Beilage zum Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Folge 2/2010 PROTOKOLL über die 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am Donnerstag, 11. März 2010, 14 Uhr, im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Anwesende: Vorsitzender: SPÖ Bürgermeister Franz Dobusch Die VizebürgermeisterInnen: SPÖ Christiana Dolezal SPÖ Klaus Luger Die StadträtInnen: SPÖ Johann Mayr GRÜNE Mag.a Eva Schobesberger ÖVP KommRin Susanne Wegscheider FPÖ Detlef Wimmer Die GemeinderätInnen: SPÖ Markus Benedik ÖVP Ing. Peter Casny SPÖ Johannes Eichinger-Wimmer SPÖ Helga Eilmsteiner SPÖ Manfred Fadl SPÖ Regina Fechter-Richtinger ÖVP Thomas Fediuk SPÖ Christian Forsterleitner ÖVP Mag. Klaus Fürlinger SPÖ Stefan Giegler SPÖ Johannes Greul KPÖ Mag.a Gerlinde Grünn ÖVP Josef Hackl SPÖ Claudia Hahn GRÜNE Marie Edwige Hartig ÖVP Karl Anton Haydtner ÖVP Reg.-Rat Ing. Franz Hofer SPÖ Karin Hörzing ÖVP Christoph Jungwirth SPÖ Erich Kaiser ÖVP Waltraud Kaltenhuber FPÖ Ute Klitsch SPÖ Miriam Köck SPÖ Wolfgang Kühn ÖVP Mag.a Veronika Leibetseder SPÖ Franz Leidenmühler GRÜNE Gerda Lenger SPÖ Thomas Lettner SPÖ Ana Martincevic ÖVP Maria Mayr GRÜNE Severin Mayr ÖVP Ernst Murauer FPÖ Anita Neubauer FPÖ Markus Noveska FPÖ Sebastian Ortner FPÖ Werner Pfeffer ÖVP Cornelia Polli FPÖ Manfred Pühringer GRÜNE Mag. Markus Pühringer FPÖ Michael Raml BZÖ Reinhard Reiman SPÖ Karl Reisinger SPÖ Erika Rockenschaub GRÜNE Ursula Roschger SPÖ Karl Schedlberger GRÜNE Edith Schmied ÖVP Dr. Peter Sonnberger ÖVP Mag. Martin Sonntag ÖVP Markus Spannring GRÜNE Michael Svoboda FPÖ Horst Rudolf Übelacker FPÖ Susanne Walcher SPÖ Helmut Weibel SPÖ Gerhard Weixelbaumer SPÖ Erika Wundsam Der Magistratsdirektor: Dr. Erich Wolny Der Präsidialdirektor: Dr. Ernst Inquart Tagesordnung A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER D ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Liftkartell; Einbringung einer Schadenersatzklage der Stadt Linz sowie der Immobilien Linz GmbH & Co KG und Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter mit der Vertretung der Stadt Linz und der Immobilien Linz GmbH & Co KG (sowie verbundener Unternehmen); max. 38.000 Euro (Gerichtsgebühren); Genehmigung einer Kreditüberschreitung E ANTRÄGE DES STADTSENATES 1. 9. OMV Linz Marathon 2010; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 34.000 Euro, an die LIVA in Höhe von 9000 Euro sowie einer Naturalförderung an die LIVA in Höhe bis zu 75.000 Euro 2. Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, Graben 30; 55.000 Euro sowie max. 8200 Euro in Form einer Naturalsubvention 3. Gewährung einer Subvention an die Medienwerkstatt Linz (Betriebskosten 2010); 58.100 Euro 4. Katastrophenschutz in Linz – Änderung des Organisationsplanes für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES 1. Bebauungsplanänderung S 24-17-02-01, KG Kleinmünchen (südlich Linz Textil GmbH) 2. Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01, KG Katzbach (Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße) 3. Bebauungsplanänderung M 04-35-01-03, KG Linz (Blumauerstraße – Südtirolerstraße) 4. Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 15-06-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 458 „Goethestraße – Liebigstraße“, KG Lustenau und Linz 5. Neuplanungsgebiet Nr. 730 (Bebauungsplan-Entwurf O 104/42, Verbaländerung, Goethestraße – Humboldtstraße), KG Linz G ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES 1. Änderung des Vertrages über die Instandhaltung der Verkehrssignalanlagen und beleuchteten Verkehrszeichen; Grundsatzgenehmigung 2. Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 1,155.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,155.000 Euro 3. Durchführung von Straßenbau-, Pflasterungsarbeiten und Ingenieurleistungen für Umbaumaßnahmen der Hirschgasse/Kapuzinerstraße; Grundsatzgenehmigung; 320.000 Euro (Anteil der Stadt Linz); Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 320.000 Euro 4. Instandsetzungs- und Pflasterungsarbeiten im Stadtgebiet von Linz für 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 1,360.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,360.000 Euro H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES 1. Darlehensaufnahme 2009 zur Abdeckung des Abganges im außerordentlichen Haushalt in Höhe von 15, 739.000 Euro 2. Frau Michaela Marchner und Frau Renate Sailer; Abtretung von Teilflächen an das öffentliche Gut – Leistung einer Entschädigung durch die Stadt Linz in Höhe von 9400 Euro sowie Rückstellung von Teilflächen an Frau Michaela Marchner und Frau Renate Sailer, KG Kleinmünchen (Landwiedstraße/Ellbognerstraße) 3. Neuerlassung der Linzer Marktgebührenordnung I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der celum holding GmbH im Zusammenhang mit den Grundstücken Nr. 1237/4 und 1237/14, KG Posch (Südpark Linz) J GRUNDSTÜCKSERWERB PARKANLAGE SCHULERTAL K LANGLAUFLOIPEN FÜR LINZ L UMSETZUNG UND WEITERENTWICKLUNG DES LINZER KONJUNKTURPROGRAMMS M FAHRVERBOT FÜR LKW ÜBER 3,5 TONNEN UND REISEBUSSE IN DER THEATERGASSE/KLOSTERSTRASSE N KREUZUNG UNTERE DONAULÄNDE/RECHTE DONAUSTRASSE O BIOKOST IN STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN P ERNEUERUNG DER LÄRMSCHUTZWÄNDE AN DER A 7 – MÜHLKREISAUTOBAHN IM ABSCHNITT HAFENSTRASSE - RESOLUTION Q SCHAFFUNG NEUER GESETZLICHER RAHMENBEDINGUNGEN ZUR WAHLMÖGLICHKEIT FÜR DIE EINSTELLUNG VON HAUSBESORGERN/INNEN – RESOLUTION R GLEICHBEHANDLUNG ALLER OBERÖSTERREICHISCHEN STÄDTE UND GEMEINDEN IM RAHMEN DES OÖ. KINDERBETREUUNGSGESETZES - RESOLUTION S PFLEGEFREISTELLUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST - RESOLUTION T PFLEGEFREISTELLUNG IN PRIVATRECHTLICHEN ARBEITSVERHÄLTNISSEN - RESOLUTION U STADTTEILBUS GRÜNDBERG – RESOLUTION V NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES ZUR „VORRATSDATENSPEICHERUNG“ - RESOLUTION Beginn der Sitzung: 14 Uhr Bürgermeister Dobusch eröffnet die 5. Sitzung des Gemeinderates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Vizebürgermeister Dr. Watzl und Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter, beide ÖVP, sowie Gemeinderat Strigl, SPÖ. Gemeinderat Fadl, SPÖ, kommt etwas später in die Sitzung. Bürgermeister Dobusch teilt mit, dass drei Dringlichkeitsanträge eingebracht wurden: 1. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion und Gemeinderat Reiman, BZÖ, betreffend Volksbefragung zum geplanten Linzer Westring (A 26). 2. Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion betreffend mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehr. 3. Dringlichkeitsantrag der Gemeinderatsfraktion Die Grünen betreffend die Absicherung und Attraktivierung der Mühlkreisbahn. Bürgermeister Dobusch schlägt vor, den Anträgen die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie am Ende der Tagesordnung zu behandeln. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. A MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Bürgermeister Dobusch gibt bekannt, dass die Anträge E 2 und H 3 stellvertretend für Vizebürgermeister Dr. Watzl von Stadträtin Wegscheider referiert werden und der Antrag G 3 anstelle von Gemeinderat Dipl.-Ing. Hutter von Gemeinderat Murauer berichtet wird. Bürgermeister Dobusch weist weiters auf eine Rechnungshof-Follow-up-Prüfung hin, die aufliegt. Ein weiterer Hinweis betrifft die ebenfalls allen Gemeinderatsmitgliedern vorliegende Friedenserklärung, die die Friedensinitiative beschlossen hat. Bürgermeister Dobusch teilt dazu mit, dass im Vorfeld versucht worden ist, diese Friedensinitiative mit den Fraktionen abzustimmen, was nicht gelungen ist. Daher ist die vorliegende Friedenserklärung eine reine Erklärung seitens der Friedensinitiative und wird deshalb vom Bürgermeister nicht für den gesamten Gemeinderat vorgetragen, was bei den abgestimmten Friedenserklärungen sonst immer gemacht wurde. Abschließend gibt Bürgermeister Dobusch bekannt, dass Gemeinderat Dr. Sonnberger am Schluss der heutigen Sitzung die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Agape einlädt und bedankt sich schon im Vorfeld dafür. Er wird aber am Schluss der Sitzung noch einmal darauf zurückkommen. B WAHL DER SCHRIFTFÜHRER/INNEN UND –STELLVERTRETER/INNEN Bürgermeister Dobusch: „Gemäß § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind auf die Dauer von je drei Monaten zwei SchriftführerInnen zu wählen, und zwar eine(r) aus der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag, der/die zweite und die beiden StellvertreterInnen aus einer anderen im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei über deren Vorschlag. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wird Herr Gemeinderat Johannes E i c h i n g e r - W i mm e r vorgeschlagen. Stellvertreter: Gemeinderat Thomas F e d i u k, ÖVP. Von Seiten der FPÖ-Fraktion wird Frau Gemeinderätin Anita N e u b a u e r vorgeschlagen. Stellvertreterin: Gemeinderätin Mag.a Gerlinde G r ü n n, KPÖ.“ Die Vorschläge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. C ANFRAGEN AN STADTSENATSMITGLIEDER Bürgermeister Dobusch bringt zur Kenntnis, dass elf Anfragen in die heutige Sitzung eingebracht wurden; davon zwei an seine Person, eine an Vizebürgermeister Dr. Watzl, drei an Vizebürgermeister Luger, zwei an Stadtrat Mayr, eine an Stadträtin Wegscheider und zwei an Stadträtin Mag.a Schobesberger. 1. Anfrage von Gemeinderat Ortner an Bürgermeister Dobusch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der Rubrik ‚Oberösterreich inoffiziell’ berichtete die Kronen Zeitung am 2. März 2010: ‚Ausgerechnet Die Grünen richteten beim Kammer-Wahlkampf einen Flurschaden im Hessenplatz-Park an: (…) Dies, weil sie mit einem Schwerfahrzeug einfach in den Park fuhren, um von diesem Fahrzeug aus Botschaften auf die Fassade der Wirtschaftskammer Oberösterreich zu projizieren. Nicht nur die grüne Wiese wurde dabei schwer in Mitleidenschaft gezogen, auch die Betoneinbettung eines im Boden versenkten Park-Scheinwerfers (also öffentliches Eigentum) wurde erheblich beschädigt.’ In dieser Angelegenheit ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Lagen für die Veranstaltung der Grünen im Hessenplatz-Park die Zustimmung der Stadt Linz als Grundeigentümerin und gegebenenfalls sonst erforderliche Bewilligungen vor? 2. Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens einschließlich aller mit der Schadensabwicklung verbundenen Personal-, Sach- und Gemeinkosten, den der Wahlkampf der Grünen im Hessenplatz-Park der Stadt Linz verursacht hat? 3. Wurde in dieser Angelegenheit bereits Schadenersatz durch Die Grünen bzw. ihre Vorfeldorganisation geleistet? Wenn ja, in welchem Ausmaß? 4. Sind seitens der Stadt Linz rechtliche Schritte gegen Die Grünen, ihre Vorfeldorganisation oder den Veranstalter ihres Wahlkampfes im Zusammenhang mit den Vorfällen im Hessenplatz-Park geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?“ Dazu Bürgermeister Dobusch: „Zu 1: Grundsätzlich gab es dafür eine Bewilligung und nachdem die Veranstaltung eine Bewilligung bekommen hat, ist eine gesonderte Grundeigentümerzustimmung nicht erforderlich gewesen. Zu 2: Der Ausmaß des Schadens wurde ganz akribisch von unseren Stadtgärten bewertet, er macht 332,36 Euro aus. Zu 3 und 4: Die Angelegenheit wird so erledigt, dass die Grüne Wirtschaft sich bereit erklärt hat, diesen Schaden zu ersetzen und daher gibt es auch keine weiteren Maßnahmen in irgendeiner Form in diesem Zusammenhang. Die Sache ist also im Einvernehmen erledigt worden.“ 2. Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Grünn an Stadtrat Mayr: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Mayr, durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde im März 2000 die Getränkesteuer abgeschafft, obwohl diese beim EU-Beitritt 1995 vom damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina als EU-konform bezeichnet wurde. Mit dieser Entscheidung haben die Gemeinden nicht nur einen enormen finanziellen Verlust erlitten, sondern wurden zusätzlich auch mit Rückzahlungsforderungen von Gastronomie und Handel konfrontiert, obwohl man davon ausgehen muss, dass die Getränkesteuer im Wege der Preiskalkulation immer auf die KonsumentInnen überwälzt wurde. Während die Forderungen der Gastronomie durch das ‚Frankfurter Erkenntnis’ des Europäischen Gerichtshofes abgewiesen wurden, wurde im April 2008 zwischen Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftskammer und Regierung eine Rückzahlung von 15 Prozent der im Zeitraum zwischen 1995 und 2000 bezahlten Getränkesteuer in Höhe von 45,8 Millionen Euro vereinbart, wobei der Bund davon 25 Prozent übernommen hat. Dieser Beitrag des Bundes wird erst jetzt mit fast zweijähriger Verspätung im Wege einer Bedarfszuweisung über die Länder geleistet. Ich stelle daher laut Statut der Landeshauptstadt Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Wie hoch waren die Forderungen des Handels an die Stadt Linz bezüglich der Rückzahlung von zwischen 1995 und 2000 abgeführter Getränkesteuer und wie viel wurde bisher zurückbezahlt? 2. Welchen Anteil erhält die Stadt Linz vom Finanzministerium im Rahmen der Vereinbarung von 2008 rückerstattet und wurden vom Bund bereits entsprechende Zahlungen geleistet? 3. Teilen Sie die Behauptung des Handels, dass die Getränkesteuer nicht auf den Preis aufgeschlagen wurde?“ Dazu Stadtrat Mayr: „Zu 1: Die Rückforderungsansprüche betrugen gerundet 12,452.000 Euro, die tatsächliche Rückzahlung hat 1,402.000 Euro betragen. Zu 2: Aufgrund der Maßnahmen des Städte- und Gemeindebundes hat sich der Bund bereit erklärt, 25 Prozent der von allen Gemeinden Österreichs an Handelsbetriebe rückerstatteten Getränkesteuer zu refundieren. Für die Stadt Linz bedeutet das rund 342.000 Euro. Zu 3: Die Meinung des Handels kenne ich nicht, aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 2007 sagt eindeutig, dass der Handel einen Großteil der Getränkesteuer auf die Konsumenten überwälzt hätte.“ 3. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Pühringer an Bürgermeister Dobusch betreffend Aufgaben der Stadtwache wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 4. Die Anfrage von Gemeinderat Mag. Sonntag an Stadtrat Mayr betreffend Gesamtschuldenstand wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 5. Die Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Leibetseder an Vizebürgermeister Luger betreffend Mittagessen wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 6. Die Anfrage von Gemeinderat Noveska an Vizebürgermeister Luger betreffend Elternvereine für Ausländer wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 7. Die Anfrage von Stadtrat Wimmer an Vizebürgermeister Luger betreffend Ausländeranteil in Linzer Kindergärten wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 8. Die Anfrage von Gemeinderat Ortner an Vizebürgermeister Dr. Watzl betreffend Schließung des Cafés im Atelierhaus Salzamt wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 9. Die Anfrage von Gemeinderat Svoboda an Stadträtin Wegscheider betreffend Grünmarkt wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 10. Die Anfrage von Gemeinderat Noveska an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Ausländeranteil in Linzer Schulen wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet. 11. Die Anfrage von Gemeinderätin Polli an Stadträtin Mag.a Schobesberger betreffend Lärmdämmung in Schulen wird schriftlich oder in der nächsten Sitzung mündlich beantwortet Stadtrat Mayr berichtet über D ANTRAG NACH § 47 ABS. 5 STATUT DER LANDESHAUPTSTADT LINZ 1992 GEGEN NACHTRÄGLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN GEMEINDERAT Liftkartell; Einbringung einer Schadenersatzklage der Stadt Linz sowie der Immobilien Linz GmbH & Co KG und Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter mit der Vertretung der Stadt Linz und der Immobilien Linz GmbH & Co KG (sowie verbundener Unternehmen); max. 38.000 Euro (Gerichtsgebühren); Genehmigung einer Kreditüberschreitung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe „1. Die Einbringung einer Schadenersatzklage der Stadt Linz in Sachen Liftkartell gegen die Aufzug- und Rolltreppenhersteller Kone, Schindler, Thyssen Krupp und Otis mit einem Streitwert von maximal zirka 1,9 Millionen Euro (Lifte der Stadt Linz und der AKh GmbH, der Seniorenzentren Linz GmbH sowie der privaten Subventionsempfänger lt. Zession) beim Handelsgericht Wien wird genehmigt. 2. Die Einbringung einer Schadenersatzklage der Immobilien Linz GmbH & Co KG in Sachen Liftkartell gegen die Aufzug- und Rolltreppenhersteller Kone, Schindler, Thyssen Krupp und Otis mit einem Streitwert von maximal zirka 650.000 Euro vor dem Handelsgericht Wien wird genehmigt. 3. Die Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter mit der Vertretung der Stadt Linz und der Immobilien Linz GmbH & Co KG (sowie verbundener Unternehmen) im Verfahren I. Instanz vor dem Handelsgericht Wien durch die Immobilien Linz GmbH KG mit einem Pauschalhonorar von monatlich 3800 Euro zuzüglich 20 Prozent USt gerechnet auf maximal 15 Monate Verfahrensdauer – somit maximal 68.400 Euro inkl. 20 Prozent USt - wird genehmigt. 4. Die bisher und bis zum Ende des Gerichtsverfahrens I. Instanz bei der Immobilien Linz GmbH & Co KG bzw. der Stadt Linz angefallenen bzw. anfallenden Rechtsanwaltskosten und Kosten der Sachverständigengutachten werden bei Obsiegen im Prozess mit dem gerichtlichen Kostenzuspruch und für den Fall eines außergerichtlichen Vergleiches mit den diesbezüglich erwarteten Einnahmen entsprechend den anteiligen Streitwerten der beteiligten Unternehmen verrechnet. 5. Die Verrechnung der Kosten der Stadt Linz für die Gerichtsgebühr in Höhe von maximal 38.000 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.0100.640000, Rechtskosten. Gleichzeitig wird eine Kreditüberschreitung in Höhe von maximal 38.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der VASt 2.5620.828000, Rückersätze von Sprengelbeiträgen.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, das BZÖ wird diesem Antrag nicht zustimmen. Ich möchte das folgendermaßen begründen: Die Immobilien Linz GmbH & Co KG sowie verbundene Unternehmen - wahrscheinlich ist auch die GWG in irgendeiner Form gemeint - sind ausgegliederte Firmen bzw. Organisationen, die einen eigenen Rechtsstatus haben. Die Immobilien Linz GmbH & Co KG untersteht dem Unternehmensrecht bzw. dem Gesellschaftsrecht und die GWG dem Genossenschaftsrecht. Da stelle ich mir schon die Frage, unter welchem Titel und mit welcher Rechtfertigung soll die Stadt Linz bzw. der Steuer zahlende Bürger diese Unternehmen vertreten, denn andere Genossenschaften und Firmen müssen sich allenfalls auch die Prozesskosten selbst bezahlen und ich bin der Meinung, dass die GWG sicher genug Geld rückgestellt hat. Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite diese Firmen bzw. Organisationen elegant vom Gemeinderat fernhält, indem man sie ausgliedert und somit jeglicher Kontrolle entzieht, während auf der anderen Seite diese Unternehmungen ungeniert den Linzer Steuerzahler über den Gemeinderat anpumpen. Das ist meine Meinung und aus diesem Grund bin ich auf jeden Fall nicht dafür und meine, was kann der Linzer Bürger dafür, dass sich die Herren dieser Unternehmungen von der - ich sage jetzt einmal ganz lapidar - ,Liftmaffia’ über den Tischen ziehen haben lassen.“ Schlusswort Stadtrat Mayr: „Werter Herr Kollege, Sie sind wirklich umfassend fehlinformiert. Bei diesem Antrag geht es nämlich nicht um Ansprüche der GWG, die hat die GWG durch einen Aufsichtsratsbeschluss selbstverständlich selbst geltend gemacht. Das heißt, dieses Argument, dass hier die GWG betroffen ist, stimmt nicht. Weiters stimmt nicht, dass die GWG dem Genossenschaftsrecht unterliegt, weil die GWG eine GmbH ist und keine Genossenschaft. Aber das sind kleinere Wissenslücken. Warum die Immobiliengesellschaft bzw. auch AKH und SZL hier mit betroffen sind, hat natürlich mit der Nähe zur Eigentümerschaft zu tun. Wenn diese Klage von Erfolg gekrönt ist, dann fließen nämlich die Klagserträge der Stadt Linz zu und nicht den Gesellschaften. Das heißt, bei Erfolg wird das Geld der Steuerzahlerin und des Steuerzahlers gemehrt und nicht verkürzt, wie Sie meinten.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. E ANTRÄGE DES STADTSENATES Vizebürgermeisterin Dolezal berichtet über E 1 9. OMV Linz Marathon 2010; Gewährung einer Subvention an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 34.000 Euro, an die LIVA in Höhe von 9000 Euro sowie einer Naturalförderung an die LIVA in Höhe bis zu 75.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: "1. Für die Durchführung des 9. OMV Linz-Marathon 2010 werden Subventionen in Höhe von insgesamt 118.000 Euro bereitgestellt. 2. Die Gewährung der Subventionen an die ASKÖ TRI Linz in Höhe von 34.000 Euro und an die LIVA in Höhe von 9000 Euro sowie die Gewährung einer Naturalförderung des Tiefbau Linz an die LIVA in Höhe bis zu 75.000 Euro für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des 9. OMV Linz-Marathons am 11. April 2010 wird genehmigt. 3. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 34.000 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 1.2690.757006, Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen; Veranstaltungen, die Verrechnung der Kosten in Höhe von 9000 Euro erfolgt auf der VASt 1.7890.755000, Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen, regionale Wirtschaftsinitiativen.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman: „Auch in diesem Punkt stimmen wir mit Nein. Die Ablehnung des BZÖ ist nicht, weil ich gegen Sport wäre - ich bin selbst leidenschaftlicher Läufer, das wissen vielleicht einige sogar –, sondern schlicht und ergreifend aus dem Grund, weil die ASKÖ TRI Linz bzw. auch die LIVA in irgendeiner Form miteinander verwoben sind. Das heißt, Herr Ewald Tröbinger ist hier entsprechend Angestellter der LIVA und dort beschäftigt. Auch seine Frau Silvia ist in diesem ASKÖ TRI Linz vertreten. Das heißt, es wird über zwei Ecken subventioniert und es kann nicht sein, dass Herr Tröbinger in der LIVA angestellt ist und gleichzeitig auch sein Verein entsprechend subventioniert wird. Das halte ich für nicht richtig.“ Schlusswort Vizebürgermeisterin Dolezal: „ASKÖ TRI Linz ist ein Sportverein wie sehr viele andere Vereine - ASVÖ-Vereine, UNION-Verein und auch 121 andere ASKÖ-Vereine in Linz. Diese Vereine werden im Wesentlichen von ehrenamtlichen Funktionären geführt. Ein solcher ist auch Herr Ewald Tröbinger. Dass der OMV Marathon eine Ausnahme bei den Veranstaltungen in der Stadt Linz ist, ist diese Ausnahme, dass in dem Fall die Stadt Linz auch Mitveranstalter ist. Wir bedienen uns hier der LIVA. Herr Tröbinger ist bei der LIVA angestellt, er könnte aber genauso woanders angestellt sein. Jeder ehrenamtliche Funktionär bei einem Verein arbeitet wo, weil er in einem Verein an und für sich nichts verdient. Herr Tröbinger macht nicht nur den Marathon, sondern zum Beispiel auch den Citylauf, den Florianerlauf und den Frauenlauf. Das macht er alles nicht über die LIVA, sondern in seiner Freizeit auch für die ASKÖ TRI Linz. Ich muss schon sagen, das ist eine Desavouierung von Herrn Tröbinger und eine Schmälerung seiner Leistung auch für den ehrenamtlichen Sport.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über E 2 Gewährung einer Subvention an die Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, Graben 30; 55.000 Euro sowie max. 8200 Euro in Form einer Naturalsubvention und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Den Initiatoren des Filmfestivals Linz – Crossing Europe, vertreten durch Frau Mag.a Christine Dollhofer, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals vom 20. April bis 25. April 2010 eine Förderung in der Höhe von 55.000 Euro aus städtischen Kulturmitteln genehmigt. Zusätzlich wird die Gewährung einer Naturalsubvention der Stadtkommunikation Linz in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen für das Filmfestival 2010 im Gegenwert von max. 8200 Euro genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 55.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 hat auf der VASt 1.3710.757000‚ Lfd. Transferzahlungen an priv. Institutionen, zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Mag.a Schobesberger berichtet über E 3 Gewährung einer Subvention an die Medienwerkstatt Linz (Betriebskosten 2010); 58.100 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die Stadt Linz gewährt der Medienwerkstatt Linz eine Subvention zu den Betriebskosten für das Jahr 2010 in Höhe von 58.100 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Verrechnung der Subvention erfolgt im Jahr 2010 auf der VASt 1.2700.757000, Laufende Transferzahlungen an private Institutionen, Medienwerkstatt.“ Wortmeldung Gemeinderat Reiman: „Ich weiß nicht, ob das irgendjemandem aufgefallen ist, mir ist es auf jeden Fall aufgefallen, ich habe das wirklich als einen Scherz empfunden, als ich gelesen habe, 58.100 Euro für Betriebskosten. Das macht im Monat 4841,66 Euro aus. Nur zum Vergleich, unser Kulturhaus mit 400 bis 500 Quadratmetern hat in etwa die gleiche Höhe für das ganze Jahr. Da stelle ich mir schon die Frage, was bitte machen die da im Wissensturm? Entweder sie feiern Tag und Nacht irgendwelche fetten Partys oder sie haben eine Sonderleitung von der russischen Gazprom oder ein eigenes Kraftwerk angemietet. 58.100 Euro Betriebskosten sind bitte nicht nachvollziehbar. Ich stimme deswegen auf jeden Fall auf Nein, es sei denn, es gäbe hier auch eine Einsichtnahme in eine ordentliche Betriebskostenabrechnung. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass das hier eine klassische Quersubventionierung oder eine andere Art der Geldbeschaffung ist, weil jeder weiß, dass die Medienwerkstatt ein Unternehmen der Arbeiterkammer und entsprechend auch der SPÖ-Linz ist. Danke.“ Schlusswort Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Herr Reimann, vorerst danke für Ihren polemischen Beitrag. Sollten Sie mir jetzt Amtsmissbrauch unterstellt haben, behalte ich mir weitere Schritte gegen Sie vor. Die Medienwerkstatt ist ein Verein, der vereinsrechtlich organisiert wird, wo unter anderem als RechnungsprüferIn ein/e VertreterIn des Stadtrechnungshofes tätig ist. Durchgeführt werden verschiedenste Aktivitäten, das können Sie dem Antrag entnehmen. Unter anderem werden Schulen in die Arbeit mit verschiedenen medialen Techniken der heutigen Zeit eingeführt. Ich erachte diese Einrichtung, auch wenn sie bereits auf einem Gemeinderatsbeschluss von 1996 basiert, nach wie vor für sinnvoll und ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über E 4 Katastrophenschutz in Linz – Änderung des Organisationsplanes für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der beiliegende Organisationsplan für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz, Ausgabe 2010, wird genehmigt. 2. Die Neufassung des Organisationsplans für den Katastrophenhilfsdienst der Stadt Linz wird mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wirksam.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. F ANTRÄGE DES VERFASSUNGS-, RAUMPLANUNGS- UND BAURECHTSAUSSCHUSSES Gemeinderat Lettner berichtet über F 1 Bebauungsplanänderung S 24-17-02-01, KG Kleinmünchen (südlich Linz Textil GmbH) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung S 24-17-02-01, südlich Linz Textil GmbH, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. März 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung S 24-17-02-01, südlich Linz Textil GmbH Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung S 24-17-02-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wiener Straße 435 Osten: Kraftwerkskanal Süden: Kraftwerkskanal Westen: Wiener Straße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 24-17-02-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Ing. Casny berichtet über F 2 Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01, KG Katzbach (Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01, Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. März 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01, Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01, Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Biesenfeldweg Osten: Johann-Wilhelm-Klein-Straße Süden: Freistädter Straße Westen: Grünland zum Haselbach KG Katzbach Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Wortmeldung Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, ich möchte bei diesem Tagesordnungspunkt erfreut anmerken, dass hier eine an die 30 Jahre lange Geschichte endlich zu einem guten Ende kommt. Um dieses Grundstück, wie gesagt, gab es wegen Bebauung oder Nichtbebauung ein jahrelanges Tauziehen. Und ich glaube, dass dieses Projekt, wie es nun umgesetzt werden soll, sowohl für die BewohnerInnen als auch für die künftigen BewohnerInnen ein sehr gutes Projekt ist, und auch für die Anrainer und Anrainerinnen. Es wird sicher ein guter Abschluss hier in diesem Bereich. Danke schön.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Dr. Sonnberger berichtet über F 3 Bebauungsplanänderung M 04-35-01-03, KG Linz (Blumauerstraße – Südtirolerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung M 04-35-01-03, Blumauerstraße - Südtirolerstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. März 2010 betreffend die Bebauungsplanänderung M 04-35-01-03, Blumauerstraße - Südtirolerstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung M 04-35-01-03 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: südlich Scharitzerstraße Osten: Südtirolerstraße Süden: Blumauerstraße Westen: Blumauerstraße 3 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 04-35-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Pfeffer berichtet über F 4 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes M 15-06-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 458 „Goethestraße – Liebigstraße“, KG Lustenau und Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan M 15-06-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 458, Goethestraße - Liebigstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. März 2010 betreffend Bebauungsplan M 15-06-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 458, Goethestraße - Liebigstraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan M 15-06-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 458 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Liebigstraße Süden: Franckstraße Westen: Europaplatz Katastralgemeinden Lustenau und Linz Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan 458 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Roschger berichtet über F 5 Neuplanungsgebiet Nr. 730 (Bebauungsplan-Entwurf O 104/42, Verbaländerung, Goethestraße – Humboldtstraße), KG Linz und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 730, Bebauungsplan-Entwurf O 104/42, Verbaländerung, Goethestraße - Humboldtstraße, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. März 2010 betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 730, Bebauungsplan-Entwurf O 104/42, Verbaländerung, Goethestraße - Humboldtstraße Nach § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 wird verordnet: § 1 Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt. § 2 In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf O 104/42 dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt: Norden: Goethestraße Osten: Humboldtstraße Süden: Scharitzerstraße Westen: Südtirolerstraße Katastralgemeinde Linz § 4 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert. § 5 Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. G ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES Gemeinderat Kühn berichtet über G 1 Änderung des Vertrages über die Instandhaltung der Verkehrssignalanlagen und beleuchteten Verkehrszeichen; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Vertrag über die Instandhaltung der Verkehrssignalanlagen und beleuchteten Verkehrszeichen abgeschlossen mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. November 1985 wird wie folgt geändert: § 9, zweiter Satz: Der Vertrag verlängert sich vom Ende der Vertragsdauer jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Lettner berichtet über G 2 Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 1,155.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,155.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Das Bauprogramm – öffentliche Beleuchtung 2010 wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 1,155.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Bauprogramm – öffentliche Beleuchtung 2010 Gesamtübersicht FiPos 5.8160.050100 a) Beleuchtungsanlagen – Erweiterung: 1,1 Millionen Euro Gesamtübersicht FiPos 5.8160.050015 b) Beleuchtungsanlagen auf Fremdgut im öffentlichen Interesse: 55.000 Euro Summe a) und b): 1,155.000 Euro Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach Grobkostenschätzungen mit den angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Installationsarbeiten und bauliche Vorkehrungen bis max. 1,155.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl der Angebote für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den jeweiligen Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der FiPos 5.8160.050100, Beleuchtungsanlagen, Erweiterung, sowie in der Höhe von 55.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 auf der FiPos 5.8060.050015, Beleuchtungsanlagen auf Fremdgut im öffentlichen Interesse. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 1,155.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Murauer berichtet über G 3 Durchführung von Straßenbau-, Pflasterungsarbeiten und Ingenieurleistungen für Umbaumaßnahmen der Hirschgasse/Kapuzinerstraße; Grundsatzgenehmigung; 320.000 Euro (Anteil der Stadt Linz); Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 320.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen von der Stadt Linz zu tragenden Kostenrahmen von 320.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Anteil der Stadt Linz an den Um- bzw. Neubaumaßnahmen in der Hirschgasse (Schlossergasse bis Kreuzung Klammstraße) über eine Gesamtlänge von etwa 105 Metern sowie an der Adaptierung der Kapuzinerstraße (Römerbergtunnel bis Klammstraße) auf einer Länge von ca. 150 Metern. Die nachstehenden Umsetzungspakete werden nach einer Grobkostenschätzung mit den jeweils angeführten Maximalkosten inkl. USt genehmigt: Straßenbau-, Pflasterungsarbeiten und Ingenieurleistungen in Höhe von 320.000 Euro inkl. USt. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des jeweiligen Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 320.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.002729, Kapuzinerstraße/Hirschgasse. Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 320.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Lenger berichtet über G 4 Instandsetzungs- und Pflasterungsarbeiten im Stadtgebiet von Linz für 2010; Grundsatzgenehmigung; max. 1,360.000 Euro; Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,360.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Grundsatzgenehmigung und Umsetzungsaufträge zur Vergabe: Folgende Vorhaben werden mit einem maximalen Kostenrahmen von 1,360.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt: Die in der Vorlage angeführten Instandsetzungsarbeiten (Asphaltierungsarbeiten, Neuverlegung und Umpflasterungsarbeiten von Straßeneinfassungen) von Fahrbahnen, Gehsteigen und Radwegen durch Firmenvergabe im Stadtgebiet von Linz werden mit einem maximalen Gesamtkostenrahmen von 1,260.000 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt. Ebenfalls werden für den Rückbau der Bushaltestelle – Hauptplatz 100.000 Euro inkl. USt genehmigt. Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Tiefbau Linz, mit der Umsetzung dieses Beschlusses einschließlich der Abwicklung des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebotes für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Die Vergabe hat an den Billigstbieter zu erfolgen. 2. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6120.002001, Instandsetzung – Straßenbauten sowie auf der VASt 5.6120.002003, Hauptplatz, Rückbau Bushaltestelle (100.000 Euro) und 60.000 Euro auf den VASten 5.8160.050100, Beleuchtungsanlagen Erweiterung, 5.6400.050000, Verkehrssignalanlagen Erweiterung, 5.6400.050001, Parkscheinautomaten Erweiterung bzw. 5.6400.050002, Verkehrssignalanlagen Zentraleinrichtungen. Die Bedeckung der Kosten erfolgt einerseits durch die auf der VASt 5.6120.002001, Instandsetzung - Straßenbauten vorhandenen Budgetmittel (eine Million Euro) und durch Einnahmen von den Leistungsträgern auf der VASt 6.6120.817000, Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen, Instandsetzung Straßenbauten (bis zu 200.000 Euro) sowie auf der VASt 5.6120.002003, Hauptplatz, Rückbau Bushaltestelle (100.000 Euro), andererseits auf den VASten 5.8160.050100, Beleuchtungsanlagen Erweiterung, 5.6400.050000, Verkehrssignalanlagen Erweiterung, 5.6400.050001, Parkscheinautomaten Erweiterung bzw. 5.6400.050002, Verkehrssignalanlagen Zentraleinrichtungen (bis zu 60.000 Euro). Die Bedeckung erfolgt durch Fremdmittel, soweit nicht Mittel des ordentlichen Haushaltes bzw. Mittel aus Drittbeteiligungen, Subventionen udgl. zur Verfügung stehen. Die erforderliche Fremdmittelaufnahme bis zu einem Höchstausmaß von 1,360.000 Euro zu den jeweils günstigsten Marktkonditionen sowie die grundbücherliche Sicherstellung für vom Land gewährte Darlehen werden genehmigt. Die Verrechnung erfolgt auf der VASt 6.9500.346000, Darlehensaufnahmen-Finanzunternehmen, bzw. 6.9500.341000, Darlehensaufnahmen vom Land.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. H ANTRÄGE DES FINANZ- UND HOCHBAUAUSSCHUSSES Stadtrat Mayr berichtet über H 1 Darlehensaufnahme 2009 zur Abdeckung des Abganges im außerordentlichen Haushalt in Höhe von 15,739.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Für die Erstellung des Rechnungsabschlusses 2009 wird die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 15,739.000 Euro zur Abdeckung des Abganges im außerordentlichen Haushalt genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmied: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vorausschicken möchte ich, dass wir Grünen natürlich diesem Antrag unsere Zustimmung erteilen, weil wir – genau so wie Stadtrat Mayr schon erwähnt hat - auch von den Nichteinnahmen wissen. Wir werden aber trotzdem im Laufe der nächsten Gemeinderatssitzungen das eine oder andere Sparpotenzial aufzeigen, weil es uns einfach in wirtschaftlich und finanziell schlechten Zeiten wichtig erscheint, uns über Sparpotenziale den Kopf zu zerbrechen. Wie gesagt, wir werden unsere Zustimmung erteilen.“ Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, das BZÖ sagt nein, weil dieses Geld für die Abdeckung und für politische Entscheidungen in dem Fall vor meiner Zeit verwendet wird. Ich sehe das als Symbolwirkung und möchte daran erinnern, dass wir auch für das Budget, für den Voranschlag 2010 dagegengestimmt haben, weil die Schuldenpolitik ohne Wenn und Aber fortgeführt wird. Danke.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Fechter-Richtinger berichtet über H 2 Frau Michaela Marchner und Frau Renate Sailer; Abtretung von Teilflächen an das öffentliche Gut – Leistung einer Entschädigung durch die Stadt Linz in Höhe von 9400 Euro sowie Rückstellung von Teilflächen an Frau Michaela Marchner und Frau Renate Sailer, KG Kleinmünchen (Landwiedstraße/Ellbognerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Für die Abtretung von zwei im Grundteilungsplan des Magistrates Linz, Stadtplanung/Abt. Stadtvermessung vom 16. Dezember 2009, GZ 44/2009, ausgewiesenen Teilflächen des Grundstückes 1559/18, Grundbuch 45202 Kleinmünchen, mit einem Gesamtausmaß von 47 Quadratmetern, durch Frau Michaela Marchner, Ruckerlberggasse 20h, 8010 Graz, und Frau Renate Sailer, Auf der Gugl 38, 4020 Linz, an das öffentliche Gut der Stadt Linz leistet die Stadt Linz eine Entschädigung von 220 Euro pro Quadratmeter, insgesamt sohin 9400 Euro. 2. Für die Rückstellung von zwei Teilflächen der Grundstücke 1969/1 und 1556/46, Grundbuch 45202 Kleinmünchen, mit einem Gesamtausmaß von 1108 Quadratmetern, haben Frau Michaela Marchner und Frau Renate Sailer für eine Fläche von 1102 Quadratmetern an die Stadt Linz einen Entschädigungsbetrag von ebenfalls 200 Euro pro Quadratmeter, insgesamt somit 220.400 Euro zu leisten. Die Rückstellung einer Teilfläche mit einem Ausmaß von sechs Quadratmetern erfolgt unentgeltlich. 3. Die Realisierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes erfolgt zu den im beiliegenden Tauschvertrag festgelegten Bedingungen. 4. Die im Zuge der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes anfallenden Kosten und Gebühren gehen zulasten der jeweiligen Erwerberin; dies gilt auch für die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung. Die Kosten für die Errichtung des Grundteilungsplanes und die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes trägt die Stadt Linz. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 220.400 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 6.8400.001000, Unbebaute Grundstücke, Verkauf. 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 9400 Euro für das Rechnungsjahr 2010 erfolgt auf der VASt 5.6121.001000, Grunderwerbungen für Straßenbau.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Stadträtin Wegscheider berichtet über H 3 Neuerlassung der Linzer Marktgebührenordnung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Verordnung, mit der die Linzer Marktgebührenordnung 2010 neu erlassen wird, wird genehmigt. 2. Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 19. Oktober 2006, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt wurden (Marktgebührenordnung 2006 – MGO 2006), wird aufgehoben. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. März 2010, mit der die Gebühren auf den Linzer Märkten neu festgelegt werden (Linzer Marktgebührenordnung/Linzer MGO 2010). Gemäß § 46 Abs. 1 Z. 3 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992 i.d.g.F., in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 156/2004, wird verordnet: Art. I § 1 Anwendungsbereich: Die Linzer MGO 2010 gilt für alle Märkte im Sinne des § 2 Linzer Marktordnung 1999. § 2 Gebührenpflicht: Für die Benützung der von der Stadt betriebenen Linzer Märkte und ihrer Einrichtungen sind Gebühren zu entrichten. § 3 Entstehen der Gebührenpflicht: Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zuweisung des Standplatzes bzw. der Markteinrichtung. § 4 Zahlungspflichtiger: Zahlungspflichtig ist jene Person bzw. jener Betrieb, der/dem ein Marktplatz, eine Marktkoje, eine Markteinrichtung oder eine sonstige Marktfläche zugewiesen wird. § 5 Berechnung der Gebühr: 1. Die Gebühren sind nach Art. II dieser Verordnung zu berechnen. 2. Eine angefangene Flächeneinheit ist auf einen vollen Quadratmeterbetrag aufzurunden. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn Zeiträume für die Berechnung der Gebühren maßgebend sind. 3. Bei Kojen und Lagerräumen sind die Außenmaße, einschließlich Dachvorsprünge, der Berechnung zu Grunde zu legen. 4. Manipulationsflächen sind in die Gebührenfläche einzubeziehen. § 6 Einhebung und Fälligkeit der Gebühr: Die Gebühren sind als Tages- bzw. Monatsgebühr oder für die jeweilige Dauer des Marktes einzuheben. Sie sind im Voraus fällig. 1. Detail- und Wochenmärkte: a) Tagesgebühren sind von der Marktaufsicht während der Marktzeiten gegen Zahlungsbestätigung einzuheben. b) Monatsgebühren sind mit Bescheid oder Rechnung vorzuschreiben. 2. Periodische Märkte: Die Gebühren sind mit Bescheid oder Rechnung vorzuschreiben. Sie sind so rechtzeitig zu entrichten, dass sie spätestens eine Woche vor Beginn des Marktes bei der Marktbehörde eingelangt sind. Bei längeren Aufbauzeiten kann die Marktbehörde eine davon abweichende Fälligkeit mit Bescheid festsetzen. Art. II a) Gebühren für Detail- und Wochenmärkte I. Gebühren für nichtständige Standplätze (Benützungsdauer unter einem Jahr) im Freigelände (Mindestgröße zwei Quadratmeter) - bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal einem Monat) allgemein 1,28 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,32 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 14,55 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 14,85 Euro. - Aufstellen von Warenkörben, Tischen, Sitzgelegenheiten, Schanigärten udgl. bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal einem Monat) allgemein 1,12 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,16 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 11,99 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 12,21 Euro; - Flohmarkt pro Quadratmeter und Tag allgemein 2,72 Euro. II. Gebühren für ständige Standplätze (Benützung mindestens ein Jahr) im Freigelände (monatliche Zahlweise im Vorhinein, Mindestgröße zwei Quadratmeter) - pro Quadratmeter und Monat allgemein 13,35 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmakrt) 13,64 Euro. III. Gebühren für Markteinrichtungen 1. Kojen - pro Quadratmeter und Monat Grünmarkt Urfahr 12,07 Euro, Markthalle Altstadt 9,15 Euro, Südbahnhofmarkt inkl. Marketingbeitrag 13,09 Euro. 2. Lagerräume - pro Quadratmeter und Monat allgemein 3,99 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 4,07 Euro. 3. Markttische (Leihtische) - Holztische pro Tag allgemein 2,16 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 2,20 Euro; - Betontische pro Tag allgemein 1,03 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,10 Euro 4. Fischbehälter (einschließlich Wasserverbrauch) - pro Tag allgemein 16,79 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 17,16 Euro b) Gebühren für periodische Märkte I. Standplatzgebühren je Markt 1. Urfahranermarkt mit Vergnügungspark pro Quadratmeter 8,44 Euro. 2. Allerseelenmärkte pro Quadratmeter 4,16 Euro. 3. Christbaummärkte pro Quadratmeter 4,16 Euro. 4. Christkindlmarkt Hauptplatz und Weihnachtsmarkt Volksgarten: Warenmarkt pro Quadratmeter 10,40 Euro, Konsumationsbetriebe ohne bzw. mit Alkoholausschank pro Quadratmeter 23,98 Euro bzw. 31,98 Euro. 5. Firmungsmärkte pro Quadratmeter 4,16 Euro. 6. Silvestermärkte pro Quadratmeter sieben Euro. II. Sonstige Gebühren 1. Für das Abstellen von Wohn- und Packwagen und Sonstigem im Marktgelände pro Quadratmeter und Markt 2,40 Euro. 2. Für das Überschreiten der Aufbau- und Abbaufristen am Urfahranermarkt pro Quadratmeter und Tag ein Euro. c) Allgemeines 1. Die Tarifsätze umfassen die Vergütung für die Inanspruchnahme der Linzer Märkte und ihrer Einrichtungen. Kosten für Beleuchtung, Beheizung, Wasserverbrauch und dergleichen werden nach tatsächlichem Verbrauch gesondert verrechnet. 2. Kraftfahrzeuge, die beim jeweils zugewiesenen Standplatz abgestellt werden und auf denen sich Waren befinden, die zum Verkauf bestimmt sind, sind Bestandteile der in Anspruch genommenen Marktfläche und daher in die Bemessung der Marktgebühr miteinzubeziehen. 3. Die Marktbehörde kann, abhängig von der Lage des Standplatzes und der Art des Angebotes, die sich ergebenden Gebühren um bis zu einem Drittel ermäßigen oder erhöhen. 4. Die Gebühren gemäß a) III 1. und 2. sowie b) werden mit Umsatzsteuerausweis nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl.Nr. 663 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben. Art. III 1. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 1976 i.d.F. der Verordnung vom 19. Oktober 2006 über die Einhebung der Marktgebühren (Marktgebührenordnung) außer Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Svoboda: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Stadträtin Wegscheider hat schon begründet, warum dieser Antrag heute im Gemeinderat vorliegt. Es ist allerdings so, dass man schon seit Jahren, wenn man von Zeit zu Zeit ein bisschen spazieren geht bzw. zuletzt auch aus den Medien entnehmen konnte, dass sowohl Umsätze als auch BesucherInnenanzahl am Grünmarkt in Urfahr stark im Sinken begriffen sind. Es steht anscheinend jetzt irgendwann einmal die dringend notwendige Sanierung ins Haus. Bis diese Sanierung wirklich kommt, glauben wir Grünen, dass es ein freundliches Zeichen wäre, den Händlerinnen und Händlern des Grünmarktes Urfahr diese Tariferhöhung zu ersparen. Es liegt Ihnen der etwas komplizierte Antrag vor. Ich versuche ihn so zu formulieren, dass er klar verständlich ist. Ich stelle daher den Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die dem Antrag beiliegende Verordnung, mit der die Linzer Marktgebührenordnung 2010 neu erlassen wird, wird in nachfolgenden Punkten wie folgt geändert: Art. II a) Gebühren für Detail- und Wochenmärkte I. Gebühren für nichtständige Standplätze (Benützungsdauer unter einem Jahr) im Freigelände (Mindestgröße zwei Quadratmeter) - bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal einem Monat): allgemein 1,28 Euro, Grünmarkt Urfahr 1,16 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,32 Euro; - bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat: allgemein 14,55 Euro, Grünmarkt Urfahr 13,23 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 14,85 Euro; Aufstellen von Warenkörben, Tischen, Sitzgelegenheiten, Schanigärten und dergleichen bei tageweiser Bezahlung pro Quadratmeter und Tag (bis maximal einem Monat) allgemein 1,12 Euro, Grünmarkt Urfahr 1,02 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,16 Euro; Aufstellen von Warenkörben, Tischen, Sitzgelegenheiten, Schanigärten und dergleichen bei monatlicher Bezahlung pro Quadratmeter und Monat allgemein 11,99 Euro, Grünmarkt Urfahr 10,90 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 12,21 Euro; Flohmarkt pro Quadratmeter und Tag 2,72 Euro; II. Gebühren für ständige Standplätze (Benützung mindestens ein Jahr) im Freigelände (monatliche Zahlweise im Vorhinein, Mindestgröße zwei Quadratmeter): Pro Quadratmeter und Monat allgemein 13,35 Euro, Grünmarkt Urfahr 12,14 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 13,64 Euro; III. Gebühren für Markteinrichtungen 1. Kojen: Pro Quadratmeter und Monat Markthalle Altstadt 9,15 Euro, Grünmarkt Urfahr 10,97 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 13,09 Euro; 2. Lagerräume: Pro Quadratmeter und Monat allgemein 3,99 Euro, Grünmarkt Urfahr 3,63 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 4,07 Euro; 3. Markttische (Leihtische): a) Holztische pro Tag allgemein: 2,16 Euro, Grünmarkt Urfahr 1,96 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 2,20 Euro; b) Betontische pro Tag allgemein 1,03 Euro, Grünmarkt Urfahr 0,94 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 1,10 Euro; 4. Fischbehälter (einschließlich Wasserverbrauch): Pro Tag allgemein 16,79 Euro, Grünmarkt Urfahr 15,26 Euro, mit Marketingbeitrag (derzeit nur Südbahnhofmarkt) 17,16 Euro; Weiters wird die Marktbehörde aufgefordert, auf die Erhöhung der Gebühren iSd Art. II c) 3. für zum jetzigen Zeitpunkt am Grünmarkt Urfahr Zahlungspflichtige zu verzichten.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Ich möchte hier auch ein paar Anmerkungen zur Marktgebührenerhöhung machen. Die Argumentation ist, dass sich die Tarifanpassung in Grenzen hält und es nach 15 Jahren an der Zeit wäre, da wieder einmal anzuziehen, um längst überfällige Investitionen tätigen zu können. Das hat mich nun persönlich interessiert. Ich bin selber eine leidenschaftliche Marktgeherin am Südbahnhofmarkt und häufig am Hauptplatzflohmarkt zugegen, der jetzt wieder aus dem Winterquartier übersiedelt ist. Ich habe ein paar GrünmarktstandlerInnen und FlohmarkthändlerInnen gefragt, was sie denn davon halten, dass die Marktgebühren im Gemeinderat zur Erhöhung vorliegen. Wohlgemerkt möchte ich hier noch anmerken, dass ich die kleinen StandlerInnen in der zweiten Reihe und die FlohmarkthändlerInnen mit dem Alltagskrimskrams befragt habe. Da bekam ich auszugsweise folgende Wortspenden, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Die Gemüsefrau: ‚Was, schon wieder? Ist eh schon teuer genug.’ Oder ein etwas sarkastischerer Beitrag: ‚Ja, ja, da haben sie schon Recht, kommen halt wieder weniger Standler.’ Und noch eine andere: ‚Da wollen sie, dass mehr Standler anbieten und dann erhöhen sie die Tarife und dann kommen sie ja wieder nicht.’ Die Flohmarktfrau vom Hauptplatz hat gemeint, dass viele AnbieterInnen mit der Alltagsausrüstung anrücken - Geschirr, Bettwäsche und Krimskrams - und sich keine goldene Nase daran verdienen, Alltagsgegenstände an diejenigen zu verkaufen, die sich oft nicht mehr das Neuwertigste leisten können. Es ist schon richtig, dass die privaten Flohmarktflächen teurer als die am Hauptplatz sind, aber die Tourismusstadt Linz profitiert auch vom bunten Treiben am Hauptplatz, der nicht nur Antiquitäten bietet, sondern auch Zubrot und Nahversorger für diejenigen ist, bei deren geringem Einkommen auch geringe Beiträge schwer wiegen. Auch vielen als marginal erscheinende Erhöhungen belasten in schweren Zeiten zusätzlich. Wer jeden Euro zweimal umdrehen muss, spürt jeden Cent mehr. Die Lösung einer leeren Stadtkasse kann nicht darin liegen, bei denen etwas zu holen, die eh nichts haben. Die KPÖ tritt daher für einen Gebührenstopp ein und ich stimme einer Gebührenerhöhung nicht zu.“ Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Ich möchte in dem Zusammenhang auch erinnern, dass in der letzten Gemeinderatssitzung dem mächtigen Linzer City-Ring eine Subvention von 150.000 Euro Marketingkosten genehmigt wurde. Es kann nicht sein, dass man in diesen schwierigen Zeiten den kleinen Marktstandlern mehr oder minder das Geld aus der Tasche zupft. Ich bin auf jeden Fall dagegen und appelliere an alle anderen Gemeinderäte, hier eine Gegnerschaft zu bekunden, was das anbelangt. Danke.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Stadträtin Wegscheider: „Ich habe mir das im Vorfeld überlegt, wie man mit der Gebührenanhebung im Grünmarkt umgehen soll. Die Mieter der Kojen werden bis zur Fertigstellung des neuen Marktes Beeinträchtigungen haben und hier wird ohnedies eine über die Marktgebührenerhöhung hinausreichende höhere finanzielle Unterstützung notwendig sein. Ich beabsichtige daher, vorbehaltlich der Zustimmung der erforderlichen Organe, den Grünmarkt im Wege einer Wirtschaftsförderung zu unterstützen. Für Beeinträchtigungen im öffentlichen Interesse gibt es sogar die im Gemeinderat beschlossene Sonderförderungsrichtlinie. Ich sehe auch, wenn die Marktbeschicker in die neuen Kioske mitgehen, dass die Gebührenerhöhung dann gleich bleibt und ich ersuche Die Grünen mitzugehen, wie wir es hier vorschlagen.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimmen von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Eine Abstimmung über den Abänderungsantrag erübrigt sich daher. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über I ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, MÄRKTE UND GRÜNANLAGEN Abschluss eines Bestandvertrages zwischen der Stadt Linz und der celum holding GmbH im Zusammenhang mit den Grundstücks Nr. 1237/4 und 1237/14, KG Posch (Südpark Linz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz bestellt der celum holding GmbH auf den Grundstücken Nr. 1237/4 und 1237/14, KG Posch, im Ausmaß von insgesamt 4162 Quadratmetern ein Bestandrecht. 2. Das Bestandrecht beginnt mit 1. April 2010 und wird auf unbestimmte Zeit eingeräumt. 3. Der jährliche Bestandzins beträgt 5,09 Euro je Quadratmeter, insgesamt somit 21.184,58 Euro zuzüglich 20 Prozent USt und ist wertgesichert. 4. Die Stadt Linz gewährt der Bestandnehmerin Bestandzinsermäßigungen und zwar: Im 1. Vertragsjahr 100 Prozent, im 2. Vertragsjahr 50 Prozent, im 3. Vertragsjahr 25 Prozent des wertgesicherten jährlichen Bestandzinses. 5. Hält die Bestandnehmerin die vertraglich vereinbarte Bauverpflichtung nicht ein, sind die Bestandzinsermäßigungen nachträglich einforderbar. 6. Die Stadt Linz räumt der Bestandnehmerin für einen Zeitraum von zehn Jahren auch eine Kaufoption ein. 7. Der Kaufpreis wird für die ersten fünf Jahre der Optionsfrist mit 87,21 je Quadratmeter festgelegt. Er ist ebenfalls wertgesichert, darf aber den zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Option üblichen Kaufpreis nicht übersteigen. Nach Ablauf der fünf Jahre ist der Kaufpreis entsprechend dem ortsüblichen Verkehrswert zu bemessen. 8. Sämtliche weitere Festlegungen des Bestandvertrags werden zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich genehmigt. 9. Die Verrechnung des Bestandzinses hat auf der VASt 2.8400.824000, Mieten und Pachte, Benützung von nicht öffentlichem Gut, zu erfolgen. 10. Im Fall des Kaufs der Bestandliegenschaft hat die Einnahmenverrechnung auf der zum gegebenen Zeitpunkt hiefür vorgesehenen VASt zu erfolgen.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Fürlinger berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag J GRUNDSTÜCKSERWERB PARKANLAGE SCHULERTAL und führt aus: „Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, zu Beginn des Jahres 2009 hat ein privater Investor von der Allgemeinen Sparkasse nicht nur die Häuser in der Dimmelstraße zur Gänze aufgekauft, sondern auch damit einhergehende Grünflächen links und rechts der Lessingstraße. Wenn Sie hinauffahren, links ist der Kinderspielplatz, rechts ist eine weitere Parklandschaft mit einigen tausend Quadratmetern. In der Bevölkerung, vor allem am Römerberg, ist natürlich die Befürchtung da, dass dieser Teil einmal verbaut wird. Es ist uns klar, dass eine Grünflächenwidmung da ist, aber letztlich könnte ein privater Investor natürlich sagen, ich beschränke den Zugang zu den Parklandschaften, was vor allem auf der Seite des Kinderspielplatzes erhebliche Nachteile für die Bevölkerung mit sich bringen dürfte. Eine Verbauung muss jedenfalls hintangehalten werden. Es handelt sich um einen der letzten Grüngürtel der inneren Stadt Linz. Aus diesem Grund beantragen wir daher, den Herrn Finanzreferenten damit zu beauftragen, Verhandlungen mit den Eigentümern zu führen. Der Gemeinderat beschließe: ‚Der Liegenschaftsreferent wird ersucht, mit dem Eigentümer der privaten Flächen der Parkanlage Schulertal (Grundstück Nr. 2273/1, 2273/2 und 2340/1, KG Linz) einen möglichen Ankauf dieser Grundstücke durch die Stadt Linz zu verhandeln und im Finanzausschuss darüber zu berichten. Für einen möglichen Ankauf ist eine finanzielle Bedeckung im Budgetkapitel ,8400 Grundbesitz’ zu prüfen, da auf der Voranschlagsstelle ‚Unbebaute Grundstücke’ Ausgaben von 830.000 Euro Einnahmen von 17,161.00 Euro aus Verkäufen von unbebauten Grundstücken gegenüberstehen. Sollte eine Finanzierung im Jahr 2010 dennoch nicht möglich sein, ist als Zahlungsziel 2011 zu verhandeln und die Bedeckung im Voranschlag 2011 vorzusehen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Wortmeldung Stadtrat Mayr: „Es ist richtig darauf hingewiesen worden, dass es hier nicht um den Kinderspielplatz und die große Fläche geht, die ist im Eigentum der Stadt Linz. Es ist zumindest medial das falsche Foto in dieser Sache unterlegt worden. Selbstverständlich hat es bereits im Vorjahr Gespräche mit dem jetzigen Eigentümer gegeben. Es wird auch weitere Gespräche geben. Daher habe ich kein Problem damit, dass der Gemeinderat diesen Beschluss fasst, weil er zum Alltagsgeschäft auch in diesem Punkt gehört. Etwas verwundert bin ich über die Ängste der ÖVP, dass hier Grünland in Bauland umgewidmet wird. Diese Umwidmung beschließt der Gemeinderat und wenn der Gemeinderat der Meinung ist, dass das Grünland bleiben soll, dann wird es Grünland bleiben. Der Kollege Sonnberger, der leider heute das letzte Mal an einer Gemeinderatssitzung in dieser Form teilnimmt, kann den Herrn Klubobmann sicher aufklären. Er hat jetzt schon jahrzehntelange Erfahrung im Verhandeln von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und er wird ihm sicher bestätigen, dass es nie den großen Druck auf Umwidmung von Grünland in Bauland seitens der ÖVP gegeben hat; von der SPÖ sowieso nicht. Daher wird auch dort das Grünland gesichert bleiben.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag K LANGLAUFLOIPEN FÜR LINZ und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Temperatur- und Schneelage hätte es in Linz in den vergangenen Wochen oft beste Voraussetzungen für Langlaufen im Linzer Stadtgebiet gegeben. Allerdings fehlte es in den beliebten Freizeitregionen der Landeshauptstadt wieder an professionell gespurten Loipen. Und dies, obwohl im zuletzt geltenden Sportentwicklungsplan 2003 der folgende Passus zu finden ist: ‚Erstellung einer Wintersport-/Eissportinitiative, die sich der bestehenden Bedürfnisse und Defizite annimmt.’ Der Gemeinderat beschließe: ‚Das für Angelegenheiten des Sports zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenates wird ersucht sicherzustellen, dass künftig bei ausreichender Schneelage in den beliebten Freizeiträumen der Landeshauptstadt Linz professionell gespurte Langlaufloipen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen die sportbegeisterten Linzerinnen und Linzer über dieses wohnortnahe Loipenangebot auch in entsprechender Art und Weise informiert werden.’ Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Schmied: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte BesucherInnen auf der Galerie, in Zeiten finanzieller schwieriger Lagen tun wir uns sehr schwer, einem Antrag unsere Zustimmung zu erteilen, wo kein Kostenrahmen ausgeführt ist. Das heißt, wir würden zustimmen, ohne zu wissen, wie viel die Spurgeräte kosten und schlussendlich würden wir auch nicht wissen, wie die nächsten Winter ausschauen werden im Vergleich zum heurigen Winter. Das heißt, rein aus diesen Gründen werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Kaiser: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Linzer SPÖ hält die Idee natürlich für gut, dass man in diese Richtung etwas unternimmt, jedoch stellen wir folgenden Abänderungsantrag, weil es bei diesen Freizeitanlagen um Anlagen geht, die von den Stadtgärten betreut werden. (Zwischenrufe) Wir halten es grundsätzlich für gut, wenn da auch die Stadträtin, die für Grünanlagen zuständig ist, dabei ist. Das heißt, der Abänderungsantrag sollte lauten: ,Neben dem für die Angelegenheiten des Sports zuständigen Mitglied des Stadtsenates wird auch das für die Angelegenheit der städtischen Parkanlagen, Gärten und Grünflächen zuständige Mitglied des Stadtsenates ersucht sicherzustellen, dass künftig bei ausreichender Schneelage in den beliebten Freizeiträumen der Landeshauptstadt Linz professionell gespurte Langlaufloipen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen die sportbegeisterten Linzerinnen und Linzer über dieses Sportangebot bzw. über dieses wohnortnahe Loipenangebot auch in entsprechender Art und Weise informiert werden.’ Danke.“ Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt vielleicht einige, die da herinnen sitzen, die schon jenseits der 30 sind, die können sich vielleicht noch erinnern, dass es in Linz so etwas schon einmal gegeben hat. Ich kann mich gut erinnern an meine Kindheit und Jugend, dass wir diese Langlaufloipen in Linz schon einmal hatten, und zwar genau auf der Urfahraner Donauseite. Das war eine ganz tolle Einrichtung. Da konnte man vom Lindbauer über eine ganz toll gespurte Loipe bis hinunter Richtung Plesching fahren und das Ganze wieder zurück. Das ist toll angekommen, aber dann irgendwann wahrscheinlich eingeschlafen, weil die Winter nicht so toll gewesen sind, dass wir genügend Schnee gehabt hätten. Wir sagen, es ist damals bei den Linzerinnen und Linzern schon gut angekommen und wir sind natürlich auch heute dafür, dass man wieder Langlaufloipen einrichtet. Zum Herrn Gemeinderatskollegen Kaiser: Es ist richtig, es muss nicht immer nur das Mitglied des Stadtsenates für Sport sich dieser Dinge annehmen, es gibt auch andere Alternativen. Frau Stadträtin Wegscheider wäre eine Möglichkeit aus dem Bereich Grünanlagen, aber es gibt auch noch, wie es alle anderen Gemeinden in ganz Österreich machen, die Variante, dass der Tourismusreferent das macht, weil so ist es in ganz Österreich geregelt. (Zwischenrufe) Es ist in ganz Österreich so geregelt, lieber Herr Kollege. Der Schnee ist eines der wichtigsten Güter, die man im Wintertourismus haben kann, daher ist dieses ganze Procedere immer beim örtlichen Tourismusverband angesiedelt. Das ist in ganz Österreich so, bitte erkundige dich. Das heißt, die Tourismusverbände von ganz Österreich sind verpflichtet, dass sie die Schneelagen erheben, dass sie schauen, wie viele Pisten und wie viele Lifte in Betrieb sind und wie viele Loipen gespurt sind und, und, und. Das wird zentral an den Tourismusverband von Oberösterreich gemeldet. Der hat die zentrale Datenbank und gibt das von dieser zentralen Datenbank weiter an den ORF, an Zeitungen, Teletext, Internet, was auch immer. Wie gesagt, man könnte natürlich sagen, parallel zur Frau Stadträtin Wegscheider könnte man auch die Tourismuskommission der Stadt Linz bitten, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Aber nichtsdestotrotz finden wir das gut und gescheit, wenn sich die Linzer bewegen und wir werden diesen Antrag und auch den Abänderungsantrag der Sozialdemokraten unterstützen.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Reiman: „Sehr geehrtes Kollegium, es schaut so aus, als wäre ich heute der Nein-Sager des Tages. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Aber ich möchte hier einfach meinen, ich bezweifle, dass die Temperaturen so ein Vorhaben rechtfertigen. Wir haben angeblich eine Erderwärmung und ich meine, dass Kosten und Nutzen sich nicht wirklich entsprechend ergänzen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.“ (Zwischenrufe) Bürgermeister Dobusch: „Eine kurze Wortmeldung von mir. Ich ersuche diese kreativen Stadtsenatsmitglieder, die da beauftragt werden sollen, vielleicht auch an einen Maschinenring zu denken. Gerade in solchen Dingen muss man nicht für ein paar Kilometer eigene Maschinen kaufen, sondern es gibt vielleicht Spurgeräte, die man sich in Form eines Maschinenringes ausborgen könnte. Das wäre überhaupt das Überdrüber, weil dann sparen wir auch sehr viel.“ (Zwischenrufe, Unruhe) Vizebürgermeisterin Dolezal: „Da muss ich mich jetzt auch noch dazu melden. Ich rede jetzt nicht von den definitiven Kosten. Es gibt neue, es gibt gebrauchte, es gibt große und kleine Geräte, vor allen Dingen muss zweimal am Tag gespurt werden. Wir haben uns zum Beispiel in Köln auf der Sportmesse schon erkundigt. Es ist an und für sich nicht mehr zulässig, sagen die, dass man unter 1100 Meter groß spurt, weil man dann eine Beschneiungsanlage braucht. (Zwischenrufe, Heiterkeit) Aber darauf gehe ich gar nicht ein. Im Wasserwald könnte man das dann noch machen. Aber ausleihen, auf diese grandiose Idee wären wir in diesem heurigen, sagen wir doch Ausnahmewinter schon gekommen, wenn die Schneelage so ist, lieber Herr Bürgermeister, dass wir auch in Linz eine Langlaufloipenspur ziehen können, wo man übrigens mindestens 15 Zentimeter dazu braucht. (Zwischenrufe, Unruhe) Das war heuer kein Problem, aber in den letzten Jahren eigentlich immer. Wenn also die Lage so ist, dann haben alle diese Gemeinden, die sich zu diesem Maschinenring zusammengeschlossen haben, die Geräte besetzt und geben sie nicht her. Und das war auch heuer zu einem Zeitpunkt der Fall, wo der Wetterbericht so war, wie an diesem wunderschönen, ich glaube, 13-Grad-Tag und die Pressemeldung der ÖVP dann auch gekommen ist. Drei Tage vorher hätte ich nämlich eins bekommen, aber da habe ich dann keines mehr genommen. Aber ich arbeite gerne mit der Frau Stadträtin zusammen und wir werden eine wunderbare Loipe dann auch selber besichtigen und befahren.“ Nachdem die Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderat Mag. Sonntag berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L UMSETZUNG UND WEITERENTWICKLUNG DES LINZER KONJUNKTURPROGRAMMS und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im November 2008 hat die ÖVP den ersten Antrag für ein Konjunkturprogramm gestellt, im März 2009 wurde es dann Wirklichkeit. Die Stadt Linz und ihre Unternehmen geben 260 Millionen Euro bis 2015 aus und da stellt sich für uns die Frage, wissen wir genau, was derzeit passiert, haben wir schon eine Zwischenbilanz dazu? Es wäre gut, wenn der Gemeinderat darüber informiert werden würde. Wenn wir hören, dass Ende Februar sieben Prozent Arbeitslosigkeit in der Stadt Linz - nicht im Arbeitsmarktbezirk Linz - und weitere 2,9 Prozent in Schulung sind, sind wir bei 9,9 Prozent der Linzer, die keinen fixen Arbeitsplatz im Moment haben. Da ist die Frage: Sollte man das erweitern, sollte man das adaptieren? Ziehen alle Maßnahmen, die wir bis jetzt getroffen haben? Gibt es welche, die man umschichten könnte in andere Bereiche? Und da bitten wir den Stadtsenat unter der Leitung des Bürgermeisters, einen Bericht an den Gemeinderat noch bis zum Sommer zu geben. Der genaue Antragstext ist allen Fraktionen zugegangen.“ (Der Gemeinderat beschließe: „Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Stadtsenatsmitgliedern eine Zwischenbilanz des Konjunkturprogramms für 2009 und für die geplante Umsetzung 2010 zu erstellen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Konjunkturprogramms zu beraten und den Gemeinderat bis spätestens Juli 2010 damit zu befassen.“) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Stadtrat Mayr: „Der Kollege Sonntag hat diesen Antrag der ÖVP jetzt etwas verharmlost, weil er den zweiten Teil des Antrages nicht vorgestellt hat; weil hier wird nicht nur um eine Zwischenbilanz ersucht, die auch kein Problem ist, die ja vorliegt und daher jederzeit gegeben werden kann, sondern es wird ein Auftrag erteilt, quasi ein zusätzliches Konjunkturprogramm zu entwickeln und dieses bis spätestens Juli 2010 dem Gemeinderat zur Befassung vorzulegen. Jetzt wissen wir erstens, dass das beschlossene Programm bis 2015 reicht und daher schrittweise umgesetzt wird. Das Zweite, an das ich erinnern darf ist, dass sich die Finanzminister der Europäischen Union nächste Woche in Brüssel treffen, das heißt, Finanzminister Pröll wird dort Österreich vertreten. Auf der Agenda steht, dass man über den Ausstieg aus den Konjunkturprogrammen europaweit abstimmt und auch schrittweise die Haftungen bzw. die Unterstützungen im Bankensektor reduziert. Also das heißt, auf europäischer Ebene mit Finanzminister Pröll geht es in eine völlig andere Richtung. Zweitens wissen wir aus den Medien, dass die österreichische Bundesregierung auf einen restriktiven Budgetkurs umschwenkt, weg vom expansiven Kurs. In allen Ressorts soll es Budgetreduzierungen und auch ein entsprechendes Steuerpaket geben; also weg von den so genannten Konjunkturpaketen zu einer restriktiven Budgetpolitik. Drittens, das Land Oberösterreich denkt auch nicht daran, irgendein zusätzliches Konjunkturprogramm vorzulegen, sondern wir hören, dass der Herr Landeshauptmann Subventionen in diesem Jahr bereits reduziert - von Konjunktur- bis Sportbereiche. Ich darf die Oö. Nachrichten von heute zitieren: ,Land zwingt Gemeinden harten Sparkurs auf.’ Herr Gemeindelandesrat Josef Stockinger sagt explizit hier im Detail, was bei den Gemeinden eingespart werden muss. Das heißt, die Zwischenbilanz ist überhaupt kein Problem, die liegt vor und kann jederzeit gegeben werden. Dass wir aber ein neues Konjunkturprogramm machen sollen, Vorschläge für die Weiterentwicklung, wo das jetzige bis 2015 läuft und auf allen Ebenen ein völlig anderer wirtschaftspolitischer Kurs gesteuert wird, dann ist so ein Ansinnen sinnlos, weil die Effekte aus der Stadt Linz verpuffen, wenn auf der europäischen Ebene, der nationalen Ebene und der Landesebene ein völlig anderer, nämlich ein restriktiver Budgetkurs gefahren wird. Daher Bilanz jederzeit möglich, ansonsten ersuche ich den Gemeinderat, diesem Antrag nicht zuzustimmen, weil er wirtschaftspolitisch in die völlig falsche Richtung geht.“ Gemeinderat Fadl kommt um 15.04 Uhr in die Sitzung. Gemeinderätin Lenger: „Ich möchte mich dieser Argumentation anschließen, wobei ich extra anmerken möchte, einen Zwischenbericht würden wir auch sehr begrüßen. Ich ersuche, einen Zwischenbericht vorzulegen, aber die weiteren Konjunkturmaßnahmen sehen wir genauso kritisch und ich möchte auch auf den Beschluss der Darlehensaufnahme zur Abdeckung des Abgangs des außerordentlichen Haushalts für 2009 hinweisen. Ich denke, dass angesichts der derzeitigen finanziellen Lage ein weiteres Konjunkturpaket nicht der richtige Weg sein kann.“ Bürgermeister Dobusch: „Frau Gemeinderätin Lenger, ich erkläre mich bereit, einen Bericht zu geben über den derzeitigen Umsetzungsstand des Konjunkturprogramms. Ein zweites Konjunkturprogramm gemeinsam mit den Stadtsenatsmitgliedern zu verhandeln, sehe ich mich ebenfalls außer Stande. Dafür gibt es derzeit meines Erachtens wirklich keine Basis. Unabhängig sozusagen von dem Antrag, ob er jetzt beschlossen wird oder nicht, werde ich den Fraktionen eine Information über den Stand der Umsetzung des Konjunkturprogramms in den nächsten Wochen übermitteln.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Gemeinderat Mag. Sonntag: „Sehr geehrter Herr Stadtrat Mayr, Sie wollen anscheinend nicht. Was steht in unserem Antrag drinnen? ,Eine Weiterentwicklung des Linzer Konjunkturprogramms’. Da steht nichts von einem weiteren Konjunkturprogramm, da steht nichts von einer Ausweitung, da steht nur drinnen, dass man vielleicht in einem der sieben Punkte, der sich Arbeitsmarktpolitik nennt, dort den Schwerpunkt etwas hinverschieben könnte oder sollte. Es steht nichts von mehr und es steht nichts von neu und weiteres. Wir wollen nur das bestehende in die richtige Richtung entwickeln, und das steht da und nichts anderes. Darum bitte ich trotzdem um Annahme des Antrages.“ (Beifall ÖVP) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Neubauer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag M FAHRVERBOT FÜR LKW ÜBER 3,5 TONNEN UND REISEBUSSEN IN DER THEATERGASSE/KLOSTERSTRASSE“ und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Sanierung der Klosterstraße wurden die Fahrbahn und der Gehweg auf selbes Niveau angehoben. Dieses Prinzip ist aus einer neuen Philosophie für so genannte neue Verkehrskonzepte entnommen, die sich Shared Space oder auch Begegnungszonen nennen. Die Grundidee, die dahintersteckt ist, dass der öffentliche Raum für die Menschen aufgewertet werden soll, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt daran teilnehmen sollen bzw. Fußgänger Vorgang vor dem motorisierten Verkehr haben. Das Ziel ist eine weitgehende Entregelung und Selbstregulierung. Jetzt wollen wir solchen Modellen die Sinnhaftigkeit und Innovation nicht absprechen. Uns ist auch bewusst, dass das noch aus der Vorgängerperiode übernommen wurde, aber in der Praxis, wo das jetzt betrieben wird, stellt sich heraus und zeigt sich wieder, dass Probleme und Konflikte immer da auftreten, wo moderne Konzepte auf historisch gewachsene und baulich vorgegebene Strukturen treffen. Wenn man bedenkt, dass der Altstadtkern und der Hauptplatz schon immer Ort der Begegnung von Menschen waren, dann ist es zum heutigen Zeitpunkt aber so, dass abgesehen von einigen wenigen Großveranstaltungen und Konzerten bei dem heutigen Verkehrsaufkommen die Anteile von Autos und Menschen eindeutig nicht gleichberechtigt vorhanden sind und das nicht gegeben ist. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der steigende Verkehr ein Fakt dieser Zeit ist. Man muss auch berücksichtigen, dass ein Großteil des Verkehrs, der sich durch die Klosterstraße bewegt, nur Durchzugsverkehr ist und nicht unbedingt dort sein muss und vermieden werden könnte. Es hat sich gezeigt, dass durch das hohe Verkehrsaufkommen, durch die neue Gestaltung vermehrt beengende Situationen für die Fußgänger und Radfahrer auftreten; einmal ganz davon abgesehen, dass diese neuen Modelle für in der Sinneswahrnehmung eingeschränkte Menschen wie Blinde und Gehörlose ohnehin eine Erschwerung anstatt eine Erleichterung bedeuten. Dazu kommt noch, dass die Einbahnregelung für Fahrzeuge der mit dem Modell eigentlich angestrebten Aufhebung der Kanalwirkung entgegenspricht. Das Ganze führt zusätzlich so weit, dass es spöttische Artikel über den Hauptplatz gibt, der zur Haltstelle degradiert wird. Wir sehen es deshalb als notwendig an, den Verkehr auf den Quell- und Zielverkehr einzuschränken und vom Durchzugsverkehr zu entlasten, indem man wenigstens LKW und Busse vom Durchzugsverkehr herausnimmt. Das Ganze soll eine Erleichterung für die Anrainer werden und zusätzlich auch den Hauptplatz attraktivieren - wirklich als Platz für Menschen, so wie er gedacht ist. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Das für Verkehr zuständige Mitglied des Stadtsenates wird ersucht, in der Theatergasse/Klosterstraße ein Fahrverbot für Reisebusse sowie LKW über 3,5 Tonnen (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) prüfen zu lassen.’ Ich ersuche um Annahme des Antrages.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Murauer: „Sehr verehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, die ÖVP wird diesem Antrag nicht zustimmen, da wir erstens der Meinung sind, es kann gar nicht um so viele Busse und LKW gehen, weil das hört sich so an, als ob hunderte Busse und LKW den ganzen Tag durch die Klosterstraße fahren. Wir halten uns auch öfter am Hauptplatz und in der Klosterstraße auf, so arg ist diese Verkehrsbelastung nicht. Zweitens müssten dann alle Busse, die zum Beispiel zum Landestheater kommen, oben in der Promenade umdrehen oder verkehrt den Berg raufschieben und dann wieder über den Römerbergtunnel ausfahren oder bei der Landesregierung im Hof umdrehen - wie das gehen soll, weiß ich nicht. Darum sind wir auf alle Fälle gegen diesen Antrag. Die Klosterstraße soll auch für die Busse und die wenigen LKW, die durchfahren, geöffnet bleiben. Wir sind auch nicht der Meinung, dass der gesamte Hauptplatz und die Klosterstraße, so wie sich das beim Vorbringen des Antrages angehört hat, eine Fußgängerzone werden soll, dass sich dort nur mehr Radfahrer und Fußgänger aufhalten. Es muss auch einen Durchzug durch die Stadt geben, dass die Autos auch durchfahren können. Darum lehnen wir diesen Antrag ab.“ (Beifall ÖVP) Vizebürgermeister Luger: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir war vorher die wirkliche Dramatik des Unterfangens des Antrags der Freiheitlichen nicht bewusst, dass da tatsächlich die territoriale Integrität von Teilen von Grundstücken des Landes Oberösterreich dermaßen betroffen ist. Ich würde aber trotzdem ersuchen, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Es gilt, glaube ich, hier objektiv anzuerkennen, dass die Verkehrssituation über die Theatergasse/Klosterstraße auf den Hauptplatz tatsächlich zu analysieren ist, inwieweit es welche Verkehre betrifft. Ob das für Reisebusse, die oftmals auch Stadtrundfahrten betreffen, wirklich machbar ist, sei einmal dahingestellt. Dass der LKW-Verkehr, der die Straße als Durchzugsstraße benützt, tatsächlich umgeleitet werden kann, da glaube ich, kann man sich inhaltlich schon damit beschäftigen, denn die Altstadt und diese Verkehrsrouten, die wir im innerstädtischen Bereich haben, haben das Ziel, auf andere Straßen soweit als möglich zu verlagern, ohne die Gebiete städtebaulich zu benachteiligen. Aus diesem Grund glaube ich, dass wir uns mit dem inhaltlich beschäftigen sollten, wohl wissend, dass möglicherweise in dieser Form, wie dieser Antrag formuliert ist, die Lösung auch nicht darin bestehen kann. Deswegen bitte ich um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss, wo wir nicht mit einem Nein und Njet und Drüberfahren agieren, sondern uns darüber unterhalten, was wir gemeinsam verbessern könnten.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Neubauer: „Herr Kollege Murauer, ich verstehe das insofern nicht, weil die Klosterstraße während der Umbauarbeiten sehr lange Zeit gesperrt war und das war überhaupt kein Problem. Der Verkehr in der ganzen Stadt Linz und auch dort in den umliegenden Häusern ist nicht zusammengebrochen und es ist der Theaterbetrieb nicht zusammengebrochen. Ich muss ganz ehrlich sagen, es ist nicht einzusehen, warum Busse, die dankenswerterweise Schüler zum Landestheater bringen, dann über den Hauptplatz fahren müssen. Sie haben in den Monaten der Sperre auch andere Wege gefunden, das zu bewältigen. Ich bin durchaus mit einer Zuweisung an den Verkehrsausschuss einverstanden.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Gemeinderätin Walcher berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag N KREUZUNG UNTERE DONAULÄNDE/RECHTE DONAUSTRASSE und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Verkehrsreferent, ich hoffe, Sie sind auch meinem Antrag gewogen, der sich mit der Entschärfung eines Nadelöhrs befasst, und zwar geht es hier um die Kreuzung Untere Donaulände/Rechte Donaustraße in Fahrtrichtung Westen. Hier entwickelt sich die linke Fahrspur zu einer reinen Linksabbiegespur, was besonders in der Stoßzeit immer wieder zu Staus führt. Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ,Der Verkehrsausschuss wird beauftragt, eine Lösung für die Nadelöhr-Problematik an der Kreuzung Untere Donaulände/Rechte Donaustraße zu erarbeiten, wobei auch eine Ampelregelung für den Fußgängerübergang anzudenken ist.’“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Grundsätzlich möchte ich einmal vorausschicken, mir fällt auf, dass die FPÖ anscheinend in jeder Gemeinderatssitzung sozusagen als Antrag stellt, irgendeine Kreuzung zu begutachten, umzubauen oder was weiß ich. Ich glaube, da werden uns noch viele, viele Kreuzungen in den nächsten Gemeinderatssitzungen begegnen. Zurück zu dieser Kreuzung: Die ist im Jahr 2004 vom Ludwig-Boltzmann-Institut untersucht und den Vorschlägen entsprechend auch von der Stadt umgebaut worden. Sie ist derzeit sozusagen selbstregulierend. Bei dem entsprechend niedrigen Geschwindigkeitsniveau sind sämtliche Verkehrsbeteiligten in der Lage, die Bewegungen der jeweils anderen VerkehrsteilnehmerInnen einzuschätzen und können sich entsprechend verhalten. Die Verkehrsabläufe sind daher äußerst anpassungsfähig und optimal leistungsfähig. Eine Ampelschaltung ist an und für sich nur für bestimmte kurze Verkehrszustände passend und es entstehen trotzdem Totzeiten, weil z.B. für eine Grünphase in eine Richtung kein Bedarf ist, gleichzeitig aber für eine andere Richtung, für die ein Bedarf bestünde, Rot ist. Das heißt, eine Verampelung der Kreuzung würde daher sogar die Leistungsfähigkeit für die Autos erheblich reduzieren. FußgängerInnen und RadfahrerInnen haben derzeit theoretisch null Wartezeit. Deren Wartezeit würde sich dann sogar verlängern. Die Kreuzung ist - eigentlich ungewohnt für Linzer Verhältnisse - sehr kompakt, mit sehr schmalen Fahrstreifen. Es findet auch die Bushaltestelle in der Minibucht noch Platz. Die Kreuzung ist, wie gesagt, nach den Vorgaben des Ludwig-Boltzmann-Instituts genauso umgebaut worden. Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, was die FPÖ vielleicht möchte, dass man die Allee umschneidet und generell die Straße verbreitert. Das können wir uns absolut nicht vorstellen.“ Vizebürgermeister Luger: „Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Gemeinderätin Mag.a Walcher, bei diesem Antrag geht es nicht um eine Benevolence einer Partei oder einer Person gegenüber, wie das Abstimmungsverhalten ist, sondern man muss hier aus meiner Sicht zwei Punkte anführen. Das Erste ist, dass dieser Bereich an der Donaulände, dieser Kreuzungsbereich einer der bestanalysierten und -untersuchten in der Stadt ist. Meine beiden Vorgänger im Amt, sowohl Berthold Amerstorfer als auch Jürgen Himmelbauer, haben sich mit dieser Kreuzung beschäftigen müssen, weil sie ein Unfallhäufungspunkt gewesen ist und sogar in der Unfallstatistik seit Mitte und Ende der 90er-Jahre immer wieder unrühmlich einen Spitzenrang eingenommen hat. Die von Kollegin Lenger bereits erwähnte Untersuchung aus dem Jahr 2004 hat dazu geführt, dass dieser Gemeinderat die jetzige Regelung damals mit überwältigender Mehrheit als für die vernünftigste Lösung betrachtet hat. Man muss sagen, unter den bestehenden Bedingungen, dass wir dort maximalen Schutz für Fußgeherinnen und Fußgeher haben wollen, dass wir die Situation für die FußgeherInnen an der Donaulände zum Donaupark, dass wir die Wegebeziehungen zwischen Innenstadt und Lentos und Park und auch die Radwegsituation direkt auf der Parkseite und auch eine Anschlussstelle für das öffentliche Verkehrsmittel und eine Haltestelle benötigen und gleichzeitig das Abfließen des Verkehrs in die Innenstadt genauso wie die Fortführung des Verkehrs Richtung Nibelungenbrücke und Donau haben wollen, wenn man all diese Funktionen an diesem kurzen Stück einer Linzer Straße einigermaßen erfüllen will, dann ähnelt das sehr einer Quadratur des Kreises. Für diese schwierige Situation, die schon analysiert worden ist - und die Parameter haben sich gegenüber dem Jahr 2002 und 2003 nicht verändert -, denke ich, dass wir mit dieser Regelung das derzeit Machbare garantieren können, aber auch klar sagen müssen, dass es dort punktuelle Verzögerungen für den Individualverkehr gibt und geben wird. Das wird nicht anders lösbar sein. Ich glaube auch, dass wir, wenn die Fakten relativ klar sind, uns dazu öffentlich bekennen und nicht wieder eine Studie in Auftrag geben sollten, die nur genau dasselbe analysieren kann. Wenn Sie an die Unfallstatistik denken - und das ist eigentlich die wahre Evaluation, dass die Maßnahmen des Jahres 2004 und 2005 gegriffen haben -, so ist dieser Kreuzungsbereich heute im unteren Mittelfeld. Die Gefährdung von Menschen hat stark abgenommen, und das ist eigentlich in der Verkehrspolitik das Entscheidende, Sicherheitsprogramme möglichst umsetzen zu können. Deswegen ersuche ich um Verständnis dafür, dass sich die sozialdemokratische Fraktion der Stimme enthalten wird, weil das, was aus unserer Sicht machbar ist, dort bereits gemacht worden ist.“ Gemeinderat Mag. Fürlinger: „Ich muss da anfügen, dass die Frau Kollegin Walcher diese Stelle richtig bezeichnet hat. Sie ist an einer neuralgischen Stelle der Donaulände, sie ist ein Nadelöhr geworden. Seit dem Augenblick, seitdem die linke Spur nur noch für Abbieger ist, hat sich der Stau wesentlich vermehrt. Man kann jetzt darüber diskutieren, was möglich ist und was nicht, und ob man wieder eine Studie in Auftrag geben muss, aber - das möchte ich als Fußnote der Diskussion anfügen, deshalb werden wir dem Antrag zustimmen mit einem leichten Blick nach vorne - wenn wir in ungefähr zwei Jahren eine der Brücken sperren müssen, dann wird die Situation an der Donaulände insgesamt noch viel schlimmer werden, als sie jetzt schon ist. Nur schlimmer, als sie jetzt schon in den Stoßverkehrszeiten ist, geht es kaum mehr. Daher wird man möglicherweise für die Donaulände insgesamt nachdenken müssen, aber nicht nur das, sondern man wird im Speziellen für diese einzige Stelle, wo donauaufwärts nur eine einzige Geradeausspur geführt ist, sehr wohl nachdenken müssen. Daher die Zuweisung zum Ausschuss; darüber dort eine Diskussion zu führen, auch im Lichte der uns drohenden Brückensperre, halten wir seitens der ÖPV für mehr als geboten.“ Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Walcher: „Sehr geehrte Damen und Herren, es mag schon sein, dass in den letzten Jahren darüber nachgedacht wurde, diese Kreuzung zu ändern, zu analysieren, neue Verkehrsströme einzubauen etc. Aber ich persönlich halte das nicht für ein Hindernis, erneut dieses Thema zu behandeln. Wir haben einen neuen Verkehrsreferenten, der sich nach sechs Jahren Pause mittlerweile wieder um die Interessen der Autofahrer in dieser Stadt kümmert. Wir haben auch einen neu besetzten Ausschuss und vielleicht führen dieser neu besetzte Ausschuss und diese neuen Voraussetzungen, die wir jetzt in Linz haben, zu neuen Ideen und zu punktuellen Verbesserungen. Ich rede nicht von einem radikalen Gesamtumbau dieser Kreuzung, auf keinen Fall.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag O BIOKOST IN STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, es geht hier um Biokost in den städtischen Kindergärten. Bereits im Juni 2001 beschloss der Linzer Gemeinderat auf Initiative der Grünen einstimmig, innerhalb von drei Jahren schrittweise das Angebot in den städtischen Einrichtungen im Umfang von 30 Prozent auf Biokost umzustellen. Die Umsetzung erfolgt leider nur schleppend, dieser Bioanteil ist noch immer nicht annähernd erreicht. Deshalb stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: ‚Die zuständigen Stellen werden ersucht, in Anlehnung an den Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2001 das vollständige Erreichen eines 30-prozentigen Bioanteils bei den Mittagessen in städtischen Kindergärten vehement voranzutreiben und in der Folge eine schrittweise Anhebung des Bioanteils auf 50 Prozent anzustreben.’ Ich ersuche um Annahme des Antrags.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Klitsch: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin Lenger, wir haben das Thema eigentlich schon sehr oft im Linzer Gemeinderat gehabt, also nicht nur 2001, wie es da steht, sondern wie ich mich zurückerinnere, war es 1998. Seitdem hat sich einiges getan. Ich muss schon sagen, dass die Stadt Linz im Vorjahr eine Lanze gebrochen und das Gratisessen in den Kindergärten eingeführt hat. Da haben wir unzählige Diskussionen im Linzer Gemeinderat gehabt. Das ist wirklich ein Meilenstein für die Linzer Eltern, dass sie ihre Kinder in den Linzer Kindergärten gut verpflegen können. Wir haben bei der letzten Diskussion vor ein oder zwei Jahren ziemlich lange über die Qualität und über Biokost diskutiert. Damals hat der Kollege Schaller von der SPÖ ganz genau aufgelistet, was die Firma Caseli den Kindern alles bietet und was nicht. Er hat weitgehend Recht gehabt, weil wir haben das Caseli-Essen nicht nur in den Kindergärten, sondern auch öfter bei uns im Gemeinderat. Man muss da wirklich objektiv und fair sagen, dass dieses Essen von der Ernährungszusammenstellung sehr hochwertig ist. Ich schaue mir das wirklich bei jedem Buffet an, das wir beim Gemeinderat haben, das sehr ausgewogen mit Fleisch, Gemüse und Kohlehydrate zusammengestellt wird. Es ist nicht zu fett oder überzuckert, es ist nicht gallig und es schmirgelt nicht. Das heißt, es ist eigentlich qualitativ sehr hochwertig. Kollegin Lenger hat im Antrag angesprochen, dass im Herbst 2008 der Bezug von Eiern aus Biobetrieben zur Gänze eingestellt wurde. Wir können es nur dahingehend interpretieren, dass es mittlerweile auch ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gibt, das heißt, dass in Österreich die Legehennenfabriken verboten wurden und dass mehr oder minder nur mehr Eier aus Boden- und Freilandhaltungen angeboten werden. Drei Punkte sind uns aber trotzdem in Sachen Regionalität und Saisonalität ganz wichtig. Wir sind dafür, dass man sich nicht nur Obst, Gemüse- und Milchprodukte anschaut, sondern selbstverständlich das ganze Thema Fleisch. Hier herinnen haben wir dieses Thema schon sehr oft gepredigt, dass beim Biofleisch unterschiedlichste Gütesiegel im Umlauf sind, die beim Konsumenten Verwirrung stiften, und dass Biosiegel im Umlauf sind, die einfach keine Biogütesiegel sind. Wir sollten daher beim Fleisch ganz gezielt schauen, dass man vorrangig Fleisch verwendet, das dieses AMA-Gütesiegel trägt - aus einem ganz einfachen Grund, weil es nachweislich das einzige Fleisch von Tieren ist, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind und in Österreich gefüttert und da geschlachtet werden. Alle anderen Gütesiegel haben das nicht, sondern bekommen sehr oft einen A-Stempel. Nur das AMA-Gütesiegel ist das einzige Gütesiegel für geschlachtete Tiere, die nachweislich österreichische Tiere sind. Ganz wichtig ist uns auch, dass in Sachen Produktankauf Produkte aus heimischen Betrieben bevorzugt werden. Gerade angesichts der Wirtschaftskrise – und die hat sich noch nicht gelegt – ist es ein oberstes Gebot, heimische Betriebe zu bevorzugen. Das heißt, wir haben viele Lebensmittel und Getränkekonzerne im Großraum Linz oder in Oberösterreich, wo sehr viele Linzer beschäftigt sind, und es ist auch ein Gebot der Stunde, heimische Arbeitsplätze zu sichern und bei heimischen Betrieben einzukaufen. Der dritte Punkt, wo wir auch sagen, man muss unbedingt berücksichtigen, dass Obst und Gemüse möglichst aus österreichischer Herkunft stammt ist, dass die ganzen Diskussionen und Reportagen, die man so im Fernsehen sieht und in Zeitungen liest, zeigen, dass Obst und Gemüse speziell aus osteuropäischen Ländern nicht so gesund ist wie unser heimisches Gemüse. Das ist nachweisbar, weil Gemüse aus osteuropäischen Ländern teilweise schon radioaktiv verstrahlt ist, wenn sie im Umkreis von Atomkraftwerken sind. (Zwischenrufe, Unruhe) Das ist nachgewiesen, es gibt Studien der NASA. (Zwischenrufe) Ja, in Bayern gibt es das auch, selbstverständlich. Wie gesagt, unser vorrangiges Anliegen ist … Zwischenrufe, Unruhe … Sie können sich bitte alle der Reihe nach zu Wort melden, oder ihr schreit durcheinander, aber dann ist es für die Zuschauer oben auf der Galerie ein bisschen anstrengend, schätze ich einmal. Wenn ihr euch der Reihe nach meldet, dann hat man von euch allen ein bisschen etwas. Zusammengefasst stellen wir daher folgenden Zusatzantrag, wie es im Vorspann des Antrages der Grünen bereits drinnen steht: Der Gemeinderat beschließe: ‚Dieser Bioanteil ist - soweit möglich - in Form von Produkten aus nachweislich regionaler Erzeugung (zum Beispiel dem AMA-Gütesiegel) zu erreichen.’ Wir werden dem Antrag mit diesem Zusatzantrag die Zustimmung geben.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderätin Hörzing: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn alles, was Bio ist, glänzen würde, wäre es schön. Leider ist die Wirklichkeit – wie fast immer – differenziert zu betrachten. Es stimmt, dass Bio im Prinzip gut für die Natur ist, doch es stimmt nicht, dass Bio der Umwelt immer gut tut. Beispielsweise ist auch Biofleisch vom Öko-Bauern aus Argentinien klimaschädlicher als konventionell erzeugtes Fleisch. Dahingehend sind Äpfel aus Übersee oft grüner als das heimische Obst aus dem Kühlhaus. Weil Bio allein nicht sehr aussagekräftig ist, muss man sich wohl in Zukunft mit einem so genannten ‚Carbon Footprint’, also einem Kohlendioxid-Fußabdruck auseinander setzen, oder sich fragen, wie hoch der Wasserverbrauch eines Lebensmittels ist. Alles Bio, oder was? Ich bin beileibe weder die Bio- noch die Klimaexpertin, aber eine Frage drängt sich auf: Was gilt in Zukunft noch als gesund? Das rein biologisch erzeugte Lebensmittel, ungeachtet der CO2-Bilanz und des Wasserverbrauches? Also wenn wir in Zukunft unsere Kinder möglichst gesund aufwachsen sehen wollen, lässt sich dies nicht allein am Bioanteil festmachen. Mir ist ein einheimischer Apfel allemal lieber, als ein biologisch hergestellter Apfel aus Chile, der weiß Gott wie viele Flugkilometer auf dem Buckel hat. Von einem schönen Stück Fleisch aus heimischer Erzeugung, möglichst am Bauernhof geschlachtet, halte ich auch viel mehr als von der biologischen Rinderzucht in Argentinien – da kann das Rindvieh, wenn es nach mir geht, gerne weiter in Argentinien weiden. Nachdem aber die grüne Gemeinderatsfraktion die Erhöhung des Bioanteils einfordert, müssen wir uns doch mit dem Biolebensmittel inhaltlich auseinander setzen. Wer zu Bioprodukten greift, will vor allem zwei Dinge: der Gesundheit und der Umwelt etwas Gutes tun. So weit, so gut. Aber wie eingangs erwähnt, ist es durchaus differenziert zu betrachten, daher müssen wir uns fragen: Erfüllen ökologische Produkte wirklich die hohen Ansprüche? Allein unsere Ernährung trägt mit durchschnittlich 1500 Kilogramm CO2 zur Erderwärmung bei - pro Kopf und Jahr. Felder düngen, Pflanzen düngen und ernten, all das geht heute nicht mehr ohne Maschinen. Also fallen sowohl bei der konventionellen, als auch bei der biologischen Landwirtschaft CO2-Emissionen an. Eine besonders schlechte Klimabilanz hat außerdem Obst und Gemüse aus Gewächshäusern. Diese müssen im Winter beheizt und das ganze Jahr über bewässert werden - egal ob konventionelle oder biologische Ware. Je weiter gereist, desto schlechter fällt die Ökobilanz aus. Insbesondere leicht Verderbliches und nicht saisonale Produkte werden mit dem Flugzeug ins Land geschafft, was die CO2-Emission erheblich in die Höhe treibt. Ich darf auf einen ähnlich lautenden Antrag der Grünen im März 2009 verweisen. Schon dort habe ich die Herkunft gängiger, nicht exotischer Biolebensmittel aufgezählt, die allesamt nicht aus Österreich stammten, sondern importiert wurden. Auch im März 2010 dazu einige Herkunftsbeispiele: Kopfsalat, Endiviensalat, Zuckerhut, allesamt aus Italien, Weiß- und Blaukraut aus den Niederlanden, Gurken aus Marokko, Tomaten aus Spanien, Zwiebel aus Italien, Knoblauch aus Argentinien, Äpfel aus der Slowakei, Birnen aus Argentinien, Limetten aus Mexiko und Trauben aus Südafrika – biologisch. Soweit zu den Biolebensmitteln aus dem Ausland. Ein super Beispiel in Sachen Ökobilanz sind auch einheimische Äpfel. Im Oktober geerntet, werden sie erst Monate später mit den LKW zu den Geschäften gefahren. In der Zwischenzeit – keinen wird es verwundern – werden sie kühl gelagert. Das wirkt sich, wie wir wissen, negativ auf die CO2-Bilanz aus. Aber zur Verteidigung der heimischen Äpfel: Diese schneiden zu Schiff- und Flugtransporten natürlich noch wesentlich besser ab. Der ökologische Supergau aber sind lange Fahrten, nur um beim Biobauern einkaufen zu können. Zu meiner Verwunderung konnte ich nachlesen, dass es wissenschaftlich umstritten ist, ob Bioprodukte mehr Vitamine, Mineralien und gesundheitsfördernde Inhaltsstoffe enthalten, als herkömmlich produzierte Produkte. Aber unbestritten ist es, dass sie weniger Schadstoffbelastungen aufweisen. Ob ein Lebensmittel gesund ist oder nicht, hängt auch von der Sorte ab. Ein Braeburn-Apfel enthält mehr Vitamin C als ein Golden Delicious, egal ob er vom Biobaum kommt oder nicht. Zudem glauben viele Menschen, dass sie sich mit Bio automatisch gut ernähren bzw. dass Bio besser schmeckt. Wissenschafter untersuchten Probanden, ob ihnen Bio oder konventionelle Kost besser schmecke. Das erstaunliche Ergebnis: Sobald die Menschen dachten, sie probieren Biolebensmittel, verbesserte sich ihre Bewertung, auch wenn das Produkt gar nicht Bio war. Aber es kommt - unabhängig von wissenschaftlichen Pro- oder Kontra-Meinungen darauf an, dass sich unsere Kinder ausgewogen ernähren. Auf Dauer sind zu viele Bio-Pommes oder Bio-Pizzen genauso ungesund, wie herkömmliche Gerichte dieser Art. Daher glauben wir, dass eine Ausgewogenheit von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln mit einer regionalen Schwerpunktsetzung grundsätzlich sinnvoll ist und ein, mit wie vielen Prozenten auch immer, festgemachter Bioanteil nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Daher werden wir uns bei dem Antrag der Grünen der Stimme enthalten.“ (Beifall SPÖ) Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, wie allen bekannt, hat sich die ÖVP-Linz in den letzten Jahren stets für eine Forcierung des Bioessens stark gemacht. Während beispielsweise in Wien der Bioanteil in den Kindergärten seit 2001 bereits bei 50 Prozent liegt, berichtet das Linzer Kontrollamt, dass Linz mit rund 13 Prozent noch immer einen großen Aufholbedarf hat. Ich bin fest davon überzeugt, dass, wenn man Essen im Kindergarten anbietet, natürlich darauf geachtet werden muss, welche Produkte und welche Gerichte angeboten und bereitgestellt werden. Die Stadt Linz muss sich hier ihrer Verantwortung stellen und diese wahrnehmen und ein spezielles Augenmerk darauf legen, wie sich die Kinder ernähren. Es steht immerhin die Gesundheit der jüngeren und jüngsten Generation auf dem Spiel. Im Gemeinderat vor fast genau einem Jahr hat sich die SPÖ-Absolute leider noch gegen eine Ausweitung des Bioessens ausgesprochen. Ich hoffe, dass Ihrerseits zwischenzeitlich ein Einlenken festzustellen ist. Die ÖVP-Linz wird – nachdem wir uns für ein gesundes Essen für unsere Kinder stark gemacht haben – sich nach wie vor stark machen und wir werden dem Antrag zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderat Eichinger-Wimmer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorerst einmal gratuliere ich meiner Kollegin Hörzing, die eine sehr gute, fundierte und auch interessante Stellungnahme abgegeben hat zu diesem Thema. Zweitens tun mir natürlich die französischen Gourmets sehr Leid, Frau Gemeinderätin Klitsch, denn wie wir alle wissen, haben die Franzosen die höchste AKW-Dichte in ganz Europa, also müssten nach Ihrer Definition dort die Lebensmittel am schlechtesten sein. Das ist natürlich keine gute Sache für die Franzosen. Aber ich glaube, so wird es nicht ganz stimmen. Qualitativ hochwertige Lebensmittel sind für uns alle, für alle Menschen erstrebenswert. Natürlich ist es auch unsere Verantwortung, dass wir unseren Kindern diese Lebensmittel - ich sage bewusst Lebensmittel und nicht Nahrungsmittel - zur Verfügung stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Österreich gibt es laut Grünem Bericht, der im vorigen Herbst von Landwirtschaftsminister Berlakovich wieder herausgebracht wurde, derzeit rund 20.000 Biobetriebe. Das sind in etwa 14 Prozent der gesamten österreichischen Bauern. Jetzt muss man aber auch wissen, dass diese 14 Prozent in erster Linie in den Gebirgsregionen zu Hause sind, wo im Wesentlichen nur Milchproduktion und ein bisschen Fleischproduktion gemacht wird. Dort geht es auch in erster Linie um Landschaftspflege und nicht um landwirtschaftliche Produktion. Das muss man immer mit bedenken, wenn man diese Zahlen sieht. Wenn wir jetzt als Stadt Linz bei rund 13 Prozent Bioanteil sind, wie diese Studie ergeben hat, so liegen wir durchaus nicht schlecht, sondern eher sogar über dem Schnitt. Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir schon noch beachten, dass wir in Österreich große Mittel ausgeben – Steuergeld - für eine umweltgerechte Landbewirtschaftung. Es gibt hier das Programm ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft), das ist Ihnen sicherlich bekannt, da verpflichten sich die Bauern, und 118.000 davon sind auch drinnen von allen 187.000 Betrieben, da kommen aber auch die Forstbetriebe dazu - also man kann sagen, ein Großteil der Landwirtschaftsbetriebe hat sich selbst dazu verpflichtet, im Rahmen des ÖPUL umweltgerechte Landwirtschaft zu betreiben. Dann möchte ich noch einen weiteren Aspekt hereinbringen: Wir haben in Österreich auch das AMA-Gütesiegel. Die Agrarmarkt Austria ist jene Institution, die dafür Sorge trägt, dass diese umweltgerechte Landbewirtschaftung vollzogen wird und dass die Lebensmittel, die bei uns erzeugt werden und in die Geschäfte kommen, mit diesem Gütesiegel nur dann ausgezeichnet werden können, wenn sie die Bestimmungen eingehalten haben. Ich denke, wir haben schon eine Verpflichtung gegenüber unserer gesamten Landwirtschaft. Die, die sich dafür entschieden haben, Biobauern zu sein - da wissen wir, da gibt es verschiedene Richtlinien, verschiedene Arten und Formen -, sind natürlich entsprechend zu fördern. Das geschieht auch. Unser Anliegen muss es aber auch sein, dass wir die restlichen 80 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe natürlich genauso fördern bzw. ihre produzierten Nahrungsmittel natürlich auch bei uns in Verkehr bringen, wenn sie den Bestimmungen entsprechen. Deshalb denke ich, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Ich würde also meinen, dass es derzeit durchaus ausreicht, dass wir uns darauf konzentrieren, dass Lebensmittel bei uns in den städtischen Betrieben verwendet werden, die auf alle Fälle das AMA-Gütesiegel haben. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Lenger: „Ein bisschen verwundert bin ich schon, dass die SPÖ jetzt sozusagen Stellungnahmen gegen Bio abgibt, wo sie 2001 noch beim einstimmigen Beschluss für 30 Prozent Bio dabei war. (Zwischenrufe) Bei der Wortmeldung der Kollegin Hörzing hat das so ausgeschaut, wie Biolebensmittel ist gleich aus dem Ausland, nicht Biolebensmittel ist aus dem Inland, ist regional. Das stimmt nicht, das ist eine Schwarz-Weiß-Darstellung.“ Zwischenruf Stadtrat Mayr: „Das ist eine Unterstellung!“ Gemeinderätin Lenger weiter: Das kann man sowohl bei Bio als auch bei nicht Bio sagen, ich bevorzuge regionale, saisonale Produkte, was in diesem Fall wirklich genau das Richtige ist, oder ich schaue nur im Ausland. Ich glaube nicht, dass das irgendjemand hier in diesem Raum möchte. Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, dass das SPÖ-dominierte Wien, wie erst schon die ÖVP-Kollegin gesagt hat, längst einen Bioanteil von 50 Prozent beim Mittagessen in den Kindergärten erreicht hat und schon mehr anstrebt. Ich möchte auch auf die GESPAG-Küchen verweisen, wo der aktuelle Bioanteil bei der Frischware an die 30 Prozent beträgt, Molkereiprodukte wie Milch, Butter, Joghurt und Topfen - wohlgemerkt regional, nicht von irgendwo her - werden fast sogar zur Gänze aus biologischer Landwirtschaft zugekauft. Ich möchte noch einmal ersuchen, diesen Antrag anzunehmen, und dem Zusatzantrag werden wir auch zustimmen.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag inklusive dem Zusatzantrag abstimmen. Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Gemeinderätin Eilmsteiner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag P ERNEUERUNG DER LÄRMSCHUTZWÄNDE AN DER A 7 – MÜHLKREISAUTOBAHN IM ABSCHNITT HAFENSTRASSE - RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, es geht hier um eine Resolution an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) für Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 7 - Mühlkreisautobahn im Abschnitt Hafenstraße. An Werktagen werden abschnittsweise rund 100.000 Fahrzeuge an der A 7 – Mühlkreisautobahn gezählt. Damit zählt diese Autobahn zu den meist befahrensten Autobahnen in ganz Österreich. Der Abschnitt zwischen Posthofstraße, Lederergasse und Petzoldstraße hat dabei besondere Lärmemissionen im Nahefeld der Autobahn zu verkraften. Von den AnrainerInnen werden die mittlerweile veralteten Lärmschutzwände als Ursache für den mangelnden Lärmschutz genannt. Diese Lärmschutzwände sind 1991 aufgestellt worden und mittlerweile nach fast 20 Jahren hat sich da schon einiges mehr getan. Darum stelle ich den Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG): ,Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) werden ersucht, eine Verbesserung des Lärmschutzes an der A 7 im Abschnitt zwischen Posthofstraße – Lederergasse und Petzoldstraße zu veranlassen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Fadl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag Q SCHAFFUNG NEUER GESETZLICHER RAHMENBEDINGUNGEN ZUR WAHLMÖGLICHKEIT FÜR DIE EINSTELLUNG VON HAUSBESORGERN/INNEN - RESOLUTION und führt aus: „Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Linzer Gemeinderates, beim gegenständlichen Antrag geht es darum, dass man eine, wie wir glauben, Fehlentwicklung aus dem Jahr 2000 korrigiert. In diesem Jahr wurde durch die damalige Regierung das Hausbesorgerinnen- und Hausbesorgergesetz ersatzlos abgeschafft. Wir sind der Meinung, dass Überwachungskameras und Reinigungsfirmen die Hausbesorgertätigkeit nicht ersetzen können. Einer der wichtigsten Punkte im Zusammenleben unter den Menschen ist das Vertrauen, das diese Hausbesorgerinnen und Hausbesorger hatten. Es gibt sehr viele Untersuchungen dahingehend, dass bis zu 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mieterinnen und Mieter eigentlich lieber eine Ansprechperson hätten - einen Hausbesorger. Das sollte und muss nicht die alte Regelung sein. Unsere Resolution lautet folgendermaßen: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ‚Die Bundesregierung wird ersucht, möglichst rasch dem Nationalrat den Entwurf eines zeitgemäßen Hausbesorgergesetzes vorzulegen, um den MieterInnen die Wahlfreiheit einer Grundversorgung durch die Einstellung von HausbesorgerInnen oder durch private Reinigungsdienste zu ermöglichen.’ Ich ersuche, diesem Antrag zuzustimmen, vor allem weil es uns darum geht, dass die Mieterinnen und Mieter die Wahlmöglichkeit haben sollen, welches Modell sie anwenden. Ich ersuche um Zustimmung. Danke schön.“ (Beifall SPÖ) Wortmeldung Gemeinderat Dr. Sonnberger: „Geschätzte Damen und Herren des Gemeinderates, die ÖVP-Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Das Hausbesorgergesetz wurde im Jahr 2000 aufgehoben. Was war damals eigentlich der Grund der Aufhebung? Es hat Fehlentwicklungen insoweit gegeben, da das Vertretungsrecht ohne Überbindung der arbeitsrechtlichen Privilegien an den Vertreter nicht gegeben war, die Möglichkeit, einen zweiten Beruf auszuüben, nicht nachvollziehbare Zulagenansprüche und die wohnrechtliche Sonderstellung der Hausbesorgerwohnung, die den Hausbesorger praktisch unkündbar machte. Es ist so, dass damalige Hausbesorger noch nach dem alten Gesetz jetzt auch in diesem Dienstverhältnis stehen. Zirka 40 Prozent, die vor 2000 eingestellt wurden, sind jetzt noch tätig. Das ist schon ein bisschen eigenartig und beweist ja, zehn Jahre hat die SPÖ gebraucht, um dieses Thema wieder zu entdecken. Wobei ich der SPÖ einen Grund unterstelle, der an und für sich in Ordnung ist: Die Menschen fühlen sich grundsätzlich bei Hausbesorgern ,wohler’. Das ist ein Wunsch der Bevölkerung, weil hier eine bessere Überschaubarkeit durch diese Personen gegeben ist. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Die Bevölkerung in Wien hat sich auch klar für die Hausbesorger ausgesprochen. Man muss aber fairerweise dazusagen, dass das dann auch mehr kostet. Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass Wohnungen, die ohne Hausbesorger nach dem alten Hausbesorgergesetz verwaltet werden, im Schnitt um 360 Euro pro Jahr günstiger sind. Natürlich fehlt da vielleicht dieser ,Schutz der Bevölkerung’, den sie sich erwarten und vorstellen, aber man muss auch sagen, dass diese zusätzlichen Leistungen, die vielleicht vor Ort erbracht werden, einfach dem Mieter etwas wert sein müssen. Soweit – wie man das in Wien eigentlich mitverfolgt - Migrationsprobleme damit gelöst werden sollten, weil es in Siedlungen Probleme im menschlichen Miteinander Leben gibt, glaube ich, darf man sich nicht erwarten, dass durch die Wiedereinführung des Hausbesorgers diese Probleme in diesen Wohngebieten gelöst werden. So leicht funktioniert Integrationspolitik nicht. Denn würde sie so leicht funktionieren, müssten wir das natürlich alle sofort machen. Das ist ein bisschen schwieriger und schwerer zu lösen. Hausbesorger kann man auch jetzt einstellen. Und da verstehe ich die Sozialdemokraten nicht, weil es zivilrechtlich möglich ist, einen Hausbesorger, der jetzt Hausbesorger ist, nach den alten Regelungen des Hausbesorgergesetzes privatrechtlich so zu stellen, als würde er noch dem alten Hausbesorgergesetz unterliegen. Das heißt, die Notwendigkeit, hier wiederum ein Gesetz zu schaffen, besteht eigentlich nicht, denn es würde jetzt schon die Möglichkeit geben, das alles zivilrechtlich zu machen. Die Hausbetreuung derzeit nach dem neuen Modell ohne Hausmeister erfolgt heute meist durch Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens, des Eigentümers oder der Hausverwaltung, bei gemeinnützigen Bauvereinigungen durch gewerbliche Tochterunternehmen oder durch Fremdfirmen. Für die gängigen Lohndienstverhältnisse im gewerblichen Bereich wurde ein praxisnaher Mindestlohntarif entwickelt. Die damit gegebenen klaren Spielregeln sind die Grundlage für Flexibilität in der Praxis. Wesentlich ist, dass die Hausbetreuung nicht an die einzelne Liegenschaft gebunden ist, dass die Tätigkeit weit gefasst ist – von der Reinigung über die Haustechnik bis zur Security - und dass wahlweise unterschiedliche Möglichkeiten der Leistungserbringung bestehen. Die Reinigung ist mit den neuen Regelungen flexibler und kostengünstiger geworden. Viele Gemeinnützige decken heute im Rahmen der Hausbetreuung wesentlich umfangreichere Leistungen ab, als dies im Rahmen des Hausbesorgergesetzes 1969 möglich gewesen wäre. Das heißt, die derzeitige rechtliche Basis der Hausbetreuung erscheint ausreichend gegeben zu sein. Daher verstehen wir durchaus den Wunsch der SPÖ und auch der Bevölkerung, Hausbetreuung wieder intensiv zu diskutieren und vielleicht Umstellungen wieder auf Wunsch der Mieter durchzuführen, aber eindeutig und klar ist für die ÖVP, dass die derzeit gesetzlichen Rahmenbestimmungen ausreichen. Wir werden daher dem Antrag nicht zustimmen.“ (Beifall ÖVP) Schlusswort Gemeinderat Fadl: „Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Kollege Sonnberger, du bist ja zweifelsohne einer, der auch schon sehr lange im Nationalrat war, und eigentlich hast du dir bisher immer die Mühe gemacht, die Agenden, die du auch in Linz hast, sehr gewissenhaft durchzuführen. Und man muss nicht versuchen, eine andere politische Partei bewusst misszuverstehen. In diesem Antrag steht kein Wort vom Hausbesorgergesetz 1969, sondern wir möchten ein zeitgemäßes Hausbesorgergesetz haben. Wir glauben, wenn drei viertel der Mieterinnen und Mieter eine bessere Form wollen, als im jetzigen Zustand abgebildet ist, dann sind wir als SPÖ-Fraktion sicherlich auf Seiten der Mieterinnen und Mieter. Das ist der Grund. Nicht zurück zu dem, was war – etwas Neues, etwas Modernes, wo sich die Menschen in ihren Wohnanlagen wohl fühlen, dafür steht die Linzer Sozialdemokratie. Ich ersuche dich und deine Fraktion, dem zuzustimmen. Du kannst dann ja im Parlament ausformulieren. Ich bedanke mich.“ (Beifall SPÖ) Der Antrag wird bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag R GLEICHBEHANDLUNG ALLER OBERÖSTERREICHISCHEN STÄDTE UND GEMEINDEN IM RAHMEN DES OÖ. KINDERBETREUUNGSGESETZES – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, unter den oberösterreichischen Städten und Gemeinden kam es mit der Einführung des Gratis-Kindergartens zu einer massiven finanziellen Ungleichbehandlung durch das Land Oberösterreich. So bekommen Städte und Gemeinden für bereits vor dem 1. September 2009 bestehende Gruppen 75 Prozent des jährlichen Personalaufwandes für eine pädagogische Fachkraft nach einem festgelegten Schema sowie einen Zuschlag für die LeiterInnen abgegolten. Für Gruppen, die ab dem 1. September 2009 eröffnet wurden, werden hingegen 100 Prozent der Kosten für das gesamte pädagogische Personal – also der pädagogischen Fachkräfte und der Hilfskräfte – abgegolten. Somit werden Gemeinden, die bereits vor dem Gratis-Kindergarten ein großes Angebot an Betreuungsplätzen hatten und daher nicht mehr viele neue Plätze schaffen mussten, für ihr Engagement bestraft. Gerade für die Stadt Linz, wo bereits vor der Einführung des Gratis-Kindergartens aufgrund der guten Betreuungsangebote rund 96 Prozent der Kinder einen Kindergarten besuchten, bedeutet dies eine massive finanzielle Benachteiligung. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an Landeshauptmann und Finanzreferent Dr. Josef Pühringer und Landesrat Dr. Stockinger: ,Im Sinne einer Gleichbehandlung und einheitlicher Bedingungen für alle oberösterreichischen Städte und Gemeinden werden der Landeshauptmann in seiner Eigenschaft als Finanzreferent des Landes Oberösterreich und Landesrat Dr. Stockinger als für die Kinderbetreuung zuständiges Mitglied der Landesregierung ersucht, die Berechnungsbasis für den Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen neu festzusetzen. Danach sollte künftig pro betreutem Kind beziehungsweise pro Gruppe ein gleich hoher Förderbeitrag ausbezahlt werden, unabhängig davon, wann der Betreuungsplatz beziehungsweise die Gruppe entstanden ist.’ Ich ersuche um Annahme.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Mag.a Leibetseder: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, geschätzte Frau Hörzing, ich war ehrlich gesagt etwas überrascht angesichts Ihres Antrages. Ich kam aber dann schnell zum Schluss, dass dessen Ursprung wohl auf Kommunikationsschwierigkeiten innerhalb der SPÖ-Fraktion zurückzuführen sein dürfte. Denn wie Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen des Oberösterreichischen Landtages sicherlich wissen, hat Landesrat Stockinger bereits bei der Budgetrede im Dezember des Vorjahres auf die kommende Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes Bezug genommen. Er betonte dabei unter anderem, dass es notwendig sein wird, die finanziellen Provisorien in eine Dauerregelung überzuführen und die entsprechenden Gespräche mit dem Städtebund und dem Gemeindebund zu suchen. Die derzeitige Regelung beinhaltet – und das ist bekannt – noch eine gewisse Ungleichbehandlung zwischen den Gruppen. Für neue Gruppen werden die gesamten Personalkosten übernommen, bei den ,Altgruppen’ dagegen 75 Prozent des Gehaltes einer gruppenführenden Pädagogin. Nun bedarf es – und das ist, wie gesagt, keine ganz neue Erkenntnis – einer Dauerregelung, an der bereits gearbeitet wird. Die Landes-SPÖ hat bereits in einer Presseaussendung vom 24. Februar 2010 bekräftigt, dass die angekündigte Änderung der Finanzierung innerhalb der SPÖ erstmals Irritationen ausgelöst habe. Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl betonte in seiner Aussendung darüber hinaus, dass ein klärendes Gespräch zwischen Landesrat Stockinger und Herrn Ackerl die Besorgnisse wieder aus dem Weg geräumt habe. Wenn Sie möchten, Frau Gemeinderätin Hörzing, kann ich Ihnen diese Presseaussendung im Anschluss zeigen. Nachdem das Land Oberösterreich bereits an einer Lösung arbeitet, ist der gegenständliche Antrag zwar überholt, aber die ÖVP-Linz wird sich der Resolution dennoch anschließen und ihre Zustimmung geben. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Neubauer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Ungleichbehandlung bei der Finanzierung sachlich durch nichts zu begründen ist, liegt auf der Hand und es ist erfreulich, wenn das auch Herr Referent Stockinger bemerkt, weil es kann nicht sein, dass immer gerade jene Gemeinden, die schon vorher ein Kriterium erfüllen, dann dafür bestraft werden. Was mir jedoch ein wenig Sorgen bereitet ist, wenn man sich die Zitate vom Herrn Landesrat Stockinger durchliest. Wenn er sagt, es geht darum, das gleiche Geld anders zu verteilen, dabei sollen gewisse Qualitätskriterien, wie zum Beispiel ausgedehnte Öffnungszeiten, den Gemeinden einen Bonus bringen können, dann lässt das für mich die vor kurzer Zeit getätigte Forderung nach einer Wochenendöffnung der Kindergärten in einem völlig anderen Licht erscheinen. Ich kann für unsere Fraktion dem nach wie vor nur eine große Absage erteilen, denn es kann nicht sein, dass eine gerechte Finanzierung der Kindergärten dazu benutzt wird, um solche Maßnahmen durchzudrücken, die Angestellte, Familien und Kinder massiv belasten würden. Wir werden uns daher der Resolution anschließen, werden uns aber ganz genau ansehen, wie diese Umsetzung dann auch auszusehen hat.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende erteilt der Berichterstatterin das Schlusswort. Gemeinderätin Hörzing: „Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Leibetseder, Sie irren, es gibt selbstverständlich keine Kommunikationsprobleme innerhalb der SPÖ. Mir ist die angeführte Presseaussendung natürlich bekannt. Ich freue mich, wenn diese Ankündigungen, die Herr Landesrat Stockinger mittlerweile auch medial breit präsentiert, zu einer Dauerregel führen. Diese Dauerregel soll selbstverständlich eine Gleichstellung der Städte und Gemeinden in unserem Sinn, also im Antragssinn, beinhalten. Insofern bedanke ich mich für die Zustimmung und freue mich, wenn es dann tatsächlich verwirklicht wird. Danke.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderätin Neubauer berichtet über die von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Anträge S PFLEGEFREISTELLUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST – RESOLUTION und T PFLEGEFREISTELLUNG IN PRIVATRECHTLICHEN ARBEITSVERHÄLTNISSEN - RESOLUTION und führt dazu aus: „Es handelt sich inhaltlich im Wesentlichen bei den Anträgen S und T um dasselbe, es ist lediglich der Adressat aufgrund der rechtlichen Zuständigkeiten ein anderer. Es geht dabei um die Pflegefreistellung, die derzeit für private Dienstverhältnisse im Urlaubsgesetz und im Oberösterreichischen Statutargemeinden-Beamtengesetz für die Magistratsbediensteten, auch für die nicht beamteten, geregelt ist, da dies in Orientierung daran geschieht. Die derzeitige Regelung ist, für die notwendige Pflege eines oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Erkrankten beziehungsweise auch verunglückten nahen Angehörigen soll die erforderliche Zeit von einer Woche freigestellt werden. Zu erwähnen ist, dass es sich dabei um keinen Urlaubsanspruch handelt, auch wenn es im Urlaubsgesetz geregelt ist, sondern ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen, in der Person des Arbeitnehmers gelegenen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts ist. Wenn jetzt unter den gegebenen rechtlichen Umständen ein Kind im gemeinsamen Haushalt beider Eltern wohnt, können diese im Notfall insgesamt zwei Wochen Pflegefreistellung bei ihrem Dienstgeber beantragen. Wenn jetzt aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen, wie den leider immer wachsenden Scheidungsraten und der steigenden Zahl allein erziehender Mütter es bedauerlicherweise dazu kommt, dass immer mehr Kinder nicht im gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen wohnhaft sind, so kann in diesen Fällen nur ein Elternteil diese Pflegefreistellung beantragen. Es kann daher nur eine Woche Pflegefreistellung geben, obwohl die Kinder trotzdem Vater und Mutter haben. Unfreiwillig Leidtragende dieser ungleichen Situation sind die Kinder, die das am allerwenigsten verschuldet haben, und Gott sei Dank gibt es auch getrennt von den Kindern lebende Elternteile, die trotzdem Elternverantwortung wahrnehmen wollen. Genau für solche Fälle soll mit dieser geänderten Regelung erleichtert werden, Pflegedienste zu leisten beziehungsweise soll es Erleichterung in Fällen bei Familien mit mehreren Kindern bringen, wenn ein Kind ins Krankenhaus begleitet werden soll. Das ist gerade bei kleinen Kindern doch auch eine sehr interessante Sache, dass die anderen Kinder oder ein anderes Kind vom anderen Elternteil möglicherweise beaufsichtigt werden könnte. Mit dieser Maßnahme könnte die soziale Heimatstadt Linz ihrem Ruf gerecht werden und ein kinder- und familienfreundliches Zeichen setzen. Wir haben daher zwei Anträge gestellt: Antrag S: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an die Oberösterreichische Landesregierung: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Oberösterreichische Landesregierung, § 84 des Oberösterreichischen Statutargemeinden-Beamtengesetzes 2002 wolle dahingehend abgeändert werden, dass die darin enthaltenen Regelungen zur Pflegefreistellung um die Personengruppe der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden, nahe stehenden Personen erweitert werde.’ Antrag T: Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ‚Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die österreichische Bundesregierung, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Pflegefreistellung wollen dahingehend abgeändert werden, dass die darin enthaltenen Regelungen um die Personengruppe der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden, nahe stehenden Personen erweitert werde.’ Es liegen mir dazu Zusatzanträge zu beiden Punkten von den Grünen vor. Ich ersuche die Fraktion der Grünen, hier bei der Wortmeldung klarzustellen, ob bei PartnerInnen auch Ehepartner und Lebenspartner einzuschließen sind in ihrem Verständnis. Ich ersuche um Annahme unserer Anträge.“ Wortmeldung Gemeinderätin Roschger: „Sehr geehrte Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich geben wir unsere Zustimmung zu dieser Initiative. Ich möchte vielleicht einen besonders skurrilen Fall noch herausgreifen und unterstreichen, dass sogar Eltern, die nach einer Trennung die gemeinsame Obsorge beantragt haben, auch nicht das Recht haben, dass beide Pflegeurlaub beanspruchen können. Also selbst da, wo man freiwillig sagt, man übernimmt die gleichen Rechte und Pflichten, nicht einmal da ist es möglich. Das ist für uns ein besonders wichtiger Punkt. Unser Zusatzantrag schließt sozusagen, wenn es schon eine Initiative in diese Richtung gibt, Maßnahmen zu setzen, einen weiteren Fall ein, nämlich dann, wenn in einem gemeinsamen Haushalt Eltern mit nicht ehelichen Kindern leben, das heißt, wenn Partnerinnen und Partner mit neuen Partnerinnen und Partnern zusammenleben, die Kinder in diese Beziehung mitbringen, dass für diese im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder auch Pflegeurlaub genommen werden kann. Zusatzantrag zu S und T: Der Gemeinderat beschließe: ,Weiters sollen Partnerinnen und Partner, die mit nicht leiblichen Kindern von neuen Partnerinnen und Partnern zusammenleben, künftig Anspruch auf Pflegefreistellung erhalten.’ Die Frage habe ich nicht ganz verstanden, ob das jetzt EhepartnerInnen oder LebenspartnerInnen sind - ja freilich, selbstverständlich. Ich bitte um Annahme dieses Zusatzantrages für diese so genannten Patchwork-Familien.“ (Beifall Die Grünen). Schlusswort Gemeinderätin Neubauer: „Danke für die Klarstellungen. Es würde mich freuen, wenn wir da wirklich eine Einigung erzielen könnten, denn wenn es in der Praxis solche Sonderfälle schon hier und da gegeben hat und von manchem Dienstgeber akzeptiert werden, ist es doch eine Sache, die nicht der Willkür und dem Wohlwollen der Dienstgeber ausgeliefert werden darf. Es schafft Rechtssicherheit durch einen gesetzlich geregelten Anspruch.“ Die Anträge S und T werden inkl. dem Zusatzantrag einstimmig angenommen. Gemeinderätin Mayr berichtet über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag U STADTTEILBUS GRÜNDBERG – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, Mobilität ist ein wesentliches Element der Lebensqualität. Gerade auch für ältere Menschen ist es von hoher Bedeutung, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen zu können, die eine Verbindung zwischen der Wohnregion und den neuralgischen Punkten in der Stadt und den Stadtteilen herstellen. Bei der Bevölkerung des Linzer Gründbergs besteht der Wunsch nach einem Stadtteilbus, der diese Anbindung der Wohnregion an die neuralgischen Punkte in der Stadtregion sowie die Anbindung des Gründbergs an das Straßenbahn- und Busliniennetz sicherstellen soll. Derzeit wird die Region tagsüber mit einem Tages-Anrufsammeltaxi erschlossen, das auf Bestellung von bestimmten Abfahrtspunkten im 30-Minuten-Takt abfährt. Daher stellen wir den Antrag auf folgende Resolution: Der Gemeinderat beschließe: ‚Das Management der Linz Linien wird ersucht zu prüfen, inwieweit dem Wunsch der Bewohner des Gründbergs nach einem Stadtteilbus Rechnung getragen werden kann und den Fraktionen im Anschluss eine entsprechende Stellungnahme zu übermitteln.’ Ich bitte um Zustimmung.“ (Beifall ÖVP) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mayr berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten Antrag V NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES ZUR „VORRATSDATENSPEICHERUNG“ – RESOLUTION und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Begutachtungsfrist zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat eine große Zahl von besorgten Stellungnahmen seitens Interessensvertretungen, Vereinigungen sowie BürgerInnen zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgelöst. (Vergleiche http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME 00117/pmh.shtml, dl 25.02.2010) Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass sämtliche Telekom- und Internet-Verbindungsdaten sowie Handystandortdaten aller BürgerInnen von den Providern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen. Die ‚ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz’ fasst als ‚Fazit’ ihre lange Stellungnahme so zusammen: ‚Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen höchst gefährlichen Einschnitt im Umgang der Politik mit bürgerlichen Freiheitsrechten. Das eigentliche Ziel des Vorhabens, dem internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten, wird man anhand des vorliegenden Gesetzesentwurfs nicht erfüllen können. Stattdessen wird man massenweise Daten unbescholtener Bürger ohne irgendein Verdachtsmoment verarbeiten und diese dem Risiko aussetzen, dass deren persönliches Leben bloß auf Grund vager Verdachtsmomente massiv durchleuchtet wird. Über den Sinn der Richtlinie geht der vorgelegte Entwurf insoweit beträchtlich hinaus, dass er sich nicht auf Datenzugriffe bei tatsächlicher organisierter Kriminalität beschränkt, sondern undifferenziert und unklar bei ‚schweren Straftaten’ zugegriffen werden soll. Mit EU-Recht lässt sich der vorgelegte Entwurf nicht rechtfertigen, vielmehr bekundet er den Willen des österreichischen Gesetzgebers zur exzessiven Überwachung des Privatlebens seiner Bürger in allen Lebensbereichen. Es wird daher empfohlen, diesem Entwurf generell die Zustimmung zu verweigern und in einem allfälligen Verfahren vor dem EuGH unter Hinweis auf die seit 1. Dezember 2009 geltende EU-Grundrechtscharta, den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der verfassungsgesetzlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte auf eine Aufhebung der EG-Richtlinie 2006/24/EG hinzuarbeiten.’ Der österreichische Rechtsanwaltskammertag beklagt - wie schon 2007 -, dass ein solches Gesetz ‚mit der unseren Rechtsstaat prägenden Tradition bricht, in die (grund)rechtlich geschützten Positionen des Einzelnen zu Strafverfolgungszwecken nur bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente einzugreifen.’ Zumindest fragwürdig erscheint die EG-Richtlinie 2006/24/EG aber auch in Bezug auf den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon und die daher unmittelbare Wirkung der EU-Grundrechtscharta. Mittlerweile haben unter anderem der Wiener Landtag und der Innsbrucker Gemein-derat klar Stellung gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bezogen. Ein ähnlich lautender Antrag zur Vorratsdatenspeicherung ist bereits in Wien beschlossen worden und auch in Innsbruck ist er sogar einstimmig beschlossen worden von allen dort im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Die Bürgermeisterin außer Dienst von Innsbruck, Frau Hilde Zach, hat aufbauend auf diesem Antrag einen Brief an alle Parlamentsfraktionen der im Nationalrat vertretenen Parteien verfasst, wo sie auf die Problematik der Vorratsdatenspeicherung eingeht. Zwei Sätze möchte ich daraus noch schnell zitieren: ‚Durch die Vorratsdatenspeicherung droht ein Eingriff in die Grundrechte, der mit Effektivitätsüberlegungen in Bezug auf das angestrebte Ziel, Sicherheit vor Terrorismus und organisierter Kriminalität, nicht zu rechtfertigen ist und damit jede Verhältnismäßigkeit, wie es in Artikel 8 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention für gesetzliche Eingriffe in Grundrechte gefordert wird, vermissen lässt.’ Und für die praktische Anwendung: Man geht davon aus, dass 99,9 - und wahrscheinlich noch ein paar Neuner - Prozent derjenigen, die sich im Internet aufhalten oder mit Handy spazieren gehen, keine kriminellen Absichten haben. Zitat: ‚Während Terroristen und organisiertes Verbrechen mit lediglich geringer krimineller Energie und geringem technologischem Know-how durch die Maschen der Vorratsdatenspeicherung schlüpfen könnten, unterliegt das Kommunikationsverhalten von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger der Speicherung und Überwachung.’ Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: ‚Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert die österreichische Bundesregierung auf, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes 117/ME (XXIV.GP) nicht umzusetzen und sich auf europäischer Ebene für die Aufhebung der Richtlinie einzusetzen.’ Ich ersuche um Zustimmung.“ (Beifall Die Grünen) Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Leidenmühler: „Geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, diese Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie ist tatsächlich datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Es wird eine Unmenge von Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern gesammelt. Diese Richtlinie ist auch auf der europäischen Ebene schon mehrfach auf ihre Grundrechtskonformität überprüft worden. Die Tragödie hier insgesamt ist, dass das österreichische Umsetzungsgesetz noch einmal weit darüber hinausgeht und wir Sachen machen, die von der Richtlinie gar nicht gefordert werden, und das Ganze datenschutzrechtlich wirklich sehr bedenklich ist. Nicht nur der Wiener und der Innsbrucker Gemeinderat haben schon Resolutionen gegen diese Richtlinie verfasst, sondern auch der Linzer Gemeinderat am 28. Juni 2007 eine von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte Resolution gegen diese Richtlinie, und daran hat sich nichts geändert. Dieser Antrag der Grünen verdient die volle Unterstützung im Sinne eines liberalen, eines freiheitsbezogenen Menschenbildes.“ (Beifall SPÖ, Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Auch ich möchte diesen Antrag unterstützen, nehme aber auch die Gelegenheit wahr, noch auf einige größere Zusammenhänge dieser Thematik hinzuweisen. So schrieb etwa die Presse im Zusammenhang mit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes: ‚Das deutsche Vorratsdatenurteil zeigt, dass Politiker nicht nur Terroristen, sondern auch Bürger als Bedrohung wahrnehmen.’ In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass Rumänien und Schweden die Umsetzung der EU-Richtlinien betreffend die Vorratsdatenspeicherung verweigern und in Deutschland die Klage von 35.000 Menschen erfolgreich war. Diese Richtlinie steht in diametralem Widerspruch zu der seit Dezember 2009 geltenden Grundrechtecharta, die auch die Privatsphäre schützt. Verständliches Unbehagen, wenn ohne Verdacht und richterliche Anordnung präventiv gespeichert wird, wer mit wem telefoniert, wohin Mails versendet oder empfangen und welche Webseiten angesurft werden. Das Unbehagen resultiert vor allem aber auch durch den Zweifel an der Missbrauchssicherheit solcher Daten. Die Frage steht im Raum, wer sich solcher Daten bedient. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf immer wieder vorkommende illegale Ekis-Abfragen im Bereich der Exekutive hinweisen - erst jetzt wieder durch einen FPÖ-Gemeinderat in Leoben. Bedenkliche Tendenzen zur wachsenden Repression durch Ausbau der Überwachung sind zu verzeichnen. Wie schnell man hingegen in die Fänge der Überwachung kommt, zeigt der Prozess gegen zehn Tierschützer, die jetzt vor Gericht stehen und denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Als ob es nicht ohnehin genug juristische Handhabe gegen Nötigung und Sachbeschädigung gibt. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Polizeiwillkür am 1. Mai 2009 in Linz hinweisen und auch auf die Vorkommnisse beim Burschenschafterball im Jänner in Wien, wo mit Gummiparagraphen, denen zufolge Sonnenbrillen oder Rollkragenpullover als Vermummung gelten, hantiert wird. Danke schön.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Gemeinderatsfraktion (15) mit Stimmenmehrheit angenommen. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion und Gemeinderat Reiman, BZÖ, gemeinsam eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend Volksbefragung zum geplanten Linzer Westring (A26) und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat, sehr geehrte Linzerinnen und Linzer, es ist uns Freiheitliche immer ein sehr großes Anliegen, und zwar nicht nur in irgendwelchen Parteiprogrammen, sondern auch in gelebter Umsetzung, in unseren Anträgen und in unserer Tätigkeit im Parlament, im Landtag und im Gemeinderat, dass der direkten Demokratie auch tatsächlich zur Umsetzung verholfen wird. Das war auch die Motivation, diesen Antrag über Parteigrenzen hinweg zu konzipieren und zu unterstützen, da es uns ein wichtiges Anliegen ist, dass über ein derart großes Projekt mit derart weit reichenden Auswirkungen, wie es der Linzer Westring ist, die Linzer Bevölkerung abstimmen und befinden kann. Es kann nicht sein, dass immer wieder dann von Volksbefragungen die Rede ist, wenn man sie braucht - sei es beispielsweise in Eberau vor einer burgenländischen Landtagswahl, oder sei es in Wien vor einer Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl -, sondern dass auch dann Volksbefragungen ins Treffen geführt werden können und umgesetzt werden, wenn es tatsächlich um große Projekte geht, auch wenn die nächste Wahl, so wie in unserem Fall, noch einige Jahre in der Zukunft liegt. Gerade dann wäre es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in Linz zu Wort kommen zu lassen und ihrem Wort auch das Gewicht zu verleihen, das ihnen in einer Demokratie zustehen muss, nämlich das volle und ganze Gewicht und keine Einschränkung, die alle paar Jahre einmal Geltung bekommt und dazwischen nicht gehört wird. Daher ersuchen wir über die Grenzen unserer Partei hinweg, diesem Antrag auf eine Volksbefragung zum Linzer Westring zuzustimmen. Eine Zustimmung zu diesem Antrag bedeutet ein Ja zur direkten Demokratie, ein Ja zur Mitbestimmung der Bürger. Eine Ablehnung zu diesem Antrag würde bedeuten, dass man die Meinung und die Interessen der Bürger letztlich nicht beachtet. Daher bitte ich um Zustimmung. (Beifall FPÖ) Der Gemeinderat beschließe: ,die Abhaltung einer Volksbefragung gemäß § 68 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 idgF zum geplanten Linzer Westring (A26) mit der Fragestellung: ‚Soll die Stadt Linz den Bau des Linzer Westrings (A26) (mit-) finanzieren?’ (Ja oder Nein). Als Tag der Volksbefragung wird gemäß § 67 Abs. 4 in Verbindung mit § 68 Abs. 4 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 i.d.g.F. der fristgerecht nächstmögliche Sonntag festgelegt, der kein Feiertag ist.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderätin Lenger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtrat Wimmer und sehr geehrter Herr Kollege Reiman - da Sie ja auch Mitantragsteller sind -, also wir finden diesen Antrag schon sehr unglaublich. Ich meine, dass die FPÖ unbedingt den Westring durchsetzen will und anscheinend jetzt die Felle davonschwimmen sieht, weil man halt immer hört, dass die ASFINAG nicht mehr so viel Geld hat, oder dass da neu gereiht wird - okay, das ist eine Tatsache. Aber dass die FPÖ jetzt hergeht und sagt, die Linzer und Linzerinnen sollen den Westring zahlen und dann nicht einmal imstande ist, das selber zu artikulieren und damit hinauszugehen, sondern sich hinter einer Volksbefragung versteckt und die Bürger und Bürgerinnen sozusagen vorschickt und abstimmen lässt, weil sie wahrscheinlich zu feig ist, das so darzustellen und zu sagen, wir wollen, dass die Linzer und Linzerinnen den Westring zahlen, also das finde ich schon unglaublich und einen Missbrauch der direkten Demokratie und auch eine Verschaukelung der Linzer und Linzerinnen. Beim Herrn Reiman weiß ich nicht mehr, wo er steht. Ich habe immer geglaubt, Herr Reiman wäre gegen den Westring, jetzt ist er anscheinend für den Westring. Ganz interessant ist auch seine Linie heute, wo er bei seinen Wortmeldungen einen sehr strikten Sparkurs gefahren ist - anscheinend um das Geld zu sparen und damit den Westring zu finanzieren. Beim Sozialprogramm sparen, nur noch sparen, Linzerinnen und Linzer, wir haben für nichts mehr Geld, weil wir wollen den Westring finanzieren. Und dann nicht einmal den Mut zu haben, selber damit hinauszugehen, also das finde ich schon ein starkes Stück. So einem Antrag werden wir nicht zustimmen, der ist nur ein Missbrauch der direkten Demokratie.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich sehe da jetzt keine Dringlichkeit für diesen Antrag, das hätte eigentlich auch als normaler Gemeinderatsantrag gestellt werden können. Sehr geehrter Herr Stadtrat Wimmer, direkte Demokratie in allen Ehren, aber da sind auch noch sehr viele andere verschiedene Facetten zu sehen. Sinnvoll wäre meiner Meinung nach vielleicht eine Befragung über das Projekt Westring an sich, wobei auch da ein gravierender Unterschied ist, ob jemand im Bereich des Westrings wohnt, oder direkt betroffen ist, oder in einem entfernteren Stadtteil daheim ist. Eine Befragung, ob Linz den Westring mitfinanzieren soll, halte ich für höchst bedenklich. Es gibt so ein Sprichwort, das heißt, ‚schlafende Hunde wecken.’ Grundsätzlich handelt es sich um ein Projekt in der Kompetenz des Bundes, der das auch zu finanzieren hat. Die Stadt Linz ist für die Finanzierung nicht zuständig. Mit einer solchen Befragung würde aber möglicherweise erst recht eine Legitimierung für eine Mitfinanzierung geschaffen und eine solche lehnt die KPÖ, ebenso wie das Projekt an sich, ab. Übrigens bezeichnet auch Landeshauptmann Pühringer laut ‚Österreich’ eine Mitfinanzierung des Landes für den Westring als undenkbar. Warum also sollte die Stadt zahlen? Aktuell muss die ohnehin schon wie ein Stabsoffizier verschuldete ASFINAG alle Autobahnprojekte wegen sinkender Mauteinnahmen und wachsender Finanzierungsprobleme überdenken. Eigentlich ein Anlass, um das Projekt Westring mit geschätzten Kosten von einer Milliarde Euro abzublasen. Die Entscheidung darüber liegt bei den politischen Verantwortlichen in den Ministerien, beim Land und auch bei der Stadt und das betrifft vor allem ÖVP und SPÖ gemeinsam. Wenn es stimmt, dass Ministerin Bures auf den Westring keine politische Einflussnahme ausüben will, dann darf die ASFINAG das Projekt aus rein wirtschaftlichen Gründen gar nicht bauen. Sinnvoller als eine fragwürdige Volksbefragung wäre daher eine gemeinsame Resolution aller Gemeinderatsparteien, dieses verkehrspolitisch, ökologisch und auch volkswirtschaftlich anachronistische Projekt endlich zu stoppen. Ich werde mich gegen diesen Antrag aussprechen.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Reiman: „Geschätztes Kollegium, ich möchte einmal etwas richtig stellen, weil die Frau Lenger vorher so ausgeteilt hat. Ich persönlich bin immer gegen den Westring gewesen, aber ich bin der Meinung, dass es hier um Verantwortlichkeit geht. Eine Volksbefragung hat nichts damit zu tun, ob ich für oder gegen den Westring bin, sondern das hat etwas mit Verantwortlichkeit zu tun. Ja, ich bin Mitinitiator dieses Antrages und meine, der Westring wird wohl die größte Baustelle in der gesamten Geschichte der Stadt Linz werden und er ist, wie ich auch im Wahlkampf immer betonte, kein Ring, sondern ein Schnitt mitten durch das Herz von Linz. Er ist in Wirklichkeit eine Transitautobahn mitten durch Linz, bestehend aus zwei drei Kilometer langen Tunnels. Er wird somit in seiner geplanten Form die gesamte Zukunft der Stadt Linz prägen, das heißt, er wird sich auch auf die Zukunft aller kommenden Generationen auswirken. Und das ist ja auch entscheidend, bitte. Bei dieser Geschichte kann keiner von uns unter den gegebenen Voraussetzungen die enorme Tragweite abschätzen, in Bezug auf Natur, Gesundheit und die Lebensqualität allgemein hin. Ich persönlich bezweifle es höchst, das habe ich schon einmal erwähnt, dass dieser Westring den Verkehr beruhigt. Ganz im Gegenteil, er wird den Verkehr anziehen und zig-tausende PKW und LKW direttissimo durch unsere Stadt leiten. Darum die Frage, bitte wie kann man das nur den Bürgern und Bürgerinnen ungefragt antun? Das ist wirklich nicht begreifbar, aber es ist begreifbar, dass sich mittlerweile sehr viele Menschen Sorgen machen. Ich bin der Meinung, dass bei all dem Für und Wider und den Kontroversen in Bezug auf den Westring die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden bzw. befragt werden müssen, um auch zur Mitverantwortung herangezogen zu werden. Denn schließlich geht es nicht um das Projekt an und für sich, sondern es geht auch um die Finanzierung. Daher appelliere ich noch einmal an jeden einzelnen Gemeinderat, sein Gewissen unabhängig von Parteizugehörigkeit und Parteidenken abzufragen und im Sinne der direkten Demokratie die Bevölkerung, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger in dieser höchst brisanten Angelegenheit zu integrieren – das ist übrigens auch ein Integrationsbeitrag – und deren Votum einzuholen bzw. abzufragen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem wichtigsten Antrag meines Erachtens für die Geschichte und das Weitere für die Stadt Linz. Danke.“ Gemeinderat Svoboda: „Werter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren, Kollege Reiman, ich freue mich, dass Sie jetzt doch wieder gegen den Westring sind. Ich lese in dem von Ihnen unterzeichneten Antrag aber nicht die Frage: Soll die Stadt Linz den Bau des Linzer Westrings gutheißen? Es steht auch nicht die Frage da: Soll die Stadt Linz versuchen, den Bau des Linzer Westrings zu verhindern? Die Frage, die da steht, ist: Soll die Stadt Linz den Linzer Westring finanzieren? Diese Frage heißt, man akzeptiert den Bau und man stellt sich nur noch die Frage, ob man da vielleicht etwas mitzahlen dürfte. Also ich bin ehrlich gesagt ein bisschen perplex. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Bürgermeister Dobusch: „Ich versuche, das ein bisschen aufzuklären, Herr Gemeinderat. Das Problem ist, wie komme ich zu einem eigenen Wirkungsbereich, damit ich so eine Volksbefragung machen kann. Das ist das Problem dahinter. Also muss man unterstellen, man zahlt etwas als Stadt Linz, obwohl es weder den Antrag von der ASFINAG gibt, dass wir mitzahlen sollen, noch gibt es einen Antrag, der hier im Gemeinderat jemals beschlossen worden ist, etwas mitzufinanzieren. Jetzt muss man unterstellen, ob man etwas finanzieren soll oder nicht, weil das Geld, das wir als eigenes Geld ausgeben, wäre dann der eigene Wirkungsbereich. Und nur über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches kann man eine Volksbefragung grundsätzlich abhalten und daher kratzt man sich da hinten mit dem Geld, damit man dann zu einer Volksbefragung kommt. Das ist eigentlich der Trick an diesem Antrag. Daher muss man ihn anscheinend so stellen, weil man sonst statutarisch möglicherweise kaum zu einer Volksbefragung käme. Also das ist so ein bisschen das Problem bei diesem Antrag gewesen. Ich möchte nur betonen, und das möchte ich schon dem Gemeinderat sagen, bis jetzt ist niemand an uns herangetreten, dass wir den Bau des Westrings als Stadt Linz mitfinanzieren sollen. Ich möchte das nur deshalb betonen, weil wir - Land und Stadt, also ÖVP oder ich als Bürgermeister - für den Westring eingetreten sind, aber immer unter dem Gesichtspunkt, dass wir eine so hohe Steuerleistung in dieser Region erbringen, dass wir sehr wohl auch Anspruch haben, dass in unserer Region, in unserer Stadt seitens des Bundes und von Bundeseinrichtung entsprechend investiert wird. Und wenn die ASFINAG aus den Mauteinnahmen, die sie bekommt, diese Investitionen tätigt, dann kommt ein Gutteil der Güter, die auf Österreichs Straßen transportiert werden und für dessen Transport tatsächlich dann auch Maut bezahlt wird, aus dieser Region, aus dieser Stadt. Daraus leiten wir den Anspruch ab, dass mit diesen Geldern, die hier hereinkommen, auch entsprechende Investitionen in Linz für diese Region durchgeführt werden sollen. Und das war immer unsere Argumentation. Es ist für mich völlig undenkbar, dass die Stadt Linz den Westring auch nur in irgendeinem entscheidenden Maß mitfinanzieren kann, weil das würde unsere Dimensionen, unsere Finanzkraft völlig übersteigen. Bis jetzt war das auch für alle völlig klar, dass es zu dieser Mitfinanzierung durch die Stadt Linz gar nicht kommen kann. Daher ist die Fragestellung umgekehrt, wenn man die Bevölkerung fragt, ob die Stadt mitfinanzieren will, dem kein Gemeinderatsantrag und nichts zu Grunde liegt, eigentlich auch nicht üblich. Daher bin ich auch der Meinung, dass diesem Antrag nicht zugestimmt werden sollte.“ Stadträtin Mag.a Schobesberger: „Ein Ja zu diesem Antrag bedeutet nicht ein Ja zu direkter Demokratie oder sonst etwas. Ein Ja zu diesem Antrag bedeutet, die Stadt Linz wird zahlen. Recht viel deutlicher als Stadt kann man nicht signalisieren in Richtung Bund, dass man gerne bereit ist, mitzuzahlen, als dass man die eigene Bevölkerung darüber befragt. Schon aus diesem Grund ist der Antrag abzulehnen. Als Gemeinderat und als Gemeinderatsfraktionen haben wir die Verantwortung, die Interessen der Stadt und die Interessen der Linzerinnen und Linzer zu vertreten, und eine Mitfinanzierung des Westrings offiziell in den Raum zu stellen, würde ich für einen fatalen Fehler halten.“ (Beifall Die Grünen) Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Herr Bürgermeister, Sie haben in einem Punkt völlig Recht, und zwar in dem Punkt, dass es wirklich ein Humbug in unserem Statut ist und eine verbesserungswürdige Sache, dass über Dinge, Großprojekte, die die Stadt Linz und ihre Bürger betreffen, teilweise nicht abgestimmt werden kann und man Krücken überlegen muss und Argumente, Ausflüchte. Wenn man Ihre Wortmeldung weiterdenkt bzw. Ihre Ausführungen weiterdenkt, kommt man dazu, dass man nur mit Behelfskonstrukten und Krücken dazu kommt, überhaupt über ein Thema wie den Westring abstimmen zu dürfen. Sie haben damit - wie bereits heute im Rahmen eines anderen Treffens - kundgetan, dass man an sich ohne diese Formulierung, hätte man nicht die Formulierung gewählt, die wir hier haben, einen solchen Antrag gar nicht hätte stellen können. Denn ich gehe richtig in der Annahme, dass beispielsweise die Formulierung, ,soll die Stadt Linz den Bau des Westrings durchführen oder soll der Westring gebaut werden’, überhaupt nicht zulässig gewesen wäre, und daher diese hier vorliegende Form die einzige denkbare Methode ist, dieses Thema überhaupt nach geltendem Recht in unseren Gemeinderat zu bringen. Das bitte ich zu bedenken und bei allen, die darüber diskutieren und darüber sprechen, ob es denn zulässig sei und ob es gut sei, über die Finanzierung zu reden, ob das eine direkte Demokratie ist oder sonst etwas, muss man schon aufpassen. Denn im Rahmen dessen, was uns zur Verfügung steht - von einer Volksabstimmung begonnen bis hin zu einer Volksbefragung und einer Bürgerinitiative -, gibt es keine einzige Möglichkeit, wo eine Minderheit tatsächlich eine Volksabstimmung, einen verbindlichen Volksentscheid herbeiführen kann, gibt es keine Möglichkeit, wo tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt eine verbindliche Entscheidung zu einem Großprojekt herbeiführen können. Das sollte jedem zu denken geben, der von direkter Demokratie oder von Demokratie überhaupt spricht. Ich gebe Ihnen schon Recht, dass die Formulierung dieser Frage im Antrag nicht ganz optimal ist, aber es ist das Beste, das unser Statut bzw. unser Recht zulässt. Und wer das hier kritisiert, auf dessen Partnerschaft hoffe ich, wenn es darum geht, die Möglichkeiten zur direkten Demokratie und unser Statut in Linz, wie es besteht, auszubauen und zu verbessern. Denn dann muss man nicht mehr über Formalismen diskutieren und darüber befinden, ob der Antrag etwas besser oder etwas weniger zutreffend formuliert ist, ob er rechtlich zulässig ist oder nicht. Dann geht es darum, die Interessen der Linzerinnen und Linzer wahrzunehmen und nicht nur im Wahlkampf davon zu sprechen, wie ernst einem die Anliegen der Bürger sind, sondern sie auch in die Praxis umzusetzen. Und ein Punkt ist uns wichtig. Weil Sie sagen, es gibt noch keine Finanzierung dieses Projektes, muss ich schon eines anmerken: Es gibt auch Präzedenzfälle in der österreichischen Geschichte, wo noch viel größere Projekte - wie z.B. das Atomkraftwerk Zwentendorf - gebaut wurden, ohne die Bevölkerung einzubinden. Das war eine sehr schlaue Angelegenheit, weil zuerst wurde gebaut und danach hat man dann die Menschen befragt, was sie davon halten. Da ist herausgekommen, dass sie eigentlich nichts davon halten. Was soll dann herauskommen, wenn sich herausstellt, der Westring ist an sich nicht im Interesse der Mehrheit? Wir sagen das nicht. Wir sagen nur, dass die Linzer darüber entscheiden sollen, ob sie dieses Projekt haben wollen, ob sie dazuzahlen wollen, ob sie wollen, dass sich die Stadt beteiligt. (Zwischenrufe) Und dann will ich nicht in fünf oder zehn Jahren ein Westring-Museum, wo keiner fahren kann, wo man die Pläne begutachten kann und einen Eintritt zahlen muss, sondern dann möchte ich eines haben, dass es entweder den Westring gibt und die Mehrheit der Linzer war dafür, oder dass es den Westring nicht gibt und man klipp und klar sagen kann, die Linzerinnen und Linzer haben sich dagegen ausgesprochen. Und vor allem bei den Grünen fällt mir in der Sache eines ganz besonders auf: Sie drehen und winden sich hier, weil sie einmal die direkte Demokratie in den Mund nehmen, wenn es ihnen in das Konzept passt und einmal wieder leugnen, wenn es ihnen nicht mehr in das Konzept passt. Ich darf hier wiedergeben, dass Landesrat Anschober - der ist glaube ich Ihr Parteivorsitzender auf oberösterreichischer Ebene - noch vor kurzem eine Volksbefragung zum Thema Westring gefordert hat. Offenbar sieht jetzt schon alles wieder ganz anders aus. Das passt auch insofern wieder ganz gut ins Bild, weil Landesrat Anschober auch kundgetan hat, dass er zu gewissen Themen Volksbefragungen für sehr wichtig hält, aber zu anderen Themen - wie zum Beispiel Asyl und Zuwanderung - Volksbefragungen und Volksabstimmungen ablehnt. Wir können sagen, kompromisslos ohne Wenn und Aber setzen wir uns für Volksbefragungen, für Volksabstimmungen und für direkte Demokratie ein. Dabei ersuchen wir um Zustimmung des Linzer Gemeinderates.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (15), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Stadtrat Wimmer berichtet über den von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehr und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Linzer Gemeinderat, es ist nichts Neues, dass es leider immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in Linz kommt. Geradezu pünktlich eine Woche vor der letzten Gemeinderatssitzung ist ein 14-Jähriger in einem Linzer Bus zusammengeschlagen worden, geradezu pünktlich eine Woche vor dieser Gemeinderatssitzung ist wiederum ein 14-Jähriger in einer Linzer Straßenbahn zusammengeschlagen worden. (Zwischenrufe) Da kann man gerne darüber lachen. Er wurde aus der Straßenbahn hinausgezerrt und draußen zusammengeschlagen. Das macht aus meiner Sicht aber keinen wesentlichen Unterschied an der Sache. Da kann man jetzt sicherlich darüber lachen. Ich finde das eher eine gewisse Tragik der Geschichte bzw. eine schlechte Fügung, dass es immer wieder pünktlich vor dem Gemeinderat zu solchen Aktivitäten bzw. Straftaten kommen muss, und leider bisher noch keine Schritte unternommen wurden, dass wir unseren Teil zu mehr Sicherheit beitragen. Wir fordern daher erneut, wie schon zuletzt in der Gemeinderatssitzung im Jänner, dass es Maßnahmen geben soll, dass im Bereich der Linzer Verkehrsmittel, der Linz Linien und der LILO ein Maßnahmenkatalog vorgeschlagen wird. Ohne jetzt eine Maßnahme speziell hervorzuheben, sollte geprüft werden, dass beispielsweise Sicherheitspersonal wie Kontrolleure verstärkt präsent sind, flächendeckende Videoüberwachung eingerichtet wird, eine Anbindung an ein direktes Notrufnetz erfolgen könnte, oder auch geschulte Mitarbeiter, die Fahrer und Kontrolleure im Hinblick auf Notwehr, Nothilfe und Erste Hilfe besser vorbereitet werden. Uns kommt es darauf an, nicht nur ein Thema immer zu wiederholen - das werden wir auch weiterhin machen, sofern es nötig ist und es keine Besserung gibt -, uns kommt es darauf an, ein positives Beispiel vorzuführen, das zeigt, wie wichtig es ist und was es durchaus bringen und beisteuern kann, eine Videoüberwachung zu haben. Erst vor zwei oder drei Wochen war es, dass in einem Zug der ÖBB in Salzburg eine ältere Frau sehr bedauerlicherweise auf Grund eines Herzinfarktes verstorben ist. Dieser Frau, die dort verstorben ist, konnte leider nicht mehr geholfen werden. Es waren aber dort noch zwei tragische Fälle, die mit dazugekommen sind. Während die Frau sich im Todeskampf befunden hat, hatte ein Jugendlicher nichts anderes zu tun, als sie noch zu bestehlen und dann Reißaus zu nehmen. Ein Ehepaar ist dabeigesessen, hat zugeschaut und ihr nicht geholfen. Vielleicht hätte man etwas machen können, das ist leider nicht der Fall gewesen. Es hat dazu geführt, dass glücklicherweise wenigstens die Videoüberwachung, die im ÖBB-Zug installiert war, diese drei Tatverdächtigen aufzeichnen konnte und so zumindest, wenn man schon der Frau nicht helfen konnte, diese Sache aufklären und der Sache nachgehen kann. Es gibt also, abgesehen von diesem Beispiel, sicherlich eine Vielzahl an Fällen, die in diesem Maße gar nicht in der Öffentlichkeit bekannt sind, die aber sehr wohl ein wirklich breites Feld für unsere Tätigkeit bieten, sodass wir hier nicht untätig zusehen und die Probleme ignorieren sollten, sondern Maßnahmen setzen müssen, um die Sicherheit im öffentlichen Verkehr in Linz zu verbessern. Daher bitte ich um Zustimmung.“ (Beifall FPÖ) Gemeinderat Mag. Pühringer: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat Wimmer, wir halten es für ein bisschen eigenartig, wenn Dringlichkeitsanträge bei jedem Gemeinderat wieder neu eingebracht werden, weil immer wieder etwas passiert ist in Linz. Wenn das jetzt zum Usus wird, dann wird jedes Monat irgendwo etwas passieren und dann werden wir uns jedes Monat damit beschäftigen müssen. Ich ersuche Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Kriminalitätsrate in Linz im letzten Jahr gefallen ist. Also die offizielle Polizeistatistik besagt, die Anzeigen sind zurückgegangen, die Aufklärungsquote hat gesteigert werden können. Ich habe mich heute bei der Linzer Polizei erkundigt, was genau in diesem einen Fall passiert ist, den Sie da zitieren von diesem 14-jährigen Jungen und habe die Auskunft von der Leitung der Linzer Polizei erhalten, dass das eine normale Rauferei war, wo der 14-Jährige selbst auch ausgeteilt hat. Also es ist nicht so, dass der irgendwie ganz unschuldig zum Handkuss gekommen ist, sondern das war eine Rauferei, wo der ausgeteilt hat und auch geschlagen worden ist. Ich will das nicht verharmlosen, aber die Verletzungen waren laut Polizei unerheblich. Weil das im Zusammenhang mit der Videoüberwachung gebracht wird - der Vorfall hat vollkommen aufgeklärt werden können. Es ist vollkommen klar, wer daran beteiligt gewesen ist und was passiert ist. Wer genau angefangen hat, das ist bei Raufereien immer schwierig zu sagen. Es kann nicht so sein, dass jetzt von der Seite der FPÖ reflexartig, wenn irgendetwas passiert, immer der Ruf nach mehr Überwachung, nach mehr Sicherheit etc. kommt. Ich will in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die meiste Gewalt, die in unserer Gesellschaft passiert, nicht die draußen ist, sondern in den eigenen vier Wänden. Und ich frage Sie, wollen Sie jetzt, wenn Sie die Videoüberwachung für die öffentlichen Verkehrsmittel propagieren, denn wirklich auch in den eigenen vier Wänden Videokameras installieren, so unter dem Motto, wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, braucht nichts befürchten? Also auch Videokameras in die Schlafzimmer und in die Kinderzimmer? Das kann es unserer Meinung nach nicht sein und deshalb werden wir uns bei diesem Antrag auch enthalten. (Zwischenrufe, Unruhe) Wir sind grundsätzlich schon zu einer Diskussion darüber bereit, über das Gut Sicherheit und über das Gut Freiheit zu diskutieren, aber nicht auf diese Art und Weise, dass man einzelne Fälle immer hernimmt und dann billigen Theaterdonner macht. Wir werden uns enthalten. Danke.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderätin Mag.a Grünn: „Auch ich sehe das ähnlich wie mein Vorsprecher. Für mich hinkt der Antrag der Freiheitlichen Partei in mehrfacher Hinsicht. Vor allem hinkt er dadurch, dass jede Rauferei von Schülern zum Sicherheitsproblem hochstilisiert und in kleinformatigen Medien zum Skandal hochgeschaukelt wird. Ich glaube, wir sollten die Kirche im Dorf lassen, statt gezielt eine Verunsicherung herbeizureden, wie das die FPÖ leider praktiziert. Im letzten Anlassfall wurden die Täter auch ohne Videoüberwachung rasch ausgeforscht. Laut Medienberichten war der Fall aber widersprüchlicher und keinesfalls so eindeutig, wie dargestellt. Auch waren keine migrantischen Jugendlichen beteiligt, wie vorschnell vermutet wurde. Die üblichen Schuldzuweisungen waren also falsch. Was mir generell bei dieser ganzen Debatte fehlt, ist die Aufforderung zur Zivilcourage. Ich glaube, wir sind alle gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft halbwegs funktioniert. Es kann nicht der Normalzustand sein, dass Passagiere unbeteiligt zuschauen oder, besser gesagt, gezielt wegschauen, wenn es zu Gewalttaten kommt. Geht es nach den Vorstellungen der Freiheitlichen Partei, soll wohl in jedem Bus oder jeder Straßenbahn ein Blockwart mitfahren. Das ist für mich kein erstrebenswerter Zustand, daher lehne ich diesen Antrag ab.“ (Beifall Die Grünen) Gemeinderat Hackl: „Sehr geehrte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, ich bin entsetzt, Herr Kollege Pühringer und Frau Kollegin Grünn, dass man Kriminaldelikte so verniedlicht, wie in diesem Fall. Es ist immerhin so, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln oder unmittelbar im Haltestellenbereich gerade dieses Jahr, das heißt, bis zum gestrigen Zeitpunkt, immerhin mehr als 60 Gerichtsdelikte waren. Davon waren zirka zehn Körperverletzungen und der Rest Sachbeschädigungen, Drohungen, Nötigungen und auch sehr viele Diebstähle, wobei natürlich die Diebstähle überwiegen, sowohl in der Straßenbahn, als auch im Haltestellenbereich. Wir fordern ebenso, dass videoüberwacht wird, denn wenn es in Wien gerade unter einer SPÖ-Regierung notwendig ist, dass dort Videoüberwachung eingeführt wird, muss es für Linz, glaube ich, auch recht und billig sein. Danke.“ (Beifall ÖVP) Gemeinderätin Hartig: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte KollegInnen, ich möchte nochmals erwähnen, dass die Videoüberwachungen Straftaten nicht verhindern. Das ist Ihnen doch hoffentlich auch klar! (Zwischenrufe, Unruhe) Es werden dadurch keine Straftaten verhindert. Ich kann es, Sie können es und jeder andere in dieser Bevölkerung, jeder andere ist berechtigt dazu und kann es auch. Eine Kamera kann es nicht, daher ist es wichtig, Zivilcourage auszurufen.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. Stadtrat Wimmer: „Ich kann Herrn Gemeinderat Hackl nur insofern beipflichten, dass ich es schade finde, dass es - wie den Gemeinderat Pühringer - Mandatare in diesem Raum gibt, die es offenbar amüsant oder lustig finden, wenn Schüler eine ,Rauferei’ haben. Ich rufe nur in Erinnerung, dass es bei dem Fall im Jänner, bei dieser ,harmlosen Rauferei‘ mit einer schweren Körperverletzung, mit einem Jochbeinbruch geendet hat. Und auch wenn es manchmal etwas glimpflich und manchmal etwas weniger glimpflich ausgeht, muss ich schon eines sagen: Hier im Gemeinderat und überhaupt überall dort, wo man nie selbst betroffen war, hat man gut lachen und leicht reden, wenn es darum geht, ob andere vielleicht in ihrer Sicherheit bedroht und gefährdet sind. Das verstehe ich schon. Ich war selbst zum Glück noch nie Opfer einer Gewalttat, kann aber sehr gut nachvollziehen, dass es vielleicht weniger angenehm und weniger schön ist, wenn man irgendwo bedroht wird, wenn man irgendwo im Bus fährt und dann leider nicht nur niemand da ist, der einem helfen kann, sondern auch die Straftat, unter der man zu leiden hat, nicht aufgeklärt wird. Ich gebe Ihnen schon Recht, dass eine Videokamera nicht das Maß aller Dinge ist. Es gibt Situationen, da wird sich mancher, der heute die Polizeipräsenz ablehnt, vielleicht einmal eine Polizeipräsenz wünschen. Natürlich wäre es gut, wenn mehr Sicherheitskräfte in Linz im öffentlichen Raum zugegen sein könnten, überhaupt kein Thema. Aber es gibt auch eine Lücke, die man durch Videoüberwachung schließen kann, wo die Videoüberwachung als ergänzendes Mittel zu mehr Sicherheit beitragen kann. Das finde ich nicht zum Lachen, auch nicht zum Grinsen, Kopfschütteln oder Schmunzeln. Denn das schaue ich mir an, wenn jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld, aus Ihrer Verwandtschaft, aus Ihrer Bekanntschaft einmal Opfer einer Straftat wird, ob Sie das dann immer noch so lustig finden wie heute.“ (Beifall FPÖ) Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (25) und Die Grünen (7) sowie bei Gegenstimme von Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gemeinderätin Lenger berichtet über den von der Gemeinderatsfraktion Die Grünen eingebrachten DRINGLICHKEITSANTRAG betreffend die Absicherung und Attraktivierung der Mühlkreisbahn - Resolution und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass ich nicht ganz das letzte Wort, aber fast das letzte Wort habe. Das letzte hat dann der Kollege Sonnberger. Es geht um den Dringlichkeitsantrag, eine Resolution betreffend die Absicherung und Attraktivierung der Mühlkreisbahn. Der Mühlkreisbahn droht die Einstellung. Das wäre ein für den Großraum Linz katastrophaler verkehrspolitischer Rückschritt, der im Gegensatz zu allen Klimaschutzzielen steht. Der derzeitige schlechte Zustand der Mühlkreisbahn und die daraus folgende geringe Auslastung ist das Resultat einer jahrelangen Vernachlässigung dieser für den Großraum Linz unentbehrlichen Regionalbahn. 22 Langsamfahrstrecken mit einer Gesamtlänge von sieben Kilometern sowie nach wie vor unzählige ungesicherte Eisenbahnkreuzungen sind der Grund für eine absolut fahrgastfeindliche Fahrzeit von einer Stunde und 44 Minuten von Aigen-Schlägl nach Linz-Urfahr. Während die Mühlkreisbahn im Jahr 2009 immerhin noch rund 5000 Fahrgäste täglich nach Linz befördert hat, berichten PendlerInnen seit geraumer Zeit von deutlichen Rückgängen bei den Fahrgästen. Eine attraktivierte Mühlkreisbahn in Verbindung mit einer zweiten Schienenachse zum Linzer Hauptbahnhof ist unentbehrlich für ein leistungsfähiges Schienenverkehrsnetz im Großraum Linz. Die Grünen stellen daher folgenden Dringlichkeitsantrag: Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: ,Der Linzer Gemeinderat fordert die zuständige Bundesministerin Doris Bures auf, umgehend die notwendigen Schritte für den Erhalt und die Sanierung sowie Attraktivierung der Mühlkreisbahn in die Wege zu leiten, um eine nachhaltige zukunftsfähige Mobilität für den Großraum Linz sicherzustellen.’ Ich ersuche um Annahme des Antrags.“ (Beifall Die Grünen) Wortmeldung Gemeinderat Ortner: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir teilen inhaltlich die Resolution der Grünen, möchten diese aber um einen Zusatzantrag erweitern mit folgendem Wortlaut: Der Gemeinderat beschließe: ‚Sollte ein Erhalt der Mühlkreisbahn nicht möglich sein, so wäre ein Ausbau anderer öffentlicher Verkehrsmittel im Bereich der Mühlkreisbahn vorzusehen.’ Als Begründung dafür führen wir an, dass es grundsätzlich in unserem Interesse sein muss, die Mühlkreisbahn zu erhalten, aber es auf der anderen Seite nicht sein kann, wenn der schlimmste Fall eintritt und die ÖBB eine teilweise Schließung veranlasst, hier keine möglichen Alternativen für die Menschen zur Verfügung zu stellen. Ich ersuche daher unserem Zusatzantrag die Zustimmung zu erteilen.“ (Beifall FPÖ) Schlusswort Gemeinderätin Lenger: „Wir werden dem Zusatzantrag nicht zustimmen, weil das ist eigentlich gleich eine Selbstaufgabe. Wenn ich gleich dazusage, es wird nichts, dann ist das so etwas wie eine selbsterfüllende Prophezeiung. Daher werden wir dem Zusatzantrag nicht zustimmen und hoffen auf eine Zustimmung und einen Erhalt der Mühlkreisbahn.“ Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag und anschließend über den Zusatzantrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der SPÖ-Fraktion (25) mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der FPÖ-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (15), Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Dobusch: „Wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung und ich darf den Kollegen Dr. Sonnberger, der nach 25 Jahren heute seine letzte Gemeinderatssitzung gehabt hat, bitten, das Wort zu ergreifen. Er möchte uns eine Abschiedswortmeldung hinterlassen.“ (Beifall) Gemeinderat Dr. Sonnberger: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, heute darf ich auch sagen, sehr geschätzter Herr Bürgermeister, wir kennen uns doch schon über viele Jahrzehnte und haben gemeinsam an Instituten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gearbeitet und viel miteinander erlebt. Geschätzte Damen und Herren des Linzer Gemeinderates, ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie es mir heute geht. Mir fällt der Abschied heute hier im Linzer Gemeinderat schwer, zu sagen, it´s time to say good bye. Zu lange wird die Rede nicht dauern, weil sonst springen die Würstel draußen auf und das wäre auch kein guter Abschied. Das Gemeinderatsmandat wäre rechtlich durchaus mit der neuen Funktion beim Land Oberösterreich vereinbar gewesen. Nachdem aber die Oberösterreichische Landesregierung - und das beschließt die Landesregierung - hier einstimmig einen Beschluss gefasst hat, dass es sich geziemt, das Gemeinderatsmandat zurückzulegen, stehe ich auch hinter dieser Entscheidung. Ich habe eine neue Aufgabe, die mir auch wieder sehr viel Freude bereiten wird. Ich war fast 25 Jahre im Gemeinderat und 33 Jahre in der Kommunalpolitik. Ich war sechs Jahre Klubobmann und einmal zwei Jahre Mitglied des Stadtsenates und sechseinhalb Jahre Abgeordneter zum Nationalrat, und ich möchte sagen, dass ich eine wunderschöne Aufgabe hatte. Politiker zu sein ist wirklich eine ganz, ganz tolle Aufgabe, weil man jeden Tag etwas anderes erlebt. Man erlebt zwar auch viel, was traurig und nicht angenehm ist, aber man erlebt auch viele positive Sachen. Ich möchte schon sagen, dass sich die Stadt Linz in den letzten 25 Jahren sehr toll entwickelt hat, und wenn ich da oder dort einen ganz kleinen Beitrag dazu leisten konnte, dann freut es mich sehr. Ich glaube, es geht heute nicht darum, zu erzählen, was man in den letzten 33 Jahren getan hat. Das würde Sie erstens einmal langweilen und zweitens einmal steht mir dieses Recht nicht zu. Es geht darum, einfach festzuhalten, dass man diese Tätigkeit sehr, sehr gerne und mit viel Engagement getan hat. Ich habe auch immer sehr, sehr ausgezeichnete Arbeitsverhältnisse vorgefunden. Ich möchte mich bei allen Mitgliedern des Gemeinderates und Stadtsenates für die Zusammenarbeit bedanken. Vizebürgermeister Watzl ist heute nicht da. Ihm und meiner Fraktion gebührt ein besonderer Dank. Er hat mich 2001 in die Politik zurückgeholt. Es sind dann wiederum schöne achteinhalb Jahre daraus geworden, nämlich zwei Jahre im Stadtsenat und sechseinhalb Jahre im Parlament in Wien. Das war eigentlich nicht so klar. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er mir dieses Vertrauen geschenkt hat, und ich glaube, dass ich es halbwegs erfüllt habe. Daher langer Rede kurzer Schluss: Ich bedanke mich bei wirklich allen für die optimale Zusammenarbeit. Es waren wunderschöne 25 Jahre im Gemeinderat und wunderschöne 33 Jahre in der Kommunalpolitik. Ich wünsche Ihnen und euch alles Gute für die Zukunft. Danke schön.“ (Beifall) Bürgermeister Dobusch: „Lieber Peter Sonnberger, ich darf dir heute wirklich ein herzliches Dankeschön für deine Tätigkeit in erster Linie im Linzer Gemeinderat sagen. Du bist 1985 in den Gemeinderat eingezogen. Ein paar ganz wenige sind wir noch, die 1985 gemeinsam in den Gemeinderat eingezogen sind. Du hast in diesem Gemeinderat nicht nur oft das Wort ergriffen, du hast sicher auch Spuren hinterlassen und engagiert als Gemeinderat gearbeitet. Besonders engagiert warst du im Bereich der Stadtplanung, des Bauens usw., bei den ganzen Flächenwidmungsplanverhandlungen, diesen ganzen Bereich hast du eigentlich in diesen Jahren mit dem Kollegen Nöstlinger durchgetragen, und das war sicherlich eine deiner wesentlichsten Tätigkeiten in diesem Gemeinderat. Ich möchte mich bei dir wirklich ganz herzlich für die Arbeit und für die Zusammenarbeit im Stadtsenat bedanken. Ich kann mir vorstellen, dass der neue Job, den du jetzt hast, wirklich interessant ist, und dass man da viel machen und bewegen kann. In dem Sinn wünsche ich dir alles Gute, und ich möchte dir schon etwas auf den Weg mitgeben: Als stellvertretender Landesamtsdirektor ist man auch für Linz zuständig. (Heiterkeit) Das möchte ich dir natürlich besonders ans Herz legen. In diesem Sinne darf ich dir persönlich und im Namen des gesamten Gemeinderates alles Gute für deinen zukünftigen beruflichen Lebensweg wünschen. Ich darf dir Rosen überreichen, es sind weiße, aber ganz unschuldig warst du in der ganzen Zeit nicht, das muss ich dir schon sagen. (Heiterkeit) Aber trotzdem, glaube ich, drücken sie die Verbundenheit des Gemeinderates mit dir aus. Es sind genauso viele Rosen, wie du Jahre in diesem Gemeinderat tätig gewesen bist. In diesem Sinne alles Gute und ein Dankeschön für die Würstel.“ (Beifall) Die Tagesordnung der 5. Sitzung des Gemeinderates ist damit erledigt. Bürgermeister Dobusch dankt für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17 Uhr 156 99