erste ÖVP-Politiker in Oberösterreich, der dann draufgesprungen ist, war ein gewisser Christoph Leitl vor einigen Jahren und erst sehr viel später hat die Linzer ÖVP dieses Thema entwickelt, auch ein bisschen im Wahlkampf abschreckend für Touristen und Gäste dieser Stadt weitergepuscht und dazu beigetragen, dass am Schluss noch eine Kampagne gefahren wird, das sei der große ÖVP-Erfolg. Gleichzeitig in denselben Wochen und Monaten war es der ÖVP nicht zu dumm, sie waren auch nicht fair genug, immer wieder in diesem Fall ein FPÖ-Stadtsenatsmitglied, der nämlich die wesentlichen Fragen für diese Sicherheitswache, wie Sie sie nennen und den Ordnungsdienst, der es geworden ist, verhandeln musste, auch persönlich zu attackieren. Das Zweite: Wenn Sie über Jahre hinweg so ein Herz für die Integrationspolitik haben - ich weiß ja nicht, Sie sagen immer 20 Anträge, die 20 waren formal tatsächlich da, es waren nur immer die zwei selben inhaltlichen Punkte, die Sie vertreten haben - wenn Sie so ein Herz für Integration gehabt hätten, dann hätten Sie dieses neu geschaffene Ressort durchaus für sich reklamieren können nach der letzten Wahl, auch mit dem Argument, dass die ÖVP stärker geworden ist. Kein Satz dazu, die ÖVP wollte mit diesem Thema nur in der Öffentlichkeitsarbeit anstreifen, aber nicht, wenn es darum geht, die Knochenarbeit, die Alltagsarbeit im Integrationsbereich zu machen. Dasselbe ist, wenn ich mir durchlese, mit welcher Akribie und mit welchem Engagement Sie sich um die Verkehrsagenden in und rund um Linz und in ganz Oberösterreich immer wieder annehmen und genau im selben System, wie es der Frau Schobesberger heute ergangen ist, die Verkehrskompetenzen in der Stadt völlig ausweiten, die gar nicht gegeben sind. Wenn die ÖVP politisch so viel am Verkehr findet und dieser Verkehr, wie in den Presseaussendungen zu lesen ist, so ein strategisches Thema für die Stadt ist, dann frage ich mich, warum dieses Ressort, das von den Grünen nach sechs Jahren nachweislich nicht sehr geliebt worden ist, nicht die ÖVP für sich reklamiert hätte. Ich kann Ihnen nur sagen, man kann sich wunderbar einarbeiten. Es gibt extrem viel Arbeit, es wird Ihnen nicht fad, man hat sehr viele Bürgerkontakte, vielleicht weniger Amüsement, aber mehr Arbeit. Dieselbe ÖVP ist es, die auf einmal – ohne jemals in diesem Bereich in dieser Stadt gearbeitet zu haben, selbst nämlich produktiv gearbeitet zu haben – die Erfinderin des Ganztagskindergartens ist. Dieselbe Partei, die in den 50er-Jahren noch Mütter, die berufstätig waren, diskriminiert hat, bis in die 70er-Jahre mit dem ‚Mütter an den Herd’ agiert hat, mit diesen stereotypen, konservativen Bildern, diese selbe ÖVP kann sich derzeit überhaupt nicht übertreffen, die Kindergartenzeiten auszuweiten, am Samstag zu öffnen, wie das auch in Pressekonferenzen gesagt wird, also auf Positionen einzugehen, die, glaube ich, nicht kommen würden, wenn die ÖVP selbst operative Verantwortung übernimmt. Und diese gesamte Politik der ÖVP – verstärkt seit der letzen Wahl, aber in Wirklichkeit feststellbar, seitdem Herr Watzl die ÖVP übernommen hat - des zweierlei Maßmessens, des Verunglimpfens der anderen, das ist Ihr System geworden. Die ÖVP hätte selbst durchaus genug zu tun. Anstatt Frau Schobesberger vorzuwerfen, dass sie die Förderungen für Elektromobilität nicht weiter fortführt, könnte die ÖVP, wenn sie Rückgrat hätte, den eigenen Landesfinanzreferenten, den Herrn Landeshauptmann einmal ins Gebet nehmen, denn der hat dafür gesorgt, dass die EBEK-Förderung aus dem Ressort Anschober nicht weitergeführt werden kann, weil es dafür nicht genug Geld gibt. Schweigen im Walde von der ÖVP. Und anstatt die anderen aufzufordern, etwas zu tun, wäre es vielleicht höchst an der Zeit, die Verantwortung des Wohnungsreferenten dieser Stadt nicht nur im Übergeben von Schlüsseln zu sehen - das ist eine durchaus angenehme Arbeit und ich bin öfters auch mit dem Herrn Watzl unterwegs -, sondern sich vielleicht einmal eine andere Baustelle anzusehen. Im Vorjahr um dieselbe Zeit, im September hat die Oberösterreichische Landesregierung bereits 480 Wohnungen für den Baustandort Linz bewilligt. Im heurigen Jahr sind in Linz bislang von der Landesregierung 145 Wohnungen beschlossen worden. Auch das ist eine Auswirkung des Sparkurses von Herrn Landeshauptmann Pühringer, der wesentlich die Wohnbaufördermittel, die Herr Haimbuchner hat, gekürzt hat. Wo bleibt der Aufschrei der ÖVP? Das wäre ein eigener Bereich, wo man nämlich selbst in Linz Verantwortung hat. (Zwischenrufe) Aber da gibt es ein Problem. Da müsste man operativ tätig sein, mehr Arbeit leisten und sich wirklich ein bisschen mehr operativ verausgaben. Aber da ist es viel einfacher, von den anderen das zu fordern, als die eigenen Baustellen vor der eigenen Tür zu sehen. Und das ist das, was das politische Klima zwischen der ÖVP und allen anderen Fraktionen in diesem Haus zusehends stärker belastet. Es wäre gut, würden Sie das oberlehrerhafte Reagieren auf die anderen Parteien einstellen und wieder ein gemeinsames Miteinander in der Stadt anstreben. Das wäre nämlich Ihre Aufgabe, aber das hieße auch, Arbeit und Anstand zu haben.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Raml: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die wirklich ausführliche Generaldebatte. Ich habe geglaubt, ich befinde mich bereits in der Budget-Gemeinderatssitzung, weil es sind, glaube ich, jetzt alle Themen angesprochen worden. Wie man vom Lärm zur Luft, Verkehr, Integration, Ordnungsdienst und so weiter kommen kann, ist mir wirklich ein Rätsel. Ich wundere mich, wie ein Antrag, der eigentlich von allen befürwortet wird, scheinbar derartige Emotionen und derart langwierige Diskussionen hervorrufen kann. Trotz mehrmaliger Hinweise, dass es vielleicht klug wäre, den Antragstext noch einmal vorzulesen, weil wahrscheinlich die Hälfte nicht mehr weiß, worum es geht, unterlasse ich es und bedanke mich für die avisierte Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Dobusch schlägt vor, den Fraktionsantrag der Grünen, Protest gegen den Ausbau des Kernkraftwerkes Temelin – Resolution, gemeinsam mit dem Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion, der sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt, zu behandeln. Gemeinderat Mag. Pühringer berichtet über O PROTEST GEGEN DEN AUSBAU DES KERNKRAFTWERKES TEMELIN – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der Galerie, ich bin jetzt richtig froh, dass ich ein Thema gewählt habe, wo in Österreich großer Konsens herrscht, weil grundsätzlich alle dafür sind, dass wir auf die Verwendung von Kernkraft verzichten. Wie bekannt ist, ist geplant, dass am Standort Temelin zwei weitere Kraftwerksblöcke gebaut werden. Die diesbezügliche Umweltverträglichkeitsprüfung, also das Umweltverträglichkeitsverfahren ist bereits eingeleitet worden. Aus unserer Sicht gibt es vor allem drei Argumente, die gegen den Ausbau des Kraftwerks Temelin sprechen. Unseres Erachtens wurde nie die so genannte Null-Variante geprüft. In Tschechien wird zurzeit mehr Strom produziert als gebraucht wird. Also es muss Strom exportiert werden. Das heißt, es ist grundsätzlich gar nicht notwendig, dass zusätzliche Reaktoren gebaut werden. Das trifft im Übrigen auch auf die Bundesrepublik Deutschland zu, da wird auch mehr Strom exportiert als importiert. Alleine der Überschuss beträgt in Deutschland sechs Atomkraftwerke. Das schon als Argument für den nächsten Antrag. Das große Problem bei der Atomkraft ist, dass es Störfälle geben kann, die sehr dramatische Auswirkungen haben können. Vor allem bei der Frage der Entsorgung des Atommülls gibt es keine Ideen, wie das passieren soll. Das trifft natürlich auch für den Ausbau von Temelin zu. In diesem Umweltverträglichkeitsverfahren, das derzeit läuft, ist noch zu bemängeln, dass es keine konkreten Angaben gibt, welche Reaktortypen genau geplant werden. Daher stelle ich den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende beiden Resolutionen: ,1. Resolution an die Tschechische Bundesregierung ‚Da auf Grund der geografischen Nähe bei einem allfälligen Störfall die Stadt Linz unmittelbar betroffen ist, fordert der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die Tschechische Bundesregierung auf, den Bau zweier zusätzlicher Atomreaktoren in Temelin zu verhindern.’ 2. Resolution an die Österreichische Bundesregierung ‚Da auf Grund der geografischen Nähe bei einem allfälligen Störfall die Stadt Linz unmittelbar betroffen ist, fordert der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die Österreichische Bundesregierung auf, sich öffentlich und offiziell bei der Tschechischen Bundesregierung gegen den Bau zusätzlicher Atomreaktoren in Temelin einzusetzen.’“ Gemeinderätin Köck berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Protest gegen die geplante Laufzeitverlängerung insbesondere älterer deutscher Kernkraftwerke - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, bei unserem Dringlichkeitsantrag geht es darum, dass vor wenigen Tagen, Anfang September, bekannt wurde, dass die Deutsche Bundesregierung nun endgültig eine Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Kernkraftwerke plant und somit den 2002 gesetzlich verankerten Atomausstiegsplan in Deutschland verlassen will. Es ist noch immer gesetzlicher Ist-Stand, dass die Kernkraftwerke in Deutschland durchschnittlich nur 32 Jahre seit deren Inbetriebnahme im Netz bleiben sollen inklusive bestimmter Fördermengen. Nach diesem Plan sollte das letzte Kraftwerk 2021 vom Netz gehen. Dieser Zeitpunkt soll nun stark nach hinten verschoben werden, und zwar um acht bis 14 Jahre. Dies würde natürlich auch für die älteren noch im Netz befindlichen Kraftwerke in Deutschland gelten. Es gibt eine aktuelle Studie von Dr. Wolfgang Renneberg vom Juni 2010, der von 1998 bis 2009 Abteilungsleiter der Abteilung Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und Entsorgung im Bundesumweltministerium war und der vor allem für die älteren deutschen Kernkraftwerke erhebliche Sicherheitsbedenken dokumentiert hat. Ich darf jetzt ganz kurz aus dieser Studie zitieren, weil es, glaube ich, schon wichtig ist. ‚Zu den Atomkraftwerken der älteren Baulinien gehören die Druckwasserreaktoren Biblis-A, Biblis-B, Neckarwestheim 1, Unterweser sowie die Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Krümmel, Philippsburg 1 und Isar 1. Alterungseffekte und konzeptionelle Schwächen vermindern ihre Betriebssicherheit im Vergleich zu neueren Reaktoren deutlich. Nachrüstungen können ihre Sicherheitsnachteile nur begrenzt ausgleichen und vergrößern andererseits das Risiko für neue Fehler, die die Sicherheit mindern. Der Betrieb dieser alten und konzeptionell veralteten Atomkraftwerke erhöht das allgemeine Risiko des Betriebs von Atomkraftwerken erheblich. Der Risikobeitrag der veralteten Atomkraftwerke am kerntechnischen Gesamtrisiko ist im Vergleich zum Risikobeitrag der neueren Reaktoren überproportional hoch.’ Zitat Ende. Da wir von Isar 1 nur ungefähr 150 Kilometer Luftlinie entfernt sind, betrifft uns natürlich dieses Kraftwerk besonders. Es wurde 1972 zu bauen begonnen und 1979 fertig – da war ich gerade zwei Jahre alt – und sollte eigentlich nach dem Atomgesetz 2002 im übernächsten Jahr vom Netz gehen. Nun soll es eine Laufzeitverlängerung bis 2019 erhalten. Aufgrund dieser Tatsachen stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolutionen: 1. Resolution an die Deutsche Bundesregierung: ‚1. Aufgrund der maßgeblichen Sicherheitsbedenken für vor allem ältere deutsche Kernkraftwerke und die Nähe zu einem dieser Kraftwerke (Isar 1) fordert der Gemeinderat der Stadt Linz die Deutsche Bundesregierung auf, die 2002 gesetzlich fixierten Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke nicht zu verlängern.’ 2. Resolution an den österreichischen Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten: ‚Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird vom Linzer Gemeinderat ersucht, sich in Gesprächen mit der Deutschen Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die 2002 gesetzlich fixierten Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke nicht verlängert werden.’ 3. Resolution an den Oö. Landtag: ‚Der Oö. Landtag wird aufgefordert, den Herrn Landeshauptmann zu ersuchen, sich ebenfalls in Gesprächen mit der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Regierung des Freistaates Bayern dafür einzusetzen, dass die 2002 gesetzlich fixierten Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke nicht verlängert werden.’ Ich bitte um Ihre Zustimmung.“ (Beifall SPÖ) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, die freiheitliche Fraktion begrüßt grundsätzlich beide Resolutionen. Die erste Resolution zum Thema Temelin-Ausbau von den Grünen würden wir gerne inhaltlich wie personell etwas präzisieren. Ein wesentlicher Bestandteil in dem ganzen Verfahren ist das laufende UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren), wo eindeutig festgestellt wurde, dass Tschechien das nach nationalem Recht und nicht nach EU-Recht abwickelt. Das ist eine an sich rechtswidrige Vorgehensweise und ist der Punkt, wo inhaltlich die größte Chance besteht, dass das Verfahren tatsächlich abgebrochen werden muss. Das wäre unsere inhaltliche Präzisierung. Personell würden wir die Resolution gerne direkt an den zuständigen Bundesminister für Umwelt, Herrn Minister Berlakovich, bzw. an den Landesrat für Umweltschutz, Herrn Anschober, richten. Wir stellen daher einen Abänderungsantrag, der wie folgt lautet: Resolution an den Bundesminister für Umwelt, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, und den Landesrat für Umweltschutz, Rudi Anschober: Der Gemeinderat beschließe: ‚Da aufgrund der geografischen Nähe bei einem allfälligen Störfall die Stadt Linz unmittelbar betroffen ist, fordert der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundes- und der Oberösterreichischen Landesregierung auf, sich öffentlich und offiziell bei der Tschechischen Bundesregierung gegen den Bau zusätzlicher Atomreaktoren in Temelin und gegebenenfalls für ein diesbezügliches UVP-Verfahren im Einklang mit dem EU-Recht nach UVP EU-Richtlinie 85/337/EWG einzusetzen.’“ (Beifall FPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Fediuk: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP-Linz stimmt natürlich beiden Resolutionen vollinhaltlich zu. Ich möchte nur noch daran erinnern, dass Tschechien zum Beispiel im Zuge des EU-Beitrittsprozedere zugesagt hat, die EU-Sicherheitsstandards bei Temelin einzuführen, ist dies aber bis heute schuldig geblieben. Unter anderem müssen jedenfalls die Bemühungen, einerseits die Sicherheitsstandards zu steigern und andererseits generell neue Atomkraftwerke zu verhindern bzw. auch ihre Laufzeitverlängerung zu verhindern, noch weitergehen. Die Atomkraftnutzung ist unverantwortlich, weil die Frage der Endlagerung noch nicht geklärt ist. Das wird für unsere Kinder und Kindeskinder, möchte ich erinnern, eine unnötige und gewaltige Hypothek sein, die ihnen hier aufgebürdet wird. Deshalb ist Atomkraft vollends abzulehnen und, wie gesagt, die ÖVP stimmt beiden Resolutionen zu.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Mag. Pühringer: „Soweit ich das jetzt verstanden habe, soll die Resolution an die Tschechische Bundesregierung bleiben. Den Abänderungsantrag sehe ich als Präzisierung und als Ausweitung an. Unser Landesrat Rudi Anschober wird sich freuen, wenn er hört, dass sich der Linzer Gemeinderat am Kampf gegen Temelin beteiligt. Wir werden natürlich auch dem Antrag der SPÖ zustimmen.“ Nachdem Gemeinderätin Köck auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende nun über den Antrag und den Abänderungsantrag sowie den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Der Antrag wird inklusive dem Abänderungsantrag einstimmig angenommen. Der Dringlichkeitsantrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Hein berichtet über von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Zuwanderungstopp für Linz und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des immer weiter ansteigenden Ausländeranteils in ganz Österreich, speziell aber im Zentralraum von Linz und Wels, dürfen die Politiker auf den unterschiedlichen Ebenen, aber auch der unterschiedlichen politischen Couleurs nicht noch länger tatenlos der fortschreitenden Überfremdung zusehen. Mittlerweile sind – speziell in Traun und Wels, aber auch in einigen Stadtteilen von Linz – schon ganze Straßenzüge völlig fremd geprägt. Viele Linzer, die seit Jahrzehnten hier leben und hier geboren und aufgewachsen sind, fühlen sich in ihrer Heimat nicht mehr zuhause und werden stark in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Auch die oft beschworenen Integrationsmaßnahmen konnten und können dieses Problem nicht wirklich lösen. Nur durch den Stopp noch weiterer Zuwanderung könnte sich die äußerst angespannte Situation möglicherweise in den nächsten Jahren entspannen. Unsere Nachbarstadt Traun zeigt hier schon in einer parteiübergreifenden Koalition für die Österreicher vor, was wir auf Gemeindeebene gegen noch mehr Zuwanderung tun können. Der Trauner Stadtrat hat im Juli 2010 einstimmig beschlossen, künftig gegen den Erwerb von Grundstücken, Wohnungen und Häusern durch Nicht-EU-Bürger bei der Grundverkehrskommission Einspruch zu erheben und noch mehr Zuwanderung somit einzudämmen. Wir stellen daher folgende Resolution an den Linzer Bürgermeister: ‚Der Bürgermeister der Stadt Linz möge künftig nach Vorbild der Stadt Traun bei der Grundverkehrskommission im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Sachlichkeitsgebotes Einspruch erheben, sobald ein Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehöriger) in Linz ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben will.’ Liebe Kollegen des Linzer Gemeinderates, zeigen Sie den Linzer Bürgern, dass Sie die Sorgen der Linzer ernst nehmen und setzen Sie ein Signal und stimmen Sie dieser Resolution zu. Danke.“ (Beifall FPÖ) Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (17), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Absicherung Schienen-Fernverkehrsverbindung Linz–Graz - Resolution und führt aus: „In den letzten Jahren wurde das Schnellzugsangebot (IC) Linz – Graz immer mehr ausgedünnt und war mehrmals von Einstellung bedroht, wobei immer wieder auch von der Umstellung auf umwelt- und klimapolitisch nachteilige Busbedienung die Rede war. Auch die letzten verbliebenen beiden IC-Kurspaare wurden nur mehr deshalb weitergeführt, weil der jährliche Abgang der Intercity-Züge von den beiden betroffenen Bundesländern finanziert wurde. An ungedeckten Kosten wurden von den Österreichischen Bundesbahnen ca. 2,6 Millionen Euro - davon ca. 1,175 Millionen Euro in Oberösterreich - angegeben und eingefordert. Wie in der Steiermark wurde auch in Oberösterreich notgedrungen ein entsprechend ansehnlicher Betrag zur Aufrechterhaltung dieser wichtigen Verbindung vom Land übernommen. Es handelt sich bei dieser Verbindung Linz – Graz aber um eine Fernverkehrs-Verbindung, die eine Angelegenheit des Bundes ist und in Anbetracht der angespannten Budgetsituation der Länder kann diese Kostenübernahme durch Oberösterreich und die Steiermark keine Dauerlösung sein. Wenn wir Klima- und Umweltschutz, die Verlagerung von der Straße auf die Schiene und einen bundesweit integrierten Taktverkehr ernst nehmen, müssen Graz und Linz als zweit- und drittgrößte Stadt Österreichs mittels attraktivem Schienenverkehr verbunden sein. In Fahrzeit und Fahrplanlage den Kundenbedürfnissen entsprechende, attraktive Direkt-Schnellverbindungen zwischen diesen beiden Zentren und Landeshauptstädten müssen Teil des Grundangebots im Schienenverkehr sein. Das durchgehende IC-Angebot auf der Pyhrn-Schober-Achse wurde aber in den letzten Jahren trotz teurer Infrastruktur-Ausbauten sukzessive von einem ursprünglichen Zweistundentakt auf nun nur mehr zwei Zugpaare täglich, noch dazu in teilweise unattraktiv früher bzw. später Tagesrandlage, eingeschränkt. Die künftige Bedienung der Strecke Linz – Graz mit Bussen würde große Umwelt-Nachteile bringen und zusätzlich auch noch die bisherigen Zwischenhalte der ICs in den Bahnhöfen Kirchdorf a.d. Krems, Windischgarsten und Selzthal von der Bedienung abhängen und wäre daher keine gangbare Alternative. Es ist Aufgabe der Österreichischen Bundesbahnen, für ein angemessenes Grundan gebot im Schienenverkehr zu sorgen und dafür erhalten diese auch eine große Summe an öffentlichen Mitteln. Ungenügender Nachfrage sollten kreative ManagerInnen und verantwortungsbewusste politisch Zuständige mit Angebotsverbesserungen und einer Attraktivierung des Schienenverkehrs, also offensiv begegnen, weil nur dies eine langfristige Lösung des Verkehrsproblems bedeutet. Die Gemeinderatsfraktion der Grünen stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: ‚Der Linzer Gemeinderat fordert die Österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, umgehend für die dauerhafte Absicherung der Schienen-Fernverkehrsverbindung Linz – Graz sowie für ein akzeptables Angebot für die Fahrgäste auf dieser Bahnstrecke zu sorgen.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Der Dringlichkeitsantrag wird einstimmig angenommen. Die Tagesordnung der 9. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 16 Uhr 444 485